Domain-Newsletter

Ausgabe #1168 – 18. Mai 2023

Themen: nTLDs – Millionen-Rabatt für .brands? | ICANN – Neues WHOIS-Protokoll ab 2025 Pflicht | TLDs – Neues von .art, .ch und .org | ChatGPT – Gefahr durch Fake-Domains | UDRP – gescheitert, weil schon die Marke fehlt | clockwork.xyz – ein Uhrwerk für US$ 79.888,- | September – NRW IT-Rechtstag 2023 nur online

NTLDS – MILLIONEN-RABATT FÜR .BRANDS?

Die Brand Registry Group (BRG), ein Lobbyverband für Marken-Endungen, hat die Internet-Verwaltung ICANN aufgefordert, auf Registrierungsgebühren in Millionen-Höhe zu verzichten. Sogenannte .brands könnten damit deutlich attraktiver werden.

Im Rahmen der TLD-Einführungsrunde 2012 hat ICANN erstmals die Bewerbung von .brands zugelassen. Darunter fallen Endungen wie .aol, .ferrari, .cartier oder .microsoft, bei denen die Domain-Endung mit einer häufig berühmten Marke identisch ist. Wann eine .brand vorliegt, regelt die sogenannte „Specification 13“; kennzeichnend ist neben der Markeneintragung vor allem, dass nur der Registry-Betreiber und mit ihm verbundene Unternehmen oder Markenlizenznehmer Domains unterhalb der .brand registrieren und zudem die mit der Domain verbundenen DNS-Einträge kontrollieren. Um ihre Markenrechte umfassend zu schützen, haben sich daraufhin hunderte von Unternehmen um „ihre“ .brand beworben und diese auch erhalten, oft aber auch ohne jede Idee, was man damit tun soll. In der Praxis hat dies dazu geführt, dass unter zahlreichen .brands nur eine oder allenfalls eine Handvoll Domain-Namen registriert ist; zudem haben zahlreiche Marken-Endungen wie .adac, .linde oder .intel ihr Registry-Agreement mit ICANN schon wieder gekündigt, um die damit verbundenen Kosten einzusparen.

Für Abhilfe will nun die BRG sorgen. Mit Schreiben vom 04. Mai 2023 wandte sich Crews Gore, Präsident der BRG, an Sally Costerton, Interims-CEO von ICANN, und bat darum, die Fixgebühr von US$ 25.000,- jährlich sowie die Transaktionsgebühr von US$ 0,25 (Registrierung, Verlängerung oder Transfer einer Domain mit Marken-Endung) bei mehr als 50.000 registrierten Domain-Namen deutlich zu reduzieren. Gore regt an, die Fixgebühr auf US$ 5.000,- jährlich zu reduzieren für eine Registry, die über einen „established track record of de minimis DNS abuse“ verfügt und maximal 5.000 Domains unter Verwaltung hat. Die Registry einer .brand kenne ihre Domain-Inhaber genau und habe ein hohes Maß an Kontrolle über die Verwendung von Domain-Namen in ihrem TLD-Bereich. Obwohl das Modell einer .brand hunderte oder tausende von Registrierungen zulässt, würden die meisten .brands durchschnittlich weniger als 50 Domains verwalten. Aufgrund der Größe und des geringen Risikoprofils dieser Endungen sei das aktuelle Gebührenmodell unangemessen. Dabei verweist Core auf vergleichbare Regelungen für Endungen wie .aero, .museum oder .coop; dort liege die jährliche Fixgebühr bei US$ 500,-, sofern weniger als 5.000 Domains registriert sind. Bei geschätzt aktuell rund 400 .brands würde dies für ICANN Mindereinnahmen von rund US$ 8 Mio. jährlich bedeuten. Im Gegenzug würden .brands für Unternehmen durch reduzierte Kosten jedoch wieder deutlich attraktiver, nicht zuletzt im Hinblick auf die nächste Einführungsrunde. Eine offizielle Stellungnahme von ICANN liegt bisher nicht vor.

