Domain-Newsletter

Ausgabe #1120 – 02. Juni 2022

Themen: Glückwunsch – Strato AG wird 25 Jahre alt! | GNSO – Domain-Transfer vor der Revolution? | TLDs – Neues von .de, .fm und .fr | camco.com – Scheitern auch beim 2. Versuch | Blockchain-Domains – Strategie für Markeninhaber | oet.com – Drei Zeichen räumen US$ 300.000,- ab | DAVIT – 11. Frankfurter IT-Rechtstag im November

GLÜCKWUNSCH – STRATO AG WIRD 25 JAHRE ALT!

Die Berliner Strato AG feiert Geburtstag: der im Jahr 1997 gegründete Internetdienstanbieter blickt auf mittlerweile 25 Jahre und über vier Mio. verwaltete Domains zurück. Wir gratulieren herzlich!

Das Internet im Jahr 1997 – wer es miterlebt hat, kann bestätigen, dass es mit dem heutigen World Wide Web nicht ansatzweise zu vergleichen ist. Gut, manche Dinge ändern sich nie: Eine Serie von Programmfehlern im Internet Explorer zwang Microsoft damals zu Nachbesserungen seines Browsers. Aber gerade einmal sieben Prozent der Deutschen über 14 Jahren waren online, die durchschnittliche Verbindungsgeschwindigkeit lag bei niedrigen 64 kBit pro Sekunde (der Download einer .mp3-Datei dauerte damit 15 Minuten) und gerade einmal 51.000 Domains mit der deutschen Endung .de waren registriert. Bis zur Gründung der Netzverwaltung ICANN sollte noch ein weiteres Jahr vergehen. Heimische Hoster waren kostspielig, komplex und kaum automatisiert. Der vormalige Escom-Vorstand Marc Alexander Ullrich und der ehemalige 1&1-Geschäftsführer Norbert Stangl erkannten gleichwohl das Potential und gründeten die Strato AG. Ihr Ziel war es, auch Menschen ohne technische Vorkenntnisse den Weg zur eigenen Homepage zu ebnen. Im Rahmen der Kampagne wunschname.de wurden ab Mai 1998 standardisierte Webhostingpakete mit eigener Domain vertrieben. 1999 startet das Unternehmen dann mit Online-Shops für kleine und mittelständische Unternehmen, ein Jahr später hostet Strato bereits über 500.000 Domains und registrierte die einmillionste Domain.

Aber auch auf Gesellschafterebene tat sich bei Strato einiges. Nachdem Ullrich und Stangl ihre Anteile an Strato an die ebenfalls in Berlin ansässige Teles Aktiengesellschaft Informationstechnologien verkauft hatten, wechselten die Anteile 2004 für EUR 132 Mio. zur Freenet Group. Im November 2009 vermeldete Freenet für dann bereits EUR 275 Mio. die Übernahme von Strato durch die Deutsche Telekom AG. Der eigentliche Favorit United Internet AG ging damals noch leer aus, kam dann jedoch im Dezember 2016 zum Zug: Für rund EUR 600 Mio. verständigte man sich mit der Deutschen Telekom AG auf einen Erwerb von Strato; seither ist Strato – wie auch die united-domains GmbH, deren Projekt der domain-recht.de-Newsletter ist – Teil der United Internet AG mit Marken wie 1&1, IONOS, GMX und WEB.DE. Mit über 4 Mio. verwalteten Domains und mehr als 2 Mio. Kundenverträgen zählt Strato heute zu den größten Webhosting-Anbietern weltweit. Das Unternehmen beschäftigt rund 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und betreibt zwei Rechenzentren mit über 100.000 physischen und virtuellen Servern in Berlin und Karlsruhe. Anfang des Jahres 2022 verlegte der Webhoster seinen Unternehmenssitz von Berlin-Charlottenburg ausserdem an den Standort „DSTRCT“ in Berlin-Friedrichshain.

Anlässlich des Firmenjubiläums hat Strato eine Informationsseite mit Highlights aus der Historie und einer Auswahl an produktspezifischen Kundenreferenzen eingerichtet. Über die nächsten Monate wird die Seite weiter ausgebaut, außerdem sind weitere Aktionen und Angebote geplant. Auch wenn wir bei united-domains der Domain-Spezialist für größere Domain-Kunden sowie ccTLDs und nTLDs sind, dürfen wir unserem Schwesterunternehmenherzlich gratulieren und freuen uns auf die kommenden 25 Jahre!

