Domain-Newsletter

Ausgabe #1123 – 23. Juni 2022

ThemenICANN – 78. Meeting findet in Hamburg statt | nTLD-Auktion – US$ 233 Mio. fließen an Community | TLDs – Neues von .amazon, .help und .web | nTLDs – Report digitale Stadtmarken 2022 | UDRP – Streit um artemeta.io bleibt ohne Beweise | knowledgebase.com – Wissen satt für US$ 90.000,- | August – „Domain Name Summit“ in London

ICANN – 78. MEETING FINDET IN HAMBURG STATT

Die Freie und Hansestadt Hamburg wird im Herbst 2023 zum Nabel der Internetwelt: vom 21. bis 23. Oktober 2023 hält die Netzverwaltung ICANN ihr 78. Meeting im hohen Norden ab. Als Veranstalter fungieren unter anderem die DENIC eG und eco – Verband der Internetwirtschaft eV.

Ursprünglich geplant für Oktober 2020, sorgte die Corona-Pandemie für eine große Enttäuschung. In der Sitzung des „Board of Directors“ vom 11. Juni 2020 beschloss ICANN, dass das für die Woche 17. bis 23. Oktober 2020 in Hamburg angesetzte 69. ICANN-Meeting nicht vor Ort, sondern ausschließlich virtuell stattfindet. Zu groß war das Risiko, Menschen aus aller Herren Länder nach Hamburg zu laden und vor Ort in Person eine Konferenz abzuhalten. Doch Hamburg ließ nicht locker: Am 06. Dezember 2021 übergaben die .de-Registry DENIC eG, eco – Verband der Internetwirtschaft eV und die Stadt Hamburg im Rahmen einer virtuellen Veranstaltung ihre erneute Bewerbung um das ICANN Annual General Meeting 2023. Und diese Hartnäckigkeit wurde nun belohnt: sollte Corona nicht erneut dazwischenfunken, findet vom 21. bis 23. Oktober 2023 das 78. ICANN-Meeting in Deutschland statt. Das gab die Netzverwaltung anlässlich ihres Meetings in Den Haag am 14. Juni 2022 bekannt.

„Nach Berlin 1999 holen wir zum ersten Mal seit über 20 Jahren wieder eine ICANN-Konferenz nach Deutschland“, sagt Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verband der Internetwirtschaft eV. „Mit eco, DENIC und der Stadt Hamburg haben sich starke Partner aus Wirtschaft und Politik zusammengetan, um dieses Ziel Wirklichkeit werden zu lassen.“ Zusammen erwarten die Veranstalter um die 2.500 Teilnehmende aus Forschung, Tech-Community, Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft aus der ganzen Welt. „Durch den Zuschlag für das ICANN Meeting in Hamburg wird das Engagement der deutschen Internet-Community honoriert. Die Veranstaltung bietet eine gute Möglichkeit, deutsche und europäische Sichtweisen für die weitere Entwicklung des technisch und sozial so komplexen Internet einzubringen“, gab DENIC-Vorstand Andreas Musielak an. „Für die Stadt als Innovationsstandort und ‚Smart City‘ ist das Treffen eine große Bereicherung.“, pflichtete ihm Michael Westhagemann, Senator für Wirtschaft und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg, bei. Als Ort der Veranstaltung ist das Congress Center Hamburg (CCH) benannt; es befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Dammtor-Bahnhof und liegt zentral in der Stadt.

Alle ICANN-Meetings sind öffentlich und kosten keinen Eintritt. Es ist lediglich gewünscht, sich vorher online zu registrieren, um die Planung zu erleichtern. Die Veranstaltung findet in englischer Sprache statt, es gibt aber zu zahlreichen Gelegenheiten auch Dolmetscher und übersetzte Arbeitsunterlagen. Schauen Sie hin, es lohnt sich!

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://meetings.icann.org/en/calendar

Quelle: icann.org, eigene Recherche

NTLD-AUKTION – US$ 233 MIO. FLIESSEN AN COMMUNITY

Nach jahrelanger Prüfung hat sich ICANN auf ein Modell für die Verteilung von Auktionserlösen aus der Versteigerung von nTLDs verständigt. Der Kreis der potentiell Begünstigten ist weit gezogen, bis die ersten Gelder fließen, wird es aber noch eine ganze Weile dauern.

