Domain-Newsletter

Ausgabe #1148 – 15. Dezember 2022

Themen: IGF – Regierungen zersplittern das Internet | nTLDs – ICANN erhöht die Bewerbungsgebühr | TLDs – Neues von .macys, .nl und .pizza | UDRP – toxisches Verfahren gegen tox.com | ChatGPT – der Einfluss von KI auf Domaining | rebate(s).com – im Doppelpack noch teurer | Sommer 2023 – Aufruf der EuroSSIG in Meissen

IGF – REGIERUNGEN ZERSPLITTERN DAS INTERNET

Mit einer Warnung vor der zunehmenden Zersplitterung des Internets, aber wenigen konkreten Empfehlungen ist das 17. Internet Governance Forum (IGF) im äthiopischen Addis Abeba zu Ende gegangen. Als vertrauensbildende Maßnahme könnte eine Stärkung von ICANN dienen.

Bereits zum 17. Male haben sich Vertreter von Regierungen, Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft einschließlich der technischen und akademischen Gemeinschaft getroffen, diesmal vom 28. November bis 02. Dezember 2022, um einen politischen Dialog zu Fragen der Internet Governance zu führen. Ähnlich wie bei der Netzverwaltung ICANN soll der Multi-Stakeholder-Ansatz alle relevanten gesellschaftlichen Gruppen an einen Tisch bringen; im Gegensatz zu anderen UN-Gremien trifft das IGF keine rechtlich bindenden Entscheidungen, sondern hat eine ausschließlich beratende Funktion. Die Veranstaltung, die unter dem komplexen Motto „Resilient Internet for a Safe, Sustainable and Common Future“ stand, war mit 5.120 Teilnehmern aus 170 Ländern und über 300 Sessions gut besucht. Thematisch waren fünf Bereiche vorgegeben: „Connecting All People and Safeguarding Human Rights“, „Avoiding Internet Fragmentation“, „Governing Data and Protecting Privacy“, „Enabling Safety, Security and Accountability“ und „Addressing Advanced Technologies, including AI“. Aus der Sicht des Domain Name Systems stand vor allem die Vermeidung der Fragmentation im Vordergrund, einschließlich des wiederholten Bekenntnisses zu einem offenen, freien und interoperablen Internet.

So viel zur Theorie, denn in der Praxis konterkarieren zahlreiche Regierungen diese Vorgaben. Zwar gebe es für das einheitliche System der Adressierung über Domain-Namen und IP-Adressen nach Einschätzung von Milton Mueller (School of Public Policy – Georgia Tech) keine echten Alternativen; entsprechende Vorstöße wie das Protokoll New IP des chinesischen Netzausrüsters Huawei/Futurewei zeigen jedoch, dass das nicht selbstverständlich ist. Auch westliche Demokratien sind nach Ansicht von Carolina Caeiro vom britischen Think Tank Chatham House keineswegs frei von Fragmentierungs-Phantasien; dazu verwies sie auf die Ausschreibung der EU-Kommission für einen europäischen rekursiven DNS-Resolver („DNS4EU“); diese Initiative soll nach dem Willen der EU-Kommission einen alternativen europäischen Dienst für den Zugang zum globalen Internet bieten und verhindern, dass auch weiterhin ein Großteil des Traffics von US-amerikanischen Unternehmen kontrolliert und kommerzialisiert wird. Die Nationalstaaten sind mit solchen Wünschen aber nicht alleine; der Ausbau privater Seekabel durch Unternehmen wie Google und die finanzielle Auszehrung klassischer Transitnetze zeigen, dass auch Unternehmen dieses Feld für sich entdeckt haben. Erhebliche Risiken für eine Zersplitterung sieht Raul Echeberria, Geschäftsführer der Asociación Latinoaméricana de Internet, in Filter-Systemen zum Schutz des Geistigen Eigentums. Die Stärkung der für Namen und Nummern zuständigen ICANN und der Adress-Registries sei eine mögliche Maßnahme, die dem entgegenwirken könnte. Ob und wie konkret dies aussehen könnte, blieb aber vorerst offen.

