Domain-Newsletter

Ausgabe #1153 – 02. Februar 2023

Themen: ACPA – US-Gerichtsstreit um Gesetzesauslegung | ICANN – vpn.com-Boss bietet sich als neuer CEO an | TLDs – Neues von .day, .ec und .fiat | DOTZON-Studie – die besten .brands 2022 | UDRP – Ehrlicher Handel mit colombiancoffee.com | txt.com – Klartext für US$ 300.000,- | HAV – XII. Hamburger IT-Rechtstag im Februar 2023

ACPA – US-GERICHTSSTREIT UM GESETZESAUSLEGUNG

In den USA ist der Streit um die Auslegung des Begriffs der Registrierung einer Domain neu entbrannt. Ein aktueller Fall könnte nun den U.S. Supreme Court zu einer Grundsatzentscheidung veranlassen – mit weitreichenden Auswirkungen für den Domain-Handel.

Vor dem „4th U.S. Circuit Court of Appeals“ stritt die US-Versicherungsgesellschaft Prudential Insurance Company of America mit dem chinesischen Finanzinformationsdienstleister Shenzhen Stone Network Information Ltd. und dessen CEO Frank Zhang um die Domain pru.com. Ein namentlich nicht benanntes Unternehmen aus Texas hatte die Domain 1997 erstmalig registriert. Damals verfügte Prudential noch über keine Markenrechte an dem Zeichen „PRU“; diese erlangte man in den USA erst 2002, in China jedoch bis heute nicht. Im Jahr 2017 erwarb Shenzhen für angeblich US$ 100.000,- die streitige Domain. Im Jahr 2020 meldete sich Prudential bei Shenzhen und bot an, die Domain pru.com zu US$ 50.000,- erwerben zu wollen; dieses Angebot lehnte Shenzhen ab und gab an, unter der Domain ein Informationsangebot für „foreign exchange and economic news“ entwickeln zu wollen. Unter Berufung auf den Anti-Cybersquatting Consumer Protection Act (ACPA) machte Prudential daraufhin vor einem US-Gericht einen Anspruch auf Transfer der Domain geltend, da Shenzhen böswillig versuche, aus der Domain Kapital zu schlagen. Das Gericht folgte dieser Ansicht und entschied unter anderem, dass sich Cybersquatting nicht auf die Erstregistrierung der Domain beschränke. Shenzhen focht das Urteil an, so dass sich nun der „4th U.S. Circuit Court of Appeals“ mit der Sache zu befassen hatte.

Mit Urteil vom 24. Januar 2023 bestätigte das Berufungsgericht die erstinstanzliche Entscheidung und befasste sich dabei intensiv mit dem Begriff der „Registration“. Auf Grundlage des ACPA hafte „a cybersquatter who ‚registers‘ a domain identical or confusingly similar to a distinctive trademark or famous mark with a ‚bad faith intent to profit‘ from the domain“. Shenzhen hatte argumentiert, dass eine Rechtsverletzung ausscheide, wenn die Erstregistrierung einer Domain rechtmäßig erfolgt sei; dies sei hier der Fall, da Prudential 1997 noch keine Markenrechte an dem Zeichen innehatte. Mit dieser Ansicht steht Shenzhen nicht allein; 2011 hatte der „9th U.S. Circuit Court of Appeals“ im Streit um die Domain gopets.com entschieden, dass die Re-Registrierung einer Domain keine Registrierung im Sinne des ACPA darstelle und somit nur der Erstregistrant haften würde; andernfalls würden die späteren Markenrechte auf den berechtigten Erstregistranten zurückschlagen. Damit widersetzte sich der „9th U.S. Circuit Court of Appeals“ einem vorangegangenen Urteil des „3th U.S. Circuit Court of Appeals“ betreffend die Domain schmidheiny.com aus dem Jahr 2003. Auch der „11th U.S. Circuit Court of Appeals“ entschied 2015 im Streit um die Domain bydesignfurniture.com wie der „3th U.S. Circuit Court of Appeals“.

