nTLDs

Zukünftige Queer-Endung .meow wählt Registryservice aus und erhält ICANN-Unterstützung

Die belgische dotMeow Foundation, eine nach eigenen Angaben queer-geführte, queer-betriebene Non-Profit-Organisation, hat ihre Ambitionen unterstrichen, die Top Level Domain .meow einzuführen.

In ihrem jüngsten Projekt-Update gab die Stiftung bekannt, dass sie CORE als Registry-Service-Provider für .meow ausgewählt hat. Wesentlich erleichtert wurde die Bewerbung zudem durch die Aufnahme in das Applicant Support Program von ICANN; dadurch reduziert sich unter anderem die Bewerbungsgebühr um 75 Prozent. Die Endung .meow hat bereits zu Beginn des Jahres für Aufsehen gesorgt. Weit vor Ablauf der selbst gesetzten Frist am 17. Februar 2026 gelang es der Organisation im Ramen einer Kickstarter-Kampagne bereits Mitte Januar 2026, das Ziel von EUR 80.000,– an Spendengeldern einzusammeln. Dennoch bleibt der Weg steinig. Die Stiftung erklärte, dass ihr Hauptsitz in Belgien zusätzlichen Aufwand im Zusammenhang mit NIS-2 verursache; die nationale Umsetzung gelte unabhängig von der Größe einer Registry. Man bereitet sich deshalb darauf vor, die NIS-2-Konformität durch Delegation zu erreichen. Sollte es allerdings einen Konkurrenten für .meow geben und es zu einer »string contention« kommen, würde sich dotMeow ohnehin freiwillig zurückziehen.

DNS-Sperren

Die Clearingstelle Urheberrecht im Internet agiert abermals achtlos – Junge Studentin enthüllt fehlerhafte Domain-Sperrungen

Die »Clearingstelle Urheberrecht im Internet« (CUII) hat beim Einsatz einer DNS-Sperren schwer gepatzt: wie netzpolitik.org berichtet, wurde eine Domain versehentlich gesperrt – wegen eines Rechtschreibfehlers.

Im Februar 2021 haben Anbieter von Internetzugangsdiensten mit Sitz in Deutschland, darunter 1&1, die Telekom Deutschland GmbH und die Vodafone Deutschland GmbH, gemeinsam mit Rechteinhabern wie dem Bundesverband Musikindustrie eV, der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG und der Motion Picture Association (MPA), die »Clearingstelle Urheberrecht im Internet« gegründet. Ihr Ziel ist es, »strukturell urheberrechtsverletzende Webseiten« zu bekämpfen. Darunter versteht man Webseiten, deren Geschäftsmodell auf massenhafte Urheberrechtsverletzungen ausgerichtet ist. Eine Sperre erfolgt seit Juli 2025 auf Grundlage des neuen CUII-Verhaltenskodex 2.0 nur nach vorheriger gerichtlicher Überprüfung. Die CUII prüft demnach nicht mehr die Sperransprüche selbst, sondern koordiniert nur noch die Einleitung und Durchführung der Verfahren, die Umsetzung der gerichtlichen Sperrentscheidungen und die Entsperrung von nicht mehr rechtsverletzenden Domains. Seitdem konnten durch die durch die CUII gemanagten DNS-Sperren Millionen von Internetnutzerinnen und -nutzer davon abgehalten werden, solche Webseiten zu besuchen. Dennoch hat die Zahl solcher Webseiten nicht abgenommen, wie die CUII ausdrücklich einräumt. Das Vorgehen der CUII traf bereits in der Vergangenheit auf vielfältige Kritik. Eine Liste der gesperrten Domains wird nach Angaben der CUII auf deren Website veröffentlicht; ein Schüler, der sich selbst »Damian« nennt, hatte aber bereits 2024 aufgedeckt, dass die veröffentlichte Liste unvollständig ist und nicht regelmäßig gepflegt wird. Ein Drittel der Domains war zum Zeitpunkt seiner Recherchen zu Unrecht gesperrt, weil über die damit verbundene Website keine Urheberrechte verletzt wurden. Erst nachdem er über netzpolitik.org öffentlich Druck aufbaute, wurden zahlreiche Sperren aufgehoben.

