Domain-Newsletter

Ausgabe #1190 – 19. Oktober 2023

Themen: ICANN – Freenom kassiert zwei Abmahnungen | Netzverwaltung – Rückblick auf IFG 2023 in Kyoto | TLDs – Neues von .ceo, .nl und .sca | mit.gay – Ungeklärtes Risiko im UDRP-Verfahren | door.com – Börsenreport offenbart Kaufpreis | you.ai – Du, nur Du für US$ 700.000,– | Stockholm – Nordic Domain Days im Mai 2024

ICANN – FREENOM KASSIERT ZWEI ABMAHNUNGEN

Der niederländische Domain-Registrar OpenTLD B.V. steckt in einer ernsten Krise: Das Unternehmen, das unter der Bezeichnung „Freenom“ zweifelhaften Ruhm erlangte, wurde von der Netzverwaltung ICANN allein im September 2023 zwei Mal abgemahnt.

Der weltweit erste und einzige Free-Domain-Anbieter – so wirbt Freenom auf seiner Website um Kunden. Doch damit könnte es bald vorbei sein. Mit Schreiben vom 20. September 2023 mahnte ICANN den Registrar wegen mehrerer Pflichtverletzungen aus dem „Registrar Accreditation Agreement“ (RAA) ab. Konkret bemängelte ICANN unter anderem das Versäumnis von OpenTLD, Registrierungsdaten und Aufzeichnungen auf Anfrage der ICANN zur Verfügung zu stellen sowie den Inhabern registrierter Domains AuthInfo-Codes zur Verfügung zu stellen, damit sie mit ihren Domains zu einem anderen Registrar umziehen können; möglicherweise versucht OpenTLD, so den Massen-Exodus seiner Kunden zu verhindern. Dabei weise OpenTLD laut ICANN dasselbe Verhaltensmuster auf, das bereits zu den Abmahnungen vom 22. November 2017 und vom 27. Februar 2020 geführt habe. Außerdem gäbe es keine Anzeichen dafür, dass die Registry in einheitlicher Weise reagiert. Zugleich wurde OpenTLD aufgefordert, diese Verstöße bis 11. Oktober 2023 abzustellen. Doch noch bevor die Frist ablief, folgte am 29. September 2023 eine weitere Abmahnung. Erneut rügt ICANN mehrere Pflichtverletzungen durch OpenTLD, darunter auch das Versäumnis, überfällige Akkreditierungsgebühren rechtzeitig zu zahlen; zur Höhe des Rückstands machte ICANN dabei keine Angaben. ICANN setzte eine Frist bis 20. Oktober 2023, die Pflichtverstöße abzustellen.

Für Freenom bedeuten die beiden Abmahnungen einen neuerlichen geschäftlichen Rückschlag. Im März 2023 war bekannt geworden, dass Meta Platforms Inc., Instagram LLC und WhatsApp LLC vor dem US District Court, Northern District of California, Klage gegen Freenom und verbundene Unternehmen wegen Cybersquattings eingereicht haben. Konkret erhebt man den Vorwurf, dass die von Joost Zuurbier und Marcel Trik geleiteten Gesellschaften „registered, trafficked in, and used over 5,000 domain names that are identical or confusingly similar to Plaintiffs’ trademarks with a bad faith intent to profit in violation of the Anticybersquatting Consumer Protection Act“. Die Klage nahm Freenom offenbar ernst: jedenfalls zeitweise war damals die Registrierung neuer .tk-Domains nicht möglich, angeblich aus technischen Gründen. Einige Monate später gab ANINF, Agentur für digitale Infrastruktur und Frequenzen der Gabunischen Republik, bekannt, dass man zum 03. Juni 2023 die Verwaltung der eigenen Landesendung .ga übernommen hat. Die bisherige Registry Freenom habe der Community keinen zufriedenstellenden Service geboten, so ANINF. Technisch wurde der Umzug am 07. Juni 2023 vollzogen; die Rede war von sieben Millionen Domains, die betroffen sein sollen; der Großteil davon diente jedoch zu Missbrauchszwecken und wurde gelöscht. Das gleiche Bild zeigte sich bei .ml, der Länder-Endung von Mali. Waren es im Juli 2023 laut DomainTools noch 1.458.064 registrierte .ml-Domains, sind es per 01. September 2023 nur noch 7.751. Auch hier hatte die staatliche AGETIC (Agence des Technologies de l’Information et de la Communication) die Kontrolle über .ml übernommen, allerdings nur jene Domains behalten, für die Registrierungsgebühren gezahlt werden.

