Domain-Newsletter

Ausgabe #1196 – 30. November 2023

Themen: NIS 2 – i2Coalition drängt auf Harmonisierung | CENTR – Digitale Leitlinien zur Europawahl 2024 | TLDs – News von .berlin, .comcast und .eu | bansk.com – Doppelklagen bleiben ohne Erfolg | Investing – 15 Tipps nicht nur für Einsteiger | miri.com – Vier-Zeichen-Domain für US$ 199.995,– | Februar – Nic.at lädt zum Domain pulse nach Wien

NIS 2 – I2COALITION DRÄNGT AUF HARMONISIERUNG

Der US-amerikanische Handelsverbund i2Coalition (Internet Infrastructure Coalition) hat einen „Implementation Guide“ für die EU-Richtlinie zur Erhöhung der Cybersicherheit („NIS 2“) veröffentlicht. Darin fordert er vor allem eine enge Bindung an ICANN-Regularien.

Am 16. Januar 2023 ist die NIS2-Richtlinie in Kraft getreten und muss nun von jedem Mitgliedsstaat der EU bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Für die Domain Name Industry bringt die NIS 2 zahlreiche Änderungen mit sich, die sich vor allem aus Artikel 28 („Datenbank der Domänennamen-Registrierungsdaten“) ergeben. Die Regelung verpflichtet Registries und Registrare, „genaue und vollständige Domänennamen-Registrierungsdaten in einer eigenen Datenbank im Einklang mit dem Datenschutzrecht der Union in Bezug auf personenbezogene Daten mit der gebotenen Sorgfalt sammeln und pflegen.“ Diese Datenbank muss die erforderlichen Angaben enthalten, anhand derer die Domain-Inhaber und die Domain-Registrare identifiziert und kontaktiert werden können. Umfasst sind jedenfalls die Domain selbst, das Datum der Registrierung, der Namen des Domain-Inhabers, seine eMail-Adresse und seine Telefonnummer. Weiter soll es Überprüfungsverfahren geben, mit denen sichergestellt wird, dass die Datenbanken genaue und vollständige Angaben enthalten. Für das WHOIS wird klargestellt, dass die nicht-personenbezogenen Domain-Registrierungsdaten öffentlich zugänglich zu machen sind.

Die Mitglieder der i2Coalition-Arbeitsgruppe für DNS-Fragen haben in diesem Zusammenhang einen 12-seitigen Leitfaden veröffentlicht, der den EU-Mitgliedsstaaten helfen soll, auf eine einheitliche Umsetzung der NIS 2 und insbesondere von Artikel 28 hinzuwirken. Er stellt die Vorstellungen der i2Coalition dar, wie die Umsetzung voranschreiten sollte. Im Mittelpunkt stehen vier Leitprinzipien, die Fragmentierung vermeiden und eine globale Harmonisierung ermöglichen sollen:

(1) Reflecting only the minimum requirements set in Art. 28;
(2) Supporting flexible and diverse business solutions to the goals (outcomes) prescribed by NIS2;
(3) Recognizing that different rules and obligations apply to gTLDs and ccTLDs; and
(4) Complementing policies developed by ICANN’s multistakeholder model.

Über diesen vier Prinzipien schwebt die Direktive 111 der Richtlinie, die ausdrücklich darauf verweist, dass so weit wie möglich den von den Multi-Stakeholder-Governance-Strukturen auf internationaler Ebene entwickelten Standards Rechnung getragen werden soll. Daran anknüpfend schlägt die i2Coalition zu jeder Regelung in Artikel 28 eine konkrete Umsetzung vor und verweist dabei auf bestehende, von ICANN etablierte Regelwerke. Besonders interessant ist der Vorschlag zur Regelung zum Zugang zu den WHOIS-Daten, die nach Vorstellung der i2Coalition eng mit den Vorgaben von ICANN verknüpft sein soll: „In accordance with ICANN contracts and policy, gTLD registries and registrars must provide access to specific domain name registration data upon lawful and duly substantiated requests by legitimate access seekers, in accordance with Union data protection law“. Die Verpflichtung von Registries und Registraren, alle Anträge auf Zugang unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von 72 Stunden nach Eingang eines Antrags auf Zugang zu beantworten, stellt die i2Coalition nicht in Frage.

