Domain-Newsletter

Ausgabe #1171 – 08. Juni 2023

Themen: .zip – Honeypot-Domain für Cyberkriminelle | Statistik – Europa-ccTLDs auf Vorpandemielevel | TLDs – Neues von .ai, .box und .eu | websec.com – aussichtsloser Streit vor WIPO | UDRP – jüngere US-Marke schlägt ältere Domain | biti.com – Kryptowährungsdomain für US$ 62.100,- | August – APrIGF 2023 im australischen Brisbane

.ZIP – HONEYPOT-DOMAIN FÜR CYBERKRIMINELLE

Die erst im Mai 2023 gestartete Top Level Domain .zip zieht Cyberkriminelle magisch an: nach Einschätzung von Sicherheitsexperten bietet die Endung „kreative Möglichkeiten“ zur Verbreitung von Malware.

Im März 2023 hatte die Google-Tochter Charleston Road Registry Inc. bekanntgeben, dass ein nTLD-Achterpack bestehend aus .esq, .foo, .dad, .nexus, .mov, .phd, .prof und .zip im Mai 2023 seinen Marktstart feiert. Für Registrierungen unter .zip warb Google wie folgt: „Das Web bewegt sich mit hoher Geschwindigkeit, also zeigen Sie es auch mit einer .zip-Domain. Wenn Sie Dienstleistungen anbieten, bei denen Geschwindigkeit von entscheidender Bedeutung ist, zeigt eine .zip-URL Ihrem Publikum, dass Sie schnell, effizient und einsatzbereit sind.“ Doch trotz aller Geschwindkeitsvorteile waren sowohl .zip als auch .mov kritisch beäugt worden, da beide nTLDs beliebten Datei-Endungen entsprechen; .zip steht schon seit vielen Jahren für ein Format für verlustfrei komprimierte Dateien. Da viele Programme Domain-Namen automatisch in klickbare Links umwandeln, lässt sich aber dem Link zu beispiel.zip daher nicht auf den ersten Blick ansehen, ob es sich um eine Internetadresse oder einen Dateinamen handelt. Ein unbedachter Klick, und schon könnten sich selbst erfahrene Nutzer Malware auf den eigenen Rechner laden.

Bestätigt haben sich die Bedenken bei einem Blick auf die ersten registrierten Domains. Darunter finden sich Adressen wie microsoft,zip, microsoft-windows-update,zip, microsoftteams,zip, microsoftedgesetup,zip, microsoftinstaller,zip, chromeupdatex64,zip, browser-update,zip, firefoxinstaller,zip, driver-update,zip, updatediscord,zip, urgent-update,zip, zoom-installer,zip und winrar-installer,zip. In einem Blog-Post bei medium.com weist ein Nutzer darauf hin, dass eine bekannte Schwachstelle im Chrome-Browser ebenfalls missbraucht werden könnte: dabei wird beispielhaft die Adresse http://newsletter.domain-recht.de/gu/3/0-5EOASPII-5EOASPIC-CRK10UD.html.com∕kubernetes∕kubernetes∕archive∕refs∕tags∕@v1271.zip zu v1271,zip, weil der Teil vor dem @-Zeichen als Nutzerinformation behandelt wird. Der Aufruf des Links könnte dann dazu führen, dass eine bösartige .exe-Datei startet. Bei aktuell rund 12.500 registrierten .zip-Domains scheint das Risiko bisher gering, doch die Registrierung hat gerade erst begonnen.

In einer ersten Reaktion sind einige Nutzer dazu übergegangen, für Cyberkriminelle potentiell attraktive Domains wie zum Beispiel bank-statement.zip und financialstatement.zip selbst zu registrieren und dort Warnmeldungen zu schalten, teilweise in drastischen Worten: „There is only one correct solution to this. It’s to completely remove any and all of these egregious filename extension TLDs with no questions asked, and punish the people who pushed for this.“ Zudem kursiert die Empfehlungen, die Endung .zip in Unternehmensnetzwerken pauschal zu blockieren, bis verlässliche Informationen zu den individuellen Risiken vorlegen. Google selbst teilt mit, dass man bereits Mechanismen implementiert habe, um verdächtige Domains zu suspendieren oder zu entfernen – und zwar über alle unternehmenseigenen Top Level Domains.