Wer seine Domains über OpenTLD registriert hat, sollte spätestens jetzt darüber nachdenken, ob der Umzug zu einem anderen Registrar in Betracht gezogen werden sollte. Es ist nicht ausgeschlossen, dass OpenTLD die Versäumnisse abstellt und zu einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang zurückkehrt. ICANN scheut aber auch nicht davor zurück, das RAA zu kündigen, wenn eine Abmahnung nicht fruchtet; das musste zuletzt der Registrar Nimzo 98 LLC erfahren, dessen Vertrag im Juli 2023 unter anderem wegen rückständiger Gebührenzahlungen nach vorheriger Abmahnung außerordentlich fristlos gekündigt worden war.

Die Abmahnungen gegen OpenTLD B.V. finden Sie unter:
> https://www.icann.org/uploads/compliance_notice/attachment/1211/hedlund-to-zuurbier-20sep23.pdf
> https://www.icann.org/uploads/compliance_notice/attachment/1215/heldund-to-zuurbier-29sep23.pdf

Quelle: icann.org, eigene Recherche

NETZVERWALTUNG – RÜCKBLICK AUF IFG 2023 IN KYOTO

Mit der Vision eines „Internet, wie wir es wollen“, ist das 18. Internet Governance Forum (IGF) in Kyoto zu Ende gegangen. Einmal mehr wurde die Forderung nach einem offenen und universellen Netz laut.

Das IGF, das vom 08. bis zum 12. Oktober 2023 unter dem übergreifenden Motto „The Internet We Want – Empowering All People“ im japanischen Kyoto stattfand, versteht sich als offene Diskussionsplattform der Vereinten Nationen (UN) zu wichtigen rechtlichen, politischen, sozialen und technischen Fragen des Internets. Ähnlich wie bei ICANN soll ein Multi-Stakeholder-Ansatz alle relevanten gesellschaftlichen Gruppen aus Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft an einen Tisch bringen. Im Gegensatz zu anderen UN-Gremien trifft das IGF aber keine rechtlich bindenden Entscheidungen, sondern hat eine ausschließlich beratende Funktion. Dennoch war das IGF in Kyoto mit knapp 6.300 Teilnehmern vor Ort aus 178 Ländern sowie weiteren 3.000 Online-Gästen besser besucht als alle bisherigen Veranstaltungen. Konkret ging es dieses Mal um die Frage „Wie können wir die Konnektivität weiter verbessern und einen Online-Raum schaffen, der die Menschen stärkt?“ Zu diesem Zweck standen acht Themenfelder im Mittelpunkt: Künstliche Intelligenz und aufkommende Technologien, Vermeidung der Fragmentierung des Internets, Cybersecurity, Cyberkriminalität und Online-Sicherheit, Datenverwaltung und Vertrauen, Digitale Kluft und Inklusion, Globale digitale Governance und Zusammenarbeit, Menschenrechte und Freiheiten sowie Nachhaltigkeit und Umwelt.

Im Bereich der Internet Governance liess ein sogenanntes Visionspapier aufhorchen, das unter dem Titel „The Internet We Want“ unter anderem von Vint Cerf, einem der „Väter des Internets“ und von 1999 bis Ende 2007 im ICANN-Vorstand tätig, veröffentlicht wurde. In den digitalen Gesellschaften von heute sei demnach die Verwaltung des Internets von entscheidender Bedeutung für die wirtschaftliche, soziale, ökologische und nachhaltige Entwicklung. Führende Persönlichkeiten aller Stakeholder-Gruppen auf der ganzen Welt müssten sicherstellen, dass ihr Tun mit den bestehenden Verpflichtungen übereinstimme, um unter anderem ein menschenzentriertes Internet zu fördern, das die Achtung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit gewährleistet und vor schädlichen Verhaltensweisen schützt, ein offenes, freies, weltweit vernetztes, interoperables, nicht fragmentiertes und stabiles Internet bewahrt und den Multi-Stakeholder-Ansatz bei der Verwaltung des Internets aufrechterhält. Verkörpert wird das in den fünf Grundsätzen „Whole and open“, „Universal and inclusive“, „Free-flowing and trustworthy“, „Safe and secure“ und „Rights-respecting“. Es gäbe derzeit ein erhöhtes Risiko, dass politische oder geschäftliche Entscheidungen das Internet in isolierte Teile fragmentieren könnten. Diese potenzielle Fragmentierung auf technischer, inhaltlicher oder Governance-Ebene bedrohe die offene, ganzheitliche, vernetzte und interoperable Natur des Internets und die damit verbundenen sozialen und wirtschaftlichen Vorteile, vor allem aber die Menschenrechte. Zu viel politischen Einfluss wünscht man nicht; Rahmenbedingungen, welche die Konnektivität ermöglichen, sollten etwa auf lockeren Richtlinien und Vorschriften basieren. Das Domain Name System selbst wird namentlich aber nicht erwähnt.

