ThemenEditorial: Frohe Weihnachten und ein erfolgreiches 2023! | eth.link – GoDaddy erwidert auf ENS-Klage | ISOC – Bewerbung für „Board of Trustees“ eröffnet | TLDs – Neues von .au, .eu und .linde | auDRP – Taucher-Streit um scuba.net.au | ballet.com – Bühnentanz für US$ 1.160.230,- | 2022 – Die teuersten Domains des Jahres | März 2023 – 76. ICANN-Meeting endlich in Cancún
FROHE WEIHNACHTEN UND EIN ERFOLGREICHES 2023!
Liebe Leserinnen und Leser,
wenn Historiker in Jahrzehnten auf das Jahr 2022 zurückblicken, werden sie es auch mit dem Begriff „Zeitenwende“ verbinden, jenem Wort des Jahres, das Bundeskanzler Olaf Scholz in einer Regierungserklärung am 27. Februar 2022 nach dem russischen Überfall auf die Ukraine aufgegriffen und geprägt hat. Doch ruft man die Domain zeitenwende.de auf, wird man enttäuscht: SWR2, das Kulturprogramm des Südwestrundfunks, verwendet die Domain, um sie zur Weiterleitung auf den eigenen Kulturkosmos zu nutzen. Und zur Sicherheit macht man mit zeitenwende.eu das genau gleiche. Bei zeitenwende.com war der SWR zu spät, die möchte ihr Inhaber lieber für aktuell US$ 7.999,- verkaufen. Es liegt uns fern, Parallelen zwischen einem Krieg in Europa und dem Domain Name System zu ziehen, aber was hätte man mit der Domain zeitenwende.de alles machen können, zum Beispiel eine interaktive Graphik, in der sichtbar wird, welche konkreten Taten dem Beginn einer neuen Ära folgen. Vielleicht wäre es auch für so manchen Domainer an der Zeit zur Zeitenwende: entweder, er entwickelt eine Domain, oder er veräussert sie wieder zu einem günstigen Preis und gibt anderen die Gelegenheit zur Kreativität. Inhaltsarmen Platzhalterseiten oder jahrelange unrealistische Verkaufsangebote nutzen jedenfalls auf Dauer niemand.
Eine kleine Zeitenwende war 2022 auch für .com. Zum ersten Mal muss die berühmteste Domain-Endung der Welt feststellen, dass die Registrierungszahlen auch sinken können. Zumindest scheint bei rund 160 Mio. .com-Domains ein gewisses Plateau erreicht. Doch .coms Leid ist ccTLDs Freud: die Zahl der Registrierungen unter Länderendungen wächst, das hat 2022 ebenfalls gezeigt; sie genießen häufig hohes Vertrauen in der Bevölkerung und werden zudem viel aktiver genutzt, als das unter generischen Endungen der Fall ist. Diese Entwicklung sollten vor allem Marken-Inhaber im Auge haben, die international tätig sind; Domain-Monitoring könnte daher einer der Begriffe sein, der uns vielleicht 2023 häufiger begegnet. Noch lieber würden wir natürlich den Begriff Weltfrieden lesen – er kann gerne auch die Jahresbestenliste unter den verkauften Domains anführen.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen, Ihren Familien, Freunden und Kollegen fröhliche und besinnliche Weihnachten 2022 mit der Zeit und Muße, kurz innezuhalten, um sodann in ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2023 zu rutschen. Bleiben Sie uns gewogen und begleiten Sie uns auch die kommenden zwölf Monate in eine spannende Domain-Zukunft!
Ihr
Daniel Dingeldey
Florian Hitzelberger
Team domain-recht.de
ETH.LINK – GODADDY ERWIDERT AUF ENS-KLAGE
In der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ethereum Name Service (ENS) einerseits und dem Domain-Registrar GoDaddy Inc. bzw. Dynadot LLC andererseits um die Domain eth.link liegen inzwischen die Klageerwiderungen vor. Mit einem raschen Ende des Prozesses ist nicht zu rechnen.
Wer im September 2022 die Domain eth.link aufrief, steckte inmitten eines Krimis. Statt Informationen über den ENS oder die Krypto-Währung Ethereum zu erhalten und Blockchain-Domains mit der alternativen Endung .eth zu registrieren, erschien nur eine leere Website. Nach den bisher vorliegenden Informationen war die über den US-Registrar GoDaddy registrierte Domain bereits am 26. Juli 2022 ausgelaufen. Der einzige, der sie hätte verlängern können, war ihr Inhaber Virgil Griffith. Doch Griffith saß ohne Internetanschluss im Gefängnis, nachdem er am 12. April 2022 zu einer Freiheitsstrafe von 63 Monaten verurteilt worden war, weil er geheime Informationen an Nord-Korea weitergegeben hatte in der Kenntnis, dass so Geld gewaschen werden kann und Sanktionen unterlaufen werden können. Da es Griffith nicht gelang, die Domain rechtzeitig zu verlängern, wurde sie über Dynadot versteigert und erzielte dabei einen Rekordpreis von US$ 851.919,30, umgerechnet ca. EUR 845.000,-. Um den Domain-Verlust noch abzuwenden, haben True Names Ltd., die Unternehmung hinter ENS, und Griffith am 05. September 2022 vor einem Gericht in Arizona Klage gegen GoDaddy und Dynadot eingereicht. Sie werfen GoDaddy vor, dass man die Domain zu Unrecht habe auslaufen lassen. Um die über zwei Millionen .eth-Domains nicht zu gefährden, die über eth.link verknüpft sind, hat das Gericht vorläufig angeordnet, dass GoDaddy die Domain nicht transferieren darf. In der Hauptsache ging der Rechtsstreit jedoch weiter.
