Verwaltungsebene

CENTR befürwortet die Einführung einer Second Level Domain .gov.ccTLD in den EU-Staaten

CENTR, das Council of European National Top-Level Domain Registries, hat sich dafür ausgesprochen, auf Ebene von nationalen Länderendungen Subdomains im Format .gov.ccTLD einzuführen.

Wie Patrick Myles, Datenanalyst bei CENTR, am Beispiel der Endung .gov.au mitteilt, ist dieser Namensraum ausschließlich australischen Regierungsbehörden vorbehalten, deren Berechtigung von der Registrierungsstelle geprüft wird. Sie führt die Überprüfung einmalig bei der Akkreditierung durch, und jeder nachfolgende Nutzer profitiert davon, solange die Domain existiert. Die Domain selbst stelle damit die Garantie dar, dass die Inhalte vertrauenswürdig sind. Ähnliches gilt in unterschiedlichem Maße für vergleichbare andere ccTLDs weltweit, darunter .gov.uk, .gov.nz, .gob.es und .gouv.fr. AFNIC, die französische Registry, verweist auf praktische Vorteile der Beibehaltung der .gouv.fr-Domain, ihr CEO Pierre Bonis erklärt:

Je mehr staatliche Dienste systematisch unter der .gouv-Domain registriert sind, desto einfacher lässt sich Typosquatting im Zusammenhang mit staatlichen Diensten bekämpfen.

AFNIC merkt außerdem an, dass ein einziger autoritativer Namensraum die konsistente Implementierung der eMail-Authentifizierung (SPF, DKIM, DMARC) in der gesamten Regierungskommunikation deutlich vereinfacht. Es liege daher nahe, Domain-Vertrauen als Reputationsfrage zu betrachten. In Europa bieten jedoch weniger als die Hälfte der Registries eine solche Domain an, was bedeute, dass einem erheblichen Teil der europäischen Namensräume diese Vertrauensebene fehle. Theoretisch möglich wäre das auch unter .de; die Domain .gov.de verweist auf die Website des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.

WIPO

Die AXA SA scheitert nach acht Jahren erneut im Streit um axa.org

Manche UDRP-Fälle sehen auf Anhieb klarer aus als andere. Wenn man dann doch scheitert, sollte man beim zweiten Anlauf zumindest vorsichtiger sein. Beim zweiten Versuch der AXA-Versicherung, die Domain axa.org im Wege eines UDRP-Verfahren zu erstreiten, scheiterte sie jedoch abermals, musste aber immerhin kein Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) einstecken.

Die Versicherung AXA SA mit Sitz in Paris sah ihre Markenrechte durch die Domain axa.org verletzt, die auf die Advocates Across America mit Sitz in Arizona (USA) registriert war. 2018 führte sie deshalb ein UDRP-Verfahren, das sie, weil sie die Bösgläubigkeit der gegnerischen wohltätigen Organisation nicht nachweisen konnte, verlor (WIPO Case No. D2017-2497). 2019 wurde die indische VV Reddi Domain-Inhaberin, die axa.org für rund US$ 1.500,– über GoDaddy kaufte. Sie startete unter der Domain das Projekt »American Experience Association«. Seit Februar 2026 standen AXA durch ihren Portfolio-Manager und VV Reddi, American Experience Association in Kontakt. Letztere erklärte unter anderem, niemals habe die Absicht bestanden, eine Marke, ein Unternehmen oder eine Website nachzuahmen, darauf Bezug zu nehmen, sie falsch darzustellen oder Verwechslungen hervorzurufen, und dass man bei konkreten Bedenken hinsichtlich der Ähnlichkeit des Markenauftritts uneingeschränkt bereit sei, das zu prüfen und anzupassen, um sicherzustellen, dass keine Verwechslungsgefahr besteht. Zuletzt bot sie zudem an, um diese Sache gütlich zu klären, die Domain für einen Betrag von US$ 1.600,– bis US$ 1.650,–, der sich aus dem belegten Kaufpreis von etwa US$ 1.500,– nebst weiterer Kosten für Registrierung und Betrieb in Höhe von US$ 100,– zusammensetzt, zu übertragen.