Derweil nehmen die Arbeiten an den Details der kommenden Bewerbungsrunde für neue gTLDs Fahrt auf. Ein sogenanntes „small team“ von Mitgliedern der Generic Names Supporting Organization hat mit Unterstützung von ICANN-Direktoren eine Reihe von Empfehlungen ausgearbeitet, die dem ICANN Board of Directors helfen soll, restliche Hürden wie ein Evaluierungsprogramm für Backend-Registrys, rundenbasierte Bewerbungen und Content-Policing aus dem Weg zu schaffen. Klarheit könnte es bereits beim 77. ICANN-Meeting geben, das vom 12. bis 15. Juni 2023 im US-amerikanischen Washington (D.C.) stattfindet.

Das Schreiben der Brand Registry Group finden Sie unter:
> https://www.icann.org/en/system/files/correspondence/gore-to-costerton-04may23-en.pdf

Quelle: icann.org, eigene Recherche

ICANN – NEUES WHOIS-PROTOKOLL AB 2025 PFLICHT

Die Internet-Verwaltung ICANN schafft in Sachen WHOIS-Nachfolger erste Fakten: bis Januar 2025 müssen alle Registries generischer Top Level Domains das „Registration Data Access Protocol“ (RDAP) implementieren.

Anlässlich einer Sitzung vom 30. April 2023 verabschiedete das ICANN Board of Directors eine Resolution, mit der die Organisation angewiesen wurde, die Änderungen des RDAP in die Basisvereinbarung für generische Top Level Domains (Registry Agreement, abgekürzt RA) zu implementieren. Die Änderungen spezifizieren die operativen technischen Anforderungen für die Bereitstellung von „Registration Data Directory Services“ (RDDS) über das RDAP zum 28. Januar 2025. Praktisch betrachtet geht es darum, die Änderungen darzustellen, wie Registries und Registrare den Übergang vom bisherigen WHOIS, dessen technischen Spezifikation, zum funktionell ähnlichen RDAP vollziehen müssen. ICANN wertet die Verabschiedung dieser Resolution als wichtigen Meilenstein in der Verpflichtung gegenüber der Community, das WHOIS-System durch Aktualisierung der zugrunde liegenden Technologie mit dem sichereren und leistungsfähigeren RDAP zu verbessern. Den Nutzern verspricht ICANN Zugang zu verbesserten und benutzerfreundlicheren Werkzeugen, um WHOIS-Abfragen durchzuführen, wie zum Beispiel durch das öffentlich zugängliche ICANN Lookup-Tool. Die Änderung hat dagegen keinen unmittelbaren Einfluss darauf, welche personenbezogenen Daten ausgegeben werden.

Das RDAP wurde von der Internet Engineering Task Force entwickelt und bietet viele Vorteile gegenüber dem WHOIS-Protokoll. Zu diesen Vorteilen gehören standardisierte Abfragen, sicherer Datenzugriff, Erweiterbarkeit, differenzierter Zugriff zum Beispiel im Hinblick auf die Tiefe von Einblicken in die WHOIS-Daten für spezifische Nutzergruppen wie Strafverfolgungsbehörden oder Rechtsanwälte sowie die Unterstützung der Internationalisierung von Registrierungsdaten. Die skalierbare technische Architektur wird auch alle neuen und zukünftigen Anforderungen an die Funktionalität erfüllen. Der ICANN-Vorstand gab sich daher zuversichtlich, dass diese globalen Änderungen die vertraglichen Anforderungen zu einer besseren Abfrage von Registrierungsdaten für Vertragspartner und die Öffentlichkeit führen werden. Die kommenden 18 Monaten sollen ausreichend Zeit darstellen, um die Umstellung vorzunehmen. Registries sowie Registrare bleiben ferner berechtigt, die bisherigen WHOIS-Dienste auch nach der Umstellung parallel zu betreiben, sofern sie dies wünschen. Daher spricht viel dafür, dass die Abfrage von Informationen zu einem Domain-Namen auch weiterhin als WHOIS-Suche bezeichnet wird, und nicht als RDAP oder RDDS.