Der Fall könnte nun vor dem U.S. Supreme Court landen. Das deuten zumindest die anwaltlichen Vertreter von Shenzhen an. „The 4th Circuit’s approach intensifies a circuit split and gives us a method of interpretation that really isn’t any objective method at all“, zitiert die Nachrichtenagentur Reuters den US-Anwalt Benjamin Barlow von Dunlap Bennett & Ludwig. „Both businesses and individuals crave certainty, or at least as much certainty as they can get in 2023. I hope the courts can provide them more certainty in this area than what we have now.“ Darauf dürften unter anderem auch Domain-Händler und Spekulanten warten; sollte sich die Ansicht des „9th U.S. Circuit Court of Appeals“ durchsetzen, wäre das Haftungsrisiko beim Erwerb von Domains deutlich reduziert.

Die Entscheidung des „4th U.S. Circuit Court of Appeals“ finden Sie unter:
> https://fingfx.thomsonreuters.com/gfx/legaldocs/lgpdklyjdvo/frankel-pruvshenzhen–4thcircuit.pdf

Die Entscheidung des „9th U.S. Circuit Court of Appeals“ finden Sie unter:
> https://fingfx.thomsonreuters.com/gfx/legaldocs/dwpkdawjrvm/frankel-pruvshenzhen–9thcircuit.pdf

Quelle: reuters.com, eigene Recherche

ICANN – VPN.COM-BOSS BIETET SICH ALS NEUER CEO AN

Es klingt wie ein verfrühter Aprilscherz: der US-Amerikaner Michael Gargiulo, CEO des VPN-Providers vpn.com, hat angekündigt, eine Bewerbung als Nachfolger des zurückgetretenen ICANN-CEO Göran Marby prüfen zu wollen.

Am 21. Dezember 2022 gab die Internet-Verwaltung ICANN bekannt, dass der Schwede Göran Marby als Präsident und CEO zurückgetreten sei. Welche Gründe zu diesem Schritt geführt haben, ist unklar. Klar ist nur, dass Marby auf Wunsch des ICANN Board of Directors bis zum 23. Mai 2024 als Berater weiterhin zur Verfügung steht, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten; an diesem Tag hätte sein Vertrag ohnehin geendet. Bis ein Nachfolger gefunden ist, hat die Britin Sally Costerton, seit 2012 „Senior Advisor to the President and Senior Vice President, Global Stakeholder Engagement (GSE)“, beide Ämter von Marby interimsmäßig übernommen. Sie gilt inzwischen auch als ernsthafter Kandidat, diese Rolle dauerhaft zu übernehmen. Wann eine Entscheidung fällt, ist offen; ICANN hat bisher nur mitgeteilt, dass mit der Suche eines Marby-Nachfolgers Anfang 2023 begonnen werden soll.

Zumindest ein potentieller Bewerber hat sich nun zu Wort gemeldet. Michael Gargiulo, CEO von vpn.com und nicht zu verwechseln mit Michael Thomas Gargiulo, einem verurteilten Serienmörder und Vergewaltiger, hat angekündigt, eine Bewerbung prüfen zu wollen. „The next CEO of ICANN should be an expert in cybersecurity, Internet access, risk management, geo-political navigation, domain names and level-headed policy decisions. Given the challenges a unified Internet faces over the next decade, ICANN does not need an empty suit filling this position; it needs someone with vision, ability to address lingering problems that ICANN has faced for extended periods of time, and the guts to stand up to countries like Russia“, lässt Gargiulo in einer Pressemitteilung wissen. Seine Kompetenz begründet er mit 15-jähriger Internetexpertise und seiner Tätigkeit für vpn.com; die Abkürzung „VPN“ steht für „virtuelles privates Netzwerk“ und bezeichnet eine Netzwerkverbindung, die von Unbeteiligten nicht einsehbar ist, um eine abhör- und manipulationssichere Kommunikation zwischen den VPN-Partnern zu ermöglichen. Zu den drängendsten Problemen von ICANN sagt Gargiulo: „Handshake domain issues, pricing issues across various top-level domains, TLDs assigned to countries who sponsor human rights violations, among other problems, are those that require immediate attention by ICANN.“

Woher Gargiulo seine Kompetenz in Sachen Domain-Namen bezieht, ist unklar. Als er die Domain vpn.com im Jahr 2017 für US$ 1 Mio. erwarb, war dies der siebtgrößte Domain-Deal des Jahres. 2019 verlangte er vom damaligen US-Präsidenten Donald Trump wegen fortgesetzter staatlicher Verletzung von Menschenrechten und Zensur die „termination of more than 1 million Iranian .ir domains“; dass ICANN dafür gar nicht zuständig ist, ließ er damals unerwähnt. Sehr viel mehr als eine Werbeaktion für sich und sein Unternehmen dürfte die Mitteilung daher kaum sein.

