Domain-Newsletter

Ausgabe #1164 – 20. April 2023

Themen: ICANN – Anhörungen für CEO-Suche angesetzt | Universal Acceptance – Koalition digitales Afrika | TLDs – Neues von .au, .be und .fr | Georgien – Doppelter Erfolg für BMW AG | ENS – Update zum eth.link-Prozess mit GoDaddy | daga.com – Online-Casino zahlt US$ 106.000,- | Universal Acceptance – Training-Day bei eco

ICANN – ANHÖRUNGEN FÜR CEO-SUCHE ANGESETZT

Die Suche nach einem Nachfolger für Göran Marby nimmt konkrete Formen an: die Internet-Verwaltung ICANN hat den Fahrplan für ihre CEO-Suche aktualisiert. Potentielle Bewerber halten sich weiterhin bedeckt.

Am 21. Dezember 2022 hatte ICANN mitgeteilt, dass Marby mit sofortiger Wirkung als Präsident und CEO zurückgetreten sei. Welche Gründe zu diesem Schritt geführt haben, ist nach wie vor unklar. Klar ist nur, dass Marby auf Wunsch des ICANN Board of Directors bis zum 23. Mai 2024 als Berater weiterhin zur Verfügung steht, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten; an diesem Tag hätte sein Vertrag ohnehin geendet. Bis ein Nachfolger gefunden ist, hat die Britin Sally Costerton, seit 2012 „Senior Advisor to the President and Senior Vice President, Global Stakeholder Engagement (GSE)“, beide Ämter von Marby interimsmäßig übernommen. Am 02. März 2023 hat ICANN ausserdem ein „President and CEO Search Committee“ installiert, das dabei helfen soll, Kandidaten für den nächsten Präsidenten und CEO der ICANN zu finden; das Komitee soll es dem Vorstand ermöglichen, den Suchprozess einfacher und effizienter zu koordinieren. Es ist mit Chris Chapman (Vorsitz), Sarah Deutsch, Tripti Sinha, Becky Burr, Christian Kaufmann, Sajid Rahman, León Sánchez und Katrina Sataki besetzt. Sie alle haben vorbehaltlos erklärt, dass sie keine Kandidaten für die gesuchten Ämter sind und ein solches Amt nicht annehmen würden, selbst wenn es ihnen angeboten würde.

Dieser neue Suchausschuss hat nun eine Reihe von Anhörungen angesetzt, um Stellungnahmen aus der Community und dem breiteren Internet-Ökosystem zu sammeln. Im Einzelnen handelt es sich um die Address Supporting Organization (ASO), das At-Large Advisory Committee (ALAC), die Country Code Names Supporting Organization (ccNSO) Council, die Generic Names Supporting Organization (GNSO) Council, das Governmental Advisory Committee (GAC) und das Root Server System Advisory Committee (RSSAC). Ergänzt wird diese Gruppe um ehemalige ICANN-Vorstandsmitglieder, ehemalige ICANN-Vorstandsvorsitzende sowie Vertreter der Internet Society (ISOC) und der Internet Engineering Task Force (IETF). Sie alle erhalten am 27. und 28. April 2023 jeweils rund 45 Minuten Zeit, sich zu äußern. Für den 09. Mai 2023 ist ferner eine ebenfalls 45-minütige Anhörung des Security and Stability Advisory Committee (SSAC) geplant. Um ausufernde Diskussionen zu vermeiden, wurden die Leiter der jeweiligen Interessengruppen gebeten, im Voraus Beiträge von ihren Mitgliedern zu sammeln und diese dann während der Anhörung vorzubringen. Daher sind die jeweiligen Leiter eingeladen, aktiv an den Sitzungen teilzunehmen; aber jedermann ist willkommen, an den Sitzungen als Beobachter teilzunehmen. Den Abschluss bildet eine Anhörung unter ICANN-Führungskräften, die für den 11. Mai 2023 angesetzt ist. Über die Ergebnisse will ICANN schließlich am 16. Mai 2023 informieren.

