Domain-Newsletter

Ausgabe #1199 – 21. Dezember 2023

Themen: Frohe Weihnachten und ein erfolgreiches 2024 | DNS Abuse – Neue Pflichten für die Domain-Branche | Storm-1152 – Microsoft sichert kriminelle Domains | TLDs – Neues von .at, .berlin und .de | obo.com – OBO Bettermann kassiert RDNH vor WIPO | 789.win – besonderer Gewinner für US$ 78.900,– | 2023 – Die teuersten Domains des Jahres | Köln – 22. @kit-Kongress im Mai 2024

FROHE WEIHNACHTEN UND EIN ERFOLGREICHES 2024

Liebe Leserinnen und Leser,

was war Ihr spannendstes Erlebnis im Domain-Jahr 2023? Der Live-Start einer neuen Top Level Domain? Der Sieg in einem komplizierten Domain-Rechtsstreit? Der Kauf oder Verkauf einer besonders attraktiven Domain? Die Teilnahme am ICANN-Meeting in Hamburg? Wir wissen es nicht, aber wir ahnen, dass die wenigsten unter Ihnen Entwicklungen im Bereich DNS Abuse oder Internet Governance genannt hätten. Und doch drohen gerade in diesen beiden Bereichen die umfassendsten Umwälzungen in der Geschichte des Domain Name Systems. Niemand käme ernsthaft auf die Idee, ein Straßenbauunternehmen dafür haftbar zu machen, dass über die von ihm frisch gebaute Autobahn Diebesgut transportiert wird. Gleichwohl gehen zahlreiche politische und juristische Bestrebungen dahin, die Internet-Verwaltung ICANN – die sich satzungsgemäß nur um die Sicherheit und Stabilität des DNS kümmern soll – in die Rolle einer Content-Polizei zu drängen. Gerade deshalb werden uns diese vermeintlich sperrigen Themen künftig noch intensiver beschäftigen.

Gerne hätten wir Ihnen in diesem Jahr berichtet, wann die nächste Einführungsrunde für neue Top Level Domains beginnt. Aktuell können wir aber lediglich festhalten, dass es voraussichtlich im April 2026 losgeht. Dass bis dahin auch die ersten .web-Domains registrierbar sind, dafür legen wir die Hand lieber nicht ins Feuer. Das scheint übrigens auch ICANN so zu sehen. In der aktuellen Budgetplanung geht die Internet-Verwaltung davon aus, dass die Einnahmen aus Domain-Transaktionen für nTLDs von US$ 9,9 Mio. auf US$ 10,1 Mio. steigen oder besser gesagt praktisch unverändert bleiben. Und auch der Exodus bei den .brands hält wohl an; ICANN rechnet damit, dass sich weitere 22 Registries freiwillig verabschieden. Das muss nicht zwingend schlecht sein, sondern klingt nach einer Marktbereinigung und -konsolidierung, eine Entwicklung, die bereits seit Jahren anhält und die Welt der Domains stabilisiert.

Mit diesen entspannten Aussichten verabschieden wir uns von Ihnen in den Winterurlaub. Bevor es mit frischen News weitergeht: Erholen Sie sich gut, geniessen Sie die letzten Tage des ausgehenden Jahres und starten Sie mit uns im Januar in ein neues, erfolgreiches Jahr 2024. Fröhliche Weihnachten!

Ihr
Daniel Dingeldey
Florian Hitzelberger

Team domain-recht.de

DNS ABUSE – NEUE PFLICHTEN FÜR DIE DOMAIN-BRANCHE

Die Internet-Verwaltung ICANN hat sich mit den Domain-Registries und -Registraren auf neue Grundlagenvereinbarungen verständigt: die Neuregelungen zielen auf die Verhinderung von „DNS Abuse“ ab und haben eine überwältigende Unterstützung erfahren.

Im November 2022 hatten sich die Registries Stakeholder Group (RySG) und die Registrar Stakeholder Group (RrSG) an den damaligen ICANN-CEO Göran Marby gewandt und angeregt, die vertraglichen Verpflichtungen zur Vermeidung von DNS Abuse anzupassen. Konkret geht es um zwei Grundlagenvereinbarungen, das Base Generic Top-Level Domain (gTLD) Registry Agreement (Base RA) zwischen ICANN und den Registries sowie das Registrar Accreditation Agreement (RAA) zwischen ICANN und den Registraren. Diese verpflichten in der bisherigen Form zum Beispiel die Domain-Registrare dazu, einen per eMail erreichbaren „abuse contact“ bereitzustellen, um Meldungen zu Missbrauch beispielsweise durch illegale Aktivitäten entgegenzunehmen. Geht eine solche Meldung ein, sind die Registrare zum Handeln verpflichtet; die Regelung in Ziffer 3.18 des RAA ist dabei aber vergleichsweise schwammig: „Registrar shall take reasonable and prompt steps to investigate and respond appropriately to any reports of abuse.“ Was unter „Abuse“ oder „reasonable and prompt steps“ zu verstehen ist, definiert das RAA nicht, so dass der Ruf nach sinnvollen und klaren vertraglichen Verpflichtungen laut wurde, um weiterhin ein stabiles und sicheres DNS für alle Internetnutzer zu gewährleisten.