Die Harmonisierung der NIS 2 mit bestehenden ICANN-Richtlinien ist nach Einschätzung der i2Coalition nicht nur machbar, sondern auch vorteilhaft für den Schutz der Registrierungsdaten. Durch die Angleichung könnten die EU-Mitgliedsstaaten eine globale Kohärenz aufrechterhalten und die Sicherheit, Stabilität und Widerstandsfähigkeit des DNS stärken. Da sich die digitale Landschaft ständig weiterentwickele, sei es immer wichtiger sicherzustellen, dass rechtliche Rahmenbedingungen entsprechend angepasst werden, um sowohl lokalen als auch globalen Communities wirksam zu dienen und weiterhin Unterstützung für konsensbasierte Multi-Stakeholder-Prozess zu finden.

Den „NIS2 Article 28: Implementation Guide for European Union Member States“ finden Sie unter:
> https://i2coalition.com/wp-content/uploads/2023/10/i2Coalition-implementation-guide-for-Member-States.pdf

Quelle: eigene Recherche

CENTR – DIGITALE LEITLINIEN ZUR EUROPAWAHL 2024

Im Vorfeld der Europawahl 2024 hat sich das Council of European National Top-Level Domain Registries (CENTR) mit dem Leitrahmen „Grundsätze für das nächste digitale Jahrzehnt“ zu Wort gemeldet. Eine Revolution sollte man nicht erwarten.

Vom 06. bis zum 09. Juni 2024 findet die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt. Für einen Branchenverband wie CENTR – der 51 volle und 8 assoziierte Mitglieder zählt, die zusammen für über 80 Prozent aller weltweit registrierten Domain-Namen verantwortlich sind – gilt es daher, die digitalen Leitlinien für die nächsten Jahre abzustecken. Zu diesem Zweck haben die CENTR-Mitglieder während der CENTR-Jahrestagung 2023 (GA70) am 14. November 2023 die „Grundsätze für das nächste digitale Jahrzehnt“ („Towards a Stronger Internet, Principles for the Next Digital Decade“) verabschiedet. Die darin genannten Prinzipien umreißen den von CENTR vorgeschlagenen Ansatz zur Sicherung der digitalen Zukunft Europas im kommenden Jahrzehnt. Die europäischen ccTLD-Registries wollen den politischen Entscheidungsträgern Erfahrungen und Kenntnisse zur Verfügung stellen. In der Gesetzgebung der EU und in der Digitalpolitik würden die technischen Akteure immer mehr als selbstverständlich angesehen. Einige Rechtsvorschriften beeinträchtigen nach Ansicht von CENTR gleichwohl (ungewollt) deren Fähigkeit, ihre wesentlichen Dienste für die digitale Gesellschaft zu erbringen. Während das Domain Name System widerstandsfähig sei, müsse die nächste Generation von EU-Politikern das Internet auf allen Ebenen ganzheitlich betrachten und zur Stärkung des gesamten globalen digitalen Ökosystems beitragen: „Without this strong and resilient core that has allowed the internet to grow and become an essential part of society, the future of the internet is uncertain.“

Zu diesem Zweck schlägt CENTR sechs Grundsätze vor, an denen sich die politischen Entscheidungsträger in der nächsten EU-Legislaturperiode orientieren sollen:

– Interoperability
– Competition
– Access & Cybersecurity
– Fundamental rights
– Online content
– Governance

