Themen: nTLD-Programm – ICANN zielt auf Start im Mai 2026 | .brands – kapitalisieren Sie Ihre Marke! | TLDs – Neues von .case, .mutual und .nl | rockantenne.ch – zu spätes Sendungsbewussstsein | chat.com – Domain-Flipping für Millionäre | 2006.com – Sommermärchen für US$ 91.000,- | FAO – 12. Frankfurter IT-Rechtstag im November
NTLD-PROGRAMM – ICANN ZIELT AUF START IM MAI 2026
Geht es nach den Wünschen der Internet-Verwaltung ICANN, steht das Datum für den Beginn der nächsten Einführungsrunde von neuen Top Level Domains bereits fest: der Startschuss soll im Mai 2026 fallen. Doch offiziell bestätigt ist das nicht.
Mitte März 2023 beschloss das ICANN Board of Directors, insgesamt 98 Empfehlungen aus dem „New gTLD Subsequent Procedures Policy Development Process Final Report“ zu übernehmen. Damit gab es offiziell den Startschuss für den Implementierungsprozess zur Einführung neuer Domain-Endungen. Als Teil dieses Beschlusses wies das Board die Mitarbeiter an, einen „comprehensive implementation plan, including a work plan, information for the infrastructure design, timelines, and anticipated resource requirements to achieve the necessary work“ vorzulegen, und zwar bis spätestens 01. August 2023. Konkret damit beauftragt ist das „Implementation Review Team“ (IRT), das sich am 16. Mai 2023 unter Leitung von Lars Hoffmann, Sr. Director Policy Research & Stakeholder Programs, zum ersten Mal getroffen und bereits zu Beginn mit 68 Mitgliedern reges Interesse der Community geweckt hat. Sie alle sollen dabei helfen, das nächste Bewerberhandbuch (Applicant Guidebook, kurz: AGB) zu erstellen, das die Details der kommenden nTLD-Einführungsrunde beinhaltet.
Anlässlich des 2. IRT-Meetings, das am 23. Mai 2023 stattfand, stellte Hoffmann den Entwurf eines „Implementation Plan“ vor. Dieser sieht vor, dass die 98 Empfehlungen in acht Module aufgeteilt werden. Sie entsprechen den bereits bekannten sechs Modulen aus dem AGB der Einführungsrunde im Jahr 2012 („New gTLD Program Foundations + other Program Elements“, „Application Submission and Processing“, „Application Evaluation“, „Dispute Resolution“, „New gTLD Program Operations“, „Contracting“, „Post-Contracting“ und „Terms & Conditions“), ergänzt um die beiden Module „Applicant Support Program“ und „RSP PreEvaluation Process“. Parallel gibt es weitere 38 Empfehlungen aus dem „New gTLD Subsequent Procedures Policy Development Process Final Report“, die aktuell den Status „pending“ führen; sie sollen nach und nach in den „Implementation Plan“ integriert werden. Vor allem aber nennt der Arbeitsplan erstmals einen konkreten Fahrplan. So geht das IRT davon aus, dass man 24 Monate für die Erstellung eines Entwurfes des AGB benötigt, wobei man ausdrücklich darauf hinweist, dass es sich lediglich um eine Schätzung handelt. Dann findet sich ein Satz, der aufhorchen lässt: „However, in order to align with the Board´s desire to launch the next round by May 2026 (36 months from the launch of the IRT) once materials are drafted and are ready for review, ICANN Org will revisit meeting sequences and timelines.“ Der ICANN-Vorstand hat also den Mai 2026 für den Beginn der nächsten Einführungsrunde ins Auge gefasst, ohne diesen Termin aber offiziell zu bestätigen. Das Datum klingt eher so, als sei es von oben verordnet worden; die praktischen Erfahrungen mit ICANN lassen aber vermuten, dass der Startschuss für die nächste Einführungsrunde jedenfalls nicht vor Mai 2026 fällt.
