Domain-Newsletter

Ausgabe #1125 – 07. Juli 2022

Themen: Schweiz – Bundesgericht bestätigt Netzsperren | Statistik – hat .com den Sinkflug eingeleitet? | TLDs – Neues von .eu, .lu und .nl | Domain-Wahl – Ratgeber für Neu-Investoren | UDRP – Samet entkommt knapp dem RDNH-Vorwurf | chill.com – Schüttelfrost für US$ 1,6 Mio. | NamesCon – Programm und Speaker bekanntgegeben

SCHWEIZ – BUNDESGERICHT BESTÄTIGT NETZSPERREN

Nach dem Bundesgerichtshof in Deutschland hat auch das Schweizerische Bundesgericht die grundsätzliche Zulässigkeit von sogenannten Netzsperren bejaht: drei ausländische Anbieter von Online-Geldspielen wehrten sich vergeblich gegen eine „Domain-Name-System-Sperre“.

Drei auf Malta ansässige Gesellschaften, die Online-Spielangebote, darunter Casinospiele und Sportwetten, betreiben und bei denen es sich um Lapoca Gaming, Interwetten Gaming und Bet-at-home Internet handeln soll, wehrten sich gegen eine Allgemeinverfügung der Interkantonalen Lotterie- und Wettkommission (Comlot, seit dem 01. Januar 2021: Interkantonale Geldspielaufsicht [Gespa]) vom 03. September 2019. Sie hatte darin den Zugang zu den in der Schweiz nicht bewilligten Online-Spielangeboten eingeschränkt. Parallel dazu liess sie Domains der Unternehmen über eine „Domain-Name-System-Sperre“ (DNS-Sperre) sperren; davon betroffen waren mehrere .com-Domains. Dagegen wandten sich die drei Gesellschaften; jedenfalls eine der Gesellschaften hatte im Wege des „Geoblocking“ zuvor noch versucht, zu verhindern, dass von der Schweiz aus auf ihr Spielangebot zugegriffen wird. Nach ihrer Ansicht sei das Geldspielgericht eventuell anzuweisen, die Fernmeldedienstanbieterinnen zu verpflichten, die Sperrung derart anzupassen, dass „nur der Zugang zu in der Schweiz nicht bewilligten Spielen gesperrt“ wird. Subeventuell sei ein „Gutachten betreffend die technischen Umsetzungsmöglichkeiten“ einer „Domain Name System (DNS) -Sperre“ und deren „unterschiedlichen Auswirkungen (insbesondere hinsichtlich der Funktion des mit der gesperrten Domain verknüpften eMaildienstes) abzunehmen“. Schliesslich sei festzustellen, dass die im Geldspielgesetz normierte Netzsperre verfassungswidrig sei.

Vor dem Bundesgericht in Lausanne sind die drei Gesellschaften gescheitert (Urteile vom 18. Mai 2022 (2C 336/2021, 2C 337/2021, 2C 338/2021). Der Zugang zu nicht bewilligten Online-Geldspielen könne gemäss Geldspielgesetz gesperrt werden. Die dazu verwendete „DNS-Netzsperre“ erweise sich als verhältnismässig. Der Gesetzgeber sei sich bewusst gewesen, dass damit keine hundertprozentige Wirksamkeit gewährleistet werden könne. Der blosse Umstand, dass der Zugang zumindest erschwert werde, dürfe bei durchschnittlichen Spielerinnen und Spielern genügen, um sie zu den legalen Angeboten hinzuführen und eine zureichende präventive Wirkung zu entfalten. Andere Massnahmen wären entweder nicht gleich wirksam oder mit anderen gewichtigen Nachteilen verbunden (z.B. Sperrung der Zahlungsmöglichkeiten). Zwar sei bei DNS-Sperren ein „Overblocking“ nicht ausgeschlossen, indem auch andere über die Domain laufende Dienste – etwa der eMailverkehr – blockiert werden; das könne aber in zumutbarer Weise vermieden werden. Das „Overblocking“-Risiko bei DNS-Sperren gehe zudem weniger weit als bei anderen Methoden der Sperrung. Ausländischen Anbieterinnen stehe im Übrigen die Möglichkeit offen, den Zugang zu in der Schweiz nicht erlaubten Spielen durch eigene Massnahmen zu unterbinden; ausdrücklich erwähnt wird „wirksames“ Geoblocking.

