Domain-Newsletter

Ausgabe #1186 – 21. September 2023

Themen: nTLD-Pogramm – ICANN arbeitet To-Do-Liste ab | UA – arbeitet WhatsApp mit veralteter TLD-Liste? | TLDs – Neues von .at, .ee und .volkswagen | UDRP – zwei eindeutige Markenfälle bei der WIPO | chatgpt.com – Streit außergerichtlich beendet | room.com – Verkauf über US$ 1,5 Mio. ist fix | Riga – Baltic Domain Days im Oktober 2023

NTLD-POGRAMM – ICANN ARBEITET TO-DO-LISTE AB

Mit einer Reihe von Beschlüssen hat die Internet-Verwaltung ICANN die Planungen für die nächste Runde zur Einführung neuer Top Level Domains vorangetrieben. Vor allem Bewerber um eine Marken-Endung werden weniger privilegiert als von ihnen gewünscht.

Klappt alles wie geplant, nimmt ICANN voraussichtlich im April 2026 zum zweiten Mal nach 2012 Bewerbungen um eine neue generische Top Level Domain entgegen. Doch bis das Bewerberhandbuch (Applicant Guidebook) vorliegt, sind noch einige Fragen zu beantworten. Einen Teil dieser Antworten hat das ICANN Board of Directors anlässlich einer Sitzung vom 10. September 2023 gegeben. Zu klären war unter anderem, ob ICANN Bewerbungen um die Plural-Variante einer Top Level Domain zulässt, wenn die Single-Variante bereits vergeben ist – oder umgekehrt. Das birgt das Risiko in sich, dass es bei den Nutzern zu Verwechslungen kommt, weshalb die zuständige Arbeitsgruppe der GNSO (Generic Names Supporting Organization) empfohlen hat, sie zu verbieten, jedenfalls solange sie sich auf die selbe Sprache und den selben Zeichensatz beziehen; mehrdeutige Begriffe wie im Fall von .chip und .chips (gemeint sein können der Computerchip, aber auch der Kartoffelchip) sollten hingegen zulässig sein, wenn sie sich an unterschiedliche Zielgruppen wenden. Für ICANN hätte dies bedeutet, sich mit den Inhalten auseinanderzusetzen, die unter einer Domain angeboten werden – das lehnt die Netzverwaltung strikt ab. „Restricting the use and potentially the content of strings registered in TLDs based on the intended use therefore raises concerns for the Board in light of ICANN’s Bylaws Section 1.1 (c)“, hielt der Vorstand fest. Diese Feststellung legt nahe, dass Singular-/Plural-Bewerbungen nun doch zugelassen werden könnten. Am „standard of visually confusingly similar“ will man aber festhalten.

Weniger gute Nachrichten gibt es für Unternehmen, die darüber nachdenken, sich um ihre Marke als .brand zu bewerben. Die GNSO hatte vorgeschlagen, sie von der Verpflichtung (und damit den Kosten) zu befreien, ihren Namensraum auf mögliche Sicherheitsrisiken durch Phishing, Pharming, Malware oder Botnets zu überwachen. Dieser Empfehlung folgt ICANN nicht: „The Board concludes that Recommendation 9.2, if implemented, could lead to DNS abuse for second-level registrations in a single-registrant TLD going undeterred, unobserved, and unmitigated. While DNS abuse in many single-registrant TLDs may be unlikely to impact users beyond the registrant, this may not always be the case.“ Konkret erwähnt wird die Registrierung von .brand-Domains durch Kunden oder Geschäftspartner wie zum Beispiel Automobilzulieferer, die zu Nachteilen auf die Sicherheit und Stabilität des Domain Name Systems führen. Auch den Vorschlag, .brands von den wirtschaftlichen Lasten des „Continued Operations Instrument“ – über das der für Notfälle gedachte „Emergency Back-End Registry Operator“ (EBERO) finanziert wird – zu befreien, lehnt das Board of Directors ab: „As noted in the issue synopsis, the Board believes that there are scenarios in which .Brand TLDs may have to be moved into EBERO.“ Da ICANN das finanzielle Risiko eines Ausfalls nicht tragen möchte, erteilt man der Empfehlung eine Absage.

