Domain-Newsletter

Ausgabe #1139 – 13. Oktober 2022

Themen: ITU – USA und EU dominieren neue Führungsriege | WIPO – sollen DNS-Provider künftig haften? | TLDs – Neues von .af, .eu und .uk | UDRP – SpaceX scheitert klar an Starlink | Markenstrategie – 4 Schritte für mehr Sicherheit | dropped.com – zu US$ 65.000,- nach oben gefallen | Stockholm – Nordic Domain Days im Mai 2023

ITU – USA UND EU DOMINIEREN NEUE FÜHRUNGSRIEGE

Die International Telecommunication Union (ITU) hat ihre Spitzenposition neu besetzt: mit Doreen Bogdan-Martin (USA) wurde erstmals eine Frau zur Generalsekretärin gewählt. Die USA und die EU konnten ihren Einfluss auf die UN-Organisation ausbauen.

Gegründet im Jahr 1865, ist die ITU mit Sitz in Genf die einzige völkerrechtlich verankerte internationale Organisation, die sich offiziell und weltweit mit technischen Aspekten der Telekommunikation beschäftigt. Unter ihrem Dach arbeiten Staatsregierungen, Unternehmen des privaten Sektors und regionale wie nationale Organisationen zusammen, wobei der staatliche / politische Einfluss dominiert. Damit steht die ITU seit vielen Jahren in einem Spannungsverhältnis zur Internet-Verwaltung ICANN, die den Multi-Stakeholder-Ansatz betont, der Vertretern aller Interessengruppen ein Sprachrohr bietet. Demgemäß beobachtet ICANN die Entwicklungen bei der ITU mit Argusaugen und hat im Vorfeld der ITU-Vollversammlung (Plenipotentiary Conference), die vom 26. September bis 14. Oktober 2022 stattfand, ungewöhnlich deutlich Position bezogen. So kritisierte ICANN-CEO Göran Marby die Bewerbung des Russen Rashid Ismailov um das Amt des ITU-Generalsekretärs scharf und warnte vor dessen Ziel eines multilateral verwalteten Internets. „What we do is like fighting for peace. You don’t fight for peace when war has broken out, you fight for peace before. We have to continue to work for the multistakeholder model now before it’s challenged too much“, sagte Marby beim ICANN-Meeting in Kuala Lumpur.

Mit Erleichterung dürfte das Board of Directors von ICANN deshalb die Meldung aufgenommen haben, dass die US-Amerikanerin Doreen Bogdan-Martin mit 139 von 172 Stimmen als erste Frau in der Geschichte der ITU die Wahl zur Generalsekretärin in Budapest gewonnen hat. Bogdan-Martin, die auf den Chinesen Houlin Zhao folgt und ihr Amt am 01. Januar 2023 antreten wird, begann ihre berufliche Laufbahn als Telekommunikationsspezialistin im Jahr 1989 bei der National Telecommunications and Information Administration (NTIA), die dem US-Wirtschaftsministerium untergeordnet ist. Zu ihren Zielen hat sie mitgeteilt: „to continue driving this institution to be innovative and increasingly relevant for our Member States, better positioning all of us to embrace the digital environment and make progress on achieving UN Sustainable Development Goals and connecting the unconnected.“ Dabei weiss sie um die Unterstützung des US-Präsidenten Joe Biden, der im Vorfeld der Wahl ausdrücklich für sie geworben hatte: „Ms. Bogdan-Martin possesses the integrity, experience, and vision necessary to transform the digital landscape.“ Die US-Politik hofft, dass sich Bogdan-Martin verstärkt für ein freies und offenes Internet einsetzt – Prinzipien, die von Russland und China zuletzt herausgefordert wurden. Das ließ auch Marby in einem Begrüssungsschreiben anklingen: „Our organizations share many goals, including the aim to bring the next billion Internet users online and I look forward to continuing to work with you to achieve that goal. Like you, we believe that for the Internet to be truly interoperable, it must be open to anyone, anywhere, and at any time“.

