Domain-Newsletter

Ausgabe #1166 – 04. Mai 2023

Themen: Uniregistry – Abschied von einem nTLD-Pionier | INFERMAL – ICANN-Analyse zu Cyberkriminalität | TLDs – Neues von .au, .forum und .tw | UDRP – Vier Schwalbe-Domains in vier Verfahren | Buchtipp – Neuauflage des Skriptum Internetrecht | yninfo.com – Informatorisches für US$ 60.000,- | Bonn – Domainstammtisch NRW im August 2023

UNIREGISTRY – ABSCHIED VON EINEM NTLD-PIONIER

Ein Pionier des nTLD-Geschäfts sagt zum Abschied leise Servus: die auf den Cayman Islands ansässige Uniregistry hat im April 2023 ihren verbleibenden Geschäftsbetrieb eingestellt.

Die in Georgetown (Cayman Islands) ansässige UNR, gegründet im Jahr 2010 vom Domain-Investor Frank Schilling, hatte sich 2012 um 54 neue Top Level Domains beworben und dank eines Investments von über US$ 60 Mio. den Zuschlag für 25 von ihnen erhalten, darunter .link und .click. In der Folge war Uniregistry sowohl als Domain-Registry als auch als Domain-Registrar tätig. Im Rahmen eines Blockbuster-Deals gab GoDaddy im Februar 2020 bekannt, von Uniregistry die „domain registrar and marketplace businesses“ erworben zu haben, also das Registrar-Geschäft mit seinen rund 1,5 Mio. verwalteten Domain-Namen; auch ein Domain-Portolio mit rund 350.000 wertvollen Domains wechselte zu GoDaddy. Das Registry-Geschäft behielt man hingegen vorerst. Ende Januar 2021 kündigte Schilling jedoch an, Kasse machen und im Rahmen einer Ein-Tages-Auktion über das Auktionshaus Innovative Auctions das Registry-Geschäft mit 23 nTLDs versteigern zu wollen. Am 01. Oktober 2021 folgte dann der letzte Schritt, als die in Toronto (Kanada) ansässige Tucows Inc. mitteilte, die Registry-Plattform von Uniregistry erworben zu haben.

Und damit gehen nun endgültig die Lichter bei der später in Uni umbenannten Uniregistry aus. Wie das Unternehmen in einem Blog-Artikel mitteilte, habe man am 18. April 2023 den Uni-Markt, die Parking-Plattform, den Self-Brokerage-Service und die Uni App for Market eingestellt. Die Möglichkeit, neue Domains zu registrieren und Domains zu Uni zu übertragen, hat ebenfalls am 18. April 2023 geendet. Im Mai 2023 werden alle verbleibenden Konten und Domain-Namen bei Uni zu GoDaddy migriert. Danach werden Uniregistry.com und die Uni-App geschlossen. Die Reise von Uni sei damit aber noch nicht zu Ende. Der Einfluss der Uni-Mitarbeiter innerhalb von GoDaddy werde sicherstellen, dass man sich weiterhin für die Schaffung von Werten für die Domain-Branche einsetze. Außerdem ruft man in Erinnerung, dass man auch für die eigenen Veranstaltungen und das Marketing bekannt gewesen sei; dazu würden Hakkasan-Partys in Las Vegas und der Versand von Rumkuchen direkt von den Cayman Islands an die Kunden gehören. Ob und wer diese Tradition fortsetzt, wird nicht mitgeteilt.

Aktuell wird Uniregistry nur noch als Verwalterin für die Top Level Domain .gift in der IANA-Datenbank geführt. Die Endung zählt aktuell rund 6.000 Registrierungen und wurde bereits im Jahr 2015 auf die DotGift LLC übertragen.

