Domain-Newsletter

Ausgabe #1155 – 16. Februar 2023

Themen: DNS4EU – europäische DNS-Resolver mit Datenschutz | ICANN – Druck, WHOIS zugänglich zu machen, wächst | TLDs – Neues von .art, .com und .in | LG Frankfurt – wenn der Vorstand die Domain klaut | Domain-Industrie – Rück- und Ausblick 2022/2023 | palestine.com – Länderdomain für US$ 194.400,- | Oktober – 78. ICANN-Meeting in Hamburg

DNS4EU – EUROPÄISCHE DNS-RESOLVER MIT DATENSCHUTZ

Die Pläne der EU-Kommission für einen rekursiven DNS-Resolver („DNS4EU“) nehmen konkrete Formen an: anlässlich einer Pressekonferenz gab ein Konsortium bekannt, dass die Entwicklung auf drei Jahre angelegt ist.

Vom Projekt „DNS4EU“ haben viele das erste Mal im Zusammenhang mit der Ausschreibung der „European Health and Digital Executive Agency“ (HaDEA) der EU-Kommission für einen europäischen rekursiven DNS-Resolver gehört. Konkret geht es darum, mehr Kontrolle über das Domain Name System (DNS) auszuüben. Vereinfacht ausgedrückt, ist ein DNS-Resolver ein Nameserver, der auf Anfrage Namen in numerische IP-Adressen auflöst. Bisher haben häufig Internet Service Provider die DNS-Resolver betrieben. Doch in den letzten Jahren wurde es kommerziell immer interessanter, die riesigen Datenströme der Nutzer auszuwerten. Auch der Suchmaschinen-Dienst Google bietet einen solchen DNS-Resolver an, schon allein deshalb, um diese Daten auszuwerten und keine Konkurrenz durch ISPs aufkommen zu lassen. Ausserdem blicken Nationalstaaten mit wachsendem Interesse darauf, wie und vor allem wo ihre Bürger online sind. Dem will die EU mit „DNS4EU“ entgegentreten. In der „Cybersicherheitsstrategie der EU für die digitale Dekade“ vom 16. Dezember 2020 heißt es: „Außerdem hat die Kommission die Absicht, den Aufbau eines öffentlichen europäischen DNS-Auflösungsdienstes zu unterstützen, um so einen Beitrag zu einer sicheren Internetkonnektivität zu leisten. Diese Initiative hat den Namen ‚DNS4EU‘ und wird einen alternativen europäischen Dienst für den Zugang zum globalen Internet bieten. DNS4EU wird transparent sein, die neuesten Sicherheits- und Datenschutznormen einhalten, den Grundsätzen des konzeptionsbedingten Datenschutzes und der datenschutzfreundlichen Voreinstellungen entsprechen und Teil der Europäischen Industrieallianz für Daten und Cloud 63 sein.“

Mittlerweile sind die ersten Details zu „DNS4EU“ öffentlich geworden. So soll das Projekt von einem internationalen Konsortium entwickelt werden, das vom tschechischen Cybersicherheitsunternehmen Whalebone angeführt wird. Weitere Mitglieder dieses Konsortiums sind Abi Lab von CERTFin (Italien), die .cz-Registry CZ.NIC, die Tschechische Technische Universität in Prag, die Berliner gemeinnützige Organisation deSEC, die polnische .pl-Verwalterin NASK (CERT Polska), das National Cyber Security Directorate (Rumänien), das ungarische Institute for Computer Science and Control Sztaki (Hun-CERT) und die belgische Anwaltskanzlei Time.lex. Zu den assoziierten Partnern zählen das Centro Nacional de Cibersegurança (Portugal), das Ministry of Electronic Governance (Bulgarien) und das für seine Antivirenprodukte bekannte Unternehmen F-Secure (Finnland). Insgesamt zählt das Konsortium 13 Mitglieder aus 10 EU-Ländern. Anlässlich einer Pressekonferenz vom 23. Januar 2023 gab Whalebone an, dass die volle Entwicklung auf einen Zeitrahmen von drei Jahren angesetzt ist; „early access“ könnte es aber schon dieses Jahr geben. Gegen Vorwürfe, dass „DNS4EU“ als Zensurmittel eingesetzt werden könne, verwahrt man sich: „The EU will not have access to configuration, data, etc. On top of that, DNS4U will not be forced on anyone.“ Verschiedene Filtermechanismen soll es aber geben. Zur Finanzierung beitragen sollen unter anderem Premium-Dienstleistungen: „Operators and public institutions will have an option of more-advanced security layers and integration to their already existing services.“

Das Konsortium betont, dass Log-Daten für IP-Adressen zur Identifizierung von Einzelpersonen nicht gespeichert würden. Sollte es hierzu Anfragen von Strafverfolgungsbehörden geben, wäre man also nicht in der Lage, diese Auskunft zu erteilen. Langfristig plane man „to onboard 100 million people“.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://www.whalebone.io/dns4eu

Quelle: fel.cvut.cz, eigene Recherche

ICANN – DRUCK, WHOIS ZUGÄNGLICH ZU MACHEN, WÄCHST

In die Diskussion um eine Reform des WHOIS-Systems könnte sich in Kürze auch die US-Regierung einschalten: mehrere Lobby-Verbände wollen ein geplantes Gesetz nutzen, um einen Zugriff auf geschützte Daten zu erleichtern.