Dieser Schritt ist nun mit einer angepassten vertraglichen Regelung gelungen. So heißt es etwa im neu eingefügten 3.18.2 des RAA: „When Registrar has actionable evidence that a Registered Name sponsored by Registrar is being used for DNS Abuse, Registrar must promptly take the appropriate mitigation action(s) that are reasonably necessary to stop, or otherwise disrupt, the Registered Name from being used for DNS Abuse. Action(s) may vary depending on the circumstances, taking into account the cause and severity of the harm from the DNS Abuse and the possibility of associated collateral damage.“ Ziffer 4.2 des neuen „Base RA“ ist noch etwas ausführlicher: „Where a Registry Operator reasonably determines, based on actionable evidence, that a registered domain name in the TLD is being used for DNS Abuse, Registry Operator must promptly take the appropriate mitigation action(s) that are reasonably necessary to contribute to stopping, or otherwise disrupting, the domain name from being used for DNS Abuse. Such action(s) shall, at a minimum, include: (i) the referral of the domains being used for the DNS Abuse, along with relevant evidence, to the sponsoring registrar; or (ii) the taking of direct action, by the Registry Operator, where the Registry Operator deems appropriate. Action(s) may vary depending on the circumstances of each case, taking into account the severity of the harm from the DNS Abuse and the possibility of associated collateral damage.“ Beim Begriff des „DNS Abuse“ greift man einheitlich auf eine inzwischen etablierte ICANN-Definition zurück: „DNS Abuse means malware, botnets, phishing, pharming, and spam (when spam serves as a delivery mechanism for the other forms of DNS Abuse)“. Darüber hinaus kann jeder Registrar alternativ zur eMail-Adresse auch ein Webformular zur Verfügung stellen, um Missbrauch zu melden; den Eingang der Abuse-Meldung muss jeder Registrar ferner bestätigen.

Trotz dieser zusätzlichen Verpflichtungen fanden die Vorschläge von RySG und RrSG eine überwältigende Zustimmung. Im Fall der Registrare lag die erforderliche Quote bei 90 Prozent der registrierten generischen Domains; sie wurde mit 94 Prozent Zustimmung deutlich überschritten. Derzeit wird das Ergebnis der Abstimmung durch ein Unternehmen namens Votenet überprüft. Sobald die Abstimmung bestätigt ist, werden die vorgeschlagenen Änderungen dem ICANN-Vorstand zur Prüfung vorgelegt. Im Falle einer Genehmigung treten sie nach einer 60-tägigen Ankündigung in Kraft. Sollten sie wider Erwarten nicht genehmigt werden, werden sie an Verhandlungsteams zurückgeleitet, um die weiteren Schritte zu besprechen.

Die Mitteilung von ICANN finden Sie unter:
> https://www.icann.org/en/blogs/details/icanns-contracted-parties-approve-new-obligations-to-mitigate-dns-abuse-13-12-2023-en

Quelle: icann.org, eigene Recherche

STORM-1152 – MICROSOFT SICHERT KRIMINELLE DOMAINS

Dem US-amerikanischen Hard- und Softwareentwickler Microsoft ist ein bedeutender Schritt gegen Cyberkriminalität gelungen: Ein Gericht in New York hat die vorläufige Übertragung von vier Domain-Namen angeordnet, die für 750 Mio. gefälschte Microsoft-Konten genutzt worden sein sollen.

Mit Klageschrift vom 07. Dezember 2023 hat Microsoft vor dem United States District Court (Southern District) of New York Klage gegen drei in Vietnam ansässige Personen erhoben. Microsoft macht geltend, dass die Beklagten unter anderem im Zusammenhang mit der Benutzung der vier Domains lstcaptcha.com, anycaptcha.com, nonecaptcha.com und hotmailbox.me gegen US-Bundes- und Landesrecht verstoßen haben, indem sie über diese Domains eine cyberkriminelle Operation betrieben haben. Die Beklagten sollen Teil einer Gruppe sein, die Microsoft Storm-1152 nennt und die als Verkäufer und Ersteller betrügerischer Microsoft-Konten tätig sein soll. Nach Angaben von Microsoft betreibt Storm-1152 illegale Websites sowie Social-Media-Seiten und verkauft gefälschte Microsoft-Konten samt Tools zur Umgehung von Identitätsüberprüfungssoftware auf bekannten Technologieplattformen. Mit Hilfe dieses „Produkts“ lasse sich der Zeit- und Arbeitsaufwand für Cyberkriminelle und ihr missbräuchliches Tun verringern. Bis heute habe Storm-1152 etwa 750 Mio. gefälschte Microsoft-Konten zum Verkauf angeboten, mit denen die Gruppe illegale Einnahmen in Millionenhöhe erzielt habe und deren Bekämpfung nicht nur Microsoft, sondern auch andere Unternehmen sehr viel Geld kostete. Damit sei es zu einer rechtswidrigen Täuschung, einem Eindringen in die Computersysteme von Microsoft sowie zu Verletzungen des geistigen Eigentums zum Schaden von Microsoft und seinen Kunden gekommen. Mit der Klage beantragte Microsoft daher den Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der die jeweiligen Registries angewiesen werden, die vier Domains in die Kontrolle von Microsoft zu überführen.

