Domain-Newsletter

Ausgabe #1152 – 26. Januar 2023

Themen: sex.com – Happy End für mindestens US$ 20 Mio. | nTLD-Programm – Sally Costerton zeigt Zuversicht | TLDs – Neues von .giving, .gov und .ke | UDRP – Bayer AG im Dauerclinch mit Cybersquattern | Howard Neu – NAF-Panelisten-Listen für Q2/2022 | skywin.com – Himmelsgewinn für US$ 275.000,- | Mai/Juni 2023 – CloudFest kehrt in die USA zurück

SEX.COM – HAPPY END FÜR MINDESTENS US$ 20 MIO.

Sex.com, die wohl wertvollste Domain der Welt, steht nach rund zehn Jahren erneut zum Verkauf: für mindestens US$ 20 Mio. erhält der Käufer nicht nur die Internetadresse, sondern zusätzliche Leistungen.

Seit sie im September 1995 ihrem damaligen Inhaber Gary Kremen auf strafbare Weise abhanden kam, gilt sex.com als Skandal-Domain schlechthin. Kremen hatte die Domain 1994 registriert, doch im Herbst 1995 gelang es dem Ex-Häftling Stephen Cohen, durch ein vermutlich gefälschtes Schreiben an den Registrar Network Solutions, sie auf sein Unternehmen übertragen zu lassen. Die folgenden Jahre verbrachte man im Streit, in dem schließlich Anfang 2001 der Supreme Court der Auffassung von Kremen folgte und bestätigte, dass die Domain unrechtmäßigerweise an Cohen übertragen worden war. Es wurde seinerzeit zudem bekannt, dass die Domain durchschnittlich US$ 17.000,- an Umsatz einbringt – pro Tag! Im Jahr 2006 landete sex.com für US$ 11,5 Mio. bei Escom LLC. Das Unternehmen verstand es aber nie, das Potential der Domain zu nutzen und verzettelte sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, was zu einem Insolvenzantrag führte. Beim United States Bankruptcy Court for the Central District of California verständigte man sich im Frühjahr 2010 schließlich darauf, die Domain über Sedo zu verkaufen. Die daraufhin eingeleitete Suche nach einem geeigneten Käufer fand nach drei Monaten ihren Abschluss: die Clover Holdings Limited, ein auf St. Vincent und die Grenadinen in der Karibik ansässiges Unternehmen, sicherte sich die Domain. Der von Sedo offiziell bestätigte Kaufpreis lag bei US$ 13 Mio.

Diese Summe wird beim nun anstehenden Verkauf allerdings nicht genügen. Wie der Inhaber mitteilt, erwartet er ein „Minimum bid $20 million USD with a minimum of $10 million paid immediately in cash upon closing“. Gebote können seit dem 18. Januar 2023 noch bis zum 31. Januar 2023 eingereicht werden. Zusätzliche Informationen sind aus einer frei erhältlichen Präsentation ersichtlich; demnach steht nicht nur die Domain sex.com zum Verkauf, sondern auch alle Domain-bezogenen Marken, die jedoch nicht einzeln genannt sind. Weiter stehen nach Ermessen des Inhabers zum Verkauf: „Source code deployed on sex.com and sex. com/pins“, „Operational databases and all associated data“, „User accounts“, „Sex.com related social media accounts in the Seller’s controll“ und „The associated corporate entities“. Zudem werden erwähnt „Advertising relationships“, „Hosting relationships“, „Merchant processing“ und „Other vendor relationships“. Die Zahl der „unique visitors“ soll durchschnittlich bei etwa einer Mio. täglich liegen, wobei 36,3 Prozent aus den USA und Kanada stammen, weitere 23,2 Prozent aus der EU. Wer nähere Informationen benötigt, kann sich über die eMail-Adresse auction@sex.com melden oder ein Kontaktformular nutzen.

Wer sich für die ganze Story um sex.com interessiert, dem sei das Buch „Sex.com: One Domain, Two Men, Twelve Years and the Brutal Battle for the Jewel in the Internet’s Crown“ vom Domain-Experten Kieren McCarthy ans Herz gelegt. Das Buch ist auf Englisch bei Quercus Publishing unter der ISBN 1905204663 erschienen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://www.sex.com/auction/

Quelle: sex.com, eigene Recherche

NTLD-PROGRAMM – SALLY COSTERTON ZEIGT ZUVERSICHT

Potentielle Bewerber um eine neue generische Top Level Domain, aufgepasst: Sally Costerton, Interims-CEO der Internet-Verwaltung ICANN, will die Prüfungsprozesse im Rahmen des nTLD-Programms beschleunigen. Auf konkrete Informationen muss man aber warten.

