UDRP

WIPO lädt zum »Advanced Workshop on Domain Name Dispute Resolution« im Mai 2026 in Genf

Die in Genf ansässige World Intellectual Property Organization (WIPO) lädt am 12. und 13. Mai 2026 wieder einmal zu einem UDRP-Workshop unter dem Titel »Advanced Workshop on Domain Name Dispute Resolution: Update on Precedent and Practice«.

Seit der Einführung im Dezember 1999 bietet die Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) eine praxisnahe und kostengünstige Möglichkeit, Domain-Streitigkeiten auch bei Grenzüberschreitung zu lösen. WIPO gilt als weltweit führendes Schiedsgericht unter den aktuell sechs akkreditierten „Dispute Resolution Service Provider“. Knapp 82.000 Verfahren um rund 148.000 Domain-Namen wurden vor der WIPO bereits geführt. Im vergangenen Jahr 2025 kam man mit über 6.200 Verfahren auf einen neuen Rekordwert. Training in diesem Bereich ist also für Markeninhaber und deren Berater von erheblicher Bedeutung, zumal mit der ersten Einführungsrunde ca. 1.200 neue generische Endungen hinzugekommen sind und jetzt mit der 2. Einführungsrunde zahlreiche weitere generische Endungen erwartet werden. Der Workshop bietet Domain-Registraren und ccTLD-Verwaltern Gelegenheit, ihr Wissen zum UDRP-Verfahren zu vertiefen und zu erweitern. Im Mittelpunkt stehen der rechtliche Rahmen der UDRP, die Dienstleistungen des WIPO-Zentrums zur Beilegung von Domain-Streitigkeiten, materiell- und verfahrensrechtliche Entwicklungen und natürlich neue Top-Level-Domains, ICANN-RPMs, Entwicklungen im Bereich DNS im Allgemeinen. Der Lehrkörper besteht aus erfahrenen WIPO-UDRP-Panelisten und Markenanwältinnen wie Stephanie Hartung (Schiedermair Rechtsanwälte), David H. Bernstein (Debevoise & Plimpton), Doug Isenberg (GigaLaw) und Jane Seager (Hogan Lovells (Paris) LLP). Das Programm umfasst zudem praktische Breakout-Sitzungen mit anschließender Diskussion zwischen Teilnehmern und Dozenten. Da die Anzahl der Teilnehmer auf 65 begrenzt ist, liegt es nahe, sich frühzeitig anzumelden.

Der WIPO Advanced Workshop on Domain Name Dispute Resolution: Update on Precedent and Practice findet vom 12. Mai 2026 um 09:30 Uhr bis 13. Mai 2026 17:00 Uhr in den Räumlichkeiten von WIPO, 34, chemin des Colombettes, 1211 Geneva 20 (Schweiz) statt. Die Kosten für die Teilnahme betragen CHF 500,–. Der Workshop wird auf Englisch gehalten.

URS

Das »Uniform Rapid Suspension«-Verfahren hilft auch nach der 2. nTLD-Einführungsrunde

Im Zusammenhang mit der ersten Runde neuer TLDs im Jahr 2012 wurde das »Uniform Rapid Suspension«-Verfahren (URS) als Mechanismus zum Schutz von Markenrechten eingeführt. Jetzt, mit der zweiten Einführungsrunde, ist es sinnvoll, an dieses wenig genutzte Verfahren zu erinnern: Es zu nutzen, stellt hohe Anforderungen an einen Beschwerdeführer, aber es sorgt für schnelle und günstige Hilfe.

