Sommer 2025

Im Juli findet in Meißen die 19. EuroSSIG statt

Der Sommer kommt sicher bald und mit ihm rückt die European Summer School on Internet Governance (EuroSSIG) näher. Diesmal findet sie vom 26. Juli bis 02. August 2025 in der Evangelischen Akademie Meißen zum 19. Mal statt. Bewerbungen um Stipendien sind noch möglich.

Wer wissen will, wie die Internet-Verwaltung funktioniert, und was die politischen, wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Auswirkungen der Internet-Verwaltung sind, wer die irrsinnigen Abkürzen ICANN, RIR, DNS, iDN, IPv6, ISP, IETF, W3C, WSIS und viele mehr in ihrer Bedeutung verstehen will, der ist bei der 19. Europäische Sommerschule zur Internetverwaltung (EuroSSIG) richtig und sollte sich bewerben. Die Sommerschule 2025 bietet ein einzigartiges multidisziplinäres 48-stündiges akademisches Programm auf hohem Niveau. Die Veranstalter versprechen vom 26. Juli bis 02. August 2025 ein Programm mit einer ausgewogenen Mischung aus theoretischen Vorträgen von weltweit führenden Wissenschaftlern und praktischen Präsentationen von bekannten Experten, die direkt in der technischen Gemeinschaft, auf dem Markt oder in den Organisationen, die für Richtlinien verantwortlich zeichnen, arbeiten. Die Agenda liegt in groben Zügen bereits vor, als Themen mit aufgeführt sind Cybersecurity und Artificial Intelligence. Auch die Social Events stehen bereits fest.

Bewerben können sich Studierende und Einzelpersonen, die in der Privatwirtschaft, in Regierungen oder in zivilgesellschaftlichen Gruppen aus der ganzen Welt arbeiten. Es gibt keine Altersgrenze. Bewerbungskriterien sind ein grundlegender akademischer Abschluss oder einschlägige praktische Erfahrungen. Teilnehmer aus Ländern aufstrebender Volkswirtschaften können bis 28. Februar 2025 um Stipendien bewerben. Teilnehmer, die sich selbst finanzieren, können sich für die Teilnahme bis 31. März 2025 bewerben.

Die European Summer School on Internet Governance 2025 findet vom 26. Juli bis 02. August 2025 in der Evangelischen Akademie Meissen, Freiheit 16, 01662 Meißen statt. Die Teilnahmekosten sind Statusabhängig. Die regulären Teilnahmekosten betragen EUR 5.000,– (nebst 19 Prozent Umsatzsteuer) für Teilnehmende aus Organisationen, Körperschaften und Regierungen aus »Western European and Others Groups« und EUR 2.500,– (zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer) für Teilnehmende aus internationalen, nichtstaatlichen Organisationen, die mit kleinen und spendenbasierten Budgets arbeiten, sowie Mitarbeiter von EuroSSIG-Sponsoren. Darin enthalten sind sieben Nächte Unterbringung in den Gästezimmern der Akademie, alle Mahlzeiten, alle zusätzlichen Veranstaltungen, WiFi und Unterrichtsmaterialien.

Domain-Industrie

Experten blicken auf das Domain-Jahr 2024 zurück und in die Zukunft

Ron Jackson, Betreiber des Blogs dnjournal.com, fragte – wie alle Jahre – Experten aus der Domain-Industrie nach deren Beurteilung von 2024 und was 2025 zu erwarten steht. Die vorrangigen Themen der diesjährigen Befragung sind wieder AI, .ai, .com, die Anbindung von Web3 an Web2 und immer noch Kryptowährungen. Man blickt auch wieder optimistisch in die Zukunft.