Die ersten Reaktionen auf diese Ankündigung ließen nicht lange auf sich warten. So merkte Jeffrey Neuman, Gründer und CEO des Beratungsunternehmens JJN Solutions, an: „Work Plan is way too conservative and we need to do better“. Martin Sutton, Managing Director von Top Dot Ltd. kritisierte den geplanten Fahrplan als „overly long“. Dem pflichtete auch Susan Payne vom Domain-Beratungsunternehmen Com Laude bei: „There is tremendous criticism of ICANN for failure to deliver. I really hope we can find ways to increase the efficiency and speed here“. Auch wenn es nicht ausgeschlossen ist, dass das AGB in weniger als 24 Monaten erstellt wird – darauf wetten sollte man nicht.
Quelle: icann.org, eigene Recherche
.BRANDS – KAPITALISIEREN SIE IHRE MARKE!
Die Anzahl der Marken-Endungen, die sich freiwillig aus dem Domain Name System (DNS) zurückzieht, steigt beständig. Doch für Glenn Hayward, CEO des britischen Domain-Beratungs- und Managementunternehmens Com Laude, ist es nicht zu spät, von der eigenen .brand zu profitieren.
Rund 90 .brands zählt die Netzverwaltung ICANN in ihrer Datenbank allein für die Jahre 2014 und 2015, die sich nach Einführung im Jahr 2012 dazu entschlossen haben, das Registry-Agreement freiwillig zu beenden. Doch während sich die Zeichen dafür mehren, dass die nächste Einführungsrunde näherrückt, mehren sich auch die Bemühungen, .brands für Markeninhaber attraktiver zu machen. So drängt die Brand Registry Group (BRG), ein Lobbyverband für Marken-Endungen, auf ein Schnellverfahren zur Einführung weiterer Marken-Endungen. In der Diskussion ist insbesondere, die an ICANN zu zahlende Jahresfixgebühr von US$ 25.000,- sowie die Transaktionsgebühr von US$ 0,25 (Registrierung, Verlängerung oder Transfer einer Domain mit Marken-Endung) bei mehr als 50.000 registrierten Domain-Namen deutlich zu reduzieren. Diese Entwicklungen greift Glenn Hayward auf und wirbt damit: „Capitalize off a dotbrand domain“. Hierfür nennt er drei Vorteile: „Boosting brand recognition: a source of competitive advantage?“, „Enhancing security and trust: essential to users“ und „Dotbrand flexibility“.
Was die Steigerung der Markenbekanntheit betrifft, verweist er darauf, dass sie die Grundlage für den Erfolg bildet. Die eigene .brand mache die Marke eines Unternehmens sofort erkennbar, zum Beispiel in der eMail-Kommunikation. Dies erhöhe den Wiedererkennungswert und die Erinnerung an die Marke – eine potenzielle Quelle von Wettbewerbsvorteilen, die Wiederholungskäufe begünstige. Positives Beispiel sei Google; ein Verbraucher, der nach ai.google suche, werde auf eine Microsite geleitet, die Googles Markenauftrag zur Bereitstellung von KI-Modellen für Unternehmen enthält. Dieses Modell mache das KI-Produkt von Google über einen kurzen, prägnanten, beschreibenden Namen, der mit der Marke verbunden ist, leicht zugänglich und einprägsam. Hinsichtlich der Verbesserung von Sicherheit und Vertrauen würden sich die Nutzer auf die Integrität von Unternehmensdomains verlassen. Sie seien der Kommunikationsknotenpunkt, um mit der Welt in Kontakt zu treten, und die Plattform, um mit Kunden Geschäfte zu machen. Ein Unternehmen, das über eine eigene .brand verfüge, biete eine wichtige Schutzschicht gegen rechtswidrige Handlungen Dritter. Bei einer Marken-Endung werden nur rechtmäßige Namen registriert, da das Unternehmen die Regeln vorgibt. Das bedeute, dass Kunden einer solchen Domain vertrauen können, denn die Marke habe einen missbrauchsfreien, äußerst vertrauenswürdigen Namensraum geschaffen. Zu guter Letzt seien Flexibilität und Kontrolle über den Online-Bereich eines Unternehmens äußerst wünschenswert, da die Eindämmung von Missbrauch der Schlüssel zum Erhalt von Einnahmen, Ruf und Kunden sei. Eine .brand biete vollständige Kontrolle über die Online-Präsenz der Marke in einem hoch anerkannten Namensraum.
