Themen: BGH – Netzsperren auf Ausnahmefälle beschränkt | ICANN – viel Bewegung im Board of Directors | TLDs – Neues von .at, .eu und .fi | .brand – Kleinstudie zum Sommergeschehen | [Redacted] – UDRP-Streit mit anonymer Domain | sino.xyz – .xyz-Domain räumt US$ 119.911,- ab | November – ICANN 2022 DNS Symposium in Brüssel
BGH – NETZSPERREN AUF AUSNAHMEFÄLLE BESCHRÄNKT
Was sich in der mündlichen Verhandlung angedeutet hat, hat der BGH nun in einem Urteil vom 13. Oktober 2022 (Az. I ZR 111/21) bestätigt: Netzsperren sind grundsätzlich möglich, sollen aber auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben.
Die Parteien streiten um eine Sperre von Internetseiten im Zusammenhang mit den Diensten „LibGen“ und „Sci-Hub“. Die Klägerinnen betreiben weltweit führende Wissenschaftsverlage, darunter Publikationen wie „Nature“ und „The Lancet“. Beklagte ist die Deutsche Telekom, die als Internetzugangsprovider für Endkunden agiert und Internetzugänge für andere Serviceprovider bereitstellt. Die Klägerinnen behaupten, sie hätten zur Identifizierung und Inanspruchnahme der Betreiber von „LibGen“ und „Sci-Hub“ erfolglos eine Vielzahl von Maßnahmen in die Wege geleitet. Die mutmaßliche Betreiberin von „Sci-Hub“ trete zwar öffentlich auf, eine genaue Identifizierung dieser Person sei aufgrund ihres mutmaßlichen Wohnsitzes in Kasachstan jedoch nicht möglich. Auch ein Vorgehen gegen „LibGen“ sei nicht möglich, zumal ein US-amerikanisches Unterlassungsurteil nicht vollstreckt werden könne und Abmahnungen an eMail-Adressen ohne Reaktion geblieben seien. Ein Vorgehen gegen die Host-Provider habe ebenfalls keine Erfolgsaussichten. Abmahnungen und Notifizierungsschreiben seien unbeantwortet geblieben. Teilweise würden die Host-Provider auch gewechselt oder es handle sich um sogenannte „Bullet-Proof“-Provider, bei denen die fehlende Kooperation mit den Behörden oder Rechteinhabern zum Geschäftsmodell gehöre. Daher verlangen sie nun von der Beklagten eine Sperre des Zugangs zu den Diensten „Lib-Gen“ und „Sci-Hub“ im Wege einer DNS-Blockierung. Das Landgericht München I gab der Klage statt, das OLG München hat sie hingegen abgewiesen. Es hat angenommen, die Klägerinnen hätten entgegen § 7 Abs. 4 TMG nicht alle ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft, der Verletzung ihrer Rechte abzuhelfen.
In seinem Urteil vom 13. Oktober 2022, dessen Begründung aktuell noch nicht veröffentlicht ist, hat der BGH diese Entscheidung des OLG München nun im Ergebnis bestätigt. Als Maßnahme der Sperrung komme die von den Klägerinnen begehrte DNS-Sperre in Betracht. Mit dieser werde die Zuordnung zwischen dem in die Browserzeile eingegebenen Domain-Namen und der IP-Adresse des Internetdiensts auf dem DNS-Server des Access-Providers verhindert, so dass der Domain-Name nicht mehr zur entsprechenden Internetseite führt, die allerdings unter ihrer IP-Adresse weiterhin erreichbar ist. Welche Anstrengungen zur Inanspruchnahme des Betreibers der Internetseite und des Host-Providers zumutbar sind, sei eine Frage des Einzelfalls. Ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen innerhalb der Europäischen Union ansässige Betreiber oder Host-Provider habe der Rechtsinhaber grundsätzlich anzustrengen. Grundsätzlich zumutbare Anstrengungen können nur im Einzelfall unterbleiben, wenn ihnen aus vom Anspruchsteller darzulegenden Gründen jede Erfolgsaussicht fehlt. Ob den Klägerinnen im Streitfall zumutbar gewesen wäre, vor der Inanspruchnahme der Beklagten den Host-Provider der Internetdienste in Schweden gerichtlich auf Auskunft in Anspruch zu nehmen, sei aber unklar, denn die getroffenen Feststellungen des OLG ließen offen, ob den Klägerinnen in Schweden ein Rechtsbehelf des einstweiligen Rechtsschutzes für die Geltendmachung eines Anspruchs auf Drittauskunft gegen den dort ansässigen Host-Provider zur Verfügung gestanden hätte. Gleichwohl konnte der BGH ohne Zurückverweisung selbst entscheiden, denn von den Klägerinnen sei jedenfalls der Versuch zu verlangen, vor einem deutschen Gericht im Wege der einstweiligen Verfügung einen Auskunftsanspruch gegen den schwedischen Host-Provider geltend zu machen. Der Grundsatz des fairen Verfahrens gebiete es nicht, den Klägerinnen durch eine Zurückverweisung die Möglichkeit zu verschaffen, bisher unterbliebene Ermittlungsmaßnahmen erst noch zu veranlassen.