Das Council der Generic Names Supporting Organization (GNSO), verantwortlich unter anderem für das „policy-development“ innerhalb ICANNs, hatte für den 12. Januar 2023 zu einem Webinar geladen und konnte mit Sally Costerton einen prominenten Vertreter des Board of Directors begrüssen. Die Britin Costerton hat nach dem Rücktritt des Schweden Göran Marby als Präsident und CEO von ICANN im Dezember 2022 beide Ämter interimsmässig übernommen und gilt inzwischen als Favorit, diese Rollen auch in Zukunft auszuüben. Umso aufmerksamer wurden ihre ersten öffentlichen Äußerungen erwartet, die sich im Schwerpunkt mit den Ergebnissen der „Strategic Planning Session“ der GNSO befassten, jedoch gegen Ende der rund 60-minütigen Veranstaltung eine Fragerunde vorgesehen hatten. Diese Gelegenheit packte Thomas Rickert, Rechtsanwalt aus Bonn und Mitglied der GNSO, beim Schopf. Er wies unter anderem darauf hin, dass die Frustration wachse, weil viele Prozesse bei ICANN zu lange dauern würden. Selbst die vergleichsweise schwerfällige EU habe beim WHOIS rascher eine gesetzliche Lösung gefunden als ICANN. Vor allem das „Operational Design Assessment“ (ODA) sei so komplex geworden, dass man sich selbst im Wege stünde. Im Bezug auf die Einführung neuer Domain-Endungen steht das ODA am Ende einer Testphase und soll erstmals eine „proposed implementation timeline“ enthalten.

Dem pflichtete Costerton ausdrücklich bei: „I so want to say you’re absolutely right, Thomas, I completely agree with you 100%. We should just get it done“, sagte sie. „Good is good enough. Perfect is the enemy of the good — I like that expression. I think it very often is.“ Sie wies jedoch auch auf die Notwendigkeit hin, die Balance zu finden zwischen einem „Well, let´s try. Let´s see how far we get“ und „having that framework that protects us“. Wenn man etwas implementiere, muss es eine gute Chance haben – und nicht das Risiko in sich tragen, in Grund und Boden verklagt zu werden. Es gelte, den Sinn für Optimismus und für Pragmatismus zu kombinieren. Wie sie diese Ziele konkret bezogen auf das nTLD-Programm umsetzen möchte, sagte Costerton allerdings nicht. Sie gab aber an, die Hinweise von Rickert innerhalb ICANNs weiterleiten zu wollen. Dazu dürfte die GNSO ohnehin drängen, denn das Council hat angekündigt, ICANN schriftlich auffordern zu wollen, die Empfehlungen für eine „new gTLD policy“ aus dem „SubPro Final Report“ endlich umzusetzen.

Wann verbindliche Entscheidungen fallen, ist derzeit aber weiterhin offen. Sicher ist, dass es eine weitere nTLDs-Einführungsrunde geben wird; alles weitere ist unklar. Die Arbeiten am neuen Bewerbungshandbuch haben deshalb noch nicht begonnen. Die Öffnung des Bewerbungsfenster wird daher aktuell frühestens für das Jahr 2024 erwartet, realistischer Weise eher später.

Quelle: icann.org, domainincite.com, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .GIVING, .GOV UND .KE

Live-Start für .giving: vor allem Spendensammler sollen in Zukunft unter der .org-Alternative ihre virtuelle Heimat finden. Derweil versucht .ke, den dritten Platz unter Afrikas ccTLDs zu festigen, während .gov einen neuen Registry-Provider gefunden hat – hier unsere Kurznews.