In seiner Abschlusserklärung erinnerte der Chinese Li Junhua, Under-Secretary-General for Economic and Social Affairs, die Delegierten an den 18-jährigen Beitrag des IGF, der eine von unten nach oben gerichtete, integrative Beteiligung aller Interessengruppen darstellt. Er schloss mit der Forderung nach kollektivem Handeln, um „mehr zu tun – mehr Länder und alle Beteiligten für eine integrative und gerechte digitale Zukunft für alle zu stärken – Chancen zu optimieren und Risiken zu bewältigen“. Wer wissen will, welche konkrete Taten diesen Worten folgen, dem sei an dieser Stelle noch der IG Radar der DENIC eG empfohlen, der Wissenswertes zum digitalpolitischen Dialog aktuell und weltweit liefert.

Das Visionspapier „The Internet We Want“ finden Sie unter:
> https://www.intgovforum.org/en/filedepot_download/263/26312

Weitere Informationen zum IGF 2023 finden Sie unter:
> https://www.intgovforum.org/en

Den IG Radar der DENIC eG mit Grundlagen- und Hintergrundwissen finden Sie unter:
> https://ig-radar.de/

Quelle: eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .CEO, .NL UND .SCA

Die Zahl der .brands, die sich aus dem Domain Name System verabschiedet hat, hat sich auf 120 erhöht: auf die Marken-Endung .sca müssen wir künftig verzichten. Derweil startet .ceo unter neuer Leitung nochmals durch, während bei .nl betrügerische Rechnungen kursieren – hier die Kurznews.

Die im US-Bundesstaat Nevada ansässige XYZ.COM LLC erweitert ihr Domain-Portfolio: mit Vereinbarung vom 18. September 2023 erwarb die .xyz-Registry die Rechte an der Top Level Domain .ceo von der australischen CEOTLD Pty Ltd. Zur Höhe des Kaufpreises machten beide Unternehmen öffentlich bisher keine Angaben. Unter .ceo sind aktuell knapp unter 3.800 Domains registriert, zu besten Zeiten waren es etwas über 4.000 Domains. Die Entwicklung stagniert dabei seit etwa zwei Jahren. Für XYZ.COM LLC ist es die 35. verwaltete Top Level Domain. Welche Pläne das Unternehmen hat, blieb zunächst unklar; Vergabebeschränkungen wird es aber weiterhin nicht geben, so dass man kein „Chief Executive Officer“ sein muss, um eine .ceo-Domain zu erhalten. An der Zielgruppe dürfte sich gleichwohl wenig ändern:“The .CEO domain ending is designed for industry leaders with strategic vision looking to take control of their brand, name, and online identity“, teilt XYZ.COM LLC mit. Als prominente Beispiele für Personen mit eigener .ceo-Domain nennt man Personen wie michellehummel.ceo (nach eigenen Angaben „Social Media Trainer, Web Strategist, Published Author, Keynote Speaker and Franchise Marketing Expert“) und mikejohns.ceo („Futurist for the Culture“). Google behandelt .ceo-Domains allerdings nicht anders als jede andere nTLD.

Die .nl-Verwalterin SIDN warnt vor einer Betrugswelle mit Fake-Rechnungen. Aktuell mehren sich Berichte über Personen, die gefälschte Rechnungen von einer Organisation erhalten haben, die sich „Webhosting Solutions 24“ nennt. Auf der Rechnung werden Kosten für Hosting-Dienste berechnet; in einer Beispielsrechnung werden EUR 384,– für ein Jahr genannt. Erst im Kleingedruckten wird deutlich, dass es sich nicht wirklich um eine Rechnung, sondern um ein Angebot für Hosting-Dienste handelt. Bei dem Schreiben handelt sich also nicht um eine Rechnung für eine bereits erbrachte Dienstleistung, sondern es soll einen Vertragsschluss erst begründen. Genannt ist weiter die Domain webhostingsolutions24.com; sie verweist auf eine Website der schwedischen Webhosting Solutions 24 AB. Die Empfehlung von SIDN ist eindeutig: Wenn Sie eine solche „Rechnung“ erhalten, sollten Sie sie nicht bezahlen. Zudem kann man sich an das Helpdesk von SIDN wenden.

