Domain-Newsletter

Ausgabe #1101 – 20. Januar 2022

Themen: ICANN – Vorphase der neuen nTLD-Runde startet | nTLD-Auktion – ICANN prüft UNR-Auktion kritisch | TLDs – Neues von .at, .ch und .in | Blockchain – was nutzen Krypto-Domains? | UDRP – vampirischer Streit um „Bella Forrest“ | unlock.com – entsperrt für US$ 1.228.200,- | Online – XI. Hamburger IT-Rechtstag im Februar

ICANN – VORPHASE DER NEUEN NTLD-RUNDE STARTET

Die Internet-Verwaltung ICANN hat das Bewerbungsfenster für generische Top Level Domains ein Stück weit geöffnet: wenige Tage vor Weihnachten 2021 startete die „Operational Design Phase“ (ODP). Wann die ersten Bewerbungen um neue Domain-Endungen eingereicht werden können, ist aber noch völlig offen.

Nach fünfjähriger Auswertung der Einführungsrunde aus dem Jahr 2012 hat das ICANN Board of Directors im Anschluss an ein Meeting vom 21. September 2021 beschlossen, „to conduct the Operational Design Phase (ODP) by addressing the questions outlined in the New gTLD Subsequent Procedures Operational Design Phase Scoping Document“. ICANN will damit die möglichen Auswirkungen neuer Regelungen testen; es geht also um zusätzliche Informationsgewinnung in Bezug auf „analysis of the operational impact in terms of risk, anticipated costs, resource requirements, potential timelines, and other matters related to implementing the Final Report recommendations“, wobei die ODP bestehende Mechanismen nur ergänzen und nicht ersetzen soll. Um die ODP transparent zu halten, will ICANN Updates veröffentlichen und auch schon in dieser Phase die Community einbinden. Besonders aufhorchen lässt, dass die ODP – sollte es keine unvorhergesehenen Entwicklungen geben – zehn Monate dauern und in ein „Operational Design Assessment“ (ODA) münden soll, dass dann erstmals auch eine „proposed implementation timeline“ enthält.

Dieser Schritt ist nun nähergerückt, denn am 20. Dezember 2021 hat die Netzverwaltung einen Blog-Artikel mit der Überschrift „ICANN Launches New gTLD Subsequent Procedures Operational Design Phase“ veröffentlicht. Nicht ganz klar wird allerdings, ob die Zehn-Monats-Phase damit am gleichen Tag beginnt, oder ob – aufgrund einer Bezugnahme auf eine eMail vom 17. Dezember 2021 – das erst im Januar 2022 der Fall sein wird, denn in dieser eMail heisst es: „the org is now transitioning to launch the ODP formally as of January“. Damit decken würde sich jedenfalls die Ankündigung im Blog-Artikel, dass ICANN beginnend ab Januar 2022 regelmäßige Updates durch Ankündigungen, Blogs und Webinare folgen lassen wird. Einen konkreten Starttermin für die nächste Einführungsrunde benennt ICANN nicht, was auch verwunderlich wäre, denn die ODP dient Analysezwecken und enthält nicht bereits die Entscheidung, ob und wann es eine weitere Einführungsrunde geben wird, auch wenn niemand ernsthaft daran zweifelt, dass sie kommen wird.

Wer ernsthaft überlegt, sich um eine nTLD zu bewerben, für den könnte ein Blog-Artikel nützlich sein, den der nTLD-Berater Jean Guillon veröffentlicht hat. Darin geht er auf die Kosten ein, die mit der Bewerbung und dem Betrieb einer Domain-Endung verbunden sind. So bietet er etwa an, die Bewerbungsunterlagen auszufüllen; dafür sind EUR 20.000,- zu bezahlen. Die eigentliche Bewerbungsgebühr lag zuletzt bei US$ 185.000,-; ausserdem betrug die fixe, an ICANN zu zahlende Jahresgebühr weitere US$ 25.000,-. Pro Domain kommt noch eine „Transaction Fee“ von US$ 0,25 hinzu, sollten insgesamt nicht mehr als 50.000 Domain-Namen registriert sein. Und auch der Backend Registry Provider will bezahlt sein; pro Domain beginnen die Gebühren hier bei US$ 1,00 jährlich. Letztlich beruhen die Angaben von Guillon auch auf Werten aus der Vergangenheit, denn ICANN hat sich zur Höhe der Bewerbungsgebühr noch nicht geäußert. Ein Schnäppchen war die eigene Domain-Endung aber noch nie.

