Nach einem Bericht der Bundesregierung sind die Bemühungen der Umsetzung des Grundsatzes »Löschen statt Sperren« unverändert erfolgreich: im Jahr 2023 waren von den im Inland gehosteten Inhalten innerhalb einer Woche nahezu alle gemeldeten kinderpornographischen Inhalte gelöscht.
Am 17. Juli 2024 hat die Bundesregierung ihren Bericht über die im Jahr 2023 ergriffenen Maßnahmen zum Zweck der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuchs veröffentlicht. Die enge Kooperation zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA), der länderübergreifenden Stelle jugendschutz.net, der Beschwerdestelle des eco-Verbandes der Internetwirtschaft eV, der Beschwerdestelle der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter eV und der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) zahlt sich aus: Nach mittlerweile gut zwölf Jahren sei hinreichend belegt, dass die Verfügbarkeit von Missbrauchsdarstellungen und sonstigen kinder-/jugendpornografischen Inhalten mittels gezielter Löschanregungen effektiv reduziert werden könne. Im Jahr 2023 wurden demnach 54.613 Hinweise zu kinderpornografischen Inhalten im Internet (Inland und Ausland) durch das BKA und die Beschwerdestellen statistisch erfasst. 43.533 Hinweise bezogen sich auf einen Serverstandort im Inland und 11.080 Hinweise auf einen ausländischen Serverstandort. 85,4 Prozent aller Inhalte im Inland waren spätestens nach zwei Tagen gelöscht. Eine Woche nach Hinweiseingang war die Verfügbarkeit der Inhalte nochmals deutlich reduziert: von 43.105 Hinweisen waren lediglich 419, also 1,02 Prozent, noch verfügbar. Die Löschung im Ausland sei mangels Befugnissen der deutschen Strafverfolgungsbehörden komplexer. Aber auch hier waren 57,6 Prozent aller Inhalte nach einer Woche gelöscht, nach vier Wochen dann bereits 88,2 Prozent.
Für die Zukunft erhofft sich die Bundesregierung einiges vom Digital Services Act (DSA). Seit dem 17. Februar 2024 gilt der DSA über die sehr großen Anbieter hinaus auch für alle anderen Hosting-Dienste und Online-Plattformen und verpflichtet sie, ein Melde- und Abhilfeverfahren für rechtswidrige Inhalte zur Verfügung zu stellen. Danach können Personen und Einrichtungen Inhalte melden, die sie als rechtswidrig ansehen. Die Diensteanbieter müssen über die gemeldeten Inhalte zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv entscheiden. Als rechtswidrig gelten dabei Inhalte, die nicht im Einklang mit dem EU-Recht oder dem Recht eines Mitgliedstaats stehen, also auch kinderpornografische Inhalte im Sinne des § 184b StGB. Meldungen von vertrauenswürdigen Hinweisgebern müssen die Diensteanbieter priorisiert bearbeiten. Außerdem hat die EU-Kommission am 11. Mai 2022 den Entwurf einer Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (CSA-VO) vorgelegt. Der Entwurf sieht Verpflichtungen von Online-Diensteanbietern zur Verhinderung und Bekämpfung von Online-Missbrauch von Kindern vor, darunter auch die Verpflichtung zum Löschen von Missbrauchsabbildungen. Ein Europäisches Zentrum zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern soll die Strafverfolgung, die Prävention und die Unterstützung der Opfer koordinieren. Die Verhandlungen über den Verordnungsentwurf dauern an.
Bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern ist das Löschen von gemeldeten Missbrauchsabbildungen Teil des Gesamtansatzes der Ermittlungsbehörden. Ein schnelles Entfernen des Materials unterbindet die weitere Verbreitung. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärte:
Die hohen Löschquoten belegen, dass das Konzept »Löschen statt Sperren« weiterhin wirkungsvoll ist.
Er dankte den beteiligten Organisationen, die eine wichtige Brückenfunktion zwischen Bürgerinnen und Bürgern, die kinderpornographische Inhalte melden, und der Polizei hätten: »Sie helfen dabei, das Internet zu einem sicheren Ort zu machen.«