Domain-Newsletter

Ausgabe #1138 – 06. Oktober 2022

Themen: ICANN – Rentenplan für ccTLDs verabschiedet | Statistik – . com dreht wieder ins Minus | TLDs – Neues von .church, .dk und .ua | Studie – Blockchain-Domains in Grabber-Händen | veripro.com – keine Klagerücknahme bei RDNH | editing.com – viel Arbeit für US$ 46.000,- | November – 11. Frankfurter IT-Rechtstag

ICANN – RENTENPLAN FÜR CCTLDS VERABSCHIEDET

Die Internetverwaltung ICANN hat einen Fahrplan zur Pensionierung von ccTLDs verabschiedet: entwickelt von der country code Names Supporting Organisation (ccNSO), können Endungen von Ländern, die politisch nicht mehr existieren, damit künftig aus der Root Zone gelöscht werden.

Schon lange vor dem freiwilligen Rückzug von .brands kam es in der Historie des Domain Name Systems immer wieder vor, dass sich Länderendungen verabschiedet haben. In vielen Fällen hatte das politische Gründe. So entfiel etwa mit dem Ende der Bundesrepublik Jugoslawien der Bedarf an .yu; im Jahr 2015 verschwand .tp, die Länderendung der portugiesischen Kolonie Portugiesisch-Timor, infolge der Unabhängigkeit der Kolonie als Osttimor im Jahr 2002 aus dem Netz. Ein formelles Regelwerk für die Pensionierung von ccTLDs gab es bisher jedoch nicht, weshalb das ccNSO-Council im Dezember 2015 erste Diskussionen für dessen Einführung anstieß. Damit sollte nicht nur die Vorhersehbarkeit dieser Entscheidungsprozesse, sondern vor allem ihre Legalität sichergestellt werden. Am 17. Juni 2021 legte die über 20 Mitglieder starke „Working Group on Retirement of country code Top-Level Domains“ daraufhin den Entwurf der „Proposed Policy for the Retirement of ccTLDs“ vor, der sodann sowohl vom ICANN Board of Directors als auch vom Governmental Advisory Committee (GAC) geprüft wurde und mit leichten Änderungen am 17. September 2021 vorgestellt wurde. Anlässlich des 75. ICANN-Meetings in Kuala Lumpur wurde der Rentenplan nun formell beschlossen.

Da weder ICANN noch die innerhalb ICANNs für die Zuordnung von Nummern und Namen zuständige Internet Assigned Numbers Authority (IANA) entscheiden, was unter einem Land zu verstehen ist, ist zentraler Anknüpfungspunkt der Policy der „3166-1 alpha-2“-Code der in Genf ansässigen Internationalen Organisation für Normung (ISO). Auslösendes Moment für das Eingreifen der Regelungen ist dabei ein „Retirement Triggering Event (Trigger)“; dazu zählt vor allem die Löschung eines Codes von der ISO-Liste. Bestätigt der IANA Naming Functions Operator (IFO), dass ein den Trigger auslösendes Ereignis eingetreten ist, soll er die zuständige Registry informieren, dass beabsichtigt ist, die dem Code entsprechende ccTLD innerhalb von fünf Jahren aus dem Domain Name System zu entfernen („removal“); die Länderendung und mit ihr alle registrierten Domains verschwinden also nicht über Nacht, sondern bleiben fünf Jahre in der Root Zone delegiert. Auf Antrag der ccTLD-Registry kann diese Frist auch verlängert werden, wenn zugleich ein für den IFO akzeptabler „Retirement Plan“ vorgelegt wird; für die Vorlage dieses Plans gilt eine Frist von zwölf Monaten nach Eingang der „removal“-Mitteilung, die um weitere 12 Monate verlängert werden kann. Spätestens nach weiteren fünf Jahren ist für die betroffene Endung aber endgültig Schluss. Die Entscheidung über die Verlängerung trifft der IFO im eigenen Ermessen; sie ist ausserdem im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens überprüfbar.

