Domain-Newsletter

Ausgabe #1180 – 10. August 2023

Themen: Statistik – schwacher Juli für .com & Co. | KI – Google macht .ai von ccTLD zur gTLD | TLDs – Neues von .etisalat, .nl und .web | muenchen.de – BGH hebt Urteil des OLG München auf | Gigalaw – UDRP-Digest für das 2. Quartal 2023 | bc.xyz – Coin-Domain für US$ 110.000,- | DNSSEC – ICANN-Sicherheitsworkshop in Hamburg

STATISTIK – SCHWACHER JULI FÜR .COM & CO.

Ausser .de und .eu nur Nieten: die weltweit wichtigsten Top Level Domains haben im Juli 2023 teils kräftig an Registrierungszahlen eingebüßt. Und bald erhöht .net auch noch die Gebühren.

Quartalszahlen liefert die .com- und .net-Registry VeriSign. Dabei dominieren zwar Finanzkennzahlen, aber auch Domains finden regelmäßig Erwähnung. Daher wissen wir, dass zum Ende des 2. Quartals 2023 insgesamt 174,4 Mio. .com- und .net-Domains registriert waren. Sie teilen sich auf in 161,3 Mio. .com-Domains und 13,1 Mio. unterhalb von .net. Das bedeutet zwar ein leichtes Plus von 0,1 Prozent gegenüber dem 2. Quartal 2022, aber auch ein Minus von 0,32 Mio. Domains gegenüber dem 1. Quartal 2023. Für das Gesamtjahr 2023 erwartet VeriSign daher bei .com und .net nur noch ein Wachstum zwischen 0 bis 1 Mio. Domains; zuvor waren es 0 bis 2,5 Mio. Die Gründe dafür sieht VeriSign vor allem in China; sowohl die Zahl der Neuregistrierungen als auch der Transfers von .com- und .net-Domains sei in China zurückgegangen. Kein Wachstumstreiber dürfte sein, dass VeriSign die Einkaufspreise für Registrare bei .net ab dem 01. Februar 2024 von US$ 9,92 auf US$ 10,91 pro Jahr und Domain erhöht. Da passt es ins Bild, dass .net im Juli rund 60.000 Domains verloren hat; auch .com hat mit einem Verlust von knapp 275.000 Domains netto schon bessere Monate gesehen.

Bei den Länderendungen erweist sich .de als Fels in der Brandung. Das deutsche Länderkürzel gewinnt im Juli 2023 an die 25.000 Domain-Namen netto neu hinzu. Selbst die sonst stets gut gelaunte .at verliert leicht, wenn auch im statistisch zu vernachlässigenden Bereich. Das kann man bei .xyz hingegen gar nicht behaupten. Waren vor etwa einem Jahr noch mehr als 5,1 Mio. xyz-Domains registriert, ist der Marktführer unter den nTLDs jetzt sogar unterhalb die Marke von vier Mio. Domains gerutscht. Der Abstand zur zweitplatzierten Endung .online bleibt zwar respektabel, dort geht es jedoch spätestens seit Oktober 2022 beständig bergauf. Es ist nicht ausgeschlossen, dass .online bereits mittelfristig zur beliebtesten Top Level Domain mit neuer Endung wird.