Für diese Hoffnung spricht, dass der Lette Tomas Lamanauskas zum stellvertretenden Generalsekretär gewählt wurde. Er verfügt unter anderem über einen Abschluss an der Harvard University und gilt als diplomatisch. Damit wird die ITU künftig von einen US-EU-Duo angeführt. Ihnen als Directors of the Bureaux zur Seite stehen Mario Maniewicz (Uruguay), Seizo Onoe (Japan) und Cosmas Zavazava (Simbabwe). Die Sorgen um ein „Splinternet“, also die Aufteilung des Internets nach nationalen, politischen, kommerziellen oder technologischen Gesichtspunkten ist damit zwar nicht vom Tisch; sie dürften aber kleiner geworden sein.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://www.itu.int/en/mediacentre/Pages/PR-2022-09-29-ITU-SG-elected-Doreen-Bogdan-Martin.aspx

Quelle:itu.int, heise.de, eigene Recherche

WIPO – SOLLEN DNS-PROVIDER KÜNFTIG HAFTEN?

Bei der Genfer World Intellectual Property Organization (WIPO) denkt man darüber nach, DNS Service Provider für Urheberrechtsverletzungen haftbar zu machen. Das geht aus einer Präsentation hervor, die bei einem Treffen des „Advisory Committee on Enforcement“ (ACE) vorgestellt wurde.

Vom 31. August bis 02. September 2022 hielt das ACE seine mittlerweile 15. Session ab. Bereits der Blick auf die Teilnehmerliste verrät die Bedeutung dieser Veranstaltung: Regierungsvertreter zahlreicher Länder sind genannt, die Bundesrepublik war sowohl durch das Bundesministerium der Justiz als auch das Auswärtige Amt vertreten. Schwerpunktthema waren „IP enforcement policies and regimes“ einschließlich der Mechanismen, um Konflikte im Bereich des Geistigen Eigentums zu lösen. Dem Domain Name System widmete sich ein dreistündiger Vortrag mit dem Titel „The Role Of The Domain Name System In Online Copyright Enforcement“. Einer der beiden Referenten ist der Rechtsanwalt Jan Bernd Nordemann, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Honorarprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin und Herausgeber des „Fromm / Nordemann“, dem ältesten Kommentar zum Urheberrechtsgesetz. Das Europäische Parlament und die Europäische Kommission haben ihn mehrfach als Experten für geistiges Eigentum hinzugezogen; sein Wort hat also Gewicht. Als zweiter Autor ist Dean S. Marks genannt, ebenfalls Rechtsanwalt und von 2015 bis 2017 bei der Motion Picture Association of America (MPAA) als Deputy General Counsel and Chief, Global Content Protection tätig.

Im Mittelpunkt ihrer Studie stand die Haftung von so genannten Intermediären strukturell urheberrechtsverletzender Webseiten, die sie am Beispiel der Website fmovies.se durchdeklinierten. Unter der Domain befindet sich ein Angebot, über das Links und eingebettete Videos gehostet werden, die es den Benutzern ermöglichen, Filme kostenlos zu streamen oder herunterzuladen. Zwar erkennen sie an, dass Registries, Registrare und DNS Resolver keine einzelnen Inhalte einer Website entfernen können; jedoch könnten Registries und Registrare eine Domain suspendieren und einfrieren, so dass kein Transfer möglich sei, und DNS Resolver könnten deren Auflösung verhindern. Insgesamt seien sie „in a good position to help“. Sie hätten einen vertraglichen Anspruch, um bei Rechtsverletzungen tätig werden zu können. Sie müssten ausserdem proaktiv handeln; dazu zähle die Verifizierung der WHOIS-Daten, die Beschränkung oder das Verbot von Privacy- bzw. Proxy-Diensten, das Blockieren oder Löschen aller Registrierungen eines missbräuchlich handelnden Domain-Inhabers und das Implementieren von Al­go­rith­men, um missbräuchliche Registrierungen zu identifizieren und zu verhindern. Ausserdem spricht man sich für einen „Trusted Notifier“ aus, eine Organisation, die strukturell urheberrechtsverletzende Webseiten identifiziert – das erinnert wohl nicht zufällig an die im Jahr 2021 gestartete Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII).

Ob die beiden Autoren mit ihrer Präsentation Zustimmung finden, ist offen. Gerade das Beispiel FMovies zeigt, dass DNS-Sperren nur eingeschränkt helfen: das Angebot gibt es seit 2016, und spätestens die Nutzung von Blockchain-Domains würde alle Bemühungen um DNS-Sperren ins Leere laufen lassen. An der Effektivität von „löschen statt sperren“ kommt demnach auch diese Ansicht nicht vorbei.

