Domain-Newsletter

Ausgabe #1113 – 14. April 2022

Themen: Mängel – CENTR kritisiert EU-Studie zum DNS-Abuse | eco – Verbraucherverträge in der Domain-Branche | TLDs – Neues von .mv, .nz und .toronto | Domain Report – 2021 besser als 2020 | UDRP – Lawfirm scheitert im Streit um bartko.com | elmer.com – Vorname für US$ 125.000,- |z davit – Deutscher Anwaltstag im Juni 2022

MÄNGEL – CENTR KRITISIERT EU-STUDIE ZUM DNS-ABUSE

CENTR, das Council of European National Top-Level Domain Registries, geht in Sachen DNS Abuse auf Konfrontation zur EU-Komission: eine aktuelle EU-Studie leidet nach Ansicht von CENTR an mehreren eklatanten Mängeln.

Seit geraumer Zeit ist die Internet-Verwaltung ICANN darum bemüht, das DNS als globale Ressource vor Missbrauch (DNS Abuse) zu schützen. Auch die EU-Kommission hat sich eingehend mit der Thematik beschäftigt und am 31. Januar 2022 ihre „Study on Domain Name System (DNS) Abuse“ veröffentlicht. Auf über 170 Seiten zeichnet die Studie das Grundproblem angefangen mit einer fehlenden Definition des Begriffs DNS Abuse nach, zeigt jedoch auch etwaige Wege der Eindämmung von Missbrauch auf. Da die EU von einer weiten Definition ausgeht („DNS abuse is any activity that makes use of domain names or the DNS protocol to carry out harmful or illegal activity“) und anders als ICANN nicht auf bestimmte Missbrauchskategorien beschränkt, weisen auch die Empfehlungen eine weite Bandbreite auf und schließen insbesondere alle Akteure des DNS-Ökosystems, also Registries, Registrars, Reseller, Hosting-Provider, Internet Service Provider (ISP), Netzwerkbetreiber bis hin zu nationalen Regierungen als Adressaten möglicher Maßnahmen mit ein. Vor allem im WHOIS-System sieht die Studie Änderungsbedarf, insbesondere das Bedürfnis zur Verifizierung der WHOIS-Daten auf ihre Richtigkeit durch „Know Your Business Customer“-Prozesse und „eID authentication“. Den Inhabern von Rechten an geistigem Eigentum soll es möglich sein, verletzende Domain-Namen präventiv zu blockieren.

Doch das geht CENTR zu weit, weshalb man sich entschlossen hat, eine Stellungnahme zu der EU-Studie zu veröffentlichen. Der erste Widerspruch kommt überraschend, attestiert die Studie doch den europäischen ccTLDs bereits in der Einleitung, „by far the least abused“ zu sein. Allerdings kritisiert CENTR den „one-size-fits-all“-Ansatz der EU-Studie. Vor allem stört sich CENTR an der weiten Missbrauchsdefinition, die praktisch alle Arten von Cyberkriminalität umfasse, ohne die individuelle Rolle der einzelnen Akteure zu würdigen; dies führe zu einem verzerrten Bild des Problems und seiner Lösung. Aber die Kritik ist auch im Übrigen grundlegend, da die von der Studie herangezogenen Datenquellen – sie spricht von über 2,7 Mio. Vorfällen und 1,68 Mio. missbrauchten Domains – nicht unabhängig verifiziert werden können. Sie lasse auch ausser Betracht, dass es ein abgestuftes Haftungssystem gibt, das sich daran orientiert, wer näher am Inhalt ist. Ferner missachte die Forderung nach einem einheitlichen Zugang zu Registrierungsdaten die von der EU gesetzten Regelungen ebenso wie die von den Datenschutzbehörden und ICANN entwickelten Empfehlungen.

