Domain-Newsletter

Ausgabe #1109 – 17. März 2022

Themen: .web – ICANN drückt sich vor rascher Entscheidung | US$ 1 Mio. – ICANN-Notfallfonds für Ukraine | TLDs – Neues von .dk, .fj und .su | Strategie – Ein-Wort-Domains haben Effekt | UDRP – Sprachbarriere beim Streit um zalo.xyz | asap.com – Netzjargon für US$ 3.006.000,- | CIIDRC – Praktiker-Webinar zum UDRP-Verfahren

.WEB – ICANN DRÜCKT SICH VOR RASCHER ENTSCHEIDUNG

Die Einführung der neuen generischen Top Level Domain .web verzögert sich weiter: die Internet-Verwaltung ICANN hat vergangene Woche zwar weitere Korrespondenz veröffentlicht, lässt aber nicht erkennen, bis wann über die Einführung entschieden wird.

Im November 2018 hatte Afilias Domains No. 3 Limited, die mittlerweile als Altanovo Domains Ltd. firmiert und nicht zu jenen Gesellschaften gehört, die Afilias Ende 2020 an Donuts veräussert hat, als eine der sieben Bewerberinnen um .web ein „Independent Review Process“-Schiedsverfahren (IRP) gegen ICANN eingeleitet. Am 20. Mai 2021 urteilte das dreiköpfige Panel des ICDR daraufhin, dass ICANN mehrfach gegen die eigenen „Amended and Restated Articles of Incorporation“ verstossen habe. Konkret störte sich das Schiedsgericht daran, dass ICANN das Delegierungsverfahren fortgesetzt hat, obwohl dem Board of Directors bekannt war, dass der von VeriSign unterstützte Bewerber Nu Dot Co (NDC) möglicherweise gegen die Regeln im Bewerberhandbuch verstoßen hat. Nicht festgestellt hat das Schiedsgericht, ob der von Afilias erhobene Vorwurf zutrifft und NDC die Rolle von VeriSign als „Sugar Daddy“ hätte offen legen müssen. Eine Vergabe des Registry-Vertrages an Afilias lehnte das Panels also ab; ICANN soll stattdessen neu entscheiden, ob das „Domain Acquisition Agreement“ zwischen NDS und VeriSign gegen die Regelungen im nTLD-Programm verstößt. Doch diese Entscheidung steht bis heute aus. Bei einem Special Meeting am 16. Januar 2022 hat das ICANN Board of Directors beschlossen, dass weitere Prüfungen notwendig seien. Der Ball liegt nun im Feld des Board Accountability Mechanisms Committee (BAMC), das die Entscheidung des IRP auswerten soll. Erst danach befasst sich der ICANN-Vorstand selbst wieder mit dem Vorgang.

Während dieser Auswertung durch das BAMC tauschen die eigentlichen Streitparteien ihre unterschiedlichen Standpunkte schriftlich aus. Die entsprechende Korrespondenz hat ICANN nun am 08. März 2022 veröffentlicht, und sie befasst sich vorwiegend mit der jeweils eigenen Auswertung der IRP-Entscheidung der Parteien. So weist die Kanzlei Dechert für Afilias unter anderem darauf hin, dass man NDS nicht allein vorwerfe, die Finanzierung durch den Nicht-.web-Bewerber VeriSign nicht offengelegt zu haben, sondern vor allem, als Strohmann – wörtlich ist die Rede von „Verisign’s puppet“ – für VeriSign aufgetreten zu sein. Dabei lasse VeriSign inzwischen gar keinen Zweifel mehr daran, dass man .web künftig betreiben wolle. So hat sich CEO Jim Bidzos am 10. Februar 2022 wie folgt geäußert: „As we have said before, we continue to look forward to becoming the .web registry operator and establishing [it] alongside .com and .net as an additional operation for businesses and individual end users worldwide.“ Das wiederum veranlasste die Kanzlei Paul Hasting, für NDC und VeriSign zu widersprechen. Afilias versuche, die Integrität ICANNs und des BAMC zu untergraben, indem man einen bestimmten Äußerungsgehalt der IRP-Entscheidung vorgeben möchte. Zudem verwahre man sich gegen die Veröffentlichung dieses Schreibens, da es Geschäftsgeheimnisse von VeriSign enthalte. ICANN hat darauf reagiert und lediglich eine redigierte Fassung veröffentlicht.

