Domain-Newsletter

Ausgabe #1172 – 15. Juni 2023

Themen: Epik – Skandal-Registrar in Schwierigkeiten | EU – „Fair Share“-Initiative in der Kritik | TLDs – Neues von .ga, .nowruz und .us | SEO – die Zielgruppe bestimmt die Endung | cresets.com – Warnung vor kläglichem Vortrag | hdl.com – Hab Dich lieb für US$ 260.000,- | Hamburg – 4. IT-Juristinnen Tag im September 2023

EPIK – SKANDAL-REGISTRAR IN SCHWIERIGKEITEN

Der US-amerikanische Domain-Registrar Epik Inc. ist ins Schlingern geraten: wegen Nichtzahlung von Akkredititierungsgebühren mahnte die Internet-Verwaltung ICANN das skandalträchtige Unternehmen ab. Ein Verkauf soll nun für Stabilität sorgen.

Gegründet im Jahr 2009 von Rob Monster, verstand sich Epik viele Jahre als die „Schweizer Bank“ unter den Domain-Registraren. Doch spätestens im Jahr 2018 änderte sich dies, nachdem man unter anderem damit begann, sozialen Netzwerken wie Gab und Parlor, die Zuspruch in der Alt-Right-Bewegung in den USA erfuhren, eine virtuelle Heimat zu geben. 2019 übernahm man ausserdem nach einem Amoklauf in einem Walmart-Supermarkt in El Paso die Domain des Imageboard 8chan; es setzt sich aus von Nutzern erstellten Foren zusammen, in denen nationalistische, rassistische, antisemitische und frauenfeindliche Inhalte verbreitet werden, weshalb es als rechtsradikal eingestuft wird. Monster begründete den Schritt damals mit einem Verweis auf die Meinungsfreiheit: „Freedom of speech and expression are fundamental rights in a free society. We enter into a slippery slope when we start to limit speech that makes us uncomfortable.“ Zugleich distanzierte er sich ausdrücklich vom 8chan-Geschäftsmodell. Mit aktuell wohl weniger als 600.000 registrierten Domains unter generischer Endung zählt Epik zwar nicht zu den größten, aber zu den schlagzeilenträchtigsten Registraren.

Und für die nächsten Schlagzeilen ist schon gesorgt. Wie ICANN am 01. Juni 2023 mitteilte, wurde Epik wegen einer Verletzung des „Registrar Accreditation Agreement“ (RAA) abgemahnt. Konkret lautet der Vorwurf auf das Versäumnis: „Pay past due accreditation fees, as required by Section 3.9 of the RAA.“ Wie hoch die ausstehenden Zahlungen sind, lässt sich der Abmahnung nicht entnehmen. Darüber hinaus beanstandet ICANN, dass man Beschwerden von Kunden bekommen habe, da es Epik versäume, nicht oder erst verspätet auf „domain name registration renewal and transfer requests“ zu antworten. Epik hat vorerst Zeit bis zum 22. Juni 2023, diese Versäumnisse zu beseitigen, andernfalls ICANN damit beginnt, das Vertragsbeendigungsverfahren einzuleiten.

Offenbar um diesen drastischen Schritt zu vermeiden, vermeldete Epik am 08. Juni 2023, dass eine Unternehmung namens Epik LLC die Domain Epik.com samt der dazugehörigen Domain-Management-Plattform von der Epik Holdings Inc. erworben hat. Nähere Angaben zur Käuferin gibt es bisher nicht; sie soll erst kürzlich von einer Gesellschaft namens Registered Agents Inc. in Wyoming gegründet worden sein, die sich nach Einschätzung der „Washington Post“ bei „oligarchs, criminals and online scammers“ beliebt gemacht hat. Zur Höhe des Kaufpreises wurden ebenfalls keine offiziellen Angaben gemacht, er soll bei ca. US$ 5 Mio. liegen. Epik LLC werde sich auf die Kernfunktionen der Domain-Management-Plattform konzentrieren und helfen, Webprobleme für Epik-Kunden zu lösen. Unklar ist, ob die Käuferin auch die Domains übernimmt. In der Liste der bei ICANN akkreditierten Registrare findet sie sich bisher nicht; möglicherweise ist die Akkreditierung aber auch Teil der verkauften Vermögenswerte, so dass nun ICANN der Übertragung zustimmen müsste.

