Domain-Newsletter

Ausgabe #1163 – 13. April 2023

Themen: nTLD-Programm – ICANN sucht Teilnehmer für IRT | Namenssuche – ChatGPT hilft auch bei Domains | TLDs – Neues von .be, .nz und .uz | UDRP – Meck-Pom gewinnt zwei WIPO-Verfahren | Markenrecht – chatgpt.com und wie es nicht geht | airplay.com – Apple-Domain für US$ 202.000,- | Berlin – 21. @kit-Kongress im Juni 2023

NTLD-PROGRAMM – ICANN SUCHT TEILNEHMER FÜR IRT

Jetzt geht es Schlag auf Schlag: Die Internet-Verwaltung ICANN hat damit begonnen, ein „Implementation Review Team“ zusammenzustellen. Die Vorbereitungsphase zur Einführung neuer Top Level Domains erreicht damit die nächste Stufe.

Mitte März 2023 beschloss das ICANN Board of Directors, insgesamt 98 Empfehlungen aus dem „New gTLD Subsequent Procedures Policy Development Process Final Report“ zu übernehmen und gab damit offiziell den Startschuss für den Implementierungsprozess zur Einführung neuer Domain-Endungen. Als Teil dieses Beschlusses wies das Board die Mitarbeiter an, einen „comprehensive implementation plan, including a work plan, information for the infrastructure design, timelines, and anticipated resource requirements to achieve the necessary work“ vorzulegen, und zwar bis spätestens 01. August 2023. Der Beschluss bedeutet nicht, dass das Bewerbungsfenster bereits im August 2023 geöffnet wird; es bedeutet nur, dass bis dahin ein „comprehensive implementation plan“ vorliegen soll, der die relevanten Informationen für die Entwicklung der Infrastruktur, den Zeitrahmen und die voraussichtlich notwendigen Ressourcen für die Öffnung des Bewerbungsfensters beinhaltet. Dazu gehört auch die Zusammenstellung eines „Implementation Review Team“ (IRT), das offen und transparent sein soll, was vor allem im Hinblick auf die Besetzung gilt.

Obwohl konkrete Namen bisher nicht kursieren, spricht ICANN in einem Blog-Artikel davon, dass das IRT „will be equally composed of participants and representatives, which together make up the IRT members“. Auch wenn die Mitglieder des IRT immer in ihrer persönlichen Eigenschaft sprechen, wird von ihnen erwartet, dass sie im Namen ihrer Stakeholder-Gruppe sprechen. Daher besteht ein wichtiger Teil der Rolle der Mitglieder darin, aktiv und konsequent mit den jeweiligen Interessengruppen, die sie vertreten, zusammenzuarbeiten, da die Beiträge, die sie für das IRT leisten, als Standpunkte dieser Gruppen betrachtet werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird. Letztlich setzt ICANN damit konsequent das Multistakeholder-Modell der Netzverwaltung um, das allen Interessengruppen die Möglichkeit der Beteiligung gibt. Wer daher nun erneute endlose Diskussionen befürchtet, kann beruhigt sein; ICANN betont zugleich, dass man es nicht zulassen werde, Fragen, die schon während des PDP (Policy Development Process) geklärt wurden, neu aufzurollen. Allerdings sollte man auch nicht erwarten, dass bereits alle Meinungsverschiedenheiten geklärt sind.

Es liegt daher jetzt an den verschiedenen Interessengruppen, einen IRT-Teilnehmer und dessen Stellvertreter zu bestimmen. Parallel wird ICANN demnächst einen offenen Aufruf für Freiwillige veröffentlichen, die als Teilnehmer im IRT fungieren. Dabei geht ICANN davon aus, dass die erste Sitzung des IRT spätestens in der Woche des 14. Mai 2023 stattfinden wird.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://www.icann.org/en/blogs/details/next-round-of-new-gtlds-forming-the-implementation-review-team-04-04-2023-en

Quelle: icann.org, domainincite.com, eigene Recherche

NAMENSSUCHE – CHATGPT HILFT AUCH BEI DOMAINS

Der Fortschritt im Bereich der künstlichen Intelligenz hat das Potential, die Suche nach Domain-Namen zu revolutionieren. Die ersten Experimente mit ChatGPT haben bereits begonnen.

