Domain-Newsletter

Ausgabe #1177 – 20. Juli 2023

Themen: .in – NIXI will Domain-Handel verbieten | nTLDs – kein Millionen-Rabatt für .brands | TLDs – Neues von .fr, .hu und .lb | healthyr.com – Sparfuchs scheitert vor WIPO | ICANN – Ombudsman Herb Waye räumt seinen Posten | agents.ai – James Bond für US$ 125.000,– | Hamburg – eco eV lädt zum NIS2-Workshop

.IN – NIXI WILL DOMAIN-HANDEL VERBIETEN

National Internet Exchange of India (NIXI), Verwalterin der indischen Länderendung .in, beabsichtigt, den Handel mit Domains drastisch einzuschränken. Die Internet Commerce Association (ICA), ein Lobby-Verband der Domain Name Industry, kritisierte das Vorhaben scharf.

„One of the fastest-growing Domain in the Asia Pacific“ heisst es auf der Startseite von NIXI. Doch mit diesem Wachstum könnte es bald vorbei sein. Auf seiner Website veröffentlichte NIXI vor kurzem den Entwurf eines modifizierten „Registrar Accreditation Agreement“ (RAA). Ziffer 6.1 des RAA sieht dabei folgende Regelung vor: „The Registrars will desist, at all times, from involving themselves, or through their resellers, in any way in the squatting, grabbing, hoarding, infringement, auctioning, drop catch or selling of the .IN domain names at a exceptionally higher price than the published MRP, they are regularly charging from the public. Any such involvement of the Registrar will lead to the termination of Accreditation, financial penalty and legal action as per the provisions of the Laws applicable in India“. Die Regelung verbietet es den akkreditierten Registraren also unter anderem, .in-Domains massenhaft für sich selbst zu registrieren, zu versteigern oder diese zu einem höheren Preis als dem „Maximum Retail Price“ zu verkaufen. Dieser maximale Einzelhandelspreis ist in Indien üblicherweise ein vom Hersteller berechneter Preis, der den höchsten Preis darstellt, der für ein Produkt verlangt werden kann.

NIXI denkt nun darüber nach, das Wort „Registrar“ in der Ziffer 6.1 durch „Registrar/ Registrant“ zu ersetzen, so dass die Regelung nicht nur für Registrare, sondern auch für Domain-Inhaber gilt. Damit würden vor allem generische Domains wie zum Beispiel art.in, hosting.in oder music.in praktisch wertlos, da sie nicht mehr als Investment taugen. Zur Begründung verweist NIXI darauf, dass aktuell einige Registrare ihre Kunden als Bevollmächtigte einsetzen würden, um das Verbot aus Ziffer 6.1 zu umgehen. Dadurch würden sie illegale und unfaire Handelspraktiken in Bezug auf den Kauf und Verkauf von .in-Domains durchführen, die das Marktumfeld beeinträchtigen. Wie viele Domain-Inhaber davon betroffen sind, lässt sich nicht sicher sagen, da NIXI keine regelmäßigen Registrierungszahlen veröffentlicht. Geschätzt liegt die Zahl der registrierten .in-Domains bei etwas über 3 Millionen, so dass bei ca. 1,4 Milliarden Einwohnern noch erhebliches Wachstumspotential besteht. Gleichwohl wäre es nicht die erste drastische Einschränkung für den indischen Domain-Markt; im Dezember 2021 gab NIXI bekannt, dass die Registrierung von mehr als zwei .in-Domains künftig der Zustimmung ihres CEO bedarf. Wörtlich heißt es: „It is decided that a written approval of CEO, NIXI is required if an individual Registrant submit a request for registering more than two domains.“ Für Unternehmen liegt die Grenze zur Zustimmungsbedürtigkeit bei mehr als 100 Domains.

Scharfe Kritik kam von der ICA, die in einem offenen Brief von einem unklugen Vorgehen sprach, das den freien indischen Markt bedrohe und Indien zu einem Land mache, das das Wachstum seines dynamischen Namensraums einschränke. Zak Muscovitch, General Counsel der ICA, listete zehn Gründe, weshalb der indische Secondary Market, also der Handel mit bereits registrierten Domains, durch die geplante Änderung voraussichtlich zerstört werde und nicht zuletzt NIXI dramatisch an Umsatz zu verlieren drohe. Ob sich NIXI von diesen Argumenten beeindrucken lässt, bleibt abzuwarten; Fristende für die öffentliche Anhörung war der 17. Juli 2023.

