ccTLDs

Nominet will nun doch keine eigenen Domain-Drop-Auktionen vornehmen

Die .uk-Verwalterin Nominet lässt ihren Plan fallen, ausgelaufene Domains meistbietend zu versteigern.

Im Zuge einer öffentlichen Anhörung habe sich herausgestellt, dass nach überwiegender Ansicht der Befragten die Registry es nicht Aufgabe der Registry sei, derartige Auktionen durchzuführen. Dennoch hält Nominet an der Absicht fest, den Markt der ausgelaufenen Domains zu reformieren. Daher soll es Interessenten in Zukunft möglich sein, »connections« zu erwerben. Offenbar sollen die Registrare also zusätzliche käufliche Optionen erhalten, auf den Pool der freigewordenen Domains zuzugreifen. Im Gespräch sind Preise von GBP 600,– für bis zu sechs Optionen, bis zu GBP 6.000,– für maximal 60 Optionen; alle praktischen Details sind aber aktuell noch offen und sollen in den kommenden Wochen erarbeitet werden. Betroffen ist laut Nominet ein Pool an 12.000 besonders begehrten .uk-Domains, die jedes Jahr frei werden.

Tipp

ICA bietet einen kostenlosen Domain-Kaufvertrag für den US-Markt an

Praktische Hilfe im Domain-Alltag: der Interessenverband Internet Commerce Association (ICA) hat einen Musterkaufvertrag für Domains in englischer Sprache veröffentlicht. Er steht ab sofort zum kostenlosen Download bereit.

Der Kauf und Verkauf von Domain-Namen ist nicht nur für DomainSpekulanten etwas Alltägliches geworden. Doch wie bei vielen Verträgen steckt der Teufel oft im Detail, so dass es sich ausdrücklich empfiehlt, Domain-Kaufverträge nicht nur zu Beweiszwecken in schriftlicher Form abzuschließen, auch wenn das Gesetz diese Form nicht verlangt. Da ist es hilfreich, wenn der Lobbyverband ICA mit Mitgliedern wie Sedo, GoDaddy, Escrow.com und Uniregistry das passende Muster bereithält. Das Muster hat einen Umfang von insgesamt sieben Seiten, enthält aber vor allem Anmerkungen zu einzelnen Klauseln, so dass der tatsächlich zu schließende Vertrag deutlich kürzer ausfällt. Dieser beschränkt sich auf die Klauseln »Purchase and Sale of Domain Name«, »Consideration«, »Representations and Warranties«, »Notices« und »Miscellaneous«. Der Mustervertrag wurde laut ICA mit Unterstützung spezialisierter Domain-Anwälte erstellt; in ihn seien Jahrzehnte von Erfahrungen mit der Domain Name Industry geflossen.

Für die Abwicklung des Transfers sieht das Muster die Einschaltung eines »Escrow Agent« vor. Das ist nicht verpflichtend, jedoch vor allem bei hochpreisigen Domain-Verkäufen üblich. Wichtig sind hingegen Regelungen für Rechtsmängel und betreffend den Ausschluss von Haftungsansprüche. Hier sollte man sich vor Augen führen, dass das Muster auf den US-Markt zugeschnitten ist; würde man einige der Klauseln auf ihre Vereinbarkeit mit den deutschen Regelungen über allgemeine Geschäftsbedingungen gemäß der §§ 305 ff BGB prüfen, käme es wohl zu Problemen. Es ist also nicht damit getan, den Vertrag in deutsches Recht zu übersetzen. Wirklich geeignet scheint er uns nur für den Fall, dass beide Parteien in Ausübung ihrer geschäftlichen Tätigkeit länder- und jurisdiktionsübergreifend tätig werden. Über eines sollte man sich bei all dem aber klar sein: ein solches Muster kann die individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Die Hinzuziehung spezialisierter Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist daher in jedem Fall empfehlenswert.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

Event

Der 2. IT-JuristInnen Tag wird vom Oktober 2020 auf September 2021 verschoben

Der für den 02. Oktober 2020 angesetzte 2. IT-JuristInnen Tag wurde kurzfristig um ein Jahr auf September 2021 verschoben. Das BarCamp-Konzept der Veranstaltung ist mit Pandemie-Verordnungen nicht kompatibel.

Der IT-JuristInnen Tag ist als Unkonferenz für IT JuristInnen, Datenschutzbeauftragte und IT-Secs, die in erster Linie IT JuristInnen sichtbar(er) machen und einen Raum zum Netzwerken geben will konzipiert. Sie findet in diesem Jahr nicht statt. Der als BarCamp zu Digitalisierung und Recht ausgerichtete und für den 02. Oktober 2020 geplante 2. IT-JuristInnen Tag in Hamburg musste aufgrund der COVIT-19 Pandemie verschoben werden. Die Organisatorinnen Rechtsanwältin Nina Diercks und Marlene Schreiber, Rechtsanwältin und Partnerin der Kanzlei Härting, die den IT-JuristInnen Tag zusammen organisieren, teilen auf Diercks Weblog mit, dass die Auflagen der SARS-CoV2-EindämmungsVO so hoch sind, dass eine NetzwerkerInnen-Veranstaltung wie der IT-JuristInnen Tag nicht umsetzbar ist. Der erste IT-JuristInnen Tag, der am 25. Oktober 2019 stattfand, war aufgrund seiner BarCamp-Struktur und der Möglichkeit des Netzwerkens ein voller Erfolg, an den in diesem Jahr angeknüpft werden sollte. Doch da sich dieses Erfolgsrezept so nicht in die digitale Welt übertragen lässt und der IT-JustistInnen Tag lediglich als klassische Konferenz möglich gewesen wäre, verzichteten die Organisatoren darauf, den 2. IT-Juristinnen Tag in diesem Jahr durchzuführen. Doch Diercks und Schreiber verbreiten auch gleich die gute Nachricht:

Der 2. IT JuristInnen Tag soll im kommenden Jahr am 10. September 2021 von 08:30 Uhr bis 19:30 Uhr im tba, Volksparkstraße 48A, 22525 Hamburg stattfinden. Tickets für die Veranstaltung kosten EUR 124,21 (inklusive USt.). Bereits gekaufte Tickets behalten ihre Gültigkeit, können aber auch storniert werden. Es gibt 60 Tickets für Frauen und 20 für Männer.

nTLDs

Die Buchhalter-Endung .cpa nimmt Bewerbungen um Domains an

Das American Institute of Certified Public Accountants, Doppelbewerber um die neue generische Top Level Domain .cpa, hat mit der Anmeldung für eine dreiteilige Limited Registration Period begonnen.

Seit dem 01. September 2020 und noch bis 31. Oktober 2020 können sich CPA-Unternehmen, also nicht-einzelne »Certified Public Accountants« (CPA), um ihre .cpa-Domain bewerben. Sie müssen diese auch aktiv nutzen, mindestens durch Weiterleitung auf eine andere Domain. Da nur die Registrierung der Firma zulässig ist, können generische Begriffe derzeit noch nicht registriert werden. Die Vergabe erfolgt auf Grundlage eines »systematic logic-based process«, dessen Details die Registry nicht offenlegt. Als branchenspezifische TLD ist eine allgemeine Registrierung unter .cpa ausgeschlossen. Für europäische Wirtschaftsprüfer steht .cpa grundsätzlich offen; die hohen Hürden für eine Registrierung dürften aber ebenso wie die Gebührenhöhe dazu führen, dass das Interesse überschaubar bleiben wird.

Domain-Registrierung

Akronyme übersetzen für den chinesischen Domain-Markt

Der chinesische Domain-Markt bleibt für Domain-Investoren interessant. Beim Wert von chinesischen Domain-Namen kommt es auf die Zeichenbedeutung an. Aber auch vermeintlich bedeutungslose Akronyme erzielen auf dem chinesischen Domain-Markt gute Preise. Wie man ein wenig Sinn in Akronyme bringt, zeigen wir hier.

Kassey Lee beschreibt in einem Artikel auf Andrew Allemanns Blog domainnamewire.com, wie er für beliebige Akronyme chinesische Äquivalente her- und deren Bedeutung feststellt. Auf der Seite jscxc.com gibt es einen Bedeutungsassistenten für Domain-Namen. Der lässt sich fruchtbar nutzen, indem man in die dort vorhandene Suchzeile ein beliebiges Akronym einstellt und die Suche startet. In Bruchteilen einer Sekunde erhält man ein Ergebnis von teilweise hunderten chinesischen Phrasen (in chinesischen Schriftzeichen). Die lassen sich nun über eine Übersetzungmaschine vom Chinesischen in jede beliebige Sprache übertragen. Lee empfiehlt yabla.com, die allerdings nur ins Englische übersetzt. Wir gehen einen einfacheren Weg und nehmen deepl.com.

Warum das für Domain-Investoren von Interesse ist, wird deutlich, wenn man sich entsprechende Preise anschaut, die Akronym-Domains in China erzielen: So erzielte im Juli kdw.com (unter anderem »Kaulquappe« oder »Taschen-Netzwerk«) US$ 28.292,– (ca. EUR 24.390,–), jrg.com (unter anderem »Riesige Ansicht« oder »Schnappt ihn!«) US$ 14.562,– (ca. EUR 12.553,–), hjqp.com (u.a. Huang Jin Qi Pai = Goldene Schachfigur) im August 2020 US$ 9.349,– (ca. EUR 7.923,–), und zml.com (Zu Mu Lu = smaragtgrün) kam ebenfalls im August auf US$ 34.000,– (ca. EUR 28.814,–). Bei einem Testlauf mit dem Akronym »hhh« kamen wir unter anderem zu der Bedeutung »Estragon«, aber auch auf »Tiger Tiger Tiger Tiger« (ja, vier Mal Tiger), den chinesischen Politiker Hou Hui Hui und die chinesische Schauspielerin Han Huo Huo Huo. Die Sache bietet also eine weite Streuung und sollte immer ordentlich weiter recherchiert werden, um irgendwelchen Rechtsverletzungen möglichst aus dem Weg zu gehen. Aber das Verfahren ist clever und sorgt nicht nur für vergnügliche Spracherfahrungen, sondern vielleicht auch für verkäufliche Domains – soweit sie noch frei sind.

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