Weiterhin nicht abschließend geklärt ist, ob, wem und wie künftig angemessener Zugang zu den vormalig öffentlichen WHOIS-Daten gewährt wird. Möglicherweise überlässt es ICANN dem jeweiligen nationalen Recht, ob und wie Domain-Registries und Registrare auf Anfragen antworten dürfen und müssen. Das erspart ICANN die Suche nach einem Modell, das mit Datenschutzregelungen weltweit kompatibel ist.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://www.icann.org/en/blogs/details/icann-board-approves-rdap-amendments-04-05-2023-en

Quelle: icann.org, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .ART, .CH UND .ORG

Die Schweiz expandiert: wie die .ch-Registry SWITCH mitgeteilt hat, hat man Räumlichkeiten in der Westschweiz bezogen. Dagegen ist .art mit Geburtstagsfeier und glänzenden Geschäftszahlen beschäftigt, während .org Einblick in Steuerunterlagen gewährt – hier unsere Kurznews.

Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag: die neue generische Top Level Domain .art feiert ihren 6. Geburtstag. Die auf der Isle of Man ansässige Registry UK Creative Ideas Limited darf sich über rund 250.000 registrierte Domains freuen, wobei der Wachstumstrend seit Mai 2017 ungebrochen ist. Das bestätigt auch ein Blick in den Bericht für das erste Quartal 2023; im Vergleich zum ersten Quartal 2022 legte .art so um 27 Prozent zu. Zudem lassen 1.276 verkaufte Premium-Domains wie word.art, pet.art oder auction.art die Kassen der Registry klingeln, wobei das keine Eintagsfliegen sind: die „renewal rate“ bei den Premium-Domains liegt bei 80 Prozent. Daher zeigt sich die Registry stolz: „This growth is supported by high-quality registrations from renowned museums and art institutions, as well as an impressive 1st-year renewal rate of 80% for premium names.“ Mit einem durchschnittlichen Preis von US$ 423,- sind Premium-Domains unter .art auch nicht abgehoben teuer. Für weiteres Wachstum soll sorgen, dass .art-Domains in Zukunft auch im Namensraum des ENS (Ethereum Name Service) verfügbar sind. Damit ist .art die erste Domain-Endung, die sowohl im klassischen Domain Name System als auch als sogenannte Blockchain-Domain verfügbar ist.

Die Schweizer Stiftung SWITCH, Verwalterin der offiziellen Länderendung .ch, hat am 02. Mai 2023 neue Räumlichkeiten in der Westschweiz bezogen. Im EPFL Innovation Park übernimmt SWITCH Büros für bis zu 15 Mitarbeitende. „Um unsere nationale Rolle im Hochschulsektor besser und glaubwürdiger wahrnehmen zu können, benötigen wir einen Standort in der Westschweiz. Die Nähe zur Community und der direkte Austausch mit ihr sind uns sehr wichtig“, erklärt Tom Kleiber, Geschäftsführer von SWITCH. Mit diesem Schritt sende die Stiftung ein klares Signal in die Romandie. In der Romandie wird nach Angaben von SWITCH viel in Bildung, Forschung und Innovation investiert. Der neue Standort sei ein logischer Schritt, denn als Digitalisierungspartnerin von Organisationen in diesem Bereich könne sie sich vor Ort wirkungsvoll für die Nutzung dieser Mittel zu Gunsten der Community engagieren. Wichtige Initiativen finden sich in den Bereichen Life-Science-Forschung, Data Science, IT-Sicherheit und Bildung. Zudem biete der neue Standort in der Westschweiz lokalen Talenten die Chance, sich in der Region für sinnstiftende Aufgaben wie die nachhaltige Nutzung von Forschungsdaten, Cybersicherheit oder digitale Identitäten einzusetzen.