Das schwedische Forstunternehmen Svenska Cellulosa AB (kurz: SCA) legt die Axt an seine Marken-Endung .sca. Mit Schreiben vom 19. Juli 2023 kündigte SCA, mit 2,6 Mio. Hektar der größte private Waldeigentümer in Europa, das Registry-Agreement (RA) mit der Internet-Verwaltung ICANN. Die Kündigung, die erst jetzt veröffentlicht wurde, ist gestützt auf Section 4.4 (b) des RA, die eine jederzeitige ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 180 Tagen gestattet. Weitere Angaben zu den Hintergründen der Kündigung machte SCA nicht. Delegiert wurde .sca bereits am 11. August 2014 und am Anfang auch rege genutzt; so meldet ntldstats.com für Oktober 2015 über 600 registrierte Domains. Doch wenig später kam der Absturz, und .sca kam lediglich noch auf eine eine Handvoll Domains; bei Google ist über die obligatorische nic.sca hinaus keine weitere Domain mehr gelistet. ICANN hat vorläufig bereits entschieden, die Endung auf keine Nachfolge-Registry zu übertragen. Nicht ausgeschlossen ist jedoch, dass sich im Rahmen der nächsten nTLD-Einführungsrunde ein anderes Unternehmen um .sca bewirbt.

Die Mitteilung von XYZ.COM LLC zu .ceo finden Sie unter:
> https://gen.xyz/blog/ceo

Das Kündigungsschreiben für .sca finden Sie unter:
> https://itp.cdn.icann.org/en/files/registry-agreements/sca/sca-termination-notice-19-07-2023-en.pdf

Quelle: gen.xyz, sidn.nl, icann.org

MIT.GAY – UNGEKLÄRTES RISIKO IM UDRP-VERFAHREN

Das MIT konnte in einem UDRP-Verfahren vor The Forum (NAF) problemlos die Domain mit.gay erringen, die auf eine Website des MIT weiterleitete. Im Verfahren wurde allerdings nicht deutlich, welches Risiko tatsächlich von der Domain ausging.

Das 1859 gegründete Massachusetts Institute of Technology, bekannt unter dem Akronym „MIT“, startete ein UDRP-Verfahren wegen der Domain mit.gay, da es durch diese seine Rechte verletzt sieht. Inhaber der am 17. September 2022 registrierten Domain ist der US-Amerikaner Malte Brigge aus Alaska. Der leitete die Domain auf die Seite math.mit.edu der Beschwerdeführerin weiter. Die Beschwerdeführerin trug unter anderem vor, dass die Domain ihrer 1989 beim US-Patent- und Markenamt (USPTO) eingetragenen Marke „MIT“ entspricht, sie dem Gegner nicht erlaubt habe, die Marke zu nutzen, und er auch nicht unter dem Namen „MIT“ bekannt sei. Sie meint, die Registrierung und Nutzung der Domain sei bösgläubig, gerade weil er die Weiterleitung zu einer Unterseite der Beschwerdeführerin eingerichtet habe. Der Gegner reagierte nicht auf das UDRP-Verfahren. Als Panel wurde der australische Rechtsanwalt Nicholas J.T. Smith berufen.

Smith gab der Beschwerdeführerin in allen Punkten Recht und entschied auf Transfer der Domain (NAF Claim Number: FA2309002060147). Die Identität von Marke und Domain sei gegeben, da die technisch notwendige Endung .gay nicht zu berücksichtigen sei. Er bestätigte, dass der Gegner unter der Bezeichnung „MIT“ nicht bekannt sei und keine Erlaubnis habe, die Marke zu nutzen. Es bestünden auch keine irgendwie gearteten Verbindungen zur Beschwerdeführerin. Dass die Domain auf die Seite der Beschwerdeführerin weiterleite, spreche nicht für eine gutgläubige Nutzung; vielmehr ergäbe sich so der falsche Eindruck, der Gegner hätte mit der Beschwerdeführerin zu tun oder sei von dieser ermächtigt, die Domain zu nutzen. Als der Gegner die Domain im September 2022 registrierte, kannte er die Beschwerdeführerin und deren Marke, andernfalls hätte er nicht entsprechend zur Beschwerdeführerin verlinkt. Außerdem gäbe es keine andere vernünftige Erklärung für diese Weiterleitung, als dass jemand, der eine Domain mit der Marke der Beschwerdeführerin registriert und auf deren Seite weiterleitet, damit die falsche Vorstellung hervorrufen wolle, er sei dazu vom Rechteinhaber ermächtigt oder mit ihm assoziiert. Das spreche alles für die Bösgläubigkeit des Gegners. Damit waren alle drei Elemente der UDRP erfüllt und Smith gab der Beschwerde statt.

