Domain-Newsletter

Ausgabe #1192 – 02. November 2023

Themen: ICANN – Rückblick auf das Meeting in Hamburg | nTLDs – Kläger ziehen .hotel-Klage zurück | TLDs – Neues von .fr, .gh und .oldnavy | ADR – Herr Schmidt geht bei schmidt.eu leer aus | Drop Catch – Wo Registrare Domains entsorgen | Philosophie – socrates.com bringt US$ 600.000,– | Online – eco-Rückblick auf ICANN78 im November

ICANN – RÜCKBLICK AUF DAS MEETING IN HAMBURG

Mit rund 2.800 angemeldeten Teilnehmern ist das 78. Meeting der Internet-Verwaltung ICANN zu Ende gegangen. Auf der Tagesordnung standen Dauerbrenner wie „DNS Abuse“ und die nächste TLD-Einführungsrunde, ohne dass jedoch konkrete Entscheidungen getroffen wurden.

Zum erst zweiten Mal in ihrer Geschichte traf sich die ICANN-Community in Deutschland, diesmal vom 21. bis 26. Oktober 2023 in Hamburg. Die Veranstaltung war prominent besetzt. Die Bundesregierung war durch Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr, vertreten, der sich zum Modell der Netzverwaltung durch ICANN bekannte. „Wir brauchen eine internationale Digitalpolitik, die Demokratie, Wohlstand und Widerstandsfähigkeit in unseren digitalen Gesellschaften fördert. Deutschland setzt sich für ein globales, offenes, freies und sicheres Internet ein. Deshalb entwickeln wir derzeit eine Strategie zur Schaffung einer regelbasierten digitalen Ordnung. Dabei bauen wir auf den umfangreichen Informations- und Erfahrungsaustausch mit nationalen und internationalen Interessengruppen wie der ICANN.“, so Wissing. Ohne die Arbeit von ICANN wäre die digitale Transformation nicht möglich. „Die Bemühungen von ICANN, einheitliche Prozesse zu standardisieren und zu schaffen, die das Internet für alle weltweit zugänglich machen, sind die Grundlage für alle intelligenten Technologien, von denen wir heute als Stadt, aber auch als Gesellschaft insgesamt profitieren“, pflichtete ihm Jana Schiedek, Staatssekretärin für Kultur und Medien der Freien Hansestadt Hamburg, bei.

Inhaltlich stand einmal mehr das Thema „DNS Abuse“ auf der Tagesordnung. Aktuell und noch bis Dezember 2023 läuft eine Anhörung zu Änderungen am Registrar Accreditation Agreement (RAA), der Grundlagenvereinbarung zwischen ICANN und den Domain-Registraren. Dort soll folgende Regelung neu aufgenommen werden: „When Registrar has actionable evidence that a Registered Name sponsored by Registrar is being used for DNS Abuse, Registrar must promptly take the appropriate mitigation action(s) that are reasonably necessary to stop, or otherwise disrupt, the Registered Name from being used for DNS Abuse. Action(s) may vary depending on the circumstances, taking into account the cause and severity of the harm from the DNS Abuse and the possibility of associated collateral damage.“ Registrare müssen also unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um DNS-Missbrauch einzudämmen; es liegt jedoch in ihrem Ermessen, die geeigneten Maßnahmen auszuwählen und umzusetzen. Damit die Änderung umgesetzt wird, müssen 90 Prozent aller akkreditierten Registrare zustimmen; aktuell soll die Zustimmungsquote bei 65 Prozent liegen. Eine ähnliche Regelung soll auch in das Base Generic Top-Level Domain (gTLD) Registry Agreement (Base RA) aufgenommen werden, welches das Rechtsverhältnis zwischen ICANN und den Registries regelt. Dort liegt die Schwelle für eine Zustimmung bei 50 Prozent. Weiteres Thema war die nächste Runde zur Einführung weiterer generischer Top Level Domains. Klappt alles wie geplant, nimmt ICANN voraussichtlich im April 2026 Bewerbungen um eine nTLD entgegen; in Stein gemeisselt ist dieses Datum aber auch nach dem Treffen in Hamburg nicht, zumal über die Verabschiedung des Bewerberhandbuch (Applicant Guidebook) nicht abgestimmt wurde.