In immerhin 16 Fällen sieht dieser Rentenplan zusätzlichen Beratungsbedarf. Dazu gehört, dass am Ende der fünf Jahre noch Second Level Domains registriert sind, der ccTLD-Manager weitere Registrierungen entgegennimmt oder inaktiv wird, der ccTLD-Manager den Austritt aus der ccNSO erklärt oder dass ein Inselstaat verschwindet, aber das Interesse an seiner Landesendung fortbesteht – damit dürfte unter anderem .tv (Tuvalu) gemeint sein. Unklar ist außerdem, ob sich die Policy auf Endungen wie .su auswirkt. Dabei handelt es sich nach den Standards der ISO um einen ehemals gültigen Code, der nicht mehr benutzt werden soll; gleichwohl ist eine Registrierung von .su-Domains aktuell noch möglich. Angesichts der politischen Situation dürfte sich aber derzeit niemand daran machen, dieses heiße Eisen anzufassen.

Die „Proposed Policy for the Retirement of ccTLDs“ finden Sie
unter:
http://newsletter.domain-recht.de/go/6/53SJ0UEX-53S9CY42-53S9CY3X-173H14FA.pdf

Quelle: icann.org, domainincite.com

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02) Statistik – . com dreht wieder ins Minus
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Das war nur ein kurzer Höhenflug: nach drei verlustreichen Monaten konnte .com im August 2022 zwar wieder an Registrierungen zulegen, im September 2022 folgte jedoch wieder ein Minus. Dafür feiern gleich mehrere ccTLDs neue Rekordmarken.

Für Ordnung sorgt zunächst der Report des „Council of European National Top-Level Domain Registries“ (CENTR) für das zweite Quartal 2022. Das europäische Pendant zum Domain Name Industry Brief von VeriSign vermeldet ein Wachstum, das wieder auf das Level vor der Corona-Pandemie zurückgekehrt ist. Da zugleich die Zahl der Löschungen zurückgeht, entwickelt sich der Markt insgesamt aber positiv. Im Vergleich zum Vorjahr liegt es bei den CENTR-Mitgliedern bei 2,1 Prozent, wobei .pt (Portugal), .is (Island), .dk (Dänemark), .ee (Estland) und .ba (Bosnien und Herzegowina) überdurchschnittlich zulegen konnten. Ebenso erfreulich ist, dass 44 Prozent aller europäischen ccTLDs auf eine entwickelte, aktive Website verweisen; der Anteil geparkter Domains liegt bei 27 Prozent, Fehlermeldungen gibt es leider bei 29 Prozent. Daher bleibt das CENTR-Fazit positiv: „In summary, we believe that European ccTLDs are for the most part returning comfortably to pre-pandemic trends with minimal impact to registration demand.“

Das wiederum kann .com nicht behaupten. Nachdem die wichtigste Top Level Domain der Welt im August 2022 um rund 155.000 Domains zulegen konnte, geht es jetzt wiederum um rund 130.000 Domains ins Minus. Zu den Hintergründen des neuerlichen Verlustes liegen noch keine verlässlichen Angaben vor, aber die Ursachen dürften so vielfältig sein wie die aktuellen Krisen rund um den Globus. Für VeriSign positiv ist immerhin, dass .net praktisch stagniert. Vergleichsweise stabil entwickeln sich auch die nTLDs. Die drei führenden neuen Endungen .xyz, .online und .top legen durch die Bank zu, aber gemäßigt und weit entfernt von den sonst üblichen sechsstelligen Schwankungen. Insgesamt gibt es aktuell 30.066.685 Domain-Namen unterhalb einer seit 2012 eingeführten Endung.