Wer auf konkrete Namensvorschläge hofft, der muss sich bis auf weiteres gedulden. So gilt Costerton zwar mittlerweile als eine ernsthafte Kandidatin, ihre Interimsrolle dauerhaft zu übernehmen; öffentlich hat sie sich dazu aber bisher nicht geäussert. Das wiederum hat Michael Gargiulo, CEO von vpn.com, zwar getan; ernsthafte Erfolgsaussichten hat er aber nicht.

Quelle: icann.org, eigene Recherche

UNIVERSAL ACCEPTANCE – KOALITION DIGITALES AFRIKA

Universelle Akzeptanz als Grundstein für ein mehrsprachiges Internet: Die Internet-Verwaltung ICANN hat bekanntgegeben, mit afrikanischen Universitäten eine Koalition für das digitale Afrika zu bilden, um die Internetinfrastruktur auf dem gesamten Kontinent zu stärken.

Bis in die neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts reichen Bemühungen zurück, das Internet mit internationalisierten Domain-Namen (IDNs) für alle Sprachen dieser Welt zu öffnen. So wirklich ist ihnen der Durchbruch aber noch nicht gelungen: nach den zuletzt verfügbaren Zahlen des „IDN World Report“ aus dem Jahr 2022 sind ausgehend von 363 Mio. registrierten Domains weniger als ein Prozent IDNs. Dabei bemühen sich vor allem die Betreiber von ccTLDs um deren Unterstützung: 79 Prozent aller ccTLD-Registries bieten IDNs, weitere vier bereiten deren Einführung vor. Ernüchtert hält der Report fest: „None the less, awareness of internationalized domain names need improvement if they are to continue to be a viable option particularly for new and emerging economies.“ Grösste Herausforderung für IDNs bleibt die fehlende technische Unterstützung. Egal, ob Browser, eMail oder Webanwendung, nicht alle Applikationen sind IDN-fähig; nach wie vor wird das Domain Name System vom Zeichensatz des lateinischen Alphabets dominiert und schließt so die Nutzer anderer Sprachen häufig aus.

Die 2022 ins Leben gerufene „Coalition for Digital Africa“ hat sich zum Ziel gesetzt, an dieser Schwäche zu arbeiten und Websites, Anwendungen und eMail-Systeme in afrikanischen Hochschuleinrichtungen für die Unterstützung aller Domains fit zu machen. Das Zauberwort lautet „Universal Acceptance“ (UA); sie ermöglicht es, dass alle validen Domain-Namen unabhängig von Schrift, Sprache oder Zeichenlänge korrekt und einheitlich akzeptiert, validiert, gespeichert, verarbeitet und angezeigt werden. Und das ist für den Aufbau eines nützlicheren und leistungsfähigeren Internets in Afrika von zentraler Bedeutung, denn dort werden über 2.000 Sprachen gesprochen. Gemeinsam mit der Association of African Universities (AAU) will ICANN daher das Bewusstsein für UA in höheren Bildungseinrichtungen in Afrika schärfen. Diese Einrichtungen werden darin geschult, ihre Websites, Anwendungen und eMail-Systeme UA-fähig zu konfigurieren und die UA-Konzepte in ihre Lehrpläne einzubeziehen. Aktuell läuft bereits eine Ausbildungsphase, in der vor allem AAU-Mitglieder geschult werden; sie endet am 30. Juni 2023.

„Diese Arbeit legt wirklich den Grundstein für ein integrativeres Internet“, sagt Professor Olusola Bandele Oyewole, Generalsekretärin der AAU. „Indem die Verwendung lokaler Sprachen und Schriften ermöglicht wird, können Benutzer hier in Afrika und auf der ganzen Welt für akademische Zwecke leichter online auf wichtige Inhalte zugreifen – von innerhalb des Kontinents und darüber hinaus.“

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://www.coalitionfordigitalafrica.africa/

Quelle: icann.org, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .AU, .BE UND .FR

Ein TÜV für die eigene Domain, und das auch noch gratis: einer Kooperation von .fr und .se verdanken wir eine aktualisierte Fassung von Zonemaster. Derweil zieht Australiens .au ein erstes Fazit zu Direkt-Domains, während Belgiens .be Hilfe bei der Verifizierung gibt – hier unsere Kurznews.

