Domain-Newsletter

Ausgabe #1107 – 03. März 2022

Themen: Krieg und Frieden – Die Ukraine und Domains | nTLDs – was wurde aus den „glorreichen Sieben“? | DNS – Quantencomputer sind noch nicht gefährlich | TLDs – Neues von .ng, .uk und .za | UDRP – Streit um markenlose Zifferndomains | Guta – neuer Report über Premium-Domains in 2021 | drive.us – abgefahren für US$ 99.999,- | NamesCon Global – Präsenz-Rückkehr im August 2022

KRIEG UND FRIEDEN – DIE UKRAINE UND DOMAINS

Liebe Leserinnen und Leser,

der Newsletter von domain-recht.de ist nicht der geeignete Ort, um über Weltpolitik jenseits des Domain Name Systems zu berichten. Über folgende Dinge wollen wir Sie jedoch informieren:

– Der Betrieb der über 550.000 Domain-Namen unterhalb der ukrainischen Landesendung .ua ist aktuell sichergestellt. Die in Kiew ansässige Registry Hostmaster Ltd. hat gemeinsam mit ihren Partnern in Europa und den USA zusätzliche Serverkapazitäten aufgebaut, und wäre im Falle eines Kommunikationsabbruchs sowie in allen anderen Notfällen in der Lage, die Infrastruktur wieder herzustellen. Ausserdem wurden die beiden offiziellen Subdomains .com.ua und .kiev.ua speziell gegen eine DDOS-Attacke gesichert.

– Wie Sie wissen, ist der Newsletter ein Projekt des Domain-Registrars united-domains.de. Aufgrund der aktuellen Situation haben wir uns entschieden, Domain-Namen für folgende Top Level Domains aus dem Angebot für Neuregistrierungen und Transfers zu united-domains zu nehmen: .ru, .com.ru, .ru.com, .ru.net, .by und .moscow. Derzeit sind also keine neuen Registrierungen bei united-domains.de unter diesen Endungen möglich.

Soweit Forderungen laut wurden, Russland bzw. das Landeskürzel .ru aus dem DNS auszuschließen, möchten wir den Domain-Altmeister Bret Fausett zitieren, der sich über Twitter wie folgt geäussert hat: „To the best of my knowledge, access to the root zone has never been used as a tool for diplomatic pressure. Rather, the communication of a functioning DNS has always been more valuable than the punishment of taking a ccTLD out of the root zone.“

Bleiben Sie gesund, und bleiben Sie sicher.

Ihr
Daniel Dingeldey
Florian Hitzelberger
Team domain-recht.de

NTLDS – WAS WURDE AUS DEN „GLORREICHEN SIEBEN“?

Schon die Bibel wusste sinngemäß: Die Letzten werden die Ersten sein. Doch gilt das auch umgekehrt für die ersten neu eingeführten Top Level Domains? Acht Jahre später haben wir uns auf Spurensuche gemacht.

Der 05. Februar 2014 markiert einen historischen Tag in der Geschichte des Domain Name Systems. Zum ersten Mal war es einer breiten Öffentlichkeit möglich, Domain-Namen unter einer neuen, nicht-internationalisierten Top Level Domain zu registrieren. Als die „glorreichen Sieben“ gelten .bike, .clothing, .guru, .holdings, .plumbing, .singles und .ventures; bei allen diesen nTLDs startete die Phase der „General Availability“ an dem historischen 05. Februar 2014. Exakt eine Woche später folgten sodann am 12. Februar 2014 mit .camera, .equipment, .estate, .gallery, .graphics, .lighting sechs weitere nTLDs. Bis heute ist das Prüfungsprogramm für alle damals eingegangenen, insgesamt 1.930 Bewerbungen nicht abgeschlossen; so steht insbesondere in den Sternen, wann die ersten .web-Domains erhältlich sind. Auch das gilt es zu bedenken, wenn man über die nächste Einführungsrunde spricht. Doch wie haben sich diese sieben Premieren-nTLDs eigentlich acht Jahre später geschlagen?

