ccTLDs

Kolumbiens Domain-Verwaltung untersagt die Versteigerung von .co-Domains auf dem Zweitmarkt

In der Verwaltung der kolumbianischen Länderendung .co soll es in wenigen Wochen zu einschneidenden Änderungen kommen.

Wie der Domain-Blogger Andrew Allemann (domainnamewire.com) berichtet, möchte die zuständige Registry, das Ministry of Information and Communications Technologies (MinTIC), den Vertrieb von ausgelaufenen .co-Domains grundlegend ändern. Künftig soll es Domain-Registraren untersagt sein, ausgelaufene Domains zu versteigern, es sei denn, sie erhalten hierfür die gesonderte Erlaubnis der Registry. Gemäß der neuen Richtlinie, die spätestens am 01. Oktober 2026 in Kraft treten wird, sind Registrare verpflichtet,

to adhere strictly to the .CO domain lifecycle and must not facilitate or execute changes in ownership of domain names that have expired and have not been renewed by the original registrant, unless expressly authorized by the .CO Registry.

Aktuell versteigern viele Domain-Registrare abgelaufene .co-Domains entweder selbst oder über einen Partner. Der Registrar streicht den Gewinn aus der Auktion ein, und die Registry erhält die Einnahmen aus der Verlängerung. Eben hier setzt die Neuregelung an, um den Anteil der Registry zu erhöhen. Nicht ausgeschlossen ist, dass die Registry ausgelaufene Domains künftig auch selbst versteigert. Aktuell sind rund 3,3 Mio. .co-Domains registriert, Potential für Domain-Auktionen wäre also vorhanden.

Interisle

Untersuchung zeigt: bis zu 20 Prozent aller neuregistrierten Domains dienen Cyberkriminellen

Eine neue Studie der Interisle Consulting Group legt nahe, dass die aktuell steigenden Registrierungszahlen bei Domains mit generischer Top Level Domain zu weiten Teilen auf Cyberkriminelle zurückzuführen sind. Ihr Anteil wird auf bis zu 20 Prozent geschätzt.

Knapp an die 85 Mio. Domain-Namen (genauer gesagt: 84.961.989) mit generischer Domain-Endung wurden im Jahr 2025 neu registriert. Der überwiegende Anteil der Neuregistrierungen – Cyberkriminelle registrieren Domains, nutzen sie und geben sie dann auf, um bei Bedarf weitere Domains zu registrieren; nur sehr selten verlängern sie ihre Domains nach einem Jahr – dient legalen Zwecken, doch mit dem stetigen Anstieg von »DNS-Abuse« steigt auch der Anteil der Domain-Registrierungen, die zu rechtswidrigen Zwecken und damit missbräuchlich erfolgt. Die US-amerikanische Interisle Consulting Group hat sich in einer neuen Studie zur Aufgabe gemacht, diesen Anteil zu beziffern. Um zu erfassen, welche Domains für missbräuchliche Aktivitäten genutzt werden, sammelt Interisle öffentlich und kommerziell verfügbare Daten von sogenannten »Reputation Block Lists« (RBLs). Diese Listen enthalten Domain-Namen und/oder die URLs gefährlicher und unerwünschter Inhalte, einschließlich bekannter Phishing-, Malware- und Betrugsseiten. RBLs werden häufig als Schutzmaßnahme eingesetzt; Internetdienstanbieter, DNS-Resolver und andere Organisationen nutzen diese RBLs, um den Zugriff auf diese Domains und URLs in ihren Netzwerken zu blockieren und so zu schützen. Die Daten der RBLs liefern Interisle eine praktische Messung dessen, was in der »realen Welt« geschieht. Sie sollen zeigen, welche Domains von professionellen Missbrauchsbekämpfungsstellen als schädlich eingestuft wurden und welche Domains von Sicherheitsadministratoren in privaten und öffentlichen Netzwerken blockiert werden. Die Internet-Verwaltung ICANN verfolgt laut Interisle mit dem Missbrauchsmesssystem Metrica einen ähnlichen Ansatz.