Ron Jacksons dnjournal.com widmet sich ganz dem Handel von Internetdomains, listet wöchentlich die Preise von verkauften Domains und berichtet darüber hinaus regelmäßig, was in der Domain-Industrie vor sich geht. Die Befragung von mehreren Experten zum Stand der Industrie nimmt Jackson seit 21 Jahren zu Anfang eines jeden Jahres vor. Die diesjährige Befragung von diesmal 30 Expert*innen spricht von einem gegen Ende sich zum Positiven wendenden Jahr 2024 und einer weiteren Verbesserung des Marktes in 2025. Die Befragten rekrutieren sich aus Investoren, Käufern, Brokern und Entwicklern sowie aus hochrangigen Unternehmensführern. Und wenn Ihnen das bekannt vorkommt, so können wir bestätigen, dass genau das auch die Essenz im vorangegangenen Jahr war.

Die gesamte Industrie sieht die Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (AI) als maßgebend und Zukunft treibend an. Sie käme einerseits Entwicklern und Dienstleistern zur Hilfe bei zum Beispiel der Entwicklung und Umsetzung von Landing-Pages, aber auch Kunden und Investoren bei der Suche und Bewertung von Domains und beim Portfolio-Management; Sandeep Ramchandani (Radix) spricht gar von einer Demokratisierung der Web-Entwicklung. Der Hype um die Landesendung .ai (Anguilla) habe sie beinahe an die Verkaufsspitze getrieben. Paul Nicks (GoDaddy) meint, 2025 würde .ai die Umsätze von .org-Domain-Verkäufen übertrumpfen. Wie immer sind sich Investoren wie Broker aber im Grunde einig: .com ist King und wird auch fürderhin die Endung sein, die letztlich jedes Unternehmen für das eigene Geschäft haben will. Aus diesem Grund würden viele .ai-Unternehmen von ihrer .ai-Domain auf die .com-Domain wechseln, bei der Braden Pollock (legalbrandmarketing.com) 8-stellige US$-Preise erwartet. Finanziert würde das unter anderem durch wieder vermehrte Investitionen von Venture Capitalists, aber auch durch die in den letzten Wochen gestiegenen Werte bei Kryptowährungen. Wie unter anderem Arif Sengoren (secretbrokerage.com) und Mark Daniel (Domain Holding Group) mitteilen, erwarten Käufer mittlerweile nicht nur die Domain, sondern zugleich (25 bis 30 Prozent, so Sengoren) die identischen Social-Media-Handles als Paket. Ebenfalls im Gespräch sind flexiblere Zahlungsmöglichkeiten für Domains: unter anderem spricht das Mark Daniel an, dessen Unternehmung über Jahre eine Zunahme bei Käufern feststellt, denen man mit Ratenzahlungsplänen hilft. Das geht mit immer höheren Preisen bei Premium-Domains zwingend einher. Tessa Holcomb macht unter anderem auf Probleme bei der Kontaktaufnahme mit Domain-Inhabern aufmerksam: Viele Domain-Inhaber ahnen nicht, wie schlecht sie wegen fehlender WHOIS-Informationen erreichbar sind und welche Möglichkeiten ihnen dadurch entgehen.

Wie im Vorjahr bestätigen einige Broker und unterstreichen Investoren, dass der Handel mit Premium-.com-Domains stärker als im Jahr davor war, auch wenn sich das bei öffentlichen Verkäufen nicht abbildet. Es gäbe zahlreiche .com-Verkäufe im 7-stelligen US$-Bereich, die wegen NDAs nicht genannt werden dürften. Das Maß aller Dinge blieben Ein-Wort-.com-Premium-Domains, von denen – wie schon erwähnt – nun mehr 8-stellige US$-Preise erwartet werden. Aber über .ai eröffneten sich auch andere Endungen einen Markt und würden stärker nachgefragt. Der ein oder andere meint allerdings, dass der .ai-Hype in diesem Jahr zu Ende gehe. Ein weiterer Aspekt der Befragung ist die Verbindung von Web2 mit Web3. Mit der Anbindung des Web3 an das Web2 und der neuen Regierung in den USA gelten Kryptowährungen wieder als akzeptabel und zukunftsträchtig. Erwähnung findet auch die Hoffnung auf eine notwendige Stärkung der Sicherheit im Internet, unter anderem im Zusammenhang mit der NIS-2.