Die Pressemitteilung von Michael Gargiulo finden Sie unter:
> https://www.prnewswire.com/news-releases/vpncom-ceo-reviews-icann-ceo-opening-301727188.html

Quelle: prnewswire.com, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .DAY, .EC UND .FIAT

Die Zahl der .brands schrumpft auch 2023: der Automobilkonzern Fiat Chrysler trennt sich von fünf Marken-Endungen. Derweil gelang .day ein echter Marketing-Coup, während Ecuadors .ec neu durchstartet – hier unsere Kurznews.

Der Google-Tochter Charleston Road Registry Inc. ist ein Marketing-Coup für die eigene Top Level Domain .day gelungen. Mehrere Organisationen der United Nations (UN) haben rund 20 Premium-Domains unter .day ausgewählt, um Aufmerksamkeit für ihr jeweiliges Anliegen zu schaffen. So hat UNAIDS, das gemeinsame Programm der Vereinten Nationen für HIV/Aids, aids.day registriert, um an den Welt-AIDS-Tag am 01. Dezember zu erinnern, UN WOMEN die Domain womens.day, um den Internationalen Frauentag am 08. März zu feiern und UNICEF hat sich childrens.day gesichert, der für den Weltkindertag am 20. November steht. Für eine eigene Website hat es aber nicht gereicht; stattdessen leiten alle Domains auf bereits existierende Angebote der UN weiter. So viel Öffentlichkeit kann .day nur guttun; derzeit sind nur rund 14.200 Domains registriert, davon etwa 4.700 direkt über den Registrar Google LLC.

Nic.ec, Verwalterin der Länderendung .ec für Ecuador, will neu durchstarten. Die Republik im Nordwesten Südamerikas hat etwa 17 Mio. Einwohner; gleichwohl steht die Zahl der registrierten .ec-Domains bei knapp unter 50.000. Auch die Vergaberegelungen sind großzügig; .ec-Domains darf jedermann zu jedem beliebigen (legalen) Zweck registrieren. Ausgenommen sind lediglich .ec-Domains, die gegen „allgemeine Moralvorstellungen“ verstoßen, zum Beispiel Domains aus dem pornographischen Bereich, Begriffe, die gegen ecuadorianisches Recht verstoßen oder sonstige Rechte verletzen, sowie allgemeine Internetbegriffe. Für mehr Registrierungen soll eine grundlegende Überarbeitung der eigenen Website sowie ein neues Logo sorgen, um die „user experience“ deutlich zu verbessern und die digitale Transformation zu beschleunigen. Erfolgsgeschichten von Inhabern einer .ec-Domain sollen die Bedeutung der ccTLD untermauern, wobei der Fokus nicht nur auf Domains, sondern auf digitalen Unternehmen allgemein liegt. Markeninhaber, die in Ecuador oder Südamerika tätig sind, sollten daher zeitnah eine präventive Registrierung prüfen, um Rechtsverletzungen vorzubeugen.

Der 2021 aufgelöste Automobilkonzern Fiat Chrysler Automobiles N.V., inzwischen mit der Groupe PSA zu Stellantis fusioniert, trennt sich von fünf Markenendungen. Mit Schreiben vom 15. Dezember 2022 kündigte Fiat Chrysler die Registry-Verträge mit der Internet-Verwaltung ICANN für die Top Level Domains .fiat, .abarth, .lancia, .alfaromeo und .maserati. Die Kündigung ist, wie bei .brands üblich, gestützt auf Section 4.4 (b) des Registry-Agreements, die eine jederzeitige ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 180 Tagen gestattet. Nähere Angaben zu den Motiven der Kündigung machte Fiat Chrysler nicht. An den beiden weiteren Markenendungen .chrysler und .ferrari hält man hingegen vorerst fest. Unter keiner der fünf gekündigten Endungen ist aktuell mehr als eine Domain registriert; eine freie Registrierung für jedermann war ohnehin nie möglich. ICANN hat dem Antrag von Fiat Chrysler, die Endungen nicht auf Dritte zu übertragen, vorerst stattgegeben.