Insgesamt befindet sich das Bewerbungsverfahren um .web damit in einer Phase, in der über – zum Teil aus dem Zusammenhang gerissene – Worte gestritten wird, um die Deutungshoheit über eine anstehende Entscheidung des BAMC zu beeinflussen. Den Nutzen darf man bezweifeln, zumal Afilias angekündigt hat, die gerichtlichen Auseinandersetzungen „in all available fora whether within or outside of the United States of America“ fortzusetzen. Galt bisher als möglich, dass .web Ende 2022 verfügbar sein wird, ist dies jetzt praktisch nahezu ausgeschlossen.

Das Schreiben von Afilias finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2701

Die Antwort von NDC und VeriSign finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2702

Quelle: icann.org, eigene Recherche

US$ 1 MIO. – ICANN-NOTFALLFONDS FÜR UKRAINE

Die Verbannung des russischen Länderkürzels .ru aus dem Domain Name System hat ICANN noch abgelehnt, finanziell steht die Internet-Verwaltung aber der Ukraine zur Seite: Eine Art Nothilfe-Fonds mit zunächst US$ 1 Mio. soll sicherstellen, dass das Internet in Krisengebieten weiter funktioniert.

Wie berichtet, hatte Ende Februar 2022 der Vertreter der Ukraine im ICANN-Regierungsbeirat GAC (Governmental Advisory Committee) bei ICANN darum gebeten: „Revoke, permanently or temporarily, the domains ‚.ru,‘ ‚.рф”‘ and ‚.su‘.“ Begründet wurde die Bitte mit dem Hinweis, dass so Fehlinformationen und Hassreden eingedämmt würden. Die Bitte sorgte weltweit für Schlagzeilen, wurde von ICANN-CEO Göran Marby jedoch erwartungsgemäß abgelehnt. ICANN sei dafür da, sicherzustellen, dass das Internet funktioniere, nicht dazu, dass es aufhöre zu funktionieren. Nachdem allerdings zahlreiche Domain-Registrare wie Namecheap und GoDaddy angekündigt hatten, ihre Geschäfte mit russischen Kunden einzustellen, sah sich auch ICANN veranlasst, tätig zu werden. Für den 06. März 2022 wurde eine außerordentliche Versammlung des Board of Directors einberufen, die beschlossen hat, eine Summe von zunächst US$ 1 Mio. aus dem Budget des Jahres 2022 bereitzustellen, „to be used within the remainder of FY22 in order to provide financial assistance to support access to Internet infrastructure in emergency situations.“

Auch wenn die Ukraine nicht ausdrücklich erwähnt wird, so ließ ICANN keinen Zweifel, für wen das Geld gedacht ist. „Over the past 10 days, we have watched events unfold in Ukraine and the surrounding region that are tragic and profoundly troubling“, so der Vorsitzende Maarten Botterman. Das Geld soll die Sicherheit, Stabilität und Widerstandsfähigkeit des DNS stärken, vor allem in all jenen Gebieten, in denen der Zugang zum Internet durch plötzliche, unvorhergesehene Ereignisse gefährdet wird. Man erwarte, dass die Mittel vorrangig dafür dienen, den Internetzugang in der Ukraine zu unterstützen. Dabei soll es nicht zwingend nur zu Einmalzahlungen kommen; zugleich wird geprüft, ob ein solcher Fonds auch in zukünftigen Budgets einzuplanen ist. „ICANN stands for a single, global, and interoperable Internet that serves all people around the world in exercising their fundamental human rights, including the human right to seek, receive, and impart information and ideas“, sagt Botterman. Praktisch noch bedeutender dürfte sein, dass ICANN ein Vorliegen von „extenuating circumstances“ im Sinne des Registrar Accreditation Agreement bejaht hat. Damit müssen Domain-Registrare die Domains ukrainischer Kunden nicht löschen, wenn es diesen nicht rechtzeitig gelingt, die Verlängerungsgebühren zu entrichten. Die Registrare müssen also nicht fürchten, deswegen von ICANN abgemahnt zu werden. Zuvor hatten bereits einige Registrare angekündigt, ihren Kunden in der Ukraine großzügige Zahlungsfristen einräumen zu wollen, um ungewollte Domain-Verluste zu verhindern.