Auch eine Verletzung der Wirtschaftsfreiheit verneinte das Gericht. Diese gelte im Bereich der Geldspiele für die Gesellschaften gerade nicht. Der Gesetzgeber habe von seiner verfassungsmässigen Ermächtigung Gebrauch gemacht, vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abzuweichen, indem er das Angebot von Online-Geldspielen auf in der Schweiz bewilligte und dort überwachte Veranstalterinnen und Spiele beschränkt hat. Mangels genügender und wirksamer Aufsichtsmöglichkeiten durch die Schweizer Behörden sei ausländische Konkurrenz in diesem Bereich nicht zugelassen. Nichts anderes ergäbe sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) beziehungsweise des EFTA-Gerichtshofs.

Die Urteile des Schweizerischen Bundesgericht finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2776
> https://www.domain-recht.de/verweis/2777
> https://www.domain-recht.de/verweis/2778

Quelle: bger.ch, bluewin.ch

STATISTIK – HAT .COM DEN SINKFLUG EINGELEITET?

Corona-Pandemie? Krieg in der Ukraine? Über die Gründe wird aktuell noch gerätselt, doch klar ist: nach einem leichten fünfstelligen Verlust im Mai 2022 sank die Zahl der registrierten .com-Domains im Juni 2022 sogar sechsstellig. Gut, dass da .de und .at für Stabilität sorgen.

Den statistischen Pflock schlägt in diesem Monat die .com-Registry VeriSign Inc. ein, die ihren „Domain Name Industry Brief“ für das 1. Quartal 2022 veröffentlicht hat. Danach schloss das erste Kalendervierteljahr mit 350,5 Mio. Domains weltweit quer über alle Endungen, ein Plus von 8,8 Mio. Domains gegenüber dem 4. Quartal 2021. Davon entfielen allein auf .com 161,3 Mio. Domains, ein leichtes Plus gegenüber den 160,0 Mio. Domain-Namen aus dem 4. Quartal 2021. Mit diesem Plus dürfte es jedoch in der nächsten Ausgabe des „Domain Name Industry Brief“ vorbei sein; nach einem Verlust von 76.689 .com-Domains im Mai 2022 ging es im Juni 2022 um sogar 206.671 Domains zurück. Aktuell gibt es noch keine exakte Erklärung für den Rückgang, VeriSign verwies jedoch bereits Ende April 2022 auf „macro-economic factors“; darunter dürften vor allem die Folgen der Corona-Pandemie, mittlerweile aber auch der Krieg in der Ukraine samt seiner weltwirtschaftlichen Folgen fallen. Mit weit über 161 Mio. registrierten Domains bleibt .com aber die führende, alles dominierende generische Top Level Domain.

Wachstumstreiber bleiben die Länderendungen, deren Gesamtzahl sich zum 31. März 2022 auf 133,4 Mio. erhöht hat, ein Anstieg von 6 Mio. Domains gegenüber dem 4. Quartal 2021. Aber dieser Wert täuscht, fließen doch allein 20,6 Mio. .cn-Domains in diese Berechnung ein; im 4. Quartal 2021 waren es „nur“ 15,3 Mio. .cn-Domains. Der mutmaßlich hohe Anteil regulierter Registrierungen macht eine Vergleichbarkeit mit zahllosen anderen Endungen wie .de, .at oder .ch unmöglich. Und das, obwohl sich gerade .de und .at positiv entwickeln; beide Endungen können deutlich zulegen. In Summe zulegen kann auch das Lager der nTLDs, das sich per Ende Juni 2022 um rund 16.000 auf 30.116.379 Domains verbessern kann, obwohl mit .xyz und .online die beiden führenden Endungen verloren haben. Dennoch bleibt dieser Markt erfreulich, was auch VeriSign im „Domain Name Industry Brief“ bestätigt: „ngTLDs increased by 3.5 million domain name registrations, or 15.3%, year over year.“

