Domain-Newsletter

Ausgabe #1145 – 24. November 2022

Themen: WHOIS – ICANN besorgt über Handel mit Inhaberdaten | Punycode – Kriminelle nutzen DNS-Schwachstelle aus | TLDs – Neues von .ar, .loft und .org | ACTA – SiteTools geht zum Gegenangriff über | Doppelpack – Süddeutsche Zeitung mit WIPO-Abo | jobcube.com – Arbeitswürfel für US$ 35.999,- | Stockholm – Nordic Domain Days im Mai 2023

WHOIS – ICANN BESORGT ÜBER HANDEL MIT INHABERDATEN

Die Internet-Verwaltung ICANN zeigt sich besorgt, dass einzelne Domain-Registrare damit begonnen haben, die nicht-öffentlichen Teile des WHOIS gegen Gebühr zugänglich zu machen. Konkrete Maßnahmen sind aber noch nicht geplant.

Jahrzehntelang waren die sogenannten WHOIS-Daten rund um einen Domain-Namen für jedermann jederzeit frei zugänglich. In Sekunden konnte man sich so informieren, wer wann eine Domain registriert hat und unter welcher Adresse, Telefonnummer oder eMail-Adresse er erreichbar ist. Doch seit dem 25. Mai 2018 hat sich alles geändert: mit der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben fast alle Registries und Registrare die öffentlich einsehbaren Informationen zu einer Domain radikal reduziert. Allenfalls noch auf eine ausdrückliche und begründete Anfrage lässt sich seither, häufig erst mit einigen Tagen Verzögerung, herausfinden, wer Inhaber einer Domain ist. Im Falle generischer Top Level Domains hat ICANN hierauf mit der „Temporary Specification for gTLD Registration Data“ („temp spec“) reagiert und mittlerweile die „Interim Registration Data Policy for gTLDs“ verabschiedet, bis eine endgültige Lösung gefunden ist. Sie sieht vor, dass angemessener Zugang zu den vormalig öffentlichen Daten verschafft werden muss, untersagt aber nicht ausdrücklich, dass der Zugang zu nicht-öffentlichen Angaben kostenfrei sein muss.

Diese Lücke macht sich der kanadische Registrar Tucows Domains Inc. zu Nutze, nach GoDaddy und mit eNom einer der drei größten Domain-Registrare der Welt. Er hat ein System namens „Tiered Access Compliance and Operations“ (TACO) eingeführt. Es ermöglicht über eine eigens eingerichtete Website, erreichbar unter der Domain tieredaccess.com, Dritten auf Anfrage Zugang zum nicht-öffentlichen Teil der WHOIS-Daten, und zwar auf jene Daten, die vormals öffentlich zugänglich waren. Inhaltlich beschränkt sich das Angebot aber auf Domains, die über Tucows registriert sind oder waren. Begründet werden muss der Antrag zudem auch: „Tucows will ensure that only those with legitimate purposes, including law enforcement, intellectual property, and commercial litigation interests will have access to domain registrant information“. Wie intensiv diese Prüfung ausfällt, sagt Tucows nicht; klar ist nur, dass Tucows „reserve[s] the right to bill for TACO access monthly in arrears“. Und die Gebühren sind happig: für die Einrichtung eines Accounts berechnet Tucows US$ 500,-, dazu kommen monatlich weitere US$ 250,- (einschließlich fünf Abfragen) und weitere US$ 50,- für jede weitere Abfrage. Ob und zu welchem Preis auch andere Domain-Registrare diese Leistung anbieten, lässt sich der ICANN-Mitteilung nicht entnehmen.

Aktuell geht es ICANN darum, Aufmerksamkeit für dieses sensible Thema zu wecken. So dürfte ein Gebührenverlangen mit der EU-Richtlinie zur Erhöhung der Cybersicherheit (überarbeitete NIS-Richtlinie, kurz „NIS 2“) kollidieren. Darin heißt es: „Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass alle Arten des Zugangs zu personenbezogenen und nicht personenbezogenen Domänennamen-Registrierungsdaten kostenfrei sind.“ Es ist nicht ausgeschlossen, dass ICANN diese Vorgabe in ein künftiges WHOIS-Modell übernimmt und so dem TACO-System von Tucows die finanzielle Grundlage entzieht.

