gTLDs

VeriSign will die »Vornamen« für die Endung .name abschaffen – ein Kunde wehrt sich

Die .name-Verwalterin VeriSign Information Services Inc. stößt mit ihrem Vorhaben, Third Level Domains unter .name abzuschaffen, auf Widerstand.

Konkret geht es VeriSign um etwa 22.000 Domain-Namen insbesondere im Format vorname.nachname.name samt der dazugehörigen eMail-Dienste, die man auf der dritten Ebene zu Gunsten reiner Second Level Domains nicht mehr anbieten möchte. Das gefällt Doytchin Spiridonov vom bulgarischen Registrar Dom.bg, selbst Inhaber mehrerer solcher Domains, gar nicht, weshalb er sich mit einem »Request for Reconsideration« an ICANN gewandt hat, um ICANN dazu zu zwingen, die Entscheidung zur Einstellung der Registrierung von .name-Domains der dritten Ebene zu überdenken. Die Einstellung des Betriebs steht dabei nach Angaben von Spiridonov unmittelbar bevor, und bestehende Registrierungen und Dienste können innerhalb kurzer Zeit beendet werden. Dabei sollen falsche oder ungenaue relevante Informationen verwendet worden sein; zudem soll es versäumt worden sein, wesentliche Informationen zu berücksichtigen. Verisign solle daher verpflichtet werden, überarbeitete Folgenabschätzungen vorzulegen, die sich mit den .name-Domain-Inhabern und den Auswirkungen der Abschaffung auf den Markt befassen. Ob und bis wann ICANN über das »Request for Reconsideration« entscheidet, ist offen.

UDRP

Wie Beschwerdeführer am Nachweis ihrer Markenrechte oder der Ähnlichkeit zur Domain im Verfahren scheitern

Der britisch-australische Jurist Debrett G. Lyons ist erfahrener Panelist bei den Streitbeilegungsinstitutionen WIPO und Forum. In zwei aktuellen Entscheidungen wies er die Beschwerden bereits beim ersten Element der UDRP-Prüfung zurück. Einer der Beschwerdeführer konnte seine Markeninhaberschaft nicht nachweisen, der andere zeigte ein abwegiges Verständnis von Ähnlichkeit und Verwechslungsgefahr. Beide Verfahren bieten Lehrstücke für Markeninhaber, ihren Vortrag ordentlich vorzubereiten.

xetrd.com und andere – Forum Claim Number: FA2605002224238

Die Morgan Stanley Domestic Holdings LLC sah ihre Markenrechte durch die Domains xetrd.com, xetrd.trading und xetrd.app verletzt und startete deshalb ein UDRP-Verfahren beim Forum. Sie trug vor, Inhaberin der in der Finanzdienstleisterbranche berühmten Marken »E*TRADE« und »ETRADE.COM« zu sein. Sie betreibe seit langem eine Plattform, die es Privatanlegern ermöglicht, Aktien online unter und in Verbindung mit Namen und Kennzeichen zu handeln, die die Marken enthalten oder aus solchen bestehen. Weiter trägt sie vor,

the disputed domain names are virtually identical and confusingly similar to the trademarks.

Der Gegner habe keine Rechte daran und agiere mit seinen Domains bösgläubig. Der Gegner selbst äußerte sich nicht.

Lyons wies die Beschwerde ab (Forum Claim Number: FA2605002224238). Die Sache scheiterte für die Beschwerdeführerin schon an der Ähnlichkeit von Marken und Domains. Lyons bestätigte, dass die Vorgängerunternehmung der Beschwerdeführerin, die E*TRADE Securities Inc., Finanzdienstleistungen unter den Marken »E*TRADE« und »ETRADE.COM« anbietet und dass sie Inhaberin der beim USPTO eingetragenen Marken ist. Der von der Beschwerdeführerin genutzte Begriff »virtually identical« (»praktisch identisch«) komme in der Richtlinie nicht vor. Die Marken und die Domains seien keineswegs identisch. Es frage sich, ob eine verwechselbare Ähnlichkeit bestehe. Die Behauptung der Beschwerdeführerin, in den Domains seien die Marken vollständig enthalten, verwirrte Lyons, so dass er die Angelegenheit einer eigenen Beurteilung unterzog. Üblicherweise würde die Endung bei der Frage der Ähnlichkeit außenvorgelassen; aber hier sei es im Falle von xetrd.com und xetrd.trading angebracht, die Endung miteinzubeziehen. Also verglich Lyons einerseits den Teil »xetrd« mit der Marke »E*TRADE« und andererseits die Domain xetrd.com mit »ETRADE.COM« sowie die Domain xetrd.trading mit »E*TRADE«. Dabei stellte er fest, dass keine der Domains auch nur annähernd den Marken nahekäme. Eine objektive Ähnlichkeit mit den Marken sei minimal, und das Argument, es könne zu Verwechslungen kommen, sei weit hergeholt. Damit erfüllte die Beschwerdeführerin schon die erste Anforderung des UDRP-Verfahrens nicht. Lyons stellte daraufhin die Prüfung ein und wies die Beschwerde ab.