Bei den Länderendungen blickt .it, das offizielle Kürzel Italiens, auf ein durchwachsenes erstes Quartal 2022 zurück. Zwar stieg die Gesamtzahl der registrierten Domain-Namen gegenüber Jahresbeginn um 13.474 per 31. März 2022 auf 3.463.811 an, die Tendenz ist aber aktuell negativ. Per 30. Juni 2022 waren nur noch 3.457.041 Domains registriert, und die Wachstumskurve, die 2020 noch bei 4,2 Prozent lag, liegt aktuell bei deutlich unter 3 Prozent. Dennoch soll 2022 nach Einschätzung der Verwalterin Registro.it zum „testing ground for the Italian digital transformation“ werden. Und eine .it-Domain soll dabei maßgeblich helfen: „With the choice of a .it site, citizens will demonstrate the value of their online identity even in their daily lives, and entrepreneurs and freelancers will seize the opportunities and challenges of online business.“ Vor allem Inhaber von Markenrechten sollten nun über eine präventive Registrierung nachdenken.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 17.303.630 – (Vergleich zum Vormonat: + 24.551)
.at – 1.438.656 – (Vergleich zum Vormonat: + 4.253)
.com – 161.081.247 – (Vergleich zum Vormonat: – 206.671)
.net – 13.227.984 – (Vergleich zum Vormonat: – 16.920)
.org – 10.600.730 – (Vergleich zum Vormonat: – 7.011)
.info – 3.646.368 – (Vergleich zum Vormonat: – 4.718)
.biz – 1.417.467 – (Vergleich zum Vormonat: – 3.557)
.eu – 3.685.061 – (Vergleich zum Vormonat: – 3.549)

.xyz – 5.000.184 – (Vergleich zum Vormonat: – 54.259)
.online – 2.175.764 – (Vergleich zum Vormonat: – 10.715)
.top – 1.938.540 – (Vergleich zum Vormonat: + 25.670)

(Stand 01. Juli 2022)

Den „Domain Name Industry Brief“ für das 1. Quartal 2022 finden Sie unter:
> https://www.verisign.com/en_US/domain-names/dnib/index.xhtml

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Quelle: verisign.com, registro.it, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .EU, .LU UND .NL

Millionenbetrag für Restena: die Registry der Länderendung von Luxemburg darf sich über knapp EUR 3 Mio. freuen, muss aber im Gegenzug Leistung liefern. Derweil kursieren Phishing-Mails, die von EURid stammen sollen, während Inhaber von .nl-Domains aufs Tempo drücken – hier unsere Kurznews.

Die .eu-Verwalterin EURid warnt aktuell vor einer Phishing-Welle. Es kursieren eMails, in denen behauptet wird, der Absender sei EURids „WHOIS accuracy team“. Darin werden die Empfänger aufgefordert, Registrierungsdaten für nicht-.eu-Domains zu verifizieren. Auch wenn die eMails täuschend echt gestaltet sind, warnt EURid dringend davor, den angegebenen Link anzuklicken oder gar Daten einzugeben. EURid ist allein für .eu sowie die griechische und die kyrillische Variante zuständig, sonst für keine andere Top Level Domain. eMails von EURid stammen immer vom Absender @eurid.eu und verweisen bei Nachfragen auf die Registry-Website unter my.eurid.eu. Niemals bittet EURid dabei um die Übersendung von persönlichen Informationen zum Domain-Inhaber via eMail. Wer eine solche eMail erhalten oder gar versehentlich Daten übermittelt hat, kann sich an EURid unter der eMail-Adresse info@eurid.eu wenden, um möglichen Schaden rund um eine .eu-Domain abzuwenden.

Die Restena Foundation, Verwalterin der luxemburgischen Länderendung .lu, hat sich mit der Regierung des Großherzogtums auf eine mehrjährige Zusammenarbeit verständigt. Der aktuell lediglich in französischer Sprache vorliegende Vertrag mit dem Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend und dem Hochschul- und Forschungsministerium (MESR) gilt zunächst für die Jahre 2022 und 2023, soll aber nur den Auftakt für die weitere Zusammenarbeit bilden. Gegen Zahlung von EUR 2,9 Mio. hat sich die Registry insbesondere verpflichtet, die Verfügbarkeit von .lu im Domain Name System und die Registrierungskette für .lu zu mindestens 99,9 Prozent sicherzustellen. Bereits erreicht hat Restena die Zertifizierung für ISO 27001; die spezifiziert die Anforderungen für Einrichtung, Umsetzung, Aufrechterhaltung und fortlaufende Verbesserung eines dokumentierten Informationssicherheits-Managementsystems. Ferner wird Restena Luxemburg weiterhin bei der GÉANT Association (ein pan-europäisches Internet-Verbindungsnetzwerk der europäischen Forschung) sowie im Council of European National Top-Level Domain Registries (CENTR) vertreten. Die Inhaber der aktuell rund 113.000 Domain-Namen mit der Endung .lu können also ruhig und entspannt in ihre Zukunft blicken.

