Themen: Österreich – Domain-Sperren ja, IP-Sperren nein | Internet-Gipfel – 78. ICANN-Meeting in Hamburg | TLDs – Neues von .art, .go und .ua | UDRP – Urteil zu cryptospace.com geht zu weit | Domain-Wissen – Hätte ich doch nur gewusst! | nfc.com – Datenübertragung für US$ 160.000,– | London – UKNOF52-Konferenz im September 2023
ÖSTERREICH – DOMAIN-SPERREN JA, IP-SPERREN NEIN
Die österreichische Telekom-Control-Kommission (TKK) hat in Sachen Netzsperren eine Grundsatzentscheidung getroffen: im Interesse der Netzneutralität sind überschießende IP-Sperren ab sofort untersagt.
Im Rahmen ihrer Netzaufsicht veröffentlichte die 1997 als Regulierungsbehörde für den Telekom-Markt in Österreich gegründete TKK am 07. August 2023 eine ganze Reihe von Bescheiden, die sich mit Netzsperren auf Grundlage der Blockierung bestimmter Domain-Namen befassen. Gegenstand der Verfahren war durchgängig die Zulässigkeit der Vornahme von DNS-Sperren aufgrund einer Abmahnung der behaupteten Rechteinhaberin zur Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten nach § 81 Abs 1a UrhG. Soweit ersichtlich, war dabei unstreitig, dass auf den über die Domains erreichbaren Webangeboten systematisch und regelmäßig gegen Ausschließungsrechte im Sinne des UrhG verstoßen wurde und massenhaft geschützte Werke ohne Genehmigung der Rechteinhaber der Internetöffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, mithin strukturell urheberrechtsverletzende Websites vorlagen. Die TKK entschied gleichwohl, die wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Art. 3 Abs. 3 VO (EU) 2015/2120 geführten Verfahren sämtlich einzustellen. Zur Wahrung von Rechten Dritter seien Netzsperren auf Basis des Domain Name Systems (DNS) geeignet und grundsätzlich ausreichend. Über DNS-Sperren hinausgehende Sperren auf Basis von IP-Adressen seien hingehen nicht erforderlich und deshalb unzulässig. Damit werde auch zukünftig die Netzneutralität sichergestellt.
„Da unter einer einzigen IP-Adresse unzählige Webseiten abrufbar sein können, ist im Falle einer Sperre das Risiko, auch Websites oder Internetdienste unbeteiligter Dritter mitzusperren, ganz besonders hoch“, erklärte Dr. Klaus M. Steinmaurer, Sprecher der TKK. Um die Netzneutralität und Meinungsäußerungsfreiheit im Internet zu schützen, dürfen in Österreich jedoch nur im Ausnahmefall Beschränkungen zu Inhalten im Internet eingerichtet werden. Jede einzelne Netzsperre werde von der Regulierungsbehörde streng geprüft. Einerseits, ob ausreichende Gründe für eine Sperre vorliegen, aber auch in Hinblick auf die technische Umsetzung der Sperre. „In Österreich wurden Netzsperren bisher überwiegend mit sogenannten ‚DNS-Sperren‘ umgesetzt. Bei dieser Art der Sperre werden lediglich einzelne Domains blockiert und stattdessen Sperrhinweise angezeigt. Es ist wichtig, dass diese Praxis beibehalten wird, um auch zukünftig die rechtlich gebotene Verhältnismäßigkeit zu wahren“, führte Steinmaurer aus. Als Service und zur erweiterten Transparenz veröffentlicht die Regulierungsbehörde alle aktuell gesperrten Domains auf ihrer Website.
