Vorratsdaten

Scharfe Kritik am Gesetzesentwurf der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig

Der Gesetzesentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung ist auf scharfe Kritik gestoßen: nach Ansicht von eco – Verband der Internetwirtschaft eV gefährdet er Grundrechte, untergräbt Investitionssicherheit und schwächt den Digitalstandort Deutschland. Mit der Kritik steht eco nicht allein.

Im jahrzehntealten Streit um die Speicherung von IP-Adresse hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kurz vor Weihnachten 2025 in Umsetzung des Koalitionsvertrages den »Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren« vorgelegt. Damit sollen Internetzugangsdiensteanbieter verpflichtet werden, für drei Monate die von ihnen an Endkunden vergebenen IP-Adressen und weitere Daten wie die Portnummer zu speichern, sofern dies für eine eindeutige Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber erforderlich ist. Dadurch können Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden anhand eines Zeitstempels, einer IP-Adresse und gegebenenfalls einer Portnummer die Bestandsdaten beim Internetzugangsdiensteanbieter abfragen. Die geplante Speicherpflicht betrifft dabei alle Nutzer von Internetzugangsdiensten in Deutschland. Juristisch gilt die Speicherung von IP-Adressen nach mehreren Entscheidungen des EuGH (Urteil vom 20.09.2022 – Az. C‑793/19 und C‑794/19; Urteil vom 30.04.2024 – Az. C-470/21) und des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 02.03.2010 – Az. 1 BvR 256/08; Beschlüsse vom 14.02. und 15.02.2023 – Az. 1 BvR 141/16) als heikel, doch das Justizministerium sieht sich diesmal auf der sicheren Seite.

Diese Zuversicht teilt man bei eco nicht. In einer Stellungnahme vom 30. Januar 2026 (Direktdownload der pdf) kritisierte der mit rund 1.000 Mitgliedsunternehmen führende Verband der Internetwirtschaft in Europa das Vorhaben scharf; die Speicherungsanforderungen würden nicht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes genügen, mangelnde Richtervorbehalte würden für Rechtsunsicherheit sorgen und schließlich sei der Aufbau einer Infrastruktur für die Internetwirtschaft kostspielig und habe keinen erkennbaren Nutzen. Durch erweiterte Abfragemöglichkeiten, auch gegenüber im EU-Ausland ansässigen Diensteanbietern wie z.B. Messengern, drohten Zugriffe auf Datenbestände, die nach nationalem Recht gar nicht oder nicht mehr hätten gespeichert werden dürfen. Gleichzeitig sollen Unternehmen verpflichtet werden, neue, technisch komplexe und hochsichere Speicherinfrastrukturen aufzubauen – bei unklarer Rechtslage und ohne belegbaren Mehrwert für Ermittlungen. eco-Vorstand Klaus Landefeld erklärt:

Die Unternehmen sollen erneut hohe Investitionen in eine Infrastruktur leisten, die mit großer Wahrscheinlichkeit rechtlich angreifbar ist. Das gefährdet Grundrechte, schafft Planungsunsicherheit und schwächt den Standort Deutschland.

Kritisch bewertet man auch das Aufweichen des Richtervorbehalts. Eine bloße Benachrichtigung der Betroffenen könne fehlende richterliche Kontrolle nicht ersetzen – zumal nicht einmal eindeutig geregelt sei, ob diese Pflicht bei den Ermittlungsbehörden oder den Diensteanbietern liege. eco erachte die vorgesehenen Speicherpflichten und Grundrechtseingriffe daher als unverhältnismäßig und unangemessen. Die Vorgaben würden eine umfassende Überwachungsinfrastruktur schaffen, die zu Missbrauch einlade und unverhältnismäßige Auflagen für die Internetwirtschaft erzeuge. Mit dieser Unsicherheit verbunden sei zudem, dass die betroffenen Unternehmen zum dritten Mal massive Investitionen in eine erneut als unzulässig zu erwartende Infrastruktur tragen sollen. eco fordert daher, den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zurückzuziehen und eine grundrechtskonforme, verhältnismäßige Lösung zu entwickeln, die sich strikt an der europäischen Rechtsprechung orientiert.

