Domain-Newsletter

Ausgabe #1116 – 05. Mai 2022

Themen: Domain-Streit – gütliche Einigung immer im Blick | Statistik – VeriSign mustert einige ccTLDs aus | TLDs – Neues von .cy, .tw und .ua | UDRP – Allianz bohrt dünn und scheitert | Berryhill – Blockchain-Domains und Markenrecht | gems.com – Edelsteine für US$ 1.500.000,- | DENIC – Agenda des Domain pulse 2022 liegt vor

DOMAIN-STREIT – GÜTLICHE EINIGUNG IMMER IM BLICK

Ist es sinnvoll, sich in domain-rechtlichen Streitigkeiten gütlich zu einigen? Der renommierte US-Jurist Doug Isenberg zählt in einem aktuellen Blog-Artikel gute Gründe auf, sich auch in vermeintlichen klaren Fällen zu einigen – oder wann man es besser lassen soll.

Wer sich entscheidet, ein (schieds-)gerichtliches Verfahren zu beginnen, ist von der eigenen Rechtsposition in der Regel überzeugt. Das gilt erst recht, wenn ein solcher Schritt nach anwaltlicher Prüfung erfolgt, denn von Juristen erwartet man eine verlässliche Einschätzung der Rechtslage. Rechtliche Prognosen spiegeln aber nur Einschät­zungen der Meinungs­ver­teilung in der Rechts­pflege wider, absolute Sicherheit gibt es in der Juristerei nicht. Eine von Juni bis August 2020 durchge­führte Studie des Empirical Legal Studies Center der Freien Universität Berlin (FUELS) ergab, dass 74 Prozent der Befragten davon ausgingen, dass ihre eigene Auffassung auf eine mehrheitliche Zustimmung stoße; zwingend ist das aber nicht, zumal an Gerichten nur Menschen arbeiten. Selbst in vermeintlich eindeutigen Fällen kann es sich also lohnen, eine gütliche Lösung anzustreben. Drei Gründe hierfür zählt Isenberg in seinem Blog-Artikel auf. Der erste ist ebenso banal wie bedeutend: man hat ein garantiertes Ergebnis. Wer unbedingt die Kontrolle über einen Domain-Namen haben möchte, für den steht das Ziel im Vordergrund, nicht der Weg. Ein „guaranteed outcome“, wie es Isenberg formuliert, gibt es aber in Gerichtsverfahren nicht. Eine vertragliche Vereinbarung zur Übertragung bietet hier einen deutlich höheren Grad an Sicherheit. Die UDRP etwa widmet einem solchen „settlement“ einen eigenen Abschnitt.

Der zweite Grund vermag in schiedsgerichtlichen Verfahren kaum zu überzeugen – Zeit. Von der Einleitung bis zum Abschluss zum Beispiel eines UDRP-Verfahrens dauert es oft weniger als vier Wochen. Umso mehr gilt dieses Argument aber in Verfahren vor ordentlichen Gerichten. Bis die Klage zugestellt ist und erwidert wurde, sind selbst in einfachen Fällen sechs Wochen vergangen, und ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist noch gar nicht in Sicht. Eine Domain in falschen Händen kann in dieser Zeit bereits viel Schaden anrichten, zumal bis zu einer zweitinstanzlichen Entscheidung Monate vergehen. Eine gütliche Einigung kann diese Dauer auf wenige Tage verkürzen. Und auch Geld, der dritte von Isenberg genannte Grund, kann für einen Vergleich sprechen. Zwar wird der Domain-Inhaber regelmäßig einen finanziellen Ausgleich für die Übertragung verlangen, aber gerichtliche Verfahren sind auch nicht umsonst. Und mit der Dauer des Verfahrens steigen auch die Kosten. Nicht nur die UDRP-Schiedsgerichte, auch die ordentlichen staatlichen Gerichte erstatten dabei einen Teil der Gerichtskosten, wenn man sich einigt. Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass zumindest das deutsche RVG die Anwälte bei einer Einigung mit der Einigungsgebühr finanziell belohnt.

