Domain-Newsletter

Ausgabe #1167 – 11. Mai 2023

Themen: .web – ICANN macht Weg für Registry-Vertrag frei | Statistik – .com-Registrierungen schwächeln wieder | TLDs – Neues von .au, .blog und .dk | UDRP – Zahlungsverweigerung kommt schlecht an | Gigalaw – Domain Dispute Digest für das Q1/2023 | crypto88.com – Kryptisches für US$ 38.000,- | London – Domain Name Summit wieder im August

.WEB – ICANN MACHT WEG FÜR REGISTRY-VERTRAG FREI

Im Streit um die Einführung der neuen generischen Top Level Domain .web hat die Internet-Verwaltung ICANN einen Verstoss des Bewerbers Nu Dot Co LLC (NDC) gegen Bewerbungs- und Auktionsregeln verneint. Wann die ersten .web-Domains registriert werden können, ist derzeit aber noch völlig offen.

Im November 2018 hatte Afilias Domains No. 3 Limited, die mittlerweile als Altanovo Domains Ltd. firmiert, als eine der sieben Bewerberinnen um .web ein „Independent Review Process“-Schiedsverfahren (IRP) gegen die Internet-Verwaltung ICANN eingeleitet. Afilias macht darin geltend, dass ICANN bei der Vergabe von .web an den Registry-Neuling Nu Dot Co LLC gegen eigene Statuten verstoßen habe und deshalb vom weiteren Bewerbungsverfahren hätte ausgeschlossen werden müssen. Der zentrale Vorwurf lautet, dass Nu Dot Co mit der .com-Registry VeriSign Inc. einen finanzstarken Partner im Rücken hatte, der das (am Ende siegreiche) Auktionsgebot von US$ 135 Mio. überhaupt erst möglich gemacht hat, dessen Beteiligung jedoch nicht offengelegt wurde. Nach zähem Ringen hatte Afilias Erfolg; am 20. Mai 2021 urteilte das Panel des International Centre for Dispute Resolution (ICDR), dass ICANN mehrfach gegen die eigenen „Amended and Restated Articles of Incorporation“ verstoßen habe. Konkret störte sich das Schiedsgericht daran, dass ICANN das Delegierungsverfahren fortgesetzt hat, obwohl dem ICANN Board of Directors bekannt war, dass der von VeriSign im Rahmen eines „Domain Acquisition Agreement“ finanziell unterstützte Bewerber NDC möglicherweise gegen die Regeln im Bewerberhandbuch verstoßen hat, weil er diese Unterstützung nicht offengelegt hat. Nicht festgestellt hat das Panel, ob der von Afilias erhobene Vorwurf zutrifft und NDC die Rolle von VeriSign hätte offenlegen müssen; ICANN musste stattdessen neu entscheiden, ob das „Domain Acquisition Agreement“ zwischen NDS und VeriSign gegen die Regeln im nTLD-Programm verstößt. Bei einem Special Meeting am 16. Januar 2022 hatte das Board of Directors beschlossen, dass weitere Prüfungen notwendig seien und den Ball so in das Feld des Board Accountability Mechanisms Committee (BAMC) gespielt, das die Entscheidung des Schiedsgerichts auswerten soll. Erst dann wollte ICANN selbst entscheiden.

Diese Entscheidung ist nun am 30. April 2023 gefallen. Konkret stellte der Vorstand fest, dass NDC weder durch den Abschluss des „Domain Acquisition Agreement“ noch durch die Teilnahme an der .web-Auktion gegen die Regelungen im Bewerberhandbuch oder die Auktionsregeln verstoßen hat. Zugleich wurde die Interims-Präsidentin und CEO Sally Costerton angewiesen, die Bewerbung von NDC weiterzubearbeiten, also den Registry-Vertrag auszuhandeln. Zur Begründung heißt es insbesondere, dass sich das „Domain Acquisition Agreement“ auf eine mögliche künftige Abtretung des Registry-Vertrages, den NDC mit ICANN abschließen könnte, beziehe und nicht auf eine Abtretung der .web-Bewerbung an VeriSign. NDC sei Bewerber geblieben, und falls NDC einen Registry-Vertrag mit ICANN abschließe, werde NDC Registry für .web. Ob NDC die Rechte aus diesem Vertrag dann an VeriSign abtreten will und kann, sei aktuell offen. Im Falle eines entsprechenden Antrages gibt es ein Verfahren zur Prüfung, einschließlich der Notwendigkeit der Genehmigung dieses Antrags durch ICANN. Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus einem Registry-Vertrag sei nicht unüblich und komme keiner „Umgehung“ des Bewerbungsverfahrens gleich, sondern sei vielmehr ein notwendiger Bestandteil für den weiteren Betrieb einer nTLD. Ferner hätten auch zahlreiche weitere Bewerber Auftrag und Zweck ihrer Domain-Endung geändert; hinzu kämen die zahlreichen Fälle, in denen sich der Auftrag und der Zweck einer gTLD infolge der Übertragung des Registry-Vertrags auf eine andere Registry geändert habe. Schließlich sei NDC stets der Bieter geblieben; abgegebenen Gebote seien rechtmäßig gewesen und NDC war tatsächlich in der Lage, das Gebot zu bezahlen, als man bei der Versteigerung den Zuschlag erhalten hatte.

