Domain-Newsletter

Ausgabe #1122 – 16. Juni 2022

Themen: NetBeacon – PIR startet Missbrauch-Meldesystem | Hacking – Chinese klagt gegen „John Doe“ | TLDs – Neues von .by, .courses und .cz | UDRP – Zwei Mal RDNH ohne Antwort und Antrag | Krise – Einbruch auf dem Secondary Market? | tradezero.com – Leerverkauf für US$ 540.000,- | Wieder da – Hamburger Domain-Stammtisch im Juni

NETBEACON – PIR STARTET MISSBRAUCH-MELDESYSTEM

Das „DNS Abuse Institute“ (DNSAI) hat einen zentralisierten Reporting-Dienst zum Thema DNS-Missbrauch gestartet: seit kurzem kann jedermann missbräuchliche Praktiken im Domain Name System (DNS) melden – sofern sie in eine von vier Kategorien fallen.

Anfang des Jahres 2021 hatte die .org-Verwalterin Public Interest Registry (PIR) das DNSAI ins Leben gerufen, um die Sicherheit des eigenen Namensraumes zu verbessern. Das Institut soll sich mit der Bekämpfung von Missbrauchspraktiken des DNS durch „malware, botnets, phishing, pharming, and spam“ beschäftigen. Geplant sind Forschung, die Erarbeitung von Empfehlungen für die Praxis, die Teilung von gesammelten Daten und die Programmierung von Werkzeugen, die DNS-Missbrauch identifizieren und berichten sollen. Direktor ist Graeme Bunton, zuletzt Head of Policy beim Registrar Tucows. „DNS Abuse continues to be a significant challenge, so addressing this issue is more important now than ever.“, so Bunton damals in einer ersten öffentlichen Stellungnahme. PIR traf schon damals den Nerv der Zeit, denn die Internet-Verwaltung ICANN ist seit geraumer Zeit darum bemüht, das DNS als globale Ressource vor Missbrauch zu schützen. Auch die EU-Kommission hat sich bereits eingehend mit der Thematik beschäftigt und am 31. Januar 2022 ihre „Study on Domain Name System (DNS) Abuse“ veröffentlicht. Dabei ist umstritten, was man unter „DNS Abuse“ versteht. Nach Ansicht von ICANN stehen fünf verschiedene Kategorien von Missbrauch im Mittelpunkt: Malware, Botnets, Phishing, Pharming und Spam, letzterer aber nur, wenn er als Liefermechanismus für die anderen vier Kategorien von Missbrauch dient; unverlangt zugesandte, massenhaft versendete Werbebotschaften ohne Missbrauchshintergrund fallen damit aus dem Raster, solange sie nicht zum Beispiel für Phishing dienen. Die EU geht hingegen von einer weiten Definition aus: „DNS abuse is any activity that makes use of domain names or the DNS protocol to carry out harmful or illegal activity“.

Statt über Definitionen zu streiten, schafft das DNSAI Fakten. Über das neue Angebot NetBeacon, laut eigener Beschreibung der „first centralized DNS Abuse reporting service“, kann jedermann Berichte über DNS-Missbrauch einreichen oder erhalten. Dazu ist es erforderlich, einen NetBeacon-Account einzurichten, was allerdings kostenfrei möglich ist; alternativ lässt das Angebot auch die Angabe eines Google-Kontos genügen. In Zukunft soll es zudem Formulare auf der Website von Domain-Registraren geben sowie eine eigene Programmierschnittstelle. Ist dieser Schritt absolviert, kann man Beschwerden einreichen, die sich allerdings auf vier Arten von Missbrauch beschränken: „malware, botnets, phishing, and spam“. Meldeberechtigt sind Einzelpersonen und Organisationen, aber auch „Strafverfolgungsbehörden, Verbraucherschutzagenturen und Internetsicherheitsagenturen“ sind zur Mitmachen aufgerufen. Domain-Registraren stellt NetBeacon nach eigenen Angaben die Informationen und Tools zur Verfügung, die sie zum Handeln benötigen. Damit scheint klar, wer zum Handeln verpflichtet werden soll; doch ob die Registrare die Kapazitäten dafür haben, jede einzelne Missbrauchsmeldung zu verfolgen, bleibt abzuwarten. Eine Beschränkung des Angebots auf .org-Domains ist nicht ersichtlich.