Insgesamt zeigt der Artikel von Isenberg nichts auf, was nicht auch ein verlässlicher Rechtsberater seinen Mandanten im Rahmen einer Auseinandersetzung wissen lassen sollte. Allerdings kommen diese Hinweise aus berufenem Mund ohne finanzielles Interesse im konkreten Fall, denn Isenberg gilt im Bereich des Domain-Rechts als Experte. Daher weist er auch darauf hin, wann es keinen Sinn macht, sich gütlich zu einigen. Wer etwa einem Grabber die Grundlage entziehen oder ein Präzedenzurteil erstreiten möchte, hat von einem Vergleich nichts. Auch das sollte im Vorfeld der Auseinandersetzung aber kommuniziert werden.

Den Artikel von Doug Isenberg finden Sie unter:
> https://giga.law/blog/2022/4/20/udrp-settle

Quelle: giga.law, eigene Recherche

STATISTIK – VERISIGN MUSTERT EINIGE CCTLDS AUS

Die .com- und .net-Registry VeriSign lässt die Domain Name Industry erzittern: trotz eines neuen Rekordes von weltweit über 341 Mio. registrierten Domains warnt Verisign vor nachlassender Nachfrage. Die Folgen der Corona-Pandmie als auch die weltwirtschaftliche Entwicklung gelten als Risikofaktoren.

Alles beim alten – diesen Eindruck hatte, wer am 15. April diesen Jahres einen Blick in den „Domain Name Industry Brief“ von VeriSign warf. Demnach waren zum Ende des 4. Quartals 2021 insgesamt 341,7 Mio. Domains quer über alle Domain-Endungen registiert, ein Plus von 3,3 Mio. Domains gegenüber dem Vorquartal, wenngleich auch nur ein Plus von 1,6 Mio. Domain-Namen gegenüber dem 4. Quartal 2020. Allerdings lohnt sich ein ganz genauer Blick. So ist die Zahl aller ccTLDs gegenüber dem 4. Quartal 2020 um 5,3 Mio. auf 127,4 Mio. gesunken. Der Grund: VeriSign hat .tk (Tokelau), .cf (Zentralafrikanische Republik), .ga (Gabun), .gq (Äquatorialguinea) und .ml (Mali) aus der Zählung geworfen. Zur Begründung verweist man auf „an unexplained change in available estimates for the .tk zone size and lack of verification from the registry operator for these TLDs.“ Zudem sollte man die Zahlen für .cn (China) mit Vorsicht geniessen, „which experienced a registry-implemented zone reduction during 2021 of 9.4 million domain names“. VeriSign möchte damit in Zukunft noch genauer und akkurater über Registrierungsentwicklungen berichten – einer seriösen Marktbeobachtung kann diese Entscheidung nur helfen.

Nur wenige Tage später ließ VeriSign erneut aufhorchen. Analysten gegenüber gab VeriSign-CEO Jim Bidzos an, das Unternehmen, aber auch die Registrare hätten einen postpandemischen Rückgang in den Registrierungszahlen festgestellt; zudem sprach Bidzos von anderen „macro-economic factors“. Wie genau sich dies auf die Registrierungszahlen auswirkt, ist noch unklar. „It’s difficult to predict how the changes in these and other trends will impact demand for new registrations and growth in our domain name base, we do expect that new registrations in the second half of the year will be similar with the levels we saw during the second half of last year.“, so Bidzos. Aber er dürfte signifikant ausfallen; statt eines Wachstums von 2,5 bis 4,5 Prozent ist jetzt die Rede von 1,75 bis 3,5 Prozent. Kaum unmittelbare Auswirkungen haben dürfte der Krieg in Ukraine; Verkäufe in der Ukraine, Russland und Belarus seien „not material“.

