Domain-Newsletter

Ausgabe #1134 – 08. September 2022

Themen: Internetsperren – Overblocking in Österreich | Statistik – .com ist wieder auf Wachstumskurs | TLDs – Neues von .at, .eth und .za | NamesCon – Blockchaindomain-Panel in Rage | UDRP – Tohuwabohu bei Streit um efhutton.com & Co | blunt.com – abgestumpft für US$ 165.000,- | Hamburg – Domainstammtisch im Dezember 2022

INTERNETSPERREN – OVERBLOCKING IN ÖSTERREICH

In Österreich hat eine auf Betreiben der LSG – Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GesmbH vorgenommene Netzsperre zum Ausfall zahlreicher rechtmäßiger Webangebote geführt. Vom Verband der Internet Service Provider Austria (ISPA) kam scharfe Kritik.

Wie das gut informierte Nachrichtenportal futurezone.at berichtet, hat die LSG Ende August 2022 bei mehreren österreichischen Providern, darunter Magenta und A1, die Sperrung von Internetangeboten erwirkt. Ob lediglich bestimmte Domain-Namen wie canna.to, canna-power.to und newalbumreleases.net, oder IP-Adressen gesperrt werden sollten, ist streitig. Fest steht, dass am Nachmittag des 28. August 2022 zahlreiche Online-Shops wie preis-zone.com, aber auch Beratungsdienstleister sowie mehrere kleinere und mittelständische Unternehmen im Netz nicht mehr erreichbar waren. Sie alle nutzten IP-Adressen von Cloudflare, ein US-Unternehmen, das ein Content Delivery Network, Internetsicherheitsdienste und verteilte DNS-Dienste bereitstellt. Eigentliches Ziel der LSG scheint die Musikstreamingplattform „Canna Power“ gewesen zu sein. Bei Cloud-Diensten teilen sich aber häufig viele Rechner eine IP-Adresse, so dass es zu einem Phänomen kam, das als „Overblocking“ bekannt ist. „Was da gestern im Internet in Österreich los war, ist so, als würde man ein ganzes Hochhaus oder Einkaufszentrum sperren, weil in einem Geschäft etwas geklaut wurde“, erklärte Dominik Polakovics von der Bürgerrechtsorganisation epicenter.works.

Der Verband der Internet Service Provider Austria (ISPA) zeigte sich bestätigt. „Das ist genau das, wovor die ISPA seit Jahren gewarnt hat“, sagte ISPA-Generalsekretär Stefan Ebenberger. „Dabei haben die Internetanbieter überhaupt kein Interesse daran, Netzinhalte zu sperren. Im Gegenteil, gerade die österreichischen Provider haben im Interesse der Nutzer*innen immer wieder gegen überschießende Maßnahmen geklagt.“ Bereits im vergangenen Jahr hatte die ISPA vorgeschlagen, Sperren vor ihrer Umsetzung durch eine Telekom-Control-Kommission (TKK) auf ihre Rechts- und Verhältnismäßigkeit prüfen zu lassen. „Es gab einen solchen Vorschlag bereits bei der Novelle des Telekommunikationsgesetzes 2021. Der wurde aber von derselben Verwertungsgesellschaft, die jetzt die Sperraufforderungen verschickt hat, kategorisch abgelehnt, noch bevor eine Diskussion entstehen konnte“, ergänzte Ebenberger. Seiner Ansicht nach ist nun der österreichische Gesetzgeber am Zug. „Dass völlig legale Inhalte blockiert werden, ist unverhältnismäßig und eine Gefahr für Meinungsfreiheit sowie die Rechte von deren Inhabern“. Auch in Deutschland werden die DNS-Sperren von Bürgerrechtlern als Bedrohung der Grundrechte angesehen.

