Domain-Newsletter

Ausgabe #1114 – 21. April 2022

Themen: Markenschutz – TMCH schränkt sein Angebot ein | Produktpiraterie – ICANN kritisiert DSGVO scharf | Neues von .blackfriday, .kids und .ruhr | Protanium – Ex-Gesellschafter behält Domain | Domaining – wie nimmt man Einfluss auf ICANN? | lnw.com – Volljähriges für US$ 475.000,- | April – 9. Deutscher IT-Rechtstag in Berlin

MARKENSCHUTZ – TMCH SCHRÄNKT SEIN ANGEBOT EIN

Das Trademark Clearinghouse (TMCH), die zentrale Datenbank zur Durchsetzung von Markenrechten geschaffen im Rahmen der Einführung neuer Top Level Domains, schränkt sein Angebot ein: die Trademark Registry Exchange (TREx) wird künftig nicht mehr zur Verfügung stehen.

„Wie kann ich meine Rechte im Rahmen des nTLD-Programms am besten vor Verletzungen schützen?“ Diese Frage stellt sich jedem, der sich näher mit dem Thema neue Domain-Endungen befasst. Einen zentralen Schutzbaustein bildet seit 2012 das TMCH, das in mehrfacher Hinsicht hilft. Über den „Sunrise Service“ erhalten Markeninhaber, die ihre Marke im TMCH eingetragen haben, das Vorrecht, ihre Kennzeichenrechte als Domain unter einer neuen Endung zu registrieren. Beim „Trademark Claims Service“ erhalten sie eine Nachricht, wenn nach dem Ende der Sunrise Period ein Domain-Name registriert wird, der mit der im TMCH hinterlegten Marke identisch ist. Neben diesen beiden wohl bekanntesten Angeboten kann das TMCH aber auch auf weitere Weise helfen. Über den Service „Ongoing Notifications“ können sich beispielsweise Markeninhaber informieren lassen, wenn Varianten ihrer eingetragenen Marke als Domain registriert werden, sei es etwa in einer Bindestrichvariation, mit Zeichen-Zusätzen oder ähnliche Wörter, wie sie etwa bei Änderung einzelner Zeichen innerhalb einer Wortmarke entstehen können. Alle diese Dienste sind kostenpflichtig.

Auf das TREx-Angebot müssen Markenhaber allerdings künftig verzichten. Es beruhte auf gesonderten Verträgen zwischen dem TMCH und einzelnen Registries und erlaubte es Markeninhabern, ihr Zeichen quer über zahlreiche Domain-Endungen (darunter nicht nur neue generische TLDs) zu schützen, und zwar zu geringeren Gebühren als jenen, die sonst bei der defensiven Registrierung angefallen wären. Zuletzt umfasste der Service folgende TLDs: .bayern, .beer, .boston, .capetown, .casa, .cat, .cologne, .cooking, .de, .durban, .earth, .eus, .fashion, .fishing, .fit, .frl, .garden, .gal, .horse, .joburg, .koeln, .la, .london, .miami, .moe, .nrw, .osaka, .quebec, .rodeo, .ruhr, .scot, .surf, .tirol, .tube, .vip, .vodka, .wedding, .wien, .work und .yoga. Doch damit ist nun Schluss; am 22. März 2022 teilte das TMCH mit, diesen Service einzustellen. Zur Begründung verweist man auf „currently little appetite for such a service“. Eine endgültige Einstellung ist damit aber nicht verbunden; sollte eine zweite Einführungsrunde starten, behält man sich ausdrücklich vor, den Dienst wiederzubeleben. Derzeit sei das Interesse aber zu gering. Auf laufende Verträge hat die Abschaffung keinen Einfluss, diese werden bis Vertragsende erfüllt.