Aus Brasilien erreicht uns die Meldung, dass unterhalb der Landesendung .br erstmals mehr als fünf Millionen Domain-Namen registriert sind. Per 01. Oktober 2022 waren exakt 5.017.284 .br-Domains angemeldet, davon über 90 Prozent unter der offiziellen Subdomain .com.br. Insgesamt enden nach Angaben der Verwalterin Registro.br sieben von acht Domains in Brasilien auf die Endung .br. Ob auch Australiens Länderkürzel .au solche Werte erreicht, wissen wir nicht, aber gesichert ist, dass dank der Einführung kurzer Second Level Domains inzwischen vier Millionen .au-Domains registriert sind. Davon wurden rund 300.000 seit Ende August 2022 registriert. Seit dem 24. März 2022 ist es möglich, Domain-Namen direkt unterhalb von .au zu registrieren; damit will die Registry auDA eine neue Welt an Möglichkeiten eröffnen, also für mehr Auswahl an kurzen, prägnanten Domains sorgen. Am 20. September 2022 endete die Frist zur bevorrechtigten Registrierung für Inhaber bestehender .au-Domains unter .com.au oder .net.au; gut möglich, dass unter den neuen Domain-Inhabern auch der ein oder andere Domain-Grabber sein Glück versucht.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 17.344.970 – (Vergleich zum Vormonat: + 8.925)
.at – 1.455.355 – (Vergleich zum Vormonat: + 6.275)
.com – 160.932.925 – (Vergleich zum Vormonat: – 130.687)
.net – 13.218.806 – (Vergleich zum Vormonat: + 1.934)
.org – 10.636.447 – (Vergleich zum Vormonat: + 17.021)
.info – 3.650.708 – (Vergleich zum Vormonat: + 19.395)
.biz – 1.390.260 – (Vergleich zum Vormonat: – 15.468)
.eu – 3.678.043 – (Vergleich zum Vormonat: + 564)

.xyz – 4.829.410 – (Vergleich zum Vormonat: + 3.778)
.online – 2.185.787 – (Vergleich zum Vormonat: + 28.920)
.top – 2.028.077 – (Vergleich zum Vormonat: + 44.365)

(Stand 01. Oktober 2022)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
http://www.domain-recht.de

Quelle: registro.br, auda.org.au, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .CHURCH, .DK UND .UA

Das Wort zum Sonntag soll künftig unter .church zu lesen sein: die Registry Identity Digital, vormals bekannt als Donuts, hat eine neue Marketing-Aktion gestartet. Derweil ruft man in der Ukraine zur De-Russifizierung von Domains auf, während man in Dänemark an mehr Sicherheit in der öffentlichen Verwaltung arbeitet – hier die Kurznews.

Die US-amerikanische Identity Digital Inc., aus der Fusion von Donuts und Afilias hervorgegangene Registry, hat eine neue Marketing-Aktion für die Top Level Domain .church gestartet. Webseiten unterhalb der Domain .church seien zum „critical touchpoint“ geworden. Viele Kirchgänger würden die Online-Suche mit dem Begriff „churches near me“ beginnen, der auf über 823.000 monatliche Abrufe käme. Außerdem seien Online-Spenden mittlerweile der am meisten verbreitetste Weg, um zu spenden. „We want to empower churches to make every word count and express who they are from the very first impression – before and after the dot in their domain names“, so Mina Neuberg, CMO von Identity Digital. Grundsätzlich versteht sich .church als die Heimat für Glaubensgemeinschaften; die Registrierung ist aber für jedermann zu jedem beliebigen (legalen) Zweck möglich. Das erklärt auch, warum unter state.church ein Studio für Strategie und Design aus Berlin zu finden ist. Für Identity Digital dürfte es nicht nur auf Spiritualität, sondern auch schnöden Mammon ankommen: aktuell sind nur rund 30.000 .church-Domains registriert, Tendenz aber seit Jahren steigend.

DK Hostmaster A/S, Verwalterin der dänischen Länderendung .dk, weist darauf hin, dass die Internetangebote der öffentlichen Verwaltung unter einer .dk-Domain ab dem 01. Januar 2023 insgesamt 20 Anforderungen erfüllen müssen, um als valide zu gelten. Die 20 Anforderungen zielen darauf ab, die Behörden vor „malicious cyber and information security incidents“ zu schützen, darunter zum Beispiel Hacker-Attacken und die Verbreitung von Schadsoftware. Die maßgeblichen Kriterien dürften sich auf jede Website in öffentlicher Hand übertragen lassen, so etwa der Einsatz von DNSSEC und HTTPS, aber auch die Erreichbarkeit unter einer IPv6-Adresse. Um das eigene Angebot zu testen, hat DK Hostmaster eine spezielle Website eingerichtet, die sich nicht auf .dk-Domains beschränkt, sondern auch Webseiten unter anderen Endungen testet. Das Angebot ist kostenlos und steht ab sofort jedermann zur freien Verfügung.