Nach einem Bericht der Blogger von netzpolitik.org ist es nun kürzlich zu einem weiteren Patzer gekommen. Die 18-jährige Studentin »Lina«, die sich selbst als Erzfeind der CUII versteht, hat erneut Domains recherchiert, die die CUII zu Unrecht gesperrt hat. netzpolitik.org berichtet:

Auch in der neuesten Sperr-Runde hat sie wieder einige Fails aufgestöbert. Die gesperrten Seiten switchroms.me und megakino.tw existieren gar nicht mehr. Mit stikeout.im hat die CUII zudem eine Domain gesperrt, die es nie gab. Gemeint war wohl strikeout.im, die CUII hat vermutlich per Tippfehler die falsche Domain gesperrt.

Lina sagt:

Dass sowas niemandem auffällt, ist schon interessant. Es ist schade, wie die CUII weiterhin so achtlos mit unserem offenen Internet umgeht, und so simple Fehler weiterhin begeht.

Lange habe Lina Zugang zur jeweils aktuellsten CUII-Sperr-Liste gehabt. ein CUII-Mitglied habe diese wohl versehentlich ins Netz gestellt. Diese Liste sei inzwischen offline, doch Lina gebe nicht auf. Aktuell scanne sie gemeinsam mit Freunden das gesamte Internet nach Domains, die von der CUII gesperrt wurden; so fand sie auch die aktuellen Fails.

Dass öffentlich kaum Protest gegen die unberechtigten Blockaden erhoben wurde, dürfte an der Ineffektivität von DNS-Sperren liegen – die Cyberkriminellen weichen meist binnen kürzester Zeit auf Ersatz-Domains aus. Die als rechtswidrig beanstandeten Inhalte selbst sind von der DNS-Sperre ohnehin nicht betroffen. Einmal mehr gilt, was die vom eco – Verband der Internetwirtschaft eV ins Leben gerufene Initiative »topDNS« gefordert hat: illegale Online-Inhalte müssen nach dem Grundsatz »Löschen statt Sperren« von den zuständigen Strafverfolgungsbehörden an der Quelle unschädlich gemacht werden. Domain-Abschaltungen sind hingegen kein wirksames Mittel im Kampf gegen illegale Internetinhalte, da diese nicht nachhaltig gelöscht werden.

Köln

Der 16. NRW IT-Rechtstag 2026 findet an 3 Tagen im September 2026 online statt

Der 16. NRW IT-Rechtstag 2026 findet – wie die Jahre zuvor – an drei Tagen statt: am 10. September, am 17. September und am 24. September 2026. Interessierte können insgesamt 15 Stunden Fachfortbildung erlangen.

Der Kölner Anwaltverein (KAV) lädt zum 16. NRW IT-Rechtstag in 3 Modulen am 10., 17. und 24. September 2026. Unterstützt wird die Veranstaltung von DAV IT-Recht (davit.de) und vom Arbeitskreis EDV und Recht. Das Modul-System der vergangenen Jahre wird fortgeführt, Teilnehmer*innen können 15 Stunden Fortbildung nach FAO an drei Online-Terminen erarbeiten. Die drei Module erstrecken sich jeweils über den ganzen Tag. Die Programmpunkte der Module sind noch nicht vollständig. Für das Modul 1 sind vier Vorträge vorgesehen, die noch nicht näher bestimmt sind. Das Modul 2 am 17. September 2026 bestreiten unter anderem Rechtsanwalt Dr. Carsten Föhlisch, der über Trends im E Commerce-Recht berichtet, und Rechtsanwalt Peter Hense, der in zwei Teilen über Qualitäts-, Compliance- und Risikomanagement unter dem AI Act spricht. Im Modul 3 referiert Richter am OLG Köln Dr. Christian Hoppe die aktuelle Rechtsprechung zu IP- und IT-Recht und Rechtsanwalt Guido Aßhoff widmet sich in seinem Vortrag der aktuellen Rechtsprechung zum Datenschutz.

