Domain-Newsletter

Ausgabe #1102 – 27. Januar 2022

Themen: Datenschutz – teure WHOIS-Reform droht zu kippen | Internetsperren – EU schreibt DNS-Resolver aus | TLDs – Neues von .ca, .eu und .hiphop | UDRP – Entscheidungs-Schmarrn um toni-kaiser.com | Domain-Industrie – Report sprüht vor Optimismus | z.org – letzter Buchstabe für US$ 257.000,- | Nacharbeit – Karlsruhe IT-Rechtstag 2022 im März

DATENSCHUTZ – TEURE WHOIS-REFORM DROHT ZU KIPPEN

Der Betrieb eines mit der Datenschutzgrundverordnung kompatiblen WHOIS-Systems kostet ICANN bis zu US$ 107 Mio. im Jahr und dauert etwa drei bis vier Jahre in der Entwicklung. Das teilte die Internet-Verwaltung zum Jahreswechsel mit und stellt damit die gesamte WHOIS-Reform in Frage.

Im Mai 2021 hatte der designierte WHOIS-Nachfolger „System for Standardized Access/Disclosure“ (SSAD) seinen operativen Betrieb („Operational Design Phase“, kurz OPD) aufgenommen. Das SSAD beruht auf Empfehlungen der „Expedited Policy Development Process for Whois“ (EPDP)-Arbeitsgruppe. Dieses Expertengremium war von ICANN damit beauftragt, die Dauerbaustelle WHOIS zu beseitigen und ein WHOIS-Modell zu entwickeln, das den Vorgaben der DSGVO gerecht wird. Doch bevor ICANN erhebliche Arbeit und Geld in die praktische Umsetzung des SSAD steckt, hat man im Juli 2021 ein Meinungsbild bei der Community eingeholt. Parallel fanden Gespräche mit der Generic Names Supporting Organization statt, deren Ergebnisse ICANN in einer Präsentation vom 20. Dezember 2021 zusammengefasst und Anfang 2022 veröffentlicht hat. Dabei kämpft ICANN mit zahlreichen Unbekannten, wie etwa der Zahl der voraussichtlichen Nutzer oder der Anzahl der Abfragen. „Actual demand is unknowable until well after the launch of the SSAD“, stellt ICANN klar. Man habe elf renommierte Marktforschungsunternehmen kontaktiert, um die Nachfrage besser einschätzen zu können; der überwiegende Teil habe einen Auftrag abgelehnt, „due to the ‚unknowable‘ nature of the research“.

Die von ICANN getroffenen Annahmen führen daher zu höchst volatilen Prognosen. Die Kosten für die Entwicklung des SSAD beziffert ICANN mit US$ 20 bis 27 Mio., wobei hierfür ein Zeitraum von drei bis vier Jahren veranschlagt ist. Die jährlichen Betriebskosten belaufen sich geschätzt auf US$ 14 bis 107 Mio., umgerechnet also über EUR 94 Mio. im Jahr. Vor allem das Verfahren zur Akkreditierung von Nutzern erweise sich als Kostentreiber. Deren Kosten wiederum hänge von der Nachfrage ab; geschätzt beziffert ICANN die individuellen Akkreditierungskosten mit US$ 21,- bis zu 86,-; pro Abfrage kommen dann noch Kosten von US$ 0,45 bis zu 40,- hinzu, je nach „level of usage“. Eine kostenlose WHOIS-Abfrage, wie wir sie bis Mai 2018 kannten, gehört jedenfalls der Vergangenheit an. Auch eine Garantie auf Mitteilung nicht-öffentlicher WHOIS-Angaben will ICANN mit dem SSAD nicht geben; außerdem bleibt es allen Nutzern unbenommen, sich direkt an eine Registry zu wenden und dort die gewünschten Daten anzufragen. Spätestens damit steht die gesamte Reform auf wackligen Füssen, denn die Registries könnten dazu übergehen, die gewünschten Daten selbst zu verkaufen. Oder mit anderen Worten: das SSAG droht zu scheitern, weil es zu teuer, zu zeitintensiv und zu unsicher in seinem praktischen Nutzen ist.