Unterdessen hat eine Gruppe aus Netzspezialisten und Vertreter aus der Politik dazu aufgerufen, einen neuen Multi-StakeholderMechanismus ins Leben zu rufen, der „sanctioned IP addresses and domain names in the form of public data feeds in standard forms“ veröffentlicht, um die Verletzung internationaler Normen sanktionieren zu können. Zu den Unterzeichnern zählt unter anderem der vormalige ICANN-Chef Stephen D. Crocker, Harald Summa, (CEO DE-CIX), Roelof Meijer (CEO SIDN) und der Niederländer Bart Groothuis, aktuelles Mitglied des Europäischen Parlaments. Für die Ukraine dürfte diese Initiative aber zu spät kommen.

Den Beschluss von ICANN finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2704

Das Schreiben der Aktivisten finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2705

Quelle: icann.org, heise.de, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .DK, .FJ UND .SU

Die Länderendung der politisch nicht mehr existenten Sowjetunion steht auf der Kippe: die Internet-Verwaltung ICANN bereitet die Rente für .su vor. Derweil schärft Dänemark die Vergaberegelungen für .dk nach, während Fidschis .fj für einige Stunden aus dem Domain Name System verschwunden war – hier unsere Kurznews.

DK Hostmaster A/S, Verwalterin der dänischen Länderendung .dk, hat erneut die Vergabebestimmungen für .dk-Domains geändert. Wesentlicher Teil der Neuregelungen ist das Recht der Registry, .dk-Domains zu suspendieren oder zu löschen. Voraussetzung dafür sind „online violations“, die mit milderen Mitteln nicht geahndet werden können. DK Hostmaster reagiert damit auf eine Entscheidung des Højesteret, Dänemarks oberste Appellinstanz in Zivil- und Strafsachen, in der die Verantwortung für illegale Inhalte geordnet wurde. Nur wenn der Domain-Inhaber selbst und in zweiter Stufe der Internet-Provider nicht ordnungsgemäß reagieren, muss DK Hostmaster tätig werden. Für den redlichen Domain-Inhaber ändert sich also nichts. Allerdings muss auch er in Zukunft noch genauer darauf achten, dass Kontaktinformationen wahrheitsgemäß und aktuell gehalten sind. Die Registry hat das Recht, diese Angaben zu prüfen; falsche Angaben können auch hier zum Domain-Verlust führen.

Schockmoment für „The University of the South Pacific IT Services“: die Verwalterin von .fj, der Länderendung der im Südpazifik gelegenen Republik Fidschi, verzeichnete am 08. März 2022 eine sogenannte „Domains Outage“. Dabei lösten sämtliche Domains mit der Endung .fj nicht mehr auf, so dass die dazu gehörigen Internetangebote ebenfalls nicht mehr genutzt werden konnten. Wie die Registry bekanntgab, hat man unverzüglich Kontakt mit der Internet Assigned Numbers Authority (IANA) aufgenommen und um Unterstützung gebeten. Nach über 12 Stunden, unter anderem laut Registry bedingt durch die Zeitunterschiede zwischen den Fidschi-Inseln und dem in den USA ansässigen Support der IANA, gelang es, das Problem zu lösen; offenbar war es zu einer Fehlkonfiguration im Zusammenhang mit dem Sicherheitsmechanismus Domain Name System Security Extensions (DNSSEC) gekommen. Zu Daten- oder gar Domain-Verlusten soll es jedoch nicht gekommen sein. Inhaber von .fj-Domains sollten ihr Portfolio aber vorsorglich prüfen und bei Bedarf Kontakt mit der Registry aufnehmen.

