ccTLDs

Finnland regelt die Erhebung und Weitergabe von Domain-Registrierungsdaten wegen NIS-2 neu

Die Finnish Transport and Communications Agency Traficom, Verwalterin der finnischen Länderendung .fi, erhält im Rahmen des zum 01. Juni 2026 in Kraft getretenen Cyberresilienzgesetzes neue Befugnisse.

Das Gesetz führt erstmals produktbezogene Cybersicherheitsanforderungen für Software und Hardware ein, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Ab dem 11. September 2026 müssen Hersteller Schwachstellen an das Nationale Cybersicherheitszentrum Finnland (NCSC-FI) bei Traficom melden. Darüber hinaus müssen alle ab dem 11. Dezember 2027 in Verkehr gebrachten Produkte der EU-Richtlinie zur Cybersicherheit entsprechen. Mittelbar betroffen sind davon auch Domain-Namen, da das Gesetz über elektronische Kommunikationsdienste geändert wurde. Die Änderungen ergänzen die Regeln für Domain-Namen im Einklang mit der NIS-2-Richtlinie. Die Verpflichtung zur Erhebung und Weitergabe von Domain-Registrierungsdaten erstreckt sich demnach künftig auch auf andere Domains als jene mit den Endungen .fi und .ax, wenn die Domain-Registry oder der Domain-Registrar in Finnland ansässig ist. Die Änderungen sollen die Verfügbarkeit von Informationen verbessern und die Möglichkeiten der Behörden verstärken, gegen illegale Online-Aktivitäten vorzugehen. Die neuen Verpflichtungen für Domain-Informationen gelten nach einer Übergangsfrist von drei Monaten.

UDRP

Ein französischer Markeninhaber scheitert im Streit um die markenidentische Premium-Domain transfer.now

Der französische Inhaber der Marke »TransferNow« machte die bittere Erfahrung, dass die zehn Jahre nach Markeneintragung registrierte Domain transfer.now seine Rechte nicht verletzt, weil die allgemeinen Begriffe, aus welchen die Domain besteht, für viele Nutzer interessant sind und der Domain einen Wert an sich geben.

Der Franzose Florent Poussier betreibt einen Transfer-Service. Er ist Inhaber einer im September 2014 eingetragenen französischen und einer im August 2017 eingetragenen EU-Wort-/Bild-Marke »TransferNow«. Der Gegner, der polnische Domain-Investor TopDomains (top.domains), registrierte im September 2024 die Domain transfer.now, die er zum Kauf anbietet. Poussier startete ein UDRP-Verfahren vor der WIPO, da er seine Markenrechte verletzt sieht. Unter anderem trägt er vor, die Domain sei zehn Jahre nach Eintragung seiner Marke registriert worden und der Gegner biete sie zum überhöhten Preis von US$ 299.888,– zum Kauf an. Der Gegner habe die Domain vor Einreichung der Beschwerde noch zu einem Preis von US$ 64.988,– angeboten, aber den Preis dann deutlich angehoben. TopDomains hält entgegen, man investiere nur in Premium-Domains, wozu transfer.now zu zählen sei. Diese bestehe aus zwei allgemeinen Begriffen und trage einen Wert an sich in sich – unabhängig von irgendwelchen Markenrechten. Vom Beschwerdeführer habe man bei Registrierung der Domain nichts gewusst, in Polen kenne man ihn allgemein nicht. Der Begriff „TransferNow“ stehe in keiner eindeutigen Verbindung mit dem Beschwerdeführer. Die Domain sei für zahlreiche unterschiedliche unternehmerische Tätigkeiten reizvoll, wobei keine Entität die Marke allein für sich beanspruchen könne. Weiter führt der Gegner aus, die Domain sei nicht in der Form »transfernow.TLD« oder mit »TransferNow« einer Marke gleichzusetzen. Mittlerweile sei es bei neuen gTLDs wie .now, .app oder .trade üblich, die TLD nicht als Teil der Marke aufzufassen. Der hohe Preis, zu dem die Domain zum Kauf angeboten wird, führe nicht zur Bösgläubigkeit. Der Beschwerdeführer habe in seiner Beschwerde nicht den vollständigen vorangegangenen eMail-Austausch zwischen den Parteien vorgelegt. Tatsächlich habe er eine anonyme unspezifische Kaufanfrage bezüglich dreier Domains gestellt, darunter transfer.now. Er sei aber lediglich bereit gewesen, US$ 10.000,– für eine der drei Domain zu zahlen. Er erhielt als Gegenangebot die Mitteilung, man würde einen Preis zwischen US$ 30.000 bis US$ 40.000,– für transfer.now akzeptieren. Daraufhin kam vom Beschwerdeführer nichts mehr. Die anschließende Preiserhöhung habe mit dem UDRP-Verfahren nichts zu tun; vielmehr zeige sich zur Zeit ein allgemeiner Anstieg der Preise von Domains unter der Endung .now.

