Domain-Newsletter

Ausgabe #1130 – 11. August 2022

Themen: GigaLaw – was nach dem UDRP-Urteil zu tun ist | Statistik – .com verpasst die Trendwende erneut | TLDs – Neues von .lat, .nl und .nokia | amadeus.co – drei Entscheider, drei Ergebnisse | nfts.com – die Story zum Millionen-Deal | US$ 15 Mio. – nfts.com für Rekordpreis verkauft | NamesCon 2022 – Rick Schwartz auf Rednerbühne

GIGALAW – WAS NACH DEM UDRP-URTEIL ZU TUN IST

Gewonnen, aber was jetzt? Wer sich in einem Verfahren nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) gegen den Domain-Inhaber durchgesetzt hat, darf keinesfalls untätig bleiben. Der US-Anwalt Doug Isenberg klärt auf.

Für alle Inhaber eines Markenrechts ist das UDRP-Verfahren häufig nicht nur ein kostengünstiger, sondern auch ein schneller Weg, um eine rechtsverletzende Domain übertragen zu erhalten. Und ihre Erfolgsaussichten sind hervorragend: 94,6 Prozent der UDRP-Entscheidungen gehen zu Gunsten des Markeninhabers aus; nur 4,1 Prozent werden zurückgewiesen, weiß der US-Jurist Doug Isenberg zu berichten. Doch die schönste Entscheidung hilft nicht, wenn man sein Ziel nicht erreicht – die Domain. Isenberg erinnert daher daran, dass ein obsiegendes Urteil keineswegs das Ende des UDRP-Verfahrens bedeutet, sondern die nächste Phase einleitet. Markeninhaber oder deren anwaltliche Vertreter dürfen also keinesfalls untätig bleiben und darauf setzen, dass die Entscheidung von selbst umgesetzt wird. Zugleich müssen sie aber nach dem Sieg erst etwas Geduld mitbringen. Die Regelung in Ziffer 4 k) der UDRP sieht vor, dass die unterlegene Partei zehn Arbeitstage nach Zugang der Entscheidung eines Schiedsgerichts Zeit hat, um ein Zivilverfahren vor einem ordentlichen Gericht einzuleiten. Eingereicht werden muss „official documentation“; beispielhaft erwähnt wird eine Kopie einer Klage, versehen mit dem Eingangsstempel des Gerichts. Sollte ein deutsches Gericht zuständig sein, bleibt für den unterlegenen Domain-Inhaber häufig nicht viel Zeit. In der Praxis kommt das selten vor; Isenberg hat in den WIPO-Statistiken der Jahre 2000 bis 2021 nur 48 Fälle ausgemacht, in denen zivilrechtlich geklagt wurde, hält diese Auswertung aber für unvollständig.

Ist diese „waiting period“ abgelaufen, sieht die UDRP kein spezielles Verfahren zur Übertragung einer Domain auf den siegreichen Domain-Inhaber vor. Es heisst in der UDRP lediglich: „We will then implement the decision“, ohne dass Einzelheiten näher geregelt sind. Isenberg empfiehlt, die „waiting period“ dazu zu nutzen, beim Registrar des unterlegenen Domain-Inhabers ein Kundenkonto zu eröffnen, so dass die Domain lediglich von einem Konto zum anderen verschoben werden muss. Erst wenn die Domain dann im eigenen Kundenkonto liegt, sollte man sie in einem zweiten Schritt zum Stamm-Registrar übertragen. Das kostet zwar einige Gebühren extra, beschleunigt aber das Verfahren und senkt das Risiko. Schließlich weist Isenberg darauf hin, dass nicht alle Registrare besonders kooperativ sind, wenn eine Domain nach einem UDRP-Verfahren von einem Inhaber zum nächsten transferiert werden soll. Oftmals geschieht das aus mangelnder Kenntnis des Verfahrens, unterschiedlicher Sprachen oder weil der Registrar seinen Kunden behalten und ihm (vermeintlich) Gutes tun möchte. In solchen Fällen sollte man zwar höflich sein, kann aber auch Druck aufbauen, indem man zum Beispiel das „Contractual Compliance Complaint Form“ von ICANN nutzt und den Registrar so daran erinnert, dass er seine Verpflichtungen einhalten muss, will er seine Akkreditierung nicht gefährden. Ausserdem kann es nicht schaden, das Schiedsgericht um einen Hinweis zu bitten, auch wenn man sich dort nach Zustellung einer UDRP-Entscheidung nicht mehr zuständig sieht.