Zum Schluss wollen wir Frankreichs .fr nicht vergessen, wo die Registry AFNIC ihren Jahresbericht 2021 vorgelegt hat. Zum 31. Dezember 2021 waren demnach 3.882.448 .fr-Domains registriert, ein Wachstum von 5,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Anzahl der Neuregistrierungen (ohne Löschungen) lag mit 776.514 knapp unter dem Rekordergebnis von 793.441 aus dem Jahr 2020; Frankreich wird also ohne Zweifel digitaler. Mit einem Marktanteil von 38,75 Prozent konnte .fr seine Vormachtstellung innerhalb Frankreichs gegenüber .com zudem ausbauen. Wer noch mehr wissen will: der 39-seitige Report steht ab sofort auch in englischer Sprache zur Verfügung.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 17.262.618 – (Vergleich zum Vormonat: + 28.278)
.at – 1.432.529 – (Vergleich zum Vormonat: + 3.456)
.com – 161.364.607 – (Vergleich zum Vormonat: + 91.087)
.net – 13.342.710 – (Vergleich zum Vormonat: – 46.083)
.org – 10.616.871 – (Vergleich zum Vormonat: + 5.100)
.info – 3.653.433 – (Vergleich zum Vormonat: – 38.391)
.biz – 1.426.817 – (Vergleich zum Vormonat: + 1.148)
.eu – 3.668.360 – (Vergleich zum Vormonat: – 23.019)

.xyz – 4.915.853 – (Vergleich zum Vormonat: + 222.489)
.online – 2.154.637 – (Vergleich zum Vormonat: + 34.985)
.top – 1.848.858 – (Vergleich zum Vormonat: + 67.528)

(Stand 01. Mai 2022)

Den „Domain Name Industry Brief“ für das 4. Quartal 2021 finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2737

Den Jahresbericht 2021 von AFNIC finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2738

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Quelle: verisign.com, afnic.fr, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .CY, .TW UND .UA

„.UA ist unser Zuhause. Stark und zuverlässig.“ – unter diesem Motto hat die Ukraine die Löschung von .ua-Domains bis zum Ende des Kriegsrechts ausgesetzt. Derweil erleichtert Zypern die Verwaltung von .cy-Domains, während Taiwans .tw ihren Jahresbericht 2021 vorlegt – hier unsere Kurznews.

Die University of Cyprus, Verwalterin des zypriotischen Länderkürzels .cy, führt eine Reihe von Erleichterungen für die tägliche Domain-Praxis ein. So kann der Inhaber einer .cy-Domain ab sofort eine „Change of Ownership“-Anfrage einreichen und damit einen Inhaber-Wechsel herbeiführen. Die Anfrage wird dann von der Registry geprüft; der neue Domain-Inhaber muss im Fall des Erfolgs eine Gebühr von EUR 10,- entrichten. Wichtig ist, dass der neue Domain-Inhaber auch das Ablaufdatum aus dem Registrierungsvertrag des alten Domain-Inhabers übernimmt; der neue Inhaber muss sich also rechtzeitig um die Verlängerung bemühen. Darüber hinaus führt die University of Cyprus die Möglichkeit ein, Registrierungsverträge nicht nur für die Dauer eines Jahres, sondern optional auch auf die Dauer von zwei und fünf Jahren abzuschließen. Die Jahresfrist läuft ab dem Datum der Registrierung und läuft voll durch, endet also nicht zum 31. Dezember des Jahres. Sämtliche Neuerungen gelten ab sofort, sind also bereits in Kraft getreten.

Das Taiwan Network Information Center (TWNIC) hat seinen jährlichen Report veröffentlicht. Danach schloss die taiwanesische Länderendung .tw das Jahr 2021 mit exakt 967.059 registrierten Domains. Das bedeutet im Vergleich zum Vorjahr 2020 einen deutlichen Rückgang um 235.091 Domains. Zu den Gründen dieses Rückgangs schweigt sich der Report aus. Mit der Anzahl der akkreditierten Registrare kann er nichts zu tun haben, denn die stieg von 15 auf 16 an. Die Zahl der Streitigkeiten nach der TWNIC Domain Name Dispute Resolution Policy (TWDRP), einer landeseigenen Alternative zur UDRP, verharrte hingegen auf dem Platz; 2020 wie 2021 gab es elf .tw-Domains, um die gestritten wurde. Fünf der TWDRP-Verfahren wurde von der Taipei Bar Association initiiert. Für die Markeninhaber bleibt die TWDRP ein tendenziell sehr erfolgreiches Instrument: sie setzten sich bei neun der elf streitigen Domains durch und erreichten deren Übertragung. Wer mehr wissen will: der auch in englischer Sprache abrufbare Report steht ab sofort zum kostenlosen Download parat.