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://www.strato.de/ueber-uns/25-jahre/

Quelle: strato.de, eigene Recherche

GNSO – DOMAIN-TRANSFER VOR DER REVOLUTION?

Das Verfahren zur Übertragung von Domain-Namen steht vor einer grundlegenden Reform: geht es nach einem Vorschlag der Generic Names Supporting Organization (GNSO), würde ein Transfer wohl deutlich schneller, aber möglicherweise auch riskanter.

Seit ihrem Inkrafttreten am 12. November 2004 regelt die Transfer Policy, vormals bezeichnet als Inter‐Registrar Transfer Policy (IRTP), das Verfahren zum Umzug einer Domain vom alten abgebenden Registrar zu einem neuen aufnehmenden Registrar. Das Verfahren hat mehrfach Änderungen erfahren, unter anderem im Zuge der Einführung der „Temporary Specification for gTLD Registration Data“ („temp spec“), die aufgrund der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung notwendig geworden ist. Aktuell läuft der Transfer einer Domain von einem Registrar zum anderen, vereinfacht ausgedrückt, in folgenden drei Schritten ab:

– Der Domain-Inhaber kündigt seinen Registrierungsvertrag beim abgebenden Registrar und fordert den sogenannten „Auth-Code“ an, den er sodann an den aufnehmenden Registrar übermittelt.

– Der aufnehmende Registrar verifiziert diese Transfer-Anfrage und leitet den Transfer ein.

– Der abgebende Registrar informiert den Domain-Inhaber über die Transfer-Anfrage und räumt ihm eine Frist von bis zu 5 Tagen ein, um den Transfer abzubrechen.

Im Auftrag von ICANN hat die GNSO die Transfer-Policy nun überprüft und in ihrem „Initial Report on the Transfer Policy Review Policy Development Process – Phase 1(a)“, der auf den 29. April 2022 datiert und bisher nur als Entwurf vorliegt, 22 mögliche Änderungen vorgeschlagen. Die erste Änderung betrifft einen Verzicht auf das „Form of Authorization“. Bis die DSGVO alle Regelungen über den Haufen warf, mussten sowohl der abgebende als auch der aufnehmende Registrar das FAO an den Kontakt senden, der im WHOIS-System angegeben war. Da die Person des Domain-Inhabers im WHOIS jedoch nicht mehr sichtbar ist, soll auf diesen (bisher pausierten) Schritt künftig verzichtet werden. Des Weiteren soll der abgebenden Registrar den Domain-Inhaber binnen zehn Minuten nach Eingang einer Transferanfrage hierüber informieren; eine weitere Mitteilung soll binnen 24 Stunden nach Vollzug des Domain-Transfers erfolgen. Damit würde der Transfer erheblich beschleunigt. Um den Kunden zu schützen, sollen in Zukunft alle Domains innerhalb von 30 Tagen nach Registrierung oder Transfer verpflichtend „gelockt“ werden; gestohlene Domains können also nicht rasch weiterübertragen werden. Ferner sollen Begriffe vereinheitlicht werden; der bisherige „Auth-Code“ würde damit zum „Transfer Authorization Code“ (TAC).

Wichtig zu wissen ist, dass etwaige Änderungen im Transfer-Verfahren grundsätzlich nur für Domain-Namen unter generischer Domain-Endung gelten. Für ccTLD-Registries wie DENIC, Nic.at und SWITCH ergäbe sich unmittelbar also keine Änderung; es steht ihnen aber frei, ihre Verfahren im Sinne einer globalen Vereinheitlichung anzupassen. Der Entwurf des GNSO-Report selbst ist Gegenstand der Vorbereitungen auf das 74. ICANN-Meeting, das vom 13. bis 16. Juni 2022 im niederländischen Den Haag stattfindet. Sollte er – möglicherweise mit zahlreichen Modifikationen – verabschiedet werden, wird eine Phase der öffentlichen Auslegung folgen, so dass alle Interessensgruppen noch Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.

