Domain-Newsletter

Ausgabe #1176 – 13. Juli 2023

Themen: Epik – Registrar schrammt an Kündigung vorbei | Universal Acceptance Day – ICANN legt Report vor | TLDs – Neues von .be, .nl und .ua | DOTZON – Report digitale Stadtmarken 2023 | LG Bonn – Portal „gesund.bund.de“ rechtswidrig | Domain mit Biss – shark.ai für US$ 28.000,- | UAE – Dubai Domain-Days im November 2023

EPIK – REGISTRAR SCHRAMMT AN KÜNDIGUNG VORBEI

Der in die Schlagzeilen geratene US-amerikanische Domain-Registrar Epik Inc. hat die ausstehenden Zahlungen an die InternetVerwaltung ICANN geleistet und damit eine Vertragskündigung abgewendet. Der Schaden ist dennoch erheblich.

Am 01. Juni 2023 hatte ICANN mitgeteilt, dass Epik wegen einer Verletzung des „Registrar Accreditation Agreement“ (RAA) abgemahnt wurde. Konkret lautete der Vorwurf auf das Versäumnis: „Pay past due accreditation fees, as required by Section 3.9 of the RAA.“ Wie hoch die ausstehenden Gebührenzahlungen waren, gibt ICANN traditionell nicht an. Darüber hinaus beanstandete die Netzverwaltung, dass man Beschwerden von Epik-Kunden bekommen habe, da es das Unternehmen versäume, nicht oder erst verspätet auf „domain name registration renewal and transfer requests“ zu antworten. Epik erhielt daraufhin Gelegenheit bis zum 22. Juni 2023, diese Versäumnisse zu beseitigen. Wie ICANN nun am 30. Juni 2023 weiter mitteilt, hat diese Abmahnung gewirkt: am 21. Juni 2023 hat Epik die Vertragsverletzungen abgestellt. Die ausstehenden Gebühren wurden bezahlt, und in Bezug auf die ungelösten Beschwerden räumte Epik das Versäumnis ein, verschiedene Anfragen nicht rechtzeitig bearbeitet zu haben. Insoweit habe Epik spezifische Abhilfemaßnahmen ergriffen, um diese Versäumnisse zu beheben und sicherzustellen, dass sie sich nicht wiederholen werden. Alle Domains, die Gegenstand von Beschwerden waren und für die ein Zahlungsnachweis vorlag, wurden entweder verlängert oder den Domain-Inhabern die Übertragung gestattet.

ICANN gab zudem an, die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem RAA auch künftig überwachen zu werden und betroffenen Domain-Inhabern Unterstützung leisten zu wollen. Weitere Untersuchungen, die über das beanstandete Verhalten aus der Abmahnung vom 01. Juni 2023 hinausgingen, seien im Gange. Wenn Epik die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen, die für jeden Compliance-Fall relevant seien, nicht rechtzeitig nachweisen könne, werde ICANN weitere Mitteilungen über Vertragsverstöße herausgeben. Was ICANN damit meint, bleibt unklar und ist wenig geeignet, das Vertrauen der Kunden in Epik zu stärken. Gleichwohl betont ICANN, dass Epik aktuell auf alle ausstehenden Compliance-Fälle antworte. Die Internet-Verwaltung bestätigte ferner, dass die Epik LLC die Domain epik.com und die zugehörige Domain-Management-Plattform von der Epik Holdings Inc. erworben und übertragen bekommen hat. Dieser Vorgang unterliegt der Überprüfung und Genehmigung durch ICANN, das Prüfungsverfahren dauert aktuell an. In Anbetracht der Umstände, die der Übertragung vorausgingen, geht ICANN davon aus, dass die Prüfung der Transaktion komplex ist und mehrere Monate in Anspruch nehmen wird. Nähere Angaben zur Käuferin gibt es nicht; sie soll erst kürzlich von einer Gesellschaft namens Registered Agents Inc. in Wyoming gegründet worden sein.