Die ISPA (Internet Service Providers Austria), die Dachorganisation der Internetwirtschaft in Österreich, begrüsste die Entscheidung ausdrücklich. „Die Sperre von IP-Adressen ist völlig unverhältnismäßig, denn dabei besteht immer die Gefahr, auch legale Websites zu blockieren“, erklärte ISPA-Generalsekretär Stefan Ebenberger. „Die Rechteinhaber:innen betonen immer den Schutz von geistigem Eigentum. Das ist grundsätzlich richtig und wichtig. Aber was ist mit dem Eigentum an den zu Unrecht gesperrten Websites? Es müssen die Rechte aller geschützt werden, nicht nur die einer einzelnen Gruppe.“ Zugleich forderte er den Gesetzgeber auf, für Rechtssicherheit bei Netzsperren zu sorgen, statt die Verantwortung auf Internetanbieter abzuwälzen. Bemerkenswert an der Entscheidung der TKK sei auch das Amtsgutachten, auf das sie sich stützt. Darin werde bestätigt, was die Internetanbieter seit Jahren sagen: Dass es technisch unmöglich ist, bei einer IP-Adresse im Vorhinein zu erkennen, welche anderen, legalen Websites diese ebenfalls nutzen. ISPA-Präsident Harald Kapper: „Das ist wichtig, weil genau hier eine weitere Gefahr schlummert: IP-Sperren bergen immer das Risiko auch legale Inhalte oder Dienste zu sperren und bedrohen damit die Meinungs- und Informationsfreiheit aller Bürger:innen. Hier reden wir über zentrale Grundrechte einer demokratischen Gesellschaft, die im Einzelfall abgewogen werden müssen. Diese Verantwortung darf der Staat nicht länger auf die Internetanbieter, also private Unternehmen, abwälzen.“
Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://www.rtr.at/TKP/presse/pressemitteilungen/presseinformationen_2023/pinfo10082023tkp.de.html
Die Stellungnahme des ISPA finden Sie unter:
> https://www.ispa.at/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-detailansicht/presseansicht/detail/2023-08-10/netzsperren-regulierungsbehoerde-bestaetigt-unverhaeltnismaessigkeit-und-rechtswidrigkeit/
Quelle: rtr.at, ispa.at
INTERNET-GIPFEL – 78. ICANN-MEETING IN HAMBURG
Die Freie und Hansestadt Hamburg wird in Kürze zum Nabel der Online-Welt: vom 21. bis 26. Oktober 2023 trifft sich die Internet-Verwaltung ICANN nach über 20-jähriger Pause wieder in Deutschland.
Es war Mai 1999 und „Mambo No. 5“ von Lou Bega trällerte durch die Hitparaden, als sich die Internet-Verwaltung ICANN das erste und bisher einzige Mal in Deutschland einfand, um ihr damals 2. Meeting im Berliner Hotel Adlon abzuhalten. Einen ersten Anlauf für eine Neuauflage gab es im Oktober 2020; damals war Hamburg für das 69. ICANN-Meeting auserkoren. Doch aufgrund der Corona-Pandemie beschloss der ICANN-Vorstand kurzfristig, das Meeting nicht vor Ort, sondern ausschließlich virtuell abzuhalten. In wenigen Wochen ist es aber nun endlich so weit: auf Betreiben der .de-Registry-DENIC eG als zentraler Akteur der deutschen Domain-Wirtschaft und gemeinsam mit eco, dem Verband der Internetwirtschaft eV, hat Hamburg den Zuschlag als Gastgeber für dieses besondere Ereignis erhalten. Das 78. ICANN-Meeting wird dabei als „Annual General Meeting“ abgehalten. Diese Jahreshauptversammlung ist nach dem „Community Forum“ im Februar oder März eines Jahres und dem „Policy Forum“ im Juni eines Jahres die dritte Sitzung im jährlichen ICANN-Zyklus. Sie dauert sechs Tage und hat ihren Fokus darauf, die Arbeit von ICANN einem breiteren globalen Publikum vorzustellen. Ausserdem werden die neuen Mitglieder des ICANN-Vorstands ihre Plätze einnehmen. Dementsprechend heisst es auf der ICANN-Website: „This meeting is a significant milestone for ICANN, and an important opportunity for the organization and its stakeholders to come together to discuss the future of the internet.“
Die Agenda für die Veranstaltung liegt bisher nicht vor, sie wird voraussichtlich am 02. Oktober 2023 veröffentlicht. Nach Angaben der DENIC ist damit zu rechnen, dass sich die Multistakeholder-Community zu aktuellen Einzelfragen der technischen Koordination des Internets austauscht und gemeinsam und auf Augenhöhe Regeln und Praktiken entwickelt, die das Management von Domain-Namen betreffen. Dies kann der datenschutzkonforme Umgang mit Registrierungsdaten sein, oder auch die Regularien zur Verwendbarkeit zusätzlicher, nicht-westlicher Schriftzeichen – etwa arabisch oder asiatisch – in Top Level Domains. Die traditionell sehr aktive deutsche ICANN-Community werde die Gelegenheit dazu nutzen, um sich weiter zu vernetzen. Zweck der Meetings ist es außerdem, die in den einzelnen Arbeitsgruppen verhandelten Themen im persönlichen Kontakt weiter voranzutreiben und bestenfalls abzuschließen. Welchen Stellenwert auch die Bundesregierung den ICANN-Treffen beimisst, zeigt sich daran, dass der Bundesminister für Digitales und Verkehr Volker Wissing die Eröffnungsrede halten und dabei digitalpolitische Akzente aus deutscher Perspektive setzen wird. Das Engagement bei ICANN wird zudem ausdrücklich in der Digitalstrategie der Bundesregierung erwähnt.
