Domain-Newsletter

Ausgabe #1179 – 03. August 2023

Themen: DNS-Sperren – Quad9 droht hohes Ordnungsgeld | nTLDs – nächste Runde soll im April 2026 starten | TLDs – Neues von .at, .cv und .desi | UDRP – Ungeklärter Markenstreit in Dänemark | Domain-Träume – Rick Schwartz meldet sich zurück | solarenergy.com – Energiewende für US$ 175.000,– | November – Treffen der RIPE 87 in Rom

DNS-SPERREN – QUAD9 DROHT HOHES ORDNUNGSGELD

Der Streit zwischen dem Schweizer DNS-Resolver-Betreiber Quad9 und der Sony Music Entertainment Germany GmbH spitzt sich zu: nach Androhung eines Ordnungsgelds durch das Landgericht Hamburg hat Quad9 die streitige Domain canna.to weltweit gesperrt.

Am 12. Mai 2021 hatte das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung erlassen, die es Quad9 verbietet, auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ein Musikalbum der US-Band Evanescence öffentlich zugänglich zu machen, indem Quad9 einen DNS-Resolver-Dienst zur Verfügung stellt, der den Kunden eine Übersetzung von Domains in numerische IP-Adressen zur Verfügung stellt, so dass es mit Hilfe dieser numerischen IP-Adressen möglich ist, bestimmte Domains zu erreichen und dort Verlinkungen auf rechtswidrige Speicherungen des vorgenannten Albums aufzurufen. Nach Angaben von Quad9 ist die Website, deren Sperrung gefordert wird, nicht direkt der Ort, an dem die verletzenden Inhalte zu finden sind; sie enthält lediglich eine Sammlung von Links, die auf andere Websites verweisen, unter denen die Inhalte zum Herunterladen angeboten werden. Gleichwohl: Auf Widerspruch von Quad9 hin bestätigte das Landgericht die einstweilige Verfügung und urteilte, dass sich Quad9 auf das Haftungsprivileg aus den §§ 7 bis 10 TMG nicht berufen könne, obwohl zum Beispiel Internet Service Provider oder Domain-Registrare über diese Vorschriften von der (Störer-)Haftung grundsätzlich ausgenommen sind. Dabei stützt sich das Landgericht Hamburg auf ein Urteil des OLG Köln vom 09. Oktober 2020 (Az. 6 U 32/20), das sowohl eine unmittelbaren Anwendbarkeit des § 8 Absatz 1 TMG als auch eine erweiternde Auslegung ablehnt. Gegen dieses Urteil hat Quad9 Berufung eingelegt, über die bisher nicht entschieden ist. Parallel läuft das Hauptsacheverfahren, in dem Quad9 vor dem Landgericht Leipzig erstinstanzlich ebenfalls unterlegen war; aktuell ist hier vor dem Oberlandesgericht Dresden (Az. 14 U 503/23) ebenfalls ein Berufungsverfahren anhängig.

Obwohl eine rechtskräftige Entscheidung bisher nicht vorliegt, hat das Landgericht Hamburg auf Grundlage der einstweiligen Verfügung Quad9 nun ein Ordnungsgeld in Höhe von EUR 10.000,- angedroht, weil Sony zwei Fälle nachgewiesen habe, in denen eine der streitigen Domains – es soll sich um die Domain canna.to handeln – von Deutschland aus aufgelöst werden konnte. Zwar hat Quad9 nach eigenen Angaben unmittelbar nach Erhalt der einstweiligen Verfügung eine GeoIP-Sperre auf den in Deutschland befindlichen Servern installiert; dabei habe man ein branchenübliches Produkt verwendet und viel in die Infrastruktur investiert, um die Leistungseinbußen aufgrund der Blockierungsanforderungen auszugleichen. Gleichwohl habe Sony dargelegt, dass die Sperre umgangen worden sei. In einem Fall sei der Zugang über ein VPN (Virtual Private Network), im anderen Fall über einen Mobilfunknetzbetreiber gelungen. Außerdem könnten nach Ansicht von Sony Anfragen deutschen Ursprungs über Landesgrenzen hinweg an nicht-deutsche Server übermittelt worden sein. Quad9 hingegen ist der Ansicht, dass man im Einklang mit den gerichtlichen Anforderungen gehandelt habe und dass die Übermittlung von Anfragen außerhalb der Gerichtsbarkeit (über Landesgrenzen hinweg) nicht in den Geltungsbereich der einstweiligen Verfügung fällt. Da das Gericht dennoch ein Ordnungsgeld androhte, sei man gezwungen, die Sperre auf globaler Ebene umzusetzen. Es sei jedoch unangemessen und unverhältnismäßig, eine solche globale Sperre auf der Grundlage einer Gerichtsentscheidung in einem einzelnen Land einführen zu müssen.

