UDRP-Reform

WIPO und ICA legen Entwurf zur Änderung des Domain-Streitbeilegungsverfahren vor

Das Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization (WIPO) und der Lobby-Verband Internet Commerce Association (ICA) haben ihren ersten Zwischenbericht zur Reform der UDRP vorgestellt. Die Änderungsvorschläge sind zahlreich, ihre Umsetzung wird nun geprüft.

Um internationale Konflikte bei Domain-Streitigkeiten zu lösen, hat die Internet-Verwaltung ICANN am 24. Oktober 1999 mit der »Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy« (UDRP) eine Schiedsgerichtsordnung eingeführt. Auch wenn es über die Jahre immer wieder zu kleineren Updates gekommen ist, beruht der materiell-rechtliche Kern der UDRP nach wie vor auf den Regelungen aus dem Jahr 1999. Mitte Oktober 2024 teilten WIPO und die ICA, die vor allem die Interessen von Domain-Händlern vertritt, gemeinsam mit, dass man an einer Reform der UDRP arbeite. Das Hauptziel des Projekts bestehe darin, die UDRP als effizienten und vorhersehbaren Mechanismus zur außergerichtlichen Streitbeilegung für eindeutige markenrechtliche Streitigkeiten beizubehalten. Empfehlungen für eine Reform müssten durch einen nachgewiesenen, zwingenden Änderungsbedarf untermauert sein; fallspezifische oder anekdotische Mängel der UDRP würden keine umfassende Überarbeitung rechtfertigen. Am 19. April hat das Projektteam unter Leitung von Brian Beckham (WIPO) und Zak Muscovitch (ICA) den Entwurf eines ersten, 28 Seiten umfassenden Zwischenberichts vorgelegt. Er soll Bereiche identifizieren, in denen Verbesserungen der UDRP möglich sind.

Die Ergebnisse teilen sich in die zwei Kategorien »Unanimous Support« und »Consensus Achievable with Further Exploration«, aus denen wir nachstehend beispielhaft zitieren. Einig ist man sich zum Beispiel, dass ein »Loser Pays«-Modell ähnlich § 91 Abs. 1 ZPO, bei dem die unterlegene Partei die Kosten des Verfahrens trägt, angesichtgs der Komplexität eines solchen Verfahrens nicht sinnvoll ist. So könnten sich Beschwerdegegner gegen eine Beschwerde wehren, obwohl sie dies andernfalls allein aus Angst vor einer Kostenentscheidung gegen sie nicht getan hätten. Dagegen spricht man sich dafür aus, feste Zahlungsfristen für Gebühren einzuführen; das betrifft vor allem Verfahren, in denen nachträglich auf ein Dreier-Panel umgeschwenkt wird und zusätzliche Gebühren fällig werden. Verbesserungspotential sieht man auch bei Registraren, wenn es darum geht, Informationen bereitzustellen oder eine Domain zu sperren bzw. zu übertragen; hier könnte helfen, wenn ICANN eine FAQ erstellt und ein »UDRP-Bootcamp« veranstaltet, um Registrare besser über die Bearbeitung von UDRP-Verfahren zu informieren. Künftig geregelt werden sollte auch, wie mit Beschwerderücknahmen zu verfahren ist, insbesondere ob der Beschwerdegegner zustimmen muss, um ihm den Weg für eine Sachentscheidung zu eröffnen. Klar abgelehnt wird hingegen eine obligatorische Mediation, da diese in vielen Fällen zu mehr Zeit und Kosten führen könnte, ohne dass ein Nutzen entsteht. Auch die Einführung einer Nachlässigkeits- oder Verjährungsregelung lehnt das Projektteam ab; sie könne aktuell bereits als Element des „bad faith“ berücksichtigt werden. Noch keine abschließende Meinung gibt es im Hinblick auf die Veröffentlichung der Namen der Parteien; hier wird lediglich empfohlem, dass die nach eigenem Ermessen geltenden »Best Practices« für die Schwärzung der Namen von allen UDRP-Schiedsgerichten weitergegeben und veröffentlicht werden.

Der erste Entwurf des Berichts steht nun bis zum 27. Juni 2025 für öffentliche Stellungnahmen zur Verfügung. Anschließend soll er der Generic Names Supporting Organization (GNSO) zur Prüfung vorgelegt werden. Im Idealfall setzt ICANN dann auf Empfehlung der GNSO dann die Empfehlungen des Projektteams ganz oder teilweise um; ein Zeitfenster gibt es dafür bisher nicht.

