Domain-Newsletter

Ausgabe #1086 – 23. September 2021

Themen: .web – Bewerber waschen schmutzige Wäsche | Nächste Runde – ICANN gibt US$ 9-Mio-Budget frei | TLDs – Neues von .fr, .lt und .volkswagen | togg.com – Ohne Argumente auf verlorenem Posten | Interview – Doug Isenberg spricht mit dem CAC | homesome.com – Lebensmittelladen zu US$ 59.999,- | Wettbewerbszentrale – Herbstseminare zum UWG

.WEB – BEWERBER WASCHEN SCHMUTZIGE WÄSCHE

Die Einführung der neuen generischen Top Level Domain .web verzögert sich weiter: auch vier Monate nach einem schiedsgerichtlichen Urteil ist offen, wer den Registry-Vertrag erhält. Umso heftiger wird um eine private Auktion gestritten, deren Hintergründe nun bekannt wurden.

Im November 2018 hatte Afilias Domains No. 3 Limited, eine der sieben Bewerberinnen um .web, ein „Independent Review Process“-Schiedsverfahren (IRP) gegen ICANN eingeleitet. Afilias machte geltend, dass die Internet-Verwaltung bei der Vergabe von .web an den Registry-Neuling Nu Dot Co LLC gegen die eigenen Statuten verstoßen habe. Nu Dot Co hatte sich mit Unterstützung von VeriSign in einer Auktion mit einem Gebot von US$ 135 Mio. den Zuschlag geholt, die Unterstützung aber nicht offengelegt. In seiner Entscheidung vom 20. Mai 2021 kam das dreiköpfige Panel des ICDR zu dem Ergebnis, dass ICANN in der Tat gleich mehrfach gegen die eigenen „Amended and Restated Articles of Incorporation“ verstoßen hat. Zum Verhängnis wurde ICANN unter anderem die Untätigkeit, sich mit den Vorwürfen gegen Nu Dot Co ernsthaft auseinanderzusetzen, während man parallel die Einführung von .web vorangetrieben hat. Ausdrücklich nicht festgestellt hat das Schiedsgericht, ob der von Afilias erhobene Vorwurf zutrifft und Nu Dot Co die geheime Rolle von VeriSign als „Sugar Daddy“ hätte offen legen müssen; diese Entscheidung liege bei ICANN. Doch dort hat man offenbar keine Eile, so dass aktuell offen ist, wann die ersten Domain-Namen unter .web registriert werden können.

Das ärgert Verisign, weshalb die .com-Registry ihrem Ärger in einem Blog-Artikel Luft gemacht hat. Darin stürzt man sich auf die Presseabteilung von Afilias, die versucht habe, dem Urteil im Schiedsverfahren eine positive Note zu geben, obwohl Afilias mit dem Versuch gescheitert war, die Bewerbung von Nu Dot Co disqualifizieren zu lassen und zugleich Afilias selbst als .web-Registry einzusetzen. Des Weiteren habe Afilias erfolglos versucht, mit Hilfe einer 68-seitigen Beschwerde die Aufhebung der IRP-Entscheidung zu erreichen, obwohl solche „do overs“ in den Schiedsregeln gar nicht vorgesehen sind. Vor allem aber legt VeriSign ein Schreiben vom 23. Juli 2021 an ICANN offen; darin fordern die Anwälte von Nu Dot Co und VeriSign von der Netzverwaltung, alle Beschwerden von Afilias rund um die Auktion zurückzuweisen. Zur Begründung verweisen sie unter anderem darauf, dass Afilias und weitere Mitbewerber um .web alles daran gesetzt hätten, dass die Entscheidung um .web im Rahmen einer „private auction“ fällt, sprich: der Aktionserlös sollte vom Meistbietenden nicht in die ICANN-Kassen fliessen, sondern unter den Mitbietern aufgeteilt werden. Am 07. Juli 2016 soll es in einer Mitteilung geheissen haben: „Afilias would ‚guarantee‘ that [Nu Dot Co] would ’score at least 16 mil if you go into the private auction and lose‘.“ Später soll Afilias den Betrag auf US$ 17,02 Mio. erhöht haben. Nu Dot Co habe stets abgelehnt, so dass es zu einer öffentlichen Auktion kam. So habe die breite Internet-Community von der Auktion profitiert, nicht nur einige wenige Mitbewerber. Auch gegen die Mitbewerber Donuts, Schlund Technologies GmbH sowie Radix FZC teilen Nu Dot Co und VeriSign aus, und werfen ihnen „False Claims of a Change in Management or Control of NDC“ vor.