Wie diese Grundsätze praktisch umgesetzt werden, erklärt CENTR sodann näher. So sollen die politischen Entscheidungsträger der EU im Rahmen der Interoperabilität offene Standards setzen, die international entwickelt werden, und, wo wenn möglich, ihre Übernahme durch das öffentliche Beschaffungswesen fördern, um ein Internet der nächsten Generation zu unterstützen, das für Bürger und Unternehmen gleichermaßen offen ist. Im Bereich des Wettbewerbs fordert CENTR die EU dazu auf, in Bezug auf Gesetzgebung, welche die Internet-Infrastruktur betrifft, technisch neutral zu bleiben. Dezentralisierung müsse der Kern des Internets der nächsten Generation und eines zukünftigen Web 4.0 sein, um einen „single point of failure“ auszuschließen. In Bezug auf Zugänglichkeit positioniert sich CENTR europäisch: „More and more European citizens and businesses rely on US-owned social media platforms to establish their online identity. European ccTLDs are a preferable alternative as they give the user control over their identity and are subject to local policy with European values at the core.“ Gerne hören dürfte man in Brüssel, dass sich CENTR weiter dazu bekennt, die hohen Datenschutzstandards der EU aufrecht- und einzuhalten.

Klar ist auch die Position in Sachen Online-Content. Hier fordert CENTR den europäischen Gesetzgeber auf, die Grundsätze eines ordnungsgemäßen Verfahrens und der Verhältnismäßigkeit bei allen künftigen Rechtsvorschriften einzuhalten. Er solle ohne eine umfassende und öffentlich zugängliche Beweisgrundlage von legislativen Eingriffen absehen. Und auch zu ICANN bekennt man sich: „There is no future of the open and free internet without all stakeholders‘ continuous support for the internet’s multistakeholder model.“ Ob das nächste EU-Parlament diese Prioritäten mehrheitlich teilt, wissen wir allerdings erst nach der Wahl.

Das Dokument „Towards a Stronger Internet, Principles for the Next Digital Decade“ finden Sie unter:
> https://centr.org/library/library/download/10862/7873/41.html

Quelle: centr.org, eigene Recherche

TLDS – NEWS VON .BERLIN, .COMCAST UND .EU

Die Städte-Domain .berlin bleibt dem Domain Name System noch mindestens weitere zehn Jahre erhalten: ICANN hat sich mit der Registry auf eine Vertragsverlängerung verständigt. Dagegen zieht sich .comcast schon wieder zurück, während .eu die Sieger des „.eu Web Award“ krönt – hier unsere Kurznews.

Die Internet-Verwaltung ICANN hat den Registry-Vertrag für die Hauptstadt-Endung .berlin mit der dotBERLIN GmbH & Co. KG um zehn Jahre verlängert. In einer eMail vom 13. Oktober 2023 schreibt ICANN-VP Russ Weinstein: „It’s been 10 years of operations and pursuant to Article 4 of the Registry Agreement between the Internet Corporation for Assigned Names and Numbers and Registry Operator, the Registry Agreement will be renewed for a successive 10-year period beginning 31 October 2023“. Delegiert wurde die Endung am 03. Januar 2014. Nach einer anfänglichen Hochphase, in der teilweise mehr als 150.000 Domains registriert waren, hat sich .berlin seit einigen Jahren bei rund 50.000 Domains eingependelt. Zum Vergleich: die aktuell erfolgreichste Städte-Endung .tokyo kommt auf gut 120.000 registrierte Domains, bei New York (.nyc) sind es rund 62.000 Domains – beide Städte haben jedoch deutlich mehr Einwohner als die Metropole an der Spree. Und wer es noch nicht gewusst hat: Wer eine .berlin-Adresse haben will, bekommt sie in der Regel auch.

