Themen: Happy Birthday – ICANN feiert 25. Geburtstag | Linkifying – .tube-Registry sorgt für mehr UA | TLDs – Neues von .ai, .mov und .pn | ibms.com – IBM entgeht gerade so einem RDNH | Krista Papac – ICANN benennt Interims-Ombudsman | Fleischlos – vegetarian.com bringt US$ 300.000,– | HERA – 12. Frankfurter IT-Rechtstag im November
HAPPY BIRTHDAY – ICANN FEIERT 25. GEBURTSTAG
Happy Birthday, ICANN: am 30. September 2023 jährte sich der Gründungstag der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers zum 25. Mal. Entstanden aus der Vision eines einheitlichen und weltweit zugänglichen Internets, wächst nicht nur die Zahl der Top Level Domains, sondern auch der Aufgaben von ICANN.
Wenn sich vom 21. bis 26. Oktober 2023 die ICANN-Community in Hamburg und damit zum zweiten Mal in ihrer Geschichte in Deutschland trifft, ist das Domain Name System (DNS) ein selbstverständlicher Teil des Alltags geworden. Das war nicht immer so. 1983 rief der US-amerikanische Informatiker Jon Postel von der University of Southern California auf Grundlage eines Vertrages mit der US-Defense Advanced Research Project Agency (DARPA) die Internet Assigned Numbers Authority (IANA) ins Leben und legte damit den Grundstein für die Verwaltung der Root Zone. Als das Internet weltweit immer weiter wuchs, initiierte die National Telecommunications and Information Administration (NTIA), eine Abteilung im US Department of Commerce (DOC) den Vorschlag, eine neue gemeinnützige Organisation zu schaffen, die sich im Auftrag des DOC dazu verpflichtet, die IANA-Funktionen zu betreuen. Am 30. September 1998 wurde daraufhin ICANN als non-profit-Organisation gegründet und zwar in Kalifornien – weil Postel damals dort wohnte. Die Kernaufgabe von ICANN ist noch heute in Artikel 1.1 (a) der Bylaws definiert; dort heißt es: „The mission of the Internet Corporation for Assigned Names and Numbers („ICANN“) is to ensure the stable and secure operation of the Internet’s unique identifier systems as described in this Section 1.1(a) (the „Mission“).“
Seither hat sich nicht nur das Internet, sondern auch ICANN rasant entwickelt. „For the past 25 years, ICANN has exemplified global collaboration, firmly championing one world, one Internet,“ sagte Tripti Sinha, Chair des ICANN Board of Directors in einer Pressemitteilung. „When ICANN was established to coordinate the Internet’s unique identifier systems, there were nearly 150 million users; today, more than half of the world’s population uses the Internet. We, at ICANN, continue to bridge divides and connect communities, ensuring a secure and trusted experience for the end user, with a clear focus on digital inclusivity and an unwavering commitment to a stable, secure, and interoperable Internet.“ Zu den Meilensteinen in der Geschichte von ICANN zählt die Organisation einen „Global Footprint“ mit Niederlassungen in Brüssel, Istanbul, Montevideo und Singapur, die „Expansion of the DNS“ im Jahr 2012 um hunderte neuer Top Level Domains, das „Championing Universal Acceptance (UA) and Digital Inclusivity“, um das DNS durch Kompatibilität aufzubereiten für die nächste Milliarde an Nutzern, das „Steering Into the Future“ durch zunehmende Unabhängigkeit vom DOC hin zu einer „global governance“ und „Safeguarding Security and Stability“ durch Initiativen wie die Domain Name System Security Extensions (DNSSEC), die das DNS noch sicherer machen sollen.
Wasser in den Wein der Geburtstagsfeierlichkeiten gießt allerdings Michael Palage, der am 30. Juli 2023 mit einem „Request for Reconsideration“ (RfR) vergeblich versucht hat, die Verlängerung des Registry Agreements für .net zwischen ICANN und VeriSign Inc. zu verhindern. Der US-Jurist Palage, selbst von 2003 bis 2006 Mitglied des ICANN Board of Directors, moniert, dass ICANN mit der Vertragsverlängerung gegen die eigenen Statuten („nonprofit public benefit corporation and is not organized for the private gain of any person“) verstoßen habe. Dabei wird er grundsätzlich und sieht die Domain Name Industry vor dem Absturz in ein Kartell: „One needs to look no further than four US-based companies, Verisign, PIR, GoDaddy, and Identity Digital which currently control almost the entirety of the gTLD registry market based on domain names under management. This unchecked consolidation within the industry directly and materially impacts the ability of individual consultants to make a livelihood unless working for one of the dominant market players.“ ICANN gelinge es immer weniger, ein „competitive environment in the DNS market“ zu schaffen und aufrechtzuerhalten; die Organisation befinde sich auf dem Weg, ein bloßer Handelsverband zu sein. Erfolg hatte Palage mit seinem RfR jedoch nicht; mit Beschluss vom 19. September 2023 wies das Board Accountability Mechanisms Committee (BAMC) die Beschwerde zurück.