Quad9 betonte, den Kampf um freien Zugang zu Informationen und die Souveränität im Internet fortsetzen zu wollen. Man spreche hier von einem Fall einer angeblichen Urheberrechtsverletzung, aber weitere Arten von mutmaßlichen Verstößen gegen geltendes Recht könnten schon morgen folgen. Aktuell warte man nun auf die Entscheidung aus Dresden; allerdings scheint der Weg durch die Instanzen bis zu einer grundsätzlichen Klärung vorgezeichnet, so dass der Rechtsstreit noch einige Jahre dauern könnte.

Den Beschluss des LG Hamburg vom 12.05.2021 finden Sie unter:
> https://openjur.de/u/2350143.html

Die Berufungsbegründung von Quad9 im Hauptsacheverfahren finden Sie unter:
> https://www.quad9.net/uploads/June_6_appeal_Dresden_DE_ed259840dc.pdf

Quelle: golem.de, heise.de, eigene Recherche

NTLDS – NÄCHSTE RUNDE SOLL IM APRIL 2026 STARTEN

Die nächste Einführungsrunde für neue generische Top Level Domains soll im April 2026 starten. Das hat Tripti Sinha, Vorsitzende des ICANN-Vorstands, mitgeteilt. Offiziell bestätigt ist dieser Termin aber bisher nicht.

Seit Mai 2023 arbeitet das „Implementation Review Team“ (IRT) der Internet-Verwaltung ICANN daran, die nächste nTLD-Einführungsrunde durch einen „comprehensive implementation plan, including a work plan, information for the infrastructure design, timelines, and anticipated resource requirements to achieve the necessary work“ vorzubereiten. Dieser Plan sieht vor, dass ein Bewerberhandbuch (Applicant Guidebook, kurz: AGB) mit acht Modulen erstellt wird, das die Details der kommenden nTLD-Einführungsrunde regelt. Die acht Module setzen sich aus den bereits bekannten sechs Modulen aus dem AGB der Einführungsrunde im Jahr 2012 („New gTLD Program Foundations + other Program Elements“, „Application Submission and Processing“, „Application Evaluation“, „Dispute Resolution“, „New gTLD Program Operations“, „Contracting“, „Post-Contracting“ und „Terms & Conditions“) zusammen, ergänzt um die beiden Module „Applicant Support Program“ und „RSP PreEvaluation Process“. Der bisher vorliegenden Entwurfsfassung war auch erstmals zu entnehmen, dass der ICANN-Vorstand den Mai 2026 für den Beginn der nächsten Einführungsrunde ins Auge gefasst hat.

Nun könnte es sogar etwas schneller gehen. In einer Mitteilung vom 31. Juli 2023 gab Tripti Sinha in ihrer Eigenschaft als ICANN Board Chair bekannt, dass man den „Next Round Implementation Plan“ vorliegen habe. Ein entscheidender Faktor für den weiteren Fahrplan sei die Fertigstellung des AGB. Für diese Arbeit veranschlagt ICANN zwei Jahre, gerechnet ab Mai 2023. Dieser Zeitrahmen sei vernünftig und realistisch. Nach Abschluss der Arbeiten am AGB rechne ICANN mit einem Jahr für den Abschluss der operativen Arbeit. Dieser „2+1“-Zeitplan basiere auf umfangreicher Planung und Bewertung. Insgesamt gehe ICANN deshalb davon aus, dass die Arbeiten am nTLD-Programm drei Jahre in Anspruch nehmen. Dann wird Sinha konkret: „With this in mind, we anticipate that the AGB will be finalized in May 2025, which enables the application round to open in Q2 2026 (with the goal of April 2026). Any delays to the timeline of the Policy Implementation work stream will cause delays to the opening of the round“. Als Hauptproblem für die nächste Einführungsrunde gelten bisher internationaliserte Domain-Namen (IDNs), der Streit um „closed generics“ sowie die Umsetzung von 38 Empfehlungen aus dem „New gTLD Subsequent Procedures Policy Development Process Final Report“, die aktuell den Status „pending“ führen und nach und nach in den „Implementation Plan“ integriert werden sollen. Zumindest im Fall der IDNs zeichnet sich eine drastische Beschleunigung ab. Nach den bisherigen Planungen sollte der Abschlussbericht im November 2025 vorliegen, so dass der ICANN-Vorstand darüber frühestens im Februar 2026 hätte entscheiden können. Dieser Zeitraum wurde nun erheblich verkürzt; nach den aktuellen Planungen soll der „Phase 2 Final Report“ bereits im Oktober 2024 vorliegen, also 13 Monate früher. Das wiederum dürfte dazu geführt haben, dass ICANN mit einem Starttermin der nächsten Einführungsrunde im April 2026 rechnet.