Mit Kritik sparten auch der Arbeitskreis Vorrat (AK Vorrat) und die Digitale Gesellschaft nicht. Sie warnen vor einem »Generalschlüssel zur Identität«, da sich über eine IP-Adresse nachträglich lückenlos rekonstruieren lasse, wer hinter einem anonymen Forenbeitrag, einer sensiblen Suchanfrage oder dem Kontakt zu einer Enthüllungsplattform stehe. Ob sich die Politik davon beeindrucken lässt, wird dem weiteren Gesetzgebungsverfahren zu entnehmen sein.

ccTLDs

Unter der bangladeschigen Landesendung .bd kann man jetzt direkt Domains registrieren – soweit man vor Ort eine Präsenz hat

Die südasiatische Republik Bangladesch macht es kurz: seit dem 19. Januar 2026 ist eine Registrierung von Domain-Namen direkt unterhalb der Länderendung .bd möglich.

Wie es in einer Mitteilung der Bangladesh Telecommunications Company Limited (BTCL) heißt, erhofft man sich davon neue Impulse für die IT- und Digitalwirtschaft des Landes. Parallel hat man ein modernes Reseller-System eingerichtet, so dass sich potentielle Interessenten künftig an einen Registrar ihrer Wahl wenden können, um .bd-Domains zu registrieren. Eine freie Vergabe gibt es jedoch nicht, wobei eine Präsenz vor Ort für die Registrierung ohnehin verpflichtend ist. Zudem genießen alle Regierungsbehörden und Organisationen Vorrang bei der Registrierung. Anträge für Domains, die obszöne, vulgäre, hetzerische oder sonst unethische Ausdrücke enthalten, werden von der Registry gar nicht erst angenommen. Auch der Weiterverkauf oder die Verpachtung von .bd-Domains bleibt untersagt, einen regen Handel mit .bd-Domains wird es also nicht geben. Die Subdomain-Struktur mit Domains wie dhaka.com.bd, dhaka.net.bd oder dhaka.info.bd bleibt zudem aufrechterhalten.

Weltrekord

Ein Crypto-Unternehmen zahlte 2025 US$ 70 Mio. in Bitcoins für ai.com

Die Domain ai.com wurde im April 2025 für US$ 70 Mio., zahlbar in Bitcoin, verkauft. Kaufpreis und Käufer wurden jetzt erst bekannt. Diese Meldung macht Schlagzeilen – weit über die Domain-Branche hinaus.

Die Domain ai.com wurde im April 2025 für seinerzeit umgerechnet US$ 70 Mio. in Bitcoin verkauft. Käufer ist Kris Marszalek, Mitgründer und CEO der Krypto-Plattform Crypto.com. Der Deal zählt zu den teuersten jemals bekannt gewordenen Domain-Transaktionen. Der Verkäufer bleibt weiter unbekannt. [Nachtrag 12.02.2026: Wie Kevin Murphy auf domainincite.com mitteilt, ist Arsyan Ismail der Verkäufer.] Der Kauf kam über die Domain-Broker Larry Fischer auf Verkäuferseite und John Mauriello (domainassets.com) auf Käuferseite zustande. Ein spektakulärer Deal, der in einem aktuellen Artikel in »The Financial Times« an die Öffentlichkeit kam. Einen großen Werbeeinstand gab Crypto.com anlässlich des Super Bowl am 08. Februar 2026. Der neuen Domain-Inhaber bietet seit dem 08. Februar 2026 über seine mutmaßliche Unternehmenstochter Mentat Forge Research Pte. Ltd (Singapur) als Betreiber von ai.com Nutzern die Möglichkeit, eigene private, persönliche KI-Agenten zu erstellen, die nicht nur Fragen beantworten, sondern tatsächlich im Auftrag des Nutzers handeln.