Unklar ist schließlich, welchen Einfluss die Richtlinie zur Erhöhung der Cybersicherheit (überarbeitete NIS-Richtlinie, kurz „NIS 2“) haben wird, die derzeit in Bearbeitung ist. Sie könnte zu einer „Klarnamenspflicht für Domaininhaber“ führen, befürchtet unter anderem Patrick Breyer, Mitglied der Piratenpartei Deutschland. Natürliche Personen sollen darauf vertrauen, dass die öffentlich einsehbaren WHOIS-Daten zahlreiche Angaben nicht enthalten. Im Falle juristischer Personen sollen aber der Name, die physische Adresse, die eMail-Adresse sowie die Telefonnummer des Domain-Inhabers das Minimum darstellen, das veröffentlicht wird. Es zeichnet sich also schon ab, dass nach der DSGVO auch die „NIS 2“ zu Änderungen im WHIOS zwingt; welche Folgen das letztlich für das SSAD haben wird, bleibt daher unklar.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2669

Quelle: icann.com, eigene Recherche

INTERNETSPERREN – EU SCHREIBT DNS-RESOLVER AUS

Die „European Health and Digital Executive Agency“ (HaDEA) der EU-Kommission hat eine Ausschreibung für einen europäischen rekursiven DNS-Resolver veröffentlicht. Doch ob es gelingt, den Marktführer Google DNS vom Thron zu stoßen, ist zweifelhaft.

Am 12. Januar 2022 hat die HaDEA eine 34-seitige Ausschreibung veröffentlicht, in der sie im Rahmen des Projekts „DNS4EU“ unter der Bezeichnung „Backbone networks for pan-European cloud federation“ zur Abgabe von Angeboten auffordert. Ziel ist es, ein hohes Maß an Verlässlichkeit und Schutz gegen globale Cybersicherheitsbedrohungen (zum Beispiel Malware und Phishing) zu schaffen. Budgetbeschränkungen bei Endnutzern, das wachsende Bewusstsein für den Einfluss von Cloud-Diensten auf den Klimawandel und das Bedürfnis nach freiem Datenfluss würden die Nachfrage befeuern; gleichwohl sei der Markt für Cloud-Dienste und DNS-Infrastrukturen auf wenige, zumal nicht-europäische Unternehmen konzentriert. Als Teil der europäischen Datenstrategie sieht sich die EU-Kommission verpflichtet, in „High Impact“ Projekte zu investieren; dazu gehöre auch ein europäischer rekursiver DNS-Resolver. Vereinfacht ausgedrückt, ist ein DNS-Resolver ein Softwaremodul, dass auf dem Rechner eines DNS-Teilnehmers installiert ist. Es hilft dem Internetnutzer dabei, Domains in numerische IP-Adressen aufzulösen. DNS-Resolver wissen, anders als etwa Access-Provider, jedoch nie, woher die Anfragen kommen.

Obwohl die Ausschreibung wörtlich und sinngemäß wiederholt von „privacy-respecting“ und „secure DNS resolution“ spricht, gibt es aber auch Haken. So soll es Premium-Dienste wie „ad hoc filtering, monitoring, 24×7 support“ geben, die allerdings nur gegen Aufpreis erhältlich sind. Unterstützung für HTTPS, DNSSEC und IPv6 setzt die EU-Kommission ohnehin voraus. Zudem sind „parental control filtering services“ geplant, so dass Eltern bestimmte Inhalte bewusst dem Zugriff ihrer Kinder entziehen können. Doch damit nicht genug, auch „other possible URL filtering services“ soll es geben, so dass der Schritt angefangen bei der Sperre von Porno-Angeboten über terroristische Inhalte bis hin zu Urheberrechtsverletzungen nicht weit ist. Mit anderen Worten: missliebige Inhalte sollen durch Netzsperren schon auf Ebene des Domain Name System gefiltert werden können. Entsprechende Blockempfehlungen der Computer Emergency Response Teams (CERT) sind daher als integraler Part vorgesehen. Damit gießt die Kommission Öl ins Feuer der Diskussion um Netzsperren, denn sie verletzen den Grundsatz der Netzneutralität, also die Gleichbehandlung aller Daten bei der Übertragung. Ausserdem gelten sie als ineffektiv, da sie mit wenig Geschick (und spätestens mit Hilfe eines Youtube-Tutorials) leicht umgangen werden können.

Anlass zum Zweifel am Erfolg eines eigenen europäischen DNS-Resolvers gibt auch der aktuelle Rechtsstreit gegen den schweizer DNS-Resolver-Betreiber Quad9 vor den Gerichten in Hamburg. Ihm war auf Antrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH im Wege der einstweiligen Verfügung verboten worden, bestimmte Domain-Namen aufzulösen, die nach Ansicht von Sony an der Verletzung von Urheberrechten an Inhalten beteiligt sind. Eine solche Sperre bei Quad9 bringt aber nichts, wenn tausende anderer DNS-Resolver wie etwa Google, Cloudflare oder OpenDNS diese Domains weiterhin auflösen. Das Verfahren befindet sich aktuell in der Berufungsinstanz; bis wann entschieden wird, ist öffentlich nicht bekannt.