Für das TMCH ist „TREx“ nicht der erste Service, der im Rahmen des nTLD-Programms zunächst eingeführt, später aber wieder abgeschafft wurde. Im November 2021 hatte die Plattform bekanntgegeben, den „Brandpulse“-Service einzustellen. Dieses Angebot sollte sich auf praktisch alle Top Level Domains erstrecken und neben der Marke selbst auch Variationen hiervon umfassen. Zu den Gründen schwieg sich das TMCH damals aus; man verwies nur auf „some thoughtful consideration“ verbunden mit der Ankündigung, ein breiteres, effektiveres und effizienteres Portfolio von Diensten prüfen zu wollen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2723

Quelle: trademark-clearinghouse.com, eigene Recherche

PRODUKTPIRATERIE – ICANN KRITISIERT DSGVO SCHARF

Die Internet-Verwaltung ICANN geht in Sachen WHOIS auf Konfrontation zur EU-Kommission: im Rahmen der Initiative „EU-Instrumentarium zur Bekämpfung von Fälschungen“ nutzte ICANN eine Anhörung, um sich kritisch zur Datenschutzgrundverordnung zu äussern.

Nach Ansicht der EU-Kommission besteht im Handel mit nachgeahmten Waren dringender Handlungsbedarf. Er schädige Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher, führe zu Umsatzeinbußen bei Unternehmen und zu Verlusten bei den Steuereinnahmen, und stehe im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität. Um die Bekämpfung von Produktfälschungen zu intensivieren, hat man die Initiative „EU-Instrumentarium zur Bekämpfung von Fälschungen“ ins Leben gerufen. Sie soll unter anderem die Aufgaben und Zuständigkeiten der Rechteinhaber, der Mittler (wie z.B. Online-Plattformen, Zahlungs- und Transportdienste, Registries und Registrare) und der Behörden klären und so dazu beitragen, die Zusammenarbeit und den Datenaustausch zu verbessern und den Einsatz neuer Technologien zu fördern. Die Initiative ist Teil des Aktionsplan IP der EU zur Produktpirateriebekämpfung. Vorgesehen sind unter anderem Leitlinien für EU-Mitgliedstaaten, Rechteinhaber und Vermittler zur Förderung von Innovationen bei der Entwicklung von Instrumenten und Konzepten, eine entsprechende Arbeitsunterlage der betroffenen Kommissionsdienststellen sowie diverse andere Instrumente, darunter Datenbanken und elektronische Systeme und Standardformulare. Vom 03. Februar bis 03. März 2022 hatte die Öffentlichkeit Gelegenheit zu einer Stellungnahme, von der auch ICANN Gebrauch gemacht hat.

Mit 9 Seiten fiel diese Stellungnahme nicht zu knapp aus, auch inhaltlich hat sie es in sich. ICANN betont in der Einleitung die eigene Rolle „in making and enforcing policies that apply globally to the DNS“, basierend auf dem Multistakeholder-Modell der Netzverwaltung. Zugleich macht man ausdrücklich klar: „ICANN is not the Internet’s content police.“, verwahrt sich also gegen Überlegungen, ICANN auch eine Inhaltskontrolle aufzuerlegen. Besonders scharf ist die Kritik an der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO oder englisch: GDPR), die nach Auffassung von ICANN das Treiben Krimineller im Cyberspace erleichtert hat: „This [GDPR] has fragmented a system that many rely upon for reasons as varied as law enforcement investigations, intellectual property, and security incident response, among others.“ Die Prüfung von Registrierungsdaten sei deutlich erschwert worden und könne auch von ICANN nicht mehr ohne weiteres geprüft werden: „Pre-GDPR, ICANN org investigated the accuracy of gTLD registration data both in response to external complaints and in the context of the WHOIS Accuracy Reporting System project, in which ICANN org proactively identified potential inaccuracies and addressed them with registrars. This project was paused upon the effective date of the GDPR, given that much of the registrant contact information is now redacted from public view and, thus, not accessible for analysis“. Mit anderen Worten: die EU selbst hat sich durch die DSGVO eines der wertvollsten Werkzeuge in der Bekämpfung von Missbrauch begeben.