Als ICANN 2012 die erste Einführungsrunde neuer generischer Top Level Domains startete, sorgte die Netzverwaltung mit dem URS- und anderen Verfahren unter dem Oberbegriff »Rights Protection Mechanisms« (RPM) für einen zusätzlichen Schutz, neben der UDRP, für Markeninhaber. Das URS-Verfahren wurde zunächst nur für die neuen TLDs der ersten Einführungsrunde zur Verfügung gestellt und im März 2013 ein Provider als Streitbeilegungsgericht akkreditiert: das National Arbitration Forum (NAF), kurz „Forum“. Im Oktober 2015 übernahmen als erste vor 2012 eingeführte Endungen auch .cat, .pro und .travel das URS-Verfahren. Später wurden das Asian Domain Name Dispute Resolution Centre (ADNDRC) und die MFSD srl bei der italienischen Mediation Arbitration Centre Academy in Mailand als weitere URS-Provider akkreditiert. Von Anfang an wurde das Verfahren allerdings nicht gut angenommen. Es ist zwar deutlich günstiger und zügiger als das UDRP-Verfahren. Doch erreicht man im Obsiegensfall lediglich die Suspendierung einer Domain bis zum Ablauf des Registrierungszeitraums. Zugleich sind die Anforderungen an den Beschwerdeführer gewissermaßen höher als bei der UDRP. Um ein erfolgreiches URS-Verfahren zu führen, muss der Beschwerdeführer eindeutige und überzeugende (»clear and convincing«) Beweise für Cybersquatting vorlegen. Dies stellt eine höhere Anforderung dar als die im UDRP-Verfahren geltende Abwägung der Wahrscheinlichkeiten (»balance of probabilities«). In der Praxis empfiehlt es sich, die strittigeren Bereiche der UDRP – wie faire Nutzung, Gewohnheitsrechte und frühere Geschäftsbeziehungen – im URS-Verfahren zu meiden. In der Folge zeigten sich für UDRP-Verfahren in der Regel jährlich höhere Zahlen bei Verfahren und Domains – Doug Isenberg zählte 2024 insgesamt 8.484 Entscheidungen und 2025 insgesamt 8.476 Verfahren bei einem deutlichen Abschwung der davon betroffenen Domains. URS-Entscheidungen bewegen sich über das Jahr um rund 200 Verfahren – das Forum entschied 2025 in 147 Verfahren.

Mit der zweiten Einführungsrunde hat das URS-Verfahren eine neue Chance, öfter genutzt zu werden. Im aktuellen AGB vom Dezember 2025 definiert ICANN das URS als:

An expedited administrative procedure that rights holders can initiate for certain types of domain name disputes. The URS procedure is a tool for quickly addressing clear-cut cases of trademark infringement.

An den hohen Anforderungen ändert sich nichts. Aber gleichwohl ist es sinnvoll, das URS-Verfahren immer als eine Alternative im Blick zu halten, denn in klaren Fällen von Cybersquatting lässt sich schnell und günstig Schaden abwenden, indem die streitbefangene Domain suspendiert wird. Zudem erhält man Informationen über den Inhaber der Domain. Wie Doug Isenberg in einem Artikel vom April 2017 darlegt, ist ein Transfer im Rahmen eines URS-Verfahrens möglich, auch wenn das die Verfahrensordnung nicht vorsieht. Solche Domain-Transfers finden statt, wenn die URS-Beschwerde zurückgenommen wurde. Der Transfer erfolgt nicht als Ausgang einer Entscheidung, sondern weil die Parteien sich über einen Transfer geeinigt haben, nachdem das URS-Verfahren eingeleitet und bevor über es entschieden wurde. Die URS-Regeln greifen die Möglichkeit einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien in Ziffer 16 auf. Der Entscheider kann im Falle einer gütlichen Einigung das Verfahren beenden. Die Parteien können nach Zusatzregel 7 sogar einmalig das Verfahren für bis zu 45 Tage ruhen lassen, um in der Zeit die Beilegung des Streits zu verhandeln.