Am 12. Dezember 2022 reichten GoDaddy und Dynadot ihre Klageerwiderungen bei Gericht ein und legten dort ihre Sicht des Sachverhalts dar. Die Argumente sind in weiten Teilen formal. So wendet GoDaddy ein, dass die streitige Domain über GoDaddy Online Services Cayman Islands Ltd. registriert sei, vormals bekannt als Uniregistry, nicht aber über GoDaddy Inc. Die Kläger hätten also bereits die falsche Partei verklagt. Ausserdem sei der Vortrag widersprüchlich, als die Kläger einerseits behaupten, dass die Domain über den 26. Juli 2022 hinaus verlängert worden sei, zugleich aber einräumen, dass Griffith die Verlängerung versäumt habe, weil er sich „in Allenwood federal penitentiary“ befunden habe und die Domain nicht selbst habe verlängern können; seine Vertreter seien erst am 03. August 2022 tätig geworden, hätten sich dann jedoch an einen unzuständigen Sicherheitsmitarbeiter von GoDaddy gewandt. Eine Pflicht zur automatischen Verlängerung des Registrierungsvertrages habe nicht bestanden. Die Kläger hätten es selbst versäumt, die Domain eth.link rechtzeitig zu verlängern; wörtlich ist die Rede von einer „comedy of errors“ auf Seiten der Kläger. Dynadot erklärt sich in weiten Teilen zu den Klagevorwürfen mit Nichtwissen („Dynadot is without knowledge or information to form a belief as to the truth of the allegations“) und verweist auf GoDaddy; zudem rügt man die Zuständigkeit des von den Klägern angerufenen Gerichts.
Verhandlungstermine wurden öffentlich bisher nicht bekannt. Es liegt nahe, dass im ersten Schritt die Frage des zuständigen Gerichts geklärt wird, was bereits einige Zeit dauern dürfte. Ein unmittelbares Risiko für die Inhaber von .eth-Domains besteht aktuell nicht, da eth.link vorerst nicht transferiert werden darf; langfristig drohen jedoch technische Schwierigkeiten, denn die alternativen Web3-Adressen sind mit eth.link verknüpft; so löst die Domain example.eth auf zu example.eth.link. Der Rechtsstreit ist jedenfalls nicht geeignet, das Vertrauen in Blockchain-Domains zu stärken.
Die Klageschrift finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/12/52UF5528-52T1Z8A8-52T57S3D-128BU0F.pdf
Die vorläufige Entscheidung des Gerichts finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/12/52UF5528-52T1Z8A8-52T57S3E-ZWO3QK.pdf
Die Klageerwiderung von GoDaddy finden Sie unter:
> https://domainnamewire.com/wp-content/godaddy-ethlink-response.pdf
Die Klageerwiderung von Dynadot finden Sie unter:
> https://storage.courtlistener.com/recap/gov.uscourts.azd.1309358/gov.uscourts.azd.1309358.47.0.pdf
Quelle: domainnamewire.com, eigene Recherche
ISOC – BEWERBUNG FÜR „BOARD OF TRUSTEES“ ERÖFFNET
Sie wollen im Jahr 2023 nochmals richtig durchstarten? Dann haben wir möglicherweise etwas für Sie: Die ISOC (Internet Society) bittet um Bewerbungen für ihr „Board of Trustees“.
Gegründet 1992 im japanischen Kōbe, ist die ISOC als gemeinnützige Nichtregierungsorganisation für die Pflege und Weiterentwicklung der Internetinfrastruktur zuständig. Die mittlerweile über 88.000 Mitglieder sind verpflichtet, zur weltweiten Verbreitung des Internets beizutragen und dessen Fortbestehen zu garantieren. Dazu zählt unter anderem die Veröffentlichung der sogenannten Request for Comments (RFCs), in denen die Internetstandards definiert werden. An der Spitze der rund 100 Mitarbeiter steht das 15-köpfige „Board of Trustees“, dessen Mitglieder von den Chaptern, den Organization Members und der Internet Engineering Task Force (IETF) ernannt bzw. gewählt werden. Die Statuten sehen vor, dass jährlich vier Mitglieder des „Board of Trustees“ neu bestimmt werden. 2023 können die Organization Members und die IETF jeweils ein Mitglied neu bestimmen, die Chapter deren zwei. Alle neuen Mitglieder im „Board of Trustees“ erwartet eine Amtsdauer von drei Jahren, die nach einer Einführung im Juni 2023 mit der ISOC-Generalversammlung beginnt.
