Domain-Newsletter

Ausgabe #1195 – 23. November 2023

Themen: RAA – ICANN kündigt Domain-Registrar Freenom | Gratulation – DENIC Services feiert 5. Geburtstag | TLDs – Neues von .cat, .diy und .ee | DOTZON-Studie – die besten .brands 2023 | energycollect.de – BGH erneuert Prioritätsprinzip | access.me – Zugang für günstige EUR 19.000,– | NamesCon – Frühbucherrabatte für Juni 2024

RAA – ICANN kündigt Domain-Registrar Freenom

Drei Abmahnungen waren zu viel: Die Internet-Verwaltung ICANN hat das Registrar Accreditation Agreement (RAA) mit dem niederländischen Domain-Registrar OpenTLD B.V., besser bekannt als Freenom, außerordentlich gekündigt. Die Domain-Namen der Kunden sollen nicht in Gefahr sein.

„Unsere Mission ist es, Menschen online zu bringen und die Länder bei der Entwicklung ihrer digitalen Wirtschaft zu unterstützen“ – so wirbt Freenom noch heute auf seiner Website um Kunden. Doch damit ist es in Kürze vorbei. Mit Schreiben vom 09. November 2023 kündigte ICANN das RAA mit Freenom; die Kündigung tritt am 25. November 2023 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt kann Freenom keine weiteren Domains mit generischer Endung mehr neu registrieren oder verlängern. Domains mit Länder-Endung sind von der Kündigung nicht betroffen, da sie nicht dem RAA von ICANN unterliegen. Freenom war es nach Angabe von ICANN nicht gelungen, eine Vielzahl von Pflichtverletzungen abzustellen, die in drei Abmahnungen vom 20. September 2023, vom 29. September 2023 und 17. Oktober 2023 gerügt worden waren. Konkret bemängelte ICANN unter anderem das Versäumnis von OpenTLD, Registrierungsdaten und Aufzeichnungen auf Anfrage von ICANN zur Verfügung zu stellen, das Versäumnis, den Inhabern registrierter Domains AuthInfo-Codes zur Verfügung zu stellen, damit sie mit ihren Domains zu einem anderen Registrar umziehen können, die ordnungsgemäße Anzeige von WHOIS-Angaben und die Nichtzahlung von Gebühren. Gemäß Section 5.5.6 des RAA kann ICANN kündigen, wenn ein Registrar innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten mindestens dreimal grundlegend und wesentlich gegen seine Verpflichtungen aus dem RAA verstoßen hat. Dies liegt nach den Feststellungen von ICANN vor; alle Verstöße aus den Abmahnungen sollen nicht geheilt worden seien.

Etwas kryptisch heisst es in der Kündigung weiter: „Additional compliance cases stemming from complaints received against OpenTLD that have not yet been included in Notices of Breach remain unaddressed by the Registrar as of the time of this letter.“ Die Einzelheiten dieser zusätzlichen Vertragsverletzungen sollen OpenTLD bei mehreren Gelegenheiten durch schriftliche Mitteilungen und Anfragen sowie durch zahlreiche Telefonanrufe mitgeteilt worden sein. Untermauert wird dies durch Protokolle, in denen ICANN die diversen Bemühungen dokumentiert. Insgesamt habe ICANN mehrfach versucht, OpenTLD per eMail, Telefon und Fax zu erreichen, um den Nachweis der Einhaltung des RAA zu verlangen. Die drei Abmahnungen seien auch per Kurier verschickt worden, doch eine Reaktion habe es bis heute nicht gegeben. Von der Zahlung ausstehender Gebühren wird OpenTLD durch die Kündigung nicht befreit; will man einen Rechtsstreit vermeiden, muss man die Gebühren an ICANN bezahlen. Um Risiken für die Kunden zu minimieren, wird ICANN in Kürze das „De-Accredited Registrar Transition Procedure“ einleiten, in dessen Rahmen die OpenTLD-Domains auf einen anderen ICANN-akkreditierten Registrar übertragen werden. Nach den zuletzt verfügbaren Zahlen soll OpenTLD noch rund 16.500 Domains mit generischer Endung in Verwaltung gehabt haben, der größte Teil davon mit der Endung .com.