Letztlich ähnelt das UDRP-Verfahren dem deutschen Prozessrecht, das zwischen Erkenntnisverfahren und Vollstreckungsverfahren differenziert. In aller Regel sollte sich die unterlegene Partei ihrer Pflichten bewusst sein, gelegentlich bedarf es aber auch der Nachhilfe. Abgeschlossen ist ein erfolgreiches UDRP-Verfahren daher erst dann, wenn der Markeninhaber auch als Inhaber der Domain im WHOIS eingetragen ist und sie in seinem Kundenkonto beim Registrar seines Vertrauens liegt.

Die Hinweise von Doug Isenberg finden Sie unter:
> https://giga.law/blog/2022/7/28/after-udrp

Quelle: giga.law, eigene Recherche

STATISTIK – .COM VERPASST DIE TRENDWENDE ERNEUT

Keine Trendwende bei .com: den dritten Monat in Folge verliert die weltweit wichtigste Domain-Endung an Registrierungen. Aber dafür zeigt .au anderen Länderendungen, wie man in kurzer Zeit und kurzen Domains deutlich zulegen kann.

Unser erster Blick gilt .com, bei der zuletzt im April 2022 die Registrierungszahlen gestiegen sind. Seither geht es nur bergab. Nach einem Minus von 76.689 Domains im Mai und 206.671 Domains im Juni sank die Gesamtzahl der registrierten .com-Domains im Juli 2022 nun um 173.275 Domains. Damit bleibt .com zwar oberhalb der Marke von 160 Mio. Domains und unangefochtener weltweiter Spitzenreiter, erlebt aber die erste richtige Schwächephase seit Jahrzehnten. Das spürt jetzt auch die Registry VeriSign, sie ihre Wachstumsprognose für das gesamte Jahr 2022 und kombiniert für .com und .net von 1,75 bis 3,5 Prozent auf 0,5 bis 1,5 Prozent gesenkt hat. Allgemein wird spekuliert, dass .com in den Jahren 2020 bis 2021 von einem Vorzieh-Effekt profitiert hat; viele Unternehmen sind während der Pandemie mit eigener Domain online gegangen, so dass die Registrierungszahlen steil gestiegen sind; dieser Bedarf hat jetzt nachgelassen. Das ist die positive Einschätzung; negativ betrachtet könnte man auch spekulieren, dass .com seinen Zenit erreicht hat und das Wachstum an natürliche Grenzen gestoßen ist.

Aus Brüssel erreicht uns der „Annual Report 2021“ für die Europa-Domain .eu. Sie schloss das vergangene Jahr mit 3.713.804 registrierten Domains, ein Plus von 0,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Ihren bisherigen Höchststand hatte .eu übrigens 2017, damals meldete EURid 3.815.055 .eu-Domains; allerdings schloss dieser Wert auch die Registrierungen in Großbritannien ein, die Brexit-bedingt nun weggefallen sind. 2021 fielen die letzten rund 81.000 .eu-Domains von der Insel weg. Den höchsten Nettoanstieg 2021 vermeldet übrigens Portugal, mit einem Plus von satten 52 Prozent. Rein nach Registrierungszahlen führt unverändert Deutschland mit 1.014.165 .eu-Domains vor den Niederlanden mit 470.392 .eu-Domains. Für Stabilität ist ausserdem gesorgt; die EU-Kommission hat den Registry-Vertrag mit EURid bis jedenfalls Oktober 2027 verlängert.