Die AXA SA startete gleichwohl ein UDRP-Verfahren vor der WIPO. Als Beschwerdeführerin trug sie unter Bezug auf ihre auch in Indien eingetragene Marke vor, der Gegner scheine die Domain im Zusammenhang mit Tätigkeiten in den Bereichen Beratung und Customer Experience Management zu nutzen, was nicht als gutgläubige Nutzung einzustufen sei. Die Nutzung der Domain im Zusammenhang mit dem Projekt »American Experience Association« sei nicht glaubwürdig, da das Akronym »AXA« nicht auf natürliche Weise diesem Ausdruck entspreche. Der Gegner hielt entgegen, »AXA« sei ein Begriff arabischer und hebräischer Herkunft, der die Bedeutung »der/die Beschützte« und »Quelle des Lebens« trage. Zudem bedeute »axa« im Kurmanji-Kurdisch (»Agha«) »Feudalherr« oder »Meister«. Weiter erklärte der Gegner, seine gesamte Unternehmensidentität stütze sich auf drei Säulen: Customer Experience (CX), Employee Experience (EX) und Everything Experience (XX). Das »X« stehe in der Industrie allgemein für »Experience«. Die Initiative »American eXperience Association« (AXA.org) habe man im Jahr 2019 als natürliche Erweiterung des eigenen etablierten Ökosystems »Customer eXperience Association« (CXA.org) gestartet, lange vor dem aktuellen UDRP-Verfahren. Man bewege sich zudem in einer ganz anderen Branche als die Beschwerdeführerin. Der Gegner beantragte die Feststellung eines RDNH. Als Entscheider wurde der australische Jurist Andrew F. Christie aktiv.

Christie wies die Beschwerde ab, weil die Beschwerdeführerin keinen Nachweis für die Bösgläubigkeit des Gegners erbrachte (WIPO Case No. D2026-1113). Die Ähnlichkeit von Marke und Domain war offensichtlich. Die Frage eines Rechts oder berechtigten Interesses des Gegners übersprang Christie und kam gleich zur ausführlichen Prüfung der Bösgläubigkeit. Christie ging davon aus, der Gegner wusste um die Marke der Beschwerdeführerin, als er die Domain registrierte. Dass er sie für sein Projekt »American eXperience Association« als natürliche Erweiterung des eigenen Ökosystems (CXC) registriert habe, hielt Christie für weit hergeholt. Auch der Bezug auf »American« im Projektnamen und auf der Website erschließe sich nicht. Für den Gegner spreche allerdings, dass die Drei-Zeichen-Domain einen Wert an sich hat, dass die Bedeutung von »AXA« sich nicht auf die Beschwerdeführerin beschränke und es auch zahlreiche englischsprachige Worte gäbe, die mit »X« beginnen. Alles in allem habe die Beschwerdeführerin nicht schlüssig nachgewiesen, dass die größere Wahrscheinlichkeit dafürspricht, der Gegner habe die Domain registriert, um sie ins Visier zu nehmen und nicht etwa wegen des Wertes der Drei-Zeichen-Domain an sich und der zahlreichen anderen, nicht rechtsverletzenden Möglichkeiten, die Domain zu nutzen. Hinweise für eine Verwechslungsgefahr aufgrund der konkreten Nutzung der Domain waren ebenfalls nicht ersichtlich. Schließlich sei der Gegner im Vorfeld konstruktiv auf die Bedenken der Beschwerdeführerin hinsichtlich der Domain eingegangen, habe sich bereit erklärt, den in der Beschwerde enthaltenen Vorschlägen zur Änderung der Nutzung der Domain nachzukommen, um jegliche Verwechslungsgefahr auszuschließen. Als er von der Beschwerdeführerin zur Übertragung der Domain gedrängt wurde, habe er sich bereit erklärt, dies gegen eine angemessene, belegte Erstattung der Auslagen zu tun. Die Bösgläubigkeit des Gegners habe die Beschwerdeführerin damit nicht nachgewiesen.

