Domain-Newsletter

Ausgabe #1154 – 09. Februar 2023

Themen: EU – Websperren sollen ausgebaut werden | Statistik – .xyz verliert über 200.000 Domains | TLDs – Neues von .gb, .nft und .uk | fox.org – Urteil mit mehr Fragen als Antworten | Howard Neu – WIPO-Panelisten-Listen für Q2/2022 | thisav.com – Pornöses für US$ 99.000,- | März – CloudFest 2023 im Europa-Park Rust

EU – WEBSPERREN SOLLEN AUSGEBAUT WERDEN

Im Ministerrat der EU gibt es Überlegungen, das Instrument der Websperren erheblich auszubauen: aus einem erst jetzt bekannt gewordenen Änderungsvorschlag vom September 2022 wird ersichtlich, dass der Internetverkehr weit mehr überwacht werden soll als bisher bekannt.

Am 11. Mai 2022 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des EU-Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (2022/0155(COD) vorgestellt. Anbieter von Hosting- oder Kommunikationsdiensten spielen dabei eine besondere Rolle, wobei sich freiwillige Maßnahmen als unzureichend erwiesen hätten, um dem Missbrauch von Online-Diensten zum Zwecke des sexuellen Missbrauchs von Kindern entgegenzuwirken; daher seien einheitliche Vorschriften für die Aufdeckung, Meldung und Entfernung von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet erforderlich. Zu diesem Zweck sieht Artikel 16 des Vorschlags Sperranordnungen vor. In Absatz 1 heißt es: „Die Koordinierungsbehörde am Niederlassungsort ist befugt, bei der zuständigen Justizbehörde des Mitgliedstaats, der sie benannt hat, oder einer anderen unabhängigen Verwaltungsbehörde dieses Mitgliedstaats den Erlass einer Sperranordnung zu beantragen, mit der ein Anbieter von Internetzugangsdiensten, der der rechtlichen Zuständigkeit dieses Mitgliedstaats unterliegt, verpflichtet wird, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass Nutzer auf bekannte Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs zugreifen können, die von allen URL-Adressen auf der gemäß Artikel 44 Absatz 2 Buchstabe b vom EU-Zentrum bereitgestellten einschlägigen Liste in der Datenbank mit Indikatoren angezeigt werden“. Die folgenden Regelungen des Entwurfs sollen Sperranordnungen im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit einschränken; so müssen zum Beispiel Beweise vorliegen, dass der Dienst in den letzten zwölf Monaten in beträchtlichem Umfang für den Zugriff oder den versuchten Zugriff von Nutzern auf die in den URL-Adressen angezeigten Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs genutzt wurde.

Geht es nach der Tschechischen Republik, die in der 2. Jahreshälfte 2022 den Vorsitz im Ministerrat der EU innehatte, gehen diese Sperrmöglichkeiten nicht weit genug. Wie aus einem überarbeiteten Entwurf vom 15. September 2022 hervorgeht, der erst jetzt öffentlich wurde, soll statt der „Koordinierungsbehörde“ jede kompetente Behörde handlungsbefugt sein. Ausserdem soll sie gleich selbst handeln können, ohne bei einer Justizbehörde oder einer Verwaltungsbehörde einen Antrag stellen zu müssen. Vor allem aber soll der Zusatz „bekannte“ vor „bekannte Darstellungen“ gestrichen werden; das hätte zur Folge, dass die Zugangsanbieter den Inhalt des Internetverkehrs aller Nutzer überwachen müssten, um auch unbekannte Darstellungen zu erfassen. Nach Ansicht der Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights (EDRi) ließe sich das praktisch nur umsetzen, wenn eine fehleranfällige künstliche Intelligenz zum Einsatz käme, die unbekannte Darstellungen aufspüren kann. Eine derartige allgemeine Überwachung des Internetverkehrs sei nicht nur verboten, sondern auf Ebene der URL wegen des faktischen Standards HTTPS auch technisch unmöglich, da die vollständige URL zwischen dem Browser des Nutzers und dem Webserver durchgehend verschlüsselt sei. DNS-Blocking sei zwar möglich, erfordere jedoch eine andere Verhältnismäßigkeitsprüfung, als die der Vorschlag aktuell vorsieht. Insgesamt spricht EDRi von einer „toxic combination which creates a high risk of over-removal of legal content“.