Aufhorchen ließ der Vorschlag, Vint Cerf für den Friedensnobelpreis vorzuschlagen. Der US-amerikanische Informatiker spielte eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung der im Internet verwendeten Verbindungsprotokolle; von 2000 bis 2007 hatte er zudem den Vorsitz bei ICANN inne. Mehr wissen wir möglicherweise bereits in weniger als einem Jahr, wenn vom 08. bis zum 12. Oktober 2023 im japanischen Kyoto die 18. Ausgabe des IGF stattfindet.

Weitere Informationen zum „IGF 2022“ finden Sie unter:
> https://www.intgovforum.org/en/content/igf-2022-outputs

Quelle: heise.de, eigene Recherche

NTLDS – ICANN ERHÖHT DIE BEWERBUNGSGEBÜHR

Bewerber um eine neue generische Top Level Domain müssen in Zukunft tiefer in die Tasche greifen: ICANN hat mitgeteilt, dass die Bewerbungsgebühr in der nächsten Einführungsrunde deutlich erhöht wird.

Spätestens seit dem 12. Juni 2022 steht fest, dass es eine weitere Einführungsrunde für neue Domain-Endungen geben wird. Damals beschloss ICANN, ein Marketing-Budget in Höhe von mindestens US$ 500.000,- freizugeben, das allein das Vorfeld der Öffnung des Bewerbungsfensters umfassen soll. Doch ungeklärt ist, wann das Bewerbungsfenster geöffnet wird. Aktuell beschäftigt sich die SubPro-Arbeitsgruppe mit der Auswertung der Ergebnisse der Einführungsrunde 2012, wobei der Schwerpunkt zuletzt im finanziellen Bereich lag. Konkret geht es um „how to financially manage the next rounds of the New gTLD Program“, wobei der Plural „rounds“ aufhorchen lässt. Aus Sicht von ICANN geht es dabei lediglich um eine Deckung der anfallenden Kosten; Gewinn will ICANN damit nicht erzielen. Zentral ist dabei die Bewerbungsgebühr. „The gTLD evaluation fee is required from all applicants. This fee is in the amount of USD 185,000“ – so heißt es in Ziffer 1.5.1 des Bewerberhandbuchs aus der letzten Einführungsrunde im Jahr 2012. Dass dieser Betrag angesichts der allgemeinen Kostensteigerungen und der – angetrieben von steigenden Energie- und Lebensmittelpreisen – hohen Inflationsrate steigen wird, hat sich früh abgezeichnet; doch um wie viel die Bewerbungsgebühr steigt, war bisher unklar.

Bei einem Zoom-Call am 07. Dezember 2022 mit einem Zwischenfazit aus der Operational Design Phase hat ICANN nun erstmals etwas Licht ins Dunkel gebracht. Mitarbeiter von ICANN gaben an, dass sich die Bewerbungsgebühr voraussichtlich zwischen US$ 240.600,- und US$ 270.000,- bewegen wird; beim derzeitigen Umrechnungskurs wären das also zwischen EUR 228.00,- bis zu EUR 256.000,-. Dabei handelt es sich um die reine Bewerbungsgebühr, es können also zusätzliche Gebühren anfallen. Sollte die Inflation anhalten, sind auch höhere Gebühren nicht ausgeschlossen. Die Höhe der Gebühren hängt unter anderem auch davon ab, ob ICANN erneut eine Bewerbungsrunde wie im Jahr 2012 durchführt, also mit einem einzigen Bewerbungsfenster („Option 1 — One Big Round“), oder alternativ auf eine Vier-Phasen-Einführung („Option 2 — Four Annual Cycles“) setzt; letztere wäre voraussichtlich günstiger. ICANN verteidigt die Erhöhung mit dem Hinweis, dass man auf „cost-recovery basis“ arbeite, aber allein mit rund einem dutzend Drittunternehmen rechne, die eingebunden werden müssten. Rund ein Fünftel der Gebühr ist außerdem für nicht näher benannte Risiken eingeplant, voraussichtlich also für juristische Auseinandersetzungen.