Die .org-Verwalterin Public Interest Registry (PIR) lässt wirtschaftlich die Hosen herunter. Aus der Steuererklärung „Return of Organization Exempt From Income Tax“ für das Jahr 2021 geht hervor, dass der Umsatz von US$ 96,3 Mio. auf US$ 103,3 Mio. gestiegen ist. Hauptprofiteur bleibt unverändert die Internet Society (ISOC) als Muttergesellschaft, die sich über Zahlung in Höhe von rund US$ 62 Mio. freuen darf. Jonathon L. Nevett, Präsident und CEO von PIR, erhielt eine „reportable compensation“ in Höhe von US$ 542.417,-; hinzu kommt ein „Estimated amount of other compensation“ in Höhe von US$ 82.705,-. Aber auch für die irische Afilias, den Back-End-Provoder von .org, war das Jahr 2021 lukrativ; sie erhielt US$ 15,6 Mio.; 2019 waren es allerdings noch US$ 18,3 Mio. An ICANN flossen US$ 2,77 Mio. „registry fees“. Die Ausgaben für Marketing lagen mit zusammen rund US$ 1,2 Mio. in einem überschaubaren Rahmen. Dass neben den insgesamt 45 Mitarbeitern inzwischen auch 20 „employees, agents, and independent contractors“ mit Sitz in Europa gehören, unterstreicht, dass .org über die Grenzen der USA hinaus längst zur internationalen Top Level Domain geworden ist.

Die „Return of Organization Exempt From Income Tax“ von .org für das Jahr 2021 finden Sie unter:
> https://domainnamewire.com/wp-content/PUBLIC-INTEREST-REGISTRY_TAX-RETURN_CLIENT-COPY-PD-990-PUBLIC-INSPECTION_2021.pdf

Quelle: art.art, switch.ch, domainnamewire.com

CHATGPT – GEFAHR DURCH FAKE-DOMAINS

Mit dem ChatGPT-Hype der vergangenen Monate geht auch eine Phishingwelle einher, die die euphorische Arglosigkeit zahlreicher Nutzer im Hinblick auf die Hilfsmöglichkeiten dieser grossen Sprachmodelle (LLM) ausnutzt. Die Abteilung Check Point Research (CRP) des Sicherheitsunternehmens Check Point Software Technologies Ltd. warnt vor ChatGTP-Fake-Websites.

In einem Blog-Eintrag warnt das Sicherheitsunternehmen Check Point Software Technologies Ltd. vor gefälschten Websites, die sich als solche von ChatGPT ausgeben. Es zeige sich ein Anstieg von Malware, die über Websites verbreitet wird, die scheinbar mit ChatGPT verbunden sind. Seit Anfang 2023 bis Ende April waren laut Check Point Research (CRP) von 13.296 neuen Domains, die im Zusammenhang mit ChatGPT oder OpenAI registriert wurden, 1 von 25 Domains entweder bösartig oder potenziell bösartig. Es wird dabei die ChatGPT-Website imitiert, um Benutzer zum Herunterladen bösartiger Dateien oder zur Preisgabe vertraulicher Informationen zu verleiten. Die Häufigkeit dieser Angriffsversuche hat laut CRP in den letzten Monaten stetig zugenommen. Üblicherweise werden Nutzer über eMails auf solche Websites gelockt. Über einen Link auf eine entsprechende Fake-Domain werden unachtsame Nutzer auf ähnlich aussehende Domains geführt, deren Namen den Begriff „ChatGPT“ enthalten und die auf den ersten Blick wie eine legitime oder vertrauenswürdige Domain aussehen. Wer die Inhalte einer solchen Domain dann nutzen möchte, muss mit den schlimmsten Folgen rechnen.

Dem Risiko, sich Malware herunterzuladen oder irgendwelche sicherheitsrelevanten Daten weiterzugeben, lässt sich nur durch Vorsicht und Achtsamkeit begegnen. CRP empfiehlt, auf eine verdächtige eMail mit entsprechenden Links sollte man nicht antworten, geschweige denn einen Link anklicken oder eine Anlage herunterladen und öffnen. Am besten wendet man sich an sein unternehmensinternes Sicherheitsteam, das notwendige Maßnahmen ergreifen kann. Üblicherweise ist so eine verdächtige eMail Teil einer konzertierten Aktion. Die verdächtige eMail sollte man dann löschen, um nicht doch noch zufällig einen Link auf ihr anzuklicken. Bei alledem sollte man sich vergegenwärtigen, dass Phishing-eMails im Laufe der Jahre immer besser geworden sind, genauso wie die gefälschten Websites, auf die sie gegebenenfalls weiterleiten.