Die Ausführungen in der Klageschrift haben das Gericht überzeugt. Noch am gleichen Tag erliess es eine „Temporary Restraining Order“ (Case No. 23-cv-10685), mit der VeriSign als .com-Registry für lstcaptcha.com, anycaptcha.com und nonecaptcha.com sowie Identity Digital (vormals Afilias Inc.) als .me-Registry für hotmailbox.me angewiesen wurden, die vier Domains auf Microsoft zu übertragen und sie dem von Microsoft gewählten Domain-Registrar MarkMonitor zuzuweisen. Die drei .com-Domains sind demnach für Websites genutzt worden, die den Aufbau und den Verkauf des CAPTCHA-Dienstes erleichtern, mit dem die obligatorische Bestätigung der Nutzung und Einrichtung eines Kontos umgangen werden kann. Über hotmailbox.me wurde eine Website betrieben, die betrügerische Microsoft Outlook-Konten verkauft. Beim Aufruf der vier Domains erscheint nun eine Website mit dem Hinweis „This Domain has been seized by Microsoft“; zugleich wird auf eine Website verlinkt, über die nicht nur die Beklagten, sondern auch jeder Dritte die Gerichtsakte einsehen können. Zugleich werden die Beklagten aufgefordert, innerhalb von 21 Tagen nach Zustellung dieser Vorladung auf die Klage zu reagieren. Dass die Beklagten dieser Aufforderung nachkommen, gilt als unwahrscheinlich.

Microsoft zur Seite stand Arkose Labs, nach eigenen Angaben ein führender Anbieter von Cybersicherheitslösungen und Bot-Management. Die Analyse der Aktivitäten von Storm-1152 umfasste Erkennung, Telemetrie, verdeckte Testkäufe und Reverse Engineering, um die in den USA gehostete Infrastruktur von Storm-1152 zu ermitteln. Beendet sind diese Aktivitäten aber nicht: „Unser Erfolg vor Gericht wird sich zwar auf die Operationen von Storm-1152 auswirken, aber wir gehen davon aus, dass andere Akteure ihre Techniken daraufhin anpassen werden. Eine kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor, wie die heutige Zusammenarbeit mit Arkose Labs und den US-Strafverfolgungsbehörden, ist nach wie vor unerlässlich, wenn wir die Auswirkungen der Cyberkriminalität spürbar eindämmen wollen“, so Microsoft. Bei den US-Strafverfolgungsbehörden hat man inzwischen Strafanzeige erstattet.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://landingpage-h0gcc3bvhkd2aaez.z01.azurefd.net/notice-of-pleadings

Quelle: microsoft.com, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .AT, .BERLIN UND .DE

Österreich goes Asia: Nic.at hat sich einem Registry-Verband in der Asia-Pazifik-Region angeschlossen und stellt sich damit noch internationaler auf. Derweil blickt .de auf das zehnjährige Jubiläum der Redemption Grace Period zurück, während sich .berlin nackig macht – hier unsere Kurznews.

Die .at-Verwalterin Nic.at stellt sich noch internationaler auf: am 15. November 2023 wurde die Registry als neues „Associate Member“ der APTLD (Asia Pacific Top Level Domain Association) aufgenommen. APTLD ist das asiatische Pendant zu CENTR (Council of European National Top-Level Domain Registries), dem Verband der europäischen ccTLD-Registrierungsstellen. Die APTLD zählt 51 ordentliche Mitglieder und 18 sogenannte Associate Members, darunter auch die DENIC eG. Für Richard Wein, Geschäftsführer von Nic.at, ist dies ein wichtiger Schritt zum Ausbau und zur Vertiefung der Zusammenarbeit auf dem asiatischen Markt: „Für nic.at ist es sehr wichtig, sich auch mit ccTLD-Kollegen:innen aus dem asiatischen Raum auszutauschen und von den gegenseitigen Erfahrungen lernen zu können. Aus diesem Grund sind wir der APTLD als Associate Member beigetreten.“ Leonid Todorov, General Manager von APTLD, heißt Nic.at ebenfalls herzlich willkommen und freut sich über das neue europäische Mitglied: „Wir sind stolz darauf, das Vertrauen und Interesse von nic.at an unserem Verband gewonnen zu haben und freuen uns, wenn unsere Mitglieder von der großen Erfahrung und Expertise profitieren.“

Die dotBERLIN GmbH & Co. KG, Verwalterin der Hauptstadt-Endung .berlin, hat ihren Transparenzbericht für das Jahr 2022 veröffentlicht. Darin legt die Registry offen, welche Anfragen zu personenbezogenen Daten, Domain-Inhabern oder Domains sie von Strafverfolgungsbehörden und anderen Anfragenden erhalten hat und wie sie damit umgegangen ist. Im Vergleich zu fünf Anfragen im Jahr 2018, vier Anfragen im Jahr 2019, drei Anfragen im Jahr 2020 und zwei Anfragen im Jahr 2021 hat .berlin im Jahr 2022 drei domain-spezifische Anfragen erhalten – bei rund 50.000 registrierten Domains eine verschwindend geringe Zahl. Nach sorgfältiger Prüfung gemäß den DSGVO-Richtlinien wurde allen drei Anfragen nicht stattgegeben und somit keine personenbezogenen Daten herausgegeben – der Schutz personenbezogener Daten hat somit höchste Priorität. Neben den Anfragen zur Herausgabe personenbezogener Daten hat der Transparenzbericht einen weiteren Schwerpunkt, nämlich die Analyse der missbräuchlichen Nutzung von .berlin-Domains. Dank aktiven Monitorings gab es im Jahr 2022 nur einen Fall von Missbrauch, und zwar in der Kategorie Spam. In den Bereichen Phishing, Pharming, Malware und Botnets gab es hingegen keine missbräuchliche Registrierung. Der vollständige Transparenzbericht kann ab sofort kostenfrei heruntergeladen werden.

