Themen: Web3 – ENS verliert eth.link und klagt | Monitoring – Cyberkriminellen auf der Spur | TLDs – Neues von .case, .compare und .es | NamesCon – 2. Panel zu Blockchain-Domains | UDRP – Zwei kleine lässige WIPO-Entscheidungen | Pari – US$ 260.000,- für cognitiveautomation.com | Zürich – ITechLaw feiert 50-jähriges Jubiläum
WEB3 – ENS VERLIERT ETH.LINK UND KLAGT
Ethereum Name Service (ENS), Betreiber der alternativen Blockchain-Domain .eth, steckt in einer handfesten administrativen Krise: Der aktuell beliebtesten Domain des Web3 droht der Verlust der zentralen Domain eth.link. Ein Gerichtsverfahren soll das Schlimmste verhindern.
Wer in diesen Tagen die Domain eth.link aufruft, steckt mitten in einem Krimi. Statt dort Informationen über den ENS oder die Krypto-Währung Ethereum abzurufen und alternative .eth-Domains zu registrieren, erscheint lediglich eine leere Website. Nach den bisher vorliegenden Informationen ist die über den US-Registrar GoDaddy registrierte Domain bereits am 26. Juli 2022 ausgelaufen. Der einzige, der die Domain verlängern könnte, ist ihr Inhaber Virgil Griffith, doch der ist gerade unabkömmlich. Griffith wurde am 12. April 2022 zu einer Freiheitsstrafe von 63 Monaten verurteilt, da er „highly technical information” an Nord-Korea weitergegeben hat in der Kenntnis, dass so Geld gewaschen werden kann und Sanktionen unterlaufen werden können. Seine Strafe verbüßt Griffith, der sich schuldig bekannt hatte, derzeit in einem Gefängnis im US-Bundesstaat Pennsylvania, mutmaßlich ohne Internetanschluss. Damit drohte auch allen Domains mit der Endung .eth das Aus, denn diese alternativen Web3-Adressen sind mit eth.link verknüpft; so löst die Domain example.eth auf zu example.eth.link. Da es Griffith nicht gelang, die Domain rechtzeitig zu verlängern, wurde sie vor wenigen Tagen über Dynadot versteigert und erzielte dabei einen Rekordpreis von US$ 851.919,30, umgerechnet ca. EUR 845.000,-.
Um den Domain-Verlust noch abzuwenden, haben True Names Ltd., die Unternehmung hinter ENS, und Virgil Griffith am 05. September 2022 vor einem Gericht in Arizona Klage gegen GoDaddy und Dynadot eingereicht. Ebenfalls mitverklagt ist die Manifold Finance Inc., die offenbar die Domain eth.link ersteigert hatte. Sie werfen GoDaddy vor, dass man die Domain zu Unrecht haben auslaufen lassen; gestützt ist die Klage auf die vier Kernvorwürfe „Breach Of Contract“ (Vertragsverletzung), „Breach Of Covenant Of Good Faith And Fair Dealing“ (Verstoß gegen Treu und Glauben), „Intentional Interference With Prospective Economic Advantage“ (vorsätzliche Störung einer zukünftigen wirtschaftlichen Zusammenarbeit) und „Unfair Competition“ (Unlauterer Wettbewerb). Unter anderen tragen die Kläger vor, dass die Domain erst am 23. Juli 2023 auslaufen sollte und damit nicht schon am 05. September 2022 wieder verfügbar gewesen wäre. Ausserdem soll GoDaddy den Anwälten Griffiths zunächst versprochen haben, die Domain zu verlängern, diese Entscheidung aber später revidiert haben. GoDaddy soll die Domain ausserdem bereits am 03. September 2022 weiter verkauft haben; insgesamt seien nun die über zwei Millionen .eth-Domains in konkreter Gefahr. Dem ist auch das Gericht gefolgt und hat am 09. September 2022 vorläufig angeordnet, dass GoDaddy die Domain nicht transferieren darf. In der Hauptsache ist das Verfahren aber nicht entschieden. Öffentlich hat GoDaddy auf die Klage noch nicht reagiert.