Den Blogbeitrag von CRP findet man unter:
> https://blog.checkpoint.com/research/fake-websites-impersonating-association-to-chatgpt-poses-high-risk-warns-check-point-research/

Quelle: checkpoint.com, eigene Recherche

UDRP – GESCHEITERT, WEIL SCHON DIE MARKE FEHLT

Im Dezember vergangenen Jahres scheiterte die Beschwerdeführerin vor der kanadischen Schiedsstelle CIIDRC im UDRP-Verfahren um die Domain deeded.com bereits am Nachweis der eigenen Marke und fing sich prompt ein Reverse Domain Name Hijacking ein.

Die im Oktober 2019 gegründete Deeded Inc. aus Ontario (Kanada) sieht ihre Rechte durch die Domain deeded.com verletzt und startete ein UDRP-Verfahren vor der kanadischen Schiedsstelle CIIDRC (Canadian International Internet Dispute Resolution Centre). Die Beschwerdeführerin bietet eine Technologieplattform für Kunden, die in Ontario und anderen Provinzen Kanadas ein Haus kaufen, verkaufen oder refinanzieren wollen. Dazu nutzt sie die im Januar 2020 registrierte Domain deeded.ca. Sie beschreibt sich selbst als Inhaberin der Anträge für die kanadischen Marken „DEEDED“ und „GETDEEDED“. Im UDRP-Verfahren trägt sie unter anderem weiter vor, CAD 1 Mio. in Werbung investiert und dank ihrer Dienstleistung große öffentliche Bekanntheit in Kanada erlangt zu haben. Der Gegner, Eric Rabkin / ICSID Lawyers LLC, hatte die Domain deeded.com im April 2022 gekauft. Er hält entgegen, die Beschwerdeführerin habe keinen Nachweis dafür erbracht, Inhaberin einer kanadischen Marke zu sein. Man selber sei berechtigt, die Domain zu nutzen, da es sich bei „deeded“ um einen einfachen beschreibenden englischsprachigen Begriff handelt und man die Domain nutzt, um Besucher auf die Website der eigenen Immobilienrechtskanzlei zu leiten.

Der zum Entscheider bestimmte neuseeländische Jurist David L. Kreider wies die Beschwerde ab, da die Beschwerdeführerin nicht nachgewiesen habe, Markeninhaberin zu sein. In der Folge stellte er ein Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) fest (CIIDRC Case Number: 18538-UDRP). Die Beschwerdeführerin berühme sich lediglich, Marken in Kanada beantragt zu haben. Kreider stellte fest, dass es in der UDRP-Rechtsprechung allgemein anerkannt sei, dass eine Markenanmeldung allein kein Markenrecht darstelle. Die Beschwerdeführerin müsste umfänglich nachweisen, gewohnheitsrechtliche Markenrechte innezuhaben. Das sei aber schon aufgrund des beschreibenden Begriffs „deeded“ fraglich, da damit der Akt der Übertragung oder Abtretung durch eine unterzeichnete Urkunde, die eine rechtliche Übertragung, ein Geschäft oder einen Vertrag enthält, bezeichnet wird, wie in: „they deeded the house to her son“ („Sie vererbten das Haus an ihren Sohn“). Daraus ergäbe sich für die Beschwerdeführerin eine höhere Anforderung, die markenrechtliche Unterscheidungskraft zu belegen. Sie habe zwar behauptet, ihre Domain deeded.ca entsprechend ab Januar 2020 genutzt zu haben, aber eine Überprüfung der Website auf archive.org zeige, dass sie frühestens am 29. Juni 2020, also sechs Monate später, aktiv war. Sie legte keinen Nachweis vor, der zeige, wie ihre Website aussah, bevor der Gegner die Domain deeded.com im April 2022 erworben hat. Die Investitionen in Werbung und Aktivitäten in Social Media oder Umsätze und Einkünfte aus ihrer Tätigkeit belegte die Beschwerdeführerin ebenfalls nicht. Da sie keinerlei ausreichenden und glaubwürdigen Nachweis für etwaige Markenrechte erbracht habe, scheitere sie bereits am ersten Element der UDRP. Für Kreider gab es keinen Grund, die weiteren Voraussetzungen zu prüfen.