Weitere Informationen zum TACO-System finden Sie unter:
> https://tieredaccess.com

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://www.icann.org/resources/pages/advisory-fees-requests-gtld-registration-data-access-2022-11-10-en

Quelle: icann.org, eigene Recherche

PUNYCODE – KRIMINELLE NUTZEN DNS-SCHWACHSTELLE AUS

Eine Gruppe von Cyberkriminellen namens „Disneyland Team“ überrollt das Internet aktuell mit einer Welle von homographischen Attacken. Wie die Sicherheitsexperten von Krebs on Security berichten, erweist sich der Punycode einmal mehr als Schwachstelle.

Die Einführung internationalisierter Domain-Namen (IDNs) und die Möglichkeit, Domains auch in nicht-lateinischen Zeichen registrieren zu können, zählt zu den wesentlichen Evolutionsstufen des Domain Name Systems, da so der Kreis der Nutzer wesentlich erweitert wird. Technisch möglich wird dies durch ein als Punycode bekannt gewordenes Kodierungsverfahren, das Sonderzeichen in einer Domain in das computerlesbare ASCII-Format transformiert, wobei die „übersetzte“ Domain typischerweise mit der Zeichenfolge „xn--“ beginnt; aus müll.de wird so zum Beispiel die Domain xn--mll-hoa.de. Allerdings birgt das Verfahren auch erhebliche Risiken, die als „homographische Attacke“ bekannt wurden. Dabei werden Zeichen wie die Zahl „0“ und der Buchstabe „O“, die bei einer Verwendung in Domains wie postbank.de auf den ersten Blick identisch erscheinen, technisch jedoch zu unterschiedlichen Internetangeboten verweisen können, missbraucht. Multipliziert wird dieses Risiko durch eine Ausweitung von IDNs auf die Zeichensätze zahlreicher verschiedener Sprachen wie das griechische Alphabet, aber auch asiatische Sprachen wie Chinesisch, Japanisch und Koreanisch. Bereits im März 2005 zeigte sich ICANN besorgt über diese Schwachstelle, ohne jedoch ein Mittel parat zu haben, um dem Unwesen ein Ende zu setzen.

Aktuell macht sich eine Gruppe namens „Disneyland Team“, deren Schwerpunkt auf Finance-Phishing liegt, diese Schwachstelle zu nutzen. Diese Phishing-Mails sind so gestaltet, dass sie zum Corporate Design großer Banken und Finanzinstitute passen. Die Angreifer suggerieren den Opfern so, eine vermeintlich notwendige Verifizierung durchführen zu müssen, bei der sie ihnen die Zugangsdaten für ihr Online-Banking entlocken. Aus der Domain ameriprise.com des US-Finanzdienstleisters Ameriprise wird so ạmeriprisẹ[.]com bzw. xn--meripris-mx0doj[.]com; nur wer ganz genau hinsieht, bemerkt die beiden Punkte unterhalb der Buchstaben „a“ und „e“. Besonders tückisch ist die Website gestaltet, die beim Aufruf der Domains erscheint; dauert ein Log-In des Opfers und damit die Übermittlung seiner Daten zu lange, wird er durch eine Einblendung samt individueller „case ID number“ dazu verleitet, die Website nicht zu verlassen. Wie Krebs on Security berichtet, nutzte die Gruppe in diesem Jahr mehrere dutzend der Punycode-basierten Domain-Namen, darunter Domains der Emirates NBD Bank und des Finanzberaters Charles Schwab. Das Disneyland-Team soll russischsprachig sein, möglicherweise auch aus Russland stammen; offiziell bestätigt ist diese Information aber nicht.