trickortreatstudiosshop.shop – Forum Claim Number: FA2605002222898

Die Trick or Treat Studios LLC aus Kalifornien (USA) sah ihre Rechte an der Marke »TRICK OR TREAT STUDIOS«, die sie in Verbindung mit der Herstellung und dem Verkauf von Halloween-Kostümen, -masken und weiteren Artikeln seit mindestens Januar 2010 nutzt, durch die Domain trickortreatstudiosshop.shop verletzt. Der Domain-Inhaber habe keine Rechte und nutze die Domain bösgläubig. Sie beantragte im UDRP-Verfahren vor dem Forum die Löschung der Domain. Der Gegner meldete sich nicht.

Lyons wies auch diese Beschwerde ab (Forum Claim Number: FA2605002222898). Er stellte fest, dass die im März 2026 registrierte Domain des Gegners auf eine Website weiterleitet, unter der eine 8 Zoll große Leprechaun-Puppe angeboten wird. Die Beschwerdeführerin habe vorgetragen, ihre Marke seit spätestens Januar 2010 zu nutzen; aber der einzige Nachweis dafür sei das Bild einer 30 Zoll großen Leprechaun-Puppe, die aktuell nicht zum Verkauf stehe. Für Lyons war das kein Nachweis für ein gewohnheitsrechtliches Markenrecht. Lyons prüfte dann das Vorliegen einer eingetragenen Marke. Die Beschwerdeführerin hatte vorgetragen, die TTS IP Holdings LLC. verwalte ihre Marken und sei beim USPTO als Inhaberin eingetragen. Allerdings wies das als Beweis vorgelegte Markenzertifikat des USPTO weder die TTS IP Holdings LLC noch die Beschwerdeführerin selbst als Inhaberin der Marke aus, sondern die Trick or Treat Studios Inc. Lyons prüfte alsdann, ob es Markeneinträge für die TTS IP Holdings LLC gibt und fand tatsächlich einen. Aber an dieser Stelle verwies er auf den WIPO Overview 3.1, wo die Frage gestellt wird:

Ist ein verbundenes Unternehmen oder ein Lizenznehmer des Markeninhabers berechtigt, eine UDRP-Beschwerde einzureichen?

Allgemein wird das als möglich betrachtet. Allerdings gehe aus der Beschwerdeschrift keine klare Genehmigung des Markeninhabers zur ausschließlichen Nutzung der Marke durch die Beschwerdeführerin hervor. Lyons schaute sich die Website der Beschwerdeführerin genau an und konnte nichts finden, was die Beschwerdeführerin mit dem Markeninhaber in Verbindung brächte. Die umgekehrte Suche nach der TTS IP Holdings LLC ergab jedoch, dass diese in Markenrechtsstreitigkeiten immer selbst als Rechteinhaber auftritt. Unter diesen Umständen sah sich Lyons außer Stande, hier das Markenrecht der Beschwerdeführerin zuzuordnen. Damit hatte diese die erste Anforderung des UDRP-Verfahrens ebenfalls nicht erbracht. Lyons brach die weitere Prüfung ab und wies die Beschwerde ab.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.

nTLDs

Die gemeinnützige Organisation HCCF bewirbt sich um .self – für ein algorithmenfreies Internet

Die US-amerikanische Human-Centered Computing Foundation (HCCF) hat ihre Absicht offengelegt, sich bei der Internet-Verwaltung ICANN um die Top Level Domain .self bewerben zu wollen.

Die HCCF versteht sich als eine gemeinnützige Organisation, die sich für nutzerzentriertes Computing einsetzt; Ziel ist es, sich vom aktuellen Web, das für die Datenerfassung und Werbung großer IT-Konzerne optimiert ist, abzuwenden und ein neues, von Einzelpersonen und Gemeinschaften getragenes Web zu schaffen. In einer Erklärung heißt es:

The internet is the most powerful communication tool ever created, but the infrastructure that underlies it has become dominated by algorithms that exploit our data and capture users‘ attention, as used by the technology industry.