Public Interest Registry (PIR) hat planmäßig die .org-Alternative .giving ausgerollt. Seit 20. Januar 2023 kann jede „mission-driven entity“ weltweit .giving-Domains registrieren, eine Gemeinnützigkeit muss nicht vorliegen. Dabei soll das positive Image von .org auf .giving ausstrahlen, wobei letztere ihren Schwerpunkt auf der Beschaffung von Finanzmitteln etwa durch Spenden hat. „.GIVING will make it easier than ever for mission-driven organizations to raise money for social causes, and will empower individuals to promote, support, and contribute to the causes they connect with the most in 2023 and beyond“, so Jon Nevett, CEO von PIR. Preislich liegen .giving-Domains aktuell etwas über .org-Domains, was einer der Gründe sein könnte, weshalb die Zahl der Registrierungen mit weniger als 600 ein überschaubares Niveau erreicht hat, wenngleich in der Tendenz steigend. Nicht auszuschließen ist, dass sich PIR mit dem Angebot von .giving-Domains in eine optimale Position zu bringen versucht, wenn in der zweiten Hälfte des Jahres 2023 der Vertrag für den Registry Service Provider (RSP) von .org ausläuft.

Die von der „Cybersecurity and Infrastructure Security Agency“ (CISA) verwaltete US-Regierungsdomain .gov hat sich offenbar für einen neuen Registry-Service-Provider entschieden: Cloudflare Inc., ein US-amerikanisches Unternehmen, das ein Content Delivery Network, Internetsicherheitsdienste und verteilte DNS-Dienste bereitstellt, hat nach eigenen Angaben einen Vertrag im Wert von US$ 7,2 Mio. zur Bereitstellung von Registrar- und autoritativen DNS-Diensten für die staatliche Top Level Domain .gov abgeschlossen. Im Rahmen dieses Vertrags wird Cloudflare verwaltete Nameserver für die Zone .gov und Hosting mit autoritativem DNS für .gov-Domains bereitstellen. Des Weiteren unterstützt Cloudflare unter anderem dabei, die Angriffsfläche von Infrastruktur und Regierungsorganisationen mit Verbindung zu .gov zu verringern. Unklar ist, ob sich auch VeriSign, der bisherige Dienstleister für .gov, um diesen Vertrag beworben oder sich freiwillig zurückgezogen hat. Mit rund 8.600 registrierten Domains zählt .gov zwar nicht zu den zahlenmäßig wichtigsten Endungen der Welt, aber zu jenen mit dem meisten Prestige. Für Cloudflare ist es zudem der erste Schritt in die Welt der Registries – gut möglich, dass weitere Endungen folgen.

Das Kenya Network Information Centre (KeNIC), Registry der kenianischen Länderendung .ke, hat der afrikanischen Konkurrenz den Kampf angesagt. In einem Interview teilte Geoffrey Shimanyula, Chairman des KeNIC, mit, dass .ke im November 2022 erstmals die Marke von 100.000 Domain-Registrierungen überschritten hat; aktuell steht man bei rund 110.000 Registrierungen, wobei der Anteil der aktiven Webseiten bei 80 Prozent liegt. Nun liege der Fokus von KeNIC darauf, dass diese Domains auch verlängert werden. Im afrikanischen Vergleich liegt .ke damit derzeit hinter .sa (Süd-Afrika) und .ng (Nigeria). Die Corona-Pandemie beschreibt Shimanyula als „win-lose“-Situation; viele Unternehmen hätten schließen müssen, der Bereich eCommerce hätte dagegen für einen Anstieg an Nachfragen nach .ke gesorgt. Zum Erfolg von .ke beitragen sollen weiter günstige Gebühren; für die Registrierung einer .ke-Domain fallen KES 1.000,- an, umgerechnet rund EUR 7,35; im Fall der Vertragsverlängerung sind es KES 800,-, umgerechnet rund EUR 5,90. Gerade Markeninhaber, die in Afrika tätig sind, sollten deshalb über eine präventive Registrierung ihrer Marken nachdenken; die Kosten der Verfolgung einer Rechtsverletzung dürften jedenfalls deutlich höhersein.

Quelle: thenew.org, cloudflare.com, businessdailyafrica.com

UDRP – BAYER AG IM DAUERCLINCH MIT CYBERSQUATTERN

Wir berichten immer wieder über gescheiterte UDRP-Verfahren. Diese bilden aber die Ausnahme. Ganz überwiegend werden UDRP-Verfahren gegen dreiste Cybersquatter geführt, die praktisch immer zu einem positiven Ergebnis für die Beschwerdeführer führen. Ein Beispiel dafür bietet die deutsche Bayer AG, die in den vergangenen zwei Monaten in sechs Verfahren gegen zehn Domains erfolgreich war.