Wer Gefallen an der Veranstaltung gefunden hat: das nächste öffentliche ICANN-Treffen findet vom 02. bis 07. März 2024 in San Juan (Puerto Rico) statt. Dieses dann bereits 79. Meeting findet als „Community Forum“ statt. Im Mittelpunkt steht die interne Arbeit der unterstützenden Organisationen und der beratenden Ausschüsse (Supporting Organizations und Advisory Committees) sowie gemeinschaftsübergreifende Interaktion. Zudem werden Sitzungen zu Themen von gemeinschaftsweitem Interesse stattfinden. Wann das nächste ICANN-Treffen in Europa abgehalten wird, ist derzeit noch offen.

Weitere Informationen zum ICANN-Meeting in Hamburg finden Sie unter:
> https://meetings.icann.org/en/icann78

Quelle: icann.org, eigene Recherche

NTLDS – KLÄGER ZIEHEN .HOTEL-KLAGE ZURÜCK

Der Streit um die neue generische Top Level Domain .hotel scheint entschieden: in einem seit 2019 andauernden Independent Review Process (IRP) haben die Kläger ihre Klage zurückgenommen. Wann die Registrierung der ersten Domains beginnt, ist jedoch noch völlig offen.

Sieben Bewerber waren im Jahr 2012 bei ICANN angetreten, um den Zuschlag für den Registry-Vertrag von .hotel zu erhalten. Mit die grössten Chancen rechnete sich die in Luxemburg ansässige HOTEL Top-Level-Domain S.a.r.l (HTLD) aus; sie hatte sich als sogenannte Community-Endung beworben. Dieser Status gewährt eine bevorzugte Behandlung gegenüber Mitbewerbern, sofern man nachweisen konnte, dass man für eine eindeutig abgrenzbare Gruppe steht und von den Mitgliedern dieser Gruppe unterstützt wird. Im Gegenzug ist eine Registrierung von Domains nur durch die Mitglieder dieser Community gestattet; eine allgemeine, freie Registrierung ist also ausgeschlossen. Doch obwohl HTLD dieser Status im Juni 2014 vom „Community Priority Evaluation panel“ zugesprochen wurde, geriet die Bewerbung in die Diskussion. Auslöser war ein Vorfall, bei dem ein vormaliger HTLD-Geschäftspartner Einblick in vertrauliche Dokumente der Mitbewerber genommen haben soll. Die daraufhin von ICANN eingeleitete Untersuchung ergab, dass die HTLD-Bewerbung schon eingereicht worden war, als die Zugriffsmöglichkeit erst eröffnet wurde. Das wollte ein Teil der Bewerber nicht akzeptieren; seit November 2019 standen sich Fegistry LLC, Radix Domain Solutions Pte. Ltd. und Domain Venture Partners PCC Limited einerseits und ICANN andererseits in einem IRP-Verfahren gegenüber. Am 07. August 2020 erließ das Schiedsgericht eine Entscheidung, die ICANN bis auf weiteres dazu verpflichtet, den Status Quo des Bewerbungsverfahrens aufrechtzuerhalten und damit sowohl von einer Unterzeichnung des Registry-Vertrages als auch von einer Delegierung abzusehen. Zuletzt war geplant, dass zwischen dem 29. November 2023 und dem 01. Dezember 2023 eine Anhörung in Los Angeles stattfinden soll.

Doch dazu wird es nun nicht mehr kommen. In einer Entscheidung des Schiedsgerichts vom 18. Oktober 2023 heißt es: „By Joint Stipulation re Dismissal of the IRP dated October 16, 2023, the Parties jointly informed the Panel that on October 11, 2023, the Claimants’ Counsel notified the Respondent’s counsel that Claimants were withdrawing all of their claims in this IRP. the Respondent did not object. Accordingly, there was no “settlement”. The parties further confirmed that the IRP shall dismissed with prejudice, and without entry of any award.“ Die Kläger haben sich demnach dafür entschieden, ihre Klage zurückzuziehen. Eine Einigung habe es nicht gegeben; ein Schiedsurteil solle nicht ergehen. Das Schiedsgericht gab dem statt und beendete das Verfahren ohne Erlass eines Schiedsspruchs. Man darf vermuten, dass es keine Einigung vor dem Schiedsgericht gegeben hat; das schließt jedoch nicht aus, dass sich die Kläger ihre Klage außergerichtlich haben abkaufen lassen, auch wenn es dazu bisher keine bestätigten Informationen gibt. Eine weitere Klage der Kläger vor einem Zivilgericht in Los Angeles war im Juli 2023 bereits gescheitert; dort fiel den Klägern der im Rahmen der Bewerbung gegenüber ICANN erklärte Klageverzicht („covenant not to sue“) auf die Füsse.