Zudem arbeitet ICANN derzeit an Änderungen des URS-Verfahrens, die sich positiv auswirken, darunter die Zulassung geänderter Beschwerden nach Offenlegung der Inhaberdaten sowie die Bereitstellung von mehr Informationsmaterial zum »clear-cur case«-Standard. Die Einarbeitung dieser Änderungen mag noch ein wenig auf sich warten lassen, wird aber das URS-Verfahren nochmals attraktiver machen. Zwar führt WIPO aktuell ein beschleunigtes UDRP-Verfahren ein, welches Entscheidungen deutlich verkürzen soll, so dass sie zeitlich in Konkurrenz mit dem URS-Verfahren treten. Dafür wird dieses beschleunigte UDRP-Verfahren – wie berichtet – deutlich kostenaufwändiger als das ohnehin schon hochpreisigere normale UDRP-Verfahren bei der WIPO. Also sollte man gerade in Zeiten der zweiten Einführungsrunde von ICANN das für die erste Einführungsrunde geschaffene »Uniform Rapid Suspension«-Verfahren nicht aus dem Blick verlieren.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.

nTLDs

Amazon gibt die Endungen .circle, .got und .jot an Jolly Host LLC weiter

Die Amazon Registry Services Inc. trennt sich von gleich drei ihrer neu eingeführten Top Level Domains.

Die Domain-Endungen .circle, .got und .jot werden künftig von der in Bellevue (US-Bundesstaat Washington) ansässigen Jolly Host LLC verwaltet, die zu Identity Digital Inc. gehört. Keine der drei Endungen ist bisher offiziell gestartet und damit für eine Registrierung verfügbar. Mit Ausnahme der obligatorischen Domains nic.circle, nic.got und nic.jot ist jeweils keine weitere Domain vergeben; sie verweisen auf die allgemeine Website der Amazon Registry Services Inc. Die Jolly Host LLC hat erst vor kurzem auf sich aufmerksam gemacht, als die Übernahme von .onl bekannt wurde. Welche Folgen der Registry-Wechsel für .circle, .got und .jot hat, ist bisher unklar; Identity Digital ist bekannt dafür, Top Level Domains weitgehend frei von Beschränkungen zu vergeben. Jedenfalls darf man damit rechnen, dass ein Registrierungsbeginn damit in greifbare Nähe gerückt ist.

Web3

Widerspruch von Gherardo Varani gegen den Abgesang von Web3-Domains

Die in der Schweiz ansässige Freename AG hat Berichten widersprochen, die das Ende von Web3-Domains prophezeien. Die Spekulationen um diese Adressen in den Jahren 2022 und 2023 seien vielmehr einer nachhaltigeren Entwicklung gewichen.

Web3 ‚domains‘ are dead

– mit dieser plakativen Schlagzeile ließ der Domain-Blogger Andrew Allemann (domainnamewire.com) Mitte März 2026 aufhorchen. Auslöser seiner Berichterstattung war eine Botschaft, die Matthew Gould, Gründer von Unstoppable Domains, am 17. März 2026 über X verbreitet hatte:

Web3 only domains were part of the crypto craze in 2021 but did not cross the chasm into mainstream usage. And for a while now we have believed they will remain a niche market now and into the future. They were a great place to start our journey into domains, but going forward our focus will be even more on the traditional market as it’s the market that has crossed the chasm and is seeing mainstream usage.

Dieser Einschätzung schloss sich Allemann an. Die Nutzer wollen seines Erachtens Konsistenz und verlässliche Regelungen; sie wollen Zentralisierung, nicht Dezentralisierung. Die Vorteile von Web3-Domains würden die Nachteile schlicht nicht überwiegen. Das wollte man bei der Freename AG so nicht stehen lassen.

Web3 Domains Aren’t Dead. They’re Growing

konterte Gherardo Varani die Berichte über einen Abgesang, auch soweit im »Global Domain Report 2026« des Internet-Providers InterNetX GmbH aus Regensburg und der Kölner Domain-Handelsplattform Sedo GmbH darüber berichtet worden war; die Daten würden ein ganz anders Bild zeichnen.