Die Pressemitteilung von ICANN finden Sie unter:
> https://www.icann.org/resources/press-material/release-2023-09-28-en
Das „Request for Reconsideration“ von Michael Palage finden Sie unter:
> https://www.icann.org/en/system/files/files/reconsideration-23-1-palage-request-redacted-31jul23-en.pdf
Die Entscheidung des BAMC finden Sie unter:
> https://www.icann.org/en/system/files/files/reconsideration-23-1-palage-bamc-summary-dismissal-19sep23-en.pdf
Quelle: icann.org, eigene Recherche
LINKIFYING – .TUBE-REGISTRY SORGT FÜR MEHR UA
Die .tube-Registry Latin American Telecom LLC vermeldet in Sachen Universal Acceptance (UA) einen Teilerfolg: dank eines Software-Updates unterstützen künftig auch Software-Anwendungen wie der Messenger-Dienst WhatsApp zahlreiche neu eingeführte Top Level Domains.
Wie kürzlich berichtet, hatte Rami Schwartz von Latin American Telecom LLC herausgefunden, dass der Messengerdienst WhatsApp zahlreiche neu eingeführte Endungen wie .africa, .amazon oder .tube in Domains nicht als Link erkennt („linkifying“). Gibt ein Nutzer zum Beispiel die Domain nic.tube in WhatsApp ein, erscheint sie daher als bloßer Text, obwohl sie bereits am 07. Januar 2016 delegiert wurde. Zwar kann man das umgehen, indem man https:// oder www. vor die Domain setzt; andere neu eingeführte Endungen wie .london, .microsoft oder .xyz werden jedoch auch ohne diesen Umweg als Link dargestellt. Es deutet viel darauf hin, dass eine Bibliotheksdatei im Betriebssystem Android eine Liste gültiger nTLDs verwendet, die seit dem 24. November 2015 nicht mehr aktualisiert wurde. Jede App, die sich auf Android verlässt, um eine Top Level Domain zu validieren, kann daher für das Problem anfällig sein – jede TLD, die jünger als sieben Jahre ist, wird damit nicht validiert. Für die Latin American Telecom LLC ist eine Lösung des Problems existentiell, da man .tube-Domains in URL-Verkürzern vermarkten will, also in Werkzeugen wie Bitly, Short.io oder Ow.ly, die lange und komplexe URLs in kürzere Links umwandeln.
Doch wenn man einer Pressemitteilung der Registry Glauben schenken kann, dann ist das Problem bereits gelöst. Am 26. September teilte die Registry mit, dass man mit Links.Tube den ersten „short link creator“ exklusiv für Videoinhalte gestartet hat. Die benutzerdefinierten Links würden sich mühelos über verschiedene Social-Media-Plattformen und Instant-Messaging-Dienste einschließlich WhatsApp nutzen lassen. Der Durchbruch im Bereich „linkifying“ sei gelungen, weil Meta Platforms Inc. reagiert und mit hochqualifizierten Experten zusammengearbeitet habe, um die Ursache des Problems zu ermitteln. Durch umfangreiche Tests auf verschiedenen Betriebssystemen und Plattformen habe man herausgefunden, dass Google Android seine TLD-Datenbank seit November 2015 nicht mehr aktualisiert hatte, was wesentlich zum Problem der mangelnden Universal Acceptance beigetragen habe. Die Kehrtwende sei jedoch am 11. September 2023 gelungen; an diesem Tag habe Android seine Listen aktualisiert und damit einen entscheidenden Moment auf dem Weg zur vollständigen Anerkennung von .tube und einen Sprung in der universellen Akzeptanz markiert. Doch die Registry warnt, dass es nach wie vor Unstimmigkeiten gäbe. Um Konsistenz über alle Plattformen hinweg zu erreichen, sei eine Zusammenarbeit zwischen Branchenriesen wie Microsoft, Apple und Google erforderlich, um vernünftige Aktualisierungszyklen für die Public Suffix List (PSL) oder eine gleichwertige „kanonische Liste“ unter der Leitung von ICANN festzulegen. Die Registry selbst wolle sich weiterhin für UA einsetzen, aber auch andere wichtige Akteure der Branche müssten ihren Teil dazu beitragen.