Ob und wann ICANN den Registry-Vertrag mit HTLD unterzeichnet, ist aktuell noch ebenso offen wie der Registrierungsbeginn für die ersten .hotel-Domains. Die im Rahmen der Bewerbung angegebene Internetadresse dothotel.info leitet aktuell nur auf die Bewerbungsseite bei ICANN weiter. Nach ersten Berichten sollten die Registrierungsgebühren bei EUR 60,– pro Jahr und .hotel-Domain liegen; angesichts der vergangenen Zeit, den gestiegenen Kosten der Bewerbung und der Inflation dürfte dieser Betrag aber kaum zu halten sein.

Die Entscheidung des Schiedsgerichts zu .hotel finden Sie unter:
> https://www.icann.org/en/system/files/files/irp-fegistry-et-al-panel-order-termination-18oct23-en.pdf

Quelle: icann.org, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .FR, .GH UND .OLDNAVY

Zwei weitere Marken-Endungen verabschieden sich aus dem Domain Name System: der Modehändler Gap trennt sich von .oldnavy und .bananarepublic. Derweil setzt .fr auf verstärkte Kontrolle der WHOIS-Daten, während um die Verwaltung von Ghanas .gh gestritten wird – hier die Kurznews.

AFNIC, Verwalterin des französischen Länderkürzels .fr, hat die Domain-Registrare aufgefordert, mit Wirkung ab dem 01. Januar 2024 ihre Maßnahmen zur Validierung der Kontaktdaten des Domain-Inhabers zu verstärken. Die Registry setzt damit eine Vorgabe um, wonach die WHOIS-Daten einer .fr-Domain (einschließlich der von AFNIC mitverwalteten Endungen .re, .pm, .tf, .wf und .yt) zum Zeitpunkt der Erstellung in Bezug auf Namen, Adresse, Telefonnummer und eMail-Adresse aktuell und korrekt sein müssen. Die Verantwortung für die Aktualität und Richtigkeit der Daten liegt beim Domain-Inhaber; die Registrare müssen jedoch sicherstellen, dass die Domain-Inhaber dieser Verpflichtung nachkommen. Zudem ist dieser Mechanismus Teil eines umfassenderen Prozesses zur Erfüllung der Anforderungen der NIS2-Richtlinie. Aktuell arbeitet AFNIC an der Einrichtung eines gemeinsamen Systems, das eine gemeinsame Verfahrensgrundlage für die Überprüfung der Erreichbarkeits- und Berechtigungsdaten der Domain-Inhaber definiert und gleichzeitig die bestehenden Verfahren bestmöglich nutzt. Dadurch können Quantität und Qualität der WHOIS-Daten sowohl für .fr- als auch für die französischen Übersee-TLDs verbessert werden. Inhabern einer .fr-Domain ist daher bereits jetzt dringend zu empfehlen, ihre WHOIS-Daten zu prüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.

Im westafrikanischen Ghana ist ein Streit um die Verwaltung der Länder-Endung .gh entbrannt. Seit 1995 und auch aktuell wird das offizielle Länderkürzel von der Network Computer Systems Limited mit Sitz in der Hauptstadt Accra verwaltet. Doch Reverend Dr. Nanayaa Tina Owusu Prempeh von der Ghana Domain Name Registry (GDNR) möchte dies ändern. Man kritisiert, dass es die aktuelle Situation für mehr Ghanaer unmöglich gemacht habe, Zugang zum Internet zu erhalten, was dem Land mehr Gewinn bringen und den Internetnutzern Sicherheit bieten würde. „But we have an individual in Ghana, who has sat on it for 27 years like a God sitting on it and making things difficult for redelegation to be done, that is the bottom-line“, so Prempeh anlässlich des Forums „Advancing DNS in Ghana: Challenges and Opportunities for a secure and thriving local Internet“, ohne Namen zu nennen. Die Situation habe das Land so sehr beeinträchtigt, dass Ghana mit seinen 30 Mio. Einwohnern nur einen Registrar habe, während Ruanda mit 13,6 Mio. Einwohnern 70 Registrare habe. Ob und welche Maßnahmen Ghana plant, um die Kontrolle über .gh zu erlangen, blieb jedoch offen.

