ccTLDs

NOMINET setzt zukünftig bei Domain-Streitigkeiten unter .uk auf die WIPO

Die .uk-Verwalterin Nominet krempelt ihr Streitschlichtungsverfahren Dispute Resolution Service (DRS) um.

Ab dem 07. Juli 2026 werden die administrativen und Backend-Prozesse hinter dem DRS an das Schieds- und Mediationszentrum der World Intellectual Property Organisation (WIPO) übertragen. Für sämtliche administrativen Prozesse zeichnet daher künftig die WIPO verantwortlich; .uk-DRS-Anträge werden also über die Website der WIPO eingereicht. Der Service selbst bleibt unverändert, mit denselben Experten, von Nominet-Mitarbeitern moderierten Mediationen und demselben Gebührenmodell. Die Entscheidung wurde getroffen, da im Rahmen des umfassenderen Standardisierungsprogramms für .uk mehrere wichtige interne Systeme im Jahr 2027 außer Betrieb genommen werden. Alle vor dem 07. Juli 2026 eingereichten Beschwerden werden weiterhin von Nominet bearbeitet. Auch das durchsuchbare Archiv historischer DRS-Entscheidungen wird online bleiben. Die WIPO gilt als weltweit etablierter Anbieter von Dienstleistungen zur Beilegung von Domain-Streitigkeiten. Sie arbeitet mit über 85 ccTLD-Registries zusammen, von denen jede ihre eigenen spezifischen Anforderungen hat.

FIFA

FBI warnt vor betrügerischen Ticketverkauf-Webseiten für die Fussball-WM 2026

Die US-Bundespolizei Federal Bureau of Investigation (FBI) warnt im Vorfeld der Fussball-WM 2026 in den USA und Mexiko vor gefälschten Webseiten. Dutzende Domain-Namen sind bereits gesperrt, doch die Cyberkriminellen haben auf Vorrat registriert.

Wenn am 11. Juni 2026 mit der Partie Mexiko gegen Südafrika die FIFA Fussball Weltmeisterschaft 2026 eröffnet wird, droht so manchem Fan ein böses Erwachen. Nach Angaben des FBI haben Cyberkriminelle zahlreiche Domain-Namen registriert und Webseiten online gestellt, die den Eindruck erwecken sollen, es handle sich sich um ein offizielles Angebot der FIFA. Die betrügerischen Webseiten imitieren dabei den Internet-Auftritt der FIFA und führen die Nutzer durch einen auf den ersten Blick täuschend echten Registrierungs- und Kaufprozess für Hospitality-Pakete; Ziel ist es, personenbezogene Daten zu sammeln, die Nutzer auf der Website eingeben, darunter Name, Adresse, Telefonnummer, eMail-Adresse und Bankdaten. Die dort vertriebenen Tickets berechtigen jedoch nicht zu Teilnahme an einem der insgesamt 104 Spiele, so dass man am Stadioneingang mit einer Zurückweisung rechnen muss. Unter den bereits gesperrten Domains befinden sich Adressen wie fifa-online.com, fifa-2026.xyz, fifa-ticket.live, fifastore.us.com, worldcup2026-tickets.com.mx, worldcup26ticket.com, fifa2026fworldcup.com und www.fifa-com.services; in den Fällen fifa.beer, fifa.pink, fifa.blue und www-fifa.com sollten zumindest geübte Internetnutzer sofort stutzig werden, dass etwas nicht stimmt. Mehrere Webseiten wiesen die gleiche Infrastruktur auf und verwendeten den gleichen Tippfehler in einer Pop-Up-Meldung mit dem Titel »FIFA World Cup 2026 T Official Hospitality«, was auf eine koordinierte Kampagne hindeutet.

Wer derzeit noch überlegt, kurzfristig Tickets über das Internet zu erwerben, dem empfiehlt das FBI folgende Vorsichtsmaßnahmen:

  • Wenn Sie auf die offizielle Website der FIFA gelangen möchten, geben Sie die Domain fifa.com direkt in die Adressleiste Ihres Browsers ein, anstatt eine Suchmaschine zu verwenden.
  • Bei der Verwendung einer Suchmaschine sollten Sie alle »gesponserten« Ergebnisse vermeiden, da es sich hierbei um kriminelle Angebote handeln kann, die versuchen, den Traffic von der offiziellen FIFA-Website abzulenken.
  • Nutzen Sie Lesezeichen oder Favoriten, um zu Anmeldewebseiten zu navigieren, anstatt auf Suchergebnisse oder Werbung im Internet zu klicken
  • Navigieren Sie direkt von der FIFA-Homepage zu Subdomains wie plus.fifa.com.
  • Geben Sie niemals sensible Informationen weiter, wenn Sie sich über die Legitimität der Website nicht sicher sind.
  • Seien Sie vorsichtig beim Klicken auf Werbung. Schadsoftware kann Nutzer auf eine andere Website weiterleiten als angegeben.