Jahrzehntelang waren die sogenannten WHOIS-Daten rund um einen Domain-Namen für jedermann jederzeit frei zugänglich. In Sekunden konnte man sich so informieren, wer wann eine Domain registriert hat und unter welcher Adresse, Telefonnummer oder eMail-Adresse er erreichbar ist. Doch seit dem 25. Mai 2018 hat sich alles geändert: mit der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben fast alle Registries und Registrare die öffentlich einsehbaren Informationen zu einer Domain radikal reduziert. Selbst die nicht in der EU ansässige Internet-Verwaltung ICANN musste handeln und hat für generische Top Level Domains die „Temporary Specification for gTLD Registration Data“ („temp spec“) erlassen und inzwischen die „Interim Registration Data Policy for gTLDs“ verabschiedet, bis die endgültige Lösung gefunden ist. Doch jetzt könnte in die WHOIS-Debatte nachhaltig Bewegung kommen: mehrere Lobby-Verbände haben die U.S. Federal Trade Commission dazu aufgerufen, im Zuge einer geplanten „Trade Regulation Rule on Impersonation of Governments and Businesses“ den strengen Datenschutz der EU aufzuweichen, um der „over-aggressive interpretation“ der DSGVO eine praxistaugliche Lösung entgegenzuhalten.

Nach Recherchen von Mason Cole von der international tätigen Anwaltskanzlei Perkins Coie, die er in einem Blog-Artikel bei circleid.com zusammengestellt hat, stören sich die Lobby-Verbände vor allem daran, dass die Bekämpfung von „online impersonation“, also die Maskierung als berechtigter Dritter, durch die DSGVO erheblich erschwert worden sei. So führt etwa die Anti-Phishing Working Group (AWPG) aus: „WHOIS information is vital to the investigation of impersonation scams. The final rule should recognize the now acute issue of domain name registration data (“WHOIS”). While WHOIS data is critical to investigatory capability as it relates to online impersonation and crime, it unfortunately has been significantly truncated since the misinterpretation and over-implementation of the European Union’s General Data Protection Regulation (GDPR) by domain name registries and registrars.“ Die International Trademark Association schreibt: „To prevent these phishing and other Internet-based impersonation scams, it is critical to ensure that such domain name information is available to the public to allow verification of the actor behind suspicious communications (before clicking on a suspect link or responding to a suspect email) and to the impersonated companies who have the means and incentive to take appropriate action when necessary.“ Auch das US-Heimatschutzministerium sieht Handlungsbedarf: „If HSI had increased and timely access to registrant data, the agency would have a quicker response to criminal activity incidents and have better success in the investigative process before criminals move their activity to a different domain.“ Daher solle es aufgrund einer gesetzlichen Regelung künftig wieder leichter sein, auf WHOIS-Daten zuzugreifen und „bad actors“ schneller zur Verantwortung zu ziehen.

Ob die US-Regierung dem Drängen nachkommt und gesetzliche Regelungen zum WHOIS erlässt, bleibt abzuwarten. Insgesamt würde damit jedoch der politische Druck auf ICANN wachsen, innerhalb eines mehrfach regulierten Rahmens ein international verträgliches WHOIS-System zu entwickeln.

Den Blog-Artikel von Mason Cole finden Sie unter:
> https://circleid.com/posts/20230208-ftc-comment-period-emphasizes-the-need-for-a-better-whois-system

Quelle: circleid.com, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .ART, .COM UND .IN

Dass Kunst alles andere als brotlos sein muss, zeigt .art: mit einem Plus von über 230.000 Domains hat die neu eingeführte Endung das Jahr 2022 abgeschlossen. Derweil möchte die .in-Registry NIXI neue Märkte erschliessen, während .com bald teurer wird – hier unsere Kurznews.