Hostmaster Ltd., Verwalterin der ukrainischen Länderendung .ua, hat die Löschung von .ua-Domains ausgesetzt, bis der Krieg mit Russland endet. Zu diesem Zweck wird die „Redemption Period“, also die bisher 30- und zuletzt 60-tägige Phase im Anschluss an das Auslaufen des Registrierungsvertrages bis zur Löschung einer Domain, bis zum Ende des Kriegsrechts und damit vorerst auf unbestimmte Zeit verlängert. Inhaber einer .ua-Domain, die es nicht rechtzeitig schaffen, ihren Registrierungsvertrag zu verlängern, müssen also keinen Verlust ihrer Adresse befürchten. Zusätzliche Kosten für die Kosten der Wiederherstellung fallen nicht an; die Wiederherstellung einer Domain kostet also genauso viel wie die Verlängerung. Darüber hinaus hat sich Hostmaster mit dem WIPO-Schiedsgericht darauf verständigt, vorübergehend keine neuen UDRP-Anträge für Domain-Namen mit der Endung .ua anzunehmen. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass ukrainischen Domain-Inhabern und Registraren aktuell möglicherweise die Gelegenheit genommen ist, sich uneingeschränkt ordnungsgemäß an Schiedsverfahren zu beteiligen. Das außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren wird aber nach Ende des Kriegsrechts in der Ukraine wieder aufgenommen.

Den Jahresreport 2021 für .tw finden Sie unter:
> https://www.twnic.tw/doc/a_report/2021/index.html

Quelle: nic.cy, twnic.tw, hostmaster.ua

UDRP – ALLIANZ BOHRT DÜNN UND SCHEITERT

Der weltweit agierende Versicherer Allianz vermochte die Domain allianztrade.com nicht für US$ 11.000,- vom brasilianischen Inhaber zu kaufen und entschloss sich, 16 Jahre, nachdem die Domain registriert wurde, zu einem UDRP-Verfahren. Für WIPO-Entscheider Wilson Pinheiro Jabur war die UDRP nicht geeignet, den Fall zu lösen.

Die brasilianische Allianz Seguros S/A und die deutsche Allianz SE sahen sich nach erfolglosen Ankaufsversuchen gezwungen, die Domain allianztrade.com im Rahmen eines UDRP-Verfahrens zu erstreiten. Mit dem Inhaber der Domain hatten sie sich nach einem eMail-Austausch im August und September 2021 über einen Kaufpreis von US$ 11.000,- geeinigt; doch über die Zahlungsbedingungen kam keine Einigkeit zustande, weswegen das Geschäft nicht abgewickelt wurde. Die Beschwerdeführerin verweist auf zahlreiche brasilianische Marken, deren erste auf das Jahr 1978 zurückgeht, und meint, die im November 2005 registrierte Domain, die zur Zeit auf keine aktive Website verweist, werde passiv gehalten und verletze so ihre Markenrechte. Gegner sind zwei brasilianische Unternehmungen und deren CEO Marcos Constantino de Souza (Mr. Souza). Der hielt unter anderem entgegen, er habe die Domain seinerzeit als Mitgründer der Allianz Trading S/A registriert, die im Februar 2006 ihren Handel mit brasilianischen Gütern startete. 2018 änderte die Unternehmung ihren Namen in I4B Trading S/A, und die Domain wurde an die Options Participações Ltda. übertragen. Den deutschen Begriff „allianz“ habe er seinerzeit gewählt, weil der im Kontext mit „alliance“ steht und auf die eigenen Geschäfte verweise, nämlich den internationalen Vertrieb brasilianischer Produkte unterschiedlicher Hersteller. Wenn er mit der Domain-Registrierung den Beschwerdeführerinnen hätte schaden wollen, hätte er damals die Domain allianz.com.br registrieren können, die diese erst im Januar 2006 registriert hätten. Die Domain weise zwar keine Website auf, werde aber nach wie vor für eMail genutzt. Er schloss mit dem Argument, dass keine Nutzung der Domain allianztrade.com in Konflikt mit den Aktivitäten der Beschwerdeführerinnen stehe. Die WIPO setzte den brasilianischen Rechtsanwalt Wilson Pinheiro Jabur als Entscheider ein.

