nTLDs

Amazon führt .pay 10 Jahre nach Delegierung ein – nur Zahlungsdienstleister dürfen Domains registrieren

Die in Seattle (US-Bundesstaat Washington) ansässige Amazon Registry Services Inc. bereitet die Einführung der Top Level Domain .pay vor.

Die am 05. August 2016 delegierte Endung soll am 13. April 2026 mit einer 30-tägigen Sunrise-Phase ihren Registrierungsbetrieb aufnehmen. Notwendig für eine Sunrise-Teilnahme ist die Eintragung einer Marke im Trademark Clearinghouse. Ab dem 13. Mai 2026 plant die Registry sodann bis zum 01. Februar 2027 eine zeitlich befristete Registrierungsphase; teilnahmeberechtigt sind aber lediglich Unternehmen und Organisationen

that conduct payment transactions online using an approved Payment Service Provider or Third-Party Payment Processor.

Eine freie Registrierung wird es unter .pay vorerst nicht geben, denn verpflichtend bleibt eine Nutzung

in connection with payment-related services, including but not limited to processing payments, facilitating e-commerce transactions, or providing payment gateway services.

Eine Verletzung dieser Pflicht kann zur Suspendierung der .pay-Domain führen. Für Markeninhaber ist eine defensive Registrierung dringend zu überlegen, da Domains im Format brand.pay ein nicht unerhebliches Missbrauchsrisiko darstellen.

UDRP

Masalo KG scheitert im Streit um masalo.com, da sie frühe Markenrechte nicht nachweisen kann

Die deutsche Masalo KG ging gegen den Inhaber der Domain masalo.com vor, konnte aber ihre Markenrechte in China für die Zeit der Domain-Registrierung nicht belegen. Der Beschwerde vor der WIPO war daher kein Erfolg beschieden.

Die deutsche Masalo KG sieht ihre Rechte durch die Domain masolo.com verletzt. Sie macht vor der WIPO in einem UDRP-Verfahren die Übertragung der Domain auf sich geltend. Das unter der Bezeichnung »MASALO« geführte Geschäft wurde ursprünglich von einem Herrn Röder betrieben, der später Kommanditist der Masalo KG wurde. Als Rechtsnachfolger nutze die Masalo KG das Zeichen. Lange vor der Registrierung der Domain masalo.com hätten die Beschwerdeführer bereits durchsetzbare Rechte an dem Zeichen »MASALO« aufgrund der Verwendung als Handelsname und Unternehmensbezeichnung spätestens ab 2009 erworben, so ihr Vortrag. Aufgrund der Unterscheidungskraft des Begriffs »MASALO« und der steigenden Marktbekanntheit seinerzeit sei davon auszugehen, dass der Gegner gezielt die Domain registriert habe, um wirtschaftliche Vorteile aus der Marke zu ziehen. Kunden berichten immer wieder, dass sie versehentlich eMails an services@masalo.com gesendet haben. Weiter verwiesen die Beschwerdeführer auf ihre 2014 eingetragene deutsche und internationale Marke »MASALO« sowie die 2021 eingetragene internationale und EU-Marke »MASALO«. Der Gegner Hanjun Zeng aus China hielt entgegen, er habe die Domain bereits im März 2010 registriert, bevor die Beschwerdeführer ihre Marken registriert hätten. Die unregistrierte Nutzung der Geschäftsbezeichnung »MASALO« vor März 2010 hätte allenfalls im territorialen Bereich Wirkung entfaltet. Die Beschwerdeführer hätten keine Beweise dafür vorgelegt, dass sich die Nutzung ihres Firmennamens oder der mit der Marke verbundene Goodwill vor März 2010 auf China erstreckte. Er habe seine Domain masalo.com nie geschäftlich genutzt. Als Entscheider wurde der unabhängige Rechtsberater australischer Herkunft mit Sitz in Uruguay, Matthew Kennedy, berufen.