Dass die Öffnung eines Namensraumes für Domain-Namen direkt unterhalb einer Landesendung deren Popularität in aller Regel einen kräftigen Schub verschafft, zeigt aktuell .au. Wie bereits gemeldet, ist es seit dem 24. März 2022 möglich, Domain-Namen direkt unterhalb des australischen Länderkürzels .au zu registrieren; damit will die zuständige Registry .au Domain Administration Ltd. (auDA) eine neue Welt an Möglichkeiten eröffnen, also für mehr Auswahl an kurzen, prägnanten Domains sorgen. Aktuell scheint das zu gelingen: zwischen dem 24. März bis 30. Juni 2022 wurden über 170.000 der „kurzen“ .au-Domains neu registriert. Zum Ende des 2. Quartals 2022 waren damit 3.603.924 Domains unter .au registriert. Da Inhaber einer unter .com.au oder .net.au registrierten Domain noch bis 20. September 2022 Zeit haben, sich um das kurze .au-Pendant zu bemühen, könnte die Zahl der Registrierungen auch im 3. Quartal 2022 noch weiter überdurchschnittlich ansteigen.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 17.323.174 – (Vergleich zum Vormonat: + 19.544)
.at – 1.442.852 – (Vergleich zum Vormonat: + 4.196)
.com – 160.907.972 – (Vergleich zum Vormonat: – 173.275)
.net – 13.223.863 – (Vergleich zum Vormonat: – 4.121)
.org – 10.605.066 – (Vergleich zum Vormonat: + 4.336)
.info – 3.623.437 – (Vergleich zum Vormonat: – 22.931)
.biz – 1.411.149 – (Vergleich zum Vormonat: – 6.318)
.eu – 3.681.538 – (Vergleich zum Vormonat: – 3.523)

.xyz – 4.889.837 (Vergleich zum Vormonat: – 110.347)
.online – 2.159.590 (Vergleich zum Vormonat: – 16.174)
.top – 1.956.329 (Vergleich zum Vormonat: + 17.789)

(Stand 01. August 2022)

Den „Annual Report 2021“ für .eu finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2800

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Quelle: eurid.eu, auda.org.au, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .LAT, .NL UND .NOKIA

Kein Empfang mehr für die chinesische Variante von .nokia: der finnische Konzern zieht seine .brand aus dem Domain Name System zurück. Derweil wechselt .lat die Registry, während man in den Niederlanden verstärkt Betrug bekämpft – hier unsere Kurznews.

Die in Uruguay ansässige „ECOM-LAC Federación de Latinoamérica y el Caribe para Internet y el Comercio Electrónico“ übergibt die bisher von ihr verwaltete Domain-Endung .lat ab sofort in die Hände der XYZ.COM LLC. Das Kürzel .lat richtet sich an „latino individuals and organizations from all over the world“, also eine Zielgruppe von rund 600 Mio. potentiellen Interessenten. Mit aktuell knapp unter 6.000 registrierten Domain-Namen liegt .lat daher weit hinter den Erwartungen zurück. Angesichts der Markt- und Marketingmacht der .xyz-Registry soll sich das ändern. „It is time now for XYZ to apply their experience and expertise in order to take .LAT to the next level, and we wish them every success for the future.“, sagt Anthony Harris von ECOM-LAC. „I’m committed to taking .LAT to the next level, increasing its adoption and elevating its importance and cultural significance.“, verspricht Daniel Negari, der CEO von XYZ.COM LLC. Ein förmlicher Neustart ist für 2023 angekündigt; bereits jetzt sind Registrierungen aber für jedermann zu jedem beliebigen legalen Zweck möglich. Für XYZ.COM LLC ist es die 34. nTLD im eigenen Portfolio.

Gemäß einer Studie der Universität Twente beträgt der Schaden durch Betrug allein in den Niederlanden bei EUR 2,75 Mrd. pro Jahr. Um das Risiko zu senken, Opfer einer solchen Straftat zu werden, hat die .nl-Registry SIDN „ScamCheck“ eingeführt. Das Online-Werkzeug macht es noch vor dem Abruf einer Website durch Eingabe der Domain möglich, zu prüfen, ob eine Website legitim ist. Vor allem Phishing- und sonstige Scam-Seiten sollen damit aussortiert werden können. Als Zielgruppe hat man niederländische Internetnutzer ausgemacht; „ScamCheck“ beschränkt sich jedoch nicht auf Domain-Namen mit der Endung .nl. Aktuell befindet sich der Service in der Testphase und ist nur auf holländisch verfügbar, viele Hinweise sind aber selbsterklärend, zumal farbliche Elemente dabei helfen, die Seriösität eines Angebots zu beurteilen. Vor allem beim Online-Shopping soll und kann „ScamCheck“ eine wertvolle Hilfe sein, zumal der Service kostenlos ist.