Den Blog-Artikel von ICANN finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2664

Den Blog-Artikel von Jean Guillon finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2665

Quelle: icann.org, eigene Recherche

NTLD-AUKTION – ICANN PRÜFT UNR-AUKTION KRITISCH

Die Uni Naming & Registry (UNR) hat die Versteigerung von über 20 nTLDs aus dem April 2021 noch immer nicht abgeschlossen. Aktuell prüft die Internet-Verwaltung ICANN den Vorgang – mit ungewissem Ausgang.

Die in Georgetown (Cayman Islands) ansässige UNR, gegründet im Jahr 2010 vom Domain-Investor Frank Schilling, hatte sich 2012 um 54 neue Top Level Domains beworben und dank eines Investments von über US$ 60 Mio. den Zuschlag für 25 von ihnen erhalten. Die zahlenmäßig erfolgreichste ist .link, die aktuell auf knapp 168.000 registrierte Domains kommt. Ende Januar 2021 kündigte Schilling, der vor Jahren eines der größten privaten Domain-Portfolios hielt, jedoch an, Kasse machen zu wollen. Nachdem er im Februar 2020 die „domain registrar and marketplace businesses“ von Uniregistry an GoDaddy verkauft hat, gab er bekannt, im Rahmen einer Ein-Tages-Auktion über das Auktionshaus Innovative Auctions das Registry-Geschäft mit 23 nTLDs zu versteigern. Am 05. Mai 2021 teilte UNR mit, dass alle 23 nTLDs versteigert wurden. Die bei der Auktion erzielten Bruttoeinnahmen liegen laut UNR bei über US$ 40 Mio. Alles weitere blieb unklar; wer welche nTLD zu welchem Preis ersteigert hat, teilte das Unternehmen nicht mit. Es heißt bisher lediglich, dass mehr als 250 interessierte Unternehmen und Einzelpersonen sich für die Auktion einschrieben und 17 Bieter den zu hinterlegenden Betrag aufbrachten. Erfolgreich waren zwischen 10 und 20 Bieter, deren Namen vertraulich sind.

Nun hat zumindest ICANN etwas Licht ins Dunkel gebracht. In einer Mitteilung vom 05. Januar 2022 sahen sich John Jeffrey, General Counsel und Theresa Swinehart, SVP, Global Domains and Strategy, aufgrund anhaltender Diskussionen und Kommentare zu einigen Klarstellungen veranlasst. Im Mai 2021 sei man gebeten worden, einer Übertragung der Registry-Verträge zuzustimmen. Die Aktionen seien jedoch ungewöhnlich gewesen: „The marketing materials and other communications associated with the UNR auctions indicated that the potential assignees would receive ownership rights, possibly denoting some form of property right or interest. The marketing materials also asserted that the potential assignees would have the power to control the entire name spaces of the TLDs in both the Domain Name System (DNS) and the Ethereum Name Service (ENS). … Additionally, the UNR offering included ’newly minted NFTs‘ (non-fungible tokens) in the ENS for suffixes identical to the TLDs UNR operates under registry agreements with ICANN.“ All dies habe zu Nachfragen und Bedenken geführt, insbesondere weil es sich bei Top Level Domains um kein Eigentum handelt. Verkompliziert habe sich die Lage auch dadurch, dass NFTs nun nicht mehr Teil der Rechte sein sollen, obwohl sie ausgeschrieben waren. Als weitere Problemfelder benennt ICANN „name collisions, contractual compliance, predictability for users, consumer interests, and rights protection“. Von Untätigkeit, wie es in einem „Reconsideration Request“-Verfahren um .hiphop heisst, könne keine Rede sein. Bis wann die Prüfungen insgesamt abgeschlossen sind, lässt die Mitteilung von ICANN aber offen.

Für die breite Öffentlichkeit bedeutet dies, dass sich eine etwaige Änderung oder gar Liberalisierung von Vergaberegelungen noch hinziehen könnte. Die Zahl der tatsächlich betroffenen Domain-Inhaber ist aber, wenn man .link aussen vor lässt, überschaubar; die weiteren versteigerten TLDs .audio, .blackfriday, .christmas, .click, .country, .diet, .flowers .game, .guitars, .help, .hiphop, .hiv, .hosting, .juegos, .llp, .lol, .mom, .photo, .pics, .property, .sexy und .tattoo kommen zusammen aktuell auf rund 225.000 registrierte Domains.