„This story exemplifies how the perseverance of a small company unearthed a Universal Acceptance issue of global significance, rallying the support of industry leaders and setting a precedent for cooperation that can positively impact billions of internet users“, rühmt sich die Registry. Bis das Update in allen Software-Anwendungen aktiv ist, kann es allerdings noch einige Zeit dauern.
Quelle: einnews.com, eigene Recherche
TLDS – NEUES VON .AI, .MOV UND .PN
Das wird die Piraten unter unseren Lesern freuen: Domain-Namen mit der Endung .pn von Picarin sollen demnächst einfacher zu erhalten sein. Derweil meutert ein Infrastrukturanbieter gegen .mov, während .ai streng zu Registraren wird – hier unsere Kurznews.
Das Government of Anguilla hat die Zügel für die aktuell besonders beliebte Top Level Domain .ai angezogen. Die Endung, die durch ihren Bezug zur Künstlichen Intelligenz (oder Englisch „Artificial Intelligence“, kurz „ai“) populär geworden ist, hat eine neue Regelung für missbräuchliche Webseiten eingeführt, die vor allem Registraren, aber auch den Domain-Inhabern missfallen dürfte. Zunächst bittet man Organisationen, die das Internet auf Betrug kontrollieren, Berichte direkt an den für eine Domain zuständigen Registrar zu senden. Sollte der nicht binnen einer Woche zufriedenstellend reagieren, kann es teuer werden: „If we determine that the site is or was violating our terms and conditions we will suspend the domain and charge the registrar $280. (…) If a registrar decides to ignore a request they should send an explanation as to why to improve their chances of avoiding the $280 fee. If after this the registrars abusing customer harasses us (defined as more than 1 email or phone call) there will be an additional fee of $280.“ Vor allem die zweite Regelung verstört, da sie eine Kontaktaufnahme des Domain-Inhabers mit der Registry unterbinden soll, obwohl die Entscheidung zur Suspendierung von der Registry – und nicht dem Registrar – getroffen wurde. Unklar bleibt vorerst, ob von der Regelung bereits Gebrauch gemacht wurde.
Der US-amerikanische Infrastrukturanbieter Candy Horses LLC hat bei der Internet-Verwaltung ICANN offiziell gegen die Übertragung des Registry-Vertrages für die beiden Top Level Domains .mov und .zip auf die Google-Tochter Charleston Road Registry Inc. protestiert. In der Beschwerdemitteilung äußert Candy Horses tiefe Besorgnis und Unzufriedenheit, da die Einführung von .mov und .zip unschuldige Internetnutzer einem höheren Risiko von Betrug, Phishing und Cyber-Bedrohungen aussetze. Hintergrund ist, dass sowohl .mov als auch .zip kritisch beäugt werden, da sie beliebten Datei-Endungen entsprechen. Da viele Programme Domain-Namen automatisch in klickbare Links umwandeln, lässt sich aber dem Link zu beispiel.zip daher nicht auf den ersten Blick ansehen, ob es sich um eine Internetadresse oder einen Dateinamen handelt. Ein unbedachter Klick, und schon könnten sich selbst erfahrene Nutzer Malware auf den eigenen Rechner laden. Zugleich fordert das Unternehmen, die finanziellen Hürden für Einführung und Betrieb einer Top Level Domain zu senken, da sich kleinere und innovativere Unternehmen – wie Candy Horses – die exorbitanten Kosten nur schwer leisten könnten. ICANN hat auf die Beschwerde bisher nicht reagiert; ihre Aussicht auf Erfolg tendiert gegen Null.