Die Comcast IP Holdings I LLC, Verwalterin der beiden Marken-Endungen .comcast und .xfinity, hat das jeweilige Registry Agreement (RA) mit der Internet-Verwaltung ICANN gekündigt. Die Kündigung ist, wie bei .brands üblich, gestützt auf Section 4.4 (b) des RA, die eine jederzeitige ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 180 Tagen gestattet. Nähere Angaben zu den Gründen der Kündigung machte das zur Comcast Corporation, dem größten Kabelnetzbetreiber der USA, gehörende Unternehmen nicht. Wirklich genutzt hat man keine der beiden Top Level Domains. Mit Ausnahme der obligatorischen Adressen nic.comcast und nic.xfinity waren keine weiteren Domains registriert. Zu den Gründen der Bewerbung für .comcast hieß es noch: „The intended mission and purpose of the .COMCAST gTLD is to serve as a trusted and intuitive namespace for the benefit of Comcast and its qualified subsidiaries’ and affiliates’ customers and other Internet users, that will deepen and broaden these entities’ relationships with those audiences.“ Umgesetzt hat man diese Ankündigung nie. Dem Antrag, keine der beiden Endungen auf eine Nachfolge-Registry zu übertragen, hat ICANN bereits vorläufig entsprochen.

Die .eu-Verwalterin EURid hat die Gewinner des „.eu Web Award“ für das Jahr 2023 bekanntgegeben. Bei einer feierlichen Zeremonie im Maison du Bois in Brüssel unter Moderation des früheren MTV-Stars Ray Cokes durfte sich das italienische Marketingunternehmen Web To Emotions Web Agency Rome mit seiner Website web2emotions.eu über den Hauptgewinn freuen. Zu den angebotenen Dienstleistungen gehören integrierte Strategien für Webmarketing, technologische Lösungen, Kommunikationsprojekte auf mehreren Online-Kanälen und Grafikdesign. Besonders freuen durfte sich auch das Football-Team von Frankfurt Galaxy, das den Preis in der Kategorie „The House of .eu“ gewannen. Die weiteren Gewinner sind ecoinomy.eu (Kategorie „The Rising Stars“), africoneu.eu (Kategorie „Laurels“) und pocityf.eu (Kategorie „Better World“). Auch sie erhalten ein Marketing-Budget von EUR 5.000,–, eine Kristalltrophäe und ein digitales .eu Web Awards-Symbol zur Verwendung auf Websites und in sozialen Medien. Zum Bedauern von EURid musste der Abend aufgrund unvorhergesehener Umstände nach einer Anweisung des Bürgermeisters von Etterbeek vorzeitig abgebrochen werden.

Das Verlängerungsschreiben für .berlin finden Sie unter:
> https://itp.cdn.icann.org/en/files/registry-agreements/berlin/berlin-renewal-1-31-10-2023-en.pdf

Das Kündigungsschreiben für .comcast finden Sie unter:
> https://itp.cdn.icann.org/en/files/registry-agreements/comcast/comcast-termination-notice-14-09-2023-en.pdf

Das Kündigungsschreiben für .xfinity finden Sie unter:
> https://itp.cdn.icann.org/en/files/registry-agreements/xfinity/xfinity-termination-notice-14-09-2023-en.pdf

Quelle: icann.org, eurid.eu

BANSK.COM – DOPPELKLAGEN BLEIBEN OHNE ERFOLG

Bansk Group LLC hatte SiteTools, der Inhaber der Domain bansk.com, mit Klage gedroht, woraufhin SiteTools gegen Bansk klagte. Nach Beendigung des Verfahrens erhob Bansk Klage gegen SiteTools. Die ist ebenfalls erfolglos vom Tisch.