Die Mitteilung von Uniregistry finden Sie unter:
> https://uniregistry.com/blog/post/farewell-from-uni

Quelle: uniregistry.com, eigene Recherche

INFERMAL – ICANN-ANALYSE ZU CYBERKRIMINALITÄT

Die Internet-Verwaltung ICANN hat ein neues Projekt zur Bekämpfung bösartiger Domain-Registrierungen ins Leben gerufen: im Rahmen von „Inferential Analysis of Maliciously Registered Domains“ (INFERMAL) will man die Vorlieben von Cyberkriminellen systematisch analysieren.

Seit geraumer Zeit ist die Internet-Verwaltung ICANN darum bemüht, das Domain Name System als eine globale Ressource vor Missbrauch (DNS Abuse) zu schützen. Zu diesem Zweck hat ICANN das „DNS Security Threat Mitigation Program“ aufgelegt, das unter anderem durch vertragliche Regelungen mit Domain-Registries und -Registraren sicherstellen will, dass Missbrauch beschränkt wird oder zum Erliegen kommt. Bei alldem fehlt es unverändert an einer einheitlichen Definition, was DNS Abuse eigentlich erfasst. ICANN zählt dazu aktuell Missbrauch in fünf verschiedene Kategorien: Malware, Botnets, Phishing, Pharming und Spam, letzterer aber nur, wenn er als Liefermechanismus für die anderen vier Kategorien von Missbrauch dient. Einig ist man sich aber vor allem in dem Ziel, das Internet für die Endbenutzer sicherer zu machen, indem die Verbreitung von DNS-Sicherheitsbedrohungen verringert wird.

Als eine Sicherheitsbedrohung von Cyberkriminellen hat ICANN die Methode identifiziert, aktiv Domain-Namen zu registrieren, um Angriffe wie zum Beispiel Phishing-, Malware- und Spam-Kampagnen im großen Stil zu starten. Dabei gibt es Hinweise darauf, dass böswillige Akteure Domain-Registrare bevorzugen, die niedrige Gebühren anbieten oder bestimmte Zahlungsmethoden akzeptieren. Vermutet wird weiter, dass sie Registrare wählen, die kostenlose Anwendungsprogrammierschnittstellen (APIs) für Massenregistrierungen anbieten, oder spiegelbildlich Registrare meiden, die bestimmte Informationen verlangen. Bisher hat noch keine Studie die Präferenzen von solchen Angreifern systematisch untersucht. INFERMAL zielt nun darauf ab, das Wissen in diesem Bereich zu erweitern. Das Projektteam plant, eine umfassende Liste von Richtlinien für die Domain-Registrierung zu sammeln und zu analysieren, die für Angreifer relevant sind. Dazu gehören Registrierungsfunktionen wie die bereits erwähnte API, die Möglichkeit der Massenregistrierung, akzeptierte Zahlungsmethoden wie Bitcoin oder WebMoney und Einzelhandelspreise. Mithilfe statistischer Modellierung will das INFERMAL-Team die von Angreifern bevorzugten Registrierungsfaktoren ermitteln. Dabei ist man sich bewusst, dass die Ergebnisse der Studie auch politische Auswirkungen haben können, indem sie zum Beispiel das Geschäftsmodell einzelner Registries und Registrare in ein besonders kritisches Licht stellen.

Wissenschaftlicher Koordinator des INFERMAL-Projekts ist Dr. Maciej Korczyński, Professor für Computernetze und Cybersicherheit am Grenoble Institute of Technology in Frankreich. Seit dem Jahr 2015 hat er über 30 wissenschaftliche Artikel zum Missbrauch von Domains und DNS-Infrastrukturen sowie über DNS-Schwachstellen verfasst. Weitere Informationen inklusive eines detaillierten Zeitplans und Informationen zur Projektwebsite will ICANN in Kürze veröffentlichen.

Weitere Informationen zum INFERMAL-Projekt finden Sie unter:
> https://www.icann.org/en/blogs/details/new-icann-project-explores-the-drivers-of-malicious-domain-name-registrations-25-04-2023-en

Quelle: icann.org, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .AU, .FORUM UND .TW

Taiwans .tw guckt sich europäischen Datenschutz ab: die Verwalterin TWNIC teilt mit, dass die WHOIS-Informationen in Kürze eingeschränkt werden. Derweil öffnet sich Australiens .au für Konsulate, während .forum deutlich günstiger wird – hier unsere Kurznews.