Potentielle Bewerber sollten „demonstrable involvement“ sowie „deep understanding“ in mindestens zwei der folgenden vier Aufgabenbereiche mitbringen: „Internet standards, Internet operations, Public policy for Internet and telecommunications, Internet development“. Arbeitssprache ist Englisch, so dass fliessende Sprachkenntnisse nötig sind. Erwartet wird die Teilnahme an drei jeweils zweitägigen Board-Meetings jährlich, einem zweitägigen „Planning Retreat“ jährlich, monatlichen Conference-Calls und rege Bereitschaft zum Austausch per eMail, da ein Großteil der Arbeit durch eMail-Diskussionen, Abstimmungen und Umfragen erledigt wird. Die schlechte Nachricht: Mitglieder im „Board of Trustees“ erhalten keine Bezahlung, nur die Reisekosten werden ersetzt. Dafür winken Ruhm und Ehre bei der Definition neuer Standards und nicht zuletzt ein Umfeld, das hervorragende Chancen zum Netzwerken bietet.
Wer interessiert ist: die Nominierungsphase läuft seit dem 05. Dezember 2022 und endet am 13. Januar 2023. Am 10. März 2023 soll die finale Vorschlagsliste veröffentlicht werden. Am 04. Mai 2023 wissen wir dann, wer den Sprung in das „Board of Trustees“ geschafft hat.
Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://www.internetsociety.org/board-of-trustees/elections/
Quelle: internetsociety.org, eigene Recherche
TLDS – NEUES VON .AU, .EU UND .LINDE
Es ist die achte Kündigung in diesem Jahr: mit .linde hat sich eine weitere Markenendung wieder aus dem Domain Name System verabschiedet. Derweil schafft .eu mehr Optionen, während man in Down Under um kurze .au-Domain verhandeln muss – hier unsere Kurznews.
Die australische .au Domain Administration Ltd. (auDA), Verwalterin des Länderkürzels .au, hat mitgeteilt, dass seit Freigabe kurzer .au-Domains direkt unterhalb von .au rund 700.000 Domains registriert wurden. Allerdings können sich noch nicht alle Domain-Inhaber zurücklehnen. Wer bereits eine .au-Domain unter einer Subdomain registriert hatte, konnte sich das kurze Pendant bevorrechtigt sichern. Soweit es dabei zu Mehrfachanmeldungen für die gleiche Domain gekommen ist, müssen die Parteien versuchen, sich gütlich zu einigen; nähere Informationen liefert das „priority status tool“ von auDa. Dort erhält man insbesondere die Kontaktinformationen der Mitinteressenten. Zudem sollte man darauf achten, bei längeren Verhandlungen die „priority application“ aktiv zu halten und gegebenenfalls jährlich zu erneuern; das ist voraussichtlich am 23. September des Jahres 2023 erstmals der Fall. Wer Hilfe bei den Verhandlungen benötigt, kann sich an auDA wenden und erhält von dort „legal or mediation services“.
Die .eu-Verwalterin EURid hat eine neue Option zur Identifizierung für Domain-Inhaber geschaffen. Im März 2021 hatte EURid das „Know-Your-Customer“-Projekt (KYC) gestartet; im Zuge der Verbesserung der Datenqualität – also der Richtigkeit der WHOIS-Daten – sollte so die Verifizierung der Inhaberdaten auf Anfordern der Registry in automatisierter Weise möglich sein. Spiegelbildlich können Inhaber einer .eu-Domain auf diese Weise ein „Statement of Holdership“ zum Nachweis ihrer Inhaberschaft anfordern. Bisher standen hierfür drei Methoden zur Verfügung: eine Kombination aus SMS und MRZ-Scan, bei welcher der Domain-Inhaber eine SMS mit Link erhält, der eine App startet, über die der maschinenlesbare Teil von Ausweisdokumenten erfasst wird. Belgische Inhaber einer .eu-Domain konnten sich zudem über elektronische Identitätskarten ausweisen; dritte Methode ist ein Bank-Transfer. Vierte und neue Methode ist eine Verifizierung über die Kreditkarte. Dabei reserviert EURid die Karte mit EUR 0,02, gibt diesen Betrag nach der Prüfung jedoch wieder frei, so dass letztlich keine Kosten entstehen. EURid verspricht sich hiervon, dass der Namensraum unter .eu noch sicherer wird.