Der Deutsche Bundestag hat sich am 19. Januar 2023 mit dem Vorschlag befasst. Ein Antrag der Linksfraktion, eine Stellungnahme des Bundestages gegenüber der Bundesregierung zu erwirken, blieb ohne Erfolg. Dass die Änderungsvorschläge aus der Amtszeit der tschechischen Ratspräsidentschaft unverändert durchgewunken werden, gilt aber als unwahrscheinlich.

Den Vorschlag der EU-Kommission finden Sie unter:
> https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52022PC0209&from=EN

Den überarbeiteten Vorschlag finden Sie unter:
> https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-12354-2022-INIT/en/pdf

Die Stellungnahme von EDRi finden Sie unter:
> https://edri.org/our-work/member-states-want-internet-service-providers-to-do-the-impossible-in-the-fight-against-child-sexual-abuse/

Quelle: heise.de, eigene Recherche

STATISTIK – .XYZ VERLIERT ÜBER 200.000 DOMAINS

Das Wetter mag im ersten Monat des neuen Jahres stürmisch gewesen sein, der globale Domain-Markt blieb ruhig: fast alle Registrierungszahlen der wichtigsten Top Level Domains zeigen Querbewegungen. Aus dem Rahmen fällt nur .xyz.

Die gute Nachricht vorweg: nach den zuletzt deutlichen Verlusten startete .com solide in das neue Jahr. Im Januar 2023 kamen netto rund 150.000 Domains hinzu, so dass sich .com weiterhin bei über 160 Mio. Domains hält. Ebenfalls einen vernünftigen Auftakt erwischten .de mit einem Plus von über 30.000 Domains und .at mit einem Plus von über 10.000 Domains. In der Gesamtbetrachtung war der Januar 2023 ruhig; auch die weiteren wichtigen TLDs verzeichneten allenfalls kleinere Verluste, immerhin aber auch kleinere Zuwächse.

Aus Brüssel erreicht uns der Bericht der .eu-Registry EURid bereits für das vierte Quartal 2022. Demnach schloss .eu das vergangene Jahr 2022 mit offiziell bestätigten 3.702.264 registrierten Domains. Gegenüber dem gleichen Zeitpunkt des Jahres 2021 bedeutet das einen kleinen Verlust; per 31. Dezember 2021 meldete EURid exakt 3.713.804 .eu-Domains, also eine Differenz von 11.539 Domains. Die „renewal quote“ lag im 4. Quartal 2022 bei stabilen 78 Prozent. Zurückgegangen sind gegenüber dem Vorjahr die internationalisierten .eu-Domains, und zwar von 43.947 Domains auf 40.248; Domains mit der griechischen Variante von .eu (2.618) und der kyrillischen Variante von .eu (1.315) fristen ein Nischendasein. Am beliebtesten bleiben .eu-Domains übrigens in Deutschland; hier haben 997.352 Domain-Inhaber ihren Sitz, gefolgt von den Niederlanden (463.116) sowie Frankreich (305.672).

Einen schwachen Jahresauftakt hat die neue generische Top Level Domain .xyz erwischt, die im Januar über 200.000 Domain-Registrierungen verlor. Damit zeichnet .xyz gemeinsam mit .top, die über 327.000 Domains verlor, maßgeblich verantwortlich für den Rückgang der Gesamtzahl aller nTLDs, die zum Ende 2022 noch auf 30.786.642 Registrierungen kamen und zum Ende Januar 2023 bei 30.461.049 notieren. Einen interessanten Fakt am Rande liefert Jean Guillon vom nTLD-Beratungsunternehmen Jovenet Consulting: nach seinen Recherchen wurden 2023 insgesamt 786 Domains unter einer Markenendung registriert. Unter dem Strich meldet er aktuell 19.088 registrierte .brands, wobei .dvag mit 5.871 Domains weit führt vor .audi mit 1.671 Domains.