Der Dienst ist auch mit einer deutschsprachigen Nutzeroberfläche abrufbar. Bei Erstellen dieses Artikels waren einige Funktionen aber noch mit Platzhaltern versehen. Kosten fallen für die Nutzer keine an, die Einreichung von Missbrauchsmeldungen erfolgt also gratis. Verarbeitet werden die eingegangenen Meldungen übrigens im XARF-Format; in welchem Format die Berichte öffentlich abrufbar sind, wird die Zukunft zeigen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://netbeacon.org/

Quelle: dnsabuseinstitute.org, eigene Recherche

HACKING – CHINESE KLAGT GEGEN „JOHN DOE“

Hat man Ihnen kürzlich eine wertvolle Drei-Ziffern-.com-Domain zum Schnäppchenpreis angeboten? Dann seien Sie besser gewarnt, denn die Domain ist möglicherweise gestohlen. Darauf deutet zumindest ein Klageverfahren hin, das in den USA anhängig ist.

Wie in einem bösen Traum dürfte sich Shuiying Wang, Bürger der Volksrepublik China, gefühlt haben, als er im März 2022 seinen Account beim US-Registrar GoDaddy geprüft hat. Gleich 30 besonders wertvolle Ziffern-Domains waren aus seinem Portfolio verschwunden. Im Einzelnen handelt es sich um 016.com, 100700.com, 160365.com, 2020.cc, 2260.com, 365r.com, 391.com, 4440.com, 4440.net, 551.com, 5528.com, 5674.com, 5796.com, 6020.com, 6218.com, 6653.com, 739.com, 7753.com, 8194.com, 860.com, 860.net, 8817.com, 8847.com, 8894.com, 89948.com, 9085.com, 9786 .com, 9975.com, blcp.com und vip860.com. Sie waren bereits im November 2021 transferiert worden. Der Verlust ist nicht unerheblich; Wang gibt an, dass ihm diese Domains im Durchschnitt „US$ 1.680 in revenue and 16,800 unique visits“ eingebracht haben – pro Tag. Obwohl er den Verlust sogleich an GoDaddy meldete, hat er bis heute keine Kontrolle über die Domains zurückerlangt. Er geht davon aus, dass eine unbekannte Person seinen Account gehackt und die Domains übertragen hat. Ein so genannter Proxy-Dienst verhindert jedoch die Offenlegung der Inhaber-Daten. Die Domains führen im WHOIS den Status „client Transfer Prohibited“, können aktuell also nicht weiterübertragen werden.

Um seine Domain-Namen zurückzubekommen, hat Wang vor dem „United States District Court For The Eastern District Of Virginia“ Klage erhoben. Die Klage ist gegen „John Doe“ sowie die 30 Domains gerichtet. Im anglo-amerikanischen Rechtsraum bezeichnet „John Doe“ eine fiktive Prozesspartei oder einen sonstigen fiktiven Beteiligten des Prozesses. Die Klage gegen die Domain-Namen selbst ist als „in rem action“ nach dem Anticybersquatting Consumer Protection Act (ACPA) möglich. Die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts im Bundesstaat Virginia soll sich daraus ergeben, dass dort die .com-, .net- und .cc-Registry VeriSign ihren Sitz hat. Den Vorwurf des Cybersquattings stützt Wang darauf, dass er unter und mit diesen Domains gewohnheitsrechtliche Markenrechte erworben hat; nunmehr seien die streitigen Domains mit den von ihm erworbenen Markenrechten identisch oder zum Verwechseln ähnlich. Über eingetragene Markenrechte an den Domains verfügt Wang offenbar nicht, was angesichts der Praxis des United States Patent and Trademark Office (USPTO) jedoch auch schwierig wäre. Zudem erhebt er den Vorwurf, dass die Domains in betrügerischer Absicht übertragen worden seien und der aktuelle Domain-Inhaber bösgläubig davon profitiert. Insgesamt erinnert das ACPA-Verfahren also stark an das UDRP-Verfahren; auch Wang strebt unter anderem die Rückübertragung der Domains an.