Das textbasierte Dialogsystem ChatGPT („Generative Pre-trained Transformer“) des US-amerikanischen Unternehmens OpenAI ist aktuell in aller Munde. Es nutzt eine künstliche Intelligenz, um menschliche Sprache zu verstehen und so eine der menschlichen Sprache ähnelnde Antwort zu erzeugen, mag sie auch falsche und fehlerhafte Informationen enthalten. In der Mitte März 2023 veröffentlichten Programmversion, die in der Basisvariante von jedermann gratis genutzt werden kann, verarbeitet ChatGPT nach Angaben von OpenAI über 200 Milliarden Parameter und kann nach Vorgabe Antworten geben oder gewünschte Texte schreiben. Damit ist der Schritt zur Domain-Suche nicht mehr weit. Werkzeuge, die Hilfestellung bei der Namenssuche bieten, gibt es seit vielen Jahren, wobei meist Wörterbuchbegriffe als Grundlage dienen und mehr oder minder kreativ mit Prä- und Suffixen kombiniert werden; Beispiele sind NameBounce oder Domain Wheel.

Der US-Registrar Porkbun hat nun begonnen, ChatGPT in seine Domain-Suche zu integrieren. Zu viel sollte man nicht erwarten: „They may or may not be good but they will probably be interesting!“, heißt es oberhalb der Suchzeile. Wer zum Beispiel einen Schlüsselbegriff wie „wetter“ eingibt, erhält den Begriff „wetter“ gefolgt von zahlreichen verschiedenen, meist neu eingeführten Top Level Domains zur Registrierung angeboten, wobei auch Domains, die nicht mehr verfügbar sind, angezeigt werden; in letzterem Fall erhält man die Option, ein Angebot abzugeben. In der Version mit künstlicher Intelligenz schlägt das Tool dann aber (englische) Domain-Namen wie weathertop.xyz, stormwatcher.co, sunshinehub.net und coolsphere.net vor. Versucht man sich gleich an dem englischen Wort „soccer“, erhält man ausschließlich Domains mit der Endung .soccer wie zum Beispiel urbanfootball.soccer oder sportsball.soccer Dabei kann es durchaus Sinn machen die Suche mehrfach zu starten, da sie zu verschiedenen Ergebnissen führt; eine Zweitsuche schlug daher Domains wie 11sports.pro oder scorekeeper.app vor. Man darf nicht erwarten, dass die Vorschläge auch alle sinnvoll sind; im Gegenzug erhält man aber kreative Ergebnisse, die zu Domains führen, auf die man auch nach längerem Überlegen kaum gekommen wäre. Außerdem kann man die Suche verfeinern, wenn man mehrere Schlüsselworte eingibt.

Ein ähnliches Angebot findet man auch unter One Word Domains, das sich ausdrücklich als „Powered by OpenAI“ bezeichnet. Dort kann man zum Beispiel im Suchfeld unter „What are you building?“ eine kurze Beschreibung der eigenen Geschäftsidee eingeben und erhält dann Domain-Vorschläge. Eine Suche nach „a one-stop shop comparative site for cars“ führt so zu verschiedenen Vorschlägen wie autospotr.com, carscapee.com und autofusionn.com. Auch hier lassen sich mit weiteren Schlüsselworten verfeinerte Ergebnisse erzielen. Noch steht die Suche mit Unterstützung künstlicher Intelligenz am Anfang; die ersten Ergebnisse sind jedoch vielversprechend und schaffen auf Knopfdruck eine kreative Auswahl, die dazu einlädt, damit weiter zu experimentieren.