Allerdings schaute er sich an, ob ein Fall von RDNH vorliegt. Wie sich im Zusammenhang mit den von der Beschwerdeführerin behaupteten kanadischen Markenanträgen zeige, wiesen die Einträge im „Canadian Intellectual Property Office“ (Kanadisches Markenamt) unter der Rubrik „Action History“ lediglich den Eintrag auf, wonach die Beschwerdeführerin am 05. Juli 2022 einen „Vor-Prüfungsbrief“ erhalten habe. Unter der Kommentarrubrik finde sich jeweils der Eintrag: „Goods or Services Not Acceptable“ („Waren und Dienstleistungen nicht akzeptabel“). Weitere Kommentareinträge finden sich nicht. Dies habe die Beschwerdeführerin gegenüber dem Schiedsgericht verschwiegen. Hinzu komme, dass die Domain bereits 2003 registriert wurde und – wie der Akte zu entnehmen – in den letzten Jahren mehrmals zum Verkauf stand, zuletzt am 30. November 2021, also auch noch, nachdem die Beschwerdeführerin ihre Domain deeded.ca registriert hatte. Der Gegner hatte nachgewiesen, die Domain deeded.com am 13. April 2022 für den Betrag von CAD 17.158,65 erworben zu haben, während die Beschwerdeführerin zahlreiche andere Domains wie deeded.homes, deeded.net und deeded.info kaufte. Kreider bestätigte das Vorliegen eines RDNH: die Beschwerdeführerin habe den Gegner den Kosten und der Belastung eines UDRP-Verfahrens ausgesetzt, das sie auf eine bloße, haltlose Beschwerde gründete, bei der sie unvollständige und irreführende Beweise vorlegte, und das auch noch vertreten durch einen Anwalt. Die Beschwerdeführerin hätte wissen müssen, dass sie damit nicht eines der drei Elemente der UDRP erfüllen würde. Damit wies er die Beschwerde ab.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain deeded.com finden Sie unter:
> https://ciidrc.org/wp-content/uploads/2023/01/2023-01-03-redacted-18538-UDRP-Decision-_deeded.com_.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: ciidrc.org, eigene Recherche

DOMAIN-HANDEL
================

————————————————————–
06) clockwork.xyz – ein Uhrwerk für US$ 79.888,-
————————————————————–

Die vergangene Domain-Handelswoche weist clockwork.xyz zu einem Preis von US$ 79.888,- (ca. EUR 73.638,-) als Beste aus. Die nächsten hochdotierten Domains kommen mit Länderendungen. Unter .com sieht es dagegen schwach aus.

Die Endung .com präsentiert eine gute Handvoll Domains im niedrigen fünfstelligen Bereich, angefangen mit gethobbie.com zum Preis von US$ 31.701,- (ca. EUR 29.221,-) und quatro.com zum Preis von US$ 30.500,- (ca. EUR 28.114,-). Sie kommt aber auch mit taketurns.com für US$ 20.000,- (ca. EUR 18.435,-), die sich gegenüber den im März 2009 erzielten US$ 2.000,- (ca. EUR 1.555,-) sehr stark verbessern konnte. Nicht so straff ergeht es myjar.com mit jetzt US$ 13.450,- (ca. EUR 12.398,-) gegenüber US$ 10.400,- (ca. EUR 8.000,-) im September 2012.

Die Länderendungen führt eine Drei-Ziffern-Domain von den Kokos-Inseln an: 883.cc kommt auf US$ 55.500,- (ca. EUR 51.158,-). Ihr folgt die deutsche Endung mit der Drei-Zeichen-Domain gov.de für EUR 30.000,-. Die montenegrinische golf.me kommt auf US$ 8.000,- (ca. EUR 7.374,-) und verbessert sich etwas gegenüber den US$ 7.000,- (ca. EUR 5.224,-) aus November 2011. Steigerungsfähig in allerdings kurzer Zeit zeigt sich die kolumbianische erc.co zu US$ 7.500,- (ca. EUR 6.913,-) gegenüber US$ 2.000,- (ca. EUR 1.873,-) im Februar 2023.