Das Modeunternehmen Gap Inc. trennt sich von seinen beiden Marken-Endungen .oldnavy und .bananarepublic. Mit Schreiben vom 19. September 2023 kündigte der größte US-amerikanische Bekleidungseinzelhändler, der seinen Hauptsitz in San Francisco hat, das Registry Agreement (RA) mit der Internet-Verwaltung ICANN. Die Kündigung ist, wie bei .brands üblich, gestützt auf Section 4.4 (b) des RA, die eine jederzeitige ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 180 Tagen gestattet. Nähere Angaben zur Kündigung machte Gap nicht, verweist jedoch darauf, dass man die Rechte an den Marken „Old Navy“ und „Banana Republic“ halte und über die beiden obligatorischen, Registry-eigenen Domains nic.oldnavy und nic.bananarepublic hinaus keine weiteren Domains registriert sind. Mit diesem Schritt verabschiedet sich das Unternehmen nicht ganz aus dem Domain Name System; mit .athleta und .gap verfügt man derzeit noch über zwei weitere .brands. Allerdings ist auch dort lediglich jeweils eine Domain registriert.

Das Kündigungsschreiben für .oldnavy und .bananarepublic finden Sie unter:
> https://itp.cdn.icann.org/en/files/registry-agreements/multiple/the-gap-termination-notice-19-09-2023-en.pdf

Quelle: afnic.fr, msn.com, icann.org

ADR – HERR SCHMIDT GEHT BEI SCHMIDT.EU LEER AUS

Im ADR-Verfahren um die Domain schmidt.eu scheiterte ein Herr Schmidt, obwohl die Domain ungenutzt auf den Namen der PROLINK Internet communications GmbH registriert ist. Letztere agierte für eine Schweizer Unternehmung.

Der 1983 geborene Beschwerdeführer ist Andreas Schmidt aus Deutschland, der sein Namensrecht im Rahmen eines ADR-Verfahrens hinsichtlich der am 02. Mai 2006 registrierten Domain schmidt.eu geltend macht. Das ADR-Verfahren ist dem UDRP-Verfahren vergleichbar, bezieht sich allerdings alleine auf die Endung .eu sowie ihre internationalisierten Derivate und ermöglicht, dass Verfahren auch wegen der Verletzung von Namensrechten geltend gemacht werden können. Schmidt legte als Nachweis für sein Namensrecht eine Kopie seines Personalausweises vor. Er trägt vor, es seien keine berechtigten Interessen der Gegnerin an der Domain ersichtlich. Sie habe die Domain nicht im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren oder Dienstleistungen verwendet und auch keine Vorbereitungen für eine entsprechende Verwendung getroffen; es seien seit mehr als zwei Jahren keine Inhalte abrufbar. Sie sei unter dem Namen schmidt.eu nicht allgemein bekannt. Die Gegnerin benutze die Domain in bösgläubiger Absicht. Sie vertreibe und vermiete Domains. Die Domain schmidt.eu habe sie nur registriert, um sie zu verkaufen oder zu vermieten.

Gegnerin der Beschwerde ist der Internetdienstleister PROLINK Internet communications GmbH. Sie trägt vor, die eigentliche Gegnerin des Verfahrens sei die Schweizer Aebi Schmidt Holding AG, die Inhaberin der Domain sei und für die man die Domain registriert halte und verwalte. Als Beleg legte die Gegnerin eine aktuelle Rechnung vor. Die Schmidt Holding AG sei Inhaberin von Firmenrechten und einer 1975 eingetragenen deutschen Wort-/Bildmarke; die Gesellschaft sei ursprünglich 1971 im Handelsregister eingetragen und bereits 1920 gegründet worden. „Schmidt“ sei im Winterdienstbereich eine bekannte Marke, und auf dem Markt für Winterdienstfahrzeuge in Europa habe sie einen Marktanteil von 30 Prozent. Die Registrierung der Domain schmidt.eu sei nicht bösgläubig erfolgt. Sie sei bis Ende 2020 unter „www.aebi-schmidt.com/de“ mit Nameservern verlinkt gewesen; aufgrund eines Organisationsverschuldens habe die Verlinkung sodann nicht korrekt funktioniert. Nach Einreichung der Beschwerde habe man das korrigiert.