Das Angebot von Porkbun finden Sie unter:
> https://porkbun.com/checkout/ai

Das Angebot von One Word Domains finden Sie unter:
> https://oneword.domains/domains-gpt

Quelle: domainnamewire.com, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .BE, .NZ UND .UZ

Keine gemeinsame Ländergrenze, aber Domain-Namen als verbindendes Element: die Registries von Armenien und Usbekistan kooperieren künftig. Derweil glänzt Belgiens .be mit einem statistischen Jahresbericht, während Neuseeland bei der Wiederbelebung von .nz-Domains hilft – hier unsere Kurznews.

DNS Belgium, Registry der belgischen Länderendung .be, hat ihren Jahresbericht für 2022 veröffentlicht. Demnach waren zum 31. Dezember 2022 exakt 1.743.516 .be-Domains registriert. Damit hat .be praktisch stagniert; zum Jahresende 2021 waren es 1.737.834 .be-Domains. Zusätzlich hat DNS Belgium im Jahr 2022 weitere 8.520 Domains mit der Städte-Endung .brussels und weitere 6.300 Domains mit der Endung .vlaanderen verwaltet; auch hier stagnieren die Registrierungszahlen gegenüber dem Vorjahr. Die „renewal quote“ für .be lag mit 87,98 Prozent erfreulich hoch, was das hohe Vertrauen in diese ccTLD belegt. Insgesamt kommt .be auf einen Marktanteil von 56,61 Prozent in Belgien, deutlich vor .com (16,66 Prozent), .eu (6,87 Prozent) sowie .net (5,07 Prozent). Die Zahl der .be-Domains, die wegen eines Verstoßes gegen die Vergabebedingungen widerrufen wurde, lag bei 2.828; im Vorjahr 2021 waren es noch 6.130. Wer mehr wissen möchte: Der Jahresbericht steht ab sofort zum kostenlosen Download bereit.

Sie haben vergessen, Ihre .nz-Domain zu verlängern? Möglicherweise ist noch nicht alles zu spät: Die neuseeländische Domain Name Commission (DNC) hat den Leitfaden „how to reinstate your .nz domain name“ veröffentlicht. Läuft ein Registrierungsvertrag aus, wird eine .nz-Domain nicht sofort wieder frei; stattdessen geht sie über in eine 90-tägige „redemption period“. In dieser Phase funktioniert kein Dienst mehr, der mit der Domain verbunden ist, also zum Beispiel eine Website, aber auch eine eMail-Adresse. Zugleich erhält der Domain-Inhaber nochmals die Chance, die .nz-Domain zurückzuholen. Wie das im Einzelnen funktioniert, erklärt der Leitfaden. Erster Ansprechpartner ist danach der Registrar, über den die Domain registriert war; zudem sind aktuelle WHOIS-Angaben notwendig, und es kann eine so genannte „reinstatement fee“ fällig werden. Verloren ist eine .nz-Domain erst, wenn sie in die „pending delete“-Phase gerutscht ist; dann dauert es meist nur wenige Arbeitstage, bis sie (auch von unberechtigten Dritten) wieder neu registriert werden kann. Wer das verhindern will, sollte den Leitfaden im Hinterkopf behalten.

UZINFOCOM, Verwalterin der Länderendung .uz (Usbekistan), und das Armenia Network Information Centre (AM NIC) als Verwaltung der Länderendung .am von Armenien, haben sich auf ein gemeinsames „memorandum of cooperation“ verständigt. Der exakte Inhalt ist nicht veröffentlicht; in einer Pressemitteilung heisst es jedoch, dass beide Registries eine Reihe von für beide Länder vorteilhaften Interessengebieten identifiziert hätten. Die Unterzeichnung des Memorandums trage zur Stärkung der bilateralen Zusammenarbeit bei. Die Endung .uz erblickte am 29. April 1995 das Licht der Online-Welt; aktuell gibt es rund 115.000 .uz-Domains. Von solchen Zahlen ist die Endung .am noch weit entfernt; aktuell sind rund 42.700 Domains mit der Endung .am vergeben. Eine Registrierung ist unter beiden Domains bereits jetzt zu jedem legalen Zweck möglich; mit dem „memorandum of cooperation“ dürfte sich die Sicherheit und Stabilität beider ccTLDs erhöhen und somit beide Endungen für Unternehmen wie natürliche Personen noch attraktiver werden.