Besonders groß war das Interesse zu Beginn an .guru: mit einem Anteil von 12.500 von insgesamt knapp 26.000 Domain-Registrierungen innerhalb der ersten 24 Stunden erwischt .guru den idealen Start. Doch die erste Euphorie scheint verflogen. Zu den von uns ausgewählten Stichtagen 15. Februar 2014 und 15. Februar 2022 melden die Statistik-Experten von ntldstats.com folgende Registrierungszahlen:

Endung – 15.02.2014 – 15.02.2022

.bike – 7.232 – 17.282
.clothing – 6.781 – 13.917
.guru – 32.399 – 60.116
.holdings – 2.602 – 8.967
.plumbing – 2.445 – 2.942
.singles – 4.694 – 3.245
.ventures – 3.702 – 20.042

Der Stichtag ist zugegebenermaßen beliebig, aber das gilt auch für die sieben Endungen an sich, denn es ist letztlich Zufall, dass sie als erste zum Zug kamen. Die mit rund 4,5 Mio. Registrierungen aktuell erfolgreichste nTLD .xyz startete erst am 02. Juni 2014 in die Phase der „General Availability“, .online mit ihren ca. 2,1 Mio. registrierten Domains sogar erst am 26. August 2015. Zu Gunsten der „glorreichen Sieben“ lässt sich jedoch anführen, dass es hunderte neuer Top Level Domains gibt, die auf weniger als 1.000 registrierte Domains kommen, darunter immerhin klangvolle Zeichen wie .guitars, .tickets, .auto, .mini oder .rich. Das wiederum liegt zum Teil an restriktiven Vergabebedingungen oder hohen Registrierungsgebühren. Alles in allem dürfte man aber schlussfolgern können, dass für viele Endungen kein wirklicher Markt besteht oder es den Registries aktuell noch nicht gelungen ist, ein Geschäftsmodell zu etablieren, das die Kunden überzeugt.

Abgerundet wird das Zwischenfazit zur Historie der sieben Premieren-TLDs durch die Verkaufszahlen. Für Domain-Namen mit der Endung .plumbing gibt es keinen öffentlich bestätigten Kaufvertrag. Bei .singles ist es mit finde.singles einer; die Domain wechselte bereits am 26. Februar 2014 für EUR 2.000,- über Sedo den Inhaber und ist noch heute aktiv in Betrieb. Das Glück, zu den ersten verfügbaren nTLDs zu zählen, hat aber sonst keiner der sieben Endungen zu besonders hohen Preisen verholfen.

Quelle: thedomains.com, eigene Recherche

DNS – QUANTENCOMPUTER SIND NOCH NICHT GEFÄHRLICH

Die aktuelle Generation an Quantencomputern stellt kein Risiko für die Sicherheitsstruktur des Domain Name Systems (DNS) dar. Das berichtet die Internet-Verwaltung ICANN in einem aktuellen Aufsatz „Quantum Computing and the DNS“.

Quantencomputer haben mit Computern, wie wir sie heute nutzen, wenig gemeinsam. Sie setzen auf die Gesetze der Quantenmechanik. Im Unterschied zum klassischen Computer arbeiten sie dabei nicht auf der Basis elektrischer, sondern quantenmechanischer Zustände. So soll es möglich werden, die Berechnungszeit für mathematische und physikalische Problemstellungen deutlich zu verringern. Google-Forscher berichteten etwa im Jahr 2019, der Quantenprozessor Sycamore habe für eine komplexe Berechnung etwa 200 Sekunden gebraucht, für die der damals modernste Supercomputer Summit etwa 10.000 Jahre bräuchte. Damit stellen sie eine ernsthafte Gefahr auch für die Sicherheitsstruktur im DNS dar. Einige Algorithmen in moderner Kryptografie basieren auf der Schwierigkeit bestimmter mathematischer Probleme, deren Lösung enorme Zeit beansprucht. Hierzu gehören RSA und der sogenannte Diffie-Hellman-Schlüsselaustausch. Beide Algorithmen werden im Zusammenhang mit den Domain Name System Security Extensions (DNSSEC) eingesetzt, also einer Reihe von Internetstandards, die das DNS um Sicherheitsmechanismen zur Gewährleistung der Authentizität und Integrität der Daten erweitern. Umgekehrt würde ihre Entschlüsselung DNSSEC gefährden.