Als Entscheider wurde der deutsche Rechtsanwalt Tobias Malte Müller berufen, der nach eingehender Prüfung die Beschwerde abwies (WIPO Case No. DEU2023-0033). Bevor Müller in die eigentliche Prüfung des Verfahrens einstieg, setzte er sich mit der prozessualen Vorfrage auseinander, ob die in der Schweiz ansässige Aebi Schmidt Holding AG Gegnerin des Verfahrens sei. Müller stellte fest, dass laut den ADR-Regeln ein Verfahren gegen das Register oder den Domain-Inhaber eingereicht werden könne. Da hier offensichtlich nicht das Register Gegner ist, kann es nur der Domain-Inhaber sein. Domain-Inhaber ist laut WHOIS-Angaben der PROLINK Internet communications GmbH diese selbst und nicht die Aebi Schmidt Holding AG. Letztere könne nach den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für .eu-, .ею- und .ευ- Domains“ auch gar nicht Domain-Inhaber sein, da sie als Unternehmung mit Sitz in der Schweiz gar nicht Inhaberin einer .eu-Domain werden könne. Folglich könne sie nicht Gegnerin des Verfahrens sein. In der Folge prüfte Müller die Sache weiter mit allein der PROLINK Internet communications als Gegnerin im Blick.

Müller stellte sodann fest, dass der Beschwerdeführer Inhaber von Namensrechten (§ 12 BGB) und die Domain schmidt.eu mit dem Namen identisch ist, wobei der Endung als notwendiger Bestandteil der Domain keine identitätsausschließende Wirkung zukomme. Damit hatte der Beschwerdeführer das erste Tatbestandsmerkmal erfüllt. Allerdings scheiterte er an der Frage nach einem Recht oder berechtigten Interesse der Gegnerin am Domain-Namen. Zwar lag der Anscheinsbeweis vor; Müller folgte dem Beschwerdeführer, was das Fehlen einer Nutzung der Domain seitens der Gegnerin betrifft, wie auch des fehlenden Nachweises einer geplanten Nutzung und der nicht vorhandenen Bekanntheit unter dem Domain-Namen. Doch seien andere Gründe gegeben, aus denen sich ein Recht oder berechtigtes Interesse der Gegnerin ergäbe: die Registrierung von schmidt.eu im Auftrag der Aebi Schmidt Holding AG, die ihrerseits nicht berechtigt sei, eine .eu-Domain zu registrieren, deren eingetragene Marke, die prioritätsälter als der Name des Beschwerdeführers sei, und der Umstand, dass bis Ende 2020 die Domain im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren oder Dienstleistungen unter dem Zeichen „Schmidt“ verwendet wurde, sprächen für ein Recht oder berechtigtes Interesse der Gegnerin. Damit war die zweite Tatbestandsvoraussetzung nicht erfüllt und die Beschwerde abzuweisen. Müller prüfte noch die Frage der Bösgläubigkeit und gelangte dabei zu der Auffassung, dass es dem Beschwerdeführer nicht gelungen sei, diese nachzuweisen. Die Domain sei zu Gunsten der Aebi Schmidt Holding AG registriert und wurde über die Jahre auch von dieser genutzt. Ein Nachweis oder Anhaltspunkte dafür, dass die Domain zum Verkauf oder zur Vermietung registriert wurde, gäbe es nicht. Damit wies Müller die Beschwerde ab.

Müller sprach auch die Frage eines Verstoßes gegen die Registrierungsbedingungen für .eu-Domains an, da die Aebi Schmidt Holding AG nicht als Domain-Inhaber eingetragen und eine Domain-Registrierung zugunsten Dritter nicht erlaubt ist. Doch stellte sich die Frage des Verstoßes gegen Registrierungsbedingungen in dem ADR-Verfahren gegen die Domain-Inhaberin nicht, da diese Frage nicht unter die Anwendungsregeln des ADR-Verfahrens falle.

Die ADR-Entscheidung über die Domain schmidt.eu finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2023/deu2023-0033.pdf

Die Regeln für das .eu-ADR-Verfahren findet man unter:
> https://eu.adr.eu/website/rules

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

DROP CATCH – WO REGISTRARE DOMAINS ENTSORGEN

Viele Domain-Registrare senden abgelaufene Domains an exklusive Partner, bevor sie sie löschen. Dort kann man die Domains, ehe sie gelöscht werden, durch Gebot ersteigern. Zu wissen, bei welchem Anbieter Domains welchen Registrars ersteigert werden können, ist für Domain-Investoren und Endnutzer gleichermaßen wichtig.