Das Ergebnis ist ernüchternd. Laut Interisle waren mit Stand 18. Mai 2026 exakt 8.496.811 der 2025 neu registrierten Domains, also ziemlich genau zehn Prozent, zu Missbrauchszwecken registriert. Tatsächlich soll dieser Wert aber noch viel höher liegen, nämlich aus zwei Gründen: Die Anbieter von RBLs erkennen oder listen nicht alle missbrauchten Domains auf und weitere Domains, die zwischen Ende Mai und Dezember 2025 registriert wurden, werden künftig erst gesperrt, so dass sich deren Gesamtzahl erhöht. Interisle geht davon aus, dass bis Ende Dezember 2026 weitere zwei Prozent der Registrierungen des Jahres 2025 auf Sperrlisten landen, dann wären wir bei 12 Prozent. Doch selbst das reicht nicht, um das gesamte Ausmaß an Missbrauch zu erfassen. Mit Hilfe von statistischen Domain-Projektionen – für je drei auf Sperrlisten erscheinende Domains werden zwei weitere Domains innerhalb derselben Registrierungschargen registriert – prognostiziert Interisle, dass im Jahr 2025 möglicherweise 16,8 Mio. Domains von Cyberkriminellen erworben wurden. Das entspräche 20 Prozent des gesamten Marktes für neue gTLD-Registrierungen im Jahr 2025. Bei einigen Registries und Registraren sollen mehr als die Hälfte – in manchen Fällen sogar bis zu 80 Prozent – der 2025 neu registrierten Domains auf Sperrlisten gelandet sein. Fünf Registrare (darunter NiceNic, MainReg Inc. und Aceville) sollen für 50 Prozent aller im Jahr 2025 erstellten und gesperrten gTLD-Domains verantwortlich gewesen sein. Die Studie kritisiert nicht zuletzt auch .mobi, bei der 63 Prozent der im vergangenen Jahr registrierten Domains auf Sperrlisten landeten.

Nach Einschätzung von Interisle ist derartiger Missbrauch aber nicht unvermeidlich. Marketingprogramme mit Mengenrabatt und margenschwache Vertriebsstrategien mit hohem Absatzvolumen würden starke Anreize für Großeinkäufe schaffen. Jede Senkung der Registrierungsgebühren um US$ 1,– gehe mit einem Anstieg schädlicher Domain-Registrierungen um 49 Prozent einher. Auch ein Verkauf unterhalb des Einkaufspreises ist nicht unüblich, um Kunden dazu zu bewegen, margenstärkere Dienstleistungen des Registrars zu erwerben, wie beispielsweise Webhosting und eMail-Konten. Effektivere Maßnahmen zur Missbrauchsverhütung und -minderung sowie durchsetzbare vertragliche Regelungen sind daher nicht nur möglich, sondern auch erforderlich, um den Zugang von Cyberkriminellen zu Domain-Namen zu reduzieren und gleichzeitig ein nachhaltiges Geschäft mit redlichen Kunden zu unterstützen. Der Ball liegt daher nun im Feld von ICANN; wenn mit der laufenden Einführungsrunde neuer generischer Top Level Domains neue Anbieter auf den Markt kommen und mit günstigen Domains locken, könnte das den Missbrauch sonst noch verstärken.

ccTLDs

Finnland regelt die Erhebung und Weitergabe von Domain-Registrierungsdaten wegen NIS-2 neu

Die Finnish Transport and Communications Agency Traficom, Verwalterin der finnischen Länderendung .fi, erhält im Rahmen des zum 01. Juni 2026 in Kraft getretenen Cyberresilienzgesetzes neue Befugnisse.

Das Gesetz führt erstmals produktbezogene Cybersicherheitsanforderungen für Software und Hardware ein, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Ab dem 11. September 2026 müssen Hersteller Schwachstellen an das Nationale Cybersicherheitszentrum Finnland (NCSC-FI) bei Traficom melden. Darüber hinaus müssen alle ab dem 11. Dezember 2027 in Verkehr gebrachten Produkte der EU-Richtlinie zur Cybersicherheit entsprechen. Mittelbar betroffen sind davon auch Domain-Namen, da das Gesetz über elektronische Kommunikationsdienste geändert wurde. Die Änderungen ergänzen die Regeln für Domain-Namen im Einklang mit der NIS-2-Richtlinie. Die Verpflichtung zur Erhebung und Weitergabe von Domain-Registrierungsdaten erstreckt sich demnach künftig auch auf andere Domains als jene mit den Endungen .fi und .ax, wenn die Domain-Registry oder der Domain-Registrar in Finnland ansässig ist. Die Änderungen sollen die Verfügbarkeit von Informationen verbessern und die Möglichkeiten der Behörden verstärken, gegen illegale Online-Aktivitäten vorzugehen. Die neuen Verpflichtungen für Domain-Informationen gelten nach einer Übergangsfrist von drei Monaten.