Kaum hilfreich bei der Rückgewinnung von Kundenvertrauen dürfte sein, dass Epik im 1. Quartal 2023 rund 125.000 Domains mit generischer Endung verloren hat. Waren es zu Beginn des Jahres noch 732.914 verwaltete Domains, sank diese Zahl bis Ende März 2023 auf 607.891. Die Zahl der Neuregistrierungen, die vormals regelmäßig zwischen 10.000 und 20.000 Domains im Monat schwankte, ging auf rund 2.000 Domains im März 2023 zurück. Die ehemals „Schweizer Bank“ unter den Domain-Registraren scheint also aktuell ebenso viel Vertrauen eingebüßt zu haben wie so manch reale Schweizer Bank.

Die Mitteilung von ICANN finden Sie unter:
> https://www.icann.org/en/blogs/details/icann-continues-support-for-registrants-impacted-by-epik-inc-30-06-2023-en

Quelle: icann.org, domainincite.com, eigene Recherche

UNIVERSAL ACCEPTANCE DAY – ICANN LEGT REPORT VOR

Die Netzverwaltung ICANN und die Universal Acceptance Steering Group (UASG) haben einen weltweiten „Universal Acceptance Day“ abgehalten. Am 01. Juni 2023 wurde der Teilnehmerbericht veröffentlicht – und der macht Mut.

Unter dem Motto „jeder Domain-Name sollte gleich behandelt werden“ rief ICANN im Jahr 2015 die Universal Acceptance Steering Group (UASG) ins Leben. Sie sollte dafür sorgen, dass jede Top Level Domain von allen Internet-Clients wie Webbrowsern, eMail-Programmen und Routern akzeptiert wird. Etablierte Zwei- und Drei-Zeichen-TLDs wie .de oder .com gelten insoweit als unproblematisch; im Zuge der Einführung von hunderten nTLDs mit vier oder mehr Zeichen sowie IDNs wurde diese Aufgabe aber ungleich komplexer. Universal Acceptance (UA) gilt deshalb als Grundvoraussetzung für den weiteren Ausbau des Internets. Spätestens mit dem nTLD-Programm im Jahr 2012 hat sich die Domain-Landschaft gemessen an der Zahl der verfügbaren TLDs, der TLD-Zeichenlänge und der verfügbaren Skripte erheblich verändert. Die von vielen Software-Anwendungen zur Validierung von Domain-Namen und eMail-Adressen verwendeten Prüfungen basieren aber oft auf Regeln, die deutlich älter sind. Durch das Erreichen von UA will ICANN sicherstellen, dass jedermann weltweit die soziale und wirtschaftliche Macht des Internets mit der von ihm gewählten Domain erleben kann, die am besten zu seinen Interessen, seinem Geschäft, seiner Kultur, seiner Sprache und seiner Schrift passt.

Zu diesem Zweck hat ICANN zusammen mit der UASG den „Universal Acceptance Day“ ins Leben gerufen, um lokale, regionale und globale Interessengruppen zusammenzubringen und um das Bewusstsein für UA zu schärfen. Er fand am 28. März 2023 statt und lässt sich als Mischung aus virtuellen, persönlichen und hybriden Informations- und Schulungssitzungen beschreiben. Die Gesamtteilnehmerzahl lag laut ICANN bei 9.424 in mehr als 50 abgehaltenen Veranstaltungen aus über 40 vertretenen Ländern und Regionen; dabei sind 90 Vorschläge eingegangen, um UA weiter voranzubringen. Die wichtigste Veranstaltung fand in Neu-Delhi statt und wurde vom indischen Ministerium für Elektronik und Informationstechnologie über die .in-Registry National Internet Exchange of India (NIXI) ausgerichtet. Die Veranstaltung mit dem Titel „Global UA Day“ dauerte zwei Tage und gab praktische Tipps unter anderem dazu, wie man die eigene Webseite „UA-ready“ macht. Sally Costerton, Interimspräsidentin und CEO von ICANN, machte klar, dass UA strategische Priorität geniesse. „As a cornerstone of today’s global Internet, it is crucial to enabling consumer choice and to bringing the next billion users online“, sagte Costerton. „The enthusiastic response from stakeholders worldwide is encouraging and shows that there is strong demand for a more inclusive and multilingual Internet through Universal Acceptance“, pflichtete ihr Anil Kumar Jain, Vorsitzender der UASG, bei.