Die australische .au Domain Administration Ltd. (auDA), Verwalterin der Länderendung .au, bereitet Änderungen in den Vergaberegelungen vor. Konkret geht es um die vorsichtige Lockerung der Definitionen von „australischer Präsenz“ und „gemeinnütziger Einrichtung“. Wer auf eine weitestgehende Freigabe hofft, wird allerdings enttäuscht; auDA will lediglich sicherstellen, dass künftig ausländische Botschaften und Konsulate („Embassy Registrants“) berechtigt sind, Domains unter .org.au zu registrieren. Dadurch werde das Vertrauen der Australier in den Namensraum unter dieser Subdomain gestärkt, da sie sicher sein können, dass sie mit einem rechtmäßigen Embassy-Registrator Geschäfte machen; zugleich wird die Betriebssicherheit, die Integrität und der Nutzen von .au erhalten. Die Öffentlichkeit hat Gelegenheit bis 08. Mai 2023, zu diesem Vorschlag Stellung zu nehmen. Im Übrigen bleibt es dabei, dass sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen .au-Domains registrieren dürfen; allerdings ist ein Wohn- oder Firmensitz in Australien erforderlich.

Die auf Mercer Island (US-Bundesstaat Washington) ansässige Fegistry LLC wird die Gebühren für .forum-Domains drastisch reduzieren. Statt wie bisher deutlich über US$ 1.000,- pro Jahr und Domain sollen künftig nur noch US$ 39,- fällig werden. Zuvor hatte Fegistry bereits angekündigt, dass .forum neu durchstarten soll; aktuell läuft dazu eine „Sunrise B“ genannte Phase, die am 10. Mai 2023 in eine „Early Access Period“ übergeht, die bis zum 17. Mai 2023 dauert und in die Phase der General Availability überleitet. Weiter ist angekündigt, dass tausende bisher reservierter Domains auf den Markt kommen, darunter vor allem Ein-, Zwei- und Drei-Zeichen-Domains; auch ein Gebührenmodell für Premium-Domains soll es bald geben. Offenbar will Fegistry damit die bisher schwachen Registrierungszahlen deutlich steigern; aktuell sind weit unter 350 .forum-Domain-Namen registriert. Im Gegenzug sollen allerdings Domain-Namen unterhalb der Endung .country drastisch teurer werden; hier steht eine Preissteigerung von bisher US$ 20,- auf über US$ 2.000,- pro Jahr und Domain bevor. Für bereits registrierte .country-Domains soll es ein „grandfathering“ geben.

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) strahlt inzwischen bis nach Taiwan aus. Wie das Taiwan Network Information Center (TWNIC) als Verwaltung der Landesendung .tw bekanntgab, werden die WHOIS-Daten künftig deutlich restriktiver gehandhabt, um den Schutz persönlicher Daten zu stärken. So wird die Kontaktperson bei einer WHOIS-Abfrage künftig standardmässig nicht mehr namentlich offengelegt. Man kann sich aber an den Domain-Registrar wenden, um die Offenlegung oder Nichtoffenlegung des Kontakts zu erfragen. Zugleich empfiehlt TWNIC allen Unternehmen oder Organisationen, bei der Registrierung von .tw-Domains Kontaktinformationen zu verwenden, die auf der Funktion oder der Organisationsabteilung basieren, also zum Beispiel bei einer eMail-Adresse etwa admin@example.com.tw anstatt eines Kontakts zu verwenden, der persönliche Datenschutzinformationen identifizieren kann. Die Änderungen sind bereits beschlossen und treten am 01. Juni 2023 in Kraft.