Die höchstdotierte Domain bietet die nTLD .xyz mit clockwork.xyz zum Preis von US$ 79.888,- (ca. EUR 73.638,-). Die Preise unter den klassischen generischen Endungen sehen ebenfalls er freulich aus, mit materialesdelengua.org für US$ 15.250,- (ca. EUR 14.057,-) an der Spitze. Die vergangene Domain-Handelswoche ging mehr oder weniger an .com vorbei, kann aber doch mit gesunden Preisen unter anderen Endungen brillieren.

Länderendungen
————–

883.cc – US$ 55.500,- (ca. EUR 51.158,-)
954.cc – US$ 26.000,- (ca. EUR 23.966,-)

gov.de – EUR 30.000,-
etiket.de – EUR 3.964,-
non-plus-ultra.de – EUR 3.690,-
truckandtrailer.de – EUR 3.499,-
dgtal.de – EUR 2.999,-
newtree.de – EUR 2.999,-
abiteam.de – EUR 2.800,-
nutzungsaenderungen.de – EUR 2.500,-
curvygirl.de – EUR 2.499,-
wahlversprecher.de – EUR 2.000,-

christian.ai – US$ 31.136,- (ca. EUR 28.700,-)
carbon.ai – US$ 17.969,- (ca. EUR 16.563,-)
ediscovery.ai – US$ 17.750,- (ca. EUR 16.361,-)
nimbus.ai – US$ 11.050,- (ca. EUR 10.186,-)
pray.ai – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.218,-)
debug.ai – US$ 7.260,- (ca. EUR 6.692,-)
camp.ai – US$ 7.030,- (ca. EUR 6.480,-)
blade.ai – US$ 6.121,- (ca. EUR 5.642,-)
brandable.ai – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.531,-)
armor.ai – US$ 5.891,- (ca. EUR 5.430,-)
champ.ai – EUR 3.800,-
tattoo.ai – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.226,-)

sales.co – US$ 24.000,- (ca. EUR 22.122,-)
apostle.co – US$ 9.900,- (ca. EUR 9.126,-)
erc.co – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.913,-)

golf.me – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.374,-)
lever.io – US$ 7.549,- (ca. EUR 6.958,-)
webet.io – EUR 6.500,-
medico.pt – US$ 5.483,- (ca. EUR 5.054,-)
widget.io – US$ 5.479,- (ca. EUR 5.050,-)
versatile.io – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.687,-)
ttg.us – US$ 3.900,- (ca. EUR 3.595,-)
air.org.uk – GBP 2.888,- (ca. EUR 3.312,-)
chain.to – US$ 3.550,- (ca. EUR 3.272,-)
teag.eu – EUR 3.100,-
fightclub.eu – EUR 2.999,-
andrae.eu – EUR 2.640,-
poultry.eu – EUR 2.599,-
asee.io – EUR 2.500,-
sasha.eu – EUR 2.499,-
ong.ng – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.844,-)

Neue Endungen
————-

clockwork.xyz – US$ 79.888,- (ca. EUR 73.638,-)
future.dev – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.827,-)
era.app – EUR 11.650,-
meanwhile.xyz – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.992,-)
playdate.app – US$ 6.434,- (ca. EUR 5.931,-)
tiger.exchange – US$ 3.379,- (ca. EUR 3.115,-)
query.cloud – US$ 3.379,- (ca. EUR 3.115,-)
phase.bio – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.304,-)
drip.ltd – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.844,-)
vibz.app – US$ 1.999,- (ca. EUR 1.843,-)
thevpn.app – US$ 1.999,- (ca. EUR 1.843,-)

Generische Endungen
——————-

hikarinoakariost.info – US$ 2.875,- (ca. EUR 2.650,-)

materialesdelengua.org – US$ 15.250,- (ca. EUR 14.057,-)
celebrity.net – US$ 12.750,- (ca. EUR 11.753,-)
truecolorsfund.org – US$ 12.250,- (ca. EUR 11.292,-)
wikimindmap.org – US$ 10.092,- (ca. EUR 9.302,-)
bigsight.org – US$ 9.642,- (ca. EUR 8.888,-)
millenniumvillages.org – US$ 9.625,- (ca. EUR 8.872,-)
f6.net – US$ 9.088,- (ca. EUR 8.377,-)
theopengamingsociety.org – US$ 8.435,- (ca. EUR 7.775,-)
bitelabs.org – US$ 7.300,- (ca. EUR 6.729,-)
sensory.org – US$ 6.788,- (ca. EUR 6.257,-)
mathaware.org – US$ 3.811,- (ca. EUR 3.513,-)
iseek.org – US$ 5.751,- (ca. EUR 5.301,-)
alconsumidor.org – US$ 5.200,- (ca. EUR 4.793,-)
cowboy.org – US$ 5.016,- (ca. EUR 4.624,-)
americafirstpolicies.org – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.609,-)