Die Mitteilung von NIXI finden Sie unter:
> https://registry.in/system/files/public-consultation-document-terms-and-condition-for-registrants.pdf

Das Schreiben der ICA finden Sie unter:
> https://www.internetcommerce.org/wp-content/uploads/Letter-to-NIXI-July-11-2023.pdf

Quelle: registry.in, internetcommerce.org

NTLDS – KEIN MILLIONEN-RABATT FÜR .BRANDS

Die Internet-Verwaltung ICANN hat die Forderung der Brand Registry Group (BRG), bei Bewerbungen um neue Marken-Endungen auf Registrierungsgebühren in Millionen-Höhe zu verzichten, zurückgewiesen. Ein Rabatt für .brands ist damit vorerst vom Tisch.

Im Rahmen der TLD-Einführungsrunde 2012 hat ICANN erstmals die Bewerbung von .brands zugelassen. Darunter fallen Endungen wie .aol, .ferrari, .cartier oder .microsoft, bei denen die Domain-Endung mit einer häufig berühmten Marke identisch ist. Wann eine .brand vorliegt, regelt die sogenannte „Specification 13“; kennzeichnend ist neben der Markeneintragung vor allem, dass nur der Registry-Betreiber und mit ihm verbundene Unternehmen oder Markenlizenznehmer Domains unterhalb der .brand registrieren und zudem die mit der Domain verbundenen DNS-Einträge kontrollieren. Damit ist das Risiko von Rechtsverletzungen deutlich reduziert. Die BRG, ein Lobbyverband für Marken-Endungen, hat das im Mai 2023 zum Anlass genommen, von ICANN eine Absenkung der Fixgebühr von US$ 25.000,- jährlich sowie der Transaktionsgebühr von US$ 0,25 (bei Registrierung, Verlängerung oder Transfer einer Domain mit Marken-Endung) bei mehr als 50.000 registrierten Domain-Namen zu verlangen. Crews Gore, Präsident der BRG, regte an, die Fixgebühr für eine Registry, die über einen „established track record of de minimis DNS abuse“ verfügt und maximal 5.000 Domains unter Verwaltung hat, auf US$ 5.000,- jährlich zu reduzieren. Damit sollen ausserdem Bewerbungen um eine .brand attraktiver werden.

Doch bei ICANN hält man von diesem Vorschlag nichts. Am 10. Juli 2023 nahm Sally Costerton, Interims-CEO von ICANN, schriftlich Stellung und verwies darauf, dass die derzeitige Gebührenstruktur mehrfach öffentlich diskutiert wurde und seit 2011 unverändert sei. Daher könne man die Regelungen bei älteren Endungen wie .aero, .coop und .museum nicht vergleichsweise heranziehen. ICANN sei sich bewusst, dass die meisten .brands als „single registrant“-TLDs typischerweise einen geringeren DNS-Missbrauch sowie weniger verwaltete Domain-Namen verzeichnen als Endungen, die für die Registrierung durch Dritte offen sind. Die Gebührenstruktur solle eine der beiden Hauptquellen für die Finanzierung von ICANN sein. Bei der Struktur wurde bereits berücksichtigt, dass Registries mit einer geringeren Anzahl von verwalteten Domains weniger Gebühren zahlen, was sich in der Gebühr pro Transaktion für Betreiber mit über 50.000 Domains widerspiegelt. Allerdings würden die Kosten nicht nur von der Anzahl der Domains oder dem Ausmaß des DNS-Missbrauchs abhängen. Unabhängig von der Größe einer TLD müssten die Registries weitere Verpflichtungen einhalten, und ICANN müsse deren Einhaltung überwachen: „These costs are only a portion of what ICANN is responsible to provide for the community“, so Costerton. Weiter verweist sie darauf, dass das Budget für die Jahre 2023 bis 2028 verabschiedet worden sei und daher nicht berücksichtigt werden könne. „Given all the mentioned reasons, ICANN respectfully declines your request to reduce the yearly fixed registry fee for any dotBrand registry operator“, schließt Costerton ihr Schreiben.

Ob damit das letzte Wort gesprochen ist, wissen wir erst, wenn die Endfassung des Bewerberhandbuchs („Applicant Guide Book“) vorliegt. Da sich dutzende .brands nach Einführung wieder freiwillig aus dem Domain Name System verabschiedet haben, könnte ICANN durchaus die Notwendigkeit sehen, die Bewerbung um eine neue Marken-Endung attraktiver zu machen.