Der 16. NRW IT-Rechtstag 2026 findet 2026 am 10., am 17. und am 24. September 2026 tagsüber statt. Die Kosten für die Teilnahme variiert, je nach Mitgliedsstatus beim Kölner Anwaltverein und ob man alle drei Tage oder lediglich einzelne Module bucht. Für das einzelne Modul betragen die Kosten zwischen EUR 149,- für KAV Jungmitglieder und EUR 249,- für Nicht-Mitglieder. Bucht man alle drei Module betragen die Kosten EUR 375,-, bzw. EUR 625,-. Die Online-Veranstaltung ist für alle Endgerätesysteme über Internetbrowser, ohne irgendwelche PlugIns zugänglich.

Superintelligenz

Die slowenische Landesendung .si wird von Domain-Investoren verstärkt registriert und gehandelt – Auf den Spuren von Anguillas .ai

Die slowenische Landesendung .si erfreut sich in letzter Zeit größerer Beliebtheit. Unter Domain-Investoren wird sie als »Superintelligenz« gehandelt. Wir werfen einen Blick auf die Entwicklung der Endung.

Am 24. Juni 2024 eröffnete »Andreas B« auf namepros.com einen Thread zum Thema .si-Domains, die slowenische Landesendung. Er nimmt Bezug auf die von Microsoft bereits 2017 registrierte Domain copilot.si und fragt in die Runde, wie es die anderen mit .si-Domains halten. Der Thread umfasst mittlerweile 111 Seiten, auf denen die Teilnehmer ihre registrierten .si-Domains vorführen und Registrierungszahlen sowie Verkäufe austauschen. Sie setzen auf einen Gold-Rush wie ihn .ai, Anguillas Endung, die als »Artificial Intelligence« vermarktet wird, erfahren hat. Auch bekannte Domain-Investoren und Blogger sprechen dieser Tage das Thema .si-Domains an. Domain-Investoren wie Elliot Silver (domaininvesting.com), Andrew Allemann (domainnamenewswire.com) und Raymond Hackney (thedomains.com) zeigen sich nicht motiviert, in die Endung zu investieren.

Register.si, das im Rahmen des slowenischen Hochschul- und Forschungsnetzwerks (ARNES) tätig ist, fungiert als nationale Registry für die slowenische Landesendung .si. Derzeit sind rund 187.000 .si-Domains registriert, im vergangenen Monat wurden rund 6.350 Domains neu registriert. Eine besondere Vermarktung der Endung findet von dieser Seite nicht statt. Auf der Website heißt es:

.si is an internationally recognized top-level domain that represents Slovenia and is the first choice of internet address for all individuals and organizations connected to Slovenia.

Für Investoren gibt dies eigentlich keinen Anlass, groß zu spekulieren. Doch .si-Domains werden verstärkt gehandelt.

Wir konnten bisher im Laufe der Jahre folgende Käufe festhalten:

2026Kaufpreis
build.si EUR 17.400,–
sports.siEUR 7.500,–
onchain.siUS$ 3.500,– (ca. EUR 3.017,–)
stock.siEUR 3.250,–
new.siEUR 3.200,–
byte.siEUR 3.000,–
security.siEUR 2.999,–
house.siEUR 2.800,–
uni.siEUR 2.500,–
great.siEUR 2.400,–
investing.siEUR 2.400,–
homes.si EUR 2.400,–
tiger.siEUR 2.400,–
name.siEUR 2.000,–
key.siEUR 1.200,–
2025Kaufpreis
bcgame.siEUR 9.500,–
quince.siEUR 6.500,–
artificial.siUS$ 4.999,– (ca. EUR 4.463,–)
wi.siUS$ 3.500,– (ca. EUR 3.021,–)
sentient.siUS$ 2.195,– (ca. EUR 1.932,–)
2024Kaufpreis
agent.si US$ 3.498,– (ca. EUR 3.229,–)
extratorrent.siUS$ 3.000,– (ca. EUR 2.819,–)
betano.siEUR 2.500,–
2022Kaufpreis
foodhub.si EUR 3.000,–
je.siEUR 232,–
zb.siEUR 160,–
lc.siEUR 99,–
2014Kaufpreis
wu.si US$ 800,– (ca. EUR 593,–)
2013Kaufpreis
wi.siUS$ 2.000,– (ca. EUR 1.504,–)

