ccTLD

Kuwait startet eine Sunrise-Phase für Second Level Domains unter ihrer Landesendung .kw

Die Communications and Information Technology Regulatory Authority (CITRA), Registry der Länderendung .kw (Kuwait), gibt die Ebene der Second Level Domains frei.

Das im Mittleren Osten gelegene Land hat die Freigabe der Registrierung direkt unterhalb von .kw in drei Phasen eingeteilt. Die erste Phase ist eine Sunrise Period, die Ende September 2024 gestartet ist und mit sechs Monaten branchenunüblich lange dauern wird. Zur Registrierung berechtigt sind laut einer Pressemitteilung „government entities, registered trademark owners, and holders of third-level domains (.com.kw / .net.kw / .org.kw)“. Wer also bereits eine Domain unterhalb einer dieser drei offiziellen Subdomains registriert hat, ist ebenfalls zur bevorzugten Registrierung berechtigt. Wann die zweite und die dritte Phase starten und welche Registrierungsvoraussetzungen dann jeweils gelten, teilte CITRA bisher noch nicht mit. Zu den Registrierungsvoraussetzungen für Domains direkt unterhalb von .kw heißt es etwas versteckt auf der Registry-Website: »general use domain for Kuwait nationals and expatriated residents«; das deutet darauf hin, dass ein Sitz vor Ort oder die Staatsangehörigkeit von Kuwait erforderlich ist, um eine .kw-Domain registrieren zu können. Mit Gebühren von nicht unter KWD 15,–, umgerechnet also ca. EUR 45,– pro Jahr und Domain, liegt .kw im mittleren Preisfeld für ccTLDs; bei aktuell nur fünf offiziell akkreditierten Domain-Registraren scheint hingegen noch Luft nach oben zu sein.

CENTR-Studie

Nutzung und Alter von Domains bestimmen ihre Renewal-Rate

In einem Blog-Eintrag geht der CENTR-Datenanalyst Patrick Myles auf eine Studie des CENTR (Council of European National Top-Level Domain Registries) ein, die untersucht, wie Renewals durch die Nutzung von Domains und dem Alter von Domains beeinflusst werden.

Leider liegt – bisher – lediglich der Blog-Eintrag von Myles vor. Öffentlichen Zugriff auf die Studie, auf die er sich in seinem Artikel bezieht, gibt es nicht. Doch liefert der Blog-Beitrag bereits weittragende Daten. In der Studie wird die Beziehung zwischen der Klassifizierung von Domain, ihrem Alter und ihrer Lebensdauer untersucht. Der Schwerpunkt liegt bei der Untersuchung darauf, wie sich Webinhalte und die Dauer der Registrierung auf die Wahrscheinlichkeit einer Verlängerung der Registrierung auswirken. Bei der Datensammlung griff CENTR auf 700.000 Domains unter 21 verschiedenen ccTLDs zurück. Die Daten wurden im März 2023 zusammengetragen, kurz bevor die Domains sich verlängerten oder eben deren Registrierung beendet wurde. Unterschieden wurde zwischen entwickelten Domains (high-content), geparkten Domains (low-content) und Domains ohne Webpräsenz (no-content). Nachdem der Zeitpunkt der jeweiligen Registrierungsperiode überschritten war, wurden die Renewal-Rates der drei Kategorien untersucht sowie technische Merkmale wie Weiterleitungen, MX-Einträge, SSL-Zertifikate und das Alter der Domains analysiert.

Die Ergebnisse sind wie zu erwarten war, aber nun zahlenmäßig differenziert belegt. Nur bei 70,5 Prozent der Domains ohne Inhalte wurde die Registrierung verlängert. Bei geparkten Domains lag die Quote bei 78,5 Prozent, und bei Domains mit reichlich Inhalten lag die Quote bei hervorragenden 90,1 Prozent. Dabei spielte das Alter der jeweiligen Domain ihrerseits eine entscheidende Rolle: Am Ende des ersten Registrierungsjahres lag die Renewal-Rate bei 54,5 Prozent, beim Ablauf des dritten Registrierungsjahres lag die Quote bei 79,6 Prozent und bei Domains älter als 18 Jahren liegt die Registrierungsquote bei bis zu 95 Prozent. Domains mit entwickelten Inhalten schneiden durchweg besser ab als geparkte Domains oder Domains ohne Inhalt, selbst wenn letztere älter sind.