Eine erfreuliche erste Jahreshälfte 2023 feiert die niederländische Landesendung .nl. Wie die Registry SIDN mitteilt, gab es in den ersten sechs Monaten über 450.000 Neuregistrierungen; allerdings nahm auch die Zahl der Löschungen zu, so dass .nl unter dem Strich von 6.248.710 (01. Januar 2023) auf 6.306.148 (01. Juli 2023) kletterte. Zahlreiche Neuregistrierungen sind allerdings Marketing-Aktionen mit vergünstigten Gebühren zu verdanken, so dass abzuwarten bleibt, ob .nl damit nachhaltig wächst. Doch auch Schnäppchenjäger sind bei .nl am Werk: die Zahl der Transfers von einem Registrar zum anderen hat sich von 3,4 auf 6,1 Prozent fast verdoppelt. Eine Erwähnung verdient hat schließlich .ir, das offizielle Länderkürzel der Islamischen Republik Iran. Nach Angaben des Iranian National Domain Registration Center (IRNIC) sind nunmehr 1,57 Mio. .ir-Domains registriert, davon 1,56 Mio. direkt unterhalb von .ir. Und die Voraussetzungen für weiteres Wachstum sind günstig: .ir-Domains können Privatpersonen und Unternehmen registrieren. Bei Privatpersonen verlangt IRNIC allerdings eine beidseitige Kopie des Ausweises, bei Unternehmen eine englische Übersetzung des Handelsregisterauszugs.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 17.586.539 – (Vergleich zum Vormonat: + 24.964)
.at – 1.510.136 – (Vergleich zum Vormonat: – 875)
.com – 161.073.628 – (Vergleich zum Vormonat: – 273.521)
.net – 13.037.371 – (Vergleich zum Vormonat: – 60.968)
.org – 10.761.304 – (Vergleich zum Vormonat: – 1.107)
.info – 3.752.469 – (Vergleich zum Vormonat: – 16.004)
.biz – 1.299.736 – (Vergleich zum Vormonat: – 6.462)
.eu – 3.667.462 – (Vergleich zum Vormonat: + 8.028)

.xyz – 3.728.472 – (Vergleich zum Vormonat: – 112.350)
.online – 2.759.042 – (Vergleich zum Vormonat: + 53.352)
.top – 2.471.298 – (Vergleich zum Vormonat: + 117.323)

(Stand 01. August 2023)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Quelle: domainnamewire.com, sidnlabs.nl, nic.ir

KI – GOOGLE MACHT .AI VON CCTLD ZUR GTLD

Der US-amerikanische Suchmaschinenhersteller Google wird die Länderendung .ai (Anguilla) künftig als generische Top Level Domain behandeln. Den Hype um künstliche Intelligenz dürfte dieser Schritt weiter befeuern.

Gräbt man in der Datenbank der Internet Assigned Numbers Authority (IANA), stößt man auf den 16. Februar 1995. An diesem Tag wurde das Kürzel .ai delegiert und damit erstmals im Domain Name System verfügbar. Künstliche Intelligenz (oder Englisch „Artificial Intelligence“, kurz „ai“) steckte damals noch in den Kinderschuhen; dem Schachcomputer „Deep Blue“ gelang es erst 1997, den damals amtierenden Schachweltmeister Garri Kasparow in einer Partie mit regulären Zeitkontrollen zu schlagen. Demgemäß stand .ai seinerzeit noch für Anguilla, ein Überseegebiet des Vereinigten Königreichs, gelegen in den Kleinen Antillen in der Karibik. Die Endung wird noch heute vom Government of Anguilla verwaltet und verzeichnet rund 250.000 registrierte Domains, Tendenz stark steigend: im August 2022 waren es lediglich rund 125.000 registrierte Domains. Und die Voraussetzungen für weiteres Wachstum stehen gut: die Registrierung von .ai-Domains ist für jedermann zu jedem beliebigen (legalen) Zweck möglich.

