Domain-Newsletter

Ausgabe #1100 – 13. Januar 2022

Themen: .web – Afilias verärgert ICDR-Schiedsgericht | Statistik – die Gewinner und Verlierer 2021 | Neues von .au, .budapest und .hiphop | securus.com – UDRP-Lehrstunde mit Tony Willoughby | UDRP – Zahl der WIPO-Verfahren auf Rekordhoch | lender.com – Kreditgeber für US$ 550.000,- | DENIC – Domain pulse im Mai 2022 in Bonn

.WEB – AFILIAS VERÄRGERT ICDR-SCHIEDSGERICHT

Im Streit um den Registry-Vertrag für die generische Top Level Domain .web hat Afilias erneut eine juristische Niederlage erlitten: am 21. Dezember 2021 verwarf das International Centre for Dispute Resolution (ICDR) eine Beschwerde gegen ein Urteil aus dem Mai 2021 als „schikanös“.

Im November 2018 hatte Afilias Domains No. 3 Limited, die mittlerweile als Altanovo Domains Ltd. firmiert und nicht zu jenen Gesellschaften gehört, die Afilias Ende 2020 an Donuts veräussert hat, als eine der sieben Bewerberinnen um .web ein „Independent Review Process“-Schiedsverfahren (IRP) gegen ICANN eingeleitet. Am 20. Mai 2021 urteilte das dreiköpfige Panel des ICDR daraufhin, dass ICANN mehrfach gegen die eigenen „Amended and Restated Articles of Incorporation“ verstossen habe. Konkret störte sich das Schiedsgericht daran, dass ICANN das Delegierungsverfahren fortgesetzt hat, obwohl dem Board of Directors bekannt war, dass der von VeriSign unterstützte Bewerber Nu Dot Co (NDC) möglicherweise gegen die Regeln im Bewerberhandbuch verstoßen hat. Nicht festgestellt hat das Schiedsgericht, ob der von Afilias erhobene Vorwurf zutrifft und NDC die Rolle von VeriSign als „Sugar Daddy“ hätte offen legen müssen. Eine Vergabe des Registry-Vertrages an Afilias lehnte das Panels also ab; ICANN soll stattdessen neu entscheiden, ob das „Domain Acquisition Agreement“ zwischen NDS und VeriSign gegen die Regelungen im nTLD-Programm verstößt. Doch diese Entscheidung steht bis heute aus, unter anderem weil Afilias Rechtsmittel gegen das Urteil des IRP einlegte. Über die „Rule 33“ des Schiedsverfahrens wollte man das Panel zu einer ergänzenden, für Afilias günstigen Entscheidung anhalten.

Doch auch über die Hintertür blieb Afilias der Erfolg verwehrt. Am 21. Dezember 2021 veröffentlichte das ICDR seine 57-seitige Entscheidung, die sich teilweise wie eine Backpfeife für Afilias liest. „In the opinion of the Panel, under the guise of seeking an additional decision, the Application is seeking reconsideration of core elements of the Final Decision. (…) In such circumstances, the Panel cannot escape the conclusion that the Application is ‚frivolous‘ in the sense of it ‚having no sound basis (as in fact or law)‘. This finding suffices to entitle the Respondent to the cost shifting decision it is seeking and obviates the necessity of determining whether the Application is also ‚abusive‘.“ Afilias sei es mit der Beschwerde also darum gegangen, dass Kernelemente des Urteils neu geprüft werden. Das sei nach „Rule 33“ aber gar nicht zulässig, denn die Regelung zielt darauf ab, „to interpret the award or correct any clerical, typographical, or computational errors or make an additional award as to claims, counterclaims, or setoffs presented but omitted from the award“. Ähnliche Regelungen kennt das deutsche Prozessrecht mit § 319 ZPO (Berichtigung des Urteils) und § 321 ZPO (Ergänzung des Urteils). Eine erneute Sach- und Rechtsprüfung ist aber nicht vorgesehen. Vor diesem Hintergrund sei die Beschwerde von Afilias „schikanös“, was sich auch bei den Kosten des Verfahrens auswirkt, die sich auf weit über EUR 330.000,- belaufen: sie sind von Afilias zu tragen.

Bei VeriSign sieht man sich in der zuvor schon geäusserten Meinung bestätigt, geht aber nicht davon aus, dass Afilias locker lässt. „Perhaps this is why its litigation counsel has already written ICANN threatening to continue litigation “in all available fora whether within or outside of the United States of America.“, heisst es im VeriSign-Blog. Galt bisher als möglich, dass .web Ende des Jahres 2022 verfügbar sein wird, scheint selbst dieser vage Termin nun wieder zu wackeln.

Die Entscheidung des ICDR finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2658

Den Blog-Artikel von VeriSign finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2659

Quelle: icann.org, eigene Recherche

STATISTIK – DIE GEWINNER UND VERLIERER 2021

Zum Auftakt des neuen Jahres blicken wir nicht nur auf die Entwicklung der Registrierungszahlen im Dezember 2021 zurück, sondern präsentieren Ihnen einen Rückblick auf die letzten zwölf Monate. Und die kannten mit .icu einen klaren Verlierer.