Ist dieser US$ 70 Mio. schwere Crypto-Deal die ideale Verschmelzung von Artificial Intelligence und Cryptocurrency? Bereits im März 2025 berichtete Ron Jackson (dnjournal.com) vom anstehenden Verkauf von ai.com. Am ersten Märzwochenende 2025 war ein Artikel bei TheInformation.com erschienen mit der Überschrift:

AI.com Is for Sale. Asking Price? $100 Million.

Der Inhaber der Domain hatte Domain-Broker Larry Fisher von GetYourDomain beauftragt, sie an den Mann zu bringen. Jackson konnte seinerzeit mit Fischer sprechen. Der übermittelte Worte des sich bedeckt haltenden Verkäufers, einem Domain-Investor, der sich als einen »geek or nerd« bezeichnet, der seiner Zeit immer voraus ist. Für ihn war der Kauf der Domain ai.com eine Liebhaberei, da die Domain seine Initialen »A. I.« wiedergibt. Doch mit dem in den letzten Jahren entstandenen AI-Hype wurde für ihn klar, dass er die Domain jetzt gewinnbringend verkaufen könne. Also engagierte er Larry Fischer, der die Domain tatsächlich auch verkaufen konnte – in Zusammenarbeit mit John Mauriello, einem Domain-Broker bei domainassets.com, der für den Käufer auftrat. Allerdings nicht zu einem neunstelligen Betrag, sondern »nur« für US$ 70 Mio. und das auch »nur« in Bitcoin.

So überwältigend der Betrag von US$ 70 Mio. für die Premium-Domain ai.com ist, und so einfach die Transaktion in Bitcoins gegebenenfalls verlaufen sein mag, gerade diese Merkmale schmälern die Denkwürdigkeit dieses Deals. Die Verschmelzung von Domain, AI und Kryptowährung weckt Erinnerungen an die spektakulären NFT-Deals in 2020, 2021 und 2022 (Ende 2022 waren NFTs bereits nicht mehr gefragt), die auch NFT-Domains umfassten. Seinerzeit wurden in der Blockchain gespeicherte Links zu Webseiten (NFTs, kurz für »non fungible tokens«) zu Millionenbeträgen – in Cryptocurrency – gehandelt. Alles wurde in NFTs verwertet und erzielte immer höhere Preise – auch NFT-Domains. Bis sich Ende 2022 plötzlich niemand mehr dafür interessierte und sich mehr oder minder herausstellte, dass die anfangs hochpreisig gehandelten NFTs von Kryptogewinnlern untereinander vermarktet wurden, um Anreize für neue Investoren (wobei der Schwerpunkt auf »Toren« gelegen haben dürfte) zu schaffen und noch mehr Geld schöpfen zu können. Im Juni 2022 erzielte eine Domain wie nft.mn US$ 60.000,– (ca. EUR 57.143,–), nfts.com im August sogar US$ 15.000.000,– (ca. EUR 14.736.511,–). Im November 2022 verkaufte sich nft.be dann aber für nur noch EUR 7.600,–. Der gesamte AI, .ai- und ai.TLD-Hype stellt sich mehr und mehr als eine Blase dar, die – ähnlich jener der NFTs – nicht weit tragen wird. Einen wesentlichen Unterschied gibt es: LLMs (»large language models«) bieten, unter ordentlicher Anleitung durch den Benutzer, durchaus sinnvolle Anwendungen, die allerdings mit Vorsicht zu genießen sind. Doch erweckt AI als Anlass für Domain-Deals, wenn diese zudem hochpreisig in Cryptocurrency bezahlt werden, den Eindruck von Buddy-Geschäften, um Anreize für noch höherpreisige Geschäfte im selben Metier zu schaffen. Wie der Preis von US$ 70 Mio. in Kryptowährung für ai.com mit der unter der Domain angebotenen Dienstleistung, die teilweise als Abonnement funktioniert, letztlich gegenfinanziert werden kann, bleibt zunächst offen. Der Umstand, dass renommierte Broker den ai.com-Deal ermöglicht haben und der Kaufpreis letztlich nicht mit den Milliardeninvestitionen in die LLMs selbst konkurriert, entwickelt sich das Geschäft über die Jahre vielleicht lukrativ. Wie vergangene Woche berichtet, ist die Ansicht von Mark Ghoriafi (Sedo) schlüssig: AI ist bald ein so allgemeines Feature, dass es der Endung .ai als beschreibendes Merkmal gar nicht mehr bedarf. Das dürfte auch auf »ai« im Domain-Namen zutreffen.