Die Bayer AG hat (wie viele andere bekannte oder berühmte) Konzerne und Unternehmen mit Cybersquatting zu kämpfen. Das UDRP-Verfahren bietet die Möglichkeit, gegen missbräuchlich registrierte Domains, die Markenrechte verletzen, kostengünstig und schnell vorzugehen. In der Zeit zwischen 12. Dezember 2022 und 19. Januar 2023 konnte die Bayer AG sechs Entscheidungen der WIPO im Streit um zehn Domains für sich verbuchen. In zwei Fällen, bei den Domains bayerr.com und bayer-cz.com, nutzte der jeweilige Gegner die Domains, um betrügerische eMails zu versenden. Im Streit um bayer-cz.com wie in dem um die beiden Domains bayer-career-nz.co und bayernz.co war die im Domain-Namen eingefügte geographische Abkürzung ein den Eindruck, mit der Beschwerdeführerin verbandelt zu sein, verstärkendes Element. In keinem der Verfahren meldete sich einer der Gegner zur Sache. Im Einzelnen ging es um folgende Fälle:

bayer-cz.com
Die Bayer AG stritt gegen Andrew Evera, Kanada. Der nutzte die Domain, um betrügerische eMails zu versenden. Entscheider Peter Burgstaller konstatiert in seiner Entscheidung vom 12. Dezember 2022 (WIPO Case No. D2022-4008): „In fact, the use of the term “cz” in connection with the mark BAYER rather strengthen the impression that the disputed domain name is in some way connected to the Complainant or the Complainant’s services, …“
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2022/d2022-4008.pdf

bayer-career-nz.co und bayernz.co
Hier stritt die Bayer AG gegen zwei Gegner: „Mukib Mukib, Chile and johnson mitchell, India“. Wieder entschied Peter Burgstaller. Er stimmte dem Antrag, das Verfahren gegen beide Gegner zu führen, zu, da beide sich nicht meldeten und so dem Antrag der Beschwerdeführerin nicht widersprachen; hinzu kam, dass die Domains die identische geographische Abkürzung „nz“ aufweisen und beim selben Registrar zeitlich nah registriert wurden. Auch hier verstärkte die geographische Abkürzung „nz“ für Neuseeland im Zusammenhang mit der Marke „Bayer“ den Eindruck einer Verbindung zur Beschwerdeführerin. Die Entscheidung (WIPO Case No. DCO2022-0092) erging am 23. Dezember 2022:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2022/dco2022-0092.pdf

bayerr.com
Die Bayer AG wurde auf die Domain bayerr.com aufmerksam, weil sich einer ihrer Großhändler bei ihr wegen einer ihm über @bayerr.com gestellten Rechnung meldete. Der Absender, eine Danielle Santos, erklärte, ein Vertragspartner der Bayer AG zu sein und für die Bayer S.A. zu handeln. In der Signatur der eMail und in zehn Links zur Privacy Policy leitete man auf die Hauptdomain bayer.com der Beschwerdeführerin. Entscheiderin Eva Fiammenghi bestätigte die Beschwerde am 29. Dezember 2022 (WIPO Case No. D2022-4277):
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2022/d2022-4277.pdf

bayer-career.com, bayer-careers.com, career-bayer.com,
careers-bayer.com
Um gleich vier Domains ging es Melissa Solis, Bayer, Kanada und anderen. Der Gegner, so die Bayer AG, sei bereits in 38 UDRP-Verfahren verwickelt gewesen. Entscheider war Mario Soerensen Garcia, der die Beschwerde am 19. Januar 2023 bestätigte (WIPO Case No. D2022-4127):
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2022/d2022-4127.pdf

bayer-global.com
Zum Streit der Bayer AG gegen Michele Maraponte (Belgien) um die Domain bayer-global.com gibt es nichts weiter zu berichten. Der US-amerikanisch-irische Entscheider Colin T. O’Brien fand, der einzige plausible Grund, die Domain zu registrieren und passiv zu halten, sei, sie für illegale und bösgläubige Zwecke zu nutzen. Er bestätigte die Beschwerde am 13. Januar 2023 (WIPO Case No. D2022-4639):
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2022/d2022-4639.pdf

bayer-science.com
Gegner im Streit um bayer-science.com war „camron Senger, Switzerland“. Für die türkisch-amerikanische Entscheiderin Ezgi Baklacı Gülkokar änderte das Element „science“ in der Domain nichts an der irreführenden Ähnlichkeit zur Marke. Und auch dass die Domain zu keiner Website auflöste, änderte nichts an ihrer Einschätzung, dass die Domain bösgläubig genutzt wurde. Die Bestätigung der Beschwerde erging am 11. Januar 2023 (WIPO Case No. D2022-4128):
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2022/d2022-4128.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