Der weltweit tätige Telekommunikationskonzern Nokia Corporation mit Hauptsitz im finnischen Espoo trennt sich von einer seiner beiden Marken-Endungen. Betroffen ist .xn--jlq61u9w7b, die internationalisierte und in diesem Fall chinesisch-sprachige Variante von .nokia, deren Registry-Vertrag Nokia am 01. Juli 2022 gekündigt hat. Die Kündigung fällt spartanisch aus: „To whom this may concern, in accordance with clause 4.4(b) of the Registry Agreement between Nokia Corporation and ICANN, we, Nokia Corporation, hereby notify ICANN of termination of the Registry Agreement for the .xn--jlq61u9w7b (“Nokia” in Chinese) TLD, with this letter constituting 180 days’ advance notice of the effective termination of the Agreement.“ lässt die Rechtsabteilung wissen. Genutzt wurde diese im April 2015 delegierte Endung nie; sie ist zudem die einzige internationalisierte Version einer Marken-Endung von Nokia. Anzeichen dafür, dass auch der Registry-Vertrag für die Top Level Domain .nokia (in lateinischen Buchstaben) gekündigt wird, gibt es bisher nicht; doch läge auch hier die Kündigung nahe, denn sie kommt auf gerade einmal vier registrierte Domain-Namen. Von „future opportunities for differentiation, innovation and consumer choice“, wie es noch in den Bewerbungsunterlagen für .nokia heißt, kann also wenig Rede sein.

Den „ScamCheck“ von SIDN finden Sie unter:
> https://veiliginternetten.nl/

Quelle: prnewswire.com, sidn.nl, icann.org

AMADEUS.CO – DREI ENTSCHEIDER, DREI ERGEBNISSE

Der Streit um die Domain amadeus.co führte zu einer komplexen UDRP-Entscheidung, bei der drei WIPO-Panelisteninnen mit unterschiedlichen Meinungen zu drei unterschiedlichen Ergebnissen kommen.

Die spanische Amadeus IT Group S.A. ist ein weltweit agierender Anbieter von Technologiedienstleistungen und -lösungen für den Reisesektor. Gegründet 1987, ist sie Inhaberin zahlreicher nationaler und internationaler Marken „Amadeus“, so auch in Kolumbien, den USA und international, und Domain-Namen wie amadeus.com samt .de-, .es- und .mx-Variante. Sie sieht ihre Rechte durch die kolumbianische Domain amadeus.co verletzt. Deren US-amerikanischer Inhaber, Narendra Ghimire, Deep Vision Architects, ist Domain-Investor und kaufte die Domain amadeus.co im Oktober 2021 für US$ 800,-. Über Afternic.com stand die Domain zeitweise zum Verkauf. Mit verschiedenen Schreiben über den Registrar der Domain amadeus.co versuchte die Amadeus IT Group, zum Domain-Inhaber erfolglos Kontakt herzustellen. Schließlich startete sie ein UDRP-Verfahren vor der WIPO, in dem sie unter anderem vortrug, dass der Gegner Inhaber von mehr als 100 Markenrechte verletzenden Domains sei, wie roaring.us, pliant.us, camarillo.us u.s.w. Der Gegner erklärte, er sei seit 2013 als Domain-Investor tätig. Die Domain hätte zwischen dem 19. Juli und 04. Oktober 2021 zum Verkauf gestanden, und er hätte sie dann für US$ 800,- erworben. Es handele sich um einen allgemeinen Begriff, der in erster Linie mit Wolfgang Amadeus Mozart in Zusammenhang gebracht werde. Es gäbe über tausend Unternehmen, die den Begriff „Amadeus“ im Namen tragen und noch mehr mit entsprechenden Marken. Er habe vor dem Abmahnschreiben von der Gegenseite nichts gewußt; es bestünde ja keine Pflicht, auf solche Schreiben zu antworten. Er beantragte die Feststellung eines Reverse Domain Name Hijacking (RDNH). Die Entscheidung des Falles übernahm ein Dreier-Panel der WIPO, bestehend aus dem britischen Rechtsanwalt Steven A. Maier als Vorsitzendem sowie der spanischen Rechtsanwältin Reyes Campello Estebaranz und dem britisch-australischen Juristen und Mediator Alan L. Limbury als Beisitzer.