Weitere Informationen zur Ausschreibung finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2668

Quelle: heise.de, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .CA, .EU UND .HIPHOP

Da waren sie schon wieder weg: rund 6.500 der etwa 48.000 .eu-Domains, die zum Jahreswechsel 2021/2022 in Folge des Brexit frei wurden, sind aktuell schon wieder vergeben. Derweil tritt in Kanada eine private Drop-Catch-Plattform in Konkurrenz zur Registry, während .hiphop Friedenssignale sendet – hier unsere Kurznews.

Der kanadische Registrar Web Hosting Canada (WHC) hat die Backordering-Plattform „Backorder .CA Domains“ offiziell gestartet. Damit können .ca-Domains in der Sekunde ihres Freiwerdens wieder neu registriert werden. WHC betont, dass die Domains verfügbar werden, noch bevor sie über den TBR-Prozess („To Be Released“) der Registry CIRA erhältlich sind. CIRA hält im eigenen Internetangebot einen solchen TBR-Bereich bereit, über den sich jedermann ohne zusätzliche Kosten über wieder frei werdende .ca-Domains informieren kann, und zwar ebenfalls mit der Ankündigung „will be released soon“, also noch vor der tatsächlichen Wiederverfügbarkeit. Dennoch verspricht WHC einen überdurchschnittlichen Erfolg: „regularly wins more requested domains than other providers, with an average success rate above 70%“, sagt Produktmanager Frank Michlick. Auf welchen Fakten genau dieser Vorteil basiert, teilt WHC nicht mit. Ebenso wenig sind die Nutzer verpflichtet, das Angebot von WHC zu nutzen, da das CIRA-Angebot weiterhin zur Verfügung steht. Wer an freiwerdenden .ca-Domains interessiert ist, sollte also die Kosten nicht aus dem Auge verlieren.

„Des einen Leid ist des anderen Freud“ – dieser Kalenderspruch scheint zumindest teilweise auf die Europa-Domain .eu zuzutreffen. Nachdem die Registry EURid am 03. Januar 2022 rund 48.000 .eu-Domains Brexit-bedingt gelöscht und wieder freigegeben hat, waren bereits am 06. Januar 2022 rund 6.000 davon wieder vergeben. Bis 21. Januar 2022 erhöhte sich dieser Wert dann auf etwa 6.500, wie ein EURid-Sprecher bestätigte. Auch wenn die Liste dieser Domain-Namen nicht öffentlich ist, darf man annehmen, dass es sich um besonders attraktive Adressen handelt. Auch der Umstand, dass man vom Traffic bereits registrierter Domain-Namen profitieren kann, dürfte so manches Interesse geweckt haben. In den Registrierungszahlen hat .eu den Brexit schon verkraftet. Den heftigsten Rückschlag musste .eu 2019 einstecken; damals sackte die Registrierungszahl um rund 360.000 Domain-Namen ab. Inzwischen steht .eu bei gut 3,6 Mio. registrierten Domains; zum Vergleich: mit.xyz gibt es lediglich eine neu eingeführte Top Level Domain, die aktuell auf noch mehr Registrierungen kommt.

Die Dot Hip Hop LLC (DHH), designierte Registry der neuen generischen Top Level Domain .hiphop, hat ein „Reconsideration Request“-Verfahren gegen ICANN zurückgezogen. Eigentlich gehörte .hiphop zu jenen 23 nTLDs, die Uni Naming & Registry (UNR) im April 2021 versteigern wollte. Aktuell prüft die Internet-Verwaltung ICANN diese Auktion wegen zahlreicher Abweichungen vom sonst üblichen Prozedere. Digital Asset Monetary Network Inc. (DAMN), die Muttergesellschaft von DHH, konnte sich die Rechte an .hiphop jedoch außerhalb der UNR-Auktion sichern. Deshalb fühlt man sich durch die Schwierigkeiten des Prüfungsverfahrens von ICANN nicht betroffen. „We are doing this because we believe that no matter how uncomfortable this action was for DHH, the request served its initial purpose. It is certainly an unfortunate undertaking, but we believe it was necessary to help move the process forward and seems to have done well to open up the channels of communication“, heisst es in der Pressemitteilung. Man gehe davon aus, dass ICANN nun zügig dazu übergehe, das Prüfungsverfahren abzuschliessen und .hiphop auf DHH zu übertragen. Schon jetzt kann .hiphop von jedermann zu jedem beliebigen legalen Zweck registriert werden; Registrierungsgebühren im teilweise dreistelligen Bereich machen die Endung jedoch für viele Nutzer weniger reizvoll.