Auf ein herausragendes Jahr blickt .com zurück. Die Kommerz-Endung legte 2021 um fast 8,2 Mio. Domains zu und übertraf damit einmal mehr die ohnehin bereits tollen Ergebnisse der Vorjahre. 2020 konnte .com „nur“ um knapp 6,4 Mio. Domains zulegen, 2018 war es um 7,1 Mio. Domains vorangegangen, 2019 um fast 6,5 Mio. Anzeichen, dass der .com-Boom endet, gibt es also nicht; im Gegenteil bleibt die Endung .com ein Synonym für das Domain Name System, und daran hat auch die Einführung hunderter neuer generischer Top Level Domains nichts geändert. Die Wende zum positiven geschafft hat .net, die im vergangenen Jahr ca. 50.000 Domains hinzugewonnen hat. 2020 verlor die zweitwichtigste generische Endung der Welt noch über 40.000 Registrierungen, 2018 und 2019 waren es sogar jeweils über 500.000 Domains. Welche Rolle Corona hierfür gespielt hat, lässt sich kaum verlässlich beurteilen. Zu den Profiteuren der Pandemie zählt dagegen eindeutig .de; für das deutsche Länderkürzel ging es um 460.000 Domains voran. 2020, also ebenfalls unter dem Einfluss von Corona, lag das Plus bei über 375.000 Domains, während es 2019 ein Plus von „nur“ 118.407 .de-Domains gab, im Jahr 2018 sogar einen Verlust von rund 100.000 Domains. Dieser Schwenk lässt sich nur mit der Pandemie erklären; wie nachhaltig das Wachstum ist, bleibt aber abzuwarten.

Besondere Erwähnung verdient .eu. Im Angesicht des Brexit standen der Europa-Domain zu Beginn des Jahres 2021 zwölf schwierige Monate bevor, die aber ausgezeichnet gemeistert wurden. So konnte man wie 2020 auch 2021 mit einem leichten Plus von rund 60.000 Domains schließen. Darin bereits eingepreist sind ca. 48.000 Brexit-bezogene .eu-Domains, die eingezogen und am 03. Januar 2022 wieder frei wurden. Den heftigsten Rückschlag musste .eu bereits 2019 einstecken; damals sackte die Registrierungszahl um rund 360.000 Domains ab. Damit sollte für .eu das Brexit-Kapitel insgesamt abgeschlossen sein – eigentlich. Denn erster Streit zeichnet sich um die Domain leave.eu ab, die der gleichnamigen politischen Kampagnengruppe unter Leitung von Nigel Farage als Plattform diente. Hier sollte ein Umzug des Domain-Inhabers ins irische Waterford die Löschung verhindern; aktuell ist die Domain jedenfalls nicht konnektiert.

Im Lager der nTLDs sticht eine Entwicklung heraus: .icu, 2021 mit 4.935.339 Domains noch mit weitem Abstand die erfolgreichste neue Endung, ist zum 01. Januar 2022 auf nur noch 625.938 abgestürzt und verbleibt damit gerade so in den Top Ten der nTLD-Rangliste. Sie wird nunmehr angeführt von .xyz, die über 800.000 Domains hinzugewinnen konnte und bei knapp unter 4,3 Mio. Domains notiert. Ihr folgt .online, die 2020 einen Platz auf dem Stockerl noch deutlich verpasst hatte. Wie viel Marketing und verbilligte Registrierungsgebühren hinter diesen Entwicklungen stecken, lässt sich nicht sagen; .icu sollte aber als warnendes Beispiel dienen. Eine nachhaltige Nutzung attraktiver Domains für sinnvolle Inhalte dürfte immer noch den grössten Werbeeffekt für eine nTLD nach sich ziehen und damit dem Image einer Endung insgesamt nutzen.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 17.159.239 – (Vergleich zum Vorjahr: + 459.850)
.at – 1.412.857 – (Vergleich zum Vorjahr: + 47.133)
.com – 160.004.780 – (Vergleich zum Vorjahr: + 8.188.289)
.net – 13.423.971 – (Vergleich zum Vorjahr: + 48.213)
.org – 10.533.373 – (Vergleich zum Vorjahr: + 220.872)
.info – 3.802.821 – (Vergleich zum Vorjahr: – 321.758)
.biz – 1.441.118 – (Vergleich zum Vorjahr: + 47.378)
.eu – 3.677.416 – (Vergleich zum Vorjahr: + 61.262)

.xyz – 4.293.019 – (Vergleich zum Vorjahr: + 811.003)
.online – 2.100.559 – (Vergleich zum Vorjahr: + 212.693)
.top – 1.580.742 – (Vergleich zum Vorjahr: – 1.126.169)

(Stand 01. Januar 2022)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Quelle: eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .AU, .BUDAPEST UND .HIPHOP

Kurz vor Jahresschluss hat sich eine weitere neue Top Level Domain verabschiedet: die Städte-Endung .budapest möchte das DNS so schnell wie möglich verlassen. Derweil bietet Australiens .au einen nützlichen Service für Second Level Domains, während .hiphop die Registry wechselt – hier die Kurznews.

Die australische .au Domain Administration Ltd. (auDA), Verwalterin des Länderkürzels .au, hat ihr „Priority Status Tool“ online gestellt. Wie gemeldet, wird es ab dem 24. März 2022 möglich, Domain-Namen direkt unterhalb von .au zu registrieren; damit will auDA für mehr Auswahl an kurzen, prägnanten Domains sorgen, behält aber das Erfordernis einer „verified Australian presence“ als Registrierungsvoraussetzung bei. Da Inhaber einer unter .com.au oder .net.au registrierten Domain bis zum 20. September 2022 Zeit haben, sich um das kurze .au-Pendant zu bemühen, hat auDA das „Priority Status Tool“ vorgestellt. Damit lässt sich die „Priority Category“ einer Domain prüfen und vor allem herausfinden, ob sich auch andere Personen um die selbe kurze .au-Domain bemühen. Parallel hat auDA angekündigt, dass die Liste reservierter Domains aktualisiert werden soll; dazu findet aktuell eine öffentliche Anhörung statt, die bis zum 31. Januar 2022 andauert und bei der jedermann Vorschläge für jene Domains einreichen kann, die seiner Ansicht nach in die Liste mitaufgenommen werden sollen. Welche Domains das letztlich betrifft, will auDA im Februar 2022 entscheiden.