Die Mitteilung von ICANN finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2666

Quelle: icann.org, eigene Recherche

TLDs – Neues von .at, .ch und .in

Drastische Beschränkungen bei .in: in Zukunft bedarf die Registrierung von mehr als zwei indischen .in-Domains für Privatpersonen der Zustimmung des Registry-CEO. Derweil verbessert .ch die Sicherheit mit einem Fünfjahresprogramm, während .at in schwierigen Zeiten ein Zeichen setzt – hier die Kurznews.

Drei von vier Unternehmen verzeichneten im April 2020 negative wirtschaftliche Auswirkungen der Corona-Pandemie, wie eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ergab. Die Domain Name Industry war davon im Vergleich weniger betroffen und erwies sich als krisensicher, was sich unter anderem in einer deutlichen Zunahme an Registrierungen niedergeschlagen hat. Die .at-Verwalterin Nic.at hat sich deshalb entschieden, zu Weihnachten einen Teil dieses Erfolgs weiterzugeben. Umgesetzt wurde das durch finanzielle Unterstützung der Stiftung Kindertraum, eine gemeinnützige Privatstiftung, die Herzenswünsche von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder schweren Krankheiten in Österreich ermöglicht. Besonders groß dürfte die Freude bei der 12-jährige Jessica gewesen sein; sie erhält eine Spezialtherapie, die ihr eine verbesserte Mobilität und mehr Selbstständigkeit im Alltag ermöglichen soll. Wir können uns den Wünschen nach viel Erfolg nur anschliessen!

Die .ch-Verwalterin SWITCH hat am 01. Januar 2022 ein Fünfjahresprogramm zum Schutz von .ch- und .li-Domain-Namen vor Cyberrisiken gestartet. Ziel ist es, bis Ende 2026 60 Prozent aller Domain-Namen mit DNSSEC abzusichern; Anfang des Jahres 2021 waren lediglich sechs Prozent der .ch-Domain-Namen mit DNSSEC geschützt. DNSSEC verhindert, dass eine Verbindung mit gefälschten DNS-Antworten auf einen falschen Server umgeleitet wird. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt SWITCH im Auftrag des BAKOM (Bundesamt für Kommunikation) auf finanzielle Anreize, die aus zwei Teilen bestehen: Domain-Registrare, die die von ihnen verwalteten Domain-Namen nicht mit DNSSEC absichern, bezahlen pro Domain-Name einen Franken mehr. Die Mehreinnahmen kommen anteilig jenen Registraren zugute, die Domain-Namen mit DNSSEC absichern. Erste Registrare haben bereits begonnen, die von ihnen verwalteten Domain-Namen mit DNSSEC abzusichern. Der Anteil mit DNSSEC geschützter .ch-Domain-Namen stieg bis Ende des Jahres 2021 von sechs Prozent auf 35 Prozent. Das Fünfjahresprogramm beschränkt sich allerdings nicht auf DNSSEC; im Lauf der Zeit kommen weitere Sicherheitsstandards zum Programm hinzu.

Die .in-Verwalterin National Internet Exchange of India (NIXI) schränkt die Möglichkeiten der Domain-Registrierung in erheblicher Weise ein. Im Dezember 2021 gab die Registry bekannt, dass die Registrierung von mehr als zwei .in-Domains künftig der Zustimmung des CEO bedarf. Wörtlich heißt es in der Notiz Nr. F.No.NIXI/001/CEO.23/2021, die von CEO Anil Kumar Jain unterzeichnet ist und das Datum 27. Dezember 2021 trägt: „It is decided that a written approval of CEO, NIXI is required if an individual Registrant submit a request for registering more than two domains.“ Für Unternehmen liegt die Grenze zur Zustimmungsbedürtigkeit bei mehr als 100 Domains. Verstößt ein Registrar gegen diese Vorgaben, kann NIXI die Domains entfernen, wobei unklar ist, was genau damit gemeint ist; zudem läuft der Registrar Gefahr, seine Akkreditierung zu verlieren. Immerhin: die Entscheidung über die Zustimmung soll binnen 24 Stunden fallen. An welche Voraussetzungen die Erteilung der Zustimmung geknüpft ist, liess NIXI offen. Zur Begründung verweist die Registry lediglich auf nicht näher bezeichnete „national security concerns“. In den Vergaberegelungen wurde diese neue Bedingung noch nicht umgesetzt, dort heisst es: „Unlimited registrations are available in the following zones. Registration is available freely to all parties worldwide, and there are no nexus or other qualifications“.