ccTLDs

SWITCH bleibt bei der schweizer Endung .ch am Hebel

Vertragsverlängerung für SWITCH: Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) in der Schweiz hat beschlossen, die Zusammenarbeit mit der Stiftung Switch bei der Verwaltung der Landesendung .ch weiterzuführen.

Seit 2003 ist SWITCH im Auftrag des Bundes als Registry für .ch tätig. Der neue Vertrag tritt am 01. Januar 2027 in Kraft. Für die Verlängerung des Registry-Vertrages sprachen laut Pressemitteilung mehrere Gründe. Zum einen erkennt das BAKOM die zentrale Bedeutung einer kontinuierlichen, sicheren und soliden Verwaltung von .ch an. Dadurch werden Verfügbarkeit, Sicherheit und Zuverlässigkeit aller digitalen Dienste, die auf .ch-Domains beruhen, direkt gefördert und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden in die digitale Schweiz gestärkt. Zum anderen ging aus einer vom BAKOM im März 2025 durchgeführten Umfrage hervor, dass die Akteure auf dem Domain-Markt in der Schweiz sehr zufrieden sind mit den Leistungen, die SWITCH im Rahmen ihres Auftrags erbringt. Ausserdem lassen sich so Mehrkosten, Unsicherheiten und Verzögerungen vermeiden, die ein Wechsel des operativen Betriebs mit sich bringen könnte. Schließlich sprach sich niemand gegen die Fortsetzung der Zusammenarbeit aus. Abschließend stellte das BAKOM nochmals klar, dass SWITCH in ihrer Funktion als Registry auch weiterhin selbst keine .ch-Domains an Endkunden verkaufen darf, mithin eine Registrar-Tätigkeit weiterhin nicht erlaubt ist.

nTLDs

ICANN veröffentlicht die Liste der evaluierten Registry Service Provider für die neue Einführungsrunde – mit dabei sind tldbox GmbH und DENIC Services GmbH & Co. KG

Das nTLD-Programm hat wie geplant den nächsten Meilenstein erreicht: Die Internet-Verwaltung ICANN hat eine Liste der vorab evaluierten Registry Service Provider (RSPs) veröffentlicht. Mit der DENIC Services GmbH & Co. KG und tldbox GmbH, einem Schwesterunternehmen der österreichischen Nic.at, mischen auch zwei deutschsprachige Registries ganz vorne mit.

Wer sich um eine neue Top Level Domain bewirbt, hat häufig nicht die technischen Fähigkeiten, die mit dem Betrieb einer eigenen Domain-Endung verbunden sind. Diese Aufgabe übernehmen in der Praxis die RSPs; sie übernehmen im Auftrag des Bewerbers die Bereitstellung der technischen Infrastruktur und fungieren als »Backend« für die Domain-Registrierung; sie arbeiten zudem mit den Domain-Registraren zusammen, um Domain-Namen an die Nutzer zu verkaufen. Im Vorfeld der Öffnung des Bewerbungsfensters konnten sich RSPs von ICANN prüfen lassen (»Registry Service Provider Evaluation Program«), ob sie die notwendige Kompetenz mitbringen; bei Öffnung des Bewerbungsfensters, also voraussichtlich im April 2026, können die Bewerber dann ihren Wunsch-RSP auswählen, was das Bewerbungsverfahren insgesamt erheblich beschleunigen soll.