Das Schreiben von Sally Costerton finden Sie unter:
> https://www.icann.org/en/system/files/correspondence/costerton-to-gore-10jul23-en.pdf

Das Schreiben der Brand Registry Group finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/12/5DSMXB74-5DR9B6AZ-5DR7F8WW-16YHTZS.pdf

Quelle: icann.org, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .FR, .HU UND .LB

Registry verloren: die Netzverwaltung ICANN hat .lb, die offizielle Länderendung von Libyen, vorübergehend unter ihre Fittiche genommen. Derweil beschäftigt sich die .fr-Registry AFNIC mit dem globalen Domain-Markt, während die ungarische .hu die Registrierung beschleunigt – hier unsere Kurznews.

Die .fr-Verwalterin AFNIC hat eine Studie zum globalen Domain-Markt im Jahr 2022 veröffentlicht. Demnach zählt AFNIC zum Ende des Jahres 2022 weltweit rund 355 Mio. registrierte Domain-Namen quer über alle Endungen; die .com-Registry VeriSign kam in ihrem „Domain Name Industry Brief“ für das 4. Quartal 2022 auf „nur“ 350,4 Mio. AFNIC berechnet daraus ein Wachstum von 1,9 Prozent; allerdings solle man sich nicht täuschen lassen, da einige wenige TLDs erhebliche Schwankungen vermelden. Interessanterweise zählt AFNIC – ebenso wie VeriSign – die Registrierungszahlen unter der chinesischen Länderendung .cn nicht mit. Ausführlich widmet sich der Report den „penny nTLDs“; darunter versteht AFNIC nTLDs, die nach einem Jahr geringster Registrierungsgebühren drastisch an Registrierungszahlen verlieren, weil sich der Inhaber gegen eine teure Verlängerung entscheidet. AFNIC zählt dazu .xyz, .online und .top, also gemessen an den Registrierungszahlen die Top 3 der nLTDs, aber etwas überraschend auch .shop. Vor allem für die Verwaltung eines Domain-Portfolios liefert der Report wertvolle Hinweise; er ist ab sofort gratis in englischer Sprache erhältlich.

Das Council of Hungarian Internet Providers (CHIP) hat die Vergaberegelungen für ungarische .hu-Domains angepasst. Seit dem 01. Juli 2023 müssen im Rahmen der Registrierung einer Domain keine Nameserver-Einträge mehr angegeben werden. Das soll das Registrierungsverfahren beschleunigen. Die Domain wird in diesem Fall künftig nach einer positiven Evaluierung registriert, aber nicht in die .hu-Zone eingetragen; sie funktioniert also nicht. Im Übrigen bleiben die Registrierungsregeln aber vergleichsweise streng. So können Privatpersonen zwar .hu-Domains registrieren, bei Wohnsitz innerhalb Europas (außer Weißrussland und Vatikan) ist aber die Ausweisnummer sowie die Art des Ausweises (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) anzugeben. Bei Unternehmen mit Sitz innerhalb Europas (außer Weißrussland und Vatikan) wird hingegen die Umsatzsteuernummer benötigt. Der administrative Ansprechpartner vor Ort kann durch einen Treuhänder gestellt werden.

Die Internet-Verwaltung ICANN hat vorübergehend die Verwaltung der libanesischen Länderendung .lb übernommen, um deren Herrenlosigkeit zu vermeiden. Wie Kim Davies, Vice President IANA Services bei ICANN, mitteilt, habe die offizielle Registry American University of Beirut (AUB) mitgeteilt, keine Verantwortlichkeit über .lb mehr zu haben. Diese liege bereits seit geraumer Zeit bei Nabil Bukhalid, ein libanesischer Informatiker und Gründer des Lebanese Academic and Research Network. Allerdings ist Bukhalid am 04. Januar 2023 verstorben, so dass sich zuletzt seine Angehörigen um .lb gekümmert haben. Da die AUB beantragt hat, sie von ihrer Rolle als Registry zu entbinden, hat ICANN vorübergehend die Rolle als „caretaker“ für .lb übernommen, um die außerordentliche und vorübergehende Situation auch nach aussen kenntlich zu machen. Ähnliches hat es kurz nach der Jahrtausendwende auch für .ly, die Länderendung Libyens, gegeben. Ein förmliches Verfahren scheint es dafür nicht zu geben: „There appear to be no specific policies that govern a situation where the existing designated ccTLD manager no longer performs its role but there is no obvious successor“ teilt Davies mit. Für bereits registrierte .lb-Domains besteht aktuell kein Risiko.