Das 78. Meeting von ICANN findet vom 21. bis 26. Oktober 2023 im Congress Center Hamburg (CCH), Congressplatz 1 in 20355 Hamburg, in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof Dammtor, statt. Das Meeting ist öffentlich und kostet keinen Eintritt. Es ist lediglich gewünscht, sich vorher online zu registrieren, um die Planung zu erleichtern. Die Veranstaltung findet in englischer Sprache statt, es gibt aber zu zahlreichen Gelegenheiten auch Dolmetscher und übersetzte Arbeitsunterlagen.
Weitere Informationen finden Sie unter
> https://meetings.icann.org/en/icann78
Die aktuelle Informationsseite von eco finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/14/59X5SM39-59VXQSYI-59WCSG65-5LOYF8.html
Quelle: denic.de, eco.de, icann.org
TLDS – NEUES VON .ART, .GO UND .UA
Die ukrainische Top Level Domain .ua spürt die Wirkungen des russischen Angriffskrieges: nach Angaben der Registry ist mit sinkenden Registrierungszahlen zu rechnen. Derweil profitiert .art von Premium-Domains, während die Web3-Domain .go in eine Sunrise-Phase startet – hier die Kurznews.
UK Creative Ideas Limited, Verwalterin der Kunst-Domain .art, blickt auf ein gutes erstes Halbjahr 2023 zurück. Nach Angaben der Registry waren zum 30. Juni 2023 exakt 244.407 .art-Domains registriert, ein Wachstum von 19 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2022. Anders als viele nTLDs wächst .art seit 2017 zwar langsam, aber beständig. Mit 61 Prozent ist die „renewal rate“ zwar noch ausbaufähig, aber bei den teuren Premium-Domains mit 82 Prozent bereits jetzt ausgezeichnet. Und wenn wir schon bei den Premium-Domains sind: im 2. Quartal 2023 verkaufte .art 1.257 der besonders attraktiven Adressen, in der 1. Jahreshälfte 2023 sogar insgesamt 2.533. 24 Premium-Domains, darunter sculpture.art, imagine.art, motion.art, ultra.art und seen.art, wurden zu Preisen von US$ 5.000,– oder US$ 10.000,– verkauft. Im Durchschnitt war eine Premium-Domain unter .art aber bereits für US$ 385,– zu haben; dies bestätigte das Vertrauen der Registry in die Nachfrage und die umsatzsteigernden Fähigkeiten von erschwinglichen Premium-Domains. Um das Interesse weiter hochzuhalten, wurden im 2. Quartal 2023 bisher reservierte Domains wie miami.art und paris.art freigegeben. Mit Gebühren ab US$ 50.000,– muss man allerdings tief in die Tasche greifen, um eine Website damit zu schmücken.
Das US-Unternehmen Unstoppable Domains, 2018 gegründeter Anbieter von alternativen Blockchain-Domains, schickt eine neue Web3-Domain ins Rennen. Von StorX Technologies Ltd. hat man die Rechte an der Endung .go erworben; eine Reservierung ist ab sofort möglich. In Anlehnung an klassische TLDs gibt es eine 90-tägige Sunrise-Phase, innerhalb der Markeninhaber ihre .go-Domains bevorrechtigt registrieren können. Auch bei Unstoppable Domains hat man erkannt: „Squatting is bad for our ecosystem, and allowing domains to go to their rightful owners helps build trust, which will be critical to scaling Web3 domains to the masses.“ Ein Eintrag der Marke im Trademark Clearinghouse ist nicht notwendig. Man darf sich aber nicht täuschen lassen: alle von Unstoppable Domains verwalteten Domain-Endungen sind nicht in die Root Zone eingetragen. Die Browser mit dem höchsten Marktanteil unterstützen den Aufruf von Internetseiten über Blockchain-Domains bisher nicht, zumindest nicht, ohne dass dafür eine Browser-Extension installiert wird. Außerdem könnte es zu technischen Schwierigkeiten kommen, sollte ICANN künftig identische Endungen zulassen.