Das Entscheidertrio konnte sich uneiniger kaum sein: Maier sah keinen Anspruch für die Beschwerdeführerin, aber auch kein RDNH. Limbury sah ebenfalls keinen Anspruch der Beschwerdeführerin, aber ein RDNH, und Campello Estebaranz sah den Anspruch der Beschwerdeführerin bestätigt und keinen Raum für RDNH (WIPO Case No. DCO2022-0040). Hinsichtlich der Identität von Domain und Marke waren sich alle einig, die sei gegeben. Maier und Limbury begründeten das Bestehen eines Rechts bzw. eines berechtigten Interesses des Gegners an der Domain mit der weitverbreiteten Nutzung des Namens „Amadeus“ bei Personen und Unternehmen. Allein im Vereinigten Königreich gäbe es 140 Unternehmen, die den Bestandteil „Amadeus“ im Namen tragen. Aufgrund dieses Umstandes allein sah sich die Mehrheit des Panels nicht in der Lage, anzunehmen, der Gegner hätte die Beschwerdeführerin und ihre Marken im Sinn, als er die Domain registrierte. Die Beschwerdeführerin habe keine Belege vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass der Gegner ihre Marke anpeilte. Maier und Limbury akzeptierten auch, dass der Gegner die Domain registrierte, um sie zu verkaufen, aber dass er dabei eben nicht die Beschwerdeführerin im Blick hatte, sondern allgemein Nutzer des Begriffes. Die aufgeführten weiteren vom Gegner registrierten Domains sprächen eher zu seinen Gunsten als gegen ihn. Ein Fall von Cybersquatting sei bei diesen Domains nicht ersichtlich. Damit sprach nichts gegen ein Recht oder berechtigtes Interesse des Gegners an der Domain amadeus.co. Auch eine Bösgläubigkeit beim Registrieren und Nutzen der Domain auf Seiten des Gegners vermochten sie nicht festzustellen. Aus diesen Gründen wiesen sie die Beschwerde der Amadeus IT Group ab.

Bei der Frage nach einem RDNH gingen die Meinungen von Maier und Limbury auseinander: Limbury sah die Beschwerde als Missbrauch der UDRP, da die Beschwerdeführerin hätte wissen müssen, dass der Begriff „Amadeus“ so weitläufig bei Unternehmen verbreitet ist und sie deshalb keine Chance haben würden. Maier hingegen meinte, die Beschwerdeführerin habe sich an ihren zahlreichen Marken orientiert, weshalb ihre Aussagen nicht missbräuchlich seien; eine Beschwerde sei daher nachvollziehbar, wenn nicht gar korrekt.

Ganz anders sah Campello Estebaranz diese Angelegenheit und brachte ihre abweichende Meinung – notwendigerweise – umfangreich zur Geltung. Im Wesentlichen ging es ihr um die Bekanntheit der Beschwerdeführerin, ihre weitverbreiteten Marken insbesondere in Kolumbien und den USA, und ihre weltweiten Aktivitäten im Bereich Reisedienstleistungen, die sie seit über 30 Jahren betreibe, unter anderem unter amadeus.com. Zudem sei sie vielfach Ziel von Cybersquatting. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Gegner als Domainer sie bei Registrierung der Domain nicht kannte, er keine Markenrecherche betrieben habe, falle zu seinen Ungunsten aus. Er habe ihre Marken zumindest kennen müssen. Campello Estebaranz gibt weitere Argumente, die sie letztlich dazu führt, hier einen Fall von Cybersquatting zu sehen, weshalb sie der Beschwerde stattgegeben hätte. Zugleich sah sie keinen Raum für ein RDNH.

Tatsächlich ist dies ein besonders spannender Fall, der sich – wie vom Panel mehrmals erwähnt – in Grauzonen bewegt, die zu dem einen wie dem anderen Ergebnis führen können. Die einzelnen Argumentationen im Original zu lesen, lohnt sich.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain amadeus.co finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2801

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.com, eigene Recherche

NFTS.COM – DIE STORY ZUM MILLIONEN-DEAL

In der vergangenen Woche teilten Escrow.com und Domainer.com mit, dass die Vier-Zeichen-Domain nfts.com zum Preis von US$ 15 Mio. (ca. EUR 14,74 Mio.) verkauft wurde. Das ist der bisher zweitteuerste öffentlich bekanntgewordenen Domain-Deal.