Wer mehr wissen will, dem sei der zwölfseitige Bericht „Universal Acceptance Day“ ans Herz gelegt, der viele statistische Informationen zum „UA-Day“ und Querverweise zu Präsentationen zur Verfügung stellt. Vor allem die beiden Präsentationen „Programming Training for UA“ und „Email Administration Training for UA“ geben wertvolle praktische Hinweise zur Programmierung und Umsetzung von UA in Software-Anwendungen, sei es in Programmiersprache wie Python oder Java. Jede Codezeile kann helfen, das Internet weiter zu öffnen und noch globaler zu machen.

Den Bericht der Universal Acceptance Steering Group (UASG) finden Sie unter:
> https://www.icann.org/en/system/files/files/universal-acceptance-day-01jun23-en.pdf

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://universalacceptance.day

Quelle: icann.org, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .BE, .NL UND .UA

Das Domain-Leben in der Ukraine kehrt ein Stück zur Normalität zurück: ab sofort sind wieder Schiedsverfahren um .ua-Domains möglich. Derweil baut Belgien den Datenschutz für .be-Domains aus, während sich .nl als besonders sicher erweist – hier unsere Kurznews.

DNS Belgium, Verwalterin der belgischen Länderendung .be, baut ihren Datenschutz aus. Wie die Registry am 26. Juni 2023 mitgeteilt hat, wird man ab sofort auch bei Unternehmen und Organisationen keine Telefonnummer mehr in den WHOIS-Angaben veröffentlichen. Diese Regelung, die bei natürlichen Personen aufgrund der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bereits seit 2018 gilt, zielt darauf ab, die Privatsphäre des Domain-Inhabers auch dann zu schützen, wenn er nicht lediglich privat tätig ist. Die Domain-Inhaber selbst müssen insoweit nichts tun. Wenn gleichwohl der Bedarf besteht, den Domain-Inhaber zu kontaktieren, kann man bei DNS Belgium einen Antrag stellen. Das ist elektronisch möglich. Man muss lediglich auf die Schaltfläche „Kontakt mit dem Domain-Inhaber“ klicken, die Registry leitet dann die Nachricht an den Inhaber weiter. Auch wenn die Angaben nicht mehr veröffentlicht werden, die eigenen WHOIS-Daten sollte daher jeder Domain-Inhaber aktuell halten, um seine Erreichbarkeit sicherzustellen.

Die für die Verwaltung von .nl-Domains zuständige SIDN hat voller Stolz bekanntgegeben, dass die Registrierung schädlicher Domain-Namen mit 0,4 pro 100.000 .nl-Domains geringer als bei jeder anderen großen länderspezifischen Domain-Endung sei. Zu diesem Ergebnis sei das DNS Abuse Institute (DNSAI) gekommen, das im Jahr 2021 von der .org-Verwalterin Public Interest Registry (PIR) gegründet wurde. Schädlich sind nach deren Maßstab alle Domains, die absichtlich für die böswilligen Zwecke des Phishings und der Verbreitung von Malware registriert wurden. Dabei hat .nl besonders gut abgeschnitten. Auf den Plätzen folgen die kanadische .ca mit 0,46 schädlichen Domain-Namen pro 100.000 .ca-Domains und .de mit 0,52 schädlichen Domain-Namen pro 100.000 .de-Domains. Als am wenigsten sicher gelten hauptsächlich Domains mit neuer Endung und Länder-Domains kleiner Staaten, die weltweit um Registrierungen kämpfen. Die Domain-Registrare, die am engsten mit Missbrauch in Verbindung gebracht werden, hätten demnach ihren Sitz in der Regel in Russland und verschiedenen asiatischen Ländern. Cristian Hesselman, Direktor von SIDN Labs, erklärte: „Preventing domain namebased abuse is, and always will be, a game of cat-and-mouse.“