In einer ersten Stellungnahme begrüßte VeriSign die Entscheidung des ICANN-Vorstands. Man werde mit ICANN und NDC zusammenarbeiten, um den Verkauf von .web abzuschließen, und „unsere Pläne für die Einführung und das Wachstum dieser aufregenden neuen Top Level Domain mitzuteilen“. Allerdings hatte Afilias angekündigt, die gerichtlichen Auseinandersetzungen „in all available fora whether within or outside of the United States of America“ fortzusetzen. Gut möglich, dass deshalb in Kürze ein weiteres Schiedsverfahren folgt, in dem der aktuelle Beschluss des ICANN-Vorstands überprüft wird. Wann genau die ersten .web-Domains registriert werden können, ist also noch völlig offen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://www.icann.org/en/board-activities-and-meetings/materials/approved-resolutions-regular-meeting-of-the-icann-board-30-04-2023-en#section2.e

Quelle: icann.org, businesswire.com, eigene Recherche

STATISTIK – .COM-REGISTRIERUNGEN SCHWÄCHELN WIEDER

Nur knapp im Plus, aber die Gesamtprognose positiv: die Top Level Domain .com hat einen wechselhaften April hinter sich. Bei der Nigeria-Domain .ng soll es hingegen nur noch nach oben gehen – das war der Regierung eine eigene Verordnung wert.

Auf schwache vier Wochen im April 2023 blickt .com zurück. Die Kommerzendung legte gerade einmal um knapp 22.000 Domains netto zu; in den ersten drei Monaten des Jahres 2023 lag das Plus stets im sechsstelligen Bereich. Ein weiteres Anzeichen für Zurückhaltung der Domain-Inhaber findet sich im Bericht der Registry VeriSign für das 1. Quartal 2023. Demnach lag die kombinierte „renewal quote“ für .com- und .net-Domains im vierten Quartal 2022 bei 73,3 Prozent; im vierten Quartal 2021 lag sie noch bei 74,8 Prozent. Das alles dürfte dazu beigetragen haben, dass VeriSign die Wachstumsprognose für das gesamte Jahr 2023 auf 0,5 bis 2,25 Prozent angesetzt hat; im Februar lag die Schätzung noch bei 0 bis 2,5 Prozent. Um VeriSign selbst muss man sich aber keine Sorgen machen: „Verisign ended the first quarter of 2023 with cash, cash equivalents and marketable securities of $1.02 billion, an increase of $35 million from year-end 2022“, heißt es im Quartalsbericht. Da kann man sogar einen Verlust von rund 40.000 .net-Domains im April 2023 gut wegstecken.

Um diese Jahreszeit immer einen Blick wert ist .eu. Die Europa-Domain erblickte im Mai 2005 das Licht der Online-Welt. Das erste Quartal 2023 schloss sie jetzt mit offiziell bestätigten 3.710.443 Domain-Registrierungen, ein Plus von 8.179 Domain-Namen gegenüber dem 31. Dezember 2022. Besonders stark gefragt war .eu in den ersten drei Monaten 2023 in Portugal, das ein Plus von 7 Prozent meldet. In Deutschland gingen die Registrierungen um 0,1 Prozent zurück; gleichwohl haben mit 997.352 Domain-Inhabern die meisten .eu-Domains ihren Sitz in der Bundesrepublik, deutlich vor den Niederlanden mit 463.116 Domains. Die „renewal quote“ lag bei stabilen 82,5 Prozent. Da können auch die rund 18.000 Domains, die .eu im April 2023 verloren hat, das Bild nicht trüben.