Wann verbindliche Entscheidungen fallen, ist derzeit noch völlig offen. Man sollte sich ohnehin nicht täuschen lassen: zwar ist sicher, dass es eine weitere nTLDs-Einführungsrunde geben wird; alles weitere ist unklar. Vor allem die Arbeiten an der Reform des WHOIS-Systems sorgen weiterhin für Verzögerung. Die Arbeiten am neuen Bewerbungshandbuch haben deshalb noch nicht begonnen. Die Öffnung des Bewerbungsfenster wird daher aktuell frühestens für das Jahr 2024 erwartet, realistischer Weise jedoch eher später.

Quelle: icann.org, domainincite.com, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .MACYS, .NL UND .PIZZA

Sieben auf fast einen Streich: mit .macys hat die 7. Marken-Endung im Jahr 2022 den Registry-Vertrag mit der Internet-Verwaltung ICANN gekündigt. Derweil profitiert .pizza mittelbar vom Twitter-Gründer, während .nl den Vorsitzenden eines Schiedsgerichts neu besetzt – hier unsere Kurznews.

Macys Inc., einer der größten Warenhausbetreiber der USA, möchte seine .brand loswerden. Mit Schreiben vom 14. Oktober 2022 kündigte das Unternehmen, das rund 120.000 Mitarbeiter beschäftigt, den Registry-Vertrag mit ICANN. Die Kündigung ist einmal mehr gestützt auf Section 4.4 (b) des Registry-Agreements, die eine jederzeitige ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 180 Tagen gestattet. Im Kündigungsschreiben heißt es für die Internet-Verwaltung wenig schmeichelhaft: „We note that the ‚.Macys‘ Top-Level Domain (the ‚TLD‘) was never used, and the only domain names on the TLD are those that were required by ICANN upon the creation of the TLD – icannsla-monitoring.macys and nic.macys – both of which are owned by Macy’s. No additional domain names were ever created.“ Dem Antrag von Macys, die Endung .macys nicht anderweitig zu vergeben, hat ICANN bereits entsprochen. Der Rückzug von .macys ist die siebte Kündigung einer .brand um Jahr 2022; sollten sich die Krisen in der Weltwirtschaft vertiefen, dürften weitere Endungen folgen.

Die .nl-Verwalterin SIDN hat ihr „Complaints and Appeals Board for .nl domain names“ (C&AB) mit einem neuen Vorsitzenden besetzt: der IT-Jurist Peter Blok, Professor an der Utrecht University, folgt auf Hendrik Struik, der den Vorsitz drei Jahre lang innehatte. Das C&AB ist eine unabhängige Institution, an die sich Inhaber einer .nl-Domain wenden können, wenn sie mit bestimmten Entscheidungen von SIDN nicht einverstanden sind. Dazu zählt beispielsweise die Löschung einer Domain nach einer Pflichtverletzung. Die Hürden für ein solches Verfahren sind gering, insbesondere ist keine anwaltliche Vertretung erforderlich. Mit EUR 50,- sind die zu zahlenden Gebühren zudem denkbar gering. Unter cvkb.nl ist die Website des C&AB erreichbar, dort findet sich auch eine Übersicht über alle bisher getroffenen Entscheidungen. Insgesamt ist die Anzahl der eingereichten Beschwerden gering, was möglicherweise daran liegt, dass die Einrichtung bisher nur wenigen Domain-Spezialisten bekannt ist.

Über einen kostenlosen Imageschub darf sich Binky Moon LLC, zu Identity Digital Inc. (vormals Donuts Inc.) gehörende Verwalterin der Top Level Domain .pizza, freuen. Jack Dorsey, Gründer und ehemaliger CEO von Twitter, hat für seine eMail-Korrespondenz keine eMail-Adresse verwendet, die – wie eigentlich zu erwarten – auf die Domain @twitter.com geendet hat; stattdessen nutzte er eine eMail-Adresse unter der Domain @0.pizza. Screenshots dieser eMail sind über das Netz verteilt; dass er sie aktuell noch nutzt, darf man aber bezweifeln. Für „India Today“ zeigt Dorsey exemplarisch, wie ultra-reiche Menschen eMails nutzen; sie greifen eben nicht auf Unternehmensdomains oder sonst naheliegende Adressen zurück, sondern bevorzugen Nischen. Und dazu darf sich .pizza bisher zählen, kommt die Endung doch auf gerade mal rund 9.000 registrierte Domains. Die Gründe dafür sind laut „India Today“ praktischer Art: Nischen-TLDs geraten weniger oft ins Visier von Hackern oder Regierungsorganisationen, um sich Zugriff zu persönlichen Daten zu verschaffen. Dabei sind solche Domains nicht zwingend teuer, eine Registrierung unter .pizza ist schon für deutlich unter EUR 100,- jährlich zu erhalten.