Für zusätzliches Wachstum sorgt nun die Entscheidung von Google, .ai künftig als generische Domain zu behandeln. In einer „SEO Office hours session“ meldete sich ein Nutzer mit folgender Frage: „Should a global company use the .ai domain as their gTLD or is it considered by Google as a ccTLD for the country of Anguilla?“ Hierauf antwortete Gary Illyes, Analyst bei Google: „As of early June, 2023, we treat .ai as a gTLD in Google Search, so yeah, you can use it for your global presence!“ Zur Begründung heißt es weiter, dass Nutzer und Website-Inhaber die Endung .ai erfahrungsgemäß eher als generisch und nicht als länderspezifisch ansehen. Das ist nicht das erste Mal, dass Google zu diesem Mittel greift; gleiches gilt schon seit längerem für .ad, .as .bz, .cc, .cd, .co, .dj, .fm, .io, .la, .me, .ms, .nu, .sc, .sr, .su, .tv, .tk und .ws, wobei die Bewertung nicht statisch ist und sich ändern kann. Nach Angaben von Illyes ändert sich dadurch nichts. „We just added .ai to the list of generic country code top level domains. What does this mean? In short, nothing“, schrieb er bei Linkedin. „We won’t infer the target country from the ccTLD so targeting Anguilla became a little harder, but then again there are barely any .ai domains that try to do that anyway.“ Wer bisher also .ai-Domains gemieden hat, weil man Nachteile bei Google befürchtet hat, kann diese Bedenken jetzt beiseite legen.

Welche Bedeutung die Abkürzung „ai“ hat, unterstreicht auch ein Domain-Deal, den der Unternehmer Elon Musk kürzlich gelandet hat. Für eine öffentlich nicht bekannte Gegenleistung hat er die Domain ai.com übernommen. Vormaliger Inhaber soll das US-amerikanische Unternehmen OpenAI LP gewesen sein, das mit ChatGPT aktuell weltweit für Schlagzeilen sorgt. Die Domain ai.com leitet derzeit auf x.ai weiter; dort findet sich die Website der xAI Corp., ein von Musk im März 2023 gegründetes Unternehmen mit Sitz in der San Francisco Bay Area, das im Bereich der künstlichen Intelligenz tätig ist. Der Wert der Domain ai.com wird mit nicht unter US$ 3,8 Mio. geschätzt.

Eine Liste aller Länderendungen, die Google als generische Top Level Domain behandelt, finden Sie hier:
> https://developers.google.com/search/docs/specialty/international/managing-multi-regional-sites?hl=de#generic-domains

Quelle: searchenginejournal.com, techcrunch.com

TLDS – NEUES VON .ETISALAT, .NL UND .WEB

Da haben wir den .etisalat: die gleichnamige arabische Telekommunikationsgesellschaft stellt die Kommunikation unter ihrer Marken-Endung ein. Derweil läutet Afilias im Streit um .web eine neue Runde vor einem Schiedsgericht ein, während .nl in Kürze Privacy- und Proxy-Dienste verbietet – hier die Kurznews.

Die Emirates Telecommunications Corporation, staatliche Emiratische Gesellschaft für Telekommunikation, trennt sich von ihrer Marken-Endung. Mit Schreiben vom 20. Juni 2023 kündigte das Unternehmen, das als „Etisalat“ im Geschäftsverkehr bekannt ist, das Registry-Agreement (RA) mit der Internet-Verwaltung ICANN für die Top Level Domain .etisalat und deren internationalisiertes Pendant. Die Kündigung ist, wie bei .brands üblich, gestützt auf Section 4.4 (b) des RA, die eine jederzeitige ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 180 Tagen gestattet. Nähere Angaben zu den Motiven der Kündigung machte das Unternehmen nicht, aber sie liegen auf der Hand: seit Februar 2022 tritt man als „etisalat by e&“ oder kurz „e&“ im Geschäftsverkehr auf. Mit Ausnahme der obligatorischen nic.etisalat ist keine einzige weitere Domain registriert, und das über sechs Jahre nach der Delegierung am 11. Mai 2017. Dabei heisst es unter nic.etisalat: „These domains provide organized, meaningful and secure means to host content. Furthermore, our domains provide the freedom to express in both English and Arabic. Our digital presence is continually evolving and we look forward to a richer world of online real estates.“ Damit ist es nun vorbei.