Ferner macht ICANN deutlich, dass man das Risiko juristischer Auseinandersetzungen als hoch einschätzt und am Klageverzicht („covenant not to sue“), der mit einer Bewerbung erklärt werden muss, festhält. „During the 2012 round of the New gTLD Program, one of the guiding principles in developing the Applicant Guidebook was to address and mitigate risks and costs of ICANN and the global Internet community. The same is true for the next round.“ Als gemeinnütziger Organisation würden ICANN die Mittel fehlen, sich gegen eine unbestimmte Zahl von Klagen weltweit zur Wehr zu setzen. Gut möglich, dass sich dieses Risiko auch in einer Erhöhung der Bewerbungsgebühr widerspiegelt.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://www.icann.org/en/system/files/files/scorecard-subpro-pdp-board-action-10sep23-en.pdf

Quelle: icann.org, eigene Recherche

UA – ARBEITET WHATSAPP MIT VERALTETER TLD-LISTE?

Die mangelhafte Unterstützung neuer Top Level Domains in Software-Anwendungen wie dem Messenger-Dienst WhatsApp liegt möglicherweise allein daran, dass veraltete Daten genutzt werden. Das berichtet ein Mitarbeiter der .tube-Registry Latin American Telecom LLC.

Spätestens mit dem nTLD-Programm im Jahr 2012 hat sich die Domain-Landschaft gemessen an der Zahl der verfügbaren TLDs, der TLD-Zeichenlänge und der verfügbaren Skripte erheblich verändert. Mittlerweile stehen mehr als 1.200 Domain-Endungen zur Auswahl, eine Vielzahl davon frei zugänglich. Doch während etablierte Zwei- und Drei-Zeichen-TLDs wie .de oder .com unproblematisch sind, wird nicht jede Top Level Domain von allen Internet-Clients wie Webbrowsern, eMail-Programmen und Routern akzeptiert. Universal Acceptance (UA) gilt deshalb als Grundvoraussetzung für den weiteren Ausbau des Internets; durch UA will ICANN sicherstellen, dass jedermann weltweit die soziale und wirtschaftliche Macht des Internets mit der von ihm gewählten Domain erleben kann, die am besten zu seinen Interessen, seinem Geschäft, seiner Kultur, seiner Sprache und seiner Schrift passt. Rami Schwartz von der .tube-Registry Latin American Telecom LLC fand nun heraus, dass der Messengerdienst WhatsApp – der nach Unternehmensangaben weltweit über zwei Milliarden aktive Nutzer hat – zahlreiche neu eingeführte Endungen wie .africa, .amazon oder .tube in Domains nicht als Link erkennt („linkifying“). Gibt ein Nutzer zum Beispiel die Domain nic.tube in WhatsApp ein, erscheint sie daher als bloßer Text, obwohl sie bereits am 07. Januar 2016 delegiert wurde. Zwar kann man das umgehen, indem man https:// oder www. vor die Domain setzt (und damit sogar nicht existente Domain-Namen wie https://nic.vladimirputinwar verlinken); andere neu eingeführte Endungen wie .london, .microsoft oder .xyz werden jedoch auch ohne diesen Umweg als Link dargestellt.

Die weiteren Recherchen von Schwartz förderten zu Tage, dass alle Domains mit nTLDs, die vor November 2015 delegiert wurden, verlinkt werden. Bei Domains mit nTLDs, die erst nach Dezember 2015 delegiert wurden, bleibt das „linkifying“ dagegen aus. Der dazwischen liegende Zeitraum gilt als Graubereich, in dem rund die Hälfte der nTLDs korrekt als Link dargestellt werden. So wird zum Beispiel .audi (delegiert am 17. November 2015) nicht korrekt dargestellt, .broadway (delegiert am 16. November 2015) schon. Dieses Ergebnis hat Schwartz in einer Excel-Liste zusammengefasst und bei github.com veröffentlicht; prompt folgte eine rege Diskussion. Derzeit deutet vieles darauf hin, dass eine Bibliotheksdatei im Betriebssytem Android eine Liste gültiger nTLDs verwendet, die seit dem 24. November 2015 nicht mehr aktualisiert wurde. Jede App, die sich auf Android verlässt, um eine Top Level Domain zu validieren, kann daher für das Problem anfällig sein – jede TLD, die jünger als sieben Jahre ist, wird nicht validiert. Schwartz berichtet weiter, dass er die gleichen Probleme mit der Facebook-App auf Android-Geräten erlebt hat. Für ihn ist eine Lösung des Problems existentiell, da er .tube-Domains in URL-Verkürzern vermarkten will, also in Werkzeugen wie Bitly, Short.io oder Ow.ly, die lange und komplexe URLs in kürzere Links umwandeln. „I can’t launch this now if it’s not going to work in WhatsApp, if it’s not going to work in Facebook“, so Schwartz.