Die Minds + Machines Limited Group (MMX), Registry für aktuell noch 30 nTLDs, trennt sich von ihrer Städte-Endung .budapest. Mit Schreiben vom 13. Oktober 2021 kündigte MMX den Registry-Vertrag mit der Internet-Verwaltung ICANN. Gestützt wird auch diese Kündigung auf Section 4.4(b) des Registry Agreement (RA), die eine jederzeitige ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 180 Kalendertagen gestattet. Sollte es noch schneller gehen, wäre MMX aber gar nicht böse: „MMX acknowledges that the effective date of the termination is 180 days from the date of this notification according to the Registry Agreement, but requests that the termination take place as early as possible.“ Was die Stadt Budapest davon hält, ist öffentlich bisher nicht überliefert; bei aktuell lediglich einer registrierten .budapest-Domain dürfte der Großteil der Internetnutzer vom Verschwinden aber nichts mitbekommen. Gleichwohl ist .budapest nicht die erste Städte-Endung, die sich wieder aus dem Domain Name System zurückzieht; diese Ehre gebührt .doha, deren Registry Agreement bereits im November 2018 gekündigt worden war.

Digital Asset Monetary Network Inc. (DAMN), nach eigenen Angaben der erste öffentliche Start-Up-Beschleuniger, hat bekanntgegeben, über die Dot Hip Hop LLC die Rechte an der neuen generischen Top Level Domain .hiphop erworben zu haben. Eine Vorankündigung hatte DAMN schon am 28. Oktober 2021 veröffentlicht, ohne jedoch die Endung offenzulegen; dies folgte nun am 04. Januar 2022. Eigentlich gehörte .hiphop zu jenen 23 nTLDs, welche die Uni Naming & Registry (UNR) im April 2021 versteigern wollte. Das Startgebot lag damals bei US$ 100.000,- bei einem Bestand von rund 600 registrierten Domains. DAMN konnte sich die Rechte jedoch außerhalb der Auktion sichern. Zum Kaufpreis machte das Unternehmen keine Angaben; die Zahl der registrierten Domains ist seit April 2021 jedenfalls nicht erheblich gestiegen. Allerdings steht die Zustimmung von ICANN zum Übergang des Registry-Vertrages noch aus, und die scheint deutlich länger zu dauern als geplant: „This process is seemingly taking longer and is costing more money than the traditional transfer process is known to take“, heisst es in einer Pressemitteilung. Welche Pläne DAMN mit .hiphop hat, ist noch offen. Schon jetzt kann .hiphop von jedermann zu jedem beliebigen legalen Zweck registriert werden; Registrierungsgebühren im teilweise dreistelligen Bereich machen die Endung jedoch für viele Nutzer weniger reizvoll.

Das „Priority Status Tool“ für .au finden Sie unter:
> https://www.auda.org.au/tools/priority-status-tool

Quelle: auda.org.au, icann.org, globenewswire.com

SECURUS.COM – UDRP-LEHRSTUNDE MIT TONY WILLOUGHBY

Ein anwaltlich vertretenes US-Unternehmen startete ein UDRP-Verfahren um die Domain securus.com. Es war schlecht beraten, was Panelist Tony Willoughby zum Anlass nimmt, eine kleine Lehrstunde zum Umgang mit der Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy zu halten.

Die Securus Technologies LLC aus den USA sah ihre Markenrechte durch die Domain securus.com verletzt. Sie ist ein technischer Dienstleister, dessen Schwerpunkt auf der Erleichterung der Kommunikation zwischen Inhaftierten und ihren Familien liegt. Sie startete ein UDRP-Verfahren vor der WIPO und trug unter anderem vor, sie sei Inhaberin der Domain securustechnologies.com. Seit August 2004 sei sie mit ihrer Marke „SECURUS“ aktiv, die im November 2006 beim US-Markenamt eingetragen wurde. Der Gegner habe die Domain securus.com geparkt, und unter der Website fänden sich Links zu Kommunikationsanbietern für Inhaftierte. Der Gegner, mit Sitz in China, meldete sich nicht zur Sache. Als Entscheider fungierte der britisch-walisische Jurist Tony Willoughby.

Willoughby erwies sich wieder einmal als präziser und ausführlicher Panelist. Er wies die Beschwerde der Securus Technologies LLC ab und sah sich gezwungen, zudem ein Reverse Domain Name Hijacking zu bestätigen (WIPO-Case No. D2021-3383). Dabei hatte Willoughby kein Problem, die Identität von Marke und Domain festzustellen. Doch übersprang er die Frage eines Rechts oder berechtigten Interesses auf Seiten des Gegners, da die Frage der Bösgläubigkeit eindeutig ausfiel: Die Domain securus.com hatte der Gegner bereits im September 1995 registriert. Dafür ging Willoughby sowohl bei der Prüfung der Bösgläubigkeit und auch bei der des Reverse Domain Name Hijacking ins Detail. Das wollen wir uns anschauen, allen Beschwerdeführern zur Mahnung.