Die .art-Registry UK Creative Ideas Limited blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2022 zurück. Wie das Londoner Unternehmen mitteilt, hat man das abgelaufene Jahr mit 232.307 registrierten Domains abgeschlossen, ein Nettozuwachs von 39 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit zählt sich .art zu den „15 fastest-growing domain name registries“. Selbst die Premium-Domains, die zu erhöhten Gebühren zwischen US$ 70,- bis zu US$ 10.000,- verfügbar sind, würden mit 81 Prozent eine starke „renewal quote“ aufweisen – was auch daran liegen könnte, dass die Premium-Gebühren nur im ersten Jahr anfallen. Zur Nutzung verrät UK Creative Ideas Limited, dass 39 Prozent aller .art-Domains für Webseiten verwendet werden, 14 Prozent für bloße Weiterleitungen. Weiteres Potential sieht man im Bereich Web3, da .art auch im Ethereum Name Service (ENS) verfügbar sei und dort mit jedem „digital asset“ verknüpft werden könne; 2022 sind über 3.000 Domains unter .art mit Bezug zu NFTs und Web3 registriert worden. Wer mehr wissen will: der .art-Bericht für 2022 steht ab sofort für jedermann zum Download zur Verfügung.

Die Inhaber von .com-Domains müssen sich auf höhere Registrierungsgebühren einstellen: am 09. Februar 2023 gab die Registry VeriSign Inc. bekannt, mit Wirkung ab dem 01. September 2023 von ihrem Recht auf Anhebung der Gebühren Gebrauch zu machen. Die sogenannte „annual registry-level wholesale fee“, die bei jeder Erstregistrierung, jeder Verlängerung und jedem Transfer einer .com-Domain anfällt, steigt von US$ 8,97 auf US$ 9,59. Das Recht von VeriSign, die Gebühren für .com-Domains zu erhöhen, geht zurück auf eine Einigung mit der Internet-Verwaltung ICANN über eine Ergänzung zum „Registry Agreement“ (RA) vom Januar 2020. Sie gesteht VeriSign zu, die Gebühren für .com-Domains ohne erneute Zustimmung der US-Regierung oder ICANNs in den letzten vier Jahren jeder sechsjährigen Vertragsperiode um bis zu sieben Prozent zu erhöhen. Da der aktuelle Vertrag seit dem 26. Oktober 2018 läuft, betrifft die mögliche Änderung also die Jahre 2020 bis 2023, 2026 bis 2029, usw.; mit anderen Worten: in den Jahren 2024 und 2025 bleiben die .com-Gebühren stabil. Die neuerliche Erhöhung der „registry fee“ könnte auch die Domain-Registrare dazu zwingen, die Erhöhung an ihre Endkunden weiterzugeben.

National Internet Exchange of India (NIXI), Verwalterin der indischen Landesendung .in, möchte sich in Zukunft auch im Markt der Registry-Provider tummeln. Das legt eine Ausschreibung aus dem November 2022 nahe, mit der NIXI einen „Technical Service Provider (TSP)“, sucht, also einen Dienstleister, der die rein technische Verwaltung einer Top Level Domain übernimmt. Wörtlich heisst es: „This is as part of future expansion plan / business plan of NIXI“. Für die rund drei Millionen .in-Domains hat bisher GoDaddy diese Rolle inne. Als künftigen Markt hat NIXI offenbar vor allem Entwicklungsländer im Auge; so heisst es in der Ausschreibung weiter: „NIXI also intends to become TSP (Technical Service Provider) for other developing countries to manage their Country Domain Management System i.e. TLDs (ccTLDs & gTLDs). The network design and software developed should be scalable to meet this future requirement of NIXI.“ Dass die Tätigkeit in Entwicklungsländern zeitlich befristet übernommen wird, würde NIXI in Kauf nehmen. Vor allem bei Identity Digital Inc. (vormals bekannt als Donuts) dürfte man diese Entwicklung aufmerksam verfolgen; das US-Unternehmen hat aktuell 266 TLDs in Verwaltung, mehr als jede andere Registry.

Den .art-Bericht für 2022 finden Sie unter:
> https://artart-uploads.s3.amazonaws.com/2023/02/art-2022-highlights-v3-348055-w7F7Fg5X.pdf

Die Ausschreibung von NIXI finden Sie unter:
> https://nixi.in/wp-content/uploads/2022/11/Tender_TSP_21_oct_final_updated_Nov162022-1.pdf

Quelle: art.art, verisign.com, domainincite.com,

LG FRANKFURT – WENN DER VORSTAND DIE DOMAIN KLAUT

In einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main konnte ein Verein vom ehemaligen Vereinsvorsitzenden erfolgreich den Verzicht auf die Vereins-Domain erstreiten. Der ehemalige Vereinsvorsitzende hatte in verbotener Eigenmacht die Domain auf sich übertragen. Statt des veranschlagten Gegenstandswerts von EUR 50.000,- war aus Sicht des Gerichts der Betrag von EUR 30.000,- für die Sache angemessen.