In jedem Fall sieht sich ICANN aufgrund einer Vielzahl von Beschwerden veranlasst, eine eigene Hinweisseite für Epik-Kunden einzurichten. Sollten zum Beispiel ihre Aufträge zur Vertragsverlängerung nicht ordnungsgemäß von Epik bearbeitet worden sein oder sonst Anlass zur Annahme bestehen, dass Rechte eines Domain-Inhabers verletzt wurden, ist es möglich, eine Beschwerde bei ICANN einzureichen. ICANN kann dann Maßnahmen ergreifen, die ungeachtet einer etwaigen Bezahlung rückständiger Gebühren ebenfalls zum Entzug der Registrar-Akkreditierung von Epik führen können.

Die Abmahnung von ICANN gegenüber Epik finden Sie unter:
> https://www.icann.org/uploads/compliance_notice/attachment/1205/hedlund-to-royce-1jun2023.pdf

Die Hinweise von ICANN für Epik-Kunden finden Sie unter:
> https://www.icann.org/en/blogs/details/icann-support-for-registrants-impacted-by-epik-inc-09-06-2023-en

Quelle: epik.com, domainnamewire.com, eigene Recherche

EU – „FAIR SHARE“-INITIATIVE IN DER KRITIK

Kann man der EU in Sachen Internet-Regulierung noch vertrauen? Konstantinos Komaitis vom Think-Tank Atlantic Council’s Digital Forensic Research Lab (DFRLab) hat Zweifel. Im Mittelpunkt seiner Kritik steht die „Fair Share“-Initiative der EU-Kommission.

Im Februar 2023 hatte die EU-Kommission eine inzwischen beendete Konsultation zur Zukunft des Sektors der elektronischen Kommunikation und seiner Infrastruktur gestartet. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage einer möglichen Beteiligung großer TechUnternehmen wie Amazon, Google, Netflix, Microsoft oder Facebook an den Kosten des Netzausbaus („Fair Share“). Ziel dieser Konsultation ist der Dialog mit allen Interessenträgern über die potenzielle Notwendigkeit, dass alle Akteure, die vom digitalen Wandel profitieren, einen fairen Beitrag zu den erforderlichen Investitionen leisten. Doch während unter anderem die Datenschutz-Grundverordnung dazu beigetragen habe, Europas Position als de facto globale Regulierungsbehörde für das Internet zu festigen, sieht Komaitis, Autor des Buches „The Current State of Domain Name Regulation“ und Panelist beim UDRP-Schiedsgericht des Czech Arbitration Court, mit der „Fair Share“-Initiative die Grenze erreicht. In einem Aufsatz für das Blog des in Washington (D.C.) ansässigen Lawfare Institute merkt er an: „Europe must not forget that no one can ‚internet‘ alone.“