Zu den aktivsten afrikanischen Domain-Endungen zählt .ng, ihres Zeichens offizielles Länderkürzel von Nigeria. Wie die Verwalterin Nigeria Internet Registration Association (NiRA) mitteilt, waren Ende Januar 2023 insgesamt 184.425 .ng-Domains registriert. Gegenüber Dezember 2022 bedeutet das ein leichtes Plus von 633 .ng-Domains. Für weiteres Wachstum sorgen soll eine „National Policy on the Nigerian Government Second-Level Domains and the National Data Policy“ für die Jahre 2023 bis 2027. Darin hat Präsident Muhammadu Buhari alle Regierungsbeamten angewiesen, Regierungsdomains unter .ng für offizielle Zwecke zu verwenden. Für den gesamten afrikanischen Kontinent ist .ng nach der südafrikanischen .za die zweitwichtigste Länderendung. Endungen wie .ga (Gabun), .cf (Zentralafrikanische Republik), .ml (Mali) oder .gq (Äquatorialguinea) melden zwar offiziell höhere Registrierungszahlen, haben dies aber zweifelhaften Geschäftsmodellen zu verdanken, die sie nicht zuletzt für Cyberkriminelle attraktiv gemacht haben; im Domain Name Industry Brief von VeriSign werden sie daher nicht mehr erfasst.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
—————————-

.de – 17.534.085 – (Vergleich zum Vormonat: + 34.862)
.at – 1.508.824 – (Vergleich zum Vormonat: + 7.042)
.com – 161.574.060 – (Vergleich zum Vormonat: + 21.984)
.net – 13.171.999 – (Vergleich zum Vormonat: – 39.572)
.org – 10.744.190 – (Vergleich zum Vormonat: – 11.949)
.info – 3.743.900 – (Vergleich zum Vormonat: + 1.214)
.biz – 1.329.164 – (Vergleich zum Vormonat: – 13.544)
.eu – 3.650.906 – (Vergleich zum Vormonat: – 18.236)

.xyz – 4.253.862 – (Vergleich zum Vormonat: + 2.833)
.online – 2.599.520 – (Vergleich zum Vormonat: + 83.969)
.top – 2.268.651 – (Vergleich zum Vormonat: + 99.084)

(Stand 01. Mai 2023)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Quelle: eurid.eu, nira.org.ng, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .AU, .BLOG UND .DK

Aus DK Hostmaster A/S wird Punktum dk: die dänische Domain-Verwaltung firmiert um, die passende Domain ist schon gesichert. Derweil sucht Australiens .au einen neuen Registry Service Provider, während .blog das Modell mit Premium-Domains verteidigt – hier unsere Kurznews.

Die australische .au Domain Administration Ltd. (auDA), Verwalterin der Länderendung .au, sucht einen neuen Registry Service Provider. Aktuell hat Afilias diese Aufgabe inne, doch der Vertrag endet am 30. Juni 2024. Am 01. Mai 2023 veröffentlichte auDa daher einen „Request for Tender“ (RFT), mit dem sich Registries weltweit um einen vierjährigen Vertrag bewerben können, der ab dem 01. Juli 2024 zu laufen beginnt und eine Option auf zwei weitere Jahre beinhaltet. Die Ausschreibung ist mit 97 Seiten (ohne Anhänge) branchenüblich umfangreich, hat aber keine Klausel, mit der die branchenüblichen Verdächtigen ausgeschlossen wären. Die Bewerbungsphase endet am 26. Juni 2023; bereits im Juli 2023 will auDA die eingegangenen Bewerbungen auswerten. Vertragsverhandlungen mit den Interessenten könnten daher im August 2023 beginnen. Wann der Gewinner bekanntgegeben wird, ließ auDA offen. „auDA is pleased to support an open, fair and competitive tender process to select a .au registry operator. We look forward to receiving tenders from organisations that share a commitment to delivering value to Australians through .au“, so Rosemary Sinclair, CEO von auDA.