Die Präsentation „The Role Of The Domain Name System In Online Copyright Enforcement“ finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/edocs/mdocs/enforcement/en/wipo_ace_15/wipo_ace_15_7_presentations.pdf

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/meetings/en/details.jsp?meeting_id=55207

Quelle: wipo.int

TLDS – NEUES VON .AF, .EU UND .UK

Glückwunsch, Kieren McCarthy: der Journalist wurde in den Vorstand der .uk-Registry Nominet gewählt. Derweil feiert EURid den ersten „.eu Day“, während .af-Domains politisch motivierte Sperren fürchten müssen – hier unsere Kurznews.

Das Ministry of Communications and IT, Verwaltung der afghanischen Länderendung .af, scheint Domains als politisches Mittel einzusetzen. Am 03. Oktober 2022 teilte das Ministerium über Twitter mit, die beiden Angebote Hasht-e Subh Daily und Zawia News gesperrt zu haben; zur Begründung verweist man auf „unbalanced reports and fake news“, ohne dies aber näher zu begründen. Hasht-e Subh Daily und Zawia News berichten über Exil-Afghanen, seit die Taliban im August 2021 wieder die Kontrolle im Land übernommen haben. Effektiv war die Domain-Sperre nicht; die Nachrichtenangebote sind mittlerweile unter 8am.media und zawiamedia.com erreichbar. Grundsätzlich ist die Registrierung von .af-Domains unabhängig von einem Sitz vor Ort möglich; inhaltlich ist die Nutzung für die Darstellung sexuell offensiver Inhalte, für Spamming und „Any other activity which is illegal under Afghanistan law“ untersagt. Eine spezielle Regel zu „unbalanced reports and fake news“ gibt es aber nicht.

EURid, Verwalterin der europäischen Länderendung .eu, lädt für Donnerstag, den 17. November 2022 zum ersten „.eu Day“ ihrer Geschichte. Der „.eu Day“ wird im „Van Der Valk“-Hotel im belgischen Mechelen gefeiert und beginnt nach einer Begrüssung um 13:00 Uhr gegen 13:30 Uhr mit den „.eu Academy Masterclasses“; sprechen werden Stefan Kolle zum Thema „Customer Journey“, Mieke De Ketelaere zu „Artificial Intelligence“, Ingrid Baele zu „Intellectual Property“, Tom De Bruyne zu „Customer Behaviour“ und Graham Cluley zu „Cybersecurity“. Um 19:00 Uhr beginnt sodann die „.eu Web Awards Ceremony“, bei der die Gewinner dieses Jahres bekanntgegeben werden. Wer teilnehmen möchte, sollte sich bis 17. Oktober 2022 per eMail an marketing@eurid.eu anmelden, die Plätze sind begrenzt. Die Teilnahme ist kostenlos.

Der ehemalige Journalist Kieren McCarthy, bekannt geworden als Kritiker der Internet-Verwaltung ICANN, ist in den Vorstand der .uk-Registry Nominet gewählt worden. McCarthy konnte sich gegen Jim Davies und Volker Greimann, den leitenden Justiziar des Domain-Registrars Key-Systems GmbH, durchsetzen. Auf einem besonders stabilen Fundament ruht die Wahl aber nicht: von den 2.223 teilnahmeberechtigten Wählern nahmen lediglich 336 teil, was einer Wahlbeteiligung von 15,1 Prozent entspricht. Im Vorfeld der Wahl hatte McCarthy angekündigt, sich für Transparenz und Rechenschaftspflicht bei Nominet einsetzen zu wollen; ausserdem soll Nominet nach seinem Wunsch verstärkt gemeinnützig und damit weniger gewinnorientiert arbeiten. Ein Kuschelkurs ist mit ihm nicht zu erwarten: „Nominet has to learn to admit to mistakes“, so McCarthy. „That’s hard for any organization but there’s no more effective builder of trust than admitting to people that you screwed up and now you’ll work really hard to fix it.“ Amtsantritt war für McCarthy am 03. Oktober 2022, seine Amtszeit beträgt vorerst drei Jahre.

Weitere Informationen zum „.eu Day“ finden Sie unter:
> https://eurid.eu/en/welcome-to-eurid/initiatives/the-eu-day/

Quelle: domainincite.com, theregister.com

UDRP – SPACEX SCHEITERT KLAR AN STARLINK

Die Space Exploration Technologies Corp. (kurz: SpaceX) von Elon Musk sieht ihre Markenrechte an „STARLINK“ durch die mexikanische Domain starlinkmx.com verletzt und versuchte, die Domain in einem UDRP-Verfahren vor der WIPO zu erlangen. Der Versuch scheiterte kläglich an den tatsächlichen Gegebenheiten.