Wie mit allen Terminen bei ICANN gilt aber auch hier: solange nichts offiziell bestätigt ist, sollte man sein Geld auf den Starttermin nicht verwetten. Klar ist nur: die nächste Einführungsrunde wird kommen, und vor allem Werbe-, Marketing- und Branding-Experten sowie Investoren sollten sich frühzeitig mit einer möglichen Bewerbung befassen. Man kann nur ausdrücklich davor warnen, unvorbereitet und uninformiert in den Bewertungs- und Bewerbungsprozess um eine neue generische Top Level Domain zu gehen. Noch bleibt dafür Zeit.

Die Mitteilung von Tripti Sinha finden Sie unter:

> https://www.icann.org/en/blogs/details/icann-board-accepts-next-round-implementation-plan-from-icann-org-31-07-2023-en#main

Quelle: icann.org, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .AT, .CV UND .DESI

Keine Lust mehr auf .desi: die Verwalterin der 2014 delegierten Domain-Endung sucht einen Nachfolger. Derweil steht .cv eine globale Zukunft bevor, während sich bei Österreichs .at der runde Tisch neu formiert hat – hier unsere Kurznews.

Nic.at, Verwalterin der österreichischen Länderendung .at, teilt mit, dass der registry-eigene Roundtable im Juni 2023 zum ersten Mal in neuer Besetzung getagt hat. Der Roundtable ist ein beratendes Gremium, das aus sechs ausgewählten Vertretern aller Nic.at-Registrare sowie der Nic.at-Geschäftsführung und Mitarbeitern besteht. Aktuell gehören ihm auf Registrar-Seite Stefan Bartsch (INWX GmbH), Martin Fischer (ATVIRTUAL.NET KG), Thomas Frank (flashbrother.net KG), Marcus Hofer (DAY Investments GmbH), Günther Martello (MaG Informationsdesign GmbH) und Franz Josef Reischenböck (Ledl.net GmbH) an. Ziel des Gremiums ist es, Empfehlungen für Nic.at auszusprechen, die Interessen möglichst vieler Registrare zu vertreten und somit als wichtiges Bindeglied zwischen Nic.at und seinen rund 400 Registraren zu fungieren. Die Wahl für die Roundtable-Vertreter findet alle drei Jahre statt. Nic.at erwartet spannende drei Jahre, zumal mit in Kraft treten der NIS2-Richtlinie (voraussichtlich spätestens ab 18. Oktober 2024 in Österreich) eine große und wichtige Veränderung im Domain-Geschäft bevorsteht.

Agência Reguladora Multissectorial da Economia (ARME), Verwalterin der Länderendung .cv der Kap Verde, erleichtert die Registrierung von Domains. Am 18. Juli 2023 unterzeichnete die Registry des afrikanischen Inselstaats einen Vertrag mit der in Nigeria ansässigen WhoGoHost Limited über die Umsetzung einer Globalisierungsstrategie mit der Bezeichnung domain.cv. Der Vertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren; im Mittelpunkt steht die Übertragung der technischen Verwaltung aller .cv-Domains auf WhoGoHost; das Unternehmen, das über eine ICANN-Akkreditierung als Registrar für generische Top Level Domains verfügt, soll die Expansionsmöglichkeiten nutzen, die der Weltmarkt der digitalen Wirtschaft biete und in kurzer Zeit eine globale Reichweite erreichen. Zu den Details neuer Vergaberegelungen schweigt sich die Pressemitteilung von ARME aus. Domains mit der Endung .cv sind aktuell für Inhaber von Markenrechten registrierbar; allerdings erfolgt die Registrierung manuell und dauert teilweise mehrere Monate. Nach den zuletzt verfügbaren Zahlen waren rund 2.500 .cv-Domains registriert.

Die US-amerikanische Desi Networks LLC hat das Interesse an der von ihr verwalteten neuen generischen Top Level Domain .desi verloren. Mit Schreiben vom 28. April 2023 kündigte die Registry ihren Vertrag mit der Internet-Verwaltung ICANN; die Kündigung ist gestützt auf Section 4.4 (b) des Registry-Agreements, die eine jederzeitige ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 180 Tagen gestattet. Doch anders als bei zahlreichen .brands soll .desi fortbestehen; ICANN hat daher den „Registry Transition Process“ angestossen, um eine Nachfolge-Registry zu finden. Dies liege nach den Recherchen von ICANN im öffentlichen Interesse. Zwar sind unter .desi nur noch rund 900 Domains registriert (zu Spitzenzeiten waren es ca. 4.400); da die jedoch in weiten Teilen auf Dritte registriert und nicht der Registry zuzurechnen sind, können sie nicht ohne weiteres gelöscht werden. Wer als Nachfolger in Betracht kommt, ist aktuell offen; man darf unterstellen, dass Bemühungen der Desi Networks LLC, selbst einen Käufer zu finden, vergeblich waren. Im äußersten Fall könnte ICANN das EBERO-Programm aktivieren und über einen „Emergency Back-End Registry Operator“ verhindern, dass .desi-Domains verloren gehen.