In seinem Aufsatz „Quantum Computing and the DNS“ ist nun Paul Hoffman, „Distinguished Technologist“ aus dem Büro des Chief Technology Officer (CTO) von ICANN, der Frage nachgegangen, ob und wie dieses Risiko einer Entschlüsselung zu beachten ist. Seine Einschätzung lässt aufatmen: „Without massive and unexpected discoveries in both quantum physics and engineering for quantum computers, there is no chance that a cryptographically relevant quantum computer (CRQC) could be built in the next decade, and possibly not for many decades.“ Die immensen technischen Hürden machen den Bau eines Quantencomputers von nennenswerter Größe in den nächsten 50 Jahren unwahrscheinlich. Die bis dahin zur Verfügung stehende Zeit reiche aus, um DNSSEC anzupassen und auf andere, besser geeignete Algorithmen („postquantum cryptography“, kurz PQC) auszuweichen. Der Betrieb von Quantencomputern sei aktuell noch unglaublich teuer, und ein entscheidendes Problem von Quantenrechner-Schaltkreisen sei ihre hohe Fehlerrate.

Da keine Zeit vergeudet werden darf, diskutiert die Community aber bereits jetzt Änderungen im Bereich der so genannten „Transport Layer Security“ (TLS). TLS-Verschlüsselung wird gegenwärtig vor allem mit HTTPS eingesetzt, mit dem Daten abhörsicher übertragen werden können. Überlegungen, die Algorithmen länger zu machen, seien ineffektiv. Auch hier stellen die PQCs aber eine ernsthafte Alternative dar. Anlass zur Panik besteht also nicht, aber ein Ende des Wettrennens mit Cyberkriminellen ist bei allem Fortschritt nicht in Sicht.

Den Aufsatz „Quantum Computing and the DNS“ finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2691

Quelle: icann.org, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .NG, .UK UND .ZA

Unter Großbritanniens Dächern herrscht Frieden: die Anzahl der Streitigkeiten um .uk-Domains war 2021 gering wie nie. Derweil poliert Nigerias Registry das Image von .ng auf, während Südafrika in Kürze einen neuen Registry-Provider kürt – hier unsere Kurznews.

Das nigerianische Federal Executive Council hat auf einen Vorschlag der .ng-Registry Nigeria Internet Registration Association (NIRA) neue Vergaberegeln veröffentlicht, die Regierungsbehörden dazu verpflichten, ihren Internetauftritt unterhalb der Landesendung .ng zu wählen. Offizielle Kommunikation, egal ob über Website oder eMail, soll also ausschließlich über .ng-Domains abgewickelt werden und nicht mehr wie bisher über frei verfügbare Angebote wie yahoo.com, hotmail.com oder gmail.com. NIRA will damit mehr öffentliches Vertrauen und Transparenz in die Nutzung digitaler Kommunikation bringen, aber auch die nationale Sicherheit stärken. In der Vergangenheit sollen Regierungsmitarbeiter private eMail-Adressen für Behördenkommunikation genutzt haben und auch nach ihrem Ausscheiden noch offizielle und vertrauliche Dokumente oder Informationen erhalten haben. Zugleich sollen Second Level Domains unter .ng noch prominenter werden. Für Markeninhaber ist spätestens jetzt Zeit, darüber nachzudenken, präventiv unter .ng vertreten zu sein.

Die Zahl der Streitigkeiten um .uk-Domains hat 2021 ein Rekordtief erreicht. Das meldet die .uk-Registry Nominet im Jahresbericht für den Streitschlichtungsdienst „Dispute Resolution Service“ (DRS). Demnach gab es im vergangenen Jahr lediglich 548 Verfahren, die niedrigste Zahl in der 20-jährigen Geschichte des DRS. In diesen 548 Verfahren wurde um 623 .uk-Domains gestritten, was 0,0056 Prozent der insgesamt registrierten .uk-Domains entspricht. Im Gegensatz zur UDRP ist das Schlichtungsverfahren bei .uk kein Selbstläufer für Markeninhaber; sie waren nur in 43 Prozent der Verfahren mit einem Transfer erfolgreich. Dieser Wert setzt die für Beschwerdeführer sinkende Erfolgstendenz der Vorjahre 2018 (49 Prozent), 2019 (47 Prozent) und 2020 (46 Prozent) fort. Nick Wenban-Smith, General Counsel bei Nominet, zeigt sich sichtlich erfreut, dass der Namensraum unterhalb von .uk sicherer wird: „Despite the worldwide shift towards online activity during the pandemic, and WIPO disputes on the increase, we haven’t seen a parallel pick up in the number of .UK domain name disputes for the past two years, but instead are reporting a record low in Complaints filed since the DRS launched back in 2001. We hope this is a result of our continued efforts to make .UK a safe place to be online.“

