ccTLDs

Dänemarks Sicherheitssystem für die Landesendung .dk trägt Früchte

Die dänische Landesendung .dk zählt weiterhin zu den sichersten Top Level Domains der Welt. Wie die Registry Punktum dk in einem Bericht mitteilt, tragen die gezielten Bemühungen zur Bekämpfung der Cyberkriminalität Früchte.

So waren von den mehr als 3.500 Domain-Namen, die auf den Sperrlisten der dänischen Telekommunikationsbranche erschienen, nur sieben .dk-Domains. Im gesamten Jahr 2025 mussten insgesamt lediglich zwölf .dk-Domains aufgrund von Beschwerden gesperrt werden. Dabei ist die Registry sehr aktiv; von rund 1,3 Mio. registrierten .dk-Domains hat Punktum dk im Jahr 2025 insgesamt 953 Domain-Inhaber aufgrund eines Verdachts oder festgestellten Missbrauchs kontaktiert. Der Einsatz künstlicher Intelligenz dürfte jedoch künftige Betrugsversuche deutlich glaubwürdiger und für den Durchschnittsnutzer schwerer nachvollziehbar machen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, führt Punktum dk noch im Jahr 2026 das »Trusted Flaggers«-System ein, also ein neues System für vertrauenswürdige Melder. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet es, dass man den zuständigen Behörden die Möglichkeit gibt, schneller einzuschreiten, wodurch Punktum dk noch effektiver gegen den Missbrauch von .dk-Domains vorgehen kann.

ccTLDs

Mauritius‘ Landesendung .mu soll als »Musikdomain für alle« vermarktet werden

Internet Direct Ltd., Verwalterin der Landesendung .mu von Mauritius, will neue Märkte erschließen und dabei der generischen Top LevelDomain .music Konkurrenz machen.

Am 04. Mai 2026 kündigte die Registry eine neue globale Marketinginitiative an, die .mu als »Musikdomain für alle« positionieren soll. Im Rahmen einer Strategie- und Marketingvereinbarung mit der britischen IT.COM Domains Ltd. wird .mu dazu international bei Künstlern, Kreativen, Labels, Musikplattformen, Veranstaltungsorten, Festivals, Verlagen, Musiktechnologieunternehmen, Fan-Communities und Marken des globalen Musikökosystems beworben. Als Teil dieses Relaunches räumt .mu in der Zeit vom 15. Mai 2026 bis zum 28. Juni 2026 Markeninhabern die Möglichkeit zur bevorrechtigten Domain-Registrierung ein. In einer Pressemitteilung heißt es:

The Trademark Priority Period is designed to notify trademark owners, intellectual property professionals, brand protection agencies, and registrars that .MU will be marketed globally as a music-focused domain.

Von einer traditionellen Sunrise- oder Landrush-Phase will man aber nichts wissen:

.MU is an existing ccTLD with existing registrations.

Die neuen .mu-Vergaberegeln werden derzeit finalisiert und demnächst unter nic.mu veröffentlicht. Zum Schutz vor Rechtsverletzungen ist ferner ein »memorandum of understanding« mit dem Schiedsgericht der WIPO angekündigt, um Streitigkeiten von .mu-Domains außergerichtlich zu lösen.

2. gTLDs-Runde

US-Unternehmen Early Warning LLC bietet Frühwarnberichte für nTLD-Bewerber

Ein neuer Frühwarnbericht der US-amerikanischen Early Warning LLC soll Bewerbern um eine neue generische Top Level Domain helfen, die Risiken ihrer Bewerbung besser einzuschätzen. Das Programm setzt vor allem auf Eigeninitiative.