Die zu Automattic gehörende Knock Knock WHOIS There LLC (KKWT) hat ihr Geschäftsmodell mit Premium-Domains unter .blog in einem UDRP-Verfahren mit Erfolg verteidigt. Beschwerdeführer war der französische Versicherungskonzern AXA SA, der sich durch die Domain axa.blog in seinen Markenrechten verletzt sah. Die Domain ist auf KKWT registriert und wird, wie tausende andere Premium-Domains, zum Weiterverkauf angeboten. KKWT verteidigte sich damit, dass es für Registries üblich sei, Premium-Domains zu reservieren. Der Einzelrichter Matthew S. Harris betonte, dass KKWT vorliegend nicht als Registry, sondern als Inhaber der Domain handele; allerdings wies er die Beschwerde dennoch zurück: „Given that the Complainant has failed to satisfy the Panel that the Domain Name was registered with the intention of unfairly targeting the Complainant or its marks, it follows that the Complainant has also failed to satisfy the Panel that the Domain Name was either registered or used in bad faith“. Ob sich diese Argumentation auch ohne weiteres auf jede andere Premium-Domain unter .blog übertragen lässt, darf man aber bezweifeln.

DK Hostmaster A/S, Verwalterin der dänischen Länderendung .dk, benennt sich um. Wie die Registry am 02. Mai 2023 bekannt gab, firmiert sie künftig als Punktum dk. Seit 1999 kümmert sich DK Hostmaster um .dk; der alte Name stamme aus einer anderen Zeit, als man nur eine Aufgabe hatte, nämlich die Server zu betreuen, die dafür sorgen, dass man den richtigen Ort findet, wenn man eine .dk-Domain verwendet. Das habe sich mittlerweile geändert. Nach und nach habe man mehr Verantwortung dafür übernommen, dass der dänische Teil des Internets sicherer wird. Dazu habe man Identitätsprüfungen bei allen Domain-Inhabern durchgeführt und das Tool www.sikkerpånettet.dk eingeführt. Daher sei es jetzt an der Zeit, einen Namen zu bekommen, der die eigene Arbeit besser beschreibt. Deshalb habe man den Namen in Punktum dk geändert und verabschiede und bedanke sich bei dem Namen DK Hostmaster. Auch die passende Domain punktum.dk hat man sich gesichert. Für Inhaber einer .dk-Domain ändert sich in der Praxis nichts; sie müssen sich lediglich daran gewöhnen, eMails von Punktum dk statt von DK Hostmaster zu erhalten.

Weitere Informationen zur Ausschreibung bei .au finden Sie unter:
> https://www.auda.org.au/statement/auda-releases-request-tender-au-registry-operator

Die Entscheidung zu axa.blog finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2023/d2023-0875.pdf

Weitere Informationen zu .dk finden Sie unter:
> https://punktum.dk/en

Quelle: auda.org.au, domainnamewire.com, dk-hostmaster.dk

UDRP – ZAHLUNGSVERWEIGERUNG KOMMT SCHLECHT AN

Im Streit um die Domain gotohale.com suchte die Beschwerdeführerin, in Kenntnis des eigenen Fehlers, sich aus der Affäre zu ziehen, indem sie den Verfahrenskostenaufschlag von US$ 500,- für ein vom Gegner bestelltes Dreiergremium verweigerte. Das kam, neben anderem, bei dem dann eingesetzten Panel nicht gut an.

Beschwerdeführerin ist die Anwaltskanzlei „Hale Law“, die am 08. Februar 2018 in Florida gegründet wurde und deren Firma sich auf den Nachnamen ihres Geschäftsführers Patrick M. Hale bezieht. Der ist seit 2014 als Anwalt tätig. Die Beschwerdeführerin ist Inhaberin der am 28. Dezember 2021 eingetragenen US-Marke „GO TO HALE“, für die als Erstverwendungsdatum der 13. Mai 2020 angegeben ist. Die Marke wird im Internetauftritt unter halelaw.com der Beschwerdeführerin genutzt. Sie sieht ihre Markenrechte durch die im Mai 2000 registrierte Domain gotohale.com verletzt. Die Beschwerdeführerin versuchte erfolglos, den Inhaber der Domain zu erreichen. Sie startete schließlich ein UDRP-Verfahren vor der WIPO und trägt in ihrer Beschwerde vor, der Gegner nutze die Domain seit mehr als zwei Jahrzehnten nicht mehr. Der Gegner ließ sich vom Domain-Anwalt John Berryhill vertreten. Er trägt vor, unter der Domain seit 23 Jahren rechtmäßig ein IT-Sicherheitsberatungsunternehmen mit seinem Nachnamen „Hale Solutions“ zu nutzen und die eMail-Adresse auch für die Abwicklung seiner persönlichen und beruflichen Geschäfte konfiguriert zu haben. Es sei offensichtlich, dass die Beschwerdeführerin hier scheitern müsse, da sie einräumt, dass die Domain im Jahr 2000 von ihm registriert worden sei, also mindestens zwanzig Jahre vor der ersten Benutzung der eigenen Marke „GO TO HALE“. Er beantragte die Feststellung von Reverse Domain Name Hijacking (RDNH).