Um sich und die eigenen Kunden zu schützen, bleibt vielen Finanzdienstleistern und Banken vor allem, potentiell gefährliche Punycode-Domains selbst zu registrieren. Ausserdem kann Domain-Monitoring wertvolle Hilfe leisten. Domain-Monitoring überwacht und berichtet kontinuierlich rund um die Uhr über bestehende und neue Domain-Registrierungen mit dem Begriff einer vorgegebenen Marke oder praxisrelevanten Abweichungen davon, sogenannte Vertipper-Domains. So lassen sich entweder alle Top Level Domains überwachen, oder man setzt Schwerpunkte auf besonders beliebte oder besonders missbrauchsgefährdete Top Level Domains. Erkennt das Domain-Monitoring eine Übereinstimmung mit einem überwachten Begriff, wird die betreffende Domain-Registrierung erfasst und in einem Report festgehalten. Der Markeninhaber erhält auf diesem Weg einen schnellen, aktuellen Überblick über bereits registrierte Domains, die „seine“ Marke“ enthalten.

Den Artikel von Krebs on Security finden Sie unter:
> https://krebsonsecurity.com/2022/11/disneyland-malware-team-its-a-puny-world-after-all/

Weitere Informationen zum Domain-Monitoring bietet der starnberger Domain-Registrar united-domains AG, deren Projekt der Domain-Newsletter und domain-recht.de sind, unter:
> https://www.united-domains.de/grosskunden/markenschutz/

Quelle: krebsonsecurity.com, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .AR, .LOFT UND .ORG

Verspätet, aber nicht weniger herzlich gratulieren wir der argentinischen Länderendung .ar zum 35. Geburtstag. Derweil verabschiedet sich mit .loft erneut eine Markenendung, während PIR die 4. „.org Impact Awards“ verleiht – hier die Kurznews.

Die argentinische Länderendung .ar hat schon vor dem Start der Fussball-WM Grund zum Jubeln: am 23. September 2022 feierte die ccTLD des nach Brasilien zweitgrössten Staats Südamerikas ihren 35. Geburtstag. Am 20. August 1987 beantragte das Aussenministerium der Republik Argentinien die Zuteilung von .ar; am 23. September 1987 wurde dem Antrag stattgegeben. Auch wenn es NIC Argentina, die aktuelle Verwalterin von .ar, noch nicht gab, war damit der Weg für einen geordneten Registrierungsbetrieb geebnet, der zu derzeit rund 680.000 .ar-Domains geführt hat. Um den Geburtstag zu feiern, hat NIC Argentina das spanischsprachige Buch „Argentina en Internet – 35 años de la creación del dominio .ar“ veröffentlicht. Auf fast unglaublichen 344 Seiten lässt sich darin in .pdf-Form der Weg von .ar nachvollziehen. Und das beste: das Buch ist ab sofort für jedermann kostenfrei erhältlich. Feliz cumpleaños!

Die in New York ansässige Annco Inc., Betreiberin einer US-amerikanischen Gruppe von Einzelhandelsketten für Damenbekleidung, sortiert ihre Markenendung .loft aus. Mit Schreiben vom 21. Juni 2022, das erst jetzt veröffentlicht wurde, kündigte Loft Ipco LLC als Rechtsnachfolgerin von Annco das Registry-Agreement (RA) mit der Internet-Verwaltung ICANN; wörtlich ist die Rede von der „intention to surrender the .LOFT Registry“. Die Kündigung ist, wie in solchen Fällen üblich, gestützt auf die Section 4.4 (b) des RA, die eine jederzeitige ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 180 Tagen gestattet. Die Folgen sind überschaubar; mit Ausnahme der obligatorischen Domain nic.loft sind keine weiteren .loft-Domains registriert. Obwohl das Kürzel .loft für eine Vielzahl von Unternehmen und Organisationen wirtschaftlich interessant wäre, hat ICANN endgültig entschieden, die nTLD nicht anderweitig zu vergeben.