Die in Genf ansässige World Intellectual Property Organization (WIPO) hat ihre schiedsgerichtliche Tätigkeit für ukrainische .ua-Domains zum 01. Juli 2023 wieder aufgenommen. Seither ist es möglich, Schiedsverfahren aufgrund der Schiedsregelung für .ua-Domains einzuleiten. Die „.UA Domain Name Dispute Resolution Policy“ ist eng an die Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP) angelehnt. Angesichts des unverändert andauernden russischen Angriffskrieges ist die Wiederaufnahme aber mit besonderen Verfahrensgarantien verbunden, insbesondere mit der Möglichkeit, Fristen zu verlängern. Beschwerdegegner können zum Beispiel die Frist für die Einreichung der Erwiderung auf Antrag um bis zu 14 Kalendertage zusätzlich zu den bisher 20 Kalendertagen verlängern. Außerdem kann im Fall des Unterliegens die Frist für die Einreichung einer Zivilklage beim zuständigen nationalen Gericht der Ukraine, um die Umsetzung der Entscheidung zu stoppen, um bis zu 14 Kalendertage verlängert werden; aktuell sind es 10 Arbeitstage. Wer zusätzliche Fragen hat, kann sich unter arbiter.mail@wipo.int an die WIPO wenden.

Quelle: dnsbelgium.be, sidn.nl, wipo.int

DOTZON – REPORT DIGITALE STADTMARKEN 2023

Das internationale Managementberatungsunternehmen DOTZON GmbH legte dieser Tage einmal mehr seine Ranking-Studie „Digitale Stadtmarken“ vor, diesmal für das Jahr 2023. Unter den Städte-Endungen setzte sich diesmal .amsterdam an Platz 1.

Seit 2005 berät DOTZON Unternehmen im deutschsprachigen Raum zu digitalen Identitäten. Aktuell legte DOTZON die 16-seitige Studie „Digitale Stadtmarken 2023“ vor und setzt damit die jährlichen Rankings von 2017 bis 2022 fort. Dieses Ranking bildet ab, wie erfolgreich eine Stadt ihre digitale Stadtmarke nutzt. DOTZON untersuchte 35 Städte und ihre 40 Domain-Endungen. Istanbul, Moskau, Barcelona, Abudabi und Köln verfügen über jeweils zwei Varianten ihrer Top Level Domain, so dass die 35 Städte mit 40 Domain-Endungen aufwarten können. 2021 waren es noch 36 Städte, doch hatte im Oktober 2021 MMX den Registry-Vertrag für die Stadtendung .budapest gegenüber ICANN gekündigt. Die Bewertung der einzelnen digitalen Stadtmarken beruht auf acht Kriterien, die DOTZON zunächst erläutert. Herangezogen werden die Anzahl registrierter und die der aktiven Domains unter der cityTLD, der damit erzielte Umsatz, das Google-Listing, der Alexa-Rank, die Anzahl von Domains und das Bruttosozialprodukt pro Einwohner sowie der Vergleich Stadt-Endung versus Länder-Endung.