Das Schweizerische Bundesgericht hat erst vor kurzem die grundsätzliche Zulässigkeit von Netzsperren bejaht (Urteile vom 18. Mai 2022 – Az. 2C 336/2021, 2C 337/2021, 2C 338/2021). Das „Overblocking“-Risiko bei DNS-Sperren geht nach Ansicht des Gerichts weniger weit als bei anderen Methoden der Sperrung. In Deutschland hält der BGH Netzsperren grundsätzlich für möglich; sie sollen aber auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben. Mit dieser Tendenz schloss der Bundesgerichtshof am 23. Juni 2022 eine mündliche Verhandlung, in der um die Verpflichtung der Deutschen Telekom zur Einrichtung von Sperren für Webseiten gestritten wurde. Die Entscheidung soll hier am 13. Oktober 2022 verkündet werden.

Quelle: futurezone.at, heise.de, netzpolitik.org

STATISTIK – .COM IST WIEDER AUF WACHSTUMSKURS

Aufatmen bei .com: nach drei verlustreichen Monaten konnte die weltweit wichtigste Top Level Domain im August 2022 wieder an Registrierungen zulegen. Erhebliche Schwankungen zeigt dagegen einmal mehr Chinas .cn.

Den Ton setzt in diesem Monat das in Brüssel ansässige Council of European National Top Level Domain Registries (CENTR), das seinen Global TLD Report für das 2. Quartal im Jahr 2022 veröffentlicht hat. Der Bericht mit Schwerpunkt europäische ccTLDs meldet nach zwei Jahren pandemiebedingten Wachstums eine Rückkehr zu den Normalwerten. Auf dem Höhepunkt standen 17 neu registrierten Domains zehn gelöschte Domains gegenüber; aktuell ist das Verhältnis 12 zu 10, was dem Wert des Jahres 2019 entspricht. Mit einer durchschnittlichen „renewal quote“ von 81,9 Prozent zeigen sich die europäischen Länderendungen auch sonst stabil. Leicht gefallen ist der Anteil der Domains, die auf eine entwickelte Website verweisen; er liegt unter den europäischen ccTLDs bei 44 Prozent. Hinzu kommen 27 Prozent geparkte Domains und 29 Prozent mit Fehlermeldung. Den globalen Domain-Markt beziffert CENTR mit 363 Mio. Domains (per April 2022) bei insgesamt 1.461 zur Auswahl stehenden Domain-Endungen. Dazu beigetragen hat endlich auch wieder .com, die im August um über 155.000 Domains zulegen kann und damit den Verlust aus dem Juli fast wieder wettmacht.

Wie hochvolatil und damit nur eingeschränkt aussagekräftig die Registrierungszahlen für die chinesische Länderendung .cn sind, zeigt eine aktuelle Mitteilung der Registry CNNIC. Demnach waren zum Ende August 2022 rund 17,86 Mio. Domains unter .cn registriert, ein deutliches Minus verglichen mit jenen 20,4 Mio. Domains, die zum Ende des Jahres 2021 gemeldet wurden. Die hohe Fluktuation lässt sich nur mit den restriktiven Vergaberegelungen erklären, die unter anderem eine Identifikation des Domain-Inhabers voraussetzen. Im „Domain Name Industry Brief“ von VeriSign hieß es zu .cn deshalb: „experienced a registryimplemented zone reduction during 2021 of 9.4 million domain names“. Der mutmaßlich hohe Anteil regulierter Registrierungen macht eine Vergleichbarkeit mit zahllosen anderen Endungen wie .de, .at oder .ch kaum möglich.