Den Entwurf der GNSO finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2757

Quelle: icann.org, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .DE, .FM UND .FR

Vertragsverlängerung für AFNIC: die Registry darf sich freuen, .fr weitere fünf Jahre verwalten zu dürfen. Nicht minder erfreulich fällt der Tätigkeitsbericht der .de-Registry DENIC eG für 2021 aus, während .fm fast 100 weitere Emojis anbietet – hier unsere Kurznews.

Die .de-Verwalterin DENIC eG hat den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 veröffentlicht. Die Registry blickt auf ein spannendes Jahr zurück. So hat man im Juli 2021 die Marke von 17 Mio. registrierten .de-Domains überschritten. Per 31. Dezember 2021 waren insgesamt 17.160.504 Domains mit der deutschen Länderkennung verzeichnet. Damit belief sich das Wachstum binnen eines Jahres auf rund 460.000 Domains, was einer Steigerung um 2,8 Prozent entspricht. Vor allem bei Domain-Inhabern mit Wohnsitz im Ausland wird .de immer beliebter: Um rund 240.000 hat sich deren Anzahl erhöht und beträgt nun fast 1,7 Mio., was nahezu zehn Prozent des gesamten .de-Domainbestands ausmacht. Der Umsatz konnte von TEUR 48.666 auf TEUR 49.444 gesteigert werden. Zudem gab es ein Doppeljubiläum zu feiern: so ist .de am 05. November 1986 in die IANA-Datenbank eingetragen worden, feierte 2021 also den 35. Geburtstag. Ausserdem wurde am 17. Dezember 1996, also vor 25 Jahren, die DENIC-Genossenschaft von 37 Internet Service Providern ins Leben gerufen. Diese und zahlreiche weitere Informationen finden sich in dem 23-seitigen Report, dessen Lektüre wir Ihnen sehr ans Herz legen.

Die in San Francisco ansässige BRS Media Inc., Verwalterin der als Radio-Domain vermarkteten Länderendung .fm (Föderierte Staaten von Mikronesien), baut ihr Angebot an Emoji-Domains weiter aus. Auf Grundlage des Unicode Consortium Emoji Version 14.0 Standards stehen nun knapp 100 weitere Emojis zur Verwendung auf Ebene der Second Level Domain in .fm-Domains parat. Die Erweiterungen betreffen unter anderem die Emojis „Melting Face“, „Mirror Ball (Disco Ball)“, „Ninja“, „Coin“ und „Troll“. Weiter zur Verfügung stehen zudem „Premiums“, die im ersten Jahr ihrer Registrierung zu erhöhten Preisen verkauft werden. An der Spitze stehen die drei Emojis „slot machine“, „pile of poo“ und „television“, die im ersten Jahr US$ 4.995,- kosten; die Emoji-Domain „red heart“ ist schon verkauft. Man sollte jedoch beachten, dass Emoji-Domains nicht unbedenklich sind: im Mai 2017 hatte das „Security and Stability Advisory Committee“ (SSAC) der Internet-Verwaltung ICANN gewarnt, dass sie erhebliche Sicherheitsrisiken in sich bergen; auch im praktischen Umgang werfen sie Probleme auf.

Die Französische Republik und AFNIC, Verwalterin der französischen Länderendung .fr, haben ihre seit 1997 bestehende Zusammenarbeit verlängert. Bereits am 20. September 2021 hat der französische Staat den Registry-Vertrag um weitere fünf Jahre verlängert; der neue Vertrag tritt am 01. Juli 2022 in Kraft. Im Zuge der Verlängerung hat AFNIC einige Verpflichtungen aus der Vergangenheit bekräftigt. Dazu gehört, .fr weiter zu entwickeln, die Transformation von kleinen und mittelständischen Unternehmen in die digitale Welt mit der staatlich geförderten Kampagne „Tous en ligne maintenant“ aktiv zu fördern und zwei Prozent der Erlöse in gemeinsame Werbemaßnahmen mit den akkreditierten Registraren zu investieren; letzteres zielt darauf ab, Gebühren zu reduzieren, um zur Nutzung von .fr-Domains zu ermutigen. Um .fr sicherer zu machen, will AFNIC ausserdem ihr eigenes Netz an DNS-Servern in Europa ausbauen. Für nicht näher benannte Entscheidungsträger soll ein vierteljährlicher Newsletter gestartet werden, der aktuelle Nachrichten von Internetverwaltungsträgern wie IETF, ICANN, CENTR oder RIPE enthält. Wer mehr wissen will: die Vereinbarung zwischen Frankreich und AFNIC steht ab sofort für jedermann in französischer Sprache zum Abruf bereit.