Nach Auswertung dieser Referenzwerte steht diesmal .amsterdam vor .berlin auf Rang eins. Die niederländische Endung erzielt dieses hervorragende Ergebnis aufgrund von 16,8 Mio. Websites bei Google und knapp 18 registrierter Domains auf 1.000 Einwohner. Die zweitplatzierte .berlin bleibt bei knapp 50.000 registrierten Domains, womit sie einen Umsatz von US$ 1,9 Mio. erzielt – im Vorjahr waren es US$ 1,8 Mio., davor aber schon einmal US$ 1,9 Mio. Das und der 6. Platz bei der Einwohner/Domain-Ratio und 77 Domains im Alexa- und Majestic-Ranking reichte aber nur für den 2. Platz. Den 3. Platz belegt .tokyo. Dazu bedurfte es mehr als die seit Jahren höchsten Registrierungszahlen, die sich aber deutlich gegenüber den 301.577 im Vorjahr auf jetzt 118.547 um 183.547 Domains verringerten haben. Damit liegen die Registrierungszahlen sogar unter den 169.814 Domains, dem Wert im Ranking für 2021. Eine Stütze für .tokyio sind wieder die Rankings bei Mayestics (59 gegenüber 81 Domains im Vorjahr) und Alexa (240 Domains). Auf den Plätzen danach gab es ebenfalls Bewegung. So konnte .okinawa vom 17. Platz im Vorjahr nun auf Platz 5 nach vorne springen. Dies verdankt sie unter anderem 51 Prozent aktiver Domains und 32 Domains pro 1.000 Einwohnern.

Im Überblick zeigt sich dann, was sich bereits aus den Registrierungszahlen bei .tokyo ablesen lässt. Diesmal ging es mit der Anzahl der Domains unter den Städtendungen im Gegensatz zum Vorjahr deutlich zurück. Galt für die vergangene Ausgabe des Reports eine Steigerung der Registrierungszahlen von 584.797 auf 702.526, die seinerzeit bereits weitestgehend der Endung .tokyo zu verdanken war, so ist der Abstieg um 33,23 Prozent auf nur mehr 496.130 Domains ebenfalls auf .tokyo zurückzuführen. Aber .tokyo leidet nicht allein: der Vergleich unter den Städten mit gleich zwei Stadtendungen (Istanbul, Moskau, Barcelona, Abudabi und Köln) zeigt jeweils auch Verluste, wenn auch kleine. Den anderen Endungen wird es ähnlich gehen. Wie gehabt, bietet der Report noch „Erfolgsfaktoren einer Digitalen Stadtmarke“ an und benennt unter anderem „Nutzungsrate und Sichtbarkeit“ und Nutzung durch Stadtverwaltung oder Stadtmarketing. Der Report unterstreicht, dass, je „öfter und selbstverständlicher die Digitale Stadtmarke von Unternehmen, Organisationen, Bürger:innen und der Stadt selbst genutzt wird, desto mehr wird sie zum integralen Bestandteil der digitalen Stadt.“ Der Report schließt mit einem Ausblick, der Digitalisierung, E-Government und Smart City als treibende Kräfte für die Entwicklung von Städten und deren Top Level Domains identifiziert, und ergänzt, dass die Corona-Pandemie dazu beigetragen hat, Defizite in Infrastruktur und Vernetzung noch deutlicher zu machen.

Die Studie „Digitale Stadtmarken 2023“ informiert und ist lesenswert. DOTZON greift für die Studie auf öffentliche Quellen und Datenbanken zurück, wie etwa ntldstats.com, google.com oder „stadtspezifische lokale Kenngrößen“, und konnte Selbstauskünfte der Registries auswerten.

Die Studie „Digitale Stadtmarken 2023“ können Sie bei dotzon.consulting herunterladen:
> https://dotzon.consulting/digitale-stadtmarken2023/

Quelle: dotzon.consulting, eigene Recherche

LG BONN – PORTAL „GESUND.BUND.DE“ RECHTSWIDRIG

In einer aktuellen Entscheidung setzt sich das Landgericht in Bonn mit dem Online-Gesundheitsportal des Bundes („gesund.bund.de“) und der Marktverhaltensregelung des aus der Institutsgarantie der Presse gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG abgeleiteten Gebots der Staatsferne der Presse auseinander. Anders als in der vor knapp einem Jahr ergangenen BGH-Entscheidung über das Stadtportal dortmund.de, gibt das Landgericht Bonn dem klagenden Verlag Recht.