Die Kündigung für .macys finden Sie unter:
> https://itp.cdn.icann.org/en/files/registry-agreements/macys/macys-termination-notice-redacted-14-10-2022-en.pdf

Weitere Informationen zum „Complaints and Appeals Board for .nl domain names“ finden Sie unter:
> https://www.cvkb.nl/en/

Quelle: icann.org, sidn.nl, indiatoday.in

UDRP – TOXISCHES VERFAHREN GEGEN TOX.COM

Ein deutsches Unternehmen mit Marken aus dem letzten Jahrhundert ging gegen den Inhaber einer identischen .com-Domain vor, die erst 2001 registriert wurde. Den Verkauf der Drei-Zeichen-Domain für US$ 24.000,- hatte der Inhaber abgelehnt. Aber eine ältere Marke bietet in Streitbeilegungsverfahren nicht immer das Vorrecht auf die Domain.

Die deutsche Tox Pressotechnik GmbH & Co. KG sieht ihre Rechte durch die Domain tox.com verletzt. Das Unternehmen wurde 1978 gegründet; es ist Inhaberin dreier Wortmarken „TOX“, die in der Zeit zwischen 1988 und 1998 in den USA, Kanada und der EU registriert wurden. Sie wandte sich im Mai 2021 an die Domain-Inhaberin, die britische TFourth LLC, und fragte an, ob die Domain tox.com zum Verkauf stehe. TFourth, ein Domain-Invest-Unternehmen, das die Domain 2001 registriert hatte, erklärte unter anderem, man überlege, ob man die Domain verkaufe; man erwarte einen Preis, der Drei-Zeichen-Domains angemessen sei und zwischen US$ 140.000,- und US$ 1,5 Mio. liege, wie auf dem Markt üblich seit 2019. Tox bot US$ 24.000,- an; eine Einigung erzielten die Parteien nicht und stellten die Kommunikation Anfang 2022 ein. Dann startete Tox ein UDRP-Verfahren vor der WIPO. Als Entscheider wurde ein Dreier-Gremium einberufen, bestehend aus dem US-amerikanischen Juristen W. Scott Blackmer als Vorsitzendem sowie Rechtsanwalt Stefan Abel und Domain-Anwalt Gerald E. Levine als Beisitzer. Die Beschwerdeführerin trug unter anderem vor, die Gegnerin habe die Domain mit Wissen um die Marken registriert; eine Erlaubnis hatte sie nicht, sie nutze sie auch nicht ordentlich und verlange für sie einen überzogenen Preis. Die Gegnerin hält entgegen, sie kannte weder das Unternehmen noch dessen Marken, als sie die Domain registrierte. Eine Mitarbeiterin bekundete in einer eidesstattlichen Erklärung, man habe als Domain-Investor 2001 zahlreiche vielversprechende Drei-Zeichen-Domains erworben, darunter auch die streitige Domain. „Tox“ sei zudem ein gebräuchlicher Begriff, der als Vor- und Nachsilbe in vielen Bereichen auftrete, die mit Giften zu tun haben. Die Pay-Per-Click Werbung, die man gelegentlich unter der Domain geschaltet habe, habe nie etwas mit der Beschwerdeführerin oder deren Mitbewerbern zu tun gehabt, sondern es wurde immer die der Domain innenwohnenden beschreibenden Aspekte beworben. Die Beschwerde der Beschwerdeführerin käme etwas spät, nachdem die Domain bereits seit 21 Jahren in Händen der Gegnerin sei. Schließlich beantragte die Gegnerin, Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) festzustellen.