ENS zählt zu den drei aktuell bekanntesten Anbietern von Blockchain-Domains. Das Angebot basiert auf derselben Technologie wie der Krypto-Währung Ethereum, unterstützt aber nicht nur die Verwendung als Wallet für Ethereum, sondern auch die Wallets anderer Krypto-Währungen. Die einzige native Endung ist .eth, da man kein konkurrierendes System zum Domain Name System aufbauen, sondern dieses ergänzen will, so dass es zu keiner Doppelvergabe von Domains kommt. ENS wird von einer so genannten Dezentralen Autonomen Organisation (DAO) verwaltet. DAO ist eine typische Organisationsform im web3, in der Entscheidungen nicht von einem Managementteam, sondern durch die Mitglieder getroffen werden.
Die Klageschrift finden Sie unter:
> https://domainnamewire.com/wp-content/eth-link-lawsuit.pdf
Die vorläufige Entscheidung des Gerichts finden Sie unter:
> https://freespeech.com/wp-content/uploads/2022/09/eth-link-order-20220909.pdf
Quelle: domainnamewire.com, eigene Recherche
MONITORING – CYBERKRIMINELLEN AUF DER SPUR
Der US-amerikanische Domain-Sicherheitsdienstleister CSC ist Cyberkriminellen auf der Spur: mit Hilfe der im März 2022 eingeführten 3D-Domain-Monitoring-Technologie hat man Muster bei der Registrierung betrügerischer Domains ausgemacht.
Die Gefahr durch Markenmissbrauch im Internet ist für Unternehmen nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Domain-Namen nehmen dabei eine zentrale Rolle ein: Bekannte und berühmte Marken innerhalb einer Domain dienen Cyberkriminellen oft als virtueller Köder, um Nutzer auf ihr Angebot aufmerksam zu machen und zu lenken. Um Domain-Registrierungen, die eine Marke verletzen, auf die Spur zu kommen, hat CSC im März 2022 eine „3D-Domain Monitoring“-Lösung vorgestellt. Sie bietet nach Unternehmensangaben eine unmittelbare mehrdimensionale Sicht auf die auf Unternehmens-Domainportfolios gerichteten Bedrohungsvektoren und soll Unternehmen in die Lage versetzen, verdächtige oder schädliche, von Dritten erstellte Domains zu identifizieren, die darauf ausgerichtet sind, Kunden durch gefälschte Websites, Betrügereien oder Phishing-Angriffe zu verwirren. Anlässlich einer von August 2021 bis August 2022 durchgeführten Studie kam die Technik zum Einsatz und erkannte nach eigenen Angaben mehr als 230.000 „Ereignisse“, bei denen bewusst irreführende Domains mit der Zeichenfolge „www“ oder „http“ am Anfang registriert oder aufgegeben wurden.
Ausgangspunkt der aktuellen Studie war die Überlegung, dass eine Verwendung von Zeichenfolgen wie „www“ oder „http“ in der Domain betrügerischer Websites eine inzwischen gut etablierte Vorgehensweise darstellen. Daher untersucht man, welche Muster es bei der Registrierung von Domains, die mit „www“ und „http“ beginnen, gibt. Die so ermittelten Schlüsselwort-Zeichenfolgen enthielten bekannte Markennamen (wie Rolex, Apple, Google oder Blablacar), Variationen oder Rechtschreibfehler, was darauf hindeute, dass ein Angriff auf die jeweiligen Marken geplant werde. Domains mit der Endung .com kamen besonders häufig vor, da sie sich großer Beliebtheit erfreuen. Die Liste enthielt jedoch auch nTLDs wie .xyz, .top, .vip, .online, .live und .site, was frühere Beobachtungen bestätige, dass diese Endungen bei Betrügern beliebt sind. Von 564 aktiven, einzigartigen Domains mit einem der Top-10-Markennamen wiesen 16 Prozent aktive „MX-Records“ auf, was darauf hindeute, dass sie für den Versand oder Empfang von eMails konfiguriert sind. Dies sei ein Anzeichen dafür, dass sie möglicherweise für die Verwendung in Phishing-Kampagnen registriert wurden.