Quelle: onlinedomain.com, domainincite.com, domainnamewire.com

UDRP – ENTSCHEIDUNGS-SCHMARRN UM TONI-KAISER.COM

Die Inhaberin der Marke „TONI KAISER“ sah ihre Rechte durch die erst kürzlich registrierte Domain toni-kaiser.com verletzt und startete ein UDRP-Verfahren. Die Gegnerin des Verfahrens zeigte sich unbeholfen. Der Panelist erwies sich allerdings als engagiert und entschied das langwierige Verfahren zu Gunsten der Gegnerin.

Die österreichische Lebensmittelherstellerin Weinbergmaier GmbH reichte bereits Ende Oktober 2021 bei der WIPO ihre UDRP-Beschwerde ein. Die Entscheidung ließ allerdings bis 11. Januar 2022 auf sich warten, was ein vergleichsweise langes Prozedere für ein UDRP-Verfahren darstellt. Die Weinbergmaier GmbH sieht ihr Recht an der im Januar 2000 eingetragenen internationalen Marke „TONI KAISER“ verletzt. „TONI KAISER steht für beste Wiener Mehlspeisküche“, heißt es auf der Website der Weinbergmaier GmbH. Ihre Rechte sieht sie durch die von der Gegnerin seit Juli 2021 registrierte Domain toni-kaiser.com verletzt, unter der Links zu Nahrungsmittelanbietern unter den Stichworten „Lebensmittel Online Bestellen“, „Apfelstrudel“, „Strudelteig“ usw. zu finden waren. Sie trägt unter anderem vor, die Gegnerin sei unter dem Namen toni-kaiser.com nicht bekannt, und sie nutze die Domain, um die angesprochenen Verkehrskreise Irre zu führen und verfolge so kommerzielle Zwecke. Dabei sei die Marke „TONI KAISER“ auch im Trademark Clearinghouse eingetragen, und die Gegnerin wäre deshalb vor Registrierung der Domain per Claims Notification darauf aufmerksam gemacht worden. Sie habe die Domain mit böser Absicht registriert und genutzt. Die Gegnerin, Toni Kaiser und Hauptstadtfloss GmbH aus Deutschland, meldete sich nicht ordentlich zur Sache, sandte aber zwei eMails, in denen sie einerseits um Kontaktaufnahme bat, um das Problem mit der Domain zu lösen und erklärte, die Domain habe man nur registriert, um eine eMail-Adresse zum Namen „Toni Kaiser“ zu haben. Weiter bat sie um Hilfe, da sie „mit so einem Prozess keine Erfahrungen“ habe und nicht wisse, was man machen solle. Als Entscheider wurde der niederländische Rechtsanwalt Willem J. H. Leppink berufen.

Leppink wies die Beschwerde der Weinbergmaier GmbH zurück, da die Gegnerin ein berechtigtes Interesse an der Nutzung der Domain habe und nicht bösgläubig handelte (WIPO Verfahren Nr. D2021-3576). Leppink stellte fest, dass Marke und Domain identisch sind, womit das erste Element der UDRP erfüllt war. Bei der Frage nach dem Recht oder berechtigten Interesse der Gegnerin wurde Leppink aktiv. Die Beschwerdeführerin habe vorgetragen, dass die Gegnerin nicht unter dem Domain-Namen bekannt ist. Allerdings habe die Vergabestelle dem Centrum (WIPO) gegenüber bestätigt, dass Toni Kaiser und die Hauptstadtfloss GmbH Domain-Inhaber und Ansprechparter für die Domain toni-kaiser.com seien. Leppink stellte eine kombinierte Internetsuche nach Toni Kaiser und Hauptstadtfloss GmbH an und sah bestätigt, dass eine Person namens Toni Kaiser bei Hauptstadtfloss arbeitet. Den Akten, so Leppink, sei nichts zu entnehmen, was die Tatsache widerlege, „dass eine Person mit dem Namen Toni Kaiser mit der Beschwerdegegnerin zu tun hat“. Die Beschwerdeführerin habe dem nichts entgegengesetzt. Er könne die eMails von „toni@hauptstadtfloss.de“, die von Toni Kaiser unterzeichnet seien, nicht ignorieren. Die Gegnerin müsse kein Marken- oder Dienstleistungsmarkenrecht nachweisen, um ihre Bekanntheit unter dem Domain-Namen zu belegen. Zwar habe der Gegner kein Ausweisdokument vorgelegt, aber die Online-Suche nach „Toni Kaiser“ habe ihn vielfach als Kontaktperson für Hauptstadtfloss aufgeführt. Die Beschwerdeführerin habe sich auf einen von WIPO angeregten Dialog zwischen den Parteien nicht eingelassen, woraus Leppink schließt, die Beschwerdeführerin widerlege die Existenz der Person Toni Kaiser nicht. Da folglich die Gegnerin unter dem Namen „Toni Kaiser“ bekannt sei, stellte Leppink deren berechtigtes Interesse an der Domain fest.