Das Dreier-Gremium wies die Beschwerde der Tox Pressotechnik GmbH & Co. KG ab und stellte RDNH fest (WIPO Case No. D2022-3270). Die Identität von Marke und Domain bestätigte das Gremium. Auch sah es, dass die Beschwerdeführerin den Anscheinsbeweis erbracht habe, dass die Gegnerin nicht berechtigt sei, die Domain zu nutzen. Doch diese habe valide Argumente für ihre Berechtigung vorgetragen und belegt. Angefangen damit, dass es sich bei „Tox“ um einen gängigen Begriff handele und die Domain eine wertvolle Drei-Zeichen-Domain ist. Die eidesstattliche Erklärung hinsichtlich des Geschäftsmodells der Gegnerin und der verschiedenen, 2001 registrierten Drei-Zeichen-Domains hatte für das Gremium Hand und Fuß. Die Beschwerdeführerin hingegen habe keine Nachweise dafür vorgelegt, dass die Gegnerin sie und ihre Marken seinerzeit bereits kannte. Damit habe die Beschwerdeführerin die Voraussetzung des 2. Elements des UDRP-Verfahrens nicht erfüllt und die Sache sei eigentlich an dieser Stelle beendet. Da aber die Gegnerin die Feststellung von RDNH beantragt habe, prüfe man auch die Bösgläubigkeit. Hier stelle man fest, dass kein Nachweis für das Wissen um die Marken der Beschwerdeführerin bei der Gegnerin vorliege. Die Marken der Beschwerdeführerin seien 2001 auch nicht bekannt gewesen, und sie seien nicht unterscheidungskräftig. Der Verlauf der Pay-Per-Click Werbung gebe keinen Hinweis darauf, dass die Gegnerin von der Beschwerdeführerin gewusst habe und diese ausnutzte. Die Werbung bezog sich immer auf Werbung, die die wörtliche Bedeutung des Begriffs „Tox“ in Anschlag brachte. Letztlich vermochte das Gremium keine Bösgläubigkeit auf Seiten der Gegnerin festzustellen und wies die Beschwerde ab.

Alsdann prüfte es das Vorliegen eines RDNH und bejahte das. Es handele sich bei „Tox“ eben um einen Wörterbuchbegriff, den die Gegnerin in der Domain tox.com vor über 21 Jahren registriert habe. Die Beschwerdeführerin konnte nicht nachweisen, dass ihre Marken seinerzeit bekannt waren und so die Gegnerin sie hätte kennen müssen. In ihrer Beschwerde bezog sie sich auf eine frühere UDRP-Entscheidung, brachte aber nicht den notwendigen Vortrag, wie er sich aus dieser Entscheidung ergibt. Letztlich konzentriere sich die Beschwerdeführerin auf den Umstand, dass der Gegner ihr Kaufangebot von US$ 24.000,- nicht akzeptierte, was allerdings bei einer Drei-Zeichen-Domain auch nicht überrasche. So stellte das Gremium fest, dass die Beschwerdeführerin das UDRP-Verfahren in böser Absicht nutzte und bestätigte das RDNH.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain tox.com finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2022/d2022-3270.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

CHATGPT – DER EINFLUSS VON KI AUF DOMAINING

Die Anfang November 2022 an die Öffentlichkeit getretene „KI“ (künstliche Intelligenz) „ChatGPT“ sorgt für einige Aufregung und Bewunderung in allen Bereichen. OpenIT hat diesen Chatbot entwickelt und allgemein zugänglich gemacht, was zugleich zu einer Überlastung führte und man kaum Zugriff auf den Intelligenzbolzen bekommt. Neben Fragen nach biblischen Formulierungen für die Entfernung eines Erdnussbuttersandwiches von einem Videorekorder stellt sich auch die, welchen Einfluss die „KI“ auf das Domain-Investing haben kann.