In der gemeinsam von Escrow.com und Domainer.com herausgegebenen Pressemitteilung vom 03. August 2022 heißt es, der Kauf von nfts.com für US$ 15.000.000,- (ca. EUR 14.736.511,-) wurde für einen nicht genannten Käufer zwischen erfahrenen Teams von Domainer.com und GoDaddy ausgehandelt. Pläne für nfts.com Nutzung seien nicht bekannt, doch der Käufer selbst habe Verbindungen zu Web3-Projekten wie beispielsweise DigitalArtists.com, die kuratierte Web3-Dienste für Künstler anbieten. Auf der Website unter nfts.com heißt es entsprechend: „Powered by Digital Artists.com Marketplace.“ Die Domain digitalartists.com wechselte im März vergangenen Jahres für US$ 300.000,- (ca. EUR 252.101,-) den Inhaber, Verkäufer war seinerzeit Michael Mann.

Unsere Verblüffung über den von nfts.com erzielten Preis von sagenhaften US$ 15.000.000,- (ca. EUR 14.736.511,-) in Zeiten der Krise von Kryptowährungen und NFTs wird einerseits untermauert, wenn man sich vor Augen hält, dass die Singularform-Domain nft.com im September 2021 zum Preis von „lediglich“ US$ 2.000.000,- (ca. EUR 1.724.138,-) gehandelt wurde. Außerdem lässt sich in archiv.org nachvollziehen, dass die Domain nfts.com 2018 noch zu niedrigen fünfstelligen Beträgen angeboten wurde. Allerdings waren damals NFTs noch nicht im Gespräch. Jedoch teilt James Iles in einem Blogbeitrag mit Hintergründen zu dem Verkauf mit, dass der Entrepreneur Alex Dreyfus die Domain nfts.com im vergangenen Jahr für US$ 31 Mio. angeboten bekommen hätte. Iles berichtet auch, dass Ian Garner, einer der auf Käuferseite involvierten Broker, ihm mitgeteilt habe, er arbeite seit 2018 mit dem Käufer zusammen und der habe über die Jahre ein beneidenswertes Domain-Portfolio aufgebaut. Viele Domains darin seien Blockchain-orientiert. Darüber hinaus versichert Garner, die Zahlung des Kaufbetrages erfolgte vollständig in bar und nicht mit irgendwelchen Kryptowährungen. Domain-Investor George Kirikos ließ es sich nicht nehmen, für die Domain nfts.com noch schnell Bewertungen (appraisals) bei den unterschiedlichen Anbietern durchzuführen, ehe die ihre Algorithmen ändern. Für die US$ 15 Mio. teure nfts.com berechnen als Wert:

GoDaddy-Appraisal – US$ 7.598,- (ca. EUR 7.465,-)
Estibot-Aappraisal – US$ 18.000,- (ca. EUR 17.684,-)
Saw.com-appraisal – US$ 48.000,- (ca. EUR 47.157,-)
Alter.com-Appraisal – US$ 3.900,- (ca. EUR 3.831,-)

Soviel zu Domain-Bewertungen in freier Wildbahn.

Der Preis, auf den sich die Parteien bereits im April 2022 geeinigt haben dürften (seitdem kursiert der Verkaufspreis von US$ 15 Mio.), berücksichtigt dann wohl noch nicht ganz den gegenwärtigen schlechten Stand von NFTs, deren Abstieg erst im Mai 2022 begann. Naheliegende Überlegungen darüber, dass dieser Deal dem NFT-Markt aufhelfen soll, werden durch den Umstand zerstreut, dass die bei der Abwicklung des Geschäfts beteiligten Parteien seriös sind; Domainer.com und GoDaddy handelten als Broker, und Escrow.com wickelte den Transfer von Geld und Domain ab. Dass aber eine Pressemitteilung veröffentlicht wurde und das Geschäft also nicht unter einer „non discloser“-Vereinbarung steht, spricht schon für die Absicht, den Markt nicht nur für Domains, sondern auch für NFTs anzuregen. Man kann dem Verkäufer, dem Käufer und den weiteren an dem Geschäft Beteiligten nur gratulieren.