Die Mitteilung von ARME finden Sie unter:
> https://www.arme.cv/index.php?option=com_content&view=article&id=922

Die Mitteilung von ICANN zu .desi finden Sie unter:
> https://itp.cdn.icann.org/en/files/registry-agreements/desi/desi-legal-notice-determination-25-07-2023-en.pdf

Quelle: nic.at, arme.cv, icann.org

UDRP – UNGEKLÄRTER MARKENSTREIT IN DÄNEMARK

In einem aktuellen UDRP-Verfahren wegen gleich 25 Domains vor der WIPO scheiterte die Beschwerdeführerin unter anderem, weil sie nicht vorgetragen hatte, dass die Gegnerin in einem Zivilrechtsstreit gegen die einstweilige Verfügung, die ihr die Nutzung ihrer eigenen Marke untersagte, Rechtsmittel eingelegt hatte.

Victor Rackets Ind. Corp. mit Sitz in Taiwan ist Inhaberin zahlreicher Marken „FORZA“ und „FZ FORZA“, darunter einer EU-Marke, die im August 1998 für Kleidung und Sportkleidung, Sportschuhe, Sportartenschläger und weiteres (Klasse 25 und 28) eingetragen wurde. Die Sports Group Denmark A/S ist für die Durchführung von anhängigen Gerichts- und anderen Verfahren in Europa Lizenznehmerin der Victor Rackets. Zusammen sehen sie ihre Markenrechte durch die EPC Alternative Sources ltd mit Sitz in Zypern verletzt, die Inhaberin von forzabokszakken.nl, forza-boxing.nl, forzafightgear.nl und 22 weiterer ähnlicher Domains unter der niederländischen Endung .nl ist, die alle auf die Domain forzaworld.com weiterleiten. Die .nl-Domains hat EPC von Februar 2018 bis März 2022 registriert. Zwischen den Parteien laufen mehrere Markenwiderspruchs- und -löschungsverfahren vor europäischen Gerichten, die die gleichlautenden Marken „FORZA“ der EPC betreffen. Eine einstweilige Beschwerde von Victor Rackets und Sports Group beim östlichen Landgericht Dänemark führte dazu, dass am 25. Januar 2023 vom dänischen See- und Handelsgericht eine einstweilige Unterlassungsverfügung gegen EPC für Dänemark erteilt wurde. Dagegen legte EPC Berufung beim östlichen Landgericht Dänemark ein. Im UDRP-Verfahren vor der WIPO tragen Victor Rackets und Sports Group als Beschwerdeführer vor, die Gegnerin sei zwar Inhaberin eigener Marken, doch die seien vom zuständigen Gericht für ungültig erklärt worden. Aufgrund dieser Gerichtsentscheidung sei die Nutzung der Domains für den Vertrieb von Sportkleidung und ähnlicher Waren unter der Marke „FORZA“ nicht mehr gutgläubig. Die Gegnerin könne kein Recht oder berechtigtes Interesse mehr an den streitbefangenen Domains innehaben. Bei der Registrierung der ersten forza-Domain 2018 kannte oder hätte die Gegnerin zumindest die Marke der Beschwerdeführer kennen müssen, zumal beide Parteien in der selben Branche und auf dem selben Markt tätig sind.

Die Gegnerin hält entgegen, man streite gegenseitig über Marken vor den dänischen Gerichten sowie dem europäischen und dem Markenamt des Vereinigten Königreichs. Die meisten Löschungsklagen wurden ausgesetzt, zwei eigene Löschungsklagen gegen die Beschwerdeführer seien teilweise erfolgreich gewesen, die habe sie (die Gegnerin) aber gleichwohl angefochten. Gegen die einstweilige Unterlassungsverfügung des dänischen See- und Handelsgerichts habe man Berufung eingelegt und die Vollstreckung der Entscheidung sei ausgesetzt. Die Beschwerdeführer hätten von zumindest vier weiteren Entscheidungen nicht berichtet. Die Beschwerdeführer hätten sich mit der Registrierung und Nutzung der Domains mit der gleichlautenden Marke der Gegnerin einverstanden erklärt. Man habe 2014 bis 2015 auf Zypern ein Geschäft für Boxbekleidung gegründet und diese unter der Domain forzacyprus.com vertrieben. Von der Marke der Beschwerdeführer habe man erst im November 2017 erfahren; damals waren sie lediglich im Bereich Badminton aktiv. Gegenüber der WIPO beantragte die Gegnerin die Aussetzung des Verfahrens, bis das östliche Landgericht Dänemark entschieden habe.