Die Verwaltung der niederländischen Länderendung .nl steht vor einem tiefgreifenden Einschnitt: mit Wirkung ab dem 01. Oktober 2023 ist die Nutzung von Privacy- und Proxy-Diensten untersagt. Mit diesem Schritt will die Registry SIDN möglichen Missbrauch verhindern. Privacy- und Proxy-Dienste erlauben es dem Domain-Inhaber, anonym zu bleiben, indem die Kontaktdaten des Diensteanbieters im WHOIS eingetragen werden. SIDN betont aber die Notwendigkeit, dass die WHOIS-Daten zum Inhaber stets korrekt seien: „After all, it’s only the person or organisation recorded as the registrant that’s entitled to SIDN’s services, and can exercise the related rights. And accurate registration data means we can make direct contact if the need ever arises (although contact normally goes through the registrar).“ Eine modifizierte Neufassung der „General Terms and Conditions“ hat SIDN bereits auf seiner Website veröffentlicht. Wer aktuell noch einen Privacy- und Proxy-Dienst nutzt, muss keinen unmittelbaren Domain-Verlust befürchten, jedoch mit einer Kontaktaufnahme durch SIDN rechnen.

Afilias Domains No. 3 Limited, bisher erfolglose Bewerberin um die neue Top Level Domain .web, hat ein zweites „Independent Review Process“-Verfahren gegen die Internet-Verwaltung ICANN eingeleitet. Details hat ICANN bisher nicht veröffentlicht; fest steht aber, dass der am 03. Mai 2023 eingeleitete „ICANN Cooperative Engagement Process“ (CEP), der zu einer gütlichen Einigung führen sollte, beendet ist und die IRP-Beschwerde von Afilias, die mittlerweile als Altanovo Domains Ltd. firmiert, eingereicht wurde. Überraschend kommt das IRP-Verfahren nicht; schon vor geraumer Zeit hatte Afilias angekündigt, die Auseinandersetzungen um .web „in all available fora whether within or outside of the United States of America“ fortzusetzen. Die kurze Dauer des CEP legt aber nahe, dass sich die Parteien unversöhnlich gegenüberstehen. Aktuell sieht daher alles danach aus, als würde sich die Einführung von .web und mit ihr die Registrierung der ersten .web-Domains noch um Jahre verzögern: das erste IRP-Verfahren dauerte knapp vier Jahre.

Die Kündigung für .etisalat finden Sie unter:
> https://itp.cdn.icann.org/en/files/registry-agreements/multiple/emirates-telecommunications-corporation-termination-notice-21-06-2023-en.pdf

Die Mitteilung von SIDN finden Sie unter:
> https://www.sidn.nl/en/news-and-blogs/privacy-and-proxy-services-prohibited-from-nl-after-1-october

Quelle: icann.org, sidn.nl

MUENCHEN.DE – BGH HEBT URTEIL DES OLG MÜNCHEN AUF

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Entscheidung des OLG München vom 30. September 2021 über das Online-Stadtportal muenchen.de der Stadt München aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Zwischen beiden Entscheidungen liegt das Urteil des BGH zum Stadtportal dortmund.de, in dem es Grundlagen für die Beurteilung von Stadtportalen und der Marktverhaltensregelung des aus der Institutsgarantie der Presse gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG abgeleiteten Gebots der Staatsferne der Presse aufgezeigten Rechten und Grenzen gelegt hat.

Die Landeshauptstadt München betreibt seit 2004 ihr offizielles Stadtportal muenchen.de. Das Portal umfasst mehr als 173.000 Seiten und ist mit bis zu rund 2,9 Millionen Besuchen und 12 Millionen Seitenaufrufen im Monat nach der Selbstpräsentation das mit Abstand meistbesuchte Münchner Serviceportal und gleichzeitig eines der erfolgreichsten deutschen Stadtportale. Die Seite vermittelt nicht nur staatliche Publikationen, sondern berichtet in zahlreichen Beiträgen über das gesellschaftliche Leben in München. Aus diesem Grunde erhoben einige Münchner Zeitungsverlage gegen das Stadtportal der Landeshauptstadt Klage vor dem Landgericht (LG) München I. Das LG München I gab der Klage der Zeitungsverlage statt, da das Angebot von muenchen.de in der konkret beanstandeten Form mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der „Staatsferne der Presse“ gemäß Art. 5 GG unvereinbar und deshalb wettbewerbswidrig ist (LG München I, Urteil vom 17.11.2020 – Az. 33 O 16274/19). Hiergegen ging die Beklagte in Berufung zum OLG München, doch das bestätigte die Entscheidung des Landgerichts (OLG München, Urteil vom 30.09.2021 – Az. 6 U 6754/20). Die Beklagte ging nun in Revision zum BGH.