Christie prüfte alsdann das Vorliegen eines RDNH. Hier fasste er sich kürzer und teilte mit, angesichts der offensichtlich erfundenen Begründung des Gegners für die Registrierung der Domain sei er nicht davon überzeugt, die Beschwerdeführerin hätte zum Zeitpunkt, da sie die Beschwerde erhob, wissen müssen, dass sie im Verfahren keinen Erfolg haben würde. Damit sprach er sich gegen ein RDNH aus, wies aber die Beschwerde ab, so dass die Domain axa.org beim Gegner blieb.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.

Neue Veranstaltungsreihe

In Kempten (Allgäu) findet im August der erste »Domain Summit Europe« statt

Im August treffen sich Domain-Käufer und -Verkäufer, Investoren, Entwickler, Juristen, Registrare und Hosting Providers von Angesicht zu Angesicht bei der als Präsenzveranstaltung stattfindenden »Domain Summit Europe 2026«. Die auf 60 Teilnehmer beschränkte Veranstaltung ist bereits ausgebucht, Interessierte können sich auf die Warteliste setzen lassen.

Nachdem sich der »London Domain Name Summit« in den vergangenen Jahren als Magnet der Domain-Branche entwickelte und der Veranstalter zusätzlich den »Domain Summit Asia« und »Domain Summit Afrika« eingeführt hat, bietet er nun auch den vom 16. bis zum 19. August 2026 erstmals stattfindenden »Domain Summit Europe 2026«. Veranstaltungsort ist Kempten im Allgäu. Die Veranstalter »Domain Summit Ltd« konzipiert den »Domain Summit Europe 2026« als Networking-Konferenz für erfolgreiche Domain-Geschäfte mit zahlreichen Panels. Mit der Ausrichtung des Domain Summit Europe in Kempten startet eine Veranstaltungsreihe mit globalem Blick auf die Domain-Branche und geschäftsorientiertem Charakter, die zukünftig an verschiedenen Orten in Europa stattfinden soll.

Der »Domain Summit Europe 2026« beginnt am Sonntag, dem 16. August mit einem Gruppenausflug zu Schloß Neuschwanstein. Am Montag geht es dann in medias res mit Vorträgen und Panels zu europäischen Länderendungen, Fragen des Domain-Hostings und eine Runde zum »Domain Investing space in DACH Region«. Am Nachmittag sprechen Michael Riedl und Andriy Khvetkevych über nächste Schritte für Registrare im Hinblick auf die 2. Einführungsrunde von gTLDs. Am Folgetag werden Rechtsfragen im DACH-Raum, Zahlungsoptionen, Broker und der Domain-Markt, und Domains, KI und eMail besprochen. Am Abschlusstag, 19. August 2026, ist der Besuch einer Bierbrauerei geplant.

Der Domain Summit Europe 2026 findet vom 16. bis 19. August 2026 in »Die Bitcoin Metropole«, Rathausstraße 2, 87435 Kempten (Allgäu) statt. Die Teilnahme ist per Einladung möglich. Derzeit sind alle 60 Teilnehmerplätze belegt. Interessierte können sich auf die Warteliste setzen lassen. Wer nicht auf eine Einladung hin teilnehmen kann, zahlt EUR 2.500,–.

(UPDATE: Kleine Grammatikkorrektur am 27.05.2026)

DNS

ICANN kündigt den nächsten KSK rollover für Oktober 2026 an

Die Internet-Verwaltung ICANN hat angekündigt, dass der nächste »Key Signing Key (KSK) rollover« am 11. Oktober 2026 stattfinden wird. Dieser Prozess ist ein wichtiger Schritt zur Aufrechterhaltung der langfristigen Sicherheit, Stabilität und Ausfallsicherheit des DNS.