Die Einführung kurzer Domains war ein voller Erfolg: nach Angaben der Registry .au Domain Administration Ltd. (auDA) wurden im ersten Jahr ihrer Verfügbarkeit rund 740.000 .au-Domains direkt auf Ebene der Second Level Domain registriert. Damit kommen die „direct domains“ auf einen Anteil von 18 Prozent, hinter Domains mit der Endung .com.au, die (noch) für 75 Prozent aller Registrierungen verantwortlich zeichnen. Vor allem natürliche Personen und gemeinnützige Organisationen haben Gefallen an den kurzen Domains gefunden. Damit zählt .au mittlerweile zu den sieben größten ccTLDs weltweit. Noch nicht ganz gelöst ist der „Priority Allocation Process“, in dem Inhaber bestehender Third Level Domains bevorrechtigt das Second Level Pendant registrieren durften; hier zählt auDA noch rund 6.000 ungelöste Fälle, in denen mehrere Berechtigte von ihrem Vorrecht Gebrauch gemacht haben („contested names“). In diesen Fällen müssen die Berechtigten ihr Vorrecht jährlich erneuern, und zwar erstmals ab dem 20. September 2023. Versäumt man diese Verlängerung und bleibt nur noch ein Berechtigter übrig, erhält er die kurze .au-Domain.

Vor etwa zwei Jahren hat DNS Belgium, Registry der belgischen Länderendung .be, die Bemühungen zur Bekämpfung von Online-Betrug intensiviert und dazu unter anderem einen Verifizierungsprozess („Registrant Verification“-Programm) eingeführt. Wer eine .be-Domain neu registriert, muss demnach mit der Überprüfung seiner Identität rechnen, und zwar entweder händisch, indem Ausweispapiere oder Handelsregisterdokumente angefordert werden, oder automatisiert über Dienste wie tsme, eID and Onfido. Aktuell wählt ein Algorithmus aus, welche Domain-Inhaber überprüft werden; dabei spielen unter anderem die Domain, ihr Inhaber, dessen Kontaktdetails und die eMail-Adresse eine entscheidende Rolle. Künftig will DNS Belgium aber jede neu regisstrierte Domain überprüfen. Wenn es dabei zu Rückfragen kommt, weist DNS Belgium darauf hin, dass erster Ansprechpartner der vom Domain-Inhaber gewählte Registrar ist; häufig genügt es bei Unstimmigkeiten, die WHOIS-Daten zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Solche Updates werden dabei häufig nicht sofort angezeigt, sondern erst nach 24 Stunden, in Einzelfällen – bei händischer Überprüfung – auch erst nach bis zu fünf Arbeitstagen.

Sie wollen Ihre Domain auf Herz und Nieren prüfen und mögliche Schwachpunkte identifizieren? Dann hat die .fr-Registry AFNIC das geeignete Werkzeug für Sie: gemeinsam mit der Swedish Internet Foundation hat man eine neue Version von Zonemaster online gestellt. Zonemaster ist ein „reference domain name checking tool“ und analysiert die Konfigurationen rund um eine registrierte Domain. Das Werkzeug beschränkt sich dabei nicht auf .fr- und .se-Domains, auch .de-Domains lassen sich testen. Die aktuelle Version unterstützt sieben Sprachen in der Benutzeroberfläche (leider kein Deutsch), die selbst denkbar einfach gestaltet ist und lediglich die Eingabe einer Domain in die Suchmaske erfordert. Der Test selbst dauert dann einige Sekunden. WHOIS-Informationen sucht man aus rechtlichen Gründen vergeblich, aber vor allem Administratoren finden wertvolle Hinweise. Die Nutzung von Zonemaster ist im Übrigen kostenfrei und steht jedermann offen.