Schwartz hat nach eigenen Angaben sowohl Meta Platforms Inc. als auch die Internet-Verwaltung ICANN und die 2015 ins Leben gerufene Universal Acceptance Steering Group (UASG) informiert. Dort soll man lediglich darauf hingewiesen haben, nichts tun zu können; eine offiziell bestätigte Stellungnahme von ICANN gibt es aber bisher nicht.

Den Beitrag von Rami Schwartz finden Sie unter:
> https://github.com/publicsuffix/list/issues/1807

Die Excel-Liste von Rami Schwartz finden Sie unter:
> https://github.com/publicsuffix/list/files/12539003/linkify.xlsx

Quelle: domainincite.com, github.com

TLDS – NEUES VON .AT, .EE UND .VOLKSWAGEN

Vollbremsung für .volkswagen: ein US-Tochterunternehmen der Volkswagen AG hat den Registry-Vertrag für die Marken-Endung gekündigt. Derweil erfreut sich Österreichs .at an einem rundweg positiven Image, während Estlands .ee Ein-Zeichen-Domains versteigert – hier unsere Kurznews.

Wie wichtig ist eine eigene Domain? Wie sieht es mit der Bekanntheit von .at in Österreich aus? Gemeinsam mit dem Online-Marktforschungsinstitut Marketagent.com hat die .at-Verwalterin Nic.at die österreichische Bevölkerung rund um die Themen Online-Verhalten und Domains befragt. Das Ergebnis: 96,9 Prozent der befragten Personen kennen die Endung .at, und 81,2 Prozent würden sich im Fall einer Registrierung für eine .at-Domain entscheiden. Sie gilt als solide, etabliert und sympathisch. 91,3 Prozent sagen, dass Unternehmen und Organisationen eine eigene Domain besitzen sollten. Fast die Hälfte findet es dagegen unseriös, wenn sie keine eigene Webseite haben, und für 77,6 Prozent ist .at die beste Wahl für Firmen, Privatpersonen und Organisationen in Österreich. Auch bei der Internetsuche wird an erster Stelle eine .at-Domain erwartet: Werden verschiedene Ergebnisse eingeblendet, klicken 54,6 Prozent auf die Domain mit dem entsprechenden Firmennamen mit der Endung .at. Neu eingeführte Top Level Domains wie .app oder .theater haben sich dagegen nicht durchgesetzt: 44,4 Prozent der Befragten kennen diese Endungen nicht. Wer mehr wissen will: die „Consumer Survey 2023“ von Nic.at steht ab sofort zum kostenlosen Download bereit.