Als Entscheider wurde der bulgarische Rechtsanwalt Assen Alexiev eingesetzt, der die Beschwerde schnell scheitern ließ (WIPO Case No. D2026-1326). Das Vorliegen der Marken bejahte er und die Domain enthalte diese vollständig, so dass eine verwirrende Ähnlichkeit bestehe und das erste Element der UDRP erfüllt sei. Die Beschwerde scheiterte aber bei der Frage nach einem Recht oder berechtigten Interesse des Gegners an der Domain, die aus zwei Wörterbuchwörtern bestehe. Der Gegner habe gezeigt, dass Dritte, die keine Verbindung zum Beschwerdeführer aufweisen, die beiden Begriffe »Transfer« und »Now« als Name nutzen und zahlreiche weitere den Begriff »Transfer« im Zusammenhang mit anderen Begriffen nutzen, so dass die Domain transfer.now für viele eine reizvolle Domain darstelle. Solange die Domain in einer Weise genutzt werde, die nicht auf Kosten der Marke des Beschwerdeführers geht (unabhängig davon, ob Links, Inhalte, eine Landing- oder Verkaufsseite gehostet werden oder gar keine Inhalte vorhanden sind), und sofern keine weiteren Anzeichen für Cybersquatting vorliegen, könne eine solche Nutzung den Anspruch des Beschwerdegegners auf ein Recht oder ein berechtigtes Interesse stützen. Der Beschwerdeführer habe hingegen keine Belege über die Bekanntheit seiner Marke vorgelegt und es spräche mehr dagegen als dafür, dass der Gegner von der Marke des Beschwerdeführers hätte wissen können. Auf der Website top.domains biete der Gegner unter anderem zahlreiche .now-Domains an wie text.now, go.now und so weiter, was seine Erklärung stütze, er sei ein Spezialist für Domains, die aus Wörterbuchbegriffen bestehen. Hinzu komme, dass die vollständige Korrespondenz der Parteien zeige, dass der Beschwerdeführer nicht bereit war, mehr als US$ 10.000,– für transfer.now zu zahlen. Daraus ergäbe sich nicht, dass der vom Beklagten ursprünglich angegebene Preis die Identität des Beschwerdeführers und dessen Marke berücksichtigte oder dass die Preiserhöhung auf US$ 299.888,– in irgendeinem Zusammenhang mit der Tatsache stehe, dass der Beschwerdeführer zuvor Interesse am Kauf bekundet hat. Es spreche nichts gegen den vom Gegner aufgerufenen hohen Preis für die Domain. Er habe sein Recht oder berechtigtes Interesse an der Domain belegt.

Danach ließ sich Alexiev noch kurz auf die Bösgläubigkeit ein, die er jedoch nicht feststellen konnte, da die Domain offensichtlich einen Wert an sich verkörpere und für viele Unternehmungen, die auf anderen Geschäftsfeldern als der Beschwerdeführer tätig sind, attraktiv wäre. Es zeige sich kein Hinweis darauf, dass der Gegner die Domain im Hinblick auf den Beschwerdeführer registriert habe oder sie seinetwegen zu einem hohen Preis anbiete. Damit lag auch keine Bösgläubigkeit seitens des Gegners vor, und Alexiev wies die Beschwerde ab.

Raymond Hackney geht auf seinem Blog tldinvestors.com auf die Argumentation von TopDomains hinsichtlich der Bestimmung der Domain als Premium Domain ein. Hackney unterstreicht, die Kombination von »transfer .now« sei besser zu vermarkten als »transfernow .com« oder »transfernow .net«. Der Begriff »transfer“ als solcher sei bereits premium und würde mit der Endung ».now« zusammen drei Vermarktungsmöglichkeiten bieten: »Transfer .now«, »Transfer« und »TransferNow«, wohingegen für die .com- oder .net-Variante lediglich der Begriff „TransferNow“ gebrandet werden könne. Hackney führt das weiter aus. Es wird jedenfalls klar, dass die Einstufung von transfer.now als Premium-Domain – auch durch das UDRP-Panel – gut nachvollziehbar ist.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.

ccTLDs

Die Niederlande regeln den Abbau von Regierungsdomains unter .nl

Die niederländische Regierung muss den Gürtel enger schnallen, und zwar in Sachen Domains.