Der Krieg in der Ukraine strahlt zum wiederholten Male auf das Domain Name System aus. Das Unternehmen Cityhost hat zu einer De-Russifizierung von Domains aufgerufen. Dabei wird Kunden angeboten, Domains in russifizierten Zonen kostenlos durch gut klingende ukrainische Gegenstücke zu ersetzen. Auslöser dieses Trends soll sein, dass Hostmaster Ltd., Verwalterin der ukrainischen Länderendung .ua, zahlreiche offizielle Subdomains anbietet, darunter zahlreiche Städte-Endungen in der russischen Sprache wie .kiev.ua, .kharkov.ua und .odessa.ua. Ukrainische Nutzer sollen nun dazu gebracht werden, auf die ukrainische Variante zu wechseln, also statt .kiev.ua dann .kyiv.ua. Bisher kommt .kiev.ua auf 38.564 Registrierungen, .kyiv.ua dagegen lediglich auf 1.965. Nach den Ergebnissen einer Studie des Zentrums für Inhaltsanalyse hat sich der Anteil ukrainischsprachiger Inhalte in sozialen Netzwerken seit Juni 2022 im Vergleich zu 2020 mehr als verdoppelt. Dieser Trend soll sich auch unterhalb von .ua fortsetzen. Ob die Nutzer der Aufforderung folgen, bleibt abzuwarten;: aktuell sind rund 580.000 .ua-Domains registriert.

Die Testwebsite von DK Hostmaster finden Sie unter:
http://newsletter.domain-recht.de/go/6/53SJ0UEX-53S9CY42-53S9CY3Y-AR311TE.html

Quelle: identity.digital, dk-hostmaster.dk, domainincite.com

STUDIE – BLOCKCHAIN-DOMAINS IN GRABBER-HÄNDEN

Praktisch alle Domains von DAX-Unternehmen unterhalb der Blockchain-Endung .eth wurden mutmaßlich von Domain-Grabbern und Cybersquattern registriert. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung von united-domains.de.

Maximilian Burianek, CEO des in Starnberg ansässigen Domain-Registrars united-domains.de (dessen Projekt dieser Newsletter ist), hat sich intensiv mit dem Phänomen der Blockchain-Domain-Endungen befasst. So ging er unter anderem der Frage nach, für wen Blockchain-Domains sinnvoll sind. Aktuell hat er sich damit befasst, wie viele der wichtigsten deutschen Unternehmen sich Blockchain-Domains für ihre Marke gesichert haben; immerhin steigt die Zahl der Registrierungen stark an. So meldete etwa Ethereum Name Service (ENS), Betreiber der Blockchain-Endung .eth, die Marke von zwei Millionen registrierten .Domain-Namen geknackt zu haben. Zum Vergleich: die Endung .biz kommt aktuell auf rund 1,4 Mio. registrierte Domains. In seiner Studie hat sich Burianek beispielhaft auf die im DAX geführten Unternehmen und deren jeweilige Unternehmensmarke beschränkt und analysiert, wem die den Unternehmensmarken entsprechenden .eth-Domains gehören.

Das Ergebnis war ernüchternd. Fast alle der untersuchten Blockchain-Domains scheinen Dritten zu gehören, also nicht den Unternehmen als eigentlichen Markeninhabern. Von den 40 DAX-Unternehmen gehört vermutlich nur einem einzigen, nämlich Puma, die passende .eth-Domain. Für fast alle anderen Marken, insgesamt 36 der 40 DAX-Unternehmen, ist davon auszugehen, dass die entsprechenden .eth-Domains nicht den Markeninhabern, sondern Cybersquattern gehören. Das betrifft beispielsweise so prominente Marken wie deutsche-bank.eth, infineon.eth und munichre.eth. Die Untersuchung zeigt, dass Cybersquatting nicht nur ein Problem bei klassischen Domains ist, sondern auch längst bei Blockchain-Domains angekommen ist – obwohl es dort keine etablierten Rechtsverfahren für Markeninhaber gibt, um wirksam gegen Cybersquatting vorzugehen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter:
http://newsletter.domain-recht.de/go/6/53SJ0UEX-53S9CY42-53S9CY3Z-1BYOX34.html

Quelle: eigene Recherche

VERIPRO.COM – KEINE KLAGERÜCKNAHME BEI RDNH

Einen UDRP-Streit der besonderen Güte lieferten sich zwei französische Parteien um die Domain veripro.com. Wie sich herausstellte, hatte die Beschwerdeführerin nicht mit Gegenwehr gerechnet und versuchte, ihrer misslichen Lage durch die Rücknahme der Beschwerde zu entkommen, was allerdings misslang.