Wer darauf setzt, dass betrügerische Webseiten bereits offline genommen sind, der hat die Rechnung ohne die Betrüger gemacht. Wie heise.de berichtet, laufen im Hintergrund mehr als 300 Domains mit der betrügerischen Infrastruktur. 140 weitere Domains gelten als verdächtig, und 3.800 sind aktuell noch geparkt, müssen aber lediglich aktiviert werden. Der Sicherheitsanbieter Checkpoint berichtet von einem sprunghaften Anstieg der Domain-Registrierungen mit den Schlüsselwörtern »FIFA« oder »Weltmeisterschaft« in den Monaten November 2025 bis April 2026. Seit Februar 2026 haben sich demnach die Registrierungszahlen innerhalb von nur zwei Monaten mehr als vervierfacht; im April 2026 seien 9.741 Domains registriert worden – mehr als das Fünffache des Höchstwertes während der Weltmeisterschaft 2022 in Katar. Woher die Täter stammen, ist noch ungeklärt; es gibt erste Anzeichen auf Verbindungen zu chinesischsprachigen Akteuren.

ICANN86

eco e.V. und ICANN veranstalten am 17. Juni 2026 eine Nachlese zum Policy Forum in Sevilla

Nach Abschluss des 86. ICANN-Meetings bietet der eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. das ICANN86 Readout, bei dem Höhepunkte und Take-Aways des jährliche Policy Forum in einer Onlineveranstaltung vorgestellt werden.

Das ICANN86 Policy Forum findet vom 08. bis 11. Juni 2026 im FIBES Conference and Exhibition Centre in Sevilla (Spanien) statt. Im Nachgang zu dem ICANN-Meeting veranstalten wie üblich eco e.V. und die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) gemeinsam das „ICANN86 Readout: Highlights & Take-Aways from the Policy Forum“. Moderiert wird die Veranstaltung von Chris Mondini (ICANN) und Thomas Rickert (eco). Als Referenten eingeladen sind Nicolas Caballero (GAC), Hervé Clement (ASO), J Chris Disspain (ccNSO Council), Philippe Fouquart (ISPCP), Ram Mohan (SSAC), Susan Payne (GNSO Council), Natálie Terčová (ALAC) und Sarah Wyld (RrSG). Die Referenten kommen aus verschiedenen Bereichen der ICANN-Community und werden aus ihrer jeweiligen Perspektive einen Überblick über die Höhepunkte und wichtigsten Erkenntnisse des ICANN86-Meetings geben.

Das ICANN86 Readout – Highlights & Take-Aways from the Policy Forum von eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. und ICANN findet am 17. Juni 2026 ab 16:30 Uhr online statt. Das Meeting endet um 18:00 Uhr. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist notwendig.

nTLDs

Die Endung .art für die Künste lädt zur Bewerbung um den .ART Award

Pünktlich zu ihrem zehnjährigen Bestehen lässt die .art-Verwalterin UK Creative Ideas Limited auch die Nutzer an ihrem Erfolg teilhaben.

Aus diesem Anlass wurde der ».ART Award« ins Leben gerufen, ein globales Auszeichnungsprogramm mit einem Preisgeld von über US$ 50.000,– für Künstler weltweit, darunter ein erster (Geld-)Preis in Höhe von US$ 15.000,– und eine »One-month residency at Château du Fresne« in Frankreich. Das Besondere an diesem neuen Preis: Anstatt nur ein fertiges Werk einzureichen, teilen Künstler ihren kreativen Prozess über ihre .art-Domain der Öffentlichkeit mit. .art-Gründer Ulvi Kasimov sagte:

We rarely get to see how an idea becomes a work of art. This award changes that by making the journey as important as the destination.

Die Domain kann auf eine Website oder ein Social-Media-Profil verweisen, die Teilnahme ist kostenlos. Eine hochkarätige zehnköpfige Jury, darunter Jerry Saltz (New York Magazine), Dean Phelus (AAM) und Akanksha Ballaney (Artsy/Artnet), wählt die Gewinner aus. Bewerbungen sind bis zum 01. November 2026 möglich; die Gewinner werden am 03. Dezember 2026 auf der Art Basel Miami bekanntgegeben.

UDRP

Swanky Socks Pty scheitert im Streit um swankysocks.com und erhält ein RDNH wegen nicht gezahlter Panel-Gebühren

Einen schweren Stand bescherte sich die 2014 gegründete Swanky Socks Pty Ltd. mit Sitz in Australien. Sie wandte sich wegen einer möglichen Markenrechtsverletzung gegen den Inhaber der Domains swankysocks.com und swankysocks.co, gegen den sie parallel bereits ein Zivilrechtsverfahren führt. Im UDRP-Verfahren vor der WIPO konnte sie sich nicht durchsetzen; das Dreier-Panel stellte sogar ein Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) fest.