Der Verfügungskläger, ein Verein, begehrt vom Verfügungsbeklagten, dem ehemaligen Vereinsvorsitzenden, die „Rückübertragung“ der .de-Vereins-Domain. Der Verfügungskläger ist Inhaber eines Accounts bei einem Registrar, über den die Vereins-Domain, deren Inhaber der Verein war, registriert war. Der Verfügungsgegner war am 07. Februar 2022 als Vorstand des Vereins ausgeschieden. Er hatte als einziger die Zugangsdaten zum Domain-Account des Vereins. Der neue Vorstand forderte den Verfügungsgegner auf, ihm die Zugangsdaten mitzuteilen, die er am 22. Juli 2022 auch erhielt. Am selben Tag stellte er fest, dass die Vereins-Domain nicht mehr in dem Domain-Account vorhanden war; kurz vor Mitteilung der Zugangsdaten hatte der Verfügungsgegner die Vereins-Domain auf sich und in seinen eigenen Account übertragen. Unter der Domain zeigte sich nun nur noch eine weiße Seite mit dem Satz „Diese Domain wurde nicht gefunden“. Der Verfügungskläger beantragte bei der Domain-Verwaltung DENIC eG einen Dispute-Eintrag, der am 26. Juli 2022 eingetragen wurde. Daraufhin mahnte der Verfügungskläger durch seine Prozessbevollmächtigten den Verfügungsgegner ab und forderte ihn auf, binnen 24 Stunden auf die Domain zu verzichten. Nach einigem ergebnislosen Hin- und Her zwischen den Parteien beantragte die Verfügungsklägerin vor dem Landgericht Frankfurt am Main den Erlass einer einstweiligen Verfügung, dernach der Verfügungsgegner verpflichtet werde, gegenüber DENIC eG auf die .de-Domain zu verzichten. Der Verfügungsgegner beantragte die Zurückweisung und verwies unter anderem darauf, der Verfahrenskläger könne ja eine andere seiner Domains für die Vereinsseite nutzen. Außerdem habe der Verfahrenskläger seit dem 28. Juli 2022 die AUTH-Codes für den Transfer der streitigen Domain. Schließlich sei er vom Verfahrenskläger nicht aufgefordert worden, den Verzicht auf die Domain gegenüber der DENIC eG zu erklären.

Das Landgericht Frankfurt am Main gab dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung statt (Urteil vom 22.09.2022, Az. 2-28 O 173/22). Die einstweilige Verfügung sei zulässig und begründet. Der Verfügungskläger habe gegen den Verfügungsgegner einen Anspruch, den Verzicht auf die Domain gegenüber DENIC zu erklären (§§ 823 Abs. 2 i.V.m. § 303 a StGB, §§ 858, 861 BGB analog). Der Verfügungsgegner hatte nach seinem Ausscheiden aus dem Vorstand kein Recht zum „Besitz“ der Domain mehr, gleichwohl übertrug er sie am gleichen Tag auf sich, als er die Zugangsdaten für den Domain-Account des Vereins dem Vorstand mitteilte. Das sei verbotene Eigenmacht in Form einer Datenveränderung gemäß § 303 a StGB und begründe einen Anspruch des Verfügungsklägers auf Wiedereinräumung des Zugriffs auf die Domain („§§ 858, 861 BGB analog bzw. §§ 823 Abs. 2 i.V.m. § 303 a StGB“). Der Verfügungsgegner müsse danach gegenüber der DENIC eG den Verzicht auf die Domain erklären. Da ein Disput auf die Domain besteht, könne eine Inhaberübertragung über die AUTH-Codes nicht durchgeführt werden. Aus diesem Grunde könne der Verfügungsgegner sich im Hinblick auf die Bekanntgabe der AUTH-Codes nicht auf Erfüllung berufen. Die Verzichtserklärung gegenüber DENIC eG habe er unstreitig noch nicht abgegeben. Das Gericht stellt fest: „Es ist unerheblich, ob der Verfügungskläger den Verfügungsbeklagten zuvor ausdrücklich aufgefordert hat, eine Verzichtserklärung gegenüber der […] eG., abzugeben.“ Der Verfügungskläger habe, obwohl mehrfach vom Verfügungskläger zum Verzicht auf die Domain aufgefordert, nicht das Erforderliche unternommen, um die Löschung herbeizuführen und so dem Verfügungskläger den Zugriff auf die Domain zu ermöglichen.

Der Verfügungskläger habe darüber hinaus schlüssig dargelegt und glaubhaft gemacht, dass die einstweilige Verfügung nötig ist, um wesentliche Nachteile abzuwenden. So sei der Verfügungskläger für seine Mitglieder nicht mehr über die Domain erreichbar, und die leere Seite unter der Domain vermittle den Eindruck, der Verein existiere nicht mehr. Es liege auf der Hand, dass dem Verfügungskläger deshalb erheblicher Schaden drohe. Dass der Verfügungskläger vorübergehend eine andere URL für die Kommunikation nutzt, sei unerheblich. Danach war aus Sicht des Gerichts der einstweiligen Verfügung stattzugeben. Nicht einverstanden war das Landgericht lediglich mit dem vom Verfügungskläger angegebenen Gegenstandswert von EUR 50.000,-, den es für übersetzt erachtete und auf EUR 30.000,- festlegte.