In Neuseeland hat die für .nz zuständige Domain Name Commission Limited (DNCL) ihren Jahresbericht 2021/2022 veröffentlicht. Zum Stichtag 31. März 2022 waren danach 741.157 .nz-Domains registriert, ein leichtes Plus von 18.766 Domains gegenüber dem Vorjahr. 288 weitere Domains wurden wegen möglicher falscher WHOIS-Angaben untersucht und 161 davon letztlich suspendiert; lediglich bei zehn davon gelang es den Domain-Inhabern, die Registry von wahrheitsgemäßen Angaben zu überzeugen, was zur Wiederherstellung der Registrierung führte. Wichtig zu wissen ist, dass eine Registrierung unter .nz keinen Sitz in Neuseeland erfordert. Zwar haben 82 Prozent aller Domain-Inhaber ihren Sitz im Inselstaat; immerhin 9,4 Prozent steuern aber Personen bei, die vom großen Nachbarn Australien stammen, weitere 3,3 Prozent aus den USA. 50 Länder haben jeweils einen Inhaber einer .nz-Domain bei sich ansässig; ob sich auch Deutschland darunter befindet, verrät die DNCL leider nicht.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 17.336.045 – (Vergleich zum Vormonat: + 12.871)
.at – 1.449.080 – (Vergleich zum Vormonat: + 6.228)
.com – 161.063.612 – (Vergleich zum Vormonat: + 155.640)
.net – 13.216.872 – (Vergleich zum Vormonat: – 6.991)
.org – 10.619.426 – (Vergleich zum Vormonat: + 14.360)
.info – 3.631.313 – (Vergleich zum Vormonat: + 7.876)
.biz – 1.405.728 – (Vergleich zum Vormonat: – 5.421)
.eu – 3.677.479 – (Vergleich zum Vormonat: – 4.059)

.xyz – 4.825.632 – (Vergleich zum Vormonat: – 64.202)
.online – 2.156.867 – (Vergleich zum Vormonat: – 2.723)
.top – 1.983.712 – (Vergleich zum Vormonat: + 27.383)

(Stand 01. September 2022)

Den CENTRstats Global TLD Report Edition 2/2022 finden Sie unter:
> https://centr.org/library/library/download/10435/7399/41.html

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Quelle: centr.org, dnc.org.nz, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .AT, .ETH UND .ZA

Droht Südafrikas Länderendung .za wegen verschärfter Vergaberegeln der Untergang? Das befürchtet zumindest eine Vereinigung von Providern. Derweil setzt .at auf Information von KMUs, während .eth Millionen an Registrierungen einsammelt – hier unsere Kurznews.

Die österreichische Nic.at hat mit „KMU im Fokus“ eine neue Serie gestartet. Sie soll kleinen und mittelständischen Unternehmen in der Phase der Firmengründung und des Wachstums Hilfestellung in Sachen Domain geben, denn sie ist ein wichtiger Baustein für die digitale Sichtbarkeit im Internet und bei der Marketingstrategie. Am Anfang stellen sich für Neugründer jede Menge Fragen: Welcher Domain-Name ist der richtige? Welche Domain-Endung ist die beste? Wann machen mehrere Domains Sinn? Nic.at holt österreichische klein- und mittelständische Unternehmen mit ihren .at-Domains vor den Vorhang und gewährt einen Einblick in die Unternehmen, wie .at-Domains mit unterschiedlichen Strategien genutzt werden, und so zum Unternehmenserfolg wesentlich beitragen. Die wertvollen Domain-Tipps lassen sich auch auf andere Länderendungen übertragen und stehen ab sofort zum Abruf bereit.

Handelt es sich um einen Marketing-Hype oder hat der Markt echten Bedarf? Geht es allein nach den Registrierungszahlen, darf sich die Blockchain-Domain .eth in jedem Fall freuen: ein Zuwachs von rund 301.000 Domains sorgte dafür, dass im August 2022 zum ersten Mal mehr als zwei Mio. eth-Domains registriert waren. Zum Vergleich: .biz hat aktuell rund 1,4 Mio. Registrierungen, und es gibt nur zwei nTLDs, die derzeit auf mehr registrierte Domains kommen. Wirklich nachprüfen lassen sich diese Zahlen allerdings nicht, und auch im Alltag der meisten Nutzer dürften .eth-Domains keine Rolle spielen. Diese Domains werden in der Ethereum-Blockchain gespeichert. Voraussetzung dafür ist eine vorhandene Crypto-Wallet für Ether. Es handelt sich .bei .eth um eine „alternative“ Top Level Domain, die nur über technische Umwege genutzt werden kann. So müssen beispielsweise Nutzer von Chrome und Firefox Add-ons installieren. Browser wie Brave, Opera und Puma unterstützen diese neue Technologie hingegen bereits.