Der als Entscheider berufene niederländische Rechtsanwalt Willem J. H. Leppink wies die Beschwerde ab, unter anderem, weil die Gegnerin zeigen konnte, dass sie möglicherweise zur Nutzung der Marke berechtigt ist (WIPO Case No. DNL2023-0017). Zunächst stellten sich Leppink aber formale Fragen: er ließ spätere Einreichungen der Parteien zum Verfahren nicht zu und machte deutlich, dass die von der Gegnerin beantragte Aussetzung des Verfahrens von der UDRP nur im Falle von außergerichtlichen Einigungsverhandlungen vorgesehen ist, nicht für die Klärung eines anderen Streits vor einem anderen Gericht. Dann bestätigte er das erste Element der UDRP, da in allen streitbefangenen Domains die Marke „FORZA“ der Beschwerdeführer enthalten ist. Die Frage eines Rechts oder berechtigten Interesses an der Nutzung der Domains und der Bösgläubigkeit auf Seiten der Gegnerin diskutierte er in einem Punkt. Essenziell war für Leppink die Unlauterkeit der Beschwerdeführerin, die in der Beschwerde bestätigte, dass die in der Beschwerde enthaltenen Informationen „nach bestem Wissen und Gewissen vollständig und richtig“ sind. Indem sie sich aber auf ein Urteil beruft, ohne zu erwähnen, dass ein Rechtsmittel gegen dieses Urteil eingelegt wurde, unterschlage sie eine relevante Tatsache, die sie hätte offenlegen müssen. Und bei Abwägung der Wahrscheinlichkeiten bestehe eine nicht zu vernachlässigende Chance, dass der endgültige Ausgang des Rechtsstreits der Parteien vor den dänischen Gerichten und bei den Amtshandlungen der Markenämter erweisen wird, dass die Gegnerin Rechte oder berechtigte Interessen an den strittigen Domains haben könnte. Unter diesen Umständen scheiterten die Beschwerdeführer am zweiten Element des UDRP-Verfahrens. Die Prüfung der Bösgläubigkeit sei dann nicht mehr notwendig. Damit wies Leppink die Beschwerde ab.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain forzaworld.nl und 24 weitere Domains finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2023/dnl2023-0017.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

DOMAIN-TRÄUME – RICK SCHWARTZ MELDET SICH ZURÜCK

Domain-King Rick Schwartz meldet sich nach zweieinhalb Jahren auf seinem Blog wieder zu Wort. Wieder gibt er Einsichten in seine Domain-Verkaufsmethoden und gibt abermals Anregung, die eigene Sicht über den Kauf und Verkauf zu überdenken.

Domain-King Rick Schwartz proklamiert in einem aktuellen Artikel auf ricksblock.com, nach einer zweieinhalbjährigen Pause, „Sell Domains or Sell Dreams! Domain King Shows the Difference!“. Noch im Februar 2021 hatte Schwartz das Thema in anderer Form aufgebracht mit den Worten: „I Don’t SELL Domains. I INTERVIEW Potential Suitors!“ Mit dem neuen Artikel legt er eine neue Facette seiner Sichtweise frei.

Voraussetzung für diese Haltung ist allerdings, wie immer bei Rick Schwartz, „a great and powerful standout domain name“ und kein „Pigeonshit“, wie er schwache oder schlechte Domain-Namen nennt, die sich nicht verkaufen lassen. Mit solchen herausragenden Domains biete er zugleich das Land und die einmalige Möglichkeit, deren Geschäftsgebäude und Weltzentrale aufzubauen. Seine Aufzählung von Charakteristika, die eine Domain für ein Unternehmen verkörpert, listet weiter das Medium, das Podium, die Plattform, die Milliarden von möglichen anderen Unternehmen überragt, den einen nicht kopierbaren Ort, der unbezahlbar ist, das Puzzleteil, welches über Erfolg und Misserfolg entscheidet. Anders als andere Domain-Investoren verkaufe er keine Domains, er verkaufe Träume, die Vision und das Vehikel, mit dem die Vision verwirklicht werden kann, wenn man es in ordentlicher Weise umsetzt.