Die in München ansässige Linde AG, als Teil der irischen Linde plc Weltmarktführer im Bereich Industriegase, löst ihre Marken-Endung .linde in Luft auf. Mit Schreiben vom 22. November 2022 kündigte das Unternehmen, das inzwischen zur GmbH umgewandelt wurde, den Registry-Vertrag mit ICANN. Auch diese Kündigung einer .brand ist gestützt auf Section 4.4 (b) des Registry-Agreements, die eine jederzeitige ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 180 Tagen gestattet. Nähere Angaben zu den Gründen der Kündigung machte Linde nicht. Delegiert wurde .linde am 14. September 2016, ein erstes größeres Paket von 40 Domains wurde Anfang 2016 registriert; zu Bestzeiten waren immerhin über 90 .linde-Domains registriert, darunter shop.linde, ua.linde und easygas.linde. Dem Antrag von Linde, die Endung .linde nicht anderweitig zu vergeben, hat ICANN am 15. Dezember 2022 bereits entsprochen.
Das „priority status tool“ von auDA finden Sie unter:
> https://www.auda.org.au/tools/priority-status-tool
Das Kündigungsschreiben für .linde finden Sie unter:
> https://itp.cdn.icann.org/en/files/registry-agreements/linde/linde-termination-notice-redacted-22-11-2022-en.pdf
Quelle: auda.org.au, eurid.eu, icann.org
AUDRP – TAUCHER-STREIT UM SCUBA.NET.AU
Zwei australische Unternehmungen kamen nach Ende einer gemeinsamen Geschäftsbeziehung in Clinch um die Taucherdomain scuba.net.au. Im Streitbeilegungsverfahren nach der für .au-Domains nach der UDRP konzipierten auDRP wurde auch ein zukünftiger Streitpunkt sichtbar: beide Parteien haben sich anlässlich der Second Level Domain-Freigabe seitens der australischen Domain-Verwaltungsstelle auDA um scuba.au beworben.
Die Beschwerdeführerin, die eScuba Pty Limited, ist eine australische Unternehmung, deren Geschäftsführerin von 1996 an unter scuba.com ein Unternehmen führte, das sie im Oktober 2019 samt Domain nach USA verkaufte. Seit März 2010 operiert die Beschwerdeführerin unter der Domain escuba.com.au und ist Inhaberin der Domains scuba.com.au und escuba.com sowie einer im Dezember 2010 beantragten und im Januar 2013 eingetragenen australischen Marke „ESCUBA“. Diese sieht sie durch die im Juli 2002 registrierte Domain scuba.net.au verletzt. Deren Inhaberin ist die australische Underwater Australasia Pty Ltd, deren Webpräsenz unter underwater.com.au zu finden ist. Auf die leiten ihre Domains dive.net.au und die streitbefangene scuba.net .au weiter. Von April 2010 bis März 2021 war die Gegnerin autorisierter Händler für die Beschwerdeführerin. Nach Ende der Geschäftsbeziehung habe die Gegnerin sich direkt an einen wichtigen Lieferanten der Beschwerdeführerin gewandt, um ihn zu veranlassen, seinen australischen Vertriebsvertrag mit der Beschwerdeführerin zu kündigen. Die Beschwerdeführerin behauptet weiter, die Gegnerin würde die Domain scuba.net.au erst seit 31. Januar 2011 nutzen und belegt dies mit Verweis auf den frühesten Website-Shot bei archive.org. Die Gegnerin sieht hier einen Rachefeldzug gegen sie, da sie im Vorjahr der Beschwerdeführerin das Geschäft nicht abgekauft habe. Außerdem wolle die Beschwerdeführerin sie dazu bringen, ihre Bewerbung um die Domain scuba.au fallen zu lassen. Die Domain scuba.net .au habe man 2002 registriert und von da an immer im Rahmen ihres Scuba-Marketinggeschäfts genutzt; es gäbe Lücken bei den Aufzeichnungen von archive.org. „Scuba“ sei außerdem eine allgemein gebräuchliche Abkürzung, über die man nicht verfügen könne, indem man ihr ein „e“ vorsetzt und sich das als Marke eintragen lässt. Sie beantragt deshalb, ein Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) festzustellen. Beide Parteien haben sich um die Domain scuba.au beworben.