UDRP

Ein französischer Markeninhaber scheitert im Streit um die markenidentische Premium-Domain transfer.now

Der französische Inhaber der Marke »TransferNow« machte die bittere Erfahrung, dass die zehn Jahre nach Markeneintragung registrierte Domain transfer.now seine Rechte nicht verletzt, weil die allgemeinen Begriffe, aus welchen die Domain besteht, für viele Nutzer interessant sind und der Domain einen Wert an sich geben.

Der Franzose Florent Poussier betreibt einen Transfer-Service. Er ist Inhaber einer im September 2014 eingetragenen französischen und einer im August 2017 eingetragenen EU-Wort-/Bild-Marke »TransferNow«. Der Gegner, der polnische Domain-Investor TopDomains (top.domains), registrierte im September 2024 die Domain transfer.now, die er zum Kauf anbietet. Poussier startete ein UDRP-Verfahren vor der WIPO, da er seine Markenrechte verletzt sieht. Unter anderem trägt er vor, die Domain sei zehn Jahre nach Eintragung seiner Marke registriert worden und der Gegner biete sie zum überhöhten Preis von US$ 299.888,– zum Kauf an. Der Gegner habe die Domain vor Einreichung der Beschwerde noch zu einem Preis von US$ 64.988,– angeboten, aber den Preis dann deutlich angehoben. TopDomains hält entgegen, man investiere nur in Premium-Domains, wozu transfer.now zu zählen sei. Diese bestehe aus zwei allgemeinen Begriffen und trage einen Wert an sich in sich – unabhängig von irgendwelchen Markenrechten. Vom Beschwerdeführer habe man bei Registrierung der Domain nichts gewusst, in Polen kenne man ihn allgemein nicht. Der Begriff „TransferNow“ stehe in keiner eindeutigen Verbindung mit dem Beschwerdeführer. Die Domain sei für zahlreiche unterschiedliche unternehmerische Tätigkeiten reizvoll, wobei keine Entität die Marke allein für sich beanspruchen könne. Weiter führt der Gegner aus, die Domain sei nicht in der Form »transfernow.TLD« oder mit »TransferNow« einer Marke gleichzusetzen. Mittlerweile sei es bei neuen gTLDs wie .now, .app oder .trade üblich, die TLD nicht als Teil der Marke aufzufassen. Der hohe Preis, zu dem die Domain zum Kauf angeboten wird, führe nicht zur Bösgläubigkeit. Der Beschwerdeführer habe in seiner Beschwerde nicht den vollständigen vorangegangenen eMail-Austausch zwischen den Parteien vorgelegt. Tatsächlich habe er eine anonyme unspezifische Kaufanfrage bezüglich dreier Domains gestellt, darunter transfer.now. Er sei aber lediglich bereit gewesen, US$ 10.000,– für eine der drei Domain zu zahlen. Er erhielt als Gegenangebot die Mitteilung, man würde einen Preis zwischen US$ 30.000 bis US$ 40.000,– für transfer.now akzeptieren. Daraufhin kam vom Beschwerdeführer nichts mehr. Die anschließende Preiserhöhung habe mit dem UDRP-Verfahren nichts zu tun; vielmehr zeige sich zur Zeit ein allgemeiner Anstieg der Preise von Domains unter der Endung .now.

Als Entscheider wurde der bulgarische Rechtsanwalt Assen Alexiev eingesetzt, der die Beschwerde schnell scheitern ließ (WIPO Case No. D2026-1326). Das Vorliegen der Marken bejahte er und die Domain enthalte diese vollständig, so dass eine verwirrende Ähnlichkeit bestehe und das erste Element der UDRP erfüllt sei. Die Beschwerde scheiterte aber bei der Frage nach einem Recht oder berechtigten Interesse des Gegners an der Domain, die aus zwei Wörterbuchwörtern bestehe. Der Gegner habe gezeigt, dass Dritte, die keine Verbindung zum Beschwerdeführer aufweisen, die beiden Begriffe »Transfer« und »Now« als Name nutzen und zahlreiche weitere den Begriff »Transfer« im Zusammenhang mit anderen Begriffen nutzen, so dass die Domain transfer.now für viele eine reizvolle Domain darstelle. Solange die Domain in einer Weise genutzt werde, die nicht auf Kosten der Marke des Beschwerdeführers geht (unabhängig davon, ob Links, Inhalte, eine Landing- oder Verkaufsseite gehostet werden oder gar keine Inhalte vorhanden sind), und sofern keine weiteren Anzeichen für Cybersquatting vorliegen, könne eine solche Nutzung den Anspruch des Beschwerdegegners auf ein Recht oder ein berechtigtes Interesse stützen. Der Beschwerdeführer habe hingegen keine Belege über die Bekanntheit seiner Marke vorgelegt und es spräche mehr dagegen als dafür, dass der Gegner von der Marke des Beschwerdeführers hätte wissen können. Auf der Website top.domains biete der Gegner unter anderem zahlreiche .now-Domains an wie text.now, go.now und so weiter, was seine Erklärung stütze, er sei ein Spezialist für Domains, die aus Wörterbuchbegriffen bestehen. Hinzu komme, dass die vollständige Korrespondenz der Parteien zeige, dass der Beschwerdeführer nicht bereit war, mehr als US$ 10.000,– für transfer.now zu zahlen. Daraus ergäbe sich nicht, dass der vom Beklagten ursprünglich angegebene Preis die Identität des Beschwerdeführers und dessen Marke berücksichtigte oder dass die Preiserhöhung auf US$ 299.888,– in irgendeinem Zusammenhang mit der Tatsache stehe, dass der Beschwerdeführer zuvor Interesse am Kauf bekundet hat. Es spreche nichts gegen den vom Gegner aufgerufenen hohen Preis für die Domain. Er habe sein Recht oder berechtigtes Interesse an der Domain belegt.

