ccTLDs

Die Niederlande regeln den Abbau von Regierungsdomains unter .nl

Die niederländische Regierung muss den Gürtel enger schnallen, und zwar in Sachen Domains.

Mit der Internetdomeinbeleid Rijksoverheid 1.0 hat das Ministerium für Inneres und Königreichsbeziehungen (BZK) eine Regelung verabschiedet, um die Anzahl der Regierungsdomains zu reduzieren, deren Kontrolle zu zentralisieren und somit die Sicherheit zu erhöhen. Bisher ging man davon aus, dass ein Domain-Name die Sichtbarkeit einer staatlichen Kampagne oder eines Projekts erhöht. Diese Denkweise habe jedoch zu einer Fragmentierung geführt, in der es für die Öffentlichkeit schwierig sei, zu erkennen, ob eine Website oder ein Dienst tatsächlich zur Regierung gehört. Konkret bedeutet die neue Richtlinie, dass die Hürden für die Registrierung einzelner Domain-Namen angehoben werden. Robin Gelhard, Senior Online Service Advisor des Ministeriunms erklärt:

At BZK, we’ve got about 300 public websites and even more domain names. When someone at the ministry wants a domain name for, say, some web content or a web application, they have to ask us. We then assess whether the content can go on Rijksoverheid.nl, or can be liked to another existing domain name. A new domain name is registered only if neither of those other options is possible.

Oft führe diese Bewertung zu dem Schluss, dass kein neuer Domain-Name benötigt wird. Stattdessen könne ein neues Projekt unter einer bereits bestehenden Domain realisiert werden, beispielsweise durch die Einrichtung einer Subdomain oder eines Unterverzeichnisses. Insgesamt sollen Domains nicht zum Wegwerfartikel verkommen. Die neue Richtlinie ist daher kein Endpunkt, sondern ein Rahmenwerk, das auch in Zukunft ständiger Anpassung und Weiterentwicklung bedarf.

Statistik

Die Anzahl von Domain-Registrierungen steigt – .com verzeichnet ein Plus von 1.1 Mio. Domains im Mai 2026

Das gab es selbst zu Boom-Zeiten selten: Die Kommerzendung .com hat im Mai 2026 um über 1,1 Mo. Registrierungen netto hinzugewonnen. Bei den nTLDs ist währenddessen ein Registrierungszweikampf zwischen .xyz und .top entbrannt.

Es ist noch gar nicht so lange her, da mussten wir an dieser Stelle Verluste von teilweise mehreren hunderttausend .com-Domains im Monat vermelden. Doch das klingt wie aus einer längst vergangenen Zeit. Nach einem bereits überragenden Zuwachs von 856.999 Domains im April ging es für .com nun im Mai 2026 um 1.122.740 voran. Wobei das Marktumfeld günstig war; von einem leichten Verlust von rund 11.000 Domains bei .eu abgesehen, konnte jede weltweit wichtige Top Level Domain hinzugewinnen. Dabei rückt .org immer näher an .net heran; der Weg der .org-Registry PIR, für einen sicheren, sauberen und damit vertrauenswürdigen Namensraum zu sorgen, scheint sich immer mehr auszuzahlen. Dagegen wird es für .biz immer härter, sich durchzusetzen. Mit aktuell noch rund 1,2 Mio. Domains ist man zwar noch gut vertreten, wird aber durch die derzeit laufende zweite Einführungsrunde neuer generischer Top Level Domains zusätzlich unter Druck geraten.

Im Lager der nTLDs hat .xyz mit dem Sprung über die Marke von 10 Mio. registrierten Domains im Frühjahr seinen Spitzenplatz zwar auch in den vergangenen vier Wochen gehalten, muss aber fürchten, diesen in Kürze zu verlieren. Die Zweitplatzierte .top kann im Mai 2026 um knapp 530.000 Domains zulegen und damit um über 360.000 Domains mehr als .xyz; insgesamt kratzt .top damit ebenfalls an der Marke von zehn Mio. Domains und wird diese Grenze in diesen Tagen sicherlich überschreiten. Von solchen Zahlen noch weit entfernt ist .cam; wie die in Monaco ansässige Registry CAM Connecting SarL mitteilt, hat man aber mit 100.000 Registrierungen zumindest einen Meilenstein erreicht. CEO Christian Caumont teilt mit:

Surpassing the six-figure threshold is more than just a numbers game; it represents many creators, businesses, and a broad range of users choosing our extension to build their digital presence.