Quelle: auda.org.au, domainincite.com, twnic.tw

UDRP – VIER SCHWALBE-DOMAINS IN VIER VERFAHREN

Die deutsche Unternehmung Ralf Bohle GmbH ist Inhaberin der Marke „Schwalbe“ sowie ein Hersteller von Fahrradreifen und -schläuchen, Rollstuhlreifen und anderem Fahrradzubehör. In den vergangenen Monaten führte sie erfolgreich vier UDRP-Verfahren vor der WIPO gegen die Inhaber der Domains schwalbeparts.xyz, schwalbebike.com, schwalbepneus.com und schwalbevelo.com.

Die Gegner der vier UDRP-Verfahren saßen alle in China, die Domains wurden jeweils genutzt für Seiten, die das Schwalbe-Logo aufwiesen und Schwalbe-Produkte zu massiv günstigen Preisen anboten. Sobald die Beschwerdeführerin bei den jeweiligen Registraren um Daten der Domain-Inhaber anfragte, wurden die Webangebote unter den Domains entfernt. In den UDRP-Verfahren vor der WIPO berief sich die Ralf Bohle GmbH als Beschwerdeführerin auf ihre diversen Schwalbe-Wort- und -Wort/Bild-Marken und darauf, dass die jeweiligen Gegner keine Lizenzen oder die Erlaubnis zur Nutzung ihrer Marken hätten. Die Beschwerdeführerin ging davon aus, dass es sich bei den teilweise um 40% bis 60% günstiger angebotenen Schwalbe-Artikeln unter den streitbefangenen Domains um Fälschungen handelt. In keinem der Fälle meldete sich ein Gegner.

In den Verfahren um die beiden Domains schwalbeparts.xyz (WIPO Case No. D2022-4478) und schwalbebike.com (WIPO Case No. D2022-4477) entschied der französische Rechtsanwalt mit Sitz in Spanien Benjamin Fontaine. Der wies bei der Prüfung eines Rechts oder berechtigten Interesses an der Nutzung der Domain schwalbeparts.xyz darauf hin, dass es an dieser Stelle nicht darauf ankomme, ob über die Website angebotene Waren Fälschungen seien. Auch wenn es sich um echte Schwalbereifen gehandelt hätte, der Gegner habe seine Beziehung zur Beschwerdeführerin auf der Seite nicht dargelegt, womit der „Oki Data Test“ scheitere. Beim „Oki Data Test“ (Oki Data Americas, Inc. gegen ASD, Inc. – WIPO Case No. D2001-0903) muss der Domain-Inhaber vier Kriterien erfüllen, aus denen sich eine berechtigte Nutzung einer „Marken-Domain“ ergeben kann. Zu diesen gehört die Voraussetzung, auf der Website unmissverständlich und gut sichtbar die Beziehung zwischen Domain-Inhaber und dem Markeninhaber darzustellen, was hier, wie von Fontaine festgestellt, nicht der Fall war. Bei Prüfung der Bösgläubigkeit der Gegner ging Fontaine auf die Gemeinsamkeiten der Webangebote beider von ihm bearbeiteten Fälle ein und vermutet, dass die beiden miteinander verbunden sind. So seien die Domains am selben Tag registriert worden, wiesen dieselbe Konfiguration, das selbe Layout und dieselben Inhalte auf. Davon abgesehen, lägen alle Voraussetzungen für die Bösgläubigkeit bei Registrierung und Nutzung der Domains vor. Fontaine entschied in beiden Fällen auf Übertragung der Domain.

Im Streit um die Domain schwalbepneus.com (WIPO Case No. D2023-0794) entschied der österreichische Rechtsanwalt Christian Gassauer-Fleissner. Er unterstrich, dass die äußerst günstigen Angebote unter der Domain auf illegales Verhalten schließen lassen. Es sei höchst unwahrscheinlich, dass der Gegner bei der Registrierung der Domain keine Kenntnis von den Marken der Beschwerdeführerin hatte. Gerade der Begriff „pneus“ („Reifen“ auf französisch) im Domain-Name fördere die Möglichkeit einer Irreführung und Verwechslung mit Schwalbe-Produkten. Nachdem Gassauer-Fleissner auch im Hinblick auf die Nutzung der Domain Bösgläubigkeit festgestellt hatte, entschied er auf Übertragung der Domain.