Nach einem Bilderbuchstart nimmt die Internet-Verwaltung ICANN seit dem 30. April 2026 Bewerbungen um eine neue generische Top Level Domain entgegen. Wer sich um welche Endung bewirbt, ist öffentlich bisher kaum bekannt. Es besteht auch keine Eile zur Offenlegung; während der gesamten Bewerbungsphase und damit bis zum 12. August 2026 gilt der Grundsatz des »first come, first served« nicht, es hat also keinen Einfluss auf die Bewerbung, ob man zu den ersten Bewerbern zählt oder zu den letzten. Diese Unsicherheit erhöht für viele potentielle Interessenten das Risiko einer eigenen Bewerbung; gerade Unternehmen wüssten zu gerne, was die Konkurrenz plant – oder eben nicht. Hier setzt der »Early Warning Report« der Early Warning LLC an. Das Unternehmen mit Sitz in Scottsdale (US-Bundesstaat Arizona) verspricht Informationen und Kontakte, um unnötige Kosten zu vermeiden. Die Plattform ermöglicht es Bewerbern (und potenziellen Bewerbern), ihre gewünschten Domain-Endungen einzugeben und benachrichtigt zu werden, wenn diese mit den Endungen anderer Nutzer der Plattform übereinstimmen. Damit wissen sie schon lange vor offizieller Bestätigung durch ICANN, ob sich ein anderes Unternehmen für dieselbe Zeichenkette beworben hat oder bewerben will– vorausgesetzt, es hat sein Interesse ebenfalls bei der Early Warning LLC hinterlegt, denn Einsicht in die ICANN-Bewerberdatenbank hat auch dieses Unternehmen nicht. Wer sich hinter einer potentiellen Bewerbung verbirgt, wird schließlich erst offengelegt, wenn beide Bewerber zustimmen.

Die Preise für den Service beginnen bei US$ 1.000,– pro Zeichenkette. Zum Start gibt es ein Sonderangebot von US$ 100,– pro Zeichenkette, allerdings begrenzt auf maximal 100 Wunsch-Domains; der Einführungspreis ist zudem auf zehn Zeichenketten pro Nutzer begrenzt. Sollte die Datenbank nicht auf mindestens 200 freiwillige Einträge kommen, werden alle Gebühren erstattet. Diese Kosten können sich gleichwohl auszahlen, denn das Bewerberhandbuch verbietet private Auktionen; gibt es also Mehrfachbewerbungen um dieselbe Zeichenkette, kann ein Bewerber zwar seine Wunsch-Domain freiwillig wechseln oder ein Joint Venture mit dem Mitbewerber eingehen; er kann sich aber die Bewerbung nicht von der Konkurrenz abkaufen lassen und damit aus einer möglicherweise aussichtslosen Rechtsstellung noch Profit schlagen.

Der »Early Warning Report« ist nicht das erste Dienstleistungsangebot rund um die Einführung neuer Top Level Domains. Branchenblogger Kevin Murphy (domainincite.com) hatte bereits im Frühjahr 2026 ein Online-Werkzeug namens »Stringtel« auf den Markt gebracht. Dort können die Nutzer nach Endungen (»Strings«) suchen; konkret geht es um das Risiko, dass die von ihnen ausgewählten gTLD-Strings im Bewerbungsverfahren gesperrt werden oder während des Bewerbungsprozesses zusätzliche Kosten entstehen. Zugleich kann Stringtel dabei helfen, potenziell wertvolle, noch nicht vergebene Strings zu entdecken. Das Ziel des Angebots ist es ebenfalls, Bewerbern dabei zu helfen, die Verschwendung von zehn- oder hunderttausenden US-Dollar für ungeeignete Bewerbungen zu vermeiden. Das Tool ist zwar kostenlos, aber nicht umsonst, denn die Nutzer zahlen mit ihren Daten. Die wiederum nutzt Murphy für sich und prognostiziert, dass es mindestens 100 Bewerbungen um eine nTLD geben wird:

DI’s free risk analysis tool, Stringtel, currently has more than 100 announced applications in its database.

Darunter befinden sich Markenendungen wie .salesforce, vor allem aber Unternehmen aus dem Blockchain- oder Kryptowährungsbereich; für letztere gibt es Dutzende angekündigter Gebote, ohne dass jedoch klar ist, ob die Ankündigung umgesetzt wird. Murphy spricht auch von Bewerbungen um Domains in zukunftsträchtigen Branchen wie KI, Krypto oder Podcasting. Stringtel führt beispielsweise Einträge für Endungen wie .crypto, .agi, .podcast und .blockchain; einige weitere wie .chain und .anime sind bereits umkämpft. Genaueres wissen wir erst am »String Confirmation Day«, nach derzeitigem Stand also voraussichtlich am 28. Oktober 2026; dann wird ICANN die endgültige Bewerberliste veröffentlichen.

ccTLDs

Die Niederlande feiern 40 Jahre .nl

»Gefeliciteerd met je verjaardag, .nl«: Die niederländische Länderendung hat am 25. April 2026 ihren 40. Geburtstag gefeiert.