Hayward warnt – nicht ganz uneigennützig – zugleich davor, uninformiert in den Bewertungsprozess einer .brand zu gehen. Das Bewerbungsverfahren sei komplex, und man müsse Herzen und Köpfe der Beteiligten gewinnen. Die Möglichkeit für Marken, ihren eigenen Teil des Internets zu besitzen, müsse als Teil einer umfassenderen Unternehmens- und digitalen Markenstrategie erkundet werden. Noch bleibt dafür Zeit: mit der Öffnung der Bewerbungsrunde um die eigene .brand ist nach aktuellem Stand nicht vor Mai 2026 zu rechnen.
Quelle: techradar.com, eigene Recherche
TLDS – NEUES VON .CASE, .MUTUAL UND .NL
Markteintritt für .case: die schon verloren geglaubte neue Top Level Domain .case wird in wenigen Tagen mit der Sunrise-Phase beginnen. Derweil bereitet sich die niederländische SIDN auf die nächste Einführungsrunde vor, während sich .mutual aus dem Domain Name System verabschiedet – hier unsere Kurznews.
Die am 28. Oktober 2016 delegierte Top Level Domain .case startet endlich durch. Die mittlerweile von der in Chicago ansässigen Digity LLC verwaltete Endung hat mitgeteilt, daß am 05. Juni 2023 der Startschuss für die Sunrise Period fällt; Markeninhaber mit Eintrag im Trademark Clearinghouse können sich also bevorrechtigt ihre .case-Domain sichern. Diese Sunrise-Phase endet am 05. Juli 2023 und geht nahtlos über in eine Claims Notification Period, die bis zum 03. Oktober 2023 läuft. Die Top Level Domain richtet sich vorrangig an Juristen; sie sei perfekt für „Law Firms, Attorneys, Law Practicing Occupations“, so die Registry auf der Website. Und weiter: „If you handle cases, like class action lawsuits, having this extension establishes more credibility and memorability with clients“. Allerdings versteht sich .case als „unrestricted“, eine Registrierung ist daher voraussichtlich für jedermann zu jedem legalen Zweck möglich. Digity LLC hatte .case von der CNH Industrial N.V. übernommen. CNH, ein börsennotierter Hersteller von Investitionsgütern wie Nutzfahrzeugen, der durch die Fusion von CNH Global und Fiat Industrial parallel zu Fiat Chrysler Automobiles entstanden ist, hatte .case als Markenendung eingeführt, im Dezember 2020 aber den Registry-Vertrag mit ICANN zunächst gekündigt, um die Kündigung später wieder zurückzuziehen und .case dann zu übertragen.
Der US-Versicherungskonzern Northwestern Mutual Financial Network, der größte Direkt-Lebensversicherer der USA, trennt sich von den Marken-Endungen .mutual und .northwesternmutual. Mit Schreiben vom 12. April 2023 kündigte die Tochtergesellschaft Northwestern Mutual MU TLD Registry LLC das Registry-Agreement (RA) mit der Internet-Verwaltung ICANN. Die Kündigung ist, wie bei .brands üblich, gestützt auf Section 4.4 (b) des RA, die eine jederzeitige ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 180 Tagen gestattet. Nähere Angaben zu den Gründen der Kündigung machte Northwestern Mutual nicht. Unter nic.mutual heißt es noch: „We will be posting our launch plan and operational policies over the coming months.“, doch daraus wird nun nichts. Unter .mutual sind aktuell noch drei Domain-Namen registriert, gleiches gilt für .northwesternmutual. Für die Öffentlichkeit hat die Kündigung keine Folgen, keine der registrierten Domains erfreut sich einer praktischen Nutzung.
SIDN, Verwalterin der niederländischen Länderendung .nl, möchte in der nächsten nTLD-Einführungsrunde ganz vorn mitmischen. Am 23. Mai 2023 teilte SIDN mit, dass man sich mit dem in Gouda ansässigen Domain-Spezialisten Dotlocal zusammengetan hat, um Organisationen in den Niederlanden dabei zu helfen, das kommerzielle Potenzial einer Domain-Endung durch Städte, Regionen und Unternehmen zu nutzen. SIDN und Dotlocal verfügen bereits über Erfahrung mit der Beantragung und dem Betrieb von Domain-Endungen für Städte und Regionen, da sie zum Beispiel eng mit .amsterdam und Frieslands .frl verbunden sind. Bei der Bewerbung seien die regulatorische Vorarbeit und Marktforschung besonders wichtig. Wenn die Endung einmal in Betrieb ist, müsse die technische Stabilität gewährleistet sein; Domains mit der gewünschten Endung müssten ständig erreichbar sein, und Änderungen müssten wirksam werden. Eben dabei will SIDN helfen. SIDN reiht sich damit ein in eine prominente Riege anderer ccTLD-Betreiber wie Nic.at und Nominet, die potentiellen nTLD-Interessenten schon 2012 mit Rat und Tat zur Seite standen.