Die Entscheidung des LG Frankfurt/M finden Sie unter:
> https://rewis.io/urteile/urteil/rkk-22-09-2022-2-28-o-17322/

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: rewis.io, eigene Recherche

DOMAIN-INDUSTRIE – RÜCK- UND AUSBLICK 2022/2023

Ron Jackson, Betreiber des Blogs dnjournal.com, fragte – wie alle Jahre – Experten aus der Domain-Industrie nach deren Beurteilung von 2022 und was 2023 zu erwarten steht. Die Befragten waren sich mehr oder minder einig, dass 2022 sehr durchwachsen war.

Ron Jacksons dnjournal.com widmet sich ganz dem Handel von Internetdomains, listet zur Zeit zweiwöchentlich die Preise von verkauften Domains und berichtet darüber hinaus täglich, was in der Domain-Industrie vor sich geht. Die Befragung von mehreren Experten zum Stand der Industrie nimmt Jackson nun zum 19. Male vor. Diesmal befragte er 21 Expert:innen, die allesamt das Domain-Handelsjahr 2022 als ernüchternd und volatil beurteilen und sich ab der 2. Jahreshälfte 2023 Besserung erhoffen.

2022

Während David Warmuz (Trellian.com und Above.com) von guten Geschäften und Umsatzsteigerungen bei Domain-Verkäufen und -Parking berichten kann, bestätigt Michael Robrock (Sedo.com) die Rückbesinnung auf Domains als sichere Investition, gegenüber den Kryptowerten und NFT-Domains, die einen massiven Einbruch hatten. Jeff Gabriel (Saw.com) verzeichnet, trotz reichlich Gegenwind, kontinuierliches Wachstum bei Domain-Verkäufen, was Joe Uddeme (NamesExperts.com) bestätigten kann. Für Michael Castello (CCIN, CastelloBrothers.com), der Krypto und NFTs nichts abgewinnen kann, bedeutete deren Einbruch eine Stärkung der Domain-Geschäfte; generische .com-Domains sind nach 30 Jahren eine stabile Investition, auf die die größten Konzerne bauen. Weitestgehend sind sich die Expert:innen einig, dass zwar durch den Kryptowinter finanzielle Mittel weggefallen sind, die Preistreiber bei Blockchain-affinen Domains waren, doch damit einher geht auch die Besinnung auf klassische Werte von Domains, was sich bei Preisen für Ein-Wort-.com-Domains zeige – auch für die Zukunft. Entsprechende Wirkung entfaltete da auch die Inflation, angesichts der Domains als vergleichsweise sicheres Investment mit vielversprechender Rendite wahrgenommen wurden. Erfreut und überrascht zeigten sich einige, wie Kate Buckley (Buckley Media) und Jeff Garbutt (Prime Loyality), dass Domains unter den neuen Endungen besser als erwartet und mittlerweile akzeptiert auf dem Markt gehandelt wurden. Für viele war eines der wichtigsten Ereignisse im Jahr 2022 die fortschreitende Konsolidierung der Branche, die durch die Übernahme von Dan durch GoDaddy am deutlichsten wurde. Auch zukünftig werde diese Entwicklung fortschreiten, nicht zuletzt wegen der jetzt vermehrt gegründeten AI- und anderer StartUps.

2023

Die Aussichten für das Jahr 2023 fokussieren sich unter anderem auf Künstliche Intelligenz (AI). Giuseppe Graziano (GGRG.com), Kate Buckley, Ryan McKegney (DomainAgents.com) und andere sehen einerseits den Einsatz von AI beim Finden von und dem Handel mit Domain-Namen, aber auch bei Werbeautomatismen bei geparkten Domains, und andererseits beim Rückgriff auf .ai als Basis für die eigene Domain von Anbietern als einem der Treiber des Marktes. Lauren Tussey (101domains), Joe Uddeme, Matt Overman (Identity Digital) und andere sehen einen kontinuierlichen Anstieg von Domain-Registrierungen unter nTLDs. Als Hintergrund dafür wird die Entlassungswelle bei den Tech-Riesen identifiziert: In der Folge würden viele StartUps gegründet, die wegen finanziell schwacher Position auf beliebte Endungen wie .ai, .io, .xyz zurückgreifen müssen, ehe sie, mit neu freiwerdendem Risikokapital („VC’s are sitting on a half trillion dollars of dry powder that WILL be invested in the start-up community“, Braden Pollock, LegalBrandMarketing.com) die Preise bei den Ein-Wort-.com-Domains weiter anfachen. Einige, wie Monte Cahn (Right of the dot) und Mark Daniel (Domain Holdings Group) hoffen auf eine Wiederbelebung von Kryptowerten und NFTs. Letzterer sieht immer mehr Domain-Broker auf den Markt drängen und verweist auf industrieweite Gespräche über einen „broker code of conduct or certification process“, um schwarze Schafe in der Branche auszusortieren.