Die Pressemitteilung zum Verkauf von nfts.com findet man hier:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2802

Die Hintergründinformationen von James Iles findet man unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2803

Quelle: domainnamewire.com, domaininvesting.com, jamesnames.com

US$ 15 MIO. – NFTS.COM FÜR REKORDPREIS VERKAUFT

Die vergangene Domain-Handelswoche bringt mit der Domain nfts.com zum Preis von US$ 15.000.000,- (ca. EUR 14.736.511,-) den bisher zweitteuersten bekanntgewordenen Domain-Deal, was schon jetzt das Domain-Handelsjahr zu einem Gewinner macht. Darüber hinaus gab es noch die ein oder andere erfreuliche Zahl bei den Verkäufen.

Es überrascht schon sehr, dass in der Krise von Kryptowährungen und NFTs die Domain nfts.com zum sagenhaften Preis von US$ 15.000.000,- (ca. EUR 14.736.511,-) verkauft wurde. Allerdings soll die Domain, nachdem sie lange Jahre zu niedrigen fünfstelligen Beträgen angeboten wurde, zuletzt für US$ 31 Mio. offeriert worden sein. Die gesamte Geschichte haben wir in einem separaten Artikel zusammengetragen. Mit deutlichem Abstand hinter nfts.com liegt afloat.com mit US$ 75.000,- (ca. EUR 73.683,-), die allerdings eine herausragende Verbesserung gegenüber den US$ 2.688,- (ca. EUR 2.000,-) vom August 2007 darstellen. Bei openborder.com sieht die Entwicklung von US$ 4.200,- (ca. EUR 3.621,-) im September 2021 auf jetzt US$ 14.995,- (ca. EUR 14.732,-) nicht so überbordend aus, aber in der Kürze der Zeit ist das nicht schlecht. Ähnlich lief es bei epictimes.com von US$ 2.150,- (ca. EUR 1.706,-) im Mai 2012 auf nunmehr US$ 7.700,- (ca. EUR 7.565,-). Schließlich bringt es shellys.com von US$ 1.635,- (ca. EUR 1.533,-) im November 2015 auf heute US$ 6.000,- (ca. EUR 5.895,-).

Unter den Länderendungen liegt – als zweitteuerste Domain der Woche – it.tv aus Tuvalu mit US$ 83.160,- (ca. EUR 81.699,-) vorne. Die Domain kam im März 2008 auf lediglich $US 12.500,- (ca. EUR 8.052,-). An zweiter Stelle steht die luxemburger bu.lu mit EUR 33.000,-. Die deutsche Endung müht sich in Gemütlichkeit und kommt mit mycar24.de auf gerade EUR 5.800,-.

Bei den neuen generischen Endungen liegt wieder eine .xyz vorne: boolean.xyz kommt auf US$ 14.888,- (ca. EUR 14.626,-). Die Domain today.xyz soll jetzt für US$ 2.500,- (ca. EUR 2.456,-) verkauft worden sein, nachdem sie bereits im Mai US$ 2.550,- (ca. EUR 2.429,-) den Inhaber wechselte. Die klassischen generischen Endungen liefern lediglich eine Domain, aber dafür ein Qualitätsprodukt: push.org kommt auf EUR 31.243,-. Die vergangene Domain-Handelswoche ragt aufgrund des Millionensellers deutlich heraus.

Länderendungen
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it.tv – US$ 83.160,- (ca. EUR 81.699,-)
colours.tv – US$ 15.000,- (ca. EUR 14.737,-)

bu.lu – EUR 33.000,-
teenpatti.in – US$ 9.980,- (ca. EUR 9.805,-)
bikini.it – EUR 8.301,-
mycar24.de – EUR 5.800,-
ernaehrungsstudio.de – EUR 4.760,-
terravita.de – US$ 3.060,- (ca. EUR 3.006,-)
onecareer.de – US$ 3.059,- (ca. EUR 3.005,-)
tigereye.de – US$ 3.050,- (ca. EUR 2.996,-)
videostatement.de – US$ 3.050,- (ca. EUR 2.996,-)
cachaca.com.br – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.947,-)
soulstories.de – US$ 2.549,- (ca. EUR 2.504,-)
hundephysio.ch – US$ 2.040,- (ca. EUR 2.004,-)
rundundbunt.de – US$ 2.040,- (ca. EUR 2.004,-)
ucpa.de – US$ 2.040,- (ca. EUR 2.004,-)
lasvegas.io – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.965,-)

careersbox.co.uk – US$ 3.904,- (ca. EUR 3.835,-)
clarendon.co.uk – US$ 1.958,- (ca. EUR 1.924,-)
awa.co.uk – US$ 1.170,- (ca. EUR 1.149,-)
mgc.us – US$ 1.488,- (ca. EUR 1.462,-)