Quelle: icann.org, sidn.nl
ROCKANTENNE.CH – ZU SPÄTES SENDUNGSBEWUSSSTSEIN
Im Streit um die schweizer Domain rockantenne.ch musste sich die deutsche Rock Antenne GmbH & Co. KG einen Rüffel erteilen lassen, da sie mit 18 Jahren Verspätung ein Streitbeilegungsverfahren vor der WIPO startete.
Die Münchener Rock Antenne GmbH & Co. KG sieht ihre Markenrechte durch die Domain rockantenne.ch verletzt. Sie startete ein Verfahren nach dem Reglement von SWITCH für Streitbeilegungsverfahren für „.ch“ und „.li“ vor der WIPO. Dort trug sie unter anderem vor, sie biete unter dem Namen „Rock Antenne“ Sendedienstleistungen in Deutschland, Österreich und seit August 2022 auch in der Schweiz an. Sie ist Inhaberin der im April 2021 eingetragenen IR-Marke „ROCK ANTENNE“. Zudem ist sie Inhaberin der Domain-Namen rockantenne.de, rockantenne.at und rock-antenne.ch. Sie ist unter anderem der Ansicht, die unter der Domain rockantenne.ch des Gegner geschaltete Website mit dem Titel „POWER RADIO EUROPE“ befände sich seit Jahren in Entwicklung. Der Gegner vermarkte unter „Rock Antenne“ keine Waren und Dienstleistungen, sondern unter dem Zeichen „Power Radio Europe“. Er könne sich nicht auf das Weiterbenutzungsrecht des Schweizer Markenschutzgesetzes (Art. 14 Abs. 1) berufen, und man könne ihm die Nutzung der Marke „Rock Antenne“ verbieten. Es liege aufgrund der Verwechslungsgefahr auch ein Fall von unlauterem Wettbewerb nach Art. 3 lit. d des Bundesgesetzes vor. Der Gegner hält entgegen, er habe die Domain rockantenne.ch vor über 17 Jahren registriert; damals sei „Rock Antenne“ noch nicht als Marke der Gesuchsstellerin registriert gewesen. Ihr Programm werde vorrangig unter dem Namen „Power Radio“ und „Power Radio Europe“ ausgestrahlt; man habe kein Interesse, unter der Marke „Rock Antenne“ ein Produkt anzubieten.