Sie ist der Retter in der Not: zehn Jahre ist es her, seit die .de-Verwalterin DENIC eG die 30-tägige Redemption Grace Period (RGP) eingeführt hat. In dieser Karenzzeit wird eine gelöschte .de-Domain nicht sofort zur allgemeinen Registrierung freigegeben. Binnen der 30-tägigen RGP-Schutzfrist kann allein der letzte Domain-Inhaber oder ein von ihm benannter Dritter die Domain erneut registrieren. Und das kommt öfter vor als gedacht: wie die DENIC mitteilt, haben allein in den letzten drei Jahren Domain-Inhaber für knapp 0,9 Prozent aller Löschungen das Sicherheitsfeature genutzt. Als Prozentsatz keine große Nummer, aber absolut gerechnet werden seit 2011 pro Monat durchschnittlich 1.100 .de-Domains während der Schutzphase erneut registriert. Im Vergleich zu den 17,6 Mio. de-Domains mag das eine überschaubare Anzahl sein, aber Statistik spielt keine Rolle, wenn eine wichtige .de-Domain verloren wäre – man denke nur daran, dass google.de verloren ginge. Nach Ablauf der 30-tägigen Frist ist dann aber endgültig Schluss, und die gelöschte .de-Domain steht zur Registrierung für jedermann zur Verfügung.

Den Transparenzbericht von .berlin für 2022 finden Sie unter:
> https://dot.berlin/wp-content-784723398/uploads/dotBerlin_Transparenzbericht_2022.pdf

Weitere Informationen zur Redemption Grace Period bei .de finden Sie unter:
> https://www.denic.de/domains/de-domains/loeschung/redemption-grace-period?ref=blog.denic.de

Quelle: nic.at, dot.berlin, denic.de

OBO.COM – OBO BETTERMANN KASSIERT RDNH VOR WIPO

Die deutsche OBO Bettermann Holding GmbH & Co. KG ging gegen den Inhaber der Domain obo.com vor der WIPO vor. Im Verfahren wurde deutlich, dass der Gegner die Domain knapp 20 Jahre ordentlich nutzte und bei einer Anfrage von Mitarbeitern der OBO Bettermann den Verkauf der Domain obo.com ablehnte. Am Ende bestätigte das mit drei Fachleuten besetzte WIPO-Panel ein Reverse Domain Name Hijacking.

Die OBO Bettermann Holding GmbH & Co. KG ist eine Unternehmensgruppe, die im Bereich der Elektro- und Gebäudeinstallationstechnik tätig und Inhaberin zahlreicher Marken »OBO« ist, darunter eine EU-Marke und einer US-Marke, die beide 1999 eingetragen wurden. Der Konzern nutzt vornehmlich die Domains obo.de und obo-bettermann.com. In seiner Beschwerdeschrift teilt er gegenüber WIPO allerdings mit, vornehmlich im B2B-Bereich tätig zu sein, weshalb man erst jetzt erkannt hätte, dass die Domain obo.com existiert. Diese werde nicht genutzt, der Gegner, der sich eines Privacy Service bediene, um seine Identität zu verschleiern, müsse die Domain in Kenntnis der OBO-Marken registriert haben, um sie an den Konzern zu verkaufen. Gegner ist der US-Amerikaner Darren Dittrich, der zugleich President von sell.com ist. Er erklärt, die Domain im April 2000 registriert zu haben; die Marke und der Beschwerdeführer sei ihm gänzlich unbekannt gewesen. Er habe die Domain als Akronym von »Or Best Offer« registriert und sie von 2002 an bis Anfang 2021 zur Weiterleitung auf das Angebot sell.com genutzt. Danach habe man die Domain behalten, weil sie als Drei-Zeichen-Domain und Akronym für sich attraktiv und vielseitig einsetzbar ist. 2017 hätten sich zwei Mitarbeiter des Beschwerdeführers gemeldet, die die Domain obo.com kaufen wollten. Diesen habe man mitgeteilt, die Domain stehe grundsätzlich nicht zum Verkauf, aber wenn sie ein angemessenes Angebot im 6- bis 7-stelligen US-Dollar Bereich abgäben, würde man sich das überlegen. Darauf wäre keine Antwort mehr gekommen. Er beantragte ein Reverse Domain Name Hijacking festzustellen. In einer Replik teilte der Beschwerdeführer mit, die beiden Angestellten hätten die Anfrage zum Kauf der Domain selbständig ohne Direktive und Wissen der Geschäftsleitung gestellt.