Jabur wies die Beschwerde von Allianz zurück, da die Sache sowieso besser vor einem Zivilgericht ausgetragen werden sollte (WIPO-Case No. D2022-0625). Zunächst stellte er jedoch fest, dass Mr. Souza wirklich der Gegner ist. Der konnte in mehreren eMails und Screenshots seine Verantwortlichkeit für die Domain-Inhaberin Options Participações Ltda. nachweisen. Alsdann bestätigte Jabur die Ähnlichkeit von Domain und Marke, da die Domain die Marke der Beschwerdeführerinnen in Gänze enthalte. Die Fragen zu einem Recht oder berechtigten Interesse sowie der Bösgläubigkeit des Gegners untersuchte Jabur in einem, da es sich aus seiner Sicht ganz klar nicht um einen Fall handelt, der am besten mit der UDRP gelöst wird: die aufgeworfenen Fragen ließen sich besser vor einem ordentlichen Gericht behandeln. Jabur wog daraufhin die einzelnen Vorträge und Nachweise der Parteien gegeneinander ab. Es spräche einiges für ein berechtigtes Interesse des Gegners an der Nutzung der Domain, da er die Domain ja 16 Jahre vor dem Verfahren registriert habe und erstmals 2021 von Vertretern der Beschwerdeführerinnen angemailt wurde. Zudem nutze der Gegner die Domain offiziell für eMail-Korrespondenz: wie eine Recherche zeige, sind eMail-Adressen unter der Domain in der zwei Datenbanken der brasilianischen Verwaltung eingetragen und in der öffentlichen des „Mercado Livre“-Markplatzes. Außerdem gebe es keine Anzeichen einer Cybersquattingvergangenheit des Gegners. Allerdings gäbe die Wahl des deutschen Begriffes „Allianz“ für die Domain doch zu denken: man hätte ja auch die brasilianische Version des Begriffs wählen können. Die Beschwerdeführerinnen hingegen hätten nicht nachweisen können, dass der Gegner sie und ihre Marke als Ziel der Domain-Registrierung hatte. Nach alledem hätten die Beschwerdeführerinnen mit ihrem Vortrag nicht überzeugt. Die gesamte Angelegenheit sei besser bei einem ordentlichen Gericht aufgehoben. So wies Jabur die Beschwerde ab, mit der Folge, dass die Domain beim Gegner verbleibt.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain allianztrade.com finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2739

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

BERRYHILL – BLOCKCHAIN-DOMAINS UND MARKENRECHT

Domain-Anwalt John Berryhill gab in einem Twitter-Thread einiges Denkenswertes zu Rechtsfragen verbunden mit Blockchain-Domains für den Rechtsraum der USA zum Besten. Aber die Hinweise lassen sich gut auf den deutschen und europäischen Rechtsraum übertragen.

In einem längeren Twitter-Thread führte der renommierte Domain-Anwalt John Berryhill am 26. April 2022 aus, was für Rechtsfragen sich im Zusammenhang mit Blockchain-Domains auftuen. Dabei konnte er gut auf bereits bekannte Erfahrungen mit Fällen aus der Zeit von Napster, Limewire und der Musikindustrie verweisen. Sein Blick richtet sich auf US-Gesetze und das Recht der USA, doch gilt dies durchaus auch für Blockchain-Domain-Inhaber aus dem deutschsprachigen Raum zu berücksichtigen, die sich zudem darüber im Klaren sein müssen, wie die Rechtslage hier ist.