Mit diesem neuerlichen Urteil bestätigt der BGH zwei Entscheidungen aus dem Jahr 2015 (Az. I ZR 3/14 und I ZR 174/14). Seinerzeit hatte der BGH die Möglichkeit von Netzsperren grundsätzlich bejaht, wenn der Rechteinhaber zumutbare Anstrengungen unternommen hat, gegen diejenigen Beteiligten vorzugehen, die (wie der Betreiber der Internetseite) die Rechtsverletzung selbst begangen haben oder (wie der Host-Provider) zur Rechtsverletzung durch die Erbringung von Dienstleistungen beigetragen haben.
Die Pressemitteilung des BGH finden Sie unter:
> https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/2022145.html?nn=10690868
Quelle: bundesgerichtshof.de
ICANN – VIEL BEWEGUNG IM BOARD OF DIRECTORS
Die Internetverwaltung ICANN hat ihr Board of Directors neu besetzt: nach der bereits gemeldeten Wahl der US-Amerikanerin Tripti Sinha zur Vorsitzenden wurde mit dem Serben Danko Jevtović auch ihr Vertreter bestätigt.
„Bottom-up, consensus-driven, multi-stakeholder model“ – diese drei Grundsätze prägen die Internet-Verwaltung ICANN und damit den Status Quo der Internetverwaltung. Doch ganz ohne Führungsspitze funktioniert dieses Modell nicht. Im Fall von ICANN hat diese Position das 20-köpfige Board of Directors inne, das mit sechs Vertretern der Supporting Organizations (SO), vier Vertretern des Advisory Committee (AC), acht Vertretern des Nominating Committee (NomCom) und einem Vertreter der Internet Engineering Task Force (IETF) besetzt ist und den „ICANN President and CEO“ wählt, wobei jedoch nicht alle Vertreter stimmberechtigt sind. Die Mitglieder verteilen sich zudem auf insgesamt zehn „Board Committees“ wie das „Executive Committee“, das „Governance Committee“ oder das „Finance Committe“, die innerhalb der Organisation Teilbereiche leiten. Die Arbeit darf man nicht unterschätzen; so ist die US-Juristin Sarah Deutsch in gleich fünf dieser „Committees“ vertreten und kann entsprechend Einfluss nehmen.