Die Beschwerdeführerin trage unter anderem vor, der Gegner versuche absichtsvoll aus kommerziellen Gründen durch die Verwendung der markenidentischen Domain, Internetnutzer auf sich aufmerksam zu machen und an Dritte weiterzuleiten, die vergleichbare Dienstleistungen wie die Beschwerdeführerin anbieten. Im Hinblick auf diesen Vortrag und weil der Gegner sich nicht dagegen wendet, sieht Willoughby die Behauptung der Beschwerdeführerin wohlbegründet. Für ihn sieht die aktuelle Nutzung der Domain securus.com genau nach einer Ausnutzung der Marke und des Goodwill der Beschwerdeführerin aus. Doch verlange die UDRP, dass die angegriffene Domain bösgläubig genutzt und registriert werden müsse. Letzteres komme hier allerdings nicht in Betracht, da die Domain bereits knapp neun Jahre vor der von der Beschwerdeführerin behaupteten ersten Nutzung der Marke registriert wurde. Es sei kaum vorstellbar, dass die Domain mit der Marke der Beschwerdeführerin im Sinn registriert wurde. Die Beschwerdeführerin habe nichts dazu vorgetragen, bereits 1995 erwogen zu haben, die Marke „SECURUS“ zu nutzen. Nur in wenigen Ausnahmetatbeständen kommt in Betracht, dass eine bösgläubige Domain-Registrierung vor einer Marke angenommen wird. Der WIPO-Overview 3.0 geht darauf in Sektion 3.8.1 und 3.8.2 ein. So könne Bösgläubigkeit angenommen werden, wenn eine Domain kurz vor oder nach der Ankündigung einer Firmenverschmelzung registriert wird, oder wenn der Gegner Insiderinformationen besitzt, etwa als ehemaliger Angestellter, oder wenn eine besondere Aufmerksamkeit der Medien auf ein neues Produkt gerichtet wird, oder kurz nach einer Markenbeantragung des Beschwerdeführers. Nichts spreche allerdings hier dafür, dass der Gegner 1995 die Domain im Hinblick auf die Marke der Beschwerdeführerin registriert habe. Auch aufgrund der Weiterregistrierung (renewal) der Domain ergibt sich keine Bösgläubigkeit auf Seiten des Gegners; dies sei gefestigte Rechtssprechung und finde sich auch im WIPO-Overview 3.0, Sektion 3.9 wieder. Damit konnte Willoughby keine Bösgläubigkeit seitens des Gegners feststellen, und die Beschwerde war damit für die Beschwerdeführerin verloren.

Doch Willoughby sah sich nicht in der Lage, damit die Prüfung zu beenden. Die UDRP-Regeln sehen in § 15 (e) vor, dass nach Prüfung des Parteivortrags, soweit der Entscheider meint, die Beschwerde sei bösgläubig vorgebracht worden, er dies prüfen und entsprechend entscheiden müsse. Ein Reverse Domain Name Hijacking liegt danach vor, wenn die UDRP bösgläubig genutzt werde, um den Domain-Inhaber um seine Domain zu bringen. Die Rechtsprechung gehe mittlerweile dahin, dass es nicht eines Antrags des Verfahrensgegners bedarf, um das Vorliegen von Reverse Domain Name Hijacking zu prüfen. Zu den Fällen, die als Reverse Domain Name Hijacking eingeschätzt werden, gehören unter anderem solche, bei denen Fakten vorliegen, die zeigen, dass der Beschwerdeführer wußte oder hätte wissen müssen, dass er mit der Beschwerde nicht würde erfolgreich sein können, etwa bei Fehlen von Markenrechten oder wenn die Domain deutlich vor der Erlangung von Markenrechten registriert wurde. Dabei werden höhere Anforderungen an Beschwerden gestellt, bei denen die Beschwerdeführer anwaltlich vertreten sind. Willoughby stellt alsdann fest, dass der Gegner sich nicht im Verfahren gemeldet und einen Antrag auf Reverse Domain Name Hijacking gestellt hat. Weiter spreche alles dafür, dass der Gegner die Domain offensichtlich missbräuchlich nutzt. Nichtsdestotrotz gäbe die UDRP keinen Raum: jeder, der sich den öffentlich abrufbaren WIPO-Overview 3.0 angeschaut habe, wisse, dass eine missbräuchliche Nutzung allein nicht den Tatbestand der Bösgläubigkeit erfülle. In der Beschwerde werden sowohl das Datum der Registrierung der Domain im Jahr 1995 als auch die Behauptung der Beschwerdeführerin, sie habe ihre Marke 2004 zum ersten Mal benutzt, eindeutig dargelegt und kein Argument angeführt, um dieses offensichtliche Hindernis für ein erfolgreiches Verfahren aus der Welt zu räumen. Wenn die Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin sich die UDRP und die Hilfsmaterialien genau angeschaut hätten, wäre die Beschwerde kaum eingereicht worden, oder jedenfalls nicht in dieser Form, ohne jedes Argument hinsichtlich des genannten Erfolgshindernisses. Die Rechtsberater hätten der Beschwerdeführerin mitgeteilt, dass die Angelegenheit vor einem ordentlichen Gericht geklärt werden müsse. Willoughby sei klar, dass andere Panels das üble Verhalten des Gegners als Ausgleich für das Fehlverhalten der Beschwerdeführer in Rechnung stellten, doch könne er einen solche Ausgleich aus § 15 (e) der UDRP nicht herauslesen. Aus diesem Grunde sah Willoughby sich gezwungen, auf Seiten der Beschwerdeführerin einen Missbrauch der UDRP und somit ein Reverse Domain Name Hijacking festzustellen. Entsprechend wies er ihre Beschwerde zurück und stellte einen Missbrauch des UDRP-Verfahrens fest.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain securus.com finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2662

Den WIPO Overview 3.0 findet man hier:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/search/overview3.0/

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

UDRP – ZAHL DER WIPO-VERFAHREN AUF REKORDHOCH

Noch vor Ende des Jahres 2021 lieferte Domain-Anwalt Doug Isenberg einen Überblick über die UDRP-Streitigkeiten bei WIPO. Er sieht einen Anstieg von 14 Prozent von UDRP-Verfahren in 2021, gegebenenfalls mehr.