Den Blog-Post bei medium.com finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/gu/3/0-5EOASPII-5EOASPID-15HVCX5.html

Quelle: googlewatchblog.de, theregister.com

Statistik – Europa-ccTLDs auf Vorpandemielevel

Die Nachfrage nach Domains mit europäischer Endung ist auf das Vorpandemielevel zurückgekehrt, teilt das Brüsseler CENTR mit – und umschreibt damit vornehm, dass die Wachstumsraten bei allen Domain-Endungen Europas schon besser waren.

Den statistischen Eckpfeiler setzt das Council of European National Top-Level Domain Registries (CENTR), das seinen „Global TLD Report“ für das 4. Quartal 2022 vorgestellt hat. Demnach kann sich auch der Markt der Domain-Namen den Entwicklungen aus „inflation, energy prices and EU regulation“ nicht entziehen. So liegt der „median retail price“ für europäische Top Level Domains bei inzwischen EUR 10,40, was einen Anstieg von fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Auch wenn das nur wenige Unternehmen vom Erwerb einer Domain abhalten dürfte, geht CENTR davon aus, dass Domain-Spekulanten preissensitiver werden und damit das Wachstum insgesamt zurückgeht. Für Registries stellen sich damit neue Herausforderungen: „As financial pressures continue through 2023, European registries will perhaps more than ever need to ensure they strike the right balance between growth and market share on one side, and their commitment to maintaining a secure and stable zone on the other“, so CENTR. Zudem könnte sich eine gewisse Sättigung einstellen: auf 100 Europäer kommen inzwischen durchschnittlich 15 registrierte Domains (sowohl gTLDs als auch ccTLDs). Dennoch bleibt die „renewal quote“ mit 84,3 Prozent erfreulich hoch und stabil.

Wenig erfreuliches gibt es aus dem Lager der ab 2012 neu eingeführten Domain-Endungen zu berichten. Marktführer .xyz meldet einen Verlust von über 166.000 Domains und hat damit seit dem Beginn des Jahres mehr als 500.000 Domains verloren. Das kann auch das leichte Plus bei .online und .top nicht ausgleichen. Insgesamt notieren wir aktuell 30.995.428 registrierte Domain-Namen unter neuer Endung; Spitzenwerte von über 35 Mio. Registrierungen wie im Jahr 2020 sind ein ein gutes Stück entfernt.

In den Vereinigten Arabischen Emiraten hat die Telecommunications and Digital Government Regulatory Authority (TDRA), Verwalterin der Landesendung .ae, bekanntgegeben, dass im Jahr 2022 mehr als 46.000 neue .ae-Domains registriert wurden. Damit hat die Gesamtzahl der registrierten .ae-Domains erstmals die Marke von 300.000 Domains überschritten, was einer Steigerungsrate von fast 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Damit ist .ae die meistgenutzte nationale Domain und eine der am schnellsten wachsenden Domains in der arabischen Region. Abdulrahman Al Marzouqi, Director of Policies bei TDRA, zeigt sich stolz: „The UAE has the most developed and competitive economy in the region, and this gives an important advantage for businesses and companies that own a .ae domain, as it enhances the confidence of customers and partners with the organization that owns the domain.“ Weiter betont er, dass man durch die Entwicklung einer fairen Streitbeilegungspolitik dem Schutz von Markeninhabern besondere Bedeutung beimesse. Dass eine Registrierung von .ae-Domains keinen Sitz vor Ort erfordert, dürfte die Endung auch in Zukunft attraktiv machen.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de 17.549.628 (Vergleich zum Vormonat: + 15.543)
.at 1.511.385 (Vergleich zum Vormonat: + 2.561)
.com 161.309.528 (Vergleich zum Vormonat: – 264.532)
.net 13.132.429 (Vergleich zum Vormonat: – 39.570)
.org 10.762.292 (Vergleich zum Vormonat: + 18.102)
.info 3.754.667 (Vergleich zum Vormonat: + 10.767)
.biz 1.314.393 (Vergleich zum Vormonat: – 14.771)
.eu 3.637.401 (Vergleich zum Vormonat: – 13.505)