Das Jahr 2022 der Domain-Industrie war damit sehr durchwachsen, doch blicken im Grunde alle mit Zuversicht auf 2023, wobei sie die heiklen wirtschaftlichen und weltpolitischen Zeiten nicht unberücksichtigt lassen. Die Voraussage von Chris Zuiker, der vor einem Jahr mit dem Abklingen der Covid-Einschränkungen die zweite Jahreshälfte 2022 sich schwächer als die erste Jahreshälfte entwickeln sah, lag jedenfalls falsch: gerade die zweite Jahreshälfte 2022 sorgte für gute Geschäfte in der Domain-Industrie. Ob diese auch 2023 fortgeführt werden können, wird sich zeigen. Vieles spricht dafür.

Sie finden den Report „The State of the Industry 2023“ von Ron Jackson unter:
> https://www.dnjournal.com/cover/2023/january.htm

Quelle: dnjournal.com

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06) palestine.com – Länderdomain für US$ 194.400,-
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Die vergangene Domain-Handelswoche bringt neben palestine.com mit US$ 194.400,- (ca. EUR 182.089,-) einen weiteren Domain-Namen im sechsstelligen Bereich – und jede Menge Vergangenheit.

Die Domain palestine.com erzielt US$ 194.400,- (ca. EUR 182.089,-) und setzt sich damit auf Platz 4 der Jahresbestenliste bisher. Dazu gibt es weiter nichts zu sagen. Ganz anders als bei der Drei-Zeichen-Domain coa.com, die nun US$ 140.000,- (ca. EUR 131.134,-) erzielt. Sie hat eine lange Geschichte: Im Februar 2010 kam coa.com auf US$ 17.500,- (ca. EUR 12.500,-), vier Monate später fiel sie allerdings – im Juli 2010 – auf US$ 16.500,- (ca. EUR 12.992,-), um sich dann im September 2014 auf US$ 30.100,- (ca. EUR 23.333,-) zu steigern. Ebenfalls bewegt ist exterminating.com, die im September 2010 US$ 35.000,- (ca. EUR 27.559,-) kostete und jetzt auf nur US$ 15.650,- (ca. EUR 14.659,-) kommt. flirty.com hat Höhen und Tiefen: jetzt steht sie mittelprächtig da mit EUR 14.000,-, kam aber im November 2006 noch auf US$ 27.000,- (ca. EUR 21.030,-), während sie eineinhalb Jahre zuvor, im Juli 2005, bei lediglich US$ 4.200,- (ca. EUR 3.500,-) lag. Gradliniger geht es bei medicalexams.com mit aktuell US$ 11.250,- (ca. EUR 10.538,-) zu, gegenüber US$ 3.000,- (ca. EUR 2.122,-) im Juni 2009. Und schließlich ist da noch 3pay.com mit US$ 8.900,- (ca. EUR 8.336,-), die sich gegenüber den US$ 5.500,- (ca. EUR 4.135,-) aus dem Dezember 2010 verbesserte.

Die kolumbianische Endung steht mit payments.co zum Preis von EUR 45.000,- bei den Länderendungen an vorderster Stelle. Ihr folgen provenance.ai mit US$ 10.000,- (ca. EUR 9.367,-) und zahlreiche weitere .ai-Domains der vergangenen WHOIS.ai-Auktion freiwerdender Domains, von denen wir noch elf in unsere Liste aufgenommen haben. Doch noch ein, zwei Worte zu relevance.ai, die wir für Juni 2021 einerseits mit US$ 4.010,- (ca. EUR 3.287,-) und andererseits, drei Wochen zuvor, mit US$ 5.025,- (ca. EUR 4.132,-) stehen haben. Ähnlich geht es secret.ai, die uns Anfang Januar 2023 mit US$ 4.450,- (ca. EUR 4.120,-) über den Weg lief, jetzt aber mit US$ 3.525,- (ca. EUR 3.302,-) angezeigt wird. Die 2-Ziffern-Domain 77.io kommt aktuell auf US$ 3.060,- (ca. EUR 2.866,-), während sie im Juni 2016 auf US$ 1.800,- (ca. EUR 1.607,-) kam. Und schließlich strahlt die Zwei-Zeichen-Domain lv.tv mit jetzt US$ 3.250,- (ca. EUR 3.044,-) gegenüber US$ 3.000,- (ca. EUR 2.206,-) im November 2011.

Die neuen generischen Endungen bieten unter anderem 360.shop zu EUR 10.000,- und 360.homes zu EUR 4.000,-. Die Domain good.top musste leider Abstriche machen, von CNY 50.000,- (ca. EUR 7.314,-) im November 2015 fiel sie auf jetzt US$ 1.565,- (ca. EUR 1.466,-). Die klassischen generischen Endungen bieten riyadh.net zum Preis von US$ 18.000,- (ca. EUR 16.860,-) und die Zwei-Zeichen-Domain 4k.net zum Preis von US$ 4.999,- (ca. EUR 4.682,-), der im Juni 2010 mit EUR 5.400,- auch schon mal besser war. Die vergangene Domain-Handelswoche war durchwachsen und bot allerhand Geschichte.