Neben ICANN haben sich unter anderem auch die ICANN Business Constituency, die Bundesrechtsanwaltskammer, das International Olympic Committee, die International Trademark Association und CENTR mit eigenen Stellungnahmen an der Anhörung beteiligt. Ob sich die EU-Kommission davon beeindrucken lässt, wissen wir frühestens im 4. Quartal 2022; dann soll über die Annahme entschieden werden.

Die Stellungnahme von ICANN finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2726

Quelle: icann.org, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .BLACKFRIDAY, .KIDS UND .RUHR

Die geoTLD .ruhr wandert aus: mit der DotSaarland GmbH hat ein im Saarland beheimatetes Unternehmen die technische Verwaltung übernommen. Auch .blackfriday und .photo haben eine neue Heimat, während .kids den Registrierungsstart ankündigt – hier unsere Kurznews.

Der Nebel um eine Versteigerung von 23 nTLDs aus dem Portfolio der Uni Naming & Registry (UNR) lichtet sich weiter. Sowohl .blackfriday als auch .photo wechseln zur zu GoDaddy gehörenden Registry Services LLC; das hat ICANN inzwischen bestätigt. Die Endung .blackfriday kommt aktuell auf rund 1.000 Registrierungen, zu Bestzeiten waren es rund 12.000. Besser steht die Endung .photo da, die rund 18.500 registrierte Domains vermeldet; im Herbst 2016 waren es aber auch schon mal über 30.000. Welche Pläne GoDaddy mit beiden Endungen hat, ist unbekannt; eine öffentliche Stellungnahme gibt es bisher nicht. Das Kürzel .photo steht im Wettbewerb mit .photos und .photography, hat aber den Vorteil der geringsten Zeichenzahl. Dagegen „leidet“ .blackfriday an dem Makel, nur auf einen Tag des Jahres ausgerichtet zu sein – der Freitag nach Thanksgiving, der wiederum auf den vierten Donnerstag im November fällt. Das Schicksal aller UNR-Domains ist damit noch nicht geklärt. Vor kurzem war bekannt geworden, dass die in Las Vegas ansässige XYZ.COM LLC ein Paket mit zehn nTLDs von UNR erworben hat; zudem hatte noch die Dot Hip Hop LLC alle Registry-Rechte an .hiphop erhalten.

Die DotKids Foundation Limited, Registry der neuen generischen Top Level .kids, hat bekanntgegeben, noch im Jahr 2022 den regulären Registrierungsbetrieb aufzunehmen. Die Sunrise-Periode für Markeninhaber und Kinderrechtsgruppen samt „Pioneer Domain Program“ soll im 3. Quartal 2022 beginnen, die Phase der Live-Registrierung dann im 4. Quartal 2022. Exakte Starttermine benannte die Registry noch nicht. Mit nic.kids steht aber ab sofort die erste aktive Website bereit, über die man sich in Zukunft über Neuigkeiten informieren kann. Eine völlig freie Registrierung wird es unter .kids nicht geben. So verspricht DotKids „to promote kids-friendly content on the Internet with relevant registration policies and guidelines for the registrants based on the UNCRC.“ Damit geht eine Kontrolle des Inhalts einher, der unter einer .kids-Domain veröffentlicht wird. Wie diese Kontrolle aussieht, lässt das Registry-Agreement offen. Mit .kids.us hatten bereits die USA versucht, einen besonders kindersicheren Namensraum zu etablieren – dies scheiterte grandios, 2012 wurde die Endung dauerhaft abgeschaltet.