Der schweizer Rechtsanwalt Andrea Mondini wurde als Experte eingesetzt. Er wies das Gesuch der Gesuchstellerin ab, da nach dem Recht der Schweiz keine klare Verletzung der Kennzeichenrechte der Gesuchstellerin vorliege (WIPO Verfahren Nr. DCH20 23-0006). Zunächst prüfte Mondini das Vorliegen von Kennzeichenrechten nach dem Recht der Schweiz. Für die von der Gesuchstellerin eingetragene IR-Marke konnte Mondini das bestätigen. Auf einen lauterkeitsrechtlichen Kennzeichenschutz könne sie sich aber nicht berufen, da die Gesuchstellerin keine Priorität in der Schweiz genieße, weil ihr Progamm unbestritten erst seit August 2022 in der Schweiz ausgestrahlt werde. Der Gegner hingegen habe bereits 18 Jahre früher die Domain rockantenne.ch registriert. Auch einen Anspruch aus dem Namensrecht schloss Mondini aus, mangels Priorität, da die Gebrauchsaufnahme der Gesuchsstellerin in der Schweiz erst 2022 erfolgte. Weiter stellte Mondini fest, dass die Zuteilung oder Verwendung des streitigen Domain-Namens durch den Gegner nach schweizer Recht keine klare Verletzung der geltend gemachten Kennzeichenrechte der Gesuchstellerin darstelle. Ältere Marken genießen nach Art. 13 MSchG Priorität und schütze sie so vor identischen oder ähnlichen jüngeren Zeichen. Jedoch ergäbe sich aus Art. 14 Abs. 1 MSchG eine Einschränkung zu Gunsten vorher bereits genutzter Zeichen. Danach kann ein Markeninhaber „einem anderen nicht verbieten, ein von diesem bereits vor der Hinterlegung gebrauchtes Zeichen im bisherigen Umfang weiter zu gebrauchen“. Modini stellt fest, dass der Gegner die Domain bereits vor rund 18 Jahren registrierte, zu einer Zeit, als in der Schweiz noch keine Markenrechte der Gesuchstellerin bestanden, die er hätte verletzen können. Bei Zuteilung der Domain konnte der Gegner folglich die Marke der Gesuchstellerin nicht verletzen. Er nutzte seine Domain für einen Internetauftritt, der schon seit Jahren „Power Radio Europe“ ankündigt. Mondini schränkt ein, dass aufgrund dieser Ankündigung unter der Domain rockantenne.ch durchaus auch Rechte der Gesuchstellerin verletzt werden könnten, aber eine solche Rechtsverletzung sei jedenfalls nicht vom Verfahrensreglement umfasst. Es liege damit „eine klare Verletzung der Marke der Gesuchstellerin nicht vor“. Mondini stellte zudem die Frage der Verwirkung, da die Gesuchstellerin erst 18 Jahre nach Registrierung der streitigen Domain rockantenne.ch das Gesuch gestellt habe.
Mondini wies das Gesuch zurück, da die Zuteilung oder Verwendung des Domain-Namens durch den Gegner nach dem Recht der Schweiz keine klare Verletzung der geltend gemachten Kennzeichenrechte der Gesuchstellerin darstellt. Im Grunde bestätigte er, im Hinblick auf die Verwirkung, den Missbrauch des Verfahrens: Es gehe nicht an, so Mondini, die Registrierung einer Domain 18 Jahre lang zu dulden, um sodann unter Bezug auf eine zwei Jahre alte Marke deren Übertragung zu verlangen.
Die UDRP-Entscheidung über die Domain rockantenne.ch finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2023/dch2023-0006.pdf
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de
Quelle: wipo.int, eigene Recherche
CHAT.COM – DOMAIN-FLIPPING FÜR MILLIONÄRE
Vor zwei Monaten kaufte Dharmesh Shah, Mitgründer von Hubspot, privat die Domain chat.com zu einem nicht genannten achtstelligen Betrag. Jetzt meldet er, dass er die Domain mit Gewinn weiterverkauft hat.
Shah nutzte wieder linkedin.com, um seinen erneuten chat.com-Deal bekannt zu machen: „Want to clear up any confusion. I am not launching something big on it. I am not launching anything on it. I have sold the domain name. I have sold it for more than I paid.“ In seinem Beitrag bestätigt er, dass er die Domain mit Gewinn verkauft hat und wie versprochen US$ 250.000,- an Sal Khan und die Khan Academy spendet, um deren Bemühungen zu unterstützen, mit Hilfe von künstlicher Intelligenz personalisierte Bildung in großem Maßstab für die Welt zu schaffen. Er teilt weiter mit, für jeden Kommentar auf dem TedTalk von Khan zum Thema Nutzung von K.I. weitere US$ 10,- draufzulegen.