Die Registrierung von .ec-Domains ist zum Beispiel möglich beim starnberger Domain-Spezialisten united-domains GmbH, zu dessen Projekten der Domain-Newsletter gehört:
> https://www.united-domains.de/ec-domain/

Quelle: domainincite.com, lactld.org, icann.org

DOTZON-STUDIE – DIE BESTEN .BRANDS 2022

Das internationale Managementberatungsunternehmen DOTZON GmbH legte dieser Tage zum fünften Mal die Ranking-Studie „Digitale Unternehmensmarken“, diesmal für das Jahr 2022, vor. Die zweimalige Nummer 1 .audi nimmt, nachdem sie im vergangenen Jahr 2021 den Titel an .leclerc abgeben hatte, jetzt die Spitzenposition wieder ein.

Seit 2005 berät DOTZON Unternehmen im deutschsprachigen Raum zu digitalen Identitäten. DOTZON legte dieser Tage die Studie „Digitale Unternehmensmarken 2022“ vor. Die Studie beschäftigt sich mit digitalen Produkt- und Unternehmensmarken, die im Rahmen der von ICANN Anfang 2012 initiierten Bewerbung um neue Top Level Domains als .brand (.marke) zugelassen wurden.

Wie stets gibt es, nach einer kurzen Zusammenfassung der Studie, eine Einführung in das Thema Markenendungen und Erweiterung von Unternehmens- und Produktmarken durch Digitale Unternehmensmarken. Alsdann werden die Grundlagen für die Studie dargelegt, nach denen die mittlerweile nur noch 475 bestehenden Markenendungen (496 waren es 2021) bewertet werden. Es zeigt sich, dass die Anzahl unter Markenendungen registrierter Domains nach einem Anstieg von 2020 mit 23.439 Domains auf 24.700 Domains in 2021 jetzt wieder leicht auf 23.839 Domains abgefallen ist. Nach wie vor wird das Ranking der digitalen Unternehmensmarken mit sieben Bewertungsparametern gemessen, wobei es eine kleine Änderung gab: statt der Anzahl der Alexa-Backlinks wurde die Nutzung von HTTPS zur Bewertung mitherangezogen. Im Übrigen zählen die Anzahl registrierter Domains, inwieweit diese im Web auflösen, die Anzahl von Domains mit eingerichtetem Mailserver, die Anzahl der neu genutzten Domains, die Sichtbarkeit der Top Level Domain anhand der SISTRIX-Plattform und die Alexa-Ranks. Im Ergebnis lag nach einem Jahr Absenz auf Platz 5 die Endung .audi wieder auf Platz 1. Als Grund dafür nennt die Studie die ersten Plätze „beim Sistrix- und Alexa-Ranking sowie der Anzahl neu auflösender Domains.“ Die zuvor führende Endung der französischen Genossenschaft und Supermarktkette Leclerc fiel von Platz 1 auf Platz 7. An zweite Position setzte sich, wie bereits im Vorjahr, die Markenendung .abbott des gleichnamigen US-amerikanischen Pharmaunternehmens. Sie ziert den ersten Platz bei den mit HTTPS erreichbaren Domains und den zweiten Platz beim Alexa-Ranking. Die Deutsche Vermögen mit ihrer Endung .dvag schafft es, aufgrund der Höchstzahl von 5.669 Domains und sehr guten Zahlen bei der Anzahl auflösender Domains, auf Platz drei. Google konnte sich diesmal zwei Plätze unter den Top Ten sichern, mit .google und .goog. Neuer Player auf den Spitzenplätzen ist die Schwarz Gruppe (u.a. Lidl und Kaufland) mit 326 .schwarz-Domains. Dafür mussten Endungen wie .weir und .weber die Top Ten verlassen. Insgesamt überwiegen Unternehmen der Internet- und Finanzwirtschaft sowie der Automobilindustrie die vorderen Plätze.