HOWARD NEU – NAF-PANELISTEN-LISTEN FÜR Q2/2022

Domain-Anwalt Howard Neu führt seit einigen Jahren Listen von UDRP- und URS-Entscheidern bei WIPO und NAF, die Streitbeilegungsverfahren zu Gunsten von Domain-Inhabern entscheiden. Dieser Tage legte er zwei Artikel mit aktuellen Listen der Forum-Panelisten für das zweite Halbjahr 2022 vor. Wie schon beim letzten Mal berücksichtigte Neu nun auch die Standard-Entscheidungen beim Rückblick auf das vergangene UDRP-Entscheidungshalbjahr.

Der US-amerikanische Rechtsanwalt Howard Neu ist Kenner der Domain-Investoren-Landschaft und der juristischen Nöte von Domainern im Falle von UDRP-Verfahren. Er bereitet Listen von UDRP-Entscheidern auf, die Domainer-freundliche Entscheidungen treffen. Diese Kenntnis hilft Beschwerdegegnern eines UDRP-Verfahrens, die eigenen Chancen im Verfahren zu erhöhen: man kann ein Gremium aus drei Panelisten beantragen und sich dabei einen Domainer-freundlichen Panelisten auswählen, der dann mitentscheidet. Für 2022 berücksichtigt Neu erstmal alle ergangenen Entscheidungen, also auch die Beschwerdeführer-freundlichen. Die Listen orientieren sich auch daran, wer die meisten Entscheidungen getroffen hat. Zusätzlich wird die Anzahl der Abweisungen berücksichtigt. Zunächst beschäftigt sich Neu in zwei aktuellen Artikeln mit den UDRP-Entscheidungen von „The Forum“ (ehemals National Arbitration Forum (NAF)):

Im 2. Halbjahr 2022 trafen die Panelisten des Forum insgesamt 1.261 Entscheidungen. 1.207 Entscheidungen (95,7 Prozent) mündeten in Transfers der Domains, 54 (4,3 Prozent) in Abweisungen, bei denen es wiederum 4 Fälle von Reverse Domain Name Hijacking gab. Nur in 69 Verfahren der insgesamt 1.261 meldete sich der Gegner zu Wort. In 47 dieser Fälle (68 Prozent) wurde gleichwohl auf Transfer entschieden, aber immerhin 22 Mal (32 Prozent) die Beschwerde abgewiesen – eine mit zusätzlichem Reverse Domain Name Hijacking. Bei den 1.192 Fällen (94,5 Prozent), bei denen sich kein Gegner meldete, kam es in 1.160 (97,3 Prozent) zu Transfer-Entscheidungen, während 32 Fälle (2,7 Prozent) zu Abweisungen führten, 3 darunter mit Reverse Domain Name Hijacking. Interessanter wird es, wenn man auf die Panelisten (Entscheider) schaut: von den 1.192 Entscheidungen gehen allein 1.034 auf das Konto von 11 Panelisten, die restlichen 158 Entscheidungen teilten sich 18 weitere Panelisten untereinander auf. Die meisten Entscheidungen traf der in der Schweiz niedergelassene Jurist Richard Hill, nämlich 179 (174 Transfers und 5 Abweisungen), wobei man sich klar machen muss, dass das 2. Halbjahr 2022 184 Tage aufweist. Die Liste der Panelisten mit den meisten Entscheidungen beginnt dann so:

Panelist – Fälle

Richard Hill – 179
Dawn Osborne – 147
Paul Dicicco – 115
Alan Limbury – 107
David Sorkin – 91

Im Jahresüberblick 2022 verschärft sich die Zählung noch: Richard Hill hat in 2022 308 Verfahren bei The Forum entschieden oder war bei Entscheidungen beteiligt, wenn ein Dreier-Panel bestellt war. Von diesen Verfahren führten 300 zu einem Domain-Transfer. Neu fragt sich, wie Hill den einzelnen Beschwerden habe gerecht werden können. Das Forum kommt in 2022 auf insgesamt 2.381 Fälle, von denen 2.285 (96 Prozent) zu Gunsten der Beschwerdeführer ausgingen. In 144 Fällen meldete sich der Gegner, wobei 93 (64,5 Prozent) in Transfers mündeten und 51 (35,5 Prozent) in Abweisungen. In 10 Fällen wurde Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) festgestellt.