Die französische ITF, ein Franchise-Netzwerk, das Arbeitsvermittlungsdienste im Bereich der Renovierung, des Ausbaus und der Vergrößerung, der Innenraumgestaltung und der thermischen Sanierung anbietet, sah ihre Rechte durch die Domain veripro.com verletzt und startete ein UDRP-Verfahren vor der WIPO. Sie behauptete unter anderem, seit 2007 ihr Geschäft zu betreiben und so eine Nutzungsmarke erlangt zu haben, sowie im August 2017 Inhaberin der von der Geschäftsvorgängerin im April 2007 beim französischen Markenamt registrierten Marke „VERIPRO“ geworden zu sein. Sie behauptet auch, der Gegner habe die 1998 registrierte Domain veripro.com erst 2013 übernommen. Der Gegner, Sébastien Schmitt, der seinerseits in Frankreich sitzt, hält unter anderem entgegen, er habe die Domain veripro.com bereits im Juli 2007 anlässlich einer Auktion erworben. Von der Beschwerdeführerin habe er erst durch das WIPO-Verfahren erfahren. Er stellt den Antrag auf Zurückweisung der Beschwerde und Feststellung eines Reverse Domain Name Hijacking (RDNH). Die Beschwerdeführerin beantragte in der Folge die Rücknahme der Beschwerde. Ein Dreier-Panel der WIPO bestehend aus dem schottischen Rechtsanwalt Andrew D. S. Lothian als Vorsitzendem sowie der französischen Rechtsanwältin Elise Dufour und dem britisch-walisischen Juristen Tony Willoughby als Beisitzer, hatte über die Sache zu entscheiden.

Das Panel wies die Beschwerde zurück und bestätigte ein Reverse Domain Name Hijacking seitens der Beschwerdeführerin (WIPO Case No. D2022-2196). Bevor das Panel allerdings die Prüfung der drei Elemente der UDRP in Angriff nahm, schaute es sich den Rücknahmeantrag der Beschwerdeführerin an und wies ihn zurück: Das Panel hielt es für notwendig, dass das Verfahren fortgeführt werde, da einerseits eine Abweisung der Beschwerde ohne Prüfung der Begründetheit der Beschwerdeführerin die Möglichkeit eröffnen könnte, die Beschwerde zu einem späteren Zeitpunkt erneut einzureichen, und andererseits wäre die Abweisung der Beschwerde zu diesem Zeitpunkt unfair gegenüber dem Gegner, der bereits die Zeit und Mühe auf sich genommen hat, eine substanzielle Erwiderung einzureichen, und insbesondere, da er die Feststellung des Reverse Domain Name Hijacking beantragt hat.

Damit ging das Panel in medias res, bestätigte die Ähnlichkeit von Domain und Marke, übersprang die Frage eines Rechts oder berechtigten Interesses des Gegners an der Domain, um sich der Frage der Bösgläubigkeit und des RDNH zu widmen. Eine Bösgläubigkeit des Gegners vermochte das Panel nicht festzustellen, da es unter anderem sehr unwahrscheinlich sei, dass er zum Zeitpunkt, da er die Domain 2007 bei einer Auktion erwarb, von der Marke der Beschwerdeführerin wusste. Hier gab es einige Ungereimtheiten hinsichtlich des Vortrages der Beschwerdeführerin hinsichtlich des Zeitpunkts der Inhaberschaft der Domain auf Seiten des Gegners. Dies wurden relevant bei der Frage des RDNH. Bei dieser Prüfung ging das Panel insbesondere auf den Rücknahmeantrag der Beschwerdeführerin ein, den es als Hinweis deutete, dass die professionellen Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin diese beantragten, nachdem aufgrund der Erwiderungsschrift des Gegners klar wurde, dass die Sache keinen Erfolg haben würde. Das Panel räumte ein: „Had there been no Response, the Panel would not have known that the Complaint was based upon a false premise and might simply have accepted the Complainant’s submissions as reasonable, with inevitable consequences for the Respondent.“ Gegen die Beschwerdeführerin sprach auch, dass deren Rechtsvertreter sich offensichtlich mit der UDRP sehr gut auskennen: in ihrer Beschwerdeschrift gingen sie auf den WIPO Overview 3.0 ein und bezogen sich auf 24 frühere Entscheidungen der WIPO, wobei sie die, wie das Panel feststellte, nicht ordentlich einzuordnen und zu bewerten vermochten und eigentlich den Behauptungen der Beschwerdeführerin entgegenstünden. Das Panel schloss die Prüfung des RDNH mit der Feststellung, die Beschwerdeführerin führe zwar finanzielle Gründe für die Rücknahme der Beschwerde an, man selbst halte es jedoch für wahrscheinlicher, dass die Vertreter der Beschwerdeführerin die Stichhaltigkeit der Argumente des Gegners geprüft haben und hofften, mit der Rücknahme eine Feststellung von RDNH still und heimlich vermeiden zu können. Die Feststellung von RDNH sei in diesem besonderen Fall allerdings berechtigt. Damit wies das Panel die Beschwerde ab und stellte Reverse Domain Name Hijacking fest.