Dass sich CENTR zu einer öffentlichen Reaktion veranlasst gesehen hat, zeigt, wie sehr das Thema DNS Abuse die Branche aktuell bewegt. Auf Initiative des eco – Verband der Internetwirtschaft eV haben sich daher unter der Bezeichnung „topDNS“ weltweit führende Registries, Registrare und Hosting-Provider zusammengeschlossen, um dem Missbrauch den Kampf anzusagen. Für sie soll die Sperrung von Domains stets als letzte Möglichkeit der Bekämpfung illegaler Inhalte angesehen werden. Meilensteine auf dem Weg zu diesem Ziel sind innerhalb der topDNS-Initiative neben dem Austausch von Best-Practices die Standardisierung von Abuse-Berichten, die Entwicklung eines Trusted Notifier Frameworks und Aufklärungskampagnen in Richtung Politik, Entscheider und Fachexpertengruppen.

Die Stellungnahme von CENTR finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2717

Die „Study on Domain Name System (DNS) abuse“ finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2718

Weitere Informationen zur eco-Initiative finden Sie unter:
> https://topdns.eco/

Quelle: centr.org, eigene Recherche

ECO – VERBRAUCHERVERTRÄGE IN DER DOMAIN-BRANCHE

Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. hat einen Leitfaden veröffentlicht, der die Auswirkungen des „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ auf die Domain-Branche untersucht. Das Papier steht ab sofort zum kostenlosen Download bereit.

Mit Wirkung ab 01. Oktober 2021 ist in Deutschland schrittweise das Gesetz für faire Verbraucherverträge in Kraft getreten. Es zielt darauf ab, den Verbraucherschutz zu verbessern, weil sie regelmäßig strukturell unterlegen seien. Dies will man insbesondere durch mehr Preistransparenz bei Dauerschuldverhältnissen erreichen. Unter anderem werden Verbrauchern einfachere Kündigungsmöglichkeiten und mehr Flexibilität bei Kündigungsfristen eingeräumt. Für Verträge, die ab dem 01. März 2022 geschlossen werden, gilt zum Beispiel: Eine Allgemeine Geschäftsbedingung, wonach sich ein Verbrauchervertrag stillschweigend verlängert, ist nur dann wirksam, wenn dem Verbraucher das Recht eingeräumt wird, das verlängerte Vertragsverhältnis nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat zu kündigen. Auch für die Kündigung zum Ablauf der zunächst vorgesehenen Vertragsdauer darf nur eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat vorgesehen werden. Für Verträge, die vor dem 01. März 2022 abgeschlossen worden sind, gilt aber weiterhin die alte Regelung, dass stillschweigende Vertragsverlängerungen bis zu einem Jahr möglich sind und Kündigungsfristen von bis zu drei Monaten Dauer. Ab dem 01. Juli 2022 wird für dauernde Schuldverhältnisse ein verpflichtender Kündigungsbutton im Online-Bereich eingeführt. Erfüllt der Unternehmer die Voraussetzungen dafür nicht, kann ein Verbraucher einen Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

Das neue Gesetz stellt auch die Domain Name Industry vor erhebliche Herausforderungen. So werden die Registrierungsgebühren überwiegend jährlich von den Registries gegenüber den Registraren berechnet, und auch ICANN berechnet für Registrierungen eine jährliche Gebühr. Mit den Auswirkungen der neuen Regelungen auf die gesamte Lieferkette von der Registry über Registrare und deren Reseller hin bis zu Verbrauchern beschäftigt sich daher der neue eco Leitfaden. Das in englischer Sprache gehaltene, siebenseitige Dokument, das in Zusammenarbeit von eco e.V. mit den beiden Anwaltskanzleien Fieldfisher und Rickert.Law erstellt wurde, fasst die neuen Pflichten der Domain-Branche zusammen. Das beginnt bei so allgemeinen Fragen wie nach der Anwendbarkeit des deutschen Rechts auf den Registrierungsvertrag weiter zu einem Überblick der neuen gesetzlichen Regelungen samt Hinweis auf die zeitliche Anwendbarkeit bis hin zu stichpunktartigen Übersichten. Wer muss zum Beispiel eine Button-Lösung für leichte Kündigungen implementieren? Oder müssen Jahresgebühren bei einer unterjährigen Kündigung gegenüber dem Registrar oder Reseller teilweise erstattet werden, auch wenn diese bereits die Registry für ein komplettes Jahr bezahlt haben? Wie sieht es bei gebündelten Angeboten aus, wenn zur reinen Domain-Registrierung weitere Dienste wie Hosting hinzukommen?