Es handelt sich um einen einfachen und klaren Fall, der aber doch zu diversen Kommentaren anregt. So äußert sich Domain-Anwalt Doug Isenberg (giga.law) dazu und wundert sich ein wenig, dass der Rechtsvertreter des MIT lediglich auf die Marke „MIT“ aus dem Jahr 1989 verweist. Das MIT hat zahlreiche ältere Marken. Er selbst würde in solchen Fällen möglichst alle Marken aufzählen. Es handele sich zudem erst um den 8. UDRP-Streit, bei dem eine .gay-Domain involviert sei – die anderen Fälle sind roberthalf.gay, fsgbumsniffer.gay, solvay.gay, replit.gay, pinkx.gay, lockheed.gay und lovehoney.gay – und der erste, in dem eine Universität verwickelt ist. Interessant für ihn sei, dass die Weiterleitung zur Website der Mathematik-Fakultät des MIT eingerichtet gewesen sei. Eine Weiterleitung zu einer anderen Website hätte womöglich zu einem anderen Ergebnis geführt. Doch auch Isenbergs Verweis auf die Entscheidungsgründe, in denen Smith erklärt: „[T]here is no obvious explanation, nor has one been provided, for an entity to register a domain name that contains the MIT mark and use it to redirect visitors to the Complainant’s Website other than to create a false impression that the Respondent is affiliated with or authorized by Complainant.“, führt zu keiner weiteren Erkenntnis, was so schlimm an der Registrierung und Weiterleitung ist.

Hier weist Ankur Raheja im wöchentlichen Newsletter der Internet Commerce Association (ICA, internetcommerce.org) auf das Risiko hin, welches mit der Domain entstanden ist. Er schaute sich nämlich die MX-Server zu mit.gay an und stellte fest, dass sie auf „ZOHO email Server“ eingestellt waren. Folglich liege die Möglichkeit nahe, dass der Domain-Inhaber die Domain für Phishing nutzte, indem er mit.gay auf die offizielle Website des MIT umleitete, um bei eMail-Empfängern den Eindruck zu erwecken, dass die Domain mit der Beschwerdeführerin verbunden ist und ihr gehört. Isenberg merkt seinerseits an, dass .gay, die Endung für „LGBTQ individuals, organizations, businesses and their allies“, allen offensteht, um Domains zu registrieren. Der Streit um mit.gay gibt demnach Markeninhabern Anlass genug, die Augen offen und Domains im Blick zu halten bzw. durch Dienstleister im Blick halten zu lassen.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain mit.gay finden Sie unter:
> https://www.adrforum.com/DomainDecisions/2060147.htm

Den Kommentar von Doug Isenberg findet man unter:
> https://giga.law/blog/2023/10/5/mit-gay-domain-udrp

Den Kommentar von Ankur Raheja findet man unter:
> https://www.internetcommerce.org/udrp-case-summaries/unrebutted-circumstantial-evidence-leads-to-transfer-of-dictionary-term-domain-name-vol-3-39/#mitgay

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum.com, giga.law, internetcommerce.org, eigene Recherche

DOOR.COM – BÖRSENREPORT OFFENBART KAUFPREIS

Zahlreiche hochpreisige Domain-Verkäufe unterliegen Verschwiegenheitserklärungen mit der Folge, dass sie nicht öffentlich werden. So erging es door.com, bis die Käuferin ihr SEC-Filing veröffentlichte, worin zu lesen ist, dass die Domain US$ 1,4 Mio. kostete.

Wie Elliot Silver auf domaininvesting.com berichtet, ergibt sich aus dem SEC-Filing (hier dem Quartalsabschluss) der Honest Day’s Work Inc., dass sie door.com für US$ 1,4 Mio. gekauft hat. Kurz darauf übernahm die Latch Inc. die Honest Day’s Work Inc. und firmiert nun, laut einer Ankündigung vom 05. September 2023 auf ihrer Website, in „Door.com“ um. Die Marke „latch“, über die sie Software herstellt und vertreibt, bleibt bestehen. Bereits im August 2023 hatte DomainGang (domaingang.com) Mutmaßungen über den Domain-Kauf durch Latch Inc. geäußert. Im aktuell veröffentlichten SEC-Filing für das erste Quartal 2023 der Honest Day’s Work Inc., die seit 03. Juli 2023 nicht mehr existiert, nachdem sie von Latch Inc. übernommen wurde, heißt es unter Ziffer 8: „On April 24, 2023, the Company acquired the domain name “Door.com” for $1,400,000. The purchase price consisted of an initial payment of $763,000 and 24 monthly payments of $29,167, beginning on May 1, 2023. The purchase was made to utilize the “Door.com” branding as part of the Company’s future go-to-market strategy.“