Der BGH hob das Urteil des OLG München auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an dieses zurück (BGH, Urteil vom 13.07.2023 – Az. I ZR 152/21). Die Begründung, mit der das OLG München angenommen hat, die von den Klägerinnen beanstandete konkrete Verletzungsform des Stadtportals muenchen.de verstoße gegen Marktverhaltensregeln, hielt der rechtlichen Nachprüfung nicht stand. Das OLG München hatte die vom BGH in seiner vor gut einem Jahr ergangenen Entscheidung zum Stadtportal dortmund.de (BGH, Urteil vom 14. Juli 2022 – Az. I ZR 97/21) aufgestellten Grundsätze rechtsfehlerhaft ergänzt. Es hatte bei der notwendigen Gesamtwürdigung der Prüfung eines Verstoßes gegen das Gebot der Staatsferne Bereiche miteinbezogen, die allein nach allgemeinen Lauterkeitsregeln (wie zum Beispiel § 4 Nr. 4, §§ 4a, 5 Abs. 1 oder § 5a Abs. 4 Satz 1 UWG) hätten beurteilt werden müssen. Letztere können nur zu einem Verbot des jeweils konkret angegriffenen Beitrags, nicht aber der kommunalen Publikation in der konkreten Verletzungsform insgesamt führen. So habe es im Rahmen der Gesamtwürdigung jeweils auch darauf abgestellt, dass die Unterrubriken „Restaurant Guides“ und „Shopping Guides“ sowie die Anzeigenwerbung unabhängig von einer pressemäßigen Tätigkeit der Beklagten nach allgemeinen Grundsätzen wettbewerbsrechtlich unzulässig seien.

Der BGH hob die Entscheidung daraufhin auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurück an das OLG München. Dabei wies er darauf hin, dass das OLG München nun die neue Gesetzgebung im Lauterkeitsrecht mitberücksichtigen müsse: seiner Entscheidung lag § 8 Abs. 3 Nr. UWG alte Fassung zugrunde. Aufgrund einer Gesetzesänderung im Dezember 2021 müsse das OLG München nun erstmals prüfen, ob die Klägerinnen die weiteren Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG neue Fassung erfüllen. Darüber hinaus müsse das OLG München selbstverständlich auch die mit der Entscheidung zu dortmund.de ergangene neue Rechtsprechung des BGH berücksichtigen. In den Entscheidungsgründen zeigt der BGH im Detail, worauf das OLG München zu achten hat.

Die BGH-Entscheidung zum Stadtportal muenchen.de finden Sie unter:
> https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=e0516003196e69df695d18744d512aef&nr=134234&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf

Sie finden das Urteil des OLG München zum Stadtportal muenchen.de unter:
> https://openjur.de/u/2361608.ppdf

Informationen zur muenchen.de Entscheidung des OLG München finden Sie unter:
> https://domain-recht.de/domain-recht/wettbewerbesrecht/wettbewerbsrecht-olg-muenchen-bestaetigt-rechtswidrigkeit-des-muenchen-de-portals-68115.html

Informationen zur dortmund.de Entscheidung des BGH finden Sie unter:
> https://domain-recht.de/domain-recht/wettbewerbesrecht/bgh-verlag-verliert-im-streit-gegen-stadtportal-dortmund-de-68557.html

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: bundesgerichtshof.de, eigene Recherche

GIGALAW – UDRP-DIGEST FÜR DAS 2. QUARTAL 2023

Domain-Rechtsanwalt Doug Isenberg legt seinen statistischen Bericht zu UDRP-Entscheidung für das zweite Quartal 2023 vor. Die Anzahl der UDRP-Verfahren übersteigt schon jetzt die Gesamtzahl des Jahres 2017.