.xyz 4.086.947 (Vergleich zum Vormonat: – 166.915)
.online 2.666.306 (Vergleich zum Vormonat: + 66.786)
.top 2.281.961 (Vergleich zum Vormonat: + 13.310)

(Stand 01. Juni 2023)

Den aktuellen „Global TLD Report“ von CENTR finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/gu/3/0-5EOASPII-56STXGOY-IL51CRT.html

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Quelle: eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .AI, .BOX UND .EU

Aus ccTLD mach gTLD: Google wird .ai, die offizielle Länderendung des britischen Überseegebietes Anguilla, künftig wie eine generische Domain-Endung behandeln. Derweil bereitet .box den Start der Sunrise-Phase vor, während .eu mit einer Innovation glänzen will – hier die Kurznews.

Die Länderendung .ai (Anguilla) wird zur generischen Top Level Domain. Wie der Suchmaschinenbetreiber Google mitteilt, wird man .ai künftig als „generische länderspezifische Top-Level-Domain“ behandeln. Zur Begründung heißt es, dass Nutzer und Websiteinhaber sie erfahrungsgemäß eher als generisch und nicht als länderspezifisch ansehen. Das ist nicht das erste Mal, daß Google zu diesem Mittel greift; gleiches gilt schon seit längerem für .ad, .as .bz, .cc, .cd, .co, .dj, .fm, .io, .la, .me, .ms, .nu, .sc, .sr, .su, .tv, .tk und .ws, wobei die Bewertung nicht statisch ist und sich ändern kann. Nach Angaben von Gary Illyes, Analyst bei Google, ändert sich dadurch nichts. „We just added .ai to the list of generic country code top level domains. What does this mean? In short, nothing“, schrieb Illyes bei Linkedin. „We won’t infer the target country from the ccTLD so targeting Anguilla became a little harder, but then again there are barely any .ai domains that try to do that anyway.“ Wer bisher also .ai-Domains (die vor allem im Bereich „Artifical Intelligence“ beliebt sind) gemieden hat, weil man Nachteile bei Google befürchtet hat, kann diese Bedenken jetzt beiseite legen.

Die am 27. Oktober 2016 delegierte Domain-Endung .box will endlich durchstarten: wie die Verwalterin Intercap Registry Inc. mitteilt, beginnt die Sunrise Period am 09. August 2023. Deren Ende ist für den 12. September 2023 angesetzt, um dann am Folgetag in die Live-Phase überzugehen. Zu den Details der Vergabe von .box machte Intercap bisher keine Mitteilung; auf der Website heißt es, die Endung sei für „subscription boxes to storage and more“ gedacht. Technisch gilt .box nicht als unproblematisch, weil sie unter anderem Nutzer des Fritzbox-Routers vor Hürden stellt. Nutzt man die von der Fritzbox besetzte Domain fritz.box, dann kommt bisweilen nicht mehr die IP-Adresse des Routers oder des gewünschten Rechners zurück, sondern die IP-Adresse 127.0.53.53. Damit scheitern auch Zugriffe auf Windows-Freigaben oder Netzwerk-Drucker. Allerdings gibt es auch Abhilfe; über die Adresse „fritz.box.“, also mit zusätzlichem Punkt am Ende, landet man auf der internen Adresse des Routers.