Der russische Angriffskrieg lässt die Registrierungszahlen der ukrainischen Länderendung .ua schrumpfen. Wie die Verwalterin Hostmaster Ltd. mitteilt, waren zum Ende des 2. Quartals 612.778 .ua-Domains registriert. Das bedeute zwar gegenüber dem 1. Quartal 2023 einen Anstieg um 1,5 Prozent, zum Ende des 2. Quartals 2023 sei jedoch ein deutlicher Trend zu sinkenden Domain-Zahlen zu beobachten. Allein im Juni 2023 verlor .ua 709 Domains. Dieser Rückgang sei darauf zurückzuführen, dass seit Beginn des Krieges nicht verlängerte Domains zunächst nicht entfernt wurden; im Juni 2023 habe Hostmaster aber damit begonnen, die nicht verlängerten Domains zu löschen. In den kommenden Monaten werde sich der Rückgang noch deutlicher bemerkbar machen. Zu Beginn des Krieges hatte Hostmaster entschieden, .ua-Domains nicht zu löschen, auch wenn die Registrierungsfrist abgelaufen war. Domains, die im Jahr 2022 nicht rechtzeitig verlängert wurden, bleiben bis November 2023 im Status „Redemption Period“; das gilt auch für Domains mit Ablaufdatum vor dem 30. April 2023. Aufgrund dieser Regelung wurde bereits eine erhebliche Anzahl von Domains erneuert und wieder zum Leben erweckt, so dass sie weiterhin mit neuen Informationen und Diensten zum ukrainischen Internet beitragen können.
Den Bericht von .art für das 1. Halbjahr 2023 finden Sie unter:
> https://art.art/blog/art-q2-h1-2023-report-strong-growth-new-super-premium-names-released-and-the-power-of-art-therapy
Quelle: art.art, unstoppabledomains.com, hostmaster.ua
UDRP – URTEIL ZU CRYPTOSPACE.COM GEHT ZU WEIT
Im UDRP-Streit um die Domain cryptospace.com sah sich das Ein-Mann-WIPO-Panel berufen, einen komplexen unternehmensinternen Streit auf die Domain zu reduzieren und zu entscheiden. Es sprach die Domain aber keiner der Streitparteien zu, sondern der nicht unmittelbar beteiligten Markeninhaberin.
Der Mexikaner Ernesto Huerta ist CEO der Unternehmen Huerta Consulting Services LLC und Cryptospace LLC, die laut Huerta beide wiederum Töchter der Digital Nomad Holdings LLC sind. Die Unternehmen sind im Handel mit Kryptowährungen aktiv. Huerta sieht die Rechte an der Marke „Cryptospace“ durch die Domain cryptospace.com verletzt. Die Markenrechte an dem Begriff ergäben sich einerseits aus der Nutzung des Begriffs seit dem 26. Juli 2017 und andererseits aus der am 01. Mai 2018 auf die Cryptospace LLC mit Sitz in Kalifornien (USA) eingetragenen US-Marke „CRYPTOSPACE“. Ursprünglich habe die Cryptospace LLC die Domain cryptospace.com im Januar 2020 für US$ 15.000,– gekauft. Registriert ist sie aber auf Erick Calder aus den USA, der Minderheitsgesellschafter der obigen Unternehmen war oder ist. Der sei ehemals CTO der Unternehmungen gewesen, aber mittlerweile wegen Nichterfüllung seiner Aufgaben entlassen worden. Das am 15. April 2023 per „docusign“ unterschriebene Kündigungsdokument weist als Kündigungszeitpunkt den 04. November 2023 (!) auf, womit es ein falsches Kündigungsjahr aufweist, aber zugleich auch die Merkwürdigkeit, dass es erst fünf Monate nach der Kündigung gezeichnet wurde. Calder, der Gegner, widerspricht alledem, außer dass er Minderheitsgesellschafter war oder ist.