Die Politik in Europa zeige allgemeine Unzufriedenheit mit Big Tech. In den Augen einiger Politiker würden die großen Technologieunternehmen aus den USA Milliarden auf Kosten der europäischen Bürger und Unternehmen verdienen. Doch mit der „Fair Share“-Initiative würde die EU versuchen, Telekommunikationsunternehmen ein Monopol über die Kommunikationskanäle der Nutzer zu verschaffen. Das Internet solle wie das Telefonnetz reguliert werden. Das Internet sei jedoch nicht mit dem Telefonnetz vergleichbar, seine Architektur grundlegend anders. Dezentralisierung, Interoperation und offene Standards würden die Grundlage für die Kommunikation in den Netzen bilden, und da es kein Kontrollzentrum gibt, gäbe es auch keinen einzigen Ausfallpunkt. Jede Schwächung dieser Konnektivität führe zu einer Fragmentierung und untergrabe die Offenheit des Internets. Der europäische Vorschlag habe dennoch bereits die Aufmerksamkeit anderer Länder auf sich gezogen; Indien, Brasilien und Vietnam würden Gespräche über Netzneutralität führen und stellen dabei die Funktionsweise des Zusammenschaltungsmarktes in Frage. Die politischen Gründe sind für Komaitis rätselhaft. Es scheine fast so, als sei die EU-Exekutive davon überzeugt, dass die digitale Agenda Europas irgendwie vorankommt, wenn man sich den Forderungen der Telekommunikationsunternehmen beuge. Zugleich fragt Komaitis: Warum sollte jemand in Europa investieren wollen, wenn das Geld am Ende an einen anderen privaten Akteur geht? Warum sollte ein (europäisches) Start-Up wachsen wollen, wenn es am Ende sein Geld an jemand anderen gibt? Der „faire Anteil“ biete keine Anreize.

Komaitis steht mit seiner Kritik nicht allein. Bei einem Treffen mit EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton im Mai 2023 sollen sich 18 Länder entweder klar gegen die Initiative ausgesprochen oder nach mehr Untersuchungen über potentielle Auswirkungen verlangt haben. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr, gab an: „Das freie und offene Internet ist ein hohes Gut, das es zu schützen gilt. Jeder Bürger, jedes Unternehmen muss gleichberechtigt im Netz unterwegs sein können. Wir sind daher gegen Markteingriffe und komplizierte Beteiligungsmodelle.“ Ende Juni 2023 will die EU-Kommission einen Bericht vorstellen, der die Konsultation zusammenfassen soll. Ob danach ein konkreter Gesetzesvorschlag folgt, ist derzeit noch offen.

Den Aufsatz von Konstantinos Komaitis finden Sie unter:
> https://www.lawfareblog.com/can-european-union-still-be-trusted-regulate-internet

Weitere Informationen zur „Fair Share“-Initiative finden Sie unter:
> https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/consultations/future-electronic-communications-sector-and-its-infrastructure

Quelle: lawfareblog.com, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .GA, .NOWRUZ UND .US

Schwerer Schlag für den Free-Domain-Anbieter Freenom: die Regierung von Gabun hat die Kontrolle über die Landesendung .ga übernommen. Die Kontrolle zu verlieren droht dagegen die Registry von .nowruz, während die USA über mehr Datenschutz für .us nachdenken – hier die Kurznews.

ANINF, Agentur für digitale Infrastruktur und Frequenzen der Gabunischen Republik, hat zum 03. Juni 2023 die Verwaltung der eigenen Landesendung .ga übernommen. Mit Unterstützung der .fr-Verwalterin AFNIC soll dieser lange vorbereitete Wechsel dazu führen, die Inhaber von .ga-Domains und das digitale Ökosystem besser zu begleiten. Die bisherige Registry Freenom, die unter anderem mit der Verwaltung der kostenlosen .tk-Domains zu zweifelhaften Ruhm gekommen ist, habe der Community keinen zufriedenstellenden Service geboten. Hinter der Entscheidung stehe der Bedarf des Landes als drittgrößte Volkswirtschaft Zentralafrikas, verlässliche digitale Werkzeuge zur Unterstützung der Online-Präsenz von Unternehmen, Verbänden, Institutionen und Privatpersonen zu unterstützen. Technisch wurde der Umzug am 07. Juni 2023 vollzogen; die Rede ist von sieben Millionen Domains, die betroffen sein sollen; der Großteil davon diene jedoch zu Missbrauchszwecken und werde gelöscht. An den Vergaberegeln soll sich nichts ändern: „For all that, ANINF and the Gabonese Internet community wish for their domain to remain open to the entire world, and for it to be of use to all those, whether private individuals, associations or businesses, with an interest in or fondness for Gabon.“