Weitere Informationen zum Zonemaster finden Sie unter:
> https://zonemaster.net/fr/run-test

Quelle: auda.org.au, dnsbelgium.be, afnic.fr

Georgien – Doppelter Erfolg für BMW AG

In den vergangenen Tagen erwehrte sich die Bayerische Motoren Werke AG, kurz BMW, in drei UDRP-Verfahren vor der WIPO gegen den Missbrauch von Domains. Zwei der Entscheidungen haben wir uns angeschaut. Im Streit um bmw.ge und bmw.com.ge kam die der UDRP nachgebildete .GE-Policy, alleinige Streitbeilegung für die georgische Endung .ge, zum Zuge. BMW war jeweils erfolgreich.

bmw.ge – WIPO Case No. DGE2023-0003
Der Streit um bmw.ge erwies sich als eindeutig, aber verwirrend. Als Inhaber der Ende Dezember 2007 registrierten Domain war Zaza Shonia eingetragen. Im am 11. Januar 2023 gestarteten Verfahren nach der .GE-Policy meldeten sich allerdings gleich drei Gegner, von denen aber niemand Zaza Shonia war. Einer erklärte, Zaza Shonia sei verstorben; einen Nachweis dafür legte er aber nicht vor. Die Domain bmw.ge war nie mit einer Website verknüpft, allerdings nutzten die selbsternannten Gegner jeweils eMail-Adressen unter bmw.ge. 2013 meldete sich einer der drei „Gegner“ telefonisch beim damaligen georgischen Vertreter von BMW und bot die Domain bmw.ge zum Preis von EUR 450.000,- zum Kauf an. Später verringerte sich der Preis auf einen BMW im Wert von EUR 100.000,-. Am 28. Januar 2023 meldete sich einer der drei Gegner und gratulierte dem Vertriebsmanager von BMW zu seiner Ernennung; er erklärte, dass er die Domain bmw.ge vor einiger Zeit erworben habe und nun für Verhandlungen über deren Verkauf bereit sei.

Als Entscheider wurde der australische Rechtsanwalt und Lehrbeauftragte Warwick A. Rothnie eingesetzt, der der Beschwerde von BMW stattgab (WIPO Case No. DGE2023-0003). Zunächst machte Rothnie klar, dass nach formellen Gesichtspunkten Zaza Shonia Gegner sei. Zudem stellte er fest, dass alle Personen, die als Gegner kommuniziert haben, von der Beschwerde Kenntnis hatten und die Gelegenheit genutzt haben, der Beschwerde zumindest summarisch entgegenzutreten. Alsdann bestätigte Rothnie die Identität von Domain und Marke. Weiter war für ihn klar, dass der Gegner die Domain Jahrzehnte nach Entstehung der Marke „BMW“ registriert hatte. Es sei zwischen den Parteien unstreitig, dass BMW dem Gegner die Nutzung der Marke in Form der Domain bmw.ge nicht erlaubt habe. Die Domain verweise auf keinen der Namen der Gegner. Sie erklärten aber unter anderem, dass man die Domain seit Jahren unverändert nicht genutzt habe. Einer erklärte, die Domain werde zur Zeit nicht genutzt, aber wenn Interesse bestehe, sie zu erwerben, möge man Bescheid geben. Minutiös ging Rothnie an dieser Stelle die Für und Wider durch, welche zur Beurteilung eines berechtigten Interesses in Betracht kommen. So könne man das Drei-Zeichen-Kürzel „BMW“ für vielerlei andere Begrifflichkeiten nutzen, doch ermächtige dies nicht jeden dazu, die Domain zu registrieren. So verwies Rothnie unter anderem darauf, dass es sich um eine auch in Georgien bekannte Marke handele, die mit dem Autohersteller in Zusammenhang gebracht werde. Das Verhalten der Gegner spreche hingegen gegen ein Recht oder berechtigtes Interesse, auch da sie nichts vorgetragen haben, dem sich irgendwelche ordentlichen Pläne für die Nutzung der Domain ergäben. Letzten Endes kam er zu dem Ergebnis, dass nichts für ein Recht oder berechtigtes Interesse der Gegner an der Domain spreche.

