Domain-Newsletter

Ausgabe #1173 – 22. Juni 2023

Themen: Industrie – Google verkauft Registrar-Geschäft | ICANN – „closed generics“ verzögern neue TLDs | TLDs – Neues von .org, .ua und .uk | Forum – Kurzer UDRP-Prozess um vanderhall.com | giga.law – KI hilft nicht bei UDRP-Verfahren | aim.io – im Visier für GBP 45.101,- | WIPO – UDRP-Workshop im November 2023 in Genf

INDUSTRIE – GOOGLE VERKAUFT REGISTRAR-GESCHÄFT

Der US-Internetdienstleister Google verabschiedet sich aus dem Registrar-Geschäft: Für US$ 180 Mio. (umgerechnet ca. EUR 165 Mio.) übernimmt der in New York ansässige Website-Baukasten-Anbieter Squarespace Inc. die rund 10 Mio. Google-Domains.

Am 23. Juni 2014 hatte Google über einen Eintrag im mittlerweile eingestellten sozialen Netzwerk Google+ bekanntgegeben, mit der Testphase für „Google Domains“ zu beginnen. Die bloße Ankündigung löste in der Domain Name Industry ein kleines Erdbeben aus. Rasch machte die Meldung vom „GoDaddy-Killer“ die Runde, dem damals und noch heute mit weitem Abstand grössten Registrar der Welt. Die Aktien von Web.com gaben prompt um 21 Prozent nach; bei der Endurance International Group Holdings Inc. (über diverse Tochtergesellschaften damals ca. 10 Mio. verwaltete Domains) sackte der Kurs um 14 Prozent ab. Doch Grund zur Panik bestand nicht; preislich lag und liegt Google auf Höhe der Konkurrenz, und da Google über keine jahrelange Erfahrung im Registrar-Geschäft verfügte, bestand für Inhaber großer Domain-Portfolien wenig Anlass, mit ihren Webadressen umzuziehen. Gleichwohl wusste die Marktmacht zu beeindrucken, und auch der Umstand, dass Google mit der Tochtergesellschaft Charleston Road Registry Inc. bereits im Registry-Geschäft tätig war. Über die Jahre baute Google das Registrar-Geschäft auf rund 10 Mio. Domains aus, der weit überwiegende Teil davon .com-Domains.

Keine zehn Jahre später ist zumindest mit dem Geschäft als Domain-Registrar für Google Schluss. Am 15. Juni 2023 gab Squarespace Inc. den Abschluss eines endgültigen Kaufvertrags mit Google bekannt, durch den Squarespace die mit dem Domain-Geschäft von Google verbundenen Vermögenswerte erwirbt, das nach einer Übergangszeit aufgelöst wird. Vom Kauf umfasst sind ca. 10 Mio. Domains, die auf Google Domains gehostet werden und sich auf Millionen von Kunden verteilen. Squarespace ist bereits Registrar und betritt kein Neuland. Vor drei Monaten verwaltete Squarespace rund 850.000 Domains. Die Transaktion wird voraussichtlich im dritten Quartal 2023 abgeschlossen und unterliegt behördlichen Genehmigungen und üblichen Abschlussbedingungen. Im Rahmen der getroffenen Vereinbarung wird Squarespace die Verlängerungspreise für alle bestehenden Google Domains-Kunden für mindestens 12 Monate nach Abschluss dieser Transaktion übernehmen; weiter sind zusätzliche Anreize in Aussicht gestellt, um Google Domains-Kunden zu ermutigen, eine Website mit Squarespace zu erstellen und andere Squarespace-Angebote zu nutzen. Darüber hinaus wird Squarespace während des Migrationszeitraums die Infrastruktur von Google Domains nutzen, um eine nahtlose Übertragung der Domains zu gewährleisten. Kunden von Google Domains müssen also unmittelbar nicht tätig werden, es sei denn, sie wollen nicht zu Squarespace umgezogen werden. Nicht Teil des Kaufvertrages ist das Registry-Geschäft von Google mit inzwischen 46 nTLDs, darunter .app, .dev, .page und .zip.