Der kolumbianische Rechtsanwalt und Professor Daniel Peña entschied im Streit um die Domain schwalbevelo.com (WIPO Case No. D2023-0131) und kam zum selben Ergebnis wie die anderen. Auch hier wies die Verbindung der Marke „Schwalbe“ mit dem Begriff „Velo“, der die Waren der Beschwerdeführerin beschreibt, auf die Bösgläubigkeit bei der Domain-Registrierung hin. Die Inhalte unter der Domain und die Nutzung des Schwalbe-Logos bestätigten auch eine bösgläubige Nutzung. Zudem versteckte der Gegner seine Identität hinter einem WHOIS-Privacy Service, was unter bestimmten Umständen ein weiterer Hinweis auf die Bösgläubigkeit darstelle. So bestätigte Peña die Beschwerde der Ralf Bohle GmbH und entschied auf Übertragung der Domain.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain schwalbebike.com finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2022/d2022-4477.pdf

Die UDRP-Entscheidung über die Domain schwalbeparts.xyz finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2022/d2022-4478.pdf

Die UDRP-Entscheidung über die Domain schwalbepneus.com finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2023/d2023-0794.pdf

Die UDRP-Entscheidung über die Domain schwalbevelo.com finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2023/d2023-0131.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

BUCHTIPP – NEUAUFLAGE DES SKRIPTUM INTERNETRECHT

Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universitätsprofessor an der Juristischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und zugleich Direktor des dortigen Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM), hat sein Standardwerk zum Internetrecht auf den neuesten Stand (März 2023) gebracht. Es steht zum kostenlosen Download bereit.

Die vorangegangene Ausgabe des kostenlosen Skriptes trägt den „Stand: Dezember 2020“. Über zwei Jahre mussten Kenner auf die neue, überarbeitete Fassung des Skriptum Internetrecht von Prof. Dr. Thomas Hoeren vom Institut für Informations-, Telekommuniaktions- und Medienrecht der Universität Münster warten. Wir hatten zuletzt die Ausgabe „Stand: Oktober 2019“ besprochen, versuchen aber, den Sprung von Dezember 2020 zum März 2023 zu nehmen. Als erstes springt ins Auge, dass der Umfang des aktuellen Skripts gegenüber der Vorauflage von 722 Seiten auf 589 geschrumpft ist. Dies ist auf Kürzungen im fünften Kapitel „Vertragsschluss mit dem Kunden“ zurückzuführen. Hier wurden die ersten drei Unterpunkte „Kollisionsrechtliche Fragen“, „Vertragsschluss im Internet“ und „Verbraucherschutz im Internet“ gestrichen. Stattdessen bietet das Skript ein zehntes Kapitel, das auf sieben Seiten einen Ausblick auf KI und Blockchain bietet. Zur KI werden Fragen des Urheberrechts, des Werberechts, Patentrechts sowie Datenschutzrecht und Haftungsrecht kurz angesprochen. Die Themen Blockchain und Smart Contract werden mit zwei Absätzen gestreift. Hier ist zukünftig mit mehr Inhalt zu rechnen.

Üblicherweise sind wir des Lobes voll, wenn wir das Skriptum Internetrecht besprechen. Doch diesmal müssen wir auch Abstriche machen. Die uns vorliegende, Ende April 2023 heruntergeladene .pdf-Datei ist im Bereich Datenschutz deutlich veraltet. Wir vermissen Ausführungen zum im Dezember 2021 in Kraft getretenen TTDSG, das durch Zusammenfassung der einschlägigen Datenschutzregeln des TKG und des TMG Klarheit und Rechtssicherheit im Telekommunikationsbereich bringt und das Verhältnis von DSGVO und ePrivacy-Richtlinie in Deutschland harmonieren soll. Wie Prof. Thomas Hoeren mitteilt, wird auch dieses Feld in der kommenden Ausgabe des ansonsten tadellosen Skriptum Internetrecht beackert sein.