Der als Entscheider eingesetzte australische Rechtsanwalt und Lehrbeauftragte Warwick A. Rothnie bestätigte die Beschwerde, sprach die Domain aber nicht dem Antragsteller Huerta zu, sondern der Cryptospace LLC aus Kalifornien (USA), die Inhaberin der Marke „CRYPTOSPACE“ ist (WIPO Case No. D2023-2349). Zur Frage von Ähnlichkeit von Marke und Domain findet Rothnie es problematisch, dass hier nicht die Markeninhaberin Cryptospace LLC als Beschwerdeführer tätig wird, sondern Huerta. Und Huerta die Beschwerde nicht einmal für die Cryptospace LLC führt, sondern für sich. Er gesteht Huerto aber zu, dass er als CEO befugt sei, die Beschwerde zu führen. Aus Rothnies Sicht liegen keine Beweise dafür vor, dass durch Nutzung des Begriffs „Cryptospace“ ein Markenrecht entstanden sei. Aufgrund der eingetragenen US-Marke lägen aber Markenrechte vor. Die Domain entspreche der Marke, womit das erste Element der UDRP erfüllt sei.
Rechte oder ein berechtigtes Interesse des Gegners an der Domain cryptospace.com sah Rothnie nicht: der Name der Domain leite sich nicht von dem des Gegners ab; es sei nicht ersichtlich, dass der Gegner die Domain nutze oder zu nutzen beabsichtige. Es sei unklar, seit wann der Gegner als Inhaber der Domain eingetragen ist und wie das zustande kam, und der Beschwerdeführer habe dargelegt, dass der Gegner nicht berechtigt war, die Domain für sich zu registrieren. Der Gegner hält lediglich entgegen, er sei berechtigt, die Eintragung als Treuhänder in seiner Eigenschaft als Vorstandsmitglied, Investor der Gesellschaft, Gläubiger und geschäftsführender Gesellschafter vorzunehmen. Unklar sei, wer die US$ 15.000,– für die Domain bezahlt hat. Huerta behauptet allerdings, er zahle die jährlichen Gebühren. Rothnie erklärt, es sei nicht zu erwarten, dass ein Vorstandsmitglied eines Unternehmens oder ein Investor berechtigt sei, einen Unternehmenswert zu registrieren und zu behalten, es sei denn, das sei vertraglich vereinbart. Ein solcher Vertrag sei nicht ersichtlich. Es sähe danach aus, als bestehe zwischen den Parteien des UDRP-Verfahrens ein Streit über ihre Geschäftsbeziehung und der Gegner habe sich einseitig zum Treuhänder der Domain ernannt, um sie zum Schutze seiner persönlichen Interessen im Geschäftsstreit in Stellung zu bringen. Rothnie sieht an dieser Stelle ein, dass es nicht seine Aufgabe ist, im Wege der UDRP den Streit zweier Geschäftspartner zu klären. Dieser Streit allerdings, so Rothnie, berechtige den Gegner nicht, die Domain zu halten, die ganz klar ein Vermögensgegenstand der Cryptospace LLC sei. Damit sah er das zweite Element der UDRP erfüllt.
Für Rothnie war der Gegner auch bösgläubig. So sei zwischen den Parteien unstreitig, dass der Gegner um die Markenrechte der Cryptospace LLC wußte. Unklar sei, wann und wie der Gegner Inhaber der Domain wurde. Das kann gleich beim Kauf der Domain im Januar 2020 gewesen sein oder später. Sollte der Gegner die Domain mit Beginn der geschäftlichen Auseinandersetzung auf sich übertragen haben, so reichte das als Rechtsgrundlage nicht aus. So oder so erfolgte die Übertragung der Domain auf den Gegner in Kenntnis der Markenrechte seitens der Cryptospace LLC und also bösgläubig. Und seine Weigerung, die Domain zurückzugeben, führe zu einer bösgläubigen Nutzung der Domain. Damit lagen für Rothnie alle drei Elemente der UDRP vor.
