ccTLDs

SIDN ergänzt ihre Streitschlichtungsverfahren für ihre Endung .nl

Die .nl-Verwalterin SIDN hat die Regeln für das außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren überarbeitet.

Vom Anwendungsbereich umfasst sind seit dem 01. September 2024 nun auch geographische Herkunftsangaben, die nach niederländischem Recht ausdrücklich geschützt sind. So ist zum Beispiel die Bezeichnung »Gouda Holland« künftig als geschützte geografische Angabe für eine bestimmte Käsesorte abgedeckt. Sie genießt im Rahmen des Streitschlichtungsverfahrens damit den gleichen Schutz wie ein eingetragene Marke. Die Aufnahme solcher Angaben nimmt eine bevorstehende Gesetzesänderung in den Niederlanden vorweg. Des Weiteren wurde in Artikel 20 klargestellt, dass der Inhaber einer streitigen Domain nicht geändert werden kann, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Ein solcher Abschluss kann auch darin liegen, dass die Parteien einen Vergleich schließen oder wenn ein Gericht rechtskräftige Entscheidung getroffen hat. Schließlich hat man die Bezeichnung der Registry, »Foundation for Internet Domain Registration in the Netherlands«, durch SIDN B.V. ersetzt. Der Grund dafür ist, dass die Registry mit Wirkung zum 01. Januar 2023 verschiedene Aktivitäten, darunter den Betrieb von .nl, an ihre Tochtergesellschaft SIDN BV übertragen hat; daher liegen alle Registrierungsverträge nun bei SIDN BV. In der Sache selbst ergeben sich dadurch keine Änderungen.

nTLDs

Die Russische Föderation fordert ICANN auf, sich von staatlichen Einflüssen zu befreien

Die Russische Föderation geht in Konfrontation zu ICANN: im Rahmen einer Stellungnahme zum nTLD Programm fordert die russische Regierung ICANN dazu auf, sich unabhängiger von den USA zu machen.

Seit dem 24. Juli 2024 hatte die Öffentlichkeit Gelegenheit, zu Formulierungsvorschlägen von ICANN betreffend die Unterstützung von Bewerbern um eine neue Top Level Domain (Next Round Applicant Support Program, kurz ASP) und die Evaluierung von Registry Service Providern (RSP) Stellung zu nehmen. Während das ASP finanzielle und nicht-finanzielle Unterstützung für berechtigte Unternehmen im Rahmen einer nTLD-Bewerbung vorsieht, soll im RSP überprüft werden, ob ein Provider über die technischen Qualifikationen zum Betreiben einer Top Level Domain verfügt; beide Teile sollen dann in das Bewerberhandbuch aufgenommen werden. In aller Regel hält sich die Zahl der eingehenden Stellungnahmen in Grenzen, so auch vorliegend; insgesamt meldet ICANN vier Einsendungen vom At-Large Advisory Committee (ALAC), der Registrars Stakeholder Group (RrSG), der Registries Stakeholder Group (RySG) und einer weiteren Person namens Paul McGrady, die sämtlich kleinere Änderungsvorschläge übermittelten. Ganz am Ende findet sich dann aber eine Stellungnahme, die von der Russischen Föderation eingereicht wurde und die mit dem eigentlichen Thema der Anhörung nichts zu tun hat; trotz Ablauf der Frist zur Stellungnahme wurde sie von ICANN berücksichtigt.

In der Einleitung hebt Russland hervor, dass sich das Internet zu einem mächtigen Medium entwickelt habe, um Menschen auf der ganzen Welt miteinander zu verbinden. Sein Nutzen erstrecke sich auf Bereiche wie Bildung, Forschung und Wirtschaft, was es zu einem unverzichtbaren Werkzeug in unserem täglichen Leben mache. Einer der wichtigsten Aspekte des Internets sei seine Inklusivität, um Barrieren abzubauen und die Gleichberechtigung zu fördern. Damit unvereinbar sei die von jedem Bewerber im Rahmen des nTLD-Programms geforderte Erklärung, alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten,

including those economic, financial, and trade restrictions imposed, administered or enforced by the U.S. government, including but not limited to those administered by the Office of Foreign Assets Control (OFAC) of the U.S. Department of the Treasury (“Economic Sanctions”).