Dabei zeigt sich eco durchaus kritisch, da nach seiner Auffassung die vom Gesetzgeber erhofften Verbesserungen des Verbraucherschutzes bereits durch vorhandene Regelungen und Angebote gewährleistet werden. Zudem werden verbraucherfreundliche Angebote, an die sich der Endverbraucher bereits gewöhnt hat, künftig nicht mehr in gleicher Form beziehungsweise zum gleichen Preis angeboten werden können. Wer mehr wissen will: Der neue eco Leitfaden „The German Fair Consumer Contracts Act in the Domain Industry“ kann nach vorheriger kostenloser Anmeldung ab sofort kostenlos heruntergeladen werden.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2720

Quelle: eco.de, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .MV, .NZ UND .TORONTO

Die kanadische Metropole Toronto denkt über eine eigene Städteendung .toronto nach: das geht aus dem öffentlichen Lobbyregister hervor. Dagegen könnte sich .mv als Domain des Metaversums positionieren, während Neuseelands .nz Streitschlichtungsalternativen bietet – hier unsere Kurznews.

Das Metaversum, in dem virtuelle Welt, erweiterte Realität und physische Welt verschmelzen, ist in aller Munde. Von dem Trend könnte nun auch .mv, das offizielle länderkürzel der Malediven, profitieren, jedenfalls solange es die Endung .meta nicht gibt. Verwaltet wird .mv von der Dhiraagu Pvt. Ltd. (DHIVEHINET), so listet es zumindest die IANA-Datenbank. Doch wer die Registry-Website unter dhiraagu.com.mv aufrufen möchte, läuft Gefahr, eine Fehlermeldung zu erhalten. Die klassische Möglichkeit der Online-Registrierung von .mv-Domains, wie man sie von .com und .de kennt, gibt es nicht, ebenso wenig einen öffentlichen WHOIS-Service; gleichwohl gibt es eine Vielzahl von registrierten .mv-Domains, die vor allem von Regierungsbehörden und Touristikunternehmen genutzt werden. Man darf vermuten, dass sie alle ihre Domain direkt über die Registry erhalten haben – sind damit aber auch von deren Wohlwollen abhängig. Eine wirkliche, echte Alternative stellen .mv-Domains daher aktuell nicht dar; allenfalls Markeninhaber sollten den Versuch der manuellen Registrierung wagen. Alle anderen sollten abwarten – bis möglicherweise dann .meta verfügbar wird.

Die Domain Name Commission NZ (DNC), Verwalterin des neuseeländischen Länderkürzels .nz, hat eine neue Online-Plattform zur außergerichtlichen Streitschlichtung gestartet. Nach einer einjährigen Testphase können Auseinandersetzungen um eine .nz-Domain künftig via „e-negotiation, negotiation chat, and mediation via live video conferencing“ gelöst werden. Das Verfahren geht also über den rein elektronischen Austausch von Schriftsätzen hinaus. Den Parteien wird ein Coach zur Seite gestellt, der sie durch das Verfahren führt; auf Antrag beider Parteien wird zudem ein Mediator bestimmt. Eine anwaltliche Vertretung ist möglich, aber nicht verpflichtend. Im Rahmen der „e-negotiation“ ist es auch möglich, um .nz-Domains zu feilschen, die noch keiner Partei gehören; in diesem Fall sollen Mindest- und Höchstgebote angegeben werden, die über das System ausgetauscht werden. Wie Keri Morris, Legal Officer Disputes Resolution bei DNC, mitteilt, versteht sich das Angebot als Alternative, nicht als Ersatz. Zu den Kosten eines solchen Verfahrens schweigt sich die Pressemitteilung leider aus.