Es wird deutlich, dass aktuell mehr .si-Domains gehandelt werden und zugleich die Preise steigen. Allemann analysierte Verkäufe von .si-Domains in 2026 unter der Prämisse, wer denn die Käufer der Domains sind. Er stellte fest, dass lediglich zwei Domains an Endnutzer gingen: recursive.si ging für US$ 20.000,– an ein KI-Unternehmen, das auf seiner Website den Begriff »Superintelligenz« verwendet; military.si ging für US$ 1.795,– an einen polnischen Militärausstatter. Im Übrigen verzeichnete er einen chinesischen Investor, der 9 von 13 in diesem Monat verkaufte Domains erwarb. Dieser Investor hatte bereits weitere Domains im Laufe des Jahres gekauft; laut Allemann kommen 43 Prozent aller gehandelter .si-Domains auf ihn.

Ob .si als »Superintelligenz“ so erfolgreich wird wie die als »Artifical Intelligence« vermarktete .ai von Anguilla, lässt sich nicht entscheiden. .ai nahm einen sehr langen Anlauf, ehe sie, mit dem Erfolg von LLMs (large language models) im Rücken, auf einen Schlag auf dem Sekundärmarkt erfolgreich wurde. Derzeit vertreibt die slowenische Domain-Verwaltung registry.si die Domain einfach als Landesendung von Slowenien für Slowenen.

WHOIS und Impressum

DENIC rückt das Missverständnis hinsichtlich Verantwortlichkeiten von Domain-Inhaber und Seitenbetreiber zurecht

Die .de-Verwalterin DENIC eG hat auf einen weit verbreiteten Irrtum im Internet hingewiesen. Wer online öffentlich Inhalte bereitstellt – sei es über eine Website, ein Profil in sozialen Medien, auf Plattformen wie Online-Marktplätzen oder auch einem Blog –, trägt rechtlich die Verantwortung dafür, ganz gleich, ob es sich dabei um ein privates oder um ein kommerzielles Angebot handelt.

Damit jederzeit transparent und nachvollziehbar ist, wer speziell hinter bestimmten »geschäftsmäßigen digitalen Diensten« steht, hat der Gesetzgeber in Deutschland die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung und damit zum Führen eines Impressums geschaffen, das den Anbieter solcher Inhalte identifiziert. Soweit jedoch empfohlen wird, die Angaben zum Betreiber im Impressum einer Website mit den hinterlegten Inhaberdaten der Domain abzugleichen, kann dies in die Irre führen, denn es gibt keine Verpflichtung, dass Domain-Inhaber und Webseitenbetreiber ein und dieselbe Person zu sein haben. Von Fall zu Fall könne es sogar gute und legitime Gründe dafür geben, dass sie es nicht sind – und trotzdem seriös. So sind Domains von Einrichtungen der öffentlichen Hand häufig nicht auf die jeweilige Einrichtung selbst, sondern auf technische Dienstleister registriert, die als Anstalten öffentlichen Rechts im Auftrag diverser Verwaltungsbehörden agieren. Die Angaben im Impressum einer Website und die Registrierungsdaten von Domains erfüllen zudem unterschiedliche Zwecke. Der Impressumsabgleich einer Website mit den Inhaberdaten einer darauf verweisenden Domain kann daher immer nur einer unter vielen Bausteinen sein, um die Seriosität eines Webangebots zu prüfen – in keinem Fall aber alleiniger Beurteilungsmaßstab dafür.

Den Hinweis der DENIC eG finden Sie auf dem Denic Blog.

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