Die .eu-Registry EURid hat in dem Bemühen, den Wert der Europa-Domain für Nutzer und Unternehmen zu steigern, die maschinelle Lernlösung „WebClass“ vorgestellt. Sie teilt Webseiten in jeder europäischen Sprache automatisch in verschiedene vordefinierte Nutzungskategorien. Diese Kategorien, bekannt als „DIT“ (Domain Name Taxonomy), basieren auf wirtschaftlichen Aktivitäten wie Transport, Bildung, Regierung, Gesundheit und mehr. Bisher hat sich EURid bei der Kategorisierung auf die manuelle Bearbeitung verlassen. Mit der Entwicklung von „WebClass“ verfügt man über eine kostengünstigere, effizientere und genauere automatische Lösung. „WebClass stellt einen bedeutenden Fortschritt in unseren Bemühungen dar, die Nutzungsmuster der .eu-Domain zu verstehen. Mit seiner herausragenden Leistung und seinen automatisierten Klassifizierungsmöglichkeiten können wir den Inhalt von Websites effizient analysieren und unseren Partnern wertvolle Markteinblicke vermitteln“, erklärt Jordi Iparraguirre, Innovationsmanager von EURid.

Die Registrierung von .ai-Domains ist möglich zum Beispiel unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/gu/3/0-5EOASPII-5EOASPIE-MLL79A.html

Quelle: linkedin.com, icann.org, eurid.eu

WEBSEC.COM – AUSSICHTSLOSER STREIT VOR WIPO

Die niederländische WebSec Holdings scheiterte im Streit um die Domain websec.com, da ihre Marke zu spät beantragt wurde. Doch sie ließ es sich nicht nehmen, ein aussichtsloses UDRP-Verfahren zu führen und fing sich so noch ein Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) ein.

Die WebSec Holdings B.V., eine im August 2020 gegründete Cybersicherheitsunternehmung mit Sitz in den Niederlanden, sieht ihre Rechte durch die Domain websec.com verletzt und startete ein UDRP-Verfahren vor der WIPO. Sie ist Inhaberin einer Ende März 2022 beantragten und im September 2022 eingetragenen EU-Marke „WEBSEC“ sowie einer im Januar 2023 beantragten und im März 2023 eingetragenen gleichlautenden US-Marke, für die sie die Erstnutzung ab März 2020 beansprucht. Sie bietet ihre Leistungen unter „WEBSEC“ über die im Juni 2016 registrierte Domain websec.nl an. Die im April 2002 erstmals registrierte Domain leitet derzeit auf keine aktive Website. Der aktuelle Domain-Inhaber und Gegner der Beschwerde ist Marty Martin (Adapt Partners) aus den USA. Die Beschwerdeführerin trägt unter anderem vor, dem Gegner im Oktober 2020 US$ 1.000,- für die Domain angeboten zu haben; der habe aber US$ 10.000,- gewollt. Zudem meint sie, der Gegner betreibe lediglich SEO, aber sei nicht auf dem Feld von Cybersecurity tätig. Der Gegner, vertreten durch den Domain-Recht-Spezialisten John Berryhill, hält unter anderem entgegen, die Marken der Beschwerdeführerin wurden erst beantragt und eingetragen, nachdem der Gegner die Domain websec.com im September 2016 erwarb. 2017 war sie auch unter der Geschäftsbezeichnung „WebSec.com“ als Unternehmen in Wake Country, North Carolina (USA), registriert, und zwar ausschließlich zum Zweck von SEO-Dienstleistungen. Die Beschwerdeführerin behaupte, 2016 unter dem Namen OS.SI Consulting B.V. tätig gewesen zu sein; tatsächlich sei diese Unternehmung erst im Januar 2019 gegründet und von einem anderen Geschäftsführer geleitet worden, der zu diesem Zeitpunkt auch alleiniger Gesellschafter des Unternehmens war. Der Gegner habe 2017 mit umfangreichen Vorbereitungen begonnen, die Domain geschäftlich zu nutzen; mit Beginn der Covid-19 Pandemie habe man die Domain aber nur noch für interne Zwecke genutzt. Weiter zeige sich, dass die Website unter websec.nl der Beschwerdeführerin im November 2016 lediglich „Dummytexte“ enthielt und nicht wirklich genutzt wurde. Und außerdem handele es sich bei „Websec“ um einen allgemeinen Begriff.