Die südafrikanische .ZA Domain Name Authority (ZADNA) ruiniert mit einer geänderten Vergaberegelung die Zukunft der Landesendung .za. Das befürchtet die Internet Service Providers’ Association of South Africa (ISPA) und reiht sich damit ein in eine Schar prominenter Kritiker. Stein des Anstosses sind neue „Registry and Registrar Licensing Regulations“, die bisher im Entwurf vorliegen. Demnach müssten die Domain-Registrare Identitätspapiere der Inhaber von .za-Domains erfassen, was für viele Registrare ein administrativer Albtraum werden dürfte. Zudem müssten die Registrare eine Lizenz beantragen, Lizenzgebühren zahlen und ZADNA einen „access to their environments upon request“ gewähren. Die ISPA befürchtet, dass dies zu erhöhten Registrierungsgebühren führt und die Nutzer in Scharen zu .com überlaufen, sollte der Entwurf umgesetzt werden. Aktuell sind rund 1,36 Mio. .za-Domains registriert. Noch sind die Änderungen nicht beschlossen; bis wann die Entscheidung fällt, ist unklar.

Weitere Informationen zu „KMU im Fokus“ finden Sie unter:
> https://www.nic.at/de/news/nic-at/kmu-im-fokus

Die Stellungnahme der ISPA zu den Änderungen bei .za finden Sie unter:
> https://ispa.org.za/wp-content/uploads/2022/06/ISPA-Submission-Draft-.ZA-Registry-and-Registrar-Licensing-Regulations-and-Procedures-6-June-2022.pdf

Quelle: nic.at, ens.eth, ispa.org.za

NAMESCON – BLOCKCHAINDOMAIN-PANEL IN RAGE

Anlässlich der NamesCon 2022 in Austin (Texas, USA) fand unter anderem auch ein Panel zum Thema Blockchain-Domains statt. Zwischen den Abgesandten von Unstoppable und Handshakeapologeten kam es dabei zu hitzigen Dialogen hinsichtlich des brancheninternen Umgangs.

In einem Blogartikel berichtet Domain-Investor Andrew Allemann (domainnewswire.com) über das Blockchain-Domain Panel vom 01. September 2022 anlässlich der NamesCon 2022, bei dem es auf der Bühne zu heftigen Wortgefechten zwischen einzelnen Teilnehmern kam. Chris Jeffrey (Purse) griff bereits bei der Vorstellungsrunde Brad Kram (Unstoppable) an. Hintergrund dafür ist die von Unstoppable eingereichte Klage gegen einen Technologieanbieter, der bei Handshake Second Level Domains unter der Top Level Domain .wallet anbietet. Diese Endung stellt sich als Konkurrent zur Unstoppable-Endung .wallet dar. Das Panel war thematisch auf die Branche im Ganzen ausgerichtet, doch einige Panelisten wollten alleine den Rechtsstreit thematisieren. Auf die Web2- und Web3-differenzierende Aussage von Encirca-Mitgründer Thomas Barrett, dass es bei Web3 um Kontrolle durch die Nutzer, während es bei Web2 um Geschäfte gehe, grätschte Chjango U. (dWeb Foundation) ein, dass es bei Web2 auch darum gehe, Menschen zu verklagen, um eigene Territorien abzustecken. Kam versuchte, das Gespräch wieder auf das Thema Web3-Industrie zu bringen, doch unterbrach ihn Chris Jeffrey (CTO bei Purse), der erklärte, zur Zeit sei die Klage von Unstoppable das relevanteste Thema, und Chjango ergänzte, die Klage setze einen Präzendenzfall.