Die Meldung vom Verkauf hat selbst Branchen-Insider überrascht. Google sprach von „efforts to sharpen our focus“, was andeutet, dass man in erster Linie Kosten sparen wollte. Das Registrar-Geschäft ist nicht einfach, zumal Bereiche wie Support und Verhinderung von Missbrauch als personalintensiv gelten. Unklar ist zudem, weshalb Google den Verkauf nicht im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung versucht hat. Freuen dürfte sich dagegen die Konkurrenz: sie dürften vom Verschwinden der weltberühmten Google-Marke aus dem Registrar-Geschäft profitieren.

Die Mitteilung von Squarespace Inc. finden Sie unter:
> https://www.prnewswire.com/news-releases/squarespace-enters-definitive-agreement-to-acquire-google-domains-assets-301852507.html?tc=eml_cleartime

Die Mitteilung von Google finden Sie unter:
> https://support.google.com/domains/answer/13689670?sjid=3332339536724599100-EU

Quelle: domainnamewire.com, eigene Recherche

ICANN – „CLOSED GENERICS“ VERZÖGERN NEUE TLDS

Der Dauerstreit um die Zulassung von „closed generics“ hat das Potential, die nächste Einführungsrunde für neue Top Level Domains massiv zu verzögern. Das wurde anlässlich des ICANN-Meetings in Washington (DC) deutlich.

Es gibt zahlreiche Fragen, die auf dem Weg zur nächsten Einführungsrunde generischer Top Level Domains beantwortet werden müssen. Eine davon sind die so genannten „closed generics gTLD applications“ wie .blog, .cloud oder .music. Darunter versteht man eine Zeichenfolge, die einem generischen und markenrechtlich nicht geschützten Begriff entspricht, eine Registrierung aber ausschließlich der Registry oder einem verbundenen Unternehmen vorbehält, so dass sie der Allgemeinheit entzogen ist. In seinem „Peking-Kommuniqué“ aus dem Jahr 2013 empfahl das Governmental Advisory Committee (GAC), dass der Betrieb solcher Endungen öffentlichen Interessen dienen muss. Das führte dazu, dass viele Bewerbungen zurückgezogen wurden. Mittlerweile gibt es rege Diskussionen dazu, wie das „public interest“ zu verstehen ist, also zum Beispiel in einem globalen Sinne oder lediglich im Interesse einer bestimmten, abgrenzbaren Community; aktuell zielt man auf ein „breiteres“ öffentliches Interesse und damit auf einen Mittelweg ab. Zudem wird diskutiert, dass ein Bewerber um eine „closed generic“ wählen muss zwischen der „representativeness“ für eine Community, oder – wenn er die nicht nachweisen kann – eine Verpflichtung zu „non anti-competitive behavior“. Die Gespräche dauern aktuell an.

Doch während bisher erwartet wurde, dass diese Diskussion im 3. Quartal 2023 abgeschlossen ist, zeichnet sich jetzt ab, dass sie wesentlich länger dauern. Anlässlich des ICANN77 Policy Forum, das vom 12. bis 15. Juni 2023 stattfand, veröffentlichte ICANN einen voraussichtlichen Zeitplan. Der geht zwar davon aus, dass die Veröffentlichung eines vorläufigen Abschlussberichts in 36 Wochen möglich ist; für das gesamte Prüfungsverfahren bis zur Vorlage einer Regelung rechnet man aber mit 96 Wochen, also rund zwei Jahre – und dabei geht man selbst schon von einem beschleunigten Prozess aus. Bisher war es Ziel des ICANN Board of Directors, mit der nächsten Einführungsrunde im Mai 2026 zu beginnen. Zwar wurde dieser Termin offiziell noch nicht bestätigt, im Entwurf eines „Implementation Plan“ von Ende Mai 2023 heißt es aber: „However, in order to align with the Board´s desire to launch the next round by May 2026 (36 months from the launch of the IRT) once materials are drafted and are ready for review, ICANN Org will revisit meeting sequences and timelines.“ Wenn man ausserdem in Betracht zieht, dass Regelungen für internationalisierte Domain-Namen nicht vor März 2026 erwartet werden, müssen selbst Optimisten bei paralleler Arbeit an den verschiedenen Themenbereichen daran zweifeln, dass ICANN im Mai 2026 die ersten Bewerbungen entgegennimmt.