Shahs Kauf von chat.com zahlt sich also innerhalb kürzester Zeit aus, nicht nur für ihn, sondern auch für Dritte. Hier stellt sich die Frage zur Taktik beim Domain-Investment. Grob gesagt gibt es zwei Wege, für die man sich aber nicht grundsätzlich entscheiden muss: entweder, man kauft niedrig Domains ein, oder registriert sie selbst, um sie dann – nach Jahren – zu Höchstpreisen zu verkaufen. Letzteres ist die Methode von Rick Schwartz, der zahlreiche Domains seit knapp 30 Jahren innehat und noch immer auf den richtigen Käufer für jede wartet, unterdessen aber bereits gut 20 herausragende Verkäufe getätigt hat. Oder man registriert und kauft Domains, um sie schnell, leichten Gewinn bringend weiterzuverkaufen, sie also zu flippen. Shahs Vorgehen fällt wohl eher unter die Kategorie „Domain-Flipping“. Allerdings muss man sich klar vor Augen führen, dass dieser Deal, der ihm ermöglicht, mehr als US$ 250.000,- zu spenden, nur mit dem notwendigen finanziellen Rüstzeug möglich ist. Eine Domain zu einem achtstelligen Preis zu kaufen und zu einem höheren Betrag wieder zu verkaufen, sorgt für die ausreichende Gewinnspanne. Beim täglichen Domain-Flippen wird man solche finanziellen Sprünge nur schwerlich erreichen können, auch wenn sie prozentual die gleichen Gewinne bringen. Aber es ist eine Methode. Während man auch bei den Langzeitinvestitionen eines Rick Schwartz mindestens ähnlich finanziell abgesichert sein muss, um die lange Durststrecke und die sich aufsummierenden Registrierungsgebühren überstehen zu können.
Branchen-Blogger Andrew Allemann (domainnamewire.com) spricht allerdings auch das weitere Ass im Ärmel von Shah an. Im Gespräch mit Andrew Miller, einem der Broker, über die Shah an die Domain chat.com kam, teilt dieser mit, dass bereits Verhandlungen mit einem anderen Interessenten, einem großen Unternehmen, geführt wurden, die sich aber hinzogen. Zwei Dinge waren dabei von Bedeutung: der Preis und der Prozess der Verhandlungen. Das Unternehmen hatte eine Lawfirm für die Vertragsverhandlungen eingeschaltet. Das machte den Prozess komplizierter und langwieriger. Das öffnete das Fenster für Shah, der als einzelne Person flink und unkompliziert auftrat und die Domain einfach kaufte. Allemann vermutet nun, dass Shah, im Wissen um den Kaufkonkurrenten, die Domain einfach an diesen weiterveräußert hat. Ob das der Fall ist, wird sich vielleicht zeigen, sobald das – ungenannte – Unternehmen sein „SEC Filing“ (dem Jahresabschluss ähnlich) veröffentlicht und einer der akribischen Leser solcher Filings die aufgezeigte Investition als den Kauf von chat.com entdeckt.
Dharmesh Shahs LinkedIn-Beitrag findet man unter:
> https://www.linkedin.com/posts/dharmesh_chatux-ai-chatux-activity-7067513561303916544-w12b
Im DNW Podcast #435 findet man die Ausführungen von Andrew Miller zum ersten chat.com-Verkauf ab etwa Minute 20:30:
> https://domainnamewire.com/2023/05/08/chat-com-and-big-domain-deals-dnw-podcast-435/
Quelle: domainnamewire.com, linkedin.com, domaininvesting.com
2006.COM – SOMMERMÄRCHEN FÜR US$ 91.000,-
Die vergangene Domain-Handelswoche liefert wieder gut – wenn auch nicht hochpreisig – ab. Mit 2006.com zum Preis von US$ 91.000,- (ca. EUR 84.212,-) steht eine reine Zifferndomain vorne.
Die Kommerzendung .com steht wieder an erster Stelle in der vergangenen Domain-Handelswoche, bleibt aber mit der Vier-Ziffern-Domain 2006.com bei einem Preis von US$ 91.000,- (ca. EUR 84.212,-) unter der Sechsstellenmarke. Für Irritationen sorgte yninfo.com mit jetzt laut Namebio US$ 44.000,- (ca. EUR 40.718,-), die wir zuvor an gleicher Stelle Ende April noch mit US$ 60.000,- (ca. EUR 54.469,-) dort aufgegriffen haben. Die Domain yongheng.com fällt ebenfalls ab, mit jetzt US$ 14.388,- (ca. EUR 13.315,-) gegenüber US$ 37.992,- (ca. EUR 34.855,-) im Mai 2020. Besser sieht es auch bei golfcenter.com nicht aus, die im März 2013 noch bei US$ 19.000,- (damals ca. EUR 14.615,-) lag und sich jetzt mit US$ 11.752,- (ca. EUR 10.875,-) zufrieden geben muss.