Da die Gegnerin unter dem Namen „Toni Kaiser“ bekannt sei, ging Leppink auch davon aus, dass sie bei der Registrierung der Domain nicht bösgläubig gehandelt habe. Zwar habe es die Werbelinks unter der Domain toni-kaiser.com gegeben, doch habe die Gegnerin angegeben, nicht zu wissen, wie diese Pay-per-Click-Links auf die Seite gelangten, da sie die Domain allein für eMail nutze. Dies, so Leppink, sei eine gutgläubige Nutzung. Die Pay-per-Click-Links sprächen grundsätzlich für eine bösgläubige Nutzung, doch sprächen sie nicht für eine bösgläubige Registrierung. Demnach seien auch die Voraussetzungen dieses Elements nicht erfüllt. Aus diesen Gründen wies Leppink die Beschwerde ab. Für den etwas längeren Verlauf des Verfahrens von gut 70 Tagen sorgte wohl der Versuch, die Parteien in einen Dialog zu bringen.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain toni-kaiser.com finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2670

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

DOMAIN-INDUSTRIE – REPORT SPRÜHT VOR OPTIMISMUS

Ron Jackson, Betreiber des Blogs dnjournal.com, befragte – wie alle Jahre – Experten aus der Domain-Industrie nach deren Beurteilung von 2021 und was 2022 zu erwarten steht. Alle Befragten waren sich mehr oder minder einig, dass 2021 ein herausragendes, wenn nicht das Jahr der Wende in der Domain-Branche war, hin zur vollen Akzeptanz des Domain-Handels.

Ron Jacksons dnjournal.com widmet sich ganz dem Handel von Internetdomains, listet zur Zeit zweiwöchentlich die Preise von verkauften Domains und berichtet darüber hinaus täglich, was in der Domain-Industrie vor sich geht. Die Befragung von mehreren Experten zum Stand der Industrie nimmt Jackson nun zum 18. Mal vor. Diesmal befragte er 22 Expert:innen, die allesamt das Domain-Handelsjahr 2021 als bestes beurteilen und sich von 2022 noch eine Steigerung erhoffen, aber nicht nur im Domain-Markt, sondern auch bei allem in Verbindung mit Krypto und NFTs. Sedo-CEO Michael Robrock konstatierte den Zwang für Dienstleister, die ihren Kunden nicht persönlich begegnen konnten, dies online zu tun. Das bedingte, eine ordentliche Domain zu haben und wirkte sich durch erhöhte Nachfrage auf den Domain-Markt, insbesondere aber den Secondary Market, aus. Ganz nebenbei erwies sich auch das Domain-Parkinggeschäft in 2021 als außergewöhnlich erfolgreich. Dieser Trend werde sich, so Robrock, auch 2022 fortsetzen. Wesentliche Trends erkennt Robrock – wie die Broker-Kollegen:innen Joe Uddeme, Kate Buckley, Braden Pollock, Daniel Negari und andere – bei Domains, die in Verbindung mit Krypto & Blockchain, NFTs, VR, AI und dem Metaverse stehen. Aber auch einige Länderendungen wie .io, .ai, .gg und .xyz erwiesen sich als prosperierend und werden das auch 2022 fortführen. Mark Ghoriafi, der erfolgreicher Broker für .io-Domains ist, will 2022 den Verkauf von .vc-Domains ankurbeln. Das korrespondiert mit dem Umstand, den Chris Zuiker feststellt, dass immer mehr Venture-Capital auf dem Markt ist, das investiert werden muss, so dass Start-Ups mit mehr Mitteln ausgestattet werden und in der Folge Investitionen in Premium-Domains ansteigen, denn „Domain names are being viewed as an asset, not a liability. This is profound because it raises the floor price for premium domain names.“ Dies war bereits ein Trend im vergangenen Jahr, in dem zahlreiche Unternehmen zu hohen Preisen endlich ihrem Namen entsprechende .com-Domain gekauft haben, oder sich gar umbenannten und die entsprechende Ein-Wort-.com-Domain kauften.