Die in Istanbul ansässige Asia Green IT System Bilgisayar San. ve Tic. Ltd. Sti. (AGIT) steckt in wirtschaftlichen Schwierigkeiten: mit Schreiben vom 05. Juni 2023 mahnte ICANN die Registry unter anderem der Top Level Domains .nowruz, .pars und .shia wegen nicht fristgemäßer Zahlung von Gebühren ab. Wie hoch der ausstehende Betrag ist, teilt ICANN öffentlich nicht mit. Ausserdem hat es AGIT versäumt, die WHOIS-Daten ordnungsgemäß zur Verfügung zu stellen. AGIT hat vorerst Zeit bis zum 05. Juli 2023, die Pflichtversäumnisse zu beseitigen. Andernfalls droht die Kündigung des Registry Agreements (RA). Für AGIT ist es bereits die zweite Abmahnung; im Mai 2019 hatte es die Registry ebenfalls unter anderem versäumt, die geschuldeten Gebühren an ICANN zu bezahlen, konnte diesen Verstoß aber rechtzeitig heilen. Für die Inhaber einer von AGIT verwalteten Domain besteht aktuell kein Risiko; bei Ausfall einer Registry werden die Domains regelmäßig auf eine Nachfolgeverwalterin übertragen. Zudem kommt .nowruz auf derzeit gerade einmal 14 registrierte Domains; die anderen AGIT-TLDs sind öffentlich bisher noch gar nicht verfügbar.

Die US-Regierung denkt darüber nach, den Umfang von öffentlich zugänglichen WHOIS-Informationen für die US-amerikanische Landesendung .us einzuschränken. Wie aus einer Meldung der National Telecommunications and Information Administration (NTIA) vom 01. Mai 2023 hervorgeht, soll ein „Accountable WHOIS Gateway System“ eingeführt werden, das als Schnittstelle zu WHOIS-Informationen dient. Wer sie abfragen möchte, müsste dies begründen, wobei bloße Marketingzwecke nicht genügen. Bestimmte Gruppen wie Strafverfolgungsbehörden erhalten zudem unmittelbaren Zugriff, zahlreiche Dritte erst nach Prüfung der eingereichten Begründung. Das System zielt darauf ab, „to reduce the potential for abuse by eliminating anonymous and unaccountable access to usTLD registrant data.“ Nicht-personenbezogene Informationen wie der Name des zuständigen Registrars, das Datum der Erstregistrierung und das Ablaufdatum blieben dagegen öffentlich einsehbar. Ob und gegebenenfalls wann dieses System kommt, ist bisher unklar; weitere Details wird die NTIA erst noch veröffentlichen.

Die Abmahnung für AGIT finden Sie unter:
> https://www.icann.org/uploads/compliance_notice/attachment/1207/hedlund-to-ayazi-5Jun2023.pdf

Die Mitteilung der NTIA finden Sie unter:
> https://www.federalregister.gov/documents/2023/05/01/2023-09180/introduction-of-accountable-measures-regarding-access-to-personal-information-of-us-registrants

Quelle: afnic.fr, icann.org, federalregister.gov

SEO – DIE ZIELGRUPPE BESTIMMT DIE ENDUNG

Von Google ausgehende SEO-Belange nehmen zur Zeit kein Ende: nachdem Google in einem Paper bekanntgegeben hat, dass man die Länderendung .ai nun als generische Top Level Domain werte, äußerte sich Google-SEO-Profi John Mueller auf Reddit zu zwei SEO-Fragen, die die Wahl der Domain-Endungen betreffen.