Nach weiteren Hinweisen auf die Bedeutung der richtigen Domain eröffnet Schwartz eine Tirade über Geschäftsführer von Unternehmen, die nicht in der Lage sind, die Möglichkeiten und in der Folge den Wert einer Domain für das Unternehmen, für das sie tätig sind, zu erkennen. Domains, so Schwartz, seien der große Gleichmacher. Mit einer guten Domain sieht ein kleines Unternehmen aus wie das größte Unternehmen. So habe er es durchlebt, als er aus seinem kleinen Schlafzimmer heraus seinen Domain-Handel begonnen habe. Seine Freunde lachten über ihn, aber Außenstehende wussten es nicht und sahen sein hochhausgroßes Hauptquartier. So baute er im Kleinen sein Geschäft auf, über das er herausragende Domains verkauft. Darum empfiehlt Schwartz, wenn man mit potentiellen Käufern ins Gespräch über Domains kommt, über Träume zu sprechen. Sollte der/die CEO eines Unternehmens nicht über Träume sprechen können, dann ist es nicht das Unternehmen, das bereit ist, für einen Traum zu zahlen und man müsse weiterziehen. Großartige Domains müssen nicht öffentlich zum Verkauf stehen, sie werden von denen gefunden, die sie suchen. Also gilt es, Ruhe zu bewahren und zu warten, bis Anfragen kommen. Käufer werden von sich aus kommen, man braucht sie selbst nicht zu suchen.

Wie immer nimmt Schwartz kein Blatt vor den Mund und legt völlig offen, was die Grundlage seines Erfolges ist. Parallel zu seinem Artikel macht Schwartz in einem Twitter-Thread noch einmal seinen Werdegang klar, dass er keinen guten Schulabschluss hat, aus dem Studium ausgestiegen ist und auf seine Erfahrung als Handlungsreisender baut. Erfahrung sei nun mal der beste Lehrmeister. Und das gilt, sieht man Schwartz, ganz offensichtlich auch für Domain-Investoren. An die CEO-Schelte des hier besprochenen Artikels knüpft Schwartz in einem aktuellen Artikel („This post is directed at all the idiot, CEOs.“) auf seinem Blog an.

Den neuen Artikel auf ricksblog.com finden Sie unter:
> https://www.ricksblog.com/2023/07/sell-domains-or-sell-dreams-domain-king-shows-the-difference/

Konstantinos Zournas gibt Schwartz’ Twitter-Thread auf seinem Blog wieder:
> https://onlinedomain.com/2023/07/27/domain-name-news/ladies-and-gentlemen-this-is-rick-schwartz/

Quelle: ricksblog.com, onlinedomain.com, eigene Recherche

SOLARENERGY.COM – ENERGIEWENDE FÜR US$ 175.000,–

Die vergangene Domain-Handelswoche erlaubt sich wieder einen Höhepunkt bei .com, mit solarenergy.com zum Preis von US$ 175.000,– (ca. EUR 156.250,–). Aber auch die Länderendungen halten mit, dank .ai.

Die Domain solarenergy.com kommt mit ihrem Preis von US$ 175.000,– (ca. EUR 156.250,–) auf Platz 14 der Jahresbestenliste 2023, die bisher 22 Domains im sechsstelligen und eine Domain im siebenstelligen Dollar-Bereich aufweist. Ihr folgt unter .com die Drei-Zeichen-Domain b66.com mit immerhin sehr guten US$ 54.000,– (ca. EUR 48.214,–). Die Domain purchaseinsurance.com steigt von US$ 2.488,– (ca. EUR 1.803,–) im März 2011 auf jetzt US$ 8.988,– (ca. EUR 8.025,–) auf.

Unter den Länderendungen beherrscht wieder .ai, Landesendung von Anguilla, einem Überseegebiet des Vereinigten Königreichs in der Karibik, mit service.ai zum Preis von US$ 127.500,– (ca. EUR 113.839,–) das Geschehen. Damit steht die Domain an Position eins unter den Länderendungen bisher in diesem Jahr. Damit begnügt sich .ai allerdings nicht und liefert einige weitere Verkäufe im fünfstelligen Dollar-Bereich. Die deutsche Endung hängt ausgebremst mit jacmotors.de bei US$ 2.768,– (ca. EUR 2.471,–) nach.

Die neuen generischen Endungen kommen zumindest mit property.app auf einen anständigen Wert von US$ 25.000,– (ca. EUR 22.321,–). Die klassischen generischen Endungen sind ebenfalls nicht von schlechten Eltern, mit unter anderem pafibanjar.org zum Preis von US$ 16.253,– (ca. EUR 14.512,–). Mit der vergangenen Domain-Handelswoche kann der Secondary Market zufrieden sein.