Im Grunde sind sich aber auch alle einig, dass ein erheblicher Teil der Investitionen in Kryptowerte geht, sei es in Unternehmen der Kryptoszene oder in NFTs. Viele Domain-Investoren wenden sich diesen Werten zu, weil man da zur Zeit noch schneller zu mehr Rendite kommt. Damit einher geht auch der Wunsch einiger, wie Braden Pollock, dass web3-Domains oder Krypto-Domains von Start-Ups bevorzugt und so einem allgemeinen Publikum bekannter werden. Domain-Investor Andrew Allemann bleibt allerdings oldschool; er hält nach wie vor Domains für das bessere Investment, wenn sich der Schaum auf den Märkten für Vermögenswerte auflöst: „I think domains will be relatively safe when this happens because they are a useful asset.“ Für ihn bleibt das Jahr 2021 als dasjenige in Erinnerung, in dem die Preise von non-.com-Domains stiegen. Im Jahr 2021 entwickelte sich auch die Renewal-Quote bei Domains: Sandeep Ramchandani stellt für die Registry Radix einen Anstieg von 44 Prozent bei der ersten Renewal-Periode fest, womit niemand gerechnet habe. Auch bei den teuren Premium-Domains stieg dieser Wert um immerhin 4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Treiber sei der e-Commerce, was sich auch 2022 fortsetzen wird: „The percentage of websites which are now e-commerce enabled jumped from 5% at the start of 2020 to 11% by the end of the year and has risen further to 15.5% by the end of 2021.“

Alles in allem also rosige Zeiten für die Domain-Industrie im Jahr 2022. Auch wenn Chris Zuiker mit dem Abklingen der Covid-Einschränkungen sich die zweite Jahreshälfte schwächer als die erste Jahreshälfte entwickeln sieht. Ob sich die Voraussagen und Wünsche der Experten aus der Domain-Industrie bewahrheitet haben, zeigt sich dann in einem Jahr, wenn Ron Jackson erneut den „State of the Industry“-Report zusammenstellt.

Sie finden den „State of the Industry“-Report von Ron Jackson unter:
> https://www.dnjournal.com/cover/2022/january.htm

Quelle: dnjournal.com

Z.ORG – LETZTER BUCHSTABE FÜR US$ 257.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche bringt drei Domain-Namen im sechsstelligen Bereich, deren bestbezahlte allerdings keine .com-Domain ist, sondern die Ein-Zeichen-Domain z.org mit US$ 257.000,- (ca. EUR 227.434,-).

Wir beginnen wie gewohnt mit den Bestsellern unter .com, die von der Krypto-Domain cryptouniversity.com zum Preis von US$ 125.000,- (ca. EUR 110.619,-) angeführt werden. Ihr folgt mannequin.com, die sich mit erstaunlichen US$ 100.000,- (ca. EUR 88.496,-) innerhalb von zweieinhalb Jahren im Wert beinahe um das Zehnfache verbesserte: Im Juli 2019 war sie auf dünne US$ 11.500,- (ca. EUR 10.177,-) gekommen. Die Domain wurde in den vergangenen zehn Jahren nicht genutzt, jetzt finden sich die Worte „mannequin technologies“ auf schwarzem Hintergrund unter der Domain. Weiter geht es im hohen fünfstelligen Bereich mit vips.com für US$ 83.500,- (ca. EUR 73.894,-), nue.com für US$ 75.500,- (ca. EUR 66.814,-) und smkt.com zum Preis von US$ 75.000,- (ca. EUR 66.372,-). Mit etwas Abstand findet sich sodann lifeform.com zum Preis von US$ 40.899,- (ca. EUR 36.194,-), die im Dezember 2018 sich noch mit US$ 5.555,- (ca. EUR 4.306,-) begnügte.

Unter den Landesendungen liegt wieder die kolumbianische Endung .co vorne, mit pagoda.co zum Preis von US$ 27.500,- (ca. EUR 24.336,-), die allerdings nur geparkt ist. Frankreich bietet als nächste Endung sugardaddy.fr zum Preis von EUR 9.000,-. Dann kommt noch abundant.ag aus Antigua und Barbuda mit US$ 6.025,- (ca. EUR 5.332,-), ehe die deutsche Endung mit dem zur Zeit so wichtigen impfnachweis.de nachrückt, zu einem Preis von EUR 4.990,-. Die deutsche Endung liefert weitere sieben Domain-Käufe. Erwähnung verdient noch die niederländische checken.nl und ihr Preis von EUR 2.850,-, der knapp dreimal so hoch ist, wie die im Dezember 2010 erzielten US$ 1.397,- (ca. EUR 1.050,-).