Myles resümiert: auch wenn das Ergebnis der Untersuchung nicht überrascht, so sollte man es doch ernst nehmen. Registries sollten die für die Studie bestimmten Merkmale der Domains als Schlüsselindikatoren nutzen für die Qualität der verwalteten Top Level Domain. Anhand der Domain-Merkmale lassen sich nämlich wirtschaftliche Abschätzungen für die Zukunft treffen sowie die langfristige Kundenbindung und der Ruf der eigenen Marke bestimmen. Und diese Daten tragen zur allgemeinen Stabilität des DNS mit bei. Die Auswertung des Zusammenhangs zwischen Nutzung von Domains und der Renewal-Rate kann Registries helfen, fundierte Entscheidungen über Marketingmaßnahmen, Preisstrategien und Initiativen zu treffen.

Inseldomain

Nach Rückgabe des Chagos-Archipel an Mauritius droht die ccTLD .io zu verschwinden

Das im Indischen Ozean gelegene Chagos-Archipel, der letzte noch verbliebene Teil des Britischen Territoriums im Indischen Ozean, hat nach langwierigen Verhandlungen seine Souveränität zurückerlangt. Die Zukunft der Top Level Domain .io steht damit einmal mehr in den Sternen.

Ursprünglich bestehend aus sieben Atollen mit rund 60 größtenteils unbewohnten kleinen Inseln, hatte das Britische Territorium im Indischen Ozean zuletzt vor allem militärische Bedeutung. Im Jahr 1965 trennte Großbritannien die Verwaltung der Chagos-Inseln vom Kolonialgebiet Mauritius, das drei Jahre später in die Unabhängigkeit entlassen wurde. Die Hauptinsel des Archipels, Diego Garcia, verpachtete das Königreich seit 1966 an die USA, die dort einen Militärstützpunkt unterhalten. Die Einwohner wurden damals zwangsweise umgesiedelt, größtenteils nach Mauritius. Großbritannien entschuldigte sich zwar für die Vertreibung, beharrte jedoch darauf, dass Mauritius selbst keinen legitimen Anspruch auf die Inseln habe. Jahrzehntelang kämpfte Mauritius darum, in dieser Frage ernsthafte internationale Unterstützung zu gewinnen. Die Wende brachte ein Gerichtsurteil; am 25. Februar 2019 kam der Internationale Gerichtshof mit 13 zu 1 Stimmen zu der Ansicht, dass »the United Kingdom is under an obligation to bring to an end its administration of the Chagos Archipelago as rapidly as possible«. Diese Entscheidung wurde von den Regierungen von Großbritannien und Mauritius nun umgesetzt. Gemäß einer gemeinsamen Erklärung vom 03. Oktober 2024 wird das Vereinigte Königreich der Souveränität Mauritius‘ über das Chagos-Archipel zustimmen. Das schließt auch die Hauptinsel Diego Garcia ein; allerdings wird Großbritannien für eine »initial period of 99 years« befugt sein, in Bezug auf Diego Garcia die souveränen Rechte und Befugnisse von Mauritius auszuüben, um den Betrieb der Militärbasis der USA bis weit in das nächste Jahrhundert hinein sicherzustellen. Mauritius ist künftig frei, ein Umsiedlungsprogramm auf den Inseln des Chagos-Archipels mit Ausnahme von Diego Garcia durchzuführen, und Großbritannien wird einen neuen Treuhandfond einrichten und separat weitere Unterstützung leisten.