Sollte Ihnen eine der streitigen Domains angeboten werden, ist vor einem Kauf dringend zu warnen. Zwar sollte ohne Zustimmung des Registrars aktuell ohnehin keine Übertragung möglich sein; auch diese Hürde könnten Cyberkriminelle zumindest in der Theorie aber nehmen. So verlockend die Aussicht also auch sein möge, vor allem bei den fünf .com-Domains mit nur drei Zeichen – hier sollte man die Finger besser weglassen.

Die Klageschrift finden Sie unter:
> https://domainnamewire.com/wp-content/016.pdf

Quelle: domainnamewire.com, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .BY, .COURSES UND .CZ

Neue Registry für .courses: im Doppelpack mit .study wechselt die auf Bildung spezialisierte Endung zu GoDaddy. Derweil muss die belarussische Endung .by wohl sanktionsbedingt die zuständige Verwalterin ändern, während .cz fehlende staatliche Unterstützung beklagt – hier unsere Kurznews.

Das belarussische Länderkürzel .by steht möglicherweise vor eimen Wechsel seiner Registry. Darauf deutet zumindest die Agenda der Internet-Verwaltung ICANN für ein Treffen des Board of Directors am 12. Juni 2022 hin, in der es heißt: „Transfer of the .BY top-level domain and the .бел („bel“) top-level domain representing Belarus to Limited Liability Company Belarusian Cloud Technologies“. Aktuell wird die in Minsk ansässige Reliable Software Ltd. noch als offizielle Registry geführt, auch wenn auf der Registry-Website bereits mehrfach der Hinweis auf „beCloud“ auftaucht. Die näheren Hintergründe sind unklar, hängen aber möglicherweise mit den Sanktionen zusammen, die seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine auch gegen Belarus verhängt wurden, da die dortige Regierung als einziger regionaler Verbündeter des Kremls gilt. Wie Sie wissen, ist der Newsletter ein Projekt des Domain-Registrars united-domains.de. Aufgrund der aktuellen Situation haben auch wir uns entschieden, Domain-Namen mit der Endung .by aus dem Angebot für Neuregistrierungen und Transfers zu united-domains zu nehmen. Derzeit sind also keine neuen Registrierungen bei united-domains.de unter dieser Endung möglich.

Die zu GoDaddy gehörende Registry Services LLC baut ihr Domain-Portfolio weiter aus: mit .courses und .study wechseln zwei zuvor von der Open Universities Australia Pty Ltd. verwaltete Endungen nach Arizona. Die Übertragung erfolgte bereits zum 31. März 2022, wurde aber erst vergangene Woche von der Internet-Verwaltung ICANN bekanntgegeben und ist in der IANA-Datenbank noch nicht vollzogen; auch die jeweilige NIC-Seite verweist aktuell noch auf die Vorgängerverwalterin. Zu den Einzelheiten des Registry-Wechsels und damit insbesondere zum Kaufpreis wurde öffentlich bisher nichts bekannt. Die Endung .courses kommt derzeit auf rund 3.700 registrierte Domains, bei .study sind es etwa 3.100. Sie verstehen sich beide als Top Level Domains für Kursangebote, Studien- und Bildungseinrichtungen aller Art; sie wollen Innovation und Wachstum in der Bildungsbranche fördern. Mit Registrierungsgebühren im mittleren zweistelligen Bereich sind beide Endungen bereits jetzt vergleichsweise günstig zu erhalten.

CZ.NIC z.s.p.o, Verwalterin der tschechischen Länderendung .cz, hat die Regierung des eigenen Landes dazu aufgerufen, Regelungen zum Vorgehen gegen Domains zu erlassen, über die Fehlinformationen verbreitet werden. Aktueller Anlass ist die im Februar diesen Jahres erfolgte Sperre von acht .cz-Domains, die nach Einschätzung der Geheimdienste im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine ein Sicherheitsrisiko darstellen, weil über sie falsche oder irreführende Informationen verbreitet wurden. Auf Grundlage von Artikel 17 der Domain Name Registration Rules hatte CZ.NIC die Domain-Namen daraufhin blockiert, jedoch angekündigt, diese Sperre innerhalb einer Frist von drei Monaten aufzuheben. Zugleich hatte man die Regierung Tschechiens zur „adoption of systemic measures in the area of prevention and containment of the spread of misinformation online“ aufgerufen. Erfolge das nicht, werde man die Domains nur dann weiter blockieren, wenn ein Gericht, die Polizei oder sonst eine zuständige Behörde die Fortdauer einer Sperre anordnet. Mittlerweile ist die dreimonatige Frist abgelaufen und sieben der acht Domains sind wieder zugänglich, da keine Reaktion erfolgte. Lediglich im Falle von aeronet.cz konnte CZ.NIC selbst tätig werden, da die WHOIS-Informationen falsch waren. Ob den Internetnutzern damit geholfen ist, dass Fehlinformationen weiter verbreitet werden, muss nun die tschechische Community klären.