Die Inhaber von .nl-Domains drücken aufs Gaspedal: nach Recherchen der Registry SIDN dauert es bei der Hälfte aller Anmelder weniger als eine Stunde vom Gedanken an eine Domain bis zur Registrierung. Und auch danach muss es schnell gehen; bei 80 Prozent der registrierten Domains folgt die Website binnen lediglich einer Woche. Und zur Freude von SIDN hat sich einer weitere Erkenntnis durchgesetzt: die Registrierung der Domain erfolgt zeitlich noch vor der Erstellung des Business-Plans und der Programmierung der Website, geschweige denn der Eintragung im Handelsregister. Zu groß ist die Sorge, dass die Domain bis dahin bereits anderweitig vergeben ist und teuer abgekauft werden muss. Zudem beobachtet SIDN den Trend, dass sowohl die Variante unter .nl als auch unter .com einer Domain registriert wird; die Kombination aus .nl- und .eu-Domain ist seltener. Damit möchte man sowohl den einheimischen als auch den internationalen Markt abdecken. Im eMail-Bereich dominiert dabei die .nl-Domain. Für die Zukunft hat die niederländische Community vor allem einen Wunsch: „People shouldn’t be allowed to register domain names just to sell them on at a fat profit.“ Ob das auch die Domainer so sehen, darf man aber bezweifeln.

Den Vertrag der Restena Foundation finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2775

Quelle: eurid.eu, restena.lu, sidn.nl

DOMAIN-WAHL – RATGEBER FÜR NEU-INVESTOREN

Die richtige Domain zu finden, bleibt nach wie vor ein Problem, das sich nur schwer lösen lässt. Wir haben uns aktuelle „Ratgeber“ zum Thema Domain-Handel und Domain-Registrierung angeschaut und den besten herausgesucht.

Die Mehrzahl von Artikeln, die sich um die Frage der Domain-Registrierung drehen, zielen auf die leichte Art ab, reich zu werden. Titel wie „The Ultimate Guide to Making Money with Domain Names“, „How To Make Money With Domain Names“, „How To Make Money Buying And Selling Domain Names“ und „Complete Guide to Domain Flipping“, um nur einige zu nennen, kratzen an der Idee von Unbedarften, man könne mit Domains schnelles Geld machen. Sicher findet sich in den Artikeln knappe Aussagen dazu, dass ein qualitativ hochwertiges Domain-Portfolio aufzubauen Zeit kostet. Nicht so deutlich wird, dass es auch eine Menge Geld kostet – ehe es vielleicht Geld bringt. Solche Online-Ratgeber bleiben in der Regel schwammig, erwähnen aber gerne, dass Domain-Namen extrem lukrativ sein können und dass Unternehmen und Menschen bereit sind, exorbitante Beträge für einige Premium-Domains zu zahlen. Dabei werden gerne auch Beispiele für clevere Domain-Namen gegeben, die bei näherer Betrachtung Markenrechtsverletzungen mit sich bringen, etwa wenn der Begriff „Olympics“ im Namen enthalten ist. In der Regel klingen solche Artikel danach, als müsse man nur auf den richtigen Domain-Namen kommen, und danach fließt das Geld wie geschmiert. Alle diese Artikel sind in der Regel Clickbait, sie dienen mit ihren reißerischen Überschriften dazu, Nutzer auf ihre Website zu führen, um dann doch nichts von Gewicht zu vermitteln, oder schlimmer noch, Unwissende ins Unglück zu stürzen.

Etwas anderes sehen wir in Ezequiel Brunis Artikel „The Ultimate Guide to Choosing and Buying a Domain Name in 2022“. Der Artikel gibt keine kurze Anleitung darüber, wie man mit Domains schnelles Geld macht; nur auf wenigen Zeilen geht er auch auf das Thema ein. Sein Ziel ist eine Anleitung zum Registrieren der passenden Domain für sich selbst und das eigene Geschäft. Indem er sich aber gerade darauf fixiert, gibt er sehr gute sachliche Hinweise, wie man auf die Suche nach einer passenden Domain geht. Dabei scheut er, in leicht verständlichem Stil, nicht davor zurück, auch technische Grundlagen über Domains zu beschreiben. Der Artikel wird dadurch länger als andere, dafür ist er detailreich, informativ, kompetent und unterhaltsam. Kurz gesagt: Bruni nimmt seine Leser ernst. Den Artikel können wir aus all diesen Gründen rundum empfehlen, auch für Menschen, die sich mit der Absicht tragen, Domains nur als Investition und zum Wiederverkauf zu registrieren. Denn die werden darin beste Denkanregungen für die Wahl möglicher Domains finden – und sei es nur den Halbsatz: „you’ll need capital to invest“.