Die Studie von AFNIC finden Sie unter:
> https://www.afnic.fr/wp-media/uploads/2023/07/afnic-study-the-global-domain-name-market-in-2022.pdf

Das Schreiben von Kim Davies zu .lb finden Sie unter:
> https://www.icann.org/en/system/files/correspondence/davies-to-reynoso-13jul23-en.pdf

Weitere Informationen zu .lb finden Sie unter:
> https://www.lbdr.org.lb/history-of-lb-cctld

Quelle: afnic.fr, domain.hu, icann.org

HEALTHYR.COM – SPARFUCHS SCHEITERT VOR WIPO

In einem aktuellen UDRP-Verfahren ging es der Beschwerdeführerin wohl um das Prinzip: sie startete ein UDRP-Verfahren gegen den Inhaber der Domain healthyr.com, auch wenn die Parteien beim Kaufpreis für die Domain nur US$ 2.500,– auseinander lagen. Das Verfahren kam der Beschwerdeführerin teurer zu stehen.

Die Healthyr LLC mit Sitz in den USA sieht ihre Rechte durch die Domain healthyr.com verletzt und startete ein UDRP-Verfahren. Dem gingen Verkaufsverhandlungen voraus, bei denen die Healthyr LLC über einen GoDaddy-Broker US$ 5.000,- zum Kauf der Domain healthyr.com anbot. Der Inhaber der Domain teilte mit, er hätte gern US$ 7.500,-. Das war Healthyr zuviel, weshalb sie eine Anwaltskanzlei beauftragte, das UDRP-Verfahren einzuleiten. Vor der WIPO trug sie als Beschwerdeführerin vor, sie sei ein Online-Gesundheitsdienstleister und biete über ihre im April 2022 registrierte Domain behealthyr.com Tests für Zuhause, Tele-Gesundheits- und Apothekendienste in den USA an. Ende September 2022 beantragte sie die Marke „HEALTHYR“ beim US-Markenamt (USPTO), eine Woche nachdem sie diese für ihre Dienstleistungen systematisch zu nutzen begonnen habe. Der Gegner nutze die Domain healthyr.com seit Jahren für Pay-per-Click-Werbeseiten und beabsichtige, die Domain einem Meistbietenden zu veräußern, was keine gutgläubige Nutzung darstelle. Er habe die Domain registriert, kurz bevor man das eigene Geschäft starten wollte und die Marke angemeldet habe. Die letzten fünfzehn Jahre habe er unter healthyr.com keine Inhalte hinterlegt, was für seine Bösgläubigkeit spreche.

Der Gegner, Jonathan Curd aus den USA, ließ sich vom Domain-Anwalt John Berryhill vertreten. Der verwies gleich darauf, dass die Beschwerdeführerin ihre Markenrechte nicht belegt habe, da die beantragte Marke nicht eingetragen sei und auch noch keine eigenständige Bedeutung erlangt habe, mit der Kunden die Angebote der Beschwerdeführerin identifizieren. Der Gegner habe die Domain siebzehn Jahre bevor die Beschwerdeführerin behauptet, die Marke erstmals benutzt zu haben, registriert und dabei das phonetische Äquivalent für den Begriff „healthier“ (gesünder) im Auge gehabt. Seit 2008 nutze er die Domain mit Payper-Click-Seiten, die Links für Gesundheitsprodukte aufweisen. Schließlich sei das Gegenangebot von US$ 7.500,- für die Domain ein fairer Preis.

Der als Entscheider eingesetzte Lawrence K. Nodine, lehrbeauftragter Professor an der Emory University School of Law in Atlanta (Georgia, USA), wies die Beschwerde ab, da keines der drei Elemente des UDRP-Verfahrens vorlag, und stellte ein Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) seitens der Beschwerdeführerin fest (WIPO Case No. D2023-1802). Für deren Marke fehle es einerseits an der Eintragung. Andererseits seien die angeführten Beweise zum Gebrauch der Marke quantitativ nicht aussagekräftig genug, um auf das Bewusstsein der Verbraucher hinsichtlich der Marke zu schließen: Die Beschwerdeführerin nutze die Marke erst seit knapp einem Jahr und das lediglich über Social Media wie LinkedIn, Instagram und Facebook. Damit habe die Beschwerdeführerin das erste Element der UDRP nicht erfüllt. Auch am zweiten Element scheiterte sie. Nodine verwies auf den WIPO Overview 3.0 (Ziffer 2.9), wonach die Nutzung einer streitbefangenen Domain für Werbeseiten dann mit den Rechten oder berechtigten Interessen des Gegners im Rahmen der UDRP übereinstimmt, wenn die Domain einem Wörterbuchbegriff entspricht, die Werbelinks sich auf die Bedeutung des Begriffs beziehen und nicht, um mit der Marke des Beschwerdeführers (oder seines Konkurrenten) zu handeln. Das sei hier zu Gunsten des Gegners der Fall.