Noch unklar ist die Zukunft der Top Level Domain .io, dem offiziellen Länderkürzel des Britischen Territoriums im Indischen Ozean. Grundsätzlich orientiert sich die Internet-Verwaltung ICANN bzw. die Internet Assigned Numbers Authority (IANA) bei der Vergabe von Länderendungen an der »ISO 3166-1«-Standardliste; dort wird .io aktuell noch geführt. Doch endet die britische Verwaltung des Chagos-Archipels, endet damit auch das Britische Territorium im Indischen Ozean. Sollte »io« deshalb aus der »ISO 3166-1«-Standardliste gestrichen werden, entfiele grundsätzlich auch die country code Top Level Domain .io – und mit ihr die Grundlage für mehrere hunderttausend .io-Domains. Gesicherte tagesaktuelle Registrierungszahlen gibt es nicht; vor allem bei Tech-Start-Ups erfreut sich die Endung .io aber großer Beliebtheit. Zwingend ist ein Abschied von .io nicht. Obwohl die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) bereits im Jahr 1991 politisch aufgehört hat zu existieren, ist sie mit .su nach wie vor im Domain Name System vertreten. Als Gegenbeispiel gilt .yu; das vormalige Länderkürzel Jugoslawiens wurde am 01. April 2010 aus dem Domain Name System gelöscht. Ebenso gut wäre es möglich, dass Mauritius den Registry-Vertrag für .io neu vergibt. Da dürfte die in London sitzende .io-Registry Internet Computer Bureau Limited aber ein gewichtiges Wort mitreden wollen. Das Unternehmen, das mittlerweile zu Identity Digital (vormals Donuts) gehört, hat im Jahr 2023 mit .io einen Umsatz von rund US$ 40 Mio. erwirtschaftet. Mit .ac (Ascension) und .sh (St. Helena und Tristan da Cunha) hat die Internet Computer Bureau Limited zudem zwei weitere exotische Top Level Domains unter Vertrag.

Unmittelbar besteht für die Inhaber einer .io-Domain keine Gefahr. Weder Großbritannien noch Mauritius haben in ihrer gemeinsamen Erklärung zu erkennen gegeben, dass sie .io aufgeben wollen; das wird letztlich erst den völkerrechtlichen Verträgen zu entnehmen sein, die noch ratifiziert werden müssen. Allerdings sollten sich Unternehmen, deren Hauptpräsenz auf einer .io-Domain beruht, demnächst um eine sinnvolle Alternative bemühen, um bei Bedarf Infrastruktur und Inhalte auf eine Ausweich-Domain umziehen zu können.

ccTLDs

Die nl-Registry SIDN erleichtern den Einsatz eines Sicherheits-Plugin für WordPress

Mit Unterstützung der .nl-Registry SIDN hat die Registrars‘ Association (RA) ein security.txt-Plugin für das Content Management System WordPress veröffentlicht.

Das WordPress-Plugin vereinfacht die Veröffentlichung der security.txt-Datei erheblich. Die Datei wird an einem standardisierten Ort hinterlegt und ist von Menschen wie Maschinen lesbar. Dadurch soll die Kontaktaufnahme mit dem Website-Betreiber im Fall von sicherheitsrelevanten Problemen vereinfacht werden. Sicherheitsexperten und White-Hat-Hacker können in der Datei nachlesen, an wen sie sich wenden sollten, wenn sie auf ein Sicherheitsproblem stoßen. Dies wiederum hilft dem Empfänger des Entdeckungsberichts – beispielsweise einem Unternehmen, von dem Dateien gestohlen und im Dark Web zum Verkauf angeboten wurden –, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden zu verhindern oder zu mildern. Das RA-Plugin nutzt zuvor bereitgestellte Kontaktdaten und ermöglicht es einem Website-Betreiber, seiner Website eine security.txt-Datei auch dann hinzuzufügen, wenn er mit dem zu Grunde liegenden Standard nicht vertraut ist. RA-Vorsitzender Berend van Dalfzen bestätigt:

Mit dem Projekt security.txt bieten wir unseren Mitgliedern und Unterstützern einen Mehrwert und arbeiten gleichzeitig mit SIDN, SIDN Fund und anderen Interessenvertretern zusammen, um das Internet sicherer zu machen und es relevanten Akteuren zu ermöglichen, schneller und einfacher miteinander in Kontakt zu treten.

UDRP

Nutella vernascht die Cryptowährungsdomain notella.site

Der Süßwarenhersteller Ferrero S.p.A., Inhaber der Marke »Nutella«, erstritt vor der WIPO unproblematisch die Domain notella.site. Der Gegner wusste nicht, wie ihm geschah und fragte lediglich, ob Ferrero die Domain kaufen wolle.