Die Eesti Interneti Sihtasutus (EIS), Verwalterin der estnischen Länder-Endung .ee, hat Domains mit nur einem Zeichen zur Registrierung frei gegeben. Im Jahr 2011 reservierte die Registry alle .ee-Domains mit Namen estnischer Verwaltungseinheiten, ausländischer Länder sowie einzelnen Buchstaben und Zahlen, um sie Institutionen mit einem berechtigten Interesse zur Verfügung zu stellen. Während viele dieser reservierten Domains in den vergangenen 12 Jahren einen Inhaber gefunden haben, sind jene Adressen, die in dieser Zeit kein Interesse gefunden haben, nun für jedermann weltweit verfügbar. Sie werden in begrenzten wöchentlichen Losen versteigert, um sicherzustellen, dass die Interessenten genügend Zeit haben, um ein Gebot abzugeben. Die Domain-Namen werden im Rahmen einer sogenannten „englischen Auktion“ mit offenen Geboten auf den Markt gebracht; damit sind alle abgegebenen Gebote für die Auktionsteilnehmer in Echtzeit sichtbar. Die Erlöse aus der Versteigerung fließen in die Entwicklung der Effizienz von .ee und in die Verbesserung der Sicherheit des estnischen Internets. „Auf diese Weise tragen die Auktionsteilnehmer dazu bei, das Internet in Estland besser zu machen“, so Heiki Sibul, Vorstandsmitglied von EIS. Auftakt für die Auktion war bereits am 12. September 2023.

Produktionsende für alle .volkswagen-Domains: die Volkswagen Group of America Inc. hat das Registry-Agreement (RA) mit der Internet-Verwaltung ICANN für die Marken-Endung .volkswagen gekündigt. Die Kündigung vom 14. Juni 2023, die erst jetzt veröffentlicht wurde, ist gestützt auf Section 4.4 (b) des RA, die eine jederzeitige ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 180 Tagen gestattet. Zur Begründung der Kündigung heisst es: „This top level domain has never been utilized by Volkswagen of America and we do not intend to utilize it.“ und weiter: „There is no need to use TLD within the Volkswagen brand.“ Aktuell sind vier Domains unter der am 06. Januar 2016 delegierten Endung .volkswagen registriert, aber das scheint wohl eher ein Versehen gewesen zu sein: „The TLD hasn’t been used since the beginning so no impact to other domains“, teilt die Registry mit. Das RA für die chinesische Variante von .volkswagen, das sich in ASCII-Zeichen als .xn--3oq18vl8pn36a liest, hatte Volkswagen bereits im Jahr 2021 gekündigt.

Die „Consumer Survey 2023“ von Nic.at finden Sie unter:
> https://www.nic.at/media/files/Wissenswertes/Consumer%20Survey%202023/Consumer-Survey-2023_nicat_05092023.pdf

Weitere Informationen zur Versteigerung von .ee-Domains finden Sie unter:
> https://auction.internet.ee/
> https://www.internet.ee/eif/news/auction-schedule-of-reserved-domains

Das Kündigungsschreiben für .volkswagen finden Sie unter:
> https://itp.cdn.icann.org/en/files/registry-agreements/volkswagen/volkswagen-termination-notice-19-06-2023-en.pdf

Quelle: nic.at, internet.ee, icann.org

UDRP – ZWEI EINDEUTIGE MARKENFÄLLE BEI DER WIPO

Gleich zwei aktuelle UDRP-Entscheidungen zeigen, auf was für Domains man als Markenunternehmen sein Augenmerk richten muss. Philip Morris erstritt sich die irre Domain iiiiiiiiiitehraniqosiiiiiiiiii.com, und Boehringer Ingelheim errang die intelligente boehringer-ingelheim.ai.

iiiiiiiiiitehraniqosiiiiiiiiii.com
Im ersten Streit ging die in der Schweiz ansässige Philip Morris Products S.A. gegen den im Iran sitzenden Saeed Farahani, Persian ART vor, der die Domain iiiiiiiiiitehraniqosiiiiiiiiii.com am 14. Januar 2023 registrierte. Philip Morris ist seit 2014 Inhaber eines umfangreichen Marken-Portfolios zu „IQOS“ und vertreibt seine Tabakprodukte in 71 Ländern, allerdings nicht im Iran. Der Gegner hatte bis zum UDRP-Verfahren unter der Domain iiiiiiiiiitehraniqosiiiiiiiiii.com eine arabischsprachige Website geschaltet, auf der IQOS-Produkte und urheberrechtlich geschütztes Marketingmaterial sowie Konkurrenzprodukte Dritter für den iranischen Markt angeboten wurden. Im UDRP-Verfahren meldete sich der Gegner nicht. Als Entscheider kam der australische Rechtsanwalt Nicholas J.T. Smith zum Zuge, der der Beschwerde stattgab (WIPO Case No. D2023-2861).