Ist eine .store-Domain im Vergleich zu .com oder Domains unter Landesendungen wie .nl, .fr oder .de problematisch für die Google-Suche oder SEO, fragte jemand im Reddit SEO-Forum und hatte das Glück, dass John Mueller, SEO-Spezialist von Google, auf die Frage antwortete. Die Antwort fiel – nach unserer Einschätzung – etwas kryptisch aus, sie läuft aber auf folgendes hinaus: Grundsätzlich muss man zwischen Landesendungen (ccTLDs) und generischen Endungen (gTLDs) unterscheiden. ccTLDs zielen grundsätzlich auf den Markt des Landes, das sie repräsentieren, und sind sinnvoll, wenn man dort verkaufen will. Sie funktionieren aber auch, wenn man weltweit verkaufen will. Alle neuen Endungen, so Mueller, sind gTLDs, auch wenn sie geospezifisch lauten wie etwa .berlin. Man müsse aber auch immer die Nutzer im Blick behalten und sich fragen, ob die auch auf einen Link klicken werden, der ihrer Meinung nach offensichtlich für Nutzer in einem anderen Land bestimmt ist.

In einem weiteren Tread auf Reddit reagierte Mueller auf eine ähnlich gelagerte Frage: Macht es einen Unterschied für SEO, ob eine Website unter einer .com, .site oder einer anderen Endung eingerichtet ist? Mueller antwortet darauf, dass es aus SEO-Sicht darauf ankommt, keine superbillige Endung zu wählen, die überwiegend von Spammern genutzt wird.

Die Antworten auf die gestellten Fragen liegen im Bereich des gesunden Menschenverstandes. Natürlich zielen Domains unter Landesendungen auf das Publikum im Lande, das die Domain-Endung repräsentiert. Dass aber – je nach Ausgestaltung der Website (benutzte Sprachen, Versandmöglichkeiten usw.) – auch internationales Publikum angesprochen wird, wird mit Aufruf einer Domain in der Regel offensichtlich. Und dass man stark für Missbrauch genutzte Endungen für ein seriöses Angebot besser nicht nutzt, erschließt sich ebenfalls unmittelbar. Das bräuchte man alles nicht näher zu erklären, wäre da nicht die Google-Suche selbst und die verbauten, sich immer wieder ändernden Algorithmen, die unter Umständen dem gesunden Menschenverstand hinterherhinken können. Sie sind Fluch und Segen des Internets zugleich, und notwendig. Auch wenn aktuelle LLMs wie ChatGPT bei Fragen mittlerweile bessere Antworten geben.

SEO-Exegesen von Google-Mitarbeiter John Mueller findet man unter Reddit am besten, wenn man sein Profil aufsucht:
> https://www.reddit.com/user/johnmu/

Quelle: reddit.com, searchenginejournal.com, eigene Recherche

CRESETS.COM – WARNUNG VOR KLÄGLICHEM VORTRAG

In einem aktuellen UDRP-Verfahren um die Domain cresets.com boten die zwei Beschwerdeführerinnen keine Nachweise für ihre Behauptungen auf. Sie scheiterten kläglich vor einem WIPO-Panelisten, der sich die Mühe machte, selbst zu ermitteln.

Gleich zwei Beschwerdeführerinnen, die Cresset Administrative Services Corporation und die Cresset Partners LLC (beide USA), stritten mit Muttakin Islam, CBG Limited aus Bangladesch um die Domain cresets.com. Die Beschwerdeführerinnen, Anbieterinnen von Finanzberatungs- und Vermögensverwaltungsdienstleistungen, starteten ein UDRP-Verfahren und trugen unter anderem vor, seit 2018 die Rechte an mehreren US-Marken „CRESSET“ innezuhaben, diese seit einigen Jahren exzessiv zu nutzen und mit ihnen zu werben. Der Domain-Name cresets.com sei eine typische Vertipperdomain. Der Gegner habe die Domain registriert, um aus der Marke „CRESSET“ wirtschaftliche Vorteile zu erzielen. Die Domain sei mit Angeboten der Unternehmung „FreeKik“ oder „FreeWeek“ verlinkt. Der Gegner antwortete nicht offiziell auf das UDRP-Verfahren, sandte aber eine eMail. In dieser teilt er mit, dass er Inhaber der Domain ist, was er mit der Rechnung des Registrars belegte.