Die Pitcairn Island Administration, Verwalterin der Länder-Endung .pn von Pitcairn (deren rund 35 Einwohner teilweise von den Meuterern der Bounty abstammen), vertraut künftig auf die technischen Dienste der .uk-Registry Nominet. Wie die .pn-Verwalterin auf ihrer Website mitteilt, sei man dabei, mit Hilfe des Registry Services Management von Nominet das eigene Angebot zu aktualisieren. Dazu gehört, die Sicherheit von .pn mit Hilfe der DNS Security Extension (DNSSEC) zu verbessern und die Einführung eines Registry-Registrar-Support-Modells zu ermöglichen, das ein branchenübliches Extensible Provisioning Protocol (EPP) für ein Shared Registry System (SRS) mit modernem Registration Data Access Protocol (RDAP)-Server und einen wettbewerbsfähigen Registrar-Markt nutzen wird. Mit anderen Worten: .pn-Domains sollen künftig so einfach und unkompliziert registriert werden können wie .com-Domains. Einzelheiten will man bekanntgeben, sobald sie verfügbar sind. Aktuell sind .pn-Domains für US$ 100,– im Jahr erhältlich; Subdomains unter .co.pn, .org.pn und .net.pn sind um die Hälfte günstiger. Wie viele Domains aktuell unter .pn registriert sind, ist offiziell nicht bestätigt; es sollen weniger als 1.000 Domains sein. Gut möglich, dass sich das in Kürze ändert. Vor allem Inhaber von Markenrechten sollten die Entwicklung daher im Blick behalten.
Die Neuregelung zu .ai finden Sie unter:
> http://whois.ai/eppfaq.html
Die Beschwerde von Candy Horses LLC finden Sie unter:
> https://www.icann.org/en/system/files/files/complaint-00034777-redacted-02jul23-en.pdf
Weitere Informationen zu .pn finden Sie unter
> https://nic.pn/
Quelle: whois.ai, icann.org, nic.pn
IBMS.COM – IBM ENTGEHT GERADE SO EINEM RDNH
Der IBM-Konzern stürzte sich nach einem Phishing-Versuch überhastet auf den Inhaber der Domain ibms.com. Bei näherer Betrachtung im Rahmen eines UDRP-Verfahrens stellten sich die Vorwürfe als wenig wahrscheinlich heraus und IBM entging nur knapp einem Reverse Domain Name Hijacking-Vorwurf.
Die International Business Machines Corporation, kurz IBM, ist ein 1924 gegründetes Unternehmen der Informationstechnologiebranche mit derzeit knapp 300.000 Mitarbeitern. Spätestens seit 1925 firmiert sie unter „IBM“; sie ist Inhaberin zahlreicher IBM-Marken weltweit. IBM ist immer wieder Ziel von Cybersquatting. Diesen Eindruck hatte IBM auch bei der Domain ibms.com, durch die sie ihre Rechte verletzt sieht. Sie erhielt im März 2023 von einem Kunden den Hinweis, dass unter einer eMail-Adresse „@br.ibms.com“ zwei Phishingversuche unternommen wurden. IBM schrieb wegen der Markenrechtsverletzung im April eine „cease and desist“-eMail an IBMS. Als darauf keine Reaktion erfolgte, startete man ein UDRP-Verfahren vor der WIPO.
Die Domain ibms.com wurde 1998 registriert. Der Gegner, IBMS LLC, ein 2011 gegründetes US-Unternehmen mit Sitz in Las Vegas, und dessen Geschäftsführer Mitch Chait, der zugleich Eigentümer der Greenfence LLC und der Greenfence Customer LLC ist, sind seit 2011 Inhaber der Domain ibms.com. Im UDRP-Verfahren trägt Chait vor, IBMS stehe für „Intelligent Behavior Management System“. IBMS ist seit 2014 Inhaberin eines entsprechenden, beim US-Patent- und Markenamt (USPTO) eingetragenen Patents. IBMS betreibe und investiere in eine Reihe von Technologieunternehmen und nutze die Domain ibms.com im Laufe der Jahre, um auf die Websites dieser Unternehmungen weiterzuleiten. Kurz vor dem UDRP-Verfahren leitete ibms.com auf greenfence.io weiter, die auf das FinTech-Angebot gftmaker.com weiterleitet. Die Weiterleitung von ibms.com wurde mit Kenntnis von dem UDRP-Verfahren beendet. Chait trägt weiter vor, 2022 und 2023 lediglich ein eMail-Postfach unter ibms.com eingerichtet, dieses aber nicht genutzt zu haben. Es laute auch anders als das, unter der die Phishingmails gesendet wurden. Zudem habe man auf die „cease and desist“-eMail von IBM am 03. Mai 2023 geantwortet und einer Markenrechtsverletzung widersprochen.