ICANN hat sich zu diesem Schreiben öffentlich bisher nicht positioniert. Zuletzt klang an, dass die Internet-Verwaltung eine private Auktion bevorzugt, in der sich die Konkurrenten einigen; dieses Ansinnen dürften Nu Dot Co und VeriSign mit ihrem nun öffentlichen Schreiben – möglicherweise ganz bewusst – konterkariert haben. Wer .web künftig betreiben darf, bleibt damit auch weiterhin offen.

Den Blog-Artikel von VeriSign finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2592

Die Beschwerde von Afilias finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2593

Weitere Informationen zum „Independent Review Process“ um .web finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1974

Quelle: verisign.com, eigene Recherche

NÄCHSTE RUNDE – ICANN GIBT US$ 9-MIO-BUDGET FREI

Die Internet-Verwaltung ICANN hat für die Vorbereitung zur kommenden Einführungsrunde neuer generischer Top Level Domains ein Budget von bis zu US$ 9 Mio. freigegeben. Mit einer zeitnahen Öffnung des Bewerbungsfensters ist aber nicht zu rechnen.

Nach fünfjähriger Auswertung der Einführungsrunde im Jahr 2012 hat die von ICANN eingesetzte „New gTLD Subsequent Procedures PDP Working Group“ im Januar 2021 ihren Abschlussbericht veröffentlicht und über die Generic Names Supporting Organization (GNSO) dem ICANN-Vorstand zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Am 26. Juli 2021 gab Karen Lentz, Vice President Policy Research and Stakeholder Programs, bekannt, dass man das im Zuge der WHOIS-Reform eingeführte Konzept einer Operational Design Phase (ODP) auf die kommende Einführungsrunde übertragen möchte. ICANN will so die möglichen Auswirkungen neuer Regelungen testen; es geht also um zusätzliche Informationsgewinnung in Bezug auf „analysis of the operational impact in terms of risk, anticipated costs, resource requirements, potential timelines, and other matters related to implementing the Final Report recommendations“, wobei die ODP bestehende Mechanismen nur ergänzen und nicht ersetzen soll. Sie soll als eine Art Initialzündung und integraler Teil der Vorbereitung der nächsten Runde dienen und dabei auf den Erkenntnissen aus der Runde des Jahres 2012 aufbauen. Unklar war jedoch zuletzt die Finanzierung der ODP.

Diese nicht ganz unbedeutende Hürde hat das ICANN Board of Directors nun aus dem Weg geräumt. Anlässlich eines Meetings vom 12. September 2021 beschloss das Board „to conduct the Operational Design Phase (ODP) by addressing the questions outlined in the New gTLD Subsequent Procedures Operational Design Phase Scoping Document“. Parallel fasste man den Beschluss „to contract for, make disbursements for, or spend, on any one or more pieces of work, a total of up to US$9M to fund the internal project needed for initiation of the ODP, the execution of the ODP including community engagement, formation and delivery of an ODA to the Board (…)“. Damit steht ein Budget von vorläufig bis zu US$ 9 Mio. zur Verfügung, das aus den Einnahmen der vorherigen Runde gespeist wird und helfen soll, die Planungen voranzutreiben. Die damit verbundene Botschaft ist klar: die Netzverwaltung meint es ernst mit der nächsten Einführungsrunde. Um die ODP transparent zu halten, will ICANN regelmässig Updates veröffentlichen und auch schon in dieser Phase die Community einbinden. Am Ende der ODP, die voraussichtlich zehn Monate dauert, soll ein Operational Design Assessment (ODA) stehen, das dann erstmals auch eine „proposed implementation timeline“ enthält.