Die Beschwerdeführerin wurde 2002 gegründet und bietet im Zusammenhang mit der Herstellung von Raketen, Transport und Kommunikation unter der Marke „SpaceX“ Dienstleistungen an. Seit 2020 nutzt sie die Marke „STARLINK“ für satellitenbetriebene Breitbandkommunikationsdienste. Im August 2017 beantragte sie die EU-Marke „STARLINK“, die im Mai 2018 eingetragen wurde. Darüber hinaus ist sie Inhaberin der Domain starlink.com. Sie sieht ihre Rechte durch die Domain starlinkmx.com verletzt, die die Beschwerdegegnerin im Juni 2018 registrierte. Bei der handelt es sich um die vor 60 Jahren gegründete mexikanische StarGroup, deren Vorsitzender Jose de Jesus Aguirre Campos ist. Sie bietet Telekommunikations- und andere Dienste unter verschiedenen „STAR-„Marken an, darunter STAR TV, STAR GO, STAR LINE und STAR GROUP. Sie beantragte im August 2015 beim mexikanischen Markenamt zwei „STARLINK“-Marken. Die erste wurde bereits im November 2015 eingetragen, die zweite im Januar 2016. Die erste Marke wurde von SpaceX erfolgreich angefochten und aufgrund einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes von Mexiko für ungültig erklärt. Im UDRP-Verfahren hält die Gegnerin der Beschwerdeführerin, die ihr betrügerische Absichten mit der Domain vorhält, entgegen, dass ihre Marken früher eingetragen worden seien als die der Beschwerdeführerin. Die habe sich Ende 2017 zunächst durch ihre Rechtsbeistände, ohne selbst genannt zu werden, gemeldet und wollte die erste „STARLINK“- und die „STAR LINE“-Marke kaufen. Erst als man Zweifel äußerte, wurde der Kaufinteressent SpaceX in einer Mail vom Mai 2018 genannt und versichert, SpaceX widme sich ausschließlich dem Raketenbau, habe aber keine Interessen, die in Wettbewerb mit der StarGroup stünden. Da man die eigene Marke aber weiter nutzen wolle, lehnte man letztlich den Verkauf ab. Ein Dreier-Panel, bestehend aus Antony Gold als Vorsitzendem sowie Mauricio Jalife Daher und Richard W. Page als Beisitzer entschied über die Sache.

Das Panel wies die Beschwerde von SpaceX ab, da diese der Gegnerin kein fehlendes Recht oder berechtigtes Interesse und keine Bösgläubigkeit nachzuweisen vermochte (WIPO Case No. D2022-2331). Das Bestehen einer Marke seitens der Beschwerdeführerin und der Ähnlichkeit mit der Domain starlinkmx.com stellte das Panel unkompliziert fest. Die Prüfung eines Rechts bzw. berechtigten Interesses an der Domain sowie einer bösgläubigen Registrierung und Nutzung erfolgte in einem Abschnitt. Dabei stellte das Panel fest, die Beschwerdeführerin habe keinen Nachweis dafür vorgelegt, dass die Gegnerin zum Zeitpunkt der Registrierung der Domain starlinkmx.com im Juni 2018 wusste oder hätte wissen müssen, dass die Beschwerdeführerin irgendwelche Absichten zur Registrierung und Nutzung der Marke „STARLINK“ habe. Die Beschwerdeführerin erklärte ihrerseits, erst im Jahr 2020 „STARLINK“ weiträumig zu nutzen. Als die Beschwerdeführerin sich im November 2017 unerkannt über einen Mittler mit der Absicht, die Marke „STARLINK“ von der Gegnerin zu kaufen, an diese wandte und die Gegnerin es nach monatelangem Austausch ablehnte, zu verkaufen, wußte sie nichts von den Nutzungsabsichten der Beschwerdeführerin für die Marke „STARLINK“. Sie registrierte die Domain starlinkmx.com am 08. Juni 2018 und erklärte am 20. August 2018, an einem Verkauf der Marke nicht interessiert zu sein. Dies sei unproblematisch, da die Gegnerin eine Familie von STAR-Marken aufweist und „STARLINK“ konsistent für einen neuen Service registriert wurde. Sie beantragte bereits 2015 die „STARLINK“-Marken, da sie unter diesen einen neuen satellitenunterstützten Telekommunikationsdienst plante und entwickelte, der auch von Anfang 2019 an unter der Domain angekündigt wurde. Es ergaben sich für das Panel keinerlei Hinweise, die darauf deuten, dass die Gegnerin die Domain nicht für eigene Dienstleistungen nutzen wollte. Weiter stellte das Panel fest, dass die Marke „STARLINK“ aus den allgemeinen Begriffen „Star“ und „Link“ zusammengesetzt ist, die zusammen als Marke in anderen Marken-Klassen als die der Beschwerdeführerin problemlos eingetragen werden könnten. Letztendlich habe die Gegnerin ihre „STAR“-Marken deutlich vor der Beschwerdeführerin beantragt, was nochmals die Meinung des Panel bestätige, dass sich die Registrierung der Domain starlinkmx.com ganz selbstverständlich in die Geschäftspläne der Gegnerin einfüge und nicht etwa auf die Beschwerdeführerin ziele. Damit sah das Panel das zweite und dritte Element der UDRP seitens der Beschwerdeführerin nicht erfüllt und wies die Beschwerde ab.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain starlinkmx.com finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2022/d2022-2331.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int