Auch wenn in diesem Fall die Werbung für ein Produkt im Vordergrund gestanden haben mag, so unterstreicht die Studie die Bedeutung des Domain-Monitorings. Domain Monitoring überwacht und berichtet über bestehende und neue Domain-Registrierungen in der Regel bezogen auf eine vorgegebene Marke oder praxisrelevante Abweichungen davon. Erkennt das Domain-Monitoring eine Übereinstimmung mit einem überwachten Begriff, wird die betreffende Domain-Registrierung erfasst und in einem Report festgehalten. Der Markeninhaber erhält so einen schnellen, aktuellen Überblick über Domain-Namen, die „seine“ Marke“ enthalten. Das Ziel ist es, rechtzeitig zu erkennen, wo, wann und welche Domain-Registrierungen ein potentielles Risiko für eine Marke darstellen. Domain-Monitoring bildet damit einen wichtigen Baustein für den Schutz vor dem Missbrauch einer Marke durch Grabbing, Cybersquatting Phishing-Seiten, Spam, der Manipulation von Suchergebnissen durch Search Engine Optimization oder verkaufte Plagiate über gefälschte Online-Shops.
Die Mitteilung von CSC finden Sie unter:
> https://www.cscdbs.com/blog/muster-bei-der-registrierung-betrugerischer-domains/
Weitere Informationen zum Domain-Monitoring finden Sie zum Beispiel unter:
> https://www.united-domains.de/grosskunden/domain-monitoring/
Quelle: cscdbs.com, eigene Recherche
TLDS – NEUES VON .CASE, .COMPARE UND .ES
Die Endung .case wird zum Wandervogel unter den nTLDs: gut ein Jahr nach dem letzten Registry-Wechsel zieht .case erneut um. Derweil speichert Spanien in großem Umfang Inhalte unter .es-Domains, während .compare einen positiven Image-Schub erfährt – hier unsere Kurznews.
Die am 28. Oktober 2016 delegierte Top Level Domain .case wechselt erneut die Registry. Die zur Londoner CentralNic gehörende Helium TLDs Ltd. hat die Rechte mit Vereinbarung vom 08. Juli 2022 an die in Chicago ansässige Digity LLC weiterübertragen. Helium TLDs Ltd. hatte die Rechte selbst erst im Oktober 2021 von der in Amsterdam und London ansässigen CNH Industrial N.V. übernommen. CNH, ein börsennotierter Hersteller von Investitionsgütern wie Nutzfahrzeugen, der durch die Fusion von CNH Global und Fiat Industrial parallel zu Fiat Chrysler Automobiles entstanden ist, hatte .case als Markenendung eingeführt, im Dezember 2020 aber den Registry-Vertrag mit ICANN zunächst gekündigt, um die Kündigung später wieder zurückzuziehen. Welche Pläne Digity LLC mit .case hat, ist offen. Gesellschafter ist Anthos Chyrsanthou, der auch CEO des US-amerikanischen Domain-Registrars Sav.com ist. Hauptziel dürfte sein, die Anzahl der registrierten Domains zu steigern, was Chyrsanthou jedoch nicht schwer fallen dürfte – aktuell ist nur eine einzige Domain unter .case registriert.
Die zu GoDaddy gehörende Registry Services LLC darf sich über einen unerwarteten Image-Schub für die von ihr verwaltete generische Top Level Domain .compare freuen. GoCompare, eine in Großbritannien bekannte Vergleichswebsite für Finanzdienstleistungen, tritt künftig als Go.Compare am Markt auf und hat sich die entsprechende Domain go.compare gesichert. Die Domain wird aktuell bereits in der Werbung zur TV-Hauptsendezeit verwendet und leitet nicht auf die bisherige Haupt-Domain gocompare.com weiter. Auch in allen Kanälen für soziale Medien wird die neue Domain genutzt. „Behind this, the decision to bring the ‚dot‘ into the mix now means that our website is easier to find – regardless of browser or device, all you need to know now is Go.Compare and you’re there.“, sagte Marketing-Direktor Paul Rogers. Der Domain-Endung .compare kann die Öffentlichkeit nur guttun; seit der Delegierung am 12. Januar 2016 blieb die Zahl der Registrierungen deutlich unter 500 zurück; aktuell sind es rund 440.