Bei den ccTLDs haben zum Abschluss noch zwei kleine Meldungen: die irische IE Domain Registry Limited meldet zum Jahreswechsel 2022 auf 2023 insgesamt 329.265 .ie-Domains, ein Rückgang um milde 0,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. IEDR sieht die Ursache hauptsächlich im „post-COVID pandemic blues“, also einem Rückgang der zuvor überdurchschnittlichen Registrierungszuwächse mit dem Übergang bei Corona von der Pandemie zur Endemie. Ähnliches berichtet auch die italienische Registro.it; dort reduzierte sich die Zahl der Registrierungen auf 3.467.693, so dass das Wachstum bei nur noch 0,5 Prozent lag – zu Hochzeiten der Corona-Pandemie waren es 4,20 Prozent. Und dennoch dürfte sich niemand die Pandemie zurückwünschen.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 17.449.637 – (Vergleich zum Vormonat: + 30.675)
.at – 1.483.254 – (Vergleich zum Vormonat: + 10.702)
.com – 160.665.248 – (Vergleich zum Vormonat: + 147.148)
.net – 13.220.882 – (Vergleich zum Vormonat: – 15.668)
.org – 10.707.159 – (Vergleich zum Vormonat: + 21.053)
.info – 3.722.404 – (Vergleich zum Vormonat: + 13.014)
.biz – 1.352.930 – (Vergleich zum Vormonat: – 13.483)
.eu – 3.657.587 – (Vergleich zum Vormonat: + 4.576)

.xyz – 4.380.964 – (Vergleich zum Vormonat: – 209.318)
.online – 2.379.004 – (Vergleich zum Vormonat: + 42.932)
.top – 2.049.992 – (Vergleich zum Vormonat: – 37.404)

(Stand 01. Februar 2023)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Quelle: eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .GB, .NFT UND .UK

Doppelmeldungspack von der Insel: Großbritannien steht kurz davor, sich von .gb und Domains aus der GSi-Familie zu trennen. Dafür können Schnäppchenjäger mit Twitter-Account von einem Angebot für alternative .nft-Domains profitieren – hier die Kurznews.

Die Top Level Domain .gb, bisher lediglich reserviertes Kürzel für Großbritannien, steht vor dem Aus: das Central Digital and Data Office (CDDO) machte Überlegungen öffentlich, die Endung in den Ruhestand schicken zu wollen. Wie Terence Eden, Lead Cybersecurity Architect bei CDDO, angab, sei unter .gb lediglich eine Domain registriert, nämlich hmg.gb („His Majesty’s Government“); auch diese Domain ist aber inaktiv. Das CDDO sei gerade in „the middle of a housekeeping exercise to clean up and remove legacy services“; dazu gehöre auch die Überlegung, .gb abschaffen zu wollen und mit dieser Absicht Anfang 2023 an die Netzverwaltung ICANN heranzutreten. Über den Weg der Blogpost erhalte die Öffentlichkeit Gelegenheit, ihre Meinung zu äußern. Bis wann eine verbindliche Entscheidung fällt, ist unklar. Unwahrscheinlich erscheint derzeit, dass ein anderes Land oder gar ein Privatunternehmen die Top Level Domain .gb übernimmt und dort eigene Registrierungen anbietet; dem dürfte bereits die ISO-3166-1-Kodierliste entgegenstehen, in der „GB“ weiterhin als offizielles Kürzel für das Vereinigte Königreich steht und an der sich ICANN üblicherweise orientiert.