Die meisten Beschwerden abgewiesen haben im 2. Halbjahr 2022:

Panelist – Fälle

Debrett Lyons – 7 (1 RDNH)
Richard Hill – 6
Nicholas Smith – 5
Alan Limbury – 4 (1 RDNH)
Sandra Franklin – 3 (1 RDNH)

Die meisten Beschwerden über das Jahr 2022 abgewiesen haben:

Panelist – Fälle

Richard Hill – 9
Terry Peppard – 8 (3 RDNH)
Debrett Lyons – 8
Alan Limbury – 6 (2 RDNH)
Nicholas Smith – 6

Über die Jahre haben die meisten Beschwerden abgewiesen:

Panelist – Fälle

Debrett Lyons – 131
Hon. Neil Brown – 101
David Sorkin – 69
Darryl Wilson – 56
James Carmody – 54

Bei der Bewertung, ob ein Panelist tatsächlich Domainer-freundlich entscheidet, kommt es allerdings letztendlich darauf an, wie der Einzelfall gestaltet ist. Wenn ein Panelist immer wieder hanebüchene Beschwerden vorgelegt bekommt, wird er nicht anders können, als sie abzuweisen, auch wenn er gegen Domain-Investoren voreingenommen ist.

Die Blog-Einträge von Howard Neu finden Sie unter:
> https://neusnews.com/2023/01/one-panelist-at-the-forum-has-almost-one-decision-a-day/
> https://neusnews.com/2023/01/the-forum-2022-report-card/

Informationen zur Aufstellung der Daten des Forum für das 1. Halbjahr 2022 von Howard Neu finden Sie unter:
> https://domain-recht.de/domain-recht/udrp/udrp-howard-neu-gibt-seine-aktuellen-panelisten-listen-q1-2022-fuer-the-forum-bekannt-68501.html

Quelle: neusnews.com, eigene Recherche

SKYWIN.COM – HIMMELSGEWINN FÜR US$ 275.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche kommt mit skywin.com zum Preis von US$ 275.000,- (ca. EUR 254.630,-) in die nächste Runde und schneidet nicht so schlecht gegenüber der Vorwoche ab.

Die Domain skywin.com erweist sich als phänomenaler Überflieger: sie erzielte sagenhafte US$ 275.000,- (ca. EUR 254.630,-), wenn man den Betrag den im Februar 2019 erzielten US$ 2.118,- (ca. EUR 1.874,-) gegenüberstellt. In so kurzer Zeit eine Preissteigerung um das 120-fache sieht man selten. Daran reicht passthehat.com mit nun US$ 15.000,- (ca. EUR 13.889,-) gegenüber US$ 4.228,- (ca. EUR 3.179,-) im August 2013 nicht heran.

Unter den Länderendungen steht die .eu-Domain topfx.eu mit beeindruckenden EUR 100.000,- an der Spitze. Ihr folgt – mit sehr deutlichem Abstand – die deutsche utrace.de mit EUR 15.000,-, die in früheren Jahren einmal IP-Adressen und Google-Maps zusammenbrachte. Beachtenswert ist better.io mit US$ 13.500,- (ca. EUR 12.500,-), die im September 2018 auf US$ 9.999,- (ca. EUR 8.620,-) kam und sich so verbesserte. Die schweizer termine.ch geht für EUR 12.000,- an die Käuferin, die im vergangenen Jahr bereits termin.de für EUR 150.000,- und dieser Tage termin.at für EUR 2.990,- gekauft hat und unter den Domains Kalenderdienste zur Verfügung stellt.