Umso gespannter wurde die Meldung aufgenommen, dass anlässlich des 75. ICANN-Meetings in Kuala Lumpur die Führungsspitze des Board of Directors neu besetzt wurde. Die in Indien geborene US-Amerikanerin Tripti Sinha wurde dabei zum Chair (Vorsitzende) des ICANN Board of Directors gewählt. Sie folgt auf Maarten Botterman, der den Vorsitz seit August 2019 innehatte. Zu den Hintergründen wurde bisher nur wenig bekannt; im Protokoll der Sitzung heißt es dürr: „Resolved (2022.09.22.32), Tripti Sinha is elected as Chair of the Board.“ Angaben zu den Stimmverhältnissen sucht man vergeblich. Gleiches gilt für die Wahl des Vize-Vorsitzenden, die der Serbe Danko Jevtović für sich entscheiden konnte. Während Sinha als Chief Technology Officer (CTO) an der University of Maryland eher technische Expertise einbringt, gilt Jevtović tendenziell als Unternehmer und Manager. Er zeichnet maßgeblich verantwortlich für die Reform der Länderendung von Serbien nach dem Zerfall Jugoslawiens und war lange Jahre Mitglied im Board of Governors der serbischen Registry Serbian National Internet Domain Registry Foundation (RNIDS), die für das Länderkürzel .rs zuständig ist. Welche Schwerpunkte beide in ihrem neuen Amt setzen möchten, ist bisher öffentlich noch nicht bekannt.
„Es ist eine Ehre, zum Vorsitzenden des ICANN-Vorstands gewählt zu werden“, sagte Sinha. „ICANN spielt eine entscheidende Rolle bei der technischen Leitung des Internets, und es liegt in unserer Verantwortung, sicherzustellen, dass es für die Nutzer stabil, sicher und belastbar bleibt.“ Wie ICANN in einer Pressemitteilung betont, werden Maarten Bottermann und sein bisheriger Stellvertreter León Sánchez im Vorstand bleiben und daran arbeiten, die neue Führung zu unterstützen.
Die Pressemitteilung von ICANN finden Sie unter:
> https://www.icann.org/resources/press-material/release-2022-10-05-en
Quelle: icann.org, eigene Recherche
TLDS – NEUES VON .AT, .EU UND .FI
Für zehn Jahre bezahlt, am Ende aber nur ein Jahr Laufzeit: in Finnland kursiert eine neue Betrugsmasche, die vor allem Unternehmen betrifft. Derweil erklärt Nic.at die Grundsätze der Domain-Strategie an einem Praxisbeispiel, während EURid gemischtgriechische Domains aus dem Verkehr zieht – hier die Kurznews.
Nic.at, Verwalterin der österreichischen Länderendung .at, hat sich in einem Praxis-Interview der Domain-Strategie als wichtigem Marketinginstrument gewidmet. Darin erklärt Daniel Donhauser, Mitgründer von drei Maikai-Fitnessstudios in Salzburg, warum das Unternehmen mehrere .at-Domains gewählt hat. So hat er sich neben der Hauptdomain maikai.at für das Gesundheitsstudio bei Gründung des Unternehmens für weitere Domains entschieden, welche weitere Bereiche abdecken, so therapie-salzburg.at für den Physiotherapie-Bereich und nanis.at für den Bereich Beauty und Biohacking. Weiter setzt Donhauser auf personaltrainersalz burg.at und maikai-beats.at für seine Kurse. Die zusätzlichen Domains sollen zum Markennamen passen und für eine bessere Auffindbarkeit im Internet sorgen. Kunden, die noch nie in einem Studio waren, googeln nach Rückenschmerzen oder Arthrose und nicht nach Fitnessstudio. Sie suchen also nach einer konkreten Einschränkung und man müsse es schaffen, bei dieser Suche gefunden zu werden. Die Erfolgsquote war dabei überraschend hoch: 80 Prozent der Domains, die Donhauser wollte, hat er auch bekommen. Das Interview mit weiteren Details kann ab sofort kostenlos abgerufen werden.
Die .eu-Registry EURid weist darauf hin, dass die internationalisierte Version in griechischen Zeichen ihrem Ende zugeht. Betroffen sind also Domains, die unterhalb der lateinischen Variante .eu auf Ebene der Second Level Domain Zeichen aus der griechischen Sprache beinhalten. Sie sollen künftig direkt auf die griechische Variante von .eu ausweichen, so dass die Domain insgesamt internationalisiert ist – oder wie es EURid ausdrückt: greek.greek. Inhaber gemischter Adressen müssen ab dem 14. November 2022 damit rechnen, dass ihre Adressen nicht mehr funktionieren; auch eine Neu-Registrierung ist dann nicht mehr möglich. EURid verfolgt damit die „best practice“-Politik des „no script mixing“. Die Zahl der betroffenen Domains dürfte jedoch überschaubar sein: aktuell zählt EURid knapp 2.700 Domain-Namen, die auf die griechische Variante von .eu enden, so dass die Zahl gemischter Domains geringer sein dürfte. Wer Fragen hat, soll sich laut EURid direkt an den Registrar seines Vertrauens wenden.