Red.es, Verwalterin der spanischen Länderendung .es, hat mitgeteilt, dass man mit der Biblioteca Nacional de España eine Vereinbarung geschlossen hat, die eine großflächige Speicherung von Inhalten unter .es-Domains erlaubt. Es ist die mittlerweile siebte „massive collection of websites“, bei der Inhalte von einigen der fast zwei Millionen Domains unter .es über 21 Tage angesammelt und gespeichert wurden; insgesamt ist die Rede von Daten im Umfang von 71 Terabyte. Die gesammelten Inhalte sollen von besonderer historischer, sozialer oder kultureller Bedeutung sein; auch Themenbereich wie Klimawandel, Feminismus und Video-Spiele sollen von besonderer Bedeutung gewesen sein. Ein Zugriff auf die Daten ist über Terminals möglich, die in den Räumen der BNE aufgestellt sind. Eine allgemein zugängliche Einzelaufzählung der von der Speicherung erfassten .es-Domains gibt es leider nicht.
Weitere Informationen zum Spanish Website Archive finden Sie unter:
> https://www.bne.es/en/collections/spanish-website-archive
Quelle: icann.org, domainincite.com, dominios.es
NAMESCON – 2. PANEL ZU BLOCKCHAIN-DOMAINS
Vergangene Woche berichteten wir von einem Panel auf der NamesCon 2022, bei dem Blockchain-Domains diskutiert wurden. Das war allerdings nicht das einzige Panel dazu. Am 02. September 2022 fand sich ein fünfköpfiges Panel zusammen unter dem Titel „Is ICANN Threatened By Blockchain Domains?“. Dieses Panel ging behutsamer miteinander um, als das vom Vortag, kam jedoch zu keinem Ergebnis.
Beteiligte des von Zak Muscovitch moderierten Panels zum Thema „Stellen Blockchain-Domains eine Bedrohung für ICANN dar?“ waren Jeff Neuman (Neustar), David Snead (Berater bei cPanel), Marc Trachtenberg (Berater bei Greenberg Traurig, LLP) und wieder Thomas Barrett (President von EnCirca). Jeff Neuman ließ es sich zu Beginn des Panels nicht nehmen, darauf hinzuweisen, dass es schon mehrere AltRoot-Systeme gab, insbesondere bevor ICANN ins Leben gerufen wurde. Auch damals gab es Konflikte mit identischen Endungen; so gab es mehrere .biz-Endungen, bis über ICANN verbindliche Regularien geschaffen und neun neue Endungen zugelassen wurden. Seitdem gibt es die eine .biz im von ICANN verwalteten Root und dem einen angestrebten Internet. Neuman unterstrich, dass Web3 und die Blockchain-Domains reguliert werden müssen. Solange niemand von außen komme, wie etwa Regierungen, und Web3 reguliere, würde Web3 nicht wirklich wahrgenommen und bliebe ein Nichts. Marc Trachtenberg, der Mandanten unter anderem zu Web3 und Kryptowährungen berät, hielt entgegen, dass frühere AltRoot-Versuche an der fehlenden Beachtung gescheitert seien; das sei jetzt anders. Er wiederholte mehrfach, dass die am Web3 Beteiligten ICANN hassen; aber er bestätigte, dass auch dieser Bereich des Netzes moderiert werden müsse. Notwendig dafür sei mehr Engagement seitens ICANN, meinte David Snead: durch Regulierung gäbe es mehr Sicherheit für das Web3. Sicherheit bedeute Vertrauen, und das sei notwendig für eine allgemeine Akzeptanz. Thomas Barrett, der seit Jahren versucht, das Thema Web3 bei ICANN-Meetings einzubringen, stellte fest, ICANN beachte Web3 gar nicht und sei einfach noch nicht so weit. Es würden noch Jahre vergehen, bis Web3 bei ICANN ankomme. Was die Regulierung von Web3 betreffe, so verwies Barrett nochmals auf ein kommendes Trademark-Clearinghouse sowie eine Art URS, welches zum Blacklisting Rechte Dritter verletzender Blockchain-Domains führen würde. Neuhaus hielt entgegen, dass so ein Blacklist-Verfahren nichts bringe, da jeder jederzeit einfach eine neue Blockchain aufsetzen und darin markenrechtsverletzende Domains minten könne.