Isenberg konnte nicht auf das Ende des Jahres warten, um seinen Blick auf das UDRP-Jahr 2021 zu werfen. Dabei standen ihm allein die Daten, die WIPO zur Verfügung stellt, zur Verfügung, da dies die einzige Streitbeilegungsinstanz ist, die ihre Daten zeitnah zur Verfügung stellt. Er konstatiert einen kontinuierlichen Anstieg der WIPO-Fälle seit acht Jahren, wobei neben generischen Endungen auch Länderendungen berücksichtigt sind. Diesmal seien es mindestens 14 Prozent mehr Verfahren als im Vorjahr, möglicherweise sogar 20 Prozent zum Jahresende, teilt er in einem Artikel, begleitet von einem Video, auf giga.law mit. Und in der Tat, schaut man sich die Statistikseite der WIPO an und rechnet 1 und 1 zusammen, so bedeutet die Steigerung von 4.204 Fällen in 2020 auf 5.128 Fälle in 2021 einen Anstieg um gut 22 Prozent. Auch die Zahl der in UDRP-Verfahren verwickelte Domains ist gestiegen, von 7.240 in 2020 auf 8.776 in 2021 (gut 21 Prozent), wobei das Gros von generischen Endungen abgedeckt wird: 6.439 gTLDs gegenüber 601 ccTLDs in 2020, und 7.922 gTLDs gegenüber 854 ccTLDs in 2021.

Unter den gTLDs liegt natürlich .com vorne, gefolgt von der relativ jungen .shop und .xyz, ehe sich die klassischen generischen Endungen .net und .org einreihen:

Endung – Domains – Prozent
.com – 5.520 – 69,68
.shop – 411 – 5,19
.xyz – 317 – 4,00
.net – 255 – 3,22
.org – 185 – 2,34

Unter den ccTLDs zeigt sich ein ausgeglicheneres Bild, da es an einem Platzhirsch wie .com mangelt:

Endung – Domains | Endung – Domains
.co – 120 | .es – 49
.cn – 84 | .se – 49
.nl – 80 | .au – 43
.mx – 55 | .cc – 36
.eu – 52 | .io – 34

Die deutsche Endung ist unter den ccTLDs selbstverständlich nicht zu finden, da für sie keine Streitbeilegung unter dem UDRP-Statut oder einer seiner Abwandlungen vorgesehen ist.

Isenberg macht nochmals darauf aufmerksam, dass in einzelnen UDRP-Verfahren mehrere Domains verhandelt werden können, soweit der Inhaber der Domains derselbe ist. So habe beispielsweise Facebook in den vergangenen Wochen zwei Verfahren mit mehr als jeweils 100 Domains geführt, Clorox, früher im vergangenen Jahr, ein Verfahren mit über 367 und Gucci eines mit 204 Domains. Das europäische Datenschutzrecht (die DSGVO) mache es schwieriger, Inhaber festzustellen und so zahlreiche Domains in einzelne Verfahren zu packen, was sicher zu der höheren Anzahl von Fällen beitrage und so umfassende Verfahren mit über 1.500 Domains, wie er, Doug Isenberg 2009 eines geführt habe, deutlich erschwere. Isenberg sieht unter anderem auch 2021, wie bereits 2020, Corona (COVID-19) als einen der Treiber für den Anstieg der UDRP-Fälle. Bei seinen Mandanten zeigten sich zahlreiche Missbrauchsfälle, wie PPC-Seiten, Phishing-Seiten im Zusammenhang mit gefälschten Rechnungen oder falschen Jobangeboten, und Erwachsenenseiten seien auch wieder vermehrt im Einsatz.

Isenberg resümiert, die UDRP ist nach wie vor die erste Wahl für Markeninhaber. Auch wenn die Bearbeitung der Verfahren we gen der hohen Anzahl von Fällen sich etwas verzögert, sei das UDRP-Verfahren nach wie vor, wegen der geringen Kosten und der Geschwindigkeit des Verfahrens, das Verfahren der Wahl.

Den Artikel und das Video von Doug Isenberg finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2663

Die Statistiken für UDRP-Fälle bei WIPO findet man unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/statistics/

Quelle: giga.law, wipo.int, eigene Recherche

LENDER.COM – KREDITGEBER FÜR US$ 550.000,-

Sedo brachte dieser Tage nicht nur die Daten der vergangenen Handelswoche, sondern gleich mehrerer Wochen, weshalb wir zum Einstand ins neue Jahr unsere Listen verlängern. Insgesamt fünf Domains zählen wir im sechsstelligen Dollar-Bereich.

Den höchsten Preis erzielt lender.com mit US$ 550.000,- (ca. EUR 486.726,-). Ihr folgt pays.com mit US$ 350.000,- (ca. EUR 309.735,-), über die man „smart investments“ tätigen sollen kann. Dritte auf der Liste ist nutun.com zu US$ 125.000,- (ca. EUR 110.619,-). Und schließlich ist da viverse.com mit US$ 100.000,- (ca. EUR 88.496,-), der allerdings eine Domain unter Länderendung vorgeht. Viel erlebt hat thekingdom.com, die jetzt über US$ 39.999,- (ca. EUR 35.397,-) herrscht, nachdem sie im November 2008 mit US$ 2.322,- (ca. EUR 1.858,-) gestartet war und im November 2013 auf US$ 11.610,- (ca. EUR 8.537,-) kam. Die Domain azh.com kommt auf EUR 24.500,-, nachdem sie im Januar 2019 bereits bei US$ 15.000,- (ca. EUR 13.043,-) lag. dividendstocks.com steigert sich leicht von US$ 7.000,- (ca. EUR 6.195,-) im Juni 2015 auf jetzt US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-), und hanker.com verdoppelt ihren Wert von US$ 5.000,- (ca. EUR 3.356,-) im November 2009 auf US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-) .