Das Russian Institute for Development of Public Networks (ROSNIIROS) muss um das von ihm verwaltete Kürzel .su bangen. Auf Frage des Domain-Bloggers Kevin Murphy anlässlich des 73. Meetings der Internet-Verwaltung ICANN gab Maarten Botterman, der Chairman des Board of Directors an: „It is correct that the Soviet Union is no longer assigned in the ISO 3166-1 standard and therefore is no longer considered eligible for a ccTLD.“ Ein Zusammenhang mit dem von Russland erklärten Krieg in der Ukraine besteht also nicht. Gespräche zwischen ICANN und ROSNIIROS haben bereits vor geraumer Zeit begonnen, um einen geordneten Rückzug („retirement“) vorzubereiten. Der dafür notwendige „Policy Development Process“ soll in Kürze verabschiedet werden. Ob ROSNIIROS sich der Entscheidung von ICANN beugen wird, ist allerdings offen; formal ist man kein Mitglied der country code Names Supporting Organization (ccNSO), daher rechtlich unabhängig. Die aktuellen politischen Ereignisse könnten die Weigerungshaltung erst recht herausfordern. Damit bleibt die Zukunft der aktuell rund 105.000 .su-Domains bis auf weiteres unklar.

Quelle: dk-hostmaster.dk, domains.fj, domainincite.com

STRATEGIE – EIN-WORT-DOMAINS HABEN EFFEKT

Den Wert einer Ein-Wort-Domain, die der eigenen Marke entspricht, sollte man nicht unterschätzen. Domain-Investor Elliot Silver verweist auf die Erfahrung von Carl Hancock, die dieser nach dem Kauf von gravity.com mit dem „single word dotcom effect“ macht.

Ein-Wort-Domains sind teuer, wie der letzte GUTA-Report, den wir vor Kurzem besprochen haben, wieder einmal zeigt. Die Verkäufe von „One-word English .com“-Domains steigen nicht nur zahlenmäßig, sondern auch im Preis. Lagen die Verkäufe 2018 noch bei 133 Domains, stiegen sie 2019 auf 252, 2020 auf 309 und 2021 auf 351 Domains. Die Preise reichten 2021 unter den 30 teuersten Ein-Wort-.com-Domains von trainer.com mit US$ 290.000,– bis hinauf zu US$ 3,3 Mio., die hippo.com erzielte. Eine schöne Stange Geld. Aber will, ja sollte man soviel ausgeben für eine Ein-Wort-Domain, die die eigene Marke wiedergibt? Unbedingt sollte man das.

Domain-Investor Elliot Silver machte kürzlich auf einen Tweet von Carl Hancock, CEO von Gravity Forms, aufmerksam. Gravity Forms nutzt die Domain gravityforms.com, kaufte kürzlich aber die Domain gravity.com, die derzeit auf gravityforms.com weiterleitet. Doch wie Hancock in dem besagten Tweet vom 11. März 2022 mitteilt: „One thing i’ve learned from just a few days of owning the gravity.com domain name with a catch all email address is if your company begins contains the word „Gravity“ people assume your email address is gravity.com. The single word dotcom effect is real.“

Das heißt, Internetnutzer setzen einfach voraus, dass Unternehmen unter der ihrer Geschäftsbezeichnung oder Marke entsprechenden .com-Domain auftreten und sie demgemäß unter der eMail-Adresse „*@’marke‘.com“ zu erreichen sind. Ein steter Strom von eMails ist auf die .com-Domain gerichtet, der einem Markeninhaber entgeht, wenn er die Domain nicht hält. Da mag viel Spam dabei sein, aber sicher auch zahlreiche Anfragen von (potentiellen) Kunden oder Geschäftspartnern, die nie ihr eigentliches Ziel erreichen. Das Phänomen greift bei .com-Domains sicher mehr in den USA als in Europa, wo der Bezug zur Landesendung oft näher liegt. Nichtsdestotrotz erscheint es sinnvoll, die .com-Domain, am besten neben der eigenen Landesendung oder gar neben diversen Endungen von Ländern, in denen man geschäftlich aktiv ist, zu erstehen und sie zu nutzen. Das kann sicher eine ordentliche Stange Geld kosten, selbst wenn man die Domain einem Endnutzer abkaufen muss. Doch die Investition zahlt sich über die Jahre allemal aus.