Man setze sich weiterhin mit vollem Engagement für den Aufbau einer dynamischen, sicheren und innovativen Top Level Domain ein und sei gespannt, was die .cam-Community als Nächstes kreieren werde.

In den Niederlanden hat die .nl-Verwalterin SIDN auf das vergangene Jahr zurückgeblickt und ihren Jahresbericht 2025 veröffentlicht. Per 31. Dezember 2025 waren 6.059.392 .nl-Domains registriert, ein leichter Verlust gegenüber den 6.179.686 .nl-Domains aus dem Jahr 2024. Wie SIDN angibt, waren wesentliche Gründe für diesen Trend eine hohe Anzahl von Unternehmensschließungen und ein Rückgang der Gründungszahlen. Im zweiten Quartal 2025 schlossen 23 Prozent mehr Unternehmen als im gleichen Zeitraum des Vorjahres, während die Zahl der Gründungen um 13 Prozent sank. Darüber hinaus scheinen die steigenden Kosten für Domains und Hosting viele Unternehmen dazu zu veranlassen, ihre Portfolios kritisch zu überprüfen. Finanziell muss man sich um .nl aber keine Sorgen machen: Das Jahresergebnis nach Steuern ergab einen Überschuss von EUR 1,6 Mio., deutlich mehr als der budgetierte Überschuss von EUR 0,1 Mio.

Die aktuellen Domain-Zahlen:

.de 17.967.814 (Vergleich zum Vormonat:+ 64.979)
.at 1.511.929 (Vergleich zum Vormonat:+ 3.168)
.com 165.613.508 (Vergleich zum Vormonat:+ 1.122.740)
.net 12.456.708 (Vergleich zum Vormonat:+ 26.094)
.org 11.909.496 (Vergleich zum Vormonat:+ 82.321)
.info 5.297.581 (Vergleich zum Vormonat:+ 46.988)
.biz 1.226.971 (Vergleich zum Vormonat:+ 5.979)
.eu 3.683.208 (Vergleich zum Vormonat:– 11.075)
.xyz 10.577.865 (Vergleich zum Vormonat:+ 161.231)
.top 9.901.145 (Vergleich zum Vormonat:+ 527.737)
.shop 6.635.037 (Vergleich zum Vormonat:+ 339.772)

(Stand 01. Juni 2026)

KI und Recht

Das 12. Weblaw Forum LegalTech findet am 17. Juni 2026 in Zurück statt

Die schweizer Institution Weblaw AG lädt am 17. Juni 2026 zum 12. Weblaw Forum LegalTech in die Schweiz nach Zürich. Das Forum befasst sich mit KI in der juristischen Praxis.

Das 1999 gegründete juristische Branchenportal Weblaw.ch, das seit 2000 den Jusletter herausgibt und seit dem zahlreiche weitere Dienstleistungen anbietet, lädt zum 12. Weblaw Forum LegalTech unter dem Motto »AI für die juristische Praxis & digitale Souveränität in Zeiten globaler Umbrüche«. Neben Vorträgen und Diskussionen steht erstmals eine AI Legal Research Challenge auf dem Programm. Das am 17. Juni 2026 stattfindende Forum legt eine umfassende Agenda vor. Nach der Begrüßung durch Franz Kummer (Gründer und CEO der Weblaw AG) sprechen Adrian Bieri und Julian Powell datenschutzrechtliche Fragen der KI-Nutzung an. Daniel Brunner zeigt, wie das Schweizerische Bundesgericht verantwortungsvoll KI einsetzt. Kai Erenli (Fachhochschule des BFI, Wien) beschäftigt sich mit digitaler Souveränität, die bei der Dateninfrastruktur beginnt. Weitere Referentinnen sind Kim Leuch (SWISS), Roxana Sharifi (CMS Zürich) und Pascale Schwerzmann (Microsoft). Darüber hinaus gibt es am frühen Nachmittag die „AI Legal Research Challenge“ mit sich anschließendem Panel. Nach getaner Arbeit Endet das 12. Weblaw Forum mit einem Apéro in der Lounge und auf der Terrasse.

Das 12. Weblaw Forum LegalTech findet am 17. Juni 2026 ab 08:00 Uhr im KINOKONI, Lagerstrasse/Europaallee, in 8004 Zürich (Schweiz) statt. Die Teilnahme vor Ort in Zürich kostet CHF 470,–, Live via Zoom kostet sie CHF 370,–. Sonderkonditionen gibt es für Angehörige von Universitäten, Fachhochschulen und weiteren Bildungseinrichtungen. Weiter gibt es vergünstigte Preise für Gruppen ab vier Teilnehmern.