US$ 240.590.128,00 – diesen Betrag hat ICANN aus der Versteigerung von bisher 17 neuen generischen Top Level Domains erlöst. Für sie gab es jeweils mehr als einen Bewerber, ohne dass sich eine gütliche Einigung erzielen ließ. Allein US$ 135.000.000,- stammen aus der Versteigerung von .web, die sich der Neuling NU DOT CO LLC mit Hilfe von VeriSign Inc. sicherte. Allerdings steht dieser Betrag unter Vorbehalt, da ein Rechtsstreit anhängig ist; sollte NU DOT CO der Registry-Vertrag wieder entzogen werden, müsste ICANN diesen Betrag erstatten. Zweitteuerste Endung ist aktuell .shop; sie war der GMO Registry Inc. einen Betrag von US$ 41.501.000,- wert. Günstigste neue Domain-Endung ist .srl; der Regensburger mySRL GmbH genügten US$ 400.000,-, um den Zuschlag für den Registry-Vertrag zu erhalten. Nach Abzug der Kosten von US$ 7.134.565,- verbleiben ICANN damit noch US$ 233.455.563,-. Das auf einem gesonderten Konto verwahrte Geld weckt schon seit Beginn des nTLD-Programms Begehrlichkeiten, weil umstritten ist, was mit den Einnahmen passieren soll. ICANN hat daher bereits im Januar 2017 die Cross-Community Working Group on new gTLD Auction Proceeds (CCWG) ins Leben gerufen, um Vorschläge auszuformulieren, wie mit dem Geld umgegangen werden soll. Nach intensiver Arbeit hatte die CCWG im Oktober 2018 ihren vorläufigen Abschlussbericht veröffentlicht und zur Prüfung an die beteiligten Interessengruppen weitergeleitet; eine Entscheidung blieb aber bisher aus.

Anlässlich des ICANN-Meetings in Den Haag sind die Würfel aber nun gefallen. Am 12. Juni 2022 beschloss das ICANN Board of Directors, den Empfehlungen der CCWG zu folgen. Sie sehen die Schaffung eines neuen Independent Project Applications Evaluation Panels vor, das eine Aufsichtsfunktion innehaben soll. Dessen Mitglieder müssen sich vor allem durch eine „grant-making expertise“ auszeichnen, also Kenntnisse im Beihilferecht; auch Diversität soll berücksichtigt werden, nicht jedoch die Repräsentation einer bestimmten Interessengruppe. Die konkrete Vergabe von Geldern soll sich zudem nach folgenden drei Kategorien richten:

– Benefit the development, distribution, evolution and structures/projects that support the Internet’s unique identifier systems
– Benefit capacity building and underserved populations, or;
– Benefit the open and interoperable Internet

Sie alle sind dem Ziel „consistent with ICANN’s mission“ untergeordnet. Das hat wirtschaftliche Hintergründe, da andernfalls ICANN seine Steuerprivilegien verlieren könnte. Konkrete Vorgaben auf Grundlage dieser Kategorien soll die CCWG noch ausarbeiten. Und obwohl dies den Eindruck erweckt, als sollten die Auktionserlöse vollständig der Internet-Community zu Gute kommen, schließen sie einen möglichen Empfänger nicht aus – ICANN selbst. Auf einen Ausschluss konnte man sich nicht verständigen, und das ICANN-Board betont, dass „conflict of interest considerations and clear separation of roles and responsibilities“ selbstverständlich beachtet würden. Übliche Rechtsmittel wie ein „Request for Reconsideration“ gegen ablehnende Finanzierungsentscheidungen des Independent Project Applications Evaluation Panel soll es nicht geben. Ganz leer gehen abgelehnte Bewerber aber nicht aus: „Applicants not selected should receive further details about where information can be found about the next round of applications as well as any educational materials that may be available to assist applicants“, heißt es ganz unironisch.