Der als Panelist berufene britische Rechtsanwalt Steven A. Maier wies die Beschwerde der Beschwerdeführerinnen zurück, da ihr Vortrag keine ausreichenden Belege vorweise (WIPO Case No. D2023-1658). Schon im Rahmen der Wiedergabe des Vortrags der Beschwerdeführerinnen merkte Maier an: „The Panel notes, however, that the Complainants provide no further details, nor exhibit any evidence, in support of their contentions made above, whether relating to, e.g., their corporate history and profile, customer or employee numbers, geographical areas of operation, sales turnover, funds under management, promotional spend, industry and media recognition, or social media presence.“ Allerdings gestand Maier den Beschwerdeführerinnen zu, dass eine Ähnlichkeit zwischen Domain und Marke bestehe, da lediglich ein „s“ des Kennzeichens „Cresset“ in der Domain cresets.com an anderer Stelle stehe. Auf die Frage eines Rechts oder berechtigten Interesses des Gegners ging er nicht ein, sondern wandte sich gleich der Prüfung der Bösgläubigkeit des Gegners bei Registrierung und Nutzung der Domain cresets.com zu.

Hier stellte Maier fest, dass die Beschwerdeführerinnen keinerlei unmittelbare Nachweise für die Behauptung, der Gegner habe die Marke „CRESSET“ gekannt, vorgelegt hätten. So hätten sie nicht nachgewiesen, dass ihre Marke bekannt sei, insbesondere außerhalb der USA. Zudem sprächen die Beschwerdeführerinnen von einem klassischen Fall von „Typosquatting“ (Vertipperdomainbetrug), doch könnten die Begriffe „CRESSET“ und „Cresets“ ganz unterschiedliche Bedeutungen haben, insbesondere in unterschiedlichen geographischen Gegenden. Maier machte sich sogar die Mühe, informierte sich unabhängig von den Parteivorträgen und stellte unter anderem fest, dass die Beschwerdeführerinnen nicht Inhaberinnen der Domain cresset.com seien; die Domain gehöre einer Dritten. Die Beschwerdeführerinnen hätten lediglich Domains wie cressetcapital.com und cressetpartners.com. Damit verbiete sich jede Unterstellung, der Gegner hätte die Domain cresets.com im Hinblick auf die Beschwerdeführerinnen und deren Marke registriert, vielmehr liege ein Zufall vor. Maier hielt es für nachvollziehbar, dass die aktuelle Website unter cresets.com sich im Aufbau befindet oder ein steckengebliebenes Projekt sei. Jedenfalls finde sich auf der Website nichts, aus dem der Gegner auf Kosten der Beschwerdeführerinnen Kapital schlagen könne. Es finden sich keine Inhalte, die irgendwas mit Finanzberatungs- und Vermögensverwaltungsdienstleistungen zu tun haben. Unter diesen Umständen war Maier nicht davon überzeugt, dass der Gegner seine Website zum Schein oder unter einem Vorwand erstellt und benutzt habe, um die Marke der Beschwerdeführerinnen zu missbrauchen oder anderweitig Verwechslungen mit dieser Marke zu verursachen. Auch die Behauptung, die Domain sei zum Verkauf an die Beschwerdeführerinnen registriert worden, überzeugte Maier nicht. Es sei eine spekulative Behauptung, die durch nichts belegt sei. Nach alledem wies Maier die Beschwerde ab, da die Beschwerdeführerinnen ihre Behauptungen durch nichts belegt hatten und sie auch aufgrund der Umstände letztlich keinen Sinn ergaben.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain cresets.com finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2023/d2023-1658.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

HDL.COM – HAB DICH LIEB FÜR US$ 260.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche brilliert mit der Drei-Zeichen-Domain hdl.com zum Preis von US$ 260.000,- (ca. EUR 240.741,-). Auch andere Domains sorgen für ein gutes Preisfundament.