Das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn erging am 28. Juni 2023 (Az. 1 O 79/21). Kläger ist ein Verlag, der selbst mehrere Gesundheitsportale betreibt, in denen er Informationen zu den Themen Gesundheit und Krankheiten für den medizinischen Laien in aufbereiteter Form anbietet. In dem Klageverfahren verlangt er von der Bundesrepublik Deutschland, das sogenannte Nationale Gesundheitsportal „gesund.bund.de“ nicht länger mit pressemäßig aufbereiteten Artikeln zu allgemeinen Gesundheitsthemen zu betreiben bzw. anzubieten. In der Pressemitteilung zum ergangenen Urteil des LG Bonn heißt es: „Der Kläger sieht in dem Gesundheitsportal des Bundes eine Konkurrenz gegenüber den eigenen Angeboten, mit dem der Bund das Gebot der Staatsferne der Presse verletzt. Dieses sog. Institut der freien Presse dient dazu, eine Meinungsbildung durch den Staat von oben nach unten zu verhindern. Es soll die private Presse zudem vor einem Leserverlust durch staatliche Publikationen schützen, die ein Zeitungsangebot zu ersetzen vermögen.“ Darüber hinaus beantragte der Kläger die Feststellung einer Schadensersatzpflicht des Bundes.

Das LG Bonn entschied, dass dem Kläger gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Unterlassungsanspruch aus § 8 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) in Verbindung mit dem aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG folgenden Gebot der Staatsferne der Presse zusteht. Zur Begründung heißt es in der Pressemitteilung, ein Großteil der auf dem Portal eingestellten Artikel überschreite die Grenzen des zulässigen staatlichen Informationshandelns: „Diese Artikel enthalten keinerlei Hinweise zu akuten Gefahrensituationen, sondern allgemeine Informationen wie ein Gesundheitslexikon oder Tipps und Ratschläge für ein gesundes Leben. Um seinen staatlichen Aufgaben und Fürsorgepflichten gegenüber den Bürgern gerecht zu werden, bedarf es eines solchen Portals des Bundes nicht. Zudem geht der Substitutionseffekt zu Lasten der privaten Anbieter ähnlicher Formate.“

Den Antrag auf Feststellung einer Schadensersatzpflicht des Bundes wies das Gericht ab, weil der Kläger hinsichtlich des Eintritts eines Schadens nicht konkret vorgetragen habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob der Bund in Berufung geht und wie weitere Instanzen entscheiden, bleibt zunächst offen, da die Details des Sachverhalts in der Angelegenheit erst mit Veröffentlichung der Urteilsbegründung einseh- und einschätzbar werden. Dann lässt sich sagen, inwieweit die Vorgaben der BGH-Entscheidung über dortmund.de Einfluss genommen haben.

Die Pressemitteilung des LG Bonn findet man unter:
> https://www.lg-bonn.nrw.de/behoerde/presse/zt_aktuell_020/Aktuelle-Pressemitteilungen/Pressemitteilung-16-2023—Urteil-zum-Nationalen-Gesundheitsportal.pdf

Informationen zur BGH-Entscheidung über dortmund.de findet man unter:
> https://domain-recht.de/domain-recht/wettbewerbesrecht/bgh-verlag-verliert-im-streit-gegen-stadtportal-dortmund-de-68557.html

Quelle: dr-bahr.com, lg-bonn.nrw.de, eigene Recherche

DOMAIN MIT BISS – SHARK.AI FÜR US$ 28.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche zeigt sich vergleichsweise zahm, zumal die Domain shark.ai mit „nur“ US$ 28.000,- (ca. EUR 25.688,-) auf die erste Stelle kommt.

