nTLDs

ICANN mahnt .top-Registry wegen »Registry Agreement«-Verstößen ab

Die Internet-Verwaltung ICANN hat die in Nanjing Jiangsu (China) ansässige .top-Verwalterin .TOP Registry abgemahnt.

Wie aus einem Schreiben vom 16. Juli 2024 hervorgeht, soll .top vier Verstöße gegen das »Registry Agreement« begangen haben, nämlich die Nichteinhaltung der Regelungen zum Uniform Rapid Suspension System (URS), die fehlende Angabe eines Kontakts für Meldungen zu »malicious conduct« innerhalb des .top-Namensraumes, die fehlende Bestätigung des Eingangs einer Meldung zu »malicious conduct« sowie die Nichteinhaltung der Vorgaben zur Eindämmung von »DNS Abuse«; ferner soll es .top versäumt haben die geschuldeten Gebühren rechtzeitig zu bezahlen. Die Abmahnung sorgt für erhebliches Aufsehen, da unter .top aktuell über 3,2 Mio. Domains registriert sind; damit ist .top die viertbeliebteste nTLD der Welt. Allerdings scheint sie Cyberkriminellen die Arbeit zu erleichtern; ICANN spricht davon, dass URS-Entscheidungen ignoriert würden und nur 32 Prozent der gemeldeten Domains suspendiert worden seien. Die .TOP Registry hat Zeit bis 15. August 2024, die Verstöße abzustellen. Kommt man der Aufforderung nicht nach, droht die fristlose Kündigung des »Registry Agreement«. Inhaber einer .top Domain müssen aber keinen Domain-Verlust fürchten, da im Fall einer solchen Kündigung eine Nachfolge-Registry einspringen würde.

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