Schließlich bestätigte Rothnie noch das Vorliegen der Bösgläubigkeit, die nach .GE-Policy anders als bei der UDRP nicht bei Registrierung und Nutzung gegeben sein muss, sondern lediglich bei einem von beiden. Hier hatte Rothnie keine Schwierigkeiten festzustellen, dass der Gegner vor Registrierung der Domain die BMW AG und ihre Marke kannte und also die Domain bmw.ge registrierte, um einerseits BMW daran zu hindern, die Domain selbst zu registrieren, und andererseits, um wirtschaftliche Vorteile daraus zu ziehen, indem die Domain an BMW verkauft werden sollte. Damit waren alle drei Voraussetzungen der .GE-Policy erfüllt und Rothnie entschied auf Übertragung der Domain bmw.ge auf BMW.

bmw.com.ge – WIPO Case No. DGE2023-0005
Vergleichsweise übersichtlich war hingegen der Fall im Streit um die ebenfalls georgische Domain bmw.com.ge, den der australische Jurist Andrew F. Christie – seinerseits nach der .GE-Policy – entschied. Inhaberin der Domain ist die georgische Omega Motors Ltd., die die im Februar 2005 registrierte Domain bmw.com.ge aufgrund vertraglicher Vereinbarung mit BMW berechtigterweise nutzte. Der Vertrag und das Nutzungsrecht liefen allerdings am 31. Dezember 2022 aus. Omega Motors gab die Domain daraufhin aber entgegen der vertraglichen Vereinbarung nicht zurück. Aus diesem Grunde startete BMW das WIPO-Verfahren nach der .GE-Policy, dem Omega Motors nicht entgegentrat. So hatte Christie kein Problem aufgrund des Vertrages, der die Rückgabe der Domain mit regelte, das Vorliegen aller drei Voraussetzungen der .GE-Policy festzustellen und auf Übertragung der Domain bmw.com.ge zu entscheiden.

Die .GE-Policy–Entscheidung über die Domain bmw.ge finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2023/dge2023-0003.pdf

Die .GE-Policy-Entscheidung über die Domain bmw.com.ge finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2023/dge2023-0005.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

ENS – UPDATE ZUM ETH.LINK-PROZESS MIT GODADDY

Ethereum Name Service (ENS) beantragte im seit September 2022 anhängigen Rechtsstreit mit Dynadot gegenüber dem Gericht, den Transfer der Domain eth.link zu einem anderen Registrar zuzulassen.

In dem seit September 2022 anhängigen Rechtsstreit zwischen ENS, GoDaddy und Dynadot um die Domain ens.link vor dem Bundesbezirksgericht von Arizona (USA) beantragte ENS mit Schriftsatz vom 14. April 2023, den Transfer der Domain auf einen anderen Registrar eigener Wahl zu erlauben: „Issue an Order requiring Dynadot to transfer the eth.link domain (the „Domain“) to the registrar of Plaintiffs’ choice.“ Hintergrund dafür ist, dass im Zuge eines DNS-Missbrauchs Dynadot die Nameserver der Domain eth.link zeitweise abgeschaltet hatte.

Dem ging voraus, dass beim Registrar GoDaddy die Registrierung der von ENS betriebenen Domain eth.link, die eine Verknüpfung von DNS-Domains und Blockchain-Domains ermöglichte, am 26. Juli 2022 auslief. Der einzige, der sie hätte verlängern können, war ihr Inhaber Virgil Griffith, der allerdings ohne Internetanschluss im Gefängnis saß. In der Folge wurde die Domain über Dynadot versteigert und erzielte dabei einen Preis von US$ 851.919,30 (ca. EUR 845.000,-). Um den Domain-Verlust noch abzuwenden, reichten True Names Ltd., die Unternehmung hinter ENS, und Griffith am 05. September 2022 vor dem Bundesbezirksgericht von Arizona Klage gegen GoDaddy und Dynadot ein. Sie werfen GoDaddy vor, dass der Registrar die Domain zu Unrecht habe auslaufen lassen. Um die über zwei Millionen .eth-Domains nicht zu gefährden, die über eth.link verknüpft sind, hatte das Gericht vorläufig angeordnet, dass GoDaddy die Domain nicht transferieren darf und ENS wieder als Inhaber eingetragen wird. Dynadot übertrug die Domain auf die Kläger, versah sie jedoch mit einer Übertragungssperre, um zu verhindern, dass sie auf einen anderen Registrar übertragen wird. In der Hauptsache ging der Rechtsstreit weiter.