Domain-Inhaber registrieren eine Domain üblicherweise für ein Jahr. Danach beginnt – meist automatisiert – eine neue Registrierungsperiode, es sei denn, man kündigt den Domain-Vertrag fristgemäß. Dann läuft die Registrierung aus. Es startet die „Redemption Grace Period“, innerhalb derer der frühere Domain-Inhaber die Domain, obgleich ihre Registrierung bereits ausgelaufen ist, zurückholen kann. Nutzt er diesen Zeitraum nicht, geht die Domain nach Ablauf der „Redemption Grace Period“ in die fünftägige „Pending Delete“-Phase, nach deren Ablauf die Domain endgültig gelöscht wird. Es sei denn, der Registrar stellt die Domain bei einem „Drop Catch Service“ ein. Hier können an der Domain Interessierte auf die Domain bieten und sie, soweit sie das höchste Gebot abgeben, innerhalb der „Pending Delete“-Phase für sich registrieren. Der Markt der Drop Catch-Dienstleister hat sich im Laufe der Jahre merklich verändert. Nun gibt es eine Hand voll Dienstleister, die sich um auslaufende Domains kümmern. Wichtigste Anbieter sind GoDaddy und NameJet/SnapNames, denen jeweils zahlreiche Registrare auslaufende Domains zuführen. Darüber hinaus gibt es Anbieter wie Namecheap und Dynadot, die nur über sie registrierte Domains mit eigenen Catch Drop-Diensten anbieten. Andrew Allemann hatte bereits vor Jahren eine Liste der Domain-Marktplätze und der Domain-Registrare, mit denen sie zusammenarbeiten, veröffentlicht. Diese Liste verändert sich jedoch stetig. Aus diesem Grunde hat er die Liste in einem aktuellen Beitrag auf seinem Branchenblog domainnamewire.com auf den neuesten Stand gebracht.

Die von ihm zusammengestellte, alphabetisch geordnete Liste mit insgesamt 51 Registraren erwähnt auch einige Registrare, die seiner Meinung nach nicht mit einem Domain-Marktplatz zusammenarbeiten. Bei diesen ergibt sich die Möglichkeit, laufenden Löschungen nachzujagen. Die aktuelle Liste von Allemann weist 18 Registrare auf, die Domains an GoDaddy weiterreichen. Vermeintlich elf Registrare reichen auslaufende Domains an NameJet/SnapNames weiter. Darunter findet man „IONOS registrars“, die Domains zunächst an Sedo weiterreichen und Sedo dann an NameJet/SnapNames. Doch unter den „IONOS registrars“ sind mehrere Registrare gedeckelt, wie Strato und united-domains.de. Die Liste von Allemann wird so im Hinblick auf die von Registraren bevorzugte Handelsplattform etwas verfälscht, zumal die an GoDaddy liefernden Registrare Key-Systems und Moniker ihrerseits unter dem Hut von CentralNic agieren. Allemann bittet jedenfalls, seine Liste zu überprüfen und freut sich besonders über Informationen zu den Registraren, bei denen er zu keinem ordentlichen Ergebnis gekommen ist: Elf hat er mit „Unknown“ und sieben mit „None“ gekennzeichnet. Wie eingangs geschrieben: Für Domain-Investoren, aber auch für Endkunden ist es von Interesse, wo sie gegebenenfalls eine auslaufende Domain, für die sie sich interessieren, ersteigern können.

Den Blog-Eintrag von Andrew Allemann mit der aktuellen Registrarliste finden man unter:
> https://domainnamewire.com/2023/10/23/expired-domains-where-each-registrar-sends-their-domains/

Quelle: domainnamewire.com, eigene Recherche

PHILOSOPHIE – SOCRATES.COM BRINGT US$ 600.000,–

Die vergangene Domain-Handelswoche trumpft auf mit fünf Domain-Verkäufen im sechsstelligen Bereich. An erster Stelle steht socrates.com mit ihrem Preis von US$ 600.000,– (ca. EUR 566.038,–).

