Der Gesetzesentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung ist auf scharfe Kritik gestoßen: nach Ansicht von eco – Verband der Internetwirtschaft eV gefährdet er Grundrechte, untergräbt Investitionssicherheit und schwächt den Digitalstandort Deutschland. Mit der Kritik steht eco nicht allein.
Im jahrzehntealten Streit um die Speicherung von IP-Adresse hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kurz vor Weihnachten 2025 in Umsetzung des Koalitionsvertrages den »Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren« vorgelegt. Damit sollen Internetzugangsdiensteanbieter verpflichtet werden, für drei Monate die von ihnen an Endkunden vergebenen IP-Adressen und weitere Daten wie die Portnummer zu speichern, sofern dies für eine eindeutige Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber erforderlich ist. Dadurch können Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden anhand eines Zeitstempels, einer IP-Adresse und gegebenenfalls einer Portnummer die Bestandsdaten beim Internetzugangsdiensteanbieter abfragen. Die geplante Speicherpflicht betrifft dabei alle Nutzer von Internetzugangsdiensten in Deutschland. Juristisch gilt die Speicherung von IP-Adressen nach mehreren Entscheidungen des EuGH (Urteil vom 20.09.2022 – Az. C‑793/19 und C‑794/19; Urteil vom 30.04.2024 – Az. C-470/21) und des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 02.03.2010 – Az. 1 BvR 256/08; Beschlüsse vom 14.02. und 15.02.2023 – Az. 1 BvR 141/16) als heikel, doch das Justizministerium sieht sich diesmal auf der sicheren Seite.
Diese Zuversicht teilt man bei eco nicht. In einer Stellungnahme vom 30. Januar 2026 (Direktdownload der pdf) kritisierte der mit rund 1.000 Mitgliedsunternehmen führende Verband der Internetwirtschaft in Europa das Vorhaben scharf; die Speicherungsanforderungen würden nicht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes genügen, mangelnde Richtervorbehalte würden für Rechtsunsicherheit sorgen und schließlich sei der Aufbau einer Infrastruktur für die Internetwirtschaft kostspielig und habe keinen erkennbaren Nutzen. Durch erweiterte Abfragemöglichkeiten, auch gegenüber im EU-Ausland ansässigen Diensteanbietern wie z.B. Messengern, drohten Zugriffe auf Datenbestände, die nach nationalem Recht gar nicht oder nicht mehr hätten gespeichert werden dürfen. Gleichzeitig sollen Unternehmen verpflichtet werden, neue, technisch komplexe und hochsichere Speicherinfrastrukturen aufzubauen – bei unklarer Rechtslage und ohne belegbaren Mehrwert für Ermittlungen. eco-Vorstand Klaus Landefeld erklärt:
Die Unternehmen sollen erneut hohe Investitionen in eine Infrastruktur leisten, die mit großer Wahrscheinlichkeit rechtlich angreifbar ist. Das gefährdet Grundrechte, schafft Planungsunsicherheit und schwächt den Standort Deutschland.
Kritisch bewertet man auch das Aufweichen des Richtervorbehalts. Eine bloße Benachrichtigung der Betroffenen könne fehlende richterliche Kontrolle nicht ersetzen – zumal nicht einmal eindeutig geregelt sei, ob diese Pflicht bei den Ermittlungsbehörden oder den Diensteanbietern liege. eco erachte die vorgesehenen Speicherpflichten und Grundrechtseingriffe daher als unverhältnismäßig und unangemessen. Die Vorgaben würden eine umfassende Überwachungsinfrastruktur schaffen, die zu Missbrauch einlade und unverhältnismäßige Auflagen für die Internetwirtschaft erzeuge. Mit dieser Unsicherheit verbunden sei zudem, dass die betroffenen Unternehmen zum dritten Mal massive Investitionen in eine erneut als unzulässig zu erwartende Infrastruktur tragen sollen. eco fordert daher, den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zurückzuziehen und eine grundrechtskonforme, verhältnismäßige Lösung zu entwickeln, die sich strikt an der europäischen Rechtsprechung orientiert.
Mit Kritik sparten auch der Arbeitskreis Vorrat (AK Vorrat) und die Digitale Gesellschaft nicht. Sie warnen vor einem »Generalschlüssel zur Identität«, da sich über eine IP-Adresse nachträglich lückenlos rekonstruieren lasse, wer hinter einem anonymen Forenbeitrag, einer sensiblen Suchanfrage oder dem Kontakt zu einer Enthüllungsplattform stehe. Ob sich die Politik davon beeindrucken lässt, wird dem weiteren Gesetzgebungsverfahren zu entnehmen sein.