Die .org-Verwalterin Public Interest Registry (PIR) hat die Gewinner der 4. „.org Impact Awards“ bekanntgegeben. Die Auswahl fiel nicht leicht, nahmen diesmal doch rekordverdächtige 947 Bewerber aus 68 Ländern teil. Als Hauptgewinner darf sich Food Rescue Hero freuen, ein Projekt, das sich zuverlässig, zeitnah und transparent um die Koordination zwischen Lebensmittelspendern, gemeinnützigen Partnern und freiwilligen Fahrern kümmert. Es erhält einen Betrag von US$ 35.000,- sowie als Gewinner des „Impact Award for Hunger and Poverty“ zusätzlich US$ 10.000,-. Über je US$ 10.000,- dürfen sich Kageno Worldwide, Hello World, TIP Sessions, Pro Mujer, Limbitless Solutions und AkoFresh freuen. „We are honored to celebrate the deeply impactful champions for change who have won a 2022 .ORG Impact Award“, sagte Jon Nevett, President und CEO von PIR. Im vergangenen Jahr hatte ADES, Hersteller von energieeffizienten Öfen in Madagaskar, den ersten Platz belegt. Mit dem Vertrieb von Solar- und Energiesparkochern vermindert ADES die Nachfrage nach Holz und Holzkohle.

Das Buch „Argentina en Internet“ finden Sie unter:
> https://argentinaeninternet.ar/wp-content/uploads/2022/09/ArgentinaEnInternet-35anos-ar.pdf

Das Kündigungsschreiben für .loft finden Sie unter:
> https://itp.cdn.icann.org/en/files/registry-agreements/loft/loft-termination-notice-redacted-21-06-2022-en.pdf

Die Gewinner der 4. „.org Impact Awards“ finden Sie unter:
> https://thenew.org/pir-unveils-winners-of-fourth-annual-org-impact-awards/

Quelle: lactld.org, icann.org, thenew.org

ACTA – SITETOOLS GEHT ZUM GEGENANGRIFF ÜBER

SiteTools reagierte auf die Drohung der an seiner Domain bansk.com interessierten Bansk Group LLC mit einem Rechtsstreit in Form einer Feststellungs- und Schadensersatzklage. Die Sache ist jetzt am US-District Court des Central District of California anhängig.

Der 2006 gegründete Domain-Investor und Website-Entwickler SiteTools hatte im August 2013 die Domain bansk.com registriert. Sie schien ihm als Vertipperdomain für Nutzer, die den Begriff „Banks“ in ihren Internetbrowser eingeben, interessant und entspricht dem üblichen Vorgehen, das SiteTools bei der Domain-Auswahl vornimmt. Spätestens seit März 2016 leitete die Domain bansk.com auf eine andere Domain von SiteTools weiter: auf refinancemortgage.com. Die Gegnerin des Verfahrens ist die im März 2019 gegründete Bansk Group LLC, die im Januar 2019 die Domain banskgroup.com registrierte. Im April 2019 beantragte die Bansk Group beim US-Markenamt die Marke „BANSK“ mit der Anmeldung für die Bereitstellung von Risikokapital, Entwicklungskapital, privatem Beteiligungskapital und Investitionsfinanzierung. Als Datum der ersten Nutzung der Marke „BANSK“ reklamierte sie den 16. Dezember 2019. Am 10. Januar 2022 wandte sich die Bansk Group ungenannt über einen Anwalt an SiteTools und zeigte ihr Kaufinteresse an der Domain bansk.com. SiteTools antwortete mit den Zeilen: „The domain Bansk.com is currently not for sale. If your client has a compelling offer we’d love to hear it.“ Es folgte ein Angebot von US$ 10.000,-, das SiteTools ausschlug. Monate später, am 02. November 2022, erhielt SiteTools abermals eine eMail, wobei diesmal mit einer Klage nach dem Anticybersquatting Consumer Protection Act gedroht wurde. Aus der weiteren Korrespondenz ergab sich, für wen der Anwalt tätig ist und dass man sich in einem Zivilprozess auf eine Markenrechtsverletzung berufen werde.