Als Entscheider wurde der US-amerikanische Jurist W. Scott Blackmer eingesetzt. Blackmer wies die Beschwerde von IBM ab, sah aber auch keinen Fall von RDNH (WIPO Case No. D2023-2911). Er bestätigte kurz die Ähnlichkeit von Marke und Domain, und auch, dass der Vortrag von IBM für den Anscheinsbeweis ausreiche, wonach Chait und IBMS LLC nicht berechtigt seien, die Domain ibms.com zu nutzen. So seien beide nicht unter dem Domain-Namen bekannt. IBMS sei zwar Inhaberin einer Marke „GREENFENCE“, aber IBMS habe sie nicht als Marke registriert. Die Argumente, dass der Gegner die weltberühmte Marke „IBM“ kennen musste und die Phishing-Mails darauf hinwiesen, dass sie die Domain ibms.com nutzen, um die Marke „IBM“ zu missbrauchen, unterstützten den ersten Anschein. Doch überzeugte der Vortrag der Gegenseite Blackmer davon, dass sie berechtigterweise die Domain ibms.com nutzt. Der Gegner sei eine seit zwölf Jahren aktive Unternehmung mit einem Patent und einer Marke. Die Domain nutzte er über die Jahre für legale Geschäfte. Es sei höchst unwahrscheinlich, dass der Gegner plötzlich in illegale Phishing-Machenschaften, in denen man IBM-Kunden zum Ziel hat, abdriftet. Wie sich im Laufe der Korrespondenz herausgestellt habe, konnte das IBM-Sicherheitsteam feststellen, dass die Phishingmails über anerkannt für Botnetze missbrauchte IP-Adressen gesandt wurden. Blackmer bestätigte damit eine legale Nutzung der Domain durch den Gegner. Bei der Frage der Bösgläubigkeit stellte er fest, dass es unwahrscheinlich sei, dass der Gegner 2011 eine Unternehmung mit Namen IBMS gründete und die Domain registrierte, um die Marke der Beschwerdeführerin auszunutzen. Der Gegner habe gezeigt, dass es zahlreiche Unternehmungen und Domains gibt, die die Zeichen „IBM“ enthalten, wie ibmc.com, ibmi.com, ibml.com, ibms.us und ibms.org. Weitere Argumente sprächen ebenfalls gegen eine Bösgläubigkeit des Gegners. Aus diesem Grunde wies Blackmer die Beschwerde von IBM ab.
Der Gegner habe, so Blackmer, nicht ausdrücklich die Feststellung von Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) beantragt, aber in seinem Vortrag erhebt er detaillierte Vorwürfe wegen wissentlicher Falschangaben, unterlassener Ermittlungen, Belästigung und Bösgläubigkeit. Deshalb prüfte Blackmer RDNH, konnte dies aber nicht feststellen: Die Domain sei immerhin vor 24 Jahren registriert worden und da hätte es schon eingehender Nachforschungen bedurft, ehe man ein UDRP-Verfahren startet. Die Beschwerdeführerin habe die über 250 Eintragungen in archive.org für die Domain nicht berücksichtigt. Weiter habe IBM den vollständigen Bericht ihres Sicherheitsteams im Hinblick auf die Phishingmails, der zeigt, dass die eMails von bekannten Botnetadressen kamen, erst im Nachgang offenbart. Andererseits sah sich IBM einem unverfrorenen eMail-Angriff ausgesetzt und musste nicht notwendigerweise die Antwort des Gegners, damit nichts zu tun zu haben, akzeptieren. Die weltbekannte Marke IBM sieht sich ständig Angriffen ausgesetzt und muss zahlreiche UDRP-Verfahren gegen markenmissbrauchende Domains führen. Blackmer fand unter diesen Gesichtspunkten, dass die Beschwerde von IBM schlecht durchdacht und ausgeführt wurde, aber keine Verletzung oder Missbrauch der Regeln des UDRP-Verfahrens darstelle.
Die UDRP-Entscheidung über die Domain ibms.com finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2023/d2023-2911.pdf
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de
Quelle: wipo.int, eigene Recherche
KRISTA PAPAC – ICANN BENENNT INTERIMS-OMBUDSMAN
Nachdem Herb Wayne Ende September seinen Posten als ICANN Ombudsman verlassen hat, wurde nun Krista Papac als Interims-Ombudsman eingesetzt. ICANN verschafft sich so den Raum, die Suche nach einem neuen Ombudsman zu verlängern.