Quelle: nic.at, switch.ch, registry.in

BLOCKCHAIN – WAS NUTZEN KRYPTO-DOMAINS?

Wiederholt berichteten wir von neuen Blockchain-Domain-Angeboten. Da dezentrale Blockchain-Domains immer wieder ins Gespräch kommen, schauen wir uns diesmal ein wenig genauer an, worum es geht.

Mit dem Domain Name System (DNS) sind wir seit Jahren vertraut. Sogenannte Nameserver sorgen dafür, dass Internetinhalte einfacher gefunden werden. Statt eine IP-Adresse wie 81.91.170.12 einzugeben, gibt man den Domain-Namen denic.de ein und kommt zum gewünschten Ziel. Das funktioniert so gut, weil es zentral verwaltet wird, über verschiedene Server-Hierarchien (Root-, TLD-, SLD-Server und ggf. einen „Recursive Resolver“) hinweg. Eine andere Herangehensweise haben Blockchain-Domains. Sie basieren auf der dezentralisierten Blockchain-Technologie, bei der Daten auf vielen Servern gleichzeitig identisch gespeichert und verwaltet werden. Hier versuchen sich verschiedene Anbieter mit eigenen Endungen, unter denen Domains registriert werden können: Namecoin (ein Fork von Bitcoin) behauptet von sich, erster auf dem Gebiet des dezentralen DNS gewesen zu sein, und bietet .bit als Domain-Endung an. Das gleiche Konzept verfolgen UnstoppableDomains und EmerDNS (.zil, .crypto und andere). Einen anderen Weg nimmt Handshake, welches ein noch weiter dezentralisiertes, aber zugleich sichereres DNS anzubieten behauptet. Und es gibt Ethereum Name Service (ENS), ein dezentralisierter „naming service“, der auf Ethereum aufbaut. ENS konzentriert sich vorrangig auf die Auflösung von Namen zu Web3-Ressourcen wie Blockchain-Adressen und dezentralen Websites (dWebs).

Und damit sind wir an dem Punkt, warum es Versuche gibt, dezentralisierte Namensdienste anzubieten: Wer sich in Blockchains tummelt, tut das ganz überwiegend, um an Krytowährungen wie Bitcoin oder Ethereum zu partizipieren. Die so genannten „Wallets“, in denen die werthaltigen Daten gespeichert sind, bestehen aus sehr langen Zeichenketten, die man sich nicht merken kann. Um darauf leichter zugreifen zu können, lassen sie sich mit einfach zu merkenden Wallet-Adressen verknüpfen, bestehend aus einem Namen und einer Blockchain-Endung. Dieser Vorteil leichten Auffindens lässt sich auch für den individuellen „Web3 Namen“ nutzen, den eigenen Alias im Blockchain-Umfeld. Im Hinblick darauf ist der Sinn und Zweck von Blockchain-eigenen Domains gut nachvollziehbar. Als weiterer Grund für Blockchain-Endungen führen Betreiber wie Nutzer ins Feld, dass Domains darunter nicht von hoheitlichen Einrichtungen zensiert werden können, dank der dezentralen Struktur.