Der als Entscheider für das auDRP-Verfahren vor der WIPO eingesetzte australische Rechtsanwalt John Swinson wies die Beschwerde ab und bestätigte ein RDNH (WIPO Case No. DAU2022-0023). Swinson tat sich schon schwer, die Identität oder Ähnlichkeit von Marke und Domain festzustellen: identisch seien beide jedenfalls nicht; allerdings enthielten beide das Wort „scuba“. Wie auch immer, meinte Swinson, im Hinblick auf die Feststellungen weiter unten müsse er diesen Punkt nicht entscheiden. Beim Vortrag der Beschwerdeführerin zum Anscheinsbeweis einer fehlenden Berechtigung oder eines Rechts seitens der Gegnerin hinsichtlich der Nutzung der Domain scuba.net.au äußert Swinson Zweifel: „The Complainant’s arguments on this point are puzzling.“ Sie scheine zu behaupten, die Weiterleitung von scuba.net.au auf underwater.net.au diene ruchlosen Zwecken und erfolge nicht in gutem Glauben. Swinson hält fest, die Domain nutze den allgemeinen Begriff „scuba“ und leite, um mehr Traffic zu erzeugen, auf das Scuba-orientierte Geschäft der Gegnerin weiter. Das sei eine gutgläubige Nutzung der Domain scuba.net.au. Damit habe die Beschwerdeführerin das 2. Element des Verfahrens nicht erfüllt. Was die Bösgläubigkeit von Registrierung und Nutzung der Domain betreffe, so habe die Beschwerdeführerin nicht einmal behauptet, es läge eine bösgläubige Registrierung vor, was nachvollziehbar sei, da die Gegnerin die Domain bereits acht Jahre, bevor die Beschwerdeführerin überhaupt gegründet wurde, registriert hatte. Davon abgesehen nutze die Gegnerin den Begriff „Scuba“ in ihrer Domain und nicht den Markenbegriff „escuba“ der Beschwerdeführerin. Aus keiner Perspektive nutze die Gegnerin die Domain bösgläubig; sie, Betreiberin eines Scuba Dive Geschäfts, habe eine enge und wesentliche Verbindung zu „Scuba“. Damit lagen die Voraussetzungen auch des 3. Elements des auDRP-Verfahrens nicht vor.
Swinson prüfte daraufhin noch das Vorliegen eines RDNH, das er bestätigte: die Beschwerdeführerin habe sich von einer auf Markenrecht spezialisierten Firma beraten lassen. Sie wusste, dass „Scuba“ ein allgemeiner Begriff ist, der von vielen Unternehmen benutzt wird. Sie wusste weiter, dass die Gegnerin die Domain scuba.net.au Jahre vor ihrer Gründung registriert hatte. Die Gegnerin nutzte die Domain auch während der 12 Jahre, die die Beschwerdeführerin existiert, und die habe sich nie darüber beklagt. In jüngster Zeit hatte die Beschwerdeführerin andere Probleme mit der Gegnerin, und die auDRP-Beschwerde habe sie anscheinend aus die Probleme begleitenden Gründen eingereicht. Swinson entschied, dass die Beschwerdeführerin die Beschwerde mit böser Absicht eingereicht habe und dass dies einen Missbrauch der auDRP darstelle, mithin ein RDNH vorliege. Damit wies er die Beschwerde ab.
Die UDRP-Entscheidung über die Domain scuba.net.au finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2022/dau2022-0023.pdf
Mehr über die Vergabe von .au-Domains auf Second Level Ebene unter:
> https://www.auda.org.au/au-domain-names/au-domain-names/au-direct
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de
Quelle: wipo.int, eigene Recherche
BALLET.COM – BÜHNENTANZ FÜR US$ 1.160.230,-
Die vergangene Domain-Handelswoche steigerte sich massiv gegenüber der vorangegangenen, und das nicht nur mit ballet.com zum Preis von US$ 1.160.230,- (ca. EUR 1.084.327,-).
Die Domain ballet.com erzielt US$ 1.160.230,- (ca. EUR 1.084.327,-) und positioniert sich so auf Platz 9 der Jahresbestenliste. Darüber hinaus bietet .com nicht viel: basebank.com kommt auf EUR 20.000,- und tennisstats.com auf EUR 15.000,-.
Die französische Endung steht mit der Zwei-Zeichen-Domain ev.fr zum Preis von EUR 120.000,- an erster Stelle bei den Länderdomains, dicht gefolgt von der ebenfalls hochpreisigen italienischen Domain alberghi.it mit EUR 110.000,-. Sie besetzen damit die Plätze 3 und 4 der Jahresbestendomains unter den Länderendungen. Ein gutes Bild gibt noch bling.io (Britisches Territorium im Indischen Ozean) mit hervorragenden US$ 79.444,- (ca. EUR 74.247,-) ab. Die deutsche Endung schafft den Einstieg erst bei EUR 25.000,- mit scalar.de.
Die neuen generischen Endungen sind dünn mit zwei .xyz-Domains besetzt. Die klassischen generischen Endungen bieten ihrerseits auch nichts, was groß erwähnt werden müsste: die Drei-Zeichen-Domain ggv.net kommt auf US$ 5.000,- (ca. EUR 4.673,-). Gleichwohl war mit ballet.com und den beiden hochpreisigen Domains unter den Länderendungen deutlich mehr los als noch in der vorangegangenen Handelswoche.
