Der Süßwarenhersteller Ferrero S.p.A., Inhaber der Marke »Nutella«, erstritt vor der WIPO unproblematisch die Domain notella.site. Der Gegner wusste nicht, wie ihm geschah und fragte lediglich, ob Ferrero die Domain kaufen wolle.
Ferrero S.p.A., ein führender Hersteller von Schokoladenprodukten und ein Süßwarenunternehmen mit Sitz in der Schweiz, sieht seine Rechte an der Marke »Nutella« durch die Domain notella.site verletzt. Seine internationale Marke »Nutella« besteht seit 1964; die Domain nutella.com hat der Beschwerdeführer 1997 registriert und nutzt sie für sein Angebot. Die Domain notella.site wurde vom Gegner am 23. Mai 2024 registriert. Unter ihr betreibt er ein Kryptowährungsangebot für den »$NOTELLA«-Coin. Auf der Seite heißt es unter anderem:
Ever wished your crypto could be as fun and tasty as Nutella?
Der Beschwerdeführer übersandte im Juni 2024 eine Unterlassungsaufforderung, in der er auch die Übertragung der Domain verlangte. Darauf reagierte der Gegner nicht. Der Beschwerdeführer startete deshalb ein UDRP-Verfahren vor der WIPO. Unter anderem trägt er vor, es handele sich bei notella.site um eine typische Vertipperdomain; der Gegner kannte die sehr bekannte Marke »Nutella« und er nutze die Bekanntheit der Marke, um wirtschaftliche Vorteile zu erlangen. Auf der Website finde sich ein abgewandeltes Nutellaglas und kein Hinweis, dass das Angebot nichts mit »Nutella« zu tun hat. Der Gegner ließ sich offiziell nicht auf das Verfahren ein, schrieb aber eine eMail, in der er fragte:
So what exactly do you want from me? Do you want to buy the domain?
Zur Entscheiderin wurde die indische Rechtsanwältin Shwetasree Majumder, unter anderem Gründerin der Lawfirm »Fidus Law Chambers«, bestimmt.
Majumber bestätigte die Beschwerde von Ferrero und entschied auf Übertragung der Domain (WIPO Case No. D2024-2757). Sie befand, dass die Marke »Nutella« im Domain-Namen notella.site wahrnehmbar ist und bestätigte das Vorliegen des ersten Elements der UDRP. Bei der Frage nach einem Recht oder berechtigten Interesse des Gegners bestätigte sie zunächst, dass der Beschwerdeführer einen Anscheinsbeweis erbracht hat, wonach kein Recht seitens des Gegners bestehe. Der Gegner habe dem nichts entgegengehalten. Majumder zog gleichgelagerte Fälle heran, bei denen es um Kryptowährungsdomains im Zusammenhang mit der Nutzung fremder Marken ging. In diesen waren die Panels jeweils der Ansicht, dass kein berechtigtes Interesse zur Nutzung der Domain gegeben war. Im vorliegenden Fall sah es für Majumder genauso aus. Da der Gegner den Behauptungen des Beschwerdeführers nichts entgegenhielt, verbunden mit seinem Angebot, die Domain zu verkaufen, vermochte Majumda nicht zu erkennen, wie der Gegner Rechte oder berechtigte Interessen an der Domain haben könne. Sie erwog, ob der Gegner hier vielleicht eine Parodie abliefere oder sonst eine legitime Nutzung gegeben sei, doch deutete alles darauf hin, dass es der Versuch ist, unter Ausnutzung der Marke des Beschwerdeführers gezielt Nutzer auf notella.site zu locken. Damit sah Majumder das zweite Element bestätigt und widmete sich der Frage der Bösgläubigkeit des Gegners. Die bestätigte sie, da der Gegner offensichtlich die bekannte Marke »Nutella« zum Zeitpunkt der Domain-Registrierung kannte und die Domain in unredlicher Weise bösgläubig zu dem Zwecke registrierte, um aus der Marke des Beschwerdeführers kommerziellen Nutzen zu ziehen, indem er absichtlich eine Verwechslungsgefahr mit der Marke herstellte. Damit lag auch das dritte Element der UDRP vor. Majumder bestätigte die Beschwerde und entschied auf Übertragung der Domain notella.site auf den Beschwerdeführer.
Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.