Mit der Internetdomeinbeleid Rijksoverheid 1.0 hat das Ministerium für Inneres und Königreichsbeziehungen (BZK) eine Regelung verabschiedet, um die Anzahl der Regierungsdomains zu reduzieren, deren Kontrolle zu zentralisieren und somit die Sicherheit zu erhöhen. Bisher ging man davon aus, dass ein Domain-Name die Sichtbarkeit einer staatlichen Kampagne oder eines Projekts erhöht. Diese Denkweise habe jedoch zu einer Fragmentierung geführt, in der es für die Öffentlichkeit schwierig sei, zu erkennen, ob eine Website oder ein Dienst tatsächlich zur Regierung gehört. Konkret bedeutet die neue Richtlinie, dass die Hürden für die Registrierung einzelner Domain-Namen angehoben werden. Robin Gelhard, Senior Online Service Advisor des Ministeriunms erklärt:

At BZK, we’ve got about 300 public websites and even more domain names. When someone at the ministry wants a domain name for, say, some web content or a web application, they have to ask us. We then assess whether the content can go on Rijksoverheid.nl, or can be liked to another existing domain name. A new domain name is registered only if neither of those other options is possible.

Oft führe diese Bewertung zu dem Schluss, dass kein neuer Domain-Name benötigt wird. Stattdessen könne ein neues Projekt unter einer bereits bestehenden Domain realisiert werden, beispielsweise durch die Einrichtung einer Subdomain oder eines Unterverzeichnisses. Insgesamt sollen Domains nicht zum Wegwerfartikel verkommen. Die neue Richtlinie ist daher kein Endpunkt, sondern ein Rahmenwerk, das auch in Zukunft ständiger Anpassung und Weiterentwicklung bedarf.

Statistik

Die Anzahl von Domain-Registrierungen steigt – .com verzeichnet ein Plus von 1.1 Mio. Domains im Mai 2026

Das gab es selbst zu Boom-Zeiten selten: Die Kommerzendung .com hat im Mai 2026 um über 1,1 Mo. Registrierungen netto hinzugewonnen. Bei den nTLDs ist währenddessen ein Registrierungszweikampf zwischen .xyz und .top entbrannt.

Es ist noch gar nicht so lange her, da mussten wir an dieser Stelle Verluste von teilweise mehreren hunderttausend .com-Domains im Monat vermelden. Doch das klingt wie aus einer längst vergangenen Zeit. Nach einem bereits überragenden Zuwachs von 856.999 Domains im April ging es für .com nun im Mai 2026 um 1.122.740 voran. Wobei das Marktumfeld günstig war; von einem leichten Verlust von rund 11.000 Domains bei .eu abgesehen, konnte jede weltweit wichtige Top Level Domain hinzugewinnen. Dabei rückt .org immer näher an .net heran; der Weg der .org-Registry PIR, für einen sicheren, sauberen und damit vertrauenswürdigen Namensraum zu sorgen, scheint sich immer mehr auszuzahlen. Dagegen wird es für .biz immer härter, sich durchzusetzen. Mit aktuell noch rund 1,2 Mio. Domains ist man zwar noch gut vertreten, wird aber durch die derzeit laufende zweite Einführungsrunde neuer generischer Top Level Domains zusätzlich unter Druck geraten.

Im Lager der nTLDs hat .xyz mit dem Sprung über die Marke von 10 Mio. registrierten Domains im Frühjahr seinen Spitzenplatz zwar auch in den vergangenen vier Wochen gehalten, muss aber fürchten, diesen in Kürze zu verlieren. Die Zweitplatzierte .top kann im Mai 2026 um knapp 530.000 Domains zulegen und damit um über 360.000 Domains mehr als .xyz; insgesamt kratzt .top damit ebenfalls an der Marke von zehn Mio. Domains und wird diese Grenze in diesen Tagen sicherlich überschreiten. Von solchen Zahlen noch weit entfernt ist .cam; wie die in Monaco ansässige Registry CAM Connecting SarL mitteilt, hat man aber mit 100.000 Registrierungen zumindest einen Meilenstein erreicht. CEO Christian Caumont teilt mit:

Surpassing the six-figure threshold is more than just a numbers game; it represents many creators, businesses, and a broad range of users choosing our extension to build their digital presence.

Man setze sich weiterhin mit vollem Engagement für den Aufbau einer dynamischen, sicheren und innovativen Top Level Domain ein und sei gespannt, was die .cam-Community als Nächstes kreieren werde.