Länderendungen
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ev.fr – EUR 120.000,-
romy.fr – EUR 4.200,-
rosemary.fr – EUR 2.000,-
alberghi.it – EUR 110.000,-
bling.io – US$ 79.444,- (ca. EUR 74.247,-)
unitary.io – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.692,-)
scalar.de – EUR 25.000,-
stba.de – EUR 5.770,-
wandpaneele.de – EUR 3.888,-
deutschland-museum.de – EUR 2.975,-
taxflow.de – EUR 2.500,-
laminat-shop24.de – EUR 2.000,-
mdc.uk – GBP 7.500,- (ca. EUR 8.593,-)
cfa.co.uk – US$ 3.224,- (ca. EUR 3.013,-)
dates.co.uk – EUR 2.550,-
nice-reg.co.uk – US$ 1.314,- (ca. EUR 1.228,-)
cliterati.co.uk – US$ 1.054,- (ca. EUR 985,-)
myticket.es – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.477,-)
generator.ai – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.673,-)
deo.co – EUR 4.250,-
datastud.co – US$ 3.495,- (ca. EUR 3.266,-)
conga.ch – EUR 2.990,-
upclass.co – US$ 2.988,- (ca. EUR 2.793,-)
holzsauna.at – EUR 2.500,-
jca.eu – EUR 2.500,-
wondering.eu – EUR 2.499,-
topcv.es – EUR 2.100,-
Neue Endungen
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tapioca.xyz – US$ 5.127,- (ca. EUR 4.792,-)
metapeace.xyz – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.402,-)
Generische Endungen
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ggv.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.673,-)
powervps.net – US$ 3.977,- (ca. EUR 3.717,-)
fecit.net – US$ 3.800,- (ca. EUR 3.551,-)
croma.org – US$ 3.599,- (ca. EUR 3.364,-)
ainews.org – US$ 2.488,- (ca. EUR 2.325,-)
.com
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ballet.com – US$ 1.160.230,- (ca. EUR 1.084.327,-)
basebank.com – EUR 20.000,-
tennisstats.com – EUR 15.000,-
aloshop.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 14.019,-)
skorbet.com – US$ 14.888,- (ca. EUR 13.914,-)
nextquarter.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.346,-)
theprintpros.com – US$ 9.995,- (ca. EUR 9.341,-)
tickz.com – US$ 9.995,- (ca. EUR 9.341,-)
strahlenschutz.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.542,-)
createurs.com – EUR 6.500,-
gr8tech.com – US$ 6.950,- (ca. EUR 6.495,-)
whado.com – US$ 6.500,- (ca. EUR 6.075,-)
paaf.com – EUR 6.000,-
swifttransportation.com – US$ 6.184,- (ca. EUR 5.779,-)
paradoxpictures.com – US$ 6.099,- (ca. EUR 5.700,-)
letscollab.com – US$ 5.250,- (ca. EUR 4.907,-)
mailim.com – US$ 5.199,- (ca. EUR 4.859,-)
gooddaygroup.com – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.672,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
2022 – DIE TEUERSTEN DOMAINS DES JAHRES
Wie alle Jahre schauen wir, welche Domain-Namen im abgelaufenen Jahr die höchsten Preise erzielt haben. Im Vergleich zu früheren Jahren ragt 2022 beim Umsatz auf dem Secondary-Market heraus und übertrumpft das Ausnahmejahr 2021.
Die 20 teuersten Domains summieren sich 2022 auf insgesamt US$ 44.658.355,-. Der Wert liegt damit nochmals deutlich über den US$ 33.918.200,- aus dem Jahr 2021, von den 2020 aufsummierten US$ 7,3 Mio. ganz zu schweigen. Selbst das spektakuläre Jahr 2019 mit herausragenden US$ 44,989 Mio. verliert etwas von seiner Größe. Denn 2019 war so stark wegen des Ausnahmedeals der Domain voice.com, die für US$ 30 Mio. den Inhaber wechselte, während in 2022 gleich eine Reihe sehr hoch dotierter Preise zur Summe beitrugen. Die Summe der jeweils 20 teuersten Domains im Überblick der letzten Jahre:
2022 US$ 44.658.355,-
2021 US$ 33.918.200,-
2020 ca. US$ 7.300.000,-
2019 ca. US$ 44.989.000,-
2018 ca. US$ 14.800.000,-
2017 ca. US$ 16.900.000,-
Beeindruckend aufgestellt sind die neuen Endungen, bei denen die sechs ersten Plätze im sechsstelligen Bereich liegen – im Gegensatz zum Vorjahr. Allerdings ist die Verschiebung beim „Käuferinteresse“ bzw. aufgrund der Verkaufsfähigkeiten von Swetha jetzt beinahe ganz abgeschlossen: 19 der Top 20 lauten auf die Endung .xyz. Nur best.casino schafft es mit US$ 60.000,- (ca. EUR 52.884,-) auf die Liste. 2020 waren in der Spitzengruppe 15 unterschiedliche nTLDs präsent, darunter .app, .chat, .cloud, .shop usw., jedoch nicht .xyz.
Die klassischen generischen Endungen zeigen nicht den Erfolg des Vorjahres, aber doch zwei Domains im sechsstelligen Bereich. Allerdings fehlt ein Topseller wie poker.net im Vorjahr, die auf für US$ 750.000,- (ca. EUR 635.593,-) kam.