Da bis zur praktischen Umsetzung der Empfehlungen weitere Zeit vergeht, wird es noch eine ganze Weile dauern, bis die ersten Gelder fließen. Es ist also aktuell noch nicht möglich, erste Anträge einzureichen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2767

Quelle: icann.org, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .AMAZON, .HELP UND .WEB

Eine Registrierung von .web-Domains noch im Jahr 2022 gilt als ausgeschlossen: für zusätzliche Verzögerung sorgt ein Fristverlängerungsgesuch von Anwälten. Derweil hält die Verstimmung um die Einführung von .amazon an, während .help eine neue Registry gefunden hat – hier unsere Kurznews.

Die Vertragsstaaten der Amazon Cooperation Treaty Organization (ACTO) nehmen es der Internet-Verwaltung ICANN übel, dass diese die neue Top Level Domain .amazon eingeführt und an die Online-Handelsplattform Amazon vergeben hat. Beim ICANN-Meeting in Den Haag sagte der Regierungsvertreter Brasiliens: „Among other points it underlined that ACTO member states did not give consent to the process of adjudication of the .amazon toplevel domain and that they did not consider themselves bound by said decision or the conditions attached to it including the above mentioned Public Interest Commitment“. Ob und welche Folgen das für .amazon hat, ließ er offen. Amazon hat den ACTO-Staaten Zeit bis 19. Dezember 2022 gegeben, eine Liste von Domains einzureichen, die gesperrt werden sollen; die Äußerung lässt vermuten, dass sich die ACTO-Staaten aber dadurch nicht verpflichtet fühlen. Mit aktuell 16 registrierten Domains, die sämtlich von Amazon selbst genutzt werden, ist das Risiko von Rechtsverletzungen zumindest aktuell überschaubar.

Die neue generische Top Level Domain .help hat eine neue virtuelle Heimat: wie sich der Datenbank von ICANN entnehmen lässt, hält künftig die auf den Seychellen ansässige Innovation Service Ltd. die Registry-Rechte an der Endung. Die Übertragung erfolgte im Rahmen der von der UNR Corp. im April 2021 veranstalteten Auktion. Für .help war damals ein Startgebot von US$ 850.000,- aufgerufen worden, bei rund 18.000 registrierten Domains; aktuell sind es mit rund 19.500 Registrierungen nur unwesentlich mehr. Den Höchststand hatte die am 15. August 2018 delegierte Endung .help im Herbst 2016 mit an die 55.000 Registrierungen. Wie hoch der Kaufpreis letztlich war, ist öffentlich bisher nicht bekannt. Mit Innovation Service Ltd. betritt ein Neuling den Markt, der bislang keine andere Top Level Domain verwaltet. Als CEO wird Heng Lu genannt; der wiederum hat als Gründer von Cloud Innovation Ltd. einen zweifelhaften Ruf erlangt, weil er sich mit dem African Network Information Centre (AfriNIC) um IPv4-Adressen streitet. Welche Pläne die Innovation Service Ltd. mit .help hat, ist noch offen; mit Gebühren von unter EUR 50,- pro Jahr und Domain ist .help bereits jetzt vergleichsweise günstig.

Die Einführung der Top Level Domain .web wird sich weiter verzögern. Am 19. Mai 2022 hatte das „Board Accountability Mechanisms Committee“ (BAMC) von ICANN die drei Streitparteien Afilias Domains No. 3 Limited (die mittlerweile als Altanovo Domains Ltd. firmiert), Nu DotCo LLC (NDC) und VeriSign Inc. aufgefordert, „a comprehensive written summary of their claims and the materials supporting their claims“ einzureichen, um so ein vollständiges Bild der Positionen der Parteien zu erhalten. Die dafür gesetzte Frist war bisher der 15. Juli 2022, Erwiderungen sollten bis 15. August 2022 eingehen. Die Anwälte von Afilias haben aber nun um eine Fristverlängerung von je 14 Tagen gebeten. Zur Begründung verweisen sie auf „longstanding international travel and hearing commitments in June and July that cannot be rescheduled“. VeriSign hat sich dem zwar widersetzt; die eingeräumten Fristen seien „sufficient to accommodate counsel’s other commitments“. Da die Auseinandersetzungen jedoch bereits Jahre andauern, dürfte das BAMC die Fristverlängerung kaum versagen. Galt es noch vor wenigen Wochen als möglich, dass .web Ende 2022 verfügbar sein wird, ist dies jetzt ausgeschlossen.