Der Gegner reichte seine Erwiderung fristgerecht ein und beantragte zudem, ein dreiköpfiges Gremium einzusetzen. Er zahlte die dafür von ihm zu entrichtende Gebühr von US$ 2.000,-. Das WIPO-Center hatte zuvor schon die Beschwerdeführerin über die Identität des Gegners, Roger Hale, informiert und bat nun um Überweisung der von ihr wegen des beantragten Dreiergremiums zu zahlenden US$ 500,-. Die Beschwerdeführerin zahlte jedoch nicht. Nach gut einem Monat fragte der Gegner nach, warum das Verfahren nicht fortgeführt werde und erhielt zur Antwort, dass keine Überweisung seitens der Beschwerdeführerin erfolge. Daraufhin überwies der Gegner den ausstehenden Betrag. Sodann wurde das Dreiergremium bestehend aus Scott R. Austin, Roderick Thompson und Sally M. Abel bestellt. Die Beschwerdeführerin versuchte nun, ihre Beschwerde zurückzuziehen. Der Gegner erhob Einspruch und verlangte, die Angelegenheit zur Entscheidung zu bringen. Das Gremium lehnte den Antrag auf Rücknahme unter Verweis auf eine andere Entscheidung ab und bestätigte die Gründe des Gegners: er habe Zeit und Kosten auf sich genommen, um eine Erwiderung gegen eine Beschwerde zu verfassen, die nach seiner Ansicht völlig unbegründet ist, so dass er Anspruch auf die Feststellung von RDNH habe. Würde darüber nicht entschieden, so stünde der Beschwerdeführerin die Möglichkeit zu Gebote, jederzeit erneut ein Verfahren zu beginnen. Er selbst gerate so in eine nachteilige Position.

Das Dreierpanel wies die Beschwerde ab und entschied auf RDNH (WIPO Case No. D2023-0084). Bei der Frage nach Ähnlichkeit von Marke und Domain klinkte sich die US-amerikanische Juraprofessorin Abel aus. Sie meint, die Registrierung der Domain lange vor der Marke mache aus der Behauptung der Beschwerdeführerin, es bestehe eine verwirrenden Ähnlichkeit zwischen beiden, einen fatalen Fehler. Einig waren sich die drei freilich hin sichtlich eines Rechts oder berechtigten Interesses des Gegners an der Domain, da er sie bereits seit 23 Jahren ordentlich für sein IT-Sicherheitsberatungsgeschäft nutze. Hier gelte schlichtweg „first come, first served“, wobei eine Berechtigung anerkanntermaßen auch bei Nachnamen gelte. Auch wenn die Frage der Bösgläubigkeit sich nicht mehr stellte, bestätigte das Gremium – indem es einfach eine andere Entscheidung zitierte -, dass keine Möglichkeit bestand, die Domain bösgläubig zu registrieren, da die Beschwerdeführerin zum Zeitpunkt der Registrierung der Domain noch nicht existierte.

Schließlich widmete sich das Dreiergremium der Frage des RDNH, dessen Vorliegen es bestätigte. Es verwies auf die Regeln der UDRP und frühere Entscheidungen, die klar machen, dass an den, der sich zum Führen eines UDRP-Verfahrens fachmännischer Hilfe bedient, höhere Anforderungen zu stellen sind. Da die Beschwerdeführerin offensichtlich über erfahrene Anwälte im Bereich des geistigen Eigentums verfügte, hätte sie wissen müssen, dass ihre Beschwerde unter diesen Umständen keinen Erfolg haben konnte. Dennoch verfolgte sie die Beschwerde weiter. Der Vortrag der Beschwerdeführerin enthalte keinen einzigen Hinweis auf einen UDRP-Fall und stütze sich ausschließlich auf die allgemeine, nicht belegte Behauptung, die fortwährende Registrierung und Nutzung der Domain erfolge bösgläubig und stelle eine Verletzung des Lanham Act (15 U.S.C. § 1052 et seq.), des Anticybersquatting Consumer Protection Act von 1999 (15 U.S.C. §1125) und der ICANN-Regeln dar. Zudem versuchte sie, die Beschwerde zurückzuziehen, aber nicht schon, als sie die Identität des Gegners Roger Hale erfuhr – was ein verständlicher Zeitpunkt gewesen wäre -, sondern erst, nachdem dieser eine Erwiderung eingereicht hatte. Dies sei ein Missbrauch der UDRP-Richtlinie, weshalb das Gremium feststellte, dass es sich um einen Fall von Reverse Domain Name Hijacking handelt. Damit wies das Gremium die Beschwerde ab.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain gotohale.com finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2023/d2023-0084.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, internetcommerce.org, eigene Recherche