Haben Sie kürzlich eine Rechnung für Ihre Domains von einem Unternehmen mit dem Namen Etelä-Suomen laskutuspalvelu Oy, Suomen lasku ja talous Oy oder JPS Yrityspalvelu Oy erhalten? Wer diese Frage bejaht, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit Opfer einer Betrugswelle geworden, die aktuell gerade in Finnland rollt, aber auch auf andere Länder überschwappt. Nach einem Bericht der Financial Crime Unit des Oulu Police Department wurden von Spanien aus in ganz Finnland Domains mit vorgeblich fünf- bis zehnjähriger Registrierungsdauer verkauft und für den gesamten Zeitraum im Voraus abgerechnet; tatsächlich war die Vertragslaufzeit aber auf ein Jahr beschränkt. Die Polizei spricht von einem „exceptionally large-scale fraud case“; im Einzelfall sei der Schaden zwar gering, in der Summe von hunderten oder gar tausenden Fällen aber enorm. Die Welle rollt bereits seit 2019; erst jetzt würde vielen Unternehmen aber auffallen, dass ihre Domain verloren ist. Betroffene können sich noch bis 30. November 2022 an die Financial Crime Unit wenden und erhalten dort weitere Informationen.
Das Interview mit Daniel Donhauser finden Sie unter:
> https://www.nic.at/de/news/nic-at/kmu-im-fokus-maikai
Quelle: nic.at, eurid.eu, yle.fi
.BRAND – KLEINSTUDIE ZUM SOMMERGESCHEHEN
Das internationale Management-Beratungsunternehmen DOTZON GmbH legte dieser Tage einmal mehr eine Studie vor, diesmal schaute sie bei .brand-Domains auf Registrierungszahlen.
Seit 2005 berät DOTZON Unternehmen im deutschsprachigen Raum zu digitalen Identitäten und beobachtet Stadt- und .brand-Domains. Aktuell legte DOTZON ein kleines Schmankerl zu Bewegungen bei .brand-Domains über den Sommer 2022 vor. Von Mitte Juni bis Ende August 2022 blickte DOTZON auf die Aktivitäten von .brands. Dabei greift man drei Punkte auf: Wer verbucht die meisten Neuregistrierungen, wer hat die meisten Domains, die auch auflösen, und als letztes die Endungen mit den meisten Löschungen.
So hat die Deutsche Vermögensverwaltung unter ihrer Marken-Endung .dvag 43 Domains neu registriert, womit sie führend ist. Allerdings sind fünf von diesen nicht erreichbar. Ihr folgt die französische .leclerc mit 30 Domains, bei der sechs dieser Domains nicht erreichbar sind. Und schließlich kommt .schwarz auf 29 Domains, von denen ganze neun nicht erreichbar sind. Die meisten auflösenden Domains bietet ebenfalls, mit 4.313 Domains, .dvag, wobei immerhin 76 Prozent erreichbar sind. Deutlich abgeschlagen sind die Plätze zwei und drei mit 1.625 Domains bei .mma und 1.448 bei .audi. Allerdings bietet .mma eine Erreichbarkeit von 99,4 Prozent ihrer Domains, während .audi auf immer noch stolze 81 Prozent kommt. Die meisten Löschungen legt wieder .dvag an den Tag, wobei es sich überwiegend um Domains von Marketingaktionen handelt, wie festival-der-gewinner.dvag. Bei .mma wurden ebenfalls vier Domains mit regionalem Bezug gelöscht. An 3. Stelle steht .bnpparibas mit drei gelöschten Domains.