Die geo-TLD .ruhr hat ihre neue virtuelle Heimat gefunden: wie die Internet-Verwaltung ICANN bestätigt, wurde der Registry-Vertrag von der in Essen ansässigen regiodot GmbH & Co. KG auf die in Sankt Ingbert beheimatete DotSaarland GmbH übertragen. Die Übertragung folgt einer Ankündigung der Londoner CentralNic Group PLC aus dem Februar 2022; die dotSaarland GmbH ist Teil der CentralNic Group PLC. An der Vergabe von .ruhr ändert sich jedenfalls derzeit nichts. Die Endung .ruhr versteht sich also weiterhin als Internetadresse fürs Ruhrgebiet, will eine unverwechselbare regionale Identität schaffen und eröffnet Unternehmen nach eigenen Angaben wichtige Wettbewerbsvorteile. Seit ihrer Delegierung am 06. Dezember 2013 erreichte sie in den Registrierungszahlen einen Spitzenwert von gut 14.000 Domains, seit Anfang des Jahres 2018 pendelt diese Zahl um die Marke von 10.000 registrierten Domains. Dazu dürfte unter anderem beitragen, dass jeder, der eine .ruhr-Domain bestellen möchte, einen administrativen Ansprechpartner mit Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland benennen muss, was jedoch durch ein Treuhandmodell erfüllt wird. Als Domain-Inhaber kann aber jede natürliche oder juristische Person unabhängig von ihrem Sitz eingetragen werden.

Quelle: icann.org, dotkids.asia

DOMAIN-RECHT
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PROTANIUM – EX-GESELLSCHAFTER BEHÄLT DOMAIN

Die Protanium B.V. ging gegen einen ehemaligen Gesellschafter vor, weil dieser Inhaber der Domain protanium.com ist. Was ein komplexer Streit hätte werden können, schulterte locker ein Dreier-Panel der WIPO, und entschied nach Aktenlage zu Gunsten des Domain-Inhabers.

Die niederländische Protanium B.V. sieht ihre Rechte durch die Domain protanium.com verletzt, deren Inhaber Lars Munksoe aus Dänemark, der von 2008 bis 2015 Gesellschafter und Aufsichtsrat der Unternehmung war, ist. Die Protanium B.V. ist ihrerseits eine Tochter der Accell Group, einem führenden Anbieter von eBikes, Fahrrädern und entsprechendem Zubehör in Europa. Sie ist Inhaberin von „PROTANIUM“-Marken: einer dänischen Marke von 1994, einer EU-Marke und einer UK-Marke, beide mit Anmeldung in 2007. In einem UDRP-Verfahren vor der WIPO trägt die Protanium B.V. als Beschwerdeführerin vor, in Anbetracht der 1994 eingetragenen „PROTANIUM“-Marke hätte der Gegner, der die Domain protanium.com am 01. August 2011 registriert hat, um die Markenrechte wissen müssen. Man sei zu der Zeit Inhaber umfangreicher Rechte gewesen, darunter auch von Patentrechten, die auf Erfindungen des Gegners zurückgingen, der seinerzeit 20 Prozent Anteile an der Unternehmung hielt. Der Gegner nutze die Domain nicht und zeige keine Absichten, sie zukünftig zu nutzen. Unter der Domain finden sich Informationen und Broschüren zu Protanium mit dem Stand der Jahre 2012 bis 2014. Der Gegner hält entgegen, er habe die Domain protanium.com im April 2006 registriert und sei immer ihr Inhaber gewesen. Nach seiner Kenntnis habe die Beschwerdeführerin vor 6 Jahren und 3 Monaten aufgehört, Produkte der Marke „PROTANIUM“ zu verkaufen, weshalb ihre Marken derzeit nicht genutzt würden. Am 28. Februar 2008 sei die Unternehmung überhaupt erst entstanden, zwei Jahre, nachdem er die Domain registriert habe. Zur Entscheidung der Beschwerde wurde ein Dreier-Panel berufen, mit dem italienischen Rechtsanwalt Luca Barbero als Vorsitzendem und als Beisitzer dem niederländischen Rechtsanwalt Tobias Cohen Jehoram und dem dänischen Rechtsanwalt Knud Wallberg.

