nTLDs

»White Paper« für die ICANN gTLD-Bewerbungsrunde 2026 – FAQ für Unternehmen

Es ist ein historischer Tag: ab dem 30. April 2026 nimmt die Internet-Verwaltung ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) zum zweiten Mal nach 2012 Bewerbungen um eine neue generische Top Level Domain (gTLD) entgegen. Bis zum Jahr 2012 gab es lediglich 22 gTLDs, darunter die bekannten Domain-Endungen .com, .net und .org; seither sind aus 1.930 eingegangenen Bewerbungen hunderte weiterer Domain-Endungen wie .audi, .shop oder .berlin dazugekommen. Für Marketing-, IT- und Rechtsabteilungen ergeben sich aus der zweiten Einführungsrunde sowohl erhebliche Chancen als auch komplexe Anforderungen. Dieses »White Paper« fasst die wichtigsten Fakten des Bewerbungsverfahrens kompakt im FAQ-Format zusammen.

Warum sollte man über eine Bewerbung um die eigene Top Level Domain nachdenken?

Die Gründe sind vielfältig. Immer wieder genannt werden vier Hauptargumente:

  • digitale Unabhängigkeit von Plattformanbietern wie Facebook, Instagram oder TikTok,
  • optimierter Schutz vor Internetbedrohungen (Erhöhung der Sicherheit durch kontrollierte Domain-Vergabe),
  • Stärkung des Kundenvertrauens in die eigene Marke (innovative Kommunikationsformate wie z. B. personalisierte Domains) und
  • volle Kontrolle über das eigene Online-Ökosystem (z.B. für den Aufbau geschlossener Markenökosysteme, Kundenportale oder Kampagnen).

Das Bewerbungsverfahren ist aber auch nicht ohne Risiken. Als zentral zählen:

  • hohe Investitionskosten ohne garantierten wirtschaftlichen Erfolg,
  • Reputationsrisiken bei technischen Ausfällen,
  • Komplexität der regulatorischen Anforderungen und
  • potenzielle Konflikte mit Wettbewerbern oder Rechteinhabern.

Eine Bewerbung ist daher nicht für jedes Unternehmen sinnvoll. Besonders geeignet ist eine eigene gTLD für Unternehmen mit starker Marke, internationaler Präsenz und langfristiger Digitalstrategie. Die Entscheidung sollte auf einer fundierten Kosten-Nutzen-Analyse basieren.

Wer kann sich um eine neue Top Level Domain bewerben?

Nur juristische Personen wie Unternehmen, Organisationen und Institutionen sowie staatliche, nichtstaatliche und zwischenstaatliche Einrichtungen können sich um eine neue gTLD bewerben. Bewerbungen von Privatpersonen oder Einzelkaufleuten werden nicht berücksichtigt. Eigene technische Kompetenz ist nicht zwingend notwendig, für viele Bewerber empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit spezialisierten Registry Service Providern.

Von wann bis wann ist das Bewerbungsfenster geöffnet?

Das Bewerbungsfenster öffnet sich am 30. April 2026 um 23:59 (UTC). Es ist 105 Tage lang geöffnet und schließt daher voraussichtlich am 12. August 2026 um 23:59 Uhr (UTC). Während der gesamten Bewerbungsphase gilt der Grundsatz des „first come, first served“ nicht; es hat also keinen Einfluss auf die Bewerbung, ob man zu den ersten Bewerbern zählt oder zu den letzten.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

Das Bewerbungsverfahren verläuft in mehreren Phasen:

  • Bewerbungseinreichung: elektronische Antragstellung über das „TLD Application Management System“ (TAMS) inklusive umfassender Dokumentation
  • Administrative und technische Prüfung: umfassende Bewertung einer Bewerbung durch ICANN unter Berücksichtigung von Sicherheit und Stabilität des Domain Name Systems (DNS)
  • Öffentliche Kommentierungsphase: Möglichkeit für Dritte, Einwände gegen eine Bewerbung zu erheben
  • Konfliktlösung: bei konkurrierenden Bewerbungen (z. B. um die gleiche Zeichenkette) Mediation bis hin zu einer Auktion, bei welcher der Meistbietende den Zuschlag erhält
  • Delegierung: Aufnahme der gTLD in die Root Zone nach erfolgreicher Prüfung

Um welche Domain-Endung(en) kann ich mich bewerben?