Das WIPO-Panel war besetzt mit dem italienischen Juristen und Lehrbeauftragten Edoardo Fano als Vorsitzendem sowie Prof. Dr. Thomas Hoeren und dem britischen Juristen Nick J. Gardner als Beisitzer. Das Trio wies die Beschwerde von OBO Bettermann ab und bestätigte das Vorliegen eines Reverse Domain Name Hijacking (WIPO Case No. D2023-3915). Die Ähnlichkeit von Marke und Domain bestätigte das Panel. An der Frage, ob ein Recht oder berechtigtes Interesse des Gegners an der Domain besteht, scheiterte der Beschwerdeführer. Schon beim Vortrag des Beschwerdeführers hinsichtlich des Anscheinsbeweises war das Panel skeptisch. Der Vortrag des Gegners überzeugte hingegen: Dass die Wahl auf die Domain obo.com wegen des Akronyms für »Or Best Offer« fiel und die Domain zig Jahre tatsächlich für ein ordentliches Angebot von Waren und Dienstleistungen genutzt wurde; dass die Domain darüber hinaus ihres Wertes als attrackive Drei-Zeichen-Domain und nicht etwa wegen der Marken des Beschwerdeführers genutzt wurde und registriert gehalten wird. Bei alle dem verwies das Panel jeweils auf Regeln im WIPO Overview 3.0. Das Panel stellte schließlich fest, das keine Nachweise darauf hindeuten, dass der Gegner mit der Domain auf den Beschwerdeführer zielte. Auch bei der Frage der Bösgläubigkeit des Gegners fand das Panel nichts, was gegen ihn spricht. Die vom Beschwerdeführer angesprochenen Anzeichen für die Bösgläubigkeit: Nutzung eines Privacy Services, fehlende derzeitige Nutzung der Domain und Registrierung nur, um sie zu verkaufen, fand das Panel nicht bestätigt. Der Gegner habe überzeugend vorgetragen, dass er die Marke des Beschwerdeführers bei Domain-Registrierung im Jahr 2000 nicht kannte. Das werde vom Vortrag des Beschwerdeführers unterstützt, der selbst erklärte, vor dem Versuch 2017, die Domain zu kaufen, habe das Internet für ihn kaum eine Rolle gespielt, da man ausschließlich im B2B Bereich tätig sei. Weiter spreche nichts dafür, dass der Gegner mit der Domain darauf zielte, Gewinne aus der Marke des Beschwerdeführers zu ziehen oder sie auszunutzen. Er benutze die Domain beinahe 20 Jahre ausschließlich im Zusammenhang mit einem Onlinemarktplatz für Kleinanzeigen. Als 2017 die Kaufanfrage vom Beschwerdeführer kam, erklärte der Gegner, dass die Domain nicht zum Verkauf stehe, dass er aber unter Umständen, bei einem 6 bis 7-stelligen Angebot, dieses überdenken werde. Bösgläubigkeit sei damit auf Seiten des Gegners nicht erkennbar, weshalb der Beschwerdeführer auch in diesem Punkt der UDRP nicht erfüllt habe.

Daraufhin prüfte das Panel Reverse Domain Name Hijacking (RDNH), was es bestätigte. Der Beschwerdeführer wußte oder hätte wissen müssen, dass es keine Beweise für die Bösgläubigkeit des Gegners gegenüber dem Beschwerdeführer gab, was den Vorwurf, der Gegner ziele gegen den Beschwerdeführer hochgradig unwahrscheinlich mache. Außerdem erhöht sich die Bestätigung eines RDNH-Vorwurfs, wenn der Versuch, eine Domain zu kaufen scheitert, und man sie in der Folge über ein UDRP-Verfahren zu erlangen versucht. Genau so stellte sich hier das Vorgehen des Beschwerdeführers dar, weshalb das Panel das RDNH bestätigte. In der Folge wies es die Beschwerde ab und bestätigte, dass die Domain obo.com beim Gegner verbleibt.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain obo.com finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2023/d2023-3915.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

789.WIN – BESONDERER GEWINNER FÜR US$ 78.900,–

Die vergangenen Domain-Handelswochen liefern einen Gewinner der besonderen Art: die nTLD 789.win transponiert sich in ihrem Preis von US$ 78.900,– (ca. EUR 72.284,–). Diesmal haben wir zwei Sedo-Wochen zusammengefügt und uns auf diese zugleich beschränkt.

Die Endung .com bietet lediglich den zweitbesten Preis mit matched.com für US$ 62.380,– (ca. EUR 57.149,–). Dafür gibt es gleich zwei bekannte Domains, angefangen bei viance.com, die im November 2012 auf US$ 7.500,– (ca. EUR 5.770,–) kam und jetzt mit deutlich besseren US$ 18.230,– (ca. EUR 16.701,–) einen neuen Inhaber fand. Das leitbild.com weist mit jetzt EUR 7.999,– in eine strahlende Zukunft, nachdem sie sich im November 2018 auf US$ 2.888,– (ca. EUR 2.555,–) beschränkte. Schließlich haben wir endlich Gelegenheit, auf die aktuellen Subdomain-Verkäufe unter .it.com zu verweisen, die bei dnjournal.com unter den nTLDs eingeordnet werden und dort trotz niedriger Preise sichtbarer sind. Jetzt schafft es bei uns luck.it.com mit US$ 5.990,– (ca. EUR 5.488,–) in die Liste unter den .com-Domains, denn nichts anderes ist sie.

Die Länderendungen sind sehr erfreulich vertreten von px.io zum Preis von EUR 38.000,– und der brasilianischen Glücksspieldomain tvbet.com.br zum Preis von US$ 20.001,– (ca. EUR 18.324,–). Auch hier treffen wir zwei alte Bekannte: die britische bump.co.uk kam im Oktober 2014 auf GBP 4.233,- (ca. EUR 3.320,-) und präsentiert sich jetzt mit GBP 10.000,– (ca. EUR 11.603,–), während die Schweizer beyond.ch im Dezember 2012 bei EUR 1.850,– lag und jetzt auf EUR 5.999,– kommt. Die deutsche Endung war gut vertreten (wir haben nicht alle gelistet) und steigt mit elektroroller.de bei EUR 11.000,– ein.