Wenn man darüber hinaus etwas über das Registrieren und den Handel von und mit Domains lernen will, ist nach wie vor Rick Schwartz die Adresse der Wahl. Domain-King Schwartz informierte über die Jahre unter domainking.com und seit 2007 auf ricksblog.com darüber, wie er es mit Domains hält – und das ist nach wie vor sehr lehrreich und lesenswert, auch wenn man sich an seinen Stil gewöhnen muss. Aber auch andere Herangehensweisen und Reflexionen zu den Themen, wie die von Elliot Silver (domaininvesting.com), Andrew Alleman (domainnamewire.com), Michael Berkens (thedomains.com), Raymond Hackney (tldinvestors.com) oder Konstantinos Zournas (onlinedomaining.com), empfehlen sich, wenn man mehr darüber lernen will, wie der Domain-Handel funktioniert.

Den Artikel von Ezequiel Brunis, „The Ultimate Guide to Choosing and Buying a Domain Name in 2022“, findet man unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2779

Quelle: websiteplanet.com, eigene Recherche

UDRP – SAMET ENTKOMMT KNAPP DEM RDNH-VORWURF

In einem aktuellen UDRP-Verfahren prüfte der erfahrene Entscheider umfassend die Indizien für ein Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) und legte seine Überlegungen Punkt für Punkt dar – und warum er gerade wegen des kleinen Schnitzers der Gegnerin keine Bösgläubigkeit der Beschwerdeführerin feststellen konnte.

Der weltweit operierende türkische Hersteller von Möbelzubehör Samet Kalıp Ve Madeni Eşya Sanayi Ve Ticaret A.Ş sieht seine Marken „S Samet“ und „Samet“ durch die Domain samet.com verletzt. Das Unternehmen versuchte, den Inhaber der Domain per eMail zu erreichen, um ein Kaufangebot zu unterbreiten, erhielt jedoch keine Antwort, weshalb er ein UDRP-Verfahren vor der WIPO anstrengte. Gegner ist die US-amerikanische Samet & Company Inc., die die Domain früher einmal genutzt hatte. Mittlerweile hat deren Registrar eine Parking-Seite mit Pay-Per-Click Werbung darunter geschaltet, die unter anderem Angebote von Schiebetüren und ähnlichem anzeigt. Als Entscheider kam der australische Rechtsanwalt und Lehrbeauftragte Warwick A. Rothnie ins Spiel.

Rothnie wies die Beschwerde der türkischen Beschwerdeführerin ab, prüfte auch ausführlich RDNH, das er aber nicht bestätigte (WIPO-Case No. D2022-1449). Den Schwerpunkt seiner Prüfung legte Rothnie auf das mögliche RDNH, doch zuvor stellte er kurz fest, dass die Domain samet.com den Marken der Beschwerdeführerin ähnlich bzw. mit diesen identisch ist. Bei der Frage eines Rechts oder berechtigten Interesses der Gegnerin an der Domain ließ er die Beschwerde scheitern: Er zeigt sich verwirrt, dass die Beschwerdeführerin die Gegnerin unter anderem bezichtigt, die Website sametcpa.com einer Buchhaltungsfirma zu betreiben. Sie verweist aber auch darauf, dass die Gegnerin rund 100 Domains registriert hält, von denen einige auf Parking-Seiten leiten. Daraus leitet die Beschwerdeführerin ab, dass die Gegnerin die Domain samet.com registrierte, um einen ungerechtfertigten kommerziellen Gewinn durch den Verkauf der Domain an Dritte zu erzielen. Die Gegnerin verneint die Vorwürfe und belegte dies umfänglich. Sie legte unter anderem eine eidesstattliche Versicherung von Dr. Samet vor, der ursprünglich die Domain samet.com 1996 registriert und für unterschiedliche Projekte genutzt hatte. Er erklärte, dass er, als er die Domain seinerzeit registrierte, nichts von der Beschwerdeführerin wusste. Die war damals noch ausschließlich in der Türkei aktiv und baute ihr weltweit agierendes Unternehmen mit zahlreichen Niederlassungen erst später aus. Für Rothnie zeigte sich die Lage so, dass Dr. Samet die Gegnerin bereits gegründet hatte, bevor die Beschwerdeführerin in den USA in ihrem speziellen Bereich aktiv wurde. Damit sah Rothnie die Gegnerin berechtigt, die Domain zu nutzen und das zweite Element der UDRP nicht erfüllt. Die Prüfung der Bösgläubigkeit ersparte er sich.