Viel tut sich nicht, bei den .brands. Aber leichte, sicherlich planvoll angelegte Veränderungen finden statt.
Sie finden die Kleinstudie von Dotzon unter:
> https://dotzon.consulting/neue-domain-registrierungen-unter-einer-dotbrand/
Quelle: dotzon.consulting
[REDACTED] – UDRP-STREIT MIT ANONYMER DOMAIN
In einem UDRP-Verfahren vor The Forum war die Beschwerdeführerin in doppeltem Sinne erfolgreich: Sie gewann das Streitbeilegungsverfahren und konnte den Entscheider Alan L. Limbury dazu bewegen, dass ihr Name, Marke und Domain nicht in der veröffentlichten Entscheidung genannt werden. Dieser Fall ist bis dato einmalig.
Die Beschwerdeführerin ist Autorin, Künstlerin und Psychologin mit Sitz in Österreich. Sie hat zehn Bücher und zahlreiche Artikel in verschiedenen Magazinen unter ihrem Namen veröffentlicht. Sie etablierte ihre Internetpräsenz 2006, im Zusammenhang mit ihrem ersten Buch. Sie versäumte es versehentlich, die Registrierung ihrer Domain zu verlängern. Die Domain wurde frei und der Gegner, mit Sitz in New York (USA), registrierte sie. Unter der Domain finden sich asiatische Seiten mit illegalen Erwachseneninhalten. Die Beschwerdeführerin ist besorgt, dass die Website für Personen, mit denen sie als Autorin/Beraterin zusammenarbeitet, traumatisierend ist, was sie persönlich und beruflich als belastend empfindet. Der Gegner nahm in der Sache nicht Stellung. Zum Entscheider wurde der britisch-australische Jurist und Mediator Alan L. Limbury berufen.
Limbury bestätigte die Beschwerde sehr zügig (NAF Claim Number: FA2208002009845). Er sah die Identität von Name und Marke der Beschwerdeführerin mit der Domain gegeben. Die aktuellen Inhalte unter der Domain sprächen für eine unberechtigte Nutzung. Der Gegner habe sich dagegen nicht verteidigt, weshalb für Limbury klar war, dass der Gegner kein Recht oder berechtigtes Interesse an der Domain hat. Schließlich bestätigte sich für Limbury auch die Bösgläubigkeit seitens des Gegners bei Registrierung und Nutzung der Domain. Nun stellte sich die Frage, ob der Name der Beschwerdeführerin aus dem Entscheidungsdokument entfernt werden solle. Sie hatte vorgetragen: „My privacy is of grave concern, and I do not want my name to hold any association with the explicit obscene content on the website in question, nor any association with the respondent. I am terrified of the situation escalating. I have evidence and heard from individuals who have received threats in these situations. For this reason, I have a specific request for the Forum to aide my privacy, safety, and identity. I do understand the ICANN rules and that my name being attached to the domain already makes it ‚public‘, but I please ask for consideration that the case be privately archived or my name (in all forms including the domain) be redacted. A full choice to archive the case privately would be my most desired outcome. It has taken me a very long time to make this application due to fears of repercussion, identity theft or further harassment and defamation.“ Limbury sah hier die große Ausnahme. Es gäbe bereits Entscheidungen, bei denen Personennamen entfernt wurden. Das waren aber Fälle, in denen die Betroffenen nichts mit der Sache zu tun hatten, sondern ein Datenmissbrauch vorlag. Für Limbury war aber der vorliegende Fall die außergewöhnliche Ausnahme, bei dem es angemessen sei, den Namen der Beschwerdeführerin, ihre Marke und den Domain-Namen nicht zu veröffentlichen. Damit bestätigte Limbury den Transfer der Domain zur Beschwerdeführerin und zugleich, dass sie nicht namentlich genannt wird. Limbury räumt aber ein, dass der Registrar, über den die Domain registriert ist, auch eine Kopie der Entscheidung mit der Nennung des Namens, der Marke und der Domain erhält, damit dieser weiß, welche Domain zu übertragen ist.