Während des „De-Accredited Registrar Transition Procedure“ kann der Umzug einer Domain mit praktischen Schwierigkeiten verbunden sein, schlicht weil Kompetenzen geklärt werden müssen. In aller Regel erfolgt ein „bulk transfer“, d.h. die Domains von OpenTLD werden nicht einzeln, sondern im Paket auf einen Nachfolger übertragen. Wer dieser Nachfolger sein wird, hat ICANN bisher nicht bekannt gegeben.

Die Kündigung von ICANN finden Sie unter:
> https://www.icann.org/uploads/compliance_notice/attachment/1219/hedlund-to-zuubier-9nov23.pdf

Quelle: icann.org, eigene Recherche

GRATULATION – DENIC SERVICES FEIERT 5. GEBURTSTAG

Happy Birthday, DENIC Services: die Tochtergesellschaft der .de-Verwalterin DENIC eG feiert in diesen Tagen ihren fünften Geburtstag. Nicht nur ihre Rolle als weltweit einziger Designated Data Escrow Agent für Domain-Registrare unterstreicht ihre hohe Reputation.

„Geschäftsgegenstand ist die Erbringung von technischen und administrativen Dienstleistungen im Bereich der Internetbranche“ – so nüchtern liest sich die Neueintragung der DENIC Services GmbH & Co. KG im Handelsregister aus dem Jahr 2018. Die Gründung der DENIC-Tochtergesellschaft mit Sitz in Darmstadt war für die DENIC eG ein strategischer Schritt, um Fachwissen kombiniert mit der technologischen Exzellenz einer weltweit führenden Registry aufbauend auf einer Best-in-Class-Infrastruktur Kunden anbieten zu können, die nicht Mitglieder der DENIC eG sind und darum nicht davon profitieren konnten. Die Startvoraussetzungen waren ausgezeichnet; mit mehr als 25 Jahren Erfahrung im professionellen Betrieb eines Domain Name Systems und geprägt durch die Vorreiterrolle Deutschlands bei Datenschutz und -sicherheit, wurden mit Anycast und Data Escrow die ersten innovativen Lösungen entwickelt und an die DENIC Services übergeben. Erstmals gab es einen Treuhänder für Registrierungsdaten, der sie DSGVO-konform bearbeitet und dauerhaft sicher in Europa speichert. Mehr als 50 Registries vertrauen mittlerweile auf Data Escrow der DENIC Services für gTLDs oder ccTLDs.

Ihren vorläufigen Höhepunkt erreichte die Gesellschaft 2023, als sie die Ausschreibung der Internet-Verwaltung ICANN zum weltweit einzigen Designated Data Escrow Agent für Domain-Registrare gewann. Bis Ende 2023 werden dort 1.900 Registrare Kunden sein. „Das 5-jährige Jubiläum von DENIC Services ist ein Beweis für unsere Fähigkeit, in einer sich schnell verändernden Welt einen beständigen und zuverlässigen Service zu bieten. Wir sind dankbar für das Vertrauen, das unsere Kunden und Partner in uns setzen, und freuen uns darauf, auch in den kommenden Jahren an ihrer Seite zu stehen“, so Stefan Pattberg von DENIC Services. Und damit ist das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht. Ebenfalls im Jahr 2023 eröffnete die DENIC Services in Nord-Virginia eine zweite IT-Plattform zur Speicherung von Deposits für Kunden, die nicht von der DSGVO betroffen sind.