Stattdessen widmete er sich der Frage des Reverse Domain Name Hijacking, dessen Prüfung die Gegnerin beantragt hatte. Aktuell, so Rothnie, öffne die Domain samet.com auf eine Parking-Seite mit „related searches“ (verwandten Suchbegriffen), die danach aussehen, dass sie Einkünfte bringen. Die Gegnerin erklärte, diese Parking-Seite sei ohne ihr Wissen vom Hosting-Provider eingerichtet worden, und man habe keine Einkünfte daraus eingestrichen. Das reiche aber als Verteidigung nicht aus, solange die Gegnerin nichts unternommen habe, um eine Parking-Seite zu verhindern. Und schaue man sich die Erfahrung der Gegnerin und von Dr. Samet auf dem Gebiet an, überrasche es, dass eine Parking-Seite besteht. Rothnie stellte fest, dass, wäre hier nicht eine Parking-Seite geschaltet, er von RDNH ausgegangen wäre. Denn die Behauptungen der Beschwerdeführerin hinsichtlich der Domain sametcpa.com, die definitiv nicht der Gegnerin gehört, ist deplatziert. Dem WHOIS-Verzeichnis sei zu entnehmen, dass Inhaber der Domain samet.com die Samet & Company Inc. ist, wobei es keine Hinweise gibt, dass die Beschwerdeführerin Anstalten gemacht habe, den Eintrag auf seine Richtigkeit zu überprüfen. Zudem ergäbe sich aus den WHOIS-Daten, dass die Domain 1996 registriert wurde, und nichts weise darauf hin, dass der Gegner nicht der ursprüngliche Registrant der Domain ist. Den Vorwurf der Bösgläubigkeit, resümiert Rothnie, sollte man nicht machen, solange man zuvor die Sache nicht gründlich überprüft hat. Weiter unterstrich Rothnie, dass ein berechtigter Domain-Inhaber nicht in der Pflicht stehe, auf eine eMail mit Kaufanfrage zu antworten, und dass sich daraus dessen Bösgläubigkeit ableiten lasse. In Anbetracht dieser Tatsachen, aber auch in Anbetracht der Auflösung der Domain samet.com zu einer Parking-Seite mit „verwandten Suchanfragen“, war Rothnie mit erheblichem Zaudern der Ansicht, dass es in diesem Fall nicht angebracht sei, ein Reverse Domain Name Hijacking der Beschwerdeführerin festzustellen.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain samet.com finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2780

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, domainnamewire.com, eigene Recherche

CHILL.COM – SCHÜTTELFROST FÜR US$ 1,6 MIO.

Die vergangene Domain-Handelswoche bringt wieder eine Millionen-Domain, die abgestottert ist: chill.com kommt auf US$ 1.600.000,- (ca. EUR 1.534.684,-). Darüber hinaus sind die Zahlen nicht so spritzig wie in der Vorwoche.

George Kirikos wies auf Twitter darauf hin, dass die Unternehmung Chill Brands die Domain chill.com zu US$ 1,6 Mio. kaufte und nun die 2. Rate über US$ 800.000,- gezahlt hat, womit das Geschäft ordentlich abgewickelt sei. chill.com steht damit auf Platz 3 der Jahresbestenliste. Vergangene Woche berichteten wir von der Drei-Zeichen-Domain kvq.com, die für EUR 10.000,- im Juni 2022 erworben wurde. Der findige Käufer verkaufte die Domain sogleich wieder weiter zum Preis von US$ 15.000,- (ca. EUR 14.388,-) und steckt damit einen erfreulichen Gewinn ein.

Die Länderendungen haben beinahe eine Doppelspitze, mit der mexikanischen itjobs.mx zum Preis von US$ 35.000,- (ca. EUR 33.571,-) und der taiwanesischen Variante itjobs.tw zum Preis von US$ 25.000,- (ca. EUR 23.979,-). Die deutsche Endung kommt auf den dritten Platz mit testimonial.de zum Preis von EUR 14.500,-, die auf testimonials.de weiterleitet.