Die Länderendungen bieten mit eth.cm eine Domain im sechsstelligen Bereich auf: die Kryptowährungsdomain erzielte EUR 100.000,-. Ihr folgt die bulgarische hire.bg zum Preis von EUR 75.600,-. Dann schließt sich die kolumbianische hardfork.co zu US$ 50.000,- (ca. EUR 44.248,-) an, die nicht ohne weitere Begleitung kommt, und die Drei-Zeichen-Domain dao.co mit US$ 45.000,- (ca. EUR 39.823,-), rea.co für US$ 15.000,- (ca. EUR 13.274,-) und einige weitere Domains gleicher Endung mitzieht, wobei dao.co im Mai 2018 sich mit US$ 5.000,- (ca. EUR 4.167,-) zufrieden gegeben hatte. Die fünfte auf der Liste der Länderendungen ist die französische Ein-Zeichen-Domain u.fr, die zum Supermarktpreis von EUR 39.990,- fährt. Eine weitere Domain ist meaning.io, die mit ihrem Preis von US$ 19.999,- (ca. EUR 17.698,-) schließlich vor der deutschen Domain routenplaner.de mit EUR 15.155,- liegt. Zahlreiche Domains unter deutscher Endung fanden neue Inhaber, darunter die Ein-Ziffer-Domain 0.de mit EUR 11.900,-. Ebenfalls dabei ist umschuldung.de mit EUR 9.766,-, die gegenüber April 2010, als sie EUR 12.501,- kostete, etwas nachließ. Wir picken uns zwei weitere Domains unter Länderendungen heraus: procasa.ch kommt auf EUR 2.990,-, nachdem sie im Dezember 2010 noch bei lediglich EUR 1.500,- lag, und ev.ai aus Anguilla schafft es auf lediglich US$ 3.205,- (ca. EUR 2.836,-), nachdem sie im Dezember 2019 bei deutlich besseren GBP 5.000,- (ca. EUR 5.920,-) lag.

Die neuen generischen Endungen hält besonders Swetha wieder in Topform, mit zahlreichen Verkäufen im unteren fünfstelligen Bereich, soweit die Endung .xyz betroffen ist. Doch die höchsten Preise liegen diesmal bei anderen Endungen: hookup.app kommt auf sehr gute US$ 45.000,- (ca. EUR 39.823,-), mit eth.black und eth.pink liegen zwei Kryptowährungsdomains bei jeweils US$ 30.000,- (ca. EUR 26.549,-), me.tube folgt mit US$ 25.000,- (ca. EUR 22.124,-) und in.club kommt auf US$ 22.500,- (ca. EUR 19.912,-). Drei Domains kommen aus der Zwischenzeit der NullerJahre, jeweils mit einer Vorgeschichte. So brachte kyiv.info im April 2004 US$ 895,- (ca. EUR 750,-) ein und kommt jetzt auf erfreuliche US$ 7.500,- (ca. EUR 6.637,-). video.pro hingegen verliert ganz beträchtlich: aus US$ 35.000,- (ca. EUR 26.225,-) im März 2007 wurden nun US$ 3.500,- (ca. EUR 3.097,-). Leicht aufgestiegen hingegen ist vin.info auf einen Wert von US$ 2.300,- (ca. EUR 2.035,-), nachdem sie für US$ 1.156,- (ca. EUR 889,-) im März 2013 gehandelt wurde. Die klassischen generischen Endungen erfreuen mit kommoden Preisen: mathgames.org kommt auf US$ 20.000,- (ca. EUR 17.699,-) und aslam.org auf US$ 11.500,- (ca. EUR 10.177,-). Die Drei-Zeichen-Domain knw.net blickt auf US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-), nachdem sie im April 2016 bei lediglich US$ 3.850,- (ca. EUR 3.377,-) lag, und praying.org wurde bei US$ 3.995,- (ca. EUR 3.535,-) erhört, nachdem sie im Februar 2007 noch bei US$ 1.860,- (ca. EUR 1.433,-) lag. Die vergangenen Domain-Handelswochen bescherten nochmals einen warmen Regen erfreulicher Domain-Käufe und bieten zugleich einen guten Start ins neue Jahr.

Länderendungen
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eth.cm – EUR 100.000,-
hire.bg – EUR 75.600,-

hardfork.co – US$ 50.000,- (ca. EUR 44.248,-)
dao.co – US$ 45.000,- (ca. EUR 39.823,-)
rea.co – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.274,-)
invest.co – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)
snk.co – US$ 4.980,- (ca. EUR 4.407,-)
nftacademy.co – US$ 2.888,- (ca. EUR 2.556,-)

u.fr – EUR 39.990,-
algues.fr – EUR 9.750,-
leopold.fr – EUR 5.999,-
thelab.fr – EUR 2.499,-

meaning.io – US$ 19.999,- (ca. EUR 17.698,-)
travelx.io – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.310,-)
solarflare.io – US$ 4.775,- (ca. EUR 4.226,-)
grayscale.io – US$ 4.330,- (ca. EUR 3.832,-)
inv.io – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.770,-)