„Gigalaw’s Domain Dispute Digest Second Quartal 2023“ ist ein zwölfseitiger Report über die Entwicklung der UDRP-Verfahren in den vergangenen drei Monaten. Isenberg wertete dafür die entschiedenen UDRP-Verfahren aller fünf von ICANN akkreditierten Streitbeilegungsstellen der Monate April, Mai und Juni 2023 aus. Kernfeststellung seines Berichts ist: Bereits in der ersten Hälfte des Jahres 2023 übersteigt die Anzahl der UDRP-Verfahren alle in 2017 geführten.

Insgesamt zählt er 2.087 UDRP-Entscheidungen (gegenüber 2.026 im 1. Quartal 2023 und 1.786 im 2. Quartal 2022), bei denen um 4.272 Domains gestritten wurde (gegenüber 3.637 im 1. Quartal 2023 und 3.053 im 2. Quartal 2022). Das bedeutet gegenüber dem 2. Quartal 2022 einen Anstieg um 16,85 Prozent bei den Entscheidungen und 39,93 Prozent bei den Domains. Seit einem Einbruch in 2013 steigt damit die Anzahl der Verfahren kontinuierlich an und nimmt weiterhin an Fahrt auf. In 96,42 Prozent der Fälle wurden insgesamt 4.119 Domains transferiert; 2,72 Prozent (116 Domains) der Beschwerden wurden zurückgewiesen und 0,87 Prozent (37 Domains) abgebrochen. Unter den fünf akkreditierten Streitbeilegungsstellen liegt WIPO mit 1.196 Entscheidungen (1.237 im 1. Quartal 2023) an erster Stelle, vor dem Forum mit 609 Entscheidungen (574 im 1. Quartal 2023). Es folgen das tschechische CAC mit 210 Entscheidungen (164 im 1. Quartal 2023), das Arab Center for Domain Name Dispute Resolution (ADNDRC) mit 60 (44 im 1. Quartal 2023) Fällen und, als Schlusslicht, das kanadische CIIDRC mit 13 Entscheidungen (7 im 1. Quartal 2023). Isenberg informiert in seinem Digest weiter über die größten Fälle (HDR Global Trading, WIPO D2023-1432 mit insgesamt 123 Domains), differenziert den Domain-Transfer der einzelnen akkreditierten Streitbeilegungsstellen, listet die Fälle auch nach Endungen (.com kommt auf 3.568, .net auf 93, die erste nTLD, .shop, auf 54), berücksichtigt ccTLD-Entscheidungen (.co liegt mit 48 vorne), gibt die aktivsten Markeninhaber an, und geht noch auf USR-Entscheidungen ein, deren Anzahl allerdings zurückgegangen ist.

Irritierenderweise sieht Isenberg für CIIDRC einen Anstieg von Verfahren in Höhe von 330 Prozent gegenüber dem 1. Quartal 2023, der angesichts der konkreten Fallzahl (für das 1. Quartal 2023 meldet er 7, jetzt 13 Entscheidungen von CIIDRC), nicht nachvollziehbar ist. CIIDRC hat seine Arbeit für ICANN erst Ende 2018 aufgenommen und ist noch nicht so bekannt, womit die Zahlen hier durchaus sprunghaft ansteigen können.

Das 12-seitige „Gigalaw Domain Dispute Digest Q2/2023“ gibt einen schnellen, übersichtlichen und nachvollziehbaren Überblick über die Entwicklung der UDRP- und USR-Verfahren im zweiten Quartal dieses Jahres. Wir empfehlen die Lektüre.