Ferrero S.p.A., ein führender Hersteller von Schokoladenprodukten und ein Süßwarenunternehmen mit Sitz in der Schweiz, sieht seine Rechte an der Marke »Nutella« durch die Domain notella.site verletzt. Seine internationale Marke »Nutella« besteht seit 1964; die Domain nutella.com hat der Beschwerdeführer 1997 registriert und nutzt sie für sein Angebot. Die Domain notella.site wurde vom Gegner am 23. Mai 2024 registriert. Unter ihr betreibt er ein Kryptowährungsangebot für den »$NOTELLA«-Coin. Auf der Seite heißt es unter anderem:

Ever wished your crypto could be as fun and tasty as Nutella?

Der Beschwerdeführer übersandte im Juni 2024 eine Unterlassungsaufforderung, in der er auch die Übertragung der Domain verlangte. Darauf reagierte der Gegner nicht. Der Beschwerdeführer startete deshalb ein UDRP-Verfahren vor der WIPO. Unter anderem trägt er vor, es handele sich bei notella.site um eine typische Vertipperdomain; der Gegner kannte die sehr bekannte Marke »Nutella« und er nutze die Bekanntheit der Marke, um wirtschaftliche Vorteile zu erlangen. Auf der Website finde sich ein abgewandeltes Nutellaglas und kein Hinweis, dass das Angebot nichts mit »Nutella« zu tun hat. Der Gegner ließ sich offiziell nicht auf das Verfahren ein, schrieb aber eine eMail, in der er fragte:

So what exactly do you want from me? Do you want to buy the domain?

Zur Entscheiderin wurde die indische Rechtsanwältin Shwetasree Majumder, unter anderem Gründerin der Lawfirm »Fidus Law Chambers«, bestimmt.

Majumber bestätigte die Beschwerde von Ferrero und entschied auf Übertragung der Domain (WIPO Case No. D2024-2757). Sie befand, dass die Marke »Nutella« im Domain-Namen notella.site wahrnehmbar ist und bestätigte das Vorliegen des ersten Elements der UDRP. Bei der Frage nach einem Recht oder berechtigten Interesse des Gegners bestätigte sie zunächst, dass der Beschwerdeführer einen Anscheinsbeweis erbracht hat, wonach kein Recht seitens des Gegners bestehe. Der Gegner habe dem nichts entgegengehalten. Majumder zog gleichgelagerte Fälle heran, bei denen es um Kryptowährungsdomains im Zusammenhang mit der Nutzung fremder Marken ging. In diesen waren die Panels jeweils der Ansicht, dass kein berechtigtes Interesse zur Nutzung der Domain gegeben war. Im vorliegenden Fall sah es für Majumder genauso aus. Da der Gegner den Behauptungen des Beschwerdeführers nichts entgegenhielt, verbunden mit seinem Angebot, die Domain zu verkaufen, vermochte Majumda nicht zu erkennen, wie der Gegner Rechte oder berechtigte Interessen an der Domain haben könne. Sie erwog, ob der Gegner hier vielleicht eine Parodie abliefere oder sonst eine legitime Nutzung gegeben sei, doch deutete alles darauf hin, dass es der Versuch ist, unter Ausnutzung der Marke des Beschwerdeführers gezielt Nutzer auf notella.site zu locken. Damit sah Majumder das zweite Element bestätigt und widmete sich der Frage der Bösgläubigkeit des Gegners. Die bestätigte sie, da der Gegner offensichtlich die bekannte Marke »Nutella« zum Zeitpunkt der Domain-Registrierung kannte und die Domain in unredlicher Weise bösgläubig zu dem Zwecke registrierte, um aus der Marke des Beschwerdeführers kommerziellen Nutzen zu ziehen, indem er absichtlich eine Verwechslungsgefahr mit der Marke herstellte. Damit lag auch das dritte Element der UDRP vor. Majumder bestätigte die Beschwerde und entschied auf Übertragung der Domain notella.site auf den Beschwerdeführer.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.

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