Die im März 2019 gegründete Bansk Group LLC nutzt die im Januar 2019 registrierte Domain banskgroup.com. Sie beantragte im April 2019 beim US-Markenamt die Marke „BANSK“ mit der Anmeldung für die Bereitstellung von Risikokapital, Entwicklungskapital, privatem Beteiligungskapital und Investitionsfinanzierung. Am 10. Januar 2022 wandte sich die Bansk Group ungenannt über einen Anwalt an das kalifornische Unternehmen StileTools, Inc. und zeigte ihr Kaufinteresse an der Domain bansk.com. StileTools, ein Domain-Investor und Website-Entwickler, der die Domain bansk.com im August 2013 registriert hatte, antwortete mit den Zeilen: „The domain Bansk.com is currently not for sale. If your client has a compelling offer we’d love to hear it.“ Es folgte ein Angebot über US$ 10.000,–, das StileTools ausschlug. Monate später, am 02. November 2022, erhielt StileTools abermals eine eMail, wobei diesmal mit einer Klage nach dem Anticybersquatting Consumer Protection Act gedroht wurde. Aus der weiteren Korrespondenz ergab sich, für wen der Anwalt tätig ist und dass man sich in einem Zivilprozess auf eine Markenrechtsverletzung berufen werde. Daraufhin erhob SiteTools noch im November 2022 eine Feststellungs- und Schadensersatzklage, die am US District Court des Central District of California anhängig war (Case 2:22-cv-08263). Der Schuß ging allerdings ins Leere. Das Verfahren wurde wegen einer formalen Unzuständigkeit („lack of personal jurisdiction“) beendet.

Da das von StileTools lancierte Verfahren gescheitert war, sah nun Bansk seine Chance und reichte am 11. Oktober 2023 Klage beim „United States District Court For The Southern District Of New York“ ein (Case 1:23-cv-08924). Bansk verlangt unter anderem die Übertragung der Domain bansk.com wegen Cybersquatting nach dem „Federal Anti-Cybersquatting Consumer Protection Act, 15 U.S.C. § 1125(d)“, wegen Markenrechtsverletzung und unlauteren Wettbewerbs, sowie wegen Verwendung von falschen Ursprungsbezeichnungen nach dem Lanham Act und New Yorker Gewohnheitsrecht. Bansk trägt in der Klage unter anderem vor, dass StileTools mit bansk.com potentielle Kunden auf das Angebot refinancemortgage.com weiterleitet und so die Marke „Bansk“ missbraucht, verunglimpft und die Geschäfte von Bansk schädigt. Wie Andrew Allemann (domainnamewire.com) aktuell berichtet, hat Bansk seine Klage am 22. November 2023 unverrichteter Dinge aber unter Vorbehalt wieder zurückgezogen.

Ein näherer Grund für den Rückzug ist bisher nicht bekannt, aber die Angelegenheit scheint damit zunächst erledigt. Die Aussicht für Bansk, an die Domain bansk.com zu kommen, ist äußerst gering. Und es ist offensichtlich, warum man kein UDRP-Verfahren wagt. Das wäre unter den gegebenen Umständen ganz sicher erfolglos, da die Domain bansk.com von StileTools einerseits ordentlich genutzt wird und andererseits auch nicht bösgläubig registriert wurde. Wobei Bansk das in der eigenen Klage so darstellt: „However, after Bansk’s federal registration of the BANSK mark, SiteTools has reregistered the Bansk.com domain name multiple times. The latest reregistration of the Bansk.com domain name by SiteTools was on August 7, 2023. (RN 43.)“ Ein Argument, das im Rahmen eines UDRP-Verfahrens keinen Bestand hat.

Die Klage von Bansk Group LLC gegen StileTools finden Sie unter:
> https://storage.courtlistener.com/recap/gov.uscourts.nysd.608030/gov.uscourts.nysd.608030.1.0.pdf

Die Klageschrift von StileTools findet man unter:
> https://storage.courtlistener.com/recap/gov.uscourts.cacd.867943/gov.uscourts.cacd.867943.1.0.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: domainnamewire.com, eigene Recherche

INVESTING – 15 TIPPS NICHT NUR FÜR EINSTEIGER

Darpan Munjal, CEO von Squadhelp, einem Marktplatz für Domains und anderes, hat in einem X-Thread seinen Erfahrungsschatz gelüftet und gibt 15 Tipps für Domain-Investoren. Wir haben uns die Sache angeschaut.