Zeitlicher Spielraum könnte sich ergeben, wenn einzelne Schritte verkürzt werden, so zum Beispiel die bislang mit 12 Wochen angesetzte Phase des „Call for volunteers“ oder die achtwöchige Phase zur Prüfung der öffentlichen Kommentare zum Entwurfsbericht. Doch selbst wenn das gelingt – der geplante Termin im Mai 2026 steht schon jetzt unter Druck.

Die Präsentation von ICANN finden Sie unter:
> https://gnso.icann.org/sites/default/files/policy/2023/presentation/day-zero-subpro-presentation-10jun23.pdf

Quelle: icann.org, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .ORG, .UA UND .UK

Besonderes Vertrauen in das Rote Kreuz: PIR, Registry von .org, räumt der Organisation Vorrechte bei der Domain-Suspendierung ein. Derweil muss sich die britische .uk mit Cyberkriminellen herumplagen, während .ua dem Krieg trotzt – hier die Kurznews.

Die .org-Verwalterin Public Interest Registry (PIR) betritt juristisches Neuland: das Amerikanische Rote Kreuz rückt in den Status eines „Trusted Notifier“ auf und erhält so die Möglichkeit, PIR über betrügerische Aktivitäten unter .org bevorzugt zu informieren. PIR untersucht dann die bestätigten betrügerischen Domains und macht sie für Verstöße gegen die hauseigene Anti-Missbrauchspolitik verantwortlich. Die Beziehung zwischen PIR und dem „Trusted Notifier“ baut auf dem jahrelangen Engagement des Amerikanischen Roten Kreuzes für die Online-Sicherheit auf, um die Öffentlichkeit vor Betrug und Scams zu schützen. Ziel ist es, .org-Domains auszusortieren, die den Namen und das Ansehen des Roten Kreuzes ausnutzen, um ahnungslose Spender nach Naturkatastrophen oder humanitären Krisen in den USA und auf der ganzen Welt zu täuschen. PIR betont, dass das Rote Kreuz nicht berechtigt ist, jegliche Rede, Satire oder Kritik zu unterbinden; nur Domains, die in betrügerische Aktivitäten verwickelt sind, werden im Rahmen dieses Programms verwiesen. „Trusted Notifier“ gibt es bei mehreren Registries, allerdings waren sie üblicherweise auf Urheberrechtsverletzungen und die Bekämpfung von Kinderpornographie beschränkt. PIR dagegen macht eine Tür auf, durch die auch viele andere gemeinnützige Organisationen gern gehen würden.

Hostmaster Ltd., Verwalterin der ukrainischen Länderdomain .ua, hat dem russischen Angriffskrieg getrotzt. Bei einer Konferenz am 26. Mai 2023 sprachen Hostmaster-Vertreter zum Thema „Ukraine: Stabilität der Kommunikation und des Internets während des Krieges“ darüber, wie die Stärke und Zuverlässigkeit von .ua sichergestellt wurde. Zu verdanken ist es der internationalen Internet-Community und dass die Registry wiederum Domain-Registrare unterstützte, die sich in den besetzten Gebieten befanden, und Domain-Inhaber, die ihre Domains nicht rechtzeitig bezahlen konnten. „Wir haben Widerstand geleistet, und das war unser Sieg“, so Tatyana Forsyuk von Hostmaster. Sie informierte auch über den 15. Februar 2022, als der größte Cyberangriff auf die Infrastruktur von .ua durchgeführt wurde. „Wir hatten Zeit, uns vorzubereiten, deshalb haben wir umgehend unsere Kapazitäten gestärkt“, so Forsyuk. „Auf diese Weise blieben das ukrainische Internet und die staatliche Domain gov.ua für Benutzer verfügbar, was besonders in den ersten Tagen einer umfassenden Invasion wichtig war“, sagte Forsyuk und betonte, dass das Wichtigste Sicherheit sei: „Spezialisten sind unersetzlich, wenn wir sie verlieren, verlieren wir alles.“