Nichtsdestotrotz können wir das Skriptum Internetrecht von Thomas Hoeren empfehlen. Das Manuskript steht – wie übrigens seine archivierten Vorauflagen – zum kostenlosen Download bereit. Allerdings sollte man nicht vergessen: das Werk mag zwar gratis sein; wem der Inhalt zusagt und wer auch die künftige Arbeit des Instituts unterstützen will, darf die Möglichkeit einer freiwilligen Spende in beliebiger Höhe auf das im Skript angegebene Konto nutzen. Im Fachbuchhandel kosten derartige Werke oft weit über EUR 100,-; selbst kleine Beträge sind daher nicht nur eine Anerkennung für den Autor, sondern helfen, dass das Skript Internetrecht auch künftig in aktualisierten Auflagen erscheinen kann.

Das Skriptum Internetrecht finden Sie als Download unter:
> https://www.itm.nrw/wp-content/uploads/Internetrecht_30.03.2023.pdf

Vorauflagen und weitere Skripte (darunter das Skriptum IT-Ver-
tragsrecht, Stand November 2021) finden Sie unter:
> https://www.itm.nrw/lehre/materialien/

Quelle: uni-muenster.de, eigene Recherche

YNINFO.COM – INFORMATORISCHES FÜR US$ 60.000,-

In der vergangenen Domain-Handelswoche setzte sich yninfo.com zum Preis von US$ 60.000,- (ca. EUR 54.469,-) die Spitze. Exotische Landesendungen wie .cc (Kokos-Inseln) und .vc (St. Vincent und die Grenadien) waren gut im Geschäft.

Mit yninfo.com zum Preis von US$ 60.000,- (ca. EUR 54.469,-) bietet die Woche einen besseren Spitzenpreis als die vorangegangene, doch überwältigend ist der nicht. Allerdings erweist sich die Kommerzendung .com wieder als recht volatil: Im September 2010 kam die Domain landsurvey.com auf US$ 26.471,- (ca. EUR 23.752,-), jetzt brilliert sie mit US$ 34.650,- (ca. EUR 31.456,-). fingenius.com kommt auf US$ 24.995,- (ca. EUR 22.691,-) und verbessert sich stark gegenüber ihrem Wert von US$ 4.150,- (ca. EUR 3.007,-) im April 2014. Noch beeindruckender ist die Steigerung bei der Zahlendomain 6482.com von US$ 800,- im Juni 2012 auf nun US$ 22.250,- (ca. EUR 20.199,-). Irritierend hingegen ist der bei namebio.com belegte Abstieg von medicalrecordsreview.com, die Anfang März 2023 mit US$ 68.500,- (ca. EUR 64.623,-) notiert, jetzt, Ende April 2023, aber plötzlich nur noch auf US$ 13.001,- (ca. EUR 11.802,-) kommt.

Die Endung .cc der Kokos-Inseln hilft den Länderendungen auf die Sprünge: die Zwei-Ziffern-Domain 96.cc kam im Juni 2007 auf GBP 2.800,- (ca. EUR 4.135,-) und wechselt den Inhaber jetzt für US$ 43.000,- (ca. EUR 39.036,-). Ähnlich treibt es die Endung .tv von Tuvalu mit der Zwei-Zeichen-Domain kb.tv, die jetzt auf US$ 15.000,- (ca. EUR 13.617,-) kommt, nachdem sie im April 2011 zu lediglich US$ 575,- gehandelt wurde. Die deutsche Endung steigt mit cannabisclubs.de bei EUR 6.200,- ein.