Die neuen generischen Endungen verzeichnen eine enttäuschende Versteigerung der Domain bitcoin.xyz, die lediglich auf US$ 42.501,- (ca. EUR 40.766,-) kommt. Vor einem Jahr hätte das noch ganz anders ausgesehen. Die klassischen generischen Endungen bieten eine starke Drei-Zeichen-Domain mit vip.org zum Preis von US$ 36.888,- (ca. EUR 35.382,-). Damit war die vergangene Domain-Handelswoche mehr als einfach nur ansprechend: siebenstellige Preise gibt es nicht so oft.

Länderendungen
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itjobs.mx – US$ 35.000,- (ca. EUR 33.571,-)
itjobs.tw – US$ 25.000,- (ca. EUR 23.979,-)

testimonial.de – EUR 14.500,-
moow.de – EUR 4.800,-
vct.de – EUR 4.046,-
moneymindset.de – EUR 3.950,-
neighborly.de – EUR 3.900,-
telsonic.de – EUR 3.600,-
prismatv.de – EUR 3.200,-

lebo.tv – US$ 14.998,- (ca. EUR 14.386,-)
supermarkt.at – EUR 9.000,-
vyu.io – US$ 9.000,- (ca. EUR 8.633,-)
hhc.fr – EUR 5.000,-
headhunter.ae – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.796,-)
ex3.io – US$ 4.988,- (ca. EUR 4.784,-)
ter.io – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.604,-)
constructor.eu – EUR 4.549,-
z.nu – EUR 4.100,-
move.us – US$ 4.229,- (ca. EUR 4.056,-)
bloks.co – EUR 4.000,-
arrakis.fi – US$ 3.999,- (ca. EUR 3.836,-)
move.ae – US$ 3.667,- (ca. EUR 3.517,-)
itauditor.nl – EUR 3.000,-
7.ag – US$ 3.151,- (ca. EUR 3.022,-)
skt.ch – EUR 2.990,-
fairclough.co.uk – GBP 2.988,- (ca. EUR 3.469,-)
bridgeloan.co.uk – GBP 2.599,- (ca. EUR 3.017,-)

Neue Endungen
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bitcoin.xyz – US$ 42.501,- (ca. EUR 40.766,-)
redeem.xyz – US$ 28.000,- (ca. EUR 26.857,-)
omni.app – US$ 25.000,- (ca. EUR 23.979,-)
hd.today – US$ 25.000,- (ca. EUR 23.979,-)
our.space – EUR 12.000,-
mozart.xyz – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.592,-)
liberty.art – US$ 9.500,- (ca. EUR 9.112,-)
oneworld.love – US$ 9.499,- (ca. EUR 9.111,-)
creative.studio – US$ 8.250,- (ca. EUR 7.913,-)
metaverse.domains – US$ 7.777,- (ca. EUR 7.460,-)
lasagna.xyz – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.714,-)
farmyard.xyz – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.714,-)
seventy.one – US$ 5.900,- (ca. EUR 5.659,-)
meta.golf – US$ 5.127,- (ca. EUR 4.918,-)
eth.deals – US$ 4.400,- (ca. EUR 4.220,-)
odessa.group – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.878,-)
towers.group – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.878,-)

Generische Endungen
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vip.org – US$ 36.888,- (ca. EUR 35.382,-)
mcity.net – EUR 7.500,-
mpc.org – US$ 4.450,- (ca. EUR 4.268,-)
drecp.org – US$ 4.087,- (ca. EUR 3.920,-)
shippingefficiency.org – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.357,-)
jaboc.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.878,-)
edg.org – US$ 2.888,- (ca. EUR 2.770,-)
gnacademy.org – US$ 2.650,- (ca. EUR 2.542,-)
copacommission.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.398,-)
dragons.org – US$ 2.437,- (ca. EUR 2.338,-)
hudsonantiques.net – US$ 2.400,- (ca. EUR 2.302,-)
adultgames.net – US$ 2.400,- (ca. EUR 2.302,-)
netcompetition.org – US$ 2.351,- (ca. EUR 2.255,-)
gocollegeny.org – US$ 2.272,- (ca. EUR 2.179,-)
michiganpeach.org – US$ 2.272,- (ca. EUR 2.179,-)
synthesis.net – US$ 2.233,- (ca. EUR 2.142,-)
oroscopo.net – US$ 2.016,- (ca. EUR 1.934,-)
calcultor.net – US$ 1.832,- (ca. EUR 1.757,-)