Smith befand, dass die Marke „IQOS“ im Domain-Namen vollständig enthalten ist und die vielen „I“s und das Wort „tehran“ eine Verwechslungsgefahr nicht verhindern. Das vom Gegner betriebene Geschäft sei nicht legitimiert gewesen, da es keine gutgläubige Nutzung der Domain darstelle. Smith führte den „Oki Data Test“ durch, bei dem Voraussetzungen zu prüfen sind, deren Vorliegen oder Fehlen zeigen, ob eine berechtigte Nutzung der die Marke enthaltenden Domain durch Anbieten von den von der Marke bezeichneten Produkten vorliegt. Da der Gegner aber auf der Website nicht sein – nicht bestehendes – Verhältnis zur Beschwerdeführerin deutlich machte und auch Konkurrenzprodukte anbot, lagen die Voraussetzungen des „Oki Data Test“ nicht vor und die Nutzung der Domain erwies sich als unberechtigt. Auch die Bösgläubigkeit bei Registrierung und Nutzung der Domain konnte Smith bestätigen, weshalb er der Beschwerdeführerin Recht gab und auf Transfer der Domain entschied.

boehringer-ingelheim.ai
Im Streit der deutschen Boehringer Ingelheim Pharma Gmbh & Co. KG gegen den Inhaber der Domain boehringer-ingelheim.ai war die Rechtslage klar. Boehringer Ingelheim besteht seit 1885 und ist spätestens seit 1959 Inhaberin zahlreicher Marken „Boehringer Ingelheim“, zudem seit 1995 Inhaberin der Domain boehringer-ingleheim.com. Der Gegner, der die Domain boehringer-ingelheim.ai am 18. April 2023 registrierte und im UDRP-Verfahren vor der WIPO nicht Stellung nahm, blieb aufgrund eines Privacy-Dienstes unbekannt. Die Domain verwies auf eine GoDaddy-Platzhalterseite, auf der sie zum Kauf angeboten wurde. Als Entscheider kam der australisch-neuseeländisch-irische Rechtsanwalt Alistair Payne zum Zuge.

Payne bestätigte die Beschwerde und entschied auf Transfer der Domain (WIPO Case No. DAI2023-0009). In zwei Sätzen stellte Payne die Identität von Marke und Domain fest. Er sah auch problemlos den Anscheinsbeweis seitens der Beschwerdeführerin geführt, da sie weltweit sehr bekannt ist, der Gegner unter dem Namen jedoch nicht, und die Beschwerdeführerin ihm die Nutzung ihrer Marke nicht erlaubt hat. Bei der Frage der Bösgläubigkeit ging Payne auf die Voraussetzung eines bösgläubigen passiven Haltens der Domain ein. Er bestätigte, dass die Marke der Beschwerdeführerin eine hohe Unterscheidungskraft besitzt; der Gegner habe sich nicht gemeldet und nutze einen Privacy-Service, bei dem nicht einmal die Anfrage der WIPO Klarheit schaffen konnte. Aufgrund all dieser Umstände und der hohen Bekanntheit der Marke sei es nicht vorstellbar, dass der Gegner die Domain zu einem redlichen Gebrauch nutzen könnte. Es sei höchstwahrscheinlich, dass er die Domain registriert habe, um sie teuer zu verkaufen. Damit stand die Bösgläubigkeit des Gegners bei Registrierung und Nutzung der Domain fest. Die Voraussetzungen der UDRP waren erfüllt, und Payne entschied auf Transfer der Domain.