Quelle: icann.org, .nic.cz

UDRP – ZWEI MAL RDNH OHNE ANTWORT UND ANTRAG

Vergangene Woche begingen wir die 500. Reverse Domain Name Hijacking-Entscheidung (RDNH) seit Einführung der Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy 1999. Beispielgebend besprechen wir heute zwei aktuelle Fälle, in denen nicht nur RDNH festgestellt wurde, sondern in denen sich auch der Gegner gar nicht erst geäußert hat.

goodlife.com
Den Streit um goodlife.com vor der WIPO (Case No. D2022-0451) startete die US-amerikanische GL Concepts LLC d/b/a Goodlife. Sie wandte sich gegen Amitava Saha, Firstcry, aus Indien. Die Beschwerdeführerin ist Inhaberin der im Juni 2015 registrierten US-Marke „GOODLIFE“, sie habe den Begriff „Goodlife“ erstmals am 28. Dezember 1999 genutzt. Dem Gegner wirft sie vor, er habe die Domain goodlife.com bösgläubig registriert, denn er nutze sie nicht und hindere sie so – und weil er empörend viel Geld für die Domain verlange – daran, die ihrer Marke entsprechende Domain für sich zu nutzen. Der Gegner äußerte sich nicht in dem Verfahren. Der bulgarische Rechtsanwalt Assen Alexiev hatte die Sache zu entscheiden.

Alexiev stellte fest, dass die Beschwerdeführerin ihre Marke siebzehn Jahre, nachdem der Gegner die Domain registriert habe, eingetragen erhalten hat. Die von ihr behauptete Nutzung des Begriffs „Goodlife“ seit 1999 habe sie in keiner Weise belegt. Allerdings stellte er die Identität von Marke und Domain fest. Auf die Frage eines Rechts oder berechtigten Interesses des Gegners an der Domain ging Alexiev nicht ein, sondern wandte sich gleich der Frage nach der Bösgläubigkeit des Gegners zu, die er verneinte. Die Domain goodlife.com hatte der Gegner siebzehn Jahre, bevor die Beschwerdeführerin ihre Marke erhalten hat, registriert, und die Marke bestehe aus den beiden geläufigen Begriffen „good“ und „life“, die für vielerlei legale Zwecke genutzt werden können, die in keinem Zusammenhang zur Marke der Beschwerdeführerin stehen. Die Beschwerdeführerin erkläre nicht, inwieweit ihre „Marke“ bereits 1999 bekannt war, und behauptet nicht einmal, dass diese bereits 1998 existierte, als die Domain googlife.com registriert wurde. Sie erkläre nicht, wie der Gegner unter diesen Umständen die Domain bösgläubig hätte registrieren können. Es gäbe keinerlei Hinweise auf die Bösgläubigkeit des Gegners, weder bei der Registrierung noch bei der Nutzung der Domain, weshalb die Beschwerdeführerin dieses Element der UDRP nicht erfüllt habe. Von sich aus prüfte Alexiev dann RDNH und stellte fest, dass die Beschwerdeführerin anwaltlich vertreten ist. Der hätte berücksichtigen sollen, dass der Gegner bereits siebzehn Jahre vor Registrierung der Marke der Beschwerdeführerin Inhaber der Domain war, knapp ein Jahr, bevor die Beschwerdeführerin nach ihren Angaben überhaupt geschäftlich tätig wurde. Die Beschwerdeführerin hätte auch berücksichtigen müssen, dass sie keinerlei Beweise gegen den Gegner hinsichtlich des Missbrauchs der Domain hatte. Unter diesen Umständen hätte ihr klar sein müssen, dass sie in dem Verfahren hinsichtlich der Frage nach der Bösgläubigkeit des Gegners nicht hätte obsiegen können. Auf Grundlage dessen stellte Alexiev das Vorliegen von RDNH fest und wies die Beschwerde ab.