MARKENSTRATEGIE – 4 SCHRITTE FÜR MEHR SICHERHEIT

Der US-amerikanische Domain-Sicherheitsdiensleister CSC liefert wieder einmal eine kleine Arbeitshilfe. Unter dem Titel „Four Steps to an Effective Brand Protection Program“ gibt sie Tipps, wie Unternehmen ihr Markenportfolio sichern können.

In dem Artikel „Four Steps to an Effective Brand Protection Program“, der sowohl auf der eigenen Website von CSC als auch unter circleid.com veröffentlicht wurde, gibt David Barnett Markeninhabern Orientierung für eine erfolgreiche Markenstrategie. Hintergrund ist die immer größere Allgegenwärtigkeit des Internets mit etwa 5 Milliarden Nutzern und einer immer schneller wachsenden Internetwirtschaft, die derzeit etwa 15 Prozent des globalen Bruttoinlandprodukts ausmacht. Dieser Markt lockt auch Betrüger. Phishing, Betrug und vergleichbares, sowie der Verkauf gefälschter Güter und Markenmissbrauch fallen da als erstes in den Blick. Markeninhaber sollten solchen möglichen Angriffen auf eigene Rechte strategisch begegnen. Eine Markenstrategie sollte dabei Domains, Soziale Medien, mobile Apps, eCommerce-Marktplätze und so weiter berücksichtigen, die immer mehr miteinander verknüpft sind. Barnett bietet ein 4-Stufen-Programm: „1. Evaluate the landscape and establish goals“, „2. Monitor critical online channels“, „3. Enforce using the most impactful strategies“ und „4. Evaluate impact and realign strategies“.

Wie so oft empfiehlt sich, erst einmal festzustellen, wo man steht, ehe man entscheiden kann, wohin es gehen soll. Probleme erkennen und Schwerpunkte zu deren Behebung setzen, ist das erste. Das erreicht man, indem man sich einen Überblick über Marken und deren Nutzung in den verschiedenen Kanälen verschafft. Dabei ist selbstverständlich zu berücksichtigen, wie die Gesamtstrategie des Markeninhabers aussieht. Wenn man weiß, wo man Schwerpunkte setzen will, kann man die Parameter für ein Monitoring der kritischen Kanäle entwickeln und setzen. Die Frische, Fülle und Qualität der Daten ist dabei laut Barnett essentiell, denn nur so lassen sich wichtige Ziele und Rechtsverletzer identifizieren. Das alles ergibt nur Sinn, wenn man dann konsequent rechtsverletzende Inhalte entfernt; andernfalls würden die Marke und das Unternehmen ihre Integrität und Reputation verlieren. Hier gibt es verschiedene IP-Schutzprogramme der großen Marktplätze, um markenverletzende Angebote zu entfernen. Bei markenverletzenden Domains gibt es die Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP) und die Uniform Rapid Suspension (URS). In einem weiteren Schritt wäre zu überprüfen, wie erfolgreich die selbstentwickelte Strategie ist und ob man sie vielleicht verbessern oder erweitern kann.