Die neuen generischen Endungen liefern mit der Ein-Zeichen-Domain i.pics zum Preis von US$ 9.500,- (ca. EUR 8.624,-) gut, aber nicht sehr gut ab. Die Endung .pro aus den Nullerjahren überrascht mit craft.pro zum Preis von GBP 10.000,- (ca. EUR 11.405,-). Die klassischen generischen Endungen agieren deutlich verhaltener mit bsehexam.org zum Preis von US$ 10.000,- (ca. EUR 9.078,-), bieten aber auch Entwicklungen. So verbessert sich wiretapmag.org von US$ 3.750,- (ca. EUR 2.698,-) im Mai 2014 auf nun US$ 9.990,- (ca. EUR 9.069,-). Hingegen muss bailbonds.org Einbußen hinnehmen: sie fällt von US$ 8.500,- (ca. EUR 6.250,-) im September 2010 auf jetzt US$ 4.917,- (ca. EUR 4.464,-). Die vergangene Domain-Handelswoche war durchaus ergiebig, jedoch nicht hochpreisig.

Länderendungen
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96.cc – US$ 43.000,- (ca. EUR 39.036,-)
pj.cc – US$ 17.988,- (ca. EUR 16.330,-)
mh.cc – US$ 6.100,- (ca. EUR 5.538,-)
dic.cc – EUR 5.000,-
mz.cc – US$ 4.100,- (ca. EUR 3.722,-)

sapphire.vc – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.617,-)
identity.vc – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.262,-)
essence.vc – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.723,-)

kb.tv – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.617,-)
hatch.io – US$ 10.351,- (ca. EUR 9.397,-)
upvideo.to – US$ 9.396,- (ca. EUR 8.530,-)
odd.io – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.809,-)
cannabisclubs.de – EUR 6.200,-
solving.ai – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.539,-)
testco.de – EUR 4.500,-
stop.ai – EUR 3.800,-
daydream.ai – EUR 3.800,-
firechat.io – EUR 3.500,-
aries.io – US$ 3.350,- (ca. EUR 3.041,-)
shuttle.ai – EUR 3.000,-
hourglass.co – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.723,-)
kitchenlab.eu – EUR 2.999,-
qtum.ai – US$ 2.999,- (ca. EUR 2.723,-)
cringe.de – EUR 2.990,-
babykleider.ch – EUR 2.990,-
wolfshof.de – EUR 2.990,-

Neue Endungen
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i.pics – US$ 9.500,- (ca. EUR 8.624,-)
profit.link – US$ 8.900,- (ca. EUR 8.080,-)
median.app – EUR 7.500,-
opensea.tech – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.538,-)
dns.link – US$ 3.601,- (ca. EUR 3.269,-)
covenant.church – US$ 2.990,- (ca. EUR 2.714,-)
rentify.xyz – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.816,-)
hana.bet – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.816,-)
stolychno.news – US$ 1.700,- (ca. EUR 1.543,-)

Generische Endungen
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craft.pro – GBP 10.000,- (ca. EUR 11.405,-)
observatorcl.info – US$ 2.850,- (ca. EUR 2.587,-)

bsehexam.org – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.078,-)
wiretapmag.org – US$ 9.990,- (ca. EUR 9.069,-)
reclaimingjesus.org – US$ 9.980,- (ca. EUR 9.060,-)
jamesfoleyfund.org – US$ 9.662,- (ca. EUR 8.771,-)
pulseradio.net – US$ 8.611,- (ca. EUR 7.817,-)
totalsecurity.net – US$ 5.488,- (ca. EUR 4.982,-)
natefacs.org – US$ 5.100,- (ca. EUR 4.630,-)
bailbonds.org – US$ 4.917,- (ca. EUR 4.464,-)
blogher.org – US$ 4.731,- (ca. EUR 4.295,-)
mncampuscompact.org – US$ 4.605,- (ca. EUR 4.180,-)
dfwnorml.org – US$ 4.350,- (ca. EUR 3.949,-)
zerocarbon.net – US$ 4.188,- (ca. EUR 3.802,-)
joomix.org – US$ 4.101,- (ca. EUR 3.723,-)
hotelclub.net – US$ 4.100,- (ca. EUR 3.722,-)
seafdec-oceanspartnership.org US$ 4.100,- (ca. EUR 3.722,-)
myvu.net – US$ 3.888,- (ca. EUR 3.530,-)
shifa.net – US$ 3.730,- (ca. EUR 3.386,-)
akca.org – US$ 3.700,- (ca. EUR 3.359,-)
fastdeal.net – US$ 3.688,- (ca. EUR 3.348,-)
kombucha.org – US$ 3.350,- (ca. EUR 3.041,-)