routenplaner.de – EUR 15.155,-
0.de – EUR 11.900,-
feedback.de – EUR 10.000,-
umschuldung.de – EUR 9.766,-
staubsaugerbeutel.de – EUR 7.500,-
adel.de – EUR 5.200,–
einfachjetzt.de – EUR 5.000,-
smiley.de – EUR 5.000,-
arbeitsunfall24.de – EUR 4.500,-
edeco.de – EUR 4.500,-
efuel.de – EUR 4.500,-
mydrugs.de – EUR 4.499,-
totobet.de – EUR 4.200,-
cryptostamps.de – EUR 3.880,-
ernährungsberatung.de – EUR 3.670,-
flexdoc.de – EUR 3.500,-
talente.de – EUR 3.500,-
tatzelwurm.de – EUR 3.000,-
tmrw.de – EUR 3.000,-
binbin.de – EUR 2.999,-
greenburg.de – EUR 2.999,-
coinmeister.de – EUR 2.995,-
pcr24.de – EUR 2.990,-
webtale.de – EUR 2.888,-
besocial.de – EUR 2.850,-
liacon.de – EUR 2.700,-
auffrischungsimpfung.de – EUR 2.600,-
mental-coach.de – EUR 2.500,-
recruitme.de – EUR 2.500,-
suchtbeauftragte.de – EUR 2.500,-

dachfenster.at – EUR 15.000,-
jewish.in – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.274,-)
rehab.ae – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.274,-)
ball.in – US$ 11.700,- (ca. EUR 10.354,-)
instatrade.eu – EUR 10.000,-
paro.ai – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-)
civic.me – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.195,-)
greenline.in – US$ 5.900,- (ca. EUR 5.221,-)
it.gp – EUR 5.000,-
nonfungibletoken.io – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)
cow.fi – EUR 4.398,-
tuned.in – GBP 3.500,- (ca. EUR 4.185,-)
noda.ch – EUR 3.990,-
cache.fi – EUR 3.798,-
accounting.ch – EUR 3.365,-
mindbodyhome.com.au – US$ 3.683,- (ca. EUR 3.259,-)
it.uz – US$ 3.675,- (ca. EUR 3.252,-)
coworkers.ch – EUR 2.990,-
procasa.ch – EUR 2.990,-
ev.ai – US$ 3.205,- (ca. EUR 2.836,-)
waterdrop.ca – EUR 2.800,-
neu.in – US$ 2.888,- (ca. EUR 2.556,-)
evy.eu – EUR 2.500,-
freshsolutions.eu – EUR 2.499,-
paradigm.ch – EUR 2.499,-
exetra.cn – US$ 2.540,- (ca. EUR 2.248,-)
metadev.ca – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.212,-)
tr.ax – EUR 2.000,-
cheaptyres.co.uk – US$ 2.025,- (ca. EUR 1.792,-)
coll.ag – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.770,-)
pocketbook.ca – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.770,-)
eager.co.uk – US$ 1.785,- (ca. EUR 1.580,-)
mwt.co.uk – US$ 1.026,- (ca. EUR 908,-)

Neue Endungen
————-

hookup.app – US$ 45.000,- (ca. EUR 39.823,-)
eth.black – US$ 30.000,- (ca. EUR 26.549,-)
eth.pink – US$ 30.000,- (ca. EUR 26.549,-)
me.tube – US$ 25.000,- (ca. EUR 22.124,-)
in.club – US$ 22.500,- (ca. EUR 19.912,-)
office.world – CNY 99.621,- (ca. EUR 13.735,-)
daybreak.studio – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.274,-)
monkey.app – US$ 13.000,- (ca. EUR 11.504,-)
meta.stream – US$ 10.001,- (ca. EUR 8.850,-)
date.art – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.637,-)
frame.art – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.310,-)
zerowaste.shop – EUR 4.800,-
pain.clinic – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.867,-)
ecoclean.group – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)
memes.wtf – US$ 4.330,- (ca. EUR 3.832,-)
dty.vip – US$ 4.108,- (ca. EUR 3.635,-)
expunge.law – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.655,-)
sdm.tech – US$ 2.995,- (ca. EUR 2.650,-)
tech.coffee – US$ 2.900,- (ca. EUR 2.566,-)
the.law – US$ 2.700,- (ca. EUR 2.389,-)
rally.live – US$ 2.200,- (ca. EUR 1.947,-)
block.game – US$ 1.919,- (ca. EUR 1.698,-)
eth.gift – US$ 1.597,- (ca. EUR 1.413,-)
gifts.click – US$ 1.533,- (ca. EUR 1.357,-)
didi.art – US$ 1.200,- (ca. EUR 1.062,-)

ante.xyz – US$ 19.888,- (ca. EUR 17.600,-)
cameo.xyz – US$ 19.888,- (ca. EUR 17.600,-)
heir.xyz – US$ 19.888,- (ca. EUR 17.600,-)
tiptop.xyz – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.274,-)
fractional.xyz – US$ 14.888,- (ca. EUR 13.175,-)
revolve.xyz – US$ 14.888,- (ca. EUR 13.175,-)
wilde.xyz – US$ 13.000,- (ca. EUR 11.504,-)
edge.xyz – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-)
mags.xyz – US$ 7.888,- (ca. EUR 6.981,-)
blockchaingaming.xyz – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.637,-)
piemonte.xyz – EUR 4.250,-
lawyers.xyz – US$ 3.849,- (ca. EUR 3.406,-)
type.xyz – US$ 3.750,- (ca. EUR 3.319,-)
defaced.xyz – US$ 2.750,- (ca. EUR 2.434,-)
dodo.xyz – US$ 2.600,- (ca. EUR 2.301,-)
attorneys.xyz – US$ 1.898,- (ca. EUR 1.680,-)
catholic.xyz – US$ 1.610,- (ca. EUR 1.425,-)