Neue Endungen
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boolean.xyz – US$ 14.888,- (ca. EUR 14.626,-)
rye.xyz – US$ 5.001,- (ca. EUR 4.913,-)
boomerang.club – US$ 2.599,- (ca. EUR 2.553,-)
flex.asia – US$ 2.550,- (ca. EUR 2.505,-)
today.xyz – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.456,-)
eth.broker – US$ 2.400,- (ca. EUR 2.358,-)
otherspace.xyz – US$ 2.111,- (ca. EUR 2.074,-)

Generische Endungen
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push.org – EUR 31.243,-

.com
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nfts.com – US$ 15.000.000,- (ca. EUR 14.736.511,-)
afloat.com – US$ 75.000,- (ca. EUR 73.683,-)
funfull.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 15.719,-)
tormail.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 14.737,-)
openborder.com – US$ 14.995,- (ca. EUR 14.732,-)
vesseltechnologies.com – US$ 14.888,- (ca. EUR 14.626,-)
rian.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 11.789,-)
repmaster.com – US$ 11.499,- (ca. EUR 11.297,-)
altesa.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.824,-)
epictimes.com – US$ 7.700,- (ca. EUR 7.565,-)
geekex.com – US$ 6.999,- (ca. EUR 6.876,-)
holypay.com – US$ 6.100,- (ca. EUR 5.993,-)
shellys.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.895,-)
thefarrier.com – US$ 5.999,- (ca. EUR 5.894,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

NAMESCON 2022 – RICK SCHWARTZ AUF REDNERBÜHNE

Die NamesCon.Global findet ab 31. August 2022 in Austin (Texas) statt. Veranstalter ist die WHD Event GmbH, die auch das CloudFest ausrichtet. Domain-King Rick Schwartz wird teilnehmen und vortragen.

Rick Schwartz kehrt ins Rampenlicht von Domain-Konferenzen zurück und spricht auf der NamesCon.Global über das Verhandeln mit potentiellen Käufern. Der Domain-King rief gemeinsam mit dem US-amerikanischen Rechtsanwalt Howard Neu ab 2004 die erste Domainer-Konferenz T.R.A.F.F.I.C. in die Welt, die beide zehn Jahre lang organisierten und ausrichteten. Danach und nebenbei fand man Schwartz immer wieder auch bei anderen Domain-Veranstaltungen. 2019 startete er ein Domainer-Treffen in Asheville, zu dem nur ausgesuchte Domain-Investoren geladen wurden, von der man jedoch kurz danach – vermutlich wegen der Covid19-Pandemie – nichts mehr hörte. Jetzt betritt er wieder die Bühne, und zwar auf der NamesCon.Global, die diesmal vom 31. August bis 03. September 2022 stattfindet. Auf der Website gibt es mittlerweile auch einen groben Überblick über die Abläufe der Veranstaltungstage, die jeweils um 09:00 Uhr beginnen.

Die NamesCon.Global findet vom 31. August bis zum 03. September 2022 im Omni Austin Hotel Downtown, 700 San Jacinto, E 8th St, Austin, TX 78701 (USA) statt. Derzeit gibt es bei den Tickets Frühbucherrabbat, der aber am 15. August 2022 endet. Die Tickets für die NamesCon sind momentan nach dem „Springtime Special“ jetzt im „Summer Sale“ günstiger zu haben: der Standard Pass kostet US$ 549,- (zzgl. US$ 19,06 Fee und US$ 45,29 VAT), der Channel Pass kostet US$ 799,- (zzgl. US$ 19,06 Fee und US$ 65,92 VAT). Der „Plus-One Pass for FunDay“ gilt für den 03. September 2022 und kostet US$ 49,- (zzgl. US$ 3,31 Fee und US$ 4,32 VAT).

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://namescon.global

Quelle: domainnamewire.com, eigene Recherche

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