Die Zahlen unter .com sind zurückhaltend und reichen lediglich für den zweiten Platz: clavi.com kommt auf US$ 25.000,- (ca. EUR 22.936,-).

Die Länderendung von Anguilla überzeugt mit einem Trio, bestehend aus shark.ai zu einem Preis von US$ 28.000,- (ca. EUR 25.688,-), litmus.ai für US$ 24.000,- (ca. EUR 22.018,-) und der erstaunlichen shipping.ai mit US$ 19.999,- (ca. EUR 18.348,-), die im März 2023 noch bei lediglich US$ 3.941,- (ca. EUR 3.703,-) lag. Die deutsche Endung erweist sich als preislich schwach und steigt mit erotic-markt.de bei EUR 5.355,- ein.

Die neuen generischen Endungen waren auch schon besser, aber bieten mit thorn.lighting zum Preis von US$ 6.200,- (ca. EUR 5.688,-) die erste uns bekannt gewordene .ligthing im Handel. Auch die klassischen generischen Endungen wirken etwas müde und bieten als beste Domain realfoodchallenge.org zum Preis von US$ 4.950,- (ca. EUR 4.541,-). Die vergangene Domain-Handelswoche war vergleichsweise schwach.

Länderendungen
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shark.ai – US$ 28.000,- (ca. EUR 25.688,-)
litmus.ai – US$ 24.000,- (ca. EUR 22.018,-)
shipping.ai – US$ 19.999,- (ca. EUR 18.348,-)
listings.ai – EUR 7.000,-

erotic-markt.de – EUR 5.355,-
solarspeicher.de – EUR 5.000,-
actionzone.de – EUR 4.500,-
schulrucksack.de – EUR 4.250,-
meincoach.de – EUR 3.699,-
bvmc.de – EUR 3.001,-
heizlastberechnung.de – EUR 2.600,-
schoeneimmobilien.de – EUR 2.500,-
pflicht.de – EUR 2.500,-
meinevermietung.de – EUR 2.500,-

her.co – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.349,-)
xm.net.au – AUD 27.500,- (ca. EUR 16.773,-)
vuelosbaratos.eu – EUR 7.499,-
sada.in – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.881,-)
atx.eu – EUR 5.999,-
www.to – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.587,-)
hearthomemag.co.uk – GBP 3.700,- (ca. EUR 4.330,-)
ogn.se – EUR 3.850,-
spacecraft.eu – EUR 3.599,-
potion.vc – US$ 3.450,- (ca. EUR 3.165,-)
rentac.ar – US$ 3.300,- (ca. EUR 3.028,-)
spliced.io – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.752,-)
feinschmecker.at – EUR 2.800,-
waterdrop.bg – EUR 2.500,-

Neue Endungen
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thorn.lighting – US$ 6.200,- (ca. EUR 5.688,-)
win.buzz – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.587,-)
diytech.shop – US$ 3.849,- (ca. EUR 3.531,-)

Generische Endungen
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realfoodchallenge.org – US$ 4.950,- (ca. EUR 4.541,-)
mairie.org – US$ 4.888,- (ca. EUR 4.484,-)
argyleinstitute.org – US$ 4.600,- (ca. EUR 4.220,-)
hs-gc.org – US$ 4.560,- (ca. EUR 4.183,-)
firescope.org – US$ 4.450,- (ca. EUR 4.083,-)
coalitions.net – US$ 4.388,- (ca. EUR 4.026,-)
adutytowarn.org – US$ 4.333,- (ca. EUR 3.975,-)
capecodtransit.org – US$ 4.250,- (ca. EUR 3.899,-)
homebody.net – US$ 4.188,- (ca. EUR 3.842,-)
idmo.net – US$ 4.088,- (ca. EUR 3.750,-)
christinepalmer.net – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.670,-)
ahhatulsa.org – US$ 3.827,- (ca. EUR 3.511,-)
c5.net – US$ 3.550,- (ca. EUR 3.257,-)
symphonyforabrokenorchestra.org – US$ 3.550,- (ca. EUR 3.257,-)
pepp-pt.org – US$ 3.456,- (ca. EUR 3.171,-)
maap.org – US$ 4.685,- (ca. EUR 4.298,-)
ludus.net – US$ 4.500,- (ca. EUR 4.128,-)
gopublic.net – EUR 2.999,-
check-imei.info – US$ 2.888,- (ca. EUR 2.650,-)
clinics.net – US$ 2.050,- (ca. EUR 1.881,-)
lifestories.org – US$ 1.488,- (ca. EUR 1.365,-)