Unter den „Weiteren Beobachtungen“ stellt DOTZON einmal mehr fest, dass zahlreiche Endungen die verpflichtende Domain nic.tld nicht erreichbar halten. Hier entwickelt sich gewissermaßen ein Trend: vermerkte DOTZON in der Studie für 2020 noch 14 nicht erreichbare nic.tld-Seiten, so wurden es 2021 34 und jetzt sind es 38 Unternehmen, die dieses verpflichtende Angebot nicht bereitstellen. Darüber hinaus konstatiert DOTZON, dass die Markenangebote im Hinblick auf die Sicherheitstechnik SSL-Verschlüsselung ausbaufähig sind. Nur 75,4 Prozent aller Endungen nutzen für ihre nic.tld-Domain SSL-Verschlüsselung, womit wir es hier mit einer Verschlechterung zu tun haben, lag der Wert im Jahr 2021 doch noch bei 83,5 Prozent, was 414 Endungen entsprach. Die DOTZON-Studie gibt darüber hinaus noch weitere Daten und eindringliche Beispiele für die Nutzung von Domains und Markenendungen. Wie noch jedes Mal gibt auch diesmal die 23-seitige Studie „Digitale Unternehmensmarken 2022“ von DOTZON einen Überblick über den Zustand der .marken-Endungen. Sie ist leicht verständlich geschrieben, übersichtlich und in jedem Falle lesenswert.

Sie finden die Studie „Digitale Unternehmensmarken 2020“ unter:
> https://dotzon.consulting/studien

Quelle: dotzon.consulting, eigene Recherche

UDRP – EHRLICHER HANDEL MIT COLOMBIANCOFFEE.COM

Im Streit um die Domain colombiancoffee.com überging das eingesetzte Dreier-Panel der WIPO eine Entscheidung über die Marke der alteingesessenen Federación Nacional de Cafeteros de Colombia. Die Beschwerdeführerin scheiterte letztlich am Umstand der Rechtmäßigkeit von Domain-Handel.

Die 1927 gegründete Federación Nacional de Cafeteros de Colombia ist eine non-profit Organisation, die die kolumbianischen Kaffeebauer und deren Kaffee weltweit repräsentiert. Sie tritt unter der Domain cafedecolombia.com im Internet auf und ist Inhaberin zahlreicher Marken. Sie sieht ihre Markenrechte durch die Domain colombiancoffee.com verletzt, deren Inhaber Vince Harasymiak sie im Rahmen eines UDRP-Verfahrens vor der WIPO verklagte. Als Beschwerdeführerin trägt sie unter anderem vor, unter ihrem Namen weltweit bekannt zu sein. Sie sei zudem Inhaberin der 1997 in Kolumbien eingetragenen Wort-/Bild-Marke „CAFÉ DE COLOMBIA“. Diese Marke sei in Kolumbien zugleich als Herkunftskennzeichen geschützt. „Colombiancoffee“ sei die englische Übersetzung von „Café de Colombia“. Der Gegner biete seine Domain colombiancoffee.com zum Kaufpreis von US$ 15.000,- an. Der Gegner hält unter anderem entgegen, die Domain colombiancoffee.com sei erstmals 1999 registriert worden und er habe sie 2014 erworben. Die Beschwerdeführerin nutze ihre Marke lediglich als geographische Herkunftsbezeichnung, als solche sei sie für ein UDRP-Verfahren nicht geeignet. Die englische Bezeichnung „colombian coffee“ sei mit der aus spanischen Worten bestehenden Marke „CAFÉ DE COLOMBIA“ nicht verwechslungsfähig, und jedenfalls sei der Begriff nicht unterscheidungskräftig, zumal es sich unbestreitbar um einen beschreibenden Begriff handele. Er habe die Domain colombiancoffee.com gekauft, da sie aus beschreibenden Worten besteht, und wusste seinerzeit nichts von der Beschwerdeführerin, von der er erstmals durch dieses UDRP-Verfahren erfahren habe. Niemals habe er mit seiner Domain in irgendeiner Weise auf die Beschwerdeführerin gezielt; die Domain habe zu einer Parking-Site aufgelöst, die Links entsprechend ihrer beschreibenden Natur aufwies. Außerdem käme die Beschwerdeführerin mit 23 Jahren nach Domain-Registrierung reichlich spät mit der Beschwerde. Das mit der Sache betraute Dreier-Panel bestand aus dem britischen Juristen Nick J. Gardner als Vorsitzendem, sowie dem mexikanischen Rechtsanwalt Mauricio Jalife Daher und dem britisch-australischen Juristen und Mediator Alan L. Limbury als Beisitzer.