Unter den neuen generischen Endungen sticht wieder .xyz hervor, mit gleich drei großen Verkäufen: bolt.xyz kommt auf zackige US$ 79.888,- (ca. EUR 70.697,-), gefolgt von campground.xyz zu bodenständigen US$ 27.888,- (ca. EUR 24.680,-) und originals.xyz mit freundlichen US$ 18.000,- (ca. EUR 15.929,-). Darüber hinaus ist die Endung .art wieder gut im Geschäft, angeführt von dali.art zum Preis von US$ 6.500,- (ca. EUR 5.752,-). Die klassischen generischen Endungen liefern diesmal die teuerste Domain der Woche, mit der Ein-Zeichen-Domain z.org zum sagenhaften Preis von US$ 257.000,- (ca. EUR 227.434,-). Leider gibt es da bisher noch nichts zu sehen, außer einer Fehler-Meldung von Cloudflare, die auf nicht eingetragene A-Records schließen lässt. Mit deutlichem Abstand folgt dann die geparkte power.org zum Preis von US$ 26.000,- (ca. EUR 23.009,-). Besondere Erwähnung verdient schließlich abraxas.net mit ihrem Preis von US$ 4.300,- (ca. EUR 3.805,-), da sie es im Dezember 2008 auf lediglich US$ 1.600,- (ca. EUR 1.151,-) brachte und sich also deutlich verbessern konnte. Die vergangene Domain-Handelswoche glänzt mit dem unerwarteten Preis von z.org, der den klassischen generischen Endungen zu deutlich mehr Renommee verhilft.

Länderendungen
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pagoda.co – US$ 27.500,- (ca. EUR 24.336,-)
andi.co – EUR 4.999,-
pmn.co – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)
debug.co – US$ 4.888,- (ca. EUR 4.326,-)
lines.co – EUR 3.500,-

sugardaddy.fr – EUR 9.000,-
francediplomatie.fr – EUR 2.800,-

abundant.ag – US$ 6.025,- (ca. EUR 5.332,-)

impfnachweis.de – EUR 4.990,-
membershop.de – EUR 4.500,-
molekule.de – EUR 4.500,-
hno-dusseldorf.de – EUR 3.600,-
ecannabis.de – EUR 3.500,-
swisseducation.de – EUR 2.999,-
jointstore.de – EUR 2.995,-
agroa.de – EUR 2.940,-

oneid.io – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)
ratio.me – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)
concepts.in – US$ 4.990,- (ca. EUR 4.416,-)
mysteryshopping.co.uk – GBP 3.312,- (ca. EUR 3.956,-)
intribunale.it – EUR 3.500,-
cables.co.uk – US$ 3.990,- (ca. EUR 3.531,-)
mediahub.at – EUR 3.000,-
merlot.at – EUR 3.000,-
programmatic.tv – EUR 2.995,-
checken.nl – EUR 2.850,-
049.cc – US$ 2.473,- (ca. EUR 2.188,-)
even.ch – EUR 2.000,-
hoj.se – EUR 2.000,-
one1.eu – EUR 2.000,-
hesperide.com.cn – US$ 2.200,- (ca. EUR 1.947,-)
dsl.me – US$ 2.100,- (ca. EUR 1.858,-)
settings.co.uk – US$ 1.397,- (ca. EUR 1.236,-)
project.uk – US$ 1.088,- (ca. EUR 963,-)

Neue Endungen
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bolt.xyz – US$ 79.888,- (ca. EUR 70.697,-)
campground.xyz – US$ 27.888,- (ca. EUR 24.680,-)
originals.xyz – US$ 18.000,- (ca. EUR 15.929,-)
impact.games – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.637,-)
dali.art – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.752,-)
water.art – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.310,-)
chill.app – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)
del.art – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)
local.rent – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.982,-)
vibes.app – EUR 3.000,-
jewish.art – US$ 3.450,- (ca. EUR 3.053,-)
cars.art – US$ 3.250,- (ca. EUR 2.876,-)
wiz.art – US$ 3.250,- (ca. EUR 2.876,-)
choice.art – US$ 3.250,- (ca. EUR 2.876,-)
rey.art – US$ 3.250,- (ca. EUR 2.876,-)
web3.world – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.655,-)

Generische Endungen
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miller.info – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.212,-)

z.org – US$ 257.000,- (ca. EUR 227.434,-)
power.org – US$ 26.000,- (ca. EUR 23.009,-)
heyday.net – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-)
wge.org – US$ 8.800,- (ca. EUR 7.788,-)
roman-empire.net – US$ 6.550,- (ca. EUR 5.796,-)
turkishweekly.net – US$ 5.501,- (ca. EUR 4.868,-)
expel.net – US$ 4.388,- (ca. EUR 3.883,-)
abraxas.net – US$ 4.300,- (ca. EUR 3.805,-)
kempf.net – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.540,-)
make.net – US$ 3.988,- (ca. EUR 3.529,-)
imesh.net – US$ 2.601,- (ca. EUR 2.302,-)
gendercide.org – US$ 2.100,- (ca. EUR 1.858,-)
webcash.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.770,-)