Wer hätte es gedacht? socrates.com findet zum Preis von US$ 600.000,– (ca. EUR 566.038,–) einen neuen Inhaber und setzt sich auf Platz 4 der Jahresbestenliste 2023, im Gleichstand mit der Drei-Zeichen-Domain ecl.com. Zweitbeste Domain der Woche ist die Drei-Zeichen-Domain pfa.com mit US$ 450.000,– (ca. EUR 424.528,–), die ihrerseits sich gleich hinter der Doppelplatzierung an der sechsten Stelle der Jahresbestenliste einfügt. Gut gelaunt verbessert sich moodup.com von US$ 5.350,– (ca. EUR 5.047,–) im November 2015 auf jetzt EUR 10.000,– und erweist sich als einzige Domain in dieser Ausgabe, bei der wir in unserem Archiv einen früheren Preis fanden.

Unter den Länderendungen sieht es nicht so hochpreisig aus. Die britische punter.co.uk sticht mit GBP 21.600,– (ca. EUR 24.757,–) aber heraus und nicht in den Schlamm von Cam, Cherwell oder Themse. Der Verkauf von ipad.nl zum Preis von EUR 12.000,– ging wohl markenrechtlich unbeschadet vonstatten. Die deutsche Endung ist mit explore.de zum Preis von EUR 10.000,– und weiteren gut besetzt.

Die neuen generischen Endungen trumpfen in einer lange nicht gesehenen Weise auf: betting.online erzielt erstaunliche US$ 400.000,– (ca. EUR 377.358,–), wobei die Nähe zu Glücksspielen der Grund für den guten Preis darstellen dürfte. Ebenfalls gut zeigt sich die Ein-Zeichen-Domain n.vip mit US$ 28.000,– (ca. EUR 26.415,–). Die klassischen generischen Endungen sind diesmal nicht vertreten. Die vergangene Domain-Handelswoche ragt mit fünf Domains zu sechsstelligen Preisen heraus. So erfreulich US$ 600.000,– (ca. EUR 566.038,–) für socrates.com sind, so zweifelhaft ist ihr Einsatz für „a blockchain-based web3 social media platform that integrates Social-Fi and Game-Fi“. Warum es für eine „social media platform“ der „Polygon blockchain“ bedarf, bleibt ein Rätsel. Oder ist es nur die Möglichkeit, die Nutzer für Fragen, Antworten und anderes in Coins („Points“) zahlen zu lassen?!

Länderendungen
————–

punter.co.uk – GBP 21.600,– (ca. EUR 24.757,–)
tilda.co.uk – GBP 2.500,– (ca. EUR 2.865,–)
tilda.uk – GBP 2.500,– (ca. EUR 2.865,–)

ipad.nl – EUR 12.000,–

explore.de – EUR 10.000,–
baufoerderung.de – EUR 5.000,–
ala.de – EUR 2.995,–
greenroutine.de – EUR 2.600,–
energypartners.de – EUR 2.500,–
ledporofil.de – EUR 2.500,–
meinmotiv.de – EUR 2.500,–
solarnow.de – EUR 2.500,–
asb-group.de – EUR 2.499,–
propertee.de – EUR 2.400,–

neurocrine.cn – US$ 9.500,– (ca. EUR 8.962,–)
eci.io – EUR 5.299,–
findyour.it – EUR 4.499,–
vessel.in – US$ 4.500,– (ca. EUR 4.245,–)
waterdrop.mk – EUR 2.999,–
dreams.mx – US$ 3.000,– (ca. EUR 2.830,–)
lebrasseur.fr – EUR 2.450,–
ufabet.tv – US$ 2.500,– (ca. EUR 2.358,–)
frs.se – EUR 2.000,–
nuvo.ch – EUR 2.000,–
theseus.fr – EUR 2.000,–
speak.uk – US$ 1.990,– (ca. EUR 1.877,–)
concerts.co.uk – US$ 1.331,– (ca. EUR 1.256,–)