Das Dreier-Panel wies die Beschwerde zurück, nachdem es einer Frage ausgewichen war (WIPO Case No. D2022-4022). So diskutierte das Panel ausführlich, ob hier eine relevante Marke seitens der Beschwerdeführerin vorliegt, aber wich einer Entscheidung aus. Das Problem lag darin, ob bei der Wort-/Bild-Marke das Design-Element das Textelement überragt. Einig war man sich, dass die Sprachdifferenz der spanischsprachigen Marke und der englischsprachigen Domain nicht von Bedeutung sei. Aber, so das Panel, selbst wenn man zur Einsicht gelangte, das Design-Element der Marke überrage nicht das Textelement, so bliebe das Problem, dass es sich hier in beiden Sprachen um beschreibende Begriffe handelt. Mit Verweis auf die Prüfung der Berechtigung des Gegners und seiner Bösgläubigkeit bei Registrierung und Nutzung der Domain colombiancoffee.com, wich das Panel einer Beurteilung der Frage nach der Marke und der Ähnlichkeit zwischen ihr und der Domain aus.

Im Hinblick auf ein Recht oder berechtigtes Interesse des Gegners an der Domain colombiancoffee.com verwies das Panel darauf, dass das Geschäftsmodell des Domain-Handels im Rahmen des WIPO Overview 3.0 anerkannt sei. Und auch bei der Frage der Bösgläubigkeit sprach nichts gegen den Gegner: Das Panel akzeptierte den von der Beschwerdeführerin aufgemachten Fall, dass in bestimmten Konstellationen das Verkaufsangebot einer Domain für Bösgläubigkeit spreche. Die Schwierigkeit liege hier jedoch darin, dass die Domain aus beschreibenden Worten bestehe und aus diesem Grund von eigenem Wert sei. Die Beweise sprächen hier dafür, dass der Gegner die Domain wegen des potentiellen Wertes ihrer beschreibenden Worte erwarb und nicht wegen irgendeiner Verbindung zur Beschwerdeführerin. Das Verkaufsangebot des Gegners sei gerade darauf zurückzuführen. Aus Sicht des Panels könne das Handeln des Gegners nicht als bösgläubiges Registrieren noch Nutzen der Domain angesehen werden. Damit habe die Beschwerdeführerin nicht die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Das Panel wies daher die Beschwerde zurück.

In dieser einfachen Entscheidung wird nochmals deutlich, dass das Handeln mit Domains völlig in Ordnung ist, soweit die Umstände nichts Gegenteiliges anzeigen. Interessant ist zudem, dass für das Panel die sprachliche Differenz zwischen Marke und Domain unproblematisch für die Bewertung der Ähnlichkeit beider eingestuft wird. Es verwies dabei auf eine frühere Entscheidung, die sich mit dem Thema auseinandergesetzt hat und für die Beschwerdeführerin erfolgreich ausging ( WIPO Case No. D2005-1085 – Marke „Le Petit Prince“, Domain thelittleprince.com).

Die UDRP-Entscheidung über die Domain colombiancoffee.com finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2022/d2022-4022.pdf

Die UDRP-Entscheidung über die Domain thelittleprince.com finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/html/2005/d2005-1085.html

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

TXT.COM – KLARTEXT FÜR US$ 300.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche liefert zwei Domain-Namen im sechsstelligen Bereich, vorneweg mit US$ 300.000,- (ca. EUR 277.778,-) für txt.com. Im Übrigen war die Woche ruhig.