ICANN unterscheidet, verkürzt dargestellt, zwischen folgenden Kategorien von Bewerbungen: (i) allgemein-beschreibend, (ii) Community-TLD, (iii) geographischer Name, (iv) reservierter Name, (v) Marken-Endung (».brand«), (vi) internationalisierte TLD (IDN), (vii) Variante einer bestehenden gTLD sowie Anträge von Regierungen und zwischenstaatlichen Organisationen. Für jede Kategorie gelten eigene Zulassungsvoraussetzungen. Vereinfacht gilt: jede Domain-Endung muss eine Mindestlänge von drei Buchstaben (keine Zahlen) aufweisen, darf keiner Abkürzung auf der ISO-3166-1-Kodierliste entsprechen und nicht bereits vergeben sein.

Kann man nach dem 30. April 2026 öffentlich einsehen, wer sich um welche Top Level Domain beworben hat?

Solange das Bewerbungsfenster geöffnet ist, veröffentlicht ICANN keine Informationen zu den eingegangenen Bewerbungen. Sollten keine außergewöhnlichen Umstände eintreten, plant ICANN, die Liste aller eingegangenen Bewerbungen neun Wochen nach Schließung des Bewerbungsfensters zu veröffentlichen (»reveal day«); das wäre voraussichtlich der 14. Oktober 2026. Die endgültige Bewerberliste wird am »String Confirmation Day« veröffentlicht, da den Bewerbern eine Frist von zwei Wochen nach dem »reveal day« zur Verfügung steht, innerhalb derer sie in Kenntnis aller eingegangenen Bewerbungen unter Umständen eine Ersatzendung benennen können; der »String Confirmation Day« ist daher voraussichtlich am 28. Oktober 2026.

Was kostet eine Bewerbung?

Die Bewerbungsgebühr beträgt US$ 227.000,00, umgerechnet also ca. EUR 195.000,00. Sie ist als Mindestgebühr zu verstehen; je nach Art der Bewerbung (zum Beispiel im Format .brand) können zusätzliche Gebühren anfallen. Insgesamt sollte man für das Bewerbungsverfahren mit Kosten im mittleren bis hohen sechsstelligen Euro-Bereich rechnen, spätere Betriebskosten nicht berücksichtigt.

Welche Regeln gelten für das Bewerbungsverfahren?

Alle Details des Bewerbungsverfahrens sind im Bewerberhandbuch (»Applicant Guidebook«, kurz: AGB) geregelt, dessen vorläufige Endfassung ICANN kurz vor Weihnachten 2025 veröffentlicht hat. Das AGB mit seinen 440 Seiten ist das Handbuch für alle Unternehmen, Marken, Communities und Städte, die sich um eine gTLD bewerben möchten; es enthält sämtliche Bewerbungsfragen, Anforderungen und Verfahren, die durch den Bewerbungs- und Bewertungsprozess führen.

Wo finde ich die aktuelle Fassung des Bewerberhandbuchs?
Die aktuelle Fassung des Bewerberhandbuchs finden Sie unter newgtldprogram.icann.org. ICANN hat sich das Recht vorbehalten, das Bewerberhandbuch fortlaufend zu aktualisieren.

Ist es möglich, einen Nachlass auf die Bewerbungsgebühr zu erhalten?

Ja. Im Rahmen des »Applicant Support Program« (ASP) gewährt ICANN bis zu 75 Bewerbern finanzielle wie nicht-finanzielle Vorteile, die eine Reduzierung der Bewerbungsgebühr um bis zu 85 Prozent beinhalten. Teilnahmeberechtig am ASP sind jedoch lediglich Bewerber aus den folgenden Kategorien: (i) Gemeinnützige Organisationen, Wohltätigkeitsorganisationen oder vergleichbare Einrichtungen, (ii) Zwischenstaatliche Organisationen (IGOs), (iii) Organisationen indigener Völker oder Stammesgemeinschaften, (iv) Kleinst- und Kleinunternehmen mit sozialer Ausrichtung oder gemeinnützigem Charakter und (v) Kleinst- und Kleinunternehmen aus weniger entwickelten Volkswirtschaften.