Hancock kommentiert in dem Blogbeitrag von Silver und teilt weiter mit, er werde noch einige Zeit den „Catch-All“-Status von gravity.com aufrecht erhalten, aber abschalten, sobald er mit dieser Domain geschäftlich auftritt: „There is just too much legacy related email going to that email address from previous owners (ex. newsletter subscriptions, etc.) on top of emails being directed at other companies that use Gravity in their name. It would be unmanageable. But it was definitely eye opening.“

Bei einer „Catch-All“-Einstellung der Domain gehen alle an die Domain adressierten eMails ein, auch solche, für die kein Postfach eingerichtet ist. Zugleich erhält der eMail-Absender keine Benachrichtigung darüber, dass die eMail nicht „ordentlich“ zugegangen ist, weil das avisierte Postfach nicht existiert.

Den Artikel von Elliot Silver findet man hier:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2709

Den Tweet von Carl Hancock findet man unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2706

Den GUTA-Report für 2021 haben wir hier besprochen:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2707

Quelle: thedomains.com, eigene Recherche

UDRP – SPRACHBARRIERE BEIM STREIT UM ZALO.XYZ

Im Streit zwischen einer vietnamesischen Tech-Unternehmung und einem Vietnamesen um die Domain zalo.xyz nahm der Entscheider Nicholas Smith einen ungewöhnlichen Weg, das Verfahren zu beenden: Er zog die Sprachkarte.

Die vietnamesische VNG Corporation, unter anderem Betreiberin des Messaging-Service „Zalo“ in Vietnam, sieht ihre Rechte durch die Domain zalo.xyz verletzt. Inhaber ist der Vietnamese Do Minh Thong. Die Domain hat er über die vietnamesische Nhan Hoa Software Company Ltd. registriert. Die VNG Corporation startete ein UDRP-Verfahren vor dem Forum (NAF) und reichte am 24. Dezember 2021 ihre Beschwerde ein. Sie beantragte neben der Übertragung der Domain auf sich auch, dass das Verfahren in Englisch geführt werde. Der Registrar Nhan Hoa Software Company Ltd. bestätigte, dass die Domain über ihn registriert und Thong in der Tat Domain-Inhaber ist. Diesen informierte das Forum über das UDRP-Verfahren und gab ihm die Möglichkeit, innerhalb einer Frist Stellung zu nehmen, wobei ihm das Schiedsgericht die Beschwerdeunterlagen per eMail, Post und Fax zukommen ließ. Eine Reaktion des Domain-Inhabers erfolgte nicht. Zum Entscheider wurde der australische Rechtsanwalt Nicholas J.T. Smith berufen.