Das Länderkürzel war am 25. April 1986 nach Angaben der Registry SIDN die erste aktive Länderkennung außerhalb der USA. Piet Beertema, der Gründer von .nl, arbeitete damals am Nationalen Forschungsinstitut für Mathematik und Informatik (CWI), folgerichtig war cwi.nl die allererste registrierte .nl-Domain. Nachdem .nl genehmigt worden war, entwickelte Beertema ein Softwarepaket für Kollegen in ganz Europa, mit dem diese ebenfalls Internetdomains für ihre Länder registrieren konnten. In den ersten zehn Jahren, von 1986 bis 1996, kümmerte sich Beertema selbst um die Vergabe und Registrierung von .nl-Domains. Da die Zahl der Registrierungswünsche jedoch rasant anstieg, wurde die manuelle Registrierung durch eine Einzelperson unpraktikabel; das war die Geburtsstunde der Stichting Internet Domeinregistratie Nederland (SIDN); seit 1996 ist SIDN für die Verwaltung von .nl-Domains zuständig. SIDN-CEO Roelof Meijer teilt mit:

For 40 years, the .nl domain has been a stable force on the internet, although today it’s on a totally different scale to what it originally was. In the Netherlands, .nl forms the reliable basis for collaboration, enterprise and the provision of vital electronic services. It also connects internet users, organisations and government entities across the country to one another and to the rest of the world. Our absolute priority is ensuring that .nl is secure, available and reliable at all times.

UDRP

Der Plan B eines deutschen Unternehmen im Streit um katek.com ging gründlich schief

Im Streit um die Domain katek.com verschlimmbesserte die deutsche Beschwerdeführerin ihre sowieso schon schlechte Position. Der Entscheidung ist zu entnehmen, dass Beschwerdeführer auch während eines UDRP-Verfahrens ihre Position im Blick haben, sie gegebenenfalls revidieren und die Beschwerde zurücknehmen sollten.

Die deutsche Katek SE sieht durch die Domain katek.com ihre Markenrechte verletzt. In einem von ihr eingeleiteten UDRP-Verfahren vor der WIPO ließ sie durch ihre Anwälte vortragen, sie sei Teil einer globalen Unternehmung im Bereich Internet-of-Things, die seit 1959 etabliert sei. Sie sei Inhaberin der deutschen Marke »KATEK«, eingetragen im März 2019, und der US-Marke »KATEK«, eingetragen im Juli 2024. Der Gegner nutze die geparkte Domain katek.com, um Malware zu verbreiten. Die Domain sei zwar bereits seit 1998 registriert, allerdings habe es kürzlich einen Inhaberwechsel gegeben. Sie beantragte die Übertragung der Domain auf sich. Gegner ist der Domain-Investor Stanley Pace, der sich in dem Streit von Domain-Anwalt John Berryhill vertreten ließ. Er trägt vor, er habe die Domain anlässlich einer Auktion 2012 erworben und sei seitdem durchgängig Inhaber der Domain. Die Beschwerdeführerin sei erst 2018 gegründet worden, lange nachdem er die Domain erworben habe. Inhalte unter der Domain stünden in keiner Verbindung zur Beschwerdeführerin und deren Marke. Dass über die Domain Schadsoftware verbreitet worden wäre, wisse er nicht; aber er könne nicht ausschließen, dass es in den letzten Tagen der Zusammenarbeit mit seinem früheren Monetarisierungsdienstleister möglicherweise skrupellose Traffic-Käufer gegeben haben könnte. Im Laufe des Verfahrens gab es mehrere ergänzende Stellungnahmen der Parteien, aus denen auf Seiten der Beschwerdeführerin hervorgeht, dass sie zu einer gütlichen Einigung bereit ist, sie vor Beginn des Verfahrens dem Gegner ein Kaufangebot unterbreitet hatte und zudem über ihre Muttergesellschaft bereits im Februar 2025 einen Kaufversuch gestartet und sie US$ 100,– für die Domain geboten hatte. Der Gegner sieht hier einen typischen Fall von »Plan B« und beantragte die Feststellung eines Reverse Domain Name Hijacking (RDNH). Als Entscheider wurde der türkische Jura-Professor Mehmet Polat Kalafatoğlu berufen.