Die Entscheidung sticht hervor, da, wo sonst ein Panel wahrscheinlich wegen Kosten- und Zeitersparnis die Rücknahme der Beschwerde gerne bestätigt hätte, das Panel im Blick auf die Verfahrenstaktik der Beschwerdeführerin die Beschwerde zuende geprüft hat, um den Missbrauch des UDRP-Verfahrens nicht unter den Tisch fallen zu lassen.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain veripro.com finden Sie unter:
http://newsletter.domain-recht.de/go/6/53SJ0UEX-53S9CY42-53S9CY40-17BI1E9U.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

EDITING.COM – VIEL ARBEIT FÜR US$ 46.000,-

Gerade einmal US$ 46.000,- reichten in der vergangenen Domain-Handelswoche aus, um sich den Spitzenplatz zu sichern: die Domain editing.com war dem Käufer diese Summe wert. Dafür wusste das deutsche Länderkürzel zu glänzen.

Die Datenschutzgrundverordnung und ein „Private“-Eintrag verhindert, dass wir Ihnen nähere Informationen dazu liefern können, wer editing.com gekauft hat. Die Domain selbst verweist aktuell auf eine leere Website und steht offenbar schon wieder zum Verkauf: bei Afternic ist sie für US$ 100.000,- gelistet, was dem Käufer im Erfolgsfall eine hübsche Rendite versprechen würde. Ein wenig mehr verrät filmalula.com, die zu EUR 20.000,- verkauft wurde: als Inhaber wird im WHOIS die US-amerikanische Miles Partnership LLLP geführt, die sich auf Marketing im Reisebereich konzentriert. Danach war der Bereich an fünfstelligen Preisen bei .com mit wolf247.com für US$ 13.500,- sowie memble.com für US$ 12.000,- bereits ausgeschöpft.

Betragsmäßig den Spitzenplatz unter den Länderendungen besetzt hat die Europa-Domain .eu: scp.eu wechselt zu EUR 27.500,- den Inhaber und scheint dem niederländischen Investmentunternehmen Somerset Capital Partners als kürzere Alternative zur bisher genutzten Domain somerset.eu zu dienen. Gleiches gilt offenbar auch für mmb.eu, die auf die Website der MMB Manfred Math Bausanierung GmbH verweist, bisher noch erreichbar unter der Domain math-bau.de. Mengenmäßig dominierte aber .de den Markt; gleich sechs Verkäufe meldet das deutsche Kürzel. Mit zwei Zeichen die dabei teuerste, aber trotzdem eine günstige Domain war 2e.de, die dem Verkäufer EUR 5.500,- einbrachte.

Äußerst schwach besetzt waren letzte Woche schließlich die neuen generischen Endungen. Sie meldeten mit light.fund für US$ 8.600,- einen einzigen Verkauf. Immerhin wartet der neue Inhaber, der lieber unerkannt bleiben will, mit schmissigem Marketingsprech auf: „Together, we are changing the ways we invest, earn, and raise capital.“ Leider verrät er nicht, wie das gelingen kann, so dass wir für kommende Woche auf höhere Erkenntnisse hoffen.