Wie Tripta Sinha, Vorsitzende des ICANN Board of Directors, am 26. September 2023 nach einem Workshop des ICANN-Board in Istanbul verkündete, ist ein vorübergehend eingesetztes Komitee beauftragt, einen neuen Ombudsman zu finden. Die Stelle des ICANN Ombudsman wurde frei, nachdem Herb Waye, der 3. ICANN Ombudsman nach Frank Fowlie und Chris LaHatte, seinen letzten Arbeitstag am 30. September 2023 hatte. Im Verständnis der Bedeutung der Stelle des Ombudsmans bei ICANN hat das ICANN-Board Krista Papac als Interims-Ombudsman berufen. So soll sichergestellt werden, dass die für die Gemeinschaft wichtige Stelle durchgehend besetzt ist. Sinha führt weiter aus: „The Board believes that Krista’s breadth of experience and her current role as ICANN’s Complaints Officer make her well-suited to serve as Interim Ombudsman, and we thank Krista for agreeing to take on this interim role.“ Papac wird an das ICANN-Board berichten, um sicherzustellen, dass die Vertraulichkeit und Unabhängigkeit des Ombudsmanbüros gewährleistet ist. Die US-Amerikanerin Papac ist seit 2017 ICANNs Complaints Officer. Vorher war sie bereits in einigen „ICANN policy-making groups“ tätig und hatte 2011 aktiv die Einführung neuer Top Level Domains unterstützt. Sie war früher für ARI Registry Services als Managerin tätig und bei INTA aktiv.
Ihre Ernennung als Interims-Ombudsman wird unterschiedlich aufgenommen. Kevin Murphy (domainincite.com) stellt fest, dass mit Papac zum ersten Mal ein ICANN-Mitarbeiter die strukturell unabhängige Rolle des Ombudsman übernimmt. Unklar bliebe aufgrund der Mitteilung von Sinha, inwieweit Papac auch weiter als ICANNs Complaints Officer tätig wird und ob sie die Informationskette da weiter nutzt. Für „Rob“, einem Kommentator bei domainincite.com, ist sie dagegen die perfekte Wahl; die Suche nach einem Nachfolger für Waye solle man unterbrechen und schauen, ob sich Papac bewähre und sie dann einfach als ordentlichen ICANN-Ombudsman übernehmen. Murphy äußert Bedenken, weil Papac in ihrer Position als ICANNs Complaints Officer Fragen offen ließ: Die Webseite mit den Complain-Reports sei erst kürzlich wieder, nach langer Pause, gepflegt worden; es zeige sich aber, dass die Bearbeitung vieler Beschwerden Jahre gedauert habe und einige nie abgeschlossen wurden. Zudem meint Murphy ironisch, angesichts der Tatsache, dass auch das Büro des ICANN-Ombudsman seit Jahren nicht mehr transparent geführt werde, sei Papac eine gute Wahl für diese Aufgabe.
Der ICANN Ombudsman vertritt als unabhängige, unparteiische und neutrale Instanz die Interessen von Mitgliedern der ICANN-Community gegenüber ICANN-Mitarbeitern, dem ICANN-Direktorium und ICANN selbst. Zu den Aufgaben des ICANN Ombudsman gehören die Beilegung von Streitigkeiten, das Einreichen von Beschwerden und das Ergreifen von Maßnahmen als Reaktion auf Entscheidungen der ICANN-Mitarbeiter, des Vorstands oder der unterstützenden Organisationen. Wie sich Papac in dieser Position schlägt, wird man sehen, und ob ICANN auf der Suche jemand geeigneteren findet, auch.
Die Informationsseite von ICANN zum Ombudsman finden Sie unter:
> https://www.icann.org/ombudsman
Quelle: icann.org, icannwiki.org, domainincite.com, eigene Recherche
FLEISCHLOS – VEGETARIAN.COM BRINGT US$ 300.000,–
Die vergangene Domain-Handelswoche bietet mit vegetarian.com zum Preis von US$ 300.000,– (ca. EUR 283.019,–) und weiteren Domains einige erfreuliche Ergebnisse, aber auch eine Domain mit Schwund.
Mit vegetarian.com zum Preis von US$ 300.000,– (ca. EUR 283.019,–) setzt sich .com wieder einmal an die Spitze der Handelswoche und besetzt mit schematic.com zum Preis von US$ 150.000,– (ca. EUR 141.509,–) auch gleich noch Platz 2 der Woche. Beeindruckend ist die Entwicklung von footballscore.com, die auf GBP 29.950,– (ca. EUR 34.544,–)kommt; im April 2010 lag sie noch bei lediglich US$ 1.025,– und macht also einen Riesensprung.