Weitere Informationen möchte ICANN bei einem Webinar mitteilen, das am 28. September 2021 im 20:00 Uhr (UTC) stattfindet. Bereits jetzt kann man über eine neue Website über den aktuellen Stand der ODP informieren, insbesondere das 15-seitige Scoping Document, das zahlreiche zentrale Fragestellungen enthält. Einen konkreten Starttermin für die nächste Runde gibt es danach also bisher nicht; unter Berücksichtigung der vorgesehenen Prüfungszeit von zehn Monaten für die ODP dürfte die nächste Runde aber frühestens 2023, realistischer Weise nicht vor 2024 beginnen.

Weitere Informationen zur Operational Design Phase (ODP) finden Sie unter:
> https://www.icann.org/subpro-odp

Quelle: icann.org, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .FR, .LT UND .VOLKSWAGEN

Die 95 sind voll: mit einer internationalisierten Variante der Markenendung .volkswagen verabschiedet sich erneut eine .brand aus dem Domain Name System. Derweil ändert .fr die Vergaberegeln, während bei .lt (Litauen) Cyberkriminelle ihr Unwesen treiben – hier unsere Kurznews.

AFNIC, Verwalterin der französischen Länderendung .fr, hat mitgeteilt, die Vergabebedingungen kurzfristig geändert zu haben. Seit dem 15. September 2021 ist es nicht länger gestattet, .fr-Domains mit dem Endbestandteil -gouv.fr zu registrieren. Zur Begründung verweist AFNIC auf das Risiko einer Verwechslungsgefahr mit der offiziellen Subdomain .gouv.fr, deren Registrierung den Regierungsbehörden in Frankreich vorbehalten ist. Parallel hat AFNIC die Neuregelungen durch das Gesetz Nr. 2020-1508 vom 03. Dezember 2020, auch bekannt als „DDADUE Law“, in die Vergabebedingungen eingearbeitet. Sie stärken insbesondere die Rechte der Generaldirektion Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung (Direction générale de la Concurrence, de la Consommation et de la Répression des Fraudes, kurz DGCCRF). Diese hat künftig die Möglichkeit, eine Anordnung zu erwirken, die AFNIC dazu verpflichtet, binnen 48 Stunden nach ihrem Eingang eine .fr-Domain zu blockieren, zu löschen oder zu transferieren.

Cyberkriminelle machen auch vor Litauen nicht Halt: nach Angaben der Kaunas University of Technology, Verwalterin der offiziellen Länderendung .lt, schwappt eine altbekannte Welle über den südlichsten der drei baltischen Staaten. Eine Unternehmung namens „IDS Lietuva“ versucht Domain-Inhaber davon zu überzeugen, das Pendant einer Adresse unter anderen TLDs wie .com und .net zu registrieren – und das zu Gebühren, die über dem Marktdurchschnitt liegen. Als Absendeadresse verwendet das Unternehmen die Domain idslietuva.net, die im August 2021 registriert wurde. Die Registry weist darauf hin, dass es im Handelsregister von Litauen keinen Eintrag für „IDS Lietuva“ gibt. Man empfiehlt daher, den Angaben von Personen nicht zu vertrauen, die unter dieser Firma auftreten. Die Domain idslietuva.net ist inzwischen abgeschaltet; ob auf Betreiben der Kaunas University of Technology oder sonst, ist unklar. Soweit ersichtlich, tauchten die Lockmails bisher nur in litauischer Sprache auf. Die Masche ist aber auch im deutschsprachigen Raum besstens bekannt. So berichtete die Kantonspolizei Zürich erst im Mai 2020 von eMails einer Unternehmung namens IDS Schweiz, die den litauischen Nachrichten entspricht. Die Empfehlung aus Zürich gilt auch für Litauen: „Ignorieren Sie die Email und markieren Sie diese als SPAM“.