Etwas wirklich Neues bietet der »State of the Industry 2025«-Report gegenüber dem des Vorjahres nicht. 2024 verlief für die meisten deutlich besser als erwartet – und in jedem Fall besser als 2023. Für 2025 sieht es nicht anders aus: die Industrie reibt sich die Hände und erwartet ein großartiges Geschäftsjahr.

nTLDs

Amazon startet am 02. April 2025 die Registrierung unter den drei neuen Endungen .free, .hot and .spot

Die in Seattle ansässige Amazon Registry Services Inc. geht mit drei weiteren generischen Top Level Domains auf den Markt.

»Amazon Registry launches .free, .hot and .spot April 2, 2025« heißt es auf der Unternehmenswebsite. Die weiteren Informationen sind spärlich und nur über die ICANN-Website zu finden. Demnach markiert der 02. April 2025 den Beginn einer Sunrise Period, in der Markeninhaber ihre Domains bevorrechtigt registrieren dürfen – vorausgesetzt, die Marke verfügt über einen Eintrag im Trademark Clearinghouse. Die Trademark Claims Period beginnt sodann am 12. Mai 2025; zur gleichen Zeit dürfte auch die Live-Phase starten. Angaben zu den Registrierungsvoraussetzungen sucht man aktuell noch vergeblich, was hoffen lässt, dass Amazon eine allgemeine und freie Registrierung nach dem Grundsatz des »first come, first served« anstrebt. Zur Höhe der Registrierungsgebühren lassen sich ebenfalls noch keine Aussagen treffen.

EU-Recht

Die Verhandlungen um NIS2UmsuCG sind in dieser Legislaturperiode gescheitert

Das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) ist vorläufig vom Tisch: Die Umsetzung der Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der gesamten EU (Network and Information Security 2, kurz: NIS-2) in nationales Recht verschiebt sich auf die Zeit nach der Bundestagswahl.

Es ist von höchster Bedeutung, dass dieses Gesetz schnellstens verabschiedet wird. Die Tatsache, dass die Wirtschaft die Einführung fordert, obwohl es zu Mehraufwänden führen wird, spricht hier eine deutliche Sprache. Es besteht die große Sorge, dass sich eine weitere Verzögerung ergibt.

– so steht es in einer Stellungnahme von Prof. Timo Kob, Vorstandsmitglied des IT-Branchenverbandes Bitkom, im Rahmen der Expertenanhörung im Bundestag am 14. Januar 2025. Und diese Sorge hat sich bestätigt. Nach einem Bericht von heise.de kommt das NIS2UmsuCG nicht mehr vor der Bundestagswahl, die für den 23. Februar 2025 angesetzt ist; die zuständigen Berichterstatter hätten aufgegeben. Am Ende sollen die Verhandlungen unter anderem an der FDP gescheitert sein, die auf das im Koalitionsvertrag vorgesehene Schwachstellenmanagement beharrt haben soll. Die Grünen gaben dagegen laut heise.de beiden Ampel-Partnern die Schuld und darunter auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD); sie habe es versäumt, die Gesetzentwürfe rechtzeitig vorzulegen, schließlich lägen die EU-Richtlinien seit über zwei Jahren vor. Von Seiten der Union soll schließlich wenig Bereitschaft gezeigt worden sein, über den Entwurf zum NIS2UmsuCG zu verhandeln.