Quelle: domainincite.com, icann.org

NTLDS – REPORT DIGITALE STADTMARKEN 2022

Das internationale Managementberatungsunternehmen DOTZON GmbH legte dieser Tage einmal mehr ihre Ranking-Studie „Digitale Stadtmarken“ vor, diesmal für das Jahr 2022. Unter den neuen Städte-Endungen steht .berlin ganz vorne, gefolgt von .tokyo und .nyc.

Seit 2005 berät DOTZON Unternehmen im deutschsprachigen Raum zu digitalen Identitäten. Aktuell legte DOTZON die 16-seitige Studie „Digitale Stadtmarken 2022“ vor und setzt damit die Rankings aus den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 fort. Dieses Ranking bildet ab, wie erfolgreich eine Stadt ihre digitale Stadtmarke nutzt. DOTZON untersuchte 35 Städte und ihre 40 Domain-Endungen. Istanbul, Moskau, Barcelona, Abudabi und Köln verfügen über jeweils zwei Varianten ihrer Top Level Domains, so dass die 35 Städte mit 40 Domain-Endungen aufwarten können. Im Jahr zuvor waren es noch 36 Städte, doch hatte im Oktober 2021 MMX denn Registry-Vertrag über .budapest gegenüber ICANN gekündigt. Die Bewertung der einzelnen digitalen Stadtmarken beruht auf acht Kriterien, die DOTZON zunächst erläutert. Herangezogen werden die Anzahl registrierter und die der aktiven Domains unter der cityTLD, der damit erzielte Umsatz, das Google-Listing, der Alexa-Rank, der Majestic-Rank, die Anzahl von Domains und das Bruttosozialprodukt pro Einwohner sowie der Vergleich Stadt-Endung versus Länder-Endung.

Nach Auswertung dieser Referenzwerte steht .berlin, wie schon in den fünf vorangegangenen Jahren, auf Rang eins. Bei gleichbleibend knapp 50.000 registrierten Domains erzielt sie einen Umsatz von US$ 1,8 Mio. (US$ 1,9 Mio. im Vorjahr und US$ 1,6 Mio. in 2020) und brilliert mit einer 70-prozentigen Nutzung ihrer Domains sowie guten Rankings bei Majestic-Ranking und Alexa-Rank. Den 2. Platz belegt zum 2. Mal in Folge .tokyo. Dazu bedurfte es neben den seit Jahren höchsten Registrierungszahlen, die sich nochmals rapide verbesserten und nun 301.577 Domains verzeichnen (gegenüber 169.814 Domains im Vorjahr), einer Verbesserung der Rankings bei Majestics (von 53 auf 81 Domains), bei Alexa ging es von 22 auf 14 Domains etwas bergab. Allerdings hat sich die Pro-Kopf-Ratio bei den Domains im Verhältnis Tokyo zu Japan durch den rapiden Anstieg von .tokyo-Registrierungen verbessert: Bei .tokyo kommen 21,6 Domains auf 1.000 Einwohner, während .jp lediglich auf 13,4 Domains pro 1.000 Einwohner kommt. Auf dem 3. Platz hielt die New Yorker Endung .nyc ihre Stellung: die Spitzenplatzierungen in den Rankings von Alexa mit 69 (23 Domains im Vorjahr) und Majestic 93 (91 Domains im Vorjahr) sprechen für sich. Die zuvor etwas abgefallene .amsterdam konnte ihren 4. Platz halten, während .vegas vom 11. Platz auf Platz 5 vorpreschte. .miami steht weiter auf Platz 6. Zwei weitere deutsche Endungen stehen noch unter den Top 10: .koeln, die vom 5. auf den 7. Platz rutschte, und .hamburg, die ihrerseits von Platz 7 auf Platz 10 fiel, den sie nun mit der aufgestiegenen .wien teilt.