ecostream.com
Im Streit um die Domain ecostream.com stehen sich die Ecostream LLC aus den USA und Bart Vandehoek / Eneco B.V. aus den Niederlanden gegenüber. Ecostream LLC bietet Dienstleistungen im Bereich Wassermanagement und Rückgewinnung von Kohlenwasserstoffen, und ist seit dem 29. Juni 2016 auf dem Markt aktiv. Sie ist seit 2017 Inhaberin der Domain ecostreamusa.com und meint, durch die Nutzung des Begriffs „Ecostream“ seit 2013 Inhaberin einer Gewohnheitsmarke geworden zu sein. Der Gegner sei zwar seit 05. Mai 1999 Inhaber der Domain ecostream.com, habe aber seine Marke „ECOSTREAM“ 2008 aufgegeben; seit Oktober 2016 leite ecostream.com auf eneco.co.uk weiter. Eneco sei ein Risikokapitalinvestor, der sich auf Start-Up-Unternehmen konzentriere, die sich mit dem Übergang zu nachhaltiger Energie befassen. Der Gegner meldete sich nicht zur Sache. Als Panelist wurde US-Anwalt Terry F. Peppard berufen.

Peppard bestätigte zunächst, dass Verfahrenssprache Englisch sei, da der Gegner keine Einwände gegen den entsprechenden Antrag der Beschwerdeführerin vorgebracht habe. Doch damit endete der Erfolg der Beschwerdeführerin bereits, da Peppard bei der Prüfung der Ähnlichkeit von Domain und Marke feststellte, dass die Beschwerdeführerin zwar eine Gewohnheitsmarke behaupte, aber keine Nachweise, die das bestätigen würden, vorgelegt habe. Insbesondere habe sie keine Belege für ihre Verkaufserlöse und Werbeausgaben im Laufe der Zeit oder für die Bekanntheit der Marke in der Öffentlichkeit vorgelegt. Und da sie damit schon nicht nachgewiesen habe, Inhaberin einer Marke zu sein, brauche er gar nicht auf die weiteren Voraussetzungen der UDRP einzugehen. Gleich darauf stürzte sich Peppard in die Prüfung des RDNH und hielt die hervorstechenden Fakten des Falles fest: die Beschwerdeführerin war durchweg von einem Rechtsanwalt vertreten, sie wusste, dass der Gegner die Domain lange bevor sie Gewohnheitsrechte an der Marke „ECOSTREAM“ erwerben konnte, registriert hatte, sie lieferte keine Nachweise für die Bösgläubigkeit des Gegners und sie startete das Verfahren erst, nachdem sie beim Versuch, die Domain zu kaufen, scheiterte. Alles dies spreche dafür, so Peppard, dass die Beschwerdeführerin das UDRP-Verfahren bösgläubig und missbräuchlich gestartet habe, als ihr klar wurde, dass sie über Verkaufsverhandlungen mit dem Gegner nicht an die Domain kommen würde. Es handele sich um einen typischen „Plan B“-Fall. Unter diesem Umständen bestätigte Peppard das RDNH und wies die Beschwerde ab (NAF Claim Number: FA2204001990841).

Sie finden die UDRP-Entscheidung der WIPO zur Domain googlife.com unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2765

Sie finden die UDRP-Entscheidung des NAF zur Domain ecostram.com unter:
> https://www.adrforum.com/domaindecisions/1990841.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, adrforum.com, eigene Recherche

KRISE – EINBRUCH AUF DEM SECONDARY MARKET?

Nicht nur Domain-Investor Elliot Silver verzeichnet seit Juni-Beginn Zurückhaltung unter Domain-Käufern. Auch .xyz-Händlerin Swetha Yenugula sieht aktuell den Zweitmarkt für Domains brach liegen. Über die Gründe lässt sich spekulieren.