Allerdings hatte Rothnie Probleme, dem Beschwerdeantrag zu folgen, wonach die Domain auf den Beschwerdeführer Huerta übertragen werden soll, weil er Eigentümer der Unternehmen sei. Eine ausdrückliche Erlaubnis dafür seitens der Unternehmen liege aber nicht vor. Auf die entsprechende Anordnung des WIPO-Panels hin, er möge dazu vortragen, warum die Domain an ihn übertragen werden solle und nicht an das die Markenrechte innehabende Unternehmen, habe der Beschwerdeführer nicht geantwortet. Auf Grundlage von Paragraph 10 („General Powers of the Panel“) der UDRP entschied Rothnie folglich, die Domain cryptospace.com auf die Cryptospace LLC zu übertragen.
Die Regelung zu den „General Powers of the Panel“ besagt, dass das Gremium das Verfahren in einer Weise durchführt, die es im Einklang mit der Richtlinie und diesen Regeln für angemessen hält. Dass diese Formulierung ausreicht, eine solche weittragende Entscheidung zu fällen, darf man durchaus in Frage stellen. Die Cryptospace LLC ist definitiv nicht Partei des Verfahrens, und der Antrag des Beschwerdeführers umfasst eine solche Entscheidung nicht. Andrew Allemann (domainnamewire.com) sieht in diesem Verfahren bereits ein Problem darin, dass es sich um einen umfassenden Streit von Geschäftspartnern über Unternehmensrechte handelt. In solchen Fällen klinken sich UDRP-Panels üblicherweise aus und verweisen auf ordentliche Gerichte, von denen der Sachverhalt und die Rechtslage viel umfänglicher und angemessener geprüft werden kann, dank unter anderem mündlicher Verhandlung. So oder so verhebt sich unserer Meinung nach Rothnie in diesem Fall.
Die UDRP-Entscheidung über die Domain cryptospace.com finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2023/d2023-2349.pdf
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de
Quelle: wipo.int, domainnamewire.com, eigene Recherche
DOMAIN-WISSEN – HÄTTE ICH DOCH NUR GEWUSST!
Branchenblogger und Domain-Investor Andrew Allemann fragte kürzlich: „What’s one thing you wish someone had told you before you started domain investing?“ Er erhielt anregende Antworten, die für Interessierte bei einem anvisierten Start als Domain-Investor hilfreich sein können.
Aus den in seinem Blogpost aufgezählten Erkenntnissen ergeben sich durchaus widersprüchliche Informationen, aber hilfreich sind sie allemal. So wird deutlich, dass früher, in den 1990er, die Registrierung von Domains deutlich kostenintensiver war. Domains kosteten laut DomainGang-Blogger Theo US$ 100,– für zwei Jahre, Allemann erinnert US$ 70,– pro Jahr und Domain. Damals hätte man mehr investieren sollen, trotz der Preise. Aber Allemann macht klar, dass man als Student seinerzeit (wie heute) keine ausreichenden Mittel für einen Haufen Ein-Wort-Domains hatte. – Edwin Hayward meint: „Kauf keine IDNs. Tus nicht.“, das wäre die richtige Empfehlung gewesen. Die Registrierung von internationalisierten Domains als Investment für den Secondary Market ist sicher hochproblematisch. IDNs zahlen sich allenfalls für jemanden aus, der die Domains wirklich für sein Geschäft nutzen will.
Todd Ryan greift eine Sache auf, die bekannt ist aus den Bereichen Kunst, Musik und Literatur: Er schätzt, 95 Prozent der Domain-Investoren arbeiten nicht profitabel. Von den fünf Prozent profitablen machen weniger als ein Viertel mehr als US$ 10.000,– im Jahr. Allenfalls für zwei Prozent zahlt es sich finanziell aus. Mit diesem – nicht belegbaren, aber naheliegenden – Wissen vor Augen, stellt sich die Frage, ob man in Domains investieren will, ganz anders. Neil McCarthy empfiehlt, bei Domain-Investitionen auf die eigene Lebenserfahrung zu vertrauen, anstatt zu versuchen, denen nachzueifern, die 20 Jahre mehr Erfahrung mit Domains haben, 20 Jahre, die sich so nicht wiederholen werden. Die lautesten Stimmen seien nicht immer die weisesten. Für Allemann die vielleicht beste Empfehlung ist, statt in Domains in Aktien von namhaften Unternehmen zu investieren.