Die zur Volkswagen Group China gehörende Volkswagen (China) Investment Co. Ltd., hat den Registry-Vertrag für ihre Marken-Endung gekündigt. Das in chinesischen Schriftzeichen gehaltene Kürzel, das sich in ASCII-Zeichen als .xn--3oq18vl8pn36a liest, entspricht der hochchinesischen Variante von .volkswagen. Delegiert wurde die Endung am 12. August 2016, seither aber lediglich die obligatorische NIC-Domain registriert; sie verweist unter anderem auf die Heilbronner CAMAO IDC GmbH. Wie in zahlreichen anderen Fällen von .brands zuvor, stützt sich die Kündigung vom 15. Juni 2021 auf Sektion 4.4 b) des Registry-Agreements, die eine jederzeitige ordentliche Kündigung bei Einhaltung einer Frist von 180 Kalendertagen gestattet. Darüber hinaus hat Volkswagen gebeten, die Endung nicht auf einen anderen Betreiber zu übertragen; diesem Wunsch hat ICANN vorläufig bereits entsprochen. An der Marken-Endung .volkswagen hält der Konzern hingegen offenbar fest; sie kommt aktuell auf immerhin vier aktive Domains.

Quelle: afnic.fr, domreg.lt, icann.org

TOGG.COM – OHNE ARGUMENTE AUF VERLORENEM POSTEN

Ein zukünftiger Elektro-Autoanbieter aus der Türkei versuchte sich daran, die Domain togg.com über ein UDRP-Verfahren zu erlangen. Doch die Sache war ihm, aus Sicht des Panelisten, selbst nicht ganz geheuer, weshalb er keine spezifischen Argumente gegen den Gegner vorbrachte. Das reichte allerdings für ein Reverse Domain Name Hijacking.

Der künftige türkische Elektro-Autohersteller Türkiye’nin Otomobili Girişim Grubu Sanayi Ve Ticaret Anonim Şirketik, kurz TOGG, sieht seine Rechte durch die Domain togg.com verletzt und startete deshalb ein UDRP-Verfahren vor der WIPO. Im Vorfeld scheint er versucht zu haben, über Mittelsmänner die Domain togg.com anzukaufen, was aber nicht klappte. Im Verfahren vor der WIPO trug das im Juni 2018 gegründete Unternehmen vor, es habe im Dezember 2019 zwei in Italien erstellte Elektroauto-Prototypen vorgestellt und verfüge über mehrere Wort-/Bild-Marken, eingetragen im März und November 2018. Zudem sei es Inhaber der türkischen Domain togg.com.tr.

Gegner ist „The Office of George Gould“ (TOGG), dessen Manager, Mr. Gould, die Domain togg.com bereits im Januar 2003 registriert hatte und nach einigem Hin und Her seit Mai 2014 wieder Inhaber der Domain ist. Die Domain wurde lange Jahre von ihm geschäftlich und wird derzeit für Altkunden weiter für eMail-Kontakte genutzt. Er ließ sich von Domain-Anwalt John Berryhill vertreten, der dem Beschwerdeführer unter anderem entgegenhielt, er spreche davon, dass der Gegner die Domain bösgläubig halte („The Respondent ‚keeps‘ the disputed domain name in bad faith“). Er müsste aber vortragen, dass der Domain-Inhaber sie bösgläubig registrierte und nutzt. Da er nicht mal dazu in der Lage ist, sei die Beschwerde zurückzuweisen. Als Entscheider wurde der australische Juraprofessor in Beijing (China) Matthew Kennedy eingesetzt.

Kennedy wies die Beschwerde zurück und bestätigte einen Fall von Reverse Domain Name Hijacking (WIPO Case No. D2021-1949). Mit der Prüfung der Rechtslage hielt sich Kennedy nicht weiter auf, stellte die Ähnlichkeit von Domain und Marken fest, prüfte aber das berechtigte Interesse nicht und ging auch nicht weiter auf die Bösgläubigkeit ein, da der Gegner zumindest seit 2014 Inhaber der Domain ist, also fünf Jahre, bevor die Eintragung der Marken des Beschwerdeführers erfolgt war. Dafür befasste sich Kennedy im Vorfeld mit der Frage der vorzeitigen Beendigung des Verfahrens. Einen entsprechenden Vorschlag machte der Beschwerdeführer. Auf den wollte sich der Gegner nur einlassen, wenn darin geklärt würde, dass der Beschwerdeführer nicht noch einmal mit einem UDRP-Verfahren ankomme. Darauf ließ sich dieser nicht ein. Da von Seiten des Beschwerdeführers nichts weiter kam, nahm Kennedy an, er solle die Sache entscheiden, was er dann auch tat.