Das US-Unternehmen Unstoppable Domains, 2018 gegründeter Anbieter von alternativen Blockchain-Domains, hat ein spezielles Angebot für Nutzer des Kurznachrichtendienstes Twitter: wer seinen Twitter-Account über die Website von Unstoppable Domains verifiziert, erhält kostenfrei eine .nft-Domain, die dem Nutzernamen entspricht. Üblicherweise verlangt Unstoppable dafür eine einmalige Registrierungsgebühr von US$ 29,-; Gebühren für eine jährliche Verlängerung fallen nicht an. Wer die Domain nutzen will, benötigt zudem eine sogenannte „wallet“. Man sollte sich aber nicht täuschen lassen: mit klassischen, von ICANN verwalteten Domains haben Blockchain-Domains nichts gemein. So unterstützen nur wenige Browser diese Technologie, weshalb nur wenige Internetnutzer auf die zugehörigen „Webseiten“ zugreifen können. So müssen beispielsweise Nutzer von Chrome und Firefox Add-ons installieren; Browser wie Brave, Opera und Puma unterstützen die Technik jedoch bereits.

Die britische Regierung trennt sich von einer offiziellen Subdomain: Wie das Central Digital and Data Office (CDDO) im Vereinigten Königreich bekanntgab, sollen alle Domains aus der Familie des „Government Secure Intranet (GSi)“ Ende März 2023 in andere offizielle Subdomains wie gov.uk, gov.scot, llyw.cymru oder gov.wales migriert werden. Betroffen sind damit alle Domain-Namen mit den Endungen gsi.gov.uk, gse.gov.uk, gcsx.gov .uk oder gsx.gov.uk. Eigentlich sollten diese Domains bereits seit 2019 nicht mehr genutzt werden; das CDDO spricht aber von einer „significant number“, die noch aktiv sei und nun für sogenanntes „email spoofing“ anfällig seien. „As a result we plan to remove them entirely by 31 March 2023.“, so Nick Woodcraft vom CDDO. Domains aus der 1996 gestarteten GSi-Familie wurden häufig eingesetzt, um Daten zwischen Regierungsbehörden zu versenden. Wie viele Domain-Namen von der Migration betroffen sind, teilte das CDDO nicht mit.

Die Ankündigung des Central Digital and Data Office (CDDO) zu .gb finden Sie unter:
> https://cddo.blog.gov.uk/2022/11/15/is-it-time-to-retire-the-gb-top-level-domain/

Quelle: gov.uk, unstoppabledomains.com

fox.org – Urteil mit mehr Fragen als Antworten

In einer kurzen UDRP-Entscheidung konnte der Medienkonzern Fox die Domain fox.org ergattern. Wie eine nähere Betrachtung zeigt, war der zuständige Panelist aber nicht auf der Höhe seines Schaffens – oder er arbeitete absichtsvoll in die Hände von Fox.

Die Fox Media LLC, Inhaberin zahlreicher Fox-Marken, von denen eine auf November 1993 datiert, ging in einem UDRP-Verfahren gegen die Domain fox.org vor. Sie behauptete unter anderem, dass über die im Mai 1996 registrierte Domain, die auf keine Website auflöst, Phishing-eMails an Unbeteiligte versandt wurden, wobei sich der Absender als Fox Media ausgab. Der Domain-Inhaber Bill Biersdorf meldete sich nicht zum Verfahren. Der US-amerikanische Entscheider William F. Hamilton gab der Beschwerde von Fox Media in einer kurzen Entscheidung statt (WIPO Case Case No. D2022-4600).