In den Kommentaren bekennt man sich allerdings, entgegen der Rede von McCarthy, zu klassischen Lektionen und zu Rick Schwartz, insbesondere dessen „strategy of collecting solid dot-com names is the best way to go. You do need a lot of patience, though.“ Und Rick Schwartz hat in einem aktuellen Artikel auf ricksblog.com beschrieben, nach welchen Kriterien er sich auch heute noch günstige Domains sucht, die er zukünftig zu sechs- und siebenstelligen Beträgen verkaufen will. Ob man sich dafür entscheidet, in Domains zu investieren, und wenn ja, nach welcher Methode, bleibt einem letztlich selbst überlassen. Es gilt, was Allemann für viele richtig schreibt: „There are easier ways to make guaranteed money than investing in domains. But it’s not as much fun!“
Den Artikel von Andrew Allemann mit weiteren „Tipps“ findet man unter
> https://domainnamewire.com/2023/08/17/if-only-you-knew-this-before-you-started-domain-investing/
Rick Schartz‘ aktueller Artikel „Domain King’s Personal Guide and Bible to Buying and Selling Meaningful Domain Names.“ findet sich unter:
> https://www.ricksblog.com/2023/08/domain-kings-personal-guide-and-bible-to-buying-and-selling-meaningful-domain-names/
Quelle: domainnamewire.com, eigene Recherche
NFC.COM – DATENÜBERTRAGUNG FÜR US$ 160.000,–
In der vergangenen Domain-Handelswoche setzt sich .com mit der Drei-Zeichen-Domain nfc.com zum Preis von US$ 160.000,– (ca. EUR 146.789,–) wieder an die Spitze. Aber auch die Länderendung .io kann in solchen Regionen mitreden.
Nach einigen Wochen Pause besetzt die Kommerzendung .com wieder einmal den Spitzenplatz in der Wochenauswahl. Die Drei-Zeichen-Domain nfc.com kommt mit US$ 160.000,– (ca. EUR 146.789,–) gut weg und verzeichnet eine Preissteigerung. Das war nicht immer der Fall: von EUR 70.000,– im Mai 2015 fiel sie auf EUR 68.200,– im Dezember 2018. Ansonsten tummeln sich bei den .com-Werten auch etwas ältere Zahlen, die in früheren Wochen als zu niedrig nicht in die Liste kamen.
Herausragend unter den Länderendungen ist hero.io mit US$ 125.000,– (ca. EUR 114.679,–), was sie auf den 2. Platz der Jahresbestenliste, zusammen mit einer .ai-Domain, bringt. Die indische Domain whistle.in kommt auf US$ 4.000,– (ca. EUR 3.670,–) und verbessert sich gegenüber ihrem Ergebnis vom Februar 2010, als sie für GBP 1.850,– (damals ca. EUR 2.100,-) gehandelt wurde.
Die neuen generischen Endungen bieten dieses Mal wieder keine Extravaganzen, und die klassischen generischen Endungen agieren unter ihren Möglichkeiten. Die vergangene Domain-Handelswoche zeigt sich zurückhaltend, bietet aber zwei sechsstellige Verkäufe und einige erfreuliche Zahlen unter den Länderendungen.