Was ist ein »Registry Service Provider«?

Als »Registry« wird der Verwalter bzw. Betreiber einer Top Level Domain bezeichnet. In der Praxis bedient sich die Registry häufig eines technischen Dienstleisters (»Registry Service Provider«, kurz: RSP). Der RSP übernimmt im Auftrag der Registry die Bereitstellung der technischen Infrastruktur und fungiert als »Backend« für die Domain-Registrierung; er arbeitet zudem mit den Domain-Registraren zusammen, um Domain-Namen an die Endnutzer zu verkaufen. Namhafte deutschsprachige RSPs sind die DENIC Services GmbH & Co. KG, die tldbox GmbH sowie die Knipp Medien und Kommunikation GmbH. Eine vollständige Liste qualifizierter RSPs finden Sie unter newgtldprogram-2026-documents.icann.org.

Ich möchte mich nicht um eine Top Level Domain bewerben. Aber was kann ich tun, um meine Marke(n) zu schützen?

Das Bewerbungsverfahren sieht mehrere Rechtsschutzverfahren (»Rights Protection Mechanisms«, kurz: RPM) vor. In jedem Fall hilfreich ist ein Eintrag der eigenen Marke(n) im »Trademark Clearinghouse«, erreichbar unter trademark-clearinghouse.com. Es dient dem Schutz der Markenintegrität und des Verbrauchervertrauens, indem es Markeninhabern die Möglichkeit gibt, Markenverletzungen proaktiv zu verhindern. Eintragungen sind ab US$ 155,– im Jahr erhältlich.

Wo finde ich weitere Informationen?

Unter der Adresse newgtldprogram.icann.org hat ICANN zahlreiche weiterführende Informationen zur Einführungsrunde 2026 zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert werden.

Wird es weitere gTLD-Einführungsrunden geben?

ICANN geht davon aus, dass es in Zukunft weitere Runden zur Einführung neuer gTLDs gibt. Wann das sein wird, ist derzeit jedoch völlig offen; eine dritte Einführungsrunde noch in diesem Jahrzehnt gilt als sehr unwahrscheinlich.

Fazit

Die gTLD-Bewerbungsrunde 2026 stellt eine seltene strategische Gelegenheit dar, die eigene digitale Markenführung grundlegend zu erweitern. Gleichzeitig erfordert der Prozess erhebliche Ressourcen und sorgfältige Planung. Unternehmen sollten individuell evaluieren, ob und wie eine eigene Domain-Endung in ihre Gesamtstrategie passt. Eine enge Abstimmung zwischen Marketing-, Rechts- und IT-Abteilungen ist dabei entscheidend. Wer gut vorbereitet ist, kann sich nachhaltige Wettbewerbsvorteile sichern und wirtschaftliche wie rechtliche Nachteile für die eigene Marke vermeiden.

Statistik

Der aktuelle »IDN Market Report 2026« liefert schwache Zahlen – »Universal Acceptance« kommt nicht voran

Im Mai 2026 legte NetKnowledge.com.au einen aktuellen IDN-Marktbericht vor. Der Rückgang von IDN-Domains in den letzten Jahren schwächt sich etwas ab, verstetigt sich aber. Weniger an der Studie beteiligte Teilnehmer als zuvor glauben an einen Anstieg der Zahlen in den kommenden fünf Jahren. Alfredo Calderón-Serrano nutzt die Erkenntnisse für eine Analyse und einen Ausblick auf zu ergreifende Maßnahmen, um IDNs und »Universal Acceptance« (UA) in den kommenden Jahren voranzubringen.

Internationalisierte Domain-Namen (IDNs) sind Domains in nicht-lateinischen Schriftzeichen, wie etwa die deutschen Umlaute ä, ö und ü, aber auch arabische, chinesische, kyrillische Schriftzeichen. IDNs umfassen einerseits Domain-Namen unter »lateinischen« Endungen (wie .com, .de, .fr) oder ihrerseits internationalisierten Endungen (.рф, .中国). Diese Domains ermöglichen es Nutzern, in ihrer eigenen Sprache und Schrift Domains zu registrieren und am Internet teilzunehmen. Man spricht von »Universal Acceptance« (UA). Es ist das Prinzip, wonach alle gültigen Domain-Namen und eMail-Adressen von allen internetfähigen Systemen akzeptiert, validiert, gespeichert, verarbeitet und korrekt angezeigt werden.