Subdomains unter .self sollen kostenfrei vergeben werden, »parking, squatting, or reselling« lehnt man ausdrücklich ab. Wesentlich erleichtert wird die Bewerbung dank Aufnahme in das Applicant Support Program (ASP) von ICANN; dadurch reduziert sich unter anderem die Bewerbungsgebühr erheblich, auch wenn die abschließende Prüfung noch aussteht. Weitere Details hat HCCF in einer Broschüre zusammengefasst, die ab sofort kostenfrei zum Download zur Verfügung steht.

Statistik

DENIC eG legt den Domain-Atlas 2025 vor und verbucht einen leichten Anstieg

Das deutsche Länderkürzel .de zeigt sich einmal mehr krisenfest: Das Jahr 2025 endete mit offiziell bestätigten 17.663.886 .de-Domains, was einem Plus von gut 2.200 Domains gegenüber 2024 entspricht. Das gab die DENIC eG in einer Neuauflage ihres Domain-Atlas für Deutschland bekannt.

Es ist mittlerweile gute Tradition, dass die .de-Registry DENIC einmal jährlich ihre Domain-Statistik samt regionaler Verteilung aller registrierten .de-Domains veröffentlicht und auf die Entwicklung im vergangenen Kalenderjahr zurückblickt. Auch für das Jahr 2025 fällt dieser Rückblick leicht positiv aus; so konnte .de um 2.207 Domains netto zulegen. Das ist allerdings deutlich weniger als im Jahr 2023, als das Plus bei 294.203 Domains lag; auch 2024 waren es mit 7.416 ein paar Domains mehr. Dabei entfallen die meisten .de-Domains auf Nordrhein-Westfalen; 3.363.094 Inhaber einer .de-Domain haben dort ihren Sitz, ein Minus von 0,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auf den Plätzen folgen unverändert Bayern (2.699.117 .de-Domains), Baden-Württemberg (2.081.445 .de-Domains) und Niedersachsen (1.525.598 .de-Domains). Den größten Sprung machte erneut Niedersachen; gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der Inhaber einer .de-Domain um 1,9 Prozent an, während Berlin ein Minus von 3,3 Prozent meldet. Gab es 2024 nur in sechs Bundesländern eine positive Entwicklung, sind es 2025 immerhin zehn, wobei das Plus in Hessen mit 284 Domains sehr bescheiden ausfällt.

Bezogen auf die Anzahl der Einwohner führt hingegen weiterhin Hamburg mit nun 328,6 .de-Domains je 1.000 Einwohner (2024 waren es 330,2 .de-Domains je 1.000 Einwohner) deutlich vor der Bundeshauptstadt Berlin mit 245,8 (2024: 254,3) .de-Domains je 1.000 Einwohner. Hessen ist mit unverändert 202,6 .de-Domains je 1.000 Einwohner wieder vor Bayern gerückt; im Freistaat sind es 200,9 .de-Domains je 1.000 Einwohner. Statistisch betrachtet entfällt weiterhin auf jeden fünften Einwohner der Bundesrepublik eine .de-Domain. Das West-Ost-Gefälle innerhalb Deutschlands bei der Verteilung von .de-Domains blieb leider nahezu unverändert; Sachsen (134,1), Brandenburg (123,1), Thüringen (109,5), Mecklenburg-Vorpommern (109,0) und Sachsen-Anhalt (87,8) belegen die hinteren Plätze in der Bundesländerrangliste. Legt man die Lupe auf die 400 deutschen Städte und Kreise, hat sich an der Spitzenposition wenig getan. Bezogen auf die Einwohnerzahl liegt unverändert Osnabrück (Stadt) an der Spitze, mit starken 1.964,8 (2024: 1.876,6) .de-Domains je 1.000 Einwohner, ein Plus von 4,7 Prozent. Den zweiten Platz bestätigt hat der oberbayerische Landkreis Miesbach mit 538,9 .de-Domains je 1.000 Einwohner vor Wiesbaden mit 521,9 .de-Domains je 1.000 Einwohner, das sich so vor den bisherigen drittplatzierten Starnberg mit 519,1 .de-Domains je 1.000 Einwohner schieben konnte. Ein anderes Bild ergibt sich, wenn man die absoluten Zahlen betrachtet. Hier führt Berlin die Städtewertung mit 929.612 .de-Domains an; erst mit deutlichem Abstand folgen sodann Hamburg (627.674 .de-Domains), München (524.028 .de-Domains) und Köln (355.870 .de-Domains).