Für Hamilton sind Marke und Domain identisch und der Gegner nicht berechtigt, die Domain zu nutzen, zumal Internetnutzer erwarten würden, unter der Domain einen Geschäftspartner der Beschwerdeführerin zu finden und sowieso könne keine berechtigte Nutzung der Domain fox.org erfolgen, wenn sie für betrügerische eMails missbraucht werde. Weiter meinte Hamilton unter anderem, dass die Domain bösgläubig registriert wurde und genutzt werde, da einerseits die Marke der Beschwerdeführerin in den USA berühmt ist und der Inhaber wohl in den USA lebt, es folglich kaum zu glauben sei, dass der Gegner die Beschwerdeführerin zum Zeitpunkt der Domain-Registrierung nicht kannte. Und die Beschwerdeführerin habe Beweise dafür vorgelegt, dass die Domain fox.org in Verbindung mit einem Phishing-Versuch verwendet wurde. Er sah letztlich alle Voraussetzungen seitens der Beschwerdeführerin erfüllt, bestätigte die Beschwerde und entschied auf Übertragung der Domains.

Die Entscheidung lässt einige Fragen offen und macht einige Interessierte stutzig. Elliot Silver (domaininvesting.com) und Andrew Allemann (domainnamewire.com) sprechen Punkte an, die die Entscheidung fraglich erscheinen lassen. Hamilton zeigt in seiner Entscheidung keinerlei Eigeninitiative, wie man sie bei anderen Panelisten findet und wozu sie durchaus angehalten werden. So untersucht er nicht die Vergangenheit der Domain, was via archive.org problemlos möglich gewesen wäre. Da hätte er erfahren, dass die Domain ursprünglich von einem „Fox Research Institute“ registriert und genutzt wurde. Von einer bösgläubigen Registrierung hätte dann nur schwerlich noch die Rede sein können. Zumal der Gegner des UDRP-Verfahrens, Bill Biersdorf, schon damals mit der Domain verbandelt war und sie wahrscheinlich selbst registriert und verwaltet hat. Darüber hinaus weisen Hamiltons Erwägungen Lücken auf, oder er gibt wenig brauchbare Erklärungen von sich, die der Realität nicht stand halten. Wie gesagt, nimmt er keinen Bezug auf das „Fox Research Institute“, aber er erklärt auch: „Furthermore, the nature of the disputed domain name, which unabashedly adopts the Mark in its entirety, carries a risk that any Internet user would assume the disputed domain name resolves to a website sponsored or affiliated with the Complainant.“ Dass man es hier mit der Bezeichnung „Fox“ (Fuchs) zu tun hat und die .org-Domain daher erwartbar eben nicht auf den die Beschwerde führenden Medienkonzern verweisen würde, sondern auf ein Angebot, das sich mit Füchsen beschäftigt, zieht Hamilton nicht in Erwägung. Bei der Prüfung einer bösgläubigen Nutzung meint Hamilton: „Fourth, it is difficult to conceive of any use that the Respondent might make of the disputed domain name without the Complainant’s consent that would not involve bad faith.“ Das steht im Widerspruch zu dem vorher Dargestellten, zumal die Domain früher gerade dazu genutzt wurde, auf „Adam’s Fox Box“ unter der Domain weiterzuleiten, wo sich Informationen über Füchse abrufen liessen.

Allemann stellt auch fest, dass die Mail-Server der Domain fox.org nicht in Ordnung sind und die Beschwerde gegebenenfalls gar nicht an den Domain-Inhaber weitergeleitet wurde, weshalb er keine Stellung bezog. Es stellt sich dann auch die Frage, inwieweit wirklich Phishing-eMails von der Domain haben ausgehen können. Wie dem auch sei, es steht zu vermuten, dass die UDRP-Entscheidung über die Domain fox.org anders ausgegangen wäre, wenn der Domain-Inhaber sich dagegen gewehrt hätte.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain fox.org finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2022/d2022-4600.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, domaininvesting.com, domainnewswire.com,
eigene Recherche

HOWARD NEU – WIPO-PANELISTEN-LISTEN FÜR Q2/2022

Domain-Anwalt Howard Neu führt seit einigen Jahren Listen von UDRP- und URS-Entscheidern bei WIPO und NAF, die Streitbeilegungsverfahren zu Gunsten von Domain-Inhabern entscheiden. Dieser Tage legte er zwei Artikel mit aktuellen Listen der WIPO-Panelisten für das zweite Halbjahr 2022 vor.