Beide Fälle zeigen, wie Marken durch unbefugte Dritte für Domains mißbraucht werden und dabei einerseits auch abseitigste Abwandlungen und Verschleierungen des Markenbegriffs instrumentalisiert werden, oder eben einfach aktuelle Trends auf dem allgemeinen Markt, wie der zu .ai-Domains, wegen des Hypes um LLMs und KI-Systeme. Marken- und Domain-Beauftragte innerhalb von Unternehmen und Dienstleister für Unternehmen könnten zumindest im zweiten Fall frühzeitig Domains unter relevanten Endungen registrieren, um solche UDRP-Verfahren – und damit Kosten – zu vermeiden.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain iiiiiiiiiitehraniqosiiiiiiiiii.com finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2023/d2023-2861.pdf

Die UDRP-Entscheidung über die Domain boehringer-ingelheim.ai finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2023/dai2023-0009.pdf

Die Prüfungskriterien für den „OKI Data Test“ findet man im WIPO Overview 3.0, section 2.8.1.:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/search/overview3.0

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

CHATGPT.COM – STREIT AUSSERGERICHTLICH BEENDET

Ende 2022 wurde OpenAI mit ChatPGP sehr populär. Im April 2023 berichteten wir, dass OpenAI vor der WIPO ein UDRP-Verfahren gegen den Inhaber der Domain chatgpt.com (WIPO Case D2023-1389) führt – ein Beispiel schlechter Marken- und Domainstrategie. Mittlerweile zeigt sich, dass das UDRP-Verfahren „terminated“ (beendet) ist und chatgpt.com auf die Seite chat.openai.com von OpenIA weiterleitet.

Im April bezweifelten wir, dass OpenAI das UDRP-Verfahren um chatgpt.com erfolgreich führen würde: Die Domain wurde am 30. November 2022 registriert, während OpenAI seine Wortmarke erst am 21. Dezember 2022 beim US-Patent- und Markenamt (USPTO) beantragt hatte, sowie am 03. Februar 2023 beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum, dem schweizer „Markenamt“, bei dem sie allerdings schon wenige Tage später, am 22. Februar 2023, auch eingetragen wurde. Zugleich war unklar, wer Gegner des Verfahrens ist. Im Zuge des Verfahrens wurde aber der eingetragene Privacy-Eintrag aufgehoben und der Inhaber sichtbar. Laut Domain-Investor Elliot Silver handelte es sich um die Unternehmung „Matrix“ mit Sitz in Puerto Rico. Mittlerweile zeigt sich im WHOIS nicht mehr der Inhaber, aber es weist aus, dass am 07. September 2023 Änderungen vorgenommen wurden. Dies und die Umstände, dass das UDRP-Verfahren den Status „terminated“ und die Domain eine Weiterleitung aufweist, lässt darauf schließen, dass sich die Parteien geeinigt haben. Wahrscheinlich ist die Domain sogar zu einem guten Preis verkauft worden, oder zumindest verpachtet.

Ob das WHOIS tatsächlich bereits ausweisen würde, dass OpenAI Inhaber ist, wird von Silver bezweifelt, da er zurecht annimmt, dass eine WHOIS-Änderung während eines UDRP-Verfahrens nicht vorgenommen werden kann. Aber seine Mutmaßungen veröffentlichte er am 11. September 2023, einem Zeitpunkt, zu dem die auf den 07. September 2023 um 22:59:57 Uhr lautenden Änderungen im WHOIS möglicherweise noch nicht dargestellt wurden. Es steht zu vermuten, dass Matrix für die Domain ein ordentliches Handgeld erzielt hat. Klar ist das allerdings keinesfalls. Das UDRP-Verfahren jedenfalls ist beendet. Die Parteien werden sich „außergerichtlich“ geeinigt haben, was sicherlich im höchsten Interesse von OpenAI liegen mußte: denn die Chancen waren gering, dass das UDRP-Verfahren ohne weiteres zu Gunsten von OpenAI ausgeht. Aber selbst wenn es zu deren Gunsten ausgegangen wäre, so stellt Silver fest, bestünde die Möglichkeit, die Domain für OpenAI noch lange zu blockieren, wenn Matrix zur Klärung einer potentiell falschen UDRP-Entscheidung die Zivilgerichte angerufen hätte. Bei dem, was mit ChatGPT bei OpenAI auf dem Spiel stand, war eine frühzeitige Einigung mit dem Domain-Inhaber geboten.

Der Ausgang des UDRP-Verfahrens bleibt also offen, weil OpenAI mutmaßlich in direkte Verhandlungen mit Matrix eingestiegen ist, eine Einigung erzielt wurde und das UDRP-Verfahren beendet werden konnte. Gleichwohl zeigt die Sache, wie wichtig es für Unternehmen ist, Rechtsfragen und vor allem die Marken- und Domain-Strategie frühzeitig zu behandeln.