Damit wird die Uhr nach der Bundestagswahl auf Null gestellt. Die dann neue Bundesregierung wird mit hoher Wahrscheinlichkeit über die Umsetzung der NIS-2 in nationales Recht völlig neu verhandeln; eine Bindung an den bisher vorliegenden Gesetzesentwurf besteht nicht, so dass am Ende ein – im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben – anderes Gesetzes stehen könnte. Und das steht unter zeitlichem Druck: Bis zum 17. Oktober 2024 hatten die EU-Mitgliedsländer Zeit, die NIS-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Doch bisher haben nur Kroatien, Italien, Belgien und Litauen die Richtlinie vollständig umgesetzt. Die meisten anderen EU-Länder streben eine Einführung im 1. Quartal 2025 an; die fragmentierte Umsetzung schafft damit erhebliche Herausforderungen, insbesondere für grenzüberschreitend tätige Unternehmen und Organisationen. Bereits im November 2024 hat die EU-Kommission deshalb »Schritte zur Gewährleistung der vollständigen und fristgerechten Umsetzung von EU-Richtlinien« gegen 23 EU-Mitgliedsstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Finnland und Schweden) eingeleitet, sprich ein Vertragsverletzungsverfahren. Die damals gesetzte Frist von zwei Monaten ist mittlerweile ebenfalls abgelaufen. Die EU-Kommission hat für diesen Fall angedroht, »mit Gründen versehene Stellungnahmen« an diese Länder zu richten.

Nicht ausgeschlossen ist, dass ein neues Gesetzgebungsverfahren auch die Bindung staatlicher Akteure neu diskutiert. Johannes Rundfeldt von der AG KRITIS, einer Gruppe von Fachleuten und Experten, die sich täglich mit kritischen Infrastrukturen beschäftigen, erklärt:

Aus unserer Sicht ist es unerträglich, dass der Staat gegenüber der Wirtschaft es für zumutbar und verhältnismäßig hält, diese zur Umsetzung des Stands der Technik zu verpflichten, ein vergleichbares Sicherheitsniveau zum Nachteil der BürgerInnen in der eigenen Infrastruktur jedoch nicht durchsetzt.

ccTLDs

Kenya erhöht die Preise für die Landesendung .ke

Das Kenya Network Information Center (KeNIC), Verwaltung der kenianischen Länderendung .ke, erhöht die Registrierungsgebühren.

Seit dem 03. Februar 2025 liegt der Einkaufspreis für Domain-Registrare im Fall von Second Level Domains direkt unterhalb von .ke bei KES 2.500,– (umgerechnet ca. EUR 18,50) netto pro Jahr und Domain; Third Level Domains kosten KES 999,– (umgerechnet ca. EUR 7,50) netto pro Jahr und Domain. Die Transfergebühr beträgt künftig ebenfalls KES 999,– . Zur Begründung verweist KeNIC auf Nachhaltigkeit, Investitionen in weiteres Wachstum und Inflation. Die Preiserhöhung gilt als nicht unkritisch, unter anderem weil die Gesamtzahl der .ke-Domains seit mehreren Jahren bei rund 100.000 stagniert; aktuell sind es 109.735. Günstige Gebühren allein scheinen jedoch nicht den Ausschlag zu geben; obwohl die Preise für Third Level Domains vor fast fünf Jahren halbiert wurden, waren die Auswirkungen auf die Neuregistrierungen minimal. Die Konkurrenz durch generische Domain-Endungen wie .com, aber auch die Sorge vor politischer Einflussnahme auf .ke spielen ebenfalls eine Rolle. Zudem nutzen viele Unternehmen in Kenia Anwendungen wie WhatsApp, Facebook, LinkedIn, TikTok und Instagram oder Online-Shops wie Jiji und Jumia, um ihre Waren und Dienstleistungen zu verkaufen. Die Domain-Registrare dürften die Erhöhungen an ihre Kunden weitergeben, was die Attraktivität von .ke nicht steigert. Mwendwa Kivuva, der sich bei ICANN engagiert, kommentiert:

KeNIC must focus on building trust, simplifying pricing models, aggressively marketing the benefits of .KE domains, and ensuring meaningful public participation in its decision-making processes.

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