Das Trio wies die Beschwerde der Protanium B.V. ab, da sie dem Gegner die Bösgläubigkeit bei Registrierung der Domain protanium.com nicht nachgewiesen hatte (WIPO Case No. D2022-0030). Die Frage der Identität oder Ähnlichkeit von Marke und Domain war leicht beantwortet, da beides, abgesehen von der Endung .com, miteinander übereinstimmt. Die Frage des Rechts oder berechtigten Interesses des Gegners an der Domain zu diskutieren, erachtete das Panel als nicht notwendig, übersprang sie und stürzte sich ganz auf die Frage der Bösgläubigkeit, die es verneinen konnten. Hier stellte es fest, dass die Beschwerdeführerin die Bösgläubigkeit des Gegners bei Registrierung der Domain nicht nachgewiesen habe. Sie behauptete zwar, der Gegner sei 2011 Inhaber der Domain geworden, zu einer Zeit, als er um ihre Rechte wußte, weil er Gesellschafter der Unternehmung war. Doch legte sie keine Nachweise für die Registrierung erst zu diesem Zeitpunkt vor. Tatsächlich zeige sich anhand der Aufzeichnungen, dass die Domain bereits am 03. April 2006 registriert wurde, während die Beschwerdeführerin erst am 28. Februar 2008 gegründet wurde. Hinzu komme, dass die EU- und die UK-Marke jeweils erst im September 2007 angemeldet wurden. Die dänische Marke wurde zwar bereits 1994 angemeldet, aber erst 2008 wurde sie vom Vorinhaber auf die Beschwerdeführerin übertragen. Zudem weise die Website unter protanium.com auf Inhalte, die unter anderem die Gründungsgeschichte aufzeigen, wonach der Gegner zusammen mit Brian Hoehl „PROTANIUM“ 2006 gestartet habe. Die Website sei auch, wie von der Beschwerdeführerin angemerkt, lediglich bis 2014 upgedated worden, während der Gegner 2015 aus der Unternehmen ausgestiegen ist. Aus diesen Gründen kam das Dreier-Panel zu dem Ergebnis, dass die Beschwerdeführerin nicht nachgewiesen habe, dass der Gegner die Domain bösgläubig registriert hat. Mit der Website unter protanium.com habe er in seiner Zeit als Gesellschafter von 2008 bis 2015 Protanium unterstützt.

Das Panel schob am Ende seiner Entscheidung noch nach, dass es sich in Anbetracht des Datums der Registrierung der Domain und der Art des Streits zwischen den Parteien nicht um einen eindeutigen Cybersquatting-Fall handele, der nach der UDRP zu behandeln wäre, sondern um einen komplexen Streitfall, der daher besser vor einem Zivilgericht behandelt werden sollte. Die Beschwerde der Protanium B.V. wies es jedenfalls ab.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain protanium.com finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2725

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

DOMAINING – WIE NIMMT MAN EINFLUSS AUF ICANN?

ICANN ist ein Multistakeholder-Konsortium, bei dem zahlreiche Interessensgruppen darüber verhandeln, wie das Internet verwaltet werden soll. Andrew Allemann fragte sich, inwieweit Domain-Investoren innerhalb ICANNs eine Rolle spielen und ob sie dort Ansprechpartner haben, um ihre Interessen vorzubringen, oder ob sie die Sache durch Teilnahme selbst in die Hand nehmen können. Seine Empfehlungen gelten für jeden Interessierten.

Domain-Blogger Andrew Allemanns (domainnamewire.com) Tipp Nummer 1 für den richtigen Kontakt von Domain-Investoren bei ICANN ist, im Rahmen einer ICANN-Veranstaltung abends an die Bar zu gehen. Dort findet man praktisch immer jemanden von ICANN, den man ansprechen kann. Findet gerade kein ICANN-Meeting statt, gibt es andere Möglichkeiten, wobei es keine dezidierte Domainer-Gruppe innerhalb ICANNs gibt. Es gibt jedoch Gruppen und Möglichkeiten, an die man sich wenden und die man nutzen kann, um Zugang zu ICANN zu bekommen und gegebenenfalls Einfluss auszuüben. So arbeitet ICANN derzeit an der kommenden Einführungsrunde neuer Domain-Endungen und hat eine entsprechende Informationsseite (New gTLD Subsequent Procedures Operational Design Phase); dort können Domain-Investoren beispielsweise anknüpfen und durch Kommentare Einfluss ausüben. Desgleichen bei der Überarbeitung der UDRP (Policy Status Report: Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy), die für Domain-Investoren von hoher Relevanz sein können; auch hier besteht die Möglichkeit, sich durch Kommentare zu dem Report einzubringen.