Ursprünglich war, anders als im deutschen Rechtssystem, die absichtliche Registrierung einer bekannten Marke als Domain und die Erpressung von Lösegeld keine Markenverletzung. Der US-Gesetzgeber schuf aber in kurzer Zeit den Anticybersquatting Consumer Protection Act (ACPA), der unter § 15 USC 1125(d) den Schutz von Marken gegen Domains statuierte. Die deutschen Gerichte hingegen wandten in solchen Fällen alsbald das Markengesetz auch auf Domains an. Dass im US-Recht wie im deutschen Recht ein Unterschied zwischen DNS-Domains und Blockchain-Domains gemacht wird, lässt sich problemlos verneinen. Berryhill macht für die US-Norm klar, dass der Begriff „domain name“ nicht näher definiert wird und nicht dahin zu verstehen ist, dass er nur für das „gTLD root“ (also das DNS) gilt. Für deutsches Recht ist nichts anderes zu erwarten.

Aber Berryhill geht weiter und bringt einen wesentlichen Aspekt der Blockchain-Domains in den Fokus: Diese Domains können nicht gelöscht werden! Sie können lediglich „verbrannt“ werden, was heißt: sie werden mit einer Verlinkung versehen, die nicht abrufbar ist; sie bleiben aber weiter vorhanden. DNS-Domains hingegen lassen sich löschen und sind dann wirklich nicht mehr vorhanden. Das ACPA macht keinen Unterschied, ob man eine Blockchain-Domain zur Erpressung von Lösegeld bereits verbrannt hat, denn der Markeninhaber kann immer noch wegen Schadensersatz auf den ehemaligen Inhaber zukommen. Bekannt ist das zum Beispiel auch für DNS-Domains, die für Domain-Tasting genutzt wurden, also binnen weniger Tage nach Registrierung, ehe die Registrierungsgebühren fällig wurden, bereits wieder gelöscht wurden. Einen solchen Schadensersatzanspruch kennt auch das deutsche Markengesetz in § 15 Absatz 5.

Berryhill spricht in seinem Thread noch weitere Aspekte an. Wichtig zu wissen ist: nur weil eine Domain nicht im Bereich des DNS liegt, sondern als Blockchain-Domain im so genannten AltRoot, heißt das nicht, dass dieser Bereich des Netzes ein rechtsfreier Raum ist. Die Vorstellung der vollständigen Anonymität im Blockchain-Bereich des AltRoot ist zudem illusorisch.

Den Thread von John Berryhill findet man unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2740

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: twitter.com, domaininvesting.com, eigene Recherche

GEMS.COM – EDELSTEINE FÜR US$ 1.500.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche weckt wieder gemischte Gefühle mit einerseits der bisher zweitteuersten Domain des Jahres, nämlich gems.com zum Preis von US$ 1.500.000,- (ca. EUR 1.415.094,-), aber auch schwachen Werten unter .com und den Länderendungen.

Ja, gems.com liegt mit ihrem Preis von US$ 1,5 Mio. (ca. EUR 1,415 Mio.) auf dem 2. Platz der Jahresbestenliste offiziell bekannter Domain-Verkäufe – hinter galaxy.com mit US$ 1,8 Mio. -, und tatsächlich: bobber.com als zweite hochpreisige Domain der Woche kommt auf US$ 250.000,- (ca. EUR 235.849,-). Doch was .com darüber hinaus bietet, ist schwach.

Die Länderendungen können allerdings nicht einmal mit einer wirklich teuren Domain punkten. Wenigstens punktet die österreichische .at mit angebote.at zum Preis von EUR 10.000,- als höchstdotierte Domain der Woche. Die deutsche Endung findet sich unter ferner liefen.