Kate Buckley und Matt Chase (beide Lumis Group) konnten kürzlich die Drei-Zeichen-Domain hdl.com zum Nettopreis des Verkäufers von US$ 260.000,- (ca. EUR 240.741,-) vermitteln. Was der Escrow-Service von Lumis Group bekam, bleibt unbekannt.

Unter den Länderendungen steht die australische tree.com.au zu US$ 34.407,- (ca. EUR 31.858,-) an erster Position. Sie konnte sich rapide steigern: im Februar 2013 kam sie auf US$ 1.453,- (ca. EUR 1.160,-) und knapp zwei Jahre später im Januar 2015 auf US$ 1.887,- (ca. EUR 1.595,-). Die deutsche Endung .de findet ihren Eingang auf der 3. Position mit rightsdirect.de zum Preis von EUR 8.200,-. moto.ai aus Anguilla verschlechtert sich etwas auf US$ 3.500,- (ca. EUR 3.241,-), nachdem sie im Januar 2017 bei US$ 3.800,- (ca. EUR 3.551,-) lag.

Die neuen generischen Endungen präsentieren sich mit digital .digital zum Preis von US$ 15.500,- (ca. EUR 14.352,-). Die Domain play.xyz wird jetzt von Dynadot mit US$ 5.085,- (ca. EUR 4.708,-) angegeben. Unsererseits liegen bei der Erwähnung der Domain im April mit dem Preis von US$ 16.533,- (ca. EUR 15.030,-) wohl gleich zwei Fehler vor: der bei namebio.com kopierte Preis, und aber auch die Nennung von Swetha als Händlerin; die Domain war schon im April als bei Dynadot gehandelt markiert. Die klassischen generischen Endungen weisen einige kurze Domains zu interessanten Preisen auf. Die vergangene Domain-Handelswoche lebt glanzvoll aufgrund des Verkaufs von hdl.com.

Länderendungen
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tree.com.au – US$ 34.407,- (ca. EUR 31.858,-)
me.tv – US$ 12.450,- (ca. EUR 11.528,-)

rightsdirect.de – EUR 8.200,-
ausweisdrucker.de – EUR 4.500,-
lichtreklame.de – EUR 4.000,-
stefanini.de – EUR 3.750,-
mcreative.de – EUR 2.500,-
harz-reisen.de – EUR 2.099,-

openseapro.io – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.944,-)
prizm.io – US$ 7.300,- (ca. EUR 6.759,-)
fitness.uk – GBP 5.100,- (ca. EUR 5.966,-)
greenpeople.eu – EUR 5.999,-
aaa.ai – EUR 5.555,-
theordinary.cn – US$ 5.600,- (ca. EUR 5.185,-)
ioa.us – US$ 4.500,- (ca. EUR 4.167,-)
kits.ai – EUR 3.800,-
lauer.cn – US$ 3.600,- (ca. EUR 3.333,-)
moto.ai – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.241,-)
prive.ch – EUR 2.990,-
uplife.ch – EUR 2.000,-

Neue Endungen
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digital.digital – US$ 15.500,- (ca. EUR 14.352,-)
zoo.plus – EUR 6.000,-
play.xyz – US$ 5.085,- (ca. EUR 4.708,-)

Generische Endungen
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icra.org – US$ 10.249,- (ca. EUR 9.490,-)
ejt.org – US$ 8.800,- (ca. EUR 8.148,-)
jii.org – US$ 8.800,- (ca. EUR 8.148,-)
splendor.org – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.444,-)
nooneleftbehind.org – US$ 3.899,- (ca. EUR 3.610,-)
methadone.org – US$ 3.575,- (ca. EUR 3.310,-)
digitalnova.net – EUR 3.000,-
healthyweightcommit.org – US$ 3.010,- (ca. EUR 2.787,-)
wildliferescue.org – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.778,-)
dreaminterpretation.org – US$ 2.888,- (ca. EUR 2.674,-)
thispersondoesnotexist.net – US$ 2.888,- (ca. EUR 2.674,-)
maj.org – US$ 2.450,- (ca. EUR 2.269,-)
r8.org – EUR 2.000,-