Die neuen generischen Endungen sind diesmal lediglich mit der bereits Mitte Dezember 2022 zum Preis von US$ 2.150,- (ca. EUR 1.991,-) gehandelten sex.xyz vertreten. Kevin Murphy teilt auf domainincite.com mit, üblicherweise zahlt man eine Premium-Gebühr von US$ 13.000,- jährlich für das gute Stück, doch der Inhaber konnte die Domain eine Woche, bevor diese für ihn wieder fällig geworden wäre, zum Preis von US$ 2.150,- (ca. EUR 1.991,-) verkaufen. Der Käufer muss dann noch zusätzlich die Premium-Gebühr an die Registry zahlen. Das ist wohl auch der Grund, warum die Domain jetzt zum Preis von US$ 19.999,- zum Verkauf steht. Die jährlichen Premium-Gebühren richten sich allerdings eigentlich an jemanden, der die Domain auch wirklich nutzt und nicht an Investoren. Die klassischen generischen Endungen bieten unter anderem mit casinoapps.net zu US$ 27.500,- (ca. EUR 25.463,-) ganz erfreuliche Preise. Aber das ist auch musik.org zum Preis von lediglich EUR 2.500,-, die damit gegenüber ihrem Preis von EUR 11.000,- im Februar 2011 verliert, der damals nach lediglich drei Wochen die US$ 8.605,- (ca. EUR 6.281,-) von Mitte Januar 2011 ausstach. Die vergangene Domain-Handelswoche ist damit nicht so großartig wie die Vorwoche, aber dafür sehr spannend bei den Preisverläufen.

Länderendungen
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topfx.eu – EUR 100.000,-

utrace.de – EUR 15.000,-
pagina.de – EUR 9.000,-
open-v.de – EUR 5.000,-
zzz.de – EUR 4.999,-
mc-media.de – EUR 3.500,-
flowon.de – EUR 2.999,-
boostperformance.de – EUR 2.995,-
fairbooks.de – EUR 2.995,-
ecobuilding.de – EUR 2.975,-
mpu-vorbereitung-online.de – EUR 2.500,-
power24.de – EUR 2.500,-
airahome.de – EUR 2.400,-
enkelgerecht.de – EUR 2.142,-
wanderarbeit.de – EUR 2.000,-

better.io – US$ 13.500,- (ca. EUR 12.500,-)
termine.ch – EUR 12.000,-
bc.cl – EUR 10.000,-
psy.co – US$ 9.090,- (ca. EUR 8.417,-)
cbd-shop.fr – EUR 8.250,-
autopay.at – US$ 8.500,- (ca. EUR 7.870,-)
khiladi.in – US$ 7.800,- (ca. EUR 7.222,-)
post.ai – US$ 7.512,- (ca. EUR 6.956,-)
trim.me – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.481,-)
serial.io – US$ 6.500,- (ca. EUR 6.019,-)
diariodeandalucia.es – EUR 4.500,-
diginfo.tv – US$ 4.215,- (ca. EUR 3.903,-)
bookkeeper.ai – EUR 3.800,-
bookkeeping.ai – EUR 3.800,-
essay.ai – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.704,-)
supermarkets.gr – EUR 3.600,-
qrcode.nl – EUR 3.500,-
termin.at – EUR 2.990,-
payyourway.org.uk – GBP 2.600,- (ca. EUR 2.968,-)
flydsaarena.co.uk – GBP 2.600,- (ca. EUR 2.968,-)
vacine.tv – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.778,-)
wealthplan.us – US$ 2.998,- (ca. EUR 2.776,-)
tyre.co – US$ 2.997,- (ca. EUR 2.775,-)
corey.co – US$ 2.995,- (ca. EUR 2.773,-)
kollagen.ch – EUR 2.500,-
le101.fr – EUR 2.099,-
mesoestetic.lt – EUR 2.000,-

Neue Endungen
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sex.xyz – US$ 2.150,- (ca. EUR 1.991,-)

Generische Endungen
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casinoapps.net – US$ 27.500,- (ca. EUR 25.463,-)
americanpainsociety.org – US$ 12.701,- (ca. EUR 11.760,-)
fwt.org – US$ 9.800,- (ca. EUR 9.074,-)
datingapps.net – US$ 8.500,- (ca. EUR 7.870,-)
ambr.netvUS$ 7.500,- (ca. EUR 6.944,-)
wizard.org – US$ 6.318,- (ca. EUR 5.850,-)
deutsche.org – EUR 4.000,-
e4fc.org – US$ 3.600,- (ca. EUR 3.333,-)
mosaik.org – EUR 3.000,-
edm.org – US$ 3.200,- (ca. EUR 2.963,-)
caac.net – US$ 3.100,- (ca. EUR 2.870,-)
cleanit.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.778,-)
wey.org – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.593,-)
musik.org – EUR 2.500,-
surveyworld.net – EUR 2.500,-
mnworkforcecenter.org – US$ 2.600,- (ca. EUR 2.407,-)
cirb.org – US$ 2.561,- (ca. EUR 2.371,-)
gpstrackinghowto.info – US$ 2.174,- (ca. EUR 2.013,-)
stopnettaxes.org – US$ 2.174,- (ca. EUR 2.013,-)