Namebio twitterte dieser Tage, dass txt.com zum Preis von US$ 300.000,- (ca. EUR 277.778,-) wieder einmal einen neuen Inhaber gefunden habe. Raymond Hackney ergänzt auf thedomains.com, txt.com sei 1990 registriert worden und habe den gleiche Preis wie text.com anlässlich der T.R.A.F.F.I.C. im Juni 2007 erzielt. Die Domain stoneage.com steigt rechtzeitig zum grünschimmernden Kometen mit US$ 120.200,- (ca. EUR 111.296,-) den zweiten Platz der Domain-Handelswoche. Die ehemalige Autoverkäufer-Domain wurde in den frühen Nullerjahren durch car.com ersetzt, leitete aber noch einige Zeit auf car.com weiter, ehe sie dann irgendwann geparkt wurde. Jetzt könnte sie zu neuem Leben erweckt werden. Interessant ist darüber hinaus bei den .com-Domains elitetravel.com mit ihrem Preis von US$ 15.000,- (ca. EUR 13.889,-): im März 2009 erzielte sie lediglich US$ 2.875,- (ca. EUR 2.300,-).

Unter den Länderendungen sticht die spanische Domain normal.es mit ihrem Preis von US$ 65.000,- (ca. EUR 60.185,-) hervor. Ihr folgt abgeschlagen die deutsche hannah.de zum Preis von EUR 10.000,-, und ihr weitere 19 .de-Domains, die Sedo für diese Woche listet.

Die neuen generischen Endungen bringen auf der Sedo-Liste nur comfort.group zum Preis von US$ 2.000,- (ca. EUR 1.852,-) hervor. Die klassischen generischen Endungen sind mit globalshield.org zum Preis von US$ 7.888,- (ca. EUR 7.304,-) an erster Stelle vertreten. Die vergangene Domain-Handelswoche war damit nicht so überschwänglich wie in den vorangegenangenen Wochen.

Länderendungen
————–

normal.es – US$ 65.000,- (ca. EUR 60.185,-)

hannah.de – EUR 10.000,-
schmeckt.de – EUR 6.000,-
livings.de – EUR 5.000,-
reneo.de – EUR 4.755,-
gopets.de – EUR 4.500,-
bidirektional.de – EUR 3.600,-
com-shop.de – EUR 3.500,-
dentalcampus.de – EUR 3.500,-
aacademy.de – EUR 3.500,-
immobewertung24.de – EUR 3.500,-
it-ps.de – EUR 3.500,-
powercars.de – EUR 3.300,-
rotable.de – EUR 2.990,-
boxenstop.de – US$ 2.587,- (ca. EUR 2.395,-)
appscore.de – EUR 2.500,-
jobs-pflege.de – EUR 2.500,-
veranstaltungstickets.de – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.315,-)
immobilien-engelhardt.de – EUR 2.495,-
verwandlung.de – EUR 2.000,-
area14.de – EUR 2.000,-

iid.fr – EUR 6.000,-
quantic.co – US$ 4.988,- (ca. EUR 4.619,-)
calista.in – US$ 4.988,- (ca. EUR 4.619,-)
mill.me – US$ 4.475,- (ca. EUR 4.144,-)
herbal.fr – EUR 4.000,-
bienenwelt.ch – EUR 3.990,-
mcapital.cn – GBP 3.888,- (ca. EUR 4.426,-)
topics.in – US$ 3.300,- (ca. EUR 3.056,-)
viraverse.io – US$ 2.898,- (ca. EUR 2.683,-)
meinfinanzkonzept.de – EUR 2.650,-
hy.pt – EUR 2.250,-
mymanga.io – EUR 2.000,-

Neue Endungen
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comfort.group – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.852,-)

Generische Endungen
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globalshield.org – US$ 7.888,- (ca. EUR 7.304,-)
ttol.net – US$ 4.500,- (ca. EUR 4.167,-)
arch.app – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.241,-)
communitywealth.org – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.778,-)
fidelityelectronics.net – US$ 2.174,- (ca. EUR 2.013,-)
helpformanufacturers.org – US$ 2.174,- (ca. EUR 2.013,-)