Man möchte daher auf zwei Problem hinweisen, zum einen die Abhängigkeit ICANNs von Entscheidungen einer einzelnen nationalen Regierung, zum anderen die Beschränkungen des Zugangs zum nTLD-Programm für einige Bewerber, was gegen den Grundsatz des diskriminierungsfreien Zugangs und der Inklusivität verstoße. ICANN sei daher in der Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, um die Risiken eines diskriminierungsfreien Zugangs zum nTLD-Programm zu minimieren. Kein einzelner Staat oder keine Gruppe von Staaten solle das Recht haben, in den Betrieb kritischer Internet-Infrastrukturen und/oder die Aktivitäten von ICANN einzugreifen, einschließlich der Mechanismen zur rechtlichen Regulierung der Aktivitäten von ICANN. Alle Teilnehmer des Internet-Ökosystems hätten das Recht, unabhängig von jeglichem staatlichen Einfluss mit ICANN zusammenzuarbeiten. Sie hätten außerdem ein Recht auf unparteiische Streitbeilegung. Diese Rechte müssten gewahrt werden. Russland rufe ICANN deshalb dazu auf, Vorschläge auszuarbeiten, die die Abhängigkeit der ICANN von einem einzelnen Staat verringern können und Maßnahmen vorzusehen, welche die Einbeziehung und gleichberechtigte Beteiligung von Bewerbern aus allen Ländern gewährleisten.

Zuvor war bekannt geworden, dass das »Ministry of Digital Development, Communications and Mass Media of the Russian Federation« bei ICANN wegen der Suspendierung von .aero-Domains interveniert hat. Die in den USA ansässige .aero-Registry Societe Internationale de Telecommunications Aeronautique (SITA) nimmt seit dem 10. November 2023 keine Registrierungen oder Verlängerungen mehr von Domain-Inhabern entgegen, wenn sie ihren Sitz in der Russischen Föderation haben. Grundsätzlich sollen Domain-Registrierungsdienste von den im Zuge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine verhängten Sanktionen ausgenommen sei, doch einige Registries und Registrare fürchten wohl den langen Arm der US-Regierung. Der Krieg ist damit endgültig auch im Domain Name Systen angekommen.

München

Markenrechtsseminar der INTA für Fachangestellt am 02. Oktober 2024

Die International Trademark Association (INTA) lädt wieder einmal zu einem Seminar nach München. Das »2024 Seminar for Paralegals« am 02. Oktober 2024 wird von der Maiwald GmbH unterstützt.

Das INTA-Seminar Anfang Oktober findet in den Räumlichkeiten des Marken- und Patentamts in München statt und richtet sich an Rechtsanwalts- und Patentanwaltsfachangestellte und Markensachbearbeiter. Die Moderation übernimmt Susanne Ferstl (INTA, Maiwald GmbH). Das Seminar startet um 09:00 Uhr am 02. Oktober 2024. Als Referierende sind mit dabei Martin Sebele (DPMA), der ein Update zu Markenklassifizierungen bietet, Dr. Senta Bingener (DPMA), die das Metaverse aufgreift, Qiangqiang Li (WIPO), der sich jüngsten Entwicklungen des Madrider Systems und der Online-Dienste, Statistiken über internationale Anmeldungen und Unregelmäßigkeiten sowie Einreichung und Verwaltung internationaler Registrierungen widmet, Susanna Heurung (Maiwald), die einen Blick auf die Entwicklung der neuen Markenformen wirft, Prof. Dr. Maximilian Kinkeldey (Grünecker), der fragt, wohin die Reise der Plattformhaftung im Markenrecht geht, und weiteren. Zwischen den Vorträgen bleibt Zeit für Fragen. Die Veranstaltung endet um kurz vor 17:00 Uhr und gibt dann Raum für Gespräche.

Das INTA-Seminar findet am 02. Oktober 2024 von 09:00 bis 16:50 Uhr in den Räumlichkeiten des Deutschen Marken- und Patentamts, Zweibrückenstrasse 12, 80331 München statt. Es ist Platz für 400 Teilnehmende. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldeschluss ist der 24.09.2024. Es gibt leichte Snacks und Erfrischungen.

gTLDs

Russland beschwert sich über Sanktionen von russischen Flughäfen und Fluglinien unter .aero

Das »Ministry of Digital Development, Communications and Mass Media of the Russian Federation« hat bei der Internet-Verwaltung ICANN wegen der Suspendierung von .aero-Domains interveniert.