Um den Evaluierungsprozess abzuschließen, mussten die RSPs zwei Phasen der technischen Bewertung durchlaufen: ein technisches Screening (darunter versteht ICANN eine Dokumentenprüfung) und einen technischen Test. Die nunmehr am 27. Januar 2026 veröffentlichte Liste der evaluierten RSPs umfasst insgesamt 28 Unternehmen. Darunter befinden sich Bewerber, welche die technische Prüfung und die Tests bestanden haben, als auch solche, die die technische Prüfung bestanden haben, sich aber noch im technischen Testprozess befinden. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Unternehmen:

  • AFNIC (Frankreich)
  • Alibaba Cloud (Beijing) Technology Co. Ltd. (China)
  • Beijing Tele-info Technology Co. Ltd. (China)
  • Canadian Internet Registration Authority (CIRA, Kanada)
  • CentralNic LTD (Großbritannien)
  • Charleston Road Registry Inc. (USA)
  • CORE Association (Schweiz)
  • DENIC Services GmbH & Co. KG (Deutschland)
  • DigiCert Inc. (USA)
  • Dotbrand Limited (Großbritannien)
  • Identity Digital Limited (Irland)
  • Internet Domain Name System Beijing Engineering Research Center Ltd. (ZDNS, China)
  • IT.COM DOMAINS LTD (Großbritannien)
  • Japan Registry Services Co., Ltd.(JPRS, Japan)
  • Knipp Medien und Kommunikation GmbH (Deutschland)
  • LEMARIT GmbH (Deutschland)
  • Netnod AB (Schweden)
  • Nominet UK (Großbritannien)
  • PT AIDI DIGITAL GLOBAL (Indonesien)
  • Registry Services LLC (USA)
  • RyCE GmbH (Österreich)
  • Saiyu Technology (Beijing) LLC (China)
  • SIDN Business B.V. (Niederlande)
  • Thai Name Server Co. Ltd. (Thailand)
  • tldbox GmbH (Österreich)
  • Tucows.com Co (Kanada)
  • Unstoppable Domains Inc (USA)
  • YANDEX LLC (Russland)

Diese Liste der evaluierten RSPs wird fortlaufend aktualisiert, sobald die Bewerber den Bewertungsprozess durchlaufen. Nicht auf der Liste vertreten ist die .com- und .net-Verwalterin VeriSign. Dies deutet darauf hin, dass sich VeriSign auch nicht um eine Top Level Domain bewerben wird, denn für den Marktführer gibt es keinen Grund, auf Dienste Dritter zurückzugreifen. Mit DigiCert Inc., IT.COM DOMAINS LTD und Unstoppable Domains Inc. gibt es dafür auch drei Neulinge, die bisher nicht im RSP-Geschäft aufgetreten sind.

Hocherfreut über das Ergebnis zeigt sich die tldbox GmbH, eines der Schwesterunternehmen der österreichischen .at-Verwalterin Nic.at. Geschäftsführer Andreas Musielak sagt:

Diese Evaluierung bestätigt, worauf sich unsere Kundinnen und Kunden seit Jahren verlassen: sichere Betriebsprozesse, eine resiliente Infrastruktur und vertrauenswürdige Expertise.

Fritz Diekman, Business Development Manager New gTLD bei der tldbox GmbH ergänzt:

Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit den Bewerbern das globale TLD-Universum weiter auszubauen.

Das Unternehmen betreibt seit 2014 unter anderem die Registries für die Städte-Endungen .berlin und .hamburg, und steht damit für langfristige Stabilität und Zuverlässigkeit als europäischer Registry Service Provider. Der Registry-Betrieb erfolgt innerhalb der EU und erfüllt die Anforderungen von ISO 27001, DSGVO und NIS-2. Die Infrastruktur ist mit führenden Registraren weltweit integriert und nahtlos an Escrow-Provider sowie das Trademark Clearinghouse (TMCH) angebunden.

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