Den Tätigkeitsbericht 2021 der DENIC eG finden Sie unter:
> https://www.denic.de/Denic_TB_2021_DE.pdf

Weitere Informationen zu Emoji-Domains unter .fm finden Sie unter:
> https://get.fm/singleemoji/

Die Vereinbarung zwischen Frankreich und AFNIC finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2758

Quelle: denic.de, brsmedia.com, afnic.fr

CAMCO.COM – SCHEITERN AUCH BEIM 2. VERSUCH

Die Camco Manufacturing LLC mit Sitz in den USA wandte sich zum zweiten Mal wegen der Domain camco.com vor The Forum gegen Brian Wick (CheapCo.com). Auch diesmal verlief das UDRP-Verfahren nicht zu Gunsten der Beschwerdeführerin.

Bereits 2011 führte die Camco Manufacturing LLC ein UDRP-Verfahren vor The Forum (National Arbitration Forum – NAF) gegen Brian Wick wegen der Domain camco.com und verlor (NAF Claim Number: FA1102001370745). Vor dem seinerzeitigen Dreier-Panel bestehend aus Professor David E. Sorkin (Vorsitz) und dem britisch-australischen Juristen Debrett G. Lyons sowie Rechtsanwalt David P. Miranda als Beisitzer vermochte die Beschwerdeführerin nicht nachzuweisen, Inhaberin einer Gewohnheitsmarke zu sein. Sie trug lediglich vor, seit 1966 die Marke „CAMCO“ zu nutzen und seit 1997 unter der Domain camco.net aktiv zu sein. Der Gegner habe die Domain camco.com erst im September 2003 registriert. Das Dreier-Panel stellte allerdings fest, dass die Beschwerdeführerin keinen Nachweis für die Unterscheidungskraft bzw. Zweitbedeutung („secondary meaning“) der Marke erbracht habe. Den hätte sie mit Verkaufs- und Kundenzahlen belegen können. Dazu habe sie aber keine Daten vorgelegt. Damit sah das Panel die Beschwerde als gescheitert an und weigerte sich, die beiden weiteren Elemente des UDRP-Verfahrens zu prüfen; es wies die Beschwerde ab.

Mitte April 2022, elf Jahre nach nach dem ersten Verfahren, beantragte die Beschwerdeführerin vor The Forum erneut die Übertragung der Domain camco.com auf sich. In den vergangenen Jahren hat sie mehrere Marken beim US-Markenamt (UPSTO) registriert. Wieder verwies sie auf ihre Gewohnheitsrechte, die auf das Jahr 1968 zurückreichten, und auf die zahlreichen neuerworbenen und eingetragenen „CAMCO“-Marken. Der Gegner Brian Wick verwies seinerseits darauf, dass er die Domain lange vor den eingetragenen Marken registriert habe, zu einer Zeit, zu der man die Beschwerdeführerin noch nicht kannte. Zudem gäbe es über 100 Inhaber von „CAMCO“-Marken. Die Domain nutze er als SEO-Spezialist und Domain-Händler für legitime Zwecke. Weiter verwies er darauf, dass die Beschwerdeführerin viel zu spät mit der Beschwerde käme und sie ihre Rechte wegen Zeitablaufs verwirkt habe („Laches“). Wieder war ein Dreier-Panel am Start, diesmal mit der ungarischen Rechtsanwältin Dr. Katalin Szamosi als Vorsitzende sowie der US-amerikanischen Juristin Diane Thilly Cabell und dem in der Schweiz niedergelassenen Juristen Richard Hill als Beisitzer.