Der aktuelle IDN Market Report basiert auf Daten von 374 Top Level Domains, 71 davon Länderendungen, sowie 303 generischen Endungen, und auf einer von Januar bis April 2026 durchgeführten Umfrage, die sich an Registries, Registrare und Interessierte aus der Domain-Branche richtete. Insgesamt sind danach etwa 4,3 Mio. IDNs registriert, was einen Verlust von ca. 0,1 Mio. Registrierungen gegenüber 4,4 Mio. in 2025 darstellt. Insgesamt stehen laut der Studie alle Zeichen auf Abstieg: unter den 28 größten ccTLDs gingen 2025 IDN-Registrierungen um 0,4 Prozent zurück; bei gTLDs waren es minus 0,8 Prozent. Profitiert hat die kyrillische Endung von Russland, .рф, die sich um 2,3 Prozent steigerte. In Europa registrierten 19 von 28 ccTLDs Verluste, in Asien waren es 16 von 18 ccTLDs. In Amerika verbuchten zumindest 6 von 8 ccTLDs wirkliches IDN-Wachstum: .ar, .br, .ca, .pm, .py und .uy. Insgesamt gibt es 90 reine IDN-gTLDs, die zusammen auf 176.000 Registrierungen kommen. Die Studie gibt zahlreiche weitere Informationen zu Fragen der Bekanntheit von IDNs in den unterschiedlichen Weltteilen, Hindernisse bei der Einführung und Umsetzung von IDNs, technische Umsetzungen, WHOIS-Darstellung, eMail-Akzeptanz und den Ausblick auf die kommenden fünf Jahre. Sie erweist sich als informativ und lesenswert.

Da trifft es sich gut, dass der Puerto-Ricaner Alfredo Calderón-Serrano sich parallel den Stand der Dinge von Universal Acceptance und IDNs angeschaut hat. Dabei nimmt er deutlich die Position des Endnutzers in den Blick, der gegebenenfalls feststellen muss, dass das Internet für ihn nicht funktioniert, weil er eine Domain oder eine eMail in seiner Sprache nutzt. Es gehe nicht einfach um technische Anforderungen, sondern digitale Teilhabe, Vertrauen, Identität und alltägliche Nutzung. Für den Nutzer muss es, um digitale Teilhabe zu gewährleisten, möglich sein, mit seiner IDN-eMail-Adresse ein Online-Formular auszufüllen, seinen eMail-Client zu nutzen, sich unproblematisch auf einer Website einzuloggen und Zahlungssysteme zu nutzen, geschweige denn von Registrierungsportalen. Das alles ist nach wie vor kein Standard. Und der beruht letztlich auf fehlender technischer Umsetzung. Die Technik ist aufgrund zahlreicher Standards festgelegt, doch beruhen viele Angebote auf veraltetem Code, vor Jahren programmiert und dann nicht mehr angefasst, der die Standards nicht berücksichtigt. Das hat aber auch Nachteile für Unternehmungen, wenn sie nicht IDN-ready sind, da ihnen mögliche Geschäfte und Kunden verloren gehen, weil diese keinen Zugriff auf deren Seiten haben. Leider fehlt es bei den in diesen Fällen zuständigen Stellen an Wissen um IDNs: Es betrifft Pädagogen, kleine Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Software-Entwickler, Cybersicherheitsexperten, Trainer für digitale Kompetenz und gemeinnützige Organisationen. Die Normalität von IDNs muss auch für sie normal werden. Calderón-Serrano stellt Fragen, die essentiell für die zukünftige Entwicklung sind: funktioniert es, wenn ich meine IDN auf meine Visitenkarte drucke, wenn jemand eine IDN in das Suchfenster des Browsers tippt oder mit der mobilen App nutzt. Solche praxisorientierten Fragen sollten die kommende Entwicklungsphase von UA leiten. Gegenwärtig befinden wir uns in einer Übergangsphase, meint Calderón-Serrano. Die nächsten Schritte sind: UA muss eine Anforderung bei der Beschaffung werden, sie muss Teil der Ausbildung von Entwicklern werden, Unternehmungen müssen ihre Angebote von der Nutzerseite her testen, nicht vom technischen Ende her, digitales Verständnis muss auch IDNs umfassen und schließlich sollte Universal Acceptance nicht als Domain-bezogen verstanden werden, sondern die Menschen als das wahrnehmen, was sie sind. Er resümiert mit den Worten:

We are closer than ever to a multilingual Internet, but not yet close enough for the end user.

ccTLDs

Die australische auDA (.au) legt eine Datenpanne offen

Die .au Domain Administration Ltd. (auDA), Verwalterin der australischen Länderendung .au, hat eine Datenpanne offengelegt.

In Einzelfällen sind personenbezogene Daten von .au-Domain-Inhabern, darunter auch von Behörden ausgestellte Identifikationsnummern, die mit Ausweisdokumenten verknüpft sind, öffentlich sichtbar geworden, wenn die Domain über den WHOIS-Dienst abgefragt wurde. Dies lag laut auDA an der versehentlichen Eingabe von Informationen während des Registrierungsprozesses in Felder, die ausschließlich für die Erfassung öffentlicher Informationen vorgesehen sind (wie Australian Business Numbers oder Australian Company Numbers). auDA hat vier betroffene Felder identifiziert:

Registrant ID, Registrant Name, Eligibility ID und Eligibility Name.

Die Überprüfung ergab etwa 100 Fälle, in denen die Informationen in diesen Feldern dem Format von amtlichen Kennungen zu entsprechen scheinen oder eine Postanschrift darstellen. Die Registry hat diese Informationen aus der öffentlichen Ansicht entfernt. Alle betroffenen Domain-Inhaber werden von auDA kontaktiert, um ihnen zu empfehlen, ihre Informationen mit ihrem Registrar zu überprüfen. Bei auDA nimmt man den Datenschutz sehr ernst und entschuldigt sich bei den betroffenen Domain-Inhabern für etwaige Unannehmlichkeiten und Bedenken.

nTLDs

Ein neues White Paper vom Trademark Clearinghouse und Com Laude gibt Markeninhabern wertvolle Infos für die Bewerbung auf eine eigene .brand

Das Trademark Clearinghouse (TMCH), zentrale Datenbank zum Schutz von Markeninhabern im Zusammenhang mit neuen Top Level Domains, hat ein »White Paper« für .brand-Interessenten veröffentlicht. Doch der Zeitdruck auf potentielle Bewerber wächst.

Die Öffnung des Bewerbungsfensters für neue generische Top Level Domains am 30. April 2026 markiert einen wichtigen Meilenstein für Inhaber von Markenrechten. Zum ersten Mal seit 2012 haben sie die Möglichkeit, eine eigene, ihrer Marke entsprechende Top Level Domain (TLD) zu beantragen und damit zur eigenen .brand im Domain Name System zu werden. Eine .brand bietet Rechteinhabern einen eigenen, kontrollierten digitalen Raum. Dies trägt dazu bei, das Vertrauen in die Marke zu stärken, die Online-Sicherheit zu erhöhen und das Risiko von Domain-Missbrauch zu verringern. Bereits bei der Einführungsrunde 2012 war das Interesse an .brands groß; etwa 640 der insgesamt 1.930 Bewerbungen gingen auf Markeninhaber zurück und man darf vermuten, dass auch 2026 viele Markeninhaber antreten werden, bevor das Bewerbungsfenster am 12. August 2026 schließt. Um Rechteinhaber bei der Einschätzung dieser historischen Chance zu unterstützen, hat das Trademark Clearinghouse gemeinsam mit dem TLD-Beratungsunternehmen Com Laude (MarkMonitor Group) ein „white paper“ veröffentlicht: „From Trademark to TLD: How rights holders can turn trademarks into trusted digital spaces.“ Das „white paper“ erläutert den strategischen Wert von .brands, beschreibt die damit verbundenen operativen Aspekte und zeigt auf, welche Vorbereitungen potentielle Bewerber treffen sollten, wenn sie eine Antragstellung in der aktuell bereits laufenden Einführungsrunde in Erwägung ziehen.