Kennedy wies die Beschwerde ab (WIPO Case No. D2026-0474). Hinsichtlich etwaiger Markenrecht aufgrund der Nutzung des Firmennamens prüfte er die Geschäftszahlen und Daten der Beschwerdeführer; aus diesen ergaben sich für Januar 2010 lediglich 225 Rechnungen und für Februar 2010 lediglich hunderte Verkäufe über Ebay, jeweils in Deutschland. Das reiche nicht aus zu belegen, dass »MASALO« zu einem nicht eingetragenen, unterscheidungskräftigen Kennzeichen in Deutschland geworden war, welches Verbraucher mit den Waren oder Dienstleistungen von Herrn Röder in Verbindung gebracht haben. Nicht eingetragene Markenrechte lägen vor Registrierung der Domain masolo.com nicht vor. Aber mit den – später – eingetragenen Marken würden die Anforderungen der UDRP erfüllt; die Domain enthalte den Markenbegriff vollständig und sei mit der Marke zum Verwechseln ähnlich, womit das erste Element gegeben sei.

Die Prüfung der Rechte oder eines berechtigten Interesses des Gegners übersprang Kennedy und wandte sich gleich der Frage der Bösgläubigkeit zu. Er stellte fest, die streitbefangene Domain wurde vier Jahre vor Eintragung der ersten Marke registriert. Er sah in diesem Fall keine außergewöhnlichen Umstände, die darauf hindeuteten, dass der Gegner bei der Registrierung der streitigen Domain die Absicht hatte, in unlauterer Weise von den sich gerade erst entwickelnden Rechten an den »MASALO«-Marken der Beschwerdeführer zu profitieren. Auch die Tatsache, dass der Gegner die Domain für eMails nutze, deute nicht darauf hin, dass er es auf die Beschwerdeführer abgesehen habe. Der Gegner verfüge über mindestens zwei Benutzernamen, von denen der eine sein persönlicher Name und der andere »services« lautet. Die Beschwerdeführer hätten eingeräumt, dass sie keinen identischen oder ähnlichen Benutzernamen verwenden. Sie behaupteten, dass für Kunden eine tatsächliche Verwechslungsgefahr vorliege, untermauerten dies jedoch nicht mit Nachweisen. Zudem behaupteten sie nicht, der Gegner habe seine eMail jemals dazu genutzt, sich als Masalo KG auszugeben oder irreführende Nachrichten zu versenden. Die Erklärung des Gegners, er habe die Domain masalo.com ausschließlich aus »persönlichen Gründen« für sich registriert, hielt Kennedy allerdings auch nicht für überzeugend. Jedoch deuteten die Umstände zum Zeitpunkt der Registrierung der streitigen Domain masalo.com im März 2010 nicht auf eine Kenntnis der späteren Rechte der Beschwerdeführer an der Marke »MASALO« hin. Es sei nicht ersichtlich, dass der Gegner bei Registrierung der Domain beabsichtigte, von den Marken der Beschwerdeführer zu profitieren oder sie auszunutzen. Damit lagen die Voraussetzungen der UDRP nicht vor, und Kennedy wies die Beschwerde der Masalo KG ab.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.

ccTLDs

EURid feiert 20 Jahre Domain-Streitbeilegung mit dem ADR-Verfahren

Die .eu-Verwalterin EURid blickt mit Stolz auf 20 Jahre ihres außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahrens „Alternative Dispute Resolution (ADR)“ zurück.

Seit seiner Einführung im Jahr 2006 wurden mit dem Verfahren fast zweitausend Fälle bearbeitet, wodurch Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen in ganz Europa ihre Namen und Markenrechte online schützen konnten. Ein Grund für die anhaltende Beliebtheit ist die Schnelligkeit; während Zivilgerichtsverfahren Jahre dauern können, werden die meisten .eu-ADR-Fälle in etwa zwei Monaten beigelegt. Marta Jusztin, Legal Administrator bei EURid, sagte:

Over the past two decades, we’ve seen how important a clear and accessible dispute resolution process is for rights holders. To mark the 20th anniversary of .eu ADR, we’ve put together a new Guide to .eu ADR that gives readers a clear overview of how the system works, its value for rights holders, and how to start a case and understand how decisions are made.