Ebenfalls nahm die Prüfung eines Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) mehr Raum ein. Hier stellte er fest, dass der Beschwerdeführer rechtlich von Fachleuten vertreten werde. Er argumentiere unter anderem, es habe 2019 ein Update der WHOIS-Daten gegeben, erkläre aber nicht, was sich geändert habe und behaupte auch nicht einmal, dass es zu diesem Zeitpunkt einen Inhaberwechsel gegeben hat, nachdem die Marken registriert waren. Ihm ließe sich zu Gute halten, dass die Beschwerde gegen einen Privacy-Service gerichtet gewesen sei, der offensichtlich nicht mit dem Zeichen „togg“ in Verbindung gebracht werden könne. Und auch dass die Domain auf eine Seite weiterleite, die auf den ersten Blick nicht mit diesem Zeichen in Zusammenhang stehe, sei ihm zugestanden. Doch artikulierte der Beschwerdeführer nicht mit einem Wort, dass der Kauf der Domain vielleicht nach seinem eigenen Geschäftsstart und der Öffentlichmachung der Prototypen erfolgt sein könnte. Kennedy fand, eine entsprechende Formulierung finde sich beim Beschwerdeführer nicht, weil er wahrscheinlich wußte, dass er sowieso keinen Erfolg haben würde. Deshalb ging er von einem RDNH aus.

Die UDRP-Entscheidung zur Domain togg.com finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2594

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, domainnamewire.com

INTERVIEW – DOUG ISENBERG SPRICHT MIT DEM CAC

Domain-Anwalt Doug Isenberg sprach am 08. September 2021 mit Lenka Náhlovská vom Czech Arbitration Court (CAC), einer der sechs von ICANN akkreditierten Schlichtungsstellen für Domain-Streitigkeiten.

Es ist das dritte Interview in einer Reihe, in der Domain-Anwalt und UDRP-Panelist Doug Isenberg mit Vertretern einer Mediations- und UDRP-Stelle spricht. Über das Interview mit Renee Fossen von Forum (NAF) hatten wir bereits berichtet. Nun nahm sich Isenberg den CAC vor und sprach mit Lenka Náhlovská. Seit gut neun Jahren ist die promovierte Juristin beim CAC. Derzeit ist sie dessen Generalsekretärin, als welche sie die Arbeit des Tschechischen Schiedsgerichts organisiert; zugleich leitet sie das Ressorts „Domain Name Disputes“. Doug Isenberg sprach mit ihr in einem 35-minütigen Interview über die Geschichte des CAC, aktuelle Zahlen und die Arbeit während der Pandemie.

Das CAC ist, gegründet 1949, eines der ältesten Schiedsgerichte in Europa. 2005 akkreditierte EURid es für die Schlichtung von rechtlichen Auseinandersetzungen um .eu-Domains im Wege des ADR-Verfahrens, womit es 2006 seine Arbeit als einziger Anbieter für diese Endung aufnahm. 2008 akkreditierte ICANN das CAC für UDRP-Verfahren, die es seit 2009 bearbeitet. Náhlovská erklärt im Gespräch, dass man sich als Alternative zur ordentlichen Gerichtsbarkeit sehe: Zivilprozesse in Tschechien könnten sich bis zu zehn Jahre hinziehen und sind kostenaufwändig. Man habe in den vergangenen 20 Jahren rund 27.000 Schiedsverfahren in allen Bereichen durchgeführt. Die erste Domain-Streitbelegung des CAC betraf eine tschechische .cz-Domain, die allerdings nach allgemeinen Schlichtungskriterien geklärt wurde, da es das Reglement für .cz noch nicht gab – das kam erst 2015. Wie bei anderen Streitbeilegungsstellen seien auch beim CAC die Zahlen in 2020 deutlich angestiegen. In einer Graphik zeigt Náhlovská, dass 2020 insgesamt 564 UDRP-Verfahren durchgeführt wurden, während es 2019 noch 456 waren. Der Anstieg liegt über 25 Prozent. Sie führt ihn darauf zurück, dass viele Markeninhaber während der Pandemie erkannten, dass sie online gehen müssen, aber feststellten, dass ihre Marken-Domains bereits vergeben waren. Hinzu kamen zahlreiche Phishingund Covid-Domains. Die Zahlen für ADR-Verfahren lägen zur Zeit bei zwischen 50 und 70 im Jahr. Mit Einführung von .eu gab es zunächst 700 ADR-Verfahren, die auf die Sunrise Period zurückzuführen seien. Die vergleichsweise geringe Zahl von Streiten um .eu-Domains ergäbe sich aus den strengeren Vergabebedingungen als bei etwa .com und .org. Auf die Arbeit während der Pandemie angesprochen, berichtet Náhlovská, dass das kein Problem dargestellt habe, da das UDRP-Verfahren sowieso online ablaufe und man gut vom Home-Office aus arbeiten könne. Problematisch wurde es allerdings bei ordentlichen Posteingängen. Diese habe man nicht weiterleiten können, da die Postämter wegen Covid-19 keine Briefe angenommen hätten. Also hätte man alles digitalisieren müssen. Isenberg spricht Náhlovská auch auf die günstigen Gebühren des UDRP-Verfahrens beim CAC an, die Náhlovská näher erklärt, und auf die Kategorien von Beschwerdeführern. Schließlich erweist sich, dass das CAC seinerseits über ein ADR Overview 2.0 verfügt, wie es ein WIPO Overview 3.0 gibt, in dem Entscheidungskriterien und -hilfen für Verfahren um .eu-Domains ausgearbeitet sind.