UDRP

Im Streit um temu.ai äußert sich das Panel zum Einsatz von KI

In einer aktuellen UDRP-Entscheidung im Streit um die KI-Domain temu.ai setzte sich die Lizenznehmerin der Marke »TEMU« gegen den Domain-Inhaber mit Sitz in China durch. Panelist Swinson nimmt in seiner Entscheidung unter anderem Stellung zum Einsatz von KI in Schriftsätzen.

Die Whaleco Inc. mit Sitz in den USA sah als Lizenznehmerin der Marke »TEMU« ihre Rechte durch die Domain temu.ai verletzt. Gegner und Domain-Inhaber ist der Chinese Yang Huiting. Der hatte die Domain temu.ai am 02. September 2022 registriert, einen Tag, nachdem die Whaleco Inc. erstmals die Marke »TEMU« nutzte. Markeninhaber ist die Five Bells Limited, die die Marke am 10. August 2022 beim USPTO beantragt hatte und die am 12. September 2023 eingetragen wurde. Im Februar 2026 machte die Whaleco Inc. dem Domain-Inhaber ein Kaufangebot in Höhe von US$ 10.000,–; der reagierte sogleich und verlangte US$ 165.000,–. Einen Tag später startete Whaleco Inc. ein UDRP-Verfahren vor der WIPO. Die Beschwerdeführerin trägt vor, der Gegner sei ein professioneller Domain-Händler, der die Domain einen Tag, nachdem die Handelsplattform TEMU startete, registriert habe. Die Domain stand zu Preisen zwischen US$ 10.000,– und US$ 68.000,– auf der Domain-Börse Sedo zum Verkauf. Der Gegner hält entgegen, der Domain-Name entspreche dem chinesischen Begriff »TeMu« (»special eye«); er habe die Domain vier Tage vor Beantragung der chinesischen Marke durch Five Bells Limited registriert, und er habe die Domain ohne irgendwelche Absichten hinsichtlich der Beschwerdeführerin, von der er zu diesem Zeitpunkt nichts wusste, registriert. Es liege ein typischer »Plan B«-Fall seitens der Beschwerdeführerin vor, die nur einen Tag, nachdem ihr seine Preisvorstellungen für die Domain zugegangen seien, das UDRP-Verfahren gestartet habe. Der Gegner beantragte folglich die Feststellung eines Reverse Domain Name Hijacking (RDNH). Als Entscheider wurde der australische Rechtsanwalt John Swinson berufen.

Swinson bestätigte die Beschwerde von Whaleco Inc. und schloss ein RDNH aus (WIPO Case No. DAI2026-0021). Bei der Prüfung des Markenrechts haderte Swinson nur kurz: Domain und Marke seien identisch, jedoch sei die Beschwerdeführerin nicht Markeninhaberin und legte auch keinen Nachweis vor, dass sie Lizenznehmerin sei. Allerdings sei die Konstellation von Markeninhaber Five Bells Limited und Lizenznehmerin Whaleco Inc. aus anderen erfolgreichen UDRP-Verfahren bekannt, weshalb Swinson die Lizenznehmerposition der Beschwerdeführerin anerkannte und die Erfüllung des ersten Elements der UDRP feststellte. Weiter stellte Swinson fest, dass seitens der Beschwerdeführerin ein Anscheinsbeweis erfolgreich geführt wurde. Der Gegner habe dem kein Recht oder berechtigtes Interesse entgegengesetzt und nachgewiesen. Er behauptete einerseits, dass er die Domain für ein »AI-powered aerial remote sensing image analysis project« unter dem Namen »special eye« (für »intelligent visual recognition«) registriert habe, legte aber keine Nachweise für die tatsächliche Planung und Entwicklung des Projekts vor, sondern meinte, der Begriff »special eye« spreche da für sich. Andererseits berufe er sich darauf, die Domain für eine Domain-Investition und -Portfolioverwaltung registriert zu haben. Er unterstrich in seinem Vortrag, dass es ihm dabei um den eigenständigen Markenwert im Bereich der KI-Technologie gegangen sei und nicht darum, die Beschwerdeführerin ins Visier zu nehmen. Dieser Widerspruch im Vortrag des Gegners sprach aus Sicht von Swinson gegen ihn, zumal er keinerlei Belege für seine Projekte vorlegte. Unter Vorwegnahme des Ergebnisses der sich anschließenden Prüfung des Vorliegens von Bösgläubigkeit machte Swinson deutlich, dass der Gegner die Domain für Investitionszwecke in böswilliger Absicht registriert habe, weshalb ihm kein Recht oder berechtigte Interessen an der Domain zustünden.