Das »white paper« ist in die Kapitel »The strategic case for dotBrands TLDs«, »Lessons from the first round«, »Why the second round is different«, »Trademark protection and the role of TMCH«, »Application requirements«, »Technical and operational readiness« und »What success could look like« aufgeteilt. Erfrischend offen spricht das Papier eine Grundfrage der Bewerbung an. Eine der wichtigsten Erkenntnisse aus der Einführungsrunde 2012 ist, dass der Erfolg einer .brand eng mit einem überzeugenden Geschäftsmodell zusammenhängt. Der Großteil der Bewerber aus 2012 handelte aus rein defensiven Motiven; sie wollten ihre Marken schützen und vermeiden, wertvolle Rechte an Dritte abzugeben. Diese Gründe sind zwar nachvollziehbar und gelten nach wie vor, führten aber selten zu einer aktiven Nutzung mit dem Ergebnis, dass die meisten .brands bis heute kaum aktiv genutzt werden. Die zweite Runde bietet nach Einschätzung des TMCH die Chance, diesen Fehler zu vermeiden. Die erfolgreichsten Bewerber in den kommenden Jahren sollen demnach diejenigen sein, die ihre eigene .brand von Anfang an als Teil einer umfassenderen Digital- und Markenstrategie betrachten. Der konkrete Anwendungsfall variiert dabei je nach Unternehmen; doch der gemeinsame Nenner ist, dass die Domain-Endung ein reales Geschäftsproblem lösen oder ein wichtiges strategisches Ziel ermöglichen sollte – sei es auch nur der Schutz geistigen Eigentums im hart umkämpften digitalen Raum.

Wer mehr wissen möchte: das »white paper« steht ab sofort nach Eingabe einiger weniger persönlicher Daten zum kostenfreien Download bereit. Allerdings darf man sich nicht täuschen lassen. Wer erst jetzt mit den Überlegungen beginnt, sich um seine .brand zu bewerben, hat bereits viel wertvolle Zeit verloren; der Zeitdruck bis 12. August 2026 ist enorm. Noch ist es aber nicht zu spät. Wer dagegen überlegt, auf die dritte Einführungsrunde zu warten, sollte wissen, dass deren Start völlig unklar ist. Übrigens: innerhalb der Bewerbungsphase gilt der Grundsatz des „first come, first served“ nicht; Bewerbungen in letzter Sekunde haben die gleichen Chancen wie die der ersten Bewerber. Bewerber und ihre Bewerbungen verrät die Internet-Verwaltung ICANN vorerst leider nicht.

TLDs

Registranten von .ch- und .swiss-Domains müssen sich in Zukunft identifizieren

Das Schweizer Parlament hat seine Absicht bekräftigt, dass sich Käufer von Schweizer Domains (.ch und .swiss) künftig eindeutig als natürliche oder juristische Personen identifizieren müssen.

Bereits am 18. März 2026 hatte der Ständerat drei entsprechende Motionen aus dem Nationalrat angenommen. Die kleine Kammer hieß damals die Vorstöße von Martin Candinas (Mitte/GR), Priska Seiler Graf (SP/ZH) und Michael Götte (SVP/SG) ohne Gegenantrag gut. Konkret forderte Götte eine Änderung der Rechtsgrundlagen für die Vergabe von schweizerischen Domains unterhalb der Endungen .ch und .swiss. Solche Domains sollten gemäß Motionstext nur an eindeutig identifizierte natürliche oder juristische Personen herausgegeben werden. Die große Kammer hielt nun an der entsprechenden Motion von Götte in ihrer ursprünglichen Fassung fest, wie die Parlamentsdienste mitteilen. Nur so könnten die zuständigen Behörden Missbrauchsmeldungen effizient bearbeiten. Abgesehen von der Identifikationspflicht sei auch eine Ausweitung der Gründe für eine Domain-Sperrung Teil des Vorstoßes. Der Bundesrat unterstützt das Anliegen des Nationalrats, wie es in der Mitteilung heißt. Nun geht das Geschäft zurück an den Ständerat.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Seite 1 von 795
Top