Die eingangs genannten knapp 17,7 Mio. registrierten .de-Domains beinhalten nach Angaben der DENIC fast 2,15 Mio. Domains von Inhabern mit Wohnsitz im Ausland; damit sind .de-Domains bei Domain-Inhabern mit Wohnsitz im Ausland weiterhin sehr beliebt. Im Jahresvergleich 2024/25 stieg der Gesamtdomainbestand der Domains mit ausländischen Domain-Inhabern um 3,3 Prozent, was einem Wachstum um 69.400 .de-Domains entspricht. Insgesamt 12,2 Prozent der Domains waren zum Jahresende auf ausländische Inhaber registriert, die insgesamt Treiber des Gesamtwachstums waren. Die ausländischen Inhaber von .de-Domains stammen aus der ganzen Welt. Deutlich am stärksten nachgefragt sind deutsche Domains nach wie vor in den USA (31,3 %) und den Niederlanden (12 %). Es folgen Portugal (10,6 %), Österreich (7,7 %) und die Schweiz (4,8 %). Nach wie vor besonders beliebt ist .de nach wie vor im EU-Raum. Wer sich näher informieren will: Umfangreiches Daten- und Graphikmaterial sowie die komplette Regionalauswertung für alle Stadt- und Landkreise liefert der Statistikbereich der DENIC-Webseite zum kostenlosen Download.

Bukarest

ICANN, RIPE NCC und RONOG bieten zwei aufeinanderfolgende Veranstaltungen Ende September 2026

Die Romanian Network Operators Group (RONOG) hält am 29. September 2026 in Bukarest (Rumänien) ihre 11. Tagung ab. Tags darauf richtet ICANN zusammen mit RIPE NCC den Internet Measurement Day in Bukarest aus.

Das RONOG Meeting ist die größte Konferenz in Rumänien, auf der Netzbetreiber, IT-Fachleute und Regierungsvertreter zusammenkommen. RONOG versteht sich als Plattform, auf der Menschen technisch orientierte Ideen, Erfahrungen und Meinungen austauschen, die sich auf das Internet auswirken. Die Konferenz richtet sich an Netzbetreiber, Regulierungsbehörden und Regierungsvertreter. Das RONOG Meeting 11 wird von InterLAN im Radisson BLU Hotel ausgerichtet. Als Referenten der eintägigen Konferenz werden unter anderem ERIC Andrei Băleanu (InterLAN-IX), Ștefan Botea (Huawei), Thomas Weible (Flexoptix) und Livio Morina (PeeringDB) genannt. Die Agenda für den Tag liegt noch nicht vor. Bisher haben sich 72 Teilnehmer aus neun Ländern angemeldet.

Hoch technisch geht es am Folgetag weiter: am 30. September 2026 findet der von ICANN und RIPE NCC organisierte Internet Measurement Day vor Ort in Bukarest (Rumänien) statt. Diese Veranstaltungsreihe zielt darauf, Internet-Messverfahren bei lokalen Gemeinschaften im gesamten Versorgungsgebiet des RIPE NCC bekannt zu machen. Im Rahmen der Veranstaltung tauschen Netzbetreiber, ccTLDs, Forscher, Regulierungsbehörden und andere Interessengruppen Erfahrungen, Instrumente und bewährte Verfahren zur Vermessung des Internets aus. Auf der Agenda stehen RIPE Atlas, die ITHI Metrics (Identifier Technologies Health Indicators), RIS (Routing Information Service), RPKI (Resource Public Key Infrastructure) und RIPEstat, die »open data platform« von RIPE NCC.

Das RONOG 11 findet am 29. September 2026 von 09:00 bis 17:00 Uhr im Radisson Blu Bucharest Hotel, Calea Victoriei 63-81, Bucharest 010065 (Rumänien) statt. Die Teilnahme ist kostenlos.

Der ICANN und RIPE NCC Internet Measurement Day findet am 30. September 2026 von 07:00 bis 16:30 Uhr ebenfalls in Bukarest (Rumänien) statt. Ein genauer Ort der Veranstaltung ist nicht angegeben, aber ICANN verweist auf RONOG. Die Anmeldung ist noch nicht eröffnet.

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