Besonderheiten bietet die Prüfung der Bösgläubigkeit. Zunächst lieferte der Gegner eine komplizierte Darstellung im Hinblick auf den Ablauf von Nutzung der Marke und Registrierung der Domain, verweist dabei auf die unterschiedlichen Zeitzonen zwischen den USA und China und dass die Plattform »TEMU« zunächst lediglich in den USA in einem »Low Testing Mode« gestartet sei, der bis zum 15. September 2022 beibehalten wurde. Die Beschwerdeführerin hingegen machte deutlich, dass sie Monate vor Start der Plattform, die auf chinesische Verkäufer setzt, in China Verkäufer rekrutierte. Für Swinson waren damit die Behauptungen des Gegners, er habe nichts von der Beschwerdeführerin und der Plattform TEMU gewusst, als er die Domain registrierte, nicht glaubhaft. Weiter berief sich der Gegner darauf, die zentrale Frage des Falles sei, ob die Beschwerdeführerin zum Zeitpunkt der Registrierung der Domain über durchsetzbare Markenrechte in China verfügte, weil er dort seinen Sitz habe. Das aber, so Swinson, widerspreche jahrelanger UDRP-Rechtsprechungspraxis und deute darauf hin, dass der Vortrag des Gegners von einer KI generiert worden sei und er nicht geprüft habe, ob seine Argumente richtig oder überhaupt relevant sind. Swinson führt weiter aus, er messe der Nutzung von KI durch den Gegner für seinen Vortrag keine Bedeutung bei, aber die Ungenauigkeiten und Unstimmigkeiten sprächen nicht für seinen Fall. Nach Abwägung aller Umstände kam Swinson also zu dem Ergebnis, dass hier zwar ein passives Halten der Domain vorliege, dieses aber nicht gegen die Feststellung eines bösgläubigen Verhaltens des Gegners bei Registrierung und Nutzung der Domain spreche. Damit hatte die Beschwerdeführerin alle Voraussetzungen der Beschwerde erfüllt. Im Rahmen der Prüfung eines RDNH stellte Swinson noch schnell fest, dass, soweit der Beschwerde stattgegeben werde, die Feststellung eines RDNH nicht möglich ist.

Swinson macht hier ein klares Statement zur Nutzung von KI in UDRP-Verfahren. Dass diese Technik genutzt werde, ist nicht despektierlich. Allerdings müssen Parteien, die auf KI zur Formulierung ihrer Behauptungen zurückgreifen, das Ergebnis einer genauen Prüfung unterziehen, weil bei falschen oder abwegigen Angaben die KI-Nutzung zum Nachteil gereicht.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.

ccTLDs

Montenegro möchte einen größeren Anteil der .me-Registrierungsgebühren

Um die Verwaltung der montenegrinischen Länderdomain .me ist ein Gebührenstreit entbrannt. Die Regierung von Montenegro hat auf ihrer Website ein Dokument veröffentlicht, in dem sie über das Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung aus dem Jahr 2023 für die .me-Registry berichtet.

Derzeit hat die technischen Aufgaben das Unternehmen Domen doo inne, hinter dem ursprünglich eine Partnerschaft aus GoDaddy, Afilias und Me-Net stand. Das Ganze ist durchaus lukrativ: Die Gesamteinnahmen aus der Registrierung von .me-Domains beliefen sich im Zeitraum 2008 bis 2025 auf über EUR 114 Mio., wovon über EUR 41 Mio. in den montenegrinischen Staatshaushalt flossen. Im Jahr 2022 führte die Regierung Montenegros eine Analyse durch und verhandelte über eine Vertragsverlängerung; vorgeschlagen wurden eine Verlängerung um fünf Jahre und eine Erhöhung des staatlichen Gebührenanteils von 33 Prozent auf 50 Prozent. Zur Begründung verwies man darauf, dass .me deutlich höhere wirtschaftliche Gesamtvorteile für die (ausländischen) Gesellschafter einbringe und der Anteil des Staates am Gesamtgewinn aktuell relativ gering sei. Geeinigt hat man sich bisher nicht; stattdessen wurde die Ausschreibung aus dem Jahr 2023 nun für nichtig erklärt. Stattdessen möchte man ein neues Modell für die Verwaltung von .me definieren, das mehr Einnahmen für den Staat vorsieht; wie das umgesetzt werden soll, bleibt abzuwarten.

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