In einem aktuellen Artikel auf seinem Blog domaininvesting.com hält Domain-Investor Elliot Silver fest, dass sein Handelsjahr 2022 bisher sehr gut gelaufen ist – bis Anfang Juni. Seitdem der Juni begonnen hat, bemerkt er ein Abkühlen des Marktes. Sein Portfolio umfasse nur gut 1.500 Domains, weshalb das nicht für den Markt als Ganzes spreche. Doch kann er auch auf einen Tweet von Swetha Yenugula, die seit zwei Jahren sehr erfolgreich mit .xyz-Domains handelt, verweisen. Sie schreibt: „No leads no pending sales. It seems all buyers have gone on vacation.“ Dem widerspricht allerdings Reza Sardeha, CEO und Gründer der Domain-Handelsbörse Dan.com. Sardeha twitterte als Entgegnung auf Swetha, im Mai habe man eine Erholung vom schwachen 1. Quartal erfahren, die sich jetzt fortsetzt: der Juni werde besser als der Mai. Die wirtschaftlichen Vorhersagen seien unsicher, doch die Domain-Industrie ist nicht so sehr davon betroffen. Man könne in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sogar Wachstum auf dem Secondary Market feststellen, da mehr Entrepreneure den Markt betreten, um neue Geschäfte aufzubauen. Was also ist los auf dem Markt: sind schon alle im Urlaub, schwächeln .xyz-Domains am Einbruch der Krypto-Währungen, oder brummen die Geschäfte weiter, nur unter anderen Endungen?

In den – nicht repräsentativen – Kommentaren zum Artikel von Silver gehen die Ansichten auseinander. Bei einigen gehen Domains wie geschnitten Brot. Ein Kommentator geht auf .xyz ein und sieht die Endung aufgrund ihrer engen Bindung zu Etherium unter dem Einbruch der Kryptowährungen ihrerseits leiden. Die Castello-Brüder hingegen konnten gerade den hochpreisigen Verkauf der Domain seasons.com verkünden, ohne Zahlen nennen zu dürfen. Andere gehen von einer Urlaubsflaute aus, die sich auch auf Ebay-Geschäfte niederschlage, oder sehen den normalen Jahresrhythmus: Anfangs läufts, Mitte des Jahres gehen die Zahlen zurück und im 4. Quartal gibt es ein glorreiches Finale. Aber auch bei Afternic, Sedo und Dan liefe es derzeit schlecht, wird behauptet.

Wir können das alles nicht wirklich bestätigen. Die Handelsüberblicke der letzten Wochen zeigen nicht so großartige Verkäufe wie Anfang des Jahres. Doch berichten wir deutlich verzögert: Domain-Verkäufe brauchen ihre Zeit von der ersten Anbahnung, über den Abschluss, die Abwicklung durch Zahlung und Übertragung, bis dann der Verkauf öffentlich wird. Wenn Silver, Swetha und Sardeha berichten, dass sich gerade keine Geschäfte anbahnen oder, bei Dan, sich gerade erst anbahnen, dann könnten die Zahlen in den kommenden Wochen zunächst weiter zurückhaltend bleiben. Ein Blick auf die Jahresbestenliste bei dnjournal.com weist unter den Top 20 für das 1. Quartal gleichviel Verkäufe wie für das – noch nicht abgeschlossene – 2. Quartal aus. Allerdings liegen die Verkäufe des 1. Quartals im Schnitt höher als die des 2. Quartals: unter den Top 10 stammen sieben Verkäufe von Januar, Februar und März 2022, darunter drei im siebenstelligen Bereich, während lediglich eine Domain aus dem 2. Quartal siebenstellig ausfiel. Man kann das schon als Indiz für einen Rückgang der Verkäufe deuten. Doch dass es einen deutlichen Abstieg Anfang Juni gab, ist da – noch – nicht zu erkennen. Der wird sich allenfalls in den kommenden Wochen bemerkbar machen, soweit tatsächlich vorhanden. Die müssen wir jetzt zunächst einmal abwarten.

Den Artikel von Elliot Silver findet man unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2766

Quelle: domaininvesting.com, dnjournal.com, eigene Recherche

TRADEZERO.COM – LEERVERKAUF FÜR US$ 540.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche erfreut mit der eine halbe Million US-Dollar schweren tradezero.com, die ausreicht, das Niveau der Vorwoche zu übertreffen.