Ein Dreier-Gremium, bestehend aus dem italienischen Rechtsanwalt Luca Barbero als Vorsitzendem sowie der US-amerikanischen Juraprofessorin Sally M. Abel und dem niederländischen Rechtsberater und Professor Alfred Meijboom als Beisitzenden, hatte über die Beschwerde zu entscheiden und wies diese ab. Es bestätigte zudem ein RDNH seitens der Beschwerdeführerin (WIPO Case No. D2023-0813). Die Frage nach dem Vorliegen einer Marke der Beschwerdeführerin beantwortete das Gremium nicht einhellig. Abel meinte, es müsse auch die Priorität der Marke vorliegen, was hier nicht der Fall sei, weshalb sie schon das Bestehen des ersten Elements verneinte. Weiter stellte, diesmal einhellig, das Gremium fest, dass der Gegner die Domain gutgläubig für ein Angebot von Waren oder Dienstleistungen lange vor Gründung der Beschwerdeführerin nutzte, weshalb die Beschwerdeführerin spätestens beim 2. Element der UDRP scheitere. Bei der Frage der Bösgläubigkeit bei Registrierung und Nutzung der Domain, die man eigentlich nicht mehr hätte prüfen müssen, kam das Gremium überein, dass der Gegner die Markenrechte der Beschwerdeführerin gar nicht hätte kennen können, als er die Domain erwarb und deshalb schon keine Bösgläubigkeit gegeben war. Außerdem sei nicht ersichtlich, dass der Gegner die Domain gezielt im Hinblick auf die Beschwerdeführerin und deren Marke nutzte.

Das Gremium prüfte alsdann das Vorliegen eines RDNH, das es bestätigte. Es führte unter anderem an, dass die Beschwerdeführerin, die von einem Rechtsanwalt vertreten werde, schon aufgrund dessen um die Schwäche ihres Falles hätte wissen müssen, weil der Gegner die Domain lange, bevor sie Inhaberin der Marke „WEBSEC“ wurde, registriert hatte. Zudem habe die Beschwerdeführerin in ihrer Beschwerde falsche Behauptungen hinsichtlich des Beginns ihrer geschäftlichen Tätigkeit als OS.SI Consulting aufgestellt. Dies alles sprach für einen Missbrauch des UDRP-Verfahrens, weshalb das Gremium ein RDNH feststellte und die Beschwerde abwies.

Irritierend bei dem Fall ist, dass Abel die Beschwerde schon am Bestehen der Marke scheitern lassen möchte, da zum Zeitpunkt, zu dem der Gegner Inhaber der Domain wurde, die Marke noch gar nicht existierte. Das kam auch im Streit um die Domain wex.com (NAF Claim Number: FA2204001991413) schon einmal zur Sprache. Im Grunde widerspricht das aber den Regeln: es ist ganz egal, wann die Marke angemeldet, registriert oder erstmals genutzt wurde; es reicht völlig aus, dass sie existiert, um das 1. Element der UDRP abzuhaken. Das „Wann“ spielt erst bei der Frage der Bösgläubigkeit des Gegners bei der Registrierung der Domain eine Rolle.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain websec.com finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/gu/3/0-5EOASPII-5EOASPIF-1BY3I6B.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, internetcommerce.org, eigene Recherche

UDRP – JÜNGERE US-MARKE SCHLÄGT ÄLTERE DOMAIN

Dass die jüngere eingetragene Marke nicht zwingend das Nachsehen gegenüber einer älteren Domain haben muss, zeigt ein aktuelles UDRP-Verfahren um die Domain txfbins.com. Es kommt auf die Umstände an – und den richtigen Vortrag.