ZA Domain Name Authority (ZADNA), die Verwalterin der südafrikanischen Länderendung .za, steht kurz davor, den Vertrag mit dem künftigen Registry-Provider abzuschließen. In einer Pressemitteilung gab ZADNA bekannt, dass insgesamt fünf Bewerbungen vorliegen, namentlich von ZA Registry Consortium (ZARC), Lexreg and Fevertree Consulting Consortium (FTC), GoDaddy Registry, The Bean App & GMO Internet Group und Catalytic Peter capital Consortium. In den vergangenen sechs Monaten hat ZADNA die Bewerbungen geprüft, der Sieger soll in Kürze bekanntgegeben werden. „ZADNA is currently at the advanced stage of the final checkpoints of the procurement process“, teilt die Verwalterin mit. Wie berichtet, hat ZADNA das aktuell bis zum 01. April 2022 laufende Registry Operating Agreement (ROA) mit dem bisherigen Registry-Provider ZACR gekündigt, um mehr Wettbewerb in den südafrikanischen Markt zu bringen. Zu den Besonderheiten zählt, dass sich jeder Bewerber zu den Grundsätzen des „Broad Black Based Economic Empowerment“ (BBBEE) bekennen muss.

Den DRS-Jahresbericht von Nominet für 2021 finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2692

Quelle: nira.org.ng, nominet.uk, zadna.org.za

UDRP – STREIT UM MARKENLOSE ZIFFERNDOMAINS

Wenn Geschäftspartner auseinandergehen, bleibt der Streit um Domains oft nicht aus. Im vorliegenden UDRP-Verfahren um die Domains 0456.com und 9527.com kam hinzu, dass Marken zwar angemeldet, aber noch nicht eingetragen sind. Auch weisen die Domains in gut drei Jahren ihrer Nutzung kaum Publikum auf, so dass von Gewohnheitsmarken keine Rede sein kann. Die Entscheidung war für Rechtsanwalt Dennis A. Foster einfach.

Im Zuge der Trennung zweier Geschäftspartner nahm der eine die Domains 0456.com und 9527.com mit, für die der andere gerade Marken beantragt hatte. Die Domain-Mitnahme konnte Xiaoqiang Li (China) nicht auf sich sitzen lassen, und ging gegen seinen ehemaligen Kollegen und jetzigen Domain-Inhaber Linfang Dou (China) in einem UDRP-Verfahren vor dem Forum (NAF) vor. Der Beschwerdeführer beruft sich auf die von ihm beantragten Marken „0456.COM“ und „9527.COM“. Er war während der Geschäftsbeziehung Inhaber der Domains 0456.com und 9527.com, und der Gegner habe ihm die Domains mit Beendigung der Geschäftsbeziehung entzogen. Deshalb habe der Gegner keine eigenen Rechte an den Domains, und er nutze sie seitdem unzulässig und also bösgläubig. Der Gegner hält entgegen, es bestünden ja keine Markenrechte, die Marken seien noch nicht eingetragen. Mit Auslaufen der Geschäftsbeziehung habe er den Beschwerdeführer aufgefordert, ihm die Domains zu überlassen, was dieser aber verweigert habe. Nichtsdestotrotz sei er jetzt Inhaber der Domains, die eine gewisse Popularität errungen haben, und die er sinnvoll und vernünftig nutze. Von Bösgläubigkeit könne keine Rede sein; die Domains habe er sich nur wegen der Beendigung der Geschäftsbeziehung gesichert und nicht mit bösen Absichten oder um die angemeldeten Marken zu verunglimpfen. Zum Entscheider wurde der US-amerikanische Rechtsanwalt Dennis A. Foster bestimmt.