Das nahm SiteTools zum Anlass, die Sache in die Hand zu nehmen und selbst Klage beim US-Bezirksgericht des zentralen Bezirks von Kalifornien einzulegen (Case 2:22-cv-08263). Dabei lässt man sich unter anderem vom renommierten Domain-Anwalt John B. Berryhill vertreten. In der Klageschrift beantragt SiteTools festzustellen, dass ihrerseits kein Cybersquatting vorliegt und man keine Rechte der Bansk Group verletzt. Weiter beantragt SiteTolls die Löschung der Marke „BANSK“ der Bansk Group und fordert Schadensersatz von bis zu US$ 200.000,-. Eine Klageerwiderung liegt bisher nicht vor. Wir werden beobachten, wie die Sache sich weiter entwickelt. Andrew Allemann (domainnewswire.com) nimmt an, dass durch die Einreichung der Klage, SiteTools den Streit im eigenen Hinterhof austragen könne, der zum neunten Gerichtsbezirk gehört. Der verfüge über eine umfangreiche Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem Anticybersquatting Consumer Protection Act (ACPA), was sich für SiteTools günstig auswirken könne.

Tatsächlich kann es sinnvoll sein, Abmahnungen oder Klagedrohungen mit einer eigenen Klage entgegenzutreten. Die Erfahrung machte zum Beispiel auch die erstmals 1949 erschienene Zeitschrift „Tierfreund – Das junge Wissensmagazin“ gegenüber dem Inhaber der Domain tierfreund.de, der einer Abmahnung mit einer negativen Feststellungsklage entgegentrat und sie vor dem Landgericht Hamburg im März 2014 gewann.

Die Klageschrift von StileTools findet man unter:
> https://storage.courtlistener.com/recap/gov.uscourts.cacd.867943/gov.uscourts.cacd.867943.1.0.pdf

Mehr zur Entscheidung über die Domain tierfreund.de findet man unter:
> https://domain-recht.de/domain-recht/werktitel/lg-hamburg-werktiteldomain-erwirkt-vorrang-in-negativer-feststellungsklage-63743.html

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: domainnewswire.com, eigene Recherche

DOPPELPACK – SÜDDEUTSCHE ZEITUNG MIT WIPO-ABO

Die Süddeutsche Zeitung GmbH nebst Verlag GmbH und Digitale Medien GmbH führte aktuell gleich zwei UDRP-Verfahren vor der World Intellectual Property Organization (WIPO). Es ging um die Domains sueddeutsche.online und sueddeutsche.me. Beide Verfahren zog sie erfolgreich durch.

In beiden Fällen wiesen die Domains Inhalte auf, die der von sueddeutsche.de, dem Angebot der Beschwerdeführer, sehr ähnlich waren. Zusätzlich gab es, laut Süddeutsche, auf den Websites der Domains sueddeutsche.online und sueddeutsche.me aber auch ein Video mit äußerst schädlichen Inhalten, das den falschen Eindruck erweckte, es sei von den Beschwerdeführern produziert und verbreitet worden. Man wolle mit diesem Video nicht in Verbindung gebracht werden. Es sei offensichtlich, dass die Domains in erster Linie dazu registriert wurden, die Medienberichterstattung der Beschwerdeführer zu missbrauchen, um den öffentlichen Diskurs zu stören und zu beeinflussen, indem die Zuverlässigkeit der Beschwerdeführer beschädigt und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Medien zerstört wird. In beiden Verfahren meldete sich der Gegner nicht.