Aber ergeben Blockchain-Domains, abgesehen von der einfacheren Auffindbarkeit von Personen und Wallets, Sinn? Schon das Argument der nicht vorhandenen Zensur läuft ins Leere: Was für Inhalte drohen denn im bekannten DNS, gesperrt zu werden? Ganz überwiegend rechtswidrige Domains und Domain-Inhalte. Und von diesen findet man zahlreiche, seien es Markenrechte verletzende Domains oder Abzockerseiten, im Blockchain-Umfeld, wie sich einer chinesischen Studie mit dem Titel „Ethereum Name Service: the Good, the Bad, and the Ugly“ vom 12. April 2021 entnehmen lässt: „The advantages of BNS can be exploited to fulfill malicious purposes. According to a recent study [64], blockchain domain names have been exploited as command and control (C&C) channels by attackers. Furthermore, the domain squatting issues [8] on the BNS services will be more severe than the normal DNS, due to the difficulty of shutting down malicious/phishing blockchain domains.“ Darüber hinaus können aber Blockchain-Domains in der Regel nicht ohne Änderung an den Einstellungen eines Internetbrowsers aufgerufen werden. Weiter können die Kosten solcher Domains entgegenstehen: beim Kauf sind sie in der Regel günstig, doch muss man für die Ausführung eines Blockchain-Programmes (DApp) unter Ethereum auch – vereinfacht gesagt – für den Eintrag (in Form eines Smart Contract) in die Blockchain das so genannte „Gas“ zahlen, das ein Vielfaches des Domain-Preises sein kann. Weiter ist zu bedenken, dass bisher alle Versuche eines alternativen Roots zum bekannten DNS mehr oder minder im Sande verlaufen sind, gerade wegen der schlechten Erreichbarkeit. Die würde gegebenenfalls nochmals gesteigert, wenn bei der kommenden Runde neuer Endungen für das DNS Top Level Domains wie beispielsweise .coin oder .crypto von anderen Anbietern beantragt werden.

Die 28-seitige Studie „Ethereum Name Service: the Good, the Bad, and the Ugly“ finden man unter:
> https://arxiv.org/pdf/2104.05185.pdf

Quelle: domainnewswire.com, arxiv.org, eigene Recherche

UDRP – VAMPIRISCHER STREIT UM „BELLA FORREST“

Im Rahmen eines großen Wirtschaftsstreits versuchte die Inhaberin der Marke „Bella Forrest“ sieben von ihrer Gegnerin registrierte Domains per UDRP-Verfahren zu ergattern. Ein Dreier-Panel des Forum (NAF) sortierte die Domains und kam zu unterschiedlichen Ergebnissen, die blutig für die Beschwerdeführerin ausgingen.

Die US-amerikanische Hot Pancakes Ltd. steht im Streit mit Amber Murphy, der portugiesischen Rechtsanwaltskanzlei Carlos Pinto de Abreu e Associados und anderen. Unter anderem streiten die Parteien vor dem Supreme Court of the Commonwealth of The Bahamas über Gelder auf einer Bank auf den Bahamas und das Recht an den „Bella Forrest“-Marken, die in den USA und dem Vereinigten Königreich registriert sind. Die Hot Pancakes Ltd. beantragte vor dem Supreme Court festzustellen, dass der Versuch der Beklagten, sich als wirtschaftlich Berechtigte der klagenden Gesellschaft auszugeben, ein betrügerisches Fehlverhalten darstellt. Die Beklagte ihrerseits beantragte in dem Verfahren unter anderem festzustellen, dass alle Aktien des Unternehmens der Klägerin zu ihren Gunsten gehalten werden, und dass die Gelder auf dem strittigen Bankkonto, das auf den Namen der Klägerin läuft, zusätzlich zu allen anderen Vermögenswerten (wie die Marken), die auf deren Namen laufen, wirtschaftliches Eigentum der Beklagten sind. Parallel zu diesem Verfahren erhob die Hot Pancakes Ltd. eine UDRP-Beschwerde vor The Forum (NAF) und verlangt die Übertragung der Domains bellaforrest.net, bellaforrest.org, bellaforrest.com, forrestbooks.com, shadebooks.com, morebellaforrest.com und harleymerlin.com. Zur Entscheidung aufgerufen wurde ein Dreier-Panel bestehend aus Charles A. Kuechenmeister als Vorsitzendem sowie Sandra J. Franklin und Aaron Newell als Beisitzer.