Das Gigalaw Domain Dispute Digest Q2/2023 können Sie hier herunterladen:
> https://static1.squarespace.com/static/58febdfcbf629aa913a85974/t/64c260ff752b6d747c8f069c/1690460416144/2023-q2-domain-dispute-digest

Quelle: giga.law, eigene Recherche

BC.XYZ – COIN-DOMAIN FÜR US$ 110.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche erwischt .com wieder kalt und setzt bc.xyz zum Preis von US$ 110.000,- (ca. EUR 100.917,-) an die Spitze. Aber auch Spaniens .es mischt am Preishochreck mit.

Die Endung .com kommt diese Woche mit aiwriter.com zum Preis von US$ 67.500,- (ca. EUR 61.927,-) lediglich auf den dritten Platz. Sie liefert aber das interessante Datum, dass die Domain zydeco.com mit jetzt US$ 10.000,- (ca. EUR 9.174,-) ihren Preis von US$ 5.600,- (ca. EUR 4.180,-) aus dem Februar 2005 nahezu verdoppeln kann.

Kaum zu glauben ist der Aufstieg der spanischen buy.es von US$ 5.000,- (ca. EUR 4.386,-) im Januar 2015 auf jetzt hervorragende EUR 85.000,-. Wieder gut vertreten ist .ai, während die deutsche Endung .de mit notartermin.de als beste Domain auf EUR 6.000,- kommt.

Die neuen generischen Endungen brillieren mit der teuersten Domain: die Zwei-Zeichen-Domain bc.xyz kommt auf US$ 110.000,- (ca. EUR 100.917,-), was wahrscheinlich der möglichen Kurzform für „Bitcoin“ geschuldet ist. Von der schwachen Seite zeigen sich die klassischen generischen Endungen mit sexy.org für gerade mal EUR 6.999,-. Interessant ist jigsawpuzzles.net zum Preis von US$ 2.450,- (ca. EUR 1.870,-) im Januar 2013, die jetzt auf US$ 4.500,- (ca. EUR 4.128,-) kommt. Die vergangene Domain-Handelswoche zeigt sich mittelprächtig, allerdings mit Überraschungen.

Länderendungen
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buy.es — EUR 85.000,-

localize.ai — US$ 26.500,- (ca. EUR 24.312,-)
toy.ai — EUR 15.000,-
ground.ai — EUR 5.000,-
holding.ai — EUR 5.000,-
deposit.ai — EUR 3.800,-
intellectualproperty.ai — EUR 3.800,-
naval.ai — EUR 3.800,-
worth.ai — EUR 3.800,-

blokhutten.nl — EUR 13.000,-
kolobezky.sk — EUR 12.000,-
linda.co — GBP 10.000,- (ca. EUR 11.600,-)
nta.nl — EUR 10.750,-
credit.us — US$ 11.289,- (ca. EUR 10.357,-)
purse.eu — EUR 8.250,-
web.gr — EUR 6.750,-
notartermin.de — EUR 6.000,-
ztl.de — EUR 5.990,-
saim.de — EUR 5.900,-
metaride.de — EUR 4.999,-
fernio.de — EUR 4.000,-
zu.do — EUR 4.000,-
euromarkt.de — EUR 3.900,-

Neue Endungen
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bc.xyz — US$ 110.000,- (ca. EUR 100.917,-)
index.network — US$ 6.700,- (ca. EUR 6.147,-)
wwww.work — US$ 2.000,- (ca. EUR 1.835,-)

Generische Endungen
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sexy.org — EUR 6.999,-
jigsawpuzzles.net — US$ 4.500,- (ca. EUR 4.128,-)
amti.org — US$ 3.500,- (ca. EUR 3.211,-)
lfi.net — US$ 3.500,- (ca. EUR 3.211,-)
professional.cam — US$ 2.999,- (ca. EUR 2.751,-)
trustway.net — US$ 2.800,- (ca. EUR 2.569,-)
digitalinnovation.org — US$ 2.488,- (ca. EUR 2.283,-)
isatis.net — US$ 2.488,- (ca. EUR 2.283,-)
vero.net — US$ 1.671,- (ca. EUR 1.533,-)