Alsdann führte Jeffrey aus, dezentrale Namensprotokolle seien anfällig für diese Art von Angriffen. Unstoppable nutze die alten Namenssysteme, wie Marken, um jemanden zu verfolgen, der auf den neuen Protokollen aufbaut. Er resümiert: Unstoppable sei der Feind, und dezentrale Namensprotokolle seien da, um vor solchen Leuten zu schützen. Kram hielt entgegen, es gäbe hier keine regulierende Institution wie ICANN. Das Web3 könne nur funktionieren, wenn beide notwendigen Aspekte, die technischen Gegebenheiten und die soziale Akzeptanz, erfüllt würden. Unstoppable gäbe Nutzern die Möglichkeit, eigene Domains zu registrieren und lade Entwickler dazu ein, Applikationen zu bauen, die die Interaktion von Nutzern ermöglichen. Kollidierende Systeme stellten allerdings eine Gefahr für Nutzer dar. Wenn ein Nutzer 1 Million US-Dollar überweisen will und der Betrag beim Falschen landet, weil der bei einem anderen Anbieter ein identisch lautendes Wallet hat, dann funktioniert das System nicht. Mehrere gleichlautende TLDs können nicht nebeneinander existieren, da sie Unsicherheit in das gesamte System bringen. App-Anbieter würden dies nicht zulassen, da dies ihre Kunden in Gefahr bringen würde; sie würden ihre App in solchen Fällen einfach abschalten. Auf den Hinweis von Thomas Barrett (EnCirca President), jede Blockchain habe ihr eigenes Protokoll und das könne in individuellen Applikationen abgebildet werden, was solche Konflikte ausschließe, hielt Kram entgegen, dass die Interoperabilität der Protokolle viel höher sei, als man meine; man sehe das an den Browsern, die die unterschiedlichen Protokolle beherrschen und der Nutzer erkenne nicht, welche Blockchain aufgerufen wird.

Barrett lässt es sich im Zuge einer Zuschauerfrage nicht nehmen und kündigt an, dass ein DAO in Kürze sich darum kümmern werden, ein TLD-Trademarkhouse ins Leben zu rufen. Darüber hinaus soll auch ein Dispute-Verfahren entwickelt und eingeführt werden. Diese beiden Einrichtungen werden laut Barrett in den kommenden zwölf Monaten gestartet werden. Offen blieb allerdings, wie dieses DAO den Konflikt einer TLD-Kollision lösen werde. Denn an einem protokollübergreifenden Austausch komme man nicht vorbei. Wie sich die Sache entwickelt, wird man weiter beobachten müssen.

Ein Zuschauer bei dem Blockchain-Panel konnte eine beinahe vollständige Aufzeichnung machen und stellt seine Aufnahme bei YouTube zur Verfügung:
> https://youtu.be/HZLrqhKpy9Q

Quelle: domainnewswire.com, eigene Recherche

UDRP – TOHUWABOHU BEI STREIT UM EFHUTTON.COM & CO

Einen UDRP-Streit besonderer Güte hatte Robert A. Badgley zu entscheiden. Die Parteien stritten um die Domains efhutton.com und efhutton.net. Trotz umfangreicher Nachfrage von Badgley wurde die unklare Lage noch undurchsichtiger.

Die EF Hutton Partners Holdings LLC streitet sich mit C Davis, Victoria Factum Trust, EF Hutton Inc. im Rahmen eines UDRP-Verfahrens um die Domains efhutton.com und efhutton.net vor der WIPO. Der als Entscheider berufene Chicagoer Rechtsanwalt und Politikwissenschaftler mit Französischkenntnissen Robert A. Badgley sah sich nach einem ersten Blick auf die Unterlagen genötigt, den Parteien umfangreich Fragen zur Beantwortung aufzugeben. Er resümiert schon bei der Sachverhaltsdarstellung, dass die Unterlagen ein Konvolut wie bei jedem anderen UDRP-Verfahren seien; die Beantwortungen der umfangreichen Fragen hätten zwar ein paar Punkte geklärt, doch andere vernebelt und sowieso noch mehr Fragen aufgeworfen.