.com
—–

gethobbie.com – US$ 31.701,- (ca. EUR 29.221,-)
quatro.com – US$ 30.500,- (ca. EUR 28.114,-)
hopesandfears.com – US$ 26.800,- (ca. EUR 24.703,-)
lithographs.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 23.044,-)
taketurns.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.435,-)
factorylab.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 16.592,-)
popups.com – US$ 17.001,- (ca. EUR 15.671,-)
twiiter.com – US$ 16.999,- (ca. EUR 15.669,-)
acte.com – US$ 16.555,- (ca. EUR 15.260,-)
datapipes.com – US$ 15.250,- (ca. EUR 14.057,-)
compasscare.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.827,-)
dvla.com – US$ 14.694,- (ca. EUR 13.544,-)
myjar.com – US$ 13.450,- (ca. EUR 12.398,-)
renais.com – US$ 12.980,- (ca. EUR 11.965,-)
growthmarketingconf.com – US$ 12.350,- (ca. EUR 11.384,-)
7645.com – US$ 12.250,- (ca. EUR 11.292,-)
greenelephant.com – US$ 12.200,- (ca. EUR 11.246,-)
thehearth.com – US$ 11.750,- (ca. EUR 10.831,-)
30033.com – US$ 11.750,- (ca. EUR 10.831,-)
oceanblue.com – US$ 11.700,- (ca. EUR 10.785,-)
4660.com – US$ 11.516,- (ca. EUR 10.615,-)
infomail.com – US$ 11.500,- (ca. EUR 10.600,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: namebio.com, sedo.de, thedomains.com

SEPTEMBER – NRW IT-RECHTSTAG 2023 NUR ONLINE

Der NRW IT-Rechtstag findet in diesem Jahr wieder online statt: an drei Tagen zwischen dem 08. und dem 21. September 2023 können Interessierte insgesamt 15 Stunden Fachfortbildung erlangen. Bis 07. Juni 2023 gibt es einen Frühbucherrabatt.

Der Kölner Anwaltverein (KAV) lädt zum NRW IT-Rechtstag in 3 Modulen am 08., 15. und 21. September 2023. Das Modul-System vom vergangenen Jahr wird – leicht abgeändert – fortgeführt, so dass dieses Mal Teilnehmer ihre 15 Stunden Fortbildung nach FAO an drei Terminen anstatt an zweien erarbeiten können. Die drei Module starten jeweils um 10:00 Uhr und enden um 16:30 Uhr. Die Agenda für die Termine ist noch nicht veröffentlicht. Die Termine kann man sich allerdings schon einmal notieren und die Module buchen.

Der NRW IT-Rechtstag findet 2023 am 08., am 15. und am 21. September von jeweils 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr statt. Die Kosten für die Teilnahme variieren, je nach Mitgliedsstatus beim Kölner Anwaltverein und ob man alle drei Tage oder lediglich einzelne Module bucht. Für das einzelne Modul betragen die Kosten zwischen EUR 99,- für KAV-Jungmitglieder und EUR 219,- für Nicht-Mitglieder. Bucht man alle drei Module, betragen die Kosten EUR 279,- bzw. EUR 549,-. Wer bis 07. Juni 2023 bucht, spart zehn Prozent auf die Netto-Teilnahmegebühr. Die Online-Veranstaltung ist für alle Endgerätesysteme über Internetbrowser, ohne irgendwelche Plug-Ins zugänglich.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://www.koelner-anwaltverein.de/fortbildungen/nrw-it-rechtstag-komplettbuchung/

Quelle: koelner-anwaltverein.de

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top