Mit tradezero.com zu einem Preis von US$ 540.000,- (ca. EUR 504.673,-) erweist sich die vergangene Domain-Handelswoche als deutlich erfüllender als die Woche zuvor. Sie steht damit auf Platz 8 der Jahresbestenliste. Ihr folgt mit lawyersnearme.com, die US$ 140.409,- (ca. EUR 131.223,-) erzielte und damit auf Platz 19 der Liste steht. Erwähnenswert ist die Zifferndomain 6500.com, die auf US$ 60.000,- (ca. EUR 56.075,-) kommt. Allerdings hat nicht jeder das Händchen von Rick Schwartz, der im November 2019 genau diese Domain zum doppelten Preis, nämlich für US$ 120.000,- (ca. EUR 108.108,-) an den Mann gebracht hatte.

Anders sieht es bei den Länderendungen aus: die Preise sind da nicht so hoch, jedoch kommt lawyer.us auf hervorragende US$ 50.000,- (ca. EUR 46.729,-) und konnte sich gegenüber April 2012 massiv verbessern: seinerzeit kostete sie lediglich US$ 7.500,- (ca. EUR 5.725,-). Eine Auktion von Whois.ai brachte einige Anguilla-Domains aufs Tablet, unter anderem monkey.ai zu US$ 2.910,- (ca. EUR 2.720,-), die sich seit November 2018, als sie auf US$ 2.500,- (ca. EUR 2.212,-) kam, kaum bewegt. Die deutsche Endung startet bei EUR 5.000,- gleich mit zwei Domains, die diesen Betrag jeweils einbringen, die Drei-Zeichen-Domain rqi.de und yourside.de.

Die neuen generischen Endungen legen mozart.xyz zum Preis von US$ 10.000,- (ca. EUR 9.346,-) vor und liegen so hinter der Vorwoche. Die klassischen generischen Endungen stehen noch schwächer da und steigen bei sylke.net mit US$ 5.000,- (ca. EUR 4.673,-) ein. Die vergangene Domain-Handelswoche bietet im Großen und Ganzen also lediglich zwei hochpreisige .com-Domains und eine beeindruckende .us-Domain, die ihren Wert massiv gesteigert hat. Das ist gar nicht so übel.

Länderendungen
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lawyer.us – US$ 50.000,- (ca. EUR 46.729,-)
prom.io – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.692,-)
db.co – US$ 17.500,- (ca. EUR 16.355,-)
rapport.co – US$ 6.500,- (ca. EUR 6.075,-)
upstairs.io – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.607,-)
rqi.de – EUR 5.000,-
yourside.de – EUR 5.000,-
ex3.io – US$ 4.988,- (ca. EUR 4.662,-)
cloud24.de – EUR 4.000,-
puff.de – EUR 4.000,-
easytec.de – US$ 3.209,- (ca. EUR 2.999,-)
present.de – US$ 3.209,- (ca. EUR 2.999,-)

learn.ai – US$ 11.590,- (ca. EUR 10.832,-)
trend.ai – US$ 5.510,- (ca. EUR 5.150,-)
intuition.ai – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.673,-)
aix.ai – US$ 3.150,- (ca. EUR 2.944,-)
monkey.ai – US$ 2.910,- (ca. EUR 2.720,-)
spartacus.ai – US$ 1.775,- (ca. EUR 1.659,-)
cannabis.ai – US$ 1.565,- (ca. EUR 1.463,-)
password.ai – US$ 1.504,- (ca. EUR 1.406,-)
af.ai – US$ 1.309,- (ca. EUR 1.223,-)
ze.ai – US$ 1.200,- (ca. EUR 1.121,-)