ENS beklagte sich nicht über die Transfersperre, bis jetzt am 29. März 2023 die Domain eth.link für sechseinhalb Stunden offline war. Darauf angesprochen erklärte Dynadot am 05. April 2023, man habe die Domain aufgrund zweier Beschwerden gesperrt. Nach Prüfung der Sperrgründe durch einen „Senior Agent“ wurde die Domain eindreiviertel Stunden später wieder online geschaltet. Dieses Vorgehen entspreche den Anforderungen von ICANN. Dynadot führte weiter aus, ihre Geschäftsbedingungen verpflichteten sie zu keinem Mindestleistungsniveau und man gewähre keine Garantien. ENS erklärt im Antragsschriftsatz vom 14. April 2023, diese Aussage gäbe ihnen keine Sicherheit, dass die Domain sich bei Dynadot – auch ohne eine Beschwerde – in sicheren Händen befinde. Dies alles veranlasst ENS nun mit der neuen Antragsschrift, gegen den Transferlock vorzugehen und die Möglichkeit, die Domain zu einem Provider eigenen Wahl zu übertragen, zu erstreiten. Hierbei beruft sich ENS auch auf seine Inhaberrechte, die durch den – der einstweiligen gerichtlichen Regelung widersprechenden – Transferlock unberechtigterweise eingeschränkt werden. Zudem sei die Aussage Dynadots unzutreffend, da ICANN keineswegs von akkreditierten Registraren verlange, innerhalb eines Tages auf anonyme Beschwerden zu reagieren und Domains zu sperren. ENS fasst zusammen: „Die Verstöße von Dynadot gegen die einstweilige Verfügung sind nicht nur technischer Natur oder versehentlich, sondern stellen vielmehr vorsätzliche Verstöße gegen das grundlegendste Verbot der einstweiligen Verfügung dar – die unbefugte Kontrolle der Domain eth.link.“ Wie das Gericht über den Antrag von ENS entscheiden wird, ist derzeit offen. Eine Erwiderung von Dynadot liegt noch nicht vor.

Den aktuellen Antragsschriftsatz vom 14. April 2023 von ENS findet man unter:
> https://domainnamewire.com/wp-content/eth-link-transfer.pdf

Quelle: domainnewswire.com, eigene Recherche

DAGA.COM – ONLINE-CASINO ZAHLT US$ 106.000,-

Mit daga.com zum Preis von US$ 106.000,- (ca. EUR 96.364,-) liegt die vergangene Domain-Handelswoche nicht ganz schlecht im Rennen, doch viel bietet sie nicht, wenn auch unter den Länderendungen ein paar gute Preise erzielt wurden.

Die Domain daga.com führt mit ihrem Preis von US$ 106.000,- (ca. EUR 96.364,-) die Liste diesmal an. Sie ist die einzige, die sich im sechsstelligen Bereich bewegt. Die Drei-Ziffern-Domain 039.com kommt auf sehr starke US$ 52.988,- (ca. EUR 48.171,-), nachdem sie sich im April 2013 mit immerhin auch schon EUR 11.647,- begnügte.

Unter den Länderendungen sticht die Drei-Ziffern-Domain 183.cc von den Kokos-Inseln mit ihrem Preis von US$ 40.250,- (ca. EUR 36.591,-) hervor. Ihr folgen vier weitere gut bepreiste Domains aus Anguilla, Kolumbien und Tuvalu. Die deutsche Endung .de startet mit skurt.de bei lediglich US$ 2.764,- (ca. EUR 2.513,-).

Die neuen generischen Endungen sind mit der von Swetha zu einem Preis von US$ 16.533,- (ca. EUR 15.030,-) gehandelten play.xyz gut bedient. Und auch die klassischen generischen Endungen starten im fünfstelligen Bereich mit hmswarrior.org zum Preis von US$ 15.250,- (ca. EUR 13.864,-). Wirkliche Spitzenpreise liefert die vergangene Domain-Handelswoche nicht, aber ein gewisses Preisniveau ist vorhanden.