»First Root KSK Rollover Successfully Completed« – diese Botschaft liess ICANN am 15. Oktober 2018 verkünden und gab damit erleichtert zu verstehen, dass ein Schritt, bei dem der Zusammenbruch des Domain Name Systems (DNS) nicht ausgeschlossen werden konnte, zum ersten Mal erfolgreich vollzogen worden war. Der KSK ist ein kryptografischer Schlüssel, der zur Überprüfung der Legitimität von DNS-Antworten und deren Unversehrtheit während der Übertragung dient. Domain Name System Security Extensions (DNSSEC) tragen dazu bei, dass Internetnutzer beim Zugriff auf Websites und Online-Dienste authentische DNS-Daten erhalten. Der Rollover-Prozess ersetzt dabei den aktuellen KSK durch einen neuen, um die hohe kryptografische Sicherheit des DNS aufrechtzuerhalten; er war seit seiner Einrichtung im Jahr 2010 nicht geändert worden. Um das seither gestiegene Risiko von erfolgreichen Angriffen zu reduzieren, hatte ICANN beschlossen, den Schlüssel zu ändern. Ganz reibungslos verlief die Änderung damals nicht; das meldete zumindest die .com-Registry VeriSign, zugleich Betreiber der beiden A- und J-Root Server. So belief sich die Zahl der Anfragen nach den DNSKEY-Daten in den Tagen vor dem Rollover auf rund 15 Millionen täglich; in den Tagen danach waren es 75 Millionen, und bis zum 21. März 2019 sogar 1,15 Milliarden am Tag, also der 75fache Wert. Nach endgültiger Löschung des alten Schlüssels am 22. März 2019 war die Zahl der Anfragen aber wieder erheblich gesunken.

Am 20. Mai 2026 gab ICANN nun bekannt, dass der nächste „KSK rollover“ bevorsteht und für den 11. Oktober 2026 angesetzt ist. Ganz überraschend kommt die Ankündigung nicht. Der Rollover-Prozess folgt einem in mehreren Phasen verlaufenden Implementierungszeitplan, der 2024 begann und 2027 abgeschlossen sein wird. Während dieses Zeitraums bleiben sowohl der aktuelle als auch der neue KSK gültig, wodurch rekursive Resolver – die von Internetdienstanbietern und anderen Unternehmen, die DNS-Informationen im Auftrag von Benutzern abrufen und überprüfen – Zeit erhalten, den neuen Schlüssel zu übernehmen, bevor der neue KSK im Oktober 2026 mit der Signierung der Root-Zone beginnt und der alte Schlüssel im Januar 2027 außer Betrieb genommen wird. Der Oktober-Termin ist dabei ein besonderer Meilenstein, weil der neue Schlüssel erstmals zur Erstellung von Signaturen verwendet wird. Kim Davies, Vice President, Internet Assigned Numbers Authority (IANA) Services und President of Public Technical Identifiers (PTI), sagte:

The trust anchor rollover is a carefully coordinated process that helps safeguard the integrity of the DNS. While most Internet users will not notice any change, operators of DNS software should confirm that their systems are properly configured to trust the new key ahead of the rollover.

Da jegliche Änderungen die Sicherheit und Stabilität des DNS und damit die Kernaufgabe von ICANN betreffen, wird jeder „KSK rollover“ weltweit mit Argusaugen verfolgt.