Aufgrund der besonderen Umstände des Falles fiel die Prüfung der Beschwerde unkonventionell aus. Es kam zu einer geteilten Entscheidung: Hinsichtlich der Domains bellaforrest.net, bellaforrest.org, bellaforrest.com, forrestbooks.com und morebellaforrest.com lehnten das Panel eine Entscheidung ab, hinsichtlich der Domains shadebooks.com und harleymerlin.com wies es die Beschwerde zurück und entschieden auf ein Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) (NAF Claim Number: FA2111001972226). In erster Linie arbeitete das Panel an einer Vorprüfung zum UDRP-Verfahren, da dieses in Konkurrenz mit dem großen Streit vor dem Supreme Court of the Commonwealth of The Bahamas stehe. Bereits im Oktober 2020 sei dieser Rechtsstreit angestoßen worden, und werde weiter fortgeführt. Im Rahmen des Rechtsstreit und der Anträge der Parteien fänden die Domain-Namen keine Erwähnung. Derzeit gehörten die Domains der Gegnerin des UDRP-Verfahrens, und die Rechte an der US- und UK-Marke „Bella Forrest“ habedie Beschwerdeführerin inne. Allerdings streiten die Parteien vor dem Supreme Court auch über diese Markenrechte. Für das UDRP-Verfahren sei es aber von erheblicher Bedeutung, wenn nicht gar entscheidend, welcher Partei die Markenrechte zugesprochen werden. Die Parteien führen noch weitere Rechtsstreite in Portugal, auf Zypern, in der Schweiz und New York hinsichtlich der Kontrolle über das Unternehmen Hot Pancakes Ltd., die Einfluss haben könnten.

Das Panel führt aus, solange der Streit um die Unternehmensführung und die Werte des Unternehmens und damit um die Marken ungeklärt ist, wäre eine Entscheidung im UDRP-Verfahren über die markenidentischen oder -ähnlichen Domains verfrüht. Mit Ausnahme der Domains shadebooks.com und harleymerlin.com verlange ein Streit der Parteien ein umfassendes Verfahren mit ausführlicher Verhandlung, Zeugenbefragung und Beweiswürdigung. Das Panel trage sich in diesem UDRP-Verfahren nicht mit der Absicht noch habe es die Möglichkeiten, ein so umfassendes Verfahren zu bestreiten. Aus diesem Grunde entscheide man sich dagegen, über die Domains bellaforrest.net, bellaforrest.org, bellaforrest.com, forrestbooks.com und morebellaforrest.com zu entscheiden. Hinsichtlich dieser Domains weise man die Beschwerde zurück. Hinsichtlich der Domains shadebooks.com und harleymerlin.com verlief die Prüfung dann ruckzuck: Die Beschwerdeführerin habe vorgetragen, Inhaberin von „Bella Forrest“-Marken zu sein. Die beiden Domains lassen jede Ähnlichkeit mit den Marken vermissen. Demnach liege keine Marken-Identität vor, womit die Beschwerdeführerin bereits am ersten Element der UDRP scheitere und folglich keinen Anspruch auf Übertragung der beiden Domains habe. Das Panel ging alsdann sogleich in die Prüfung eines RDNH ein, welches die Gegnerin beantragt hatte. Hinsichtlich der Domains bellaforrest.net, bellaforrest.org, bellaforrest.com, forrestbooks.com und morebellaforrest.com reichten aufgrund des laufenden Streits um die Inhaberschaft der Markenrechte die Nachweise nicht aus, auf RDNH zu schließen. Aber anders sehe es für die Domains shadebooks.com und harleymerlin.com aus, bei denen man beim einfachen Vergleich mit den Marken erkenne, dass die Beschwerdeführerin im UDRP-Verfahren nicht hätte obsiegen können. Das habe die Beschwerdeführerin wissen können oder wissen müssen, als sie die Beschwerde erhob. Was diese beiden Domains betrifft, agiere die Beschwerdeführerin bösgläubig und missbrauche das UDRP-Verfahren, weshalb sie sich des Reverse Domain Name Hijacking schuldig gemacht habe.

Dementsprechend entschied das Panel hinsichtlich der Domains shadebooks.com und harleymerlin.com auf Abweisung des Übertragungsantrags und Verbleib derselben bei der Gegnerin. Darüber hinaus wies das Panel die Beschwerde zurück, gewährte aber der Beschwerdeführerin das Recht, die Beschwerde in Bezug auf die Bella-Forrest-Domains erneut einzureichen, wenn das Recht auf Kontrolle des Unternehmens der Beschwerdeführerin endgültig geklärt ist. Im Übrigen bestätigte das Panel im Falle der Domain-Namen shadebooks.com and harleymerlin.com das Vorliegen eines Reverse Domain Name Hijacking.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain bellaforrest.com und andere Domains finden Sie unter:
> https://www.adrforum.com/domaindecisions/1972226.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum.com, eigene Recherche

UNLOCK.COM – ENTSPERRT FÜR US$ 1.228.200,-

Die vergangene Domain-Handelswoche bringt mit unlock.com zu einem Preis von US$ 1.228.200,- (ca. EUR 1.086.903,-) gleich die erste Millionen-Domain des Jahres. Darüber hinaus erweist sich .com als starker Vorreiter, aber auch neue Endungen bleiben stark.