Selbstverständlich bietet der Artikel von Barnett nichts wirklich Neues. Aber er bietet doch eine Zusammenfassung von Handlungsmöglichkeiten, die Markeninhabern helfen können, für sich eine solche Markenschutzstrategie zu entwickeln und umzusetzen. Wir empfehlen deshalb die Lektüre der kurzen und anregenden Empfehlungen von David Barnett von CSC:

> https://www.cscdbs.com/blog/four-steps-to-an-effective-brand-protection-program/?utm_source=CircleID&utm_medium=4StepsBPprog&utm_campaign=Blog

Quelle: circleid.com, cscdbs.com

DROPPED.COM – ZU US$ 65.000,- NACH OBEN GEFALLEN

Die vergangene Domain-Handelswoche verlief zahm und begnügte sich mit dropped.com zu einem Preis von US$ 65.000,- (ca. EUR 66.758,-) als teuerste Domain. Dafür gibt es aber ein paar interessante Entwicklungen.

Entgegen der Bedeutung des Begriffs „dropped“ („fallen gelassen“) erzielt dropped.com erstaunliche US$ 65.000,- (ca. EUR 66.758,-) und steigt damit gegenüber dem Preis von US$ 4.500,- (ca. EUR 3.598,-) im Juli 2006 erheblich auf. In Gegenrichtung verläuft es hingegen seit einigen Jahren bei kitchensink.com, die jetzt nur auf US$ 8.500,- (ca. EUR 8.730,-) kommt, während es im Januar 2018 US$ 30.000,- (damals ca. EUR 24.132,-) und im November 2012 sogar US$ 57.500,- (damals ca. EUR 44.922,-) waren.

Unter den Länderendungen liegt die deutsche Domain flughaefen.de mit EUR 11.764,- vorn, der vier weitere folgen. Interessantes passiert bei Domains aus dem Vereinigten Königreich: Die Domain with.co.uk stürzt von GBP 17.625,- (damals ca. EUR 25.300,-) vom März 2005 auf nun US$ 1.312,- (ca. EUR 1.347,-) ab. Dagegen dümpelt die britische Domain agenda.co.uk langsam, aber stetig abwärts: jetzt weist sie US$ 1.187,- (ca. EUR 1.156,-) auf, also ein wenig weniger als die im Januar 2021 gezahlten US$ 1.895,- (ca. EUR 1.579,-) und noch weniger als die im August 2019 gezahlten US$ 1.909,- (damals ca. EUR 1.720,-).

Die neuen generischen Endungen bringen wieder reichlich .art-Domains, mit box.art zu einem Preis von US$ 6.500,- (ca. EUR 6.676,-) an der Spitze. Die klassischen generischen Endungen bieten gleich drei Drei-Zeichen-Domains mit kdy.org für US$ 9.800,- (ca. EUR 10.065,-), ayg.net für US$ 8.800,- (ca. EUR 9.038,-) und raw.org für US$ 7.500,- (ca. EUR 7.703,-). So ist die vergangene Domain-Handelswoche nicht gerade üppig, aber durchaus unterhaltend.

Länderendungen
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flughaefen.de – EUR 11.764,-
bardohn.de – EUR 7.500,-
transportwagen.de – EUR 5.950,-
itcos.de – EUR 4.500,-
senss.de – US$ 2.178,- (ca. EUR 2.237,-)

sara.com.br – US$ 5.000,- (ca. EUR 5.135,-)
capitol.tv – US$ 4.999,- (ca. EUR 5.134,-)
canadacasinos.ca – EUR 5.000,-
capsules.co.uk – US$ 4.200,- (ca. EUR 4.314,-)
reflexology.co.uk – GBP 3.495,- (ca. EUR 3.978,-)
corner.vc – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.595,-)
menace.fr – EUR 3.000,-
acuity.ch – EUR 2.999,-
dwf.ch – US$ 2.960,- (ca. EUR 3.040,-)
soletherme.at – US$ 2.475,- (ca. EUR 2.542,-)
microspeed.fr – US$ 2.474,- (ca. EUR 2.541,-)
tsc.fr – US$ 2.426,- (ca. EUR 2.492,-)
greenify.eu – US$ 2.327,- (ca. EUR 2.390,-)
lesamandiers.ch – US$ 2.056,- (ca. EUR 2.112,-)
sportsbetter.ar – US$ 2.000,- (ca. EUR 2.054,-)
gas.gr – US$ 1.980,- (ca. EUR 2.034,-)
with.co.uk – US$ 1.312,- (ca. EUR 1.347,-)
agenda.co.uk – US$ 1.187,- (ca. EUR 1.156,-)