Das Dreier-Panel wies die Beschwerde ab, allerdings mit der Begründung, dass der Gegner den Nachweis für ein Recht bzw. ein berechtigtes Interesse an der Nutzung der Domain camco.com erbracht und so den Anscheinsbeweis der Beschwerdeführerin widerlegt hatte (NAF Claim Number: FA2204001992264). Zunächst untersuchten die drei die Frage der Zulässigkeit einer erneuten Beschwerde. Die Beschwerdeführerin trug vor, im früheren Verfahren sei die Entscheidung vorbehaltlos („without prejudice“) ergangen. Das reichte dem Panel aus, die erneute Beschwerde zuzulassen, auch wenn die Beschwerdeführerin hinsichtlich des für das Verfahren relevanten Zeitraum keinen neuen Vortrag zu bringen vermochte. Allerdings orientiere sich die UDRP bei der Prüfung des Bestehens einer Marke am Datum, zu dem die Marke beantragt wurde, was hier zwar nach der Registrierung der Domain camco.com in 2003 liege; nichtsdestotrotz könne hier ein neuer Sachverhalt vorliegen. Aber: Ob das der Fall ist, müsse hier nicht entschieden werden, so das Panel, da die Beschwerde sowieso zurückgewiesen werde, wie die weiteren Ausführungen zeigen würden. Alsdann schaute das Panel kurz auf die Frage der Laches, ließ die aber aus demselben Grund ungeklärt, weil nunmal eine Abweisung der Beschwerde ergehe.

Schließlich stieg das Panel in die eigentliche Prüfung ein, stellte fest, dass die Beschwerdeführerin mittlerweile Inhaberin von eingetragenen Marken ist, mit denen die streitige Domain camco.com identisch ist. Es bestätigte damit die Erfüllung der ersten Voraussetzung der UDRP. Im weiteren stellte das Panel fest, dass die Beschwerdeführerin den Anscheinsbeweis erbracht habe, dass der Gegner von ihr nicht legitimiert wurde, die Marke „CAMCO“ zu benutzen. Doch habe der Gegner ein Recht bzw. berechtigtes Interesse an der Domain vorgebracht und umfangreich nachgewiesen. Das Panel stimmte mit ihm überein, dass „cam“ und „co“ (letzteres als gängige Abkürzung für „company“) generische Begriffe darstellen, was auch für „camco“ gelte. Die Beschwerdeführerin konnte nicht nachweisen, dass der Gegner die Domain ihrethalben registriert habe; zudem seien keine exklusiven Rechte für sie zum Zeitpunkt der Domain-Registrierung 2003 ersichtlich. Der Gegner habe vielmehr nachgewiesen, dass er Domains kaufe und verkaufe, was als gutgläubiges Angebot von Waren oder Dienstleistungen anerkannt sei. Die Prüfung des Elements der Bösgläubigkeit lehnte das Panel ab. Es stellte abschließend fest, dass die Beschwerdeführerin es nicht geschafft habe, alle Elemente der UDRP nachzuweisen, weshalb die Beschwerde abgewiesen wurde und die Domain camco.com beim Gegner verbleibe.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain camco.com finden Sie unter:
> https://www.adrforum.com/domaindecisions/1992264.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum.com, eigene Recherche

BLOCKCHAIN-DOMAINS – STRATEGIE FÜR MARKENINHABER

Die eigene Domain-Strategie ist ein immer wiederkehrendes Thema für Markeninhaber und Unternehmen. Mit der stärker werdenden Präsenz des Web3.0 müssen nun, wohl oder übel, auch Blockchain-Domains mit in die Strategie einbezogen werden, denn auch Blockchain-Domains unterliegen dem Markenrecht.

Das Domain Name System (DNS) ist ein geregelter Ort. ICANN, die das DNS verwaltet, hat Verfahren zum Schutz von Markenrechten eingeführt, die seit mehr als 20 Jahren erfolgreich genutzt werden: die Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP). Wo diese nicht greift, etwa bei .de-Domains, bietet eine staatliche Gesetzgebung ausreichend Schutz für Rechteinhaber gegen Cybersquatting und andere rechtswidrige Handlungen bei Domain-Registrierung und im Internet. Regelungen wie die UDRP stehen im Web3.0 in der Form bisher nicht zur Verfügung. Klar ist, auch das Web3.0 ist kein rechtsfreier Raum. Allerdings ist die Rechtsdurchsetzung ungleich schwieriger als im DNS.