Darüber hinaus gibt es aber auch konkrete Gruppen, denen man beitreten kann. Einige Domain-Investoren sind bereits in der Business Constituency (BC) involviert. BC vertritt gewerbliche Nutzer des Internets: Kunden und Anbieter von Konnektivität, Domain-Namen, IP-Adressen, Protokollen und anderen Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem elektronischen Geschäftsverkehr im weitesten Sinne. Sie ist Teil der Commercial Stakeholder Group (CSG). Diese ist wiederum Teil der Generic Names Supporting Organization (GNSO) innerhalb von ICANN, die sich mit der Regelungsgestaltung für generische Top Level Domains (gTLDs) befasst. Dann gibt es das At-Large Advisory Committee (ALAC), das die Interessen der End-User vertritt. Da Domain-Investoren wie jeder Domain-Inhaber und Internetnutzer ein Endnutzer sind, empfiehlt es sich, anzuschauen, welchen Einfluss man über diese Gruppe nehmen kann. Weiter ist die Intellectual Property Constituency (IPC) ein wichtiger Hebel, um Interessen zu artikulieren, wobei in dieser Gruppierung vorrangig Rechte-Inhaber und deren Rechtsvertreter aktiv sein dürften, die damit nicht zwingend auf einer Linie mit Domain-Investoren stehen.

Die von Allemann angesprochenen Gruppen freuen sich sicher nicht nur über den Input von Domain-Investoren, sondern von allen Interessierten und betroffenen Personen. Die gesamte Multistakeholderstruktur von ICANN baut gerade auf der Teilnahme von Menschen auf. So bietet ICANN eine Reihe von Führungspositionen, die oft an Insider vergeben werden, weil sich nicht immer genügend andere freiwillig melden. Im Grunde kann sich aber jeder auf eine solche Stelle bewerben. Die GNSO, aber auch das AtLarge Advisory Committee bieten beispielsweise Sitze an, die mit Personen besetzt werden können, die keiner anderen Gruppe angehören. Solches Engagement verlangt vom Einzelnen einiges: der Zeitaufwand für die Vorbereitung, Teilnahme und Nachbereitung von Meetings zu unterschiedlichsten Tag- und Nachtzeiten ist immens. Nichtsdestotrotz!

New gTLD Subsequent Procedures Operational Design Phase:
> https://www.icann.org/subpro-odp

Commercial and Business Users Constituency:
> https://www.icannbc.org

At-Large Advisory Committee (ALAC)
> https://atlarge.icann.org/alac

Intellectual Property Constituency (IPC)
> https://www.ipconstituency.org/

Quelle: domainnamewire.com, eigene Recherche

LNW.COM – VOLLJÄHRIGES FÜR US$ 475.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche zeigt sich mit der Drei-Zeichen-Domain lnw.com für US$ 475.000,- (ca. EUR 435.780,-) sowie zwei weiteren Domains mit sechsstelligen Preisen vorbildlich.

Die Kommerzendung .com zeigt wieder ihre Marktdominanz: Die Drei-Zeichen-Domain lnw.com stellt sich mit US$ 475.000,- (ca. EUR 435.780,-) an die Spitze der Handelswoche und auf Platz 9 der Jahresbestenliste. Die Website unter der Domain erwartet, ehe man irgendwelche Informationen erhält, erstmal das Geburtsdatum des Nutzers, das über 18 Jahre zurückliegen muss. Erwähnenswert ist – neben diesem sehr erfreulichen Deal – der beeindruckende Aufstieg von moontree.com, die im November 2021, vor nicht einmal einem halben Jahr also, US$ 2.200,- (EUR 1.897,-) kostete und jetzt auf US$ 14.995,- (ca. EUR 13.757,-) kommt.

