ccTLDs

Domains werden kürzer – EIF hat den Jahresbericht 2025 für die estnische Landesendung .ee vorgelegt

Die Estonian Internet Foundation (EIF), Registry der Länderendung .ee von Estland, hat ihren Jahresbericht 2025 veröffentlicht.

Per 31. Dezember 2025 waren demnach 182.081 .ee-Domains registriert, ein Plus von 5,31 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die »renewal rate« war mit 84,2 Prozent erfreulich hoch. Die durchschnittliche Länge einer .ee-Domain beträgt mittlerweile 8,95 Zeichen; das entspricht einem Rückgang um 0,8 Zeichen im Jahresverlauf. Dies stellt laut EIF eine Trendwende dar, denn bislang war zu beobachten, dass die Namen eher länger wurden. Andererseits würden globale Markttrends – bedingt durch den Einfluss der KI – eher längere Domains begünstigen. Ein großer Teil der .ee-Domains wird für geschäftliche Zwecke registriert, der Anteil juristischer Personen unter den Domain-Inhabern liegt bei 55,5 Prozent. Allerdings werden auch etliche von Privatpersonen registrierte Domains für dieselben Zwecke genutzt. Interessant: 77 Prozent aller .ee-Domains wurden von Männern registriert. Die größte Gruppe der Domain-Inhaber entfällt auf die Altersklasse der 35- bis 39-Jährigen, gefolgt von den Altersgruppen der 40- bis 44-Jährigen und der 45- bis 49-Jährigen. Der jüngste Inhaber einer nationalen Domain wurde im Jahr 2024 geboren, während der älteste aus dem Jahr 1930 stammt und 95 Jahre alt ist. Der gesamte 35-seitige Bericht steht ab sofort zum Download bereit.

Einladung

Die DENIC eG feiert kommenden Freitag ihr 30-jähriges Bestehen!

Die DENIC eG, das Deutsche Network Information Center, feiert am 26. Juni 2026 an ihrem Standort in Frankfurt am Main ihr 30-Jähriges Bestehen. Wir gratulieren!

Deutlich über 18 Millionen .de-Domains sind aktuell registriert. Was vor 40 Jahren am 5. November 1986 mit dem Eintrag der Endung .de gemäß der ISO 3166 Länderliste durch die Internet Assigned Numbers Authority (IANA) als Top Level Domain für Deutschland in der Root Zone begann, fügt sich zur 40-jährigen Erfolgsgeschichte von .de – seit 30 Jahren verwaltet durch die DENIC eG. Zu Anfang zeichnete das damals an der Universität Dortmund angesiedelte Network Information Center (NIC) für .de-Domains verantwortlich. 10 Jahre später, im Dezember 1996, beschließt eine Versammlung von 37 deutschen Internet Service Providern die Gründung einer Genossenschaft zur Verwaltung der deutschen Domains und der Bereitstellung der dazu notwendigen Infrastruktur – die Geburtsstunde der DENIC eG! Die DENIC-Geschäftsstelle wurde im Juli 1997 in Frankfurt am Main eingerichtet und ist seitdem das Herz der Genossenschaft.

Zum – leicht vorgezogenen – 30-Jährigen Jubiläum der Gründung lädt nun DENIC eG am 26. Juni 2026 nach Frankfurt am Main »zum Tag der offenen Tür« in ihren Räumlichkeiten am Frankfurter Theodor-Stern-Kai. DENIC eG bietet

[…] einen Tag voller Einblicke und fachlichem Austausch über die Entwicklung des Internets und der Länderendung .de. Sowohl der Vorstand sowie Vertreter des Aufsichtsrats werden vor Ort sein. Daher bietet die Veranstaltung eine hervorragende Gelegenheit für Hintergrundgespräche und Interviews zur Zukunft des deutschen Internet-Ökosystems.

Auf der Agenda stehen unter anderem ein »Blick hinter die Kulissen«, eine Paneldiskussion mit dem Titel »Vom Domainnamen zur digitalen Identität« und »Unterhaltsame und interaktive Aktivitäten der einzelnen DENIC-Abteilungen«.

Das 30-Jährige Jubiläum von DENIC eG findet am Freitag, 26. Juni, ab 10:30 Uhr bei DENIC eG, Theodor-Stern-Kai 1, 60596 Frankfurt am Main statt. Die Teilnahme ist kostenlos, DENIC bittet um Anmeldung per eMail über presse@denic.de.