Länderendungen
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payments.co – EUR 45.000,-

provenance.ai – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.367,-)
logodesign.ai – US$ 7.787,- (ca. EUR 7.294,-)
fiction.ai – US$ 7.461,- (ca. EUR 6.989,-)
style.ai – US$ 6.005,- (ca. EUR 5.625,-)
chroma.ai – US$ 4.249,- (ca. EUR 3.980,-)
humming.ai – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.747,-)
resolution.ai – US$ 3.850,- (ca. EUR 3.606,-)
scoop.ai – US$ 3.752,- (ca. EUR 3.514,-)
ideal.ai – US$ 3.691,- (ca. EUR 3.457,-)
secret.ai – US$ 3.525,- (ca. EUR 3.302,-)
switch.ai – US$ 3.338,- (ca. EUR 3.127,-)
bv.ai – US$ 3.325,- (ca. EUR 3.114,-)

future.so – US$ 8.729,- (ca. EUR 8.176,-)

verwaltet.de – EUR 8.000,-
prompts.de – EUR 5.000,-
talentfactory.de – EUR 4.500,-
utiq.de – EUR 3.000,-
fitnesscode.de – EUR 3.000,-
artpraxis.de – EUR 3.000,-
nazar.de – EUR 2.499,-
vanflyta.de – EUR 2.200,-
ecomnow.de – EUR 2.000,-

metawin.eu – EUR 5.000,-
a2b.com.br – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.683,-)
sexshop.kr – US$ 4.700,- (ca. EUR 4.402,-)
metafit.io – US$ 4.300,- (ca. EUR 4.028,-)
calls.io – US$ 4.250,- (ca. EUR 3.981,-)
patron.io – US$ 3.600,- (ca. EUR 3.372,-)
mountain.vc – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.278,-)
lv.tv – US$ 3.250,- (ca. EUR 3.044,-)
77.io – US$ 3.060,- (ca. EUR 2.866,-)
conversion.im – US$ 2.988,- (ca. EUR 2.799,-)
cc.ly – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.342,-)
potential.io – US$ 2.300,- (ca. EUR 2.154,-)
movers.co.za – US$ 2.200,- (ca. EUR 2.061,-)
137.tv – US$ 2.150,- (ca. EUR 2.014,-)
fengshui.io – US$ 2.010,- (ca. EUR 1.883,-)
erc.co – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.873,-)

Neue Endungen
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360.shop – EUR 10.000,-
liftoff.xyz – US$ 9.500,- (ca. EUR 8.898,-)
360.homes – EUR 4.000,-
venom.network – US$ 3.379,- (ca. EUR 3.165,-)
eric.group – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.810,-)
john.bio – US$ 1.999,- (ca. EUR 1.872,-)
washington.bio – US$ 1.999,- (ca. EUR 1.872,-)
thechat.app – US$ 1.999,- (ca. EUR 1.872,-)
flash.trade – US$ 1.999,- (ca. EUR 1.872,-)
internet.computer – US$ 1.959,- (ca. EUR 1.835,-)
good.top – US$ 1.565,- (ca. EUR 1.466,-)
micmitosas.top – US$ 1.502,- (ca. EUR 1.407,-)

Generische Endungen
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riyadh.net – US$ 18.000,- (ca. EUR 16.860,-)
4k.net – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.682,-)
marsmission.org – US$ 4.588,- (ca. EUR 4.297,-)
sanctification.org – US$ 4.188,- (ca. EUR 3.923,-)
grydfoundation.org – US$ 4.100,- (ca. EUR 3.840,-)
wfns.org – US$ 3.050,- (ca. EUR 2.857,-)
antiques.org – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.810,-)
ievs.org – US$ 2.823,- (ca. EUR 2.644,-)
isaude.net – US$ 2.750,- (ca. EUR 2.576,-)
yannian.org – US$ 2.210,- (ca. EUR 2.070,-)
alzheimers-society.org – US$ 2.174,- (ca. EUR 2.036,-)
nogatekeepers.org – US$ 2.174,- (ca. EUR 2.036,-)
nextworld.org – US$ 2.100,- (ca. EUR 1.967,-)