Neue Endungen
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mozart.xyz – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.346,-)
liberty.art – US$ 9.500,- (ca. EUR 8.879,-)
creative.studio – US$ 8.250,- (ca. EUR 7.710,-)
01.art – US$ 6.500,- (ca. EUR 6.075,-)
spring.art – US$ 6.500,- (ca. EUR 6.075,-)
register.app – US$ 6.133,- (ca. EUR 5.732,-)
take.money – US$ 5.987,- (ca. EUR 5.595,-)
seventy.one – US$ 5.900,- (ca. EUR 5.514,-)
future.art – US$ 5.750,- (ca. EUR 5.374,-)
rpg.art – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.673,-)
c2.art – US$ 3.250,- (ca. EUR 3.037,-)
renaissance.art – US$ 3.250,- (ca. EUR 3.037,-)
evildao.xyz – US$ 2.888,- (ca. EUR 2.699,-)
inspire.art – US$ 2.875,- (ca. EUR 2.687,-)
w3.art – US$ 2.875,- (ca. EUR 2.687,-)
tez.art – US$ 2.730,- (ca. EUR 2.551,-)
hacker.art – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.336,-)
allium.xyz – US$ 2.488,- (ca. EUR 2.325,-)
puebla.travel – US$ 1.580,- (ca. EUR 1.477,-)
shelldao.xyz – US$ 1.200,- (ca. EUR 1.121,-)
barreldao.xyz – US$ 1.000,- (ca. EUR 935,-)

Generische Endungen
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sylke.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.673,-)
findaway.org – US$ 3.699,- (ca. EUR 3.457,-)
theoutpost.net – US$ 2.995,- (ca. EUR 2.799,-)
creditworthy.net – US$ 2.830,- (ca. EUR 2.645,-)
lifehappens.net – US$ 2.795,- (ca. EUR 2.612,-)
caspa.org – US$ 2.300,- (ca. EUR 2.150,-)
richmond.net – US$ 2.016,- (ca. EUR 1.884,-)
calcultor.net – US$ 1.832,- (ca. EUR 1.712,-)

.com
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tradezero.com – US$ 540.000,- (ca. EUR 504.673,-)
lawyersnearme.com – US$ 140.409,- (ca. EUR 131.223,-)
6500.com – US$ 60.000,- (ca. EUR 56.075,-)
yeb.com – US$ 38.000,- (ca. EUR 35.514,-)
levelpath.com – US$ 32.910,- (ca. EUR 30.757,-)
narwhale.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 16.822,-)
goldcoastcapital.com – US$ 16.800,- (ca. EUR 15.701,-)
experthomeservice.com – US$ 14.888,- (ca. EUR 13.914,-)
sylke.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 11.682,-)
wettenlive.com – EUR 11.000,-
tracklab.com – US$ 9.800,- (ca. EUR 9.159,-)
topdrop.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 8.411,-)
ge7.com – US$ 8.888,- (ca. EUR 8.307,-)
promi.com – EUR 8.000,-
porla.com – EUR 7.000,-
zithali.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.542,-)
anchorventures.com – US$ 6.999,- (ca. EUR 6.541,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com, tldinvestors.com, eigene Recherche

WIEDER DA – HAMBURGER DOMAIN-STAMMTISCH IM JUNI

Nach über zwei Jahren Pause trifft sich Ende Juni 2022 der Hamburger Domain-Stammtisch wieder. Anmeldungen sind noch bis zum 20. Juni 2022 möglich.

Beim Hamburger Domain-Stammtisch trifft sich in der Regel zwei Mal im Jahr die Domainer-Szene. Die Pandemie hat dazu geführt, dass der Stammtisch seit dem letzten Treffen am 29. November 2019 nicht mehr zusammenkam. Auch der Termin im Dezember 2021 konnte wegen Corona nicht gehalten werden. Nun finden sich Domainer in sommerlicher Stimmung am Freitag, 24. Juni 2022, wieder zusammen. Wie gewohnt, trifft man sich im Block-House in der Hoheluftchaussee 2 in 20253 Hamburg. Schon jetzt stehen 22 Teilnehmer auf der Anmeldeliste.

Der kommende Hamburger Domainstammtisch findet am Freitag, 24. Juni 2022 wie gehabt um 19:00 Uhr im Block-House in der Hoheluftchaussee 2 in 20253 Hamburg statt. Eine Anmeldung für die Veranstaltung ist mindestens noch bis 20. Juni 2022 möglich. Für Domainer, die von weiter weg anreisen, empfiehlt der Stammtisch Hamburg als Unterkunft die Schlaflounge Hamburg-Eimsbüttel (Vereinsstrasse 54b, 20357 Hamburg) und das Hotel Fritz im Pyjama (Schanzenstraße 101–103, 20357 Hamburg).

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://domainstammtisch.de

Quelle: domainstammtisch.de, Jens Mechelke, eigene Recherche

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