Die Länderendungen führt die kolumbianische electra.co mit US$ 50.000,- (ca. EUR 45.872,-) an, der neue Inhaber der Domain tritt für den Klimaschutz ein. Die deutsche Endung platziert sich mit deals.de zum Preis von EUR 20.000,- auf dem zweiten Platz diese Woche, die Domain bietet noch keine Inhalte.

Die neuen generischen Endungen trumpfen mit gleich zwei Domain-Namen im sechsstelligen Bereich auf: natürlich handelt es sich um .xyz, deren Aufschwung beständig fortschreitet. wrap.xyz kommt auf US$ 110.000,- (ca. EUR 100.917,-) und profile.xyz zu US$ 104.000,- (ca. EUR 95.413,-), wobei profile.xyz 2015 laut Raymond Hackney lediglich für US$ 166,- erworben wurde. Die klassischen generischen Endungen dagegen sind schwach besetzt, wenn auch die sehr lange Domain freeforcommercialuse.net mit US$ 9.000,- (ca. EUR 8.257,-) den höchsten Preis unter ihnen erzielte. Die vergangene Domain-Handelswoche war alles in allem sehr erfreulich.

Länderendungen
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electra.co – US$ 50.000,- (ca. EUR 45.872,-)

deals.de – EUR 20.000,-
cryptostudio.de – EUR 5.555,-
meinezukunft.de – EUR 5.199,-
medibuy.de – EUR 5.000,-
drcannabis.de – EUR 5.000,-
andme.de – EUR 3.500,-
enbio.de – EUR 3.200,-
zollberater.de – EUR 2.990,-
ghostkitchen.de – EUR 2.600,-
aroka.de – EUR 2.000,-
öttö.de – EUR 2.000,-

angebote.at – EUR 10.000,-
7days.es – US$ 6.999,- (ca. EUR 6.421,-)
enft.io – US$ 6.300,- (ca. EUR 5.780,-)
roommates.co.za – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.587,-)
antivirus.eu – EUR 4.750,-
locomotive.fr – EUR 3.790,-
macao.it – EUR 3.600,-
beca.us – US$ 3.750,- (ca. EUR 3.440,-)
qcoin.io – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.211,-)
ddaymuseum.co.uk – US$ 2.860,- (ca. EUR 2.624,-)
rqd.io – US$ 2.855,- (ca. EUR 2.619,-)
upc.co – US$ 2.250,- (ca. EUR 2.064,-)
attorney.us – US$ 2.200,- (ca. EUR 2.018,-)
mania.io – US$ 2.200,- (ca. EUR 2.018,-)
helloo.eu – EUR 2.000,-
brandable.co.uk – US$ 2.129,- (ca. EUR 1.953,-)
ryde.io – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.835,-)
investindubai.eu – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.835,-)

Neue Endungen
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wrap.xyz – US$ 110.000,- (ca. EUR 100.917,-)
profile.xyz – US$ 104.000,- (ca. EUR 95.413,-)
smartcontracts.dev – US$ 24.000,- (ca. EUR 22.018,-)
superduper.xyz – US$ 9.888,- (ca. EUR 9.072,-)
agility.cloud – GBP 7.900,- (ca. EUR 9.531,-)
tragic.xyz – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.339,-)
clap.tech – US$ 7.999,- (ca. EUR 7.339,-)
cohort.xyz – US$ 7.900,- (ca. EUR 7.248,-)
outsiders.xyz – US$ 7.888,- (ca. EUR 7.237,-)
browsers.xyz – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.881,-)
giddy.xyz – US$ 6.100,- (ca. EUR 5.596,-)
alongside.xyz – US$ 5.500,- (ca. EUR 5.046,-)
crown.xyz – US$ 5.250,- (ca. EUR 4.817,-)
powerplay.xyz – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.587,-)
animeultima.club – US$ 4.638,- (ca. EUR 4.255,-)

Generische Endungen
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freeforcommercialuse.net – US$ 9.000,- (ca. EUR 8.257,-)
sender.org – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.670,-)
tokenswap.net – US$ 2.350,- (ca. EUR 2.156,-)
casi.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.835,-)
euro2000.org – US$ 1.625,- (ca. EUR 1.491,-)