.com
—–

palestine.com – US$ 194.400,- (ca. EUR 182.089,-)
coa.com – US$ 140.000,- (ca. EUR 131.134,-)
millionaires.com – US$ 60.100,- (ca. EUR 56.294,-)
direct-flights.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 32.784,-)
emeraldsquare.com – US$ 32.500,- (ca. EUR 30.442,-)
citaconsular.com – US$ 32.050,- (ca. EUR 30.020,-)
brainmetrix.com – US$ 25.678,- (ca. EUR 24.052,-)
q33.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.733,-)
filmcrew.com – US$ 17.750,- (ca. EUR 16.626,-)
3016.com – US$ 16.250,- (ca. EUR 15.221,-)
exterminating.com – US$ 15.650,- (ca. EUR 14.659,-)
prizeplay.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 14.050,-)
flirty.com – EUR 14.000,-
priorityworld.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 12.177,-)
huijia.com – US$ 12.001,- (ca. EUR 11.241,-)
medicalexams.com – US$ 11.250,- (ca. EUR 10.538,-)
somethings.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.367,-)
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Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: sedo.de, thedomains.com, nambio.com, eigene Recherche

OKTOBER – 78. ICANN-MEETING IN HAMBURG

Wie bereits berichtet, wird im Herbst 2023 die Freie und Hansestadt Hamburg zum Nabel der Internetwelt: vom 21. bis 26. Oktober 2023 hält die Netzverwaltung ICANN ein Meeting nach über 20 Jahren Pause wieder in Deutschland ab. Die Zeit vergeht im Fluge und ehe man es sich versieht, ist es Oktober, weshalb wir an diesen Termin erinnern.

Veranstalter des ICANN-Meetings in Hamburg sind unter anderem die DENIC eG und eco – Verband der Internetwirtschaft eV. Als ICANN am 14. Juni 2022 bekanntgab, das 78. Meeting in Hamburg abhalten zu wollen, war die Freude groß. Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verband der Internetwirtschaft eV, verlautbarte: „Nach Berlin 1999 holen wir zum ersten Mal seit über 20 Jahren wieder eine ICANN-Konferenz nach Deutschland. Mit eco, DENIC und der Stadt Hamburg haben sich starke Partner aus Wirtschaft und Politik zusammengetan, um dieses Ziel Wirklichkeit werden zu lassen.“ Ursprünglich war Hamburg für das 69. ICANN-Meeting im Oktober 2020 auserkoren, doch in der Sitzung des „Board of Directors“ vom 11. Juni 2020 beschloss ICANN, dass das für die Woche 17. bis 23. Oktober 2020 in Hamburg angesetzte 69. ICANN-Meeting wegen der Corona-Pandemie nicht vor Ort, sondern ausschließlich virtuell stattfindet. Die Veranstalter ließen aber nicht locker: Am 06. Dezember 2021 übergaben die .de-Registry DENIC eG, eco – Verband der Internetwirtschaft eV und die Stadt Hamburg im Rahmen einer virtuellen Veranstaltung ihre erneute Bewerbung um das ICANN Annual General Meeting 2023. ICANN bestätigte daraufhin am 14. Juni 2022, dass das 78. ICANN-Meeting vom 21. bis 26. Oktober 2023 in Hamburg und damit in Deutschland stattfindet. Bei dem Meeting handelt es sich um das 25. „Annual General Meeting“, also die Jahreshauptversammlung, die regelmäßig im Herbst stattfindet und sechs Tage dauert. Der allgemeine Schwerpunkt der Jahreshauptversammlung liegt darauf, die Arbeit der ICANN einem breiteren globalen Publikum vorzustellen. Demgemäß erwarten die Veranstalter um die 2.500 Teilnehmende aus Forschung, Tech-Community, Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft aus der ganzen Welt. Eine offizielle Website für ICANN78 gibt es noch nicht, doch hat eco – Verband der Internetwirtschaft eV. dieser Tage eine Informationsseite online gestellt, die in den kommenden sechs Monaten bis zum Meeting ein Momentum aufbauen will und auch Partner und Sponsoren einlädt, sich einzubringen. Als Themen des Meetings werden dort aufgeführt:

– The relevance of the DNS for the Internet
– DNS resolution in transition – technical advancement
– DNS as the basis for IoT and smart infrastructure / applications
– New gTLDs on the horizon – the expansion of the DNS
– Domain names for businesses: brand protection, portfolio management and .brands
– What is DNS Abuse and what the industry is doing to fight it
– Data protection & WHOIS

Das 78. Meeting von ICANN findet vom 21. bis 26. Oktober 2023 im Congress Center Hamburg (CCH), Congressplatz 1 in 20355 Hamburg, in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof Dammtor, statt. Alle ICANN-Meetings sind öffentlich und kosten keinen Eintritt. Es ist lediglich gewünscht, sich vorher online zu registrieren, um die Planung zu erleichtern. Die Veranstaltung findet in englischer Sprache statt, es gibt aber zu zahlreichen Gelegenheiten auch Dolmetscher und übersetzte Arbeitsunterlagen.

Die aktuelle Informationsseite von eco finden Sie unter:
> https://international.eco.de/events/icann78/accompanying-programme/

Weitere Informationen finden sich bald über:
> https://meetings.icann.org/en/calendar

Quelle: denic.de, eco.de, icann.org

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