.com
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txt.com – US$ 300.000,- (ca. EUR 277.778,-)
stoneage.com – US$ 120.200,- (ca. EUR 111.296,-)
ameriabank.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 32.407,-)
coinstation.com – US$ 29.330,- (ca. EUR 27.157,-)
pharmacia.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 16.667,-)
elitetravel.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.889,-)
compositedecks.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 11.111,-)
ofmp.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.259,-)
dollar365.com – US$ 8.950,- (ca. EUR 8.287,-)
hellblaze.com – US$ 8.760,- (ca. EUR 8.111,-)
dream365.com – US$ 8.500,- (ca. EUR 7.870,-)
vistasoft.com – EUR 6.300,-
flickthrough.com – US$ 6.500,- (ca. EUR 6.019,-)
lawnsquad.com – US$ 6.500,- (ca. EUR 6.019,-)
myprints.com – US$ 5.999,- (ca. EUR 5.555,-)
amsi.com – US$ 5.950,- (ca. EUR 5.509,-)
sureways.com – US$ 5.900,- (ca. EUR 5.463,-)
loopconnect.com – US$ 5.900,- (ca. EUR 5.463,-)
partypooper.com – US$ 5.877,- (ca. EUR 5.442,-)
cannabisvital.com – US$ 5.799,- (ca. EUR 5.369,-)
1pd.com – US$ 5.555,- (ca. EUR 5.144,-)
powerman.com – US$ 5.305,- (ca. EUR 4.912,-)
airservices.com – US$ 5.250,- (ca. EUR 4.861,-)
boissons.com – EUR 5.000,-
finanzheld.com – EUR 5.000,-
lioda.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.630,-)
climatempo.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.630,-)
crownagency.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.630,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: sedo.de, thedomains.com, tldinvestors.com, namebio.com

HAV – XII. HAMBURGER IT-RECHTSTAG IM FEBRUAR 2023

DAVIT, die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltsverein, veranstaltet zusammen mit dem Hamburgischen Anwaltsverein (HAV) und mit Unterstützung des Verlages Wolters Kluwer am 17. Februar 2023 den XII. Hamburger IT-Rechtstag – allerdings nur online.

Auch in diesem Jahr findet der Hamburger IT-Rechtstag nur online statt. Der 12. Hamburger IT-Rechtstag hat es gleichwohl in sich. Die Rechtsanwälte Florian König (DAVIT) und Nils Pilch samt Team konnten interessante Vortragende verpflichten, zu brisanten Themen. Mit von der Partie ist unter anderem Dr. Thomas Hoeren (Uni Münster), der die Frage stellt: „Wer braucht noch Datenschutz? Fundamentale Veränderungen im europäischen Informationsrecht“, Rechtsanwälte Dr. Eren Basar und Claus Erhard (beide München), die Einblicke in die Praxis des IT-Strafrechts geben, sowie Barbara Thiel (Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen), die über Aktuelles im Datenschutz Niedersachsen berichtet. Wie im Vorjahr ist für den Vorabend, den 16. Februar 2023 ab 18:00 Uhr, ein Kamingespräch vorgesehen.

Der XII. Hamburger IT-Rechtstag findet am Freitag, 17. Februar 2023 von 08:30 bis 18:30 Uhr online statt; die genauen Zeiten der einzelnen Vorträge stehen noch nicht fest. Am Vorabend gibt es das genannte Online-Kamingespräch mit einem interessanten „Talk-Gast“, das am 16. Februar 2022 von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr stattfindet. Einige der ersten, die sich anmelden, können an diesem Kamingespräch vor Ort teilnehmen. Das Kamingespräch wird – wie die gesamte Veranstaltung – als Fortbildung gewertet. Bei bestätigter Teilnahme am Kamingespräch können 2 FAO-Stunden absolviert werden. Für die Teilnahme am IT-Rechtstag gibt es 8 FAO-Stunden, so dass Teilnehmer auf insgesamt 10 FAO-Stdunden kommen können. Die regulären Kosten der Teilnahme liegen bei EUR 350,-; Mitglieder des HAV/FORUM und DAVIT zahlen EUR 200,-; Student*innen und Referendar*innen zahlen EUR 25,- und erhalten eine einfache Teilnahmebescheinigung. Die Teilnahme am Kamingespräch kostet online EUR 50,- (inkl. Getränk), die Teilnahme vor Ort kostet EUR 150,-.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://davit.de/event/12-hamburger-it-rechtstag/

Anmeldung unter:
> https://www.hav.de/de/veranstaltungen/online-seminar-xii-hamburger-it-rechtstag-3231

Quelle: davit.de, hav.de

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