.com
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aiwriter.com — US$ 67.500,- (ca. EUR 61.927,-)
llama2.com — US$ 30.000,- (ca. EUR 27.523,-)
promo24.com — US$ 25.000,- (ca. EUR 22.936,-)
stage1.com — US$ 22.000,- (ca. EUR 20.183,-)
organicwines.com — US$ 19.000,- (ca. EUR 17.280,-)
mediford.com — US$ 13.500,- (ca. EUR 17.431,-)
dbsservices.com — US$ 13.000,- (ca. EUR 11.927,-)
crayonux.com — US$ 12.800,- (ca. EUR 11.743,-)
panox.com — US$ 12.000,- (ca. EUR 11.009,-)
startupstack.com — US$ 11.699,- (ca. EUR 10.733,-)
comop.com — EUR 10.000,-
wirly.com — US$ 10.250,- (ca. EUR 9.404,-)
honua.com — US$ 10.000,- (ca. EUR 9.174,-)
zydeco.com — US$ 10.000,- (ca. EUR 9.174,-)
networkmedia.com — US$ 9.999,- (ca. EUR 9.173,-)
streamserver.com — EUR 9.000,-
timestore.com — US$ 9.200,- (ca. EUR 8.440,-)
luet.com — US$ 9.000,- (ca. EUR 8.257,-)
regia.com — US$ 8.850,- (ca. EUR 8.119,-)
showp.com — US$ 8.000,- (ca. EUR 7.339,-)
roley.com — US$ 6.500,- (ca. EUR 5.963,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

DNSSEC – ICANN-SICHERHEITSWORKSHOP IN HAMBURG

In Zusammenarbeit mit dem ICANN Security and Stability Advisory Committee (SSAC) plant ICANN einen „ICANN DNSSEC and Security Workshop“ anlässlich des ICANN78-Meetings in Hamburg im Oktober 2023.

Das ICANN78 Annual General Meeting findet vom 21. bis 26. Oktober 2023 als Hybrid-Veranstaltung in Hamburg statt. Einen genauen Termin für den Workshop gibt es noch nicht, der muss noch mit ICANN abgestimmt werden. Er soll im Rahmen eines von ICANN zur Verfügung gestellten Zeitblocks stattfinden. Der DNSSEC- und Sicherheits-Workshop ist seit mehreren Jahren Teil der ICANN-Treffen und bietet sowohl erfahrenen als auch neuen Teilnehmern ein Forum, um sich zu treffen sowie aktuelle und zukünftige DNSSEC-Implementierungen vorzustellen und zu diskutieren. Dan York, der das Vorhaben in einem Artikel auf circleid.com vorstellt, verweist auf die Transkriptionen und Präsentationen vom ICANN77, die einen Vorgeschmack darauf geben, wie so ein Workshop abläuft. Zugleich ruft York zur Teilnahme auf, so am „Global DNSSEC Activities Panel“ und am „Security Panel“, und mit Informationen zu Implementationserfahrungen bei weiteren Panels, sowie mit Daten zu „Best Practice“-Szenarien. Interessenten können sich bis 15. September 2023 mit kurzen Beschreibungen ihrer Präsentationen per eMail an dnssec-security-workshop@icann.org wenden.

Der „ICANN DNSSEC and Security Workshop“ anlässlich des ICANN78-Meetings in Hamburg im Oktober 2023 findet irgendwann zwischen dem 21. und dem 26. Oktober 2023 statt. Der genaue Termin steht noch nicht fest. Es wird sich um eine Hybrid-Veranstaltung handeln. Vor Ort findet sie im CCH – Congress Center Hamburg, Congressplatz 1 in 20355 Hamburg, statt. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung notwendig.

Weitere Informationen zum Workshop unter:
> https://circleid.com/posts/20230731-call-for-participation-icann-dnssec-and-security-workshop-for-icann78-annual-general-meeting

Quelle: circleid.com, eigene Recherche

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