.com
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hdl.com – US$ 260.000,- (ca. EUR 240.741,-)
climateers.com – US$ 59.888,- (ca. EUR 55.452,-)
closdumarquis.com – US$ 29.888,- (ca. EUR 27.674,-)
deepresearch.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 23.148,-)
sulamericasaude.com – US$ 14.999,- (ca. EUR 13.888,-)
acmotor.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 11.574,-)
fvco.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 11.574,-)
kesch.com – EUR 11.000,-
chargex.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.259,-)
flocus.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.259,-)
themagicacademy.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.259,-)
proxyking.com – US$ 9.999,- (ca. EUR 9.258,-)
bonafi.com – US$ 9.600,- (ca. EUR 8.889,-)
ultherapyprime.com – US$ 9.500,- (ca. EUR 8.796,-)
omtech.com – US$ 8.300,- (ca. EUR 7.685,-)
walkerstalkercon.com – US$ 8.220,- (ca. EUR 7.611,-)
bigbearlake.com – US$ 8.027,- (ca. EUR 7.432,-)
flexyacht.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.407,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

HAMBURG – 4. IT-JURISTINNEN TAG IM SEPTEMBER 2023

Die Rechtsanwaltskanzleien Diercks und Härting Rechtsanwälte veranstalten im September 2023 den 4. IT-Juristinnentag in Hamburg. Unter dem Thema „IT-Juristinnen Tag – Das BarCamp zu Digitalisierung und Recht“ sind IT-JuristInnen, Datenschutzbeauftragte und IT-Secs zum Austausch geladen.

Es ist der 4. IT-Juristinnen Tag, den die Rechtsanwaltskanzlei Diercks und Härting Rechtsanwälte veranstalten. Die diesmal im September und in Hamburg stattfindende Veranstaltung bleibt dem Konzept des BarCamp treu. BarCamp bedeutet, es gibt einen Tagesablauf, aber ein Vortragsprogramm steht nicht fest, sondern wird von den Teilnehmenden vor Ort bestimmt. Durch den Tag führen die Rechtsanwältinnen Marlene Schreiber und Nina Diercks. Ziel der „Unkonferenz für IT JuristInnen, Datenschutzbeauftragte und IT-Secs“ ist unter anderem, eine Möglichkeit zum fach- und senioritätsübergreifenden Wissentransfer und zum entspannten Networking zu bieten. Das BarCamp beginnt – nach dem Anmeldungsprozedere und der Eröffnung – mit einer Keynote von Barbara Schmitz (Syndikusanwältin und Rechtsanwältin in München), die ihren Schwerpunkt im Bereich Datenschutz hat. Der 4. IT-Juristinnen Tag richtet sich an JuristInnen, aber auch an Datenschutzbeauftragte und IT-Sicherheitsbeauftragte.

Der 4. „IT-Juristinnen Tag – Das BarCamp zu Digitalisierung und Recht“ findet am Freitag, den 15. September 2023 von 08:30 bis 17:30 Uhr in den Räumen der nativDigital GmbH, Stahltwiete 21 in 22761 Hamburg statt. Insgesamt ist Platz für 100 TeilnehmerInnen (75 Tickets für Frauen, 25 für Männer). Die Tickets kosten jeweils EUR 200,80 (zzgl. Ticketgebühr und gesetzliche USt.). Beim Erwerb eines Tickets sind die angegebenen Regeln zum beachten.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://diercks-digital-recht.de/2023/03/der-it-juristinnen-tag-2023-das-barcamp-zu-digitalisierung-und-recht-15-september-2023-in-hamburg/
> https://it-juristinnentag.de

Quelle: diercks-digital-recht.de, eigene Recherche

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