Der Gegner wurde zwischen dem 29. Juli und dem 08. August 2013 Inhaber der Domain swankysocks.com, jedenfalls 14 Monate, bevor die Beschwerdeführerin gegründet wurde. Er wurde zunächst alleiniger Geschäftsführer und Sekretär der Beschwerdeführerin, und die von ihm kontrollierte Gesellschaft war deren alleinige Anteilseignerin. Im Laufe der Jahre änderte sich seine Rechtsbeziehung, bis er zuletzt nur noch Angestellter war. Am 18. September 2019 beantragte die Beschwerdeführerin die australische Marke »SWANKY SOCKS«, 2025 wurde auch eine IR-Marke für sie eingetragen. Kurz vor Ende seiner Anstellung registrierte der Gegner am 28. Mai 2025 die Domain swankysocks.co. Seit dem 07. September 2025 streiten die Parteien vor dem Bundesgericht von Australien unter anderem auch um die Inhaberschaft an den Domains. Der Gegner übertrug die Domains bisher nicht, die weiterhin die Website der Beschwerdeführerin zeigen. Im UDRP-Verfahren verlangt die Beschwerdeführerin nun die Übertragung der Domains. Der Gegner hält entgegen und beantragte einerseits ein Dreier-Panel und andererseits die Feststellung von RDNH.

Das Dreier-Panel bestehend aus dem australischen Rechtsanwalt und Lehrbeauftragten Warwick A. Rothnie als Vorsitzendem und den beiden Beisitzenden, den australischen Rechtsanwält*innen Rebecca Slater und Nicholas Weston, wies die Beschwerde ab und stelle ein RDNH der Beschwerdeführerin fest (WIPO Case No. D2026-0356). Mit dem parallellaufenden Zivilrechtstreit, der auch die Domains umfasst, hatte das Panel kein Problem, da der Umfang der in dem Gerichtsverfahren aufgeworfenen Fragen vermuten lasse, dass es einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen werde, während das UDRP-Verfahren einfach und zügig entschieden werde könne. Damit ging es in die Sachprüfung und bestätigte kurzerhand die Ähnlichkeit von Domains und Marken. Aufgrund der Umstände prüft das Panel sogleich danach die Bösgläubigkeit, wobei es die beiden Domains einzeln durchging. Bei der Domain swankysocks.com war klar: der Umstand, dass der Gegner die Domain 14 Monate vor Gründung der Beschwerdeführerin registriert hatte, lasse die Schlussfolgerung nicht zu, er hätte sie im Hinblick auf die Gründung der Beschwerdeführerin registriert, womit keine Bösgläubigkeit vorliege. Fragen zu den Rechten und Pflichten als früherer Geschäftsführer und späterer Angestellter der Beschwerdeführerin hinsichtlich geistiger Eigentumsrechte seien im Rahmen des Zivilrechtsstreits zu klären. Anders könne das bei der Domain swankysocks.co sein, die er zu einem Zeitpunkt registrierte, da die Beschwerdeführerin bereits gegründet und Inhaberin von Markenrechten war. Die Beschwerdeführerin müsse aber auch da nachweisen, dass die Registrierung mit der Absicht erfolgte, ihre Markenrechte zu beeinträchtigen oder auszunutzen. Diesen Nachweis habe sie, wie schon bei der .com-Domain, nicht erbracht. Damit lag kein Nachweis für eine bösgläubige Registrierung bei beiden Domains vor, und die Beschwerde war abzuweisen.

Im nächsten Schritt prüfte das Panel das Vorliegen eines RDNH, das es bestätigte. Die Beschwerdeführerin vermochte nicht nachvollziehbar zu erklären, warum sie zwar einen WHOIS-Auszug vorlegte, zugleich aber angab, das darin enthaltene Registrierungsdatum nicht zu kennen. Sie erfülle damit nicht die notwendigen Sorgfaltspflichten, die für ein UDRP-Verfahren geboten sind, zumal sie anwaltlich vertreten sei. Hinzu komme, dass sie ihren Anteil an den Verfahrenskosten nicht bezahlt habe, nachdem der Gegner die Besetzung durch ein Dreier-Panel gewählt hatte. Dies widerspreche dem Verhalten einer Partei, die in gutem Glauben handelt. Das Panel sah einen Missbrauch der UDRP und entschied auf RDNH.

Damit liegt, laut Zac Muscovitch, der erste Fall vor, bei dem die Nichtzahlung der Zusatzgebühr für ein Dreier-Panel durch eine Beschwerdeführerin als missbräuchlich gewertet wurde und zur Feststellung eines RDNH führte. Man kann davon ausgehen, dass das Schule macht und Beschwerde führende Parteien zukünftig auch diese Gebühren zahlen, nachdem der Gegner der Beschwerde ein Dreiergremium beauftragt hat.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.

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