.com
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cryptouniversity.com – US$ 125.000,- (ca. EUR 110.619,-)
mannequin.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 88.496,-)
vips.com – US$ 83.500,- (ca. EUR 73.894,-)
nue.com – US$ 75.500,- (ca. EUR 66.814,-)
smkt.com – US$ 75.000,- (ca. EUR 66.372,-)
lifeform.com – US$ 40.899,- (ca. EUR 36.194,-)
ezhealth.com – US$ 33.330,- (ca. EUR 29.496,-)
herometa.com – US$ 32.500,- (ca. EUR 28.761,-)
uaebusiness.com – EUR 26.000,-
fanduelpick6.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 22.124,-)
testandgo.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.274,-)
westwatch.com – US$ 14.400,- (ca. EUR 12.743,-)
wigwag.com – US$ 12.638,- (ca. EUR 11.184,-)
go2tours.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 11.062,-)
metanomic.com – EUR 11.000,-
formable.com – US$ 11.920,- (ca. EUR 10.549,-)
hurricanehunters.com – US$ 11.150,- (ca. EUR 9.867,-)
solidworld.com – US$ 10.888,- (ca. EUR 9.635,-)
sathyasaibaba.com – GBP 8.000,- (ca. EUR 9.555,-)
dailyjobs.com – US$ 10.510,- (ca. EUR 9.301,-)
shiryo.com – US$ 10.500,- (ca. EUR 9.292,-)
razzah.com – US$ 10.111,- (ca. EUR 8.948,-)
dentaloffices.com – US$ 9.900,- (ca. EUR 8.761,-)
testery.com – US$ 9.800,- (ca. EUR 8.673,-)
probant.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 7.965,-)
icompetitions.com – US$ 8.500,- (ca. EUR 7.522,-)
globaltraders.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.080,-)
sigmarobotics.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.080,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

NACHARBEIT – KARLSRUHE IT-RECHTSTAG 2022 IM MÄRZ

Der Anwaltsverein Karlsruhe eV veranstaltet zusammen mit DAVIT, der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltsverein, den Karlsruher IT-Rechtstag. Nach einer Pandemie-bedingten Absage des 18. Karlsruher IT-Rechtstages findet nun der Karlsruher IT-Rechtstag 2022 statt, und zwar im März.

Ursprünglich sollte der 18. Karlsruher IT-Rechtstag am Samstag, den 30. Oktober 2021 unter der Moderation von Rechtsanwältin Alexandra Milena Stojek (Karlsruhe) und Rechtsanwalt Dr. Bernhard Hörl (DAVIT Stuttgart) in Karlsruhe als Präsenzveranstaltung stattfinden. Wie sich zeigte, war man etwas früh mit dieser Planung, und COVID19 machte dem für Ende Oktober geplanten Event einen Strich durch die Rechnung. Dann plante man den 18. Karlsruher IT-Rechtstag als Präsenzveranstaltung im Frühjahr 2022 nachzuholen. Jetzt ist klar, er findet als „Karlsruher IT-Rechtstag 2022“ am 26. März 2022 als Präsenzveranstaltung mit der Möglichkeit, auch online teilzunehmen, statt. Wie nicht anders zu erwarten, führen Rechtsanwältin Alexandra Milena Stojek und Rechtsanwalt Dr. Bernhard Hörl durch den Tag, der nach der Begrüßung mit einem Vortrag nebst Live-Hacking von Armin Harbrecht beginnt. Es folgen Vorträge unter anderen von Rechtsanwältin Marieke Merkle zum Umgang mit Open Source Software, von Dr. Mathias Landhäußer, der Einblicke in den Praxiseinsatz einer KI gibt, und von Rechtsanwalt Dr. iur. Tobias Sedlmeier, der in die Vertragsgestaltung und -durchführung von Agile IT-Projekten einführt.

Der Karlsruher IT-Rechtstag 2022 findet von 09:00 bis 17:15 Uhr in den Räumen der disy Informationssysteme GmbH, Zimmerstraße in 76137 Karlsruhe, statt. Die Teilnahme kostet für Mitglieder des Anwaltsvereins Karlsruhe eV und/oder der davit EUR 240,-, für Nichtmitglieder 480,- und für Studierende & Referendar:innen EUR 75,-, jeweils zzgl. USt. Davon mitumfasst sind ein Mittagessen und elektronische Seminarunterlagen.

Weitere Informationen zum Karlsruher IT-Rechtstag unter:
> https://davit.de/event/karlsruher-it-rechtstag-2022/

Quelle: davit.de, eigene Recherche

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