Alles in allem ist das Interview aufschlussreich und zeigt angenehm, welche Menschen und welcher Arbeitsethos hinter dem CAC stehen. Nicht nur der Hinweis von Náhlovská auf den ADR Overview 2.0, auch auf Hilfestellungen für Beschwerdeführer und -gegner, die das CAC zur Verfügung stellt, geben Anlass genug, sich das Interview anzuschauen.

Sie finden das Interview von Doug Isenberg mit Lenka Náhlovská unter:
> https://giga.law/blog/2021/9/8/interview-udrp-cac

Weiter Informationen zu den Verfahren beim CAC finden Sie unter:
> https://adr.eu

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: giga.law, adr.eu, eigene Recherche

HOMESOME.COM – LEBENSMITTELLADEN ZU US$ 59.999,-

Die vergangene Domain-Handelswoche sprudelt nicht so ergiebig wie noch die davor, beschert aber immerhin homesome.com zu US$ 59.999,- (ca. EUR 50.847,-) und einige interessante Preise bei anderen Endungen.

Mit homesome.com zum Preis von US$ 59.999,- (ca. EUR 50.847,-) liegt die teuerste Domain weit ab vom sechsstelligen Bereich, aber bietet Lebensmittelgeschäften die Möglichkeit, ein Online-Geschäft zu eröffnen. Mit etwas Abstand folgt capm.com zum Preis von US$ 35.000,- (ca. EUR 29.661,-), der sich iraffle.com mit US$ 25.000,- (ca. EUR 21.186,-) anschließt. Danach kommen zwei Domains mit unterschiedlichen Entwicklungen: ezr.com erzielt zwar US$ 22.000,- (ca. EUR 18.644,-), lässt damit aber Federn gegenüber den US$ 25.900,- (ca. EUR 21.765,-), die sie im Oktober 2017 kostete. Wohingegen nfund.com mit ihrem Preis von EUR 15.000,- sich gegenüber Mai 2009 verbessert, als sie auf US$ 5.300,- (damals ca. EUR 3.897,-) kam.

Die Länderendungen führt diesmal ein Domain-Duo vom Britischen Territorium im Indischen Ozean an, dem sich noch eine dritte Domain anschließt: portfolio.io kommt auf US$ 35.000,- (ca. EUR 29.661,-), tree.io wuchs von US$ 6.800,- (ca. EUR 5.590,-) im Juni 2021 auf US$ 30.000,- (ca. EUR 25.424,-) und canyon.io untermauert das mit US$ 18.500,- (ca. EUR 15.678,-). Unter den Top 100 der Länderendungen stehen damit derzeit 23 .io-Domains. Zwei weitere hochpreisige Domains gehören in die Runde: die australische streamer.com.au kommt auf US$ 25.000,- (ca. EUR 21.186,-), und naked.tv aus Tuvalu erzielt US$ 23.000,- (ca. EUR 19.492,-). Bevor die deutsche Endung mit fernsehen.de zum Preis von EUR 7.160,- sich einschaltet, sorgen die Schweizer zürich24.ch mit EUR 8.750,- und die chinesische datawords.cn mit EUR 8.000,- für mehr Abwechslung.