Kalafatoğlu wies die Beschwerde ab und stellte ein RDNH fest (WIPO Case No. D2026-1093). Er akzeptierte ausnahmsweise die ergänzenden Stellungnahmen der Parteien, weil diese kurz gehalten wurden, das Verfahren nicht weiter verzögerten und zusätzliche Informationen boten. Unter anderem teilte die Beschwerdeführerin darin mit, dass der Gegner unerwähnt ließ, das von seiner Seite in einer eMail von »Lorin Pace« vom 25. März 2026 um ein Vergleichsangebot gebeten wurde. Kalafatoğlu ging alsdann in die Prüfung der Voraussetzungen der UDRP und stellte zunächst die Ähnlichkeit von Domain und Marke fest. Die Frage eines Rechts oder berechtigten Interesses des Gegners an der Domain überging er und widmete sich gleich der Frage der Bösgläubigkeit. Hier kam er ohne weiteres zu der Erkenntnis, dass der Gegner bereits Inhaber der Domain war, lange bevor die Beschwerdeführerin ihre Marken beantragte und eingetragen bekam. Die Behauptung der Beschwerdeführerin, es habe nach der Beantragung ihrer Marken einen Transfer der Domain gegeben, konnte der Gegner widerlegen. Im vorliegenden Falle zeige der WHOIS-Eintrag vom Mai 2012 den Gegner als Domain-Inhaber. Denselben Namen habe der Registrar im Rahmen des UDRP-Verfahrens als Domain-Inhaber angegeben. Die Beschwerdeführerin scheitere daran, andere Belege außer der Änderungen von Inhalten unter der Domain als Nachweis vorzulegen. Die Änderung der Inhalte reichten nicht aus, eine Änderung der Inhaberschaft zu beweisen. Der in einer der ergänzenden Stellungnahmen übermittelte späte Nachweis als Beleg für einen Inhaberwechsel, dass auf das Kaufangebot unmittelbar vor dem Verfahren ein „Lorin Pace“ per eMail geantwortet habe, greife jedenfalls nicht, da der Gegner habe nachweisen können, dass sein voller Name Stanley Lorin Pace ist. Damit lag schon kein bösgläubiger Erwerb der Domain seitens des Gegners vor, weshalb Kalafatoğlu die Beschwerde zurückweisen konnte.

Kalafatoğlu kam aber nicht umhin, die Frage des RDNH zu klären. Er stellte den Missbrauch der UDRP durch die Beschwerdeführerin fest. Nach Einreichung der Beschwerde erhielt die Beschwerdeführerin von Seiten des Registrars zusätzliche Informationen zum Gegner sowie durch den Vortrag des Gegners selbst, aufgrund derer sie hätte wissen müssen, dass das Verfahren keine Aussicht auf Erfolg hat. Mit diesen Informationen war klar, dass der Gegner durchgängig seit 2012 Inhaber der Domain katek.com war und in der Folge sie die Bösgläubigkeit bei Registrierung der Domain nicht hätte nachweisen können. Gleichwohl führte die Beschwerdeführerin das Verfahren fort, indem sie zusätzliche Stellungnahmen abgab, aus denen hervorgeht, dass sie Anfang 2026 erfolglos versuchte, die Domain dem Gegner abzukaufen. Weiter stellte sich heraus, dass sie vom Gegner in einer eMail vom 25. März 2026 auf die Priorität der Domain hingewiesen wurde, wobei sich aus dieser Korrespondenz zugleich ergab, dass bereits im Februar 2025 über die Muttergesellschaft der Beschwerdeführerin erfolglos versucht wurde, die Domain für US$ 100,– zu kaufen. Für Kalafatoğlu ergab sich daraus, dass die Beschwerdeführerin die UDRP-Beschwerde nach einem erfolglosen Ankaufversuch erhoben hat. Und da die Beschwerdeführerin sich von einer Anwaltskanzlei hat vertreten lassen, seien an sie höhere Anforderungen zu stellen. Kalafatoğlu stellte so ein RDNH fest, wies die Beschwerde ab und entschied, dass die Domain katek.com beim Gegner verbleibt.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.

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