GIGALAW – DOMAIN DISPUTE DIGEST FÜR DAS Q1/2023

Domain-Rechtsanwalt Doug Isenberg legt seinen statistischen Bericht zu UDRP-Entscheidungen für das erste Quartal 2023 vor. Die Anzahl der UDRP-Verfahren steigt weiter an.

„Gigalaw’s Domain Dispute Digest First Quartal 2023“ ist ein zwölfseitiger Report über die Entwicklung der UDRP-Verfahren in den vergangenen drei Monaten. Doug Isenberg wertete dafür die entschiedenen UDRP-Verfahren aller fünf ICANN-akkreditierten Streitbeilegungsstellen der ersten drei Monate 2023 aus. Verfahren, die abgebrochen wurden, etwa weil die Parteien sich einigen konnten oder die aus anderen Gründen beendet wurden, berücksichtigte Isenberg nicht. Kernfeststellung seines Berichts ist: die Zahl der Verfahren ist deutlich angestiegen.

Insgesamt zählt er 2.026 UDRP-Entscheidungen, bei denen um 3.637 Domains gestritten wurde. Das bedeutet einen Anstieg um 18,7 Prozent bei den Entscheidungen und 11,6 Prozent bei den Domains gegenüber dem ersten Quartal 2022. Seit einem Einbruch in 2013 steigt damit die Anzahl der Verfahren kontinuierlich an und nimmt sogar etwas an Fahrt auf. Unter den fünf akkreditierten Streitbeilegungsstellen liegt WIPO mit 1.237 an erster Stelle vor Forum mit 574. Es folgen das tschechische CAC mit 164 Entscheidungen, das Arab Center for Domain Name Dispute Resolution (ADNDRC) mit 44 Fällen und als Schlusslicht das kanadische CIIDRC mit 7 Entscheidungen. Unter den generischen Endungen drehten sich die meisten, nämlich 2.792 UDRP-Verfahren, um .com-Domains. An zweiter Stelle steht .net mit 106 Verfahren, gefolgt von .org mit 66 Fällen. An vierter Position steht die erste neue gTLD: .xyz war in 46 UDRP-Verfahren verwickelt. Bei den Länderendungen, die die UDRP als solche oder in einer Abwandlung übernommen haben, weist die kolumbianische .co mit 122 die meisten Fälle auf, gefolgt von .cc mit 14 und .me mit 11.

Von den insgesamt 3.637 betroffenen Domains wurden 96,31 Prozent einem Domain-Transfer zugeführt, 3,13 Prozent blieben beim Inhaber und 0,54 Prozent wurden gelöscht. Das Verfahren mit den meisten Domains bestritt Cube mit 169 Domains (WIPO D2022-5023), gefolgt von Wolverine mit 98 Domains in einer Beschwerde (Forum 2025167 98). Die aktivsten Marken-Inhaber waren Meta mit 35 Verfahren vor Boursorama, die im Bankenbereich tätig ist, mit 28 Verfahren. Um die meisten Domains stritt allerdings wieder der Glücksspielanbieter Cube mit 201 Domains, gefolgt von Meta mit 123 Domains. Die Anzahl der URS-Verfahren nimmt sich gegenüber alle dem geradezu lapidar aus: in 35 Entscheidungen ging es um 49 Domain-Namen. Die Anzahl von Verfahren nahm damit gegenüber dem 1. Quartal 2022 um 2,78 Prozent ab, die Anzahl der Domain-Namen allerdings nahm um 13,95 Prozent zu. In 2 Fällen, also 4,08 Prozent der Fälle, wurde die URS-Beschwerde abgewiesen. Bei den URS-Verfahren war der Schuhhersteller Sketchers mit 12 Verfahren am aktivsten. 16 der URS-Fälle drehten sich um .shop-Domains, 11 um .store-Domains.

Das 12-seitige „Gigalaw Domain Dispute Digest Q1/2023“ gibt einen schnellen, übersichtlichen und nachvollziehbaren Überblick über die Entwicklung der UDRP- und USR-Verfahren im ersten Quartal dieses Jahres. Wir empfehlen die Lektüre.