Domains im Web3.0 haben eine andere Funktion als im DNS. Grundsätzlich dienen beide als lesbare Textstrings; es sind Adressen, mit denen ein Nutzer zu einem bestimmten Ziel im Internet geführt wird. Während eine Domain im DNS die Auflösung der nur schlecht erinnerbaren IP-Adresse erleichtert und üblicherweise zu einer Website führt, geht es im Web3.0 über die leichtere Identifizierbarkeit in der Blockchain gespeicherten Dienstes nur in Ausnahmefällen hinaus: ihre eigentliche Funktion ist die einer vereinfachten Wallet-Adresse. Für Blockchain-Domains existiert mittlerweile ein reger Handel auf NFT-Handelsplattformen wie OpenSea. Dabei werden nicht nur kurze, sehr merkbare Blockchain-Domains angeboten, sondern – wie der dänische Rechtsanwalt Jimmy Fuglsbjerg Christensen berichtet – auch solche, die bekannten Marken entsprechen. Diesem Umstand muss im Rahmen einer Marken-Strategie Rechnung getragen werden.

Unternehmen und Markeninhaber müssen jetzt für sich klären, wie sie Blockchain-Domains in ihre Domain-Strategie miteinbinden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es verschiedene Blockchains mit Blockchain-Domains gibt, die jeweils unterschiedliche Endungen anbieten, und es wird sogar die Registrierung von Top Level Domains angeboten. Die zur Zeit relevanten Anbieter sind ENS (.eth), Unstoppable Domains (.crypto, .coin, .wallet, .nft, und weitere) und Handshake (Top Level Domains). Die Möglichkeiten, gegen eine bereits „gemintete“, also berechnete und in die Blockchain eingetragene Blockchain-Domain vorzugehen, sind dabei sehr begrenzt. Aus dem Artikel „Unauthorized Blockchain Domain Names: What’s a Brand to Do?“ von Andrea Calcaruso Et al. geht hervor, dass Aufgrund der anonymen, dezentralisierten und unregulierten Ausgestaltung der Blockchaingemeinde es nur wenige Möglichkeiten gibt, Dritte daran zu hindern, Markenrechte verletzende Blockchain-Domains zu registrieren und zu nutzen. Kein Blockchain-Domain offerierende Unternehmung bietet derzeit einen Beschwerdeweg bei Markenrechts- und anderen Rechtsverstößen. Die Anbieter Unstoppable und Handshake führen zumindest Sperrliste, die die Registrierung von bekannten Marken, Kennzeichen und Personennamen verhindern und regeln.

Calcaruso Et al. machen vier Vorschläge: zunächst sollte man die von NFT-Handelsplattformen angebotenen Takedown-Verfahren nutzen. Dann raten sie, den Kauf einer Markenrechte verletzenden Domain zumindest zu erwägen. Weiter sollte man an die Öffentlichkeit gehen und einerseits für die eigene Blockchain-Domain werben, aber andererseits markenverletzender Blockchain-Domains Dritter als solche benennen. Schließlich schlagen sie vor: „rights holders should consider combining resources and lobbying governments and other stakeholders in the internet and blockchain communities to advocate for the creation of protections for brand owners in the blockchain domain name environment […]“. Da es sich bei Blockchains in der Regel um von DAOs (dezentralisierten autonomen Organisationen) verwaltete Technologien handelt, bei denen Mitglieder Mitentscheidungsrechte und Einfluss haben, scheint es sinnvoll, sich selbst dort zu engagieren, in bestenfalls konzertierter und organisierter Form.

Die gegenwärtige Situation ist unbefriedigend. Sie verlangt allerdings von Markenverantwortlichen innerhalb von Unternehmen sich jetzt mit dem Thema auseinanderzusetzen, um gegebenenfalls Schaden von Marken und der Reputation des Unternehmens fern zu halten – oder sich dafür zu entscheiden, nichts zu tun, um den Hype nicht noch weiter zu befeuern, zumal man nicht jedes Risiko abdecken kann.