Die Länderendungen bringen 2022 nicht die tollen Zahlen aus 2021, sondern orientieren sich wieder am Jahr 2020. Diesmal liegen wie 2020 sechs Domains im sechsstelligen Bereich, während es 2021 elf waren. Damit liegt der Durchschnittswert der Top 20 Länderdomains 2020 bei lediglich EUR 87.695,-, während er 2021 bei EUR 112.827,- und 2020 bei EUR 82.820,- lag. Für 2022 lässt sich sagen, dass der Domain-Markt sehr agil war und nochmals mehr Umsatz aufweist, als in 2021 und den Jahren zuvor. Über das Jahr hatte sich das so gar nicht dargestellt. Allerdings ist an dieser Stelle noch zu berücksichtigen, dass das Handelsjahr noch nicht ganz um ist. Noch können sich einige spektakuläre Domain-Verkäufe ereignen.
.de-Domains
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termin.de – EUR 150.000,-
wv.de – EUR 60.000,-
krypto.de – EUR 35.700,-
games.de – EUR 30.000,-
scalar.de – EUR 25.000,-
heizungen.de – EUR 25.000,-
tipps.de – EUR 21.000,-
marathon.de – EUR 20.000,-
deals.de – EUR 20.000,-
verkaufen.de – EUR 20.000,-
sowieso.de – EUR 20.000,-
Länderendungen
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vacanze.it – US$ 170.000,- (ca. EUR 170.000,-)
termin.de – EUR 150.000,-
ev.fr – EUR 120.000,-
alberghi.it – EUR 110.000,-
gaming.io – US$ 105.000,- (ca. EUR 102.941,-)
auto.ae – US$ 101.000,- (ca. EUR 96.190,-)
drive.us – US$ 99.999,- (ca. EUR 88.796,-)
hot.co.uk – US$ 99.500,- (ca. EUR 99.500,-)
sports.gg – US$ 96.000,- (ca. EUR 96.970,-)
mountain.io – US$ 90.000,- (ca. EUR 80.357,-)
it.tv – US$ 83.160,- (ca. EUR 81.699,-)
stuff.it – EUR 78.888,-
bling.io – US$ 79.444,- (ca. EUR 74.247,-)
raven.io – US$ 75.000,- (ca. EUR 73.529,-)
wv.de – EUR 60.000,-
tez.in – US$ 62.744,- (ca. EUR 60.917,-)
nft.mn – US$ 60.000,- (ca. EUR 57.143,-)
seal.io – US$ 60.000,- (ca. EUR 53.571,-)
j.et – US$ 60.000,- (ca. EUR 53.278,-)
electra.co – US$ 50.000,- (ca. EUR 45.872,-)
Neue Endungen
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bull.xyz – US$ 199.888,- (ca. EUR 200.381,-)
sino.xyz – US$ 119.911,- (ca. EUR 123.358,-)
wrap.xyz – US$ 110.000,- (ca. EUR 100.917,-)
capital.xyz – US$ 105.000,- (ca. EUR 93.750,-)
profile.xyz – US$ 104.000,- (ca. EUR 95.413,-)
sportsbet.xyz – US$ 103.910,- (ca. EUR 98.469,-)
bolt.xyz – US$ 79.888,- (ca. EUR 70.697,-)
pixels.xyz – US$ 74.988,- (ca. EUR 70.138,-)
momentum.xyz – US$ 69.888,- (ca. EUR 61.848,-)
homepage.xyz – US$ 60.000,- (ca. EUR 56.604,-)
best.casino – US$ 60.000,- (ca. EUR 52.884,-)
fortress.xyz – US$ 59.888,- (ca. EUR 53.471,-)
artemis.xyz – US$ 53.899,- (ca. EUR 48.124,-)
pluto.xyz – US$ 50.904,- (ca. EUR 45.450,-)
keys.xyz – US$ 50.000,- (ca. EUR 49.750,-)
algo.xyz – US$ 50.000,- (ca. EUR 45.455,-)
mystic.xyz – US$ 50.000,- (ca. EUR 45.455,-)
metadata.xyz – US$ 49.888,- (ca. EUR 44.752,-)
wallet.one – US$ 49.000,- (ca. EUR 47.927,-)
mma.bet – US$ 48.000,- (ca. EUR 45.283,-)
Generische Endungen
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z.org – US$ 257.000,- (ca. EUR 227.434,-)
proton.org – US$ 125.000,- (ca. EUR 111.607,-)
collab.org – US$ 60.000,- (ca. EUR 54.054,-)
galileo.net – US$ 50.000,- (ca. EUR 48.905,-)
filter.org – US$ 50.000,- (ca. EUR 44.853,-)
utn.net – US$ 45.000,- (ca. EUR 40.938,-)
casinoapps.org – US$ 42.500,- (ca. EUR 40.314,-)
vip.org – US$ 36.888,- (ca. EUR 35.131,-)
an.net – US$ 33.000,- (ca. EUR 33.333,-)
kidneyurology.org – US$ 32.000,- (ca. EUR 30.476,-)
push.org – EUR 31.243,-
equation.org – US$ 26.250,- (ca. EUR 26.119,-)
power.org – US$ 26.000,- (ca. EUR 23.009,-)