Alsdann macht Nodine bei der Frage der Bösgläubigkeit bei Registrierung und Nutzung der Domain seitens des Gegners klar, dass auch diese nicht gegeben sei. Die Beschwerdeführerin selbst stelle falsche Behauptungen auf, indem sie erklärt, der Gegner registrierte die Domain, während sie selbst sich auf den Start ihres Unternehmens vorbereitete und kurz bevor sie ihre Marke „HEALTHYR“ beantragte. Der Gegner habe die Domain bereits 17 Jahre zuvor registriert. Folglich konnte er sie nicht mit der Absicht registrieren, von der Marke der Beschwerdeführerin zu profitieren. Weiter spreche auch das Verkaufsangebot von US$ 7.500,–, selbst wenn der Preis höher liegt als die Ausgaben, die der Gegner mit der Domain hatte, nicht für seine Bösgläubigkeit. Es gebe keine Regel, die besagt, dass ein Preis, der über den Auslagen liegt, ein definitiver Beweis für die böswillige Verwendung einer Domain ist. Damit hatte die Beschwerdeführerin keines der drei Elemente der UDRP erfüllt.

Nodine bestätigte sodann noch das Vorliegen eines RDNH seitens der Beschwerdeführerin, weil sie irreführende Behauptungen und wesentliche Argumente vorbrachte, die einer nachvollziehbaren Rechtsgrundlage entbehrten. Zunächst stimme die Behauptung der Registrierung während des Starts des Unternehmens und der Beantragung der Marke der Beschwerdeführerin einfach nicht. Die Beschwerdeführerin wußte auch, dass das nicht richtig ist, zumal sie ihrerseits vortrug, die Domain sei bereits am 25. Juli 2005 registriert und über die Jahre lediglich für Pay-per-Click-Werbung genutzt worden. Und weiter habe die Beschwerdeführerin – entgegen ihrer Versicherung – unvollständig vorgetragen, indem sie einige Korrespondenz zwischen den Parteien unterschlug, die ihrer Argumentation letztlich zuwiderlief.

Damit war das Fiasko für die Beschwerdeführerin komplett. Die Kosten, die das Verfahren und die anwaltliche Vertretung mit sich bringen, dürften um ein Vielfaches höher liegen, als die Preisdifferenz von US$ 2.500,– zwischen dem eigenen Angebot von US$ 5.000,– und dem Gegenangebot des Domain-Inhabers über US$ 7.500,– für die Domain. Der Ausgang des Verfahrens war zudem so offensichtlich und absehbar, dass der Gegner, vertreten von John Berryhill, nicht einmal ein Dreierpanel bestellte, was in solchen Fällen üblich ist, um die eigenen Chancen zu verbessern.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain healthyr.com finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2023/d2023-1802.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, domainnamewire.com, eigene Recherche

ICANN – OMBUDSMAN HERB WAYE RÄUMT SEINEN POSTEN

Der aktuelle ICANN-Ombudsman verlässt seinen Posten: ICANN teilte am 11. Juli 2023 mit, das Herb Waye seinen letzten Arbeitstag am 30. September 2023 hat. Die Suche nach einem Nachfolger beginnt in Kürze.

Herb Waye ist der 3. ICANN-Ombudsman nach Frank Fowlie und Chris LaHatte. Er hat seinen letzten Arbeitstag am 30. September 2023. Waye war bereits, bevor er Ombudsman wurde, lange Jahre im Büro des ICANN-Ombudsman nebenberuflich tätig und verfügte über entsprechende Erfahrung im Umgang mit den anfallenden Aufgaben. Der ICANN-Ombudsman vertritt als unabhängige, unparteiische und neutrale Instanz die Interessen von Mitgliedern der ICANN-Community gegenüber ICANN-Mitarbeitern, dem ICANN-Direktorium und ICANN selbst. Zu den Aufgaben des ICANN-Ombudsman gehören die Beilegung von Streitigkeiten, das Einreichen von Beschwerden und das Ergreifen von Maßnahmen als Reaktion auf Entscheidungen der ICANN-Mitarbeiter, des Vorstands oder der unterstützenden Organisationen. In der Mitteilung von ICANN erklärt Tripti Sinha, Vorsitzende des ICANN-Vorstands: „On behalf of the Board, I’d like to express our sincere gratitude and thanks to Herb for his many contributions over the years. We wish him all the best in his future endeavors.“