Ob der Preis weiter abgestottert wird oder durch die Übernahme der Honest Day’s Work Inc. durch Latch Inc. früher beglichen wurde oder wird, bleibt unklar. Der Preis von door.com ist jedenfalls nicht der einzige, der erst über den Abschlussbericht einer Unternehmung bekannt wurde. Domain-Investor George Kirikos (freespeech.com) hat sich darauf spezialisiert, SEC-Filings nach Domain-Käufen zu durchstöbern. Er gibt auch eine Anleitung, wie man sich sinnvoll selbst auf die Suche macht. Aber er ist nicht der Einzige, der sich die Abschlussberichte von Unternehmen anschaut, um inoffizielle Domain-Käufe zu finden. Folgende Domain-Preise beruhen auf Informationen, die Domain-Investoren und Branchenblogger wie George Kirikos und Kevin Murphy (domainincite.com) bei der Suche in SEC-Filings finden – und die gegebenenfalls hinterher offiziell bestätigt werden:

Domain | Preis | Jahr

connect.com | US$ 10.000.000,– | 2022
asap.com et al | US$ 3.006.000,– | 2021
bankfirst.com | US$ 800.000,– | 2021
hippo.com | US$ 3.300.000,– | 2021
galaxy.com | US$ 1.761.000,– | 2021
forge.com | US$ 2.202.000,– | 2021
tradezero.com | US$ 540.000,– | 2021
exodus.com | US$ 1.945.000,– | 2021
is.com | US$ 1.950.000,– | 2021
blunt.com | US$ 125.000,– | 2020
extract.com | US$ 300.000,– | 2019
grove.com | US$ 873.000,– | 2019
medidata.com | US$ 600.000,– | 2019
prometheum.com | US$ 71.842,– | 2018
weed.club | US$ 30.000,– | 2018
wave.com | US$ 400.000,– | 2016
better.com | US$ 1.820.000,– | 2015
enjoy.com | US$ 1.500.000,– | 2015
qnb.com | US$ 1.000.000,– | 2014
rh.com | US$ 304.000,– | 2012
chatter.com | US$ 2.000.000,– | 2010
gold.ca | CAD 15.000,– | 2008
passwords.com | US$ 115.900,– | 2001
delta.com | US$ 2.125.000,– | 2000
weekend.com | US$ 200.000,– | 2000
elections.com | US$ 100.000,– | 2000
headhunter.com | US$ 35.000,– | 1998

Die Suchanleitung von Kirikos findet man unter:
> https://freespeech.com/2020/07/11/delta-com-domain-name-was-acquired-in-july-2000-for-2125000-heres-how-to-discover-more-big-deals/

Quelle: dnjournal.com, domaininvesting.com, freespeech.com, eigene Recherche

YOU.AI – DU, NUR DU FÜR US$ 700.000,–

Die vergangene Domain-Handelswoche bringt mit you.ai zum Preis von US$ 700.000,– (ca. EUR 660.377,–) nicht nur eine Domain unter Länderendung auf dem ersten Platz, sondern zugleich die bisher teuerste öffentlich gehandelte Domain unter .ai.

Die Kommerzendung .com bescheidet sich diese Woche auf dem zweiten Platz mit bezi.com zum Preis von US$ 95.000,– (ca. EUR 89.623,–). Die Domain tauchte laut Raymond Hackney mit zwei deutlich geringeren Preisen in einer Woche Abstand im Juli 2008 bei namebio.com auf: zu US$ 1.794,– am 23. und zu US$ 1.150,– am 29. Juli 2008. Vermutlich handelt es sich lediglich um ein – korrigiertes – Geschäft. Im Juni 2023 berichteten wir, dass ssangyong.com zum Preis von US$ 46.000,– (ca. EUR 42.049,–) gehandelt wurde. Raymond Hackney berichtet nun, aktuell sei die Domain auf einen Preis von US$ 135,– zurückgestuft und stehe bei Afternic zum Verkauf. Er vermutet, dass die Domain, die den Namen eines koreanischen Konzerns widergibt und übersetzt etwa „Zwei Drachen“ meint, von koreanischen Investoren gepusht wurde, um den Preis zu treiben.