Den Jahresbericht 2022 für .be finden Sie unter:
> https://www.dnsbelgium.be/en/year-report-2022

Den Leitfaden „how to reinstate your .nz domain name“ finden Sie unter:
> https://dnc.org.nz/tools-and-services/how-do-i-2/reinstate-my-domain-name/

Quelle: dnsbelgium.be, dnc.org.nz, cctld.uz

UDRP – MECK-POM GEWINNT ZWEI WIPO-VERFAHREN

Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung, Mecklenburg-Vorpommern vertrat das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern in zwei UDRP-Verfahren vor der WIPO gegen zwei unterschiedliche Gegner. Beide Domain-Namen bildeten ihre offizielle Domain mv-regierung.de nach.

Im Streit (WIPO Case No. D2023-0370) gegen Deshaun White ging es um die Domain mv-regierung.com, die im April 2022 registriert wurde. Die Beschwerdeführerin Mecklenburg-Vorpommern verwies im UDRP-Verfahren vor der WIPO auf ihre im Mai 2021 eingetragene EU-Marke „MV“, die im Domain-Namen enthalten ist. Weiter enthalte die Domain den Begriff „regierung“, der an der Ähnlichkeit zwischen Marke und Domain nichts ändere, vielmehr ihre eigene offizielle Domain „mv-regierung.de“ nachbilde. Zudem fände sich unter der Domain mv-regierung.com eine Parking-Site. Der Gegner meldete sich nicht in der Sache.

Als Entscheider war der italienische Jurist und Lehrbeauftragte Edoardo Fano eingesetzt, der der Beschwerde stattgab. Er bestätigte die Marke und die Ähnlichkeit der Domain zu dieser, wobei der Begriff „regierung“ an der verwirrenden Ähnlichkeit nichts ändere. Weiter habe die Beschwerdeführerin den Anscheinsbeweis erbracht, dass der Gegner kein Recht oder berechtigtes Interesse an der Domain mv-regierung.com habe. Zudem stelle die unter der Domain befindliche Parking-Site mit den Pay-per-Click Links kein gutgläubiges Angebot dar, da hier die Reputation und der Goodwill der Beschwerdeführerin vom Gegner zu Geld gemacht werde. Der Gegner ist diesem Vorwurf nicht entgegengetreten. Schließlich sah er auch die Registrierung und Nutzung der Domain mv-regierung.com als bösgläubig an, da der Gegner von der Beschwerdeführerin und ihrer Marke wahrscheinlich wußte, zumal er ihren offizielle Domain-Namen mit dem Begriff „regierung“ nachbildete. Außerdem finden sich auf der Parking-Site Links zu Informationsdienstleistungen, die auch auf der Website der Beschwerdeführerin zu finden sind. Mit diesen Erkenntnissen gab Fano der Beschwerde statt und entschied auf Übertragung der Domain.