In den Niederlanden hat die .nl-Verwalterin SIDN auf das vergangene Jahr zurückgeblickt und ihren Jahresbericht 2025 veröffentlicht. Per 31. Dezember 2025 waren 6.059.392 .nl-Domains registriert, ein leichter Verlust gegenüber den 6.179.686 .nl-Domains aus dem Jahr 2024. Wie SIDN angibt, waren wesentliche Gründe für diesen Trend eine hohe Anzahl von Unternehmensschließungen und ein Rückgang der Gründungszahlen. Im zweiten Quartal 2025 schlossen 23 Prozent mehr Unternehmen als im gleichen Zeitraum des Vorjahres, während die Zahl der Gründungen um 13 Prozent sank. Darüber hinaus scheinen die steigenden Kosten für Domains und Hosting viele Unternehmen dazu zu veranlassen, ihre Portfolios kritisch zu überprüfen. Finanziell muss man sich um .nl aber keine Sorgen machen: Das Jahresergebnis nach Steuern ergab einen Überschuss von EUR 1,6 Mio., deutlich mehr als der budgetierte Überschuss von EUR 0,1 Mio.

Die aktuellen Domain-Zahlen:

.de 17.967.814 (Vergleich zum Vormonat:+ 64.979)
.at 1.511.929 (Vergleich zum Vormonat:+ 3.168)
.com 165.613.508 (Vergleich zum Vormonat:+ 1.122.740)
.net 12.456.708 (Vergleich zum Vormonat:+ 26.094)
.org 11.909.496 (Vergleich zum Vormonat:+ 82.321)
.info 5.297.581 (Vergleich zum Vormonat:+ 46.988)
.biz 1.226.971 (Vergleich zum Vormonat:+ 5.979)
.eu 3.683.208 (Vergleich zum Vormonat:– 11.075)
.xyz 10.577.865 (Vergleich zum Vormonat:+ 161.231)
.top 9.901.145 (Vergleich zum Vormonat:+ 527.737)
.shop 6.635.037 (Vergleich zum Vormonat:+ 339.772)

(Stand 01. Juni 2026)

KI und Recht

Das 12. Weblaw Forum LegalTech findet am 17. Juni 2026 in Zurück statt

Die schweizer Institution Weblaw AG lädt am 17. Juni 2026 zum 12. Weblaw Forum LegalTech in die Schweiz nach Zürich. Das Forum befasst sich mit KI in der juristischen Praxis.

Das 1999 gegründete juristische Branchenportal Weblaw.ch, das seit 2000 den Jusletter herausgibt und seit dem zahlreiche weitere Dienstleistungen anbietet, lädt zum 12. Weblaw Forum LegalTech unter dem Motto »AI für die juristische Praxis & digitale Souveränität in Zeiten globaler Umbrüche«. Neben Vorträgen und Diskussionen steht erstmals eine AI Legal Research Challenge auf dem Programm. Das am 17. Juni 2026 stattfindende Forum legt eine umfassende Agenda vor. Nach der Begrüßung durch Franz Kummer (Gründer und CEO der Weblaw AG) sprechen Adrian Bieri und Julian Powell datenschutzrechtliche Fragen der KI-Nutzung an. Daniel Brunner zeigt, wie das Schweizerische Bundesgericht verantwortungsvoll KI einsetzt. Kai Erenli (Fachhochschule des BFI, Wien) beschäftigt sich mit digitaler Souveränität, die bei der Dateninfrastruktur beginnt. Weitere Referentinnen sind Kim Leuch (SWISS), Roxana Sharifi (CMS Zürich) und Pascale Schwerzmann (Microsoft). Darüber hinaus gibt es am frühen Nachmittag die „AI Legal Research Challenge“ mit sich anschließendem Panel. Nach getaner Arbeit Endet das 12. Weblaw Forum mit einem Apéro in der Lounge und auf der Terrasse.

Das 12. Weblaw Forum LegalTech findet am 17. Juni 2026 ab 08:00 Uhr im KINOKONI, Lagerstrasse/Europaallee, in 8004 Zürich (Schweiz) statt. Die Teilnahme vor Ort in Zürich kostet CHF 470,–, Live via Zoom kostet sie CHF 370,–. Sonderkonditionen gibt es für Angehörige von Universitäten, Fachhochschulen und weiteren Bildungseinrichtungen. Weiter gibt es vergünstigte Preise für Gruppen ab vier Teilnehmern.

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