So startete Badgley kopfschüttelnd wie in einer Märchenerzählung: Es war einmal vor vielen Jahrzehnten ein prominentes Anlageberater- und Wertpapiermaklerunternehmen namens E.F. Hutton; dessen Marke „EF HUTTON“ war berühmt, wie auch deren Motto „When E.F. Hutton talks, people listen.“ Das Unternehmen kam in Misskredit und wurde von Shearson Lehman/American Express im Dezember 1987 aufgekauft. Die Marke wurde 20 Jahre lang nicht genutzt. Die Beschwerdeführerin des UDRP-Verfahrens ist zur Zeit Inhaberin der 2012 eingetragenen US-Wortmarke „EF HUTTON“ und einer entsprechenden Wort-/Bildmarke. Die Marken wurden zu Gunsten einer Firma namens Dominant Brands LLC eingetragen. Diese übertrug die Marken auf Stanley Hutton Rumbough, der wiederum 2021 die Marken auf die Beschwerdeführerin übertrug. Die Beschwerdeführerin hieß damals noch Platinum Arc Holdings LLC und wurde im April 2022 zur EF Hutton Partners Holdings LLC. Der Gegner wurde Inhaber der Domain efhutton.com, als er im Mai 2020 den Domain-Account des Vorinhabers Bedom übernahm, der seinerseits die Domain 2012 von jemanden übernommen hatte, der sie fünf Jahre lang nicht genutzt hatte. Bei der Domain efhutton.net sieht es etwas anders aus; die hatte Bedom direkt von Yahoo! übernommen und 2020 seinen Account dem Gegner überschrieben. Hinsichtlich der Domain efhutton.com hatte Bedom im März 2016 eine „exklusive URL-Lizenzvereinbarung“ mit EF Hutton America Inc. getroffen. Sie bestätigt die Inhaberschaft der Domain von Bedom und Nutzungsrechte gegen Zahlung von Gebühren. Weiter wurde ihm eingeräumt, dass seine Lizenzrechte an der URL nicht durch Markenrechte eingeschränkt werden. Damaliger Vorsitzender der EF Hutton America Inc., die sich später in HUTN Inc. umbenannte, war Stanley Hutton Rumbough. Nach zwei Abmahnungen und einigem Hin und Her zwischen den Parteien und deren Anwälten kam es nun zum UDRP-Verfahren.

Badgley sah sich nicht in der Lage, die Nebel zu lichten und die Sache zu klären: er wies die Beschwerde zurück, weil der Gegner nachvollziehbare Gründe vorgetragen hatte, die die Behauptungen der Beschwerdeführerin entkräften (WIPO Case No. D2022-1666). Marke und Domains seien eindeutig identisch, stellte Badgley fest. Der Frage eines Rechts oder berechtigten Interesses seitens des Gegners an den Domains wich er aus und konzentrierte sich auf eine kurze Betrachtung der Bösgläubigkeit. Hier kam er zu dem Schluss, dass die Beschwerdeführerin nicht nachgewiesen habe, dass der Gegner die Domains bösgläubig registriert und genutzt hat. Der Gegner habe ausreichend schwerwiegende Punkte vorgebracht, die Badgley innehalten liessen; immerhin handele es sich um ein UDRP-Verfahren, in dem es weitgehend keine Offenlegung gibt, Zeugen nicht unter Eid vernommen werden können usw. Dieser Streit, so Badgley, gehöre vor ein ordentliches Gericht. Badgley gibt ein paar Beispiele, die zeigen, wo die Argumente des Gegners die Behauptungen der Beschwerdeführerin aushebeln. Er verwies darauf, dass die Beschwerdeführerin die komplexe Vorgeschichte verschwiegen und so ihre Glaubwürdigkeit in diesem Verfahren untergraben habe. Badgley fasst die Sache zusammen und resümiert, dass auf Grundlage der Akten es sich hier um keinen Fall von Cybersquatting handele. Der Streit gehöre vor ein ordentliches Gericht. Die Beschwerdeführerin habe die Voraussetzungen der UDRP nicht erfüllt, weshalb er die Beschwerde abwies.

Die UDRP-Entscheidung über die beiden Domains efhutton.com und efhutton.net finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2022/d2022-1666.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

BLUNT.COM – ABGESTUMPFT FÜR US$ 165.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche bietet mit blunt.com zu einem Preis von US$ 165.000,- (ca. EUR 164.285,-) einen erfreulichen Fang. Darüber hinaus blieben die Geschäfte ruhig.