Die neuen generischen Endungen zeigen sich grundsätzlich .club-stark, doch den Platz in dieser Woche markiert meta.best mit US$ 10.000,- (ca. EUR 8.475,-), gefolgt von notguilty.law mit US$ 5.800,- (ca. EUR 4.915,-). Gleich vier Kryptowährungs-Domains fanden Käufer, darunter eth.photography mit US$ 4.999,- (ca. EUR 4.236,-) und eth.photo zu US$ 2.999,- (ca. EUR 2.542,-). Es fragt sich, wie dieser Preisunterschied zustande kommt: die Kürze der Endung bei beinahe gleicher Bedeutung sollte doch eigentlich zumindest zu einem gleichwertigen, wenn nicht gar besseren Preis führen. Auch die klassischen generischen Endungen bieten zumindest mit der Drei-Zeichen-Domain rwr.org zum Preis von US$ 14.500,- (ca. EUR 12.288,-) ein erbauendes Ergebnis. Die vergangene Domain-Handelswoche ist vergleichsweise schwach, liefert aber das ein oder andere interessante Ergebnis.

Länderendungen
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portfolio.io – US$ 35.000,- (ca. EUR 29.661,-)
tree.io – US$ 30.000,- (ca. EUR 25.424,-)
canyon.io – US$ 18.500,- (ca. EUR 15.678,-)

fernsehen.de – EUR 7.160,-
germanexperts.de – EUR 4.500,-
reuseit.de – EUR 4.500,-
palbit.de – EUR 3.600,-
e-apo.de – EUR 3.500,-
aus24.de – EUR 3.000,-
dotcloud.de – EUR 2.500,-

streamer.com.au – US$ 25.000,- (ca. EUR 21.186,-)
naked.tv – US$ 23.000,- (ca. EUR 19.492,-)
zürich24.ch (IDN) – EUR 8.750,-
datawords.cn – EUR 8.000,-
loot.me – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.780,-)
prize.co – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.237,-)
gartenplaner.ch – EUR 3.800,-
contractwithblackamerica.us – US$ 3.900,- (ca. EUR 3.305,-)
htv.ca – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.966,-)
buynow.us – US$ 3.250,- (ca. EUR 2.754,-)
yuicery.ch – EUR 2.600,-
streamline.ch – US$ 2.990,- (ca. EUR 2.534,-)
solver.ch – EUR 2.250,-
artiste.fr – EUR 2.200,-
coronado.co – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.119,-)
nevergiveup.us – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.119,-)
works.co – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.119,-)
cliq.fr – EUR 2.099,-
paas.ch – EUR 2.000,-
playsmart.ch – EUR 2.000,-
silk.co.za – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.695,-)
goodidea.us – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.271,-)
quill.co – US$ 1.000,- (ca. EUR 847,-)

Neue Endungen
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meta.best – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.475,-)
notguilty.law – US$ 5.800,- (ca. EUR 4.915,-)
eth.photography – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.236,-)
eth.boats – US$ 3.999,- (ca. EUR 3.389,-)
eth.hockey – US$ 3.999,- (ca. EUR 3.389,-)
secure.chat – US$ 3.888,- (ca. EUR 3.295,-)
dash.group – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.542,-)
eth.photo – US$ 2.999,- (ca. EUR 2.542,-)
autoverkaufen.online – EUR 2.500,-
scene.nyc – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.373,-)
penthouse.club – US$ 2.794,- (ca. EUR 2.368,-)
learnit.online – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.695,-)
neu.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.695,-)
research.club – US$ 1.601,- (ca. EUR 1.357,-)
speech.club – US$ 1.540,- (ca. EUR 1.305,-)
summit.club – US$ 1.540,- (ca. EUR 1.305,-)
collector.club – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.271,-)
red.club – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.271,-)
republic.club – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.271,-)
account.nyc – US$ 1.107,- (ca. EUR 938,-)