Foster wies die Beschwerde ab, da er keine Marke zugunsten des Beschwerdeführers feststellen konnte und er auch die beiden weiteren Elemente der UDRP nicht erfüllt sah (NAF Claim Number: FA2201001982516). Es sei allgemeine Meinung, dass lediglich beantragte Marken die Voraussetzung der UDRP für das Bestehen eines Markenrechts nicht erfüllten. Aber auch die Prüfung von Gewohnheitsmarken, zu denen der Beschwerdeführer nichts vorgetragen habe, falle negativ für ihn aus: Einem Anhang, den der Beschwerdeführer vorgelegt hatte, sei zu entnehmen, dass beide Domains, die er seit Oktober und Dezember 2018 nutzte, nur wenig Besucher aufwiesen und Einkünfte bescherten. 0456.com habe seitdem lediglich US$ 3.000,- eingebracht, bei geschätzten Ausgaben für Werbung in Höhe von US$ 1.500,-. Bei 9527.com lägen diese Werte bei US$ 2.000,- Einkünfte und US$ 1.000,- Ausgaben für Werbung. Die Webbesuche lägen einerseits bei 300 im Monat (ca. 10 täglich) für die erstere und bei 200 im Monat für letztere. Diese niedrigen Daten, nachdem die Domains knapp vier Jahre aktiv seien, kämen nicht im Entferntesten an einen Wert, aufgrund dessen man annehmen könne, der Beschwerdeführer habe hier Gewohnheitsmarken aufgebaut. Aus diesem Grunde habe der Beschwerdeführer das erste Element nicht erfüllt. Die beiden weiteren Elemente der UDRP prüfte Foster nicht, erklärte aber zugleich, sie seien vom Beschwerdeführer nicht erfüllt worden. Er entschied demnach, dass die Domains beim Gegner des Verfahrens verbleiben.

Hier haben wir einen Domain-Streit ehemaliger Geschäftspartner, der nicht zu komplex für das UDRP-Verfahren war. Interessant ist dabei, dass der Panelist über den konkreten Vortrag des Beschwerdeführers hinaus prüft, ob er aufgrund der Nutzung der Domains Gewohnheitsmarken entwickelt hat. Die dafür vorliegenden Daten, anhand der Foster die negative Feststellung anknüpfte, sind tatsächlich so niedrig, dass sie leider auch nicht für eine Grenzziehung in zukünftigen Fällen heranziehbar sind. Bei so geringen Ausgaben, Einkünften und Zugriffen kann man allerdings sicher sein, dass eine Gewohnheitsmarke nicht entstanden ist. Weitere Kriterien zog Foster leider nicht bei. Sinnvoll dürften bei der Prüfung solcher Daten auch die Bewertung der Branche, der angesprochenen Verkehrskreise, der Wettbewerber und ähnliche Informationen sein, um feststellen zu können, bei welchem Wert der Ausgaben, Einkünfte und Websitezugriffe dann doch von der Entstehung von Gewohnheitsmarken die Rede sein kann.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain 0456.com und 9527.com finden Sie unter:
> https://www.adrforum.com/domaindecisions/1982516.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum.com

GUTA – NEUER REPORT ÜBER PREMIUM-DOMAINS IN 2021

Guta.com, das professionelle Maklerunternehmen für Premium-Domains, hat sich auf den Handel zwischen westlichen und chinesischen Märkten spezialisiert und legt regelmäßig Reporte zum Domain-Handel vor. Neben den Quartalsreporten gibt es auch Jahresreporte. Jetzt ist der „Premium Domain Sales Observation Report Year 2021“ erschienen, den wir uns angeschaut haben.