Im ersten UDRP-Verfahren wandten sich die Beschwerdeführer gegen den deutschen Inhaber der am 20. August 2022 wieder registrierten Domain sueddeutsche.online. Als Entscheider wurde der deutsche Rechtsanwalt Tobias Malte Müller berufen. Dieser bestätigte die Beschwerde (WIPO Case No. D2022-3506). Er klärte zunächst, dass die Beschwerde durch gleich drei Beschwerdeführer geführt werden könne. Die verwechselbare Ähnlichkeit von Domain und Marke bestätigte er nach ausführlicher Prüfung. Die Frage nach dem Vorliegen eines Rechts oder berechtigten Interesses des Gegners verneinte er: Die über die Website unter sueddeutsche.online kommunizierten falschen Informationen im Gewand des Angebots von sueddeutsche.de seien vom Begriff des gutgläubigen Angebots nicht umfasst, weshalb kein berechtigtes Interesse vorliege. Auch die Bösgläubigkeit bei Registrierung und Nutzung stellte Müller fest: Er zeigte sich überzeugt, dass der Gegner die Marke, die Website und die Tageszeitung der Beschwerdeführer kannte, bevor er die Domain registrierte und nutzte, was sich unter anderem auch beim Inhalt der Website zeige. Folglich lagen alle Voraussetzungen vor und Müller bestätigte die Übertragung der Domain auf die Beschwerdeführer.

Im zweiten UDRP-Verfahren wandten sich die Beschwerdeführer gegen den polnischen Inhaber der am 18. August 2022 registrierten Domain sueddeutsche.me. Am 05. September 2022 hatten Leser der Süddeutschen Zeitung in „sozialen“ Medien das Video mit den äußerst schädlichen Inhalten entdeckt, das auf sueddeutsche.me verwies, und die Beschwerdeführer auf dieses aufmerksam gemacht. Zum Entscheider wurde der schottische Rechtsanwalt Andrew D. S. Lothian bestellt, der der Beschwerde stattgab (WIPO Case No. DME2022-0020). Auch Lothian bestätigte, dass die Beschwerde durch die drei Beschwerdeführer geführt werden könne, wobei offen bleibe, an wen die Domain im Erfolgsfalle zu transferieren sei. Die verwechslungsfähige Ähnlichkeit der Domain sueddeutsche.me und der Marke „Süddeutsche Zeitung“ bestehe trotz des Umlauts, der in der Domain als „ue“ wiedergegeben werde. Die Domain gebe die ersten 12 Buchstaben der aus 18 Zeichen bestehenden Marke wieder. Die Entscheidung enthält einen Schreibfehler, wo von der Domain sueddeutschland.de die Rede ist, anstelle von sueddeutsche.de, die Domain, die für die Website der „Süddeutsche Zeitung“ genutzt wird und von der die gegnerische Domain sueddeutsche.me sich lediglich durch einen Buchstaben unterscheidet. Lothian bestätigte jedenfalls die Verwechslungsgefahr. Auch er bestätigte weiter, dass die Nutzung von Domain und Inhalten im Zusammenhang mit dem fraglichen Video, das sogar das Wasserzeichen der Beschwerdeführer eingebettet hatte und in dem – wie auf der Website – die Kennzeichen der Beschwerdeführer gezeigt wurden, nicht mit gutgläubiger Nutzung in Einklang zu bringen seien. Lothian merkte kurz an, dass er auch geprüft habe, ob hier ein Fall von erlaubter Kritik an den Beschwerdeführern vorliege, aber dazu fand er keine Hinweise, sondern er stellte fest, dass die Kopie der Website der Beschwerdeführer allein dazu genutzt werde, sich hinter deren Reputation zu verstecken, um das Video zu verbreiten. Schließlich bestätigte sich für Lothian auch die Bösgläubigkeit des Gegners, weshalb er, da alle Voraussetzungen vorlagen, der Beschwerde stattgab und auf Übertragung der Domain entschied.