Neue Endungen
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betting.online – US$ 400.000,– (ca. EUR 377.358,–)
n.vip – US$ 28.000,– (ca. EUR 26.415,–)
hf.law – US$ 14.999,– (ca. EUR 14.150,–)
npc.app – US$ 14.482,– (ca. EUR 13.662,–)
mr.law – US$ 8.000,– (ca. EUR 7.547,–)
se.vip – US$ 8.000,– (ca. EUR 7.547,–)
ib.vip – US$ 7.250,– (ca. EUR 6.840,–)
pets.nyc – US$ 6.999,– (ca. EUR 6.603,–)
future.earth – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.717,–)
4g.vip – US$ 4.500,– (ca. EUR 4.245,–)
fff.law – US$ 4.499,– (ca. EUR 4.244,–)
6s.vip – US$ 3.999,– (ca. EUR 3.773,–)
a7.vip – US$ 3.999,– (ca. EUR 3.773,–)
k9.vip – US$ 3.999,– (ca. EUR 3.773,–)
global.auction – US$ 3.800,– (ca. EUR 3.585,–)
plush.world – US$ 3.000,– (ca. EUR 2.830,–)
yyy.vip – US$ 3.000,– (ca. EUR 2.830,–)
nova.law – US$ 2.999,– (ca. EUR 2.829,–)
crack.xyz – US$ 2.990,– (ca. EUR 2.821,–)
dog.fit – US$ 2.800,– (ca. EUR 2.642,–)

.com
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socrates.com – US$ 600.000,– (ca. EUR 566.038,–)
pfa.com – US$ 450.000,– (ca. EUR 424.528,–)
accelerator.com – US$ 145.050,– (ca. EUR 136.840,–)
secondbrain.com – US$ 120.000,– (ca. EUR 113.208,–)
2tk.com – US$ 30.000,– (ca. EUR 28.302,–)
gwms.com – US$ 29.888,– (ca. EUR 28.196,–)
lethwei.com – US$ 28.000,– (ca. EUR 26.415,–)
lich.com – US$ 25.000,– (ca. EUR 23.585,–)
fixins.com – US$ 22.000,– (ca. EUR 20.755,–)
precognito.com – US$ 15.645,– (ca. EUR 14.759,–)
bmkorea.com – US$ 15.000,– (ca. EUR 14.151,–)
exogenous.com – US$ 15.000,– (ca. EUR 14.151,–)
deuces.com – US$ 12.500,– (ca. EUR 11.792,–)
moodup.com – EUR 10.000,–
love2play.com – US$ 10.500,– (ca. EUR 9.906,–)
bet.it.com – US$ 9.990,– (ca. EUR 9.425,–)
conferencepro.com – US$ 8.000,– (ca. EUR 7.547,–)
leadsor.com – US$ 7.823,– (ca. EUR 7.380,–)
hitpros.com – US$ 7.500,– (ca. EUR 7.075,–)
mixreal.com – US$ 7.500,– (ca. EUR 7.075,–)
gecs.com – US$ 6.720,– (ca. EUR 6.340,–)
iranianlawyer.com – US$ 5.010,– (ca. EUR 4.726,–)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com, eigene Recherche

ONLINE – ECO-RÜCKBLICK AUF ICANN78 IM NOVEMBER

Nach Abschluss des 78. ICANN-Meetings Ende Oktober 2023 in Hamburg bietet der eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft eV das „ICANN78 Readout – Highlights & Take-Aways from the Annual General Meeting (25th)“, bei dem Höhepunkte und Erkenntnisse des ICANN Policy Forums in einer Online-Veranstaltung vorgestellt werden.

ICANN78 fand vom 21. bis 26. Oktober 2023 in Hamburg statt. Im Nachgang zu der Veranstaltung laden eco und die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) am 07. November 2023 zu einem „ICANN78 readout“, bei dem zahlreiche Beteiligte über die wichtigsten Punkte des Meetings informieren. Gastgeber sind, wie schon beim „ICANN77 readout“ im Juni 2023, Christopher Mondini (ICANN) und Thomas Rickert (eco). Als Referenten sind bisher benannt: Nicolas Caballero (GAC-Vorsitzender), Jordan Carter (stellvertretender Vorsitzender Asia Pacific des ccNSO-Rats), Sebastien Ducos (RySG, scheidender GNSO-Vorsitzender), Philippe Fouquart (ISPCP-Vorsitzender), Matthias Hudobnik (ALAC-Mitglied); weitere werden erwartet. Die Themen der einzelnen Referenten sind noch nicht bekannt, aber – wie der Titel der Veranstaltung sagt – selbstverständlich wird über die Themen in den einzelnen Interessengruppenveranstaltungen des vergangenen ICANN-Meetings gesprochen.

Das „ICANN78 readout“ von eco und ICANN findet am 07. November 2023 von 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr online statt. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist notwendig.

Weitere Informationen und Anmeldung zum ICANN78 Readout unter:
> https://www.eco.de/event/icann78-readout-highlights-take-aways-from-the-annual-general-meeting-25th/

Quelle: eco.de, eigene Recherche

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