Die DENIC eG selbst ist natürlich wesentlich älter. Am 17. Dezember 1996 beschloss eine Versammlung von 37 deutschen Internet Service Providern die Gründung einer Genossenschaft zur Verwaltung von .de und der Bereitstellung der dazu notwendigen Infrastruktur. Dies gilt als die Geburtsstunde der DENIC eG. Der erste Gesellschaftsvertrag („Statut“) datiert auf den 27. März 1997, wurde aber bereits mehrfach geändert, zuletzt am 26. April 2023. Die DENIC-Geschäftsstelle wurde im Juli 1997 am Wiesenhüttenplatz 26 in Frankfurt am Main eingerichtet und ist seitdem das Herz der Genossenschaft. Im März 1999 übernahm die DENIC eG nach dem administrativen auch den technischen Betrieb und damit sämtliche Leistungen für die Top Level Domain .de von der Universität Karlsruhe. Die Endung .de ist übrigens nochmals ein Stück älter; sie wurde am 05. November 1986 gemäß ISO-3166-1-Kodierliste von der Internet Assigned Numbers Authority (IANA) delegiert, feierte also kürzlich ihren 37. Geburtstag.

Quelle: denic.de, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .CAT, .DIY UND .EE

Rekordpreis für eine .ee-Domain: über EUR 40.000,00 hat die Versteigerung einer estnischen Ein-Zeichen-Domain eingebracht. Derweil beginnt .cat mit der Netzüberwachung, während .diy in Kürze startet – hier unsere Kurznews.

Fundacio puntCAT, Verwalterin der katalanischen Top Level Domain .cat, hat mit der Bereitstellung des digitalen katalanischen Überwachungsnetzwerkes („Xarxa de monitoratge del català digital“) begonnen. Zu diesem Zweck hat die Registry ein Instrument entwickelt, das es ermöglichen soll, Probleme mit der Sichtbarkeit des Katalanischen im Internet zu erkennen und die Entwicklung der katalanischen Online-Präsenz zu überwachen. Der erste Sensor wurde am Sitz von Acció Cultural del País Valencià in Valencia installiert. In weiteren Wellen sollen hunderte von neuen Sensoren im ganzen Land installiert werden, beginnend mit einigen jener Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen, die ihre Absicht hierzu bekundet haben. Zunächst werden diese Sensoren Suchergebnisse von Google und Bing sammeln, in einer zweiten Phase sollen aber auch andere relevante Suchmaschinen in Betracht gezogen werden. Die Dezentralisierung der Überwachung ermöglicht nach Angaben von Fundacio puntCAT die Einbeziehung von IP-Adressen aus dem gesamten katalanischen Sprachgebiet und soll ein reales Bild der Entwicklung der Sprache in den Suchmaschinenergebnissen liefern. Die Registry hat angekündigt, vierteljährliche Berichte über die Ergebnisse dieses digitalen katalanischen Überwachungsnetzwerks zu veröffentlichen.

Die auf den Cayman Islands ansässige Registry Internet Naming Company hat angekündigt, mit den fünf generischen Top Level Domains .diy, .food, .lifestyle, .living und .vana in Kürze an den Start zu gehen. „I’m launching these TLDs [as] unrestricted generics this winter, as our registrar partners are already aware“, teilte CEO Shayan Rostam mit. „Startup launch plans will be finalized shortly after assignment.“ Die Registry hatte die Endungen erst vor wenigen Monaten von der Lifestyle Domain Holdings Inc. erworben. Der besondere Reiz bei den Zukäufen lag darin, dass sie zwar delegiert, bisher aber nicht gestartet sind. Es gab also weder eine Sunrise- noch eine Landrush-Phase, so dass Internet Naming Co. nicht nur die jeweiligen Vergaberegeln, sondern auch das Gebührenmodell frei gestalten kann. Die jetzige Ankündigung legt nahe, dass eine Registrierung weitgehend frei von Beschränkungen zu jedem beliebigen (legalen) Zweck möglich sein wird. Ursprünglich sollten die fünf Endungen als .brands vermarktet werden; diese Beschränkung hat ICANN aber bereits gestrichen. Zur Höhe der voraussichtlichen Gebühren liegen noch keine verlässlichen Angaben vor.