Der Report nimmt aber auch das Gesamtszenario in den Blick und stellt dieses Mal eine Steigerung der Registrierungen bei den Städtedomains fest: waren vergangenes Jahr die Zahlen von 624.776 auf 584.797 registrierter Städtedomains um 6,5 Prozent gefallen, so verbuchten sie diesmal einen Anstieg von 20,1 Prozent auf 702.526 Registrierungen, die aber weitestgehend der Endung .tokyo zu verdanken sind. Weiter bietet der Report noch „Erfolgsfaktoren einer Digitalen Stadtmarke“ an und benennt unter anderem „Nutzungsrate und Sichtbarkeit“ und „Nutzung durch Stadtverwaltung“. Schließlich geht der Report nochmals auf den Sondereffekt durch die Corona-Pandemie ein und verweist auf die Nutzung der Städteendungen für die Kommunikation öffentlicher Akteure mit Bürgern, die Digitalisierung von Unternehmen und weiteres. Der Report schließt mit einem Ausblick, der Digitalisierung, E-Government und Smart City als treibende Kräfte für die Entwicklung von Städten und deren Top Level Domains identifiziert.

Die Studie „Digitale Stadtmarken 2022“ informiert und ist lesenswert. DOTZON greift für die Studie auf öffentliche Quellen und Datenbanken zurück, wie etwa ntldstats.com, google.com oder „stadtspezifische lokale Kenngrößen“, und konnte auf Selbstauskünfte der Registries zurückgreifen.

Die Studie „Digitale Stadtmarken 2022“ können Sie bei dotzon.consulting herunterladen:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2768

Quelle: dotzon.consulting, eigene Recherche

UDRP – STREIT UM ARTEMETA.IO BLEIBT OHNE BEWEISE

Der Entscheider im Streit um die Domain artemeta.io fühlte sich ein wenig allein gelassen, da die geschäftlich verbundenen Parteien des UDRP-Verfahrens keinen schriftlichen Vertrag geschlossen hatten und deshalb keine ordentlichen Nachweise für ihre Behauptungen hinsichtlich der Berechtigung an der Domain vorbringen konnten.

Der in einem UDRP-Verfahren vor der WIPO zum Entscheider bestimmte schottische Rechtsanwalt Andrew D. S. Lothian machte gleich zu Beginn der Sachverhaltsdarstellung klar, dass das UDRP-Verfahren um die Domain artmeta.io sich aus einem geschäftlichen Streit speise. Die Schweizer ArtMeta AG, die sich zum Ziel gesetzt hat, ein 3D-Metaverse zu entwickeln und zu erstellen, hat mit dem Gegner, dem Franzosen Romain Donnot und seiner Ein-Mann-Unternehmung N’Break, eine mündliche Absprache zur Zusammenarbeit getroffen. Wie diese mündliche Vereinbarung genau aussieht und wie das Rechtsverhältnis der Parteien zueinander ist, vermochten sie nicht zu klären, auch nicht über den Versuch einer schriftlichen Vereinbarung nach Beendigung der Vertragsbeziehung; die kam nie zustande. Im Laufe der Geschäftsbeziehung, die von der Beschwerdeführerin, der ArtMeta AG, als „agency arrangement“, aber – dazu im Widerspruch stehend – auch als Angestelltenverhältnis bezeichnet wird, während die Gegner, Romain Donnot und N’Break, sie als Partnerschaft oder Joint Venture bezeichnen, kaufte der Gegner im Auftrag der Beschwerdeführerin im November 2021 die Domain artmeta.io und ließ sich noch vor dem 13. November 2021 als Inhaber eintragen. Im Januar 2022 kam es zu Uneinigkeiten, und die Parteien wollten ihre Geschäftsbeziehung beenden. Die am 18. November 2021 von der Beschwerdeführerin beim Schweizer Markenamt beantragte Marke „ARTMETA“ wurde am 23. März 2022 eingetragen. Nun verlangt die ArtMeta AG im Wege des UDRP-Verfahrens die Domain artmeta.io.