Squadhelp ist eine Agentur und Handelsplattform, die Unternehmen und Kreative zusammenbringt, um große Marken (Brands), Websites, Businesses und weiteres zu entwickeln. Grundlage bieten ausgewählte Domains und, wie vor kurzem berichtet, der neue „Squadhelp Ultra-Premium Marketplace“, auf dem Domains zu höchsten Preisen angeboten werden. In seinem X-Thread verkündet Munjal: „Over the past few years, we have done quite a bit of testing and experimentation. Here are 15 Domain Investing tips that we have seen work well.“

Gleich der erste Tipp sorgte für reichlich Gesprächsstoff: Domains mit festem Preis zum Sofortkauf (BIN) liefern durchweg bessere Verkaufsraten als Domains, die lediglich um ein „Gebot“ bitten. Verbindet man beides, führe das zu Reibungsverlusten und schränke die Sichtbarkeit von Domains ein, insbesondere wenn Käufer nach bestimmten Preisfiltern suchen. Die meisten Käufer bevorzugen transparente Preise. In seinem 4. Tipp wiederholt Munjal nochmal: „If you have set a BIN price, do not add a Make Offer option next to it.“ Wenn Käufer eine zusätzliche Gebotsoption sähen, dann zweifelten sie an der Ernsthaftigkeit des Festpreises, sie nähmen diesen dann als lediglichen Platzhalter wahr. Für den Domain-King Rick Schwartz ist das das gefundene Fressen, das ihn sogar dazu bringt, bei Elliot Silver (domaininvesting.com) zu kommentieren. Seiner Meinung nach wird der wichtigste Punkt in dem Thread gleich zwei Mal gemacht: Wenn neben einem Festpreis auch ein „Machen Sie ein Angebot“ steht, dann verliert der Festpreis seinen Sinn. Alles schreit danach, dass der Festpreis ein Fake, ein Scherz, kein echter Preis ist. Nur ein Dummkopf würde den Festpreis-Button drücken. Also sind die Tipps 1 und 4 bereits vom Domain-King abgesegnet.

Auch die weiteren Tipps sind einfach und nachvollziehbar. So empfiehlt Munjal unter anderem Ratenzahlung anzubieten, weil Start-Ups dieser Tage liquide bleiben wollen. Der Domain-Preis sollte leicht unter Schwellenwerten liegen, etwa kurz unter runden Beträgen, weil potentielle Käufer auf der Suche nach einer Domain begrenzte Budgets haben und entsprechende Schwellenwerte als Suchvoraussetzung eingeben. Für markenfähige Domains empfiehlt sich, Wörter oder Konzepte zu wählen, die mit der Branche in Zusammenhang stehen, und nicht exakte Branchenbegriffe. Hier gibt Munjal als Beispiele für eine Dating-App an, Begriffe wie „Spark“, „Love“ oder „Match“ zu nutzen, die besser ankommen als „Dating“ im Domain-Namen. Hilfreich sei es auch immer, sich in die Lage des potentiellen Käufers zu versetzen: was für eine Domain würde ein CEO aus einer bestimmten Branche für sein Start-Up wählen?

Die 15 Tipps sind recht pragmatisch angelegt. Sie stammen eben aus der Erfahrung eines Unternehmens, das mit der Vermittlung von Domains Geld verdient. Was man sich aber immer vor Augen halten muss: Auch wenn man die 15 Tipps beherzigt und noch viele mehr, Domain-Investing ist ein zeitfressender, anstrengender Job, der nicht einfach so zu einer Gelddruckmaschine wird.