Im Streit (WIPO Case No. D2023-0446) gegen David Czinczenheim ging es um die Domain regierung-mv.com, die im Januar 2023 registriert wurde und zur Zeit als betrügerische Phishing-Website mit einem Warnhinweis blockiert wird. Der Vortrag der Beschwerdeführerin entsprach im Großen und Ganzen dem im Verfahren gegen mv-regierung.com. Auch hier erwiderte der Gegner nicht. Entscheider war wieder Edoardo Fano, der der Beschwerde stattgab. Er bestätigte die Marke und die Ähnlichkeit der Domain mit dieser trotz des zusätzlichen Begriffs „regierung“. Auch bestätigte sich für ihn der Anscheinsbeweis der Beschwerdeführerin, der gegen ein Recht oder berechtigtes Interesse des Gegners an der Domain sprach, und gegen den der Gegner nichts vorgetragen hatte. Bei der Frage der Bösgläubigkeit ging Fano kurz auf die Ähnlichkeit der Domain regierung-mv.com mit dem der offiziellen Domain mv-regierung.de der Beschwerdeführerin ein und auf die Nutzung der streitbefangenen Domain als Phishing-Site. Für ihn sprach alles dafür, dass der Gegner die Domain bewusst registrierte und nutzte, um zu kommerziellen Zwecken Internetnutzer auf die Website zu locken. Er bestätigte die Beschwerde und entschied abermals auf Übertragung der Domain.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain mv-regierung.com finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2023/d2023-0370.pdf

Die UDRP-Entscheidung über die Domain regierung-mv.com finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2023/d2023-0446.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

MARKENRECHT – CHATGPT.COM UND WIE ES NICHT GEHT

Wo wir schon beim Thema ChatGPT sind (siehe den Artikel oben): Die OpenAI OpCo LLC, Entwicklerin und Betreiberin von ChatGPT, ist ein Beispiel dafür, wie man es mit Marken und Domain-Namen nicht halten sollte: Ein UDRP-Verfahren über chatgpt.com läuft, mit ungewissem Ausgang, da die Domain vor der Marke registriert wurde.

OpenAI führt zur Zeit vor der WIPO ein UDRP-Verfahren gegen den Inhaber der Domain chatgpt.com (WIPO Case D2023-1389). Und da sind die Aussichten nicht so, als dass sich OpenAI zurücklehnen könnte, denn die Domain wurde am 30. November 2022 registriert, während OpenAI seine Wortmarke erst am 21. Dezember 2022 beim US-Patent und Markenamt (USPTO) beantragt hat, und am 03. Februar 2023 beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum, dem schweizer „Markenamt“, bei dem sie allerdings nur wenige Tage später, am 22. Februar 2023 auch eingetragen wurde. Die Beantragung von Marken kommt recht spät. So war beispielsweise David Hochman mit der Beantragung „seiner“ Wortmarke „CHATGTP“ am 15. Dezember 2022 beim USPTO OpenAI zuvorgekommen. Die Marke wurde aber bereits am 08. März 2023 wieder gelöscht. Unklar ist derzeit, wer Gegner des UDRP-Verfahrens ist. Das WHOIS gibt selbstverständlich den Inhaber der über GoDaddy registrierten Domain nicht an. Auch auf der WIPO-Seite zu dem Verfahren finden sich keine Angaben zum Gegner. Sollte Hochman der Gegner sein, stehen die Chancen für OpenAI gut.

Von Dritten gibt es darüber hinaus 23 noch nicht eingetragene Wort- oder Wort-/Bildmarken „CHATGPT“, und sieben weitere Anträge, die einen Zusatz aufweisen wie „CHATGPT COFFEE“ und „Don’t ask me, ask ChatGPT“. Zu den Antragstellern gehören illustre Entitäten wie zum Beispiel Site Matrix LLC aus Puerto Rico, Egon Schmitz aus Deutschland, Monsieur Eloi Castarede aus Frankreich, Baoxiu Zhang aus China, State Bull Company aus Malaysia und PT. Meiga International aus Indonesien. Außer der schweizer Marke von OpenAI warten alle anderen Markenanträge noch auf Eintragung. Aber auf die kommt es nicht an: Für die Priorität ist der Anmeldetermin maßgebend. Von den 30 Marken „ChatGPT“ wurde die von Maria Karen Arrue aus Spanien am 26. Dezember 2022, einen Tag vor der US-Marke von OpenAI, beantragt. Diese ist die einzige, die wohl wirklich Schwierigkeiten bereiten kann.