Toronto, Hauptstadt der Provinz Ontario und mit 2,96 Mio. Einwohnern die größte Stadt Kanadas, bereitet offenbar eine Bewerbung um die neue Top Level Domain .toronto vor. Darauf deutet zumindest ein Eintrag der Canadian Internet Registration Authority (CIRA) im Lobby-Register der Stadt hin. Dort heißt es unter anderem: „CIRA will be discussing the merits for the City of Toronto to apply or not to apply for the .TORONTO top level domain when the next application round is opened by the Internet Corporation for Assigned Names and Numbers.“ Zeitlich ist das Lobbying vorerst bis 31. März 2023 angelegt. Nähere Informationen zum Beispiel zu den Vergaberegelungen oder den Kosten gibt es in dieser frühen Phase nicht. Die Endung .toronto würde sich damit einreihen in eine Schar von anderen Städte-TLDs wie .berlin, .koeln, .nyc, .boston, .miami oder .vegas. Die zahlenmäßig erfolgreichste ist .tokyo, die aktuell ca. 300.000 Registrierungen verzeichnet. Sollte sich Toronto für eine Bewerbung entscheiden, ist vor allem aber offen, wann die Bewerbung eingereicht werden könnte; die Internet-Verwaltung ICANN hat noch kein Startdatum für ein weiteres Bewerbungsfenster genannt. Ein Start vor dem Jahr 2024 gilt deshalb als äusserst unwahrscheinlich.

Weitere Informationen zur Streitschlichtung bei .nz finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2719

Quelle: 101domain.com, dnc.org.nz, blogto.com

DOMAIN REPORT – 2021 BESSER ALS 2020

Nach dem für die Domain-Industrie guten Jahr 2020 erweist sich 2021 als das noch bessere Jahr. Das zeigt die neue Ausgabe des „Global Domain Report“ von InterNetX und Sedo. Die aktuelle Version des Reports bietet das neue Thema Blockchain-Domains.

In seiner dritten Auflage bietet der aktuelle „Global Domain Report“ auf 69 Seiten wieder einen Überblick auf das Domain-Geschehen, diesmal des Jahres 2021. Der B2B-Domain-Registrar InterNetX und die Domain-Börse Sedo haben zusammen 150 Millionen Datensätze ausgewertet und in ihrem 3. Global Domain Report in übersichtliche Form gebracht. Die fünf Kapitel des Reports behandeln einen Rückblick auf die Domain-Ereignisse 2021, gefolgt von zentralen Fakten und Zahlen, tieferen Einsichten, genaueren Betrachtungen, die Einschätzungen von InterNetX und die von Sedo.

Im Rückblick auf 2021 werden in einem graphischen Überblick herausragende Ereignisse des vergangenen Domains-Jahres angezeigt, wie etwa gleich zu Beginn des Jahres der Verkauf von ca.sh für US$ 200.000,-, den kurzzeitigen Verlust der Domain google.com.ar im April und weitere besondere Momente. Über den gesamten Report sind Stimmen aus der Branche eingefangen, die erklären, wie sich das Jahr für sie entwickelt hat, was für sie die Höhepunkte waren oder wie sie Blockchain-Domains einschätzen. Kurz werden die 2021 hinzugekommenen und die für 2022 erwarteten neuen Endungen gelistet. Das 1. Kapitel („Central facts & figures“) fasst die Entwicklungen der Branche in Zahlen und Graphen zusammen. So zeigt sich, dass mittlerweile 364,6 Mio. Domains registriert sind, überwiegend unter der Endung .com, und dass .de mit über 17 Mio. registrierten Domains die beliebteste Länderendung ist, soweit man Anbieter wie .tk, deren Domains umsonst zu haben sind, außen vor lässt. Bei den beliebtesten Endungen werden die Registrierungsentwicklungen und die Marktverteilung aufgezeigt.