Sie finden den Artikel von Andrea Calvaruso, Constantine Koutsoubas, Kerianne Losier und Matthew Luzadder unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2759

Den Artikel von Rechtsanwalt Jimmy Fuglsbjerg Christensen finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2760

Einen ins Detail gehenden Überblick über die zur Zeit relevanten Blockchain-Domain-Anbieter finden sie auf dem Blog des Domainspezialisten united-domains GmbH aus Starnberg, zu deren Projekten der Domain-Newsletter und domain-recht.de zählen:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2761

Quelle: kelleydrye.com, lexology.com, eigene Recherche

OET.COM – DREI ZEICHEN RÄUMEN US$ 300.000,- AB

Die vergangene Domain-Handelswoche setzt gleich drei Drei-Zeichen-Domains an die Spitze, darunter oet.com zum Preis von US$ 300.000,- (ca. EUR 280.374,-) an erster Stelle.

Gleich drei Drei-Zeichen-Domains liefert .com dieses Mal, die auch noch alle im sechsstelligen Bereich liegen: oet.com kommt dabei auf US$ 300.000,- (ca. EUR 280.374,-), gefolgt von gbr.com mit US$ 206.850,- (ca. EUR 193.318,-) und yae.com, die weitere US$ 200.000,- (ca. EUR 186.916,-) einbringt. Davon abgesehen sind zwei Domains besonders erwähnenswert: aneta.com kommt auf EUR 8.888,- und verbessert sich gegenüber Juli 2009, wo sie auf US$ 7.000,- (ca. EUR 4.964,-) kam. Die Domain keramik.com liegt bei EUR 7.500,-, nachdem sie im Dezember 2009 lediglich auf US$ 4.500,- (ca. EUR 3.061,-) zählen konnte und im Januar 2019 auf US$ 7.475,- (ca. EUR 6.500,-) kam.

Die Zahlen unter den Länderendungen rettet die montenegrinische noah.me mit sehr hohen US$ 35.000,- (ca. EUR 32.710,-). Die deutsche Endung platziert sich nicht schlecht mit marathon .de zum Preis von EUR 20.000,- dahinter.

Die neuen generischen Endungen schwächeln diesmal etwas mit kr.law zum Preis von US$ 8.000,- (ca. EUR 7.477,-). Dennoch erstrahlt vibe.club mit US$ 4.034,- (ca. EUR 3.770,-), was eine deutliche Verbesserung gegenüber den US$ 2.400,- (ca. EUR 2.124,-) vom November 2018 darstellt. Die klassischen generischen Endungen sind dünn und mager gesät, ihr bestes gibt resorts.org mit US$ 10.000,- (ca. EUR 9.346,-). Die vergangene Domain-Handelswoche überzeugt daher nur mit den drei Drei-Zeichen-Domains unter .com.

Länderendungen
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noah.me – US$ 35.000,- (ca. EUR 32.710,-)

marathon.de – EUR 20.000,-
shop1.de – EUR 5.500,-
e-repair.de – EUR 5.000,-
coached.de – EUR 4.500,-
ebikeakku.de – EUR 4.500,-
subverse.de – EUR 4.000,-
pizzarei.de – EUR 2.500,-

wardrobes.co.uk – US$ 17.000,- (ca. EUR 15.888,-)
loca.ca – US$ 16.850,- (ca. EUR 15.748,-)
bolsa.mx – US$ 12.000,- (ca. EUR 11.215,-)
metaflo.io – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.346,-)
mounthope.ca – US$ 9.000,- (ca. EUR 8.411,-)
youwin.in – US$ 6.900,- (ca. EUR 6.449,-)
kisaan.in – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.673,-)
posta.co – US$ 4.995,- (ca. EUR 4.668,-)
occasion.re – EUR 3.999,-
hiboux.fr – EUR 2.800,-
charm.co.uk – GBP 2.500,- (ca. EUR 2.939,-)
opay.io – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.336,-)
hqi.fr – EUR 2.450,-
millbeck.co.uk – GBP 2.000,- (ca. EUR 2.351,-)
payap.eu – EUR 2.000,-