Länderendungen
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service.ai — US$ 127.500,– (ca. EUR 113.839,–)
novel.ai — US$ 36.000,– (ca. EUR 32.143,–)
field.ai — US$ 25.000,– (ca. EUR 22.321,–)
direct.ai — US$ 23.500,– (ca. EUR 20.982,–)
glance.ai — US$ 16.000,– (ca. EUR 14.286,–)
hyperplane.ai — US$ 10.000,– (ca. EUR 8.929,–)
oyster.ai — US$ 10.000,– (ca. EUR 8.929,–)
godlike.ai — US$ 10.000,– (ca. EUR 8.929,–)
soft.ai — US$ 9.998,– (ca. EUR 8.927,–)
sos.ai — US$ 7.500,– (ca. EUR 6.696,–)
sure.ai — US$ 5.601,– (ca. EUR 5.001,–)
band.ai — US$ 5.100,– (ca. EUR 4.554,–)
kio.ai — US$ 4.900,– (ca. EUR 4.375,–)
has.ai — US$ 4.733,– (ca. EUR 4.226,–)

cartecadeau.be — US$ 5.556,– (ca. EUR 4.961,–)
kipp.ca — US$ 5.521,– (ca. EUR 4.929,–)
chat.sh — US$ 4.950,– (ca. EUR 4.420,–)
chamber.io — US$ 3.220,– (ca. EUR 2.875,–)
bai.us — US$ 3.088,– (ca. EUR 2.757,–)
jacmotors.de — US$ 2.768,– (ca. EUR 2.471,–)
joseph.vc — US$ 2.499,– (ca. EUR 2.231,–)
matrix.mx — US$ 2.000,– (ca. EUR 1.786,–)
tutoring.io — US$ 1.864,– (ca. EUR 1.664,–)
envisage.co.uk — US$ 1.863,– (ca. EUR 1.663,–)
mythic.io — US$ 1.676,– (ca. EUR 1.496,–)
togetherenergy.co.uk — US$ 1.625,– (ca. EUR 1.451,–)
stake.uk — US$ 1.062,– (ca. EUR 948,–)
carlberry.co.uk — US$ 1.040,– (ca. EUR 929,–)

Neue Endungen
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property.app — US$ 25.000,– (ca. EUR 22.321,–)
wow.art — US$ 10.000,– (ca. EUR 8.929,–)
alien.art — US$ 6.500,– (ca. EUR 5.804,–)
creating.art — US$ 6.500,– (ca. EUR 5.804,–)
88.app — US$ 5.000,– (ca. EUR 4.464,–)
chatbot.app — US$ 2.951,– (ca. EUR 2.635,–)
tour.app — US$ 1.270,– (ca. EUR 1.134,–)

Generische Endungen
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pafibanjar.org — US$ 16.253,– (ca. EUR 14.512,–)
ncifap.org — US$ 15.250,– (ca. EUR 13.616,–)
pafisubang.org — US$ 10.253,– (ca. EUR 9.154,–)
pafiaceh.org — US$ 10.188,– (ca. EUR 9.096,–)
wealth.net — US$ 10.000,– (ca. EUR 8.929,–)
pafipapuabarat.org — US$ 10.000,– (ca. EUR 8.929,–)
pafikendal.org — US$ 9.603,– (ca. EUR 8.574,–)
pafikotamalang.org — US$ 9.088,– (ca. EUR 8.114,–)
aquaticcommons.org — US$ 8.750,– (ca. EUR 7.813,–)
harveyhouses.net — US$ 8.000,– (ca. EUR 7.143,–)
blackboysreport.org — US$ 7.300,– (ca. EUR 6.518,–)
pafipinrang.org — US$ 5.605,– (ca. EUR 5.004,–)
smartfin.org — US$ 5.505,– (ca. EUR 4.915,–)
ielts.net — US$ 4.500,– (ca. EUR 4.018,–)
cirro.net — US$ 4.188,– (ca. EUR 3.739,–)
sosmed.org — US$ 3.895,– (ca. EUR 3.478,–)
uemura.net — EUR 3.300,–
forevergreen.org — US$ 3.575,– (ca. EUR 3.192,–)
great-war-assoc.org — US$ 3.550,– (ca. EUR 3.170,–)
idb.net — US$ 2.900,– (ca. EUR 2.589,–)
trustvpn.net — US$ 2.500,– (ca. EUR 2.232,–)
usability.org — US$ 2.000,– (ca. EUR 1.786,–)