Eine der Kernfragen des Panels war, was passiert bei der kommenden Einführungsrunde neuer TLDs bei ICANN. Wie werde ICANN mit Kollisionen mit bereits vorhandenen Web3-TLDs umgehen? Trachtenberg sieht nicht den Rechtsstreit als das Problem an, allerdings werde es zu Rechtsstreiten von Seiten der Web3-Fraktion kommen, wenn diese nicht den Zuschlag für bereits im Web3 implementierte TLDs im ICANN-Root bekämen. Das eigentliche Problem sei die Kollision zweier identischer TLDs. ICANN übergehe derzeit das Web3, aber bei der kommenden nTLD-Runde müsse das berücksichtigt werden. Snead ist zuversichtlich, dass entstehende Kollisionen von TLDs in den verschiedenen Netzen für Web3 unproblematisch seien, denn das wären allenfalls 1.000 Endungen, die in Konflikt geraten, während dann bereits 20 Mio. Web3-Endungen bestehen würden. Neuman schloss an, dass sich die Blockchain-Domain-Ansätze deutlich unterscheiden: Das ENS versuche, mit dem Root von ICANN zusammenzuarbeiten. ICANN könne aber nicht die 20 Mio. Blockchain-TLDs anderer Anbieter einfach so integrieren. Es komme auf den Willen zur Integration und die Bereitschaft, mit dem ICANN-Umfeld zu arbeiten, an. Nicht jedermann könne einfach so eine Top Level Domain betreiben; bei einer TLD handele es sich um kritische Infrastruktur, die hohe Anforderungen an den Betrieb und die Sicherheit stelle. Dass ICANN da erhöhte Anforderungen an die Betreiber stellt und die Kosten dafür entsprechend hoch ansetzt, damit die Finanzierung des Betriebes sichergestellt ist, führe dazu, das nicht jedermann mitmachen könne.
Über 45 Minuten konnte das Panel einige Fragen zu ICANN und Web3 aufgreifen. Beantwortet wurde keine, oft blieben die Ausführungen der Beteiligten unklar. Insgesamt lässt einen das Panel mit dem Eindruck zurück, dass ICANN sich jedenfalls auch auf absehbare Zeit durch die Blockchain-Domains nicht bedroht fühlen muss. ICANN hält weiter wie bisher das Root zusammen, und Web3 macht weiter sein „dezentrales“ Ding. Für Blockchain-Domains interessiert sich lediglich eine kleine Minderheit; sie sind nach wie vor nicht leicht zugänglich und erfüllen lediglich den selbstreferenziellen Zweck, als Walletadressen in Blockchains generierte digitale Werte auszutauschen.
Die Aufzeichnung der Panelsitzung „Is ICANN Threatened By Blockchain Domains?“ findet man unter:
> https://www.youtube.com/watch?v=AOL2C39zG_I
Quelle: namescon.com, eigene Recherche
UDRP – ZWEI KLEINE LÄSSIGE WIPO-ENTSCHEIDUNGEN
Diesmal besprechen wir kurz zwei kleinere UDRP-Entscheidungen, die einmal mehr zeigen, wie unterschiedlich die Herangehensweisen von Beschwerdeführern, aber auch von Entscheidern in UDRP-Verfahren sind.
1voice.com
Die 1 Voice Sales Inc. bietet Telekommunikationsdienste wie VoIP an und startete ein UDRP-Verfahren vor der WIPO, da sie ihre beiden im April 2022 eingetragenen US-Markenrechte durch die Domain 1voice.com verletzt sieht. Sie erklärt, seit 2015 auf dem Markt zu sein und bis 2019 ihre Kundenbasis auf 94 Kunden in den USA gebracht zu haben. Der Gegner ist der US-Amerikaner Alan Williams, der die im November 2000 erstmals registrierte Domain 1voice.com 2018 für US$ 8.000,- gekauft hat. Er erklärte, er habe geplant, über die zur Zeit geparkte Domain eine Online Social Media Plattform zu starten, in die er bereits zehntausende US-Dollar und viele tausend Arbeitsstunden investiert habe. Über die Sache entschied der Chicagoer Rechtsanwalt und Politikwissenschaftler Robert A. Badgley, der schnell über die Sache hinwegfegte: er bestätigte die Identität von Marke und Domain, überging die Frage nach einem Recht oder berechtigten Interesse des Gegners und vermochte keine Bösgläubigkeit des Gegners festzustellen. Als der die Domain 2018 registrierte, hatte die Beschwerdeführerin weniger als 100 Kunden, was dagegen spräche, dass deren Marke aufgrund ihrer Nutzung damals bekannt war. Die Wortkombination „one voice“ sei nicht ungewöhnlich, weshalb, zusammen mit fehlenden Nachweisen für die Bekanntheit der Marke vor Juli 2018, das Argument des Gegners, er habe seinerzeit von der Marke nichts gewusst, nachvollziehbar sei. Hier läge kein eindeutiger Fall von Cybersquatting vor, weshalb die Beschwerde scheitere, meinte Badgley, und wies sie ab (WIPO Case No. D2022-2467).