Generische Endungen
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kyiv.info – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.637,-)
video.pro – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.097,-)
vin.info – US$ 2.300,- (ca. EUR 2.035,-)

mathgames.org – US$ 20.000,- (ca. EUR 17.699,-)
aslam.org – US$ 11.500,- (ca. EUR 10.177,-)
tier.org – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-)
netbookmarket.net – US$ 9.680,- (ca. EUR 8.566,-)
tacticool.net – US$ 9.500,- (ca. EUR 8.407,-)
elec.net – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.310,-)
ascena.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)
imtoken.org – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)
knw.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)
cartoons.org – US$ 4.977,- (ca. EUR 4.404,-)
techno.org – EUR 4.300,-
moviefi.net – US$ 4.380,- (ca. EUR 3.876,-)
praying.org – US$ 3.995,- (ca. EUR 3.535,-)
sportfi.net – US$ 3.911,- (ca. EUR 3.461,-)
aeki.net – EUR 2.500,-
earthalliance.net – US$ 2.688,- (ca. EUR 2.379,-)
renaissanceconnection.org – US$ 2.160,- (ca. EUR 1.912,-)
cany.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.770,-)
toonget.net – US$ 1.533,- (ca. EUR 1.357,-)

.com
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lender.com – US$ 550.000,- (ca. EUR 486.726,-)
pays.com – US$ 350.000,- (ca. EUR 309.735,-)
nutun.com – US$ 125.000,- (ca. EUR 110.619,-)
viverse.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 88.496,-)
metaversegroup.com – US$ 75.000,- (ca. EUR 66.372,-)
dildo.com – US$ 65.000,- (ca. EUR 57.522,-)
7bank.com – US$ 55.000,- (ca. EUR 48.673,-)
maksimov.com – US$ 51.000,- (ca. EUR 45.133,-)
scrip.com – US$ 44.060,- (ca. EUR 38.991,-)
cleanplanet.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 35.398,-)
exacttime.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 35.398,-)
thekingdom.com – US$ 39.999,- (ca. EUR 35.397,-)
meshcloud.com – US$ 30.500,- (ca. EUR 26.991,-)
stim.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 26.549,-)
instincts.com – EUR 24.999,-
azh.com – EUR 24.500,-
cagewars.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 22.124,-)
methylphenidate.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 22.124,-)
sweepz.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 22.124,-)
creatorscorner.com – US$ 24.444,- (ca. EUR 21.632,-)
topwidgets.com – US$ 23.000,- (ca. EUR 20.354,-)
namey.com – US$ 20.221,- (ca. EUR 17.895,-)
www360.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 17.699,-)
carv.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 17.699,-)
bo666.com – US$ 17.911,- (ca. EUR 15.850,-)
scribos.com – US$ 17.000,- (ca. EUR 15.044,-)
manj.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.274,-)
goodbill.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.274,-)
iprizes.com – US$ 12.999,- (ca. EUR 11.504,-)
tokenfy.com – US$ 12.888,- (ca. EUR 11.405,-)
recipebox.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.619,-)
versica.com – EUR 10.000,-
aquajet.com – US$ 11.222,- (ca. EUR 9.931,-)
everseed.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 9.735,-)
dividendstocks.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-)
hanker.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-)
infinitegame.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-)
studyinegypt.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

DENIC – DOMAIN PULSE IM MAI 2022 IN BONN

Der Domain pulse, die bedeutendste Veranstaltung für aktuelle Themen, Tendenzen und Trends rund um Domain-Namen im deutschsprachigen Raum, findet nun im Mai 2022 statt. Details zur Veranstaltung sind allerdings noch nicht bekannt.

Zusammen sowie alternierend richten die Registrierungsstellen der Länderendungen von Deutschland (DENIC eG), Österreich (Nic.at) und der Schweiz (SWITCH) die Fachtagung Domain pulse aus. Aktueller Gastgeber ist DENIC eG. Ende 2021 gab DENIC bekannt, dass der ursprünglich für 24. und 25. Februar 2021 geplante, dann auf 10. bis 11. Februar 2022 verschobene Domain pulse nun am 17. und 18. Mai 2022 stattfindet. Hintergrund ist, wie könnte es anders sein, die Corona-Situation. Und da es bei einem Branchentreffen gerade auf das Miteinander und Netzwerken ankommt, also eine Präsenzveranstaltung unbedingt wünschenswert ist, gleichzeitig aber auch die Gesundheit der Teilnehmer hohe Priorität genießt, waren die Verschiebungen unausweichlich. Am Austragungsort hat sich hingegen nichts geändert: Der Domain pulse 2022 findet im historische Plenarsaal in der Beethovenstadt Bonn statt. Das Warten auf den nächsten Domain pulse hat sich nun nochmals leicht verlängert, aber die beiden Tage im Mai 2022 werden vom Veranstalter sicher wieder mit informativen und interessanten Fachvorträgen, Diskussionen und mit dem Blick über den Branchen-Tellerrand hinaus gefüllt. Wahrscheinlich wird der Teller dann noch üppiger gefüllt sein.

Der Domain pulse 2022 findet vom 17. bis 18. Mai 2022 im historischen neuen Plenarsaal am Rheinufer in Bonn statt. Weitere Informationen und Anmeldung bald unter:
> https://domainpulse.de/dp2022

Quelle: domainpulse.de, denic.de, eigene Recherche

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