.com
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solarenergy.com — US$ 175.000,– (ca. EUR 156.250,–)
b66.com — US$ 54.000,– (ca. EUR 48.214,–)
wranglers.com — US$ 38.012,– (ca. EUR 33.939,–)
8458.com — US$ 37.900,– (ca. EUR 33.839,–)
9081.com — US$ 33.900,– (ca. EUR 30.268,–)
outerplaces.com — US$ 26.600,– (ca. EUR 23.750,–)
7860.com — US$ 25.740,– (ca. EUR 22.982,–)
casinojournal.com — US$ 21.240,– (ca. EUR 18.964,–)
tais.com — US$ 15.250,– (ca. EUR 13.616,–)
anq.com — US$ 15.000,– (ca. EUR 13.393,–)
squarex.com — US$ 12.000,– (ca. EUR 10.714,–)
gotickets.com — US$ 11.249,– (ca. EUR 10.044,–)
98s.com — US$ 10.550,– (ca. EUR 9.420,–)
workcation.com — US$ 10.500,– (ca. EUR 9.375,–)
logicify.com — US$ 9.995,– (ca. EUR 8.924,–)
theplayersalliance.com — US$ 9.985,– (ca. EUR 8.915,–)
josper.com — US$ 9.750,– (ca. EUR 8.705,–)
rockusaoshkosh.com — US$ 9.200,– (ca. EUR 8.214,–)
hornywater.com — US$ 8.995,– (ca. EUR 8.031,–)
purchaseinsurance.com — US$ 8.988,– (ca. EUR 8.025,–)
byoaudio.com — US$ 8.525,– (ca. EUR 7.612,–)
spash.com — US$ 8.000,– (ca. EUR 7.143,–)
alphatoplist.com — US$ 7.600,– (ca. EUR 6.786,–)
northmcd.com — US$ 7.600,– (ca. EUR 6.786,–)
evalta.com — US$ 6.999,– (ca. EUR 6.249,–)
biqur.com — US$ 6.856,– (ca. EUR 6.121,–)
quillai.com — US$ 4.999,– (ca. EUR 4.463,–)
nillonggame.com — US$ 4.995,– (ca. EUR 4.460,–)
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leucipa.com — US$ 4.995,– (ca. EUR 4.460,–)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: namebio.com, dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

November – Treffen der RIPE 87 in Rom

Réseaux IP Européens (RIPE) lädt zum 87. RIPE-Meeting im November / Dezember 2023. Das zweite RIPE-Meeting 2023 findet diesmal in Rom (Italien) statt. Eine Agenda steht noch nicht fest.

Das RIPE 87 wird vom 27. November bis 01. Dezember 2023 vor Ort in Rom (Italien) und online stattfinden. Seit 03. Juli 2023 können Teilnehmer ihre Themen für eine Präsentation einreichen. Weitere Informationen zur RIPE 87 werden am 21. August 2023 veröffentlicht. Wer für die RIPE Academic Cooperation Initiative (RACI) sein Forschungsprojekt einreichen oder wer am RIPE-Stipendienprogramm teilnehmen möchte, hat jeweils Zeit bis 11. September 2023, seine Unterlagen bzw. Bewerbung einzureichen. Die Einreichungsfrist für Vorträge endet eine Woche später am 18. September 2023. Und so geht es weiter mit mehreren weiteren Stichtagen für Aufrufe und Einreichungsfristen, bis es dann am 27. November 2023 losgeht.

RIPE 86 im Mai dieses Jahres in Rotterdam war das zweite Vor-Ort-Meeting nach Corona. Mit insgesamt 865 Teilnehmern war es das Treffen mit der höchsten Teilnehmerzahl vor Ort, zudem nahmen 216 Personen online teil. Die Teilnehmerzahl nähert sich damit langsam der überwältigenden Anzahl von 1.224 registrierten Teilnehmern mit täglich 1.000 Zuschauern online aus 80 Ländern beim virtuellen RIPE81 im Oktober 2020. Die rein virtuellen Folgeveranstaltungen kamen dann auf weniger Teilnehmer, die sich der Grenze von 1.000 Teilnehmern annäherten. Vielleicht nimmt RIPE 87 die vierstellige Hürde.

RIPE ist eine im Jahr 1989 gegründete Arbeitsgemeinschaft zur Koordination des Internets. Ihren Sitz hat die Organisation in Amsterdam (Niederlande) und in Dubai. RIPE verwaltet als regionale Internet Registry für Europa, den Mittleren Osten und Teile von Zentralasien IP-Adressblöcke. Auf der mehrtägigen Konferenz können sich europäische Internet Service Provider und Netzwerkbetreiber über aktuelle Entwicklungen informieren.

Das RIPE 87 findet vom 27. November bis 01. Dezember 2023 vor Ort im Sheraton Rome Parco de’ Medici, Viale Salvadore Rebecchini 39 in Rom (Italien) und online statt. Die Konferenz richtet sich in erster Linie an Internet Service Provider und Netzwerkbetreiber, die Teilnahme steht aber jedem offen. Anmeldungen werden erst drei Monate vor dem Termin möglich sein. Die Agenda für das Meeting in Rom steht noch nicht fest. Man kann aber wie immer davon ausgehen, dass die üblichen, für die Internet-Community und RIPE-Mitglieder wichtigen Themen behandelt werden.

Weitere Informationen gibt es unter:
> https://ripe87.ripe.net

Quelle: ripe.net, eigene Recherche

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