Internet Governance

Die EuroDIG 2025 findet im Mai in Strasbourg (Frankreich) statt

Der EuroDIG 2025 findet im Mai 2025 als Hybridveranstaltung in Strasbourg (Frankreich) statt. Thema der diesjährigen EuroDIG ist »Safeguarding human rights by balancing regulation and innovation.«

Der European Dialogue on Internet Governance (EuroDIG) findet jedes Jahr in einem anderen europäischen Land statt, so dass immer wieder neue Teilnehmer hinzukommen. Der EuroDIG ist keine gewöhnliche Konferenz, die von oben nach unten von einem kleinen Ausschuss organisiert wird. Es ist eine Plattform, auf der man sich bei der Gestaltung der Tagesordnung und der Themen in jeder Phase der Organisation einbringen kann. In diesem Jahr ist das französische Strasbourg vom 12. bis 14. Mai 2025 Austragungsort. Gastgeber ist der Europarat in Zusammenarbeit mit der luxemburgischen Präsidentschaft des Ministerkomitees des Europarates, dessen Ratsvorsitz am 14. Mai 2025 mit der EuroDIG 2025 endet.

Das übergreifende Thema lautet diesmal „Safeguarding human rights by balancing regulation and innovation.“ Das Programm für die Veranstaltung ist seit dem 17. April 2025 online, aber zum Teil wird an den einzelnen Vorträgen und deren Themen noch gearbeitet. Bereits vom 09. bis 11. Mai 2025 findet die Begleitveranstaltung YouthDIG (Youth Dialogue on Internet Governance) statt. Sie wendet sich an junge Teilnehmer zwischen 18 und 30 Jahren aus Europa, die großes Interesse an Internet Governance, digitale Regulierung und Zusammenarbeit haben. Die YouthDIG wird in englischer Sprache abgehalten.

Die EuroDIG 2025 – Safeguarding human rights by balancing regulation and innovation findet vom 12. bis 14. Mai 2025 im Palais de l’Europe, Avenue de l’Europe, 67075 Strasbourg Cedex (Frankreich) statt. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung aber Voraussetzung. Es haben sich bereits über 400 Teilnehmer angemeldet. Die Vorträge werden auf Englisch und teilweise Französisch gehalten.

nTLDs

Modeunternehmen Redstone kündigt die eigene Endung .redstone

Die in Shenzhen (China) ansässige Redstone Haute Couture Co. Ltd. hat keinen Bedarf mehr an der Top Level Domain .redstone.

Mit Schreiben vom 19. März 2025 kündigte das für Luxuswaren bekannte Unternehmen das Registry Agreement (RA) mit der Internet-Verwaltung ICANN. Die Kündigung ist, wie bei .brands üblich, gestützt auf Section 4.4 (b) des RA, die eine jederzeitige ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 180 Tagen gestattet. Angaben zu den Gründen der Kündigung machte das Unternehmen nicht. Blickt man in die IANA-Daten, wurde .redstone am 06. März 2015 delegiert, also in die Root Zone eingetragen. Aktuell sind 19 Domain-Namen registriert, auch bei Google sind einige .redstone-Adresse gelistet; über ein Nischendasein kam die .brand jedoch nicht hinaus. Die Redstone Haute Couture Co. Ltd. verabschiedet sich damit aus dem Domain Name System, über weitere Top Level Domains verfügt man nicht. Aufgrund der vielfältigen Bedeutungen des Begriffs »Redstone« unter anderem für mehrere US-Städte ist aber nicht ausgeschlossen, dass sich ein Bewerber findet, der in der kommenden nTLD-Einführungsrunde sein Glück versucht.

.brands

Die nächste nTLD-Einführungsrunde naht – Anregung zur Nutzung einer eigenen Markenendung

Ein kurzer Artikel der DOTZON GmbH über die Nutzung einer .brand durch ein Pharmaunternehmen gibt noch einmal Anlass, auf die nächste Runde zur Einführung neuer generischer Top Level Domains im Jahr 2026 hinzuweisen. Wer sich um eine eigene Markenendung bewerben will, muss aktiv werden.