Die Länderendungen führt die deutsche Domain ferienjob.de mit US$ 26.932,- (ca. EUR 24.923,-) an. Vermeintlich gut steht auch die zweitplatzierte 183.cc mit US$ 15.070,- (ca. EUR 13.946,-) da. Tatsächlich verliert sie aber gegenüber ihrem Wert Mitte April 2023, als sie noch auf US$ 40.250,- (ca. EUR 36.591,-) kam.
Swetha sorgt wieder für gute Zahlen unter den neuen generischen Endungen, unter anderem mit marino.xyz zum Preis von US$ 39.995,- (ca. EUR 37.012,-) und nocturne.xyz US$ für 34.995,- (ca. EUR 32.385,-). Interessanterweise steht eine hochpreisige walisische Domain mit auf der Liste: crypto.cymru kommt auf US$ 13.860,- (ca. EUR 12.826,-). Die klassischen generischen Endungen sind ebenfalls gut besetzt, mit unter anderem mentalhealthcenter.org zum Preis von US$ 31.500,- (ca. EUR 29.150,-), die im September 2012 sich auf US$ 2.388,- (ca. EUR 1.895,-) beschränkte. Die vergangene Domain-Handelswoche lag damit sehr gut in den Preisen, allerdings ohne Höchstleistungen.
Länderendungen
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ferienjob.de – US$ 26.932,- (ca. EUR 24.923,-)
pflanzenroller.de – EUR 5.831,-
present-service.de – EUR 3.690,-
derfrauenarzt.de – EUR 3.690,-
meinhausmittel.de – EUR 3.690,-
travelista.de – EUR 3.500,-
baunvo.de – EUR 2.500,-
183.cc – US$ 15.070,- (ca. EUR 13.946,-)
parrot.us – US$ 12.000,- (ca. EUR 11.105,-)
techjobs.es – EUR 8.500,-
alba.it – US$ 9.184,- (ca. EUR 8.499,-)
ew.lu – EUR 6.000,-
theordinary.com.cn – US$ 5.600,- (ca. EUR 5.182,-)
ohnemakler.at – EUR 5.000,-
ohne-makler.at – EUR 5.000,-
knight.ai – EUR 5.000,-
surgery.ai – EUR 5.000,-
6566.cc – US$ 5.300,- (ca. EUR 4.905,-)
aib.vc – US$ 4.750,- (ca. EUR 4.396,-)
toast.io – US$ 4.706,- (ca. EUR 4.355,-)
0006.cc – US$ 4.700,- (ca. EUR 4.349,-)
dad.ai – EUR 3.800,-
caldera.io – US$ 3.925,- (ca. EUR 3.632,-)
shein.lt – EUR 2.999,-
nicolette.ch – EUR 2.990,-
food.ar – EUR 2.750,-
nouveaucap.fr – EUR 2.499,-
toolstack.io – US$ 2.650,- (ca. EUR 2.452,-)
xn--vi8h.to – US$ 2.509,- (ca. EUR 2.322,-)
positivity.in – US$ 2.300,- (ca. EUR 2.128,-)
twitter.us – US$ 2.215,- (ca. EUR 2.050,-)
nxz.io – US$ 2.125,- (ca. EUR 1.967,-)
Neue Endungen
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marino.xyz – US$ 39.995,- (ca. EUR 37.012,-)
nocturne.xyz – US$ 34.995,- (ca. EUR 32.385,-)
crypto.cymru – US$ 13.860,- (ca. EUR 12.826,-)
mahnbescheid.online – EUR 3.900,-
gauntlet.xyz – US$ 3.980,- (ca. EUR 3.683,-)
wizo.xyz – US$ 3.950,- (ca. EUR 3.655,-)
creator.tools – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.851,-)
addons.store – US$ 1.195,- (ca. EUR 1.106,-)
cig00.site – US$ 1.022,- (ca. EUR 946,-)
Generische Endungen
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mentalhealthcenter.org – US$ 31.500,- (ca. EUR 29.150,-)
greenforall.org – US$ 15.275,- (ca. EUR 14.136,-)
psyop.org – US$ 14.888,- (ca. EUR 13.778,-)
motorcycles.org – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.254,-)
marilyn.org – US$ 8.800,- (ca. EUR 8.144,-)
guideline.org – US$ 7.544,- (ca. EUR 6.981,-)
cafiresci.org – US$ 7.300,- (ca. EUR 6.756,-)
cheyenneriversiouxtribe.org – US$ 7.099,- (ca. EUR 6.569,-)
erzhong.net – US$ 6.004,- (ca. EUR 5.556,-)
lambethpalacelibrary.org – US$ 6.003,- (ca. EUR 5.555,-)
jennifersway.org – US$ 5.866,- (ca. EUR 5.428,-)