Die neuen generischen Endungen überzeugen mit der Drei-Ziffern-Domain 789.win aus dem Glücksspielbereich, die ihre Zahl im Preis um 2 Stellen verlängert auf US$ 78.900,– (ca. EUR 72.284,–). Die klassischen generischen Endungen liegen mit gms.net zum Preis von US$ 14.999,– (ca. EUR 13.741,–) nicht ganz brach, aber überzeugen auch nicht. Die vergangenen beiden Handelswochen bei Sedo knüpfen nicht an die Höhepunkte des Jahres an. Im kommenden Domain-Newsletter am 11. Januar 2024 werden wir sehen, ob sich in den letzten Tagen des Jahres noch etwas bewegt hat.

Länderendungen
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px.io – EUR 38.000,–
tvbet.com.br – US$ 20.001,– (ca. EUR 18.324,–)
goat.fi – EUR 12.299,–

elektroroller.de – EUR 11.000,–
competendo.de – EUR 5.995,–
deutschlandatlas.de – EUR 5.950,–
tradespot.de – EUR 5.555,–
zahnversicherung.de – EUR 5.000,–
biblio.de – EUR 4.990,–
stape.de – EUR 4.000,–
we2b.de – EUR 3.500,–
starcade.de – EUR 3.199,–
vitae.ch – EUR 3.000,–
powerpass.de – EUR 2.999,–
therootbrands.de – EUR 2.999,–
defai.de – EUR 2.900,–
energieeffizienz-expertenliste.de – EUR 2.650,–

bump.co.uk – GBP 10.000,– (ca. EUR 11.603,–)
g.ar – US$ 10.000,– (ca. EUR 9.161,–)
encryption.ai – US$ 10.000,– (ca. EUR 9.161,–)
reset.in – US$ 9.999,– (ca. EUR 9.161,–)
rugs.es – EUR 9.500,–
encrypt.ai – US$ 8.000,– (ca. EUR 7.329,–)
finex.ch – EUR 6.499,–
beyond.ch – EUR 5.999,–
icollect.co.uk – GBP 5.010,– (ca. EUR 5.813,–)
buster.fr – EUR 5.114,–
icx.co – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.581,–)
gutmann.nl – EUR 5.000,–
partners.re – EUR 5.000,–
eisenberg.cn – US$ 4.500,– (ca. EUR 4.123,–)
121.co – US$ 4.250,– (ca. EUR 3.894,–)
we-do.fr – EUR 2.650,–

Neue Endungen
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789.win – US$ 78.900,– (ca. EUR 72.284,–)
system.engineering – EUR 5.200,–
elitetorrent.one – EUR 2.000,–

Generische Endungen
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gms.net – US$ 14.999,– (ca. EUR 13.741,–)
fightdirty.org – US$ 4.999,– (ca. EUR 4.580,–)
provable.org – EUR 4.288,–
awakecommunity.org – US$ 4.000,– (ca. EUR 3.665,–)
showcase.net – US$ 2.988,– (ca. EUR 2.737,–)

.com
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matched.com – US$ 62.380,– (ca. EUR 57.149,–)
alat.com – US$ 45.000,– (ca. EUR 41.227,–)
ornithology.com – US$ 20.000,– (ca. EUR 18.323,–)
viance.com – US$ 18.230,– (ca. EUR 16.701,–)
elevia.com – US$ 12.000,– (ca. EUR 10.994,–)
nordenergie.com – US$ 10.900,– (ca. EUR 9.986,–)
noblegoldinvestment.com – US$ 10.000,– (ca. EUR 9.161,–)
fanatikbet.com – US$ 9.995,– (ca. EUR 9.157,–)
shockdeck.com – US$ 8.500,– (ca. EUR 7.787,–)
loneworker.com – GBP 6.500,– (ca. EUR 7.542,–)
asina.com – US$ 8.000,– (ca. EUR 7.329,–)
alcomex.com – US$ 8.000,– (ca. EUR 7.329,–)
leitbild.com – EUR 7.999,–
elitklinik.com – US$ 7.823,– (ca. EUR 7.170,–)
boundr.com – EUR 7.000,–
uevisa.com – US$ 7.000,– (ca. EUR 6.413,–)
dimarcon.com – US$ 6.800,– (ca. EUR 6.230,–)
luck.it.com – US$ 5.990,– (ca. EUR 5.488,–)
cleardebt.com – US$ 5.900,– (ca. EUR 5.405,–)
2spicy.com – US$ 5.600,– (ca. EUR 5.130,–)
zfpl.com – US$ 5.500,– (ca. EUR 5.039,–)
netiquette.com – US$ 5.500,– (ca. EUR 5.039,–)
kitched.com – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.581,–)
casinotreasure.com – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.581,–)
vlfs.com – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.581,–)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: sedo.de, thedomains.com, eigene Recherche

2023 – DIE TEUERSTEN DOMAINS DES JAHRES

Wie alle Jahre schauen wir, welche Domains im abgelaufenen Jahr die höchsten Preise erzielt haben. Im Vergleich zu früheren Jahren fällt 2023 beim Umsatz auf dem Secondary-Market deutlich gegenüber den vorangegangenen Jahren ab.

Die 20 teuersten Domains summieren sich 2023 auf lediglich US$ 13.761.295,– (ca. EUR 12.565.315,–). Im Vorjahr 2022 summierte sich der Betrag zu mehr als dem Dreifachen: US$ 44.658.355,- (ca. EUR 40.777.142,–). Auch 2021 brachte mit US$ 33.918.200,- (ca. EUR 30.970.403,–) weit mehr als das Zweieinhalbfache. Im Hinblick darauf enttäuschte 2023 im Domain-Handel.