Bei der Eesti Interneti Sihtasutus (EIS), Verwalterin der estnischen Länderendung .ee, klingelt die Kasse: die Domain s.ee wurde im Oktober 2023 zum Rekordpreis von EUR 41.000,– versteigert. Im Jahr 2011 reservierte die Registry alle .ee-Domains mit Namen estnischer Verwaltungseinheiten, ausländischer Länder sowie einzelnen Buchstaben und Zahlen, um sie Institutionen mit einem berechtigten Interesse zur Verfügung zu stellen. Während viele dieser reservierten Domains in den vergangenen 12 Jahren einen Inhaber gefunden haben, wurden jene Adressen, die in dieser Zeit kein Interesse geweckt haben, nun für jedermann weltweit verfügbar und in begrenzten wöchentlichen Losen versteigert, um sicherzustellen, dass die Interessenten genügend Zeit haben, um ein Gebot abzugeben. Die Erlöse aus den Versteigerungen werden in das estnische Internet investiert, um es effizienter und sicherer zu machen; unter anderem wird ein Cloud-Dienst eingerichtet. „Single-character domains give an exclusive opportunity to obtain an outstanding .ee address. Toponymic domains, on the other hand, are fantastic for local communities and companies. In addition, all the new domain owners are contributing to the Estonian internet“, so Heiki Sibul, CEO der EIS.

Quelle: fundació.cat, domainincite.com, internet.ee

DOTZON-STUDIE – DIE BESTEN .BRANDS 2023

Das internationale Managementberatungsunternehmen DOTZON GmbH legte dieser Tage zum sechsten Mal die Ranking-Studie „Digitale Unternehmensmarken“, diesmal für das Jahr 2023, vor. Das Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen der dreimaligen Nummer 1 .audi und der zweimaligen Nummer 1 .leclerc endete mit einem Führungswechsel zu Gunsten von Leclerc.

Seit 2005 berät DOTZON Unternehmen im deutschsprachigen Raum zu digitalen Identitäten. DOTZON legte dieser Tage die 21-seitige Studie „Digitale Unternehmensmarken 2023“ vor. Die Studie beschäftigt sich mit digitalen Produkt- und Unternehmensmarken, die im Rahmen der von ICANN Anfang 2012 initiierten Bewerbung um neue Top Level Domains als .brand (.marke) zugelassen wurden.

Wie stets gibt es, nach einer kurzen Zusammenfassung der Studie, eine Einführung in das Thema Markenendungen und Erweiterung von Unternehmens- und Produktmarken durch Digitale Unternehmensmarken. Alsdann werden die Grundlagen für die Studie dargelegt, nach denen die mittlerweile nur noch 452 bestehenden Markenendungen (475 waren es 2022, 496 waren es 2021) bewertet werden. Die Anzahl unter Markenendungen registrierter Domains liegt bei 24.515: nach einem Anstieg von 2020 mit 23.439 Domains auf 24.700 Domains in 2021 und einem leichten Rückgang auf 23.839 Domains in 2022 hat sich die Zahl registrierter Domains wieder stabilisiert. Nach wie vor wird das Ranking der digitalen Unternehmensmarken mit sieben Bewertungsparametern gemessen: herangezogen werden die Anzahl registrierter Domains, inwieweit diese im Web auflösen, die Anzahl von Domains mit eingerichtetem Mailserver, die Anzahl der neu genutzten Domains, die Nutzung von HTTPS, die Sichtbarkeit der Top Level Domain anhand der SISTRIX-Plattform und die Tranco-Ranks (im Vorjahr wurden die Alexa-Ranks ausgewertet). Diesmal gab es reichlich Bewegung unter den Top 10 aktiver Markenendungen. Im Ergebnis liegt .leclerc, die Endung der französischen Genossenschaft und Supermarktkette Leclerc, zum 3. Mal auf Platz 1 der Liste. Ihr folgt die deutsche Schwarz-Gruppe (Lidl, Kaufland) mit .schwarz. Die Vorjahreserste .audi muss sich mit dem 3. Platz zufrieden geben. Auf den Plätzen fünf, neun und zehn können sich die Unternehmensendungen .mma (eine französische Versicherungsgruppe), .lundbeck (ein dänisches Pharmaunternehmen) und .allfinanz (eine deutsche Vermögensberatungsgesellschaft) als Neuzugänge etablieren. Dafür findet man die sonst recht starken Endungen .dvag, .bnpparibas und .goog nicht mehr unter den zehn Besten.