Das Verfahren steht Parteien im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum offen und kann in allen 24 Amtssprachen der EU durchgeführt werden. Die Verfahren werden von zwei erfahrenen Schiedsgerichten durchgeführt: dem Czech Arbitration Court und der WIPO. Gemeinsam gewährleisten sie die effiziente und fachkundige Beilegung von Streitigkeiten um .eu-Domains.

Statistik

EURid feiert 20 Jahre .eu beim Stand von 3,6 Mio. Domains-Registrierungen

Es wird Frühling, die Domain-Namen schlagen aus: während .com im Monat März 2026 fast eine Million netto an Registrierungen hinzugewinnt, kann mit .xyz erstmals eine 2012 neu eingeführte Top Level Domain die Marke von zehn Millionen registrierten Domains knacken. Und dann war da noch ein Geburtstagskind.

Happy Birthday, .eu! Die Europa-Domain feierte am 07. April 2026 ihren bereits 20. Geburtstag. Bei ihrer Einführung 2006 stieß .eu in ganz Europa und in der globalen Domain-Branche auf enormes Interesse. Innerhalb der ersten 24 Stunden wurden mehr als eine Million .eu-Domains registriert, was die große Nachfrage nach einer einheitlichen europäischen digitalen Identität widerspiegelte. Zwei Jahre später hat sich der Namensraum unter .eu auf einem stabilen Niveau von rund 3,6 Mio. Domains eingependelt. Der höchste dokumentierte Registrierungsbestand scheint Ende 2025 erreicht worden zu sein, als EURid 3.790.453 Registrierungen meldete. Für .com sind solche Zahlen nur die berühmten »Peanuts«; allein in den vergangenen vier Wochen gewann die Kommerzendung fast eine Million netto an Registrierungen hinzu und notiert damit aktuell bei insgesamt 163,6 Mio. Domains. Einen erfreulichen Monat hat auch .de hinter sich; das deutsche Länderkürzel legte um weit über 50.000 Domains zu und nähert sich der Marke von 18 Millionen Registrierungen.

Das Highlight des Monats setzt die 2012 delegierte Top Level Domain .xyz. Sie legte im März 2026 um fast 300.000 Domains zu und ist damit die erste der 2012 neu eingeführten Domain-Endungen, die auf über 10 Millionen Registrierungen kommt. Die Entwicklung im letzten Jahr war dabei rasant: per 01. April 2025 kam .xyz auf »nur« 4.745.600 registrierte Domains. Dass ein Großteil dieser Registrierungen auf stark reduzierte Gebühren zurückgeht und die Anzahl aktiver Websites unter .xyz unterdurchschnittlich ist, darf man dabei nicht übersehen. Dennoch glänzt das Lager der nTLDs; ihre Gesamtzahl stieg zum 01. April 2026 auf 72.352.632 registrierte Domains, ein Wachstum von allein 3.783.677 Domains gegenüber dem Vormonat.

Aus der Volksrepublik China hören wir, dass die Zahl der registrierten .cn-Domains leicht geschrumpft ist. Aus dem jüngsten Halbjahresbericht der Registry China Internet Network Information Center (CNNIC) geht hervor, dass zum Jahresende 2025 exakt 20.768.082 .cn-Domains registriert waren, ein Minus von rund 50.000 Domains gegenüber dem Vorjahr. Die internationalisierte Version von .cn setzte ihren Abwärtstrend ebenfalls fort und lag zum Jahresende 2025 bei 159.480 Registrierungen. Für ein Land mit über 1,4 Milliarden Einwohnern versprechen diese Zahlen, positiv formuliert, jedenfalls noch erhebliches Wachstumspotential. Ihr Potential deutlich besser schöpft die polnische Landesendung .pl aus. Das Land mit seinen gut 38 Mio. Einwohnern kam am 30. September 2025 auf 2.565.672 .pl-Registrierungen und blieb damit gegenüber dem Vorquartal weitgehend unverändert. Die Zahl der Domain-Inhaber stieg auf 1.165.915, was einem Plus von rund 10.000 entspricht. Die »renewal quote« unter .pl war mit 71,4 Prozent stabil. Weitere Einzelheiten hat die Registry NASK in ihrem Bericht .pl domain name market für das 3. Quartal 2025 veröffentlicht, der für jedermann gratis zum Abruf bereitsteht.