Länderendungen
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183.cc – US$ 40.250,- (ca. EUR 36.591,-)
vip.ai – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.182,-)
til.co – US$ 19.900,- (ca. EUR 18.091,-)
bde.co – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.636,-)
me.tv – US$ 11.847,- (ca. EUR 10.770,-)
bass.vc – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.273,-)
imusic.ch – US$ 7.067,- (ca. EUR 6.425,-)
blackpool.co.uk – GBP 6.029,- (ca. EUR 6.819,-)
tetra.io – US$ 6.491,- (ca. EUR 5.901,-)
land.id – US$ 4.500,- (ca. EUR 4.091,-)
clay.io – US$ 4.156,- (ca. EUR 3.778,-)
like.to – US$ 3.530,- (ca. EUR 3.209,-)
zinc.co.uk – GBP 3.050,- (ca. EUR 3.450,-)
erma.io – US$ 3.299,- (ca. EUR 2.999,-)
cardly.ca – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.727,-)
skurt.de – US$ 2.764,- (ca. EUR 2.513,-)
lux.me – US$ 2.750,- (ca. EUR 2.500,-)
2008.cc – US$ 2.600,- (ca. EUR 2.364,-)
repeat.me – US$ 2.550,- (ca. EUR 2.318,-)
thermanresorts.de – US$ 2.519,- (ca. EUR 2.290,-)
waland.de – US$ 2.404,- (ca. EUR 2.185,-)
blanco.co – US$ 2.112,- (ca. EUR 1.920,-)
6464.cc – US$ 2.026,- (ca. EUR 1.842,-)

Neue Endungen
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play.xyz – US$ 16.533,- (ca. EUR 15.030,-)
phoenix.trade – US$ 9.888,- (ca. EUR 8.989,-)
winwin.bet – US$ 8.888,- (ca. EUR 8.080,-)
snap.trade – US$ 6.988,- (ca. EUR 6.353,-)
draw.art – US$ 6.499,- (ca. EUR 5.908,-)
dtwentyfourseven.xyz – US$ 5.127,- (ca. EUR 4.661,-)
jesus.art – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.545,-)
ex.bio – US$ 3.379,- (ca. EUR 3.072,-)
rejuve.bio – US$ 1.999,- (ca. EUR 1.817,-)
3×3.art – US$ 1.200,- (ca. EUR 1.091,-)
lauryn.art – US$ 1.200,- (ca. EUR 1.091,-)

Generische Endungen
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hmswarrior.org – US$ 15.250,- (ca. EUR 13.864,-)
recall.org – US$ 10.249,- (ca. EUR 9.317,-)
religioustolerance.org – US$ 9.805,- (ca. EUR 8.914,-)
rrcald.org – US$ 7.200,- (ca. EUR 6.545,-)
hospitalelderlifeprogram.org – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.364,-)
wikispaces.net – US$ 6.700,- (ca. EUR 6.091,-)
kmdaonline.org – US$ 6.300,- (ca. EUR 5.727,-)
newapproach.org – US$ 6.100,- (ca. EUR 5.545,-)
atcharlotte.org – US$ 5.750,- (ca. EUR 5.227,-)
intentions.org – US$ 5.588,- (ca. EUR 5.080,-)
wvgenweb.org – US$ 5.255,- (ca. EUR 4.777,-)
datos.org – US$ 5.250,- (ca. EUR 4.773,-)
takeback.org – US$ 5.100,- (ca. EUR 4.636,-)
asc.org – US$ 4.131,- (ca. EUR 3.755,-)