Michael Cyger hat auf Twitter seine Korrespondenz mit ChatGPT wiedergegeben. Es stellt sich heraus, dass sich ChatGPT auskennt, auch in der Frage, welches denn die wertvollsten Typen von Domains zur Zeit sind. Die Antwort ist so bekannt wie treffend: der Wert ergibt sich unter anderem aus dem Begriff, dessen Länge, Buchstabierbarkeit, wie gut er sich erinnern und artikulieren lässt und ob er Schlüsselbegriffe enthält. Auch die Frage, ob KI besser sein wird als Menschen bei der Beurteilung der Qualität von Domains, bewältigt ChatGPT in Bescheidenheit mit Bravour: es sei schwierig, das vorauszusagen, zumal schon die Kriterien, die Unternehmen und Menschen beim Wert einer Domain annehmen, sehr differieren. Im Hinblick auf spezialisierte Branchen oder Themen könnten KI-Algorithmen aber in Zukunft zur Bewertung von Domains herangezogen werden. Aber es dürfe nicht vergessen werden: der Wert einer Domain ist keine feststehende oder objektive Sache, er liegt auch immer im Auge des Betrachters. Cyger befragt ChatGPT weiter zu Domain-Preisen und das fehlende Wertverständnis an Domains von Unternehmen.

Die Antworten von ChatGPT können für Domain-Investoren durchaus hilfreich sein. Elliot Silver kann sich vorstellen, dass KI-Systeme Listen von auslaufenden Domains durchkämmen und die wertvollsten kennzeichnen, oder Bewertungen einzelner Domains, auch im Hinblick auf mögliche Interessenten, vornehmen. Auch das eigene Domain-Portfolio könnte auf Werthaltigkeit überprüft werden, wobei Fehleinschätzungen bei der Preisgestaltung gekennzeichnet werden könnten. Schließlich könnte KI auch bei den Anschreiben von potentiellen Kunden helfen und die Formulierungen verfeinern. Es gibt viele Möglichkeiten für den Einsatz von KI auch im Domain-Investing, aber noch ist menschliche Erfahrung und Kompetenz nicht zu ersetzen: Silver fragte Domain-Investor-Kollegen Mike Mann, was passiere, wenn man ChatGPT um eine Liste unregistrierter werthaltiger Domains bittet. Mike Mann teilte mit: „It could scan all the deleted .com and review statistically relevant aspects and create a score, not price. Could never do as good as me though :)“

Die Fragen von Michael Cyger und die Antworten von ChatGPT finden Sie bei Twitter unter:
> https://twitter.com/MichaelCyger/status/1599141722965135363?ref_src=twsrc%5Etfw%7Ctwcamp%5Etweetembed%7Ctwterm%5E1599141722965135363%7Ctwgr%5E441cb249f4804fad220f43899e90d60513547ec5%7Ctwcon%5Es1_&ref_url=https%3A%2F%2Fdomaininvesting.com%2Fwhat-role-will-ai-play-in-domain-investing%2F

ChatGPT selbst findet man unter:
> https://chat.openai.com/auth/login

Quelle: twitter.com, domaininvesting.com, eigene Recherche

REBATE(S).COM – IM DOPPELPACK NOCH TEURER

Die vergangene Domain-Handelswoche brachte einen beinahe vergessenen Wiedergänger: Die Domains rebate.com und rebates.com kamen auf zusammen US$ 1 Mio. Darüber hinaus gab es eine weitere starke Domain.

Das ist nicht das erste Mal, dass rebate.com und rebates.com zum Preis von jeweils US$ 500.000,- (ca. EUR 474.811,-) über den Tisch gingen. Bereits im August 2007, anlässlich der Live-Auction beim Domain-Roundtable, wechselten beide Domains zu je US$ 500.000,- (damals ca. EUR 346.450,-) den Inhaber. Ob die beiden Domains in diesen 15 Jahren dem Inhaber die vermutlich gewünschten Einnahmen brachten, lässt sich nicht sagen. Dass er sie aber zum exakt selben Preis wieder loswurde, ist schon beachtlich. Darüber hinaus kommt die 4-Ziffern-Domain 3377.com auf erstaunliche US$ 113.000,- (ca. EUR 107.307,-).