Die britische Länderendung .uk kämpft derzeit mit ungewöhnlich vielen Sicherheitsvorfällen. Wie die Registry Nominet am 05. Juni 2023 mitteilte, habe man in den letzten zwei Wochen unautorisierte Aktivitäten in Bezug auf 364 .uk-Domains untersucht, von denen etwa 240 in Gebrauch waren. Nominet führt das auf einen gezielten Angriff von gut organisierten Personen zurück, die sich als rechtmäßiger Kontakt ausgaben, was dazu führte, dass die Kontaktangaben im WHOIS der Registry für die betroffenen Domains geändert wurden. Im Mittelpunkt standen dabei .uk-Domains aus dem Bildungssektor. Nominet hat nach eigenen Angaben Maßnahmen ergriffen, um die WHOIS-Daten auf die vorherigen Einstellungen zurückzusetzen und die betroffenen Domains zu sperren, um künftige Änderungen zu verhindern. Auch die Domain-Inhaber wurden kontaktiert, um etwaige ungewöhnliche Aktivitäten festzustellen. Die zuständigen Behörden wurden ebenfalls informiert, und die Registry arbeitet mit dem Nationalen Zentrum für Cybersicherheit zusammen, um die Angelegenheit zu untersuchen. Inhaber von .uk-Domains sollten vorsorglich ihre WHOIS-Daten prüfen, um Risiken zu minimieren.

Quelle: thenew.org, hostmaster.ua, nominet.uk

FORUM – KURZER UDRP-PROZESS UM VANDERHALL.COM

Im Streit um die Domain vanderhall.com machte der Entscheider gegenüber der Beschwerdeführerin zwar kurzen Prozess. Ihr Vortrag war haltlos. Aber zu einem gerechtfertigten Reverse Domain Name Hijacking konnte er sich nicht durchringen.

Die US-amerikanische Vanderhall Motor Works Inc., ein Anbieter von vorwiegend dreirädrigen Automobilen und Inhaber der 2016 eingetragenen US-Marke „VANDERHALL“, sieht ihre Rechte durch die Domain vanderhall.com verletzt. Sie trägt unter anderem vor, ihre Marke bereits seit Juli 2012 im geschäftlichen Verkehr zu nutzen. Sie startete Anfang Mai 2023 ein UDRP-Verfahren vor The Forum (National Arbitration Forum) und beantragte die Übertragung der bereits im Juni 2000 vom Niederländer Pim van der Hall registrierten Domain vanderhall.com. Der meldete sich nicht zum Verfahren. Als Entscheider wurde der australische Rechtsanwalt Nicholas J.T. Smith eingesetzt.

Smith wies die Beschwerde der Beschwerdeführerin ab, da sie die Bösgläubigkeit des Gegners bei Registrierung und Nutzung der Domain vanderhall.com nicht nachgewiesen hatte (NAF Claim Number: FA2305002044419). Er bestätigte das Vorliegen der Marke der Beschwerdeführerin und die Identität zwischen Domain und Marke, abgesehen von der Endung .com, die aber auch außer Betracht bleibt, weil lediglich technisches Beiwerk. Die Frage eines Rechts oder berechtigten Interesses seitens des Gegners überging er und verwies auf die Prüfung der Bösgläubigkeit. Bei dieser stellte Smith fest: „Respondent’s registration of the GIGA.LAW – KI HILFT NICHT BEI UDRP-VERFAHREN

Eine KI zur Erleichterung der anwaltlichen Arbeit bei UDRP-Verfahren ist eine lockende Vorstellung. Der US-amerikanische Domain-Rechtsanwalt Doug Isenberg (giga.law) machte die Probe aufs Exempel und stellte den gängigen „KI“-Systemen ChatGPT, Bard und BingAI einschlägige UDRP-Fragen.