Die UDRP-Entscheidung über die Domain [Redacted] finden Sie unter:
> https://www.adrforum.com/domaindecisions/2009845.htm
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de
Quelle: adrforum.com, domaininvesting.com, eigene Recherche
SINO.XYZ – .XYZ-DOMAIN RÄUMT US$ 119.911,- AB
Die vergangene Domain-Handelswoche bringt mit sino.xyz zum Preis von US$ 119.911,- (ca. EUR 123.358,-) eine Domain unter neuer Endung an die Spitze.
Die klassische Kommerzendung .com steht mit fincas.com als preishöchste Domain bei EUR 75.000,- und damit auf dem zweiten Platz der Woche. Darüber hinaus hat sie nicht viel zu bieten.
Die spanische Endung erweist sich unter den Länderendungen als die erfolgreichste mit bank.es zum Preis von EUR 15.000,-. Ihr folgt eine Domain aus Tuvalu: diablo.tv für US$ 8.200,- (ca. EUR 8.436,-). Danach reiht sich die deutsche heizungen.de für sparsame EUR 7.500,- ein.
Die neuen generischen Endungen trumpfen diesmal mit sino.xyz als preishöchster Domain der Woche auf: Swetha konnte die Domain für US$ 119.911,- (ca. EUR 123.358,-) an den Mann bringen. Die klassischen generischen Endungen bieten zumindest die DreiZeichen-Domain ngo.org für US$ 19.001,- (ca. EUR 19.547,-). Darüber hinaus bewegte sich die Drei-Zeichen-Domain sgb.org von US$ 1.171,- (ca. EUR 827,-) im Oktober 2007 auf nun US$ 5.500,- (ca. EUR 5.658,-). Die vergangene Domain-Handelswoche war damit nicht großartig, liefert jedoch eine .xyz als stärkste Domain.
Länderendungen
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bank.es – EUR 15.000,-
diablo.tv – US$ 8.200,- (ca. EUR 8.436,-)
heizungen.de – EUR 7.500,-
bankrekening.nl – EUR 6.655,-
fastbot.de – EUR 5.000,-
sefe.eu – EUR 5.000,-
kingbet.io – EUR 4.500,-
vhv.es – EUR 4.500,-
workations.de – EUR 3.550,-
slot.me – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.601,-)
qr.com.ar – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.601,-)
mvt.co – EUR 3.499,-
313.io – US$ 3.000,- (ca. EUR 3.086,-)
whitelab.eu – EUR 2.995,-
cometa.ch – EUR 2.750,-
safemask.de – EUR 2.750,-
safemasks.de – EUR 2.750,-
nexloop.de – EUR 2.499,-
junico.de – EUR 2.499,-
saasmarketing.de – EUR 2.499,-
agimmo.fr – EUR 2.099,-
clici.cn – US$ 2.000,- (ca. EUR 2.057,-)
Neue Endungen
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sino.xyz – US$ 119.911,- (ca. EUR 123.358,-)
mew.xyz – US$ 35.000,- (ca. EUR 36.006,-)
trellis.xyz – US$ 17.000,- (ca. EUR 17.489,-)
generative.xyz – US$ 6.000,- (ca. EUR 6.172,-)
aimed.xyz – US$ 5.127,- (ca. EUR 5.274,-)
overlooked.xyz – US$ 1.988,- (ca. EUR 2.045,-)
mosaik.xyz – US$ 7.888,- (ca. EUR 8.115,-)
raised.online – US$ 3.399,- (ca. EUR 3.497,-)
ethos.finance – GBP 2.399,- (ca. EUR 2.756,-)
bigwin.casino – US$ 2.000,- (ca. EUR 2.057,-)
Generische Endungen
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ngo.org – US$ 19.001,- (ca. EUR 19.547,-)
txr.org – US$ 8.800,- (ca. EUR 9.053,-)
sgb.org – US$ 5.500,- (ca. EUR 5.658,-)
ffm-montreal.org – US$ 5.250,- (ca. EUR 5.401,-)
newmoney.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 5.144,-)
researchchannel.org – US$ 2.150,- (ca. EUR 2.212,-)
.com
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fincas.com – EUR 75.000,-
artandcraft.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 25.719,-)