Zwei einfache und klare Entscheidungen, die zeigen, dass auch die Süddeutsche auf ihre Kennzeichen achtet und vor Domain-Streits nicht zurückschreckt. Allerdings war die Domain sueddeutsche.online laut Archive.org bereits 2018 einmal registriert und stand, bei Sedo geparkt, für EUR 299,- zum Verkauf. Es wird Gründe geben, warum die Domain gelöscht wurde, eine UDRP-Entscheidung haben wir nicht gefunden. Doch sollte die Süddeutsche bereits damals in der Sache aktiv gewesen sein, so stellte es sich jetzt als Fehler heraus, die Domain nicht gleich registriert zu haben. Domain-Strategie und -Management sollten solche Dinge immer im Blick haben, auch im Hinblick auf später vielleicht unnötig entstehende Kosten für ein UDRP- oder anderes erfahren.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain JOBCUBE.COM – ARBEITSWÜRFEL FÜR US$ 35.999,-

Die vergangene Domain-Handelswoche zeigt sich wieder mau. Die teuerste .com-Domain, jobcube.com, kommt auf gerade einmal US$ 35.999,- (ca. EUR 34.614,-). Auch bei anderen Endungen sah es nicht gut aus.

Mit jobcube.com zum Preis von US$ 35.999,- (ca. EUR 34.614,-) haben wir einen der schwächsten Wochenspitzenpreise in diesem Jahr bisher. Zwei Domain-Namen zu jeweils US$ 25.000,- (ca. EUR 24.038,-) stellen sich an ihre Seite: cloudity.com und mivi.com.

Unter den Länderendungen steht die großbritannische buyme.co.uk mit GBP 10.000,- (ca. EUR 11.510,-) vorne, gefolgt von der deutschen Domain finanzheld.de zum Preis von EUR 10.000,-.

Die neuen generischen Endungen backen ihrerseits kleine Brötchen und liefern erst bei US$ 6.500,- (ca. EUR 6.250,-) dünne air.art ab. Mehr passiert bei den klassischen generischen Endungen, die einerseits mit fashion.net für US$ 20.000,- (ca. EUR 19.231,-) etwas Substantielles aufweisen. Andererseits ist da die Zwei-Zahlen-Domain 61.org zum Preis von US$ 3.144,- (ca. EUR 3.023,-), die im Februar 2022 noch auf – wie wir schrieben – „lediglich US$ 4.499,- (ca. EUR 3.946,-)“ kommt, wo in ihr doch die chinesische Glückszahl 6 und die für Einheit und Konzentration stehende 1 zusammenkommen. Tja, das reichte offensichtlich nicht aus. Die vergangene Domain-Handelswoche war damit ein glatter Reinfall, gemessen an früheren Wochen in diesem Jahr. Zum Ausklang des Jahres kann es nur noch besser werden.

Länderendungen
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buyme.co.uk – GBP 10.000,- (ca. EUR 11.510,-)

finanzheld.de – EUR 10.000,-
logistik.de – EUR 8.000,-
bodyfriend.de – EUR 5.995,-
cityblog.de – EUR 4.000,-
currywurst-berlin.de – EUR 4.000,-
fmphoto.de – EUR 3.500,-
conteq.de – EUR 3.300,-
go-smart.de – EUR 3.300,-

nft.be – EUR 7.600,-
coleman.jp – US$ 6.750,- (ca. EUR 6.490,-)
dent.co – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.808,-)
acdr.eu – EUR 3.750,-
standard.me – US$ 3.888,- (ca. EUR 3.738,-)
smartex.ch – EUR 3.500,-

Neue Endungen
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air.art – US$ 6.500,- (ca. EUR 6.250,-)
jet.solutions – US$ 3.888,- (ca. EUR 3.738,-)
license.art – US$ 3.250,- (ca. EUR 3.125,-)
dot.domains – EUR 2.999,-
arbor.finance – US$ 2.499,- (ca. EUR 2.403,-)
realtor.xyz – US$ 1.101,- (ca. EUR 1.059,-)