Die schlechte Nachricht vorweg: Doug Isenberg kommt zu dem Ergebnis, dass „In my experiment, these services provided inaccurate information that might cause a trademark owner to lose a cybersquatting case.“ In einem Blog-Post mit achtminütigen Video zeigt Isenberg, was ihn zu dem Experiment gebracht und wie er es durchgeführt hat, und wie er zu diesem Ergebnis kommt.

Isenberg fand in aktuellen Medien zahlreiche Hinweise darauf, dass KI-Systeme die Möglichkeit bieten, die juristische Arbeit – radikal – neu zu formen und zu erleichtern. Außerdem erhielt er jede Menge Werbe-eMails, in denen ihm KI-gestützte Rechtsdienstleistungen angeboten wurden. Also nahm er die drei gängigen KI-Dienste ChatGPT, Google Bard und BingAI in Anspruch und stellte ihnen sehr spezifische sowohl inhaltliche als auch prozedurale Recherchefragen, die beim Entwerfen einer UDRP-Beschwerde auftreten können. Ihn trug die Hoffnung, dass er im besten Falle die Ergebnisse per „copy and past“ in seinen Schriftsatz einfügen kann, oder aber zumindest wegweisende Informationen zu relevanten Entscheidungen, die er dann zitieren könnte, erhält, oder dass die KIs rechtliche Argumente aufdecken könnten, die ihm sonst nicht eingefallen wären.

Isenberg wurde von allen drei KIs enttäuscht. Auf die Bitte hin, eine Liste der fünf wichtigsten UDRP-Entscheidungen anzulegen, in denen erklärt wird, wann es zulässig ist, einen Domain-Namen zu einer bereits eingereichten Beschwerde hinzuzufügen, wenn die Frist für die Antwort bereits verstrichen ist, scheitert ChatGPT. Nach dem Hinweis, keinen Zugriff auf aktuelle Entscheidungen zu haben, listete ChatGPT fünf UDRP-Entscheidungen. Isenberg musste allerdings feststellen, dass nicht ein Fallname mit der jeweils angegebenen Fallnummer übereinstimmte. Anders gesagt: er erhielt fünf falsche Zitationen von ChatGPT. Und die von ChatGPT formulierten Zusammenfassungen hatten nichts mit den als Quelle angegebenen Entscheidungen zu tun. Zwei der erwähnten Fälle stellten sich als frühzeitig beendete Beschwerden heraus, zu denen es gar keine Entscheidungsgründe gibt. In den anderen drei Entscheidungen spielte eine nachträglich hinzugefügte Domain zur Beschwerde keine Rolle.

Vergleichbare Erfahrungen machte Isenberg mit Googles Bard, das eine Liste mit den drei wichtigsten Entscheidungen, in denen Bösgläubigkeit des Gegners festgestellt wurde, obwohl die Markenrechte der Beschwerdeführer erst später entstanden sind, erstellen sollte. In Bards Liste fand sich keine Entscheidung, bei der die zeitliche Komponente der Priorität der Domain berücksichtigt wurde. Auch hier passten Fallname und Fallnummer nicht zusammen. BingAI zeigte auf eine Frage, die Verfahrenssprache betreffend, lediglich eine Ergebnisliste mit allgemeinen Informationsseiten zu dem Thema, darunter auch zwei Einträge bei giga.law. Zudem wies ein Ergebnis auf eine veraltete Version des WIPO Overviews, der seit sechs Jahren in der überarbeiteten Fassung 3.0 abrufbar ist. Das Ergebnis bei BingAI war damit im Grunde schlechter als eine normale Suchabfrage.