dv.net – US$ 24.900,- (ca. EUR 22.432,-)
nos.org – US$ 22.379,- (ca. EUR 20.575,-)
pp.org – US$ 21.000,- (ca. EUR 18.838,-)
treatment.org – US$ 20.500,- (ca. EUR 17.982,-)
aspergerssyndrome.org – US$ 20.222,- (ca. EUR 20.426,-)
fashion.net – US$ 20.000,- (ca. EUR 19.231,-)
5g.org – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.349,-)
.com
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nfts.com – US$ 15.000.000,- (ca. EUR 14.736.511,-)
connect.com – US$ 10.000.000,- (ca. EUR 9.803.922,-)
it.com – US$ 3.800.000,- (ca. EUR 3.619.048,-)
galaxy.com – US$ 1.800.000,- (ca. EUR 1.592.920,-)
call.com – US$ 1.600.000,- (ca. EUR 1.560.199,-)
chill.com – US$ 1.600.000,- (ca. EUR 1.534.684,-)
gems.com – US$ 1.500.000,- (ca. EUR 1.415.094,-)
unlock.com – US$ 1.228.200,- (ca. EUR 1.086.903,-)
ballet.com – US$ 1.160.230,- (ca. EUR 1.084.327,-)
stable.com – US$ 1.008.925,- (ca. EUR 889.265,-)
biontech.com – US$ 950.000,- (ca. EUR 848.214,-)
bankfirst.com – US$ 800.000,- (ca. EUR 717,643,-)
yachts.com – US$ 600.000,- (ca. EUR 571.429,-)
iw.com – US$ 570.000,- (ca. EUR 542.857,-)
gcp.com – US$ 550.000,- (ca. EUR 542.857,-)
tradezero.com – US$ 540.000,- (ca. EUR 504.673,-)
rebate.com – US$ 500.000,- (ca. EUR 474.811,-)
rebates.com – US$ 500.000,- (ca. EUR 474.811,-)
betcalifornia.com – EUR 425.000,-
lnw.com – US$ 475.000,- (ca. EUR 435.780,-)
Die Jahresbestenliste von Ron Jackson findet man unter:
> https://www.dnjournal.com/ytd-sales-charts.htm
Quelle: dnjournal.com, eigene Recherche
MÄRZ 2023 – 76. ICANN-MEETING ENDLICH IN CANCÚN
Der Ausbruch der Corona-Pandemie hatte die Internet-Verwaltung ICANN dazu gezwungen, ihr 67. Meeting, das im März 2020 im mexikanischen Cancún stattfinden sollte, ausschließlich online abzuhalten. Das 70. ICANN-Meeting war wieder als Präsenzveranstaltung im März in Cancún geplant, doch noch einmal machte COVID19 einen Strich durch die Rechnung. Jetzt soll das 76. Meeting endlich in Cancún stattfinden.
Das kommende ICANN-Meeting ist ein Community-Meeting und als Hybridveranstaltung vom 11. bis 16. März 2023 vor Ort in Cancún (Mexiko) und online geplant. Es wäre das dritte ICANN-Meeting vor Ort, nachdem sieben Meetings zwischen März 2020 und März 2022 pandemiebedingt nur online stattfanden. Nähere Daten zur Agenda des ICANN Community-Forums im März 2023 liegen noch nicht vor; das ausführliche Programm für das Meeting wird am 17. Februar 2023 veröffentlicht. In Planung befindet sich zumindest ein „DNSSEC and Security Workshop“, für den Dan York (Internet Society) unter circleid.com um Zusendung von Präsentationsvorschlägen bis 20. Januar 2023 bittet. Darüber hinaus wird es die vorbereitende „Prep Week“ zum ICANN-Meeting geben, die vom 27. Februar bis 01. März 2023, allerdings nur virtuell, stattfindet. Deren Agenda wird am 13. Februar 2023 veröffentlicht werden.
ICANN76, das 76. ICANN-Meeting, findet vom 11. bis 16. März 2023 im Cancun Center, Blvd. Kukulcan Km. 9, Punta Cancun, Zona Hotelera, 77500 Cancún, Q.R. (Mexiko) und virtuell statt. Die verschiedenen Sessions orientieren sich zeitlich an den Arbeitszeiten in Cancún.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://76.schedule.icann.org
Einen Überblick über die gewesenen und anstehenden ICANN-Meetings gibt es unter:
> https://meetings.icann.org/en/calendar
Den Aufruf von Dan York findet man unter:
> https://circleid.com/posts/20221125-call-for-participation-icann-dnssec-and-security-workshop-for-icann76-community-forum
Quelle: icann.org, eigene Recherche