Erfreulicher sieht es hingegen bei den neuen generischen Endungen aus, wo homepage.xyz ganze US$ 60.000,- (ca. EUR 56.604,-) aufruft, und mma.bet mit US$ 48.000,- (ca. EUR 45.283,-) die bisher erfolgreichste bekannte .bet-Domain ist. Die klassischen generischen Endungen schneiden wiederum nicht so gut ab und präsentieren bestenfalls coredao.org zum Preis von US$ 9.988,- (ca. EUR 9.423,-). Die vergangene Domain-Handelswoche ist dank gems.com und bobber.com eine der besseren, doch lässt sie den Beobachter auf ihre Art unzufrieden zurück.

Länderendungen
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angebote.at – EUR 10.000,-
gebrauchtrad24.at – EUR 5.000,-
hyaluron.at – EUR 2.000,-

apg.co.uk – GBP 6.000,- (ca. EUR 7.148,-)
jets.co.uk – GBP 5.100,- (ca. EUR 6.076,-)
logs.co.uk – US$ 4.158,- (ca. EUR 3.923,-)
motorcycles.uk – US$ 2.471,- (ca. EUR 2.331,-)
wild-beasts.co.uk – US$ 1.862,- (ca. EUR 1.757,-)
blg.co.uk – US$ 1.323,- (ca. EUR 1.248,-)
scotch.uk – US$ 1.279,- (ca. EUR 1.207,-)
fudge.uk – US$ 1.105,- (ca. EUR 1.042,-)

systemfactory.de – EUR 5.600,-
foodrunner.de – EUR 3.500,-
socialsky.de – EUR 3.499,-
bident.de – EUR 2.499,-
sdna.de – EUR 2.475,-

cbf.be – EUR 4.999,-
secur.io – EUR 4.500,-
dtms.eu – EUR 3.999,-
engs.eu – EUR 3.750,-
chemist.eu – EUR 3.599,-
collision.fr – EUR 3.000,-
caran.de – EUR 2.999,-
mexicana.ch – EUR 3.990,-
brabantsewouden.be – EUR 2.850,-
handbook.eu – EUR 3.750,-
happening.in – US$ 3.200,- (ca. EUR 3.019,-)
hallmark.es – EUR 2.400,-
beste-kredittkort.no – EUR 2.000,-
workin.ch – EUR 2.000,-
heart.gg – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.887,-)
twinkl.kr – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.887,-)

Neue Endungen
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homepage.xyz – US$ 60.000,- (ca. EUR 56.604,-)
mma.bet – US$ 48.000,- (ca. EUR 45.283,-)
kylin.xyz – US$ 28.394,- (ca. EUR 26.787,-)
joy.xyz – US$ 25.000,- (ca. EUR 23.585,-)
print.app – EUR 15.000,-
clinique.xyz – US$ 8.888,- (ca. EUR 8.385,-)
genesis.art – US$ 6.500,- (ca. EUR 6.132,-)
real.art – US$ 5.750,- (ca. EUR 5.425,-)
wall.art – US$ 5.750,- (ca. EUR 5.425,-)
that.art – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.717,-)
big.art – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.717,-)
smart.finance – EUR 3.900,-
metahollywood.xyz – US$ 3.777,- (ca. EUR 3.563,-)
moon.social – US$ 2.999,- (ca. EUR 2.829,-)
starlings.xyz – US$ 2.995,- (ca. EUR 2.825,-)
rembrandt.art – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.642,-)
capital.art – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.642,-)
logo.art – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.358,-)
desci.xys – US$ 2.080,- (ca. EUR 1.962,-)
bankless.xyz – US$ 2.010,- (ca. EUR 1.896,-)
zpay.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.887,-)
country.xyz – US$ 1.898,- (ca. EUR 1.791,-)
traveling.xyz – US$ 1.700,- (ca. EUR 1.604,-)
altair.xyz – US$ 1.010,- (ca. EUR 953,-)