Im 2. Kapitel („Deep insights“) blicken die Autoren des Reports wieder tiefer und schlüsseln beispielsweise kontinental gesplittet die Relation von Einwohnern von Staaten und der ProKopf-Anzahl von Domains auf, und geben Daten hinsichtlich der Art der Nutzung von Domains. Beeindruckend ist die Entwicklung einiger Endungen von Jahr zu Jahr (YoY), bei denen .bar mit einem Zuwachs von 320,6 Prozent weit vorne liegt. Wie das in einem Jahr aussieht – unter dem Gesichtspunkt der Volatilität von nTLDs -, ist eine andere Frage. Im Kapitel 3 („Focus topics“) werden Informationen zu Meta, Krypto, NFT und deren Einfluss auf die Domain-Industrie ventiliert. Die Haltung befragter Branchenfachleute bleibt überwiegend vorsichtig. Allein Barbara Povše (CENTR und Head of .si Registry) findet deutliche Worte: „What problem (if any) need solution we don’t have yet that the blockchain can provide instead?“ Es folgen in je eigenen Kapiteln die Erfahrungen und Einschätzungen der Macher des Reports: InterNetX („The registrar perspective“) und Sedo („The aftermarket perspective“), die in sich wieder aufschlussreiche Daten über die Marktentwicklungen bieten. InterNetX bietet unter anderem Einblicke in die Entwicklung der WHOIS-Abfragen, die in den vergangenen beiden Jahren um 16 Prozent angestiegen sind. Besondere Erwähnung gebührt bei Sedo der Hinweis, dass die 2021 bei ihnen gehandelte teuerste Domain eine mit Länderendung war; aufgrund der Schweigeverpflichtung bleiben nähere Daten unbekannt. Zudem stiegen bei Sedo die Verkäufe um 15 Prozent und die Verkaufserlöse um 49 Prozent. Sedo geht davon aus, dass sich das in 2022 weiter nach oben entwickelt.

Der in englischer Sprache gehaltene „2022 Global Domain Report“ ist sehr lesenswert, er bietet eine Menge wertvoller Informationen und verschafft einen Überblick über die Domain-Industrie. Bei den Erfahrungsberichten der Macher des Reports muss man berücksichtigen, dass sie nur mit den eigenen Zahlen und Daten aufwarten (können) und nicht denen der gesamten Branche; aber diese Zahlen haben es in sich. Die Grundtendenzen der gesamten Branche werden dabei doch sichtbar und deuten auf weitere gute Jahre. Wer mehr erfahren will, als die Lektüre des Reports bietet, für den bietet eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. am 25. April (5:00 PM – 6:00 PM CEST) zusammen mit Marco Hoffmann (InterNetX, Head of Domain Services) und Christian Voss (CMO Sedo) wieder ein Webinar unter dem Titel „Global Domain Report 2022 – Insights for Experts“ zu der Studie an.

Weitere Informationen und Anmeldung zum Webinar vom eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2721

Den „2022 Global Domain Report“ erhält man nach Angabe einiger persönlicher Daten unter:
> https://www.internetx.com/global-domain-report/

Quelle: internetx.de, eco.de, eigene Recherche

UDRP – LAWFIRM SCHEITERT IM STREIT UM BARTKO.COM

Die kalifornische Großkanzlei Bartko Zankel Bunzel & Miller sah ihre Rechte durch die Domain barkto.com verletzt und holte in einem UDRP-Verfahren die große Keule raus. Der erfahrene Panelist W. Scott Blackmer nahm der Beschwerdeführerin Keule und Schwung und schlug dann in großem Stil wegen Reverse Domain Name Hijacking zurück.

Die vor 40 Jahre gegründete und unter anderem auf das Recht geistigen Eigentums spezialisierte us-amerikanische Lawfirm Bartko Zankel Bunzel & Miller mit Hauptsitz in San Francisco (Kalifornien) sah ihre Rechte durch die Domain bartko.com verletzt und startete ein UDRP-Verfahren vor der WIPO. Die Lawfirm trug vor, sie habe seit Dezember 1994 aufgrund der Nutzung des Begriffs „Bartko“ Markenrechte an ihm erlangt. Am 03.12.2021 habe man zudem eine entsprechende Marke beim Markenamt beantragt. Wie sich herausstellt, beantragte sie auch die Marke „Bartko.com“. Gegner des Verfahrens ist der Privacy-Dienstleister Perfect Privacy, LLC, der nach Zugang der Beschwerde Jan Bartko als Inhaber der Domain bartko.com offenlegte, der sie im April 1998 registriert hatte. Die Domain öffnet eine Parking-Seite mit pay-per-click Werbung die nicht mit der Beschwerdeführerin und ihrer Dienstleistung in Zusammenhang steht. In der Vergangenheit zeigte sich unter der Domain lediglich eine „under construction“-Seite. Die Beschwerdeführerin verlangte die Übertragung der Domain. Die Gegner nahmen nicht Stellung. Der US-amerikanische Jurist W. Scott Blackmer wurde als Entscheider bestellt.