Derzeit lassen sich demnach KI-Systeme bei der konkreten Fallbearbeitung noch nicht einsetzen. Isenberg konstatiert, dass zur Zeit KIs lediglich falsche UDRP-Fallzitate, ungenaue Fallzusammenfassungen und irreführende (wenn nicht sogar völlig falsche) Forschungsdarstellungen liefern. Einen vergleichbaren juristischen Arbeitsversuch fanden wir unter deutschen Juristen noch nicht. Diese versprechen sich in zahlreichen Artikeln auf jeden Fall Arbeitshilfe von KIs und rechnen ebenfalls mit dem Umbau juristischer Arbeitsabläufe. Aber wie Dr. Nadine Lilienthal, Dr. Stephan Bücker und Dr. Christian Herles in ihrem Artikel „Schafft Künst­liche Intel­li­genz die Anwalt­schaft ab?“ bei LTO feststellen: „Veränderungen für den Berufsstand sind nicht mehr eine Frage des Ob, sondern nur des Wann.“ Jetzt jedenfalls, ist es noch nicht soweit.

Doug Isenbergs Blogeintrag und Video zur Nutzung von KI bei der UDRP-Fallbearbeitung findet man unter:
> https://giga.law/blog/2023/6/8/avoid-chatgpt-ai-udrp

Den Artikel „Schafft Künst­liche Intel­li­genz die Anwalt­schaft ab?“ bei LTO findet man unter:
> https://www.lto.de/recht/kanzleien-unternehmen/k/chatgpt-chatbots-kuenstliche-intelligenz-ersatz-anwaelte-richter-rechtswesen-anwaltschaft-ki/

Quelle: giga.law, eigene Recherche

AIM.IO – IM VISIER FÜR GBP 45.101,-

Die vergangene Domain-Handelswoche beschert eine Drei-Zeichen-Länder-Domain, aim.io, mit GBP 45.101,- (ca. EUR 52.841,-) als bestes Geschäft der Woche. In dieser Preiskategorie fanden sich zahlreiche weitere Verkäufe.

Die Kommerzendung liegt mit drei Domains nur knapp hinter der Bestdotierten: arbet.com kommt auf US$ 49.995,- (ca. EUR 45.701,-), gefolgt von ady69.com mit US$ 48.638,- (ca. EUR 44.460,-) und ssangyong.com zu US$ 46.000,- (ca. EUR 42.049,-). Die Domain yourtown.com verbessert sich etwas von US$ 6.100,- (ca. EUR 5.545,-) im Mai 2020 auf jetzt US$ 9.600,- (ca. EUR 8.775,-).

Nicht nur die Landesendung für die Drei-Zeichen-Domain aim.io vom Britischen Territorium im Indischen Ozean mit ihrem Preis von GBP 45.101,- (ca. EUR 52.841,-) zeigt Stärke. Die Landesendungen sind diesmal sehr stark besetzt, mit mehreren hochpreisigen Drei-Ziffern-Domains von den Kokosinseln, der brasilianischen Domain apostalegal.com.br zum Preis von US$ 30.000,- (ca. EUR 27.423,-) und weiteren, im fünfstelligen Bereich verkauften Domains.

Auch die neuen generischen Endungen ziehen da mit und bieten multi.app zum Preis von US$ 28.000,- (ca. EUR 25.595,-). Die klassischen generischen Endungen stehen ebenfalls nicht nach und werfen create.org zum Preis von US$ 37.055,- (ca. EUR 33.872,-) in die Runde. Die Drei-Zeichen-Domain ddd.net kommt auf US$ 9.001,- (ca. EUR 8.228,-), nachdem sie sich im Juni 2012 mit US$ 6.999,- (ca. EUR 5.599,-) beschied. Die vergangene Domain-Handelswoche zeigt Stärke im fünfstelligen Preisbereich wie lange nicht; es ist damit im Grunde eine herausragende Woche.