Im März 2023 hat die US-amerikanische American Farm Bureau Federation, eine Interessensvertretung von Landwirten, ein UDRP-Verfahren gegen die in Costa Rica ansässige Portfolio16 Management Ltd. angestrengt. Gestritten wurde um txfbins.com, eine auf den ersten Blick wenig attraktive Domain, die ihre besondere Bedeutung daraus gewinnt, dass die Beschwerdeführerin bereits seit 1998 die Domain txfb-ins.com, also die Variante mit Bindestrich, betreibt. Sie macht geltend, dass sie unter anderem Inhaberin der US-Marke „TEXAS FARM BUREAU INSURANCE“ ist, angemeldet am 17. April 2012. Die Rechte an dieser Marke hat die Beschwerdeführerin an das Texas Farm Bureau lizenziert. Dem wiederum gehören eine Reihe von Versicherungsunternehmen, über die Versicherungsleistungen für die Mitglieder angeboten werden, darunter die 1950 gegründete Texas Farm Bureau Mutual Insurance Company. Die Beschwerdegegnerin nahm zur Sache keine Stellung, hatte aber einen Vorteil auf ihrer Seite: die streitige Domain war bereits am 14. Januar 2000 registriert worden und damit deutlich älter als die US-Marke der Beschwerdeführerin aus dem Jahr 2012. Der Nachweis einer Bösgläubigkeit zum Zeitpunkt der Domain-Registrierung („has been registered and is being used in bad faith“) ist in solchen Fällen regelmäßig ausgeschlossen.

Doch keine Regel ohne Ausnahme, weshalb Panelist John Swinson, Jura-Professor an der australischen University of Queensland, letztlich doch auf Übertragung der Domain txfbins.com erkannt hat (WIPO Case No. D2023-1310). Unproblematisch war, dass die Domain eine Abkürzung der US-Marke der Beschwerdeführerin darstellt, wobei „tx“ für Texas, „fb“ für Farm Bureau und „ins“ für „Insurance“, also Versicherung, steht. Ein Recht oder berechtigtes Interesse an der Domain hatte die Beschwerdegegnerin nicht dargetan, weshalb die Nutzung als Pay-per-Click-Website den Anscheinsbeweis zu Gunsten der Beschwerdeführerin begründete. Nun kam Swinson zum dritten Element der UDRP und bejahte, dass die Domain txfbins.com bösgläubig registriert wurde und verwendet wird. Zwar wurde die Domain lange vor Eintragung der US-Marke registriert, aber: „However, the Complainant has also provided evidence of longstanding use and reputation prior to the Respondent registering the disputed domain name. In particular, the Complainant registered and commenced use of its domain name , which is similar to the disputed domain name, two years prior to the Respondent registering the disputed domain name.“ Konkret hatte die Beschwerdeführerin also dargelegt, dass ihre Markenrechte nicht erst 2012 mit Eintragung der US-Marke begründet wurden, sondern bereits 1998 mit Inbetriebnahme der Domain txfb-ins.com und der darunter befindlichen Website. Das genügte, um eine Bösgläubigkeit bereits bei Registrierung der Domain im Jahr 2000 anzunehmen.

Die Entscheidung ist für viele Beschwerdeführer in UDRP-Verfahren wertvoll, denn sie ermöglicht es einem Markeninhaber, Bösgläubigkeit aufgrund einer früheren Verwendung eines der streitigen Domain ähnlichen Domain-Namens nachzuweisen, und zwar auch dann, wenn er nicht nachweisen kann, dass seine eingetragenen Markenrechte vor Registrierung der Domain erworben wurden. Hier gilt es, besonders gründlich vorzutragen, damit das Schiedsgericht den Erwerb von Markenrechten vor Markenanmeldung in einem staatlichen Register auch nachvollziehen kann. Ein Grund mehr, sich in UDRP-Verfahren anwaltlich vertreten zu lassen.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain txfbins.com finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/gu/3/0-5EOASPII-5EOASPIG-JJ7O05.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: giga.law, wipo.int, eigene Recherche

BITI.COM – KRYPTOWÄHRUNGSDOMAIN FÜR US$ 62.100,-

Der Markt der Kryptowährungen spielt im Markt der Domain-Namen weiterhin eine maßgebliche Rolle: für US$ 62.100,- (ca. EUR 57.797,-) übernahm die Finanzplattform Icrypton die Vier-Zeichen-Domain biti.com und setzte sich auf den Spitzenplatz der vergangenen Handelswoche.