UDRP

Sport-Club Freiburg erstreitet erfolgreich scfreiburgmerchandise.com

Zwei aktuelle UDRP-Entscheidungen deutscher Rechteinhaber verdeutlichen, wie sinnvoll und gut das von ICANN eingeführte und von der WIPO entwickelte Streitbeilegungsverfahren bei Rechtsverletzungen durch Domains ist. Eine davon ist die zugunsten des Sport-Club Freiburg e.V. im Streit um scfreiburgmerchandise.com.

scfreiburgmerchandise.com – WIPO Case No. D2026-1701
Der Sport-Club Freiburg e.V. ist Inhaber zweier im August 2022 und im Juni 2023 eingetragener EU-Wort-/Bild-Marken »SCFREIBURG«. Er sieht seine Rechte durch die im Oktober 2025 registrierte Domain scfreiburgmerchandise.com verletzt, unter der der chinesische Inhaber einen Merchandising-Shop unter Verwendung der Marke des Sport-Clubs entsprechende Artikel anbietet. Der Sport-Club Freiburg startete ein UDRP-Verfahren vor der WIPO und trug entsprechend vor. Der Gegner meldete sich nicht. Als Panelist wurde der Rechtsanwalt mit Sitz in Hong Kong, Douglas Clark, tätig.

Clark bestätigte die Beschwerde und entschied auf Übertragung der Domain (WIPO Case No. D2026-1701). Zunächst bestätigte er Englisch als Verfahrenssprache, da Domain und Website in englischer Sprache gehalten sind und davon auszugehen war, dass der Gegner des Englischen mächtig ist. Er bestätigte, dass die Domain mit der Marke zum Verwechseln ähnlich ist. Er sah zudem den Anscheinsbeweis einer rechtlosen Nutzung der Domain gegeben. Dabei prüfte er auch den »OKI-Data Test«. Beim diesem Test (Oki Data Americas, Inc. gegen ASD, Inc. – WIPO Case No. D2001-0903) muss der Domain-Inhaber vier Kriterien erfüllen, aus denen sich eine berechtigte Nutzung einer „Marken-Domain“ ergeben kann: (1) der Gegner muss aktuell Waren oder Dienstleistungen anbieten, (2) die Website darf ausschließlich zum Vertrieb dieser Markenprodukte oder -dienstleistungen genutzt werden, (3) die Website muss unmissverständlich und gut sichtbar die Beziehung zwischen ihr und dem Markeninhaber darstellen, und (4) der Gegner darf nicht versuchen, den Domain-Markt hinsichtlich der Marke zu beherrschen. Für Clark war klar, dass zumindest der dritte Punkt, die Darstellung der Beziehung zum Markeninhaber auf der Website des Gegners, nicht erfüllt war. Er bestätigte damit das 2. Element der Prüfung zu Gunsten des Beschwerdeführers. Schließlich bestätigte er auch die Bösgläubigkeit des Gegners bei Registrierung und Nutzung der Domain, da dieser unter anderem die Marken und das Branding des Beschwerdeführers nutzte, um eine Website zu erstellen, die fälschlicherweise vorgibt, ein offizieller Online-Shop des Beschwerdeführers zu sein, der eine Vielzahl von Sportbekleidungsartikeln unter seiner Marke anbietet. Clark entschied auf Übertragung der Domain auf den Beschwerdeführer.

Informationen zum »Oki Data test« gibt der WIPO Overview 3.1 unter Punkt 2.8.1.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.

nTLDs

Empfehlung für den eigenen .un-Namensraum der Vereinten Nationen in Zeiten von KI-gesteuertem Identitätsdiebstahl

Gabriel Accascina, ehemaliger Direktor der Wissensmanagementgruppe beim Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen und ehemaliger Stipendiat am Harvard Kennedy School Center for International Development, hat sich für die Einführung einer Top Level Domain .un ausgesprochen.

In einer zunehmend von KI geprägten Informationswelt hänge institutionelle Autorität nicht mehr allein von der Qualität der Veröffentlichungen ab, sondern auch davon, ob Maschinen diese erkennen und korrekt zuordnen können. Die digitale Präsenz der UN sei über Tausende von Domains verstreut, die sich über Jahrzehnte organisch angesammelt haben – ohne maschinenlesbares Authentizitätssignal. Sein Vorschlag sieht daher vor, analog zur .eu-Domain oder zu .gov für Regierungsbehörden der USA eine Endung .un einzuführen. Das UN-System basiere aktuell auf einer .org-Domain, wo sich jeder registrieren könne. Die Teilnahme an einem geschützten .un-Namensraum würde eine verifizierte institutionelle Beziehung darstellen, was Identitätsdiebstahl reduzieren, das Vertrauen stärken und sowohl Menschen als auch automatisierten Systemen ein klares, maschinenlesbares Signal geben würde, dass sie authentische UN-Inhalte einsehen. Anlass für seine Forderung ist die noch bis zum 12. August 2026 laufende Einführungsrunde neuer generischer Top Level Domains; dort wäre eine Bewerbung um .un jedoch ausgeschlossen, weil das Bewerberhandbuch eine Mindestlänge von drei Zeichen verlangt. Im Einvernehmen mit der Netzverwaltung ICANN wäre die außerordentliche Einführung von .un gleichwohl möglich; Bestrebungen in diese Richtung hat ICANN bisher aber nicht erkennen lassen.