Smith wies die Beschwerde auf kurzem Wege ab, da die von der UDRP vorgegebenen Anforderungen an die Bestimmung der Verfahrenssprache von Seiten der Beschwerdeführerin nicht erfüllt wurden (NAF Claim Number: FA2112001978275). Smith orientierte sich an den ihm vorliegenden Unterlagen und hielt sich an die Regeln der UDRP. Auf Grundlage des Antrags der Beschwerdeführerin stellte sich ihm zunächst die Frage der Verfahrenssprache. Die Verfahrenssprache richtet sich grundsätzlich nach der Sprache, in der der Registrierungsvertrag geschlossen wurde – in diesem Fall Vietnamesisch. Unter Verweis auf die UDRP-Regeln 10 (b) und (c) legte Smith bei der Festlegung der Verfahrenssprache Wert darauf, Fairness und Gerechtigkeit gegenüber beiden Parteien zu gewährleisten. Die Kriterien, anhand derer das zu bemessen sei, seien Hinweise darauf, ob der Gegner Englisch versteht, und der relative Zeit- und Kostenaufwand für die Durchsetzung der vietnamesischen Sprachvereinbarung, der zu einer Benachteiligung einer der Parteien führen würde. Smith führt aus, Bequemlichkeit und Kosten sind wichtige Faktoren bei der Festlegung der Verfahrenssprache, aber am wichtigsten ist die zu Grunde liegende Fairness. Von einer Partei zu verlangen, ein UDRP-Verfahren in einer Sprache zu führen, die sie nicht ausreichend beherrscht, um die von der anderen Partei geltend gemachten Ansprüche und Einreden zu verstehen und ihre eigenen Ansprüche und Einreden geltend zu machen, sei einfach nicht fair. Beide Parteien haben ihren Sitz in Vietnam, die Beschwerdeführerin betreibe ihre Website überwiegend auf Vietnamesisch, während die Domain zalo.xyz nicht aktiv ist. Die Beschwerdeführerin habe keine hinreichenden Belege über die Englischkenntnisse des Gegners vorgebracht. Die Behauptungen der Beschwerdeführerin hinsichtlich etwaiger Englischkenntnisse des Gegners reichten nicht aus, anzunehmen, der Gegner sei in der Lage, ein Verfahren auf Englisch zu führen. Sollte der Facebooknutzer, auf den sie verwies, tatsächlich der Gegner sein, so spreche der Umstand, dass die Seite auf Englisch angezeigt wird, nicht für ausreichende Englischkenntnisse des Gegners, da die vom Nutzer hochgeladenen Inhalte auf Vietnamesisch seien. Smith akzeptierte auch das Argument nicht, dass es zu wenige Vietnamesisch sprechende UDRP-Panelisten gäbe, weshalb dieses Verfahren auf Englisch geführt werden müsse. Aus solchen Gründen ein Verfahren auf Englisch zu führen, sei schlichtweg unfair.

Smith kam zu dem Schluss, die Beschwerdeführerin habe ihren Antrag auf ein Verfahren in englischer Sprache nicht hinreichend begründet. Der Antrag auf die Fortführung des Verfahrens auf Englisch wies er damit zurück. Er schloss, dass es weder effizient noch produktiv wäre, die Übersetzung der Beschwerde ins Vietnamesische anzuordnen und von diesem Punkt an in Vietnamesisch zu verfahren, zumal er dessen selbst nicht mächtig sei. Smith wies die Beschwerde ab. Die Beschwerdeführerin könne, wenn sie dies wolle, eine neue Beschwerde einreichen und in vietnamesischer Sprache vorgehen oder überzeugende, geeignete Beweise dafür vorlegen, dass der Gegner der englischen Sprache mächtig ist.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain zalo.xyz finden Sie unter:
> https://www.adrforum.com/domaindecisions/1978275.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum.com, eigene Recherche

ASAP.COM – NETZJARGON FÜR US$ 3.006.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche bringt endlich wieder die Zahlen, die den Domain-Handel ausmachen. Diesmal sind sie aber auch erklärungsbedürftig.

Dieser Tage legte das Unternehmen Waitr seine Bilanzen für das Jahr 2021 vor, aus denen hervorgeht, dass man im 4. Quartal des vergangenen Jahres die Domain asap.com und andere für insgesamt US$ 3.006.000,- (ca. EUR 2.757.800,-) gekauft hat: „… and $3,006 for the acquisition of domain names during the fourth quarter of 2021 in connection with our proposed rebranding“. Ron Jackson (dnjournal.com) sieht laut Elliot Silver den Wertschwerpunkt auf der Domain asap.com und die weiteren Domains nur als Marginalie, so dass er diesen Preis für die Domain in seine Liste aufzunehmen geneigt scheint. Sie wäre dann die bisher teuerste Domain, von der wir in diesem Jahr hören. Ebenfalls etwas älter ist der Preis von grove.com mit US$ 873.000,- (ca. EUR 800.917,-), den die Grove Collaborative bereits 2019 in die Domain investiert hat. George Kirikos entnimmt das einer aktuellen US-Securities and Exchange Commission-Veröffentlichung. Abgesehen von diesen etwas zurückliegenden Verkäufen zeigen sich aber zwei weitere .com-Deals, die für eine gute Domain-Handelswoche sprechen: cybersecurityjobs.com kommt auf US$ 205.000,- (ca. EUR 188.073,-), und bobby.com auf US$ 116.000,- (ca. EUR 106.422,-).