Unter den Länderendungen überrascht eine bunte Runde mit der kolumbianischen game.co zum Preis von EUR 20.080,- an der Spitze. Zähneknirschend kaufte der Betreiber der „KI“-getriebenen Schreibhilfe jenni.ai die Domain-Variante jenny.ai für US$ 20.000,- (ca. EUR 18.992,-). Und doctoronline.co.uk liegt mit US$ 7.500,- (ca. EUR 7.122,-) gar nicht schlecht, doch die Wahrheit ist: im November 2008 kam sie noch auf US$ 15.000,- (ca. EUR 11.450,-). Anders die niederländische tandpasta.nl zu jetzt EUR 5.850,-; sie kam im Juli 2015 auf nur US$ 1.541,- (damals ca. ca. EUR 1.401,-). Die deutsche Endung bietet ihr Bestes mit socialprofit.de zum Preis von EUR 4.750,-.

Für die neuen generischen Endungen steht diesmal die Ein-Zeichen-Domain a.game mit ihrem Preis von US$ 40.888,- (ca. EUR 38.828,-) ein. Ihr folgt die ebenfalls starke squad.app mit US$ 34.999,- (ca. EUR 33.236,-). Die klassischen generischen Domains bescheiden sich mit cosmopolis.net zum Preis von US$ 5.202,- (ca. EUR 4.940,-) als beste Domain, die sich damit allerdings gegenüber März 2007 verbesserte, als sie auf lediglich US$ 1.200,- (damals ca. EUR 902,-) kam. Die vergangene Domain-Handelswoche war damit durchwachsen mit drei deutlichen Trümpfen im .com-Feld, die in diesem Jahr nur schwer noch zu übertrumpfen sind.

Länderendungen
————–

game.co – EUR 20.080,-
jenny.ai – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.992,-)
uno.fr – EUR 9.500,-
orbit.ca – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.597,-)
maximizer.io – US$ 7.500,- (ca. EUR 7.122,-)
doctoronline.co.uk – US$ 7.500,- (ca. EUR 7.122,-)
inmueble.es – EUR 7.000,-
8.ag – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.647,-)
credits.fr – EUR 5.999,-
tandpasta.nl – EUR 5.850,-
courses.ai – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.748,-)
socialprofit.de – EUR 4.750,-
2.ag – US$ 4.222,- (ca. EUR 4.009,-)
athome.at – EUR 4.000,-
cerrajeros.es – EUR 4.000,-
inao.eu – EUR 3.750,-
lightlink.io – US$ 3.750,- (ca. EUR 3.561,-)
kassenheld.de – EUR 3.500,-
offlabel.de – EUR 3.500,-
pay.so – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.324,-)
sexdao.io – US$ 3.300,- (ca. EUR 3.134,-)
28.eu – EUR 3.000,-
greenity.de – EUR 2.999,-
266.tv – US$ 2.985,- (ca. EUR 2.835,-)
streamernews.tv – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.374,-)
besichtigungstermin.de – EUR 2.500,-
energie365.de – EUR 2.500,-
sphero.eu – EUR 2.499,-
irl.tv – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.899,-)

Neue Endungen
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a.game – US$ 40.888,- (ca. EUR 38.828,-)
squad.app – US$ 34.999,- (ca. EUR 33.236,-)
cnsmedia.agency – US$ 7.946,- (ca. EUR 7.546,-)
conceptlabs.xyz – US$ 5.995,- (ca. EUR 5.693,-)
red.plus – EUR 2.500,-
family.pro – EUR 2.000,-
metamob.xyz – US$ 1.495,- (ca. EUR 1.420,-)
premium.link – US$ 1.138,- (ca. EUR 1.081,-)

Generische Endungen
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cosmopolis.net – US$ 5.202,- (ca. EUR 4.940,-)
alphabank.net – US$ 4.395,- (ca. EUR 4.174,-)
goldenvisas.org – US$ 3.995,- (ca. EUR 3.794,-)
lehrstelle.info – EUR 3.650,-
reparaturanleitung.info – EUR 3.300,-
thedot.org – US$ 3.058,- (ca. EUR 2.904,-)
hypercore.org – US$ 2.950,- (ca. EUR 2.801,-)
findyour.net – US$ 2.485,- (ca. EUR 2.360,-)