Sind Netzbetreiber nicht auf den Schlüsselwechsel vorbereitet und haben sie DNSSEC aktiviert, riskieren sie erhebliche finanzielle Einbußen. Wurde der »trust anchor« nicht aktualisiert, um den neuen Schlüssel zu berücksichtigen, behandeln DNS-Resolver Antworten, die mit dem neuen Schlüssel signiert sind, als manipuliert und verwerfen diese Antworten. Dies führt dazu, dass Endnutzer bei jeder Abfrage eines DomainNamens eine Fehlermeldung erhalten, was zu Supportanrufen von Kunden führen könnte. ICANN hat eine eigene Mailingliste eingerichtet, über die man sich weiter informieren kann.

dotweekly.com

Eine Domain-Suchmaschine über alle Sekundärmärkte

Der seit 2006 aktive Domain-Spezialist Jamie Zoch ist seit Jahren als Domain-Berater unter dotweekly.com unterwegs. Seit Februar 2026 hat er seine Dienstleistungen unter dotweekly.com erneuert und bietet nun eine »Premium aftermarket domains«-Suche über zahlreiche Marktplätze an. Bisher ist das Angebot für Nutzer kostenlos.

Für Domain-Investoren und Markenmanager bietet Zochs DotWeekly eine sorgfältig zusammengestellte Auswahl an Tools für die tägliche Domain-Analyse und zum Schutz von Marken. Die Seite bietet zunächst kuratierte Angebote in prominenter Stellung. Darunter gibt es den »Fancy Filter« mit zahlreichen Einstellungsmöglichkeiten. Diese beginnen mit einer Auswahl sichtbarer Top Level Domains, die um weitere ergänzt werden können. Weiter kann man den »Style« (»1-Word«, »Brandable«, »Acronym« u.a.) auswählen und die Länge der Domain einstellen. Weitere Punkte sind der Preis, die Form des Angebots, die Branche, die Konnotation (»Positive«, »Positive/Neutral«) und Schlüsselbegriffe (Keywords). Schließlich gibt es die Möglichkeit, die Suche unter »Advanced« noch weiter zu verfeinern. Mit diesen Einstellungen werden dann auf dem Sekundärmarkt zum Verkauf stehende Domains angezeigt – zunächst 30 Stück. Wählt man eine europäische Endung aus, zeigt sich, dass die Ergebnisse ganz klar am englischsprachigen Markt ausgerichtet sind: die Domains weisen englischsprachige Begriffe auf. Man findet zur Domain jeweils den Preis, den Angebotsmarkt, das Alter der Domain und erhält die Möglichkeit, den Direktkauf einzuleiten oder ein Angebot abzugeben. Einige Domains sind mit dem Label »High demand« versehen. Ein Klick führt weiter auf die Anbieterseite. Wie sich zeigt, sind nicht alle Anbieter korrekt vernetzt: keine Domain unter »NameClub« (Dynadot) war bei unserer Recherche auffindbar.

Neben dieser Domain-Suche gibt es noch weitere »Curated picks«, die handverlesen (»hand-vetted«) sind. Zudem findet sich eine Domain-Suche über eine 5-Punkte-Frageliste: mit Angaben zur Endung, dem Stil, der Länge, dem Preis und – über die Angabe von Schlüsselbegriffen – der Branche bzw. der Zielgruppe erhält man eine Liste mit ausgesuchten Domains, die sowohl aus Auktionen abgelaufener Domains als auch vom Aftermarket stammen. Im Grunde wird nur die Basissuche nochmals auf andere Weise durchexerziert. Man darf dann bei der Wahl von Schlüsselbegriffen nicht zu wählerisch sein, andernfalls gibt es überhaupt kein Ergebnis.

DotWeekly ist ein interessantes – bisher kostenfreies – Angebot, über das man auf der Suche nach Domains, die sich in Auktionen befinden oder auf dem Sekundärmarkt angeboten werden, fündig werden kann. Domain-Investor Elliot Silver bekundete, das Angebot regelmäßig zu nutzen. So erhält er unter anderem über »DotWeekly Daily Highlights« tägliche Informationen und über die »Last Call«-eMail einen Hinweis über anstehende und endende Auktionen. Zoch selbst arbeitet ständig an der Verbesserung seines KI-gestützten Angebots und reagiert auch auf Nutzerwünsche oder -hinweise.

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