Danach ließ sich Alexiev noch kurz auf die Bösgläubigkeit ein, die er jedoch nicht feststellen konnte, da die Domain offensichtlich einen Wert an sich verkörpere und für viele Unternehmungen, die auf anderen Geschäftsfeldern als der Beschwerdeführer tätig sind, attraktiv wäre. Es zeige sich kein Hinweis darauf, dass der Gegner die Domain im Hinblick auf den Beschwerdeführer registriert habe oder sie seinetwegen zu einem hohen Preis anbiete. Damit lag auch keine Bösgläubigkeit seitens des Gegners vor, und Alexiev wies die Beschwerde ab.

Raymond Hackney geht auf seinem Blog tldinvestors.com auf die Argumentation von TopDomains hinsichtlich der Bestimmung der Domain als Premium Domain ein. Hackney unterstreicht, die Kombination von »transfer .now« sei besser zu vermarkten als »transfernow .com« oder »transfernow .net«. Der Begriff »transfer“ als solcher sei bereits premium und würde mit der Endung ».now« zusammen drei Vermarktungsmöglichkeiten bieten: »Transfer .now«, »Transfer« und »TransferNow«, wohingegen für die .com- oder .net-Variante lediglich der Begriff „TransferNow“ gebrandet werden könne. Hackney führt das weiter aus. Es wird jedenfalls klar, dass die Einstufung von transfer.now als Premium-Domain – auch durch das UDRP-Panel – gut nachvollziehbar ist.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.

ccTLDs

Die Niederlande regeln den Abbau von Regierungsdomains unter .nl

Die niederländische Regierung muss den Gürtel enger schnallen, und zwar in Sachen Domains.

Mit der Internetdomeinbeleid Rijksoverheid 1.0 hat das Ministerium für Inneres und Königreichsbeziehungen (BZK) eine Regelung verabschiedet, um die Anzahl der Regierungsdomains zu reduzieren, deren Kontrolle zu zentralisieren und somit die Sicherheit zu erhöhen. Bisher ging man davon aus, dass ein Domain-Name die Sichtbarkeit einer staatlichen Kampagne oder eines Projekts erhöht. Diese Denkweise habe jedoch zu einer Fragmentierung geführt, in der es für die Öffentlichkeit schwierig sei, zu erkennen, ob eine Website oder ein Dienst tatsächlich zur Regierung gehört. Konkret bedeutet die neue Richtlinie, dass die Hürden für die Registrierung einzelner Domain-Namen angehoben werden. Robin Gelhard, Senior Online Service Advisor des Ministeriunms erklärt:

At BZK, we’ve got about 300 public websites and even more domain names. When someone at the ministry wants a domain name for, say, some web content or a web application, they have to ask us. We then assess whether the content can go on Rijksoverheid.nl, or can be liked to another existing domain name. A new domain name is registered only if neither of those other options is possible.

Oft führe diese Bewertung zu dem Schluss, dass kein neuer Domain-Name benötigt wird. Stattdessen könne ein neues Projekt unter einer bereits bestehenden Domain realisiert werden, beispielsweise durch die Einrichtung einer Subdomain oder eines Unterverzeichnisses. Insgesamt sollen Domains nicht zum Wegwerfartikel verkommen. Die neue Richtlinie ist daher kein Endpunkt, sondern ein Rahmenwerk, das auch in Zukunft ständiger Anpassung und Weiterentwicklung bedarf.

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