Die kolumbianische Endung .co besetzt die vorderen Plätze unter den Länderendungen, angeführt von regeneration.co zum Preis von US$ 47.350,– (ca. EUR 44.670,–). Eine schöne Entwicklung zeigt luck.me mit jetzt US$ 10.000,– (ca. EUR 9.434,–) auf, im Mai 2012 lag der Preis noch bei US$ 900,–. Die deutsche Endung steigt mit projektbörse.de bei EUR 4.990,– ein.
Die neuen generischen Endungen sind diesmal wieder dabei unter anderem mit clip.art zum Preis von US$ 6.500,– (ca. EUR 6.132,–). Zwei .pro-Domains mischen sich zu günstigen Preisen unter die Verkäufe. Die klassischen generischen Endungen zeigen eine Menge Bewegung. Teuerste Domain ist 1337.org mit jetzt US$ 50.000,– (ca. EUR 47.170,–), die noch im Mai 2011 auf lediglich US$ 5.599,– (ca. EUR 3.758,–) kam. Noch bewegter ist yachting.net mit aktuell EUR 5.000,–; im Oktober 2009 lag sie bei US$ 2.400,– (ca. EUR 1.610,–), doch im September 2013 kam die Domain auf hervorragende US$ 19.999,– (ca. EUR 15.151,–), von denen sie nun deutlich abgerückt ist. Schließlich ist da noch mountains.net, die im Juli 2011 auf US$ 2.272,– (ca. EUR 1.600,–) kam und jetzt auf dem gleichen Niveau steht: US$ 2.200,– (ca. EUR 2.075,–). Die vergangene Domain-Handelswoche ist mit zwei hochpreisigen .com-Domains und ordentlichen Preisen hier und da recht erfolgreich.
Länderendungen
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regeneration.co – US$ 47.350,– (ca. EUR 44.670,–)
maxed.co – US$ 25.000,– (ca. EUR 23.585,–)
dara.co – US$ 20.000,– (ca. EUR 18.868,–)
kitz.co – US$ 8.250,– (ca. EUR 7.783,–)
1916.co – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.717,–)
luck.me – US$ 10.000,– (ca. EUR 9.434,–)
zeb.fr – EUR 7.500,–
rich.co.uk – GBP 4.342,– (ca. EUR 5.008,–)
projektbörse.de – EUR 4.990,–
giftbox.co.uk – GBP 4.000,– (ca. EUR 4.613,–)
wellhub.de – EUR 4.500,–
ya.ai – US$ 4.494,– (ca. EUR 4.222,–)
associate.ai – US$ 4.459,– (ca. EUR 4.189,–)
sociable.ai – US$ 4.003,– (ca. EUR 3.761,–)
connectcloud.de – EUR 3.990,–
gobox.fr – EUR 3.799,–
speedwatch.de – EUR 3.500,–
bestraft.de – EUR 3.000,–
canneone.de – EUR 3.000,–
staygood.de – EUR 3.000,–
usability.ai – US$ 3.651,– (ca. EUR 3.444,–)
uptime.ai – US$ 3.101,– (ca. EUR 2.925,–)
workwise.ai – US$ 3.050,– (ca. EUR 2.877,–)
Neue Endungen
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clip.art – US$ 6.500,– (ca. EUR 6.132,–)
zero.app – GBP 3.500,– (ca. EUR 4.037,–)
a1.art – US$ 3.250,– (ca. EUR 3.066,–)
eth.exchange – US$ 2.000,– (ca. EUR 1.887,–)
small.fish – US$ 2.000,– (ca. EUR 1.887,–)
meama.app – US$ 1.895,– (ca. EUR 1.788,–)
gov.sex – US$ 1.563,– (ca. EUR 1.475,–)
Generische Endungen
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camp.pro – US$ 2.000,– (ca. EUR 1.887,–)
remote.pro – US$ 1.175,– (ca. EUR 1.108,–)
1337.org – US$ 50.000,– (ca. EUR 47.170,–)
ghs-hdf.org – US$ 10.750,– (ca. EUR 10.142,–)
recombinant.org – US$ 10.535,– (ca. EUR 9.939,–)
pafilombokbarat.org – US$ 10.500,– (ca. EUR 9.906,–)
ksatriaairlangga.org – US$ 10.500,– (ca. EUR 9.906,–)
openoasis.org – US$ 8.100,– (ca. EUR 7.642,–)
visualhosting.net – US$ 7.700,– (ca. EUR 7.264,–)
taxforms.org – US$ 7.500,– (ca. EUR 7.075,–)
yachting.net – EUR 5.000,–
rockymountainclimate.org – US$ 4.050,– (ca. EUR 3.821,–)
mountains.net – US$ 2.200,– (ca. EUR 2.075,–)
trustbet.net – US$ 2.088,– (ca. EUR 1.970,–)
winnow.org – US$ 1.999,– (ca. EUR 1.886,–)
fafdl.org – US$ 1.546,– (ca. EUR 1.458,–)