Lothian wies die Beschwerde der ArtMeta AG ab, ohne eine der Parteien in ihrem Vortrag zu bestätigen (WIPO Case No. DIO2022-0018). Bei dem Streit handele es sich um eine geschäftliche Auseinandersetzung, von der zufälligerweise eine Domain betroffen ist. Es handele sich nicht um den typischen Cybersquatterfall. Lothian ging jedoch auf zwei Fälle näher ein, die die Beschwerdeführerin als Argumentationshilfe zitiert hatte. Allerdings stellte er fest, dass beide UDRP-Verfahren eine andere Konstellation hatten, da in beiden Fällen die Beziehung einer Unternehmung mit einem Domain-Name-Manager gegeben war. Dem Vortrag des Gegners im vorliegenden Fall nach, beschränkten sich seine Aufgaben nicht nur auf das Management der Domain, sondern auch darauf, sie für sich zu registrieren. Hier zog Lothian ein als „Light Paper“ beschriebenes Beweisstück heran, welches der Gegner vorgelegt hatte. Darin ist Donnot als „Partner“ und Teil des „Gründungsteams“ des „ArtMeta“-Projekts bezeichnet, wobei die Beschwerdeführerin als Finanzier ähnlich einem Filmproduzenten und der Gegner als Schöpfer des Metaverse ausgewiesen sind. Das weise auf eine komplexere Beziehung hin als die in den beiden von der Beschwerdeführerin zitierten Fällen. Aufgrund der widerstreitenden Vorträge und fehlenden Beweise sei alles ziemlich verworren. Lothian vermochte die Art der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien nicht zu bestimmen und nicht festzustellen, ob diese Vereinbarung den Gegner dazu berechtigte, die Domain nach der Übertragung vom Verkäufer auf seinen eigenen Namen zu registrieren. Die UDRP reiche in diesem Falle nicht aus, der Sache gerecht zu werden. Da der Geschäftsvertrag der Parteien lediglich mündlich geschlossen wurde, sei die Auseinandersetzung eher für ein ordentliches Gericht geeignet, bei dem die Parteien die Vorteile einer mündlichen Verhandlung, eines Erkenntnisverfahrens und der Möglichkeit von einstweiligem Rechtsschutz für sich hätten. Lothian merkte noch an, dass die vorliegende Entscheidung nicht als ausdrückliche Bestätigung der von den Parteien in ihren jeweiligen Schriftsätzen vertretenen Auffassung zu verstehen sei und sich nicht an ein bestimmtes Gericht richte, das letztlich mit der Angelegenheit befasst werden könnte. Jedenfalls wies er die Beschwerde damit zurück.

Hier zeigt sich die Sinnhaftigkeit schriftlicher Verträge, um die Aufgabenverteilung innerhalb einer geschäftlichen Beziehung klar zu definieren. Auch mit einem schriftlichen Vertrag kann eine Auseinandersetzung zwischen Geschäftspartnern Unklarheiten genug aufweisen, aber immerhin gibt es dann etwas, an dem man sich ordentlich abarbeiten kann. Und um ordentliche Geschäftsverträge zu schließen, ist es allemal sinnvoll, spezialisierte Anwälte mit der Vertragsgestaltung zu beauftragen. So lässt sich Streit durchaus vermeiden.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain artmeta.io finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2769

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

KNOWLEDGEBASE.COM – WISSEN SATT FÜR US$ 90.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche zeigt sich wieder schwächer und trumpft lediglich mit knowledgebase.com zum Preis von US$ 90.000,- (ca. EUR 85.714,-) auf. Sie bietet aber auch eine kleine Überraschung unter der Endung .net.

Mit knowledgebase.com zu einem Preis von US$ 90.000,- (ca. EUR 85.714,-) liegt die teuerste Domain der vergangenen Woche unterhalb der sechsstelligen Schwelle, aber immerhin ging sie an einen Endkunden, der dem Domain-Namen Gemäßes anbietet.

Unter den Länderendungen präsentiert sich weitestgehend Deutschland, angefangen mit prohome.de zum Preis von EUR 7.500,- als höchstdotierte Domain der Woche.

Die neuen generischen Endungen bringen ein wenig mehr Farbe ins Spiel bei ebenfalls schwachen Preisen: eth.attorney kommt auf US$ 5.000,- (ca. EUR 4.762,-) und gibt einem heiklen Berufsfeld einen Namen. Wie angekündigt, hat Swetha keine .xyz-Domains in der Pipeline, die für bessere Preise gesorgt hätten. Die klassischen generischen Endungen legen dafür einen dicken Scheit ins Feuer: joerogan.net kommt als zweitteuerste Domain der Woche auf US$ 52.000,- (ca. EUR 49.524,-). Die vergangene Domain-Handelswoche erweist sich somit als schwach.