Generische Endungen
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rwr.org – US$ 14.500,- (ca. EUR 12.288,-)
donda.org – US$ 7.995,- (ca. EUR 6.775,-)
neax.net – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.814,-)
infuse.net – US$ 3.100,- (ca. EUR 2.627,-)

.com
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homesome.com – US$ 59.999,- (ca. EUR 50.847,-)
capm.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 29.661,-)
iraffle.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 21.186,-)
ezr.com – US$ 22.000,- (ca. EUR 18.644,-)
nfund.com – EUR 15.000,-
newlimit.com – US$ 16.900,- (ca. EUR 14.322,-)
frontlobby.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.712,-)
environmentalcommodities.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.712,-)
mi88.com – EUR 8.888,-
pbonline.com – US$ 9.995,- (ca. EUR 8.470,-)
labelling.com – US$ 7.995,- (ca. EUR 6.775,-)
cryptoisland.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.661,-)
clanwars.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.237,-)
evonomy.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.237,-)
worldbombs.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.237,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

WETTBEWERBSZENTRALE – HERBSTSEMINARE ZUM UWG

Die Wettbewerbszentrale aus Bad Homburg lädt auch in diesem Jahr zu ihrem Herbstseminar „Aktuelle Entwicklungen im Wettbewerbsrecht“. Erneut findet das Seminar online statt. Unter anderem werden Informationspflichten bei werblichen Aussagen und im Fernabsatz sowie Datenschutz besprochen.

Die Herbstseminarreihe der Wettbewerbszentrale fokussiert wie immer auf die wichtigen Rechtsfragen in Werbung, Absatz & Vertrieb. Dabei werden aktuelle Entwicklungen im Recht des unlauteren Wettbewerbs berücksichtigt und über die Auswirkungen höchstrichterlicher Urteile informiert. In diesem Jahr wird unter anderem in Teil I des Seminars die neue Rechtsprechung zum „Heilmittelwerberecht: Zuwendungsverbot, Irreführung und Werbeverbote“ sowie zum Irreführungsverbot besprochen. Im Teil II des Seminars kommen die Auswirkungen der UWG-Änderungen vom 02. Dezember 2020 zur Sprache, sowie Entwicklungen bei Informationspflichten, Fernabsatz und Datenschutz, und schließlich die Rechtsprechung zu Verstößen gegen Marktverhaltensnormen. Wie immer werden auch die Themen des vorangegangenen Jahres und deren aktuelle Entwicklungen nochmals in den Blick genommen. Referenten der Herbstseminare sind – wie gehabt – Rechtsanwalt Dr. Hans-Jürgen Ruhl und Rechtsanwalt Martin Bolm. Die Herbstseminare richten sich an Rechtsanwälte, Justiziare und Führungskräfte von Unternehmen, sowie an Webseitenbetreiber und Berater in Werbeagenturen oder Marketingabteilungen. Es gibt zwei Seminare bestehend aus je zwei Teilen á 1,75 Stunden an jeweils zwei Tagen.

Die Terminfolge I findet am Dienstag, 26.10.2021 (Teil 1) und am Donnerstag, 28.10.2021 (Teil 2) statt.

Die Terminfolge II findet am Dienstag, 02.11.2021 (Teil 1) und Donnerstag, 04.11.2021 (Teil 2) statt.

Die Teilnahmekosten der Online-Herbstseminare 2020 „Aktuelle Entwicklungen im Wettbewerbsrecht“ betragen je nach Status zwischen EUR 360,- (inkl. 19 Prozent MwSt.) und EUR 290,- (inkl. 19 Prozent MwSt.). Teilnehmer erhalten eine Fortbildungsbescheinigung über 3,5 Stunden zur Vorlage nach § 15 FAO.

Weitere Informationen, insbesondere zu den technischen Voraussetzungen für die Teilnahme, und Anmeldung unter:
> https://www.wettbewerbszentrale.de/de/_seminare/?id=73

Quelle: wettbewerbszentrale.de

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