Generische Endungen
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fashion.net – US$ 20.000,- (ca. EUR 19.231,-)
showcase.org – EUR 12.500,-
3cdn.net – US$ 9.450,- (ca. EUR 9.087,-)
ngopulse.org – US$ 7.700,- (ca. EUR 7.404,-)
africare.org – US$ 6.250,- (ca. EUR 6.010,-)
geo-energy.org – US$ 5.850,- (ca. EUR 5.625,-)
explain.org – US$ 4.200,- (ca. EUR 4.038,-)
gamestore.net – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.846,-)
ehproject.org – US$ 3.900,- (ca. EUR 3.750,-)
uruguay.net – US$ 3.655,- (ca. EUR 3.514,-)
61.org – US$ 3.144,- (ca. EUR 3.023,-)
yaleclimatemediaforum.org – US$ 2.506,- (ca. EUR 2.410,-)
spinalinjury.net – US$ 2.499,- (ca. EUR 2.403,-)
strain.net – US$ 2.499,- (ca. EUR 2.403,-)
sweets.net – US$ 2.248,- (ca. EUR 2.162,-)
pim.org – US$ 2.205,- (ca. EUR 2.120,-)

.com
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jobcube.com – US$ 35.999,- (ca. EUR 34.614,-)
cloudity.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 24.038,-)
mivi.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 24.038,-)
purelife.com – US$ 20.400,- (ca. EUR 19.615,-)
ziki.com – US$ 16.999,- (ca. EUR 16.345,-)
polycarbonate.com – US$ 15.588,- (ca. EUR 14.988,-)
sportech.com – US$ 15.499,- (ca. EUR 14.903,-)
ceit.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 12.500,-)
virtualbroker.com – US$ 11.099,- (ca. EUR 10.672,-)
newempire.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 10.577,-)
louisianajobconnection.com – US$ 10.003,- (ca. EUR 9.618,-)
neba.com – US$ 10.555,- (ca. EUR 10.149,-)
greenlaw.com – US$ 10.249,- (ca. EUR 9.855,-)
credoaction.com – US$ 10.170,- (ca. EUR 9.779,-)
dragonhawk.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.615,-)
est8.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.615,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

STOCKHOLM – NORDIC DOMAIN DAYS IM MAI 2023

Zu den Anfang Mai 2023 als Präsenzveranstaltung in Stockholm stattfindenden Nordic Domain Days 2023 können sich Teilnehmer nun anmelden. Die Veranstaltung beschäftigt sich mit „nordischen“ Domain-Angelegenheiten.

Es ist noch ein bisschen hin, nichtsdestotrotz kann man sich den Termin nicht nur in den Kalender schreiben, sondern nun kann man sich auch dazu anmelden: Die Nordic Domain Days (NDD) 2023 werden vom 08. bis 09. Mai 2023 in Stockholm stattfinden. Die NDD bieten unterschiedliche Teilnahmetickets: Das normale „Attendee“-Ticket kostet EUR 249,- und bietet schwedische Kaffeepäuschen (Fika) und endlose Ströme von Kaffee über den ganzen Tag, ein Lunchbuffet und ein abendliches Zusammenkommen. Das VIP-Ticket für EUR 599,- bietet zusätzlich gleich mehrere Abendveranstaltungen, „Email Concierge“, „Meeting Lounge“ und ein VIP-Dinner am Sonntag. Die Preise von Partner-Tickets starten bei EUR 2.500,- und bieten jede Menge Möglichkeiten, sein Unternehmen darzustellen. Bei den Nordic Domain Days kommt die Domain-Industrie zusammen, um Erfahrungen und Erkenntnisse auszutauschen: Registries, Registrare, Reseller, Service Provider und Investoren. Die Agenda für die beiden Veranstaltungstage liegt noch nicht vor.

Die Nordic Domain Days 2023 finden vom 08. bis 09. Mai 2023 im Clarion Hotel Stockholm, Ringvägen 98, 118 60 Stockholm (Schweden) statt. Für den Vorabend, Sonntag der 07. Mai 2023, ist nach einer Begrüßung ein VIP-Dinner für Inhaber eines VIP-Tickets vorgesehen.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://nordicdomaindays.se
> https://nordicdomaindays.com/register

Quelle: nordicdomaindays.se, eigene Recherche

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