Die Preise der 20 teuersten Domains aufsummiert im Überblick der Jahre:

2023 – US$ 13.761.295,–
2022 – US$ 44.658.355,-
2021 – US$ 33.918.200,-
2019 – ca. US$ 44.989.000,-
2018 – ca. US$ 14.800.000,-
2017 – ca. US$ 16.900.000,-

Allerdings zeigt sich, dass die Landesendungen, getrieben vom Hype um künstliche Intelligenz (KI / AI), den höchsten Wert neben den .com-Domains einfahren und auch sonst stattliche Zahlen aufweisen. Die deutsche Endung vermag da lediglich im unteren Mittelfeld mit magnet.de zum Preis von EUR 51.000,– mitzuspielen.

Recht gut sind auch die Ergebnisse bei den neuen generischen Endungen, die zumindest zwei sechsstellige Preise vorweisen. Auch die klassischen generischen Endungen bieten zwei Domains im sechsstelligen Bereich, aber deutlich niedriger als die nTLDs. Das vergangene Domain-Handelsjahr war nicht so fruchtbar wie die Jahre zuvor. Aber noch können in den letzten Tagen einige erfreuliche Geschäfte abgewickelt werden.

Länderendungen
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you.ai – US$ 700.000,– (ca. EUR 660.377,–)
stack.ai – US$ 258.888,– (ca. EUR 237.512,-)
npc.ai – US$ 250.000,– (ca. EUR 228.436,-)
hero.io – US$ 125.000,– (ca. EUR 114.679,–)
agents.ai – US$ 125.000,– (ca. EUR 114.679,–)
precise.ai – US$ 110.000,– (ca. EUR 91.806,–)
topfx.eu – EUR 100.000,–
de.fi – US$ 100.000,– (ca. EUR 83.460,–)
buy.es – EUR 85.000,–
study.ai – US$ 90.000,– (ca. EUR 83.333,–)
genie.io – US$ 82.500,– (ca. EUR 77.103,-)
normal.es – US$ 65.000,– (ca. EUR 60.185,-)
viral.io – US$ 60.000,–
aim.io – GBP 45.101,– (März)
magnet.de – EUR 51.000,–
pics.ai – US$ 50.000,– (ca. EUR 46.729,-)
payments.co – EUR 45.000,–
regeneration.co – US$ 47.350,– (ca. EUR 44.670,–)
more.ai – US$ 44.321,– (ca. EUR 41.421,-)
blaze.ai – US$ 40.000,– (ca. EUR 36.697,–)

.de-Domain
———-

magnet.de – EUR 51.000,–
pornos.de – EUR 35.000,–
gov.de – EUR 30.000,–
ferienjob.de – EUR 25.000,–
qm.de – EUR 25.000,–
webmail.de – EUR 23.055,–
photovoltaikanlagen.de – EUR 20.000,–
autoaz.de – EUR 15.000,–
utrace.de – EUR 15.000,–
ferienhaus-nordsee.de – EUR 15.000,–
blt.de – EUR 12.900,–
ole.de – EUR 12.750,–
therapieliege.de – EUR 12.500,–
wtm.de – EUR 11.888,–
zertifikat.de – EUR 10.710,–
explore.de – EUR 10.000,–
weedshop.de – EUR 10.000,–
superkarma.de – EUR 10.000,-
hannah.de – EUR 10.000,-
megasale.de – EUR 9.995,–

Neue Endungen
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betting.online – US$ 400.000,– (ca. EUR 377.358,-)
bc.xyz – US$ 110.000,– (ca. EUR 100.917,-)
w.app – US$ 96.000,– (ca. EUR 88.073,-)
ml.cloud – EUR 80.000,–
poker.club – US$ 80.000,– (ca. EUR 74.074,–)
clockwork.xyz – US$ 79.888,– (ca. EUR 73.638,-)
socrates.xyz – US$ 74.888,– (ca. EUR 69.341,-)
earlybird.xyz – US$ 49.499,– (ca. EUR 45.832,-)
h.vip – US$ 40.000,– (ca. EUR 37.037,–)
p.vip – US$ 40.000,– (ca. EUR 37.037,–)
copilot.xyz – US$ 38.599,– (ca. EUR 35.984,–)
fitness.club – US$ 35.000,– (ca. EUR 33.019,–)
j.vip – US$ 34.500,– (ca. EUR 32.243,-)
r.vip – US$ 30.000,– (ca. EUR 27.967,–)
n.vip – US$ 28.000,– (ca. EUR 26.415,-)
business.law – US$ 24.999,– (ca. EUR 23.147,–)
alva.xyz – US$ 24.988,– (ca. EUR 23.295,–)
paper.cloud – US$ 21.888,– (ca. EUR 20.649,-)
cantina.xyz – US$ 20.000,– (ca. EUR 18.868,-)
sls.guru – US$ 20.000,– (ca. EUR 18.329,–)