Gelistet haben wir heute auch einige Ergebnisse von NameJet-/SnapNames-Verkäufen aus Februar 2022. Swetha sorgte wieder für gute .xyz-Zahlen, und die deutsche Endung sitzt bei den Länderendungen endlich wieder einmal auf Platz 1. Worüber wir nicht sprechen, ist die Mitteilung von valencia.auction, wonach man angeblich philadelphia.finance für US$ 16,5 Mio. verkauft haben will. Die Veröffentlichung erfolgte über einen erst wenige Tage alten Twitteraccount, der aber gleich eine hohe vierstellige Followerzahl aufweist. So bleibt auch ohne diesen unglaubwürdigen Verkauf die vergangene Domain-Handelswoche durchaus mehr als erfreulich.

Länderendungen
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tipps.de – EUR 21.000,-
antigentests.de – US$ 5.700,- (ca. EUR 5.229,-)
l2g.de – EUR 5.000,-
kroatien-immobilien.de – EUR 4.000,-
lab.de – EUR 3.300,-
thesteakhouse.de – EUR 2.990,-
estate-manager.de – EUR 2.500,-
biscuit.de – EUR 2.500,-
space4you.de – EUR 2.199,-
wifix.de – EUR 2.000,-
maschine24.de – EUR 2.000,-

symbio.cn – EUR 9.999,-
quanren.cn – US$ 7.800,- (ca. EUR 7.156,-)

eternal.in – US$ 8.000,-
cycles.eu – EUR 5.999,-
padel.co – US$ 5.000,-
cucinelube.ru – EUR 4.500,-
hg.fi – EUR 4.250,-
csb.se – EUR 3.950,-
reverse.co – US$ 3.850,- (ca. EUR 3.532,-)
biontech.co.il – EUR 3.000,-
meilleurcrypto.fr – EUR 2.999,-
kanon.co – US$ 2.988,- (ca. EUR 2.741,-)
greencorner.fr – EUR 2.650,-
graymatter.eu – EUR 2.500,-
ggpoker.ro – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.294,-)
opium.ch – EUR 2.000,-

Neue Endungen
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best.casino – US$ 60.000,- (ca. EUR 55.046,-)
exponential.xyz – US$ 59.888,- (ca. EUR 54.943,-)
paramount.xyz – US$ 45.000,- (ca. EUR 41.284,-)
mural.xyz – US$ 39.888,- (ca. EUR 36.594,-)
primitive.xyz – US$ 39.888,- (ca. EUR 36.594,-)
dexterity.xyz – US$ 29.888,- (ca. EUR 27.420,-)
parasol.xyz – US$ 29.888,- (ca. EUR 27.420,-)
divergence.xyz – US$ 9.888,- (ca. EUR 9.072,-)
creatorverse.xyz – US$ 8.900,- (ca. EUR 8.165,-)
liveart.xyz – US$ 7.888,- (ca. EUR 7.237,-)
moniker.xyz – US$ 7.888,- (ca. EUR 7.237,-)
morpho.xyz – US$ 3.695,- (ca. EUR 3.390,-)

Generische Endungen
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cont.info – US$ 3.399,- (ca. EUR 3.118,-)

pp.org – US$ 21.000,- (ca. EUR 19.266,-)
5g.org – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.349,-)
principia.net – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.422,-)
athm.org – US$ 4.901,- (ca. EUR 4.496,-)
daddy.net – US$ 4.400,- (ca. EUR 4.037,-)
wrei.org – US$ 3.910,- (ca. EUR 3.587,-)
centertrt.org – US$ 3.601,- (ca. EUR 3.304,-)
gag.org – US$ 3.200,- (ca. EUR 2.936,-)
tourist.net – US$ 3.100,- (ca. EUR 2.844,-)
undo.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.294,-)
laundry.org – US$ 2.350,- (ca. EUR 2.156,-)
bettertogether.org – US$ 2.050,- (ca. EUR 1.881,-)