Icrypton, laut Eigenbeschreibung eine globale Finanzdienstleistungsplattform für digitale Vermögenswerte, erweitert mit dem Erwerb der Vier-Zeichen-Domain biti.com für US$ 62.100,- (ca. EUR 57.797,-) das eigene Domain-Portfolio, das bisher von der Domain icrypton.com dominiert wird. Auf der Welle der Chat-Domains schwimmt die Zweitplatzierte chatplace.com mit, die EUR 25.000,- kostete, damit aber freilich nicht den achtstelligen Bereich erreichte, zu dem chat.com kürzlich von Dharmesh Shah, Mitgründer von Hubspot, gehandelt wurde. Ebenfalls auf Platz zwei notieren wir ferienjob.de, die für EUR 25.000,- den Inhaber wechselte und nun für eine Werbekampagne von Hilfsorganisationen wie den Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs oder die Malteser dient.

Überhaupt war .de vergangene Woche bei den ccTLDs besonders gefragt. Bisher ungenutzt ist pflanzenroller.de, die für EUR 5.831,- zu haben war. Einen Blick wert ist meineaugenblicke.de, die für EUR 3.570,- zum Arzneimittelhersteller Roche Pharma AG wechselte und auf ein Fachportal verlinkt. IT rund um die Uhr verspricht it24.de, die zwar zu EUR 3.655,- verkauft wurde, aktuell aber noch keine Inhalte bereithält. Ein Schnäppchen dürfte dem neuen Inhaber der Domain moller.group gelungen sein; gerade mal US$ 2.000,- (ca. EUR 1.861,-) kostete die vielseitig einsetzbare Unternehmensdomain – leider aktuell ebenfalls noch ohne Inhalte.

Kehren wir zurück zu .com, wo das US-Cybersicherheitsunternehmen Proficio bereit war, für prosoc.com US$ 18.000,- (ca. EUR 16.752,-) zu bezahlen und auf proficio.com weiterzuleiten. Eine sinnvolle Ergänzung sicherte sich mit keepaware.com für US$ 10.000,- (ca. EUR 9.307,-) das gleichnamige Sicherheitsunternehmen, das bereits über die .co-Domain verfügt und somit unbeabsichtigte Traffic-Verluste vermeidet. Insgesamt war die vergangene Handelswoche damit zwar von vielen nützlichen, aber wenig spektakulären Verkäufen geprägt.

Länderendungen
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ferienjob.de – EUR 25.000,-
pflanzenroller.de – EUR 5.831,-
connect-pro.de – EUR 3.690,-
it24.de – EUR 3.655,-
meineaugenblicke.de – EUR 3.570,-
digitaleregion.de – EUR 3.500,-
vicinity.de – EUR 2.999,-
gooder.de – EUR 2.990,-
itzak.de – EUR 2.500,-
511.de – EUR 2.299,-
your-energy.de – EUR 2.000,-

dce.io – US$ 6.999,- (ca. EUR 6.514,-)
esim.es – EUR 6.500,-
gutmann.pl – EUR 6.150,-
japan.ai – EUR 3.800,-
elle.ai – EUR 3.800,-
financeclub.eu – EUR 3.499,-
staywild.io – US$ 2.995,- (ca. EUR 2.787,-)
rush.ch – EUR 2.990,-
gifts.nl – EUR 2.500,-

Neue Endungen
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pay.rent – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.515,-)
fusion.digital – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.861,-)
moller.group – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.861,-)

Generische Endungen
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gcbl.org – EUR 3.888,-