Länderendungen
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aim.io – GBP 45.101,- (ca. EUR 52.841,-)
multi.io – US$ 17.450,- (ca. EUR 15.951,-)

099.cc – US$ 42.500,- (ca. EUR 38.849,-)
501.cc – US$ 32.500,- (ca. EUR 29.708,-)
976.cc – US$ 19.249,- (ca. EUR 17.596,-)
256.cc – US$ 7.750,- (ca. EUR 7.084,-)
9699.cc – US$ 5.550,- (ca. EUR 5.073,-)

apostalegal.com.br – US$ 30.000,- (ca. EUR 27.423,-)
fair.ly – US$ 27.200,- (ca. EUR 24.864,-)
coupons.at – EUR 20.000,-
coupons.co.uk – GBP 18.500,- (ca. EUR 21.675,-)
autoaz.de – EUR 15.000,-
wally.ai – US$ 11.499,- (ca. EUR 10.511,-)
macdonald.vc – US$ 9.999,- (ca. EUR 9.140,-)
delphi.ai – US$ 7.900,- (ca. EUR 7.221,-)
mobi.it – EUR 6.000,-
eqx.co – EUR 5.600,-
yelp.ai – US$ 5.462,- (ca. EUR 4.993,-)
bot.us – US$ 5.380,- (ca. EUR 4.918,-)
equalchoice.com.au – US$ 5.299,- (ca. EUR 4.844,-)
krebsfrueherkennung.de – US$ 5.102,- (ca. EUR 4.664,-)
reg.at – EUR 4.567,-
delta-consulting.de – EUR 4.500,-
e-bis.de – US$ 4.553,- (ca. EUR 4.162,-)
quotient.ai – US$ 4.005,- (ca. EUR 3.661,-)

Neue Endungen
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multi.app – US$ 28.000,- (ca. EUR 25.595,-)
happy.bet – US$ 5.500,- (ca. EUR 5.028,-)
top.dev – EUR 2.800,-
venom.link – US$ 2.988,- (ca. EUR 2.731,-)
dopple.app – US$ 1.999,- (ca. EUR 1.827,-)
reflex.run – US$ 1.999,- (ca. EUR 1.827,-)
dns.app – US$ 1.840,- (ca. EUR 1.682,-)

Generische Endungen
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create.org – US$ 37.055,- (ca. EUR 33.872,-)
spend.org – US$ 15.251,- (ca. EUR 13.941,-)
chefscollaborative.org – US$ 13.500,- (ca. EUR 12.340,-)
theterramarproject.org – US$ 9.968,- (ca. EUR 9.112,-)
ddd.net – US$ 9.001,- (ca. EUR 8.228,-)
miguelaleman.org – US$ 8.300,- (ca. EUR 7.587,-)
mangareader.net – US$ 7.555,- (ca. EUR 6.906,-)
gangresearch.net – US$ 7.200,- (ca. EUR 6.582,-)
bcd.org – US$ 7.100,- (ca. EUR 6.490,-)
mylifeasarefugee.org – US$ 6.789,- (ca. EUR 6.206,-)
sidmartinbio.org – US$ 6.600,- (ca. EUR 6.033,-)
freedommassachusetts.org – US$ 6.300,- (ca. EUR 5.759,-)
publiclawlibrary.org – US$ 6.088,- (ca. EUR 5.565,-)
pafipadangpariaman.org – US$ 5.103,- (ca. EUR 4.665,-)
icncongress2021.org – US$ 5.100,- (ca. EUR 4.662,-)
globalhandwashingday.org – US$ 5.001,- (ca. EUR 4.571,-)
wubi-installer.org – US$ 4.950,- (ca. EUR 4.525,-)
sparktruck.org – US$ 4.925,- (ca. EUR 4.502,-)
halcyontheatre.org – US$ 4.850,- (ca. EUR 4.433,-)
trystnetwork.org – US$ 4.550,- (ca. EUR 4.159,-)