palex.com
Die spanische Palex Medical S.A. gibt es seit 1955. Sie ist im Raum Spanien und Portugal präsent, und Inhaberin mehrerer Marken in Spanien seit 1989 und 1992, sowie in Europa und im Vereinigten Königreich seit 1992. Die Domain palex.com wurde im November 1996 vom Koreaner Hanjin Ko registriert, der Inhaber von rund 17.000 Domains ist. Die Domain, die zum Verkauf steht, löst auf eine Pay-Per-Klick-Seite auf, wobei die Links nichts mit der Branche der Beschwerdeführerin zu tun haben. Der Gegner findet, die Beschwerdeführerin komme sehr spät mit der Beschwerde („Laches“) und dass ein Fall von Reverse Domain Name Hijacking vorliege. Zur Entscheiderin wurde die koreanische Rechtsanwältin Kathryn Lee bestimmt.
Die wies die Beschwerde ab (WIPO Case No. D2022-1473). Für sie war die Wahl der englischen Sprache als Verfahrenssprache eine vermittelnde Lösung zwischen koreanisch und spanisch. Für den Vorwurf von „Laches“ sah sie keine Anhaltspunkte. Lee bestätigte die Identität von Marke und Domain, sah aber den Gegner als berechtigten Inhaber der Domain, da keine Anhaltspunkte dafür vorlägen, wonach der die Domain mit Wissen um die Beschwerdeführerin registriert habe; Domain-Parking sei für sich nicht rechtswidrig. Auch Bösgläubigkeit stellte Lee nicht fest, da die Beschwerdeführerin sich auf die Märkte in Portugal und Spanien beschränkte, während der Gegner seinen Sitz in Korea hat. Es sei unwahrscheinlich, dass der Gegner die Beschwerdeführerin oder ihre Marke kannte, als er die Domain registrierte. Dabei sei zu berücksichtigen, dass es 1996 noch unüblich war, eine Markenrecherche vor Registrierung einer Domain zu betreiben; das zählte seinerzeit nicht zu den Sorgfaltspflichten, auch wenn der Gegner ein erfahrener Akteur im Domain-Bereich ist. Die Beschwerdeführerin hingegen habe keine Nachweise dafür erbracht, dass ihre Marke „PALEX“ 1996 berühmt war. Zudem spräche die Kürze von fünf Zeichen der Domain dafür, dass es sicherlich möglich ist für jemanden, sich die Buchstabenkombination auszudenken, ohne von der Beschwerdeführerin zu wissen. Bösgläubigkeit auf Seiten des Gegners sah Lee nicht, aber andererseits sprachen auch keine Nachweise für ein Reverse Domain Name Hijacking. Sie wies die Beschwerde ab.
Die UDRP-Entscheidung über die Domain 1voice.com finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2022/d2022-2467.pdf
Die UDRP-Entscheidung über die Domain palex.com finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2022/d2022-1473.pdf
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de
Quelle: wipo.int, eigene Recherche
PARI – US$ 260.000,- FÜR COGNITIVEAUTOMATION.COM
cognitiveautomation.com beehrte die vergangene Domain-Handelswoche mit ihrem Preis von US$ 260.000,- (ca. EUR 256.870,-) und setzt sich so deutlich von drei weiteren Domains im sechsstelligen Preisbereich ab.