Unter den „Weiteren Beobachtungen“ stellt DOTZON wieder fest, dass zahlreiche Endungen die verpflichtende Domain „nic.tld“ nicht erreichbar halten. Darüber hinaus konstatiert DOTZON ebenfalls wieder, dass die Markenangebote im Hinblick auf die Sicherheitstechnik SSL-Verschlüsselung ausbaufähig sind, da weniger als die Hälfte aller Endungen eine solche bereitstellen. Im Vorjahr lag der Wert mit 75,4 Prozent SSL-Verschlüsselung für die vorhandenen nic.tld-Domains deutlich besser, und da hatte der Wert sich schon gegenüber den 83,5 Prozent im Jahr 2021 deutlich verschlechtert. Die DOTZON-Studie gibt darüber hinaus noch weitere Daten und erfreuliche Beispiele für die Nutzung von Domains und Markenendungen. Wie noch jedes Mal gibt auch diesmal die 21-seitige Studie „Digitale Unternehmensmarken 2023“ von DOTZON einen Überblick über den Zustand der .marke-Endungen. Sie ist leicht verständlich geschrieben, übersichtlich und in jedem Falle lesenswert.

Sie finden die Studie „Digitale Unternehmensmarken 2023“ unter
> https://dotzon.consulting/studien

Quelle: dotzon.consulting, eigene Recherche

ENERGYCOLLECT.DE – BGH ERNEUERT PRIORITÄTSPRINZIP

In einer aktuellen Entscheidung bestätigt der Bundesgerichtshof (BGH) das Prioritätsprinzip, diesmal im Streit um die prioritätsälteren, ordentlich genutzten Domains energycollet.de und energy-collect.de gegenüber einer später gegründeten Unternehmung (BGH, Urteil vom 26.10.2023, Az.: I ZR 107/22).

Klägerin ist die seit dem Sommer 2020 geschäftlich als Inkasso-Dienstleisterin für die Energieversorgungsbranche tätige energy COLLECT GmbH & Co. KG aus Freibug im Breisgau. Sie sieht ihre Rechte durch die seit April 2010 registrierten Domains energycollet.de und energy-collect.de verletzt. Inhaber dieser Domains ist der Beklagte, ein Rechtsanwalt, der Vorstand der on-collect solutions AG ist, die ihrerseits unter anderem als Inkasso-Dienstleisterin für die Energieversorgungsbranche agiert. Die beiden Domains energycollect.de und energy-collect.de werden lediglich zur Weiterleitung auf das Angebot der on-collect solutions AG unter on-collect.de genutzt. Vor dem LG Mannheim hatte die Klägerin gegen den Beklagten erfolgreich die Einwilligung in die Löschung seiner Domains gegenüber der DENIC eG erstritten. Dessen Berufung gegen das Urteil vor dem OLG Karlsruhe war nicht erfolgreich. Der Beklagte, der sich unter anderem darauf stützt, dass ihm aus der Nutzung der Domains ein eigenes prioritätsälteres Namens- oder Kennzeichenrecht zustehe, ging alsdann in Revision, die der Bundesgerichtshof (BGH) zuließ.