.com
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lnw.com – US$ 475.000,- (ca. EUR 435.780,-)
xlo.com – US$ 33.000,- (ca. EUR 30.275,-)
purelight.com – US$ 22.400,- (ca. EUR 20.550,-)
fogadas.com – EUR 20.000,-
magoz.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 14.679,-)
moontree.com – US$ 14.995,- (ca. EUR 13.757,-)
qrcreator.com – US$ 12.725,- (ca. EUR 11.674,-)
pepo.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 11.009,-)
carmeets.com – US$ 11.500,- (ca. EUR 10.550,-)
roovi.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 10.092,-)
mobilebets.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.174,-)
marchingband.com – US$ 9.999,- (ca. EUR 9.173,-)
vnzb.com – US$ 9.680,- (ca. EUR 8.881,-)
devc.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 8.257,-)
e-aviation.com – US$ 8.900,- (ca. EUR 8.165,-)
jtrip.com – US$ 8.888,- (ca. EUR 8.154,-)
lindby.com – US$ 8.699,- (ca. EUR 7.981,-)
ratemyhoa.com – US$ 8.500,- (ca. EUR 7.798,-)
nftcraft.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.422,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: sedo.de, thedomains.com, tldinvestors.com

APRIL – 9. DEUTSCHER IT-RECHTSTAG IN BERLIN

Der 9. Deutscher IT-Rechtstag der DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) findet in einer Woche vom 28. bis 29. April 2022 in Berlin statt. Noch ist eine Anmeldung zur Teilnahme möglich.

Die DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) und die DeutscheAnwaltAkademie bieten mit dem Deutscher IT-Rechtstag ein Forum für den fachlichen Austausch rund um das Informationstechnologierecht. Angesprochen sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwältinnen und Fachanwälte für IT-Recht, Juristen und Juristinnen aus Unternehmen, Ministerien und Verbänden sowie IT-Verantwortliche. Nachdem der 8. Deutscher IT-Rechtstag im vergangenen Jahr im April doch nur als reine Online-Veranstaltung stattfinden konnte, treffen sich Interessierte zum 9. Deutscher IT-Rechtstag am 28. und 29. April 2022 wieder vor Ort. Da es sich diesmal um eine Hybridveranstaltung handelt, kann man selbstverständlich auch online teilnehmen. Die Moderation übernimmt Rechtsanwalt Karsten U. Bartels, LL. M. Der Deutscher IT-Rechtstag startet am Donnerstag um 09:30 Uhr. Um 10:00 Uhr begrüßt Bartels die Teilnehmer, ehe ab 10:15 die Vorträge beginnen. Themen sind unter anderem die Digitalpolitik der Bundesregierung, die Digitalisierung im Rechtsmarkt, Mandanten mit KI-implementierten Produkten, das Metaverse, Telematik, digitales Vertragsrecht und IT-Strafrecht. Am Abend des Donnerstag findet ab 19:00 Uhr ein gemeinsamer IT-Rechtsabend statt.

Der 9. Deutscher IT-Rechtstag findet von Donnerstag, 28. April 2021 um 09:30 Uhr bis Freitag, 29. April 2022 um 17:00 Uhr in Berlin und online statt. Vor Ort treffen sich die Teilnehmer im Hotel Pullmann Schweizer Hof, Budapester Straße 25 in 10787 Berlin. Die Teilnahmekosten liegen bei EUR 459,- für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht und des FORUM Junge Anwaltschaft; Nichtmitglieder zahlen EUR 510,- jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Teilnehmende am 9. Deutscher IT-Rechtstag können 10 Vortragsstunden, die als Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO gelten, mitnehmen; am Donnerstag kommen 5,5 Stunden und am Freitag 4,5 Stunden zusammen.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://davit.de/event/9-deutscher-it-rechtstag-und-abend/

Quelle: davit.de, eigene Recherche

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