Sie finden den aktuellen Artikel von Elliot Silver unter:
> https://domaininvesting.com/openai-secures-chatgpt-com/

Unseren früheren Artikel zur Causa chatgpt.com finden Sie unter:
> https://domain-recht.de/domain-recht/markenrecht/markenrecht-openai-saeumt-es-chatgpt-com-zu-registrieren-und-fruehzeitig-eine-marke-zu-beantragen-68867.html

Quelle: domaininwesting.com, eigene Recherche

ROOM.COM – VERKAUF ÜBER US$ 1,5 MIO. IST FIX

Die vergangene Domain-Handelswoche beschert uns die Finalisierung eines 2019 gestarteten Domain-Verkaufs: Die letzte Rate des room.com-Deals für US$ 1.500.000,– (ca. EUR 1.401.869,–) ist jetzt offiziell gezahlt und die Domain übertragen.

2019 hatte Michael Costello zusammen mit radio DJ, Walt „Baby“ Love die Domain room.com für US$ 1.500.000,– (ca. EUR 1.401.869,–) an GetRoom.com verkauft. Costello und Love hatten die Domain für ein gemeinsames Projekt registriert. Beim Verkauf an GetRoom.com waren 60 Monatsraten vereinbart. Ganz so lange wollte der Käufer dann doch nicht warten und hat jetzt den noch ausstehenden Rest des Kaufpreises überwiesen, womit das Geschäft nun abgeschlossen ist. Andere .com-Verkäufe von Interesse sind yieldinvest.com mit US$ 7.500,– (ca. EUR 7.009,–), welches einen Gewinn gegenüber den im Mai 2019 erzielten US$ 3.000,– (ca. EUR 2.680,–) darstellt. Anders ergeht es upholdings.com mit jetzt US$ 5.000,– (ca. EUR 4.673,–) gegenüber US$ 15.000,– (ca. EUR 13.158,–) im Februar 2019.

Unter den Länderendungen schiebt sich die deutsche Endung mit magnet.de zum Preis von EUR 51.000,– endlich einmal wieder an erste Position. Damit ist sie in diesem Jahr die bisher teuerste öffentlich gehandelte .de-Domain, belegt im Moment aber nur Platz 11 der Bestenliste unter Länderdomains.

Die neuen generischen Endungen weisen wieder keine nennenswerten Verkäufe auf. Zudem gibt es über die klassischen generischen Endungen wenig erfreuliches zu berichten: clothing.net kommt auf lediglich US$ 6.495,– (ca. EUR 6.070,–) und untermauert so ihren Abstieg. Im Dezember 2010 erzielte clothing.net noch hervorragende US$ 40.000,– (ca. EUR 30.075,–), fiel aber im Januar 2016 auf nur EUR 10.000,–. Jetzt liegt sie nochmals etwas darunter. Besser hat es da wörterbuch.info mit aktuell EUR 2.500,– gegenüber EUR 1.900,– im April 2006. Die vergangene Domain-Handelswoche steht sehr gut da, auch wenn nicht alle Werte überzeugen können.

Länderendungen
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magnet.de – EUR 51.000,–
rkv.de – EUR 7.500,–
meinlager.de – EUR 7.150,–
ihlenfeldt.de – EUR 5.000,–
cannabis-samen.de – EUR 4.200,–
miradry.de – EUR 4.000,–
dubai-property.de – EUR 3.750,–
hobbymesse.de – EUR 3.750,–
rig.de – EUR 2.999,–

pics.ai – US$ 50.000,– (ca. EUR 46.729,–)
chess.ru – US$ 28.234,– (ca. EUR 26.387,–)
dominion.fr – EUR 12.000,–
robots.tv – EUR 9.990,–
pollen.fr – EUR 6.500,–
viraal.nl – EUR 5.000,–
co2.co – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.673,–)
mmm.mn – EUR 4.000,–
pqp.fr – EUR 3.700,–
encore.nl – EUR 3.699,–
gamma.de – EUR 3.570,–
bgen.co.uk – GBP 2.995,– (ca. EUR 3.475,–)
transit.se – EUR 3.000,–