Sie finden den X-Thread von Darpan Munjal mit allen 15 Tipps unter:
> https://twitter.com/darpanmunjal/status/1727792037594841312?ref_src=twsrc%5Etfw%7Ctwcamp%5Etweetembed%7Ctwterm%5E1727792037594841312%7Ctwgr%5E03ddb185d5de7de7040f446676570b734bd4b081%7Ctwcon%5Es1_&ref_url=https%3A%2F%2Fdomaininvesting.com%2F15-domain-investing-tips-from-squadhelp-ceo%2F

Quelle: twitter.com, domaininvesting.com, eigene Recherche

MIRI.COM – VIER-ZEICHEN-DOMAIN FÜR US$ 199.995,–

Die vergangene Domain-Handelswoche bringt die 4-Zeichen-Domain miri.com zum Preis von US$ 199.995,– (ca. EUR 183.482,–) an der Spitze hervor, die deutlichen Abstand zur zweitbesten Domain hält.

Nach kurzer Absenz steht die Endung .com wieder an erster Stelle: miri.com bezieht die Position mit ihrem Preis von US$ 199.995,– (ca. EUR 183.482,–). Die Zweitplatzierte .com-Domain ist relu.com mit US$ 58.888,– (ca. EUR 54.026,–).

Unter den Länderendungen fehlen diesmal hochpreisige Käufe. Am besten schneidet die französische solitairejeu.fr mit EUR 8.500,– ab, gefolgt von der niederländischen criminals.nl zum Preis von EUR 5.000,–.

Exorbitant stehen die neuen generischen Endungen da, mit der Zwei-Zeichen-Domain ml.cloud für EUR 80.000,– und der Ein-Zeichen-Domain p.vip zum Preis von US$ 40.000,– (ca. EUR 36.697,–). Die klassischen generischen Endungen asketisieren mit biblescipture.net zum Preis von US$ 2.250,– (ca. EUR 2.064,–). Die vergangene Domain-Handelswoche ist nicht großartig, aber bietet mit miri.com zu einem sechsstelligen Preis und erfreulichen Preisen bei den neuen Endungen durchaus ansehnliches.

Länderendungen
————–

solitairejeu.fr – EUR 8.500,–
criminals.nl – EUR 5.000,–
helia.fr – EUR 3.599,–
gemein.de – EUR 3.570,–
endlich-unabhaengig.de – EUR 3.500,–
beschuldigt.de – EUR 3.500,–
hclsoftware.eu – EUR 3.499,–
ajet.eu – EUR 3.499,–
talentus.de – EUR 3.499,–
fotolog.eu – EUR 3.450,–
vittor.io – EUR 3.000,–
smartshades.de – EUR 2.999,–
xpeng.de – EUR 2.999,–
mtours.de – EUR 2.990,–
mln.de – EUR 2.600,–
manda.eu – EUR 2.599,–
amie.me – US$ 2.299,– (ca. EUR 2.109,–)
spacebox.de – EUR 2.000,–
soulcode.de – EUR 2.000,–

Neue Endungen
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ml.cloud – EUR 80.000,–
p.vip – US$ 40.000,– (ca. EUR 36.697,–)
disability.law – US$ 12.500,– (ca. EUR 11.468,–)
bv.vip – US$ 7.999,– (ca. EUR 7.339,–)
5x.vip – US$ 5.999,– (ca. EUR 5.504,–)
th.fit – US$ 4.000,– (ca. EUR 3.670,–)
1h.vip – US$ 3.999,– (ca. EUR 3.669,–)
3y.vip – US$ 3.999,– (ca. EUR 3.669,–)
9p.vip – US$ 3.999,– (ca. EUR 3.669,–)
p9.vip – US$ 3.999,– (ca. EUR 3.669,–)
x1.vip – US$ 3.400,– (ca. EUR 3.119,–)
x3.vip – US$ 3.400,– (ca. EUR 3.119,–)
x9.vip – US$ 3.400,– (ca. EUR 3.119,–)
bible.art – US$ 3.250,– (ca. EUR 2.982,–)
tap.art – US$ 3.250,– (ca. EUR 2.982,–)
vpn.art – US$ 3.250,– (ca. EUR 2.982,–)
cardinal.law – US$ 2.999,– (ca. EUR 2.751,–)
lang.law – US$ 2.999,– (ca. EUR 2.751,–)
security.law – US$ 2.999,– (ca. EUR 2.751,–)