Es zeichnet sich ab, dass ICANN tatsächlich bereits im 2. Quartal 2026 die Möglichkeit eröffnet, sich um neue generische Top Level Domains zu bewerben. Auch wenn in den vergangenen Jahren einige der rund 640 Unternehmen und Markeninhaber, die im Bewerbungsverfahren 2012 eine eigene Top Level Domain erhalten haben, diese wieder zurückgegeben haben, wie aktuell beispielsweise die Redstone Haute Couture Co. Ltd. ihre Endung .redstone, zeigt die internationale Managementberatung DOTZON GmbH am Beispiel der Stada AG und ihrer Top Level Domain .stada, wie man sein eigenes Stück Internet sinnvoll nutzen kann. Dabei geht DOTZON in einem kurzen Artikel nur exemplarisch auf drei der 121 von Stada genutzten Domains unter .stada ein. So informiert Stada unter canna.stada über Cannabinoide und unter biosimilars.stada über Biosimilars. Unter einer weiteren Domain wird über Konzernstrukturen informiert. Ähnliche Erfolgsgeschichten ergeben sich aus den jährlichen Digital Corporate Brand Reports von DOTZON, in denen gezeigt wird, wie Unternehmensmarken durch eine eigene dotBrand gestärkt werden.

Doch die unmittelbare Stärkung der eigenen Marke durch eine eigene Internetendung ist nicht alles. Das eigene Stück Internet, das mit der eigenen Endung einhergeht, sorgt auch für mehr Sicherheit, da man die volle Kontrolle über die registrierten Domains hat. Die eigene .brand bietet einen verifizierten, sicheren Raum (»safe space«) für Kunden, Verbraucher und Stakeholder, wobei die Sicherheitsfunktionen vom Markeninhaber selbst und nicht von Dritten kontrolliert werden. Aus diesem Grund hat beispielsweise der japanische Elektronikkonzern Canon Inc. seine gesamte eMail-Kommunikation auf mail.canon umgestellt. Zudem lassen sich über Domains unterhalb der eigenen Top Level Domain Marketingmöglichkeiten optimieren. Es eröffnen sich neue Wege für kreative Marketingkampagnen und damit für die Markenpositionierung.

Wie eingangs erwähnt, kann es bereits in einem Jahr soweit sein. Im 2. Quartal 2026 könnte ICANN das Bewerbungsfenster für wenige Wochen öffnen. Die Zeit drängt. Interessenten müssen jetzt handeln. Nimmt man den Zeitplan, den das Beratungsunternehmen TLDz bereits vor über einem Jahr unter dem Titel Roadmap to Acquire Your TLD in 2026: Concept to Reality veröffentlicht hat, scheint die Zeit bereits zu knapp. Denn es gibt viel zu tun. Aber immerhin liefert die Roadmap hilfreiche Daten und Aspekte, die auch bei einer kurzfristigen Entscheidung für die eigene Markenendung helfen können. Darüber hinaus gibt es Dienstleister wie DOTZON, Brandshelter oder Lemarit, die bei der Planung und Umsetzung der eigenen .brand behilflich sind.

Suchmaschinen

Keine SEO-Vorteile mit WEB3-Domains – Mueller widerspricht Werbeslogan für .esports

Mit Behauptungen wie »Elevate your streaming game with a .esports domain!« und »boost your SEO« hat das Unternehmen KOOKY LLC in den sozialen Medien für seine Web3-Domain geworben.

Dem hat der Suchmaschinenbetreiber Google entschieden widersprochen. Bei Bluesky teilte John Mueller, Senior Webmaster Trends Analyst bei Google, mit:

There’s no positive SEO effect from a TLD like that.

Wenig später hatte KOOKY LLC seinen Post gelöscht. Dabei verriet Mueller kein Geheimnis. Bereits in einem Artikel vom 21. Juli 2015, veröffentlicht beim inzwischen eingestellten Dienst Google-Plus, führte John Mueller zur Frage der Domain-Endung aus:

Overall, our systems treat new gTLDs like other gTLDs (like .com & .org). Keywords in a TLD do not give any advantage or disadvantage in search.

Auch für .brands schloss Mueller damals bereits Vorteile im Ranking gegenüber anderen generischen Endungen aus. Wenn aber schon nTLDs keine Vorteile im Suchmaschinenranking bringen, dann gilt das erst recht für Web3-Domains, die von der weit überwiegenden Zahl der Nutzer gar nicht aufgerufen werden können – man sollte sich von derartigen Werbeversprechen also nicht blenden lassen.

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