Der US-amerikanische Rechtsanwalt Howard Neu ist Kenner der Domain-Investoren-Landschaft und der juristischen Nöte von Domainern im Falle von UDRP-Verfahren. Er bereitet Listen von UDRP-Entscheidern auf, die Domainer-freundliche Entscheidungen treffen. Nachdem er in den vergangenen Wochen seine Listen für Entscheider bei „The Forum“ (ehemals National Arbitration Forum – NAF) veröffentlicht hat, waren nun die WIPO-Entscheider an der Reihe.

Im 2. Halbjahr 2022 trafen 259 WIPO-Panelisten (bei The Forum sind es lediglich 29 Panelisten) insgesamt 2.060 Entscheidungen, gegenüber 2.021 im 1. Halbjahr 2022. Über das Jahr 2022 macht das 4.081 WIPO-Entscheidungen. In 1.880 von den 2.060 Verfahren meldete sich kein Gegner, was 91 Prozent entspricht. Bei diesen 1.880 führten 1.856 (98,7 Prozent) zu Domain-Transfers, nur 24 Beschwerden wurden zurückgewiesen, davon eine mit Reverse Domain Name Hijacking. Anders als bei The Forum, wo ein Panelist eine extrem hohe Zahl von Verfahren an sich zog, waren die Verfahrenszahlen unter den WIPO-Panelisten ausgeglichen: die zwölf aktivsten Panelisten weisen zumindest jeweils 25 Entscheidungen – insgesamt 375 – auf, von denen alle zum Transfer der Domains führten. 92 andere WIPO-Panelisten entschieden insgesamt 180 Beschwerden, in denen sich die Gegner verteidigten. Hierbei wurden 90 Beschwerden bestätigt und die anderen 90 abgewiesen, wobei es zu 24 Reverse Domain Name Hijacking-Entscheidungen kam. Die meisten Beschwerden, insgesamt 44, entschied Matthew Kennedy. Bei den insgesamt 2.060 Entscheidungen bei WIPO im 2. Halbjahr 2022 gab es eine deutliche Entwicklung zu Gunsten von Verfahrensgegnern: bei 90 Entscheidungen, bei denen sich der Gegner verteidigte und bei 22 Entscheidungen ohne Gegner wiesen die Panelisten die Beschwerde ab, zusammen 112 Entscheidungen (5,4 Prozent) zu Gunsten der Gegner. Im vorausgehenden 1. Halbjahr 2022 waren laut Neu lediglich 3,96 Prozent der Gegner, ob aktiv oder passiv, erfolgreich. Neu listet dann, wer die meisten Entscheidungen ohne Gegner und wer die meisten mit Gegner entschieden hat; dabei schlüsselt er auf, wer wie viele Transfers, Abweisungen und RDNH aufzuweisen hat. In seinem zweiten Artikel finden sich dann die Listen über das gesamte Entscheidungsjahr 2022 bei WIPO.

Die Blog-Einträge von Howard Neu finden Sie unter:
> https://neusnews.com/2023/01/wipo-contested-denials-are-a-big-surprise/
> https://neusnews.com/2023/01/mirror-mirror-on-the-wall-whos-the-fairest-panelist-at-wipo/

Informationen zur Aufstellung der Daten der WIPO für das 1. Halbjahr 2022 von Howard Neu finden Sie unter:
> https://domain-recht.de/domain-recht/udrp/howard-neu-die-udrp-panelisten-listen-der-wipo-entscheider-fuer-q1-2022-liegen-vor-68511.html

Quelle: neusnews.com, eigene Recherche

THISAV.COM – PORNÖSES FÜR US$ 99.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche bleibt knapp unterhalb der sechsstelligen Schwelle mit thisav.com zu einem Preis von US$ 99.000,- (ca. EUR 90.826,-) und ist ansonsten durchmischt.