Das Gigalaw Domain Dispute Digest Q1/2023 können Sie hier herunterladen:
> https://static1.squarespace.com/static/58febdfcbf629aa913a85974/t/64492ab09f1d256fe096c234/1682516656851/2023-q1-domain-dispute-digest.pdf

Quelle: giga.law

CRYPTO88.COM – KRYPTISCHES FÜR US$ 38.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche bietet mit crypto88.com zum Preis von US$ 38.000,- (ca. EUR 34.545,-) als bestem Wert keinen Höhepunkt. Immerhin stärken die niederländische Endung und .org die Handelswoche.

Die Kommerzendung .com schwächelt und bietet lediglich crypto88.com zum Preis von US$ 38.000,- (ca. EUR 34.545,-), um gut dazustehen. Danach fallen die Preise deutlich ab. Allerdings steigert sich die Vier-Ziffern-Domain 7964.com von US$ 2.500,- (ca. EUR 1.852,-) im November 2013 auf jetzt US$ 12.300,- (ca. EUR 11.182,-). Die Domain welbi.com erzielt US$ 9.591,- (ca. EUR 8.719,-) und verbessert sich erheblich von ihrem Preis von US$ 1.495,- (ca. EUR 1.133,-) vom Juli 2013.

Die beste Länderdomain steht der .com-Nummer 1 kaum nach: hout .nl kommt auf sehr erfreuliche EUR 30.000,-. Die niederländische Endung bietet darüber hinaus zwei weitere erfreuliche Ergebnisse. Die deutsche Endung startet mit der Drei-Zeichen-Domain blt.de zum Preis von EUR 12.900,-. Die britische Domain truffle.co.uk kommt auf US$ 2.571,- (ca. EUR 2.337,-) und verbessert sich von US$ 1.261,- (ca. EUR 920,-), die sie im Februar 2014 erzielte.

Die neuen generischen Endungen bieten nicht viel und liefern mezzanine.xyz zum Preis von US$ 7.995,- (ca. EUR 7.268,-) als ihre Nummer 1. Die Endung .pro aus den 2000ern bietet mit buy .pro zum Preis von nun immerhin US$ 3.000,- (ca. EUR 2.727,-) eine Verbesserung gegenüber den im Mai 2012 erzielten US$ 1.010,- (ca. EUR 788,-). Die klassischen generischen Endungen warten zumindest mit abode.org zum Preis von US$ 35.000,- (ca. EUR 31.818,-) auf, die unmittelbar an die nur US$ 3.000,- teurere crypto88.com anschließt. Die vergangene Domain-Handelswoche war also vergleichsweise schwach.

Länderendungen
————–

hout.nl – EUR 30.000,-
belegging.nl – EUR 25.000,-
beleggingen.nl – EUR 25.000,-
kampeerboerderij.nl – EUR 3.300,-

blt.de – EUR 12.900,-
natural-elements.de – EUR 7.500,-
digitalmuenchen.de – EUR 7.000,-
kontovergleich.de – EUR 5.950,-
fairclub.de – EUR 4.350,-
theguesthouse.de – EUR 3.450,-
gamespalace.de – EUR 2.750,-
worthelden.de – EUR 2.600,-
deinautoglas.de – EUR 2.500,-
vertriebsaufbau.de – EUR 2.500,-
az-bau.de – EUR 2.499,-
hardal.de – EUR 2.380,-
cannabisshops.de – EUR 2.300,-
multiservice.de – EUR 2.099,-
jungleboys.de – EUR 2.000,-
knospen.de – EUR 2.000,-

cards.md – EUR 9.900,-
pics.vc – US$ 6.901,- (ca. EUR 6.274,-)
purse.fr – EUR 6.000,-
niod.com.cn – US$ 4.500,- (ca. EUR 4.091,-)
automation.io – EUR 4.000,-
vth.at – EUR 2.900,-
tifo.io – US$ 2.995,- (ca. EUR 2.723,-)

easybill.eu – EUR 2.599,-
thehome.eu – EUR 2.599,-
eventio.eu – EUR 2.500,-
hapo.eu – EUR 2.499,-
keepclean.fr – EUR 2.499,-
truffle.co.uk – US$ 2.571,- (ca. EUR 2.337,-)
properties.ai – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.273,-)
swype.in – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.273,-)