pigs.org – US$ 5.100,- (ca. EUR 4.720,-)
amcf.org – US$ 4.750,- (ca. EUR 4.396,-)
superlife.net – US$ 4.688,- (ca. EUR 4.338,-)
ielts-house.net – US$ 4.500,- (ca. EUR 4.164,-)
cahs-pets.org – US$ 4.150,- (ca. EUR 3.840,-)
.com
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2006.com – US$ 91.000,- (ca. EUR 84.212,-)
yninfo.com – US$ 44.000,- (ca. EUR 40.718,-)
588888.com – US$ 34.500,- (ca. EUR 31.927,-)
2875.com – US$ 31.399,- (ca. EUR 29.057,-)
lzr.com – US$ 30.499,- (ca. EUR 28.224,-)
yix.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 23.135,-)
evita.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 23.135,-)
agon.com – US$ 22.100,- (ca. EUR 20.452,-)
nooneisillegal.org – US$ 18.187,- (ca. EUR 16.830,-)
zcompany.com – EUR 16.000,-
yongheng.com – US$ 14.388,- (ca. EUR 13.315,-)
unclutter.com – US$ 13.957,- (ca. EUR 12.916,-)
skyfire.com – US$ 13.694,- (ca. EUR 12.673,-)
4207.com – US$ 13.150,- (ca. EUR 12.493,-)
zonda.com – US$ 13.138,- (ca. EUR 12.158,-)
koine.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 11.568,-)
pesta.com – US$ 12.077,- (ca. EUR 11.176,-)
81365.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 11.105,-)
meucassino.com – EUR 10.000,-
golfcenter.com – US$ 11.752,- (ca. EUR 10.875,-)
vintageclothing.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 10.180,-)
techbytes.com – US$ 10.750,- (ca. EUR 9.948,-)
aiux.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.254,-)
skyknight.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.254,-)
icasinos.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.254,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de
Quelle: tldinvesting.com, namebio.com, sedo.de, thedomains.com
FAO – 12. FRANKFURTER IT-RECHTSTAG IM NOVEMBER
Die HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft und weitere veranstalten am 03. und 04. November 2023 in Frankfurt am Main den 12. Frankfurter IT-Rechtstag. Die Teilnahme ist vor Ort und online möglich.
Der 12. Frankfurter IT-Rechtstag im kommenden November wird wie die vorangegangenen Frankfurter IT-Rechtstage als Hybridveranstaltung stattfinden. Veranstalter sind wie gewohnt davit – Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (DAV) eV und HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft, in einer Kooperation mit dem Frankfurter Anwaltverein eV und Prof. Dr. Indra Spiecker, gen. Döhmann, LL.M., Goethe Universität, Frankfurt am Main. Die Moderation übernehmen erneut Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp (Frankfurt/M) und Rechtsanwalt Stephan Schmidt (Mainz). Das Programm ist noch nicht bekannt gegeben worden.
Der zweitägige 12. Frankfurter IT-Rechtstag 2023 findet als Präsenz- und Online-Veranstaltung vom 03. November ab 13:00 Uhr bis 04. November 2023 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main statt. Wie immer ist der 12. Frankfurter IT-Rechtstag als Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für IT-Recht mit 10 Stunden anerkannt. Die Teilnahmekosten variieren zwischen EUR 487,90 (EUR 410,- netto) für die Online-Teilnahme und EUR 511,70 (EUR 430,- netto) für die Teilnahme vor Ort.
Weitere Informationen und Anmeldung zum 12. Frankfurter IT-Rechtstag 2023 unter:
> https://www.hera-fortbildung.de/kurssuche/suche?suchesetzen=true
Quelle: hera-fortbildung.de, eigene Recherche