Neue Endungen
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kr.law US$ 8.000,- (ca. EUR 7.477,-)
soul.network – US$ 4.995,- (ca. EUR 4.668,-)
gratidao.xyz – US$ 4.888,- (ca. EUR 4.568,-)
rf.club – US$ 4.210,- (ca. EUR 3.935,-)
steak.club – US$ 4.034,- (ca. EUR 3.770,-)
vibe.club – US$ 4.034,- (ca. EUR 3.770,-)
gt.beer – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.271,-)
yoga.fit – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.271,-)
just.money – EUR 3.000,-
mortgage.xyz – US$ 3.150,- (ca. EUR 2.944,-)
realapp.xyz – US$ 2.995,- (ca. EUR 2.799,-)
wood.work – US$ 2.750,- (ca. EUR 2.570,-)
cd.xyz – US$ 2.711,- (ca. EUR 2.534,-)
mart.xyz – US$ 2.510,- (ca. EUR 2.346,-)
foxrothschild.law – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.336,-)
snyder.law – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.336,-)
game.design – US$ 2.160,- (ca. EUR 2.019,-)
dose.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.869,-)
koora.live – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.869,-)

Generische Endungen
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power.biz – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.607,-)
lido.pro – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.869,-)

resorts.org – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.346,-)
goodfoundation.org – US$ 6.900,- (ca. EUR 6.449,-)
sot.org – US$ 3.995,- (ca. EUR 3.734,-)
newsum.org – US$ 2.499,- (ca. EUR 2.336,-)

.com
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oet.com – US$ 300.000,- (ca. EUR 280.374,-)
gbr.com – US$ 206.850,- (ca. EUR 193.318,-)
yae.com – US$ 200.000,- (ca. EUR 186.916,-)
ditur.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.692,-)
testosteronemd.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.692,-)
nlzgh.com – US$ 13.100,- (ca. EUR 12.243,-)
seoprofiler.com – EUR 10.099,-
smashverse.com – GBP 8.200,- (ca. EUR 9.640,-)
passio.com – US$ 10.099,- (ca. EUR 9.438,-)
tweeted.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.346,-)
aneta.com – EUR 8.888,-
paygame.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 8.411,-)
keramik.com – EUR 7.500,-
monets-garden.com – EUR 7.500,-
maitec.com – EUR 5.900,-
zeenat.com – EUR 5.000,-
atelierjolie.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.673,-)
joedex.com – USD 5.000,- (ca. EUR 4.673,-)
photosynthetic.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.673,-)
earnbetter.com – US$ 4.850,- (ca. EUR 4.533,-)
vcsa.com – EUR 4.800,-
film3.com – EUR 4.300,-

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

DAVIT – 11. FRANKFURTER IT-RECHTSTAG IM NOVEMBER

Die HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft und weitere veranstalten im November 2022 in Frankfurt am Main wie üblich den Frankfurter IT-Rechtstag. Die Agenda liegt noch nicht vor.

Der 11. Frankfurter IT-Rechtstag findet vom 18. bis 19. November 2022 statt und wird, wie der 10. Frankfurter IT-Rechtstag im vergangenen Jahr, als Hybridveranstaltung ausgerichtet. Veranstalter sind wie gewohnt davit – Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V. – und HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft, in einer Kooperation mit dem Frankfurter Anwaltverein e.V. und Prof. Dr. Indra Spiecker, gen. Döhmann, LL.M., Goethe Universität, Frankfurt am Main. Die Moderation übernehmen Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp (Frankfurt/Main) und Rechtsanwalt Stephan Schmidt (Mainz). Über die Agenda der zweitägigen Veranstaltung ist bisher noch nichts bekannt.

Der zweitägige 11. Frankfurter IT-Rechtstag 2022 findet als Präsenz- und Onlineveranstaltung vom 18. bis 19. November 2022 statt. Unter „Kursort“ findet sich derzeit nur der Hinweis „online“. Wir vermuten aber, dass die Veranstaltung wie gewohnt in den Räumlichkeiten der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36 in 60322 Frankfurt am Main, stattfindet. Am 18. November 2022 startet das Seminar um 13:00 Uhr und endet am Samstag, 19. November 2022 um 15:00 Uhr. Der 11. Frankfurter IT-Rechtstag 2022 ist als Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für IT-Recht mit 10 Stunden anerkannt. Die Teilnahme kostet EUR 476,- (EUR 400,- Netto).

Weitere Informationen und Anmeldung zum 10. Frankfurter IT-Rechtstag 2021 unter:
> https://davit.de/event/11-frankfurter-it-rechtstag/

Quelle: davit.de, eigene Recherche

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