Die für künstliche Intelligenz vermarktete Länderendung von Anguilla (.ai) sorgt mit you.ai für Schlagzeilen: Dharmesh Shah, der Gründer von HubSpot, kaufte die Domain zum Preis von überwältigenden US$ 700.000,– (ca. EUR 660.377,–) und meint auf Anfrage von Elliott Silver (domaininvesting.com), er habe da ein Hobbyprojekt für einen AI-Chatbot, der sich auf persönliche Inhalte beschränkt, zu dem die Domain perfekt passe; er glaube an schöne und einfache Domain-Namen. Die deutsche Endung startet mit weedshop.de bei EUR 10.000,– und kann damit einen ordentlichen Erfolg aufweisen: die Domain erzielte im November 2021 lediglich EUR 3.000,-.

Die neuen generischen Endungen sind wieder da, mit fitness.club zum Preis von US$ 35.000,– (ca. EUR 33.019,–) und der Ein-Zeichen-Domain g.fashion für US$ 10.000,– (ca. EUR 9.434,–). Bei den klassischen generischen Endungen steht mit jfn.net zum Preis von US$ 8.750,– (ca. EUR 8.255,–) endlich mal wieder eine .net an erster Position. Besondere Erwähnung verdienen aspergerssyndrome.org mit US$ 7.350,– (ca. EUR 6.934,–), die damit deutlich gegenüber ihrem im Oktober 2022 erzielten Preis von US$ 20.222,– (ca. EUR 20.426,-) verliert, und kimmelcancercenter.org, die mit jetzt US$ 2.650,– (ca. EUR 2.500,–) ebenfalls gegenüber den im Oktober 2022 erzielten US$ 7.751,– (ca. EUR 7.829,-) Abstriche machen muss. Die vergangene Domain-Handelswoche war dank you.ai herausragend, aber für den ein oder anderen, der Verluste hinnehmen musste, wenig erfreulich.

Länderendungen
————–

you.ai – US$ 700.000,– (ca. EUR 660.377,–)
hodl.ai – US$ 9.500,– (ca. EUR 8.962,–)
guides.ai – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.717,–)

carlease.co.uk – GBP 18.000,– (ca. EUR 20.787,–)
prism.co.uk – GBP 5.000,– (ca. EUR 5.774,–)
tw.uk – GBP 3.600,– (ca. EUR 4.157,–)
yp.uk – GBP 3.600,– (ca. EUR 4.157,–)
harringtons.co.uk – GBP 3.400,– (ca. EUR 3.926,–)
fullmoon.co.uk – US$ 3.506,– (ca. EUR 3.308,–)

gsm.be – EUR 16.000,–
pcu.ca – US$ 14.500,– (ca. EUR 13.679,–)
weedshop.de – EUR 10.000,–
car.re – EUR 8.500,–
anadibank.de – EUR 5.995,–
cargames.io – US$ 5.999,– (ca. EUR 5.659,–)
dogshop.de – EUR 5.000,–
clarify.me – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.717,–)
tadam.fr – EUR 4.150,–
vapoteur.fr – EUR 3.799,–
cloud2cloud.de – EUR 3.690,–
resumelab.de – EUR 3.499,–
ecoflow.lt – EUR 3.050,–
growsoft.de – EUR 3.000,–
rpp.eu – EUR 2.999,–

Neue Endungen
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fitness.club – US$ 35.000,– (ca. EUR 33.019,–)
g.fashion – US$ 10.000,– (ca. EUR 9.434,–)
ic.vip – US$ 8.500,– (ca. EUR 8.019,–)
jobs.nrw – US$ 7.610,– (ca. EUR 7.179,–)
src.world – US$ 6.700,– (ca. EUR 6.321,–)
p6.vip – US$ 4.999,– (ca. EUR 4.716,–)
wright.law – US$ 4.500,– (ca. EUR 4.245,–)
v1.vip – US$ 3.599,– (ca. EUR 3.395,–)
v7.vip – US$ 3.599,– (ca. EUR 3.395,–)
unblockit.app – US$ 3.500,– (ca. EUR 3.302,–)
elderlaw.law – US$ 2.999,– (ca. EUR 2.829,–)
outdoor.fit – US$ 2.800,– (ca. EUR 2.642,–)
van.fit – US$ 2.550,– (ca. EUR 2.406,–)

Generische Endungen
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jfn.net – US$ 8.750,– (ca. EUR 8.255,–)
aspergerssyndrome.org – US$ 7.350,– (ca. EUR 6.934,–)
start.pro – EUR 4.500,–
rsac.org – US$ 3.510,– (ca. EUR 3.311,–)
isgtw.org – US$ 3.002,– (ca. EUR 2.832,–)
kimmelcancercenter.org – US$ 2.650,– (ca. EUR 2.500,–)
advhomecare.org – US$ 2.649,– (ca. EUR 2.499,–)