Die Geschichte des ICANN-Ombudsman reicht in die ersten Jahre des Jahrhunderts zurück: Anlässlich des ICANN-Meetings 2004 in Kapstadt (Südafrika) berief das ICANN-Board den Kanadier Frank Fowlie zum ersten Ombudsman. Ihm folgte am 28. Juli 2011 der neuseeländische Rechtsanwalt Chris LaHatte, der sein Amt im Juli 2016 abgab. Seit dem 28. Juli 2016 ist Herb Waye als ICANN-Ombudsman tätig, der nun das Amt aufgibt. Das Amt selbst ist nicht unumstritten. Kritiker stellen die Unabhängigkeit des Ombudsman in Frage, da er vom ICANN-Board bestellt und gekündigt werden kann und zudem dem ICANN-Vorsitzenden berichtet. Bisher wurden jedoch diese Befürchtungen in der Realität nicht sichtbar. Die Anzahl der Beschwerden, seine Funktion und seine Arbeit stellt der Ombudsman regelmäßig in seinen Jahresberichten dar. Der aktuelle Bericht bezieht sich auf den Zeitraum 01. Juli 2020 bis 30. Juni 2021.

ICANN teilt abschließend mit: „The search for Waye’s successor will begin immediately.“ Kevin Murphy unkt auf domainincite.com, ihn würde es nicht wundern, wenn auf Waye eine Frau folgen würde. Unter der Prämisse, dass Waye selbst zunächst „Adjunct Ombuds“ war, ehe er das Amt übernahm, kann man durchaus damit rechnen, dass Barbara Curwin, die derzeit „Adjunct Ombuds“ ist, als Nachfolgerin gewonnen werden kann.

Die Mitteilung von ICANN zum Abgang von Herb Waye finden Sie
unter:
> https://www.icann.org/en/announcements/details/icann-ombudsman-announces-departure-11-07-2023-en

Die Informationsseite von ICANN zum Ombudsman:
> https://www.icann.org/ombudsman

Quelle: icann.org, icannwiki.org, eigene Recherche

AGENTS.AI – JAMES BOND FÜR US$ 125.000,–

Die vergangene Domain-Handelswoche lässt .com zurück und brilliert mit der Landesendung .ai, die mit der Domain agents.ai zum Preis von US$ 125.000,– (ca. EUR 114.679,–) an die Spitze geht.

Die Kommerzendung kommt mit der Drei-Zeichen-Domain a77.com gerade einmal auf US$ 31.000,– (ca. EUR 28.440,–). Dafür zeigt retrofitme.com die Möglichkeiten, die einem beim Domain-Handel offen stehen: sie kommt von US$ 1.795,- (ca. EUR 1.264,-) im Juli 2011 auf jetzt US$ 15.000,– (ca. EUR 13.761,–).

Die Landesendung .ai von Aguilla liefert wieder hervorragende Ergebnisse, angeführt von agents.ai zum Preis von US$ 125.000,– (ca. EUR 114.679,–). Die deutsche Endung schafft es mit photovoltaikanlagen.de zu EUR 20.000,– immerhin auf Platz 3 unter den ccTLDs dieser Woche.

Die neuen generischen Endungen üben Zurückhaltung mit stealth.one zum Preis von US$ 9.888,– (ca. EUR 9.072,–). Die klassische Endung .org hingegen trumpft auf und bietet anxiety.org für US$ 100.000,– (ca. EUR 91.743,–), eine gewisse Verbesserung von US$ 85.000,- (ca. EUR 60.000,-), die die Domain zwischen 2008 und 2012 erzielte. Im November 2012 wurde der Preis anlässlich der Bekanntgabe der Teilung von Marchex in zwei getrennte Unternehmungen neben zahlreichen anderen Preisen aus diesem Zeitraum mitgeteilt. Erfolgreich ist auch die Zwei-Zeichen-Domain kj.org mit US$ 15.750,– (ca. EUR 14.450,–) gegenüber US$ 8.027,– (ca. EUR 7.870,–) im vergangenen Jahr. Die vergangene Domain-Handelswoche erweist sich so als sehr erfreulich mit interessanten Preisentwicklungen.