Generische Endungen
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clothing.net – US$ 6.495,– (ca. EUR 6.070,–)
deepcoin.org – US$ 4.795,– (ca. EUR 4.481,–)
greensteel.org – US$ 4.795,– (ca. EUR 4.481,–)
codeblue.net – EUR 2.500,–
hil.net – EUR 2.500,–
wörterbuch.info – EUR 2.500,–
royalcatering.net – US$ 2.488,– (ca. EUR 2.325,–)

.com
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room.com – US$ 1.500.000,– (ca. EUR 1.401.869,–)
fiasco.com – US$ 203.500,– (ca. EUR 190.187,–)
travelai.com – US$ 49.997,– (ca. EUR 46.726,–)
suitespot.com – EUR 30.000,–
cirata.com – EUR 20.000,–
fluentdata.com – US$ 18.000,– (ca. EUR 16.822,–)
mypocket.com – US$ 12.500,– (ca. EUR 11.682,–)
shieldlegal.com – US$ 9.995,– (ca. EUR 9.341,–)
xaver.com – US$ 9.588,– (ca. EUR 8.961,–)
alpago.com – US$ 9.000,– (ca. EUR 8.411,–)
yieldinvest.com – US$ 7.500,– (ca. EUR 7.009,–)
foxylink.com – US$ 6.995,– (ca. EUR 6.537,–)
tgab.com – US$ 6.600,– (ca. EUR 6.168,–)
clickfurniture.com – US$ 6.000,– (ca. EUR 5.607,–)
ultimatetravelguide.com – US$ 5.750,– (ca. EUR 5.374,–)
heizo.com – EUR 4.999,–
hyperpress.com – EUR 4.900,–
gorup6inc.com – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.673,–)
maness.com – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.673,–)
upholdings.com – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.673,–)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

RIGA – BALTIC DOMAIN DAYS IM OKTOBER 2023

Die „Baltic Domain Days“ sind die erste Domain-Industrie-Veranstaltung, die sich auf die Baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen konzentriert. In diesem Jahr finden sie im Rahmen der Sicherheitskonferenz CyberChess im Oktober in Riga (Lettland) statt.

Wer Interesse an Internet-Sicherheitsfragen und der baltischen Domain-Industrie hat, kommt an CyberChess und den „Baltic Domain Days“ vom 04. bis 05. Oktober 2023 nicht vorbei. Veranstalter sind Cert.LV, NIC.LV, die Domain-Verwaltung der lettischen Endung .lv, und das Verteidigungsministerium von Lettland. Die dreitägige Veranstaltung bietet die Möglichkeit, sich über aktuelle Sicherheitsthemen zu informieren und sich innerhalb der Domain-Industrie im baltischen Raum auszutauschen. Die zahlreichen Keynotes, Vorträge, Workshops und Diskussionsrunden zu den Themen Politik, Sicherheit und Domains werden auf Englisch vorgetragen. Bereits am 03. Oktober 2023 gibt es im Vorfeld der Veranstaltung bis zum frühen Nachmittag Workshops und Trainings. Das Programm der eigentlichen Veranstaltung findet zeitweise in drei parallel laufenden Slots statt: #CyberChess (Strategic and political session), #CyberShock (Technical session) und #BalticDomainDays (DNS session). Die Referenten kommen nicht nur aus dem Baltikum, sondern aus ganz Europa und Nordamerika.

Die „Baltic Domain Days“ finden anlässlich der CyberChess vom 04. bis 05. Oktober 2023 im Radisson BLU Latvija, Elizabetes Str.55 in Riga (Lettland) statt. Man kann auch online teilnehmen, der Streaming-Link wird vom 03. Oktober 2023 an zur Verfügung gestellt. Für die Teilnahme an der Veranstaltung werden keine Kosten erhoben, jedoch sollte man sich anmelden.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://www.balticdomaindays.lv
> https://cyberchess.lv

Quelle: cyberchess.lv, eigene Recherche

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