Generische Endungen
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io.net – US$ 118.000,– (ca. EUR 108.257,-)
anxiety.org – US$ 100.000,– (ca. EUR 91.743,–)
gold.net – US$ 50.000,– (ca. EUR 47.351,–)
1337.org – US$ 50.000,– (ca. EUR 47.170,–)
bitcoinetf.org – US$ 49.999,– (ca. EUR 46.735,–)
abode.org – US$ 35.000,– (ca. EUR 31.818,-)
apprenticeships.org – US$ 33.000,– (ca. EUR 30.252,-)
mentalhealthcenter.org – US$ 31.500,– (ca. EUR 29.150,-)
cloak.net – US$ 29.988,– (ca. EUR 28.291,-)
hyperchain.org – US$ 29.888,– (ca. EUR 27.290,-)
cmder.net – US$ 28.500,– (ca. EUR 26.147,-)
casinoapps.net – US$ 27.500,– (ca. EUR 25.463,-)
dmer.org – US$ 25.600,– (ca. EUR 24.277,-)
osiris.net – US$ 23.500,– (ca. EUR 21.560,-)
centerwest.org – US$ 23.350,– (ca. EUR 21.422,-)
woerterbuch.info – EUR 21.000,–
riyadh.net – US$ 18.000,– (ca. EUR 16.860,-)
augment.org – US$ 17.500,– (ca. EUR 15.798,-)
segura.net – EUR 15.000,–
fitness.org – EUR 15.000,–

.com
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help.com – US$ 3.000.000,– (ca. EUR 2.777.778,-)
max.com – US$ 1.800.000,– (ca. EUR 1.682.243,-)
hurt.com – US$ 1.500.000,– (ca. EUR 1.401.869,-)
room.com – US$ 1.500.000,– (ca. EUR 1.401.869,-)
socrates.com – US$ 600.000,– (ca. EUR 566.038,-)
ecl.com – US$ 600.000,– (ca. EUR 566.038,-)
pfa.com – US$ 450.000,– (ca. EUR 424.528,-)
giveaway.com – US$ 400.000,– (ca. EUR 377.358,-)
tophotels.com – US$ 380.000,– (ca. EUR 353.150,-)
pfp.com – US$ 353.000,– (ca. EUR 334.762,-)
aiq.com – US$ 325.000,– (ca. EUR 302.979,–)
tactic.com – US$ 303.295,– (ca. EUR 286.127,-)
vegetarian.com – US$ 300.000,– (ca. EUR 283.019,–)
yourride.com – US$ 300.000,– (ca. EUR 277.778,-)
txt.com – US$ 300.000,– (ca. EUR 277.778,-)
skywin.com – US$ 275.000,– (ca. EUR 254.630,-)
plans.com – US$ 275.000,– (ca. EUR 252.294,–)
hdl.com – US$ 260.000,– (ca. EUR 240.741,-)
whiskey.com – US$ 250.000,– (ca. EUR 233.645,-)
onyx.com – US$ 250.000,– (ca. EUR 229.358,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

KÖLN – 22. @KIT-KONGRESS IM MAI 2024

Der renommierte @kit-Kongress des Bayreuther Vereins @kit findet im kommenden Jahr in Köln statt. Mit dabei – wie in den vergangenen Jahren – ist die Fachzeitschrift „Kommunikation & Recht“. Geplant ist eine Hybridveranstaltung mit Vorort- und Online-Beteiligung.

Nach dem sehr erfolgreichen ersten Treffen von Angesicht zu Angesicht im Juni 2023 in Berlin, nach zwei Jahren coronabedingter reiner Online-Konferenz, findet der Kongress des Bayreuther Arbeitskreis für Informationstechnologie – Neue Medien – Recht e.V. (AKIT) und der juristischen Fachzeitschrift „Kommunikation & Recht“ der Deutscher Fachverlag GmbH im kommenden Jahr 2024 wieder als Präsenzveranstaltung statt – mit Option zur Online-Teilnahme. Der 22. @kit-Kongress und das 12. Forum „Kommunikation & Recht“ erstrecken sich über zweieinhalb Tage. Von Mittwoch, 15. Mai 2024 abends bis Freitag, 17. Mai 2024 nachmittags tagt der Kongress in Köln. Am Mittwoch dürfte der Kongress abends mit dem üblichen Get-together beginnen. Am Donnerstag, 16. Mai 2024 beginnt der Arbeitstag sicherlich wie gewohnt mit einem frühen Plausch beim ersten Kaffee und der Begrüßung durch Vertreter der Veranstalter. Die Veranstalter kündigen hochspannende Vorträge und Diskussionen zu aktuellen Themen an. Mit dabei sind unter anderem Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann (Goethe-Universität Frankfurt am Main), Maik Sebastian (Ströer SE & Co KGaA), Prof. Dr. Ruth Janal (Universität Bayreuth) und viele mehr. Das vollständige Programm mit allen Sprechern und dazugehörigen Themen wird zu Beginn des kommenden Jahres veröffentlicht.

Der 22. @kit-Kongress und das 12. Forum „Kommunikation & Recht“ finden vom 15. bis 17. Mai 2024 in den Räumlichkeiten von CMS Hasche Sigle, Kranhaus 1, Im Zollhafen 18 in 50678 Köln statt. Die Teilnahmegebühren liegen zwischen EUR 50,– und EUR 749,–, je nach Status, ob man Student ist, Vereinsmitglied oder normaler Teilnehmer. Bis zum 29. Februar 2024 besteht die Möglichkeit, Karten zum Frühbucherrabatt von 5 Prozent zu erwerben. Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen. Anmeldeschluss ist am 14. Mai 2024.

Weitere Informationen und Anmeldung zum anstehenden Kongress unter:
> https://www.ruw.de/akit

Quelle: ak-it-recht.de, ruw.de, eigene Recherche

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