.com
—–

daga.com – US$ 106.000,- (ca. EUR 96.364,-)
dtx.com – US$ 65.999,- (ca. EUR 59.999,-)
baijiale.com – US$ 64.000,- (ca. EUR 58.182,-)
039.com – US$ 52.988,- (ca. EUR 48.171,-)
tutti.com – US$ 48.676,- (ca. EUR 44.251,-)
seasonpass.com – US$ 30.500,- (ca. EUR 27.727,-)
galaxypay.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 22.727,-)
uberlogistics.com – US$ 22.000,- (ca. EUR 20.000,-)
mv3.com – US$ 20.749,- (ca. EUR 18.863,-)
glom.com – US$ 16.502,- (ca. EUR 15.002,-)
web3tv.com – US$ 15.750,- (ca. EUR 14.318,-)
copenhagenize.com – US$ 14.250,- (ca. EUR 12.955,-)
9216.com – US$ 13.250,- (ca. EUR 12.045,-)
anqulu.com – US$ 13.250,- (ca. EUR 12.045,-)
goturkeytourism.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 11.364,-)
trygo.com – US$ 11.501,- (ca. EUR 10.455,-)
seaworldcares.com – US$ 11.002,- (ca. EUR 10.002,-)
newdaily.com – US$ 10.750,- (ca. EUR 9.773,-)
torku.com – US$ 10.249,- (ca. EUR 9.317,-)
mediasolution.com – US$ 10.088,- (ca. EUR 9.171,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, namebio.com

UNIVERSAL ACCEPTANCE – TRAINING-DAY BEI ECO

Die geoTLD.group und eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. laden zum „Universal Acceptance Technical Training Day“ am 21. April 2023 ins Stammhaus von eco nach Köln. Man kann die Veranstaltung auch online verfolgen.

Das Internet hat ein altbekanntes Problem: es versteht weitestgehend nur Englisch. Seit Jahren verfolgt ICANN zusammen mit vielerlei Kollaborateuren den Plan, das Internet internationaler zu gestalten, sei es mit internationalisierten Domain-Namen (z.B. deutsche Umlaute oder griechische Buchstaben), sei es mit internationalisierten Top Level Domains (Domain-Endungen in beispielsweise arabischen oder indischen Zeichen). Doch treten immer wieder Brüche auf, wie etwa bei Umlaut-eMail-Adressen wie „contact@müller.vermögensberater“, die von Software nicht verarbeitet werden können. Was fehlt, ist „Universal Acceptance“, die, obwohl internationalisierte Domain-Namen und Domain-Endungen seit Jahren eingeführt sind, noch immer nicht hergestellt ist. Grund genug für die geoTLD.group, die sich der Förderung der digitalen Identität von Städten, Regionen, Sprache und Kultur im Internet verschrieben hat, den „Universal Acceptance Technical Training Day“ zu initiieren, unterstützt von eco e.V., der seine Räumlichkeiten in Köln zur Verfügung stellt, und der „Universal Acceptance Steering Group“. Die geoTLD.group bietet den Teilnehmern beim „Universal Acceptance Technical Training Day“ eine allgemeine Einführung in das Thema, warum Universal Acceptance so wichtig ist und wie sie umgesetzt werden kann. Es gibt unter anderem ein technisches Training, bei dem Werkzeuge und Lösungen für die Software-Entwicklung anhand realer Problemstellungen vorgestellt werden. „Die Präsentationen am Vormittag richten sich an jeden, der sich für Universal Acceptance interessiert. Das Technical Training am Nachmittag richtet sich in erster Linie an technische Experten im Bereich des Software-Designs und der Applikationsentwicklung.“

Das „Universal Acceptance Technical Training Day“ der geoTLD.group findet am 21. April 2023 von 09:30 bis 17:00 Uhr als Hybridveranstaltung online und vor Ort beim eco – Verband der Internetwirtschaft e.V., Lichtstraße 43h, 50825 Köln statt. Die Präsentationen und das „Technical Training“ werden primär auf Deutsch (bei Bedarf auch in Englisch) durchgeführt. Es handelt sich um eine Hybrid-Veranstaltung, bei der man online und vor Ort teilnehmen kann.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://www.eco.de/event/universal-acceptance-technical-training-day/

Wer einen schnelle Überblick über das Thema Universal Accep-
tance sucht, kann sich locker auf basic.domains von Tobias
Sattler informieren:
> https://basics.domains/presentations/5/domain-name-basics/universal-acceptance

Quelle: eco.de, geoTLD.group, eigene Recherche

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