Der 1. Zivilsenat des BGH gab der Revision des Beklagten statt und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung an das Berufungsgericht, das OLG Karlsruhe, zurück (Urteil vom 26.10.2023, Az.: I ZR 107/22). Das Berufungsurteil stützt sich auf die Verletzung des Namensrechts der Klägerin, wegen unberechtigter Namensanmaßung seitens des Beklagten (§ 12 BGB). Im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen des § 12 Satz 1 Fall 2 BGB kam das Berufungsgericht bei der Interessensabwägung zu dem Ergebnis, dass es an einem abwägungsrelevanten namensrechtlichen Interesse auf Seiten des Beklagten fehle, da er die Domains nicht namensmäßig, sondern lediglich zur Weiterleitung nutzt. Der BGH bestätigte überwiegend die Prüfung des Berufungsgerichts zum Namensrecht. Er ist seinerseits der Ansicht, dass Namensrecht gemäß § 12 BGB neben §§ 5, 15 MarkenG Anwendung findet, ein Namensrecht der Klägerin an „energy Collect“ besteht und ein unbefugter Namensgebrauch des Beklagten vorliegt, da er aufgrund der Nutzung der Domains lediglich zur Weiterleitung kein eigenes Namens- oder Kennzeichenrecht erworben hat. Der BGH bestätigt auch eine Zurechnungsverwirrung, die durch die Weiterleitung über die Domains zum Angebot eines Dritten eintritt. Allerdings könne man mit der Begründung des Berufungsgerichts nicht annehmen, dass durch die Aufrechterhaltung der Registrierung der Domains schutzwürdige Interessen der Klägerin verletzt werden.

Einerseits kann sich die Klägerin in diesem Fall nicht auf ihre schutzwürdigen Interessen berufen. Ihr Namensrecht ist erst nach der Registrierung der Domains entstanden. Das Nutzungsrecht des Beklagten ergibt sich bereits aus dem mit Registrierung der Domains mit der DENIC eG geschlossenen Vertrag. Da die Domains zum Zeitpunkt ihrer Registrierung in keinerlei Rechte Dritter eingegriffen haben, ergibt sich eine eigentumsfähige, nach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte Position des Domain-Inhabers. Darüber hinaus ist das Nutzungsrecht durch Art. 17 EU-Grundrechtecharta und durch Art. 1 des 1. Zusatzprotokolls zur EMRK als Eigentumsposition geschützt. Bei dieser Sachlage könne sich die Klägerin, die die Domain-Namen erst nach ihrer Registrierung als Unternehmenskennzeichen verwenden möchte, nicht auf ein schutzwürdiges Interesse berufen. Sie hätte vor der Wahl einer Unternehmensbezeichnung, die sie auch als Internetadresse verwenden wollte, unschwer prüfen können, ob die entsprechenden Domains noch verfügbar sind. Da sie bereits vergeben waren, war es ihr zumutbar, einen anderen Unternehmensnamen zu wählen oder auf eine andere Top Level Domain auszuweichen. Andererseits zählen zu den berücksichtigungsfähigen Interessen des Domain-Inhabers insbesondere wirtschaftliche Interessen wie die Fortführung der Weiterleitung, um durch eine Verbesserung der Trefferquote und des Rankings der Zielseite in Suchmaschinen das Besucheraufkommen zu erhöhen. Eine sinnvolle Nutzung der Weiterleitung ist nicht ohne weiteres rechtsmissbräuchlich. Dies habe das Berufungsgericht nicht mitberücksichtigt, sondern sich alleine mit Namens- und Markenrechtinteressen befasst. Das hier zur Anwendung gelangende Prioritätsprinzip ist ein auch das Markenrecht beherrschender allgemeiner Rechtsgrundsatz. Die darin liegende Beeinträchtigung ihrer wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten habe die Klägerin daher grundsätzlich hinzunehmen. Aus Sicht des BGH war damit das Berufungsurteil aufzuheben (§ 562 Abs. 1 ZPO) und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen, weil sie nicht zur Endentscheidung reif ist (§ 563 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 ZPO).