.com
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yninfo.com – US$ 60.000,- (ca. EUR 54.469,-)
roundme.com – US$ 37.500,- (ca. EUR 34.043,-)
9097.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 31.773,-)
landsurvey.com – US$ 34.650,- (ca. EUR 31.456,-)
mfv.com – US$ 33.000,- (ca. EUR 29.958,-)
9244.com – US$ 32.388,- (ca. EUR 29.402,-)
magnifico.com – US$ 28.250,- (ca. EUR 25.646,-)
paymill.com – US$ 26.008,- (ca. EUR 23.610,-)
qiq.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 22.695,-)
elaris.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 22.695,-)
betbrazil.com – US$ 24.995,- (ca. EUR 22.691,-)
fingenius.com – US$ 24.995,- (ca. EUR 22.691,-)
targetbet.com – US$ 24.995,- (ca. EUR 22.691,-)
neonpay.com – US$ 24.321,- (ca. EUR 22.079,-)
hypercode.com – US$ 23.575,- (ca. EUR 21.402,-)
4654.com – US$ 22.250,- (ca. EUR 20.199,-)
6292.com – US$ 20.001,- (ca. EUR 18.157,-)
5708.com – US$ 18.500,- (ca. EUR 16.795,-)
surfschools.com – US$ 17.000,- (ca. EUR 15.433,-)
finrex.com – US$ 16.500,- (ca. EUR 14.979,-)
nyctourist.com – US$ 16.400,- (ca. EUR 14.888,-)
footloose.com – US$ 16.041,- (ca. EUR 14.562,-)
9641.com – US$ 15.555,- (ca. EUR 14.121,-)
terrabet.com – US$ 14.995,- (ca. EUR 13.613,-)
6482.com – US$ 13.722,- (ca. EUR 12.457,-)
6194.com – US$ 13.500,- (ca. EUR 12.255,-)
5386.com – US$ 13.500,- (ca. EUR 12.255,-)
enlisting.com – US$ 13.251,- (ca. EUR 12.029,-)
medicalrecordsreview.com – US$ 13.001,- (ca. EUR 11.802,-)
dreamai.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 11.802,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: namebio.com, sedo.de, thedomains.com

BONN – DOMAINSTAMMTISCH NRW IM AUGUST 2023

Der 8. Domainstammtisch.nrw findet am 09. August 2023 in Bonn statt. Veranstalter dieses informellen Treffens der Domain-Branche ist der Verband der deutschen Internetwirtschaft eV.

Der Domainstammtisch.nrw ist ein jährliches Treffen der Domain-Branche. Auch beim 8. Domainstammtisch.nrw kommen eco-Mitglieder und Gleichgesinnte aus der Domain-Branche zusammen, um sich über neueste Nachrichten und Trends sowie die Aktivitäten des eco Names & Numbers Forums auszutauschen. Diesmal findet das Treffen in den Räumen der Rickert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Bonn statt.

Der Domainstammtisch.nrw 2023 findet am Mittwoch, den 9. August 2023 von 18:00 bis 23:00 Uhr in den Räumen der Rickert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Colmantstraße 15 in 53115 Bonn, statt – ganz in der Nähe des Hauptbahnhofs in Bonn. Die Veranstaltung ist kostenlos, eine Anmeldung unerlässlich.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://www.eco.de/event/8-domain-stammtisch-nrw/

Quelle: eco.de

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