Neue Endungen
————-

mezzanine.xyz – US$ 7.995,- (ca. EUR 7.268,-)
xell.tech – US$ 4.799,- (ca. EUR 4.363,-)
bernstein.shop – EUR 2.500,-
art.supplies – US$ 2.231,- (ca. EUR 2.028,-)
spring.care – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.818,-)

Generische Endungen
——————-

buy.pro – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.727,-)

abode.org – US$ 35.000,- (ca. EUR 31.818,-)
coet.org – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.545,-)
lexcom.net – US$ 4.880,- (ca. EUR 4.436,-)
safi.org – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.636,-)
mabo.org – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.727,-)
worldtrading.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.273,-)
betzilla.net – US$ 2.200,- (ca. EUR 2.000,-)

.com
—–

crypto88.com – US$ 38.000,- (ca. EUR 34.545,-)
terrarbet.com – US$ 14.995,- (ca. EUR 13.632,-)
50555.com – US$ 12.600,- (ca. EUR 11.455,-)
rdus.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 11.364,-)
7964.com – US$ 12.300,- (ca. EUR 11.182,-)
alphasociety.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.909,-)
bemewellness.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.909,-)
slotlive.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 10.000,-)
4127.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 10.000,-)
7047.com – US$ 10.750,- (ca. EUR 9.773,-)
dialahuman.com – US$ 10.250,- (ca. EUR 9.318,-)
stube.com – US$ 10.250,- (ca. EUR 9.318,-)
safetravels.com – US$ 10.099,- (ca. EUR 9.181,-)
patriotmotors.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.091,-)
circleai.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.091,-)
circleai.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.091,-)
patriotmotors.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.091,-)
vlavla.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.091,-)
prefundia.com – US$ 9.980,- (ca. EUR 9.073,-)
accountlabs.com – US$ 9.888,- (ca. EUR 8.989,-)
smartev.com – US$ 9.780,- (ca. EUR 8.891,-)
welbi.com – US$ 9.591,- (ca. EUR 8.719,-)
kumandra.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 8.182,-)
123slot.com – US$ 8.750,- (ca. EUR 7.955,-)
newlookhomedesign.com – US$ 8.500,- (ca. EUR 7.727,-)
medicalpath.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.273,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

LONDON – DOMAIN NAME SUMMIT WIEDER IM AUGUST

Gegen Ende August 2023 treffen sich Domain-Käufer und -Verkäufer, Investoren, Entwickler, Juristen, Registrare und HostingProvider von Angesicht zu Angesicht bei der als Präsenzveranstaltung stattfindenden zweiten „London Domain Name Summit“.

Nachdem im vergangenen Jahr die „London Domain Name Summit“ am 22. August 2022 erfolgreich verlaufen ist, laden die Veranstalter auch in diesem Jahr wieder nach London. Die „London Domain Name Summit“ findet diesmal am 22. und 23. August 2023 im Hilton London Metropole statt. Die Veranstalter des „London Domain Name Summit“ organisieren die Veranstaltung als „Networking-Konferenz und Messe für erfolgreiche Domain-Geschäfte“. Bei dieser Veranstaltung zeigen Unternehmen der Domain-Branche ihre Lösungen und Dienstleistungen einem breiten Spektrum von Unternehmen, Organisationen und professionellen Domain-Investoren. Die Veranstalter garantieren einen gut besuchten Event mit nur wenig Ausstellungsfläche. Als Redner angekündigt sind unter anderem Kieren McCarthy (Nominet) und Nigel Hickson (Datenschutzberater im britischen Ministerium für Digitales, Kultur, Medien und Sport). Das Programm für die Veranstaltung startet um 10:00 Uhr am Donnerstag, den 22. August 2023 mit der Anmeldung und um 12:00 Uhr mit der Begrüßung durch den Organisator Helmuts Meskonis. Ab 18:00 Uhr gibt es einen Empfang für geladene Gäste. Am Folgetag geht es um 11:00 Uhr los, und die „London Domain Name Summit“ endet nach der um 17:00 Uhr beginnenden Schlusssitzung.

Die „London Domain Name Summit“ findet vom 22. bis 23. August 2023 im Hilton London Metropole, 225 Edgware Road, London W2 1JU (Großbritannien) statt. Für Privatbesucher ist die Teilnahme kostenlos, ein Ticket muss aber gebucht werden. Teilnehmer, die geschäftlich unterwegs sind, zahlen GBP 50,– (nebst einer Gebühr) für ihr Ticket.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://summit.london

Quelle: summit.london, eigene Recherche

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top