bbj.org – US$ 1.358,– (ca. EUR 1.281,–)
fapot.org – US$ 1.075,– (ca. EUR 1.014,–)
.com
—–
vegetarian.com – US$ 300.000,– (ca. EUR 283.019,–)
schematic.com – US$ 150.000,– (ca. EUR 141.509,–)
llb.com – US$ 37.328,– (ca. EUR 35.215,–)
footballscore.com – GBP 29.950,– (ca. EUR 34.544,–)
qard.com – EUR 20.000,–
jokester.com – US$ 18.000,– (ca. EUR 16.981,–)
mrcashback.com – US$ 18.000,– (ca. EUR 16.981,–)
endingspending.com – US$ 16.990,– (ca. EUR 15.963,–)
goski.com – US$ 16.916,– (ca. EUR 15.893,–)
darma.com – US$ 15.750,– (ca. EUR 14.798,–)
ifoto.com – US$ 15.500,– (ca. EUR 14.563,–)
thegovmonitor.com – US$ 15.090,– (ca. EUR 14.178,–)
levana.com – US$ 14.000,– (ca. EUR 13.154,–)
unitys.com – EUR 11.000,–
licencing.com – EUR 10.000,–
raidar.com – US$ 9.995,– (ca. EUR 9.429,–)
myabo.com – US$ 9.000,– (ca. EUR 8.491,–)
vip-service.com – US$ 8.995,– (ca. EUR 8.486,–)
magneticstirrer.com – US$ 8.000,– (ca. EUR 7.547,–)
fitdiary.com – US$ 7.500,– (ca. EUR 7.075,–)
happygrub.com – US$ 7.500,– (ca. EUR 7.075,–)
getbail.com – US$ 7.000,– (ca. EUR 6.604,–)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
HERA – 12. FRANKFURTER IT-RECHTSTAG IM NOVEMBER
Die HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft und weitere veranstalten am 03. und 04. November 2023 in Frankfurt am Main den 12. Frankfurter IT-Rechtstag. Die Teilnahme ist vor Ort und online möglich. Mittlerweile liegt das Programm vor.
Der 12. Frankfurter IT-Rechtstag im November 2023 wird, wie die vorangegangenen Frankfurter IT-Rechtstage, als Hybrid-Veranstaltung stattfinden. Veranstalter sind wie gewohnt davit – Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V. und HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft, in einer Kooperation mit dem Frankfurter Anwaltverein e.V. und Prof. Dr. Indra Spiecker, gen. Döhmann, LL.M., Goethe Universität, Frankfurt am Main. Die Moderation übernehmen wie gewohnt Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp (Frankfurt/M) und Rechtsanwalt Stephan Schmidt (Mainz). Mittlerweile liegt das Programm vor: Referiert wird unter anderem über aktuelle Entwicklungen zu digitalpolitischen Themen aus dem EU-Parlament, über die neuen Datengesetze, den Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO, IT-Sicherheit und Cyber-Resilienz, die Auswirkungen der Nutzung von KI bei der Erstellung von „schutzfähigen“ Werken, das Hinweisgeberschutzgesetz und deren datenschutzrechtliche Implikationen sowie sichere elektronische Identitäten. Als Referenten sind unter anderen dabei die Rechtsanwältinnen Sabine Brumme, Anna Cardillo, Nadine Neumeier und Michaela Witzel sowie die Rechtsanwälte Tim Wybitul und Michael Krämer.
Der zweitägige 12. Frankfurter IT-Rechtstag 2023 findet als Präsenz- und Online-Veranstaltung am 03. November von 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr und am 04. November 2023 von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main statt. Wie immer ist der 12. Frankfurter IT-Rechtstag 2023 als Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für IT-Recht mit 10 Stunden anerkannt. Die Teilnahmekosten variieren zwischen EUR 487,90 (EUR 410,– netto) für die Online-Teilnahme und EUR 511,70 (EUR 430,– netto) für die Teilnahme vor Ort.
Weitere Informationen und Anmeldung zum 12. Frankfurter IT-Rechtstag 2023 unter:
> https://davit.de/event/12-frankfurter-it-rechtstag/
Quelle: hera-fortbildung.de, davit.de, eigene Recherche