.com
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asap.com – US$ 3.006.000,- (ca. EUR 2.757.800,-)
grove.com – US$ 873.000,- (ca. EUR 800.917,-)
cybersecurityjobs.com – US$ 205.000,- (ca. EUR 188.073,-)
bobby.com – US$ 116.000,- (ca. EUR 106.422,-)
beecapital.com – US$ 68.000,- (ca. EUR 62.385,-)
noba.com – US$ 60.000,- (ca. EUR 55.046,-)
linkspot.com – US$ 39.400,- (ca. EUR 36.147,-)
sizzl.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 32.110,-)
prosumia.com – EUR 25.000,-
kickstand.com – US$ 28.777,- (ca. EUR 26.401,-)
jako.com – US$ 26.555,- (ca. EUR 24.362,-)
ewh.com – US$ 25.055,- (ca. EUR 22.986,-)
mybff.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 22.936,-)
nodo.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 22.936,-)
buena.com – US$ 24.388,- (ca. EUR 22.374,-)
trigon.com – US$ 16.055,- (ca. EUR 14.729,-)
brandlabs.com – US$ 14.000,- (ca. EUR 12.844,-)
technewsdaily.com – US$ 13.500,- (ca. EUR 12.385,-)
taibao.com – US$ 13.231,- (ca. EUR 12.139,-)
screwball.com – US$ 11.677,- (ca. EUR 10.713,-)
eron.com – US$ 11.611,- (ca. EUR 10.652,-)
zango.com – US$ 10.888,- (ca. EUR 9.989,-)
aluprof.com – US$ 10.640,- (ca. EUR 9.761,-)
cylinders.com – US$ 10.506,- (ca. EUR 9.639,-)
emulatronia.com – EUR 10.000,-
igry.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.174,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com, tldinvestors.com, freespeech.com

CIIDRC – PRAKTIKER-WEBINAR ZUM UDRP-VERFAHREN

Das Canadian International Internet Dispute Resolution Centre (CIIDRC) ist als sechste UDRP-Streitbeilegungsstelle seit November 2019 zugelassen und liefert seitdem immer wieder UDRP-Entscheidungen, die eine Besprechung wert sind. Nun initiiert die Streitbeilegungsstelle ein Webinar unter dem Titel „Improving Your Game – Advanced Issues for UDRP Practitioners“.

Das Webinar von CIIDRC ist für den 13. April 2022 vorgesehen, und bietet herausragende und bekannte Fachleute, die zu Themen des UDRP-Verfahrens vortragen werden. Mit dabei sind Altmeister und Domain-Anwalt Gerald M. Levine, Esq., Ph.D, neben Rechtsanwalt Steven M. Levy, Esq, Gründer und Inhaber der Accent Law Group, Inc. und der kanadische Domain-Anwalt Zak Muscovitch, der erst Ende letzten Jahres auch Panelist beim CIIDRC geworden ist. Über allem steht selbstverständlich Barry Penner, QC, der derzeitige Geschäftsführer des CIIDRC. Die Themen für die Veranstaltung sind im Einzelnen noch nicht bekannt gegeben. Dass hier aber von maßgebenden Fachleuten für die Führung eines UDRP-Verfahrens hilfreiche Informationen und Erkenntnisse vermittelt werden, steht außer Frage.

Das Webinar „Improving Your Game – Advanced Issues for UDRP Practitioners“ findet am 13. April 2022, 12:00 Uhr nach Vancouver Zeit statt – in unserer Zeitzone ist dann 21:00 Uhr. Die Dauer der Veranstaltung steht nicht fest. Zu Teilnahmekosten oder anderem finden sich keine Angaben, vermutlich ist das Webinar kostenlos. Das Webinar wird via Zoom übertragen.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2708

Quelle: ciidrc.org, internetcommerce.org, eigene Recherche

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