Es zähle nicht der Hype, sondern die Daten. Und hier könnten Web3-Domains punkten; sie würden beispielsweise als Zahlungsadressen, Wallet-Adressen, NFT-Identitäten und DAO-Governance-Beteiligungen verwendet. Die wichtigsten Web3-Domains würden nicht mehr für generische, ausgefallene Benutzernamen verwendet, sondern hätten sich auf spezifische Funktionsbereiche spezialisiert. Dies gelte für .wallet und .crypto, deren Hauptanwendungsfälle Zahlungsadressierung und Finanzidentität seien. Auch .eth habe einen spezialisierten Anwendungsfall, da die Endung eine vollständige Identitätsebene für Ethereum-Teilnehmer bilde. Dagegen würden .dao und .blockchain Governance- und Infrastruktur-Communities dienen. Diese Spezialisierung sei kein Zeichen von Stagnation, sondern zeuge von einem tiefer greifenden Ökosystem, was sich auch an den Registrierungszahlen zeige:

TLDTotal Registrations
.eth 1.500.000
.nft 800.000
.crypto 758.000
.wallet 618.000
.bnb474.000
.x 408.000
.blockchain 335.000
.zil 321.000
.arb230.000
.bitcoin 228.000
.dao 167.000
.888 167.000
.polygon 137.000
.metaverse 104.000
.go 62.000

Allein bei 15 Web3-Domain-Endungen verzeichne man über sechs Millionen Registrierungen. Diese Adressen würden nicht einfach nur in passiven Wallets vor sich hinschlummern, sondern seien mit Wallets, DeFi-Anwendungen, NFTs und Web3-Apps verknüpft. Zwar sei der Markt in den Jahren 2022 und 2023 von Spekulationen angetrieben worden; 2024 und 2025 habe sich der Markt hingegen mit mehr als drei Millionen Registrierungen stabilisiert und sei gereift. Varani weiter:

The end of speculation is not the end of the market. It’s the beginning of the real one.

Der tonangebende Trend sei die Konsolidierung von Registries, Registraren und Marktplätzen. Dies sei dem traditionellen Domain-Handel und der Fintech-Branche ähnlich, wo eine Konsolidierung auf viele Neuregistrierungen gefolgt sei. Dies führe zu einer besseren Nutzererfahrung, verbesserter Integration und zuverlässigerer Auflösung; das stärke das Web3-Ökosystem durch die Klärung von Vertrauenshierarchien. Varani räumt aber auch ein: es bedürfe eines echten Glaubens an dezentrale Identität als Infrastruktur. Vorerst dürfte es jedoch an der Technik scheitern: solange die alternativen Web3-Adressen nicht massentauglich sind, weil kaum ein Browser oder eMail-Programm diese Technologie unterstützt, wird der bloße Glaube nicht helfen.

NIS2

Denic prüft jetzt die Adressen der Domain-Inhaber bei Neuregistrierung und Aktualisierung

Auf die Inhaber einer .de-Domain kommen in diesen Tagen einschneidende Änderungen zu. Seit dem 14. April 2026 werden Contact- und Domain-Aufträge einem sogenannten Risk Assessment durch die .de-Registry DENIC eG unterzogen.

Auffälligkeiten, aber auch bloße Stichproben an den Registrierungsdaten lösen eine Verifizierungsanfrage beim zuständigen DENIC-Mitglied (also bei dem die Domain verwaltenden Registrar) aus, gegebenenfalls – bei nicht zufriedenstellender Antwort – mit anschließender Quarantäne und Löschung der Domain. Der Domain-Inhaber wird innerhalb der ersten drei Wochen zusätzlich per eMail informiert. Darüber hinaus wird bei allen Neuregistrierungen und Aktualisierungen von .de-Domains eine strenge Adressprüfung durchgeführt. Damit läutet die DENIC die Phase 2 der Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie in die Praxis ein. In der ersten Phase hatte DENIC bereits die öffentlich einsehbaren WHOIS-Daten modifiziert. Seit dem 06. Dezember 2025 werden bei .de-Domains juristischer Personen (z. B. Unternehmen, Vereine oder Organisationen) Name und Anschrift des Domain-Inhabers, eMail-Adresse und Telefonnummer, Datum der Domain-Registrierung sowie Name und Kontaktdaten des verwaltenden DENIC-Mitglieds öffentlich angezeigt. Bei Domains natürlicher Personen bleiben personenbezogene Inhaberdaten aus Datenschutzgründen weiterhin geschützt.

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