.com
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chill.com – US$ 1.600.000,- (ca. EUR 1.534.684,-)
mixed.com – US$ 115.000,- (ca. EUR 110.305,-)
onda.com – US$ 80.000,- (ca. EUR 76.734,-)
portofino.com – US$ 35.333,- (ca. EUR 33.891,-)
xenture.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 28.775,-)
noaa.com – US$ 27.351,- (ca. EUR 26.234,-)
dezy.com – US$ 22.500,- (ca. EUR 21.581,-)
esculape.com – US$ 15.510,- (ca. EUR 14.877,-)
kvq.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 14.388,-)
aize.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 11.510,-)
lifeleague.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 10.551,-)
zaarly.com – US$ 10.749,- (ca. EUR 10.310,-)
kvq.com – US$ 10.502,- (ca. EUR 10.073,-)
passivhaus.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.592,-)
einie.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.592,-)
mfab.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.592,-)
waterdistiller.com – US$ 9.806,- (ca. EUR 9.406,-)
labflylogix.com – US$ 9.800,- (ca. EUR 9.400,-)
mingda.com – US$ 8.849,- (ca. EUR 8.488,-)
triana.com – US$ 8.640,- (ca. EUR 8.287,-)
ordermeal.com – US$ 8.500,- (ca. EUR 8.153,-)
yourmetaverse.com – US$ 7.758,- (ca. EUR 7.441,-)
selfawareness.com – US$ 7.300,- (ca. EUR 7.002,-)
thingstalk.com – US$ 7.099,- (ca. EUR 6.809,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: sedo.de, thedomains.com, tldinvestors.com

NAMESCON – PROGRAMM UND SPEAKER BEKANNTGEGEBEN

Die NamesCon.Global findet Ende August 2022 in Austin (Texas) statt. Veranstalter ist die WHD Event GmbH, die auch CloudFest veranstaltet. Mittlerweile ist die offizielle Website online.

Statt wie sonst üblich im Januar, findet die NamesCon Global diesmal vom 31. August bis 03. September 2022 statt. Von der zeitlichen Verschiebung abgesehen, bleibt es aber beim bekannten Veranstaltungsort, dem Omnis Austin Hotel in Austin, Texas (USA). Mittlerweile ist die offizielle Website unter namescon.com online. Auf der bietet der Veranstalter ein offizielles NamesCon-T-Shirt an – und natürlich Informationen und Tickets. Zu den Sprecher:innen der NamesCon zählen unter anderem Rick Latona, Jeff Neuman, Ron Jackson, Krista Gable und Elisabeth Klughardt. Letztere ist Chief of Staff bei der i2Coalition (Internet Infrastructure Coalition), die just ihr zehnjähriges Bestehen feierte und unter anderem auch Tobias Sattler (ehemals united-domains AG) für seine beiden kostenfreien Lernplattformen „cybersec.help“ und „basics.domains“ ehrte. Aber zurück zur NamesCon: Angekündigt ist auch – wie üblich – eine PremiumDomain-Auktion unter den sachkundigen Händen von Monte Cahns Right of the Dot und Wayne Wheat. Sie findet am 01. September statt und diesmal ist, neben ca. 150 Premium-Domains, auch eine Auswahl von NFTs (Non Fungible Tokens) zugelassen. Voraussetzung für letztere ist, dass deren Wert jeweils auf über US$ 5.000,– geschätzt wird. Wir sind gespannt, ob sich unter der gegebenen Situation auf dem Kryptomarkt solche Preise für NFTs erzielen lassen.

Die NamesCon Global findet vom 31. August bis zum 03. September 2022 im Omni Austin Hotel Downtown, 700 San Jacinto, E 8th St, Austin, TX 78701 (USA) statt. Derzeit gibt es bei den Tickets Frühbucherrabbat, der am 01. August 2022 endet. Die Tickets für die NamesCon sind momentan nach dem „Springtime Special“ jetzt in der „Summer Sale“ günstiger zu haben: der Standard Pass kostet US$ 549,- (zzgl. US$ 19,06 Fee und US$ 45,29 VAT), der Channel Pass kostet US$ 799,- (zzgl. US$ 19,06 Fee und US$ 65,92 VAT).

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://namescon.com

Quelle: domainnamewire.com, dnjournal.com, eigene Recherche

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