.com
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clavi.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 22.936,-)
meiko.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.349,-)
slonk.com – EUR 15.000,-
qqpoker.com – US$ 13.888,- (ca. EUR 12.741,-)
mergy.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 11.009,-)
wealthalignment.com – US$ 11.250,- (ca. EUR 10.321,-)
fiscali.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.174,-)
miak.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.174,-)
nuiq.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.174,-)
pornai.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.174,-)
trolf.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.174,-)
90dayticker.com – US$ 9.900,- (ca. EUR 9.083,-)
biodent.com – US$ 9.700,- (ca. EUR 8.899,-)
netbiscuits.com – US$ 9.600,- (ca. EUR 8.807,-)
teddytheguardian.com – US$ 9.110,- (ca. EUR 8.358,-)
pasca.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 8.257,-)
profitshares.com – US$ 8.820,- (ca. EUR 8.092,-)
itsababy.com – US$ 8.800,- (ca. EUR 8.073,-)
itssprigtime.com – US$ 8.500,- (ca. EUR 7.798,-)
fuckery.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.339,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

UAE – DUBAI DOMAIN-DAYS IM NOVEMBER 2023

Die Dubai Domain Days 2023 laden zum Austausch und Kennenlernen der regionalen Domain-Industrie im Mittleren Osten und Nordafrika nach Dubai (UAE). Es ist die erste Veranstaltung dieser Art vor Ort.

Munir Badr, CEO des Domain-Registrars AEserver.com, lädt zu den Dubai Domain Days 2023 vom 01. bis 02. November 2023 nach Dubai. Angeregt von den überall auf der Welt stattfindenden Domain-Industrieveranstaltungen entschloss sich Badr, eine solche auch in Dubai zu etablieren. Damit soll die „Middle East & North Africa (MENA)“-Region und deren Domain-Kompetenz präsentiert werden. Es werden große Internetunternehmen aus der Region Mittlerer Osten und Nordafrika sowie Domain-Investoren, Registrare, Registries, Hosting-/Cloud-Provider und andere erwartet. Die Agenda für die zweitägige Veranstaltung liegt bereits vor. So wird es unter anderem ein Panel zu „The state of Middle East & North Africa (MENA) Domain Ecosystem“ geben, Sitzungen zu Domain-Monetarisierung und Traffic, zum Domain-Aftermarket, aber auch zu Web3-Belangen und der lokalen Web-Hosting und Cloud-Szene sowie zu SaaS-Lösungen.

Die Dubai Domain Days 2023 finden am 01. und 02. November 2023 im Marriott Resort Palm Jumeirah, Dubai, 444W+J75 Palm West Beach Palm, Jumeirah Road, The Palm Jumeirah, Dubai (United Arab Emirates) statt. Das Standardticket gibt es zur Zeit zum Preis von US$ 299,-, das VIP-Ticket kostet US$ 499,- und bietet unter anderem zusätzlich den Zutritt zum VIP-Netzwerken und einen VIP-Only Event am 02. November 2023 samt vierstündigem Yachtausflug mit „Fünf Sterne“-Bewirtung. Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://www.domaindays.com/

Quelle: domainday.com, dnjournal.com

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