Die aktuellen Domain-Zahlen:

.de 17.858.128 (Vergleich zum Vormonat:+ 54.055)
.at 1.504.634 (Vergleich zum Vormonat:+ 2.796)
.com 163.633.769 (Vergleich zum Vormonat:+ 951.902)
.net 12.417.357 (Vergleich zum Vormonat:+ 11.895)
.org 11.752.093 (Vergleich zum Vormonat:+ 76.398)
.info 5.232.679 (Vergleich zum Vormonat:+ 66.911)
.biz 1.215.336 (Vergleich zum Vormonat:+ 2.169)
.eu 3.693.521 (Vergleich zum Vormonat:+ 1.032)
.xyz 10.231.050 (Vergleich zum Vormonat:+ 293.970)
.top 8.873.016 (Vergleich zum Vormonat:+ 513.699)
.shop 6.039.566 (Vergleich zum Vormonat:+ 374.862)

(Stand 01. April 2026)

Stockholm

Nordic Domain Days 2026 starten in gut einem Monat mit vollem Haus

Die Nordic Domain Days 2026 (NDD26) finden in gut einem Monat, Ende Mai 2026 als Präsenzveranstaltung im Clarion Hotel Stockholm statt. Der Veranstalter rechnet mit einem vollen Haus.

Es sind die neunten Nordic Domain Days (NDD), die vom 24. bis 26. Mai 2026 in Stockholm stattfinden. Wie der Veranstalter jetzt mitteilt, liegen 20 Prozent mehr Anmeldungen gegenüber dem Vorjahr zu dieser Zeit vor. Er rechnet damit, dass die Veranstaltung noch vor dem Start ausgebucht ist. Hintergrund für dieses starke Interesse dürfte die Ende April startende 2. Einführungsrunde von ICANN sein, der sich die aktuellen Nordic Domain Days unter anderem widmen. Für Organisationen, die eine Partnerschaft in Erwägung ziehen, gibt es noch einige wenige Möglichkeiten, doch diese sind schnell vergeben. Eine Partnerschaft bieten jede Menge Möglichkeiten, das eigene Unternehmen vor Ort darzustellen, inclusive eines eigenen Workshops, den man veranstalten kann. Teilnehmende dürfen sich auf die Keynote von Theresa Swinehart (Senior Vice President of Global Domains and Strategy bei ICANN) freuen, die in ihrer Rede höchstwahrscheinlich auf die 2. Runde von ICANN eingehen wird. Ebenfalls dabei ist Raymond King (Porkburn), unter anderem Mitgründer von SnapNames (2000) und Top Level Design (2012, Betreiber von unter anderem .design). Zu den NDD kommen Registries, Registrare, Reseller, Service Provider und Investoren zum Erfahrungsaustausch zusammen; was zählt sind persönliche Interaktionen zwischen den Referenten und Teilnehmern.

Die Nordic Domain Days 2026 finden vom 24. bis 26. Mai 2026 im Clarion Hotel Stockholm, Ringvägen 104, 118 60 Stockholm (Schweden) statt. Die NDD26 bieten unterschiedliche Teilnahmetickets: Das normale »Attendee«-Ticket kostet mittlerweile EUR 349,– und bietet schwedische Kaffeepäuschen (Fika) und endlose Ströme von Kaffee über den ganzen Tag, ein Lunchbuffet und ein abendliches Zusammenkommen. Das VIP-Ticket für diesmal EUR 799,– bietet als UpGrade gegenüber dem »Attendee«-Ticket gleich mehrere Abendveranstaltungen, »Email Concierge«, »Meeting Lounge« und ein VIP-Dinner am Sonntag. Die Preise der Partner-Tickets starten bei EUR 3.500,–. Wichtig zu wissen: wie gehabt wird die Veranstaltung weder aufgezeichnet noch gestreamt – dabei sein ist alles.

(Update am 8.04.2026: »knapp« durch »gut« ersetzt.)

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