Die Domain blunt.com macht diesmal mit US$ 165.000,- (ca. EUR 164.285,-) das Rennen in der vergangenen Domain-Handelswoche. Der legal agierende Cannabis-Händler Farmhouse Inc. teilte auf Twitter mit, im Juni 2022 ein Angebot für die eigene Domain blunt.com erhalten zu haben. Der Vorstand des Unternehmens befand, das Angebot für die Premium-Domain sei marktgerecht, und Farnhouse verkaufte die Domain am 20. Juli 2022 zum „Netto“-Preis (ohne Provision) von US$ 165.000,- (ca. EUR 164.285,-) an den Interessenten.

Unter den Länderendungen besetzte diesmal die deutsche Domain impfcheck.de mit EUR 15.000,- den ersten Platz. Daneben gab es zahlreiche .de-Domains, unter diesen auch sahne.de mit EUR 2.655,-, die sich nur unwesentlich gegenüber ihrem Preis in Höhe von EUR 2.500,- im Februar 2020 verbessert. Ebenfalls stark vertreten waren kolumbianische Domains, angefangen mit arena.co zum Preis von US$ 10.805,- (ca. EUR 10.758,-). Auch dabei war roi.co mit US$ 3.655,- (ca. EUR 3.639,-), die laut Raymond Hackney im Jahr 2015 für US$ 455,- aus einer GoDaddy-Auktion rausfiel.

Die neuen generischen Endungen sicherten sich mit security.design zum Preis von US$ 10.000,- (ca. EUR 9.957,-) eine gute Position. Die Ein-Zeichen-Domain x.work gab im Preis aber deutlich nach, von US$ 2.500,- (ca. EUR 2.155,-) im Juni 2016 auf jetzt US$ 1.625,- (ca. EUR 1.618,-). Die klassischen generischen Endungen .org und .net präsentierten keine Verkäufe. Die vergangene Domain-Handelswoche war schwach besetzt, konnte jedoch mit blunt.com zu einem sechsstelligen Preis aufwarten.

Länderendungen
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impfcheck.de – EUR 15.000,-
proficio.de – EUR 5.000,-
profin.de – EUR 5.000,-
automatenland.de – EUR 4.500,-
altapost.de – EUR 4.185,-
jobninja.de – EUR 3.000,-
sahne.de – EUR 2.655,-
getränkemarkt.de – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.489,-)
securebydesign.de – EUR 2.499,-
getraenkemarkt.de – EUR 2.000,-
greetsiel-ferienwohnung.de – EUR 2.000,-
hilfsmittelverzeichnis.de – EUR 2.000,-

arena.co – US$ 10.805,- (ca. EUR 10.758,-)
bunch.co – US$ 6.211,- (ca. EUR 6.184,-)
integrate.co – US$ 5.211,- (ca. EUR 5.188,-)
roi.co – US$ 3.655,- (ca. EUR 3.639,-)
jax.co – US$ 2.883,- (ca. EUR 2.871,-)
ibet.co – US$ 1.666,- (ca. EUR 1.659,-)
dfs.co – US$ 1.605,- (ca. EUR 1.598,-)

icasino.nl – EUR 8.000,-
vhv.no – EUR 6.750,-
vhv.se – EUR 5.450,-
sporty.tv – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.978,-)
cdg.ws – US$ 4.995,- (ca. EUR 4.973,-)
rge.fr – EUR 3.500,-
toniq.io – US$ 2.999,- (ca. EUR 2.986,-)
loxo.ch – EUR 2.650,-
jpn.ph – US$ 2.484,- (ca. EUR 2.473,-)
babel.me – EUR 2.000,-
blocks.fr – EUR 2.000,-
vampires.io – US$ 1.800,- (ca. EUR 1.792,-)