Mit Schreiben vom 07. Juni 2024 weist der stellvertretende Direktor Andrei Zhivov darauf hin, dass die in den USA ansässige .aero-Registry Societe Internationale de Telecommunications Aeronautique (SITA) seit dem 10. November 2023 keine Registrierungen oder Verlängerungen mehr von Domain-Inhabern entgegennimmt, wenn sie ihren Sitz in der Russischen Föderation haben. Betroffen sind 400 russische Domain-Inhaber, darunter über 30 Flughäfen und 15 Fluglinien; sie müssten nun auf andere Domains ausweichen. SITA stützt die Suspendierung auf staatliche Sanktionen, die nach Beginn des russischen Angriffskrieges in der Ukraine verhängt worden waren; nach russischer Lesart sind Domains aber nach der „General License No. 25C3, para (b) of the Office of Foreign Assets Control sanctions list“ ausgenommen, weshalb SITA willkürlich handle. ICANN hat inhaltlich auf die Beschwerde nicht reagiert, sondern ließ lediglich mitteilen:

If you believe the registry operator has failed to comply with any of the obligations set forth by the .aero Top-Level Domain (TLD) Sponsorship Agreement, you may consider submitting a complaint to Contractual Compliance.

Nach den zuletzt verfügbaren Zahlen sind aktuell gut 13.300 .aero-Domains registriert.

Report

Neue Kurzdomains finden mit der »phonotactic Analysis«

Alle guten Domains sind bereits registriert und prägnante, kurze sowie markenfähige Begriffe nur gegen hohe Geldbeträge zu erstehen. Wirklich alle? David Barnett stellt die Methode der »phonotaktische Auswertung« vor, mit der man aus dem Flussbett des Domain-Rauschens noch einige Edelsteine schürfen kann.

In einem Artikel auf circleid.com stellt Brand Protection Strategist David Barnett (Stobbs) eine Methode vor, wie man kurze, artikulierbare und markenfähige Domains generieren kann. In seiner Studie führt er eine »phonotaktische Auswertung« nicht registrierter Fünf-Zeichen-.com-Domains durch. Bei der Phonotaktik wird ein Maß für die potenzielle Lesbarkeit bzw. die Ähnlichkeit der Kandidatenzeichenfolgen mit anderen bestehenden Wörtern (oder Marken) im Korpus einer Sprache abgeglichen. Er orientiert sich an englischsprachigen Begriffen, aber grundsätzlich lässt sich das in jeder Sprache durchführen. Eine im Ergebnis phonotaktisch brauchbare Zeichenfolgen muss nicht notwendigerweise attraktiv und markenfähig sein. Darum muss das Ergebnis einer automatisierten Analyse manuell durchgegangen werden.

Es gibt verschiedene phonotaktische Rechner. Barnett verweist auf den der University of California, Irvine (UCI), bei dem er für die Analyse das BLICK-Modell nach Hayes als Algorithmus nutzt. Dieses Modell gibt für eine beliebige Folge von Phonemen (Wortkandidaten) eine Punktzahl aus, die ein Maß für das Ausmaß der phonotaktischen »Verletzung« darstellt; danach steht eine niedrigere Punktzahl für einen glaubwürdigeren potenziellen Namen. Die in dieser Analyse verwendete Implementierung erforderte, dass jede Zeichenkette zunächst in ihre phonetische Darstellung unter Verwendung der ARPABET-Syntax umgewandelt wird, in der jedes phonetische Element als eine Reihe lateinischer Zeichen (und in einigen Fällen eine nachgestellte Ziffer) dargestellt wird.

Für seine konkrete Untersuchung nutzte Barnett von den gut 9 Mio. unregistrierten 5-Zeichen-.com-Domains lediglich diejenigen 478.369, die mit »a« und »b« beginnen. Im Ergebnis sortierte der Algorithmus 8.893 (1,9 Prozent) Domains mit der Punktwertung »0« als unbrauchbar aus. Die fünf Domains mit den höchsten Punktzahlen waren awbzp (59.43), bctko (65.17), anwjf (65.94), apgdj (67.26) und bchji (67.92). Im Bereich zwischen 1 und 10 Punkten sammelte sich das Gros der 5-Zeichen-Kombinationen, mit 25.000 (1) bis über 50.000 (2) Daten. Dank der Punkte lässt sich das Ergebnis sinnvoll nochmals filtern, indem man bestimmte Punktwerte als Schwelle nutzt. Für Barnett erscheint es sinnvoll, weitere Kriterien hinzuzuziehen, um der Datensätze Herr zu werden. Man komme auch nicht umhin, markenähnliche Begriffe oder Fragmente auszusortieren. Im Ergebnis ist diese Methode für Barnett eine Möglichkeit, ein paar brauchbare Domains herauszufiltern, die sich als markenfähig vermarkten lassen. Einige – von Barnett manuell ausgewählte – Domains wurden beim Domain-Marktplatz atom.com als markenfähig akzeptiert und mit Werten über US$ 2.000,– angezeigt.

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