Generische Endungen
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coredao.org – US$ 9.988,- (ca. EUR 9.423,-)
adtech.org – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.660,-)
sos-tools.org – US$ 4.500,- (ca. EUR 4.245,-)
metacube.net – EUR 3.900,-
aurus.org – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.774,-)
vup.org – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.774,-)

.com
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gems.com – US$ 1.500.000,- (ca. EUR 1.415.094,-)
bobber.com – US$ 250.000,- (ca. EUR 235.849,-)
umelink.com – US$ 13.590,- (ca. EUR 12.821,-)
first-class.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.434,-)
lessonoftheday.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.434,-)
ampoc.com – EUR 8.800,-
olbois.com – US$ 6.999,- (ca. EUR 6.603,-)
milanexchange.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 5.189,-)
placein.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 5.189,-)
werkster.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.717,-)
electrofuels.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.717,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

DENIC – AGENDA DES DOMAIN PULSE 2022 LIEGT VOR

Der Domain pulse, die bedeutendste Veranstaltung für aktuelle Themen, Tendenzen und Trends rund um Domain-Namen im deutschsprachigen Raum, findet im Mai 2022 in Bonn statt. Die Informationsseite ist mittlerweile aktualisiert.

Nach längerem Warten liegt nun die Agenda zum kommenden Domain pulse 2022 vom 17. bis 18. Mai 2022 vor. Die Fachtagung Domain pulse richten zusammen sowie alternierend die Registrierungsstellen der Länderendungen von Deutschland (DENIC eG), Österreich (Nic.at) und der Schweiz (SWITCH) aus. Aktueller Gastgeber ist DENIC eG. Wie bereits berichtet, trägt der Strategieexperte und Digital-Denker Sascha Lobo als Keynotesprecher am 17. Mai 2022 um 10:15 Uhr zum Thema „Die postpandemische Gesellschaft“ vor. Danach gibt es einen Vortrag zur Digitalpolitik in Deutschland, für den noch niemand benannt ist. Polina Malaja (CENTR) informiert am frühen Nachmittag über die Regulierungsinitiativen der EU. Dem schließt sich eine Diskussionsrunde zu den „Herausforderungen potenzieller Regulierungen“ an, mit Urs Eppenberger (SWITCH), Tom Keller (DENIC eG), Christian Müller (Strato) und Robert Schischka (Nic.at) unter der Moderation von Peter Koch (DENIC eG). Und am späteren Nachmittag nimmt sich eine Diskussionsrunde mit Adriana Groh (sovereigntechfund.de), Rainer Sträter (IONOS), Dr. Manuela Urban (OSB Alliance – Bundesverband für Digitale Souveränität e. V.) und Andreas Weiss, (eco e.V.) moderiert von Emma Wehrwein (eco e.V.), der Digitalen Souveränität in Europa an. Am Folgetag geht es nach der Begrüssung mit dem Vortrag „Radikalisierungsbeschleuniger Verschwörungsglaube“ der hochkompetenten Katharina Nocun los. Der freie Journalist Peter Welchering berichtet von der Suche nach den Fakten bei jeglicher Berichterstattung unter dem Titel „Nicht nur im Krieg stirbt die Wahrheit schnell – wie kommen wir dennoch an die Fakten?“. Dimitri Robl (Österreichisches Bundesministerium für Justiz) informiert über die „Cyber-Bedrohung“ Ransomware. Gegen Ende des Domain pulse 2022 werden Fragen zum DNS (Cause Quad9), Neues von den D-A-CH-Registries und die Staffelübergabe besprochen. Der Domain pulse 2022 endet mit einem „Fare-well Lunch“.

Der Domain pulse 2022 findet vom 17. bis 18. Mai 2022 im Historischer Plenarsaal, World Conference Center Bonn, Platz der Vereinten Nationen 2 in 53113 Bonn, statt. Der Veranstaltungsort ist gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. In unmittelbarer Nähe findet man ausserdem Übernachtungsmöglichkeiten in verschiedenen Preiskategorien.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://domainpulse.de/

Quelle: domainpulse.de, denic.de, eigene Recherche

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