Wie das UDRP-Verfahren ausfällt, werden wir sehen. Nur sollte die Situation, in der sich OpenAI befindet, nochmals deutlich machen, wie wichtig es für Unternehmen ist, Rechtsfragen und Marken- und Domain-Strategie frühzeitig zu behandeln. Frühzeitig heißt, bevor man den Markt betritt. Recht früh tauchte in einem Artikel von Elliot Silver über die Nutzung von ChatGPT für die Domain-Suche am 06. Dezember 2022 ein Kommentar des Nutzers Jack auf: „I asked it why it didn’t have it’s .com ChatGPT.com and it had no clue..lol“. Manchmal sind Unternehmen betriebsblind, dann kann der professionelle Blick von Aussenstehenden erhellend sein.

Quelle: domainincite.com, eigene Recherche

AIRPLAY.COM – APPLE-DOMAIN FÜR US$ 202.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche bringt mit der auf einer GoDaddy-Auktion zum Preis von US$ 202.000,- (ca. EUR 185.367,-) ersteigerten airplay.com ein erfreuliches Ergebnis. Sonst sind die Zahlen zurückhaltend

Domain-Investor Elliot Silver teilt auf domaininvesting.com mit, dass airplay․com zuletzt 2010 öffentlich für US$ 4.576,- den Inhaber wechselte. Da sehen die heutigen US$ 202.000,- (ca. EUR 185.367,-) für airplay.com schon ganz anders aus. Elliot macht auch darauf aufmerksam, dass Apple am 30. März 2023 zahlreiche airplay-Domains, z.B. unter .audio, .blog, .services usw. registriert hat. Möglicherweise ist Apple auch der Käufer von airplay.com. Weitere interessante Zahlenspiele bietet lnvestor.com, die zu exakt dem Preis von US$ 7.250,- (ca. EUR 6.653,-) verkauft wurde, wie vor einem Jahr, sagt jedenfalls Raymond Hackney auf tldinvestors.com. Die Domain seedr.com kam im März 2014 auf US$ 10.000,- (ca. EUR 7.194-) und muss sich nun mit US$ 7.520,- (ca. EUR 6.901,-) zufriedengeben. Und citybase.com spielte im Juni 2011 US$ 5.200,- (ca. EUR 3.611,-) ein, kann sich jetzt aber auf US$ 7.021,- (ca. EUR 6.443,-) steigern.

Unter den Länderendungen steht die als Artificial Intelligence vermarktete .ai (Anguilla) vorne: eve.ai kommt auf erfreuliche US$ 10.000,- (ca. EUR 9.177,-). Die französische rugs.fr wird mit GBP 6.500,- (ca. EUR 7.400,-) beglichen. Die deutsche Endung gibt schoepferkraft.de für EUR 6.000,-.

Die neuen generischen Endungen bieten lediglich eine Domain, die es aber in sich hat: omni.network generiert EUR 18.000,-. Die klassischen generischen Endungen schwächeln etwas und begnügen sich mit jurn.org zum Preis von US$ 5.300,- (ca. EUR 4.864,-). Leider verliert optics.net mit US$ 3.000,- (ca. EUR 2.753,-) an Wert gegenüber ihrem Preis von US$ 4.000,- (ca. EUR 3.670,-) im Mai 2017. Die vergangene Domain-Handelswoche glänzt im Grunde nur mit airplay.com.