Auf 17 Seiten geht Guta in dem aktuellen Report auf den Verkauf von Premium-Domains in 2021 ein, wobei dieser in den Kategorien LL.com (Zwei-Buchstaben-.com-Domains), LLL.com (Drei-Buchstaben-.com-Domains), NN.com und NNN.com (Zwei- und Drei-Ziffern-.com-Domains), NNNN.com (Vier-Ziffern-.com-Domains), LN/NL.com (Zeichen- und Ziffern-.com-Domains) und Ein-Wort-.com-Domains (in englischer Sprache) unterscheidet. Der Report zeigt, dass der Markt für beinahe alle Kategorien bis auf die Ein-Wort-.com-Domains ziemlich abgeklungen ist. Die LL.coms kamen über das Jahr nur auf elf öffentlich publizierte Verkäufe, gegenüber 19 Verkäufen in 2020, 24 in 2019 und 49 in 2018. Darunter sind 2021 vier Verkäufe an Endnutzer. Da jedes Jahr einige Domains bei Endnutzern landen, verringert sich notgedrungen der Markt. Lediglich von vier Domains sind die Preise bekannt, von denen it.com mit US$ 3,8 Mio. sich deutlich von der Zweitplatzierten is.com (US$ 1,95 Mio.) absetzt. Erstere fand im Vereinten Königreich ihren Käufer, die zweite in Israel. Eine nicht ganz so stark abfallende Linie zeichnet sich bei den LLL.com-Domains ab, bei denen lediglich die letzten beiden Jahre angezeigt werden, da Guta ab 2020 sich nicht mehr nur auf den chinesischen Markt beschränkt, sondern einen globalen Überblick für diese Kategorie bringt. Waren es 2020 noch 85 öffentlich bekannt gewordene Verkäufe, kommt 2021 auf nur noch 75, von denen 15 an Endkunden gingen. Im Jahr 2020 verzeichnete Guta Verkäufe in lediglich fünf unterschiedliche Länder, 2021 sind es zehn geworden. Was ein wenig verblüfft, ist eine 2021 auftretende Preiskluft: die beiden Domains afs.com und nft.com erzielten jeweils US$ 2 Mio., während die dritt- und die viertteuersten egt.com und nif.com je auf nur US$ 450.000,- kommen.

Bei den Ziffern-Domains, bei denen wieder nur die mit Bezug zum chinesischen Markt Gehandelten berücksichtigt werden, ging es nach einem Höhenflug 2019 mit 54 verkauften Domains bergab. 2018 waren es 34 Domains. 2020 sind nur noch sieben Domains registriert und 2021 lediglich noch drei! Die Preise dieser drei sind allerdings bekannt: 509.com erzielte US$ 106.000,-, 717 .com US$ 101.000,- und 147.com US$ 56.555,-. Bei den gesondert betrachteten nnnn.com-Domains findet man den gleichen Verlauf: Höhenflug mit 383 Verkäufen in 2019, 2020 nur noch 105 und 2021 nur mehr 38. Den höchsten Preis erzielte 2616.com mit US$ 58.000,-. Bei den Buchstabe und Ziffer gemischten Zwei-Zeichen-.com-Domains sah es 2021 genauso schlecht wie 2020 aus: es sind jeweils nur zwei Verkäufe bekannt, während 2019 27 Domains gehandelt wurden. Die beiden 2021 gehandelten Domains sind 2n.com, deren Preis unbekannt ist, und 3l.com, die für US$ 99.000,- verkauft wurde. Ganz anders sieht es schließlich für die „One-word English .com“-Verkäufe aus. Hier gehen die Zahlen kontinuierlich nach oben, von 133 Verkäufen in 2018, über 252 Verkäufe in 2019 und 309 in 2020 auf jetzt 351 in 2021. Die Preise verlaufen dabei ohne Kluft recht homogen von hippo.com zu US$ 3,3 Mio. bis zum 30.-höchsten Preis von trainer.com zu US$ 290.000,-.

Der „Premium Domain Sales Observation Report Year 2021“ von Guta ist eine hervorragende, übersichtliche, leicht verständliche Quelle zum Premium-Domain-Markt. Schon die Quartalsberichte geben gute Informationen, die dann im jeweiligen Jahres-Report für den großen Überblick gebündelt werden.

Den aktuellen „Premium Domain Sales Observation Report Year 2021“ findet man unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2693

Quelle: guta.com, eigene Recherche

DRIVE.US – ABGEFAHREN FÜR US$ 99.999,-

Die vergangene Domain-Handelswoche dreht die Vorzeichen um: statt .com ist die US-Landesendung .us die Nummer eins, mit drive.us zum Preis von US$ 99.999,- (ca. EUR 88.796,-). Darüber hinaus erweisen sich die Domains unter Länderendungen insgesamt stärker.