.com
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arbet.com – US$ 49.995,- (ca. EUR 45.701,-)
ady69.com – US$ 48.638,- (ca. EUR 44.460,-)
ssangyong.com – US$ 46.000,- (ca. EUR 42.049,-)
whitehousemuseum.org – US$ 40.501,- (ca. EUR 37.022,-)
aijobs.com – EUR 29.000,-
monti.com – US$ 28.500,- (ca. EUR 26.052,-)
infinitas.com – US$ 27.777,- (ca. EUR 25.391,-)
mifi.com – US$ 23.338,- (ca. EUR 21.333,-)
orals.com – US$ 22.000,- (ca. EUR 20.110,-)
mott.com – US$ 18.639,- (ca. EUR 17.038,-)
apgnews.com – US$ 17.138,- (ca. EUR 15.666,-)
dailyai.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 14.626,-)
bet96.com – US$ 15.255,- (ca. EUR 13.945,-)
iqds.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.712,-)
craftfood.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.712,-)
98789.com – US$ 14.650,- (ca. EUR 13.392,-)
ohiovaxamillion.com – US$ 14.000,- (ca. EUR 12.797,-)
mingler.com – US$ 10.739,- (ca. EUR 9.817,-)
genocea.com – US$ 10.333,- (ca. EUR 9.445,-)
tradesense.com – US$ 10.041,- (ca. EUR 9.178,-)
disha.com – US$ 9.920,- (ca. EUR 9.068,-)
yourtown.com – US$ 9.600,- (ca. EUR 8.775,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: namebio.com, sedo.de, domainnamewire.com

WIPO – UDRP-WORKSHOP IM NOVEMBER 2023 IN GENF

Die in Genf ansässige World Intellectual Property Organization (WIPO) lädt für 07. und 08. November 2023 zu einen UDRP-Workshop unter dem Titel „Advanced Workshop on Domain Name Dispute Resolution: Update on Precedent and Practice“.

Seit der Einführung im Dezember 1999 bietet die Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) eine praxisnahe und kostengünstige Möglichkeit, Domain-Streitigkeiten auch bei Grenzüberschreitung zu lösen. Die WIPO gilt als weltweit führendes Schiedsgericht unter den aktuell sechs akkreditierten „Dispute Resolution Service Provider“. Über 62.000 Verfahren um rund 112.000 Domain-Namen wurden vor der WIPO bereits geführt. Im vergangenen Jahr 2022 kam man mit über 5.700 Verfahren auf einen neuen Rekordwert. Training in diesem Bereich ist also für Markeninhaber und deren Berater von erheblicher Bedeutung, zumal mittlerweile ca. 1.200 neue generische Endungen hinzugekommen sind. Der Workshop bietet Domain-Registraren und ccTLD-Verwaltern Gelegenheit, ihr Wissen zum UDRP-Verfahren zu vertiefen und zu erweitern. Im Mittelpunkt stehen die wichtigsten Entwicklungen in Rechtsprechung und Verfahren. Der Lehrkörper besteht aus erfahrenen WIPO-UDRP-Panelisten, Markenanwälten und leitenden WIPO-Mitarbeitern. Das Programm umfasst praktische Breakout-Sitzungen mit anschließender Diskussion zwischen Teilnehmern und Dozenten. Da die Anzahl der Teilnehmer begrenzt ist, erscheint eine frühe Anmeldung sinnvoll. Wer über den Start der Anmeldung informiert werden will, kann sein Interesse per eMail unter der Adresse arbiter.meetings@wipo.int bekunden.

Der „WIPO Advanced Workshop on Domain Name Dispute Resolution: Update on Precedent and Practice“ findet am 07. und 08. November 2023 in den Räumlichkeiten von WIPO, 34, chemin des Colombettes, 1211 Geneva 20 (Schweiz) statt. Die Kosten der Teilnahme sind noch immer nicht bekannt.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/events/workshops/2023/domainname.html?utm_source=WIPO+Newsletters&utm_campaign=ce81feadd6-DIS_DND_EN_080623&utm_medium=email&utm_term=0_-2e64363237-%5BLIST_EMAIL_ID%5D

Quelle: wipo.int

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