Blackmer ließ die Beschwerde bereits bei der Frage nach Bestehen einer Marke scheitern und stellte abschließend Reverse Domain Name Hijacking fest (WIPO Case No. D2022-0043). Die von der Beschwerdeführerin erst kürzlich beantragten Marken seien noch nicht eingetragen und deshalb nicht zu berücksichtigen. Ein Gewohnheitsrecht für den Begriff „Bartko“ vermochte Blackmer ebenfalls nicht festzustellen, da die Beschwerdeführerin nicht nachgewiesen habe, dass der Begriff ein unterscheidungskräftiges Kennzeichen geworden ist, den Verbraucher mit ihren Dienstleistungen in Verbindung bringen. Als alteingesessene Lawfirm habe die Beschwerdeführerin lediglich vier auf ihrer Homepage veröffentlichte Pressemitteilungen vorgelegt, von denen drei aus 2020 und eine aus 2021 stammen. Sie legte keine Nachweise dafür vor, dass die mit der Marke „Bartko“ werbe oder Medienaufmerksamkeit erzeuge. Vielmehr nutze sie ihr Zeichen „BZ“, „BZBM“, „BartkoZankel“ oder „Bartko Zankel Bunzel“. Ein Gewohnheitsmarkenrecht für den Begriff „Bartko“ habe sie nicht nachgewiesen, weshalb bereits an dieser Stelle das UDRP-Verfahren scheitere.

Blackmer schaute sich gleichwohl noch die weiteren Voraussetzungen des UDRP-Verfahrens an, sah aber sowohl, dass der Domain-Inhaber Jan Bartko aufgrund seines Namens ein Recht an der Domain bartko.com habe, und dass er folglich die Domain auch nicht bösgläubig registriert und genutzt habe. Damit wies Blackmer die Beschwerde der Lawfirm ab und widmete sich dann der Frage, ob hier ein Reverse Domain Name Hijacking Seitens der Beschwerdeführerin vorliegt. Blackmer prüfte die Frage umfänglich und bestätigte einen Fall von Reverse Domain Name Hijacking. Blackmer stellte heraus, die Beschwerdeführerin bringe widersprüchliche Argumente und ungeheuerliche Falschaussagen vor. Die vielleicht schlimmste sei die Behauptung: „Der Beschwerdeführerin wurde verboten, ihre eingetragene Marke als Domain-Namen zu verwenden. Stattdessen wurde die Beschwerdeführerin gezwungen, den Domain-Namen www.bzbm.com zu verwenden, wodurch es für Kunden, einschließlich potenzieller Kunden, schwieriger wurde, auf die eigentliche Webseite der Beschwerdeführerin zuzugreifen, weil der Beschwerdeführerin rechtswidrig die Verwendung ihres bevorzugten Domain-Namen verunmöglicht wurde.“ Blackmer stellte nochmals fest, dass die Beschwerdeführerin nicht Inhaberin einer eingetragene Marke sei, sondern kürzlich erst zwei Marken beantragt habe. Zudem nutze sie wiederholt „BZBM“ und andere Namen als Bartko auf ihrer Website, in Pressemitteilungen und in der Markenanmeldung. Die Domain bzbm.com nutze sie seit 2004. Das alles stelle ein Missbrauch des UDRP-Verfahrens dar, weshalb Blackmer ein Reverse Domain Name Hijacking feststellte.

Es zeigt sich wieder einmal: nur weil Juristen als Partei ein UDRP-Verfahren führen, heißt das nicht, dass sie es korrekt und gut machen, selbst wenn sie auf das Gebiet des Rechts des Geistigen Eigentums spezialisiert sind. Gerade Juristen sind gut beraten, in eigenen Angelegenheiten Rechtsrat bei außenstehenden Rechtsanwälten einzuholen. Dritte haben einen ganz anderen Blick auf die Sache.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain bartko.com finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2722

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

ELMER.COM – VORNAME FÜR US$ 125.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche bringt mit elmer.com zu US$ 125.000,- (ca. EUR 114.926,-) auf den ersten Blick nichts herausragendes, aber bei den Länderendungen tut sich was.

Über die Verkäufe unter .com gibt es nicht viel zu sagen, ausser dass den höchsten Preis der Woche elmer.com zu US$ 125.000,- (ca. EUR 114.926,-) eingebracht hat. Ansonsten gibt es keine Besonderheiten.