.com
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skywin.com – US$ 275.000,- (ca. EUR 254.630,-)
nevis.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 92.593,-)
dominari.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 16.667,-)
star247.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 16.667,-)
id-mag.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.889,-)
passthehat.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.889,-)
syai.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.889,-)
jvz.com – US$ 14.601,- (ca. EUR 13.519,-)
safetywear.com – US$ 14.582,- (ca. EUR 13.502,-)
vetec.com – EUR 12.715,-
cashstars.com – US$ 9.995,- (ca. EUR 9.255,-)
bridgewise.com – US$ 9.888,- (ca. EUR 9.156,-)
wikio.com – US$ 9.200,- (ca. EUR 8.519,-)
finfix.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 8.333,-)
mitarbeiter.com – EUR 8.500,-
bahissiteleri.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.944,-)
rightair.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.944,-)
cycology.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.944,-)
mountainear.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.944,-)
anlagebank.com – EUR 7.000,-
coveralia.com – EUR 7.000,-
esocial.com – US$ 7.222,- (ca. EUR 6.687,-)
omnitec.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.481,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

MAI/JUNI 2023 – CLOUDFEST KEHRT IN DIE USA ZURÜCK

Das „CloudFest USA“ findet nach siebenjähriger Pause wieder statt. Ende Mai 2023 kommt die globale Cloud Computing Industry in Austin (Texas) zusammen. Organisator ist die WHD Event GmbH, die „CloudFest USA“ parallel zur NamesCon.Global veranstaltet.

Die Macher der NamesCon Global bringen die global grösste Veranstaltung zur Internetinfrastruktur von Europa in die USA zurück, und da in das für die NamesCon bekannte Omnis Austin Hotel als Veranstaltungsort. Beide Veranstaltungen finden nebeneinander statt. Inhaber eines NamesCon.Global-Tickets können mit diesem auch am „CloudFest USA“ teilnehmen. Das Thema der viertägigen Veranstaltung, die zuletzt 2015 noch unter dem Titel „World Hosting Days“ (WHD) in den USA stattgefunden hat, lautet „Taking WordPress to Scale“. Details zur Veranstaltung liegen noch nicht vor, aber die Struktur der Agenda steht fest. Die Veranstaltung startet am Mittwoch, den 31. Mai 2023 um 10:00 Uhr, nachdem die Registrierung bereits eine Stunde geöffnet ist, mit der Morning-Session, gefolgt von der Mittagspause und der Nachmittags-Session. Abends um 18:00 Uhr gibt es einen Empfang. Abgesehen vom Abendempfang verlaufen die weiteren Tage ähnlich. Für den letzten Tag ist ein „Fun Day“ vorgesehen, der um 10:00 Uhr startet und um 17:00 Uhr mit dem „CloudFest USA 2023“ endet.

Das „CloudFest USA 2023“ findet vom 31. Mai bis 03. Juni 2023 im Omni Austin Hotel Downtown, 700 San Jacinto, E 8th St, Austin, TX 78701 (USA) statt. Derzeit gibt es bei den Tickets Frühbucherrabbat. Der „Early-Bird Standard Pass“ ist für US$ 399,- (zzgl. US$ 15,56 Fee und US$ 34,20 VAT) zu haben; der „Early-Bird Channel Pass“ kostet US$ 599,- nebst Gebühr und Steuer. Die günstigen Preise enden am 03. Februar 2023. Vom 04. Februar 2023 an kostet der „On-Site Standard Pass“ US$ 999,- und der „On-Site Channel Pass“ US$ 1.499,-, beide je nebst Gebühr und Steuer.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://www.cloudfest.com/usa/
> https://www.eventbrite.com/e/cloudfest-usa-2023-tickets-477285312217?utm_source=sendinblue&utm_campaign=CloudFest_USA_2023_Date_Announcement_Newsletter&utm_medium=email

Quelle: dnjournal.com, eigene Recherche

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