Neue Endungen
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security.design – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.957,-)
hackerspace.xyz – US$ 9.888,- (ca. EUR 9.845,-)
spring.bio – US$ 9.499,- (ca. EUR 9.458,-)
rome.app – US$ 7.210,- (ca. EUR 7.179,-)
succinct.xyz – US$ 2.995,- (ca. EUR 2.982,-)
boredape.xyz – US$ 2.513,- (ca. EUR 2.502,-)
ripe.finance – US$ 2.499,- (ca. EUR 2.488,-)
photon.finance – US$ 2.499,- (ca. EUR 2.488,-)
meta.fit – US$ 1.692,- (ca. EUR 1.685,-)
x.work – US$ 1.625,- (ca. EUR 1.618,-)

.com
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blunt.com – US$ 165.000,- (ca. EUR 164.285,-)
usai.com – EUR 35.000,-
sightful.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 34.848,-)
xday.com – EUR 30.000,-
apti.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 19.913,-)
sharronangle.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 14.935,-)
bocox.com – US$ 12.600,- (ca. EUR 12.545,-)
seeken.com – US$ 12.535,- (ca. EUR 12.481,-)
remoteanalytics.com – US$ 9.999,- (ca. EUR 9.956,-)
revbet.com – US$ 9.995,- (ca. EUR 9.952,-)
luckygreen.com – US$ 9.800,- (ca. EUR 9.758,-)
airsuite.com – EUR 9.000,-
smexchange.com – US$ 8.606,- (ca. EUR 8.569,-)
atcpro.com – US$ 8.500,- (ca. EUR 8.463,-)
treewalk.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.965,-)
gefner.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.965,-)
spokanenews.com – US$ 7.995,- (ca. EUR 7.960,-)
svanberg.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 7.468,-)
thegolfleague.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.970,-)
gamebull.com – US$ 6.667,- (ca. EUR 6.638,-)
magnamed.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.974,-)
biolng.com – US$ 5.900,- (ca. EUR 5.874,-)
eliteangels.com – US$ 5.799,- (ca. EUR 5.774,-)
ulogix.com – EUR 5.500,-
paymentsaustralia.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.978,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: domaininvesting.com, sedo.de, thedomains.com, domainincite.com

HAMBURG – DOMAINSTAMMTISCH IM DEZEMBER 2022

Der Hamburger Domainstammtisch lädt zu seinem Wintertreffen am 02. Dezember 2022 nach Hamburg. Anmeldungen sind ab sofort möglich.

Beim Hamburger Domainstammtisch trifft sich in der Regel zwei Mal im Jahr die Domainer-Szene. Mit Ausbruch der Corona-Pandemie konnte der Stammtisch – nach einer zweieinhalbjährigen Pause – in diesem Sommer wieder zusammenkommen. 30 Domainer aus Deutschland, Österreich, Luxemburg und sogar aus den USA fanden sich am 24. Juni 2022 in Hamburg ein. Jetzt ist es zum zweiten Mal in diesem Jahr am 02. Dezember 2022 wieder soweit. Wie gewohnt, trifft man sich im Block-House in der Hoheluftchaussee 2 in 20253 Hamburg. Dem aktuellen Treffen stehen zur Zeit keine großen Hürden entgegen; wie die pandemische Lage im Spätherbst aussieht, wird man abwarten müssen. Auf jeden Fall kann man sich seit Anfang September für das Treffen im Dezember bereits anmelden, die Teilnehmerliste wird ab Oktober veröffentlicht.

Der kommende Hamburger Domainstammtisch findet am 02. Dezember 2022 wie gehabt um 19:00 Uhr im Block-House in der Hoheluftchaussee 2 in 20253 Hamburg statt. Eine Anmeldung für die Veranstaltung ist mindestens noch bis 30. November 2022 möglich. Für Domainer, die von weiter weg anreisen, empfiehlt der Stammtisch als Unterkunft die Schlaflounge Hamburg-Eimsbüttel (Vereinsstrasse 54b, 20357 Hamburg) und das Hotel Fritz im Pyjama (Schanzenstraße 101–103, 20357 Hamburg).

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://domainstammtisch.de

Quelle: domainstammtisch.de, Jens Mechelke, eigene Recherche

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