Länderendungen
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scp.eu – EUR 27.500,-
mmb.eu – EUR 5.999,-

2e.de – EUR 5.500,-
exonia.de – EUR 4.328,-
v-one.de – EUR 3.499,-
strefa.de – EUR 2.995,-
tippgeber24.de – EUR 2.500,-
supergoop.de – EUR 2.499,-

phy.co – US$ 5.500,-
spider.me – EUR 3.800,-

Neue Endungen
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light.fund – US$ 8.600,-

Generische Endungen
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kyla.org – US$ 7.500,-
hodler.net – US$ 5.654,-
qbit.org – EUR 2.900,-
rescue.info – EUR 2.250,-

.com
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editing.com – US$ 46.000,-
filmalula.com – EUR 20.000,-
wolf247.com – US$ 13.500,-
memble.com – US$ 12.000,-
ppya.com – US$ 9.995,-
gx247.com – US$ 8.950,-
milfbook.com – US$ 7.500,-
mypotential.com – US$ 7.000,-
voomerang.com – US$ 5.500,-
autoloanpro.com – EUR 5.500,-
refinehealth.com – US$ 5.215,-
tfccorp.com – US$ 5.000,-
pablovaldez.com – US$ 4.988,-
uscontractors.com – US$ 4.000,-
ilovesign.com – US$ 4.000,-
elixum.com – US$ 3.665,-
famouskratom.com – US$ 3.500,-
listigo.com – US$ 3.199,-
jamescanning.com – US$ 3.000,-
noddies.com – US$ 3.000,-
nextrise.com – US$ 2.995,-
n1l.com – US$ 2.700,-
pwrlift.com – US$ 2.500,-
eqenergy.com – EUR 2.500,-
dogs4sale.com – US$ 2.500,-
soletherme.com – US$ 2.400,-

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

NOVEMBER – 11. FRANKFURTER IT-RECHTSTAG

Die HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft und weitere veranstalten am 18. und 19. November 2022 in Frankfurt am Main den Frankfurter IT-Rechtstag. Eine Themen- und ReferentInnen-Agenda liegt mittlerweile vor, der Schwerpunkt liegt auf IT und medizinischen Daten.

Der 11. Frankfurter IT-Rechtstag im kommenden November wird wie der 10. Frankfurter IT-Rechtstag im vorangegangenen Jahr als Hybridveranstaltung ausgerichtet. Veranstalter sind wie gewohnt davit – Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (DAV) eV und HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft, in einer Kooperation mit dem Frankfurter Anwaltverein eV und Prof. Dr. Indra Spiecker, gen. Döhmann, LL.M., Goethe Universität, Frankfurt am Main. Die Moderation übernehmen wie gewohnt Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp (Frankfurt/Main) und Rechtsanwalt Stephan Schmidt (Mainz). Die Veranstaltung startet am Freitag nachmittag mit der Frage, ob Bedarf an einem digitalen Verfassungsrecht besteht (Prof. Dr. Indra Spiecker, gen. Döhmann LL.M., Uni Frankfurt/M und Georgetown Univ.). Es folgen unter anderem ein Vortrag zu Anonymisierung und Pseudonymisierung aus Sicht der Informatik (Prof. Dr. Ing. Hannes Federrath, Uni Hamburg) und Open Source Software (Marieke Luise-Merkle). Am Samstag werden die Themen „Tech-Giganten im Gesundheitswesen“, „Elektronische Kommunikation der Ärztinnen und Ärzte“, „E-Rezept“ und weitere aufgerufen.

Der zweitägige 11. Frankfurter IT-Rechtstag 2022 findet als Präsenz- und Onlineveranstaltung vom 18. November ab 13:00 Uhr bis 19. November 2022 um 15:00 Uhr statt. Unter „Kursort“ heißt es „Frankfurt a. Main oder Offenbach“. Wir können uns vorstellen, dass die Veranstaltung wie gewohnt in den Räumlichkeiten der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36 in 60322 Frankfurt am Main, stattfindet. Der 11. Frankfurter IT-Rechtstag 2022 ist als Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für IT-Recht mit 10 Stunden anerkannt. Die Teilnahme kostet EUR 476,- (EUR 400,- netto).

Weitere Informationen und Anmeldung zum 11. Frankfurter IT-
Rechtstag 2022 unter:

http://newsletter.domain-recht.de/go/6/53SJ0UEX-53S9CY42-53S9CY41-VTCC4C.html

Quelle: davit.de, eigene Recherche

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