Generische Endungen
——————-

biblescipture.net – US$ 2.250,– (ca. EUR 2.064,–)

.com
—–

miri.com – US$ 199.995,– (ca. EUR 183.482,–)
relu.com – US$ 58.888,– (ca. EUR 54.026,–)
opengpt.com – US$ 18.995,– (ca. EUR 17.427,–)
citytrust.com – US$ 16.800,– (ca. EUR 15.413,–)
steppingstones.com – US$ 7.900,– (ca. EUR 7.248,–)
flashdrive.com – US$ 7.888,– (ca. EUR 7.237,–)
dramacool.com – US$ 7.288,– (ca. EUR 6.686,–)
savetrade.com – US$ 7.000,– (ca. EUR 6.422,–)
craterofdiamondsstatepark.com – US$ 6.506,– (ca. EUR 5.969,–)
goodmind.com – US$ 6.255,– (ca. EUR 5.739,–)
nudie.com – US$ 6.255,– (ca. EUR 5.739,–)
limitpoker.com – US$ 5.788,– (ca. EUR 5.310,–)
gallbladder.com – US$ 5.501,– (ca. EUR 5.047,–)
mazzel.com – EUR 5.000,–
evermilk.com – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.587,–)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

FEBRUAR – NIC.AT LÄDT ZUM DOMAIN PULSE NACH WIEN

Nic.at lädt zum kommenden Domain puls unter dem Titel „Vienna Calling: Domain pulse 2024“, der vom 22. bis 23. Februar 2024 in Wien stattfindet. Die Agenda steht bereits, jetzt muss man sich zur Veranstaltung nur noch anmelden.

Der Domain pulse ist die bedeutendste Veranstaltung für aktuelle Themen, Tendenzen und Trends rund um Domain-Namen im deutschsprachigen Raum. Die Fachtagung Domain pulse richten zusammen sowie alternierend die Registrierungsstellen der Länderendungen von Deutschland (DENIC eG), Österreich (Nic.at) und der Schweiz (SWITCH) aus. Aktueller Gastgeber ist die österreichische Nic.at, die am 22. und 23. Februar 2024 nach Wien einlädt. Am ersten Konferenztag werden Möglichkeiten, Grenzen und Auswirkungen der technischen Fortschritte sowie der damit verbundenen Regulierungen (NIS 2) und Herausforderungen unter die Lupe genommen. Die Eröffnungskeynote hält der britisch-katalanische Künstler Neil Harbisson. Auf der Agenda stehen unter anderem weiter eine Diskussionsrunde über „Future Technologies“ mit Klaus Darilion, Alexander Mayrhofer und Norbert Gaus, und am Nachmittag zwei Runden zur NIS 2. Der Tag endet mit einem Abendprogramm. Der zweite Tag steht dann ganz im Zeichen der Sicherheit und Updates aus der Domain-Branche. Der „Cyber Security Specialist“ Peter Zinn hält eingangs eine Keynote, der dann ein Gespräch über Cyber-Security und eine Runde mit Aktuellem aus der Domain-Branche folgen. Nach der Stabübergabe an die DENIC eG für den Domain pulse 2025 gibt es einen Abschiedslunch.

Der „Vienna Calling: Domain pulse 2024“ findet vom 22. bis 23. Februar 2024 im Erste Campus, Am Belvedere 1, 1100 Wien (Österreich) statt. Die Anmeldung zur Domain pulse 2024 ist jetzt möglich. Eine Liste von Hotels in Wien ist angegeben.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://domainpulse.at/

Quelle: nic.at, domainpulse.at

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