Mit unlock.com für US$ 1.228.200,- (ca. EUR 1.086.903,-) ist die Latte gleich in den ersten Wochen des neuen Jahres hoch gesetzt. Die Domain ging an die Unlock Technologies Inc., die sie auch schon aktiv einsetzt, um Bargeld gegen Eigenheimbeteiligungen auszuzahlen. An zweiter Position steht die 1997 registrierte yalla.com mit US$ 170.888,- (ca. EUR 151.228,-), deren Registrierung auslief und die bei GoDaddy in der Folge ihren Preis anlässlich einer Versteigerung erzielte. Einen nicht so hohen Betrag verschenkte giveaways.com mit US$ 78.000,- (ca. EUR 69.027,-). Erfolgreich ist microfaser.com, die für EUR 37.500,- an einen Hersteller von Mikrofaserprodukten ging. Weniger handgreiflich sind die US$ 35.000,- (ca. EUR 30.973,-), die cryptoartgallery.com erzielt.

Unter den Länderendungen ist wenig los und das auch nur zu zurückhaltenden Preisen. Das finnische Markenberatungsunternehmen Kolster investierte GBP 5.890,- (ca. EUR 7.054,-) in die Domain kolster.co.uk. Die Domain ferienwohnungen-timmendorferstrand.de kommt mit lediglich EUR 6.500,- an die zweite Position und wird aktiv genutzt. Ihr folgt myasthenie.de zum gar nicht so schwachen Preis von EUR 6.000,-, ist aber nicht stark genug für Inhalte. Die kolumbianische villain.co heimste schuftige GBP 5.000,- (ca. EUR 5.988,-) ein.

Die neuen generischen Endungen bieten einen Schnellstart erster Güte: snap.app kommt auf reichlich US$ 45.000,- (ca. EUR 39.823,-). Ihr folgen einige Swetha-Verkäufe mit kindred.xyz zum Preis von US$ 27.888,- (ca. EUR 24.680,-), founder.xyz zum Preis von US$ 20.000,- (ca. EUR 17.699,-) und weiteren. Die klassischen generischen Endungen hingegen kommen nicht in die Gänge, und begnügen sich mit ondeck.org zum Preis von US$ 4.999,- (ca. EUR 4.424,-) und xinxuan.net für US$ 2.500,- (ca. EUR 2.212,-). Nichtsdestotrotz ist dieser Auftakt für das Jahr 2022 dank des Millionen-Deals um unlock.com, den hohen Preis für yalla.com und schließlich der snap.app-Erfolg sehr erfreulich.

Länderendungen
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kolster.co.uk – GBP 5.890,- (ca. EUR 7.054,-)

ferienwohnungen-timmendorfer-strand.de – EUR 6.500,-

myasthenie.de – EUR 6.000,-
reiseportal24.de – EUR 4.300,-

villain.co – GBP 5.000,- (ca. EUR 5.988,-)
decide.co – US$ 3.999,- (ca. EUR 3.539,-)
amonmed.de – EUR 3.000,-
cannabis-taxi.de – EUR 2.500,-
7days.fr – EUR 2.499,-
tengo.fr – EUR 2.450,-
motel.io – EUR 2.400,-
ketomix.at – EUR 2.400,-
winchester.eu – EUR 2.250,-

Neue Endungen
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snap.app – US$ 45.000,- (ca. EUR 39.823,-)
kindred.xyz – US$ 27.888,- (ca. EUR 24.680,-)
founder.xyz – US$ 20.000,- (ca. EUR 17.699,-)
beem.xyz – US$ 14.888,- (ca. EUR 13.175,-)
accredited.xyz – US$ 9.888,- (ca. EUR 8.750,-)
strider.xyz – US$ 7.888,- (ca. EUR 6.981,-)
pagoda.tech – US$ 4.600,- (ca. EUR 4.071,-)
antimatter.xyz – US$ 2.995,- (ca. EUR 2.650,-)
blockhouse.xyz – US$ 2.995,- (ca. EUR 2.650,-)
coffee.family – US$ 2.998,- (ca. EUR 2.653,-)