Anders bei den Länderendungen, die mit visionary.vc zum Preis von US$ 64.000,- (ca. EUR 58.842,-) aufwarten, die bisher teuerste bekannt gewordene .vc-Domain, die als „Venture Capital“ vermarktet wird. Sie schlägt so die im Januar 2022 gehandelte solar.vc, die US$ 49.999,- (ca. EUR 44.398,-) einbrachte. Erwähnenswert ist zudem der hohe Preis von US$ 42.500,- (ca. EUR 39.075,-) der brasilianischen Domain jogos.com.br (Spiele).

Die neuen generischen Endungen bieten einerseits wieder starke .xyz-Verkäufe, darunter anagram.xyz mit US$ 29.888,- (ca. EUR 27.479,-) und die ebenfalls hochpreisige .app-Domain infinity.app mit US$ 19.499,- (ca. EUR 17.927,-). Die klassische generische Endung .org überzeugt einerseits mit jm.org zum Preis von US$ 40.001,- (ca. EUR 36.777,-), der deutlich über den anlässlich einer Auktion von Right of the Dot im Februar 2020 erzielten US$ 9.500,- (ca. EUR 8.730,-) liegt. Ebenfalls erwähnenswert ist die Drei-Zeichen-Domain nos.org mit US$ 22.379,- (ca. EUR 20.575,-). Die vergangene Domain-Handelswoche war gegenüber der vorangegangenen Woche verhalten, liefert aber doch eine Handvoll interessanter Ergebnisse.

Länderendungen
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visionary.vc – US$ 64.000,- (ca. EUR 58.842,-)
jogos.com.br – US$ 42.500,- (ca. EUR 39.075,-)
muse.me – EUR 20.000,-
gara.ge – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.791,-)
compass.eu – EUR 11.000,-
muse.co – US$ 9.000,- (ca. EUR 8.275,-)
collectibles.us – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.597,-)
highlife.us – US$ 4.995,- (ca. EUR 4.592,-)
regeneration.eu – EUR 3.799,-
trustedagent.co.nz – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.218,-)
verso.ch – EUR 2.990,-
casinobonus.fr – EUR 2.760,-
newwork.fr – EUR 2.650,-
pos.it – EUR 2.601,-
y.ar – EUR 2.550,-
forus.eu – EUR 2.500,-
leads.be – EUR 2.499,-

webspace.io – GBP 9.000,- (ca. EUR 10.781,-)
imart.io – EUR 5.300,-
abundance.io – US$ 4.500,- (ca. EUR 4.137,-)
frtn.io – EUR 2.999,-
daytrade.io – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.299,-)

modelbox.de – EUR 5.000,-
medizinisches-cannabis.de – EUR 4.200,-
tobuy.de – EUR 2.999,-
qhy.de – EUR 2.700,-
medpax.de – EUR 2.500,-
happyness.de – EUR 2.399,-

Neue Endungen
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anagram.xyz – US$ 29.888,- (ca. EUR 27.479,-)
infinity.app – US$ 19.499,- (ca. EUR 17.927,-)
antic.xyz – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.194,-)
paragraph.xyz – US$ 9.888,- (ca. EUR 9.091,-)
clinique.xyz – US$ 7.888,- (ca. EUR 7.252,-)
kips.xyz – US$ 2.995,- (ca. EUR 2.754,-)
uk.xyz – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.299,-)
tips.xyz – US$ 1.660,- (ca. EUR 1.526,-)
boots.xyz – US$ 1.008,- (ca. EUR 927,-)
nite.xyz – US$ 305,- (ca. EUR 280,-)

Generische Endungen
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jm.org – US$ 40.001,- (ca. EUR 36.777,-)
nos.org – US$ 22.379,- (ca. EUR 20.575,-)
jtr.org – US$ 9.800,- (ca. EUR 9.010,-)
fourcc.org – EUR 5.000,-
trezor.net – EUR 3.900,-
paystub.org – US$ 3.750,- (ca. EUR 3.448,-)
moonwolf.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.299,-)