Länderendungen
————–

agents.ai – US$ 125.000,– (ca. EUR 114.679,–)
ui.ai – US$ 49.100,– (ca. EUR 45.046,–)
threat.ai – US$ 22.460,– (ca. EUR 20.606,–)
unison.ai – US$ 17.650,– (ca. EUR 16.193,–)
pan.ai – US$ 15.800,– (ca. EUR 14.495,–)
quota.ai – US$ 11.410,– (ca. EUR 10.468,–)
summon.ai – US$ 11.101,– (ca. EUR 10.184,–)
ux.ai – US$ 10.011,– (ca. EUR 9.184,–)
semi.ai – EUR 10.000,–

photovoltaikanlagen.de – EUR 20.000,–
solarmaster.de – EUR 4.500,–
finanzierungscheck.de – EUR 3.798,–
butternut.de – EUR 2.990,–
levr.de – EUR 2.990,–
coachingcards.de – EUR 2.500,–
bewusstsein.de – EUR 2.500,–
solarbid.de – EUR 2.499,–
adspend.de – EUR 2.370,–
yourclass.de – EUR 2.000,–

skapa.co – US$ 7.200,– (ca. EUR 6.606,–)
basisregister.eu – EUR 5.000,–
ga.gg – EUR 5.000,–
kkvsh.me – US$ 5.300,– (ca. EUR 4.862,–)
meme.gg – US$ 4.550,– (ca. EUR 4.174,–)
purple.cat – US$ 3.836,– (ca. EUR 3.519,–)
vc.com.cn – US$ 3.532,– (ca. EUR 3.240,–)
ohana.io – US$ 3.383,– (ca. EUR 3.104,–)
psicoter.es – US$ 3.300,– (ca. EUR 3.028,–)
bigdata.es – EUR 2.875,–
tsk.eu – EUR 2.600,–
elfbar.kz – US$ 2.750,– (ca. EUR 2.523,–)
fysioplan.nl – EUR 2.500,–
sunlite.eu – EUR 2.499,–
edmee.fr – EUR 2.450,–
leadx.io – US$ 2.500,– (ca. EUR 2.294,–)
outstanding.io – US$ 2.325,– (ca. EUR 2.133,–)
outlaw.io – US$ 2.236,– (ca. EUR 2.051,–)

Neue Endungen
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stealth.one – US$ 9.888,– (ca. EUR 9.072,–)
think.xyz – US$ 5.506,– (ca. EUR 5.051,–)
bright.works – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.587,–)
generator.xyz – US$ 3.305,– (ca. EUR 3.032,–)
purple.cat – EUR 3.500,–
atz.shop – US$ 2.800,– (ca. EUR 2.569,–)

Generische Endungen
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anxiety.org – US$ 100.000,– (ca. EUR 91.743,–)
turkey.org – US$ 15.759,– (ca. EUR 14.458,–)
kj.org – US$ 15.750,– (ca. EUR 14.450,–)
conservationandsociety.org – US$ 10.250,– (ca. EUR 9.404,–)
skuniversity.org – US$ 10.250,– (ca. EUR 9.151,–)
discoursemedia.org – US$ 9.975,– (ca. EUR 9.151,–)
blkfreedom.org – US$ 9.650,– (ca. EUR 8.853,–)
bcapcodes.org – US$ 9.600,– (ca. EUR 8.807,–)
secniche.org – US$ 9.200,– (ca. EUR 8.440,–)
vtaulicorpuz.org – US$ 8.971,– (ca. EUR 8.230,–)
sharksavers.org – US$ 8.950,– (ca. EUR 8.211,–)
wocninc.org – US$ 8.490,– (ca. EUR 7.789,–)
saudiarabia.net – US$ 8.113,– (ca. EUR 7.443,–)
hardinghome.org – US$ 7.970,– (ca. EUR 7.312,–)
pafipcbulukumba.org – US$ 7.100,– (ca. EUR 6.514,–)