Die Kommerzendung erweist sich diesmal als äußerst schwach. Am besten schnitt rete.com mit EUR 15.000,- ab. Die Domain wartet auf einen neuen Käufer. Ebenso die geparkte Domain cfpb.com, die sich mit US$ 15.000,- (ca. EUR 13.320,-) hinter rete.com einklinkt. genedecode.com, die GBP 10.000,- (ca. EUR 11.895,-) erzielte, ist gar nicht erreichbar. Vielversprechend sieht es auch nicht unter syncware.com aus, die sich mit US$ 11.500,- (ca. EUR 10.212,-) bezahlen ließ. Hier zeigt sich, dass auch .com eine einfache Endung sein kann.

Anders diesmal die Länderendungen, die mit drei Domains über der höchstdotierten .com liegen. Hier macht drive.us mit US$ 99.999,- (ca. EUR 88.796,-) den Anfang und stiehlt ihrer Erzkonkurrentin .com damit die Show. Das bedeutet leider nicht, dass sie bessere Inhalte aufweist. Anders jedoch die äthiopische Ein-Zeichen-Domain j.et, die mit US$ 60.000,- (ca. EUR 53.278,-) an einen Anbieter von Werkzeugen für WordPress-Websites ging. Der Neuinterpretation der Bedeutung der Endung von Saint Vincent und die Grenadien (.vc) folgend, hat sich ein Investor mit Sitz auf den Bahamas für die Domain solar.vc gefunden, die er sich US$ 49.999,- (ca. EUR 44.398,-) kosten ließ, nachdem sie im April 2009 noch für US$ 1.180,- (damals ca. EUR 897,-) zu haben war. Die deutsche Endung hingegen verwunderte mit dem uniwunder.de zum Preis von gerade mal EUR 4.750,- als höchstem Wert; es folgen zehn weitere .de-Domains zu schwächeren Preisen.

Die neuen generischen Endungen sind annehmbar, kommen überwiegend von Swetha und haben dexterity.xyz zum Preis von US$ 29.888,- (ca. EUR 26.540,-) an ihrer Spitze. Der folgt mit einigem Abstand liveart.xyz mit US$ 7.888,- (ca. EUR 7.004,-). Ebenfalls dabei, die Vier-Zeichen-.group-Domain tkse.group mit US$ 3.000,- (ca. EUR 2.664,-). Die klassischen generischen Endungen hingegen sind kaum wahrnehmbar mit den beiden .org-Domains embassyportugal-us.org für US$ 2377,- (ca. EUR 2.111,-) und petfood.org für US$ 2016,- (ca. EUR 1.790,-). Die vergangene Domain-Handelswoche ist damit eine der schwächeren des Jahres, aber mit dem schönen Effekt, dass eine .us-Domains .com den Rang abläuft.

Länderendungen
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drive.us – US$ 99.999,- (ca. EUR 88.796,-)
j.et – US$ 60.000,- (ca. EUR 53.278,-)
solar.vc – US$ 49.999,- (ca. EUR 44.398,-)
art.mv – US$ 11.213,- (ca. EUR 9.957,-)
online-apotheke.ch – EUR 9.900,-
lifescan.kr – EUR 8.000,-
stake.jp – GBP 5.500,- (ca. EUR 6.542,-)
may.fr – EUR 6.500,-
fill.it – EUR 5.000,-
fhe.co – US$ 4.995,- (ca. EUR 4.435,-)
fussballshop.at – EUR 3.500,-
sanio.ch – EUR 2.750,-
haleonhealthpartner.es – US$ 2.923,- (ca. EUR 2.596,-)
bridgefund.lt – US$ 2.870,- (ca. EUR 2.548,-)
sift.kr – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.220,-)

uniwunder.de – EUR 4.750,-
augenaerzte-hamburg.de – EUR 3.600,-
delikatessenversand.de – EUR 3.000,-
leasebike.de – EUR 2.990,-
bratpfannen.de – EUR 2.599,-
rsdreisen.de – EUR 2.399,-
cremefraiche.de – EUR 2.300,-
envite.de – EUR 2.100,-
cbdme.de – EUR 2.000,-
foom.de – EUR 2.000,-
safespace.ca – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.776,-)

Neue Endungen
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dexterity.xyz – US$ 29.888,- (ca. EUR 26.540,-)
liveart.xyz – US$ 7.888,- (ca. EUR 7.004,-)
parametric.xyz – US$ 4.888,- (ca. EUR 4.340,-)
forerunner.xyz – US$ 4.495,- (ca. EUR 3.991,-)
keel.xyz – US$ 7.099,- (ca. EUR 6.304,-)
graviton.xyz – US$ 4.995,- (ca. EUR 4.435,-)
tkse.group – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.664,-)
blockchainlabs.xyz – US$ 2.995,- (ca. EUR 2.659,-)