Gesetzgebung

CENTR erhebt Bedenken gegen das Cybersicherheitspaket der EU-Kommission

Das Council of European National Top Level Domain Registries (CENTR) hat den Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung zum EU-Rechtsakt zur Cybersicherheit kritisiert. Er könnte die europäischen ccTLDs und das gesamte Ökosystem der Internetinfrastruktur unverhältnismäßig stark belasten.

Am 20. Januar 2026 hat die EU-Kommission ein Cybersicherheitspaket vorgeschlagen, um die Widerstandsfähigkeit der EU im Bereich der Cybersicherheit zu stärken. Teil dieses Pakets ist ein überarbeiteter Rechtsakt zur Cybersicherheit (Cybersecurity Act 2, kurz CSA2). Er zielt darauf ab, die Cybersicherheitskapazitäten und -resilienz zu verbessern und eine Fragmentierung im digitalen EU-Binnenmarkt zu verhindern. Auch die Lieferketten der EU im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) hat man im Visier; Produkte, die EU-Bürger erreichen, sollen durch ein einfacheres Zertifizierungsverfahren „cybersicher“ sein. Er soll zudem die Agentur der EU für Cybersicherheit (ENISA) bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten und der EU beim Umgang mit Cybersicherheitsbedrohungen stärken. Dieses Vorhaben findet auch beim CENTR Anklang. Dort begrüßt man den ambitionierten Ansatz des Vorschlags und die Bestätigung des Mandats der ENISA zur Unterstützung kritischer Infrastrukturen ausdrücklich. Die CENTR-Mitglieder, also die Betreiber europäischer ccTLDs, haben als direkt betroffene Einrichtungen jedoch mehrere Bedenken. Konkret geht es CENTR um fünf Punkte:

  • Die politischen Entscheidungsträger der EU sollen davon absehen, Verpflichtungen zu duplizieren oder den ccTLDs im Bereich der Cybersicherheit unnötige zusätzliche Belastungen aufzuerlegen.
  • Jegliche Risikobewertungen, die Hochrisikolieferanten ausschließen, sollen auf konkreten, evidenzbasierten Sicherheitsrisiken beruhen und in einem klaren Rahmen verankert sein, der die Art kritischer Infrastrukturen und branchenspezifische Sicherheitsbedenken berücksichtigt.
  • Einer verbindlichen Entscheidung zum Ausschluss wichtiger IT-Lieferanten müsse eine fundierte Folgenabschätzung vorausgehen, und betroffene wesentliche Einrichtungen müssten die Möglichkeit haben, Einspruch zu erheben und sich sinnvoll an Ausnahmegenehmigungsverfahren zu beteiligen.
  • Allen betroffenen Unternehmen müsse eine angemessene Übergangsfrist eingeräumt werden, und falls keine praktikablen Alternativen bestehen, müsse eine finanzielle Entschädigung vorgesehen werden.
  • Die Definition der IKT-Lieferkette müsse überarbeitet werden, um ihren Anwendungsbereich auf Lieferanten mit einer direkten vertraglichen Beziehung zum betroffenen Unternehmen zu beschränken und allgemeine Aussagen über wichtige Internet-Infrastrukturprotokolle wie das DNS zu vermeiden.

Für CENTR ist das Internet ein globalisiertes und vernetztes Ökosystem, das auf offenen Standards und freier Open-Source-Software basiert. Es sei fragwürdig, die grundlegenden Protokolle des Internets protektionistisch und innerhalb nationaler Grenzen zu behandeln, indem man sie Risikobewertungen durch nationale oder regionale Gesetze unterwerfe, die ihren globalen Charakter ignorieren. Stattdessen sei die EU aufgerufen, sicherzustellen, dass ihre strategischen Interessen in den globalen Foren vertreten werden, in denen die Entwicklung der Protokolle und Standards des Internets stattfindet. Doppelte Standardisierungsbemühungen, sei es durch nationale oder regionale Gesetze oder durch andere multilaterale Foren, würden das Risiko einer technischen Fragmentierung in sich bergen und das Internet schwächen. Insbesondere die Unterstützung der ENISA sei zwar zu begrüßen; die CENTR-Mitglieder möchten jedoch den Grundsatz der Subsidiarität in Bezug auf die ccTLD-Governance unterstreichen und gleichzeitig das Multi-Stakeholder-Modell respektiert wissen. Ob sich die EU-Kommission davon beeindrucken lässt, bleibt abzuwarten; das Gesetzgebungsverfahren zum CSA2 wird voraussichtlich noch bis ins Jahr 2027 oder sogar 2028 andauern.

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