Länderendungen
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eve.ai – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.177,-)
polymath.ai – US$ 7.258,- (ca. EUR 6.660,-)
thematic.ai – US$ 6.451,- (ca. EUR 5.920,-)
yield.ai – US$ 5.580,- (ca. EUR 5.121,-)
ability.ai – EUR 5.000,-
reports.ai – US$ 4.024,- (ca. EUR 3.693,-)
brevity.ai – US$ 3.755,- (ca. EUR 3.446,-)
stunning.ai – US$ 2.600,- (ca. EUR 2.386,-)
startups.ai – US$ 2.358,- (ca. EUR 2.164,-)
tasked.ai – US$ 2.010,- (ca. EUR 1.844,-)

schoepferkraft.de – EUR 6.000,-
einzahlen.de – EUR 5.425,-
yourcommerce.de – EUR 4.997,-
be-group.de – EUR 4.500,-
mypc.de – EUR 3.899,-
unternehmensplattform.de – EUR 3.276,-
getzero.de – EUR 2.999,-
viska.de – EUR 2.990,-
greenlandscaping.de – EUR 2.500,-
mein-traumurlaub.de – EUR 2.500,-
illian.de – EUR 2.500,-
datanexus.de – EUR 2.500,-
thermenresorts.de – EUR 2.290,-

efficience.eu – EUR 3.599,-
forbetter.eu – EUR 3.250,-
neoma.eu – EUR 2.599,-
canopee.eu – EUR 2.599,-
buona.eu – EUR 2.599,-
hillwood.eu – EUR 2.499,-
ation.eu – EUR 2.150,-
servicetitan.eu – US$ 2.200,- (ca. EUR 2.019,-)

rugs.fr – GBP 6.500,- (ca. EUR 7.400,-)
stake.pt – EUR 6.500,-
businessinsider.co.in – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.424,-)
ez․to – US$ 5.650,- (ca. EUR 5.185,-)
traveltech.io – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.587,-)
m3.ca – US$ 2.995,- (ca. EUR 2.748,-)
polynate.co – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.569,-)
camouflage.hu – EUR 2.400,-
2020.tv – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.294,-)
frenchic.fr – EUR 2.099,-

Neue Endungen
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omni.network – EUR 18.000,-

Generische Endungen
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jurn.org – US$ 5.300,- (ca. EUR 4.864,-)
russianembassy.net – US$ 5.100,- (ca. EUR 4.680,-)
cpsi.org – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.587,-)
ncwd-youth.info – US$ 4.950,- (ca. EUR 4.542,-)
lhi.org – US$ 3.450,- (ca. EUR 3.166,-)
derby.org – US$ 3.434,- (ca. EUR 3.151,-)
disasteralliance.org – US$ 3.355,- (ca. EUR 3.079,-)
786.net – US$ 3.201,- (ca. EUR 2.937,-)
optics.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.753,-)
underflow.net – US$ 2.995,- (ca. EUR 2.748,-)
cultureandtourism.org – US$ 2.650,- (ca. EUR 2.432,-)
buildabetterburb.org – US$ 2.540,- (ca. EUR 2.331,-)
npwf.org – US$ 2.507,- (ca. EUR 2.301,-)
creditunions.org – US$ 2.450,- (ca. EUR 2.248,-)
hic.org – US$ 2.015,- (ca. EUR 1.849,-)
longer.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.835,-)
fussball-livestream.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.835,-)