.com
—–

rebate.com – US$ 500.000,- (ca. EUR 474.811,-)
rebates.com – US$ 500.000,- (ca. EUR 474.811,-)
3377.com – US$ 113.000,- (ca. EUR 107.307,-)
grinta.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 14.244,-)
a2o.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 11.870,-)
socialsecuritybenefits.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 11.395,-)
adslayuda.com – EUR 10.000,-
fannews.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.496,-)
byall.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.496,-)
thechaserobot.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.647,-)
avatare.com – EUR 6.500,-
heliservice.com – US$ 6.500,- (ca. EUR 6.173,-)
adsquad.com – US$ 6.500,- (ca. EUR 6.173,-)
6462.com – US$ 6.462,- (ca. EUR 6.136,-)
uips.com – US$ 5.999,- (ca. EUR 5.697,-)
medtrax.com – US$ 5.900,- (ca. EUR 5.603,-)
gatehero.com – US$ 5.420,- (ca. EUR 5.147,-)
dataventure.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.748,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: domainnewswire.com, domaininvesting.com, sedo.de, thedomains.com

SOMMER 2023 – AUFRUF DER EUROSSIG IN MEISSEN

Die „European Summer School on Internet Governance“ (EuroSSIG) findet im Juli 2023 in der Evangelischen Akademie Meissen zum 17. Mal statt. Derzeit gibt es einen Aufruf, sich um die Teilnahme zu bewerben. Das Bewerbungsfenster öffnet sich am 01. Januar 2023.

Wer wissen will, wie die Internet-Verwaltung funktioniert, und was die politischen, wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Auswirkungen der Internet-Verwaltung sind, wer die irrsinnigen Abkürzungen ICANN, RIR, DNS, iDN, IPv6, ISP, IETF, W3C, WSIS und viele mehr in ihrer Bedeutung verstehen will, der ist bei der 17. Europäischen Sommerschule zur Internetverwaltung (EuroSSIG) richtig und sollte sich bewerben. Die Sommerschule 2023 bietet ein einzigartiges multidisziplinäres, 48-stündiges akademisches Programm auf hohem Niveau. Die Veranstalter versprechen eine ausgewogenen Mischung aus theoretischen Vorträgen von weltweit führenden Wissenschaftlern und praktischen Präsentationen von bekannten Experten, die direkt in der technischen Gemeinschaft, auf dem Markt oder in den Organisationen, die für Richtlinien verantwortlich zeichnen, arbeiten. Bewerben können sich Studierende und Einzelpersonen, die in der Privatwirtschaft, in Regierungen oder in zivilgesellschaftlichen Gruppen aus der ganzen Welt arbeiten. Es gibt keine Altersgrenze. Bewerbungskriterien sind ein grundlegender akademischer Abschluss oder einschlägige praktische Erfahrungen.

Die European Summer School on Internet Governance 2023 findet vom 13. bis 22. Juli 2023 in der Evangelischen Akademie Meissen, Freiheit 16 in 01662 Meißen, statt. Das Bewerbungsfenster öffnet sich am 01. Januar 2023. Die Teilnahmekosten sind statusabhängig. Die regulären Teilnahmekosten betragen EUR 2.500,- zuzüglich 19 % Umsatzsteuer), für Studenten eines Masterstudiums gilt der reduzierte Preis von EUR 500,- (zuzüglich 19 % Umsatzsteuer). Darin enthalten sind sechs Nächte Unterbringung in den Gästezimmern der Akademie, alle Mahlzeiten, alle zusätzlichen Veranstaltungen, WiFi und Unterrichtsmaterialien. Die Bewerbung um ein Stipendium ist für Stipendiaten aus Schwellenländern bis zum 31. März 2023 möglich.

Weitere Informationen und Anmeldung ab 01.01.2023 unter:
> https://eurossig.eu/eurossig/2022-edition/call-for-application/

Quelle: eurossig.eu, eigene Recherche

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