Neue Endungen
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box.art – US$ 6.500,- (ca. EUR 6.676,-)
crypto.casa – US$ 5.000,- (ca. EUR 5.135,-)
wood.art – US$ 3.900,- (ca. EUR 4.005,-)
avatar.art – US$ 3.600,- (ca. EUR 3.697,-)
software.xyz – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.595,-)
ode.art – US$ 3.250,- (ca. EUR 3.338,-)
tou.art – US$ 2.730,- (ca. EUR 2.804,-)
sage.finance – US$ 2.499,- (ca. EUR 2.567,-)
wem.digital – EUR 2.500,-
innovate.xyz – US$ 2.211,- (ca. EUR 2.271,-)
form.art – US$ 1.950,- (ca. EUR 2.003,-)

Generische Endungen
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kdy.org – US$ 9.800,- (ca. EUR 10.065,-)
ayg.net – US$ 8.800,- (ca. EUR 9.038,-)
raw.org – US$ 7.500,- (ca. EUR 7.703,-)
simulations.net – US$ 2.880,- (ca. EUR 2.958,-)
pictureme.xyz – US$ 1.898,- (ca. EUR 1.949,-)
nomoi.xyz – US$ 1.800,- (ca. EUR 1.849,-)

.com
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dropped.com – US$ 65.000,- (ca. EUR 66.758,-)
remotewellness.com – US$ 55.000,- (ca. EUR 56.487,-)
cardgrading.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 30.811,-)
khiladi.com – US$ 21.000,- (ca. EUR 21.568,-)
flightroutes.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 20.541,-)
happypixel.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 10.270,-)
oveo.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 10.270,-)
abdulrashid.com – US$ 9.888,- (ca. EUR 10.155,-)
kitchensink.com – US$ 8.500,- (ca. EUR 8.730,-)
aidelivery.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 8.216,-)
supercube.com – US$ 7.900,- (ca. EUR 8.114,-)
everbee.com – US$ 7.800,- (ca. EUR 8.011,-)
mcneillgroup.com – US$ 7.495,- (ca. EUR 7.698,-)
thecomm.com – US$ 6.500,- (ca. EUR 6.676,-)
xfabric.com – EUR 6.250,-
awaygame.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 6.162,-)
bbskin.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 5.135,-)
psychedelichealthtreatment.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 5.135,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

STOCKHOLM – NORDIC DOMAIN DAYS IM MAI 2023

Die Nordic Domain Days 2023 in Stockholm finden Anfang Mai kommenden Jahres als Präsenzveranstaltung statt. Die Ankündigung ist jetzt draußen. Die Veranstaltung beschäftigt sich mit „nordischen“ Domain-Angelegenheiten.

Es ist noch ein bisschen hin, nichtsdestotrotz kann man sich den Termin schon mal in den Kalender schreiben: Die Nordic Domain Days (NDD) 2023 werden vom 08. bis 09. Mai 2023 in Stockholm stattfinden. Bei den Nordic Domain Days kommt die Domain-Industrie zusammen, um Erfahrungen und Erkenntnisse auszutauschen: Registries, Registrare, Reseller, Service Provider und Investoren. Die Agenda für die beiden Veranstaltungstage liegt noch nicht vor. Leider finden sich noch Daten zur Vorjahresveranstaltung auf der „aktualisierten“ Seite. In einer Ankündigungs-eMail schreibt NDD-Gründer Lars „LG“ Forsberg: „We will keep the format of the welcome drink and VIP dinner on Sunday the 7th, the night prior to the event. The rest, for now, is a secret!“ Weitere Informationen kommen in den nächsten Wochen.

Die Nordic Domain Days 2023 finden vom 08. bis 09. Mai 2023 in Stockholm (Schweden) statt. Für den Vorabend, den 07. Mai 2023, ist nach einer Begrüßung ein VIP-Dinner für Inhaber eines VIP-Tickets vorgesehen. Genauere Daten über den Veranstaltungsort und die Ticketpreise werden noch bekannt gegeben.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://nordicdomaindays.se

Quelle: nordicdomaindays.se, eigene Recherche

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