Generische Endungen
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ondeck.org – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.424,-)
xinxuan.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.212,-)

laatste.info – EUR 2.000,-

.com
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unlock.com – US$ 1.228.200,- (ca. EUR 1.086.903,-)
yalla.com – US$ 170.888,- (ca. EUR 151.228,-)
giveaways.com – US$ 78.000,- (ca. EUR 69.027,-)
microfaser.com – EUR 37.500,-
cryptoartgallery.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 30.973,-)
nextorder.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 15.929,-)
bittalk.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.274,-)
beatsradio.com – EUR 12.000,-
velki.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-)
coffeelist.com – US$ 9.995,- (ca. EUR 8.845,-)
kortingscode.com – US$ 8.750,- (ca. EUR 7.743,-)
smart-collect.com – EUR 8.500,-
easyrealty.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.637,-)
morphex.com – US$ 6.800,- (ca. EUR 6.018,-)
gobez.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.310,-)
bikelec.com – US$ 5.900,- (ca. EUR 5.221,-)
r-con.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.867,-)
wuester.com – US$ 5.300,- (ca. EUR 4.690,-)
balancemoney.com – US$ 5.215,- (ca. EUR 4.615,-)
roofcleaning.com – EUR 5.088,-
dasoni.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)
newsound.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)
skydiamonds.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)
bkkbet.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)
ksaar.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domaininvesting.com, thedomains.com, tldinvestors.com

ONLINE – XI. HAMBURGER IT-RECHTSTAG IM FEBRUAR

DAVIT, die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltsverein, veranstaltet zusammen mit dem Hamburgischen Anwaltverein (HAV) und mit Unterstützung des Verlages Wolters Kluwer am 18. Februar 2022 den XI. Hamburger IT-Rechtstag.

Auch in diesem Jahr findet der Hamburger IT-Rechtstag nur online statt. Das – vorläufige – Programm für den 11. Hamburger IT-Rechtstag hat es gleichwohl in sich. Geplant ist, nach der Begrüßung durch Rechtsanwalt Florian König (Hamburg, davit Nord) und einem Grußwort von Anna Gallina (Senatorin und Präses der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz in Hamburg), unter anderem „Ein Medley durch die digitale Zukunft einer vernetzten Wissensgesellschaft“ von Christian Cordes, ein scharfer Blick auf das Metaverse und mit ihm verbundene Rechtsfragen von RiLG Prof. Dr. Boris P. Paal, M.Jur. (Oxford) und Neues zur „AGB-Kontrolle nach der Neuordnung des BGB unter Einbeziehung aktueller Entscheidungen“ von Prof. Dr. Thomas Hoeren. Weitere Themen sind zum Beispiel das Datenschutzstrafrecht, sozialfreundliche Digitalisierung in Norwegen und ein Vergleich von portugiesischem und deutschem IT-Recht. Für den Vortag, den 17. Februar 2022, ist ab 18:00 Uhr ein digitales Kamingespräch mit dem Hamburger RiHansOLG Dr. Stefan Schilling vorgesehen.

Der XI. Hamburger IT-Rechtstag findet am Freitag, 18. Februar 2022 von 08:30 bis 18:30 Uhr online statt. Die genauen Zeiten der einzelnen Vorträge stehen noch nicht fest. Am Vorabend gibt es das genannte Online-Kamingespräch mit RiHansOLG Dr. Stefan Schilling, das am 17. Februar 2022 von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr stattfindet. Bei bestätigter Teilnahme am Kamingespräch können 2 FAO-Stunden absolviert werden. Für die Teilnahme am IT-Rechtstag gibt es 8 FAO-Stunden, so dass Teilnehmer auf insgesamt 10 Std. FAO kommen können. Die regulären Kosten der Teilnahme liegen bei EUR 350,-; Mitglieder des HAV/FORUM und davit zahlen EUR 200,-; Student*innen und Referendar*innen zahlen EUR 25.- und erhalten eine einfache Teilnahmebescheinigung.

Weitere Informationen unter:
> https://davit.de/event/11-hamburger-it-rechtstag/

Anmeldung unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2667

Quelle: davit.de, hav.de

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