Etwas ruhiger ging es in der vergangenen Domain-Handelswoche zu, thisav.com kommt auf immerhin US$ 99.000,- (ca. EUR 90.826,-). Ihr folgt cloudtech.com mit US$ 50.000,- (ca. EUR 45.872,-). Die Domain sisco.com schafft US$ 20.000,- (ca. EUR 18.349,-), nachdem sie im Januar 2010 bei nur US$ 2.800,- (ca. EUR 1.980,-) stand.

Die Länderendungen werden von der deutschen Domain pornos.de zum Preis von US$ 38.003,- (ca. EUR 34.865,-) angeführt, bei der wir nicht sagen können, ob der Preis nun gut oder schwach ist. Ihr folgen dreizehn weitere .de-Domains, die bei Sedo gehandelt wurden. Erst an vierter Position stellt sich die kolumbianische oneid.co mit US$ 8.500,- (ca. EUR 7.798,-) ein.

Die neuen generischen Endungen bieten fairplay.online zu US$ 12.000,- (ca. EUR 11.009,-), aber keine .xyz-Überflieger. Die klassischen generischen Endungen sind immerhin mit blockchainfrance.net zum Preis von US$ 16.006,- (ca. EUR 14.684,-) nicht schlecht bedient. Die vergangene Domain-Handelswoche war nicht Fisch nicht Fleisch. Aber so darfs ja auch mal sein.

Länderendungen
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pornos.de – US$ 38.003,- (ca. EUR 34.865,-)
superkarma.de – EUR 10.000,-
tee-spezialtaeten.de – EUR 9.500,-
laserschneiden24.de – EUR 4.500,-
mycannabis.de – EUR 4.200,-
wmsb.de – EUR 3.488,-
3dcrystal.de – EUR 2.999,-
kyt.de – EUR 2.998,-
dämmen.de – EUR 2.990,-
westkredit.de – EUR 2.800,-
onlinepiloten.de – EUR 2.700,-
agilefamily.de – EUR 2.500,-
officefinder.de – EUR 2.460,-
clearminds.de – EUR 2.175,-

oneid.co – US$ 8.500,- (ca. EUR 7.798,-)
foryou.in – US$ 5.800,- (ca. EUR 5.321,-)
luckbox.com.br – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.587,-)
carton.me – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.586,-)
ingenium.ca – US$ 4.988,- (ca. EUR 4.576,-)
lol.io – US$ 4.900,- (ca. EUR 4.495,-)
medlab.ch – EUR 3.990,-
salty.io – US$ 3.950,- (ca. EUR 3.624,-)
physi.co – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.211,-)
stress.fr – EUR 3.000,-
eve.ch – EUR 3.000,-
gopets.nl – EUR 2.999,-
drip.me – US$ 2.988,- (ca. EUR 2.741,-)
solartec.fr – EUR 2.888,-
viya.io – US$ 2.799,- (ca. EUR 2.568,-)
euridice.fr – EUR 2.599,-
eum.es – EUR 2.500,-
jaws.fr – EUR 2.450,-

Neue Endungen
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fairplay.online – US$ 12.000,- (ca. EUR 11.009,-)
top.dog – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.339,-)
word.art – US$ 5.600,- (ca. EUR 5.138,-)
polkadot.cloud – US$ 4.988,- (ca. EUR 4.576,-)
rap.art – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.569,-)
zaxo.xyz – US$ 2.499,- (ca. EUR 2.293,-)
basic.xyz – US$ 1.780,- (ca. EUR 1.633,-)
disc.xyz – US$ 1.088,- (ca. EUR 998,-)
inc.xyz – US$ 1.000,- (ca. EUR 917,-)
solutions.xyz – US$ 1.000,- (ca. EUR 917,-)