.com
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airplay.com – US$ 202.000,- (ca. EUR 185.367,-)
speedz.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 45.883,-)
eok.com – US$ 34.337,- (ca. EUR 31.510,-)
shaka.com – US$ 20.318,- (ca. EUR 18.645,-)
cadia.com – US$ 17.000,- (ca. EUR 15.600,-)
oriel.com – US$ 14.309,- (ca. EUR 13.131,-)
toto4d.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 11.012,-)
trainin.com – EUR 11.000,-
agentoto.com – US$ 11.371,- (ca. EUR 10.435,-)
worg.com – US$ 10.155,- (ca. EUR 9.319,-)
ht.net – US$ 10.100,- (ca. EUR 9.268,-)
iwebtool․com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.177,-)
suelos.com – US$ 9.500,- (ca. EUR 8.718,-)
wsdm.com – US$ 7.745,- (ca. EUR 7.107,-)
rawland.com – US$ 7.553,- (ca. EUR 6.931,-)
seedr.com – US$ 7.520,- (ca. EUR 6.901,-)
px-digital.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.882,-)
forelsket.com – US$ 7.495,- (ca. EUR 6.878,-)
lnvestor.com – US$ 7.250,- (ca. EUR 6.653,-)
travelbug.com – US$ 7.250,- (ca. EUR 6.653,-)
citybase.com – US$ 7.021,- (ca. EUR 6.443,-)
evolvement.com – US$ 6.349,- (ca. EUR 5.826,-)
onbeam.com – US$ 6.330,- (ca. EUR 5.809,-)
physiciansassistant.com – US$ 6.200,- (ca. EUR 5.689,-)
altay.com – US$ 6.099,- (ca. EUR 5.597,-)
fruitsys.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.506,-)
graymatters․com – US$ 5.450,- (ca. EUR 5.001,-)
kindwater․com – US$ 4.588,- (ca. EUR 4.210,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: domaininvesting.com, tldinvestors.com, thedomains.com, sedo.de

BERLIN – 21. @KIT-KONGRESS IM JUNI 2023

Der renommierte @kit-Kongress des Bayreuther Vereins @kit findet in diesem Jahr endlich wieder als Präsenzveranstaltung und wieder in Berlin statt. Mit dabei – wie in den vergangenen Jahren – ist die Fachzeitschrift „Kommunikation & Recht“. Bis 14. April 2023 gibt es noch Frühbucherrabatt.

Nach einem Jahr Pause und zweimaliger Online-Begegnung im März 2021 und April 2022 findet in diesem Jahr der Kongress des Bayreuther Arbeitskreis für Informationstechnologie – Neue Medien – Recht eV (AKIT) und der juristischen Fachzeitschrift „Kommunikation & Recht“ der Deutscher Fachverlag GmbH als Präsenzveranstaltung statt. Der 21. @kit-Kongress und das 11. Forum „Kommunikation & Recht“ erstrecken sich über zweieinhalb Tage. Von Mittwoch, 21. Juni 2023 abends bis Freitag, 23. Juni 2023 nachmittags tagt der Kongress in Berlin. Am Mittwoch dürfte der Kongress abends mit dem üblichen Get-together beginnen. Am Donnerstag, 22. Juni 2023, geht es richtig los mit der Begrüßung durch Vertreter der Veranstalter. Diesmal stehen vier große Themen im Brennpunkt: Künstliche Intelligenz, Presse-, Medien- und Immaterialgüterrecht, Datenschutz und Verbraucherrecht, und Verfassungsprozessrecht. Als Vortragende mit dabei sind unter anderem Prof. Dr. Anna K. Bernzen (Universität Regensburg), Dr. Senta Bingener (Deutsches Patent- und Markenamt – DPMA), Joerg Heidrich (Heise Medien), Bernd Odörfer (BGH), Frederik von Castell (Übermedien), Sarah Leischel (ProSiebenSat.1 Media SE) und Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff (BVerfG). Eine dezidierte Agenda liegt für den 21. @kit-Kongress noch nicht vor.

Der 21. @kit-Kongress und das 11. Forum „Kommunikation & Recht“ finden vom 21. bis 23. Juni 2023 in den Räumlichkeiten von Google Berlin, Tucholskystraße 2 in 10117 Berlin statt. Die Teilnahmegebühren liegen zwischen EUR 50,- und EUR 699,-, je nach Status, ob man Student ist, Vereinsmitglied oder normaler Teilnehmer. Bis zum 14. April 2023 besteht die Möglichkeiten, Karten zum Frühbucherrabatt von 5 Prozent zu erwerben. Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen.

Weitere Informationen und Anmeldung zum anstehenden Kongress unter:
> https://www.ruw-fachkonferenzen.de/veranstaltung/21-kit-kongress/

Quelle: ak-it-recht.de, ruw.de, eigene Recherche

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