.com
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biti.com – US$ 62.100,- (ca. EUR 57.797,-)
chatplace.com – EUR 25.000,-
prosoc.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 16.752,-)
advantageplans.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.960,-)
metecon.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 11.634,-)
nipuna.com – US$ 10.500,- (ca. EUR 9.772,-)
keepaware.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.307,-)
proxyking.com – US$ 9.999,- (ca. EUR 9.306,-)
peopleware.com – US$ 9.999,- (ca. EUR 9.306,-)
elgg.com – GBP 8.100,- (ca. EUR 9.423,-)
traveltoplist.com – EUR 6.999,-
plapro.com – US$ 6.800,- (ca. EUR 6.328,-)
live-show.com – EUR 6.100,-
econoc.com – US$ 5.799,- (ca. EUR 5.397,-)
bitance.com – EUR 5.500,-
ivycasino.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 5.119,-)
bringtheenergy.com – US$ 4.899,- (ca. EUR 4.559,-)
projectline.com – EUR 4.888,-
besenior.com – EUR 4.800,-
nuanceaudio.com – US$ 4.299,- (ca. EUR 4.280,-)
e-sup.com – EUR 3.300,-
kpopworld.com – EUR 3.150,-
ribh.com – US$ 3.100,- (ca. EUR 2.885,-)
ethicals.com – US$ 2.980,- (ca. EUR 2.773,-)
fastfoodsecrets.com – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.327,-)
truthclub.com – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.327,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

AUGUST – APRIGF 2023 IM AUSTRALISCHEN BRISBANE

Die australische Domain-Verwaltung auDA ist Ende August Gastgeberin für das „2023 Asia Pacific Regional Internet Governance Forum (APrIGF)“ in Brisbane (Australien). Hier treffen sich Interessensgruppen zum Gespräch über nicht nur regionale Fragen der Internet Governance.

Das APrIGF, eine regionale Initiative des IGF (Internet Governance Forum) findet vom 29. bis 31. August 2023 in Brisbane im Nordosten von Australien statt. Übergreifendes Thema der Veranstaltung ist „Emerging Technologies – Is Asia Pacific Ready for the Next Phase of the Internet?“. Die Veranstaltung, bei der asiatisch-pazifische Interessensgruppen zusammenkommen, um über Internet Governance zu diskutieren, findet nicht nur in Brisbane statt, sondern auch über Knotenpunkte an Orten über die Weltregion verstreut. Die lokalen Knotenpunkte sind physische Treffpunkte, die eine Fernteilnahme am APrIGF parallel zu den APrIGF-Sitzungen ermöglichen. Das Publikum kann die Webcasts der Sitzungen verfolgen und Fragen stellen (per Text, Audio oder Video), die von den Podiumsteilnehmern beantwortet werden, und sich auch sonst an der Diskussion beteiligen. Darüber hinaus werden die Organisatoren der Knotenpunkte ermutigt, Debatten vor Ort zu führen, um eine lokale Perspektive auf die in den virtuellen APrIGF-Sitzungen erörterten Themen zu diskutieren. Auf diese Weise spielen die Hubs eine wichtige Rolle auf dem APrIGF. Sie sorgen unter anderem auch dafür, dass Personen, die nicht in der Lage sind, in Brisbane zu erscheinen, teilnehmen können und gehört werden. Zudem kommen so regionale Interessenten zusammen und lernen sich kennen, woraus sich langfristige Kontakte entwickeln können. Dabei können dann zugleich nationale, regionale und globale Fragen der Internet Governance besprochen werden, am besten noch in lokaler Sprache.

Das „2023 Asia Pacific Regional Internet Governance Forum (APrIGF)“ findet vom 29. bis 31. August 2023 in Brisbane im Brisbane Convention & Exhibition Centre, Glenelg St., South Brisbane QLD 4101 (Australien) und zahlreichen Hubs in der asiatisch-pazifischen Region statt. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/gu/3/0-5EOASPII-5EOASPIH-ZL8FUU.html

Quelle: rigf.asia, eigene Recherche

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