In seiner Entscheidung unterstreicht der BGH nochmals, dass auch eine Verkaufsabsicht nicht stets rechtsmissbräuchlich sei, weil der Handel mit Domain-Namen grundsätzlich zulässig und nach Art. 12, 14 GG verfassungsrechtlich geschützt ist, soweit die Registrierung oder Nutzung des Domain-Namens keine Namens- oder Kennzeichenrechte Dritter verletzt.

Die BGH-Entscheidung über die Domain energycollect.de finden Sie unter:
> https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=135379&pos=3&anz=1144&Blank=1.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: bundesgerichtshof.de

ACCESS.ME – ZUGANG FÜR GÜNSTIGE EUR 19.000,–

Die vergangene Domain-Handelswoche gibt sich bescheiden, weiss aber mit access.me zum Preis von EUR 19.000,– eine Domain unter einer Länderendung an die Spitze zu setzen, der ganz knapp eine Domain unter einer neuen Endung folgt: sls.guru mit US$ 20.000,– (ca. EUR 18.329,–).

Nicht nur liefert .com diesmal nicht die Nummer 1, sie widerspricht dem Ruf von unbreakablewealth.com, die mit US$ 15.000,– (ca. EUR 13.747,–) am besten unter .com dasteht: denn bornrich.com, die im Dezember 2010 auf US$ 38.000,– (ca. EUR 29.231,–) kam, bricht auf jetzt US$ 8.417,– (ca. EUR 7.714,–) ein. Hingegen schafft es dawin.com, sich auf US$ 8.745,– (ca. EUR 8.015,–) zu verbessern gegenüber US$ 4.900,– (ca. EUR 4.345,–) im April 2016. Und auch casinoapp.com, die im Dezember 2011 auf US$ 1.500,– (ca. EUR 1.122,–) kam, verbessert sich auf US$ 7.110,– (ca. EUR 6.516,–).

Nicht nur unter den Länderendungen setzt sich die montenegrinische access.me mit EUR 19.000,– ab; sie führt diese Woche auch insgesamt an. Ihr folgt unter den Länderendungen die deutsche megasale.de mit EUR 9.995,– an zweiter Position.

Die neuen generischen Endungen belegen Platz 2 der Woche mit sls.guru US$ 20.000,– (ca. EUR 18.329,–). Die klassischen generischen Endungen stehen nicht gut da, bieten aber accounting.pro zum Preis von US$ 4.999,– (ca. EUR 4.581,–), die sich gegenüber ihrem Preis von US$ 1.352,– (ca. EUR 982,–) im April 2014 verbessert. Die vergangene Domain-Handelswoche war nicht gerade ergiebig.

Länderendungen
————–

access.me – EUR 19.000,–

megasale.de – EUR 9.995,–
fruchtbar.de – EUR 8.000,–
motorgarage.de – EUR 7.000,–
diversa.de – EUR 5.950,–
livit.de – EUR 4.550,–
socialpost.de – EUR 3.690,–
1komma5.de – EUR 3.000,–
zahnfee.de – EUR 2.999,–
carecard.de – EUR 2.990,–
zive.de – EUR 2.990,–
pinaxis.de – EUR 2.500,–
ajet.de – EUR 2.500,–
diegesellschaft.de – EUR 2.500,–
tvpakete.de – EUR 2.500,–
petclean.de – EUR 2.000,–

circus.tv – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.582,–)
alphasense.ai – US$ 4.999,– (ca. EUR 4.581,–)
klever.be – EUR 3.599,–
re.lu – EUR 3.000,–
motiongraphics.ai – EUR 2.999,–
pod.eu – EUR 2.821,–
reticulum.eu – EUR 2.599,–
microcontrol.eu – EUR 2.499,–