holoplayer.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 25.719,-)
geckos.com – US$ 14.000,- (ca. EUR 14.402,-)
healthalert.com – US$ 12.756,- (ca. EUR 13.123,-)
infected.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 10.287,-)
superneuro.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 10.287,-)
devopsheaven.com – EUR 10.000,-
sugarex.com – US$ 9.995,- (ca. EUR 10.282,-)
lucidex.com – US$ 9.200,- (ca. EUR 9.464,-)
infranova.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 9.259,-)
inside-digital.com – EUR 9.000,-
eloo.com – US$ 8.500,- (ca. EUR 8.744,-)
byflow.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 8.230,-)
sunkiss.com – US$ 7.778,- (ca. EUR 8.002,-)
thermo-tech.com – US$ 7.700,- (ca. EUR 7.921,-)
arborista.com – US$ 7.600,- (ca. EUR 7.818,-)
blogthings.com – US$ 6.350,- (ca. EUR 6.533,-)
orcid.com – US$ 6.312,- (ca. EUR 6.493,-)
emci.com – US$ 6.250,- (ca. EUR 6.430,-)
ezair.com – US$ 6.240,- (ca. EUR 6.419,-)
industrydesign.com – US$ 5.999,- (ca. EUR 6.171,-)
xcodex.com – US$ 5.900,- (ca. EUR 6.070,-)
longmai-wenquan.com – US$ 5.750,- (ca. EUR 5.915,-)
trace8.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 5.658,-)
ajile.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 5.658,-)
powhatan.com – US$ 5.251,- (ca. EUR 5.402,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de
Quelle: tldinvestors.com, sedo.de, thedomains.com
NOVEMBER – ICANN 2022 DNS SYMPOSIUM IN BRÜSSEL
ICANN lädt zum „ICANN 2022 DNS Symposium“ Mitte November 2022. Nach zweijähriger Pause findet diese Veranstaltung wieder vor Ort statt.
Das „ICANN 2022 DNS Symposium“ (IDS) findet vom 15. bis 16. November 2022 in Brüssel (Belgien) statt. Nachdem die jährliche Veranstaltung 2020 ausfiel und 2021 allein online stattfand, trifft man sich dieses Mal wieder von Angesicht zu Angesicht. ICANN lädt Vortragende zu dem Event, die Fragen der Zentralisierung und Diversifizierung des DNS in den Mittelpunkt stellen. Verschiedene Studien belegen, die Geräte von mehr als 20 Prozent der Internetnutzer sind so konfiguriert, dass sie öffentliche DNS-Resolver nutzen. Lediglich ein paar Registry Service Provider sind verantwortlich für große Mengen am Top Level Domains. Das bedeutet, dass ein Angriff gegen eine einzelne Service Provider Infrastruktur eine enorme Menge Nutzer betreffen kann. Zur gleichen Zeit gibt es mehr öffentliche Resolverdienste und Top Level Domains als jemals zuvor. Hier stelle sich die Frage, ob das DNS zu sehr zentralisiert oder angemessen diversifiziert ist. Das Symposium richtet sich an Teilnehmer, die ein klares Verständnis des DNS und seines Betriebs haben, also Kenntnisse von generischen Top Level Domains. .brand- und .geo-Registries, von ICANN akkreditierte Registrare, gTLD-Reseller, gTLD Hosting Providers und Registry Service Provider. Die Agenda des Symposiums liegt noch nicht vor.
Das „ICANN 2022 DNS Symposium“ findet vom 16. bis 17. November 2022 im Brussels Marriott Hotel Grand Place, Rue Auguste Orts 3-7 in 1000 Brüssel (Belgien) statt. Vor Ort ist die Registrierung, Teilnehmende müssen sich also vorher, bis zum 12. November 2022, registrieren. Eine Online-Teilnahme ist wird auch möglich sein, Daten dazu liegen aber noch nicht vor.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://www.icann.org/ids
Quelle. icann.org