.com
—–

bezi.com – US$ 95.000,– (ca. EUR 89.623,–)
hoteldeal.com – US$ 51.000,– (ca. EUR 48.113,–)
northpoint.com – US$ 31.589,– (ca. EUR 29.801,–)
beecrowd.com – US$ 18.000,– (ca. EUR 16.981,–)
healclinic.com – US$ 15.900,– (ca. EUR 15.000,–)
selfcloud.com – US$ 15.817,– (ca. EUR 14.922,–)
sexualenergy.com – US$ 14.988,– (ca. EUR 14.140,–)
theflow.com – US$ 12.000,– (ca. EUR 11.321,–)
hemphop.com – US$ 11.249,– (ca. EUR 10.612,–)
stadio.com – US$ 10.151,– (ca. EUR 9.576,–)
playgroup.com – US$ 10.110,– (ca. EUR 9.538,–)
nailscompany.com – US$ 9.900,– (ca. EUR 9.340,–)
molino.com – US$ 9.895,– (ca. EUR 9.335,–)
athina.com – US$ 9.158,– (ca. EUR 8.640,–)
nokken.com – US$ 8.000,– (ca. EUR 7.547,–)
gioele.com – EUR 7.500,–
couchy.com – US$ 7.888,– (ca. EUR 7.442,–)
fourvisions.com – US$ 7.500,– (ca. EUR 7.075,–)
mclennan.com – US$ 7.500,– (ca. EUR 7.075,–)
actena.com – US$ 6.999,– (ca. EUR 6.603,–)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, tldinvestors.com, domaininvesting.com, eigene Recherche

STOCKHOLM – NORDIC DOMAIN DAYS IM MAI 2024

Zu den Mitte Mai 2024 als Präsenzveranstaltung in Stockholm stattfindenden „Nordic Domain Days 2024“ können sich Teilnehmer ab jetzt anmelden. Die Veranstaltung beschäftigt sich mit „nordischen“ Domain-Angelegenheiten.

Erst in einem guten halben Jahr ist es soweit, nichtsdestotrotz kann man sich den Termin nicht nur bereits in den Kalender eintragen, sondern sich nun auch dazu anmelden: Die „Nordic Domain Days“ (NDD) werden vom 13. bis 14. Mai 2024 in Stockholm stattfinden. In diesem Jahr, bei den NDD23, kamen mehr als 300 Teilnehmer zusammen. Das wird im kommenden Jahr sicher nicht anders werden. Bei den NDD kommt die Domain-Industrie zusammen, um Erfahrungen und Erkenntnisse auszutauschen: Registries, Registrare, Reseller, Service-Provider und Investoren. Was zählt, sind persönliche Interaktionen zwischen den Referenten und Teilnehmern. Alle Redner stehen live auf der Bühne. Die Agenda für die beiden Veranstaltungstage voller Reden, Workshops und Treffen liegt noch nicht vor, aber Extendify-Mitgründer Artur Graboski ist zumindest schon mal als einer der Redner angekündigt.

Die Nordic Domain Days 2024 finden vom 13. bis 14. Mai 2024 im Clarion Hotel Stockholm, Ringvägen 98, 118 60 Stockholm (Schweden), statt. Die NDD24 bieten unterschiedliche Teilnahmetickets: Das normale „Attendee“-Ticket kostet wie zuletzt bei den NDD23 EUR 249,– und bietet schwedische Kaffeepäuschen (Fika) sowie endlose Ströme von Kaffee über den ganzen Tag, ein Lunchbuffet und ein abendliches Zusammenkommen. Das VIP-Ticket für EUR 599,– steigt ebenfalls nicht im Preis und bietet als Upgrade gegenüber dem „Attendee“-Ticket gleich mehrere Abendveranstaltungen, „Email Concierge“, „Meeting Lounge“ und ein VIP-Dinner am Sonntag. Die Preise der Partner-Tickets starten unverändert bei EUR 2.500,– und bieten jede Menge Möglichkeiten, sein Unternehmen darzustellen, inklusive eines eigenen Workshops, den man veranstalten kann. Für den Vorabend, Sonntag, den 12. Mai 2024, ist nach einer Begrüßung ein VIP-Dinner für Inhaber eines VIP-Tickets vorgesehen. Wichtig zu wissen: die Veranstaltung wird weder aufgezeichnet noch gestreamt – dabei sein ist alles.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://nordicdomaindays.se
> https://nordicdomaindays.com/register

Quelle: nordicdomaindays.se, eigene Recherche

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