Generische Endungen
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blockchainfrance.net US$ 16.006,- (ca. EUR 14.684,-)
nftauditor.org – GBP 9.500,- (ca. EUR 10.605,-)
gmsh.org – EUR 9.000,-
chatgpt.net – US$ 8.900,- (ca. EUR 8.165,-)
investmentalliance.org – US$ 5.039,- (ca. EUR 4.623,-)
skywin.net – EUR 3.800,-
freesoft.net – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.211,-)
ulaa.net – EUR 2.900,-
automat.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.752,-)
csgo.org – EUR 2.500,-
santovenia.org – US$ 2.174,- (ca. EUR 1.994,-)

.com
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thisav.com – US$ 99.000,- (ca. EUR 90.826,-)
cloudtech.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 45.872,-)
southwestjournal.com – US$ 42.001,- (ca. EUR 38.533,-)
moveup.com – US$ 42.000,- (ca. EUR 38.532,-)
juv.com – US$ 29.500,- (ca. EUR 27.064,-)
kverse.com – US$ 22.222,- (ca. EUR 20.387,-)
legacies.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.349,-)
puppytoys.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.349,-)
sisco.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.349,-)
beeglobal.com – US$ 19.500,- (ca. EUR 17.890,-)
circuitmakati.com – US$ 19.500,- (ca. EUR 17.890,-)
tscpantnagar.com – US$ 18.250,- (ca. EUR 16.743,-)
renov.com – US$ 15.500,- (ca. EUR 14.220,-)
joydigital.com – US$ 14.400,- (ca. EUR 13.211,-)
realproperties.com – EUR 12.000,-
necessaryclothing.com – US$ 12.250,- (ca. EUR 11.239,-)
christkindlmarkt.com – US$ 11.250,- (ca. EUR 10.321,-)
hanel.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.174,-)
dogshow.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.174,-)
plangolf.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.174,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

März – CloudFest 2023 im Europa-Park Rust

Das CloudFest kehrt nicht nur zurück in die USA, sondern findet wie immer, so auch in diesem Jahr, im März 2023 im Europa-Park bei Rust statt. Organisator ist die WHD Event GmbH.

Erst kürzlich haben wir mitgeteilt, dass das CloudFest in die USA zurückkehrt und parallel zur NamesCon.Global im Mai und Juni 2023 in Austin (Texas, USA) stattfindet. Aber ursprünglich fand das CloudFest, das zuvor Webhostingday, dann World Hosting Days (WHD) hieß und im Phantasialand Brühl zelebriert wurde, im Europapark bei Rust in Deutschland statt; und in diesem Jahr tut es das vom 20. bis 23. März. Unter der Ägide von Elisabeth Klughardt und Jeff Hardy startet die Veranstaltung richtig am 21. März 2023 um 09:30 Uhr mit einer 15-minütigen Willkommens-Session von Soeren von Varchmin (Vorsitzender des Beirats bei CloudFest). Von da an geht es Schlag auf Schlag mit halbstündigen Keynotes und zwanzigminütigen Vorträgen, die sich weitestgehend mit Stabilität, Sicherheit und Widerstandsfähigkeit der Cloud beschäftigen. Weitere Themen sind die Metasphere und Künstliche Intelligenz. Am Abend gibt es verschiedene „Social Events“. Vergleichbar verlaufen auch die beiden Folgetage. Das CloudFest endet abends mit einem „BierFest“ von 19:00 bis 22:00 Uhr. Die Liste der Vortragenden ist lang – wir kommen auf 55. Mit dabei sind unter anderem Claudia Frese (CEO Strato AG) und Michael Riedl (CEO CentralNic Group PLC); darüber hinaus finden sich zahlreiche Manager der Speichermedienindustrie.

Das CloudFest 2023 findet vom 20. bis 23. März 2023 im EuropaPark bei Rust im Süd-Westen Deutschlands statt. Derzeit gibt es bei den Tickets Frühbucherrabbat. Der „Standard Pass“ ist für EUR 399,- (zzgl. Steuer) zu haben; der „VIP Pass“ kostet EUR 999,- (zzgl. Steuern).

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://www.cloudfest.com

Quelle: cloudfest.com, eigene Recherche

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