.com
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elmer.com – US$ 125.000,- (ca. EUR 114.926,-)
mixx.com – US$ 46.000,- (ca. EUR 42.293,-)
prodia.com – US$ 27.500,- (ca. EUR 25.284,-)
successcoach.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 22.985,-)
konto.com – EUR 20.000,-
gowithme.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.388,-)
gymnasticsacademy.com – US$ 15.500,- (ca. EUR 14.251,-)
advata.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.791,-)
royalsport.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 11.033,-)
legendmusic.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 11.033,-)
stageone.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.194,-)
beeplabs.com – US$ 8.650,- (ca. EUR 7.953,-)
mjuk.com – EUR 8.250,-
paytect.com – EUR 7.500,-
vyvv.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.896,-)
depay.com – EUR 6.800,-
singaverse.com – US$ 6.275,- (ca. EUR 5.769,-)
staffagency.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.516,-)
63game.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.597,-)
asocks.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.597,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: sedo.de, thedomains.com, tldinvestors.com, eigene Recherche

DAVIT – DEUTSCHER ANWALTSTAG IM JUNI 2022

Im Juni findet der Deutscher Anwaltstag 2022 statt. davit, die DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht, ist – wie jedes Jahr – auch da präsent. An drei der fünf Veranstaltungstagen bietet davit spannende Vorträge.

Der Deutsche Anwaltstag 2022 findet vom 20. Juni bis 24. Juni 2022 in Hamburg statt. davit ist an drei Tagen mit spannenden Vorträgen aktiv dabei. So wird am Montag, 20. Juni 2022, von 11.00 bis 12.30 Uhr unter der Moderation der Rechtsanwältin Dr. Christiane Bierekoven im Block II des Deutscher Anwaltstag 2022 Rechtsanwalt Dennis Krings über das TTDSG und Rechtsanwältin Julia Storkenmaier über die aktuellen DSGVO-Trends referieren. Am Montag Nachmittag berichtet im Block III der Rechtsanwalt und Physiker Dr. David Bomhard über Künstliche Intelligenz. Am Folgetag, Dienstag, den 21. Juni 2022, moderiert Rechtsanwältin Marlene Schreiber die Vorträge von Rechtsanwältin Dr. Christina Oelke über aktuelle Entwicklungen des Digital Markets und Digital Services Act, und Referatsleiter beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Käseberg zu den Auswirkungen dieses Acts. Schließlich moderiert Rechtsanwalt Karsten U. Bartels am Donnerstag, 23. Juni 2022 die Vorträge von Rechtsanwältin Diana Nadeborn zu Compliance und Datenschutzstrafrecht, und Oberstaatsanwalt Frank Lange zum Vorgehen bei Cyberangriffen. Darüber hinaus bietet der Deutscher Anwaltstag 2022 aber auch weitere interessante Vorträge, Seminare und Fortbildungen zu Digitalthemen wie „Digitalisierung, Zugang zum Recht und die Bedeutung für die Jurist:innenausbildung“, „Kryptowährungen und Kryptowerte – rechtliche Grundlagen und Behandlung“ und „Praxis Review: 6 Monate aktive beA – Nutzungspflicht“.

Der Deutscher Anwaltstag 2022 findet vom 20. bis 24. Juni 2022 im CCH – Congress Center Hamburg, Congressplatz 1 in 20355 Hamburg, statt. Die Teilnahme ist vor Ort und virtuell möglich. Die Kosten für eine Teilnahme hängen vom Status der Mitgliedschaft im DAV und anderen Kriterien ab. Als DAV-Mitglied zahlt man für eine Präsenz-Dauerkarte EUR 279,-, für die Online-Dauerkarte EUR 160,-. Nichtmitglieder zahlen für die Präsenz-Dauerkarte EUR 309,-, für die Online-Dauerkarte EUR 200,-. Studierende und Referendar:innen können nach Anmeldung am Deutscher Anwaltstag 2022 kostenlos teilnehmen.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://anwaltstag.de/de/Teilnehmerinfos
> https://davit.de/event/davit-dat-2022-block-2-3/
> https://davit.de/event/davit-dat-2022-block-3/
> https://davit.de/event/davit-dat-2022-block-3-do/

Quelle: davit.de, anwaltstag.de, eigene Recherche

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