Neue Endungen
————-

sls.guru – US$ 20.000,– (ca. EUR 18.329,–)
hima.xyz – US$ 9.800,– (ca. EUR 8.981,–)

Generische Endungen
——————-

socialpost.net – US$ 7.800,– (ca. EUR 7.148,–)
ritual.net – US$ 7.500,– (ca. EUR 6.874,–)
accounting.pro – US$ 4.999,– (ca. EUR 4.581,–)
freemoney.net – US$ 2.350,– (ca. EUR 2.154,–)

.com
—–

unbreakablewealth.com – US$ 15.000,– (ca. EUR 13.747,–)
deweloper.com – US$ 12.500,– (ca. EUR 11.456,–)
rapbeats.com – US$ 10.500,– (ca. EUR 9.623,–)
sentrics.com – US$ 10.000,– (ca. EUR 9.165,–)
dawin.com – US$ 8.745,– (ca. EUR 8.015,–)
bornrich.com – US$ 8.417,– (ca. EUR 7.714,–)
casinoapp.com – US$ 7.110,– (ca. EUR 6.516,–)
ticketspoint.com – US$ 7.000,– (ca. EUR 6.415,–)
seowriting.com – US$ 6.999,– (ca. EUR 6.414,–)
ironworx.com – US$ 5.500,– (ca. EUR 5.041,–)
ecash24.com – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.582,–)
navotech.com – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.582,–)
rpux.com – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.582,–)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: sedo.de, thedomains.com, eigene Recherche

NAMESCON – FRÜHBUCHERRABATTE FÜR JUNI 2024

Die NamesCon.Global findet Anfang Juni 2024 wie immer in Austin (Texas) statt. Veranstalter ist die WHD Event GmbH, die auch CloudFest organisiert. Frühbucher für die Veranstaltung erhalten hohe Rabatte.

Die NamesCon ist nach eigenen Angaben die größte und wichtigste Veranstaltung der Domain-Industrie. Wie schon 2023 findet die NamesCon Global mehr oder minder im Juni statt, vom 05. bis 08. Juni 2024, um genau zu sein. Die NamesCon Global bringt Domain-Investoren und Dienstleistungsanbieter zusammen, und hat dabei das Feld von Domain-Namen bis hin zu neuen digitalen Vermögenswerten im Blick. Die NamesCon bietet reichlich Gelegenheit, neue Kontakte zu knüpfen und alte Kontakte aufzufrischen. Der Veranstalter verspricht Keynotes von Branchenführern, Expertenrunden, praktische Workshops und andere branchenorientierte Programme, über die man das gesamte Ökosystem der „Digital Asset Economy“ und die Menschen, die es vorantreiben, hautnah kennenlernen kann. Wer als Vortragende auf der Bühne dabei sein wird, ist noch nicht bekannt. Die Agenda lässt noch auf sich warten. Den Termin kann man sich jedenfalls schon einmal notieren. Gerechnet wird mit mehr als 750 Teilnehmern aus 70 verschiedenen Ländern.

Die NamesCon.Global findet vom 05. bis 08. Juni 2024 im Omni Austin Hotel Downtown, 700 San Jacinto, E 8th St, Austin, TX 78701 (USA) statt. Derzeit gibt es bei den Tickets Sehrfrühbucherrabbat, der am 30. November 2023 endet. Die Tickets für die NamesCon befinden sich momentan auf dem „Super Early Bird“-Level: so kostet beispielsweise der Standard Pass US$ 349,– (zzgl. US$ 14,70 Fee und US$ 30,01 VAT), der Vendor Pass kostet US$ 549,– (zzgl. US$ 20,10 Fee und US$ 47,12 VAT).

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://namescon.com

Quelle: domainnamewire.com, thedomains.com, eigene Recherche

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