Generische Endungen
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embassyportugal-us.org – US$ 2.377,- (ca. EUR 2.111,-)
petfood.org – US$ 2.016,- (ca. EUR 1.790,-)

.com
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rete.com – EUR 15.000,-
cfpb.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.320,-)
genedecode.com – GBP 10.000,- (ca. EUR 11.895,-)
syncware.com – US$ 11.500,- (ca. EUR 10.212,-)
whirly.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.880,-)
spacegoods.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.880,-)
fuje.com – US$ 9.950,- (ca. EUR 8.835,-)
netvisuals.com – US$ 9.900,- (ca. EUR 8.791,-)
rixa.com – EUR 9.700,-
instockcabinets.com – US$ 8.500,- (ca. EUR 7.548,-)
darkguard.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.104,-)
7solutions.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.104,-)
greenatural.com – US$ 7.900,- (ca. EUR 7.015,-)
canadacasinos.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.660,-)
mafiatoto.com – EUR 7.498,-
timegrid.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.328,-)
aisti.com – US$ 5.800,- (ca. EUR 5.150,-)
shopeeexpress.com – US$ 5.800,-
9420.com – US$ 5.655,- (ca. EUR 5.021,-)
9041.com – US$ 5.555,- (ca. EUR 4.933,-)
aresia.com – US$ 5.145,- (ca. EUR 4.569,-)
4503.com – US$ 5.050,- (ca. EUR 4.484,-)
wetplace.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.440,-)
paidwork.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.440,-)
upyo.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.440,-)
4675.com – US$ 4.725,- (ca. EUR 4.196,-)
mt24.com – EUR 4.500,-
9469.com – US$ 3.800,- (ca. EUR 3.374,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com, tldinvestors.com

NAMESCON GLOBAL – PRÄSENZ-RÜCKKEHR IM AUGUST 2022

Die NamesCon Global kehrt zurück und findet Ende August 2022 in Austin (US-Bundesstaat Texas) statt. Veranstalter ist die WHD Event GmbH, die auch CloudFest veranstaltet.

Normalerweise würde die NamesCon Global im Januar 2022 stattfinden – so war es vom Veranstalter auch geplant. Doch aufgrund der Covid-19 Pandemie hatte er sie bereits im August vergangenen Jahres in den späten Frühling 2022 verschoben. Jetzt verkündete der Veranstalter gegenüber Elliot Silver, dass die NamesCom Global 2022 vom 31. August bis 03. September 2022 stattfindet. Es bleibt beim bekannten Omnis Austin Hotel als Veranstaltungsort.

Details für die Veranstaltung sind noch nicht bekannt. Auch ist derzeit unklar, ob parallel auch eine Online-Teilnahme möglich ist. Auf der offiziellen Website (namescon.global) gibt es noch keine Informationen zur kommenden Veranstaltung. Elliot Silver verweist auf eine Seite bei Eventbrite, über die man sich Karten besorgen kann. Wie Silver bedauert, wird er selbst an der NamesCon Global 2022 wohl nicht teilnehmen, da sie in der „Labor Day Week“ stattfindet, der Woche, in dem der Tag der Arbeit in den USA begangen wird und um den viele einen Urlaub planen.

Die NamesCon Global findet vom 31. August bis zum 03. September 2022 im Omni Austin Hotel Downtown, 700 San Jacinto, E 8th St, Austin, Texas 78701 (USA) statt. Derzeit gibt es bei den Tickets Frühbucherrabbat. Der „Early-Bird Standard Pass“ ist für US$ 349,- (zzgl. US$ 13,81 Fee und US$ 29.93 VAT) zu haben; der „Early-Bird Channel Pass“ kostet US$ 549,- nebst Gebühr und Steuer. Die günstigen Preise enden am 17. März 2022. Vom 18. März an kostet der „On-Site Standard Pass“ US$ 999,- und der „On-Site Channel Pass“ US$ 1.499,-, beide jeweils nebst Gebühr und Steuer.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2694

Quelle: thedomains.com, eigene Recherche

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