Länderendungen
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prohome.de – EUR 7.500,-
tyron.de – EUR 7.500,-
edd.de – EUR 7.400,-
dealflow.de – EUR 5.950,-
beautycare.de – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.762,-)
alltheway.de – EUR 4.500,-
public-management.de – EUR 4.500,-
mcon.de – EUR 4.165,-
nextnet.de – EUR 3.500,-
emeram.de – EUR 3.025,-
trstd.de – EUR 2.998,-
imed.de – EUR 2.500,-
onlineshop24.de – EUR 2.500,-

schmalz.cz – EUR 6.000,-
sanctuary.co – GBP 5.490,- (ca. EUR 6.388,-)
prose.co.uk – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.762,-)
celtic.tv – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.762,-)
casino.ar – EUR 4.999,-
jonathan.me – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.333,-)
puff.ch – EUR 3.000,-
auta.ch – EUR 2.500,-
whatscooking.eu – EUR 2.499,-
onto.fr – EUR 2.450,-
embleme.fr – EUR 2.450,-
bavaria.com.ar – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.905,-)

Neue Endungen
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eth.attorney – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.762,-)
interview.dev – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.762,-)
galactical.xyz – US$ 2.588,- (ca. EUR 2.465,-)
jarvis.ltd – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.905,-)
coffee.inc – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.905,-)

Generische Endungen
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joerogan.net – US$ 52.000,- (ca. EUR 49.524,-)
eatgreen.net – US$ 2.888,- (ca. EUR 2.750,-)
umci.net – EUR 2.000,-

.com
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knowledgebase.com – US$ 90.000,- (ca. EUR 85.714,-)
txrealestate.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 23.810,-)
wildflowers.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 23.810,-)
fleurs.com – EUR 18.888,-
maximal.com – US$ 20.150,- (ca. EUR 19.190,-)
formulir.com – US$ 14.000,- (ca. EUR 13.333,-)
betbetr.com – US$ 12.600,- (ca. EUR 12.000,-)
leandrolopes.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.524,-)
impactawards.com – US$ 9.995,- (ca. EUR 9.519,-)
tfhe.com – US$ 8.599,- (ca. EUR 8.190,-)
boompop.com – US$ 6.940,- (ca. EUR 6.610,-)
truesupport.com – EUR 6.500,-
ladnation.com – EUR 5.000,-
survivalvitamins.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.762,-)
happymoms.com – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.761,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: sedo.de, thedomains.com, tldinvestors.com

AUGUST – „DOMAIN NAME SUMMIT“ IN LONDON

Gegen Ende August 2022 treffen sich Domain-Käufer und -Verkäufer, Investoren, Entwickler, Juristen, Registrare und HostingProvider von Angesicht zu Angesicht bei der als Präsenzveranstaltung stattfindenden „London Domain Name Summit“.

Nach mehr als zwei Jahren ohne eine Domain-Konferenz im Präsenzmodus ist der Hunger nach persönlichen Kontakten groß. Nachdem im März bereits das Cloudfest im Europa-Park stattfand und im Spätsommer die NamesCon in Texas (USA) geplant ist, startet am 22. August 2022 in London die Domain Name Summit. Bei ihr kommt alles zusammen, was mit Domains zu tun hat. Die Veranstalter der Domain Name Summit London organisieren die Veranstaltung als „Networking-Konferenz und Messe für erfolgreiche Domain-Geschäfte“. Erwartet werden über 1.000 Teilnehmer, mit denen man die Möglichkeit hat, persönliche Kontakte zu knüpfen. Besucher werden sich über neue Produkte und Dienstleistungen der Domain-Branche informieren können. Ein Programm für die Veranstaltung liegt nicht vor.

Die Domain Name Summit London findet vom 22. bis 23. August 2022 im Yum-Sa Unit 1, 3 Plaza Gardens, 88 Upper Richmond Road, Putney, SW15 2DT London (Großbritannien) statt. Die Teilname kann kostenlos sein, wenn man eines der zehn täglich verschenkten Tickets ergattert. Zu regulären Ticketpreisen haben wir keine Angaben gefunden.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://summit.london

Quelle: summit.london, eigene Recherche

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