Da Dollar und Euro mittlerweile praktisch pari stehen, können wir uns die Umrechnung künftig sparen. So führt denn die 2016 handregistrierte cognitiveautomation.com mit US$ 260.000,- die Domain-Handelswoche an, womit sie auf Platz 21 der Jahresbestenliste kommt. Verkauft wurde sie bereits vor einigen Monaten, doch erst mussten die drei Raten des Verkaufspreises abgestottert werden, ehe offiziell die Inhaberänderung vollzogen wurde. Ihr folgt rake.com mit US$ 175.000,- als zugleich zweitteuerste Domain der Woche. betify.com ist mit EUR 110.000,- die dritte .com dieser Woche im sechsstelligen Bereich; im Februar 2021 erzielte sie schon US$ 39.999,- (damals ca. EUR 48.000,-) und konnte ihren Preis also beinahe verdreifachen. Weiter haben wir da lasvegasgroup.com mit US$ 7.980,-, die im Dezember 2007 US$ 2.000,- (ca. EUR 1.355,-) erzielte hatte.
Die Landesendungen führt die vierte Domain im sechsstelligen Bereich an, die italienische vacanze.it zum Preis von US$ 170.000,-. Damit liegt sie zur Zeit in diesem Jahr unter den Länderendungen an Platz 1, vor termin.de mit EUR 150.000,-. Nur knapp an der sechsstelligen Marke ging hot.co.uk mit US$ 99.500,- vorbei.
Die neuen generischen Endungen bieten eine große Menge .club-Verkäufe, bei denen wir uns ein wenig beschränkt haben. Nummer 1 ist capital.club zum Preis von US$ 18.000,-. Dass es mit den Clubs nicht nur bergauf geht, erweist sich an first.club (US$ 1.690,-), time.club (US$ 1.524,-) und hunter.club (US$ 1.370,-), die in der Vergangenheit etwas bessere Preis erzielt hatten: im Februar 2017 lag hunter.club bei US$ 4.000,- (ca. EUR 3.738,-), im April 2017 kam time.club auf US$ 2.000,- (ca. EUR 1.870,-) und first.club konnte im Mai 2019 noch US$ 2.000,- (ca. EUR 1.786,-) abgreifen. Die Endung .biz aus den Nullerjahren verzeichnet drei Verkäufe, deren bester die Zwei-Zeichen-Domain ea.biz mit US$ 9.900,- ist. Unter den klassischen Endungen liegt .org mit starfire.org zum Preis von US$ 13.750,- vorn. Die vergangene Domain-Handelswoche erwies sich als sehr erfreulich, mit gleich vier Domains im sechsstelligen Bereich, darunter eine Länderdomain.
Länderendungen
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vacanze.it – US$ 170.000,-
bdx.it – EUR 3.500,-
fattoincasapervoi.it – EUR 2.750,-
hot.co.uk – US$ 99.500,-
forensic-science-society.org.uk US$ – 4.601,-
broadway.co.uk – US$ 3.105,-
reliant.uk – US$ 3.019,-
reliant.co.uk – US$ 3.019,-
mayfair.uk – US$ 2.958,-
thewomensroom.org.uk – US$ 2.418,-
adviser.co.uk – US$ 2.300,-
plasticfree.co.uk – US$ 2.300,-
aquascutum.co.uk – US$ 1.590,-
giftcard.in – US$ 16.500,-
paid.in – US$ 12.000,-
food.co.in – US$ 2.900,-
teya.in – US$ 2.150,-
jobsmart.de – EUR 6.000,-
gowork.de – EUR 4.500,-
daswaschmittel.de – EUR 3.501,-
wellon.de – EUR 3.500,-
tonin.de – EUR 3.200,-
motorway.de – EUR 2.990,-
h2x.de – EUR 2.500,-
theodds.de – US$ 2.499,-
babel.me.de – US$ 2.000,-
untoldstory.de – US$ 2.000,-
cordless.io – US$ 5.625,-
blockbase.co – US$ 4.999,-
aprendemagia.es – EUR 4.500,-
yasmina.fr – EUR 4.250,-
puredigital.eu – EUR 3.000,-
teamhub.io – US$ 3.000,-
rohrbach.eu – EUR 2.599,-
tigereye.eu – EUR 2.599,-
nna.ch – EUR 2.500,-
digital-identity.eu – US$ 2.499,-
disc.co.za – US$ 2.499,-
starspace.io – US$ 2.499,-
Neue Endungen