.com
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a77.com – US$ 31.000,– (ca. EUR 28.440,–)
rantsports.com – US$ 27.000,– (ca. EUR 24.771,–)
chillbet.com – US$ 24.995,– (ca. EUR 22.931,–)
bvo.com – GBP 20.000,– (ca. EUR 23.318,–)
9371.com – US$ 23.000,– (ca. EUR 21.101,–)
9112.com – US$ 21.750,– (ca. EUR 19.954,–)
6671.com – US$ 20.749,– (ca. EUR 19.036,–)
7762.com – US$ 20.250,– (ca. EUR 18.578,–)
neurocare.com – US$ 19.148,– (ca. EUR 17.567,–)
0207.com – US$ 18.500,– (ca. EUR 16.972,–)
9148.com – US$ 18.350,– (ca. EUR 16.835,–)
7791.com – US$ 18.250,– (ca. EUR 16.743,–)
vxchnge.com – US$ 17.005,– (ca. EUR 15.601,–)
uplifted.com – US$ 17.000,– (ca. EUR 15.596,–)
retrofitme.com – US$ 15.000,– (ca. EUR 13.761,–)
6643.com – US$ 15.000,– (ca. EUR 13.761,–)
searchenginestrategies.com – US$ 14.501,– (ca. EUR 13.304,–)
prnewschannel.com – US$ 14.150,– (ca. EUR 12.982,–)
8748.com – US$ 14.000,– (ca. EUR 12.844,–)
9447.com – US$ 13.000,– (ca. EUR 11.927,–)
remit2india.com – US$ 12.500,– (ca. EUR 11.468,–)
silverfern.com – US$ 12.500,– (ca. EUR 11.468,–)
8573.com – US$ 12.500,– (ca. EUR 11.468,–)
zbzb.com – US$ 12.111,– (ca. EUR 11.111,–)
creeklic.com – US$ 12.050,– (ca. EUR 11.055,–)
lemuria.com – US$ 12.000,– (ca. EUR 11.009,–)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com, namebio.com

HAMBURG – ECO EV LÄDT ZUM NIS2-WORKSHOP

eco, der Verband der deutschen Internetwirtschaft eV, lädt im Zuge des anstehenden ICANN-Meetings 2023 in Hamburg zu einem Workshop zur NIS2-Richtlinie. Es werden die Auswirkung der NIS2 und die Gesetzgebung erörtert, die die Domain-Industrie in der Europäischen Union beeinflussen werden.

Mit der am 16. Januar 2023 in Kraft getretenen NIS2-Richtlinie modernisiert die EU die 2016 eingeführten EU-Rechtsvorschriften zur Cybersicherheit. Damit trägt man der zunehmenden Digitalisierung und der sich entwickelnden Bedrohungslandschaft im Bereich der Cybersicherheit Rechnung. NIS2 zielt auf eine Verbesserung der früheren Cybersicherheitsvorschriften durch Ausweitung des Geltungsbereichs auf neue Sektoren und Einrichtungen, was zu mehr Widerstandsfähigkeit und Reaktionsfähigkeit öffentlicher und privater Einrichtungen, der zuständigen Behörden und der EU als Ganzes führen soll. Die NIS2-Richtlinie wirkt sich aufgrund deren Artikel 28 auf die Domain-Registrierung aus.

Problematisch ist, dass die Richtlinie ein Rechtsakt ist, der in jedem der EU-Länder innerhalb einer Frist umgesetzt werden muss. Allerdings verantwortet jedes EU-Land eine eigenständige Umsetzung, um nicht zu sagen Interpretation der NIS2-Richtlinie. Das kann zu unterschiedlichen Verfahren bei der Validierung der Domain-Registrierungsdaten führen. Ideal wäre, wenn die unterschiedlichen Beteiligten den in der Branche bewährten Praktiken folgen würden. Bis zum 17. Oktober 2024, wenn die EU-Staaten die Richtlinie in eigenen Gesetzen umgesetzt haben sollen, müssen die beteiligten Interessengruppen und betroffenen Branchenteilnehmer auf kommende Strukturen vorbereitet sein. Orientierung zu den anstehenden Aufgaben und möglichen Szenarien will der „ICANN78 Day Zero Workshop: NIS2 Directive – Impact on the DNS Industry“ geben. Die nähere Ausgestaltung des Workshops ist noch nicht öffentlich. Für Unternehmen aus der Domain-Branche dürfte die Teilnahme am Workshop wertvoll werden.

Der „ICANN78 Day Zero Workshop: NIS2 Directive – Impact on the DNS Industry“ findet am 20. Oktober 2023 von 10:00 bis 17:30 Uhr im CCH – Congress Center Hamburg, Congressplatz 1 in 20355 Hamburg, statt. Dem Workshop schließt sich ein informeller Empfang an. Es ist nur eine begrenzte Teilnehmeranzahl möglich. Zur Teilnahme am Workshop muss man sich registrieren. Die Registrierung ist kostenfrei.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://international.eco.de/event/icann78-day-zero-workshop-nis2-directive-impact-on-the-dns-industry/

Quelle: eco.de, eigene Recherche

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