Länderendungen
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hero.io – US$ 125.000,– (ca. EUR 114.679,–)
dn.io – US$ 27.500,– (ca. EUR 25.229,–)
bongo.io – US$ 7.500,– (ca. EUR 6.881,–)
blaze.ai – US$ 40.000,– (ca. EUR 36.697,–)
pen.ai – EUR 25.000,–
abritration.ai – EUR 5.000,–
web3.tv – US$ 15.000,– (ca. EUR 13.761,–)
ambience.co – US$ 11.250,– (ca. EUR 10.321,–)
dollars.us – US$ 9.550,– (ca. EUR 8.761,–)
officehub.de – EUR 7.500,–
neopay.in – US$ 6.500,– (ca. EUR 5.963,–)
neopay.in – US$ 6.500,– (ca. EUR 5.963,–)
whistle.in – US$ 4.000,– (ca. EUR 3.670,–)
meinonlinecasino.de – EUR 3.500,–
acta.de – EUR 2.990,–
romee.fr – EUR 2.650,–
blackfridaycoupons.de – EUR 2.500,–
rmn.ch – EUR 2.499,–
hygi.nl – EUR 2.499,–
digitalservice.at – EUR 2.400,–
fratelli.eu – EUR 2.250,–
kpa.ch – EUR 2.111,–
Neue Endungen
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sexsearch.app – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.587,–)
lodestar.group – US$ 3.000,– (ca. EUR 2.752,–)
cluster.xyz – US$ 2.349,– (ca. EUR 2.155,–)
Generische Endungen
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horizon.net – US$ 4.200,– (ca. EUR 3.853,–)
duo.net – US$ 3.132,– (ca. EUR 2.873,–)
salonsoft.net – US$ 3.000,– (ca. EUR 2.752,–)
piip.net – US$ 2.988,– (ca. EUR 2.741,–)
ctohe.org – EUR 2.659,–
.com
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nfc.com – US$ 160.000,– (ca. EUR 146.789,–)
onebio.com – US$ 33.000,– (ca. EUR 30.275,–)
tourcompare.com – US$ 26.000,– (ca. EUR 23.853,–)
brugs.com – US$ 13.800,– (ca. EUR 12.661,–)
fancyai.com – US$ 12.500,– (ca. EUR 11.468,–)
bptrends.com – US$ 12.010,– (ca. EUR 11.018,–)
alphachain.com – US$ 10.033,– (ca. EUR 9.205,–)
yiko.com – US$ 10.000,– (ca. EUR 9.174,–)
bluetitanium.com – US$ 9.995,– (ca. EUR 9.170,–)
chatdata.com – US$ 9.995,– (ca. EUR 9.170,–)
bluetitanium.com – US$ 9.995,– (ca. EUR 9.170,–)
chatdata.com – US$ 9.995,– (ca. EUR 9.170,–)
hisword.com – US$ 9.948,– (ca. EUR 9.127,–)
okup.com – US$ 8.888,– (ca. EUR 8.154,–)
ecosolo.com – US$ 7.700,– (ca. EUR 7.064,–)
leadtowin.com – US$ 7.600,– (ca. EUR 6.972,–)
csstash.com – US$ 7.499,– (ca. EUR 6.880,–)
ktoto.com – US$ 7.000,– (ca. EUR 6.422,–)
lovecolor.com – US$ 7.000,– (ca. EUR 6.422,–)
sixdot.com – US$ 6.500,– (ca. EUR 5.963,–)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
LONDON – UKNOF52-KONFERENZ IM SEPTEMBER 2023
Das 52. „UK Network Operators’ Forum“ (UKNOF47) findet am 27. und 28. September 2023 in London statt. Das Forum wird als Präsenzveranstaltung abgehalten.
Das UKNOF fungiert als offenes Forum für den betrieblichen, technischen und ingenieurtechnischen Informationsaustausch im Zusammenhang mit Netzwerktechnologien und -praktiken. 2005 fand das erste UKNOF mit knapp 50 Teilnehmern statt. Die Teilnahme an den Treffen steht jedem Interessierten offen. In den vergangenen Jahren hat sich das von Sponsoren geförderte Event gemausert, jedes Jahr trifft man sich drei Mal. Zuletzt hatten wir auf das Treffen im April 2021 hingewiesen. Fünf Foren weiter hat sich das Format geändert: seit UKNOF51 im April 2023 in Manchester erstreckt sich das Treffen auf zwei Tage. Die Teilnehmerzahl vor Ort lag bei 90, online nahmen weitere 30 Interessierte teil. Leider sind das nicht mehr die Zahlen, die vor und während der Epidemie erzielt wurden. Das wird sich auch nicht bessern, da es für UKNOF52 heißt: „The UK Network Operators’ Forum is resuming in-person meetings.“ Eine Online-Teilnahme scheint nicht mehr vorgesehen zu sein.
Das Programm des am 27. bis 28. September 2023 anstehenden 52. „UK Network Operators’ Forum“ steht noch nicht fest. Laut der Informationsseite zum Event wird noch nach Sponsoren, Unternehmenspatenschaften und Vorträgen gesucht. Wer also in London dabei sein will, kann jetzt auch noch einen eigenen Vortrag einreichen.
Das UKNOF52 findet am 15. April 2023 im Veranstaltungsort 15 Hatfields, Chadwick Court, London SE1 8DJ (Großbritannien), statt.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://indico.uknof.org.uk/event/63/
Quelle: uknof.org.uk, eigene Recherche