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capital.club – US$ 18.000,-
billionaire.club – US$ 7.044,-
power.club – US$ 7.000,-
dd.nyc – US$ 6.000,-
w.design – US$ 6.000,-
tel.tel – US$ 5.500,-
mf.club – US$ 5.000,-
sv.club – US$ 4.699,-
6t.vip – US$ 3.999,-
8x.vip – US$ 3.999,-
n8.vip – US$ 3.999,-
sex.vip – US$ 3.499,-
bike.club – US$ 3.420,-
dg.club – US$ 3.420,-
bronx.law – US$ 2.856,-
tight.fit – US$ 2.800,-
challenge.fit – US$ 2.500,-
kh.fashion – US$ 2.500,-
corgis.xyz – US$ 2.488,-
soul.design – US$ 2.240,-
seven.vip – US$ 2.200,-
first.club – US$ 1.690,-
time.club – US$ 1.524,-
hunter.club – US$ 1.370,-
Generische Endungen
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ea.biz – US$ 9.900,-
tampa.biz – US$ 1.300,-
connecticut.biz – US$ 1.300,-
starfire.org – US$ 13.750,-
euler.net – US$ 7.750,-
girlgames.net – EUR 4.000,-
pickups.net – US$ 2.000,-
esta.org – US$ 1.035,-
.com
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cognitiveautomation.com – US$ 260.000,-
rake.com – US$ 175.000,-
betify.com – EUR 110.000,-
temoo.com – US$ 54.900,-
stretcher.com – US$ 35.000,-
arrears.com – US$ 31.500,-
fresa.com – US$ 25.000,-
chillybets.com – US$ 20.000,-
shaken.com – GBP 14.000,-
gokoo.com – US$ 12.750,-
docmarket.com – US$ 11.000,-
elegen.com – US$ 10.000,-
xyzrobotics.com – US$ 10.000,-
lasvegasgroup.com – US$ 7.980,-
flyalliance.com – US$ 6.350,-
eqrp.com – US$ 6.000,-
procurize.com – US$ 5.000,-
thalescapital.com – US$ 5.000,-
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
ZÜRICH – ITECHLAW FEIERT 50-JÄHRIGES JUBILÄUM
ITechLaw lädt zur Hybridveranstaltung anlässlich des 50-jährigen Bestehens nach Zürich in der Schweiz. Der Veranstalter will in dieser Konferenz für IT-Rechtler über das Erreichte reflektieren und in die Zukunft blicken.
ITechLaw ist nach eigenen Angaben eine Organisation, die auf ihre Teilnehmer hört. Die Konferenz soll die Interaktion, das Engagement, die Zusammenarbeit, die Konnektivität und die Gemeinschaft in einer unterhaltsamen und sicheren Lernumgebung fördern. Die 50-Jahre-Feier findet vom 19. bis 21. Oktober 2022 statt. Auf der Agenda stehen am 19. Oktober 2022 zunächst Treffen der einzelnen Ausschüsse, darunter das Datenschutzkomitee und das Cyber Crime Komitee. Am zweiten Tag der Veranstaltung gibt es mehrere Veranstaltungen zu NFTs und Internetsicherheitversicherungen. Darüber hinaus werden der Umgang mit Rechtsstreitigkeiten wegen Datenschutzverletzungen sowie Data Services Act und Data Markets Act besprochen. Der dritte Konferenztag bringt unter anderem Themen wie Datenschutz und Besitz von Daten, die Regulierung von Kryptowährungen und das Metavers für Rechtsanwältinnen. Die gesamte Konferenz wird begleitet von diversen anderen Veranstaltungen, auch sportlicher Natur.
Die „2022 European Conference & 50th Anniversary Celebration“ der Internatonal Technology Law Association findet vom 19. bis 21. Oktober 2022 im Kongresshaus Zürich, Claridenstrasse 5 in 8002 Zürich (Schweiz), statt. Eine Teilnahme ist auch online möglich. Die Teilnahme kostet ab 15. September 2022 für Nichtmitglieder CHF 2.150,-, für Mitglieder CHF 1.820,-. Für Studenten und andere gibt es vergünstigte Tickets.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.itechlaw.org/conferences/2022-european-conference-zurich-0
Quelle: itechlaw.org, eigene Recherche